Haus des Gastes Neubau - Realisierungswettbewerb 2020 - Richter Architekten Kiel

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Haus des Gastes Neubau - Realisierungswettbewerb 2020 - Richter Architekten Kiel
Realisierungswettbewerb 2020

                                     Neubau
                           Haus des Gastes
                             Nebel auf Amrum

                                         Auslobung

RICHTER Architekten Kiel
Haus des Gastes Neubau - Realisierungswettbewerb 2020 - Richter Architekten Kiel
Haus des Gastes Neubau - Realisierungswettbewerb 2020 - Richter Architekten Kiel
Ausloberin

             Gemeinde Nebel- Amrum
             - Der Bürgermeister-
             Cornelius Bendixen

             Vertreten durch:

             Christian P. Stemmer
             Amtsdirektor
             Amt Föhr- Amrum
             Hafenstraße 23
             25938 Wyk auf Föhr

             Wettbewerbsbüro/Vorprüfung

             RICHTER Architekten+Stadtplaner
             Esmarchstrasse 64
             24105 Kiel

             Tel.: 0431 / 579600-0
             e-mail: info@architekten-richter.de

Termine:

Tag der Bekanntmachung                     15.1.2020
Schriftliche Rückfragen 1. Phase bis        7.2.2020
Kolloquium 1. Phase                        14.2.2020
Abgabe 1. Phase                            10.3.2020
Preisgericht 1. Phase                       6.4.2020
Schriftliche Rückfragen 2. Phase bis        7.5.2020
Abgabe 2. Phase                             8.6.2020
Preisgericht 2. Phase                      26.6.2020
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Realisierungswettbewerb    Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel   auf Amrum

Teil A: Allgemeine Bedingungen

Inhalt

1   Anlass und Zweck des Wettbewerbs

2    Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder

3   Wettbewerbsverfahren (§ 3 RPW)

4   Wettbewerbsbeteiligte

5    Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

6    Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen)

7    Wettbewerbsunterlagen

8    Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung

9    Beurteilungskriterien

10 Termine

11 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht

12 Prüfung

13 Einsprüche

14 Vertraulichkeit

15 Sonstiges

RICHTER Architekten Kiel          Teil A Stand 13.1.2020            A1
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Teil A: Allgemeine Bedingungen
Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe in
der vom BMUB herausgegebenen Fassung (Stand November 2014). Die Anwendung und Aner-
kennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich,
soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs
hat die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein gemäß § 2 Absatz 4 RPW i.V.m. § 19
Ziffer 8 ArchIngKG SH beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1073/20
registriert. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt dieser
Auslobung als verbindlich an.

1 Anlass und Zw eck des Wettbewerbs
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant den Abriss und Neubau des bestehenden „Haus des Gastes“.
Gegenwärtig wird ein Mittelbedarf von ca. 4.0 Mio € für die Gesamtmaßnahme geschätzt. Für diese
Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Nebel einen Architektenwettbewerb durchzuführen.

Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme soll für den Neubau ein offener, zweiphasiger Reali-
sierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchgeführt
werden.

Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen
Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb,
Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.

Aus den in der 1. Wettbewerbsphase fristgerecht eingesendeten und für die Beurteilung im Preis-
gericht zugelassenen Arbeiten wählt das Preisgericht 8 – 12 Beiträge aus, die in der 2. Phase ver-
tiefend bearbeitet werden sollen. Das Verfahren ist durchgängig anonym.

2 Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder
Hochbauliche Zielplanung zum Neubau eines Haus des Gastes in Nebel auf der Insel Amrum

- Objektplanung
- Freiraumplanung

Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B im Einzelnen ausführlich beschrieben.

3 Wettbewerbsverfahren (§ 3 RPW)
Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs.
2 und 4 durchgeführt. Das Verfahren ist anonym. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß HOAI
2013 Teil 3 Abschnitte 1 - 4 Haus des Gastes erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegen-
schaft des „Haus des Gastes“ in Nebel einschließlich der umgebenden Freiflächen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

RICHTER Architekten Kiel                    Teil A Stand 13.1.2020                               A2
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4 Wettbewerbsbeteiligte

4.1 Ausloberin

Gemeinde Nebel- Amrum
- Der Bürgermeister-
Cornelius Bendixen

Vertreten durch:

Christian P. Stemmer
Amt Föhr- Amrum
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

Mit der Verfahrensbetreuung und Abwicklung ist beauftragt:

RICHTER Architekten+Stadtplaner
Esmarchstraße 64
24105 Kiel
Tel.: 0431 - 579600-0
Email: info@architekten-richter.de

4.2 Wettbewerbsteilnehmer
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind ausschließ-
lich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine
Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.
Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer. Die Mitglieder der Arbeits-
gemeinschaften, sämtliche Mitarbeiter und eventuell hinzugezogene Fachingenieure sind in der
Urheberschaftserklärung namentlich zu nennen.
Für weitere mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Fachplanungen werden separate
Vergabeverfahren durchgeführt.
Die Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss des Wettbewerbes nochmals überprüft (Überein-
stimmung Bewerber mit Verfasser).

4.2.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschafts-
architekt befugt sind. Für Landschaftsarchitekten ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit
Architekten zwingend.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der Auslobung
genannte Berufsbezeichnung führen dürfen.

Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fach-
lichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/Stadtplaner wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36/EG

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und den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.
EU Nr. L 255 S.22) entspricht.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige
Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die
fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt,
wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerber-
gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten und Landschafts-
architekten ist für die 2.Wettbewerbsphase zwingend vorgeschrieben.
Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter
zu benennen.

Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/ Aus-
lobung erfüllt sein.

Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Auslobung
15.1. 2020 erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und
nachzuweisen.

4.2.2 Teilnahmehindernisse
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist eine
Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

4.2.3 Bedingungen für die spätere Ausführung des Auftrags:
1) Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.74 geändert durch
   § 1 Nr. 4 Gv.15.08.74

5 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer
Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

5.1. Fachpreisrichter

    1.   Björn Bergfeld Architekt BDA Kiel
    2.   Christian Schmieder Architekt BDA Kiel
    3.   Christine Krämer Landschaftsarchitektin Flensburg
    4.   Ulrich Hess Stadtplaner Wyk auf Föhr

   5.2. Stellvertretender Fachpreisrichter (ständig anwesend):

    1. Peter Heck Schau Architekt Nebel/Amrum

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5.3. Sachpreisrichter

    1. Bürgermeister Cornelius Bendixen, Nebel
    2. Elke Dethlefsen, Nebel
    3. Lothar Herberger, Nebel

5.4.Stellvertretende Sachpreisrichter (ständig anwesend):

    1. Frank Timpe, AmrumTouristik, Nebel

5.5. Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)

    1.   Martin Drews, Nebel
    2.   Mario Bruns, Nebel
    3.   Christian Peters, Nebel
    4.   Tobias Lankers, Nebel
    5.   Jannike Harder, Amt Föhr-Amrum

5.6. Vorprüfung

    1. Gabriele Richter, Architektin Kiel
    2. Dieter Richter, Architekt BDA und Stadtplaner Kiel

6 Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen)
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§ 39
HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe
von 50.000 Euro zur Verfügung.

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013

50% als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 25.000 € /
durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbe-
werbsbeiträge.
50% Preisgeld entspricht 25.000 € Aufteilung gemäß. RPW 2013

    1.   Preis   40 % = 10.000,- €
    2.   Preis   30 % = 7.500,- €
    3.   Preis   20 % = 5.000,- €
    4.   Preis   10 % = 2.500,- €

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zu-
sätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der
Wettbewerbssumme vorbehalten.

7 Wettbewerbsunterlagen
Sämtliche Wettbewerbsunterlagen stehen zum jeweiligen Zeitpunkt bei http://www.architekten-
richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html für die ausgewählten Teilnehmer zum
Download bereit.

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Die Wettbewerbsauslobung besteht aus:

Teil A – Allgemeine Bedingungen
Teil B – Wettbewerbsaufgabe

und den folgenden Anlagen:

Anlage 1      Programm (Raum- und Funktionsprogramm)
Anlage 2      Übersichtsplan/Stadtplan/Luftbilder o.M.
Anlage 3      Infoplan M. 1:1000 PDF
Anlage 4      Lageplan M. 1:500 PDF und DWG
Anlage 5      Baumkataster
Anlage 6      Baugrundvoruntersuchung
Anlage 7      Leitungsauskünfte Trinkwasser, SW, RW, ELT., Wärme, Gas, Telekom
Anlage 8      Verfassererklärung
Anlage 9      Berechnungsformblätter

8. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
Von den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern werden in den einzelnen Phasen folgende
Leistungen verlangt:

8.1 Wettbewerbsleistungen (1. Phase)

Die Anzahl der Pläne wird auf 1 Blatt DIN A2 mit der Ausrichtung im Hochformat beschränkt. Das in
der Auslobung vorgegebene Blattlayout ist zwingend einzuhalten.

a) Lageplan mit Nutzungen (Gebäude mit Grundrissebene EG Maßstab 1:500) genordet
   mit Darstellung der Einbindung des Entwurfs in die Strukturen der Freiraumplanung.

  Es sind darzustellen:
   1. Lage der Baukörper und Anzahl der Geschosse
   2. Freiflächen
   3. Erschließung und Stellplätze

  Als Unterlage sind die von der Ausloberin gelieferten Lagepläne zu verwenden. Norden muss
  oben liegen.

b) Gebäudesystemschnitt als schematische Darstellung im M.1:500

c) Volumendarstellung perspektivisch in Skizzenform
   vereinfachte Darstellung der geplanten Verteilung der Baumassen in Größe und Form

d) Erläuterungsbericht, Berechnung BGF und BRI maximal 1 Seite DIN A4
   Erläuterung des architektonischen Konzepts und Funktionen
   nachvollziehbare Angabe der Kennwerte Bruttogrundrissfläche und des Brutto-ruaminhaltes
   Die Schriftgröße muss mindestens Arial 12 oder größer entsprechen

e) Verfassererklärung
   auf dem vorgegebenen Formblatt, einzureichen in neutralem verschlossenen Umschlag. Der
   Umschlag ist auf der Außenseite ausschließlich mit dem Wettbewerbstitel und der selbst
   festgelegten Verfasserkennzahl zu beschriften.

Die geforderten Leistungen sind, mit Ausnahme der Verfassererklärung, ausschließlich in
digitaler Form auf einer mit der Kennzahl beschrifteten CD-ROM oder USB-Stick im Dateiformat
PDF, der Lageplan ebenfalls im Format DXF/DWG als ungeschützte Fassung einzureichen.

