Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land

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Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
hagenower
                                Kommunalanzeiger
                                                          Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden:
                     Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf,
                                            Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden

Jahrgang 25                                          Freitag, den 13. September 2019                                                Nummer 09

                                          Neue Amtsführung des Amtes Hagenow-Land
                                          Am 03.09.2019 fand die konstituierende Amtsausschusssitzung des Amtes Hagenow-Land
                                          statt.
                                          Neuer Amtsvorsteher ist Herr Holger Maty
                                          1. Stellvertreter ist Herr Thomas Witt
                                          2. Stellvertreter ist Herr Volker Klemz
                                          Weitere Informationen zur Konstituierung entnehmen Sie bitte dem Innenteil.

  1. Stellvertreter Herr Witt

  2. Stellvertreter Herr Klemz            Amtsvorsteher Herr Maty                                                     Fotos: Ulrike Pingitzer

                    Die nächste Ausgabe erscheint am 11. Oktober 2019.
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Kommunalanzeiger Hagenow                                       –2–       Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09
                                                                 Nicht öffentlicher Teil
 Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen                           1. Grundstücksangelegenheiten
 auf der Internetseite                                           1.1. Beschlussfassung über einen Vertrag zur Aufhebung eines
                                                                      Nutzungsvertrages
 des Amtes Hagenow-Land                                          1.2.Beschlussfassung über Nutzungsverträge zu Ausgleichs-
 Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                        maßnahmen
                                                                 2. Personalangelegenheiten
 wie gewohnt erhalten Sie den Hagenower Kommunalanzei-           3. Gemeindliches Einvernehmen
 ger mit allen Informationen rund um die wichtigen Ereignis-
 se und Sitzungen in den amtsangehörigen Gemeinden.              gez. Klemz, Volker
                                                                 Vorsitzende/r
 Das amtliche Bekanntmachungsorgan unserer Gemeinden
 und des Amtes Hagenow-Land ist die Veröffentlichung auf
 der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-
 hagenow-land.de.
 Manchmal kann es zu Änderungen in den Tagesordnungen
 kommen, die erst nach dem Redaktionsschluss des Kom-
 munalanzeigers vorgenommen werden. Die Bekanntma-               Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-
 chung können Sie aktuell der Internetseite entnehmen. Des       nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land
 Weiteren kann es auch sein, dass Sitzungen oder weitere         unter www.amt-hagenow-land.de.
 amtliche Bekanntmachungen nur im Internet veröffentlicht
 werden, da zu den jeweiligen Redaktionszeiten noch kein         Amtliche Bekanntmachung der Sitzung
 Termin feststand oder die Bearbeitung noch nicht abge-          der Gemeindevertretung Bandenitz
 schlossen war.
                                                                 am 18.09.2019, um 19:00 Uhr.
 Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Internetseite.
 https://www.amt-hagenow-land.de/nachrichten/bekanntma-          Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Bande-
 chungen/                                                        nitz, Feldstraße 1, 19230 Bandenitz OT Radelübbe statt.
 Gerne erteilen wir Ihnen auch telefonisch Auskünfte zu ge-      Tagesordnung:
 planten Sitzungen oder aktuellen Fragen zur Tagesordnung        Öffentlicher Teil
 oder sonstigen Bekanntmachungen. Melden Sie sich dazu           1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,
 gerne bei Frau Wegner, Tel.: 03883 6107-49 oder Frau Pin-          Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge
 gitzer, Tel.: 03883 6107-37.                                       bzw. Bestätigung der Tagesordnung
                                                                 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
 Mit freundlichem Gruß
                                                                    der Gemeinde
 Janine Schaldach                                                3. Einwohnerfragestunde
 Fachbereichsleiterin Zentrale Steuerung/Finanzen                4. Bauangelegenheiten
                                                                 5. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
                                                                    Spenden für die Kindertagesstätte

                                                                 Nicht öffentlicher Teil
                                                                 1. Grundstücksangelegenheiten
                                                                 2. Personalangelegenheiten
                                                                 2.1. Personalangelegenheit
                                                                 3. Gemeindliches Einvernehmen
                                                                 4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Planungs-
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-             leistungen
nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land
unter www.amt-hagenow-land.de.                                   gez. Groth, Dietrich
                                                                 Vorsitzende/r
Amtliche Bekanntmachung der Sitzung
der Gemeindevertretung Alt Zachun
am 23.09.2019, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum der Gemeinde Alt
Zachun, Am Sportplatz 1, 19230 Alt Zachun statt.
                                                                 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-
Tagesordnung:                                                    nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land
                                                                 unter www.amt-hagenow-land.de.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit      Amtliche Bekanntmachung der Sitzung
   der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfä-         der Gemeindevertretung Belsch
   higkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der
   Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der         am 16.09.2019, um 19:30 Uhr.
   Gemeindevertretung                                            Die Sitzung findet im Gemeindezentrum der Gemeinde
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      Belsch, Dorfstraße 4, 19230 Belsch statt.
   der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
                                                                 Tagesordnung:
4. Bauangelegenheiten                                            Öffentlicher Teil
5. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von          1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
   Spenden für die Feuerwehr                                        der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig-
6. Beschlussfassung über die 9. Änderung der Hauptsatzung           keit
7. Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungspla-       2. Einwohnerfragestunde
   nes Nr. 2                                                     3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09      –3–                                   Kommunalanzeiger Hagenow
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen      Tagesordnung:
   Sitzung der Gemeindevertretung
                                                                Öffentlicher Teil
5. Information des Bürgermeisters
                                                                1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
6. Bauangelegenheiten
                                                                   der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfä-
7. Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung
                                                                   higkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung
Nicht öffentlicher Teil                                            der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der
1. Grundstücksangelegenheiten                                      Gemeindevertretung
2. Personalangelegenheiten                                      2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen                                      in der Gemeinde
                                                                3. Einwohnerfragestunde
gez. Brandt, Horst-Rüdiger                                      4. Bauangelegenheiten
Vorsitzende/r                                                   5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
                                                                   2019 und deren Anlagen
                                                                6. Beschlussfassung über die Korrektur des Stellenplanes und
                                                                   der Haushaltssatzung 2019
                                                                7. Beschlussfassung über die Einleitung von Maßnahmen zum
                                                                   Umwelt- und Naturschutz im Gemeindegebiet

Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-       Nicht öffentlicher Teil
nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land       1. Grundstücksangelegenheiten
unter www.amt-hagenow-land.de.                                  2. Personalangelegenheiten
                                                                2.1. Personalangelegenheit
Amtliche Bekanntmachung der Sitzung                             3. Gemeindliches Einvernehmen
der Gemeindevertretung Bobzin                                   4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürger-
                                                                     meisters zur Auftragsvergabe der Erstellung / Aktualisierung
am 26.09.2019, um 19:30 Uhr.
