Heilmittel richtig verordnen - HEILMITTELKATALOG BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE/ LANGFRISTIGER HEILMITTELBEDARF

 
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Heilmittel richtig verordnen - HEILMITTELKATALOG BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE/ LANGFRISTIGER HEILMITTELBEDARF
Heilmittel
richtig verordnen

HEILMITTELKATALOG

BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE/
LANGFRISTIGER HEILMITTELBEDARF

NEUAUFLAGE 2023
Heilmittel richtig verordnen - HEILMITTELKATALOG BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE/ LANGFRISTIGER HEILMITTELBEDARF
Inhalt

                                                   4   DAS MUSTER 13

                                                   6   WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG HEILMITTEL
                                                   6    _ Prüfungsarten
                                                   8    _ Schutzmaßnahmen
                                                  10    _ Nachforderungen vermeiden
                                                  10    _ Heilmittel – Informationsstatistik (Anlage 70)

                                                  12   HEILMITTELKATALOG

                                                  38   BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE UND
                                                       LANGFRISTIGER HEILMITTELBEDARF
                                                  38     _ Richtwert und Richtwertvolumen
Liebe Leserin, liebe Leser,                       39     _ Besondere Verordnungsbedarfe (BVB)
                                                  40     _ Langfristiger Heilmittelbedarf
zwei Jahre nach der letzten Überarbeitung         41     _ Hinweise und Spezifikationen
darf ich Ihnen heute die aktualisierte Neu­       41     _ Tabellarische Übersicht der Diagnosen
auflage 2023 unserer Heilmittel-Broschüre
vorstellen.

Wir haben die Broschüre überarbeitet und
verschlankt. Dabei wurde der Heilmittel­
katalog angepasst und die Diagnoseliste
für besondere Verordnungsbedarfe und
den langfristigen Heilmittelbedarf auf den
neuen Stand gebracht, so dass Sie für Ihren
Praxisalltag wieder ein hilfreiches und nützli­
ches Nachschlage­werk haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Karsten Braun, LL.M.
Vorstandsvorsitzender der KVBW
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog

Täglich kommen Patienten und Patientinnen in die Praxis, die     è Die vollständige Heilmittel-Richtlinie inklusive Heilmittel-
zur Behandlung ihrer Leiden neben den geeigneten Arznei­         katalog finden Sie auf der Website der KVBW:
mitteln oder dem passenden Verband vor allem Heilmittel          www.kvbawue.de » Praxis » Verordnungen » Heilmittel
benötigen. Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der Phy­         » Heimittel-Richtlinie
siotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und
Schlucktherapie, podologische Therapie und Ernährungs­           oder auf der Website des G-BA:
therapie.
                                                                                www.g-ba.de/richtlinien/12/
     Die Grundlage zur Verordnung von Heilmitteln
zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellt
die Heilmittel-Richtlinie mit dem Heilmittel­k atalog dar. Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt darin fest, bei
welchen Erkrankungen welches Heilmittel zulasten der GKV         è Weitere ausführliche Informationen zur Verordnung
verordnet werden darf. Liegt eine Indikation, vergleichbar       von Heilmitteln finden Sie hier: www.kvbawue.de » Praxis
mit den gelisteten Beispieldiagnosen, gemäß Heilmittelkata-      » Verordnungen » Heilmittel
log vor, ist das entsprechende Heilmittel unter Angabe der
dort aufgeführten Verordnungsmenge verordnungsfähig.             è Außerdem geben die Mitarbeiter der Verordnungsbera-
Entspricht eine Indikation nicht den Vor­gaben der Richtlinie,   tung Heilmittel gerne Auskunft: 0711 7875-3669.
so kann auch kein Heilmittel zulasten der GKV verordnet
werden.

KVBW    Heilmittel richtig verordnen   März 2023                                                                             3
Das Muster 13

    Maßnahmen der Physiotherapie, podologischen Therapie,             Das Muster 13 kann über den Kohlhammer-Verlag
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie oder   bezogen werden oder im Rahmen der Blankoformular­
Ernährungstherapie werden auf Muster 13 verordnet.                bedruckung erstellt werden.

4
Erläuterungen zu den einzelnen Feldern                             �  Gruppentherapie ist gemäß Heilmittelkatalog als
                                                                      eigenständiges Heilmittel verordnungsfähig.
1   Auswahl des Heilmittelbereichs: Die erforderliche          6 Behandlungseinheiten: Höchstmenge je Verordnung
    Maßnahme ist hier anzukreuzen. Es darf nur ein Kreuz          beachten. Bei Verordnung mehrerer vorrangiger Heil-
    gesetzt werden.                                               mittel ist die Anzahl der Behandlungseinheiten zu spezi-
2   Behandlungsrelevante Diagnose(n) ist/sind als ICD-10-         fizieren (z. B. 3x MT und 3x KG). Die Höchstmenge des
    GM-Code anzugeben und nur in begründeten Ausnah-              ergänzenden Heilmittels je Verordnung richtet sich nach
    mefällen kann davon abgewichen werden. Dabei kann             den verordneten Behandlungseinheiten der vorrangigen
    der ICD-10-Klartext ergänzt oder durch einen Freitext         Heilmittel (im vorgenannten Beispiel z. B. 6x Heißluft).
    ersetzt werden. Zur Geltendmachung besonderer                 Für Verordnungen, die dem langfristigen Heilmittelbedarf
    Verordnungsbedarfe oder eines langfristigen Heilmittel-       oder den besonderen Verordnungsbedarfen zugeordnet
    bedarfs ist die Angabe des/der ICD-10-GM-Codes der            werden, können die notwendigen Heilmittel je Verord-
    vereinbarten Diagnoselisten notwendig. Die Angabe             nung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen
    eines zweiten ICD-10-GM-Codes ist nur notwendig,              verordnet werden, wobei die Höchstmenge in Abhän-
    wenn ein besonderer Verordnungsbedarf (bei Zustand            gigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen ist.
    nach operativen Eingriffen am Skelettsystem sowie          7 Therapiefrequenz: Eine Angabe ist auch als Frequenz-
    Krankheiten der Wirbelsäule und des Skelettsystems            spanne (z. B. 1–3x wöchentlich) möglich. Die Frequen-
    mit Myelopathie oder Radikulopathie) geltend gemacht          zempfehlung gemäß Heilmittelkatalog dient zur Orien-
    werden soll, bei dem die Angabe eines zweiten ICD-10-         tierung. In medizinisch begründeten Fällen kann ohne
    GM-Codes Voraussetzung ist.                                   zusätzliche Dokumentation davon abgewichen werden.
3   Diagnosegruppe nach Maßgabe des Heilmittelkataloges        8 Therapiebericht ist anzukreuzen, wenn ein Therapiebe-
    (WS, EX, ZN, …)                                               richt des Therapeuten angefordert wird.
4   Leitsymptomatik gemäß Heilmittelkatalog: Eine oder         9 Hausbesuch ja/nein: „ja“ ist anzukreuzen, wenn der
    mehrere verordnungsbegründende Leitsymptomatik/-en            Patient aus medizinischen Gründen die Therapiepraxis
    gemäß Heilmittelkatalog sind hier buchstabenkodiert           nicht aufsuchen kann oder die Therapie im häuslichen
    (a, b, c) und/oder als Klartext anzugeben. Alternativ         Umfeld durchgeführt werden muss. In allen anderen
    kann als Freitext eine vergleichbare, patientenindividu-      Fällen ist das Kästchen „Hausbesuch – nein“ anzukreu-
    elle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung        zen. Dies gilt auch für Behandlungen in einer Einrichtung
    maßgeblich ist, angegeben werden.                             (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung).
5   Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges: Die Heilmittel-     10 Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14
    Richtlinie sieht folgende Besonderheiten vor:                 Tagen ist anzukreuzen, wenn die Behandlung aus
    � Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergo-              medizinischen Gründen spätestens innerhalb von 14
       therapie können maximal drei unterschiedliche              Kalendertagen beginnen muss. Ohne die Kennzeich-
       vorrangige Heilmittel verordnet werden, soweit             nung eines dringlichen Behandlungsbedarfs hat die
       der Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe meh-           Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach
       rere vorrangige Heilmittel vorsieht. In der Stimm-,        Verordnung zu beginnen. Nach Ablauf der genannten
       Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können                Zeiträume verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
       maximal drei verschiedene Behandlungszeiten             11 Ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hin-
       oder Einzel- und Gruppenbehandlungen miteinan-             weise kann ausgefüllt werden, wenn das Therapieziel
       der kombiniert werden.                                     spezifiziert oder weitere therapierelevante Befunder-
    � Soweit medizinisch erforderlich kann zu „vorrangigen        gebnisse angegeben werden sollen.
       Heilmitteln“ maximal ein im Heilmittelkatalog genann-
       tes ergänzendes Heilmittel verordnet werden.