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Jeder Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl
muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen, die nur auf der CD bzw. dem USB-
Stick, auf der Verfassererklärung und dem zugehörigen, verschlossenen Umschlag platziert sein
muss. Der Ordner auf dem digitalen Medium trägt diese Kennzahl, die einzelnen Dateien nicht.

8.2 Wettbewerbsleistungen (2. Phase)

Die Anzahl der Pläne wird auf 3 Blatt DIN A1 mit der Ausrichtung im Hochformat festgelegt. Im
Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen gefordert:

a) Lageplan M. 1:500 mit Zufahrt, Parkplätzen, Wegeführungen, Freianlagen sowie baulichen
   Anlagen mit Angabe der Geschossigkeit

b) Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200
   Grundrisse sind so darzustellen, dass die Ausrichtung mit der gelieferten Lageplanvorlage
   übereinstimmt. In den Schnitten ist die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu
   beziehen. Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten
   Verlauf der Geländeoberkante zeigen. Die Raumbezeichnungen sind unmittelbar in die Grund-
   risse einzutragen. Legenden sind nicht erlaubt.

c) Innenraum eine räumliche Darstellung

d) Berechnungen/Nachweis der Flächen - BGF, BRI, NUF, TF, VF und Stellplätze

e) Gestaltungsdetails Fassadenabschnitt M.1:50 mit Materialangaben

f) Programmflächen Soll- Ist- Vergleich

g) Erläuterungsbericht auf maximal 2 DIN-A4-Seiten, mit Angaben zu wesentlichen Gestaltungs-
   elementen, Baumaterialien, Konstruktionen und besonderen Einrichtungen. Innerhalb der Er-
   läuterungen können Details schematisch auch in größerem Maßstab dargestellt werden.

h) Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Verfassererklärung ist von
   den Teilnehmern, bei Gesellschaften/Bewerbergemeinschaften durch den bevollmächtigten
   Vertreter zu unterzeichnen und in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen, nicht
   durchscheinenden Umschlag abzugeben.

j) Einsatzmodell M. 1:500 (Holz oder Kunststoff einfarbig weiß)

k) CD-Rom/USB-Stick mit allen Dateien im PDF-Format ohne Kennzahl auf den gespeicherten
   Plänen. Berechnungsnachweise zusätzlich im DWG-Format, das Raumprogramm zusätzlich im
   vorgegebenen Excel-Format, Präsentationspläne sind mit Maßstabsleiste abzuspeichern. Alle
   Hinweise auf den Verfasser sind zu eliminieren.

l) Verzeichnis über die eingereichten Unterlagen

Hinweis: Zur Erläuterung des Gesamtkonzeptes oder / und zur Verdeutlichung der Gestaltungs-
ideen können auf den Plänen ergänzende skizzenhafte Darstellungen und schematische Pikto-
gramme (jeweils ohne Maßstab) dargestellt werden.

Alle Planunterlagen sind einmal gerollt einzureichen. Für die Präsentation darf in der 2. Phase die
Gesamtbreite von 1,80 m und Gesamthöhe von 1,20 m nicht überschritten werden. Es ist zwingend
das Format DIN A1 zu verwenden.

Der Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit (Plansatz, Berechnungen und Erläuterungsbericht) in
allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen
arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) bestehen und auf jedem Präsentationsblatt angebracht

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sein. Auf Schriftstücken ist die Kennzahl in verkleinerter Form, ebenfalls nur in der rechten oberen
Ecke anzubringen. Bei gehefteten Schriftstücken reicht die Kennzahl auf der 1. Seite.
Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfs-
teilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden
von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der
Arbeit führen.
Die Plandarstellung sollte so platzsparend wie möglich sein. Bei der Darstellung der Pläne ist zu
berücksichtigen, dass sie auch auf größere Entfernung für das Preisgericht lesbar, kopierbar und
auch noch in der Verkleinerung auf DIN A3 lesbar sind.

8.3 Verfassererklärung

Die unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes einzureichende Verfassererklärung ist vom
federführenden Vertreter aller Teilnehmer zu unterzeichnen und in einem neutralen verschlossenen
Umschlag abzugeben. Der Umschlag ist auf der Außenseite ausschließlich mit dem Wettbewerbs-
titel und der selbst festgelegten Verfasserkennzahl zu beschriften.
Die geforderten Leistungen sind zusätzlich je Phase, mit Ausnahme der Verfassererklärung, in
digitaler Form auf CD-ROM oder USB-Stick in den Dateiformaten PDF und DWG einzureichen.
Der Ordner auf dem digitalen Medium trägt ebenfalls diese Kennzahl, jedoch nicht die gespeicherten
Dateien.

Die Vorlage der Verfassererklärung ist für beide Phasen zu nutzen!

9 Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden.
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

Formalleistungen
   • Termingerechte Abgabe
   • Leistungs- und Programmerfüllung
   • Einhaltung der Grundstücksgrenzen

Städtebauliches Gesamtkonzept:
   • Strukturelle Leitidee
   • Einbindung in das städtebauliche Umfeld,
   • Freiraum, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumasse

Gestaltungsqualität und Funktionen:
   • Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes
   • Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen
   • Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
   • Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);
   • Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten,
       Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);
   • Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

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10 Termine

10.1 Verfahrenseinleitung
Der Wettbewerb wurde am 15.1.2020 (Tag der Freischaltung bei VGV-Verfahren) entsprechend RPW
bekannt gemacht.

