ICT Konzept Im Grundsatz verabschiedet an SPF-Sitzung vom 23.03.2021 -ergänztes Kapitel 5 - Gemeinde Muri

 
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ICT Konzept Im Grundsatz verabschiedet an SPF-Sitzung vom 23.03.2021 -ergänztes Kapitel 5 - Gemeinde Muri
ICT Konzept
                       der

Schule Muri
 Im Grundsatz verabschiedet an SPF-Sitzung vom 23.03.2021

                  Nötige Überarbeitung:
                      -ergänztes Kapitel 5

                                                            Stand März 2021, TW
ICT Konzept Im Grundsatz verabschiedet an SPF-Sitzung vom 23.03.2021 -ergänztes Kapitel 5 - Gemeinde Muri
Inhaltsverzeichnis

1.       Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................................... 3
     1.1.          Zweck ..........................................................................................................................................................3
     1.2.          Grundlagen................................................................................................................................................3
     1.3.          Begriffe .......................................................................................................................................................3
     1.4.          Denkmodell zur informatischen Bildung/Medien und Informatik .......................................3
2.       Beteiligte ............................................................................................................................................. 4
     2.1.          Schulleitung ..............................................................................................................................................4
     2.2.          PICTS und TICTS ......................................................................................................................................4
     2.3.          Lehrpersonen: Kompetenz und Weiterbildung............................................................................5
     2.4.          Lernende ....................................................................................................................................................5
3.       Strukturen und Prozesse ............................................................................................................... 5
     3.1.    Struktur (Zuständigkeiten) .................................................................................................................5
       3.1.1.     ICT-Manager ...................................................................................................................................................... 6
       3.1.2.     3rd-Level Supporter ....................................................................................................................................... 6
       3.1.3.     2nd-Level Supporter ...................................................................................................................................... 6
       3.1.4.     1st-Level Supporter ........................................................................................................................................ 6
     3.2.    Prozesse .....................................................................................................................................................6
       3.2.1.     Pflichtenheft ....................................................................................................................................................... 6
       3.2.2.     Kommunikation................................................................................................................................................ 6
       3.2.3.     Wissensmanagement ..................................................................................................................................... 7
       3.2.4.     Nutzungsrichtlinien ........................................................................................................................................ 8
     3.3.    Sicherheit und Datenschutz ................................................................................................................8
4.       Infrastruktur ...................................................................................................................................... 8
     4.1.    Geräte, Apps und ihre Verwaltung ....................................................................................................8
       4.1.1.     Abdeckung/Etat ............................................................................................................................................... 8
       4.1.2.     Schülergeräte .................................................................................................................................................... 9
       4.1.3.     Lehrergeräte ...................................................................................................................................................... 9
       4.1.4.     Apps ....................................................................................................................................................................... 9
       4.1.5.     Verwaltung ......................................................................................................................................................... 9
     4.2.    Server und Cloudlösungen................................................................................................................ 10
       4.2.1.     Schulverwaltung ............................................................................................................................................ 10
       4.2.2.     Notenverwaltung ........................................................................................................................................... 10
       4.2.3.     Office365 ........................................................................................................................................................... 10
       4.2.4.     Check-dein-Wissen ....................................................................................................................................... 10
     4.3.    LAN, WLAN ............................................................................................................................................. 10
       4.3.1.     LAN ...................................................................................................................................................................... 10
       4.3.2.     WLAN .................................................................................................................................................................. 10
     4.4.    Internet ................................................................................................................................................... 10
     4.5.    Arbeitsplatz- und Peripheriegeräte .............................................................................................. 10
5.       Unterricht.......................................................................................................................................... 11
Anhänge

                                                                                              2
ICT Konzept Im Grundsatz verabschiedet an SPF-Sitzung vom 23.03.2021 -ergänztes Kapitel 5 - Gemeinde Muri
1. Allgemeine Bestimmungen

        1.1. Zweck
Das vorliegende Konzept regelt den Aufbau und die Integration der Informations- und Kom-
munikationstechnologie (ICT) in den Schulbetrieb. Es klärt die Zuständigkeiten der verschie-
denen Player und ist ausgerichtet auf den Auftrag des Kantons durch den Lehrplan, die wach-
senden, digitalen Anforderungen der Lehrmittel und Anschlusslösungen der Volksschule.

        1.2. Grundlagen
Das vorliegende Konzept
a) ist eine Überarbeitung des Konzepts aus dem Jahr 2014 und ersetzt dieses,
b) baut auf der bisherigen ICT-Arbeit und der vorhandenen Infrastruktur auf,
c) berücksichtigt neue Voraussetzungen durch den Neuen Aargauer Lehrplan und die Anfor-
derungen an die ICT*,
d) orientiert sich an der Handreichung des Kantons (Stand August 2020) und
e) setzt die strategischen Entscheide der Schulpflege (November 2020) um.

* neues Fach "Medien und Informatik", digitale Medien (Lehrmittel, Lernmedien, Aufgaben-
sammlungen, Testsysteme, Betriebssystem und Arbeitsplattformen), neue Gerätetechnologie
und Erfahrungen aus dem Fernunterricht.

        1.3. Begriffe
ICT                     Informations- und Kommunikationstechnologie
PICTS                   Pädagogischer ICT-Support
TICTS                   Technischer ICT-Support
MDM                     Mobile Device Management: System, das eine zentrale Verwaltung der
                        mobilen Geräte über das Internet zulässt.
LAN (WLAN)              Kabelgebundenes (oder drahtloses) lokales Netzwerk.
Apps                    Applikationen, Software
Cloud                   Globales Netzwerk von Servern, via www erreichbar

        1.4. Denkmodell zur informatischen Bildung/Medien und Informatik
Das Denkmodell ist Ausgangspunkt für das vorliegende Konzept (Quelle: imedias).