                                                                     der Feuerwehrpläne für die Grundschule
Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Bobzin,         5. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Mängelbe-
Zur Schulkoppel 3, 19230 Bobzin statt.                               seitigung an der Blitzschutzanlage
Tagesordnung:                                                   6. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Planungs-
                                                                     leistungen
Öffentlicher Teil                                               7. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei-
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit          dung des Bürgermeisters für den Nachtrag - Ausbau des
   der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit         Friedhofsweges
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen      8. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei-
   Sitzung der Gemeindevertretung                                    dung des Bürgermeisters für die Nachträge - Bushaltestelle
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten          in Gammelin
   der Gemeinde                                                 gez. Kebschull, Manfred
5. Einwohnerfragestunde
                                                                Vorsitzende/r
6. Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung über die Vertretung der Gemeinde im
   Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG
8. Beschlussfassung über die 4. Änderung der Hauptsatzung

Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen                                   Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des
4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürger-        Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
   meisters zur Auftragsvergabe der Instandsetzung der Zu-
   fahrt Helmer Weg                                             Neu-Verpachtung
5. Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Reparatur des
   Helmer Weges
                                                                von landwirtschaftlichen Nutzflächen
6. Beschlussfassung über den Nachtrag zum Ausbau der            Die Gemeinde Groß Krams hat ab dem 01.10.2019 landwirt-
   Bahnhofstraße I. BA -Herstellung einer Baustraße-            schaftliche Nutzflächen von gesamt ca. 114 ha Ackerland
gez. Pamperin, Axel                                             für die Dauer von 6 Jahren zu verpachten.
Vorsitzende/r                                                   Folgende Mindestanforderungen/Hinweise gelten für eine An-
                                                                gebotsabgabe:
                                                                Als Mindestgebot werden 300,00 €/ha pro Jahr angesetzt.
                                                                Angabe Art der Bewirtschaftung - Wechsel der Fruchtfolge
                                                                (Mais höchstens alle 3 Jahre und auf maximal 30 % der ge-
                                                                pachteten Fläche) -
                                                                Für die Verbesserung des Nahrungsangebotes für Insekten
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-       und Vögel sind über die gesamte Vegetationsperiode Blüh- und
nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land un-   Schutzstreifen durch Einsaat mit geeignetem Saatgut zu ge-
ter www.amt-hagenow-land.de.                                    währleisten.
Amtliche Bekanntmachung der Sitzung                             Nebenangebote/Zusätze bei der Angebotsabgabe sind zuläs-
der Gemeindevertretung Gammelin                                 sig, z. B.:
                                                                Angebote für eine Erhöhung der Pachtdauer.
am 26.09.2019, um 19:30 Uhr.                                    Möglichkeiten zur Unterstützung der Gemeinde Groß Krams bei
Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Gammelin,       kommunalen Aufgaben.
Schulstraße 15 ,19230 Gammelin statt.                           Angabe freiwilliger ökologischer Zusatzleistungen.
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Kommunalanzeiger Hagenow                                       –4–        Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09
Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Brief-           3. Gemeindliches Einvernehmen
umschlag mit dem Vermerk:                                          4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Anschaf-
             Angebot Landpacht Groß Krams                             fung einer Zeltplane für die Feuerwehr
bis zum 25.09.2019, 12:00 Uhr einzureichen.                        5. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Anschaf-
Annahmestelle:                                                        fung von persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehr
Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße              6. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei-
25, 19230 Hagenow                                                     dung des Bürgermeisters über Auftragsvergaben zum Jubi-
Das Angebot hat den Pachtpreis in EURO/Hektar pro Jahr aus-           läum der Jugendfeuerwehr
zuweisen.                                                          gez. Schulz, Ingo
Die Übersicht der Flurstücke und Lagepläne können beim Amt         Vorsitzende/r
Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, unter Tel.: 03883
610747 angefordert werden.
Hinweise:
Es handelt sich hierbei um kein förmliches Bieterverfahren.
Die Gemeinde Groß Krams behält sich vor, gegebenenfalls
auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichti-
gen, jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen
oder Nachgebotsrunden unter den Bietern durchzuführen, so-         Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-
wie bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung         nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land
zurückzunehmen oder die Flächen an einen anderen Bieter zu         unter www.amt-hagenow-land.de.
verpachten.
Die Gemeinde Groß Krams behält sich ferner die Erteilung des       Amtliche Bekanntmachung der Sitzung
Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden
noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.                          der Gemeindevertretung Kuhstorf
Aus dem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichti-         am 18.09.2019, um 19:30 Uhr.
gung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abge-
                                                                   Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Kuh-
leitet werden. Eine Haftung der Gemeinde Groß Krams in Bezug
                                                                   storf, Schulstraße 7, 19230 Kuhstorf statt.
auf die Angaben ist ausgeschlossen.
Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsschluss verbun-        Tagesordnung:
denen Kosten trägt der Pächter. Aufwendungen der Bieter wer-
                                                                   Öffentlicher Teil
den nicht erstattet.
