Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende - Bundesministerium für ...
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Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Vorwort Ende des Jahres 2017 vermeldete die Deutsche Stiftung Or- gantransplantation (DSO) eine erschütternde Jahresbilanz: Mit nur 797 Organspenderinnen und Organspendern war nach 20 Jahren ein neuer Tiefststand bei den Organspenden in Deutschland erreicht. Für die Patientinnen und Patienten auf der Warteliste war dies eine Tragödie. Ca. 800 Patientin- nen und Patienten verstarben im selben Zeitraum, während sie auf ein passendes Spenderorgan warteten. Dass dieses dramatische Tief dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bedeuten musste, lag auf der Hand. Über bestimmte Ursachen der anhaltend niedrigen Organ- spenderzahlen bestand unter den Expertinnen und Exper- ten schon seit Langem Einigkeit: Strukturelle und finanziel- le Schwachstellen in den Entnahmekrankenhäusern wurden von Fachleuten immer wieder als Gründe genannt. Entsprechend schnell hat der Gesetzgeber dann gehandelt. Bereits im Sommer 2018 legte das Bundesministerium für Gesundheit einen Gesetzentwurf zur Ände- rung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende vor. Das Gesetz wurde Anfang dieses Jahres in großem Konsens vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat bereits am 1. April 2019 in Kraft. Kernelemen- te des Gesetzes sind die Stärkung der Transplantationsbeauftragten durch verbindliche und vollständig refinanzierte Freistellung von ihren sonstigen Aufgaben sowie die leistungsge- rechte Vergütung der Krankenhäuser für alle Leistungen, die sie im Rahmen der Organspende erbringen. Aber auch Regelungen zur Steigerung der Qualität sollen zur Verbesserung der Abläufe und Steigerung bei der Organspende beitragen. Dazu zählt auch die Einrichtung eines neurologischen Konsiliardienstes. Mir liegt besonders am Herzen, dass die so wichtige Betreuung der Angehörigen auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt wurde. Der Gesetzgeber hat damit bei diesen strukturellen Fragen seine sprichwörtlichen „Haus- aufgaben“ gemacht. Die ebenso wichtige parlamentarische Debatte über die Einführung der doppelten Widerspruchslösung bzw. Stärkung der Entscheidungsbereitschaft wird zurzeit im Deutschen Bundestag geführt. Die Rahmenbedingungen für die Organspende in Deutschland werden den internationalen Vergleich in Zukunft nicht mehr scheuen müssen. Diesen Rahmen gilt es nun mit Leben zu füllen. Hier sind nicht nur die sogenannten Auftraggeber nach dem Transplantations- gesetz am Zuge, die ihnen zugewiesenen Aufgaben rasch und verantwortungsbewusst im Sinne der Organspende zu erledigen. Mit den entsprechenden Umsetzungsarbeiten haben sie bereits begonnen. Zusätzlich sollen praktische Empfehlungen das neue Gesetz flan- Quelle: BM Spahn, BMG kierend unterstützen. Den Vorschlag der DSO zur Erarbeitung eines Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende habe ich daher sofort und sehr gerne unterstützt. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wurden in einem straffen Zeitplan seit Oktober 2018 verschiede- ne Handlungsfelder der Organspende bearbeitet.
Vorwort Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Denn der Ihnen hiermit vorliegende Gemeinschaft- liche Initiativplan Organspende bündelt eine ganze Reihe nicht-gesetzlicher Empfehlun- gen, die die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern auf sehr praktische Weise för- dern können. Vor allem das klinische Erfahrungswissen der drei an der Ausarbeitung des Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende beteiligten Transplantationsbeauftragten hat für wertvolle Impulse in den Beratungen gesorgt. So kann beispielsweise durch eine weitere Professionalisierung der Transplantationsbeauf- tragten und die Standardisierung von Prozessen die innerklinische Akzeptanz der Trans- plantationsbeauftragten gestärkt werden. Eine Sensibilisierung des medizinischen und pflegerischen Personals für die Bedeutung der Organspende bereits während der Ausbil- dung kann ebenso helfen wie konkrete Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser mit wenig Erfahrung in der Organspende. Auch Maßnahmen, die gesamtgesellschaftlich ein stärkeres Bewusstsein für die Organspende schaffen können, empfiehlt der Gemeinschaft- liche Initiativplan Organspende. So können beispielsweise die gezielte Ansprache von Mul- tiplikatoren in der hausärztlichen Versorgung oder die differenzierte Ansprache verschie- dener Zielgruppen in der Bevölkerung helfen, Organspende zu einer Selbstverständlichkeit zu machen. Ich freue mich, dass alle Institutionen, Organisationen, Verbände und Vereine, die haupt- oder ehrenamtlich Verantwortung für die Organspende tragen, gemeinschaftlich diese wichtige Initiative ergriffen haben. Ein solch breites Bündnis von Unterstützern der Organ- spende stimmt mich optimistisch, dass der Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende auch in der Praxis breite Akzeptanz erfahren wird sowie – und das ist das Entscheidende – in der Versorgungspraxis bei den Menschen ankommt. Allen, die mit großem Engagement daran gearbeitet haben, dass dieser Maßnahmenka- talog im Interesse der Patientinnen und Patienten auf der Warteliste in solch kurzer Zeit entstehen konnte, möchte ich an dieser Stelle von Herzen danken. Mein besonderer Dank gilt dabei dem Medizinischen Vorstand der DSO, Herrn Dr. Axel Rahmel. Ohne seinen ini- tialen Anstoß und seinen starken Einsatz für dieses Projekt wäre dieser Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende nicht entstanden. Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit
Inhalt Einleitung 6 Ziel des Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende 6 Handlungsfelder und Arbeitsgruppen 7 Beteiligte Institutionen und Organisationen 8 Der Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende 10 Transplantationsbeauftragte 11 1. Stärkung der Rolle der Transplantationsbeauftragten 11 1.a Weiterentwicklung und Harmonisierung der Qualifizierung von Transplantationsbeauftragten 11 1.b Aufwertung des Tätigkeitsprofils von Transplantationsbeauftragten 13 2. Unterstützung für Transplantationsbeauftragte 15 3. Vernetzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Organspende 17 Entnahmekrankenhäuser 20 4. Befragung zum Unterstützungsbedarf in den Entnahmekrankenhäusern 20 5. Strukturierung und Konkretisierung innerklinischer Prozessabläufe 21 6. Partnerschaftsnetzwerke zur Unterstützung im Akutprozess 21 7. Verbesserung der organspendespezifischen Kenntnisse des medizinischen und pflegerischen Fachpersonals 22 7.a Ärztliche Ausbildung – Organspende im Medizinstudium 22 7.b Integration der Organspende in die Facharztweiterbildung 22 7.c Organspende als Bestandteil der (Intensiv-)Pflege 23 Multiplikatoren 25 8. Aufklärung zur Organspende in der hausärztlichen Praxis 25 8.a Befragung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie von medizinischen Fachangestellten und Versorgungsassistenten 26 8.b Schulung und Unterstützung der Hausärztinnen und Hausärzte 27 9. Erklärung zur Organspende in Patientenverfügungen 27 Öffentlichkeit 29 10. Zielgruppenspezifische Aufklärungsarbeit 29 10.a „Organspende macht Schule“ 29 10.b Gezielte Ansprache älterer Mitbürger 30 10.c Förderung der interkulturellen Kommunikation 31 11. Einbeziehung von Betroffenen in die Aufklärungsarbeit 31 12. Gesellschaftliche Wertschätzung für Organspender und ihre Angehörigen 31