KVBW    Heilmittel richtig verordnen   März 2023                                                                          5
Wirtschaftlichkeitsprüfung Heilmittel

     Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog wurden grund­    Prüfungsarten
sätzlich überarbeitet. Davon unberührt ist das Wirtschaftlich­
keitsgebot, das nach wie vor Gültigkeit hat. Demnach müssen            Es gibt mehrere Arten der Wirtschaftlichkeitsprüfung,
die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein;   die alle in der zwischen GKV und KV gemeinsam abgeschlos-
sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Eine      senen Prüfvereinbarung beschrieben sind. Für Heilmittelver-
Nichteinhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann zu Sanktio­   ordnungen können folgende Prüfungen eingeleitet werden:
nen bis hin zu Nachforderungen (Regressen) führen.
                                                                  „„Richtwertprüfung Heilmittel (RW-Prüfung HM)
     Mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Gesetzgeber       „„Im Rahmen der Richtwertprüfung eine Plausibilisierung
der Selbstverwaltung, den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)          für BVB-Verordnungen ab dem Verordnungsjahr 2022
und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ein Instrument        „„Durchschnittswerteprüfung Heilmittel

zur Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots        (DW-Prüfung HM)
an die Hand gegeben. Während die GKV und die KV den Inhalt        „„Einzelfallprüfung Heilmittel (EF-Prüfung HM)

der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Prüfvereinbarung gemein-    „„Prüfung auf sonstigen Schaden

sam festlegen, führen die Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen
(GPE – die Gemeinsame Prüfungsstelle und der Gemeinsame
Beschwerdeausschuss) die Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch.

Abbildung 1: Mögliche Prüfungsarten für die Verordnung von Heilmitteln

                                                                                                          Prüfung auf
                     Statistische Prüfung                                Einzelfallprüfung
                                                                                                       sonstigen Schaden

       von Amts wegen                    auf Antrag                         auf Antrag                      auf Antrag

        RW-Prüfung HM
                                                                                                          Prüfung auf
    inkl. BVB-Plausibilitäts-         DW-Prüfung HM                      EF-Prüfung HM
                                                                                                       sonstigen Schaden
            prüfung

Richtwertprüfung Heilmittel                                       Prüfgruppe. Sie wird automatisch von Seiten der Gemein-
                                                                  samen Prüfungsstelle (GPS) eingeleitet, wenn die Praxis als
     In der Prüfung werden die von der jeweiligen Praxis          auffällig gilt. Dies ist bei einer Überschreitung des Richtwert-
getätigten Heilmittelverordnungen eines Kalenderjahres mit        volumens um mehr als 25 % der Fall, exklusive langfristiger
dem für dieses Kalenderjahr berechneten Heilmittel-Richt-         Heilmittelbedarf. Die Kosten der besonderen Verordnungs-
wertvolumen verglichen. Die Berechnung der Richtwerte             bedarfe fließen in das Verordnungsvolumen der Praxis ein
basiert auf den zum Zeitpunkt der Berechnung aktuell vor-         und werden in der Regel vor Einleitung eines Prüfverfahrens
liegenden Verordnungsdaten der jeweiligen Fachgruppe bzw.         berücksichtigt. Das heißt im Ergebnis: Besondere Verord-

6
nungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf gehen fak-            Prüfung ist ein Antrag der GKV und/oder der KV. Ohne
tisch nicht mehr in das Verordnungsvolumen ein. Verordnun-            einen solchen Antrag kann eine Durchschnittswerteprüfung
gen, die korrekterweise als besonderer Verordnungsbedarf              nicht eingeleitet werden.
(BVB) gekennzeichnet sind, unterliegen nicht der regulären
Richtwertprüfung.                                                     Eine Durchschnittswerteprüfung darf nur eingeleitet werden,
                                                                      wenn
       Sie werden neuerdings - ab dem Verordnungsjahr 2022 -          „„keine Richtwertprüfung möglich ist und

einer Plausibilisierung unterzogen. Eine BVB-Diagnose ist nur         „„die tatsächlichen Verordnungskosten den ermittelten

dann anzugeben, wenn es aus medizinischer Sicht indiziert ist           Durchschnittswert der Prüfgruppe um mehr als 50 %
und alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Im Rahmen der Plau-           überschreiten.
sibilisierung wird dies mit Hilfe der Abrechnungsdaten über-
prüft. Deshalb ist eine korrekte ICD-10 Codierung in den              Prüfung auf Antrag im Einzelfall
Abrechnungsunterlagen und in der Patientenakte wichtig.
                                                                           Bei Verdacht auf Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeits-
       Für den Fall, dass es zu implausiblen Auffälligkeiten kommt,   gebot können die GKV und/oder die KV einen Antrag auf
wird der BVB-Status aberkannt und die entsprechenden Ver-             Prüfung des genannten Einzelfalls an die Gemeinsame Prü-
ordnungen unterliegen der regulären Heilmittel-Richtwertprü-          fungsstelle stellen. Gegenstand des Antrages können zum
fung. Sollte es zu keinen Auffälligkeiten im Rahmen der Plau-         Beispiel Verstöße gegen die Heilmittel-Richtlinie sein. Die
sibilisierung kommen, bleibt der BVB-Status erhalten und die          Einzelfallprüfung ist eine quartalsbezogene Prüfung.
entsprechenden BVB-Verordnungen sind weiterhin von der
Heilmittel-Richtwertprüfung ausgenommen.                                  Die Bagatellgrenze beträgt für Verordnungen, die ab
                                                                      dem Kalenderjahr 2023 getätigten werden, 65 Euro pro
Die Richtwertprüfung ist eine kalenderjahresbezogene Prüfung,         Arzt/Einrichtung, Krankenkasse und Quartal. Für Verord-
sie kann nur eingeleitet werden, wenn                                 nungen die vor 2023 ausgestellt wurden liegt die Bagatell-
„„für die Fachgruppe Richtwerte vereinbart wurden und                 grenze bei 50,00 Euro pro Arzt/Einrichtung, Krankenkasse
„„in allen vier Quartalen eines Jahres Heilmittelverord-              und Quartal.
   nungen ausgestellt wurden.

     Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, können            Prüfung auf sonstigen Schaden
ersatzweise Durchschnittswerteprüfungen eingeleitet werden.
                                                                           Die Prüfung auf Feststellung eines vermuteten sonstigen
     Der Prüfbescheid muss spätestens zwei Jahre nach                 Schadens wird von den Krankenkassen beantragt. Es han-
Abschluss des geprüften Verordnungszeitraums vorliegen. So            delt sich dabei um einen durch den Vertragsarzt verursach-
müssen Prüfungen, die Heilmittelverordnungen im Kalender-             ten Schaden, der einer Krankenkasse aus der unzulässigen
jahr 2023 betreffen, spätestens Ende des Jahres 2025 abge-            Verordnung von Leistungen, die aus der Leistungspflicht der
schlossen sein.                                                       GKV ausgeschlossen sind, oder aus fehlerhafter Ausstellung
                                                                      von Heilmittelverordnungen entsteht.
Durchschnittswerteprüfung Verordnungsweise
                                                                           Die Bagatellgrenze beträgt 50,00 Euro pro Arzt/Einrich-
    Grundlage für diese Prüfungsart ist ein quartalsbezo-             tung, Krankenkasse und Quartal.
gener Vergleich der tatsächlichen Verordnungskosten einer
Praxis mit auf Basis von Verordnungsdaten berechneten
Durchschnittswerten der zugehörigen Prüfgruppe, in der
Regel der Fachgruppe. Voraussetzung für die Einleitung einer

KVBW     Heilmittel richtig verordnen   März 2023                                                                               7
Beispiel: Dr. Müller, erstmalig zugelassen zum 01.07.2023
    Mögliche Prüfungsarten für das Verordnungsjahr 2023

     Prüfungsart                     Möglich?   Bemerkung

     Richtwertprüfung                nein       weil kalenderjahresbezogene Prüfung. Richtwertprüfung setzt eine Verordnung in allen
                                                4 Quartalen eines Kalenderjahres voraus.