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Abbildung 1

2. Beteiligte

        2.1. Schulleitung
Der Schulleitung muss für die Planung, Einführung und Evaluation von Entwicklungsmass-
nahmen rund um die digitalen Medien ein hohes Gewicht gegeben sein. Sie
   • hütet das Thema der informatischen Bildung an der Schule (auf Schüler-, Lehrer- und Be-
       triebsebene),
   • umschreibt die Bedürfnisse der Schule aufgrund der Lehrplanvorgaben und den aktuellen
       Kompetenzen der Lehrpersonen und Lernenden,
   • leitet nötige Massnahmen zur Förderung der Anwendungskompetenzen und infrastrukturel-
       len Verbesserungen ein und
   • schafft Austauschgefässe für einen Knowhow-Transfer im Team
Die Schulleitung kann die Aufgaben an einen ICT-Manager übergeben, stellt diesem für einen
regelmässigen Austausch aus ihren Reihen eine Ansprechperson zur Seite oder ein Schulleiter
der Schulleitungskonferenz hat die Funktion des ICT-Managers inne.

        2.2. PICTS und TICTS
Eine Trennung zwischen PICTS und TICTS wird im Schulbetrieb immer schwieriger und die
Grenze zwischen beiden Bereichen immer fliessender. Für eine erfolgreiche digitale Trans-
formation an der Schule ist der pädagogische Support zentral. Diese Supportaufgaben sollen
daher von Personen übernommen werden, welche im Unterrichtsbetrieb tätig sind und eine
entsprechende Ausbildung mitbringen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen parallel die Etatbestände, die Komplexität der
Geräte, Systeme und Unterrichtseinbindung wie auch der damit verbunden Bedarf für Sup-
port. Die in der Handreichung gemachten Empfehlungen des Kantons bezüglich PICTS und
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TICTS sind a) nicht ausreichend und b) in den Grundlagen der Ressourcierung gar nicht be-
rücksichtigt! Für PICTS und TICTS-Aufgaben ist daher
   • eine 50%-Stelle zu schaffen, welche durch die Gemeinde getragen wird.
   • Sie ist in diesem Konzept (aufgeteilt) im 2nd-Level abgebildet.

        2.3. Lehrpersonen: Kompetenz und Weiterbildung
(Fachdidaktische) Kompetenz der Lehrperson: "Medien und Informatik" ist im Neuen Aar-
gauer Lehrplan ein neues Fach. Zu diesem sind Ausbildungen möglich. Die Anwendungskom-
petenzen hingegen stellen keine eigene Fachwissenschaft dar. Professionelles Unterrichten
bedingt aber Anwendungskompetenzen und ein fachdidaktisches Verständnis.
Die Kompetenzen der Lehrpersonen müssen ein definiertes Grundmass erreichen. Die Schul-
leitung definiert die Grundkompetenzen, der PICTS hat den Auftrag, die Kompetenzen zu ana-
lysieren und ein Weiterbildungsangebot zu erstellen.
Die Lehrpersonen benötigen für auftauchende Fragen einen Ansprechpartner. Sie finden die-
sen für kleinere, technische Probleme im 1st-Level-Support, für weitere Fragen im 2nd-Level-
Support. Eine differenzierte Triage ist im Support-Teil festgehalten.

        2.4. Lernende
Lernende sind auf ein Leben und Arbeiten in einer digitalisierten Gesellschaft vorzubereiten.
Lehrpersonen sind durch den Unterricht ihre Ansprechpartner.

3. Strukturen und Prozesse

Anmerkungen zur Handreichung: Die Handreichung des Kantons empfiehlt den Schulen die
Erstellung von Medien- und Informatikkonzepten. Über die damit implizierte Notwendigkeit
einer vor Ort zuständigen Stelle und deren Ressourcierung schweigt sie sich aus. Dieses Kon-
zept löst diese Frage mit einem ICT-Manager.
Aus den im Punkt 2.2 genannten Gründen wird der Support nicht in PICTS und TICTS aufge-
teilt. Der 1st-Level hat aber vorwiegend technisch-orientierte Aufgaben.

        3.1. Struktur (Zuständigkeiten)
Der Aufbau der ICT und ihre Schnittstellen an der Schule Muri sind in folgender Abbildung
ersichtlich.
                                                ICT-Manager
                                               gesamte Schule
                                                                                   3rd-Level
                                                                                  (extern, auf
                                                                                 Auftragsbasis)

                    2nd-Level-Support                               2nd-Level-Support
                         Primar                                         Oberstufe

                             1st-Support                                  1st-Level-Support
                          Rösslimatt/Kloster                                     Bez

                             1st-Support                                   1st-Level-Support
                             Badweiher                                        SeReal,Roos

                             1st-Support
                             Kindergarten

Abbildung 2

                                                                5
3.1.1. ICT-Manager
Der ICT-Manager ist der fachliche Leiter der gesamten Schulinformatik. Er trägt die Verant-
wortung für das ICT-Konzept und die Planung und Pflege der Systeme, koordiniert den Sup-
port, ist Ansprechpartner für Anbieter und Dienstleister, überwacht Störungsinterventionen
und regelt die finanziellen Aspekte der Schulinformatik.
3.1.2. 3rd-Level Supporter
Der 3rd-Level beinhaltet einerseits feste Partner (vertraglich geregelte Supportleistungen für
ICT-Manager und 2nd-Level, Festlegung von Reaktionszeiten) und andrerseits themen- und
projektbezogene Partner (einmalig von der Schule erfragte Dienstleistungen und Produkte).
Aufträge an den 3rd Level erfolgen durch den ICT-Manager.
3.1.3. 2nd-Level Supporter
Neben Fachpersonen von externen Partnern nimmt der 2nd-Level-Support eine äusserst
wichtige Funktion ein. Er betreut einzelne Systeme, verknüpft als Bindeglied pädagogische
Fragen mit digitalen Lösungsansätzen, bietet intern Weiterbildungsangebote an und ist fachli-
che Anlaufstelle für den 1st-Level-Support. Als Teil der Unterrichtenden kennt er den Schul-
betrieb und die Alltagsfragen. Er übernimmt vom 1st-Level-Support Aufträge, welche den ge-
gebenen Zeitrahmen übersteigen.
3.1.4. 1st-Level Supporter
Der 1st-Level-Support ist eine niederschwellige und kurzfristige Anlaufstelle vor Ort für die
Lehrpersonen. Er nimmt sich Anliegen an, welche im Zeitrahmen von 30' lösbar sind oder
übergibt an den 2nd-Level-Support

       3.2. Prozesse
3.2.1. Pflichtenheft
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der in Abbildung 2 aufgeführten Stellen wer-
den in Pflichtenhefter beschrieben. Diese sind im Anhang aufgeführt.

