HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
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HEIKENDORFER ANZEIGER Das Ostsee Lichtermeer lockt am Samstag, d. 30. Oktober an die stimmungsvoll beleuchteten Strände von Heikendorf & Mönkeberg. Foto: Kristin Reischke Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 10/2021 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Tade Peetz zum hauptamtlichen Heikendorfer Bürgermeister gewählt – Amtsantritt am 1. November 2021 Tade Peetz, seit 2018 ehrenamtlicher Bürger- raums oder etwa auch die Ausweisung neuer meister in Heikendorf, würde sich freuen, wenn Gewerbeflächen und der Neubau eines Feuer- „wir alle mehr in der Kategorie Heikendorf als in wehrgerätehauses in Neuheikendorf sind nur Parteischienen denken könnten und über den eine kleine Auswahl einer Fülle von Themen und guten, alten Kompromiss zum Erfolg kämen.“ Herausforderungen, die in den nächsten Jahren Ein Dank ging von ihm an die Wahlhelfer*innen, anstehen. (CK) die in den Wahllokalen sitzen und alles organi- sieren, an die Amtsverwaltung Schrevenborn, die vielen Unterstützer und vor allem allen an die Bürger*innen, die ihn zum hauptamtlichen Bür- germeister gewählt haben. „Diejenigen, die ich nicht überzeugen konnte, bitte ich, mir zukünftig eine zweite Chance zu geben“, sagte der 47- Jährige, der am 1. November seinen Dienst als hauptamtlicher Bürgermeister antreten wird. Er bedankte sich auch bei Paul Droßard für einen fairen Wahlkampf. Ein ausdrücklicher Dank ging zudem an seinen Vorgänger im Bürgermeister- amt Alexander Orth, der sich für Tade Peetz im Vorfeld der Wahl stark gemacht hatte und der „wie kein anderer weiß, was ein ehrenamtlicher Bürgermeister in Heikendorf leisten muss, wenn er etwas bewirken möchte.“ Die weitere Entwicklung der Heikendorfer Orts- mitte, die Planung neuer Wohngebiete mit Schaffung insbesondere bezahlbaren Wohn- Ein nach eigenen Angaben „überglückli- cher“ Wahlsieger und ein eindeutiges Votum: Mit 70,7 Prozent der abgegebenen Stimmen bei einer für Bürgermeisterwahlen hohen Wahlbeteiligung von 53,7 Prozent hatte sich CDU-Kandidat Tade Peetz am 5. September gegen seinen Mitbewerber Paul Droßard (Bündnis 90/Die Grünen) klar durchgesetzt. Wassersportsaison beendet: Slipptermine im Möltenorter Hafen Die Motor- und Segelboote im Möltenorter 06. November. Zusätzlich wird nur an diesen Hafen werden zum Ende der Wassersportsaison Slipp-Terminen eine beidseitige Halteverbots- wieder per Kran aus dem Wasser geholt. Für die zone vom Kreuzungsbereich Kolonnenweg/Fritz- Arbeiten im Hafenvorfeld wird dieser Bereich Lau-Straße bis zur Bergstraße sowie eine auch für Fußgänger an folgenden Samstagen absolute Halteverbotszone für den Kolonnenweg abgesperrt (Fischverkauf vom Kutter ist mög- (beim Hochfahren rechte Seite bis zu den Park- lich): 25. September, 09., 23. und 30. Oktober, plätzen) eingerichtet.
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 6 Tourismus 7 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 8 - 16 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 17 - 25 Kulturelles 26 - 28 Kindergärten 30 - 36 Schulen 37 - 38 Kirchengemeinden 51 - 56 Vereine & Verbände Berichte 57 - 74 GV-Sitzungsprotokoll 74 - 79 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 79 - 90 Impressum 88 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch 20.10.2021 19:00 Uhr 17. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. 3
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht für den Schiedsamtsbezirk Nr. 1 (Gemeinde Heikendorf und Mönkeberg) eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d) Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituatio- nen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubre- chen und dadurch kleinere Meinungsver- schiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sach- beschädigung. Dieses Ehrenamt kann im Allgemeinen von Bürger*innen übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk, hier also in der Gemeinde Heikendorf oder Mönkeberg, wohnen. Von Vorteil sind Schreibgewandtheit, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung. Die Schiedspersonen werden durch das Schiedsamtsseminar und regio- nale Fortbildungs-veranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet und unterstützt. Der derzeitige Stelleninhaber steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Eine Einarbeitung erfolgt durch den Schiedsmann, der das Amt bereits seit einer Amtszeit ausübt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Bewerbungen mit Lebenslauf werden bis zum 24.10.2021 schriftlich an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt Frau Martina Meyer unter der Rufnummer (0431/ 24 09 110). Berichte aus dem Amt Schrevenborn Vor dem Bauen Auskünfte über mögliche Kampfmittelbelastung einholen – Pflicht eines/einer jeden Bauherren/Bauherrin Die Amtsverwaltung Schrevenborn (Bauliche lagen (Definition in Par. 2 Abs. 1 Landesbauord- Entwicklung) weist aus gegebenem Anlass nung Schleswig-Holstein). nochmals darauf hin, dass Grundstückseigentü- Zu den Tiefbauarbeiten zählen alle Arbeiten an mer*innen und andere Nutzungsberechtigte ver- unterirdisch verlaufenden Ver- und Entsorgungs- pflichtet sind, vor der Errichtung von baulichen leitungen wie z.B. Regen- und Schmutzwasser- Anlagen und vor dem Beginn von Tiefbauarbei- leitungen und -kanälen, Frischwasserleitungen, ten auf Grundstücken, Auskunft über eine mög- Strom- und Telefonkabeln. liche Kampfmittelbelastung einzuholen (Par. 2 Fundstellen unverzüglich melden Abs. 3 Kampfmittelverordnung SH). Eine Be- Die Kampfmittelverordnung SH dient der Abwehr scheinigung über die Kampfmittelfreiheit erteilt von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen das Landeskriminalamt Kiel /Kampfmittelräum- (Kampfmittelbeseitigung). Kampfmittel sind ins- dienst. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden besondere Bomben, Minen, Handgranaten, verbunden, aus Bauprodukten hergestellte An- Hohl-, Haft- und andere Sprengladungen, Muni- 4