10.2 Rückfragen und Kolloquium
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 7.2.2020 schriftlich (per Email) an den Wettbewerbs-
betreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen
Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich
beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Am 14.2.2020 um 13:00 Uhr in Nebel auf
Amrum veranstaltet die Ausloberin ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern,
Sachverständigen und Vorprüfern.

Aufgrund der komplexen und detailreichen Aufgabenstellung sowie der
Ortslage ist die Teilnahme am Kolloquium dringend angeraten!
Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.2.2020 per Mail an:
office@architekten-richter.de

Rückfragen 2. Phase

Rückfragen zum Wettbewerb können in der 2. Phase bis zum 4.5.2020 schriftlich an den
Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden.

10.3 Einlieferungstermine
Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 1. Phase ist der 10.03.2020

Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 2. Phase ist der 08.06.2020

Einlieferungstermin für das Modell ist der 16.06.2020

Spätestens an den jeweils genannten Tagen muss der Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Das
Modell kann bis 12:00 Uhr am Tag der Abgabe persönlich beim Wettbewerbsbetreuer abgeliefert
oder an folgende Postadresse aufgegeben werden:

         RICHTER Architekten+Stadtplaner
         Esmarchstraße 64
         24105 Kiel

Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post oder anderen Transportunter-
nehmen, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit.
Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da
der (Datum-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen
kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend.
Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anfor-
derung vorzulegen. In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der
rechtzeitigen Einlieferung mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie
nachträglich ausgeschlossen.

Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post oder andere Transportunternehmen
als Absender die Anschrift der Ausloberin zu verwenden.

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Empfehlung: Den Teilnehmern wird empfohlen, den Versand der Wettbewerbs-arbeiten per
Kurierdienst „Overnight“ oder „Next-Day“ Zustellung abzuwickeln.

10.4 Sonstige Termine
Vorprüfung:
1. Phase                               vom           12. - 14. KW 2020
2. Phase                               vom           24. - 26. KW 2020

Sitzung des Preisgerichts:
1. Phase                               am                      6.4.2020
2. Phase                               am                     26.6.2020

Ausstellung:                           vom         29. bis 30. KW 2020

Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden gemäß RPW § 8 Absatz 3 Eigentum des Aus-
loberin. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können ab der 31.KW 2020 bei der Ausloberin abgeholt
werden.

11 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht

11.1 Beauftragung durch die Ausloberin

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beab-
sichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts die Verfasser der mit dem 1.
Preis ausgezeichneten Arbeit mit der Umsetzung und den für die weitere Bearbeitung des Entwurfes
erforderlichen Leistungen zu beauftragen:

Objektplanung und Freianlagen gem. HOAI § 34 und § 39

jeweils die Leistungsphasen 2 – 8 HOAI 2013 – soweit und sobald die dem Wettbewerb
zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.

Für die in Folge des Wettbewerbs erforderlichen Fachplanungen werden entsprechende Vergabe-
verfahren durchgeführt.

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die
weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch
in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.

11.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung

Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Im
Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des
Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde
gelegt wird.

Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt,
unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein
Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden
Planungsaufgabe zu beauftragen.

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Realisierungswettbewerb         Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                        auf Amrum

11.3 Eigentum, Rücksendung, Haftung
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der
Ausloberin.
Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die
innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt.
Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an
der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Die eingereichten Unterlagen der nicht prämierten Beiträge
werden vernichtet.

11.4 Urheberrechte und Nutzung
Gemäß § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach
Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.

Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden. Sie dürfen für den vorge-
sehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist.
Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern.
Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern,
die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene
Vergütung genutzt werden.

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Falle
grob fahrlässigen Verhaltens.

11.5 Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung

Die Ausloberin informiert die Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des
Protokolls der Preisgerichtssitzung nach jeder Phase.
Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbe-
werbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger in der Rangfolge des
Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seines Protokolls nichts anderes bestimmt
hat.
Die Ausloberin stellt spätestens zwei Monat nach der Entscheidung des Preisgerichts alle einge-
reichten Wettbewerbsarbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des Protokolls
öffentlich aus.

Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich, ab der 30. KW.2020 in Nebel
auf Amrum im Haus des Gastes statt.

12 Prüfung
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder
das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen
nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Fest-
stellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss.

13 Einsprüche
Im Anwendungsbereich der VGV können sich die Teilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße
an die zuständige Vergabekammer wenden, sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin
nicht abgeholfen werden können.

RICHTER Architekten Kiel                     Teil A Stand 13.1.2020                              A 11
Realisierungswettbewerb        Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                      auf Amrum

Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes
Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: + 49 431-988-4702
Internet-Adresse: http://vergabekammerwimi.landsh.de

14 Vertraulichkeit
Die Verfahrensbeteiligten werden über sämtliche Inhalte der Auslobung und des Verfahrens
Stillschweigen bewahren und diese Dritten bis zur Veröffentlichung des Verfahrensergebnisses durch
die Ausloberin nicht zugänglich machen.

15 Sonstiges
Von einer individuellen Rücksprache der Teilnehmenden mit den jeweiligen Verfahrensbeteiligten,
Ämtern oder der Ausloberin ist abzusehen. Fragen zu den Inhalten dieser Auslobung sind aus-
schließlich an die Wettbewerbsbetreuer zu richten.