3.2.2. Kommunikation
Die folgende Abbildung gibt eine Übersicht über die von der Schule genutzten Kommunikati-
onskanäle.

                                               6
Abbildung 3

              Klapp (Kommunikations-App): für niederschwellige und schnelle Informatio-
              nen und Kontaktaufnahme
              Mail: für Formelles (Gesuche, Formulare, Unterlagen, Weisungen, Berichte)
              oder intime/persönliche Anliegen
              Office365: interne Kommunikation, Datenaustausch, Konferenzen, Fernunter-
              richt, Unterrichtsergänzung
              Homepage: die Homepage bietet der Öffentlichkeit eine allgemeine Informati-
              onsmöglichkeit. Im geschützten Bereich kann Eltern und Schüler zusätzlich
              Zugang zu Stundenplänen, Semesterplänen und Fotos gegeben werden.
              Die Homepage ist auf einer Govis-Lösung aufgebaut. Der ICT-Manager und die
              2nd-Level-Supporter haben Administratorenrechte. Die Schulleiter betreiben
              mit einem Teammitglied die Homepageseiten ihrer Stufe.
              Direktes Gespräch: Themen von grosser Wichtigkeit sollen bidirektional am
              Telefon oder im persönlichen Gespräch vor Ort zwischen den betroffenen Per-
              sonen geführt werden. Die Schule pflegt die "Kommunikation der kurzen We-
              ge".

Die Schule hält fest, dass das persönliche Gespräch, direkte Begegnungen und eine regelmäs-
sige und frühe Kontaktnahme eine hohe Qualität in der Kommunikation begünstigen.
3.2.3. Wissensmanagement
Office365 dient allen Beteiligten der Schule als Plattform für Kommunikation, Kooperation
und Kollaboration. Erfahrungen, Ideen und erarbeitetes Unterrichtsmaterial sollen geteilt und
zur Verfügung gestellt werden. Es dient auch dazu, vorhandenes Wissen allen Beteiligten der
Schule sichtbar zu machen.
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3.2.4. Nutzungsrichtlinien
Nutzungsrichtlinien klären den Umgang mit digitalen Medien. Die Regeln zeigen das Ver-
ständnis der Schule im Umgang mit Hardware und Software und sind verbindlich.

      3.3. Sicherheit und Datenschutz
Sicherheit
Die Netzwerke sind mit einer Firewall zu schützen. Ein Contentfilter ist in jeder Internetan-
bindung Pflicht. Zentrale Geräte im Netzwerk sind gegen kurzzeitige Stromausfälle zu sichern.
Konfigurationen sind in Files extern sicherzustellen, Firmware von zentralen Geräten im
Netzwerk erfahren ein regelmässiges Update. Auf den Geräten ist ein Virenschutz zu installie-
ren.
Neben diesen technischen Massnahmen sind pädagogische Massnahmen zu treffen. Nutzungs-
richtlinien beinhalten Fragen zu Datensicherheit. Backup der Daten von Gerätebenutzer er-
folgt über Office365.

Datenschutz
Die verbindlichen Nutzungsrichtlinien tragen dazu bei Daten zu schützen. Zugriffe auf Daten
sind über Berechtigungen geregelt. Beim Verletzen der Datenschutzbestimmungen sind Mas-
snahmen einzuleiten. Lehrpersonen und Schüler sind bezüglich Datenschutz zu schulen (siehe
Kapitel 5).

4. Infrastruktur

Mit der steigenden Digitalisierung, u.a. bedingt durch immer digitalere Lehrmittel, neuere
Technologien und die ortsunabhängige Verfügbarkeit, steigen parallel die Anforderungen an
die Infrastruktur.
Für die Infrastruktur sind gemäss Schulgesetz die Gemeinden verantwortlich. Eine Etaterwei-
terung soll in einer Anschaffung über einen Verpflichtungskredit in einer einmaligen Beschaf-
fung erfolgen. Die Etaterneuerung wird zu Gunsten einer Kostenverteilung rollend vollzogen,
beruhend auf einer gerechneten Lebensdauer der Geräte und der tatsächlichen Laufleistung.

      4.1. Geräte, Apps und ihre Verwaltung
4.1.1. Abdeckung/Etat
Der Kanton empfiehlt den Schulen Informationen und Materialien ortsunabhängig bereitzu-
stellen. In der Logik sollen mobile Geräte und ein entsprechendes Drahtlosnetzwerk zur Ver-
fügung stehen (auf allen Stufen).
Für die Geräteausstattung empfiehlt der Kanton drei Standards. Eine Umstellung auf komplett
digitalen Unterricht macht für die Schule Muri aus heutiger Sicht keinen Sinn: der Schule feh-
len infrastrukturelle Voraussetzungen, Knowhow bei den Lehrperson, es sind erst teilweise
dafür ausgelegte Lehrmittel vorhanden und ein entsprechend geklärtes Unterrichtsverständ-
nis muss erarbeitet werden. Eine 1:1-Abdeckung kann in einer späteren Konzeptüberarbei-
tung neu diskutiert werden. Die Schule entscheidet sich mit diesem Konzept für einen ange-
passten mittleren Standard.

