Herzliche Einladung zum Live-Stream - Gemeinde Murr

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Herzliche Einladung zum Live-Stream - Gemeinde Murr
Nachrichtenblatt
              www.gemeinde-murr.de

                                      Diese Ausgabe erscheint auch online   Freitag, 03. Juli 2020 I Nr. 27

                                     Herzliche Einladung zum
                                           Live-Stream

                                        der Verpflichtung von Bürgermeister Torsten Bartzsch
                                                        auf seine 2. Amtszeit

                                               auf dem Youtube-Kanal der Gemeinde Murr

                                                    am 08. Juli 2020 um 19:00 Uhr.
                                         Den Link zum Live-Stream finden Sie an diesem Tag
                                          auf unserer Homepage: www.gemeinde-murr.de.

                                                    Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
Nachrichtenblatt
           2    Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27

                                                                      einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt
 Wochenmarkt in Murr                                                  einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und
                                                                      Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln der
                                                                      zuständigen Behörden.
 Samstag, 04.07.2020,
 von 7.00 Uhr bis 12 Uhr                                                        Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen
                                                                                                    §2
                                                                                       Allgemeine Abstandsregel
                                                                (1)   Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrich-
                                                                       tungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindest-
                                                                       abstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen.
  VERANSTALTUNGEN - TERMINE                                     (2)    Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu ande-
                                                                       ren Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern
                                                                       nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall
Sonntag, 05.07.2020                                                    unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen
Gottesdienst unterwegs, Bühlerhof (Hohenhartweg 14), 10.00             Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein
Uhr und Sonnenhof (Burgweg 15) 11.00 Uhr                               ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls
                                                                       ausgenommen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absät-
Mittwoch, 08.07.2020                                                   ze 1 oder 2 zulässig sind.
Gemeinderatssitzung, Gemeindehalle, Lindenweg 5, 19.00 Uhr      (3)    Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertages-
                                                                       
Mittwoch, 08.07.2020                                                   stätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten
                                                                       Einrichtungen.
Leerung Biogut und Restmüll 1.100 L
                                                                                                    §3
                                                                                       Mund-Nasen-Bedeckung
                                                                (1)    Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleich-
  UNSERE JUBILARE                                                      bare Mund-NasenBedeckung muss getragen werden
                                                                      1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen
                                                                           Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bus-
Geburtstage                                                                se, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe
                                                                           und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Warte-
Wir wünschen allen Jubilaren, die im Laufe der kommenden                   bereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in
Woche ihren Geburtstag feiern dürfen, von Herzen alles                     Bahnhofs- und Flughafengebäuden,
Gute, vor allem Gesundheit für das vor ihnen liegende Le-             2.  in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und
bensjahr.                                                                  Piercingstudios und in medizinischen und nicht medi-
5.7. Gisela Irmgard Mailänder                   70 Jahre                  zinischen Fußpflegeeinrichtungen,
5.7. Gisela Luber-Maksimiw                      70 Jahre             3.  in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger hu-
                                                                           manmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerin-
Aus Datenschutzgründen wird ab sofort die Adresse der                      nen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öf-
Jubilare nicht mehr veröffentlicht.                                        fentlichen Gesundheitsdienstes,
                                                                      4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften und
                                                                      5.  von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks,
  INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS                                            Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im
                                                                           Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt.
                                                                (2)    Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede-
Einladung zur Gemeinderatssitzung                                      ckung besteht nicht
                                                                      1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
Am Mittwoch, den 8. Juli 2020 findet um 19.00 Uhr in der              2.  für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-
Gemeindehalle, Lindenweg 5, eine Sitzung des Gemeinde-                     Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Grün-
rats statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird.                       den nicht möglich oder nicht zumutbar ist,
                                                                      3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine
Einziger Tagesordnungspunkt                                                Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Be-
1. Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Torsten Bartzsch                  sucher aufhalten,
Murr, den 23. Juni 2020                                               4.  in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer
                                                                           2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder
gez.:                                                                      Therapie dies erfordert,
Bartzsch                                                              5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienst-
Bürgermeister                                                              leistungen im öffentlichen oder touristischen Personenver-
Der hygienische Zugang in die Gemeindehalle und der Ab-                    kehr nach Absatz 1 Nummer 1 oder in Einkaufszentren
stand von 1,5 m untereinander werden gewährleistet.                        oder Ladengeschäften nach Absatz 1 Nummer 4 oder
                                                                      6.  wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger
                                                                           Schutz für andere Personen gegeben ist.
Verordnung der Landesregierung über
                                                                             Abschnitt 3: Besondere Anforderungen
infektionsschützende Maßnahmen gegen                                                           §4
die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2                                                 Hygieneanforderungen
                                                                (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-
(Corona-Verordnung – CoronaVO)                                       grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten
Vom 23. Juni 2020                                                    aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des                sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S.        Pflichten zu erfüllen:
1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai         1.  die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der
2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet:              räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Per-
                                                                         sonenströmen und Warteschlangen, damit eine Um-
                Teil 1 – Allgemeine Regelungen                           setzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird,
                        Abschnitt 1: Ziele                          2.  die regelmäßige und ausreichende Lüftung von In-
                               §1                                        nenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen,
                              Ziele                                      sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,
(1) 
    Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie              3.  die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Ge-
    des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheits-                  genständen, die häufig von Personen berührt werden,
    schutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck              4.  die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen,
    sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet redu-            die bestimmungsgemäß in den Mund genommen wer-
    ziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die                den, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
    Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungskapazi-          5.  die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitär-
    täten gewährleistet werden.                                          bereiche,
(2) 
    Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung
    Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen                                              (Fortsetzung auf Seite 5)
Nachrichtenblatt
                                          Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27                              3

   Wir laden herzlich ein zu…

   Musik und Wort
   zum Wochenschluss

               „Miteinander“
                   Samstag, 4. Juli 2020,
          19:00 Uhr, Peterskirche Murr

                                                                          © Aquarell von Brigitte Traub
    Musik: Mitchell Miller, Orgel

    Wort: Daniel Renz, Lukas Rudhard

   Die Woche ausklingen lassen,
   Leib und Seele Gutes tun.

   Der Eintritt ist frei,
   Spenden zugunsten der Kirchenmusik erbeten.