6 Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Einleitung Ziel des Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende Hirnschädigung weisen darauf hin, dass auch in den Krankenhäusern strukturelles Verbesserungspotenzial Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im inter- besteht. Diese Erkenntnis deckt sich mit weiteren natio- nationalen Vergleich schon seit vielen Jahren niedrig nalen und internationalen Untersuchungen, die auf eine und erreichte im Jahr 2017 mit 797 Organspendern, was ganz zentrale Rolle der Transplantationsbeauftragten bei 9,7 Spenden pro Million Einwohnern (pmp) entspricht, der Spendererkennung hinweisen. den niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre. Auch wenn im Jahr 2018 mit 955 Organspendern (11,5 Organspender Der Gesetzgeber hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung pmp) erfreulicherweise wieder ein leichter Zuwachs zu des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusam- verzeichnen war, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, menarbeit und der Strukturen bei der Organspende dieses dass es in den letzten Jahren zu einem deutlichen Rück- strukturelle Verbesserungspotenzial aufgegriffen. Das Ge- gang gekommen ist, sodass Deutschland in Bezug auf die setz ist bereits am 1. April 2019 in Kraft getreten. Zahl der Organspender nahezu am Ende der Liste der europäischen Länder mit einem aktiven Transplantations- Wesentliche Elemente des Gesetzes sind: programm steht. Die niedrige Zahl gespendeter Organe • Verbindliche Freistellungsregelung für die Transplanta- führt zu im internationalen Vergleich sehr langen Warte- tionsbeauftragten und deren vollständige Finanzierung zeiten auf eine Organtransplantation und dazu, dass bei • Leistungsgerechte Vergütung der Entnahmekranken- Weitem nicht alle Patienten, die von einer Transplanta- häuser für ihre Leistungen in Zusammenhang mit der tion profitieren könnten, diese Chance auf ein längeres Organspende Leben bei verbesserter Lebensqualität erhalten. • Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende. Der Rückgang der Organspendezahlen hat sich im Zuge • Stärkung der Stellung der Transplantationsbeauftrag- des Bekanntwerdens von Unregelmäßigkeiten an eini- ten durch neue Befugnisse und Aufgaben. gen deutschen Transplantationszentren im Jahr 2012 be- • Errichtung eines flächendeckenden neurologischen / schleunigt. Allerdings bestand die Tendenz auch schon neurochirurgischen Konsiliardienstes in Rufbereitschaft in den Jahren vor Bekanntwerden der Manipulationen. durch die Auftraggeber nach dem Transplantationsgesetz. Wenngleich Umfragen zeigen, dass diese Ereignisse einen • Schaffung eines flächendeckenden Berichtswesens als nicht unerheblichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung Grundlage für eine interne Qualitätssicherung bei der nach sich gezogen haben, hat sich die grundsätzliche Zu- Erkennung von Organspendern. stimmung zur Organspende nicht verändert. Im Jahr 2018 • Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Ange- konnte in der Repräsentativbefragung der Bundeszentra- hörigenbetreuung durch die Deutsche Stiftung Organ- le für gesundheitliche Aufklärung zu „Wissen, Einstellung transplantation, insbesondere für die Weiterleitung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung (14 bis 75 Jahre) anonymisierter Dankesbriefe von Organempfängern an zur Organ- und Gewebespende“ hier sogar eine leichte Spenderangehörige. Zunahme verzeichnet werden. Der Gesetzgeber gibt mit dem Transplantationsgesetz den Die Ursachen für den Rückgang der Organspende- rechtlichen Rahmen vor. Die praktische Umsetzung muss zahlen sind zweifellos vielfältig und liegen in unter- jedoch vor Ort, in den Krankenhäusern erfolgen. Hier kön- schiedlichen Bereichen. Die von Entnahmekranken- nen flankierende Maßnahmen und Instrumente die prakti- häusern in Kooperation mit der DSO in den Regionen sche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben fördern. Nordrhein-Westfalen und Ost (Sachsen, Sachsen-An- halt und Thüringen) durchgeführten Analysen der To- Die Zusammenarbeit der Partner im Organspendeprozess desfälle von Patienten mit primärer und sekundärer – Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren und
Einleitung 7 die DSO als Koordinierungsstelle – geht deutlich über die Ziel des Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende Themen der Todesfeststellung bzw. der Spendermeldung ist es, die gesetzgeberischen Maßnahmen mit Vorschlä- hinaus. Effektivität und Effizienz des Organspendeprozes- gen für den klinischen Alltag zu unterstützen und durch ses selbst sollen daher kritisch durchleuchtet werden, um nicht-gesetzliche Instrumente zu ergänzen, um den ge- Verbesserungspotenzial aus Sicht der verschiedenen Part- setzlichen Rahmen konkret und praktisch auszufüllen. Im ner zu identifizieren. engen Zusammenwirken all derjenigen, die für die Organ- spende Verantwortung tragen und sich für diese engagie- Auch die stärkere gesellschaftliche Verankerung des The- ren, soll eine nachhaltige Förderung der Organspende in mas Organspende ist von unverändert großer Bedeutung. Deutschland erzielt werden. Einen wichtigen Baustein enthält nun das Transplantations- gesetz, in dem ausdrückliche und klare rechtliche Grund- Handlungsfelder und Arbeitsgruppen lagen für die Angehörigenbetreuung durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation geschaffen worden sind. Aus der einleitenden Analyse haben sich für die Erarbei- tung des Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende Nicht zuletzt gehören in den großen Kontext „För- drei wesentliche Handlungsfelder ergeben, bei denen zum derung der Organspende“ auch die von Bundesge- einen Handlungsbedarf und -möglichkeiten bestehen und sundheitsminister Jens Spahn angestoßene Debatte zum anderen voraussichtlich ein nachhaltiger unterstüt- über die Einführung der doppelten Widerspruchslö- zender Effekt für die Organspende zu erwarten ist. sung wie auch der Vorschlag anderer Abgeordneter • Handlungsfeld 1 – Prozesse vor Feststellung des irre- zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der versiblen Hirnfunktionsausfalls / Behandlungsstrategie Organspende. Diese Diskussion wird aktuell im Deut- am Lebensende schen Bundestag geführt – insoweit unabhängig von • Handlungsfeld 2 – Prozesse nach Feststellung des irre- den strukturellen Verbesserungsmaßnahmen für versiblen Hirnfunktionsausfalls / Spendermeldung und die Krankenhäuser. -charakterisierung Quelle: Tweet BMG Juni 2018, https://twitter.com/BMG_Bund/status/1006179433974325248, Stand: 07.06.2019 Tweet des Bundesministeriums für Gesundheit im Juni 2018 anlässlich erster Beratungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages
8 Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Tweet des Bundesministeriums für Gesundheit am 30. Oktober 2018 anlässlich der Auftaktveranstaltung für den Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende • Handlungsfeld 3 – Stärkere gesellschaftliche Veranke- durch die Schulung und Unterstützung von Multiplika- rung des Themas Organspende / Öffentlichkeitsarbeit, toren, andererseits durch das direkte Ansprechen der Öf- Quelle: Tweet BMG Oktober 2018, https://twitter.com/bmg_bund/status/1057270244878794754, Stand: 07.06.2019 Schule, Ausbildung, Studium etc. fentlichkeit. Dabei werden auch Möglichkeiten für eine gesellschaftliche Wertschätzung der Organspender und Im Anschluss an das Auftakttreffen zur Erarbeitung des ihrer Angehörigen angesprochen. Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende, das auf Einladung der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss am 30. Oktober 2018 im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin stattfand, berieten Expertinnen und Experten in drei Arbeitsgruppen die genannten Hand- lungsfelder. Bei der nachfolgenden Erarbeitung und abschließenden Zusammenführung der Arbeitsergebnisse zeigte sich, dass eine Gliederung der Empfehlungen nach den jeweils angesprochenen Zielgruppen besonders sinnvoll ist. Im Vordergrund der Empfehlungen stehen dabei die Trans- plantationsbeauftragten und die Entnahmekranken- häuser, die im Organspendeprozess eine zentrale Rolle einnehmen und auf die das Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vorrangig abzielt. Einen weiteren Schwerpunkt der Empfehlungen bilden die Information und Aufklärung der Bevölkerung, einerseits
Einleitung 9 Beteiligte Institutionen und Organisationen Um eine große Akzeptanz des Gemeinschaftlichen Initia- tivplanes Organspende zu erreichen, wurden möglichst breit die Akteure, die haupt- oder ehrenamtlich Verant- wortung für die Organspende in Deutschland tragen, zur Mitarbeit an diesem Projekt eingeladen. Der vorliegende Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende wurde von folgenden Organisationen und Institutionen (in alphabe- tischer Reihenfolge) einvernehmlich erarbeitet: • Bundesärztekammer (BÄK) • Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO) • Bundesverband Niere e.V. • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) • Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) • Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) • Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) • Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V. (DTG) • GKV-Spitzenverband • Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) • Junge Helden e.V. • Lebertransplantierte Deutschland e.V. • Netzwerk Spenderfamilien • Stiftung ÜBER Leben • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) • für die Transplantationsbeauftragten: – Prof. Dr. Felix Braun (Kiel) – Dr. Gero Frings (Kamp-Lintfort) und – Dr. Götz Gerresheim (Neumarkt i. d. Oberpfalz)
10 Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Der Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende Empfehlungen zur Förderung der Organspende 1. Transplantationsbeauftrage stärken a Qualifizierung von Transplantationsbeauftragten weiterentwickeln und harmonisieren b Tätigkeit von Transplantationsbeauftragten aufwerten 2. Konkrete Unterstützungsangebote für Transplantationsbeauftragte entwickeln 3. Kooperationen fördern – Vernetzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Organspende stärken 4. Entnahmekrankenhäuser bedarfsgerecht unterstützen – gezielte Bedarfsabfrage organisieren 5. Innerklinische Prozessabläufe rund um die Organspende stärker strukturieren und konkretisieren 6. Partnerschaftsnetzwerke entwickeln – Unterstützung im Akutprozess organisieren 7. Medizinisches und pflegerisches Fachpersonal ausbilden – organspendespezifische Kenntnisse fördern a Ärztliche Ausbildung – Organspende im Medizinstudium thematisieren b Organspende thematisch in der ärztlichen Weiterbildung verankern c Organspende als thematischen Bestandteil der (Intensiv-)Pflege stärken 8. Aufklärung über die Organspende in der hausärztlichen Praxis fördern und unterstützen a Befragung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie von medizinischen Fachangestellten und Versorgungsassistenten durchführen b Gezielte Schulung und Unterstützung der Hausärztinnen und Hausärzte 9. Organspendebereitschaft in der Patientenverfügung eindeutig erklären 10. Verschiedene Zielgruppen spezifisch informieren und aufklären a „Organspende macht Schule“ b Gezielte Ansprache älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger c Förderung der interkulturellen Kommunikation 11. Der Organspende ein Gesicht geben – Aufklärungsarbeit unter Einbeziehung von Organtransplantierten und Spenderangehörigen 12. Organspender und ihre Angehörigen gesellschaftlich stärker anerkennen
Transplantationsbeauftragte 11 Transplantationsbeauftragte 1. Stärkung der Rolle der nehmung ihrer fachlich anspruchsvollen Tätigkeit zu un- Transplantationsbeauftragten terstützen: So haben Transplantationsbeauftragte nach dem Gesetz Zugangsrecht zu den Intensivstationen und sind hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Be- Die Gemeinschaftsaufgabe Organspende kann nur mit urteilung als Organspender in Betracht kommen. Ihnen engagierten Transplantationsbeauftragten gelingen. Sie sind alle erforderlichen Informationen zur Auswertung sind „Dreh- und Angelpunkt“ in einem hochkomplexen, des Spenderpotenzials zur Verfügung zu stellen. Für die von Interdisziplinarität geprägten Prozess. Transplanta- fachspezifische Fort- und Weiterbildung sind sie freizu- tionsbeauftragte sind immer dann erste Ansprechpartner stellen. im Krankenhaus, wenn es um Fragen zur Organspende sowie themenspezifische Fortbildungsangebote geht. Bei Folgende Empfehlungen sollen weitere Impulse zur Stär- der Erkennung potenzieller Organspender übernehmen kung der Transplantationsbeauftragten geben. Sie zielen sie eine Schlüsselrolle. Aber auch nach außen sind die zum einen auf Rahmenbedingungen, zum anderen auf die Transplantationsbeauftragten gefordert: Sie sind einer- konkrete Ausgestaltung der praktischen Arbeit ab. seits erste