                                                                   1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
gez. Tobias Alwardt                                                   der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig-
Bürgermeister                                                         keit
                                                                   2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
                                                                   3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
                                                                      Sitzung der Gemeindevertretung
                                                                   4. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
                                                                      in der Gemeinde
                                                                   5. Einwohnerfragestunde
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-          6. Bauangelegenheiten
nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land          7. Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung
unter www.amt-hagenow-land.de.
                                                                   Nicht öffentlicher Teil
Amtliche Bekanntmachung der Sitzung                                1. Grundstücksangelegenheiten
der Gemeindevertretung Kirch Jesar                                 2. Personalangelegenheiten
                                                                   3. Gemeindliches Einvernehmen
am 10.10.2019, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde           gez. Ehm, Annelies
Kirch Jesar, Theodor-Körner-Straße 10, 19230 Kirch Jesar           Vorsitzende/r
statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen
   Einladung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit,
   Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung,
   Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen         Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 20.08.2019 auf der
   Sitzung                                                         Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hage-
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung   now-land.de.
   gefasster Beschlüsse bzw. wichtige Angelegenheiten der
   Gemeinde                                                        Haushaltssatzung
3. Einwohnerfragestunde                                            der Gemeinde Pätow-Steegen
4. Bauangelegenheiten
5. Beschlussfassung über die 7. Satzungänderung der Haupt-
                                                                   für das Haushaltsjahr 2019
   satzung                                                         Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes
                                                                   Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-
Nicht öffentlicher Teil                                            meindevertretung vom 24.01.2019 und mit Genehmigung
1. Grundstücksangelegenheiten                                      der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung
2. Personalangelegenheiten                                         erlassen:
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09        –5–                                 Kommunalanzeiger Hagenow
§1                                                                §7
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                      Eigenkapital
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
1. im Ergebnishaushalt                                            des Haushaltsvorvorjahres betrug               1.235.363 EUR
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                          Der voraussichtliche Stand des
        Erträge auf                             429.600 EUR       Eigenkapitals zum 31.12. des
        der Gesamtbetrag der ordentlichen                         Haushaltsvorjahres beträgt                     1.246.873 EUR
        Aufwendungen auf                        502.300 EUR       und zum 31.12. des Haushaltsjahres             1.181.373 EUR
        der Saldo der ordentlichen Erträge und
        Aufwendungen auf                         -72.200 EUR      §8
    b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen                     Deckungsfähigkeit
        Erträge auf                                    0 EUR      Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung
        der Gesamtbetrag der außerordentlichen                    - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in ei-
        Aufwendungen auf                               0 EUR      nem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
        der Saldo der außerordentlichen Erträge                   Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
        und Aufwendungen auf                           0 EUR      Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung                         Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem
        der Rücklagen auf                        -72.200 EUR      Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
        die Einstellung in Rücklagen auf               0 EUR      Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung
        die Entnahmen aus Rücklagen auf           15.200 EUR      aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerum-
        das Jahresergebnis nach Veränderung                       lage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte
        der Rücklagen auf                        -57.500 EUR      die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfä-
2. im Finanzhaushalt                                              higkeit.
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf        402.200 EUR       Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in
        die ordentlichen Auszahlungen auf       454.800 EUR       einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig de-
        der Saldo der ordentlichen Ein- und                       ckungsfähig.
        Auszahlungen auf                         -52.600 EUR
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf          0 EUR      §9
        die außerordentlichen Auszahlungen auf         0 EUR      Wesentliche Produkte
        der Saldo der außerordentlichen                           Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:
        Ein- und Auszahlungen auf                      0 EUR      Produkt             Bezeichnung
    c) die Einzahlungen aus                                       12600               Brandschutz
        Investitionstätigkeit auf                 26.700 EUR      54100               Gemeindestraßen
        die Auszahlungen aus
        Investitionstätigkeit auf                      0 EUR      § 10
        der Saldo der Ein- und Auszahlungen                       Wertgrenze für die Erfassung von Vermögensgegenstän-
        aus Investitionstätigkeit auf             26.700 EUR      den
    d) der Saldo der Ein -und Auszahlungen                        Gemäß § 31 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung-
        der Finanzierungstätigkeit (Veränderung                   Doppik MV (GmHVO-Doppik) in der Fassung vom 25.02.2008,
        der liquiden Mittel und der Kredite zur                   einschließlich der letzten Änderung vom 19.05.2016, kann
        Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auf     -25.900 EUR      auf die Erfassung abnutzbarer, beweglicher Vermögensge-
festgesetzt.                                                      genstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder
                                                                  Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von
§2                                                                1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, verzichtet
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-          werden.
nahmen                                                            Gemäß § 34 Absatz 5 können abnutzbare bewegliche Vermö-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-   gensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs-
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                       oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag
§3                                                                von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, im Jahr der
Verpflichtungsermächtigungen                                      Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben und in
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.           Abgang gestellt werden.
§4                                                                Für die Erfassung und Abschreibung von Vermögensgegen-
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                       ständen werden die Wertgrenzen wie folgt festgelegt:
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung                        •   bis 500 € netto = Aufwand
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf den                    •   500 bis 1.000 € netto = geringwertige Wirtschaftsgüter =
genehmigungsfreien Höchstbetrag in Höhe von                           Erfassung und Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung/
10 % der ordentlichen Einzahlungen             40.220 EUR.            Herstellung
                                                                  •   über 1.000 € netto = Erfassung und Abschreibung über die
§5                                                                    Nutzungsdauer.
Hebesätze
                                                                  Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.08.2019 er-
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                  teilt.
1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                    Pätow-Steegen, 19.08.2019
       Flächen (Grundsteuer A) auf                    400 v. H.   gez. Maty
    b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B)                        Bürgermeister
       auf                                            390 v. H.