   Nächster Termin:
   24. Oktober 2020
Nachrichtenblatt
      4   Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27

       Aktuelles zur Corona-Krise und den Maßnahmen dazu in Murr
Die Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus betrifft nahezu
alle Menschen weltweit und hat auch unmittelbar weitgehende Folgen für das Leben in
Murr. Der aktuelle Stand ist der Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (1. Juli). Mögliche
Änderungen, die später bekannt wurden, sind hier noch nicht berücksichtigt.
Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen seit dem 29. Juni
Seit dem 29. Juni haben die Kindertageseinrichtungen wieder ihren Regelbetrieb aufge-
nommen. Die Eltern wurden darüber über ihre jeweilige Einrichtung informiert.
Lindenschule
Seit dem 29. Juni findet auch an Grundschulen wieder ein Regelbetrieb statt. Nähere
Informationen haben die Eltern bereits von der Schulleitung erhalten.
Jugendhaus
Das Jugendhaus wurde schrittweise geöffnet. Neben Angeboten im Freien können nun
auch Angebote im Gebäude mit beschränkter Personenzahl stattfinden.
Bestattungen
Trauerfeiern dürfen wieder regulär stattfinden unter Beachtung der Hygieneanforderungen
nach § 4 Corona-VO vom 23. Juni, gültig seit 01. Juli 2020.
Sportanlagen
Seit 11. Mai sind die Sportanlagen am Hermannsplatz wieder unter Beachtung konkreter
Auflagen für die Sportvereine nutzbar.
Seit 16. Juni haben auch wieder die Sporthalle und Gemeindehalle für einen einge-
schränkten Trainingsbetrieb geöffnet. Es müssen dabei jedoch auch hier die Abstands-
regeln eingehalten werden.
Spielplätze / Kneippanlage / Bolzplätze / Skateranlage / Bouleplatz
Alle Anlagen sind wieder geöffnet. Verhaltenshinweise sind vor Ort angebracht und sind
einzuhalten.
Gaststätten
Seit 18. Mai dürfen Speisewirtschaften wieder unter Beachtung konkreter Auflagen öff-
nen. Seit 2. Juni dürfen auch reine Schankwirtschaften, Bars, Kneipen und Shisha-Bars
unter Beachtung konkreter Auflagen öffnen.
Ortsbücherei
Die Ortsbücherei ist unter Auflagen seit dem 27. April wieder geöffnet. Wir bitten Sie
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Rathaus
Das Rathaus ist unter Auflagen seit dem 4. Mai wieder zu den üblichen Sprechzeiten
geöffnet. Wir bitten Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung im Rathaus zu tragen und die
besonderen Abstands- und Hygieneregeln, die im Eingangsbereich aushängen, zu be-
rücksichtigen. Vorerst ist der Zugang nur über den Haupteingang möglich, die Nebenein-
gänge und der Zugang über die Tiefgarage bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Hilfsangebote in Murr
Für Menschen, die in der aktuellen Corona-Krise Hilfe beim Einkaufen oder anderem brau-
chen oder wenn jemand Hilfe anbieten und leisten kann und möchte, bietet die Evange-
lische Kirchengemeinde Murr an, Menschen in einem Hilfs-Netzwerk zusammenzubringen.
Sie können sich unter der zentralen Telefonnummer 07144/282318 oder der E-Mail-
Adresse corona@ev-kirche-murr.de melden. Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite der Evangelischen Kirchengemeinde Murr www.ev-kirche-murr.de.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen zur Lage und zu weiteren Maßnahmen in Murr finden Sie auf der
Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-murr.de gleich auf der Startseite.
Bitte bleiben Sie gesund und helfen Sie mit, dass auch andere gesund bleiben.
Nachrichtenblatt
                                                                                   Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27       5
(Fortsetzung von Seite 2)

    6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender
        Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhand-
                                                                    Notdienste
        tüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere
        gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,         Ärztlicher Bereitschaftsdienst
    7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese
        von einer Person benutzt wurden,
    8. eine rechtzeitige und verständliche Information über        Die neue Rufnummer 116 117
        Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen          In Baden-Württemberg wurde die bundesweit einheitli-
        und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die        che Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst -
        Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Be-         116117 - eingeführt. Diese kostenlose Rufnummer ersetzt
        zahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Hände-          die bisherige Nummer für den allgemeinärztlichen Be-
        waschen in den Sanitäranlagen.                              reitschaftsdienst. Auch für fachärztliche Dienste (Kinder,
(2) 
    Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und so-
    weit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles,             HNO, Augen) gilt nun ebenfalls die Rufnummer 116117.
    insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art           Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Home-
    des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen          page der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württem-
    nicht erforderlich oder unzumutbar ist.                         berg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
                               §5
                       Hygienekonzepte                              Wenn Sie die Rufnummer 116117 wählen, hören Sie in der
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-         Regel zunächst eine Bandansage, die Ihnen die Adresse
     grund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen        der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten
     ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten       nennt. Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt,
     Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infek-         akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte
     tionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist
     insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach        sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
     § 4 umgesetzt werden sollen.                                   Notfallpraxis Ludwigsburg,
(2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Ver-           Erlachhofstraße 1, im Klinikum Ludwigsburg:
     antwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über
     die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus ge-         Am Montag, Dienstag und Donnerstag 18.00 bis 8.00 Uhr,
     hende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach         am Mittwoch 13.00 bis 8.00 Uhr und am Freitag 16.00
     dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.                  bis 8.00 Uhr.
                                                                    Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis 8.00
                                §6
                          Datenerhebung                             Uhr des Folgetages.
(1)    Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-      In dieser Zeit ist die Praxis für Patienten geöffnet.
        grund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind,
        dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten von         Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum
        Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern        Ludwigsburg, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg:
        oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachna-       Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr: Samstag,
      me, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und,        Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr.
      soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
      erhoben und gespeichert werden. Dies gilt nicht, wenn         Rufnummern der fachärztlichen
      und soweit Daten bereits vorliegen.                           Notfalldienste im Kreis Ludwigsburg:
(2)   Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen auf-       Kinderärztlicher Notfalldienst:           01805 011230
       zubewahren und sodann zu löschen. Es ist zu gewähr-          Augenärztlicher Notfalldienst:            01806 071410
      leisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den         Zahnärztlicher Notfalldienst:             0711 7877733
      Daten erlangen.
(3)   Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde
                                                                   HNO-ärztlicher Notfalldienst:
      zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von mög-       Heilbronn                                 01805 120112
      lichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige    Stuttgart	                                01805 003656
      Verwendung ist unzulässig.
(4)   Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Personen,
                                                                   Tierärzte
      die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von           sind über die Telefonnummer des/der Haustierarztes/-ärztin
      dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der          zu erfragen.
      Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
                               §7                                   Apotheken
                 Zutritts- und Teilnahmeverbot
(1) 
    Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder               Wechsel des Notdienstes: Täglich 8.30 Uhr - auch an
    aufgrund dieser Verordnung für Ansteckungsverdächtige           Sonn- und Feiertagen. Dienstbereitschaft am Mittwoch-
    ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein
    Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst         nachmittag: Siehe Aushang an den Apotheken.
    dies Personen,                                                  Fr., 03.07.:	Apotheke Kirchberg,
    1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten     					 Kirchplatz 1, Tel.: 07144 - 36726
        Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten
        Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder             Sa., 04.07.: Neckar-Apotheke Ingersheim,
    2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coro-         					Tiefengasse 19, Tel.: 07142 - 20280
        navirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörun-
        gen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.         So., 05.07.: Apotheke am Bahnhof Marbach,
(2) 
    Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Ein-         					Rielingshäuser Str. 1, Tel.: 07144 - 4073
    haltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder
    eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und          Mo., 06.07.:    Palm‘sche Apotheke am Rathaus,
    durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte           					           Marktplatz 10, Tel.: 07141 - 707677
    soweit wie möglich minimiert ist.
                                                                    Di., 07.07.: Stadt-Apotheke Großbottwar,
                               §8
                         Arbeitsschutz                              					Bei der Stadtmauer 1,
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-         					Tel.: 07148 - 922273
     grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten
     aus §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen ein-          Mi., 08.07.:    Sophien-Apotheke Freiberg,
     zuhalten sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber      					           Stuttgarter Str. 42, Tel.: 07141 - 271210
     mindestens folgende Pflichten zu erfüllen:                     Do., 09.07.:    Apotheke im Center Steinheim,
                                        (Fortsetzung auf Seite 6)   					           Steinbeisstr. 15, Tel.: 07144 - 80040
Nachrichtenblatt
            6    Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27