Amt Schrevenborn tion, Geschosse für Kriegswaffen und Zünder. Herr Hamann Für die Kampfmittelbeseitigung ist das Landes- Telefon (04 31) 24 09 -3 22 kriminalamt zuständig. Wer Kampfmittel ent- Email: Jens.Hamann@amt-schrevenborn.de deckt oder in Besitz hat oder von bisher nicht bekannten Fundstellen oder Lagerstätten mit Frau Böttcher vergrabenen, verschütteten oder überfluteten Telefon (04 31) 24 09 -3 21 Kampfmitteln Kenntnis erlangt, ist verpflichtet, Email: Anja.Boettcher@amt-schrevenborn.de dies unverzüglich der örtlichen Ordnungsbe- hörde, der Kreisordnungsbehörde oder der Kontakt Kampfmittelräumdienst nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Lärchenweg 17 Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berüh- 24242 Felde ren, ihre Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen Tel.: 04340 – 40493 oder zu beseitigen. Fax : 04340 404958 Ansprechpartner*in bei der Amtsverwaltung E-mail: Schrevenborn/Bauliche Entwicklung: kampfmittelraeumdienst @mzb.landsh.de Strandreinigungsaktion Coastal Cleanup Day in Heikendorf und Mönkeberg – Weniger Plastik ist Meer Es wurde fleißig Müll gesammelt an den Strän- Herbert Pohl, Amtsdirektorin Juliane Bohrer und den in Heikendorf-Kitzeberg und Mönkeberg. Landrätin Stephanie Ladwig ein Bild vor Ort Rund 100 Grundschul- und Kindergartenkinder machte, zeigte sich beeindruckt von dem ge- aus den beiden Gemeinden beteiligten sich an meinschaftlichen Müllsammeln. „Dies ist eine der Strandreinigungsaktion „Coastal Cleanup sehr sinnvolle Aktion, gerade weil sie in Zusam- Day“ unter Federführung der Abfallwirtschaft menarbeit mit Kindergärten und Schulen den Kreis Plön (AKP) im Rahmen der landesweiten Jüngsten in den Ostseegemeinden in der origi- Bio-Aktionswoche Mitte September. nären Begegnung die Notwendigkeit des Schut- „Durch diese Aktion wird die Ressourcenver- zes unserer Meere vor Augen führt.“ schwendung erlebbar gemacht und eine univer- Zum Abschluss gab es für alle Beteiligten ein ab- selle Wertehaltung gefördert. Die Kinder leisten fallarmes, gesundes Frühstück – und als Danke- schön von der AKP obendrauf einen Beitrag für die Klassen- bzw. Kita-Kasse. (CK) einen wertvollen Beitrag zur Lösung der Vermül- lung und machen durch ihr Engagement auf das Problem aufmerksam. An den Strand gehören Fußabdrücke, Sandburgen und kein Müll“, so Mönkebergs Bürgermeisterin Hilla Mersmann. „Meiden Sie Müll, räumen Sie auf, vermeiden Sie Plastik und schützen unsere einzigartige Natur!“, so ihr Appell. Auch Heikendorfs Bürgermeister Tade Peetz, der sich wie Amtsvorsteher Hans- 5
Amt Schrevenborn Der Amtsbetriebshof stellt sich vor - Wir machen das! Die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofs Schrevenborn (ABH) mit den Stützpunkten in Heikendorf und Schönkirchen haben eine Fülle verschiedener Tätigkeiten im Auftrag der drei amtsangehörigen Ge- meinden zu erledigen. In loser Folge werden wir an dieser Stelle darüber berichten. Teil 2: Spielplatzkontrolle in Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg Rund 50 Kinderspiel- plätze, Bolzplätze und zwei Skateranlagen müssen im Amtsge- biet regelmäßig über- prüft werden. Wöchentlich. Monat- lich. Jährlich. Vom ABH-Personal werden sämtliche öffentliche Spielplätze jetzt in den Sommermonaten zwi- schen April und Okto- ber einmal pro Woche zur Sichtkontrolle an- gefahren. Sind Spiel- geräte beschädigt? Steht etwa ein Nagel, eine Schraube her- vor? Ist Holz brüchig? „Jeden kleineren Mangel beseitigen wir Ralf Nichterwitz (links) und Marcus Heilmann hier bei einer (gestellten) In- sofort“, berichten spektion auf dem Spielplatz Brammerkrug in Schönkirchen. Fotos: CK Marcus Heilmann und Ralf Nichterwitz. Sobald der Schaden größer ist, dann beispielsweise eine Schaukel „stillgelegt“ wird ein „D“ für defekt im Protokoll vermerkt und und die Kette demontiert. Alles weitere ist dann Gemeindesache. Einmal monatlich ist zusätzlich eine Funktionskontrolle notwendig, ein- mal im Jahr die große Inspektion. Einen Arbeitstag in der Woche sind die beiden ABH-Spielplatzexperten ausschließlich mit den öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen im Amtsge- biet beschäftigt. Zwei Touren (Hei- kendorf und Mönkeberg/ Schön- kirchen) teilen sie sich auf. Nur die jährliche Inspektion wird gemeinsam erledigt. Die Sicherheit für die Kinder steht dabei immer im Vordergrund. Offensichtliche Beschädigungen werden sofort beseitigt. 6
Tourismus TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Lichtermeer an der Ostsee Das Ostsee-Lichtermeer lockt am Vorabend der Zeitumstellung an die romantisch beleuchteten Strände von Heikendorf und Mönkeberg. Für die schöne Atmosphäre sorgen Lichtinstallationen, Kerzen, LED-Walking-Acts und Live-Musik. Kinder sind eingeladen, ihre Laternen mit an den Strand zu bringen. Für das gastronomische Angebot sorgen in Heikendorf das Strandhotel Seeblick by Luzifer mit Winterterrasse, Punschverkauf und Öffnung des Strandbistros sowie ein Crêpestand. In Mönkeberg erwartet die Besucher am Stand der Mönkeberger Knochenbruchgilde wärmender Punsch. Der Einlass erfolgt nach den geltenden 3G-Regeln. Samst 30. Ok ag tober 2021 18 bis 21 Uhr Veranstalter: Ostseebad Heikendorf in Kooperation mit dem Strandhotel Seeblick by Luzifer/ Mönkeberger Knochenbruchgilde in Kooperation mit der Gemeinde Mönkeberg Holzheimer Schoppensänger zu Gast in Mönkeberg Bereits zweimal wurde es pandemiebedingt verschoben, nun soll es endlich stattfinden: Das große Weihnachtskonzert der Holzhei- mer Schoppensänger. Der Chor aus der Partnergemeinde Mönkebergs tritt am Samstag, den 4. Dezember in der Sporthalle der Mönkeberger Grundschule, gemeinsam mit den Mönkeberger Liederfreunden auf. Karten sind ab dem 11. Oktober zum Preis von 10 Euro pro Person u.a. im Mönkeberger Gemeindebüro und Heikendorfer Rathaus sowie in der Tourist-Info am Möltenorter Hafen erhältlich. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 7