     Durchschnittswerteprüfung       ja         weil quartalsbezogene Prüfung

     Einzelfallprüfung               ja         weil quartalsbezogene Prüfung

     Prüfung auf sonstigen Schaden   ja         weil quartalsbezogene Prüfung

    Welpenschutz

     Prüfungsart                     Möglich?   Wann?                                        Bemerkung

     Richtwertprüfung                ja         für das Kalenderjahr 2024 und 2025           Sollte keine Prüfung eingeleitet werden,
                                                                                             verschiebt sich der Zeitraum nicht.

     Durchschnittswerteprüfung       ja         für das 3. + 4. Quartal 2023                 Sollte keine Prüfung eingeleitet werden,
                                                                                             verschiebt sich der Zeitraum nicht.

     Einzelfallprüfung               nein                                                    weil keine statistische Prüfung

     Prüfung auf sonstigen Schaden   nein                                                    weil keine statistische Prüfung

Schutzmaßnahmen                                                      Beratung vor Nachforderung

      Für den Bereich der statistischen Prüfungen konnten                 Bei erstmaliger Auffälligkeit oder nach Ablauf des Amnes­
einige Schutzmaßnahmen vereinbart werden, die der betrof-            tiezeitraums (siehe unten) gibt es keine Nachforderung. Eine
fenen Praxis zugutekommen. Diese gelten aber nicht für Einzel-       Nachforderung kann erst dann ausgesprochen werden, wenn
fallprüfungen und für Prüfungen auf sonstigen Schaden.               eine individuelle Beratung der betroffenen Praxis und Ärzte­
                                                                     schaft stattgefunden hat und diese sich auswirken konnte.
„„Beratung vor Nachforderung                                         Diese Regelung gilt allerdings lediglich für die Richtwertprüfung.
„„Welpenschutz                                                       Bei allen anderen Prüfarten, auch bei der Durchschnittswerte-
„„Nachforderungsbegrenzung                                           prüfung, kann bereits ab der ersten Auffälligkeit eine Nachfor-
„„Amnestieregelung                                                   derung als Maßnahme ausgesprochen werden.

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Welpenschutz                                                      Nachforderungsbegrenzung

     Für erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland zuge-             Bei einer erstmaligen Auffälligkeit nach erteilter und sich
lassene Ärzte und Ärztinnen dürfen für die ersten beiden          auswirkender Beratung darf die festzusetzende Nachforderung
Prüfzeiträume keine beschwerenden Maßnahmen, wie indi-            nicht mehr als 10 % des Gesamthonorars aus der gesetzlichen
viduelle Beratung oder Nachforderung, festgesetzt werden.         Krankenversicherung (inklusive Selektivvertragsfälle, exklusive
Diese Regelung umfasst lediglich echte Zulassungen, das heißt     gesondert berechnungsfähige Sachkosten) betragen – voraus-
angestellte sowie ermächtigte Ärzte sind von dieser Regelung      gesetzt, die eigentlich festzusetzende Nachforderung übersteigt
ausgenommen.                                                      5.000 Euro. Bei einer zweiten Auffälligkeit darf die Nachforde-
                                                                  rung nicht mehr als 25 % des Gesamthonorars aus der gesetz-
     Der Welpenschutz gilt gleichermaßen für beide statisti-      lichen Krankenversicherung betragen.
sche Prüfungen, sowohl für die Richtwertprüfungen als auch
für die Durchschnittswerteprüfungen. Dabei ist die Regelung           Es gilt das Gesamthonorar für den Prüfungszeitraum, der
für beide Prüfarten getrennt anzuwenden.                          auch Gegenstand der Prüfung ist.

     Der Prüfungszeitraum für die Durchschnittswerteprüfung            Ab dem dritten auffälligen Prüfungszeitraum nach der
beträgt ein Quartal. Somit gilt der Welpenschutz für die ersten   erfolgten und sich auswirkenden Beratung unterliegt die Nach-
beiden vollständig zugelassenen Quartale.                         forderungssumme keiner Begrenzung.

     Der Prüfungszeitraum der Richtwertprüfung ist ein Kalen-          Die Nachforderungsbegrenzung gilt sowohl für die Durch-
derjahr. Demzufolge gilt der Welpenschutz hier ab dem ers-        schnittswerteprüfung als auch für die Richtwertprüfung, nicht
ten vollständigen Kalenderjahr, in dem der Arzt zugelassen ist,   jedoch für die Einzelfallprüfung oder die Prüfung auf sonstigen
sowie für das folgende Kalenderjahr.                              Schaden.

    Beide Prüfungszeiträume zusammengenommen können                    Die Begrenzung der Nachforderung kann nur dann statt-
theoretisch zu einem Zeitraum von maximal zweieinhalb Jah-        finden, wenn eine Einwilligung der betroffenen Praxis für die
ren Welpenschutz führen.                                          Übermittlung des Gesamthonorarbetrags gegenüber der Prü-
                                                                  fungsstelle vorliegt. Liegt sie nicht vor, wird die Nachforderung
                                                                  in voller Höhe gestellt.

                                                                  Amnestieregelung

                                                                        Die Amnestieregelung gilt ausschließlich für Richtwert-
                                                                  prüfungen bei 5 Jahren Unauffälligkeit. Für Verordnungen ab
                                                                  dem Verordnungsjahr 2023 fängt die Frist für den Ablauf
                                                                  eines Amnestiezeitraums spätestens mit Zustellung des Wider-
                                                                  spruchsbescheides durch die Beschwerdeausschusskammer an.
                                                                  Sollte kein Widerspruch eingelegt worden sein, beginnt die
                                                                  Frist mit der Zustellung des Prüfbescheides. Wenn eine Praxis
                                                                  also mindestens 5 Kalenderjahre ab Zustellung des Prüf- bzw.
                                                                  Widerspruchsbescheides unauffällig geblieben ist, wird bei einer
                                                                  erneuten Auffälligkeit statt einer eigentlich fälligen Nachforde-
                                                                  rung wieder eine Beratung als Maßnahme festgelegt.

KVBW
9       Heilmittel richtig verordnen   März 2023                                                                                 9
CAVE:                                                         Heilmittel – Informationsstatistik (Anlage 70)
 Die oben genannten Schutzmaßnahmen, die für
 statistische Prüfungen vereinbart wurden, gibt es im               Für Fachgruppen, die einer Heilmittel-Richtwertgruppe
 Bereich der Einzelfallprüfungen und bei sonstigem             zugeordnet sind, gibt die Heilmittel-Informationsstatistik
 Schaden nicht!                                                Auskunft über die individuell veranlassten Verordnungskosten
                                                               der Praxis im Bereich Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach-
                                                               und Schlucktherapie, Ergotherapie, podologische Therapie und
                                                               Ernährungstherapie.
Nachforderungen vermeiden
                                                                    Sie basiert auf Prüfdaten der Krankenkassen und steht
     Nachforderungen lassen sich vermeiden. Es gilt, sich zu   den Vertragsärzten im Mitgliederportal der KVBW mit einem
informieren und die Angebote der KVBW in Anspruch zu neh-      Zeitverzug von etwa zwölf Monaten zur Verfügung. Sie ist
men. Folgendes ist zu beachten:                                im persönlichen Dokumentenarchiv (Aktentyp „Verordnungs­
                                                               management”) des Arztes abgelegt.
„„Ausschlussbestimmungen der Heilmittel-Richtlinie und
  des Heilmittelkatalogs beachten.
„„Keine unwirtschaftlichen Mengen verordnen.

„„Die orientierenden Behandlungsmengen beachten. Bei

  erforderlicher Überschreitung der orientierenden
  Behandlungsmenge auf jeden Fall die Notwendigkeit der
  Fortsetzung der Heilmitteltherapie dokumentieren, um
  sie in einem Prüfverfahren belegen zu können.
„„Bei Überschreitung der orientierenden Behandlungs-

  menge „Therapiebericht“ auf der Heilmittelverordnung
  ankreuzen, diesen konsequent von den Therapeut­en
  einfordern und in der Patientenakte speichern.
„„Prüfen, ob eine Indikation für einen besonderen Verord-

  nungsbedarf oder einen langfristigen Heilmittelbedarf
  vorliegt, und auf genaue ICD-10-GM-Codierungen und
  entsprechende Diagnosegruppen achten. Die Kosten für
  den langfristigen Heilmittelbedarf fließen nicht in das
  Verordnungsvolumen ein. Besondere Verordnungsbe-
  darfe werden bei einer Überschreitung des Richtwert-
  volumens in der Regel vor Einleitung einer Richtwert-
  prüfung abgezogen und können somit die Einleitung
  eines Prüfverfahrens nach Richtwerten verhindern.
„„Heilmittelpreise im Blick behalten.