                                                                    (Fortsetzung von Seite 5)
                                                                       1. die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter
                                                                           Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu
         Diakoniestation Bottwartal e.V.                                   minimieren,
                                                                       2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu
Ambulante Kranken-                                                         unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch
und Altenpflege, Hauswirtschaft                                            die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Ar-
                                                                           beitsabläufe und Vorgaben,
Wenden Sie sich an uns unter folgenden Rufnummern:                     3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch
Pflegedienstleitung Frank Bender           07144 821521                   die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Hän-
Verwaltungsleitung Michaela Klein          07144 821073                   dewaschen am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte
Einsatzleitung Hauswirtschaft Petra Weber  07144 308375                   Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren,
Der Anrufbeantworter der Pflegegruppe wird auch am Wo-                 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-
chenende mehrmals abgehört.                                                Nasen-Bedeckungen bereitzustellen,
                                                                       5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheini-
Hospiz-Gruppe                                                              gung die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19
Begleitung Schwerkranker und Sterbender und ihrer Ange-                    aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur
hörigen. Anfrage Tel. 0177/6812495                                         eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für
                                                                           einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19
Deutscher Kinderschutzbund e.V.                                            vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem
Orts- und Kreisverband Ludwigsburg, Tel.: 07141/ 902766                    Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt
Kinder- und Jugendtelefon 116111                                           werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht
montags bis samstags von 14 - 20 Uhr                                       eingehalten werden kann.
                                                                    (2) 
                                                                        Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informa-
Elterntelefon 0800 111 0 550                                            tionen nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck
montags bis freitags von 9 - 11 Uhr                                     der Entscheidung über den konkreten Arbeitseinsatz von
dienstags und donnerstags von 17 - 19 Uhr                               Beschäftigten erheben, speichern und verwenden, wenn
Frauen für Frauen e.V.                                                  dieser ihm mitteilen, dass sie zu der dort genannten
                                                                        Gruppe gehören; Beschäftigte sind zu einer solchen Mit-
Geschäftsstelle Abelstr. 11, 71634 Ludwigsburg, Tel. 07141/220870       teilung nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Ar-
Wochenendnotruf LUNO Notruf für Frauen in akuten Ge-                    beitgeber hat diese Information zu löschen, sobald sie für
waltsituationen 07141 901170                                            diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens aber
Beratung für Schwangere in Konfliktsituationen                          eine Woche, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt.
Untere Marktstr. 3, 71634 Ludwigsburg, Tel. 07141/ 9542-0                   Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen
Pflegedienst                                                                             und Versammlungen
                                                                                                 §9
Ambulante Pflege Murr Tel. 07144/81330 oder 0172 7647550                                   Ansammlungen
Information-, Beratungs- und Beschwerdestelle                       (1) Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt.
für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen                  (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind
Telefon: 07141/ 144-2355                                                Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen aus-
E-Mail: IBB-Psychiatrie@landkreis-ludwigsburg.de                        schließlich
www.ibb-psychiatrie-ludwigsburg.de                                      1. in gerader Linie verwandt sind,
                                                                        2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
Notdienst der Innung Sanitär und Heizung                                3. 
                                                                           dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich de-
Tel. 07141/ 220383 (von Samstag 6.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr)              ren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
                                                                           oder Partnerinnen oder Partner.
Notdienst der Elektroinnung Ludwigsburg                             (3) 
                                                                        Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für
Der Notdienst ist rund um die Uhr unter                                 Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-,
Telefon-Nr.: 07141/ 220353 zu erreichen.                                Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsor-
                                                                        ge dienen.
Strom- und Gasversorgung Syna GmbH
Störungen im Stromnetz: 0800/ 7962787                                                                 § 10
Störungen im Gasnetz: 0800/ 7962427                                                            Veranstaltungen
                                                                    (1)   Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderun-
Bestattungsleitung im Friedhof                                             gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maß-
Bestattungsinstitut Fink, Am Alten Markt 4, 71672 Marbach                  gabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung
Telefon-Nr.: 07144 15222. Hinweis: Selbstverständlich kön-                 nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnah-
nen für Bestattertätigkeiten außerhalb der Murrer Friedhöfe                meverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind
auch andere Bestattungsunternehmen tätig sein.                             die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten.
                                                                    (2)    Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen,
Rotes Kreuz                                                                deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2
Telefon 07141/ 121-0, Telefax: 07141/ 121- 222                             zulässig ist. Abweichend von Absatz 1 muss bei privaten
Internet: www.drk-ludwigsburg.de                                           Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden
                                                                           kein Hygienekonzept nach § 5 erstellt werden.
                                                                    (3)   Untersagt sind
 Impressum                                                                1.  Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden bis ein-
                                                                               schließlich 31. Juli 2020 und
 Herausgeber: Gemeinde Murr -                                             2.  Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis ein-
 Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH &                       schließlich 31. Oktober 2020.
 Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon                Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht sich bis einschließlich
 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de.                 31. Juli 2020 auf 250 Personen, wenn zusätzlich
 Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu                 1. den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veran-
 entrichtenden Abonnementgebühr.                                               staltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und
 Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de                                  2. die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Pro-
 Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Ver-                    gramm folgt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl
                                                                               bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der
 lautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Torsten                          Veranstaltung außer Betracht.
 Bartzsch, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr - für “Was               (4)    Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltun-
 sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:                            gen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
 Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.                 und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge
 Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs                      oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere
 GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt,                       auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organ-
 Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet:                  teile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative
 www.gsvertrieb.de                                                         und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung
Nachrichtenblatt
                                                                                 Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27         7
    einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen            zinische Fußpflegeeinrichtungen,
    Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.        10.	das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrich-
(5) 
    Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von              tungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststätten-
    Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.               gesetz,
(6) 
    Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich    11.	
                                                                     Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spielban-
    und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer          ken und Wettvermittlungsstellen,
    definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung    12.	Beherbergungsbetriebe,
    einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Per-    13. Messen und
    son, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe       14. Freizeitparks.
    von Menschen gezielt teilnimmt.                              Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebo-
                                                                 te und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach
                               § 11                              § 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen
      Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes             nach § 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes
(1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte,             1 Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im
    die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versamm-             Rahmen der Einrichtung, des Angebots oder der Aktivität
    lungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen     eine nach § 10 erlaubte Veranstaltung durchgeführt wird.
    bestimmt sind, zulässig.
(2) 
    Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Ab-                     Teil 2 – Besondere Regelungen
    standsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Be-                                    § 15
    hörden können weitere Auflagen, beispielsweise zur Ein-                               Grundsatz
    haltung der Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen.        Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3
(3) 
    Versammlungen können verboten werden, sofern der             erlassenen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelun-
    Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch       gen von Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen
    Auflagen, nicht erreicht werden kann.                        getroffen werden.
                               § 12                                                            § 16
 Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsge-                             Verordnungsermächtigungen
    meinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen           (1) 
                                                                     Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
(1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von             ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von
    Kirchen sowie Religionsund Glaubensgemeinschaften zu-            Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsan-
    lässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die         gebote der verlässlichen Grundschule und der flexib-
    Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein              len Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der
    Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu er-                 Schule, Kindertageseinrichtungen, Grundschulförderklas-
    stellen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach §        sen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen zum
    7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstaltungen von Welt-            Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedin-
    anschauungsgemeinschaften entsprechende Anwendung.               gungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorga-
(2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnen-            ben, festzulegen.
    beisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche       (2) 
                                                                     Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2
    Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach          IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb
    § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot       von
    nach § 7.                                                        1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz,
(3) 
    Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-                Landesbibliotheken und Archiven,
    mächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum            2. Studierendenwerken und
    Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für         3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz
    Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen.               5 aufgeführt, sowie Kinos
                                                                 	zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be-
 Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektions-             dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor-
schutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe              gaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwen-
                               § 13                                  dung auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
                         Betriebsverbote                             einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule
Es wird untersagt der Betrieb von                                    für Polizei BadenWürttemberg sowie die Hochschule für
1. Clubs und Diskotheken und                                         Rechtspflege Schwetzingen. Für die Hochschule für Po-
2. 
   Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen       lizei Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums
   sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im         Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
   Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes.          können vom Innenministerium und für die Hochschule für
                                                                     Rechtspflege Schwetzingen vom Justizministerium die für
                             § 14                                    den Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb und
     Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben                die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie
          für bestimmte Einrichtungen und Betriebe                   für das Einstellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen
Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote                von den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen
und Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygienean-           werden.
forderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach        (3) 
                                                                     Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhe-               ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von
bung nach § 6 durchzuführen:                                         1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrich-
1.	Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz,                     tungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
    Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke,               2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos,                           zungsbedarf oder mit Behinderungen,
3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen,                3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe,
4.	Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fach-          4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungs-
    schulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Ret-             losenhilfe sowie von einem Anbieter verantworteten
    tungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten              ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach dem
    der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständig-                  Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz,
    keitsbereich des Sozialministeriums,                             5. Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor-
5.	Fahrschulen einschließlich der Abnahme der theoreti-                 und Umfeld von Pflege,
    schen und praktischen Prüfungen,                                 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Ju-
6.	sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher               gendsozialarbeit,
    Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, so-           7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und
    weit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt,                              Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzustän-
7.	öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten                digkeit,
    einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie              8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege-
    Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen,                              und Gesundheitsfachberufe sowie
8.	Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme der Anforderungen            9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst zum Schutz
    des § 6,                                                             vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen
9.	Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo-              und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben,
    und Piercingstudios sowie medizinische und nicht medi-               festzulegen.
Nachrichtenblatt
            8   Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27