                                              8
* mit 24er Klassen gerechnet. KiGa und EK: jahrgangübergreifend gilt als 1 Klasse, in OS nach Klassen-/Fachlehrer gerechnet.

4.1.2. Schülergeräte
Den Schülern stehen gemäss Abdeckungsgrad Tabletskoffer zur Verfügung (Tabletlösung:
Apple iPad, iOS). Sie sind so einzurichten, dass Schüler ab der 3. Klasse mit einem eigenen
Profil auf die Geräte zugreifen. Die Profile lösen die Berechtigungen, Datenablage und Kom-
munikationsmöglichkeiten. Die Tablets sind keine persönlichen Geräte und bleiben in der
Schule. Es gelten die Nutzungsrichtlinien. Profileinstellungen beinhalten eine Abmeldung nach
einer bestimmten Zeit der Inaktivität.
4.1.3. Lehrergeräte
Lehrpersonen (Klassen-, Fach, DaZ-Lehrpersonen, Logo-/Legatherapeutinnen und SHP) und
Schulleiter erhalten unabhängig von ihrem Pensum ein mobiles Arbeitsgerät (Laptop). Dieses
wird ihnen leihweise von der Schule zur Verfügung gestellt.
4.1.4. Apps
Als Basis stehen allen Schülern und Lehrpersonen die Applikationen der Office365-Plattform
zur Verfügung. Eine Erweiterung erfolgt über die Bedürfnisabklärung durch den 2nd-
Levelsupport.
4.1.5. Verwaltung
Anschaffung, Inbetriebnahme
Die Bestellung erfolgt gemäss der Notwendigkeit der Etaterneuerung durch den ICT-Manager.
Er ist zusammen mit dem 2nd-Level verantwortliche, dass die Geräte im Etat sauber erfasst
und eingerichtet werden.

Bewirtschaftung
Tablets und Laptops werden über ein MDM zentral verwaltet. Das MDM liegt in der Verant-
wortung des ICT-Managers und des 2nd-Level-Supports. Das MDM bestimmt die Geräteein-
stellungen, die Profilverwaltung und stellt die Applikationen zur Verfügung. Die Berechtigun-
gen auf den Geräten sind von ICT-Manager und 2nd-Level-Support zu bestimmen.

Entsorgung
Geräte werden ausgemustert, wenn Sie
  -defekt sind oder
  -die Voraussetzungen neuer Software nicht mehr erfüllen.
Ausgemusterte Geräte werden markiert und durch neue Geräte ersetzt. Defekte Geräte wer-
den sinnvoll entsorgt. Noch funktionierende ausgemusterte Geräte können für einfachere
Zwecke noch im Betrieb verbleiben, werden jedoch nicht mehr unterhalten.

                                                             9
4.2. Server und Cloudlösungen
Die Schule verzichtet auf eigene Server. Sie nutzt Cloud Computing.
4.2.1. Schulverwaltung
Die Schule ist als Mandant auf der CMI-Lösung der Gemeinde. Der ICT-Manager ist Bindeglied
zur Gemeinde und Verantwortlich für CMI Schule (WebClient). Zugriffe werden im gemeindli-
chen Konzept geklärt.
4.2.2. Notenverwaltung
Für den Kanton Aargau ist CMI LehrerOffice die definierte Notenverwaltung. Sie steht Lehr-
personen als Verwaltung- und Arbeitslösung zur Verfügung. Schulleiter haben erweiterte Zu-
griffsrechte, um die Zuteilungen der Lehrpersonen vorzunehmen. Die Verantwortung liegt
beim ICT-Manager. Das Hosting erfolgt über CMI LehrerOffice.

4.2.3. Office365
An der Schule Muri kommt Office365 zum Einsatz. Mit dem persönlichen Account erhalten
alle Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse
     -eine eigene Emailadresse,
     -eine persönliche Dateiablage (OneDrive),
     -geteilte Dateiablagen und eine Kommunikationsplattform (Teams) und
     -diverse nutzbare Applikationen.
4.2.4. Check-dein-Wissen
Mit Check-dein-Wissen stehen der Schule kantonale Checks zur Verfügung. Diese sind obliga-
torisch. Die parallel angebotene Übungssammlung kann freiwillig genutzt werden.

       4.3. LAN, WLAN
Die verschiedenen Standorte sind untereinander nicht vernetzt. Jeder Standort wird grund-
sätzlich über Kabel erschlossen.
4.3.1. LAN
Die Netzwerke werden einfach gehalten und beinhalten keine schuleigenen Server. Die Ver-
waltung ist auf einem eigenen Netz vom Schulnetz zu trennen.
4.3.2. WLAN
Die Schulstandorte verfügen über ein systematisches und cloudgesteuertes WLAN (ausge-
nommen Kindergarten und Roos: lokale Router).

       4.4. Internet
Jeder Standort hat über eine Internetanbindung zu verfügen. Diese ist so zu wählen, dass je
nach Netzwerk und Userzahl eine genügend grosse Bandbreite und Datendurchsatz gewähr-
leistet ist. Ein sinnvoller Content Filter soll entweder im Rahmen des SAI (Schulen ans Inter-
net) oder durch eine Partnerfirma gewährleistet sein.

       4.5. Arbeitsplatz- und Peripheriegeräte
In den Schul- und Unterrichtszimmern stehen Standardausrüstungen zur Verfügung. Diese
sind im Anhang definiert.
Oberstufenstandorte verfügen über einen PC-Raum. Mittelstufenstandorte teilen sich einen
Laptopwagen.
An den grossen Schulstandorten stehen den Mitarbeitern gemeinsam genutzte Grosskopier-
geräte zur Verfügung. Diese werden über die Gemeinde im Vertrag des Anbieters bereitge-
stellt.
                                              10
Kabel, Kleingeräte (Switchs...) und Verbrauchsmaterial wie Toner, Akkus etc liegen in der
Verantwortung von Materialverantwortlichen und gehen zu Lasten der Stufenbudgets.