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Amtliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Heikendorf (Kreis Plön) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Bürgermeister. Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Ge- (2) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte meindevertretung vom 03.02.2021 und mit Ge- für die Dauer der Wahlzeit zwei Stellvertretun- nehmigung der Landrätin des Kreises Plön fol- gen der Bürgervorsteherin oder des Bürgervor- gende Hauptsatzung für die Gemeinde Heikendorf stehers. Die Stellvertretenden vertreten die erlassen: Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Fall der §1 Verhinderung in der Reihenfolge ihrer Wahl. Wappen, Flagge und Siegel §3 (zu beachten: § 12 GO) Bürgermeisterin, Bürgermeister (1) Das Wappen der Gemeinde Heikendorf zeigt: (zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 48 „In Blau ein oben von zwei goldenen Ei- chen- Abs. 2 und 3 Satz 2 und 3, § 50 Abs. 1, §§ 56, blättern begleiteter silberner Sparren, innerhalb 55 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 und 6, §§ 76, 82 und 84 dessen ein goldenes Pflugeisen; darunter in sil- GO, §§ 5, 10 Kommunalbesoldungsverordnung) bernem, durch Wellenschnitt abgeteiltem Schildfuß ein blauer Fisch“. (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist (2) Die Flagge der Gemeinde Heikendorf zeigt am hauptamtlich tätig. Sie oder er wird für die Liek den Inhalt des Gemeindewappens ohne Dauer von sechs Jahren gewählt. Schild: Das fliegende Ende von weiß und blau (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister er- neunmal geteilt. hält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des (3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen Höchstsatzes der Kommunalbesoldungsver- mit der Umschrift: „Gemeinde Heikendorf Kreis ordnung. Plön“. (3) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte (4) Die Abbildung und Verwendung des Gemein- für die Dauer der Wahlzeit drei Stellvertretun- dewappens zu künstlerischen, kunstgewerbli- gen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeis- chen und heraldisch-wissenschaftlichen ters. Zwecken steht jedem frei. Jede sonstige Ver- (4) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister wendung des Gemeindewappens bedarf der obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertrage- Zustimmung der Bürgermeisterin oder des Bür- nen Aufgaben. germeisters. (5) Sie oder er entscheidet ferner über §2 1. Stundungen bis zu einem Betrag von 10.000 €, Bürgervorsteherin, Bürgervorsteher 2. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und (zu beachten: §§ 10, 16a, 27, 32, 33, 34, 37, 38, Niederschlagung solcher Ansprüche, Füh- 41 und 42 GO) rung von Rechtsstreiten und Abschluss von (1) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorste- Vergleichen, soweit ein Betrag von her vertritt die Belange der Gemeindevertre- 10.000 € nicht überschritten wird, tung gegenüber der Bürgermeisterin oder dem 3. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss 8
Gemeinde Heikendorf von Gewährverträgen und Bestellung an- und Auszahlungen bis zu dem in der Haus- derer Sicherheiten für Dritte sowie Rechts- haltssatzung festgelegten Höchstbetrag, geschäfte, die dem wirtschaftlich gleich- 17. die Ausübung der Rechte und Pflichten der kommen, soweit ein Betrag von 10.000 € Gemeinde nach den Bestimmungen der nicht überschritten wird, Landesbauordnung, 4. Erwerb von Vermögensgegenständen im 18. Erteilung oder Versagung des gemeindli- Rahmen des Haushalts, soweit der Wert des chen Einvernehmens nach § 36 BauGB in Vermögensgegenstandes einen Betrag von den Fällen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB, so- 30.000 € nicht überschreitet, weit nicht städtebauliche Spannungen zu 5. Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit befürchten sind. der jährliche Mietzins aller Verträge (6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister 10.000 € nicht übersteigt, trifft im Rahmen des von der Gemeindevertre- 6. Belastung von Immobilien soweit die Belas- tung beschlossenen Stellenplans und der nach tung einen Wert von 10.000 € nicht über- § 28 Satz 1 Nr. 12 GO festgelegten allgemeinen schreitet, Grundsätze die beamten-, arbeits- und tarif- 7. die entgeltliche Veräußerung von Sachen, rechtlichen Entscheidungen für alle Beschäftig- Forderungen und anderen Rechten - außer ten der Gemeinde. Immobilien - bis zu einem Wert von 5.000 €, §4 8. die unentgeltliche Abgabe von Sachen, For- Gleichstellungsbeauftragte derungen und anderen Rechten - außer Im- (zu beachten: § 22a Abs. 5 AO, § 2 Abs. 4 GO) mobilien - bis zu einem Wert von 2.000 €, (1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes 9. Annahme und Vermittlung von Schenkun- Schrevenborn kann an den Sitzungen der Ge- gen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen meindevertretung und der Ausschüsse teilneh- bis zu einem Wert von 30.000 €, men. Dies gilt auch für nicht öffentliche Teile 10. Annahme von Erbschaften bis zu einem von Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Wert von 30.000 €, Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. 11. Anmietung und Anpachtung von Grundstü- In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ist cken und Gebäuden, soweit der jährliche ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. Miet- bzw. Pachtzins 10.000 € bei ordentlich (2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Ver- zu kündigenden Miet- / Pachtverträgen oder wirklichung der Gleichberechtigung von Frauen die Gesamtbelastung 25.000 € bei befriste- und Männern in der Gemeinde bei. Sie ist dabei ten Miet- / Pachtverträgen je Einzelfall nicht insbesondere in folgenden Auf- gabenberei- übersteigt, chen tätig: 12. Vermietung, Verpachtung oder vergleich- • Einbringung frauenspezifischer Belange in bare Überlassung von gemeindlichen die Arbeit der Gemeindevertretung, Grund- stücken oder Gebäuden, soweit ein • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Grundstück oder Gebäude im Einzelfall auf- Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der grund seiner Lage und Größe von unterge- Aufstellung eines Bebauungsplanes, ordneter Bedeutung für die Gemeinde ist, • Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der 13. Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Situation von Frauen in der Gemeinde, Haushalts, soweit die Auftragssumme einen • Anbieten von Sprechstunden und Beratung Betrag von 60.000 € nicht übersteigt, für hilfesuchende Frauen, 14. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleis- • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen tungen, soweit im Rahmen des Haushaltes Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behör- berücksichtigt, bis zu einem Wert von den, um frauenspezifische Belange wahrzu- 10.000 €, sowie Gutachten und Beratungen nehmen. bis zu einem Wert von 5.000 €, (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an 15. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufs- allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass rechts nach den §§ 24 bis 28 BauGB, so- ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Be- weit der Wert des Grundstückskaufvertra- denken oder sonstige Stellungnahmen berück- ges einen Betrag von 25.000 € nicht über- sichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur schreitet, Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterla- 16. über- und außerplanmäßige Aufwendungen gen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene 9
Gemeinde Heikendorf Auskünfte zu erteilen. • Förderung und Pflege des Sports, (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem • Sozialwesen, Gesundheitsfragen, Wohnungs- Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit angelegenheiten, betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht ge- • Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge, bunden. Kriegsgeschädigten und Aussiedler. §5 Ständige Ausschüsse 3. Wirtschafts- und Verkehrsausschuss (zu beachten: §§ 16a, 45, 46, § 92 Abs. 5 GO) Zusammensetzung (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeindever- Abs. 1 GO werden gebildet: treter*innen und bis zu 5 zur Gemeindevertretung wählbare Bürger*innen. 1. Finanz- und Lenkungsausschuss Aufgabengebiete Zusammensetzung • Ausbau und Sanierung von gemeindeeigenen 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeindever- Straßen, Wegen und Plätzen, treter*innen und bis zu 5 zur Gemeindevertretung • Kanalisation, Gewässer, wählbare Bürger*innen. • Verkehrswesen, • Friedhofswesen, Aufgabengebiete • Wirtschaftsangelegenheiten, • Angelegenheiten aus dem Zusammenwirken • Brandschutzwesen, mit den Fach-/Rechtsaufsichtsbehörden, dem • Strandbetrieb und Seebadeanstalt, Amt, Zweckverbänden u. ä. • Tourismus. • Grundsatzangelegenheiten der örtlichen Ge- meinschaft, Partnerschaften, Empfänge und 4. Bau- und Umweltausschuss Festveranstaltungen Zusammensetzung • Grundsatzangelegenheiten zum amtlichen Be- 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeindever- kanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“ treter*innen und bis zu 5 zur Gemeindevertretung • Beratungen grundsätzlicher Art wählbare Bürger*innen. • Angelegenheiten des Finanz-/Haushalts- und Aufgabengebiete Steuerwesens einschließlich kommunaler Ab- • Bauwesen, gaben • Umweltschutz, • Grundstücksangelegenheiten, soweit sie nicht • Bauleitplanung, in die Zuständigkeit der Bürgermeisterin oder • gemeindliche Bauvorhaben, Bürgermeisters fallen • Naturschutz und Landschaftspflege, • Prüfung des Jahresabschlusses • Energiemanagement. • Vorbereitung von Grundsätzen für das Perso- Selbständige Entscheidungen nalwesen • Entscheidung über das Einvernehmen zu be- • Vorbereitung von Stellungnahmen der Gemein- antragten Ausnahmen von einer Verände- devertretung zu überörtlichen Prüfungsberich- rungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB, soweit ten. ein Vorhaben nicht von besonderer ortsplane- Selbstständige Entscheidungen rischer Bedeutung ist. Stundungen über 10.000 €. • Entscheidung über die Erteilung des gemeind- lichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, so- 2. Bildungs- und Sozialausschuss weit nicht nach § 2 Abs. 2 Nr. 18 die Zusammensetzung Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu- 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeindever- ständig ist. treter*innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre- • Erteilung einer Genehmigung nach einer Erhal- tung wählbare Bürger*innen. tungssatzung gemäß § 173 BauGB, soweit ein Aufgabengebiete Vorhaben nicht von besonderer ortsplaneri- • Schulwesen, Kindertagesstätten und sonstige scher Bedeutung ist. Betreuungseinrichtungen, (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen • Kunst, Kultur- und Gemeinschaftswesen Ausschüssen der Gemeindevertretung werden • Büchereiwesen die nach besonderen gesetzlichen Vorschriften • Jugend- und Seniorenangelegenheiten, zu bildenden Ausschüsse bestellt. 10
Gemeinde Heikendorf (3) Für jede Fraktion werden für jeden Ausschuss §8 stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt. Einwohnerversammlung Sie vertreten die Ausschussmitglieder ihrer (zu beachten: § 16b GO) Fraktion bzw. die auf Vorschlag ihrer Fraktion (1) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorste- gewählten Ausschussmitglieder bei deren Ver- her beruft mindestens einmal im Jahr eine Ein- hinderung in der Reihenfolge ihrer Wahl. Für wohnerversammlung ein. Das Recht der fraktionslose Gemeindevertreter* innen, die Gemeindevertretung, die Einberufung einer Mitglieder eines Ausschusses sind, kann für Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt jeden Ausschuss jeweils ein stellvertretendes unberührt. Die Einwohnerversammlung kann Ausschussmitglied gewählt werden. Zu stell- auch auf Teile des Gemeindegebietes be- vertretenden Ausschuss mitgliedern können schränkt durchgeführt werden. auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der die der Gemeindevertretung angehören kön- Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher nen. eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesord- (4) Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch nung kann aus der Einwohnerversammlung er- die