(4) D
     as Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-              Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten
    mächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer                                      § 18
    Infektion mit dem Coronavirus                                            Verarbeitung personenbezogener Daten
    1. für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtungen      Das Sozialministerium und das Innenministerium werden
        Bedingungen und Anforderungen, insbesondere auch         gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame
        Hygienevorgaben, und                                     Rechtsverordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung per-
    2. die Absonderung von Personen, die in eine Landes-        sonenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden,
        erstaufnahmeeinrichtung neu oder nach längerer Ab-       Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln,
        wesenheit aufgenommen werden, festzulegen.
(5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden      soweit dies aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich
     gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame         ist
     Rechtsverordnung für den Betrieb von                        1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizei-
    1. öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät-        vollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der Ortspolizei-
        ten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios und        behörden vor Ansteckung bei Einsätzen,
        der Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie Tanz-      2. zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und zum
        schulen und ähnlichen Einrichtungen,                         Vollzug von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzge-
    2. Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kon-           setz,
        trolliertem Zugang sowie                                 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
    3. M usikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen           nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner Grundla-
	  sowie für entsprechende Angebote nach § 14 Satz 1                ge ergangener Rechtsverordnungen und
    Nummer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusminis-        4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit sowie
    teriums zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coro-             der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbringung in Ge-
    navirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere              wahrsamseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten.
    Hygienevorgaben, festzulegen.
(6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium wer-                                     § 19
     den gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemein-                              Ordnungswidrigkeiten
     same Rechtsverordnung für                                   Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24
    1. den öffentlichen und touristischen Personenverkehr im    IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
        Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich gast-     1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den Min-
        gewerblicher Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1           destabstand von 1,5 Metern nicht einhält,
        Satz 2 Gaststättengesetz und                             2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung
    2. die praktische Fahrausbildung und -prüfung sowie die         trägt,
        praktischen Ausbildungsinhalte der Aus- und Weiterbil-   3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von mehr
        dung der amtlich anerkannten Sachverständigen und            als zwanzig Personen teilnimmt,
        Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr      4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2
        zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus           oder § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält,
        Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygie-       5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach § 10 Absatz
        nevorgaben, festzulegen.                                     1 Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3
(7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium
     werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch ge-             oder § 14 Satz 2 zuwiderhandelt,
     meinsame Rechtsverordnung für                               6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeits-
    1. den Einzelhandel,                                             schutzanforderungen nicht einhält,
    2. das Beherbergungsgewerbe,                                 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Ver-
    3. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein-         anstaltung abhält,
        richtungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und         8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung
        Absatz 2 Gaststättengesetz,                                  der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt,
    4. Messen und Spezialmärkte,                                 9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder eine Diskothek
    5. das Handwerk,                                                 oder entgegen § 13 Nummer 2 eine Prostitutionsstätte,
    6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tat-         ein Bordell oder eine ähnliche Einrichtung betreibt oder
        too- und Piercingstudios, medizinische und nicht me-         das Prostitutionsgewerbe ausübt oder
        dizinische Fußpflegeeinrichtungen,                       10.  entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder
    7. Vergnügungsstätten und                                          Aktivitäten betreibt oder anbietet.
    8. Freizeitparks zum Schutz vor einer Infektion mit dem
        Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbe-                          Teil 4 - Schlussvorschriften
        sondere Hygienevorgaben, festzulegen.                                                   § 20
(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-                Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen
     mächtigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen       (1) 
                                                                     Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende
     Ministerium durch Rechtsverordnung für sonstige Einrich-
     tungen, Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die nicht in        Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen,
     dieser Vorschrift sowie in § 12 gesondert geregelt sind,        bleibt von dieser Verordnung unberührt.
     zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus          (2) 
                                                                     Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund
     Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygiene-            im Einzelfall Abweichungen von den durch diese Ver-
     vorgaben, festzulegen.                                          ordnung oder aufgrund dieser Verordnung aufgestellten
                                                                     Vorgaben zulassen.
                             § 17
                   Ein- und Rückreisende                                                          § 21
Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-                               Inkrafttreten, Außerkrafttreten
mächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- und         (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzei-
Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen,              tig tritt die CoronaVerordnung vom 9. Mai 2020 (GBl. S.
insbesondere                                                          266), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.
1. 
   die Absonderung von Personen, die aus einem Staat                  Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs-
   außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in             gesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttem-
   geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG,                  berg.de/corona-verordnung) geändert worden ist, außer
2. 
   die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28                  Kraft.
   Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen        (2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis 18 sowie
   Behörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraus-               § 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
   setzungen für die Absonderung hinzuweisen,                    (3) § 10 Absätze 3, 4 und 6 treten am 31. Oktober 2020
3. 
   die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß                   außer Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 31.
   § 29 IfSG und                                                      August 2020 außer Kraft.
4. 
   berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer
   1 gemäß § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich ge-        Stuttgart, den 23. Juni 2020
   gen Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von
   Baden-Württemberg haben, sowie Ausnahmen hiervon              Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
   und Auflagen einschließlich weiterer Anordnungen hierzu       Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Un-
   gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzuschreiben.                      tersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann
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                                                                                                                           Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27                         9