2. Gewerbesteuer auf                                  350 v. H.   Hinweis:
                                                                  Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
§6                                                                wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
Stellen gemäß Stellenplan                                         KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 12.08.2019 durch
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-       die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkrei-
trägt 0,675 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                            ses Ludwigslust - Parchim - erteilt.
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Kommunalanzeiger Hagenow                                        –6–         Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsicht-
nahme
vom 16.09.2019 bis 24.09.2019
Mo. und Mi.: nach Vereinbarung
Di., Do., Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.:          14:00 Uhr - 18:00 Uhr                                 Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des
Do.:          14:00 Uhr - 16:00 Uhr                                 Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
                                                                    9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
                                                                    der Gemeinde Redefin vom 03.09.2019
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung
erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der        Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des
öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer-         Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777)) wird nach
den.                                                                Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.08.2019 und Anzei-
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-    ge bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 9. Satzung
resfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und   zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird.                                      Artikel I
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntma-
chungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend ge-          Änderung der Satzung
macht werden.                                                       Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, die 1. Änderung vom
Hagenow, 19.08.2019                                                 18.01.2005, die 2. Änderung vom 19.05.2005, die 3. Änderung
                                                                    vom 19.07.2006, die 4. Änderung vom 29.09.2009, die 5. Ände-
gez. Maty                                                           rung vom 08.12.2011, die 6. Änderung vom 08.12.2011, die 7. Än-
Bürgermeister                                                       derung vom 24.06.2014 sowie die 8. Änderung vom 27.03.2015
                                                                    wird im § 5 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:
                                                                    § 5 Ausschüsse
                                                                    Absatz 4
                                                                    (4) Gemäß § 36 (1) der Kommunalverfassung bildet die Gemein-
                                                                    devertretung einen Kultur- und Sozialausschuss.
                                                                    Dieser besteht aus fünf Gemeindevertretern und drei sachkun-
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-           digen Einwohnern.
nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land           Aufgabengebiet:
unter www.amt-hagenow-land.de.                                      Unterstützung der Vereinsarbeit, der sozialen Betreuung sowie
                                                                    der Jugend- und Sportarbeit. Die Sitzungen des Kultur- und So-
Amtliche Bekanntmachung der Sitzung                                 zialausschusses sind nicht öffentlich.

der Gemeindevertretung Picher                                       Artikel II
am 18.09.2019, um 19:30 Uhr.
                                                                    Inkrafttreten
Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Picher,
Hagenower Straße 11, 19230 Picher statt.                            Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in
                                                                    Kraft.
Tagesordnung:
                                                                    Redefin, 03.09.2019
Öffentlicher Teil                                                   gez. Böbel
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit         Bürgermeisterin
   der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig-         Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die-
   keit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der        ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen
   Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindever-           worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli-
   tretersitzung                                                    chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten         Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-
   der Gemeinde                                                     resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
3. Einwohnerfragestunde                                             und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
4. Bauangelegenheiten                                               der Gemeinde geltend gemacht wird.
5. Informationen zum Thema Breitbandausbau sowie Projekt            Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
   Wifi4EU durch das Amt                                            machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
6. Nachwahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses           gemacht werden.

Nicht öffentlicher Teil                                             Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des
1. Grundstücksangelegenheiten                                       Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
2. Personalangelegenheiten
                                                                    Interessenbekundungsverfahren „Formloser
3. Gemeindliches Einvernehmen
3.1. Herstellung gemeindliches Einvernehmen zu einer Bauvo-         Teilnahmewettbewerb außerhalb des förm-
     ranfrage                                                       lichen Vergaberechts“ zum Betrieb einer
4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für Malerarbei-        Kindertagesstätte in der Gemeinde Redefin
     ten der Dachunterschläge Gemeindehaus und der Feuer-
     wehr Picher                                                    Die Gemeinde Redefin hat in ihrer letzten Gemeindevertretersit-
                                                                    zung beschlossen, die Kinderbetreuung in der Kindertagesstät-
gez. Hille, Holger                                                  te ggf. an einen freien Träger zu übertragen. Hierzu sind Interes-
Vorsitzende/r                                                       senbekundungen freier Träger einzuholen.
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09          –7–                                  Kommunalanzeiger Hagenow
Durch die Bekanntmachung auf der Internetseite und im Ha-           2. im Finanzhaushalt
genower Kommunalanzeiger soll möglichst vielen Trägern die              a) die ordentlichen Einzahlungen auf          818.800 EUR
Möglichkeit der Beteiligung gegeben werden.                                 die ordentlichen Auszahlungen auf         828.100 EUR
Die Kindertagesstätte ist eine kombinierte Einrichtung, in der              der Saldo der ordentlichen Ein- und
Krippen-und Kindergartenkinder betreut werden. Für die Ein-                 Auszahlungen auf                           -9.300 EUR
richtung liegt eine gültige Betriebserlaubnis vor. Die Kapazität        b) die außerordentlichen Einzahlungen auf           0 EUR
beträgt derzeit 54 Kinder (BE). Ein Gruppe ist befristet aufgrund           die außerordentlichen Auszahlungen auf          0 EUR
der hohen Kinderzahlen im Gemeindehaus der Gemeinde Re-                     der Saldo der außerordentlichen
defin untergebracht.                                                        Ein- und Auszahlungen auf                       0 EUR
Zurzeit werden 9 Krippenkinder, 28 Kindergartenkinder betreut.          c) die Einzahlungen aus
Die Kinderzahlen werden in den nächsten Monaten wieder an-                  nvestitionstätigkeit auf                  65.800 EUR
steigen. Die Betreuung erfolgt in Gruppen. Die pädagogische                 die Auszahlungen aus
Arbeit orientiert sich konzeptionell an dem lebensbezogenen                 Investitionstätigkeit auf                 59.000 EUR
Ansatz.                                                                     der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                            aus Investitionstätigkeit auf               6.800 EUR
Die einzureichenden Daten und weiteren Unterlagen können                d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
Sie bei Frau Schaldach, 03883 6107-28 anfordern.                            aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihr Interesse mitteilen und             der liquiden Mittel und der Kredite zur
uns bis zum 16.10.2019 Ihre Interessenbekundung incl. der not-              Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auf       -2.500 EUR
wendigen Nachweise einreichen.                                      festgesetzt.