5. Unterricht

Kapitel fünf wurde im aktuellen Stand des Konzepts noch nicht fertig erstellt und verabschie-
det, da einzelne Voraussetzungen (u.a. Lehrmittel) noch nicht eindeutig feststehen. Das Kapi-
tel beinhaltet folgende Themen:

Medien und Informatik
      Anwendungskompetenzen
      Lehren und Lernen
      Inhaltliche Absprachen

Planungshilfen
      Lehrmittel, Apps und Webtools

                                             11
A.1 Übersicht Schulstandorte
Die Zahlen variieren jährlich etwas, verhelfen nur zu einem groben Überblick.

Bachmatten
SeReal (Zyklus 3)      Abteilungen                  12
                       Klassen-/Fachzimmer          21    Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer
                       PC-Raum                      1
                       Laptopwagen                  1

Bez (Zyklus 3)         Abteilungen                  12
                       Klassen-/Fachzimmer          16    Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer
                         PC-Raum                       1
Die Bezirksschule hat ein eigenes Budget. Sie wird mit diesem Konzept erstmals eingebunden.

Roos
SeReal (Zyklus 3)      Abteilungen                  3
                       Klassen-/Fachzimmer          3     Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer
                       PC-Raum                      1

Badweiher
MS I (Zyklus 2)        Abteilungen                  4
                       Klassen-/Fachzimmer          4     Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer

MS II (Zyklus 2)       Abteilungen                  8
                       Klassen-/Fachzimmer          8     Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer
                       Laptopwagen                  1

Rösslimatt
Kiga/US (Zyklus 1)     Abteilungen                  8
                       Klassen-/Fachzimmer          8     Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer

MS I (Zyklus 2)        Abteilungen                  4
                       Klassen-/Fachzimmer          4     Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer

Kloster
Kiga/US (Zyklus 1)         Abteilungen              2
                           Klassen-/Fachzimmer      2     Ausrüstungsstandard:
                                                          Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                                          Tabletkoffer

                                                     12
Wey
Kiga (Zyklus 1)   Abteilungen           3
                  Klassen-/Fachzimmer   3    Ausrüstungsstandard:
                                             Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                             Tabletkoffer

Dorf
Kiga (Zyklus 1)   Abteilungen           2
                  Klassen-/Fachzimmer   2    Ausrüstungsstandard:
                                             Beamer, Visualizer, Lautsprecher, Drucker (MFP),
                                             Tabletkoffer

                                        13
A.2 Übersicht Finanzen
A.2.1 Anschaffungskosten

Pro Geräte gerechnet:
Laptop                                 700.-
Lapop PC-Raum                          800.-
Laptop-Wagen                          2500.-
iPad                                   350.-
Tastatur                               150.-
iPad-Koffer                            700.-

A.2.2 Etatwert im Endausbau (Stand April 2021)

Laptops                           195'000.-
     Lehrpersonen an der Schule Muri:                137
     PC-Räume, Laptopwagen                           108

Tablet                                 420'200.-
     Geräte                                          762
     Koffer                                          77
     Tastaturen                                      664

WLAN                                   111'300.-

(Peripheriegeräte nicht einbezogen)

A.2.3 Laufende Unterhaltskosten (zu Lasten von 2 Budgets: Global und Bez)

Jährliche Erneuerungskosten Etat       126'600.-             38'500.-
Software- und Betriebskosten            21'600.-             10'900.-
Supportkosten (intern und extern)       52'800.-             17'600.-

Die Kosten sind abhängig von den effektiven Laufzeiten der Geräte oder deren Software. Die
Zahlen sin dunder der Annahme von 4 Jahren (Tablets, PC) und 10 Jahren (APs WLAN). Nicht
eingerechnet sind Verwaltungssoftware und Peripheriegeräte sowie Klein-, Unterhalts- und
Verbrauchsmaterial

                                               14
A.3 Pflichtenheft ICT-Manager

Der ICT-Manager ist der fachliche Leiter der gesamten Schulinformatik. Er trägt die Verant-
wortung für das ICT-Konzept und die Planung und Pflege der Systeme, koordiniert den Sup-
port, ist Ansprechpartner für Anbieter und Dienstleister, überwacht Störungsinterventionen
und regelt die finanziellen Aspekte der Schulinformatik.

ICT-Konzept
 • Koordiniert das Anschaffungskonzept der Schule und organisiert die Erneuerung der ICT-
    Infrastruktur, sichert eine Etatübersicht.
 • Schafft Grundlagen zur Bereitstellung der notwendigen Arbeitssysteme (Neztwerke, Arbeits-
    plattformen oder Applikationen, Information und Kommunikation)
 • Arbeitet bei der Erarbeitung des ICT- und Medienkonzepts mit
 • Setzt das ICT- und Medienkonzept um bzw. hilft bei der regelmässigen Überprüfung.
 • Erarbeitet die IT-Richtlinien und setzt diese um.

Koordination des IT-Supports
 • Führt die Informatikgruppe (1st- und 2nd-Level-Support)
 • Klärt mit dem 2nd-Level Support den Bedarf für Weiterbildungsangebote im ICT-Bereich und
   stützt ein regelmässiges Weiterbildungsangebot.
 • Plant und setzt IT-Projekte um
 • Unterstützt den 2nd-Level-Support
 • Ist Ansprechpartner für externe Partner im 3rd-Level-Support
 • Überwacht den Erwerb bzw. die Erneuerung von Dienstleistungsverträgen und Lizenzen
 • Definiert Eckpunkte des Berechtigungskonzepts und der Richtlinien Datensicherheit und Da-
   tenschutz.

