HYGIENELEITFADEN 2 DER KER-SCHENSTEINER-GRUNDSCHULE WORMS

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HYGIENELEITFADEN 2 DER KER-SCHENSTEINER-GRUNDSCHULE WORMS
VORBEMERKUNG
                                                                        Die folgenden Aufführungen gelten für den
                                                                        Fall des Regelbetriebes an der Schule und
                                                                        dient zur Umsetzung der Hygienemaßnah-
                                                                        men zur Bekämpfung des Corona-Virus. Wird
                                                                        der Regelbetrieb als Schutzmaßnahme wie-
                                                                        der eingestellt und tritt Szenario 2 oder 3 in
                                                                        Kraft, ist der Hygieneleitfaden 2 entspre-
                                                                        chend umzusetzen und zu überarbeiten, falls
                                                                        andere Bestimmungen als vor den Ferien
                                                                        erlassen werden.
   HYGIENELEITFADEN 2 DER KER-
   SCHENSTEINER-GRUNDSCHULE
                                               WORMS
 Umsetzung des Hygieneplan-Corona für die Schulen in
  Rheinland-Pfalz im Falle des Regelbetriebes – Stand
                                           August 2020

Basierend auf der 5. überarbeiteten Fassung des Hygieneplans-Corona für die
Schulen in Rheinland-Pfalz. gültig ab 17.08.2020
1. Hygienemaßnahmen der Schulgemeinschaft

       Diese allgemeinen Hygienemaßnahmen sind von allen Mitgliedern der Schulgemein-
      schaft einzuhalten:

       ➢ Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder mit COVID-19 zu vereinbarende Symptome
         (vor allem Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Pneumonie)
         aufweisen, dürfen die Einrichtung nicht betreten.

       ➢ Treten Krankheitssymptome während der Unterrichtszeit auf, sind die betreffenden Schüler- und
         Schülerinnen zu isolieren und die Eltern zu informieren. Die Dokumentation dazu erfolgt gesondert
         mit dem Formular „Dokumentation über aufgetretene Krankheitssymptome während des Unter-
         richts“ (s. Anhang 1), das bei der Schulleitung abzugeben, aufzubewahren und nach 4 Wochen zu
         vernichten ist.

       ➢ Abstand halten, wo immer es möglich ist und keine anderen Vorgaben umgesetzt werden dürfen;

       ➢ Verzicht auf Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen,…), sofern nicht unterrichtliche, päda-
         gogische oder gesundheitliche Gründe diesen zwingend erforderlich machen;

       ➢ Gründliche Händehygiene nach den einschlägigen Regeln
         - Hände waschen am Waschbecken im Klassensaal nach Ankunft im Klassensaal, vor dem Früh-
           stück, vor dem Nachhausegehen, nach dem WC-Gang und nach dem Niesen
         - Desinfektion der Hände nach den Pausen mit den in jedem Saal zur Verfügung gestellten Desin-
             fektionsmitteln oder auch von den SuS mitgebrachten Desinfektionsmitteln.

       ➢ Einhalten der Husten- und Niesetikette

       ➢ Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Räumen und Flächen des Schulgebäudes sowie im
         freien Schulgelände.

           Ausnahmen für SuS:
                 o sobald sie ihren Sitzplatz erreicht haben;
                 o wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die auf-
                    sichtsführende Lehrkraft erlaubt wird;
                 o die sich ausschließlich innerhalb ihrer Klasse im freien Schulgelände aufhalten;

            Ausnahmen für Lehrkräfte und sonstiges Personal:

                    o soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht und der Abstand von 1,5m einge-
                       halten werden kann;

             Ausnahmen für alle Personen:

                    o soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (Abstand einhalten!)
                    o die durch ein ärztliches Attest die Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit des Tragen ei-
                       ner MNB aus gesundheitlichen Gründen nachweisen;
                    o für die das Abnehmen der MNB zur Kommunikation mit Menschen mit Hör- oder Seh-
                       behinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist;
                    o Externe (z.B. Eltern), sofern sie auf einem festen Platz unter Einhaltung des Abstandes
                       sitzen.