„„Heilmittelstatistik im PVS einrichten und regelmäßig mit

  dem Richtwertvolumen abgleichen.

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KVBW
11     Heilmittel richtig verordnen   März 2023   11
Heilmittelkatalog

Vorbemerkung                                                   Inhalt

è Die Auswahl der Heilmittel (Art, Menge und Frequenz)         14   I. MASSNAHMEN DER PHYSIOTHERAPIE
  hängt gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 HeilM-RL bei gege-          14      1. Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
  bener Indikation nach § 3 Absatz 5 ab von:                   16      2. Erkrankungen des Nervensystems
  › der Ausprägung und Schwere der Erkrankung,                 17      3. Erkrankungen der inneren Organe
  › den daraus resultierenden funktionellen oder               19      4. Sonstige Erkrankungen
    strukturellen Schädigungen,
  › Beeinträchtigungen der Aktivitäten und                     22   II. MASSNAHMEN DER
  › den angestrebten Therapiezielen.                                PODOLOGISCHEN THERAPIE
                                                               22      1. Diabetisches Fußsyndrom und vergleichbare
è Die Verordnungsmenge richtet sich nach dem medizi-                      Erkrankungen
  nischen Erfordernis des Einzelfalls. Nicht bei jeder funk-   23      2. Nagelkorrekturspangen bei Unguis incarnatus
  tionellen oder strukturellen Schädigung ist es erfor-
  derlich, die Höchstverordnungsmenge je Verordnung            24   III. MASSNAHMEN DER STIMM-, SPRECH-,
  beziehungsweise die orientierende Behandlungsmenge                SPRACH- UND SCHLUCKTHERAPIE
  auszuschöpfen.                                               24      1. Störungen der Stimme
                                                               24         1.1 Organische Störungen der Stimme
è In Bezug auf den langfristigen Heilmittelbedarf gemäß        24         1.2 Funktionelle Störungen der Stimme
  § 32 Absatz 1a SGB V wird auf Anlage 2 der Richtlinie        25         1.3 Psychogene Störungen der Stimme
  verwiesen.                                                   26      2. Störungen der Sprache und des Redeflusses
                                                               26         2.1 Störungen der Sprache vor Abschluss
                                                                              der Sprachentwicklung
                                                               27         2.2 Störungen der Artikulation
                                                               27         2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger
                                                                              Schwerhörigkeit oder Taubheit
                                                               28         2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss
                                                                              der Sprachentwicklung
                                                               28         2.5 Störungen der Sprechmotorik
                                                               29      3. Störungen des Redeflusses
                                                               30      4. Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
                                                               31       5. Störungen des Schluckaktes

                                                               32   IV. MASSNAHMEN DER ERGOTHERAPIE
                                                               32     1. Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
                                                               33     2. Erkrankungen des Nervensystems
                                                               34     3. Psychische Störungen

                                                               36   V. MASSNAHMEN DER ERNÄHRUNGS­
                                                                    THERAPIE
                                                               36      1. Seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen
                                                               37      2. Mukoviszidose

12
Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog

VO                Verordnung
/VO               pro Verordnung
+		               und (zusätzlich)
/		               oder (alternativ)
BGM               Bindegewebsmassage
CM                Colonmassage
KG                allgemeine Krankengymnastik; auch als Atemtherapie erbringbar
KG-Gerät          gerätegestützte Krankengymnastik mit Sequenztrainingsgeräten und/oder Hebel- und Seilzugapparaten
KG-Muko           Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane z. B. bei Mukoviszidose
		                oder bei Lungenerkrankungen, die der Mukoviszidose vergleichbare pulmonale Schädigungen aufweisen
KG-ZNS            spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks nach
		                Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder
		                PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)
KG-ZNS-Kinder     spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks längstens
		                bis Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath oder Vojta
KMT               Klassische Massagetherapie
MLD-30            Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 30 Min. an dem Patienten (Teilbehandlung)
MLD-45            Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 45 Min. an dem Patienten (Großbehandlung)
MLD-60            Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 60 Min. an dem Patienten (Ganzbehandlung)
MT                Manuelle Therapie
PM                Periostmassage
SM                Segmentmassage
UWM               Unterwasserdruckstrahlmassage

KVBW   Heilmittel richtig verordnen   März 2023                                                                          13
I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                              Stand: Februar 2023

                                 INDIKATION                                                                  HEILMITTELVERORDNUNG

     DIAGNOSEGRUPPE                        LEITSYMPTOMATIK                            HEILMITTEL                              VERORDNUNGSMENGEN
                                           Schädigung von Körperfunktionen                                                    WEITERE HINWEISE
                                           und -strukturen zum Zeitpunkt
                                           der Diagnosestellung

     1. Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
 WS                                        a) Schädigung der Bewegungs­               Vorrangige Heilmittel:                  Höchstmenge je VO:
 WIRBELSÄULEN-                             segmente                                   › KG                                    › bis zu 6x/VO
 ERKRANKUNGEN                              z. B.                                      › KG Gruppe
                                           › der discoligamentären Strukturen         › KG-Gerät                              Orientierende Behandlungsmenge:
 z. B.                                       (z. B. Instabilität, Hypermobilität)     › KG im Bewegungsbad                    › bis zu 18 Einheiten
 › Blockierungen                           › der Gelenkbeweglichkeit und              › KG im Bewegungsbad Gruppe                davon jeweils bis zu
 › degenerative                              -stabilität                              › MT                                       12 Einheiten für
   WS-Erkrankungen                         › mit lokalem/(pseudo-)radikulärem         › Übungsbehandlung                      › standardisierte
 › Wirbelsäulenverletzungen                  Schmerz                                  › Übungsbehandlung Gruppe                  Heilmittelkombination
 › Spondylolisthesis                                                                  › Übungsbehandlung im Bewegungsbad      › Massagetherapien
 › Bandscheibenprolaps                     b) Schädigung/Störung der Muskel-          › Übungsbehandlung im Bewegungsbad
 › Skoliosen/Kyphosen ohne und mit         funktion                                     Gruppe                                Frequenzempfehlung:
   Korsettversorgung                       z. B.                                      › Chirogymnastik                        › 1-3x wöchentlich
 › behandlungsbedürftige Haltungsstö-      › der Muskelkraft, -ausdauer und           › KMT
   rungen (obligat positiver Matthiass-      -koordination                            › UWM                                   Die Verordnungsmenge richtet sich nach
   Test)                                   › des Muskeltonus                          › SM                                    dem medizinischen Erfordernis des
 › floride juvenile                        › sekundäre Schmerzen (Myalgien,           › PM                                    Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
   Hyperkyphosen                             Schmerzfehlhaltungen)                    › BGM                                   oder strukturellen Schädigung ist es er-
 › seronegative                                                                                                               forderlich, die Höchstverordnungsmenge
   Spondylarthropathien                    x) [patientenindividuelle Symptomatik]     Ergänzende Heilmittel:                  je Verordnung bzw. die orientierende
   (z. B. reaktive Arthritis,                                                         › Wärmetherapie                         Behandlungsmenge auszuschöpfen.
   Psoriasisarthritis)                                                                › Kältetherapie
 › Osteoporose                                                                        › Traktion                              Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
 › Myotendopathien                                                                    › Elektrotherapie                       § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2
 › entzündlich-rheumatische WS-                                                       › Hydroelektrische Bäder
   Erkrankungen
 › muskulärer Schiefhals                                                              Standardisierte Heilmittelkombination
                                                                                      (bei komplexen Schädigungen gemäß
                                                                                      §§ 12 Absatz 5 und 25 HeilM-RL)