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines formellen       §2
Vergabeverfahrens.                                                  Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
Ein Aufwandsersatz für die Beteiligung am Interessenbekun-          nahmen
dungsverfahren erfolgt nicht.                                       Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-
Sollten die Kriterien der Bieter nicht ausreichend erfüllt sein,    derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
behält sich die Gemeinde vor, die Trägerschaft beizubehalten.
                                                                    §3
gez. Böbel                                                          Verpflichtungsermächtigungen
Bürgermeisterin                                                     Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                    §4
                                                                    Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
                                                                    der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf den
                                                                    genehmigungsfreien Höchstbetrag in Höhe von
                                                                    10 % der ordentlichen Einzahlungen             81.800 EUR.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des      §5
Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.                   Hebesätze
                                                                    Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch Beschluss der
Haushaltssatzung der Gemeinde Setzin                                Gemeindevertretung am 29.08.2018 mit der Satzung über die
                                                                    Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbe-
für das Haushaltsjahr 2019                                          steuer wie folgt festgesetzt:
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                1. Grundsteuer
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeinde-                a) für die land- und forstwirtschaftlichen
vertretung vom 23.01.2019 und mit Genehmigung der Rechts-                   Flächen (Grundsteuer A) auf                350 v. H.
aufsichtsbehörde vom 25.06.2019 folgende Haushaltssatzung               b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B)
erlassen:                                                                   auf                                        420 v. H.
                                                                    2. Gewerbesteuer auf                               360 v. H.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        §6
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                   Stellen gemäß Stellenplan
1. im Ergebnishaushalt                                              Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
                                                                    trägt 5,125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
   a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
       Erträge auf                             865.200 EUR          §7
       der Gesamtbetrag der ordentlichen                            Eigenkapital
       Aufwendungen auf                        903.300 EUR          Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
       der Saldo der ordentlichen Erträge und                       des Haushaltsvorvorjahres betrug               1.596.760 EUR
       Aufwendungen auf                         -38.100 EUR         Der voraussichtliche Stand des
   b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen                        Eigenkapitals zum 31.12. des
       Erträge auf                                    0 EUR         Haushaltsvorjahres beträgt                     1.577.490 EUR
       der Gesamtbetrag der außerordentlichen                       und zum 31.12. des Haushaltsjahres             1.553.690 EUR
       Aufwendungen auf                               0 EUR         §8
       der Saldo der außerordentlichen Erträge                      Deckungsfähigkeit
       und Aufwendungen auf                           0 EUR         Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung
   c) das Jahresergebnis vor Veränderung der                        - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in ei-
       Rücklagen auf                            -38.100 EUR         nem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
       die Einstellung in Rücklagen auf               0 EUR
                                                                    Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
       die Entnahmen aus Rücklagen auf           14.300 EUR         Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für
       das Jahresergebnis nach Veränderung                          Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem
       der Rücklagen auf                       -23.800 EUR          Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Kommunalanzeiger Hagenow                                        –8–        Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09
Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung
aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerum-
lage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte
die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfä-
higkeit.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in      Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-
einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig de-        nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land
ckungsfähig.                                                        unter www.amt-hagenow-land.de.
§9
Wesentliche Produkte                                                Amtliche Bekanntmachung der Sitzung
Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:                 der Gemeindevertretung Toddin
Produkt            Bezeichnung                                      am 25.09.2019, um 19:00 Uhr.
12600              Brandschutz
54100              Gemeindestraßen                                  Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Toddin,
                                                                    Am Sportplatz 3, 19230 Setzin statt.
§ 10
Wertgrenze für die Erfassung von Vermögensgegenstän-                Tagesordnung:
den                                                                 Öffentlicher Teil
Gemäß § 31 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik              1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
MV (GmHVO-Doppik) in der Fassung vom 25.02.2008, ein-                  der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig-
schließlich der letzten Änderung vom 19.05.2016, kann auf die          keit
Erfassung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände             2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungs-         3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
kosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 1.000 € ohne              Sitzung der Gemeindevertretung
Umsatzsteuer nicht überschreiten, verzichtet werden.                4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
Gemäß § 34 Absatz 5 können abnutzbare bewegliche Vermö-                der Gemeinde
gensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs-            5. Einwohnerfragestunde
oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag           6. Beschlussfassung über die Gewährung/Änderung des Be-
von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, im Jahr der         grüßungsgeldes für Neugeborene
Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben und in       7. Beschlussfassung über die Entschädigung der Wehrführung
Abgang gestellt werden.                                             8. Beratung zur Nutzung der Gemeinderäume Setzin/Toddin/
Für die Erfassung und Abschreibung von Vermögensgegen-                 Gramnitz - einheitliche Regelung in der Gesamtgemeinde
ständen werden die Wertgrenzen wie folgt festgelegt:                   Toddin und Beratung über die Funktion der Raummanager
•   bis 500 € netto = Aufwand                                          gemäß Hauptsatzung
•   500 bis 1.000 € netto = geringwertige Wirtschaftsgüter =        9. Beschlussfassung über die Hausnummernvergabe in der
    Erfassung und Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung/            Straße „Zum Wall“ OT Schwaberow
    Herstellung
•   über 1.000 € netto = Erfassung und Abschreibung über die        Nicht öffentlicher Teil
    Nutzungsdauer.                                                  1. Grundstücksangelegenheiten
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.06.2019 er-         2. Personalangelegenheiten
teilt.                                                              3. Gemeindliches Einvernehmen
                                                                    4. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei-
Setzin, 25.07.2019
                                                                       dung des Bürgermeisters für die Auftragsvergabe eines
gez. Haurenherm                                                        Löschwasserbohrbrunnens
Bürgermeister
                                                                    gez. Haurenherm, Marco
Hinweis:                                                            Vorsitzende/r
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der
Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.02.2019 ange-
zeigt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.             Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des
                                                                    Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnah-
me                                                                  Hauptsatzung für die Gemeinde Toddin
Mo. und Mi.: nach Vereinbarung                                      vom 27.08.2019
Di., Do., Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.:           14:00 Uhr - 18:00 Uhr                                Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Do.:           14:00 Uhr - 16:00 Uhr                                Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der
                                                                    Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.                                 nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.06.2019 und
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die-     nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende
ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen         Hauptsatzung erlassen:
worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli-       §1
chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.              Name, Status
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-    (1) Die Gemeinde Toddin ist eine amtsangehörige Gemeinde
resfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und   des Amtes Hagenow-Land.