  Sommerferienbetreuung 2020 für Grundschulkinder
  Die Ferienbetreuung findet in den Räumen der Verlässlichen Grundschule und Ganztagesbetreuung in der
  Lindenschule Murr statt. Die Anmeldung kann bei der Gemeinde Murr abgegeben oder auch von der Homepage
  der Gemeinde Murr, Unterpunkt Erziehung, Bildung und Kultur, heruntergeladen und unter
  rosenecker@gemeinde­murr.de gemailt werden. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Rosenecker
  beim Bürgermeisteramt Murr, 2. Stock, Zimmer 24 oder unter der Telefonnummer 26 99 46 zur Verfügung.
  Anmeldeschluss ist Freitag, 17. Juli 2020, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht bereits vorher erreicht ist.
  Die vorhandenen Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

  Absender: …...................................................................................................................................................................

  ...................................................................................................................................E­Mail.......................................
  (Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer)

  Anmeldung zur Sommerferienbetreuung 2020:
  Bürgermeisteramt Murr
  Hindenburgstraße 60
  71711 Murr

  Hiermit melde ich meine(n) Tochter / Sohn

  …………………...............................................................................................................................................................
  Name, Vorname                                                                                                             Geburtsdatum

  verbindlich zur Ferienbetreuung entsprechend der angekreuzten Tage und Zeiten an:
  (Bei einer Buchung müssen mindestens 2 Betreuungstage belegt werden.)

                                                                    07.00 Uhr – 14.00 Uhr                                   07.00 Uhr – 17.00 Uhr
  Gebühr pro Tag                                                    15,00 € (mit Mittagessen)                               20,00 € (mit Mittagessen)

  Donnerstag, 30.07.2020                                          ☐                                                      ☐
  Freitag, 31.07.2020                                             ☐                                                       ☐
                                                                                                                         
  Montag, 31.08.2020                                              ☐                                                      ☐
  Dienstag, 01.09.2020                                            ☐                                                      ☐
  Mittwoch, 02.09.2020                                            ☐                                                      ☐
  Donnerstag, 03.09.2020                                          ☐                                                      ☐
  Freitag, 04.09.2020                                             ☐                                                      ☐
                                                                                                                         
  Montag, 07.09.2020                                              ☐                                                      ☐
  Dienstag, 08.09.2020                                            ☐                                                      ☐
  Mittwoch, 09.09.2020                                            ☐                                                      ☐
  Donnerstag, 10.09.2020                                          ☐                                                      ☐
  Freitag, 11.09.2020                                             ☐                                                      ☐
  Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die vorstehenden Ferienbetreuungstage. Mir/uns ist bekannt, dass eine
  Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Betreuungstage nicht erfolgen kann.

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  (Datum)                                                                                (Unterschrift)
Nachrichtenblatt
          10    Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27

Aus dem Fundamt                                               schen nach dem Baden im Duschtrakt ist seit 1. Juli auch
                                                              wieder erlaubt. In den Duschen und WC’s dürfen sich künf-
In der vergangenen Woche wurden folgende Gegenstände          tig maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten.
abgegeben: 1 Fahrrad                                          Wir danken unseren Badegästen für das bisher entgegen-
Von den in der vorletzten Woche abgegebenen Gegenstän-        gebrachte Vertrauen, für die Einhaltung der Hygiene- und
den wurden bisher noch nicht abgeholt: -                      Abstandsregeln und wünschen weiterhin viel Freude beim
Beim Fundamt liegen auch noch Gegenstände, die schon          Besuch des Wellariums. Tickets gibt es online unter https://
vor längerer Zeit abgegeben wurden. Wenn Sie etwas ver-       freibad-tickets.de/steinheim/
missen, lohnt eine Nachfrage auf jeden Fall.