Erstellung des Planes durch die Steuergruppe am 14.8.2020                                1
2. Raumhygiene

       Alle Räume, die von Personen (Lehrern, SuS, Sekretariat, …) genutzt werden, sind gut zu lüften. Das
       Lüften sollte möglichst vor dem Unterricht und dann regelmäßig durch ein mehrere Minuten dauern-
       des Stoßlüften erfolgen, spätestens alle 20 Minuten erfolgen. Bei geöffneten Fenstern ist auf die ord-
       nungsgemäße Aufsicht zu achten. Die an der Schule vorhandenen Räume mit schwer zugänglichen
       Oberlichtern dürfen für den Unterricht nicht genutzt werden (Elternsprechzimmer 1.OG, LWS 2.OG).

       Türklinken, Griffe an Schubladen, Fenstern, Lichtschalter, Tische, Stühle, Telefone und Kopierer, Tas-
       taturen sollten mehrmals täglich gereinigt werden. Es werden Reinigungstücher zum schnellen Reini-
       gen von Griffen in jedem Klassensaal und Lehrerzimmer bereitgestellt. Deshalb bleiben die Türen im
       Schulhaus weitgehend offen. In den Klassenzimmern werden die meisten Griffe immer von den glei-
       chen Personen angefasst:

                    o Nur die Lehrkraft öffnet und schließt Fenster und Türen.
                    o Jeder Schüler benutzt nur seine eigene Schublade im Eigentumsregal. Ebenso fasst je-
                       des Kind nur seinen eigenen Stuhl sowie sein eigenes Material an.
                    o Im Lehrerzimmer stehen am Kopierer/PC Reinigungstücher zur Verfügung, um nach
                       jedem Gebrauch die entsprechenden Flächen kurz abzuwischen.

       Im Sanitärbereich werden alle angewiesen, die zur Verfügung gestellten Seifenspender sowie Einmal-
       handtücher wie eingeübt zu nutzen. Um die Händehygiene bei SuS sicherzustellen, erfolgt immer nach
       dem Gang zur Toilette ein Händewaschen oder Desinfizieren im Klassensaal.

   3. Gruppengrößen und Abstandsregeln

       Immer dort, wo es möglich ist, wird der Abstand von 1,5 m eingehalten.

       Im regulären Klassenunterricht darf davon abgewichen werden, dennoch sollte die Sitzordnung einen
       größtmöglichen Abstand ermöglichen und frontal ausgerichtet sein. Es wird möglichst eine feste Sitz-
       ordnung eingehalten.

       Auch bei Konferenzen, Elternabenden,… ist eine feste Sitzordnung einzuhalten.

       Um eine Durchmischung der Lerngruppen zu vermeiden, findet der Religions- und Ethikunterricht
       möglichst im Klassenverband statt. Die Religions- und Ethiklehrer stimmen sich jahrgangsweise ab und
       einigen sich auf ethische Themen, die in diesen konfessionsdurchmischten Gruppen bearbeitet werden
       können. Diese Regelung gilt bis auf weiteres, mindestens aber bis zu den Herbstferien.

       Mit Hilfe von versetzten Anfangs- und Endzeiten, sowie Pausenzeiten wird des Weiteren einer Durch-
       mischung entgegengewirkt.

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Diese Unterrichtszeiten werden festgelegt:
            Schuljahr         Unterrichtszeiten             1.Pause               2. Pause
            1.Schuljahr:      7.50 Uhr – 11.50 Uhr          8.50 Uhr – 9.05 Uhr   10.25 Uhr – 10.40 Uhr
            2. Schuljahr:     8.00 Uhr – 12.00 Uhr          9.05 Uhr – 9.20 Uhr   10.40 Uhr – 10.55 Uhr
            3.Schuljahr:      8.15 Uhr – 12.45 Uhr          9.20 Uhr – 9.35 Uhr   10.55 Uhr – 11.10 Uhr
            4.Schuljahr:      8.15 Uhr – 13.00 Uhr          9.35 Uhr – 9.50 Uhr   11.10 Uhr – 11.25 Uhr

       Individuelle Hofpausen aus pädagogischen Gesichtspunkten sind außerhalb dieser Zeiten möglich.