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der        (2) Die Gemeinde Toddin hat folgende Ortsteile: Gramnitz,
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzei-           Grünhof, Ruhetal, Schwaberow, Setzin und Toddin
ge-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann             (3) Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.
abweichend davon stets geltend gemacht werden.                      §2
Hagenow, 25.07.2019                                                 Dienstsiegel
                                                                    (1) Die Gemeinde führt das kleine Landessiegel mit dem Wap-
gez. Haurenherm                                                     penbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden
Bürgermeister                                                       Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone, und der Um-
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09          –9–                                   Kommunalanzeiger Hagenow
schrift:                                                            Aufgabengebiet:
„GEMEINDE TODDIN LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM“.                    Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für
§3                                                                  die Durchführung des Haushalts- und Finanzplanes erforderli-
Rechte der Einwohner                                                chen Entscheidungen vor.
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft durch öf-     2. Kultur-und Sozialausschuss
fentliche Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine Ver-        Dieser besteht aus drei Gemeindevertreterinnen oder Gemein-
sammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde              devertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein-
ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Orts-          wohnern.
teile durchgeführt werden.                                          Aufgabengebiet: Der Kultur-und Sozialausschuss berät in al-
(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in           len kulturellen und sozialen Belangen, wie z. B.im Bereich der
Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindever-           Kindertagesstätten, bei der Betreuung älterer Bürger, Vorbe-
tretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer       reitung und Durchführung von Kultur-und Festveranstaltungen
angemessenen Frist zur Beratung vorzulegen.                         einschließlich deren Federführung durch den Ausschussvorsit-
(3) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Ge-           zenden, außerdem wirkt er mit bei der Förderung der Jugend,
meinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durch-          von Kultur und Sport sowie des Fremdenverkehrs.
geführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner mög-        3. Ausschuss für Bau-, Ordnungs- und Brandschutzangelegen-
lichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen       heiten
wenn nicht anders, in einer Einwohnerversammlung oder durch         Dieser besteht aus drei Gemeindevertreterinnen oder Gemein-
Information im Bekanntmachungsblatt oder im Rahmen der Fra-         devertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein-
gestunde unterrichtet werden. Soweit Planungen bedeutsame           wohnern. Aufgabengebiet: Vorbereitung und Begleitung
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind       •    aller Bau-und Planungsmaßnahmen in der Gemeinde,
die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des         •    der Aufgaben im Umwelt-und Naturschutz sowie der Land-
Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Ge-                schaftspflege,
meinde darzustellen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist          •    der Aufgaben für den Brandschutzes sowie
Gelegenheit zur Äußerung auch im Rahmen der Fragestunde             •    wichtiger Ordnungsangelegenheiten
zu geben.                                                           4. Ausschuss für die Entwicklung und Errichtung einer gemein-
(4) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit,      samen Kindertagesstätte in Toddin
in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Ge-      Dieser besteht aus vier Gemeindevertreterinnen oder Gemein-
meindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeinde-      devertretern und drei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein-
vertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge        wohnern.
oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und         Aufgabengebiet:
Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände         Der Ausschuss berät bei der Erarbeitung eines pädagogischen
der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen.          Konzeptes und bei den Planungen für einen Um- bzw. Neubau
Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.     einer Kindertagesstätte in Toddin sowie deren Ausstattung.
In den Fällen nach Absatz 3 kann sich diese bei Bedarf auf 45       (4) Anstelle einer sachkundigen Einwohnerin oder eines sach-
Minuten erhöhen.                                                    kundigen Einwohners kann eine Gemeindevertreterin oder ein
(5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet,    Gemeindevertreter in den Ausschüssen berufen werden.
im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über        (5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.
wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten, insbesonde-          (6) Auf die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern in den
re über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse,      Ausschüssen wird verzichtet.
soweit der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.      §6
§4                                                                  Bürgermeisterin oder Bürgermeister/Stellvertreterin oder
Gemeindevertretung                                                  Stellvertreter
(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.                 (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft alle Ent-
(2) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Ar-      scheidungen bis zu einer Wertgrenzen von 5.000 € im Einzelfall
beitstage vorher beim Bürgermeister eingereicht werden. Münd-       bzw. bei wiederkehrenden Leistungen bis zu einer Wertgrenze
liche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen,         von 1.000 € sofern nicht die Gemeindevertretung kraft Gesetzes
sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spä-     ausschließlich zuständig ist.
testens innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden.      (2) Darüber hinaus entscheidet die Bürgermeisterin oder der
(3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen aus-   Bürgermeister bei Stundungsanträgen bis zu einer Wertgrenze
                                                                    bis zu 2.500 € sowohl für das laufende als auch für das nachfol-
geschlossen:
                                                                    gende Haushaltsjahr.
    1. einzelne Personenangelegenheiten außer Wahlen und            (3) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidun-
         Abberufungen                                               gen zu unterrichten.