Anwendung des § 46 Abs. 1 und 2 GO gänzt werden, wenn mindestens 30 Prozent (Überproportionalitätsmandate, beratendes der anwesenden Einwohnerinnen und Einwoh- Grundmandat) erhöhen. Als zusätzliche Mit- ner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesord- glieder im Sinne des § 46 Abs. 2 GO, ein- nung der Einwohnerversammlung sind schließlich deren Stellvertretende, können in öffentlich im Sinne des § 11 Abs. 5 dieser Sat- die Ausschüsse nach Absatz 1 auch Bürgerin- zung bekannt zu geben. nen und Bürger entsandt werden, die der Ge- (3) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorste- meindevertretung angehören können. her leitet die Einwohnerversammlung. Sie oder (5) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über er kann die Redezeit auf bis zu fünf Minuten je die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach Rednerin oder Redner beschränken, falls dies § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Ein- teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindever- wohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder tretung übertragen. er übt das Hausrecht aus. §6 (4) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorste- Beiräte der Gemeinde Heikendorf her berichtet in der Einwohnerversammlung (zu beachten: §§ 47d, 47e und 47f GO) über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Die Gemeinde kann durch Satzung die Bildung und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen eines Seniorenbeirates, eines Beirates zur Beteili- und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das gung von Kindern und Jugendlichen und eines Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vor- Beirates für Ortsmarketing vorsehen. schläge aus der Einwohnerversammlung ist §7 offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind Gemeindevertretung die Anregungen und Vorschläge schriftlich fest- (zu beachten: §§ 27, 28 GO) zulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 sie die Stimmen von mindestens 51 Prozent und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit der anwesenden Einwohnerinnen und Einwoh- sie sie nicht auf die Bürgermeisterin oder den Bür- ner abgegeben werden. Eine Abstimmung über germeister oder auf ständige Ausschüsse übertra- Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemein- gen hat. deangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig. § 7a (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Nie- Sitzungen in Fällen höherer Gewalt derschrift aufzunehmen. Die Niederschrift soll (zu beachten: §§ 16c Abs. 1 Satz 4, 35a GO) mindestens enthalten: (1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infek- 1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversamm- tionsschutzes oder vergleichbaren Notsituatio- lung, nen können Sitzungen der Gemeinde- 2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen vertretung, der Ausschüsse oder der Beiräte und Einwohner, als Videokonferenz durchgeführt werden. 3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der (2) In Ausschusssitzungen findet eine Einwohner- Einwohnerversammlung waren, fragestunde nicht statt. 4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, 11
Gemeinde Heikendorf über die abgestimmt wurde, und 4a, 6a und 10a BauGB) 5. das Ergebnis der Abstimmung. (1) Satzungen der Gemeinde Heikendorf werden Die Niederschrift wird von der Bürgervorsteherin im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Ge- oder dem Bürgervorsteher und der Protokollfüh- meinde bekannt gemacht. Es führt die Bezeich- rerin oder dem Protokollführer unterzeichnet. nung „Heikendorfer Anzeiger“ und erscheint in (6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerver- der Regel monatlich zum 5. Tag des Monats. sammlung, die in der Gemeindevertretung be- Ist der 5. Tag ein Samstag, Sonntag, Feiertag handelt werden müssen, sollen dieser zur oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt wer- der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Das den. amtliche Bekanntmachungsblatt wird kosten- §9 los an alle Haushalte verteilt und ist ferner in Verträge nach § 29 Abs. 2 GO der Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterin- 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand nen oder Gemeindevertretern, Mitgliedern oder wird das anfallende Porto erhoben. stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse (2) In besonderen Veröffentlichungsfällen können nach § 46 Abs. 3 GO oder der Bürgermeisterin zusätzliche Ausgaben des Heikendorfer Anzei- oder dem Bürgermeister und juristischen Perso- gers herausgegeben werden. Auf das Erschei- nen, an denen Gemeindevertreterinnen oder Ge- nen dieser Sonderausgabe und den Inhalt des meindevertreter, Mitglieder oder stellvertretende amtlichen Teils wird in den Kieler Nachrichten Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO Ostholsteiner Teil hingewiesen. oder die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Ge- von Satzungen, Plänen und Verzeichnissen ist meindevertretung rechtsverbindlich, wenn sie sich in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die innerhalb einer Wertgrenze von 3.000 €, bei wie- Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit derkehrenden Leistungen von monatlich 300 € nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. halten. Handelt es sich bei den in Satz 1 genann- Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ten Vertragspartnern um Auftragnehmer, sind die ausgelegten Exemplar mit Unterschrift zu ver- Verträge ohne Genehmigung der Gemeindevertre- merken. tung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe (4) Der Inhalt der nach dem Baugesetzbuch erfor- unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart derlichen ortsüblichen Bekanntmachungen und geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der Auf- die auszulegenden Unterlagen werden zusätz- tragswert den Betrag von 15.000 €, bei wieder- lich unter der Adresse www.amtschreven- kehrenden Leistungen einen Betrag von 1.500 € born.de/Amt-Gemeinden/Heikendorf/Amtliche- im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftrags- Bekanntmachungen ins Internet eingestellt und vergabe unter den Voraussetzungen des Satzes 2 über das zentrale Internetportal des Landes auf im Wege der freihändigen Vergabe /Verhand- www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zu- lungsvergabe, ist der Vertrag ohne Genehmigung gänglich gemacht. der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn (5) Die örtliche Bekanntmachung über Zeit, Ort der Auftragswert den Betrag von 10.000 €, bei und Tagesordnung einer Sitzung der Gemein- wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von devertretung Heikendorf, sowie alle erforderli- 1.000 € im Monat, nicht übersteigt. chen Bekanntmachungen im Zusammenhang § 10 mit Wahlen oder Abstimmungen erfolgen durch Verpflichtungserklärungen Bereitstellung im Internet unter der Internet- (zu beachten: § 56 GO) adresse www.amt-schrevenborn.de/Amt-Ge- Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren meinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmach- Wert 15.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen ungen. monatlich 1.500 €, nicht übersteigen, sind auch (6) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche dann rechtsverbindlich, wenn sie nicht den Form- Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in Form vorschriften des § 56 Abs. 2 und 3 Gemeindeord- des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes nung entsprechen. bestimmt ist. § 11 § 12 Veröffentlichungen Inkrafttreten (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung, §§ Die Hauptsatzung tritt am 01.11.2021 in Kraft. 12
Gemeinde Heikendorf Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom Der Bürgermeister 04.12.2019 in der bis zum 31.10.2021 geltenden gez. Peetz Fassung außer Kraft. Peetz Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung wurde durch Verfügung der Landrätin Heikendorf, 11.08.2021 des Kreises Plön vom 22.07.2021 erteilt. Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt Im Auftrag und ist bekannt zu machen. gez. Hingst Hingst Heikendorf, 10.08.2021 Gemeinde Heikendorf Amtliche Bekanntmachung Entschädigungssatzung der Gemeinde Heikendorf Präambel (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und § 11 EntschVO, Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § EntschVO-fF, EntschRichtl-fF) 24 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für (1) Aufwandsentschädigungen werden als monat- Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. liche Pauschale nach der Entschädigungsver- S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes ordnung gewährt und ausgezahlt. Die vom 07.09.2020 (GVOBl. S. 514), der Entschädi- monatliche Pauschale wird quartalsweise ab- gungsverordnung (EntschVO) vom 03.05.2018 gerechnet und zum Ende eines Quartals im Vo- (GVOBl. S. 220), zuletzt geändert durch LVO vom raus für das folgende Quartal ausgezahlt. 01.10.2020 (GVOBL. S. 738), sowie der Entschä- (2) Sitzungsgeld nach Maßgabe dieser Satzung digungsverordnung Freiwillige Feuerwehr wird quartalsweise abgerechnet und zum Ende (EntschVO-fF) vom 28.03.2018 (GVOBl. S. 131) eines Quartals für das laufende Quartal ausge- und der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feu- zahlt. erwehr (EntschRichtl-fF) vom 08.02.2012 (Amts- (3) Anlassbezogene Aufwandsentschädigungen blatt Schl.-H. S. 152) wird nach Beschluss der für besondere Tätigkeiten werden quartals- Gemeindevertretung vom 03.02.2021 folgende weise abgerechnet und zum Ende eines Quar- Entschädigungssatzung für die Gemeinde Heiken- tals für das laufende Quartal ausgezahlt. dorf erlassen: (4) Absatz 3 gilt für Entschädigungen nach den §§ 9 bis 12 entsprechend. §1 (5) Pauschalen nach der EntschVO-fF und Ent- Geltungsbereich schRichtl-fF werden zum 30.06. d.J. ausge- Diese Satzung gilt für die Mitglieder der Gemein- zahlt. devertretung Heikendorf, die bürgerlichen Mit- glieder der Gemeindevertretung Heikendorf, ihre §4 Stellvertreter*innen, die Bürgermeisterin oder den Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher und Bürgermeister und die mit einem Ehrenamt oder deren Stellvertretende einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Einwoh- (§ 4 EntschVO) ner*innen. (1) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorste- her erhält nach Maßgabe der Entschädigungs- §2 verordnung neben dem Sitzungsgeld nach § 7 Anspruch auf Entschädigungen eine monatliche Aufwandsentschädigung in (§ 24 Abs. 3 Satz 1 GO) Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungs- Die in § 1 benannten Personen haben Anspruch verordnung. auf Entschädigungen, die in dieser Satzung ge-re- (2) Die Stellvertretenden der Bürgervorsteherin gelt werden. Eine Entschädigung wird als Geld- oder des Bürgervorstehers erhalten nach Maß- Betrag in Euro gewährt. gabe der Entschädigungsverordnung neben §3 dem Sitzungsgeld nach § 7 bei Verhinderung Zahlung der Aufwandsentschädigungen der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorste- 13
Gemeinde Heikendorf hers für die besonderen Tätigkeiten eine an- §7 lassbezogene Aufwandsentschädigung, deren Gemeindevertreterinnen und Gemeindever- Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. treter, bürgerliche Mitglieder Sie beträgt täglich ein Dreißigstel des Höchst- (§ 12 EntschVO) satzes der monatlichen Aufwandsentschädi- (1) Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindever- gung der Bürgervorsteherin oder des treter erhalten nach Maßgabe der Entschädi- Bürgervorstehers. gungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen §5 a) der Gemeindevertretung Bürgermeisterin oder Bürgermeister und b) der Ausschüsse der Gemeinde, denen sie als deren Stellvertretende Mitglieder angehören (§ 10 KomBesVO, § 4 EntschVO) c) der Fraktionen; wobei max. 12 Fraktionssit- (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zungen im Jahr abgerechnet werden dürfen, in die nach den landesrechtlichen Vorschriften ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes höchstzulässige Besoldungsgruppe eingestuft. der