RICHTER Architekten Kiel                   Teil A Stand 13.1.2020                             A 12
Realisierungswettbewerb    Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel   auf Amrum

Teil B: Wettbewerbsaufgabe

Inhalt

1     Wettbewerbsaufgabe

2     Die Insel Amrum

3     Die Gemeinde Nebel

4     Wettbewerbsgrundstück

5     Küstenschutz

6     Raum- und Funktionsprogramm

7     Barrierefreiheit

8     Wirtschaftlichkeit

9     Planungsrechtliche Grundlagen und weitere Rahmenbedingungen

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Realisierungswettbewerb              Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                auf Amrum

1    Wettbewerbsaufgabe

Nach intensiven Bemühungen zum Erhalt des bestehenden Gebäudes mittels Studien und Gutachten
zur grundständigen Sanierung mit Varianten zum Teilneubau und Renovierung, die jedoch an den zu
hohen Kosten gescheitert sind, erfolgte der Beschluss, das Gebäude abzureißen und ein neues Haus
des Gastes zu erstellen.
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant mit dem Neubau des „Haus des Gastes“ den Treffpunkt und
Veranstaltungsort für das touristische und kulturelle Angebot weiter zu attraktivieren.

Das neue Haus des Gastes soll für folgende Nutzungen Raum bieten:
    Veranstaltungsraum mit kleiner Bühne
    Leseraum/multimedialer Raum
    Kinderbetreuung
    Servicecenter mit kleinem Backofficebereich
    Künstlergarderobe
    Cafe/Bistro
    öff. WC barrierefrei

Mit dem Neubau sollen auch die parkartigen Außenanlagen mit einer maßvollen Überarbeitung
aufgewertet bzw. dem Bedarf angepasst werden. Vorrangig ist dabei die Neukonzeption des Veran-
staltungsplatzes in Kombination mit dem Veranstaltungsraum, sowie die Wegeführung, ein Lichtkon-
zept sowie die Neuplatzierung von Wasser- und Stromanschlüssen. Die vorhandenen Teilbereiche
Kinderspielplatz, Schachplatz, Ruheplatz und Springbrunnen sind zu überprüfen und nach Möglichkeit
zu integrieren.

Der Charakter des Gebäudes muss sich an die örtlichen und kulturellen Gegebenheiten anpassen. Die
Themen Kultur, Heimat, Natur und Wattenmeer sollen sich konzeptionell innerhalb und außerhalb wie-
derfinden. Dem Gebäude selber als auch dem Standort kommen insoweit eine besondere touristische
Bedeutung zu, als die benachbarte St.-Clemens Kirche in Verbindung mit den historischen Grabstei-
nen zu den meistbesuchten „Points of interests“ auf Amrum zählen.

Ansicht Bestandsgebäude von Westen

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Realisierungswettbewerb         Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                      auf Amrum

2    Die Insel Amrum
Amrum ist eine der drei nordfriesischen Geestkerninseln (Amrum, Sylt, Föhr) und hat eine Größe von
20,46 km² (ohne Kniepsand). Sie ist die zehntgrößte Insel in Deutschland. Im Osten grenzt sie an das
Wattenmeer. Hier liegen die alten Orte der Insel: Norddorf, Nebel, Süddorf und Steenodde. Auf dem
Geestrücken findet man ausgedehnte Wald- und Heidegebiete, die im Wesentlichen einen Streifen in
Nord-Süd-Richtung bilden der bei Norddorf sowie bei Steenodde und Wittdün durch kleine Marschge-
biete ergänzt wird. Westlich dieses Streifens befindet sich über die gesamte Länge der Insel ein Dü-
nengebiet. Die maximale Breite der Insel beträgt ca. 2,5 Kilometer, die Länge etwa zehn Kilometer.
Aufgrund ausgedehnter Schutzgebiete sind die Amrumer Dünen die einzigen der Westküste, die von
Möwen und Enten zum Brüten genutzt werden. Die höchste Amrumer Düne ist mit 32 Metern Höhe die
Düne a Siatler bei Norddorf. Nach Norden hin läuft das Dünengebiet zur so genannten Odde aus. Am
südlichen Ende befindet sich Wittdün, der jüngste Ort der Insel. Westlich des Dünengürtels schließt
sich auf ganzer Länge der Kniepsand an. Er stellt mit rund 10 qkm einen der breitesten bzw. weites-
ten Sandstrände Nordeuropas dar.

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Realisierungswettbewerb                Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                auf Amrum

Amrum liegt im Weltnaturerbe Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. In den drei Gemeinden mit den
fünf Inseldörfern leben etwa 2300 Einwohner. Die Kommunen gehören zum Amt Föhr-Amrum. Haupt-
wirtschaftszweig des Seebades Nebel sowie der Seebäder Wittdün und Norddorf ist der Fremdenver-
kehr. 2018 wurden insgesamt 1,32 Millionen Übernachtungen und 146 tausend Übernachtungsgäste
auf Amrum registriert – davon entfielen auf die Gemeinde Nebel allein 457 tausend Übernachtungen
von 44 tausend Gästen.
Die Insel ist durch die Haupt-Fährlinie (mit Fahrzeugbeförderung) der Wyker Dampfschiffsreederei mit
Wyk auf Föhr und Dagebüll sowie der Adler-Reederei von jeweils April bis Oktober mit der Insel Sylt
als auch den Halligen Langeneß und Hooge bis Nordstrand verbunden. Fährhafen ist Wittdün.
Die meisten Personen reisen über Dagebüll an. Von dort braucht die Fähre der Wyker Dampfschiffs-
Reederei (W.D.R.) bei einer direkten Verbindung Dagebüll–Amrum 90 Minuten, bei der häufigeren
Verbindung über die Nachbarinsel Föhr etwa 120 Minuten.
Auf der Insel selbst ist neben dem Pkw das Fahrrad Hauptverkehrsmittel. Eine Buslinie verbindet
Norddorf, Nebel, Süddorf und Wittdün im Stundentakt (in der Hauptsaison auch 30-minütig).