    2. Steuer-und Abgabeangelegenheiten Einzelner                   (4) Erklärungen der Gemeinde im Sinne des § 39 (2) KV M-V bis
    3. Grundstücksgeschäfte                                         zu einer Wertgrenze von 750 € bzw. von 250 € bei wiederkeh-
    4. Vergabe von Aufträgen                                        renden Verpflichtungen können von der Bürgermeisterin oder
    5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten, außer Jahres-              dem Bürgermeister allein bzw. durch einen von ihm beauftrag-
         rechnungsbericht und Entlastung des Bürgermeisters         ten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefer-
    6. Gemeindliches Einvernehmen                                   tigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt die-
                                                                    se Wertgrenze bei 2.500 €.
Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche        (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zuständig,
Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern            wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 ff.BauGB) nicht
1 - 6 in öffentlicher Sitzung behandeln.                            ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch
                                                                    gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung.
§5
                                                                    (6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet
Ausschüsse
                                                                    über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkun-
(1) Ein Hauptausschuss wird nicht gebildet.
                                                                    gen oder ähnliche Zuwendungen bis 100 €.
(2) Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes
überträgt die Gemeinde Toddin die Aufgaben des Rechnungs-           §7
prüfungsausschusses auf das Amt Hagenow-Land.                       Entschädigungen
(3) Gem. § 36 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpom-            (1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin erhält eine mo-
mern (KV M-V) werden folgende Ausschüsse gebildet:                  natliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 950 €. Im Krank-
1. Finanzausschuss                                                  heitsfall wird diese Entschädigung sechs Wochen weitergezahlt.
Dieser besteht aus drei Gemeindevertreterinnen oder Gemein-         Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesen-
devertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein-         heit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über drei Monate
wohnern.                                                            hinausgehen.
Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
Kommunalanzeiger Hagenow                                      – 10 –       Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09
(2) Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamt-       Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die-
lichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeiste-        ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen
rin erhält monatlich 100 €, die zweite Stellvertretung monatlich   worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli-
50 €. Sollte bei Verhinderung des Bürgermeisters oder der Bür-     chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
germeisterin ein konkretes Dienstgeschäft vorgenommen wer-         Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-
den, erhalten diese Personen für die Stellvertretung ein Drei-     resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
ßigstel der Bürgermeisterentschädigung nach Abs. 1, wenn es        und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
sich nicht um eine Sitzung handelt. Nach drei Monaten Vertre-      der Gemeinde geltend gemacht wird.
tung erhält die stellvertretende Person, die volle Aufwandsent-    Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
schädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädi-         machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
gungen für die Stellvertretung und das Sitzungsgeld. Amtiert       gemacht werden.
eine stellvertretende Person, weil die gewählte Bürgermeisterin
oder der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr
oder ihm die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 zu.
(3) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzun-
gen der Gemeindevertretung, ihrer Ausschüsse und der Frakti-
onen ein Sitzungsgeld von 40 €. Gleiches gilt für die sachkun-
digen Einwohnerinnen oder sachkundigen Einwohner für die
Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, denen sie angehören.        Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord-
(4) Die Ausschussvorsitzende oder der Ausschussvorsitzende,
                                                                   nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land
bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, erhalten eine sit-
zungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € für           unter www.amt-hagenow-land.de.
jede von ihnen geleitete Sitzung.
(5) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden.              Amtliche Bekanntmachung der Sitzung
(6) Die ehrenamtliche Tätigkeit als Raummanager für die Ge-        der Gemeindevertretung Warlitz
meindehäuser wird für das Gemeindehaus Setzin mit 50 € und
zusammen für die Gemeindehäuser Toddin und Gramnitz eben-          am 19.09.2019, um 19:00 Uhr.
falls mit 50 € monatlich entschädigt.                              Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Warlitz,
§8                                                                 Hauptstraße 23, 19230 Warlitz statt.
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen der Gemeinde Toddin, sowie sonstige öffentliche      Tagesordnung:
Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben          Öffentlicher Teil
sind, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch
                                                                   1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
(BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes
Hagenow-Land unter der Adresse www.amt-hagenow-land.de                der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig-
öffentlich bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hage-         keit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der
now-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann          Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindever-
Satzungen der Gemeinde Toddin kostenpflichtig zusenden lassen.        tretersitzung
Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse      2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.                     der Gemeinde
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen          3. Einwohnerfragestunde
aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) er-           4. Bauangelegenheiten
folgen durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Hagenower            5. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme einer
Kommunalanzeiger“ unter der Überschrift „Bekanntmachung der
                                                                      Spende für die Kindertagesstätte
Gemeinde Toddin“ Der Hagenower Kommunalanzeiger erscheint
einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Amts-
bereich des Amtes Hagenow-Land verteilt. Daneben ist er einzeln    Nicht öffentlicher Teil
und im Abonnement vom Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25,            1. Grundstücksangelegenheiten
19230 Hagenow, gegen Entgelt zu beziehen.                          2. Personalangelegenheiten
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen        3. Gemeindliches Einvernehmen
und Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des     4. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentscheidung
BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Abs. 1 hinzuweisen. Die        des Bürgermeisters zu den Auftragsvergaben zur Sanierung
Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich et-      der Bushaltestelle
was anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind
auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel     gez. Holm, Peter
zu vermerken.                                                      Vorsitzende/r
(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Abs.
1-3 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Er-
eignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang an den      Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des
Bekanntmachungstafeln. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In        Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach des
Abs. 1-3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeit-    8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
ablauf gegenstandslos geworden ist.
(5) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich in:                    der Gemeinde Warlitz vom 03.09.2019
•    Gramnitz: Hauptstraße Ecke Schwarzer Weg,
                                                                   Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Lan-
•    Grünhof: Bushaltestelle „Am Teich“,
•    Ruhetal: Höhe Postkasten,                                     des M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Be-
•    Setzin: Gemeindehaus Am Sportplatz 3,                         schluss der Gemeindevertretung vom 01.08.2019 und Anzeige
•    Schwaberow: „Zum Wall“ an der Feuerwehr und                   bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 8. Satzung zur
•    Toddin: an der Hauptstraße Höhe Nr. 82.                       Änderung Hauptsatzung erlassen:
§9                                                                 Artikel I
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma-         Änderung der Satzung
chung in Kraft.
