Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf

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Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
LANDESHAUPTSTADT

            Schulsozialarbeit Wiesbaden

Kompetenz-Entwicklungs-Programm
   im Übergang Schule-Beruf
 Ein Programm zur Verbesserung der Perspektiven für
        Hauptschülerinnen und Hauptschüler

                                          „Wege dürfen steinig sein,
                                            nur nicht vergebens.“
                                              Sprichwort aus Nepal

                 Amt für Soziale Arbeit

                     www.wiesbaden.de
Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
Impressum

 Amt für Soziale Arbeit
 Abteilung Schulsozialarbeit
 Kurt-Schumacher-Ring 2 - 4
 65195 Wiesbaden

 Tel.: 0611 31-2996
 Fax: 0611 31-4955
 E-Mail: schulsozialarbeit@wiesbaden.de

 Verfasser/-innen:
 Bernhard Kersten      Leiter der Abteilung Schulsozialarbeit
 Dan Pascal Goldmann   Leiter des Sachgebietes Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen
 Anke Marchlewitz      Koordinatorin Kompetenz-Entwicklungs-Programm
 Angelika Zaizek       Koordinatorin Kompetenzagentur Wiesbaden

 Layout:
 Wiesbaden Marketing

 Auflage:
 3.000 Exemplare

 Druck:
 Druckerei Wurm GmbH, Im Rad 20, 65197 Wiesbaden

 Beiträge zur Sozialplanung                                               Nr. 29/Juli 2008
Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
Inhalt

               Grußwort des Sozialdezernenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

   1           Herleitung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

   2           Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

   2.1         Stufenmodell der Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

   2.2         Arbeitsschwerpunkt Übergang Schule-Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

   3           Kompetenz-Entwicklungs-Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

   3.1         Einschätzungsbogen Schülerprofil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

   3.2         Übergangstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

   3.3         Eltern-Schüler-Gespräch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

   3.4         Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

   3.4.1           Berufliche Grundqualifizierung (GQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

   3.4.2           Soziale-Kompetenz-Training (SKT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

   3.4.3           Förderkurs (FK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

   3.4.4           Berufsorientierung (BO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

   4           Kompetenzagentur Wiesbaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

   5           Steuerung und Koordination . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

   6           Ausblick und Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden                                                                               1
Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
Grußwort
Die gegenwärtige Situation von Hauptschulabsolvent/-innen im Übergang von der Schule
in den Beruf ist von vielfältigen Veränderungen geprägt. Die Jugendarbeitslosigkeit, die
sich bei Hauptschulabsolvent/-innen oder gar bei Schüler/-innen ohne Schulabschluss
besonders bemerkbar macht, geht einher mit der Tatsache, dass sich das Anforderungsprofil an Ausbildungsberufe
kontinuierlich erhöht hat. Immer mehr klassische Ausbildungsberufe sind für Hauptschüler/-innen nicht mehr
geeignet, andere sind nur noch mit einem sehr guten Hauptschulabschluss zu erreichen.
Ferner stehen Hauptschüler/-innen zunehmend in einem Verdrängungswettbewerb mit Realschüler/-innen bei ihrer
Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz.
Mit der Einführung des SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - und dem Anspruch auf Arbeit für jeden hilfe-
bedürftigen jungen Menschen unter 25 Jahren wird Wiesbaden als Optionskommune immer mehr gefordert, auf
diese Situation zu reagieren. Dies hat zur Folge, dass das Thema „Beruf“ nicht länger nur als Perspektive nach einer
Schullaufbahn betrachtet werden kann, sondern schon die Schulzeit als vorbereitendes Feld für den Einstieg in die
Arbeitswelt gesehen werden muss.

Viele Betriebe äußern, dass sie keine „geeigneten“ Bewerber/-innen für die angebotenen Ausbildungsstellen finden.
Das wirft das Thema auf, welche Anforderungen die Wirtschaft tatsächlich an ihre zukünftigen Auszubildenden
stellt und welche individuellen Kompetenzen für die Aufnahme einer Berufsausbildung im dualen System vorhan-
den sein müssen.
Damit gewinnt auch für die Schule der Themenbereich Übergang Schule-Beruf eine zentrale Bedeutung. Sie ist vor
erhebliche Herausforderungen gestellt, die weit über die faktische Wissensvermittlung hinausgehen.
Mit dem in dieser Informationsschrift vorgelegten Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit stellt
das Sozialdezernat der Landeshauptstadt Wiesbaden eine gezielte Maßnahme im Themenbereich Übergang Schule-
Beruf dar. Es bearbeitet die oben beschriebenen Problematiken mit hoher Fachlichkeit zielgerichtet und präventiv, ist
ein eng mit den anderen Jugendhilfeangeboten des Amtes für Soziale Arbeit vernetzter Baustein und verbessert so
nachhaltig die Perspektiven der Wiesbadener Hauptschüler/-innen.
Das Programm wurde in Kooperation mit anderen Akteuren im Feld Übergang Schule-Beruf entwickelt, ist im
System Schule angesiedelt, greift auf die in langen Jahren gewachsenen Kooperationsstrukturen der Schulsozial-
arbeit als tragfähiges Netzwerk zurück und bietet rechtzeitige Unterstützung, Orientierung und Qualifizierung.
Allen Kooperationspartnern - den Betrieben, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Kreis-
handwerkerschaft, der Ausbildungsagentur, der Arbeitsagentur und vor allem den beteiligten Schulen - möchte ich
herzlich für ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung danken.