Planung und Pflege von Cloud-Lösungen und Online-Diensten
 Kantonale Plattformen/ALSA
 • sichert User-Zugänge und erteilt Berechtigungen
 CMI
 • Koordiniert das Modul Schule als Mandant mit der Gemeinde
 • Ist Ansprechspartner für CMI und Administrator von CMI Schule
 • Ist verantwortlich für Useradministration im Modul Schule und Berechtigunge
 LehrerOffice
 • Ist Ansprechspartner für CMI LehrerOffice und Administrator von LehrerOffice
 • Ist verantwortlich für Useradministration, stellt Zugänge für SL und LP sicher
 Office 365
 • Vereinbart mit externen Partner die Konfiguration und Eckpunkte der Office365-Plattform auf
    Ebene Schulstruktur und User (Schulführung, Lehrpersonen und SchülerInnen)
 • Useradministration in Zusammenhang mit Schulverwaltung (Userkonten aller Ebenen inkl.
    Mailadressen, Mutationen)
 • Abbildung der Schulstruktur (Schulstufen, Klassen, LP) und entsprechende Zugangsberechti-
    gungen Workspaces (Kommunikation und Datenablage)
 Klapp
 • Ist verantwortlich für Zugänge für SL, LP, Eltern und Schüler
 Homepage
 • Koordiniert die Homepage Schule als Mandant mit der Gemeinde
 • Klärt Verantwortlichkeiten der Inhalte und Zugänge zum geschützten Bereich

                                              15
Koordination der weiteren Hardware
 Multimedia
 • Überprüft regelmässig Trends betreffends Multimedia
 • Macht Empfehlungen für die technische Anbindung von Multimedia-Geräten in den Unter-
   richtszimmern
 Drucker und Kopierer
 • Koordiniert die Zusammenarbeit mit der Gemeinde bezüglich Kopiergeräte
 • Koordiniert in Schule Einbindung der Druckergeräte in IT-Umgebungen.
 Beamer und Visualizer
 • Koordiniert in Schule Einbindung der Präsentationsgeräte in IT-Umgebungen.

Störungsintervention
 • Erarbeitet ein IT-Notfallkonzept und setzt dieses um
 • Informiert die Benutzer über geplante Systemausfälle

Finanzen
 • Arbeitet bei der Budgetierung der Kostenstelle Schulinformatik mit
 • Holt notwendige Offerten für Projekte und Investitionen ein
 • Ist verantwortlich für das Auslösen von Bestellungen im Rahmen des Budgets.

Weitere Pflichten
 • Eignet sich regelmässig praxisrelevantes Wissen ICT an

                                              16
A.4 Pflichtenheft Third-Level-Support

Den Schulen fehlt in vielen Fragen Expertenwissen. Fü r spezielle Aufgaben braucht es daher
externe, professionelle Spezialisten. Diese decken den 3rd-Level ab, welcher sich in zwei Be-
reiche unterteilt:

Feste Partner
Die Zusammenarbeit in diesem Bereich wird vertraglich geregelt.

Dienstleistungen und Support
 • bieten feste Dienstleistungen an (Hosting, Dienste, Beratung und Begleitung, Umsetzungsarbei-
    ten)
 • sind Ansprechpartner für den ICT-Manager und den 2nd-Level-Support und regen zu Optimie-
    rungen an
 • betreuen Plattformen und Cloudlösungen gemäss vertraglicher Regelung
 • garantieren ihre Dienstleistungen (technische Wartung, Funktionstüchtigkeit und Betreuung der
    Infrastruktur und Dienste, Ersatz/Reparaturen)
 • erbringen die vertraglich festgelegten Supportleistungen
 • schulen die internen Supporter
 • garantieren und überwachen die Datensicherheit bei ihren Dienstleistungen

Temporäre Partner
Die Zusammenarbeit erfolgt in Projekten auf Auftragsbasis und ist befristet.

Dienstleistungen und Produkte
 • erstellen Offerten auf Anfrage der Schule
 • machen Umsetzungsvorschläge nach Vorgaben der Schule
 • erbringen Dienstleistungen gemäss Auftragsbestätigungen
 • liefern Produkte gemäss Bestellung
 • installieren und integrieren bestellte Geräte in den infrastrukturellen Betrieb gemäss Auftrag
 • stellen Rechnung zu erledigten Aufträgen
 • erbringen Garantieleistungen gemäss Auftrag

                                                17
A.5 Pflichtenheft Second-Level-Support

Dem 2nd-Level-Support kommt eine zentrale Bedeutung zu. Er ist wichtiger Partner des ICT-
Managers und hat grosse Kenntnisse über die ICT der Schule. Mitarbeiter im 2nd-Level sind
Lehrpersonen und verfü gen ü ber eine Zusatzausbildung (z.B. CAS PICTS).

ICT-Konzept
 • unterstützt bei der Überarbeitung des ICT-Konzepts

Koordination des IT-Supports
 • tauscht sich mit verschiedenen Support-Level und dem ICT-Manager aus
 • ist Ansprechpartner für den 1st-Level-Support
 • unterstützt den 1st-Level-Support und führt zeitraubendere Arbeiten fort.
 • arbeitet wo notwendig mit 3rd-Level-Support zusammen

Hardware
 • Unterstützt den ICT-Manager bei der Einbindung neuer Hardware
 • unterstützt den 1st-Level bezüglich Funktionstüchtigkeit der Hardware
 • hat Übersicht über die Tablet-Koffer
 • gibt persönliche Geräte an Lehrpersonen ab
 • meldet dem ICT-Manager notwendige Investitionen
 • koordiniert mit den Materialverwalter Anschaffungen von Klein- und Verbrauchsmaterial

Cloud-Lösungen und Online-Diensten
 • verwaltet in Zusammenarbeit mit dem ICT-Manager die Geräte (MDM): Konfiguration, Soft-
    wareausstattung, Netzanbindung
 • hat Zugriff auf die Systeme und unterstützt den ICT-Manager bei den Cloud-Lösungen und On-
    linediensten (LehrerOffice, Klapp, Office365 etc.)
 • unterstützt die Schulleiter bei der Zuweisung der Lehrpersonen im LehrerOffice

Schulungen Software und Plattformen
 • analysiert Schwierigkeiten der LP und bringt Lösungsvorschläge für deren Behebung
 • bietet interne Schulungsmöglichkeiten (LehrerOffice, Klapp, Office365 etc.)