       Jede Klasse verbringt die Hofpause innerhalb ihres markierten Feldes.

       Des Weiteren bleibt die Einbahnstraßenregelung innerhalb des Schulgebäudes sowie die markierte
       Wegeführung in und um das Schulgebäude aktiv und wird von den SuS befolgt.

   4. Erste Hilfe

       ➢ Verletzter und Ersthelfer müssen Maske tragen.
       ➢ Der Lehrer zieht immer Handschuhe an.
       ➢ Wenn möglich, soll trotzdem auf den Abstand geachtet werden.
       ➢ Alle Wunden müssen mit Pflaster versorgt werden. Wenn möglich, sollte der Verletzte das Pflaster
         selbst aufkleben.
       ➢ Für den Fall, dass einer der beiden Beteiligten keine Maske trägt, kann auf den Notvorrat im LZ
         zurückgegriffen werden.
       ➢ Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (Information der Eltern, evtl. Abholung) werden bei Bedarf er-
         griffen.

   5. Weitere Dokumentationsmaßnahmen

  ➢ Alle Lehrer dokumentieren täglich die Anwesenheit der SuS im Klassenbuch.
  ➢ Die Anwesenheit des Lehrpersonals wird ebenfalls täglich mit Hilfe des Stunden- und Vertretungspla-
    nes dokumentiert.
  ➢ Einzel- und Kleingruppenförderung (Integrationskräfte, Lesehelfer, DaZ…) wird auf der Liste „Doku-
    mentation Einzel- und Gruppenförderung“ dokumentiert.
  ➢ Der Aufenthalt von SuS in anderen Sälen als dem Klassensaal wird mit der Liste „Dokumentation Schü-
    ler/innen in anderen Sälen“ dokumentiert, die im LZ aushängt.
  ➢ Weiterhin Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen über die ausliegende Liste „Betreten
    und Verlassen der Kerschensteiner-Grundschule“ vor dem Sekretariat;
  ➢ Die Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen.

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6. Befreiung vom Präsenzunterricht

   Eine Befreiung einer Lehrkraft vom Präsenzunterricht kann in besonderen Fällen erfolgen, wenn der
   Schulleitung ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt, das eine der genannten Bedingungen im aktuell
   gültigen Hygieneplan-Corona für Schulen erfüllt.

   Eine Befreiung von SuS mit Grunderkrankungen ist, falls es medizinisch erforderlich ist und gesonderte
   Hygiene- und Schutzmaßnahmen (wie besondere Schutzmaske, größerer Abstand zu SuS,…) nicht ausrei-
   chen, um die Gesundheit des Kindes zu schützen, möglich. Dann muss der Schulleitung ein entsprechen-
   des ärztliches Attest vorgelegt werden. Das betroffene Kind erhält dann dem Präsenzunterricht gleichste-
   hende Angebote im Fernunterricht.

   Sind direkte Angehörige (Eltern, Geschwister,…) von SuS oder Lehrkräften/ sonstigem Personal durch eine
   Infektion mit COVID-19 besonders gefährdet, so sind zunächst Maßnahmen innerhalb der häuslichen Ge-
   meinschaft zu deren Schutz zu treffen. Die Nichtteilnahme von SuS kann nur in eng begrenzten Ausnah-
   mefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Eine solche Befreiung kommt dann in Betracht,
   wenn die Gesundheit des Angehörigen vorübergehend besonders gefährdet ist. Verpflichtend bleibt die
   Teilnahme am Fernunterricht sowie an Prüfungen. Der Schulleitung muss ein entsprechendes ärztliches
   Attest vorgelegt werden.

   Die Schulgemeinschaft wird ebenfalls über diese Bestimmungen in angemessener Weise informiert. Die
   Schulhomepage wird weiterhin über Aktuelles informieren.

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Anhang 1

Dokumentation über aufgetretene Krankheitssymptome
während des Unterrichts

Name des Kindes:
Klasse:
Dokument. Lehrer:
Datum:
Uhrzeit:
Beklagte/Beobachtete Krankheitssymptome:
                 Erkältungssymptome
                  Bauchschmerzen/Übelkeit


                              Allgemeine Schmerzen


                              Sonstiges (bitte hier notieren):


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