 EX                                        a) Schädigung/Störung der Gelenk-          Vorrangige Heilmittel:                  Höchstmenge je VO:
 ERKRANKUNGEN DER EXTREMI-                 funktion (einschließlich des zugehörigen   › KG                                    › bis zu 6x/VO
 TÄTEN UND DES BECKENS                     Kapsel-Band-Apparats und der umgrei-       › KG Gruppe
                                           fenden Muskulatur)                         › KG-Gerät                              Orientierende Behandlungsmenge:
 z. B.                                     z. B.                                      › KG im Bewegungsbad                    › bis zu 18 Einheiten
 › Verletzungen, Frakturen                 › der Gelenkbeweglichkeit und              › KG im Bewegungsbad Gruppe             › bis zu 50 Einheiten
 › Zustand nach operativen Eingriffen        -stabilität                              › MT                                      längstens bis zur Vollendung des
 › Arthrosen                               › Schmerz (einschließlich Stumpf-,         › Übungsbehandlung                        18. Lebensjahres
 › Periarthropathien, Tendopathien           Phantomschmerz)                          › Übungsbehandlung Gruppe               davon jeweils bis zu 12 Einheiten für
 › Bandersatz, Arthrodesen                                                            › Übungsbehandlung im Bewegungsbad      › standardisierte
 › Amputationen                            b) Schädigung/Störung der Muskel-          › Übungsbehandlung im Bewegungsbad        Heilmittelkombination
 › entzündliche, auch rheumatische         funktion                                     Gruppe                                › Massagetherapien
   Gelenkerkrankungen                      z. B.                                      › Chirogymnastik
 › entzündliche Systemerkrankungen (z.     › der Muskelkraft, -ausdauer und           › KMT                                   Frequenzempfehlung:
   B. Kollagenosen)                          -koordination                            › UWM                                   › 1-3x wöchentlich
 › Sympathische Reflex-                    › des Muskeltonus                          › SM
   dystrophie Stadium I bis III            › Schmerzen                                › PM                                    Die Verordnungsmenge richtet sich nach
 › Luxationen (z. B. Hüfte, Patella,                                                  › BGM                                   dem medizinischen Erfordernis
   Schulter)                               x) [patientenindividuelle Symptomatik]                                             des Einzelfalls. Nicht bei jeder funktio-
 › angeborene und erworbene Fehlhal-                                                  Ergänzende Heilmittel:                  nellen oder strukturellen Schädigung
   tungen und Fehlstellungen der Füße                                                 › Elektrotherapie                       ist es erforderlich, die Höchstverord-
 › Fehlbildungen                                                                      › Wärmetherapie                         nungsmenge je Verordnung bzw. die
 › Stoffwechselerkrankungen des Kno-                                                  › Kältetherapie                         orientierende Behandlungsmenge
   chens (z. B. Osteogenesis imperfecta,                                              › Hydroelektrische Bäder                auszuschöpfen.
   Morbus Paget)
                                                                                      Standardisierte Heilmittelkombination   Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                      (bei komplexen Schädigungen gemäß       § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2
                                                                                      §§ 12 Absatz 5 und 25 HeilM-RL)

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I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                           Stand: Februar 2023

                             INDIKATION                                                                 HEILMITTELVERORDNUNG

DIAGNOSEGRUPPE                          LEITSYMPTOMATIK                          HEILMITTEL                           VERORDNUNGSMENGEN
                                        Schädigung von Körperfunktionen                                               WEITERE HINWEISE
                                        und -strukturen zum Zeitpunkt
                                        der Diagnosestellung

CS                                      a) chronische Schmerzen                  Vorrangige Heilmittel:               Höchstmenge je VO:
CHRONIFIZIERTES SCHMERZ­                                                         › KG                                 › bis zu 6x/VO
SYNDROM                                 x) [patientenindividuelle Symptomatik]   › KG Gruppe
                                                                                 › KG im Bewegungsbad                 Orientierende Behandlungsmenge:
z. B.                                                                            › KG im Bewegungsbad Gruppe          › bis zu 18 Einheiten
› neuropathische Schmerzen                                                       › KG-Gerät                             davon bis zu 12 Einheiten
› Neuralgie, Kausalgie                                                           › KMT                                  für Massagetechniken
› Komplexes regionales Schmerz­                                                  › Übungsbehandlung
  syndrom                                                                        › Übungsbehandlung Gruppe            Frequenzempfehlung:
› Fibromyalgie                                                                   › Übungsbehandlung im Bewegungsbad   › 1-3x wöchentlich
› Phantomschmerzen nach Amputa-                                                  › Übungsbehandlung im Bewegungsbad
  tionen                                                                           Gruppe                             Die Verordnungsmenge richtet sich nach
                                                                                 › UWM                                dem medizinischen Erfordernis des
                                                                                 › PM                                 Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                                                                 › SM                                 oder strukturellen Schädigung ist es er-
                                                                                 › BGM                                forderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                                                                                                      je Verordnung bzw. die orientierende
                                                                                 Ergänzende Heilmittel:               Behandlungsmenge auszuschöpfen.
                                                                                 › Elektrotherapie
                                                                                 › Wärmetherapie                      Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                 › Kältetherapie                      § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2
                                                                                 › Hydroelektrische Bäder

KVBW     Heilmittel richtig verordnen   Februar 2023                                                                                                           15
I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                            Stand: Februar 2023

                                  INDIKATION                                                                     HEILMITTELVERORDNUNG

     DIAGNOSEGRUPPE                         LEITSYMPTOMATIK                             HEILMITTEL                          VERORDNUNGSMENGEN
                                            Schädigung von Körperfunktionen                                                 WEITERE HINWEISE
                                            und -strukturen zum Zeitpunkt
                                            der Diagnosestellung

     2. Erkrankungen des Nervensystems
 ZN                                         a) Schädigung/Störung der                   Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
 ZNS-ERKRANKUNGEN EIN-                      Bewegungs- und Sinnesfunktion               › KG                                › bis zu 10x/VO
 SCHLIESSLICH DES RÜCKEN-                   z. B.                                       › KG Gruppe
 MARKS/NEUROMUSKULÄRE                       › Kontrolle der Willkürbewegung             › KG im Bewegungsbad                Orientierende Behandlungsmenge:
 ERKRANKUNGEN                                 (z. B. Koordinationsstörung, Sensibili-   › KG im Bewegungsbad Gruppe         › bis zu 30 Einheiten
                                              tätsstörungen)                            › KG-ZNS                            › bis zu 50 Einheiten
 z. B.                                      › Unwillkürliche Bewegung (z. B. Ataxie,    › KG-ZNS-Kinder*                      längstens bis zur Vollendung des 18.
 › prä-, peri-, postnatale Schädigungen       Dystonie, Atethose)                                                             Lebensjahres
   (z. B. infantile Zerebralparese)         › Posturale Kontrolle                       Ergänzende Heilmittel:
 › Fehlbildungssyndrome                                                                 › Wärmetherapie                     Frequenzempfehlung:
   (z. B. Meningomyelocele, Spina bifida)   b) Schädigung/Störung der Muskel-           › Kältetherapie                     › 1-3x wöchentlich
 › zerebrale Ischämie, Blutung, Hypoxie,    funktion                                    › Elektrotherapie
   Tumor                                    z. B.                                       › Elektrostimulation                Die Verordnungsmenge richtet sich nach
 › Schädelhirn- und Rückenmark­             › Muskelkraft (z. B. Hemiparese,                                                dem medizinischen Erfordernis des
   verletzungen                               Paraperese, Tetraparese)                                                      Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
 › Meningoencephalitis, Poliomyelitis       › Muskeltonus (z. B. spastische Tonus-                                          oder strukturellen Schädigung ist es er-
 › Querschnittssyndrome                       erhöhung, Hypotonie)                                                          forderlich, die Höchstverordnungsmenge
 › Vorderhornerkrankungen des                                                                                               je Verordnung bzw. die orientierende
   Rückenmarks                              x) [patientenindividuelle Symptomatik]                                          Behandlungsmenge auszuschöpfen.
 › Amyotrophe Lateralsklerose
 › M. Parkinson                                                                                                             * KG-ZNS-Kinder: längstens bis zur
 › Multiple Sklerose                                                                                                        Vollendung des 18. Lebensjahrs
 › Syringomyelie
 › Spinalis-anterior-Syndrom                                                                                                Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
 › Muskeldystrophie, -atrophie                                                                                              § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

 PN                                         a) Schädigung/Störung                       Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
 PERIPHERE NERVENLÄSIONEN                   der Bewegungsfunktion                       › KG                                › bis zu 10x/VO
 MUSKELERKRANKUNGEN                         z. B.                                       › KG Gruppe
                                            › Kontrolle der Willkürbewegung             › KG im Bewegungsbad                Orientierende Behandlungsmenge:
 z. B.                                        (auch Koordinationsstörung)               › KG im Bewegungsbad Gruppe         › bis zu 30 Einheiten
 › periphere Paresen (auch orofazial)       › unwillkürliche Bewegungsreaktion
 › radikuläre Paresen                         (z. B. Körperhaltung, Gleichgewichts-     Ergänzende Heilmittel:              Frequenzempfehlung:
 › Verletzungen der Nerven                    reaktion)                                 › Wärmetherapie                     › 1-3x wöchentlich
 › Polyneuropathien                         › Sensibilitätsstörungen                    › Kältetherapie
 › Plexusparesen                                                                        › Elektrotherapie                   Die Verordnungsmenge richtet sich nach
 › Polyneuritis                             b) Schädigung/Störung                       › Elektrostimulation                dem medizinischen Erfordernis des
 › Myasthenia gravis                        der Muskelfunktion                                                              Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
 › entzündliche Muskelerkrankungen          z. B.                                                                           oder strukturellen Schädigung ist es
 › metabolische Muskelerkrankungen          › Muskelkraft (z. B. Monoparese,                                                erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                              Paraparese, Tetraparese)                                                      je Verordnung bzw. die orientierende
                                            › Muskeltonus (z. B. Hypotonie)                                                 Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                            x) [patientenindividuelle Symptomatik]                                          Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                            § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