Entschädigungsverordnung. Daneben erhält sie oder er eine Auf-wandsent- Entsprechendes gilt für stellvertretende Aus- schädigung in Höhe des Höchstsatzes der schussmitglieder, die in Vertretung an Sitzun- Kommunalbesoldungsverordnung. gen der Ausschüsse der Gemeinde (2) Die Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder teilnehmen. des Bürgermeisters erhalten nach Maßgabe (2) Die nicht der Gemeindevertretung angehören- der Entschädigungsverordnung neben dem den Mitglieder von Ausschüssen der Gemeinde Sitzungsgeld nach § 7 bei Verhinderung der (bürgerliche Mitglieder) erhalten für die Teil- Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für nahme an Sitzungen die besonderen Tätigkeiten eine anlassbezo- a) der Ausschüsse der Gemeinde, denen sie als gene Aufwandsentschädigung, deren Höhe Mitglied angehören von der Dauer der Vertretung abhängt. Sie be- b) der Fraktionen, denen sie als Mitglieder an- trägt täglich ein Dreißigstel von 165 v.H. des gehören Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung der ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers. der Entschädigungsverordnung. Entsprechendes gilt für stellvertretende Aus- §6 schussmitglieder, die in Vertretung an Sitzun- Fraktionsvorsitzende und deren gen der Ausschüsse der Gemeinde Stellvertretende teilnehmen. (§ 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 EntschVO) §8 (1) Fraktionsvorsitzende erhalten nach Maßgabe Entgangener Arbeitsverdienst, Verdienstaus- der Entschädigungsverordnung neben dem fallentschädigung Sitzungsgeld nach § 7 eine monatliche Auf- (§ 13 EntschVO) wandsentschädigung. Sie beträgt 75 v.H. des (1) Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehren- Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsent- amtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Ge- schädigung der Bürgervorsteherin oder des meindevertreterinnen und Gemeindevertretern, Bürgervorstehers. den nicht der Gemeindevertretung angehö-ren- (2) Die Stellvertretenden von Fraktionsvorsitzen- den Mitgliedern und stellvertretenden Mitglie- den erhalten nach Maßgabe der Entschädi- dern von Ausschüssen und Mitgliedern der gungsverordnung neben dem Sitzungsgeld Beiräte ist der durch die Wahrnehmung des Eh- nach § 7 bei Verhinderung der oder des Frakti- renamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit onsvorsitzenden für ihre besonderen Tätigkei- während der regelmäßigen Arbeitszeit entgan- ten als Vertretung eine anlassbezogene gene Arbeitsverdienst aus unselbstständiger Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwands- gesondert zu ersetzen. Ferner ist der auf den entschädigung beträgt für jeden Tag, an dem entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Ar- die oder der Fraktionsvorsitzende vertreten beitgeberanteil zur Sozialversicherung zu er- wird, ein Dreißigstel von 90 €. statten, soweit dieser zu Lasten der/des 14
Gemeinde Heikendorf Entschädigungsberechtigten an den Sozial- § 11 versi-cherungsträger abgeführt wird. Reisekostenvergütung (2) Sind die in Absatz 1 genannten Personen (§ 16 EntschVO) selbstständig, so erhalten sie für den durch die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die eh- tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeindever- renamtliche Tätigkeit während der regelmäßi- treterinnen und Gemeindevertretern, den nicht der gen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedern auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, und stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüs- deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der sen und Mitgliedern der Beiräte ist für Dienstreisen Grundlage des glaubhaft gemachten Ver- Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen dienst-ausfalls nach billigem Ermessen festge- des Bundesreisekostengesetzes zu gewähren. setzt wird. Der Höchstbetrag der Fahrtkosten für die Fahrten zum Sitzungsort und Verdienstausfallentschädigung je Stunde be- zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der trägt 25 €. Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, werden gesondert erstattet. Bei Be- §9 nutzung privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich Kosten für eine Vertretung die Höhe der Entschädigung nach dem Bundes- (§ 13 Abs. 3 EntschVO) reisekostengesetz. Personen, die einen Haushalt mit mindestens 2 Personen führen und nicht oder weniger als 20 § 12 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten ge- Gemeindewehrführerin / Gemeindewehrfüh- sondert für die durch die Wahrnehmung des Eh- rer und deren Stellvertretende, renamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit Jugendfeuerwehrwart*in, Kinderfeuerwehr- bedingte Abwesenheit vom Haushalt auf Antrag wart*in, Gerätewart*in für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Ent- (§ 2, § 3 Abs. 2, 3 u. 4 EntschVOfF; Ziff. 2.5 und schädigung. Der Stundensatz dieser Entschädi- 8 EntschRichtlfF) gung beträgt 13 €. Statt einer Entschädigung nach Stundensätzen sind auf Antrag die angefallenen (1) Die Gemeindewehrführerin oder der Gemein- notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haus- dewehrführer, die Ortswehrführerinnen und halt zu ersetzen. Ortswehrführer, die Kinderfeuerwehrwartin oder der Kinderfeuerwehrwart und die Jugend- § 10 feuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehr- Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen wart erhalten nach Maßgabe der EntschVOfF Angehörigen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des (§ 14 EntschVO) Höchstsatzes der Verordnung. (2) Die Stellvertretenden der Gemeindewehrführe- Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich rin oder des Gemeindewehrführers, der Orts- tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeindever- wehrführerin oder des Ortswehrführers, die treterinnen und Gemeindevertretern, den nicht der Kinderfeuerwehrwartin oder der Kinderfeuer- Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedern wehrwart, sowie der Jugendfeuerwehrwartin und stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüs- oder des