Apps
 • erhebt die Bedürfnisse der Lehrpersonen, klärt die Kosten und entscheidet mit Fachkreisen de-
   ren Implementierung
 • unterstützt die Lehrpersonen bei Anwendungsfragen
 • meldet dem ICT-Manager notwendige Investitionen

Unterricht
 • begleitet die Fachlehrer Medien und Informatik bei Unterrichtsfragen
 • arbeitet an einem internen Umsetzungsplan im Fach Medien und Informatik mit
 • Unterstützt die Schulleiter bezüglich Koordination der Anwendungskompetenzen

Weitere Pflichten
 • Eignet sich regelmässig praxisrelevantes Wissen ICT an

                                               18
A.6 Pflichtenheft First-Level-Support
Der 1st-Level-Support ist eine niederschwellige und kurzfristige Anlaufstelle vor Ort für die
Lehrpersonen. Er nimmt sich Anliegen an, welche im Zeitrahmen von 30' lösbar sind.
oder übergibt an den 2nd-Level-Support

Koordination des IT-Supports
 • ist Ansprechpartner für die Lehrpersonen
 • tauscht sich mit 2nd-Level-Support aus
 • übergibt grössere Fälle dem 2nd-Level-Support

Hardware
 • löst einfache, kurzfristig behebbare technische Probleme (bis 30')
 • ist zuständig für niederschwelligen Unterhalt von Geräten und Zubehör
 • zeigt sich verantwortlich für Materialausgaben und Verleih
 • unterstützt die Lehrpersonen bei der alltäglichen Gerätebedienung
 • hat die Übersicht zu Etat in seinem Verantwortungsbereich, initiiert Ersatz und Reserve von
   Geräten beim 2nd-Level-Support

Software
 • ist Anlaufstelle für einfache Frage Software und Hardware
 • unterstützt Lehrpersonen bei Updates, Treiberaktualisierungen und Passwortfragen
 • betreut in seinem Verantwortungsbereich die Homepage
 • koordiniert Lehrmittelbestellungen sowie Online-Lizenzen

                                               19
A.7 Nutzungsrichtlinien

1. Ziel und Zweck der Nutzungsrichtlinien
Die Nutzungsrichtlinien bilden den Rahmen für die Nutzung der ICT der Schule, nehmen Stel-
lung zum Datenschutz und klären Urheberrechte und Umgang mit Mitmenschen und Gerät-
schaften.

1.1. Nutzungsrichtlinien
Die Schü lerinnen und Schü ler lernen den sorgfä ltigen Umgang mit den digitalen Medien im
Unterricht und zu Hause. Die Nutzungsrichtlinien werden mit den Schü lerinnen und Schü lern
besprochen und den Eltern als Information zur Verfügung gestellt.

1.2. Nutzungsvereinbarung
Für Geräte, welche Personen für ausserhalb der Schule zur Verfügung gestellt werden, ist eine
persönliche Nutzungsvereinbarung zu treffen. Diese ergänzt die Nutzungsrichtlinien und wird
zwischen Schule und dem Nutzer getroffen.

2. Allgemeine Nutzungsrichtlinien
Das Gerä t wird in der Schule zum Lernen und Arbeiten gebraucht. Die Schule unterscheidet
zwischen persönlichen Geräten und geteilten Geräten.

2.1. Nutzung und Sorgfalt
Umgang mit Gerä ten      Das Gerä t wird mittels Profilen verwaltet. Diese Profile erlauben es,
                          schulrelevante Programme, Apps, Lehrmittel und Kursdossiers auf
                          dem Gerä t bereit zu stellen.
                          Updates, Neu- und Nachinstallationen erfolgen zentral über die
                          Geräteverwaltung (MDM).
                          Die Schü lerin und der Schü ler gehen mit dem Gerä t sorgfä ltig um.
                          Es ist darauf zu achten, dass es keinen unnö tigen Schlä gen und kei-
                          nen extremen Bedingungen (z.B. Flü ssigkeiten, Kä lte, Hitze) ausge-
                          setzt ist.
                          Sä mtliche Mä ngel, Stö rungen oder Schä den sind unverzü glich der
                          Lehrperson zu melden.
                          Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Gerä t
                          (Verlust, selber verursachte Beschä digung) sind Schü ler und
                          Schü lerinnen bzw. ihre Eltern haftbar. Sie kommen fü r den Scha-
                          den oder den Verlust auf.
Umgang mit Identitä ten Die vorhandene Identifikation auf dem Gerä t darf nicht geä ndert
                          werden (z.B. Etiketten, Name des Gerä tes, eigene und fremde Profi-
                          le u.a.).
Sorgfalt im Internet      Bei geringsten Anzeichen von Gefahren aus dem Internet sucht die
                          Schü lerin bzw. der Schü ler das Gesprä ch mit den Eltern und/oder
                          der Lehrperson. Dies bezieht sich z.B. auf Chat-Rä ume, auf soziale
                          Medien, Cyber-Mobbing.
                          Die Lehrpersonen garantieren der Schü lerin und dem Schü ler den
                          vertrauensvollen Umgang mit Problemen, denen die Schü lerin bzw.
                          der Schü ler im Umgang mit dem Internet begegnet.
                          Die Schule kann auf dem von der Schü lerin und dem Schü ler ge-
                          nutzten Gerä t bei Bedarf den Verlauf von abgerufenen Webseiten
                          einsehen.
                          Die Benutzerinnen und Benutzer ü bernehmen Verantwortung fü r
                                                 20
den Inhalt ihrer Mitteilungen und gespeicherten Daten.
                         Bei Unsicherheiten in Bezug auf unerwü nschte Inhalte sucht die
                         Schü lerin bzw. der Schü ler das Gesprä ch mit der LP.
                         Die Schule kann bestimmte Seiten im Internet sperren.