16
I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                             Stand: Februar 2023

                                INDIKATION                                                                 HEILMITTELVERORDNUNG

DIAGNOSEGRUPPE                           LEITSYMPTOMATIK                          HEILMITTEL                            VERORDNUNGSMENGEN
                                         Schädigung von Körperfunktionen                                                WEITERE HINWEISE
                                         und -strukturen zum Zeitpunkt
                                         der Diagnosestellung

3. Erkrankungen der inneren Organe
AT                                       a) Schädigung/Störung der Atmungs-       Vorrangige Heilmittel:                Höchstmenge je VO:
STÖRUNGEN DER ATMUNG                     funktion                                 › KG (Atemtherapie)                   › bis zu 6x/VO
                                         z. B.                                    › KG (Atemtherapie) Gruppe
z. B.                                    › bronchiale Obstruktion                 › KG-Muko                             Orientierende Behandlungsmenge:
› Pneumonie, Pleuritis                   › Atemfrequenz-, -rhythmus, -tiefe       › Inhalation                          › bis zu 18 Einheiten
› Asthma bronchiale                      › Husten (mit und ohne Auswurf)          › BGM                                 › bis zu 50 Einheiten bei Mukovis-
› COPD                                   › Dyspnoe                                                                        zidose oder bei vergleichbaren
› Lungenemphysem                                                                  Ergänzende Heilmittel:                  pulmonalen Erkrankungen
› Lungenfibrose                          b) Schädigung der Atemmuskulatur         › KMT
› Thoraxverletzung, -operation, ein-     (einschließlich Zwerchfell und Atem-     › Wärmetherapie (insbesondere heiße   Die Begrenzung auf 12 Einheiten
  schließlich Tracheostoma               hilfsmuskulatur)                           Rolle)                              je Verordnungsfall für Maßnahmen
› ZNS- und Erkrankungen des Rücken-      z. B.                                    › Inhalation                          der Massagetherapie gilt hier nicht
  marks                                  › thorakale Schmerzen                                                          (vgl. § 12 Absatz 7 HeilM-RL).
› neuromuskuläre Erkrankungen
› bei chronisch persistierenden Atem-    x) [patientenindividuelle Symptomatik]                                         Frequenzempfehlung:
  wegserkrankungen wie                                                                                                  › 1-3x wöchentlich
  - Mukoviszidose
  - Bronchiektasie                                                                                                      Die Verordnungsmenge richtet sich nach
  - primäre ziliäre Dyskinesie                                                                                          dem medizinischen Erfordernis des
                                                                                                                        Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                                                                                                        oder strukturellen Schädigung ist es
                                                                                                                        erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                                                                                                        je Verordnung bzw. die orientierende
                                                                                                                        Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                                                                                                        Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                        § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

GE                                       a) Schmerzen der Extremitäten            Vorrangige Heilmittel:                Höchstmenge je VO:
ARTERIELLE GEFÄSSERKRAN-                 (unter Belastung, Claudicatio)           › KG                                  › bis zu 6x/VO
KUNGEN (BEI KONSERVATIVER                                                         › KG Gruppe
BEHANDLUNG, NACH INTER-                  b) Schädigung/Störung der Muskel-        › Übungsbehandlung                    Orientierende Behandlungsmenge:
VENTIONELLER/OPERATIVER                  funktion                                 › Übungsbehandlung Gruppe             › bis zu 18 Einheiten
BEHANDLUNG)                              z. B.
                                         › Muskelkraft, -ausdauer                 Ergänzende Heilmittel:                Frequenzempfehlung:
z. B.                                    › des Muskeltonus (z. B. Muskelverkür-   › Wärmetherapie                       › 1-3x wöchentlich
› periphere arterielle Verschluss-         zungen, Muskelverspannung)             › Kältetherapie
  krankheit (Stadium IIa und IIb nach                                                                                   Die Verordnungsmenge richtet sich nach
  Fontaine)                              x) [patientenindividuelle Symptomatik]                                         dem medizinischen Erfordernis des
› M. Raynaud                                                                                                            Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
› offene oder perkutane Angioplastie                                                                                    oder strukturellen Schädigung ist es
› peripherer Bypass                                                                                                     erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
› arterielle Embol-/ Thrombektomie                                                                                      je Verordnung bzw. die orientierende
  und Rekonstruktion                                                                                                    Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                                                                                                        Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                        § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

KVBW      Heilmittel richtig verordnen   Februar 2023                                                                                                            17
I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                              Stand: Februar 2023

                                    INDIKATION                                                                 HEILMITTELVERORDNUNG

     DIAGNOSEGRUPPE                           LEITSYMPTOMATIK                            HEILMITTEL                           VERORDNUNGSMENGEN
                                              Schädigung von Körperfunktionen                                                 WEITERE HINWEISE
                                              und -strukturen zum Zeitpunkt
                                              der Diagnosestellung

 LY                                           a) Schädigung der Lymphgefäße,             Vorrangige Heilmittel:               Höchstmenge je VO:
 LYMPHABFLUSSSTÖRUNGEN                        Lymphknoten, Kapillaren                    › MLD-30                             › bis zu 6x/VO
                                                                                         › MLD-30 +
 Stadium I: Ödem von weicher Konsis-          b) Schädigung der Haut                       Kompressionsbandagierung*          Orientierende Behandlungsmenge:
 tenz, Hochlagern reduziert Schwellung        (Verdickung von Kutis, Subkutis, trophi-   › MLD-45                             › bis zu 30 Einheiten
                                              sche Veränderungen der Epidermis)          › MLD-45 +
 Stadium II: Ödem mit sekundären                                                           Kompressionsbandagierung*          Frequenzempfehlung:
 Gewebeveränderungen, Hochlagern              c) Schmerzen                               › MLD-60                             › 1-3x wöchentlich
 beseitigt die Schwellung nicht                                                          › MLD-60 +
                                              x) [patientenindividuelle Symptomatik]       Kompressionsbandagierung*          Die Verordnungsmenge richtet sich nach
 Stadium III: deformierende harte                                                                                             dem medizinischen Erfordernis des
 Schwellung, z. T. lobuläre Form, z. T. mit                                              Ergänzende Heilmittel:               Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
 typischen Hautveränderungen.                                                            › Wärmetherapie (insbesondere heiße  oder strukturellen Schädigung ist es
                                                                                           Rolle)                             erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
 Lipödem im Stadium I bis III (auch                                                      › Kältetherapie                      je Verordnung bzw. die orientierende
 ohne Lymphödem)                                                                         › Elektrotherapie                    Behandlungsmenge auszuschöpfen.
                                                                                         › Übungsbehandlung
 z. B.                                                                                   › Übungsbehandlung Gruppe           Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
 › primäres hereditäres Lymphödem                                                        › Übungsbehandlung im Bewegungsbad § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2
 › sekundäre Lymphödeme, z. B. nach                                                      › Übungsbehandlung im Bewegungsbad
   operativen Eingriffen, nach Bestrah-                                                    Gruppe                            * Erforderliche Kompressionsbinden
   lung, malignen Prozessen, trauma-                                                                                         sind als Verbandmittel gesondert zu
   tisch/posttraumatisch                                                                                                     verordnen, sofern keine Hilfsmittel
 › Phlebo-Lymphödem                                                                                                          zur Kompressionstherapie vorhanden
                                                                                                                             sind.