Stromspar-Check jetzt auch im Landkreis                         KLEEBLATT PFLEGEHEIME
Ludwigsburg
Stetig steigende Energiepreise bedeuten                       Der Sommer ist zurück, ab in den Garten
vor allem für Menschen mit geringem                           Der Sommer ist zurück und mit ihm die Zaunangebote
Einkommen immer häufiger Stromsper-                           im Kleeblatt Murr. Neben Pfarrer Renz, der einen weiteren
ren. Angesichts hoher Abschläge und                           Garten-Gottesdienst für die Bewohner des Kleeblatthauses
Nachzahlungen ist das Projekt „Strom-                         ermöglichte, durften wir in der vergangenen Woche auch
spar-Check Kommunal“ gerade für einkommensschwache            das Duo Herrn Deisch und Herrn Eckmaier wieder bei uns
Haushalte eine wirkungsvolle Prävention vor Energiearmut.     am Zaun begrüßen. Trotz der warmen Temperaturen zog es
Der Stromspar-Check ist ein bundesweites Projekt vom          die Kleeblättler oft nach draußen in den Garten um dort
Dachverband der Energieagenturen (eaD) und der Caritas        das übliche Wochenprogramm bestehend aus Gedächtnis-
und wird mittlerweile in mehr als 150 Städten und Gemein-     übungen, Gymnastik und Bewegungstraining und kreativem
den durchgeführt. Gefördert durch das Jobcenter Landkreis     Arbeiten abzuhalten. Auch die individuellen Einzelangebote
Ludwigsburg wurde nun von der Energieagentur Kreis Lud-       und das Schwätzchen zwischendurch wurde gern im Freien
wigsburg ein weiterer Standort ins Leben gerufen.             abgehalten - und dennoch fehlt es vielen der Bewohner,
Die Stromspar-Teams, die oft lange Zeit selbst arbeitslos     „die Nase aus dem Haus zu strecken“ und zu sehen, was
waren, beraten Haushalte mit geringem Einkommen. Die-         auf den Straßen um das Kleeblatt-Haus so vor sich geht.
se Beratung „auf Augenhöhe“ ist eine nachhaltige Hilfe        Die „Schieber“, wie wir unsere ehrenamtlichen Begleiter der
zur Selbsthilfe: bei einem ersten Besuch werden sämtliche     sonst wöchentlich stattfindenden Spaziergänge liebevoll nen-
Strom- und Wasserverbräuche aufgenommen. Zusammen             nen, werden ebenso vermisst wie die engagierten Damen
mit einer Analyse des Nutzungsverhaltens wird aus diesen      und Herren des Fördervereins. Auf die hoffentlich bald wie-
Angaben eine individuelle Auswertung erstellt und die ent-    der stattfinden Spazierausflüge und Feste freuen wir uns
sprechenden Einsparpotenziale berechnet.                      schon jetzt besonders!
In einem zweiten Besuch erhält der Haushalt praktische
Tipps für weitere Einsparmöglichkeiten durch Verhaltensver-
änderungen, beispielsweise beim Heizen und Lüften, Kochen
oder Waschen. Außerdem werden sinnvolle Energie- und            FREIWILLIGE FEUERWEHR MURR
Wassersparartikel im Wert von bis zu 70 Euro kostenfrei
ausgehändigt.
Mit diesen Soforthilfen kann jeder Haushalt jährlich im
Durchschnitt bis zu 150 Euro an Energie- und Wasserkosten     Termine und Übungen
einsparen. Bei konsequenter Umsetzung                         Mo. 06. Juli, 19:30 Uhr, Übung 1. Gruppe
der Tipps können pro Haushalt langfris-                       Mi. 15. Juli, 19:30 Uhr, Übung 2. Gruppe
tig bis zu zwei Tonnen CO2-Emmissio-                          Fr. 24. Juli, 19:30 Uhr, Übung 3. Gruppe
nen vermieden werden.                                         Mi. 29. Juli, 19:30 Uhr,	Ausschuss
Termine für den kostenfreien Stromspar-                       Aktuelle Informationen und Termine unter
Check können unter 07141/68893-24                             www.feuerwehr-murr.de
gebucht werden. Weiterführende Infor-
mationen gibt es auf
www.lea-lb.de./ssc.
                                                                KINDERGÄRTEN

Mineralwellenfreibad
Steinheim-Murr
                                                              Kindergarten Pfarrgasse
Start in die Badesaison im Wellarium geglückt
                                                              Internetseite: www.kindergarten-pfarrgasse.de
Am 22. Juni öffnete zum ersten Mal in diesem Jahr das
Wellarium. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Abläufe      „Jedes Kind ist in seiner Einzigartigkeit von Gott geliebt
und Rahmenbedingungen mit einer normalen Saison nicht         und gewollt.“
vergleichbar. Grundlage für den Betrieb in diesem Jahr sind
ein Hygienekonzept und eine Ergänzung der Haus- und Ba-       Pfarrgasse 14, 71711 Murr
deordnung, die u.a. die geöffneten Bereiche im Bad und die    Telefon: 25477, E-Mail: kindergarten@ev-kirche-murr.de
Verhaltensregeln enthalten.
Der Start am letzten Montag ist trotz einiger Anlaufschwie-
rigkeiten geglückt. An einzelnen Nachmittagen waren in der      SCHULE
letzten Woche dank des schönen Wetters die maximal zu-
lässigen 1.095 Tickets pro Schicht stark nachgefragt. Viele
strahlende Freibadbesucher freuten sich über die Öffnung
des Wellariums.                                               Musikschule
Zum 1. Juli hat es aufgrund der „Corona-Verordnung Bä-        Marbach-Bottwartal e.V.
der und Saunen vom 25. Juni 2020“ einige Änderungen
gegeben. So muss künftig auch das Verlassen des Bades
dokumentiert werden. Wir bitten deshalb alle Besucher, die    Musikschule aktiv
mit ausgedrucktem Online-Ticket das Bad besuchen, dies        Montag, 6. Juli, 17 Uhr, Rathaus Benningen, Verabschie-
bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren, da es beim         dungsfeier Dr. Rüter mit musikalischer Umrahmung von
Ausgang vorgezeigt werden muss.                               Theresa Bogisch - Harfe solo - aus der Klasse von Doris
Außerdem dürfen Föne wieder benutzt werden und das Du-        Brost-Dewanger.
Nachrichtenblatt
                                                                               Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27       11
Freitag, 10 Juli, 19 Uhr, Bürgersaal Kloster Steinheim, Mit-     durch den Posaunenchor - Opfer für die Ökumene in Murr
gliederversammlung.                                              - Telefon-Übertragung unter 07144 2849049
                                                                 11:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem
                                                                 Sonnenhof im Burgweg 15 - mit Wortgottesdienst-Leiter
                                                                 Frank Gellert, Pastorin Stefanie Reinert, Daniel Renz - Musik
                                                                 durch den Posaunenchor - Opfer für die Ökumene in Murr

                                                                 Evangelische
                                                                 Kirchengemeinde Murr an der Murr
                                                                 Internetseite: www.ev-kirche-murr.de
                                                                 Pfarramt
                                                                 Daniel Renz, Pfarrer, Im Gigis 3
                                                                 Telefon: 839223, E-Mail: pfarramt@ev-kirche-murr.de
                                                                 Daniel Renz ist durchgehend zeitnah erreichbar (montags ab
                                                                 12:00 Uhr in der Regel nur in dringenden Fällen). Kommen
                                                                 Sie spontan auf ihn zu oder vereinbaren Sie einen Termin.