2.2. Datenschutz
Daten von anderen und    Werden auf den Gerä ten Profile gelö scht oder werden diese durch
sich selber schü tzen   die Schü lerinnen und Schü ler zurü ckgesetzt oder verä ndert, wird
                         die Schule automatisch informiert und entscheidet ü ber die Mass-
                         nahmen.
                         Das eigene Profil ist anderen Personen nicht zur Verfügung zu stel-
                         len.
                         Die Schü lerinnen und Schü ler verö ffentlichen keine persö nlichen
                         Angaben oder Bilder von Mitschü lerinnen oder Mitschü lern.
Umgang mit Pass-         Passwö rter und Zugangsdaten werden sicher aufbewahrt und ver-
wö rtern                traulich behandelt.

2.3. Umgang mit Mitmenschen
Respektvoller Umgang, Beleidigungen in der Kommunikation mit anderen und Verun-
d.h. keine Beleidigun-  glimpfung anderer werden vermieden.
gen
Persö nliche Daten von Im Internet werden keine persö nlichen Angaben ü ber sich selber
sich und von anderen    oder andere Personen bekannt gegeben.
                        Benutzernamen fü r Foren und Chat werden so gewä hlt, dass sie
                        keine persö nlichen Angaben enthalten (Name, Alter, Geschlecht,
                        usw.).
                        Im schulinternen Netz (Office365) ist der persönliche Name zu
                        verwenden.
Daten von anderen       Die Daten von anderen werden ohne ihr Einverstä ndnis weder ve-
                        rä ndert noch gelö scht.
Kein Rassismus, keine   Unerwü nschte Inhalte (gewaltverherrlichende, pornografische,
Gewaltverherrlichung    rassistische Seiten oder urheberrechtlich unerlaubtes Material)
                        gehö ren nicht auf das Gerä t und mü ssen umgehend durch die
                        Schü lerin bzw. den Schü ler oder die Lehrperson entfernt werden.

2.4. Urheberrecht
Quellen angeben          Zur Gestaltung von Arbeiten, die nicht verö ffentlicht werden,
                         dü rfen Texte oder Bilder aus dem Internet verwendet werden. Die
                         Quellen werden angegeben.
Urheberrecht respek-     Filme, Texte, Bilder und Musik sind meistens urheberrechtlich ge-
tieren                   schü tzt. Sie dü rfen nicht weitergeben werden.
Eigentumsrecht beach-    Gespeicherte, persö nliche Daten sind Eigentum der Schü -
ten                      lerin bzw. des Schü lers und unterstehen dem Urheberrecht. Auf
                         Arbeiten, welche im Rahmen von schulischen Aufträgen erstellt
                         wurden, haben Lehrpersonen Einsichtsrecht.

2.5. Regeln
allgemein                Daten werden auf dem eigenen Profil gespeichert.
Mobile Geräte            Daten werden nur in Absprache mit der LP geteilt. Das Gerä t wird
                         in einer Hü lle aufbewahrt.
                         Das Gerä t wird dann verwendet, wenn der Lehrer oder die Lehre-
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rin den Einsatz im Unterricht erlaubt bzw. gemeinsam damit gear-
                          beitet wird.
                          Den Nutzungsvorgaben der Lehrperson ist Folge zu leisten. Bei
                          Regelverstö ssen kann die Arbeit mit dem Gerä t durch die Lehrper-
                          son eingeschränkt oder untersagt werden.
                          Das Gerät wird am Ende der Arbeit an den vorgesehenen Lageror-
                          ten zurückgelegt und an das Ladekabel angeschlossen. Es verbleibt
                          in der Schule.
                          Schülergeräte werden nur in Ausnahmesituationen und im Einver-
                          ständnis mit der Schulleitung ausgeliehen.
Lokale Geräte             Dokumente werden nur ausgedruckt, wenn dies zuvor mit der LP
                          besprochen ist (die LP zeigt, welcher Drucker benutzt werden
                          darf).
                          Das Gerät wird heruntergefahren. Es verbleibt an seinem Platz (PC-
                          Raum oder Laptopwagen). Der Arbeitsplatz wird aufgerä umt zu-
                          rückgelassen.

3. Persö nliche Nutzung (nur Lehrpersonen)
Regeln zur per-            Mitarbeiter erhalten für die Dauer ihrer Anstellung leihweise ein
sö nlichen Nutzung        persönliches Gerät. Das Gerä t bleibt im Besitz der Schule. Es ist
                           eine Nutzungsvereinbarung zu treffen.
                           Das Gerät dient in erster Linie als Arbeitsgerät für die Aufgaben im
                           Zusammenhang mit der Anstellung. Es darf privat genutzt werden.
                           die schulische Nutzung hat Vorrang.

                          Die Lehrperson trä gt die Verantwortung fü r das persö nliche Gerä t:
                          • Das Gerät wird immer geschützt transportiert.
                          • Ausser der LP arbeitet niemand auf diesem Gerät.
                          • Auf Klebbilder, Designfolien u.ä. auf dem Gerät ist zu verzichten.
                          • Die LP beachtet die juristisch empfohlenen Regeln wie Daten-
                             schutz, Pan European Game Information (PEGI), Freiwillige
                             Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), Prävention.
                          • Bei Schäden, die im ausserschulischen Kontext durch den Halter
                             bzw. die Halterin oder Drittpersonen verursacht werden, haftet die
                             Haftpflicht-/Sachversicherung der LP respektive die Haftpflicht-
                             /Sachversicherung der Drittperson.
                          • Für lokal gespeicherte Daten ist der Nutzer des Gerätes verantwort-
                             lich.

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