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I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                           Stand: Februar 2023

                              INDIKATION                                                                   HEILMITTELVERORDNUNG

DIAGNOSEGRUPPE                           LEITSYMPTOMATIK                          HEILMITTEL                          VERORDNUNGSMENGEN
                                         Schädigung von Körperfunktionen                                              WEITERE HINWEISE
                                         und -strukturen zum Zeitpunkt
                                         der Diagnosestellung

4. Sonstige Erkrankungen
SO1                                      a) Schädigung/Störung der Defäkati-      Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
STÖRUNG DER DICKDARM-                    onsfunktion                              › CM                                › bis zu 6x/VO
FUNKTION                                 z. B.                                    › BGM
                                         › der Stuhlhäufigkeit, -konsistenz                                           Orientierende Behandlungsmenge:
z. B.                                    › Flatulenz                              Ergänzende Heilmittel:              › bis zu 18 Einheiten
› neurogene Darmlähmungen bei                                                     › Wärmetherapie
  ZNS-Erkrankungen/Rückenmarks­          b) Schmerzen                                                                 Die Begrenzung auf 12 Einheiten je
  erkrankungen                                                                                                        Verordnungsfall für Maßnahmen der
› Colon irritable                        x) [patientenindividuelle Symptomatik]                                       Massagetherapie gilt hier nicht (vgl.
› Colitis ulcerosa                                                                                                    § 12 Absatz 7 HeilM-RL).
› M. Crohn
› Megakolon                                                                                                           Frequenzempfehlung:
                                                                                                                      › 1-3x wöchentlich

                                                                                                                      Die Verordnungsmenge richtet sich nach
                                                                                                                      dem medizinischen Erfordernis des
                                                                                                                      Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                                                                                                      oder strukturellen Schädigung ist es
                                                                                                                      erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                                                                                                      je Verordnung bzw. die orientierende
                                                                                                                      Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                                                                                                      Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                      § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

SO2                                      a) Schädigung/Störung der Stuhl­         Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
STÖRUNGEN DER AUSSCHEI-                  kontinenz                                › KG                                › bis zu 6x/VO
DUNG (STUHLINKONTINENZ,                                                           › KG Gruppe
HARNINKONTINENZ)                         b) Schädigung/Störung der Harn­          › Übungsbehandlung                  Orientierende Behandlungsmenge:
                                         kontinenz                                › Übungsbehandlung Gruppe           › bis zu 18 Einheiten
z. B.
› Beckenbodeninsuffizienz              x) [patientenindividuelle Symptomatik]     Ergänzende Heilmittel:              Frequenzempfehlung:
› postoperative und Bestrahlungsfolgen                                            › Elektrotherapie                   › 1-3x wöchentlich
› ZNS- und Erkrankungen des Rücken-
  marks                                                                                                               Die Verordnungsmenge richtet sich nach
                                                                                                                      dem medizinischen Erfordernis des
                                                                                                                      Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                                                                                                      oder strukturellen Schädigung ist es
                                                                                                                      erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                                                                                                      je Verordnung bzw. die orientierende
                                                                                                                      Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                                                                                                      Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                      § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

KVBW      Heilmittel richtig verordnen   Februar 2023                                                                                                          19
I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                    Stand: Februar 2023

                               INDIKATION                                                                HEILMITTELVERORDNUNG

     DIAGNOSEGRUPPE                   LEITSYMPTOMATIK                           HEILMITTEL                          VERORDNUNGSMENGEN
                                      Schädigung von Körperfunktionen                                               WEITERE HINWEISE
                                      und -strukturen zum Zeitpunkt
                                      der Diagnosestellung

 SO3                                  a) Schädigung/Störung der vestibu­        Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
 SCHWINDEL UNTERSCHIED-               lären Funktion                            › KG                                › bis zu 6x/VO
 LICHER GENESE UND ÄTIOLOGIE          z. B.                                     › KG Gruppe
                                      › des vestibulären Lagesinns, Gleichge-   › Übungsbehandlung                  Orientierende Behandlungsmenge:
 z. B.                                  wichtssinns, vestibulären Bewegungs-    › Übungsbehandlung Gruppe           › bis zu 18 Einheiten
 › vestibulärer Schwindel               sinns
 › benigner paroxysmaler Lagerungs-                                                                                 Frequenzempfehlung:
   schwindel                          b) Schwindelgefühl, Fallneigung                                               › 1-3x wöchentlich

                                      x) [patientenindividuelle Symptomatik]                                        Die Verordnungsmenge richtet sich nach
                                                                                                                    dem medizinischen Erfordernis des
                                                                                                                    Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                                                                                                    oder strukturellen Schädigung ist es
                                                                                                                    erforderlich, die Höchstverordnungsmen-
                                                                                                                    ge je Verordnung bzw. die orientierende
                                                                                                                    Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                                                                                                    Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                    § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

 SO4                                  a) Schädigung/Störung der Blut­           Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
 SEKUNDÄRE PERIPHERE TROPHI-          gefäßfunktion                             › CO2-Bad                           › bis zu 6x/VO
 SCHE STÖRUNGEN BEI ERKRAN-
 KUNGEN                               b) Schädigung des sympathischen           Ergänzende Heilmittel:              Orientierende Behandlungsmenge:
                                      Nervensystems                             › Wärmetherapie                     › bis zu 18 Einheiten
 › der peripheren Gefäße                                                        › Kältetherapie
 › des peripheren Nervensystems       x) [patientenindividuelle Symptomatik]    › Elektrotherapie                   Die Begrenzung auf 12 Einheiten
                                                                                › BGM                               je Verordnungsfall für Maßnahmen
                                                                                › SM                                der Massagetherapie gilt hier nicht
                                                                                › PM                                (vgl. § 12 Absatz 7 HeilM-RL).

                                                                                                                    Frequenzempfehlung:
                                                                                                                    › 1-3x wöchentlich

                                                                                                                    Die Verordnungsmenge richtet sich nach
                                                                                                                    dem medizinischen Erfordernis des
                                                                                                                    Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                                                                                                    oder strukturellen Schädigung ist es
                                                                                                                    erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                                                                                                    je Verordnung bzw. die orientierende
                                                                                                                    Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                                                                                                    Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                    § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

20
I. Maßnahmen der Physiotherapie                                                                                                            Stand: Februar 2023

                               INDIKATION                                                                   HEILMITTELVERORDNUNG

DIAGNOSEGRUPPE                            LEITSYMPTOMATIK                          HEILMITTEL                          VERORDNUNGSMENGEN
                                          Schädigung von Körperfunktionen                                              WEITERE HINWEISE
                                          und -strukturen zum Zeitpunkt
                                          der Diagnosestellung

SO5                                       a) Schmerzen                             Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
                                                                                   › Wärmetherapie (mittels Peloid­    › bis zu 6x/VO
› chronische Adnexitis                    x) [patientenindividuelle Symptomatik]     bädern/Warmpackungen)
› chronische Prostatitis                                                                                               Orientierende Behandlungsmenge:
                                                                                   Ergänzende Heilmittel:              › bis zu 18 Einheiten
                                                                                   › BGM
                                                                                                                       Die Begrenzung auf 12 Einheiten
                                                                                                                       je Verordnungsfall für Maßnahmen
                                                                                                                       der Massagetherapie gilt hier nicht
                                                                                                                       (vgl. § 12 Absatz 7 HeilM-RL).

                                                                                                                       Frequenzempfehlung:
                                                                                                                       › 1-3x wöchentlich

                                                                                                                       Die Verordnungsmenge richtet sich nach
                                                                                                                       dem medizinischen Erfordernis des
                                                                                                                       Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                                                                                                       oder strukturellen Schädigung ist es
                                                                                                                       erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                                                                                                       je Verordnung bzw. die orientierende
                                                                                                                       Behandlungsmenge auszuschöpfen.

                                                                                                                       Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
                                                                                                                       § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2

KVBW       Heilmittel richtig verordnen   Februar 2023                                                                                                          21
II. Maßnahmen der podologischen Therapie                                                                                          Stand: Februar 2023

                               INDIKATION                                                                HEILMITTELVERORDNUNG

     DIAGNOSEGRUPPE                      LEITSYMPTOMATIK                        HEILMITTEL                          VERORDNUNGSMENGEN
                                         Schädigung von Körperfunktionen                                            WEITERE HINWEISE
                                         und -strukturen zum Zeitpunkt
                                         der Diagnosestellung