Ansprechpartner der DSO, die den Organspen- deprozess in allen Schritten begleitet bzw. koordiniert. Andererseits stehen die Transplantationsbeauftragten 1.a Weiterentwicklung und selbstverständlich auch den Angehörigen des potenziel- Harmonisierung der Qualifizierung len Organspenders für Gespräche zur Verfügung. Die viel- von Transplantationsbeauftragten schichtige und komplexe Tätigkeit der Transplantations- beauftragten ist professionell höchst anspruchsvoll. Sie Jedes Entnahmekrankenhaus muss mindestens eine oder setzt nicht nur fachliches Können, sondern auch mensch- einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten bestellen. liches Einfühlungsvermögen voraus. Daneben können weitere, auch nicht-ärztliche Transplan- tationsbeauftragte bestellt werden, sofern sie ebenfalls Seit 2012 ist jedes Entnahmekrankenhaus in Deutsch- für die Erfüllung der Aufgabe fachlich qualifiziert sind. land nach § 9b Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG) Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivsta- verpflichtet, mindestens eine oder einen Transplanta- tion, soll für jede dieser Stationen mindestens eine oder tionsbeauftragten zu bestellen. Der Gesetzgeber hat mit ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden, wobei dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantations- auch ein Transplantationsbeauftragter für mehrere Inten- gesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der sivstationen verantwortlich sein kann. Strukturen bei der Organspende nicht nur die Freistel- lung der Transplantationsbeauftragten von sonstigen Die fachliche Qualifizierung der Transplantationsbeauftrag- (ärztlichen) Tätigkeiten anhand eines definierten Betten- ten zu definieren, ist Aufgabe der einzelnen Landesausfüh- schlüssels bundesrechtlich verbindlich vorgegeben. Die rungsgesetze zum TPG der 16 Bundesländer. In den Lan- Freistellung ist zudem seit dem 1. April 2019 von den desausführungsgesetzen werden neben der erforderlichen gesetzlichen Krankenkassen – gegen entsprechenden Qualifikation in der Regel auch Anforderungen hinsichtlich Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der weiterer Qualifizierungsmaßnahmen definiert. Verschiede- Mittel – vollständig zu refinanzieren. Damit erhalten die ne Ausführungsgesetze fordern beispielsweise den erfolg- Transplantationsbeauftragten nun den erforderlichen reichen Abschluss einer spezifischen Fortbildungsmaß- Freiraum, sich um das Thema Organspende in ihrem nahme oder sehen vor, dass Qualifizierungsmaßnahmen Krankenhaus kümmern zu können. Zudem hat der Ge- nach den Empfehlungen der jeweiligen Landesärztekam- setzgeber die Transplantationsbeauftragten mit neuen, mer absolviert werden müssen. Die BÄK hat zur Erlangung weiteren Befugnissen ausgestattet, um sie bei der Wahr- der notwendigen fachlichen Kompetenz ein „Curriculum
12 Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Transplantationsbeauftragter Arzt“ erstellt. Dieses Fort- • Entsprechende Optionen können vor dem Hintergrund bildungscurriculum sieht neben 40 Unterrichtseinheiten der interdisziplinären und interprofessionellen Tätigkeit zur theoretischen Fortbildung und Gesprächsführung für ärztliche und pflegerische Transplantationsbeauf- auch die Begleitung einer Organspende vor. Es bildet die tragte gemeinsam angeboten werden und so die enge Grundlage für die konkreten Festlegungen der verschie- Zusammenarbeit der Berufsgruppen fördern. Darüber denen Landesärztekammern. Entsprechende Vorgaben hinaus sollte es aber auch getrennte Angebote geben, für nicht-ärztliche, insbesondere pflegerische Transplan- um berufsgruppenspezifische Kenntnisse gezielt ver- tationsbeauftragte, existieren derzeit nicht. tiefen zu können. • Um gewährleisten zu können, dass alle Transplanta- • Durch eigene, auf die spezifischen Anforderungen der tionsbeauftragten, die im jeweiligen Landesrecht vor- Pflege abgestimmte Qualifizierungsmaßnahmen sollen gesehene Qualifikation vorweisen können, ist sicher- Kenntnisse zur Organspende im Pflegebereich nachhaltig zustellen, dass Ärzte und Pflegekräfte auch kurzfristig verankert werden. Dazu gehört neben einem standardi- Fort- und Weiterbildungsangebote zur Erlangung der sierten Fort- und Weiterbildungsangebot für Pflegekräf- Fachkompetenz wahrnehmen können. te auch die Entwicklung von gesonderten Maßnahmen zur Professionalisierung pflegerischer Transplantations- • Zur einrichtungs- und länderübergreifenden Vernet- beauftragter. Beides kann dazu beitragen, Personal für zung der Transplantationsbeauftragten und Förderung diese anspruchsvolle Tätigkeit zu gewinnen, und soll des Erfahrungsaustausches sollten regelmäßig und vorangetrieben werden (siehe dazu auch Empfehlung 7c auch länderübergreifend Fort- und Weiterbildungs- Organspende als Bestandteil der (Intensiv-)Pflege). angebote genutzt werden. Dabei bezieht sich die Emp- fehlung sowohl auf Fort- und Weiterbildungsangebote • Eine aktuelle, bundesweite Übersicht von Fort- und für neu benannte Transplantationsbeauftragte, als auch Weiterbildungsangeboten speziell für Transplantations- auf sogenannte Refresher-Kurse, die in vielen Bundes- beauftragte kann helfen, mehr Transparenz zu schaffen. ländern vorgeschrieben sind. Dieser länderübergreifen- Auf diese Weise können ärztliche wie pflegerische Trans- de Erfahrungsaustausch könnte durch möglichst ein- plantationsbeauftragte entsprechend ihren zeitlichen heitliche bzw. vergleichbare Vorgaben für die Fort- und Kapazitäten auch an weiter entfernten Veranstaltungen Weiterbildung der Transplantationsbeauftragten in den teilnehmen. Die Auflistung sollte idealerweise nur solche verschiedenen Bundesländern gefördert werden. Angebote umfassen, bei denen eine länderübergreifende Praxisbeispiel Die DSO bietet unter der Adresse https://elearning.dso.de ein Online-Weiterbildungsprogramm an, das sich sowohl an Transplantationsbeauftragte und interessierte Mitarbeiter in den Krankenhäusern, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DSO richtet. Das E-Learning-Programm bietet die Möglichkeit, spezifi- sche Lerninhalte zu erarbeiten und auf diese Weise, Fachkenntnisse zum Ablauf einer Organspende zu erlangen, zu aktualisieren oder zu vertiefen. Es umfasst sowohl theoretische Grundlagen zur postmortalen Organspende als auch virtuelle, interaktive Organspendefälle. Das kostenlose E-Learning-Programm der DSO ist inhaltlich eng an das „Curriculum Transplantationsbeauftragter Arzt“ der BÄK angelehnt und wurde aus diesem Grund bereits von einigen Landesärztekammern in ihre jeweiligen Ausbildungsprogramme aufgenommen. Quelle: DSO E-Learning, Quelle: DSO, Andreas Steeger E-Learning der DSO unter elearning.dso.de