Blick auf Nebel Haus des Gastes und St. Clemens-Kirche

Die Insel Amrum befindet sich gesamtplanerisch innerhalb des Schwerpunktraums für Tourismus und
Erholung (Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, Regionalplan V).
Die Position Schleswig-Holsteins soll hier im touristischen Wettbewerb gestärkt und weiter ausgebaut
werden, wobei der Fokus auf die zielgruppen- und marktgerechte Aufwertung der touristischen Infra-
struktur und saisonverlängernde Maßnahmen gelegt werden soll.
Aussagen zur touristischen Entwicklung lassen sich für Amrum aus dem „Touristischen Entwicklungs-
konzept der Insel Amrum“ (siehe Anlage – Fortschreibung in 2019) ableiten, dass auf Grundlage der
landesweiten Tourismusstrategie (Tourismusstrategie 2025) sowie dem regionalen Masterplan der
Nordsee-Tourismus-Service GmbH, Husum, mit der Marke nordsee* erstellt wurde. (Siehe Anlage
TEK)

Amrum-Touristisches Entwicklungskonzept Kurzfassung Mai 2019.pdf

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Realisierungswettbewerb          Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                       auf Amrum

3 Die Gemeinde Nebel
Nebel, an der Wattseite gelegen, ist heute der größte Ort der Insel. Er wurde Anfang des 16. Jahrhun-
derts als drittes Inseldorf nach Norddorf und Süddorf gegründet. Der Ortsname leitet sich vermutlich
von den Worten nei und bel ab, wobei ersteres „neu“ bedeutet und letzteres auf dem altdänischen
Begriff boli (Siedlung) beruht (vergleiche Niebüll, Nieblum). Die ersten Häuser dieser neuen Siedlung
gruppierten sich um die zuvor für zwei Jahrhunderte zwischen Norddorf und Süddorf auf freiem Feld
stehende St. Clemens-Kirche. Der westliche Teil von Nebel wird Westerheide genannt. Süddorf ge-
hört zu den ältesten Dörfern Amrums und ist heute ein Ortsteil von Nebel. Hier steht der markante
Amrumer Leuchtturm einige hundert Meter westlich des Ortes Wittdün. Steenodde, ebenfalls ein Orts-
teil von Nebel und an der Wattseite gelegen, war über lange Jahre der einzige Hafenort der Insel, bis
ihn Wittdün als wichtigster Fährhafen ablöste. Großdün ist eine kleine Siedlung nördlich des Leucht-
turms.

Ortsplan Nebel auf Amrum

4 Das Wettbewerbsgrundstück

Das Wettbewerbsgrundstück liegt im nordöstlichen Teil von Nebel und wird durch die Straße Meesk-
wai erschlossen die auch die nördliche Grundstücksgrenze bildet. Die südliche Begrenzung bildet die
Friedhofsmauer zur St. Clemens-Kirche. Nach Osten geht das Grundstück mit dem angrenzenden
öffentlichen Parkplatz in die freie Landschaft über. Weiter blickt man über den Strand und das Wat-
tenmeer hinüber zur Nachbarinsel Föhr.
Der vorhandene Bebauungsplan Nr. 10 ist nicht rechtsverbindlich. Bauaufsichtlich genehmigt ist der
östlich angrenzende Parkplatz. Er bildet, ebenso wie der die Kirche umgebende Friedhof, den Bebau-
ungszusammenhang. Auch die Parkanlage auf dem Grundstück des Hauses des Gastes prägt den
Bereich seit jeher. In sofern kann die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgen.
Bei Anwendung des § 34 Abs. 3a BauGB ist grundsätzlich ein Ersatzbau in gleicher Größe und Kuba-
tur möglich. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der OGS, wünschenswert wäre jedoch,
dass sich Vorgaben daraus auch im geplanten Neubau wiederfinden. Auch ist der vorhandene Baum-
bestand auf dem Grundstück zu erhalten, der auch dazu beiträgt, dass die Wirkung des Gebäudes in
der Höhenentwicklung weniger auffällt. Die Kirche hat eine Grundfläche von 241 m² und naturgemäß
die größte Höhe.
Der ortsbildprägende Baumbestand ist naturschutzrechtlich bei der Planung zu berücksichtigen und
erforderliche Maßnahmen zu dessen Erhalt zu treffen.
Das Wettbewerbsgrundstück liegt in einem archäologischen Interessensgebiet sowie einem Hoch-
wasserrisikogebiet.

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Realisierungswettbewerb                 Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel          auf Amrum

Übersichtsplan - Lage Haus des Gastes

Die verkehrliche Erschließung des Wettbewerbsgrundstücks erfolgt im Bestand von Nordosten über
den Parkplatz am Meeskwai. Über das Grundstück verteilt sich ein Wegenetz, welches von Fuß-
gängern und Fahrradfahrern genutzt wird und eine Wegeverbindung vom Hööwjaat entlang der Fried-
hofsmauer zum Parkplatz anbietet.