Jugendfeuerwehrwartes erhalten sen und Mitgliedern der Beiräte werden auf Antrag nach Maßgabe der EntschVOfF bei deren Ver- die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahr- hinderung für die besonderen Tätigkeiten eine nehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche anlassbezogene Aufwandsentschädigung, Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung deren Höhe von der Dauer der Vertretung ab- von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht hängt. Sie beträgt täglich ein Dreißigstel von 75 vollendet haben, oder pflegebedürftiger Angehö- v.H. des Höchstsatzes der Aufwandsentschä- riger gesondert erstattet. Dies gilt nicht für Zeit- digung für die Personen nach Absatz 1. räume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus (3) Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugend- unselbstständiger Arbeit oder Verdienstausfallent- feuerwehrwart und die Gerätewartin oder der schädigung nach § 8 oder eine Entschädigung Gerätewart erhalten nach den Richtlinien über nach § 9 gewährt wird. die Entschädigung von Mitgliedern der freiwil- ligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren 15
Gemeinde Heikendorf eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes (3) Die nach Absatz 1 zu erhebenden und anfallen- der Richtlinie. den personenbezogenen Daten darf die da- (4) Die Gemeindewehrführerin oder der Gemein- tenverarbeitende Stelle zum Zwecke der dewehrführer erhält eine monatliche Reini- Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang gungspauschale für Dienstkleidung in Höhe mit der Gewährung und Auszahlung von Auf- von 8,50 €. wandsentschädigungen nach dieser Satzung (5) Die Ortswehrführerinnen oder die Ortswehrfüh- verwenden, speichern und weiterverarbeiten. rer erhalten eine monatliche Reinigungspau- Die Aufbewahrungsfrist für die Abrechnungen schale für Dienstkleidung in Höhe von 5,50 €. der Mandatsträger beträgt zwölf Jahre. § 13 § 14 Datenverarbeitung Inkrafttreten (1) Zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Sat- (1) Die Entschädigungssatzung tritt am 01.11.2021 zung ist die datenverarbeitende Stelle berech- in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungs- tigt, für die zu gewährenden und auszu- satzung vom 24.04.2008 in der Fassung der zahlenden Aufwandsentschädigungen insbe- Bekanntmachung vom 02.05.2011 außer Kraft. sondere folgende Daten aufgrund der gesetzli- (2) Die vorstehende Satzung wird hiermit ausge- chen Vorgaben zu erheben: fertigt und ist bekanntzumachen. 1. Vorname(n), Name und Anschrift der in § 1 benannten Personen, Heikendorf, 16.03.2021 2. Telefonnummer/n und E-Mail-Adresse/n, Gemeinde Heikendorf 3. Bankverbindung, Der Bürgermeister 4. ggf. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis gez. Peetz und Beschäftigungsort, Peetz 5. ggf. Angaben zu Kindern und pflegebedürf- tigen Angehörigen, Heikendorf, 11.08.2021 6. ggf. Angaben zu privateigenen Kraftfahrzeu- Amt Schrevenborn gen. Die Amtsdirektorin Im Auftrag (2) Datenverarbeitende Stelle ist das Amt Schre- gez. Hingst venborn. Hingst Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von Gemeindevertretern/Gemeindevertreterinnen in die Gemeindevertretung Heikendorf - § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – in Verbindung mit - §§ 65 und 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO – Hiermit stelle ich fest und gebe gleichzeitig bekannt, dass Dr. Manfred Duchateau Struckkoppel 11 a, 24226 Heikendorf, als Listenbewerber der UWH unter der lfd. Nr. 4 des Listenwahlvorschlages zur Gemeindewahl am 6. Mai 2018 für die zurückgetretene Kandidatin Regina Bothur in die Gemeindevertretung Heikendorf nachrückt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 33 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter zu erheben. Heikendorf, 15.09. 2021 gez. Bohrer Gemeindewahlleiterin 16
Gemeinde Heikendorf Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Dienstag 19.10.2021 19:00 Uhr 28. Sitzung der Gemeindevertretung Mittwoch 27.10.2021 19:00 Uhr Bildungs- und Sozialausschuss Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 8. Oktober 2021, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr 17
Gemeinde Heikendorf Berichte aus der Gemeinde „Heikendorf sucht seine schönsten Gärten 2021“ Zahlreiche Heikendorfer*innen haben in den vergangenen zwei Monaten einen grünen Daumen be- wiesen und gezeigt, dass sich in Heikendorf, über alle Ortsteile hinweg, wunderschöne Gärten be- finden. Insgesamt 34 Bewerbungen zeigten vielfältige, naturnahe und liebevoll gestaltete Wohlfühloasen und Rückzugsorte für Mensch und Tier. Nach einer ersten Sichtung der Einsendungen und einem zweistufigen Auswahlverfahren einer freien und fachkundigen Jury (Frau Susanne Eick- Blumen Grams, Herr Dr. Florian Liedl- Landschaftsarchitekt für ländliche Strukturentwicklung der Alse GmbH und Herr Sven Lange- Verein VEFPU), stehen die Gewinner*innen des diesjährigen Wett- bewerbs „Heikendorf sucht seine schönsten Gärten“ fest. Die Sieger*innen: 1. Platz: Claudia Thurau- Herkens, Stückenberg 2. Platz: Lina und Mechthild Harrje, Drosselhörn 3. Platz: Regina Neumann, Ulmenstr. und Familie Pfeffer/Hecker, Möltenorter Weg 5. Platz: Familie Lührs, Viehkamp 6. Platz: Sabine Lutscher, Neuheikendorfer Weg 7. Platz: Ulrich Steffen mit Uta und Ruth Faust, Hindenburgstr. 8. Platz: Silvia Ihms, Schrevenborner Weg 9. Platz: Daniel und Dana Karschewski, Am Herrkamp 10. Platz: Regina Hoffmann- Müller und Hannelore Löwe für die Gruppe der ehrenamtlichen Gärtner*innen des Künstlermuseums, Teichtor Dieser Wettbewerb war eine tolle Aktion und eine schöne Alternative zu den leider entfallenen Ver- anstaltungsprogrammen. Wir freuen uns über die Resonanz und das Engagement der vielen teilneh- menden Gartenbesitzer*innen, die sich wohlüberlegt für den Insektenschutz und die Artenvielfalt in ihrem eigenen Umfeld einsetzen. Eine Vorstellung der Siegergärten wird in Kürze auf der Homepage www.ortsentwicklung-heiken- dorf.de zur Verfügung stehen. 18
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