Transplantationsbeauftragte 13 Anerkennung gewährleistet ist. Gemeinsame Fest- proaktive Verbreitung über die jeweilige Fortbildungs- legungen – unter Beachtung der föderalen Struktur infrastruktur finden, z. B. in Verbindung mit Fort- und – könnten dazu auf Bundesebene getroffen werden. Weiterbildungsveranstaltungen. Auch E-Mail-Verteiler Um gegebenenfalls kurzfristig fehlende, regionale Ange- von Transplantationsbeauftragten können zur schnel- bote auszugleichen und relevantes Fachwissen ressour- len und unkomplizierten Informationsverbreitung und censchonend zu vermitteln, kann in der Auflistung auch zum Gedankenaustauch untereinander beitragen. Da- auf weitere Schulungsmöglichkeiten (z.B. das E-Lear- rüber hinaus können Checklisten, Ausfüllhilfen und ning-Programm der DSO) verwiesen werden. Pocket-Guides und das schon erwähnte E-Learning dabei helfen, die Inhalte der Fachpublikationen in den • Eine flächendeckende, proaktive Verbreitung von Arbeitsalltag zu transferieren. Richtlinien der BÄK oder Fachpublikationen, die die Tätigkeit der Transplantationsbeauftragten betref- fen wie zum Beispiel das Positionspapier „Entschei- 1.b Aufwertung des Tätigkeitsprofils dungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischem als Transplantationsbeauftragter Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende“, soll sicherstellen, dass alle Transplantationsbeauftrag- Nur wer die nötige innerklinische Akzeptanz – neben ten ihr Fachwissen jederzeit – auch unabhängig von einer rechtlichen Stärkung seiner Position – erfährt, kann Aus- und Fortbildungsveranstaltungen – aktuell halten die Aufgaben des Transplantationsbeauftragten effek- und weiterentwickeln können. Richtlinien, Leitlinien, tiv erfüllen. Grundsätzlich sollten die hohen fachlichen, wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Positions- menschlichen und kommunikativen Anforderungen, die papiere der entsprechenden Fachgesellschaften ge- an Transplantationsbeauftragte gestellt werden, durch ben wichtige Handlungsanleitungen und Orientierung Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte und die Öf- über den aktuellen Stand der Wissenschaft. Ihr Nutz- fentlichkeit erkannt und respektiert werden, sodass der wert für die Fachwelt ist unbestritten. Um Richtlinien, Titel „Transplantationsbeauftragter“ als Auszeichnung Positionspapiere und relevante Fachpublikationen dem und nicht als Bürde oder gar Last empfunden wird. Fachpublikum bekannt zu machen, sind verschiedene Maßnahmen möglich: Neben Veröffentlichungen in • Wer die wichtige Aufgabe einer oder eines Transplantati- Fachzeitschriften und Vorstellungen auf Fachveran- onsbeauftragten übernimmt, sollte sich dem komplexen staltungen und Kongressen (z. B. DTG-Jahrestagung, interdisziplinären Aufgabenspektrum und Anforderungs- DIVI-Kongress, DSO-Kongress) sollten sie auch eine profil dieser Tätigkeit gewachsen fühlen. Eine Übertra- gung dieser Aufgabe durch die Klinikleitung per Weisung ist nicht immer zielführend. Das Amt der oder des Trans- Praxisbeispiel plantationsbeauftragten sollte im Idealfall freiwillig und bewusst übernommen werden. Es ist anzunehmen, dass Die Sektion Ethik und die Sektion Organspende die Freiwilligkeit und die damit verbundene Motivation und -transplantation der DIVI unter Mitarbeit der das individuelle Engagement und in Folge auch die inner- Sektion Ethik der Deutschen Gesellschaft für In- klinische Akzeptanz der Position beeinflusst. ternistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) präsentieren mit der Veröffentlichung • Wie in anderen Ländern Europas sollte die Position des „Entscheidungshilfe bei erweitertem intensiv- ärztlichen oder pflegerischen Transplantationsbeauf- medizinischem Behandlungsbedarf auf dem Weg tragten auch in Deutschland als ein spezifischer Kar- zur Organspende“ eine praktische Handlungsan- riereweg wahrgenommen werden. Sofern die Aufgabe leitung für Intensivmediziner. In dem Papier wird nicht wirklich freiwillig übernommen wurde, kann nicht dargestellt, ob und unter welchen Umständen im ohne Weiteres ein dauerhaftes Engagement voraus- Einzelfall eine erweiterte Behandlung in Richtung gesetzt werden. Möglicherweise kommt es dadurch zu einer Organspende vertretbar oder gar geboten einer erhöhten Fluktuation. Damit auch in Deutschland ist. Die beschriebene Vorgehensweise kann hel- die Position „Transplantationsbeauftragter“ als Aus- fen, ethische Zielkonflikte hinsichtlich des Thera- zeichnung oder Karriereziel wahrgenommen wird, soll pieumfangs bei der Versorgung von Patienten am die Entwicklung akademischer Karrierewege auch in Lebensende zu entschärfen. Deutschland vorangetrieben werden. Dabei sind eine (Neitzke, G., Rogge, A., Lücking, K.M. et al., Med Klin Intensivmed Vielzahl von Qualifizierungsrichtungen und fokussierten Notfmed (2019). https://doi.org/10.1007/s00063-019-0578-3) Spezialisierungen denkbar wie z.B. ein universitär zerti- fizierter Organspende-Koordinator (OSKO), Physician
14 Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Assistant Organ Donation, Auditor, Angehörigenbe- gleiter oder Case Manager. Entsprechende Vorbilder gegründet wurde, bietet verschiedene Online-, Prä- gibt es in anderen europäischen Ländern. So sind im senz- und Kombinationskurse an und richtet sich an Vereinigten Königreich (UK) und Spanien spezifische, das im Organspendeprozess involvierte Fachperso- akademische Karrierewege für Beschäftigte im Bereich nal. Ziel des TPM ist die professionelle Ausbildung der Organspende oder Transplantation entwickelt auf dem Gebiet der Organspende und Organtrans- worden. Im UK geschieht dies durch die Funktionsbe- plantation. Entsprechend fördert das Programm den zeichnung Specialist Nurse Organ Donation (SNOD), in Wissenstransfer und die Entwicklung professionel- Spanien bietet die Universität Barcelona eine Qualifi- ler Kompetenzen in der Organspende. kation zum Transplant Procurement Manager (TPM) im Rahmen eines Masterstudienganges an. Beide Länder haben über diese Qualifikation intrinsisch motivierte • Um die Position nicht lediglich als zusätzliche Aufgabe, Personen in die Organspende eingebunden, die ihre sondern die eigene Tätigkeit auch gegenüber den Kolle- Profession als Karrierechance verstehen und sich ent- ginnen und Kollegen entsprechend sichtbar machen zu sprechend langfristig engagieren. können, wird die Etablierung einer „Stabsstelle Trans- plantationsbeauftragter“ im jeweiligen Krankenhaus empfohlen. Diese Positionierung macht für alle Mit- Praxisbeispiel arbeiter die gesetzliche Vorgabe deutlich, dass Trans- plantationsbeauftragte in Erfüllung ihrer Aufgaben Im Vereinigten Königreich wurde die Position der unmittelbar der ärztlichen Leitung des Krankenhau- Specialist Nurses Organ Donation (SNOD) einge- ses unterstellt, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben richtet, um den Organspendeprozess im Kranken- unabhängig sind und keinen Weisungen unterliegen. haus in