Wettbewerbsgrundstück

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5     Hochwasserschutz
Das Vorhaben liegt im Hochwasserrisikogebiet. Bauverbote und Genehmigungserfordernisse für den
Neubau des Haus des Gastes bestehen jedoch nach dem Küstenschutzrecht nicht. Das Grundstück
für das Haus des Gastes liegt auf ca. 4 m NHN. Der Referenzwasserstand HW200 liegt derzeit bei
4,60 m NHN. Bei dem Neubau des Haus des Gastes ist eine Bauweise, die an das Extremhochwasser
angepasst ist, gewünscht.
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen zur Minimierung der Hochwasserrisiken.
Eine Minimierung der Hochwasserrisiken kann beispielsweise durch eine Mindest-Höhe des Erdge-
schossfertigfußbodens und einer Gebäudeabdichtung erreicht werden, oder durch Verschlussvor-
richtungen (Verschottungen der Türen, Rückstauverschlüsse etc.) und Gebäudeabdichtungen, die
verhindern, dass Wasser bei Überflutung in das Gebäude eindringt. Eine Teil-Auffüllung des Grund-
stücks wäre ebenfalls grundsätzlich denkbar.
Für den Wettbewerb wird die Mindest-Höhe für den Erdgeschossfertigfußboden auf …?... festgelegt.
Ein mögliches Untergeschoss ist Hochwassersicher zu planen.

Höhenpunkte Bestand Küstenschutzanlage

Auf dem Grundstück des Haus des Gastes besteht ein Friesenwall als Küstenschutzanlage. Diese
Küstenschutzanlage sollte mit dem Neubau nicht angetastet werden. Werden Nutzungen auf der
Küstenschutzanlage oder wird eine Änderung der Küstenschutzanlage geplant, wäre ein Antrag auf
küstenschutzrechtliche Genehmigung zu stellen.

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Realisierungswettbewerb              Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                   auf Amrum

6.1        Raum- und Funktionsprogramm

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich und architektonisch qualitativ hoch-
wertigen Gebäudes, dass sich in dem parkartigen Umfeld und der vorhandenen Bebauung, ange-
messen einfügt, den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird und die funktionalen Anforderungen
vollends erfüllt.
Die im Raumprogramm aufgelisteten Flächen erlauben einen entwurflichen Spielraum. Auch die Ge-
schoss-Anordnung einzelner Funktionen ist bei gleicher Qualität disponibel. Bezüglich der architek-
tonischen Qualität erwartet der Auslober neben dem Gebot der Einfügung eine Auseinandersetzung
mit dem Thema Nordsee, Amrum „Haus des Gastes“ohne dabei in populistischen Klischees abzu-
driften.

Das Raumprogramm ist als Exceltabelle beigefügt

6.2        Freiraumplanung
Ein weiteres Ziel des Wettbewerbs ist die Neugestaltung der Außenanlagen. Ein Wunsch ist die wei-
tere Attraktivierung des Parks im Umfeld des Haus des Gastes unter weitgehender Berücksichtigung
des Bestandes auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit
Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung im Wettbewerb umzusetzen.
Für den Wettbewerbsentwurf ist eine barrierefreie, stufenlose Erreichbarkeit aller Ebenen eine
wesentliche Voraussetzung. Gebäude und Außenanlagen sollen so konzipiert sein, dass für alle
Besucher und Nutzer ein gemeinsamer Erlebnisraum geschaffen wird. Bauliche Lösungen sind
gegenüber technischer Lösungen zu bevorzugen.

7         Wirtschaftlichkeit
Folgende wirtschaftliche Aspekte sind bei der Wettbewerbsaufgabe zu beachten und zumindest im
Ansatz zu erläutern:

      •     Flächeneffizienz
      •     Nutzungsflexibilität
      •     Lebenszykluskosten
      •     Energie und Ressourcen
      •     Flächenversiegelung
      •     Baustoffe

Nachhaltigkeit
Neben grundsätzlichen städtebaulichen und architektonischen Aspekten, sind die Dauerhaftigkeit,
Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit sowie eine hohe Wirtschaftlichkeit bei Erstellung und Betrieb
elementare Anforderungen im Sinne der Nachhaltigkeit. Die wirtschaftliche Verwendung von Mitteln
bezieht sich dabei sowohl auf die Errichtung des Gebäudes als auch auf dessen Nutzung bis hin zum
Rückbau. Im Sinne eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Projektes sollten heutige Einsparungen
nicht zu Lasten von Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit und der Energieeffizienz im Betrieb vor-
genommen werden. Dementsprechend ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nut-
zungskosten anzustreben.

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Realisierungswettbewerb         Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel                   auf Amrum

8    Planungsrechtliche Grundlagen und weitere Rahmenbedingungen
Der Küstenhochwasserschutz liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen sind durch das BauGB vorgegeben. Weitere allgemeine Richtlinien sind:

    •    LBO Schleswig-Holstein
    •    Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
    •    allgemein anerkannte Regeln der Technik
    •    Informationen zum hochwasserangepassten Bauen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel
         auf der Internetseite www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/
    •    OGS - Orts-Gestaltungs-Satzung der Gemeinde Nebel (Anlage)
    •    Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen.