                                                     Foto: ku   Gemeindebüro
                                                                 Kim Kappl, Gemeindesekretärin, Im Gigis 3
                                                                 Telefon: 839224, E-Mail: gemeindebuero@ev-kirche-murr.de
    Kostenfreie Schnupperstunden
    „Musikalische Früherziehung“ in der letzten Sommer-          Kontaktzeiten:
    ferienwoche für alle vier- und fünfjährigen Kinder:          Montag, 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag, 8. September, 8:30 Uhr, Benningen Kindergar-       Dienstag, 18:00 - 19:00 Uhr
    ten Beethovenstrasse, Leitung Christiane Lankers-Kreisel.    Mittwoch, 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag, 8. September, 15 Uhr, Musikschule Steinheim,
                                                                 Kirchenpflege
    Leitung von Martina Truckses.
                                                                 Iris Braun-Miersch, Kirchenpflegerin, Im Gigis 3, Telefon:
    Donnerstag, 10. September, 15 Uhr, Stadthalle Marbach
                                                                 839225, E-Mail: kirchenpflege@ev-kirche-murr.de
    Merzweckraum, Leitung Ute Medde.
                                                                 Kontaktzeit:
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich - kommen Sie ein-
                                                                 Dienstag, 15:00 - 17:00 Uhr
    fach vorbei!
                                                                 Kirchengemeinderat
Alle Flyer sind fertig und stehen auf unserer Homepage           Siegfried Aldinger, Vorsitzender
www.musikschule-marbach-bottwartal.de                            Murrgässle 16/1, Telefon: 209540
                                                                 E-Mail: s.aldinger@ev-kirche-murr.de
Alle Veranstaltungen der Musikschule
sind bis zu den Sommerferien abgesagt.
Wir starten nach den Sommerferien (ab 14.9.2020) wieder
mit den bewährten Kursen Musikschaukel, Erste Sing- und
Tanzmäuse, Zweite Sing- und Tanzmäuse, MFE I und MFE II.
Des Weiteren gibt es wieder das Instrumentenkarussell mitt-
wochs und freitags in der Musikschule Steinheim.
Die instrumentalen Jahreskurse für Vorschulkinder bieten wir
in den Fächern Akkordeon, Blockflöte, Akkordeon, Djembe,
Gitarre und Kontrabass, an.
Im Oktober 2020 starten die Jahreskurse für Grundschul-
kinder in den Fächern Ukulele, Trompete und Stimmbildung
„Komm sing mit mir!“
Nächster Einstieg in den normalen Instrumental- und Vo-
kalunterricht für Anfänger und fortgeschrittene SchülerInnen
ist der 1.10.2020. Anmeldungen können bereits abgege-
ben werden. Gern organisieren wir bei der Lehrkraft eine
Schnupperstunde zum Kennenlernen. Bitte kontaktieren Sie
und diesbezüglich, so dass ein Termin individuell vereinbart     Freitag, 3. Juli 2020
werden kann.                                                     19:00 Uhr Online-Jugendgottesdienst – Thema: „Ich mach
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung Mo. - Do.           mein Ding!“ – mit Pawel Step – Informationen und Link über
8 - 16 Uhr, Fr. 8 - 14 Uhr.                                      www.cvjm-murr.de (siehe CVJM-Rubrik)
Geschäftsstelle der Musikschule in Steinheim, Schillerstr.
1, Tel. 07144/21983, Fax: 07144/23535 oder E-Mail: info@         Samstag, 4. Juli 2020
musikschule-marbach-bottwartal.de,                               09:00 Uhr – 12:00 Uhr PUZZLEZEIT auf dem Dorfplatz (sie-
www.musikschule-marbach-bottwartal.de                            he Seite 12)
                                                                 19:00 Uhr Musik und Wort zum Wochenschluss in der Pe-
                                                                 terskirche – Thema: „Miteinander“ – Musik durch Mitchell
    KIRCHEN                                                      Müller (Orgel) – Wort durch Daniel Renz und Vikar Lukas
                                                                 Rudhard – Internet-Übertragung über www.ev-kirche-murr.
                                                                 de/gottesdienste – Telefon-Übertragung unter 07144 2849049
                                                                 (siehe Seite 12)
                                                                 Sonntag, 5. Juli 2020 – Vierter Sonntag nach Trinitatis
Ökumene                                                          10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem
                                                                 Bühlerhof im Hohenhartweg 14 – mit Daniel Renz – Musik
Die Kirchengemeinden im Ort                                      durch den Posaunenchor – Opfer für die Ökumene in Murr
Internetseite: www.christen-in-murr.de                           – Telefon-Übertragung unter 07144 2849049
                                                                 11:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem
Sonntag, 5. Juli 2020 - Vierter Sonntag nach Trinitatis          Sonnenhof im Burgweg 15 – mit Wortgottesdienst-Leiter
10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem            Frank Gellert, Pastorin Stefanie Reinert, Daniel Renz – Musik
Bühlerhof im Hohenhartweg 14 - mit Daniel Renz - Musik           durch den Posaunenchor – Opfer für die Ökumene in Murr
Nachrichtenblatt
          12    Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27