allen Schritten zu begleiten. Die Rolle der Die organisatorische Eigenständigkeit kann damit im SNOD ist vielfältig und erfordert ein hohes Maß an Organigramm sowie durch eine eigene Kostenstelle, Erfahrung und Fachwissen. Die Position richtet sich E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc. dargestellt wer- daher an Fachpflegekräfte mit intensivmedizinischer den. Dies unterstreicht die zentrale und unabhängige Erfahrung (Senior Nurse Critical Care). In einem Rolle der Position. sechs Monate dauernden Weiterbildungsprogramm werden SNOD auf ihre Aufgaben vorbereitet. Das • Die zuständigen Landesministerien und Senatsge- Programm beinhaltet dabei sowohl theoretischen sundheitsverwaltungen können Transplantationsbe- Unterricht als auch klinische Praktika. auftragten und Entnahmekrankenhäusern durch einen kontinuierlichen Dialog eine besondere Wertschätzung Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von SNOD liegt zuteilwerden lassen. in der Angehörigenbetreuung. Die Fachpflege- kräfte begleiten Angehörige und sprechen mit ihnen über die Möglichkeit einer Organspende. Praxisbeispiel Liegt eine Einwilligung für die Organspende vor, koordinieren SNOD den Entnahmeprozess in Zu- Ein Dialog mit den Entnahmekrankenhäusern auf sammenarbeit mit dem klinischen Team des Kran- Landesebene kann die Bedeutung der Organspen- kenhauses und übernehmen anschließend die de unterstreichen. Im Juli und September 2018 Nachbetreuung der Angehörigen. besuchte der nordrhein-westfälische Gesund- heitsminister Karl-Josef Laumann alle Kranken- häuser des Bundeslandes mit einer Abteilung für Neurochirurgie, um dort mit den Verantwortlichen persönlich über das Thema Organspende zu spre- Praxisbeispiel chen. An den Gesprächen haben die ärztlichen und kaufmännischen Klinikleitungen, die Transplanta- Unter Leitung der Donation & Transplant Founda- tionsbeauftragten, die Leitungen der Intensivstati- tion (DTI) wird in Spanien das internationale Schu- onen und der neurochirurgischen /neurologischen lungsprogramm Transplant Procurement Manage- Abteilungen, die Pflegedienstleitungen sowie Ver- ment (TPM) angeboten. Das Programm, das unter treter der DSO teilgenommen. Schirmherrschaft der Universität von Barcelona
Transplantationsbeauftragte 15 2. Unterstützung für Im Rahmen der Besuche wurden Ursachen für den Rückgang der Organspender und Vorschläge zur Transplantationsbeauftragte Verbesserung der Abläufe bei der Identifikation von Organspendern diskutiert. Anschließend wur- Transplantationsbeauftragte benötigen innerklinische Ak- de dem zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesund- zeptanz – sowohl vonseiten der Klinikleitungen als auch heit und Soziales des Landtages Nordrhein-West- über die verschiedenen medizinischen Disziplinen hinweg. falen über die Gespräche berichtet. Diese Akzeptanz wird maßgeblich durch das Engagement der Transplantationsbeauftragten selbst sowie durch ge- Einzelne Anregungen der Krankenhäuser wurden setzliche Rahmenbedingungen erreicht. So stärken nicht direkt umgesetzt: nur die neuen gesetzlichen Befugnisse die Transplanta- • Gemeinsame Fachveranstaltung des Minis- tionsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. teriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Insbesondere die nun bundesrechtlich verbindlich vorgege- (MAGS), der Ärztekammern Nordrhein und bene Freistellung macht die Transplantationsbeauftragten Westfalen – Lippe, der Krankenhausgesell- sichtbarer im Klinikalltag, ermöglicht die aktive Unterstüt- schaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und der zung des Teams der Intensivstation im Prozess der Organ- DSO zur Sensibilisierung des Klinikpersonals für spende, erleichtert den Dialog mit der Klinikleitung sowie das Thema „Organspende“ im Kollegenkreis und stärkt damit ihre Akzeptanz. • Gezielte Information der Notarkammern und Beratungsstellen für Patientenverfügungen • Transplantationsbeauftragte sind seit 1. April 2019 über eine Formulierung der Erklärung zur dafür verantwortlich, dass der Leitung des Entnahme- Organspende in Patientenverfügungen durch krankenhauses mindestens einmal jährlich über die Anschreiben des MAGS und Übersendung von Ergebnisse der Auswertung der Todesfälle mit Hirn- Informationsmaterial der BZgA schädigung, über ihre Tätigkeit und über den Stand • Gespräche mit den Staatsanwaltschaften zur der Organspende im Entnahmekrankenhaus berichtet Auflösung eines möglichen Konflikts zwischen wird. Ein solches Berichtswesen kann somit als Inst- dem Beweissicherungsanspruch der Staatsan- rument der internen Transparenz dienen und die Ent- waltschaften und einer Organspende wicklung einer Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität • Information der Krankenhäuser über die Unter- der Organspende unterstützen. Die Erstellung eines stützungsmöglichkeiten der DSO Musterberichts mit Hilfestellungen und Empfehlun- gen zur Unterstützung der Transplantationsbeauftrag- ten bei der Erstellung des Berichts nach § 9b Absatz 2 Nummer 6 TPG erscheint sinnvoll. Praxisbeispiel • Das TPG sieht vor, dass Transplantationsbeauftragte regelmäßige Schulungen für das ärztliche und pflegeri- Seit dem Jahr 2011 finden in Bayern jeweils auf sche Personal in ihren Krankenhäusern anbieten. Durch Regierungsbezirksebene regelmäßig sogenannte diese Schulungen soll auch außerhalb der Intensivsta- Regionalkonferenzen Organspende statt. Zu die- tionen ein Bewusstsein für die Organspende geschaffen sen Regionalkonferenzen, die vom Bayerischen werden. Des Weiteren sollen die Transplantationsbeauf- Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu- tragten als Ansprechperson im Haus bekannt gemacht sammen mit der DSO, der Bayerischen Kranken- und wahrgenommen werden. Um Transplantations- hausgesellschaft sowie der Bayerischen Landes- beauftragte bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, bieten ärztekammer veranstaltet werden, werden alle standardisierte Schulungsmaterialien eine wertvolle Transplantationsbeauftragten sowie das Intensiv- Hilfe. Transplantationsbeauftragte können diese nut- pflegepersonal der Entnahmekrankenhäuser einer zen, um in ihren Einrichtungen umfassend über die Ge- Region eingeladen. Ziel dieser Veranstaltungen ist meinschaftsaufgabe Organspende zu informieren: An neben der Vorstellung der rechtlichen und organi- der Realisierung einer Organspende – von der Spen- satorischen Grundlagen des Organspendeprozes- dererkennung über die Angehörigenbetreuung und die ses vor allem der gegenseitige Austausch unter- Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls einander, um so auch eine regionale Kultur der (sogenannter Hirntod) bis zur eigentlichen Organent- Organspende zu entwickeln. nahme – sind mehrere Fachabteilungen, verschiede- ne medizinische Disziplinen und die Pflege beteiligt.