                                                                   Die Hauptsatzung vom 30.09.1999, die 1. Änderung vom
Toddin, 27.08.2019                                                 06.10.2000, die 2. Änderung vom 04.11.2004, die 3. Änderung
gez. Haurenherm                                                    vom 21.12.2004, die 4. Änderung vom 19.07.2006, die 5. Än-
Bürgermeister                                                      derung vom 01.11.2011, die 6. Änderung vom 01.03. sowie die
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09        – 11 –                                Kommunalanzeiger Hagenow
7. Änderung vom 20.03.2015 wird im § 5 Abs. 3 wie folgt neu        Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen ohne Bewerbungsmappe oder
gefasst:                                                           Ähnliches ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grund-
§ 5 Ausschüsse Abs. 3                                              sätzlich nur, wenn Sie einen ausreichend frankierten Briefum-
(3) Gem. § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung ist ein Finanz-        schlag beifügen. Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren
ausschuss zu bilden.                                               wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß
Dieser besteht aus drei Gemeindevertretern sowie aus einem         § 15 AGG auf und vernichten sie anschließend.
sachkundigen                                                       Die Gemeinde Hoort fördert die Gleichstellung von Frauen und
Einwohner.                                                         Männern.
Aufgabengebiet:                                                    Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/innen
Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für      werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
die Durchführung des Haushalts- und Finanzplanes erforderli-       Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
chen Entscheidungen vor.
Anstelle eines sachkundigen Einwohners kann ein Gemeinde-
vertreter in den Ausschuss berufen werden.                         Messkamerafahrzeug unterwegs im Amt
Die Sitzungen des Finanzausschusses sind nicht öffentlich.         Hagenow-Land
                                                                   Das Amt Hagenow-Land ist Teilnehmer im „Umsetzungsprojekt
Artikel II
                                                                   kommunale Straßendaten“ (UkoS) im Rahmen der Richtlinie zur
Inkrafttreten                                                      Verbesserung der elektronischen Verwaltung für Bevölkerung
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.      und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern (Elektronische
                                                                   Verwaltungsrichtlinie - E-GovRL M-V).
Warlitz, 03.09.2019                                                Dazu werden notwendige IT-Infrastrukturen und organisatori-
gez. Holm                                                          sche Rahmenbedingungen für die Erfassung und den Betrieb
Bürgermeister                                                      eines standardisierten, kommunalen Straßennetzes in Meck-
                                                                   lenburg-Vorpommern erarbeitet und anschließend eigene Stra-
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die-
                                                                   ßendatenprojekte umgesetzt.
ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen
                                                                   Für die UkoS-konforme Bestandsdatenerfassung der kommu-
worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli-
                                                                   nalen Straßen im Amt Hagenow-Land wurde die Firma GEO
chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
                                                                   Net solution GmbH aus Leipzig beauftragt, die mit der digitalen
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-
                                                                   Erarbeitung eines aktuellen Knoten-Kanten-Modells bereits be-
resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
                                                                   gonnen hat.
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
                                                                   Zusätzlich wird eine Straßenbefahrung durch ein signalisiertes
der Gemeinde geltend gemacht wird.
                                                                   Messkamerafahrzeug (Mobile Mapping) durchgeführt, bei der
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
                                                                   mit Hilfe von vielen tausend Bildern alle Straßen im Amtsbe-
machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
                                                                   reich dokumentiert und ausgewertet werden können. Dabei
gemacht werden.
                                                                   werden nicht nur Straßenschäden wie Rissbildungen, Schlaglö-
                                                                   cher und Spurrinnen erfasst, sondern auch Nebenanlagen wie
                                                                   Verkehrszeichen, Bäume, Geh- und Radwege und Straßenla-
                                                                   ternen. Nach einer anschließenden Zustandsbewertung werden
                                                                   die Daten in ein Straßenbearbeitungsprogramm eingespielt, mit
                                                                   dem ein Erhaltungsmanagement aufgebaut werden kann.
Stellenausschreibung der Gemeinde Hoort                            Die Befahrung der kommunalen Straßen im Amt Hagenow-Land
Die Gemeinde Hoort sucht schnellstmöglich eine/n Gemeinde-         wird voraussichtlich von September bis November 2019 statt-
arbeiter/in (m/w/d).                                               finden. Es erfolgt keine Veröffentlichung personenbezogener
                                                                   Bilddaten.
Das Aufgabengebiet umfasst:
                                                                   Wir bitten Sie einen reibungslosen Ablauf der Straßenraumdo-
•   Pflege und Reinigung der gemeindlichen Straßen, Wege
                                                                   kumentation im Begegnungsfall mit zu gewährleisten.
    und Grünflächen
•   Hecken schneiden und Gehölzpflege                              Stephan Nitschke
•   Instandhaltung und Pflege der Gemeindegebäude sowie            Fachdienst Bauen und Planung
    des Inventars
•   Winterdienst
•   Vor- und Nachbereitung von Gemeindeveranstaltungen
•   Umgang mit der Kommunaltechnik und deren Pflege
Voraussetzungen:
•   Führerschein für LKW
•   Motorsägenschein
•   handwerkliches und gärtnerisches Geschick
•   selbstständige Arbeitsweise
•   Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
•   wünschenswert ist die Mitgliedschaft in der Feuerwehr
Vergütung und Arbeitszeit:
•   Lohn angelehnt an Entgeltgruppe 3
•   30 Wochenarbeitsstunden
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis
spätestens 02.10.2019 mit dem Vermerk „Bewerbung als Ge-
meindearbeiter/in der Gemeinde Hoort“ an:
          Amt Hagenow-Land
          SB Personalwesen
          Bahnhofstraße 25
          19230 Hagenow.                                                                           Foto: GEO Net solution GmbH
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