     1. Diabetisches Fußsyndrom und vergleichbare Erkrankungen
 DF                                                                             Vorrangige Heilmittel:              Höchstmenge je VO:
 DIABETISCHES FUSSSYNDROM                a) Hyperkeratose                       a) Hornhautabtragung                › bis zu 6x/VO
                                         (schmerzlos und schmerzhaft)
 › diabetische Neuropathie                                                                                          Frequenzempfehlung:
   mit oder ohne Angiopathie             b) Pathologisches Nagelwachstum        b) Nagelbearbeitung                 › alle 4 bis 6 Wochen
   – im Stadium Wagner 0                 (Verdickung, Tendenz zum Einwachsen)
                                                                                                                    Bei allen Maßnahmen erfolgen Instruk-
 NF                                      c) Hyperkeratose und pathologisches                                        tionen zur individuell durchführbaren
 KRANKHAFTE SCHÄDIGUNG AM                Nagelwachstum                          c) Podologische                     Haut- und Fußpflege sowie Inspektio-
 FUSS ALS FOLGE EINER SENSIB-                                                      Komplexbehandlung                nen des Schuhwerks und der Einlagen.
 LEN ODER SENSOMOTORISCHEN
 NEUROPATHIE (PRIMÄR ODER                                                                                           In der podologischen Therapie sind kei-
 SEKUNDÄR)                                                                                                          ne orientierenden Behandlungsmengen
                                                                                                                    gemäß § 7 Absatz 1 festgelegt.
 z. B. bei
 › hereditärer sensibler und autonomer
   Neuropathie
 › systemischen Autoimmun­
   erkrankungen
 › Kollagenosen
 › toxischer Neuropathie

 QF
 KRANKHAFTE SCHÄDIGUNG AM
 FUSS ALS FOLGE EINES QUER-
 SCHNITTSYNDROMS (KOMPLETT
 ODER INKOMPLETT)

 z. B. bei
 › Spina bifida
 › chronischer Myelitis
 › Syringomyelie
 › traumatisch bedingten Schädigungen
   des Rückenmarks

22
II. Maßnahmen der podologischen Therapie                                                                                           Stand: Februar 2023

                              INDIKATION                                                             HEILMITTELVERORDNUNG

DIAGNOSEGRUPPE                           LEITSYMPTOMATIK                        HEILMITTEL                      VERORDNUNGSMENGEN
                                         Schädigung von Körperfunktionen                                        WEITERE HINWEISE
                                         und -strukturen zum Zeitpunkt
                                         der Diagnosestellung

2. Nagelkorrekturspangen bei Unguis incarnatus
UI1                                      a) Pathologisches Nagelwachstum        Vorrangiges Heilmittel:         Höchstmenge je VO:
UNGUIS INCARNATUS                        mit beginnender Entzündung             › Nagelspangenbehandlung        › bis zu 8x/VO
STADIUM 1                                › Nagel beginnt seitlich in die Haut
                                           einzuwachsen                                                         Orientierende Behandlungsmenge:
› Unguis incarnatus (L60.0)              › Schmerzen                                                            › bis zu 8 Einheiten
                                         › Rötung
                                         › Schwellung                                                           Frequenzempfehlung:
                                                                                                                › nach Bedarf

                                                                                                                Es erfolgen regelmäßig Instruktionen zu
                                                                                                                individuell durchführbaren Schneidetech-
                                                                                                                niken der Nagel- und Hautpflege sowie
                                                                                                                die Beratung zu geeignetem Schuhwerk.

UI2                                      a) Pathologisches Nagelwachstum        Vorrangiges Heilmittel:         Höchstmenge je VO:
UNGUIS INCARNATUS                        mit manifester oder chronischer        › Nagelspangenbehandlung        › bis zu 4x/VO
STADIUM 2 ODER 3                         Entzündung
                                         › Granulationsgewebe                                                   Die Verordnung weiterer Einheiten
› Unguis incarnatus (L60.0)              › Wundbildung                                                          bedarf einer Wiedervorstellung beim
                                         › Eiterbildung                                                         verordnenden Arzt. Eine Wiedervorstel-
                                         › Rezidivieren der Entzündung                                          lung kann je nach Schwere des Krank-
                                                                                                                heitsbildes und möglicher Komplikatio-
                                                                                                                nen auch vorher angezeigt sein.

                                                                                                                Orientierende Behandlungsmenge:
                                                                                                                › bis zu 8 Einheiten

                                                                                                                Frequenzempfehlung:
                                                                                                                › nach Bedarf

                                                                                                                Es erfolgen regelmäßig Instruktionen zu
                                                                                                                individuell durchführbaren Schneidetech-
                                                                                                                niken, der Nagel- und Hautpflege sowie
                                                                                                                die Beratung zu geeignetem Schuhwerk.

KVBW      Heilmittel richtig verordnen    Februar 2023                                                                                                   23
III. Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie                                                                     Stand: Februar 2023

                                  INDIKATION                                                              HEILMITTELVERORDNUNG

     DIAGNOSEGRUPPE                         LEITSYMPTOMATIK                          HEILMITTEL                      VERORDNUNGSMENGEN
                                            Schädigung von Körperfunktionen                                          WEITERE HINWEISE
                                            und -strukturen zum Zeitpunkt
                                            der Diagnosestellung

     1. Störungen der Stimme
     1.1 Organische Störungen der Stimme
 ST1                                        a) Schädigung der Stimme mit einge-      › Stimmtherapie-30              Höchstmenge je VO:
 ORGANISCH BEDINGTE                         schränkter stimmlicher Belastbarkeit     › Stimmtherapie-45              › bis zu 10x/VO
 ERKRANKUNGEN DER STIMME                    z. B.                                    › Stimmtherapie-60
                                            › Lautstärke, Ausdauer                   › Stimmtherapie-Gruppe-45       Orientierende Behandlungsmenge:
 z. B.                                      › Tonhöhe und -umfang                    › Stimmtherapie-Gruppe-90       › bis zu 20 Einheiten
 › Kehlkopffehlbildungen                    › Druck und Schmerz
 › Kehlkopfverletzungen                                                                                              Frequenzempfehlung:
 › periphere oder zentrale neurogene        b) Schädigung der Stimme mit                                             › 1-3x wöchentlich
   Stimmlippenminderbeweglichkeit           Heiserkeit, Beeinträchtigung des
   (Stimmlippenparese, Stimmlippen-         Stimmklangs                                                              Die Verordnungsmenge richtet sich nach
   paralyse)                                z. B.                                                                    dem medizinischen Erfordernis des
 › veränderte Kehlkopfanatomie und          › Kombination von Rauigkeit und                                          Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
   -physiologie nach (Tumor-)Opera-           Behauchtheit                                                           oder strukturellen Schädigung ist es
   tionen                                   › Heiserkeit bis zur Aphonie                                             erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
 › hormonelle Stimmstörungen                                                                                         je Verordnung bzw. die orientierende
 › operative Eingriffe an Stimm­lippen      c) Schädigung der Stimme mit                                             Behandlungsmenge auszuschöpfen.
   und Kehlkopf (einschließlich Laryng­     gestörter Phonationsatmung
   ektomie)                                 z. B.                                                                    Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß
 › krankhafter Verlauf des Stimmbruchs      › zu hoher Luftverbrauch beim                                            § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2
 › Zustand nach Laryngektomie                 Sprechen

                                            x) [patientenindividuelle Symptomatik]

     1.2 Funktionelle Störungen der Stimme
 ST2                                        a) Schädigung der Stimme mit einge-      › Stimmtherapie-30              Höchstmenge je VO:
 FUNKTIONELL BEDINGTE                       schränkter stimmlicher Belastbarkeit     › Stimmtherapie-45              › bis zu 10x/VO
 ERKRANKUNGEN DER STIMME                    z. B.                                    › Stimmtherapie-60
                                            › Lautstärke, Ausdauer                   › Stimmtherapie-Gruppe-45       Orientierende Behandlungsmenge:
 z. B.                                      › Tonhöhe und -umfang                    › Stimmtherapie-Gruppe-90       › bis zu 20 Einheiten
 › glottische Hyper- oder Hypo­funktion     › Druck und Schmerz
 › supraglottische Hyperfunktion                                                                                     Frequenzempfehlung:
   (z. B. habituelle Taschenfaltenstimme)   b) Schädigung der Stimme mit                                             › 1-3x wöchentlich
 › extraglottische Hyperfunktion            Heiserkeit, Beeinträchtigung des
   (z. B. Kehlkopfhochstand)                Stimmklangs                                                              Die Verordnungsmenge richtet sich nach
                                            z. B.                                                                    dem medizinischen Erfordernis des
                                            › Kombination von Rauigkeit und                                          Einzelfalls. Nicht bei jeder funktionellen
                                              Behauchtheit                                                           oder strukturellen Schädigung ist es
                                            › Heiserkeit bis zur Aphonie                                             erforderlich, die Höchstverordnungsmenge
                                                                                                                     je Verordnung bzw. die orientierende
                                            c) Schädigung der Stimme mit                                             Behandlungsmenge auszuschöpfen.
                                            gestörter Phonationsatmung
                                            z. B.
                                            › zu hoher Luftverbrauch beim
                                              Sprechen

                                            x) [patientenindividuelle Symptomatik]

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