16 Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende Darüber hinaus können Schulungsmaterialien auch im Menschen und persönliche Gespräche mit ihnen kön- Kontakt mit den Hausärztinnen und Hausärzten der nen die Bedeutung einer Organspende auf emotionaler Region wertvolle Aufklärungsarbeit leisten. Ebene unterstreichen und motivierend auf das Perso- nal in den Entnahmekrankenhäusern wirken. Patien- • Das Personal in den Krankenhäusern, in denen Organ- tinnen und Patienten, die erfolgreich transplantiert spenden stattfinden, erfährt in erster Linie den Verlust wurden, sollen daher nach Möglichkeit in die hausin- eines Patienten, um dessen Leben bis zum Schluss ge- ternen Schulungsmaßnahmen der Transplantations- kämpft wurde, sowie die Trauer der Angehörigen. Kaum beauftragten einbezogen werden. Ebenso kann eine erlebt es aber das „Glück des geschenkten Lebens“. Nie Beteiligung von Fachpersonal aus Entnahmekranken- oder nur selten sehen die Ärztinnen und Ärzte und die häusern bei öffentlichen Informationsveranstaltungen Pflegenden der Entnahmekrankenhäuser einen Men- zu einer umfassenden Aufklärung beitragen und zudem schen, der transplantiert wurde. Der Erfolg der an- die gesellschaftliche Anerkennung der anspruchsvollen spruchsvollen Arbeit, die ihnen abverlangt wird, bleibt Arbeit steigern (siehe dazu auch Empfehlung 11 – Ein- ihnen meistens verborgen. Berichte transplantierter beziehung von Betroffenen in die Aufklärungsarbeit). Quelle: Entwurf Flyer für Transplantationsbeauftragte, Quelle: Lebertransplantierte Deutschland e.V. Entwurf des Vereins Lebertransplantierte Deutschland e.V. für einen Flyer für Transplantationsbeauftragte
Transplantationsbeauftragte 17 • Nach der Erkennung eines potenziellen Organspen- kenhaus vor. In den Verfahrensanweisungen sollen Zu- ders im Entnahmekrankenhaus stellen die Kontakt- ständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten aufnahme mit der Koordinierungsstelle und die sich Prozess einer Organspende festgelegt werden. Für die anschließende Falldiskussion mit den Koordinatoren Erstellung der Verfahrensanweisungen nach § 9a Absatz wichtige Schritte im Organspendeprozess dar. Vor 2 Nummer 2 TPG sind die Transplantationsbeauftrag- diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Mel- ten zuständig. Da die Transplantationsbeauftragten aber dewege an die Koordinierungsstelle vielfältiger und oftmals „Einzelkämpfer“ in ihrem Krankenhaus sind und niedrigschwelliger zu gestalten. Neben der bereits die ihnen zugewiesenen Aufgaben vielfach ohne weitere bestehenden Möglichkeit der telefonischen Kontakt- Unterstützung bewältigen müssen, sollte die Etablierung aufnahme sollte auch ein elektronischer Kommu- von Netzwerkstrukturen gefördert bzw. weiterentwickelt nikationsweg eröffnet werden (Online-Meldung). werden. Netzwerke können motivieren, den fachlich kol- Darüber hinaus können in der Praxis digitale Unterstüt- legialen (Erfahrungs-)Austausch zu fördern, und damit zungsangebote – wie Applikationen für Smartphones nicht zuletzt auch dazu beitragen, dass die Aufgaben über – sinnvoll sein. Beispielhaft für ein existierendes digita- die Krankenhausgrenzen hinweg einheitlicher ausgeübt les Unterstützungsangebot sei hier der „Leitfaden zur werden. Synergieeffekte können genutzt werden (siehe organprotektiven Therapie“ genannt. dazu auch Empfehlung 6 Partnerschaftsnetzwerke zur Unterstützung im Akutprozess). • Um festzustellen, ob die Erkennung möglicher Spender und das Denken an die Organspende in den Krankenhäu- Netzwerke können sowohl regional begrenzt als auch bun- sern gelingen, bietet sich in einem ersten Schritt die re- desweit angelegt werden. Denkbar sind ein Austausch in trospektive Analyse aller im Krankenhaus verstorbenen persönlichen Treffen oder aber spezifische Partnerschaf- Patienten mit schwerer Hirnschädigung an. Dies wurde ten. Neben einem Peer-Review-Verfahren können bereits in einer Vielzahl von Kliniken bereits durchgeführt, mit bewährte Modelle aus Nordrhein-Westfalen und Schles- dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung wig-Holstein beispielgebend sein. Sie bieten sich mögli- des Transplantationsgesetzes ist eine solche retros- cherweise auch für eine räumliche Erweiterung an. Auch pektive Auswertung innerklinischer Daten verbindlich weiterführende Unterstützungsnetzwerke können sinn- vorgeschrieben. Standardisierte Vorgaben und Unter- voll sein. Allen Maßnahmen sollte eine enge Kooperation stützungsangebote bei der Durchführung und Interpre- von Koordinierungsstelle und Krankenhäusern sowie von tation dieser Analysen können für den Transplantations- Krankenhäusern untereinander gemeinsam sein. beauftragten hilfreich sein, um mögliche Schwachstellen und Ansätze zur Verbesserung systematisch zu erkennen. • Die Möglichkeit eines regelmäßigen fachlichen, aber Dies gilt insbesondere für die Betreuung von Intensivsta- auch persönlichen Austauschs ist eine hilfreiche Un- tionen, auf denen der Transplantationsbeauftragte nicht terstützungsmaßnahme, um Motivation dauerhaft selbst tätig ist. Dabei kann das von der Koordinierungs- zu fördern und zu erhalten. Eine partnerschaftliche stelle frei zur Verfügung gestellte Softwareprogramm Zusammenarbeit zwischen Transplantationsbeauf- „TransplantCheck“ ein Ausgangspunkt sein. tragten über die Grenzen der eigenen Klinik hinweg ist ein geeignetes Instrument, das Engagement für die Organspende nachhaltig zu fördern. Ein ent- sprechender Austausch kann regional, landes- oder 3. Vernetzung im Rahmen bundesweit, aber beispielsweise auch innerhalb ei- der Gemeinschaftsaufgabe nes Krankenhausträgers organisiert sein. Für eine optimale Vernetzung der Transplantationsbeauf- Organspende tragten wird neben den schon erwähnten, nach Lan- desrecht vorgeschriebenen Fort- und Weiterbildungs- Die Inzidenz des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles veranstaltungen (siehe dazu auch Empfehlung 1a (IHA), dessen Feststellung neben der expliziten Zustim- Weiterentwicklung und Harmonisierung der Quali- mung eine zwingende Voraussetzung für die Organ- fizierung von Transplantationsbeauftragten) auch die spende darstellt, ist gering. Daher ist für die meisten Etablierung von Veranstaltungen zum Informations- Krankenhäuser die Organspende nach wie vor ein sel- und Erfahrungsaustausch empfohlen. Entsprechende tenes Ereignis. Um vor diesem Hintergrund dennoch Veranstaltungen sollten idealerweise unter Einbindung Handlungssicherheit und routinierte Prozessabläufe ge- übergeordneter Institutionen, wie z. B. der Landesmi- währleisten zu können, sieht das TPG die Erarbeitung nisterien oder Senatsgesundheitsverwaltungen und von Verfahrensanweisungen für jedes Entnahmekran- Ärztekammern, stattfinden.