Mittwoch, 8. Juli 2020                                        vor 6:00 Uhr bzw. 7:00 Uhr von Montag, 6. Juli bis Sams-
19:30 Uhr Abendgebet in und aus der Peterskirche – Inter-     tag, 11. Juli 2020. Aufnahmen und Manuskripte der Beiträge
net-Übertragung über www.ev-kirche-murr.de/gottesdienste/     stehen jeweils anschließend im Internet unter www.kirche-im-
abendgebet-in-und-aus-der-peterskirche                        swr.de zur Verfügung.
Donnerstag, 9. Juli 2020                                      Kirchengemeinderatsmitglieder mit Aufgaben im
16:00 Uhr – 18:00 Uhr Offene Peterskirche                     Kirchenbezirk
18:00 Uhr Posaunenchor-Probe Jungbläser im Gemeinde-          Rund ein halbes Jahr lang
haus Oase                                                     ist unser neuer Kirchenge-
19:00 Uhr Posaunenchor-Probe Gruppe 1 im Gemeindehaus         meinderat jetzt im Amt. In-
Oase                                                          zwischen hat auch die Be-
20:15 Uhr Posaunenchor-Probe Gruppe 2 im Gemeindehaus         zirkssynode das erste Mal
Oase                                                          getagt. Die beiden von uns
                                                              entsandten gewählten Mit-
Samstag, 11. Juli 2020                                        glieder sind dabei für weitere
9:00 Uhr – 12:00 Uhr PUZZLEZEIT auf dem Dorfplatz (siehe      Aufgaben im Kirchenbezirk
unten)                                                        beauftragt worden: Carola
Sonntag, 12. Juli 2020 – Fünfter Sonntag nach Trinitatis      Pfuderer wurde in den Kirchenbezirksausschuss gewählt, der
10:00 Uhr Gottesdienst unterwegs auf dem Platz am Feu-        die Geschäftsführung des Kirchenbezirks übernimmt und der
erwehrmagazin – mit Vikar Lukas Rudhard – Opfer für die       Synode zuarbeitet. Außerdem ist sie Mitglied im Distrikts-Di-
Notfallseelsorge Ludwigsburg – Telefon-Übertragung unter      akonats-Ausschuss und im Diakonischen Bezirksausschuss.
07144 2849049                                                 Silke Mužic steht im Pfarrstellenbesetzungsgremium bereit,
11:00 Uhr Gottesdienst unterwegs auf dem Dorfplatz – mit      falls sich im Kirchenbezirk Stellenwechsel ergeben.
Vikar Lukas Rudhard – Opfer für die Notfallseelsorge Lud-     Sommer-Familienfreizeit in Löwenstein
wigsburg                                                      Sommerurlaub mit der Familie – dieses Jahr vielleicht eine
Haushaltsplan 2020 liegt aus                                  besondere Herausforderung … Wie wäre es mit einer er-
Der genehmigte Plan für die kirchliche Arbeit 2020 der        lebnisreichen Woche in der Schwäbischen Toskana? Die
Evangelischen Kirchengemeinde Murr an der Murr liegt jetzt    Evangelische Tagungsstätte Löwenstein lädt herzlich zur Fa-
öffentlich aus – noch bis Freitag, 10. Juli 2020 zu den üb-   milienfreizeit „Spuren“ ein, von Sonntag, 2. August bis Sonn-
lichen Kontaktzeiten in Gemeindebüro bzw. Kirchenpflege.      tag, 9. August 2020. Finanzielle Zuschüsse sind möglich.
Wofür geben wir Geld aus, was fließt wohin? Informieren       Alle Informationen finden sich auf der Internetseite www.
Sie sich darüber.                                             ev-kirche-murr.de der Evangelischen Kirchengemeinde.
PUZZLEZEIT – Endspurt auf dem Dorfplatz!                      Ihre Fragen an das Leben, an die Kirche, an Gott?
Seit gut einem Monat wird                                     Schreiben Sie uns - per E-Mail an fragen@ev-kirche-murr.
kräftig gepuzzelt in Murr                                     de, handschriftlich über die Fragen-Kästen in Gemeindehaus
– und ein großer Teil un-                                     und Kirche oder an das Pfarramt. Ihre Frage wird auf jeden
seres Riesenpuzzles ist be-                                   Fall gelesen und berücksichtigt. Ihr Name wird dabei nicht
reits zusammengesetzt …                                       genannt. Und Sie dürfen Ihre Fragen auch gerne von vorn-
Sie möchten noch mitma-                                       herein anonym stellen.
chen? Dann schauen Sie                                        Diakonische Bezirksstelle Marbach am Neckar – bei All-
am Samstag, 4. Juli oder Samstag, 11. Juli 2020 jeweils       tagsproblemen für Sie da
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Dorfplatz vorbei. Dort     Bahnhofstraße 10, 71672 Marbach am Neckar
liegen auf zwei Tischen die letzten Segmente bereit … Bitte   Telefon: 07144 97375
beachten Sie die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln.        Internetseite: www.diakonie-marbach.de
„Miteinander“ – Musik und Wort zum Wochenschluss am           Hoffnungsdraht – ermutigende Worte wöchentlich neu
Samstag, 4. Juli                                              Telefon: 07141 2987087
Am Samstag, 4. Juli 2020
geht „Musik und Wort zum                                      TelefonSeelsorge – Sorgen kann man teilen. Anonym, kom-
Wochenschluss“ weiter –                                       petent, rund um die Uhr
um 19:00 Uhr in der Pe-                                       Telefon: 0800 1110111 / 0800 1110222 / 116 123 (kostenfrei)
terskirche. Das Thema des                                     Internetseite: www.telefonseelsorge.de
Abends lautet: „Miteinan-
der“. Der Organist Mitchell Miller, derzeit Student an der    CVJM - Evangelische
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Stuttgart
und im Oberlin Conservatory, USA, spielt dazu Werke von       Jugend Murr e.V.
Johann Sebastian Bach, Johann Christian Heinrich Rinck,       Wochenübersicht
Felix Mendelssohn-Bartholdy und George Shearing. Die          Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi
Wortbeiträge übernehmen Lukas Rudhard und Daniel Renz.        erfüllen.                                       Galater 6,2
Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Kirchenmusik wird
gebeten. Die Anzahl der Plätze in der Peterskirche ist be-    Kontaktdaten vom CVJM:
grenzt – deshalb können Sie über www.ev-kirche-murr.de/       Adresse: Im Gigis 1, Homepage: www.cvjm-murr.de
gottesdienste per Internet und unter der Festnetznummer       Dankeschön!
07144 2849049 per Telefon mit dabei sein.                     Liebe Murrer Mitbürger,
Freiwilliger Gemeindebeitrag 2020 – es geht weiter …          hiermit wollen wir uns ganz herzlich bei Ihnen für das bereit-
Immer weiter steigt der Spendenstand rund um den diesjäh-     gestellte Altpapier bedanken. Der Erlös aus den Sammlungen
rigen Freiwilligen Gemeindebeitrag. Unsere drei vorgeschla-   ist für unsere Jugendarbeit/Jugendreferentenstelle bestimmt.
genen Projekte werden – Stand Dienstag, 30. Juni – bereits    Die nächste Altpapiersammlung findet am 26.09.2020 statt.
mit folgenden Beträgen unterstützt:                           Ihr CVJM – ev. Jugend Murr
• Kommunikationstechnik:                       1.529 Euro    Freitag, 03. Juli 2020
• Sanierung der Peterskirche:                  3.820 Euro    19:00 Uhr Jugendgottesdienst – online mit Pawel Step (siehe
• Allgemeine Gemeindearbeit:                   3.987 Euro    Seite 13)
Damit sind wir insgesamt bei 9.336 Euro – und freuen uns
über den neuen finanziellen Spielraum. Wir danken für alle    Mittwoch, 08. Juli 2020
Unterstützung – und halten Sie weiter auf dem Laufenden.      18:00 Uhr Mäxx – Mädchenkreis, Ansprechperson: Jasmin
                                                              Maier, Tel.: 3059010
Daniel Renz im SWR
Daniel Renz ist wieder im Radio zu hören – mit den SWR1-      Freitag, 10. Juli 2020
„Anstößen“ und den SWR4-„Morgengedanken“ drei Minuten         19:00 Uhr Teeniekreis (Programm unter: www.cvjm-murr.de)
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