RICHTER Architekten Kiel                    Teil B Stand   13.1.2020                          B 9
Raum- und Funktionsprogramm                       Realisierungswettbewerb Neubau Haus des Gastes in Nebel/Amrum

                                                                                                  Programmfläche (NF) soll             Programmfläche (NF) Entwurf     Vorprüfung
 Nr.     Raum- Funktionsbezeichnung               Bemerkungen                                  Anzahl       m²      Gesamt m²        Anzahl        m²      Gesamt m²

 0.1     Parkplätze                               Ladestelle E-Mobil? Vorh. Parkplatz            20                                    0
                                                  behindertengerecht                              2                                    0
 0.2     Fahrradabstellplätze                     Dezentral – den Eingängen zugeordnet         30 – 40                                 0

  1      Erdgeschoss                                                                                                     356 – 401                            0
 1.1     Eingangsbereich Foyer                                                                                25
 1.2     Veranstaltungsraum                       Veranstaltungsraum bis zu 99 Plätzen                     130 – 150
 1.3     Bühnenbereich                            kleiner Bühnenbereich; auch als Sektbar zu             in Fläche 1.2
                                                  nutzen                                                   enthalten
 1.4     Garderobe                                                                                            10
 1.5     Stuhllager                                                                                          10
 1.6     Leseraum/ multimedialer Raum             kann ggfls. auch im OG angeordnet werden                 50 – 60
 1.7     Kinderbetreuung                          wunschenswert Anbindung an Kurpark; kann
                                                  ggfls. auch im OG angeordnet werden                      50 – 60
 1.8     Frontoffice / Servicecenter                                                            2 AP       25 – 30
 1.9     Backoffice                               eventuell nutzbar als Bürgermeisterzimmer
                                                  (eventuell auch im OG möglich)                1 AP          12
 1.10    öffentl. Toiletten M/W                   Herren: 2WC 2 WB / Damen: 3 WC 2 WB
 1.10    WC                                       Rollstuhlgerecht                                            9
 1.11    Cafe/Bistro mit kl. Gastraum und         Blick aufs Wattenmeer
         Terrasse                                                                                1            60

  2      Obergeschoss                                                                                                    254 – 271                            0
 2.1     Werkleiterbüro/kleines Konferenzzimmer                                                  1            24
 2.2     Künstlergarderobe 1                      incl. Dusche und WC / Garderobenzimmer         1            20
 2.3     Künstlergarderobe 2                      incl. Dusche und WC / Garderobenzimmer         1            20
 2.4.1   Ausbaureserve als Entwicklungsraum       Hausmeisterwohnung                             1         60 – 70
 2.4.2                                            DLRG Doppelzimmer inkl. Dusche und WC          4           20
 2.4.3                                            DLRG Einzelzimmer inkl. Dusche und WC          1           15
 2.4.4                                            DLRG Küche                                     1         10 – 12
 2.4.5                                            DLRG Gemeinschaftsraum                         1         25 – 30

                                                                                                                                                                                1
Raum- und Funktionsprogramm                   Realisierungswettbewerb Neubau Haus des Gastes in Nebel/Amrum

                                                                                                        Programmfläche soll             Programmfläche Entwurf        Vorprüfung
 Nr.   Raum- Funktionsbezeichnung             Bemerkungen                                      Anzahl          m²       Gesamt m²   Anzahl       m²       Gesamt m²
  3    Untergeschoss                                   nicht zwingend erforderlich                                          30                                 0

 3.1   Hausanschlußraum                       die Anordnung im UG ist nicht zwingend, ggfls.     1
 3.2   Heizungs-/Lüftungsraum                 kann auf ein Untergeschoss verzichtet werden       1
 3.3   Lager                                  kann auch dezentral verteilt sein                  1             30

 1-3   Summe Gebäudeflächen                                                                                             610 -672                             0

  4    Außenanlagen                                                                                                        0                                 0

 4.1   Parkanlage                             Wege und Lichtkonzept; Wasser und Stroman-
                                              schlüsse neu planen/anpassen; Schachspiel,
                                              Ruheplatz, Springbrunnen
 4.2   Kinderspielplatz                       vorhandene Lage und Angebot ist zu prüfen
 4.3   Außenveranstaltungsplatz               kombinierbar mit Veranstaltungsraum für
                                              Veranstaltungen wie z.B. Heimatprogramm,
                                              Shanty, Musik und Tanz

  5    Grundstücksfläche gesamt                                                                                            0                                 0

 5.1   bebaute Fläche (Gebäude)                                                                                                                   0
 5.2   befestigte Flächen (Wege und Plätze)                                                                                                       0
 5.3   unbefestigte Flächen                                                                                                                       0

                                                                                                                                                                               2
Realisierungswettbewerb Neubau Haus des Gastes in Nebel Amrum - 1.Phase                                                    KENNZAHL

                                                                                                     A2
                                                                           IN
                                                                         tD
                                                                       at
                                                                     Bl
                                                                 -1
Volumendarstellung / Modellfoto                                                  Erläuterungstext
                                         l                      ag
                                      ch
                                    os

                                                                                                    Schnitt/Ansicht M.1 :500
                                  tv

                                                            m
                                                   0, 1 2
                                       0,18 m
                          u
                       yo

                                                                      0 ,0 5 m
          La

 0        10      20      30                50 m
                                                                                                    Systemgrundrisse UG/DG M.1 :500
                                                                                                                   BGF: ….....m² BRI: …........ m³
Lageplan/Grundriss EG mit Freiflächen M 1:500
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