18 Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende desebene, Entscheidungsträger in den Verwaltungen oder in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung erhal- Praxisbeispiel ten dadurch zugleich kompetente Ansprechpartner. Je stärker der Organisationsgrad der Transplantationsbe- Seit dem Jahr 2017 finden in Schleswig-Holstein auftragten ist, desto stärker sind die Einflussmöglich- sogenannte Round-Table-Gespräche für Trans- keiten auf (berufs-)politische Entscheidungsprozesse. plantationsbeauftragte statt. Diese werden unter Eine Vernetzung der Transplantationsbeauftragten in Einbindung des Landesministeriums für Soziales, den Ausschüssen der Landesärztekammern, inklusive Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie eines regelmäßigen Austauschs auf Bundesebene in der Landesärztekammer Schleswig-Holstein or- der BÄK und eine Verankerung von Arbeitsgruppen, ganisiert. Mit der Schaffung des regionalen Netz- Sektionen oder Kommissionen in den einschlägigen werkes haben die Transplantationsbeauftragten medizinischen Fachgesellschaften (z. B. DTG, DIVI) in Schleswig-Holstein eine Plattform erhalten, sind ebenso denkbar wie die Gründung von entspre- um sich auszutauschen und voneinander zu ler- chenden Vereinen. Idealerweise sollte auf bereits vor- nen. Neben dem Erfahrungsaustausch dienen handenen Strukturen aufgebaut werden, um diesen die Round-Table-Gespräche auch der kontinu- Prozess zu beschleunigen. ierlichen Aufklärung der Transplantationsbeauf- tragten über die laufenden politischen Prozesse. Durch eine zeitnahe Information über strukturelle Praxisbeispiel und berufspolitische Entscheidungen sowie eine Einbindung der Krankenhausleitungen sollen die Eine besondere Form der Transplantationsbeauf- Round-Table-Gespräche dazu beitragen, die Pro- tragtenvernetzung wird in Nordrhein-Westfalen fessionalisierung der Transplantationsbeauftrag- über das kammerübergreifende Fort- und Weiter- ten zu erhöhen. bildungsangebot realisiert. Unter der Federfüh- rung beider Kammer-Akademien wurde gemein- sam mit der DSO, dem Gesundheitsministerium • Um Transplantationsbeauftragten die Möglichkeit zu und der Arbeitsgemeinschaft der Transplanta- geben, ihre Aktivitäten zu evaluieren und gegebenen- tionsbeauftragten Nordrhein-Westfalen (AG TxB falls weiterentwickeln zu können, sollte ein Peer-Re- NRW e.V.) ein landesweit angebotenes Kurs- view-Verfahren in Anlehnung an das „Curriculum Ärzt- programm entwickelt. Das Programm umfasst liches Peer Review“ der BÄK etabliert werden. Im Sinne neben der Fortbildung „Curriculum Transplanta- eines kollegialen Austausches können dabei z. B. neben tionsbeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der der organisatorischen Verortung in der eigenen Klinik BÄK auch Refresher-Kurse sowie den Seminarteil u. a. auch folgende Kernelemente ihrer Tätigkeit vergli- „Feststellung des Todes / irreversiblen Hirnfunkti- chen werden: onsausfalls“. Die Veranstaltungen werden im jähr- – Prozess zur Erstellung und Umsetzung der Verfah- lichen Wechsel zwischen den Ärztekammern (i. e. rensanweisungen im klinischen Alltag Landesärztekammer Nordrhein und Landesärz- – Maßnahmen zur Spendererkennung sowie zur Ana- tekammer Westfalen-Lippe) angeboten. Neben lyse des Spenderpotenzials einem höheren Grad an Flexibilität für die Trans- – Konkrete Aufgaben im Rahmen eines Spendeprozesses plantationsbeauftragten und einer gleichmäßige- – Nachbesprechungen möglicher Organspenden mit ren Auslastung der Veranstaltungen fördert dieses erfolgten sowie auch letztlich nicht erfolgten Spen- gemeinsame Angebot die regionale Netzwerkbil- deprozessen im Sinne von Einzelfallanalysen dung der Transplantationsbeauftragten. Zusätzlich zum kollegialen Austausch ist auch die Hin- zuziehung externer Expertinnen und Experten (z. B. Ärztekammern, DSO) denkbar und wünschenswert. • Institutionalisierte Netzwerke bieten neben den ge- nannten Möglichkeiten auch die Chance einer Interes- senvertretung der Transplantationsbeauftragten. So erhalten Transplantationsbeauftragte ein gewichtiges Sprachrohr für ihre Anliegen und Bedürfnisse und eine gemeinsame Stimme. Gesetzgeber auf Bundes- und Lan-
Transplantationsbeauftragte 19 Herausforderung Die Änderungen im Transplantationsgesetz sehen eine weitreichende Stärkung der Position des Transplanta- tionsbeauftragten vor. Ergänzend zu den Vorgaben des Gesetzes können weitere konstruktive Anregungen und praktische Empfehlungen die Arbeit der Transplantationsbeauftragten zusätzlich unterstützen und ihre Arbeits- situation weiter verbessern. Zentrales Ziel Weiterentwicklung der Professionalisierung der Position des Transplantationsbeauftragten Vorhaben • Weiterentwicklung und Harmonisierung der Ausbildungsbedingungen für Transplantationsbeauftragte durch: – Wahrnehmung der dauerhaft verfügbaren Fort- und Weiterbildungsangebote – Regelmäßige, ggf. auch länderübergreifende Nutzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten – Förderung einer engen Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen durch interprofessionelle Fort- und Weiterbildungsangebote – Entwicklung standardisierter Fort- und Weiterbildungsangebote für Pflegekräfte und pflegerische Transplantationsbeauftragte – Bereitstellung einer bundesweiten Übersicht über alle Fort- und Weiterbildungsangebote für Transplantationsbeauftragte, inklusive Online-Schulungsmöglichkeiten – Proaktive Bekanntmachung von Richtlinien und relevanten Fachpublikationen • Aufwertung des Tätigkeitsprofils als Transplantationsbeauftragter durch: – Freiwillige und bewusste Übernahme der Position des Transplantationsbeauftragten – Entwicklung akademischer Karrierewege für Beschäftigte im Bereich der Organspende – Etablierung einer „Stabsstelle Transplantationsbeauftragter“ in der Klinik – Kontinuierliche Dialoge mit Unterstützung durch Landesministerien • Unterstützung für Transplantationsbeauftragte durch: – Bereitstellung eines Musterberichts mit Hilfestellungen und Empfehlungen für den jährlichen Bericht an die Krankenhausleitung – Bereitstellung standardisierter Schulungsmaterialien – Beteiligung von Patientinnen und Patienten, die erfolgreich transplantiert wurden, an hausinternen Schulungsmaßnahmen – Vielfältige und niedrigschwellige Meldewege an die Koordinierungsstelle sowie die Bereitstellung weiterer digitaler Unterstützungsangebote – Retrospektive Analyse aller im Entnahmekrankenhaus verstorbenen Patienten mit schwerer Hirnschädigung sowie standardisierte Vorgaben und Unterstützungsangebote bei der Durchführung und Interpretation dieser Analysen • Vernetzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Organspende durch: – Regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen zum Informations- und Erfahrungsaustausch – Etablierung von Peer-Review-Verfahren in Anlehnung an die Vorgaben des Curriculums „Ärztliches Peer Review“ der BÄK – Bildung einer (berufs-)politischen Interessenvertretung der Transplantationsbeauftragten
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