Mit einem direkten Übergang von der Schule auf einen Ausbildungsplatz oder in eine schulische Qualifizierung wer-
den Brüche in der Biographie einzelner Jugendlicher vermieden. Damit werden die zum Teil enormen gesellschaft-
lichen Anstrengungen und Folgekosten zur Integration arbeitsloser Jugendlicher erheblich reduziert.
Mit den Maßnahmen der Schulsozialarbeit leistet das Amt für Soziale Arbeit als Jugendhilfeträger über die enge
Kooperation in den Schulen einen wichtigen Beitrag für die soziale und berufliche Integration benachteiligter
Hauptschüler/-innen in Wiesbaden.
Aus Sicht des Gemeinwesens ist es dringend geboten, diese in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe gefährdeten Jugend-
lichen durch rechtzeitige Qualifizierung zu integrieren, ihnen Chancen zu eröffnen und sie ihre Potenziale gewinn-
bringend in die Gesellschaft einbringen zu lassen.

Arno Goßmann
Sozialdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden

2                                           Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
1 Herleitung des Kompetenz-
  Entwicklungs-Programms
Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden ist ent-
standen auf dem Hintergrund von langjährigen Erfahrungen der Schulsozialarbeit im Arbeitsfeld Übergang
Schule-Beruf.
Es basiert ebenso auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus der engen Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrer/
-innen und Schulsozialarbeiter/-innen im Schulalltag.

Die Schulsozialarbeit an den fünf Hauptschulen, drei Integrierten Gesamtschulen und an einer Förderschule (Schule
für Lernhilfe) bezieht alle Schüler/-innen der Klassen 5 bis 10 ein. Damit werden etwa 80 % aller Wiesbadener
Hauptschüler/-innen erreicht.

Mit der Begründung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und der eklatant geringen Übergangsquote von Hauptschul-
abgänger/-innen auf einen Ausbildungsplatz hat sich seit etwa zehn Jahren der Themenbereich Übergang Schule-
Beruf zu einem Arbeitsschwerpunkt der Schulsozialarbeit an den Schulen entwickelt. Der zentrale Gedanke hierbei
ist, die Kenntnisse und die persönlichen Beziehungen mit den Schüler/-innen - aus der langen Zusammenarbeit ab
der 5. Klasse - in den letzten 1 1/2 Jahren der Schulzeit gezielt zur Orientierung und Unterstützung für ihren opti-
malen „Einstieg in das Leben nach der Schule“ zu nutzen.

Durch die frühzeitige Bereitstellung von Angeboten und Maßnahmen aus dem Themenkreis der Jugendberufshilfe
und durch den direkten Übergang von der Schule in eine Qualifizierung mit der Priorität des Erreichens eines Aus-
bildungsplatzes im ersten Ausbildungsmarkt werden die Perspektiven der Hauptschüler/-innen zur Ermöglichung
einer selbstständigen Lebensführung maßgeblich verbessert.

Demzufolge wurden sukzessive seit dem Jahr 1997 gezielte Unterstützungen und systematische Hilfen bei Berufs-
orientierungen, Bewerbungen, Maßnahmen zum Erreichen des Hauptschulabschlusses sowie zur Verbesserung der
Schlüsselqualifikationen entwickelt. Hierzu gehörte die Mitwirkung am schulischen Betriebspraktikum, dessen
Durchführung und Auswertung in enger Kooperation von jeweiliger Klassenleitung und Schulsozialarbeiter/-in
erfolgte.

Aus diesen Maßnahmen und Projekten wurden bestimmte Einheiten und Module in einem Baukastensystem für die
weitere Arbeit zusammengefügt. Einzelne Instrumente wie das Bewerbungsplanspiel und das Bewerbungscafé
wurden in der Folge standardmäßig in das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit an den Schulen aufgenommen.
Seit dem Jahr 2000 werden die Ergebnisse der Arbeit in einer jährlichen Abgangs- und Übergangsstatistik aller einbe-
zogenen Hauptschulabgänger/-innen pro Schule sowie insgesamt festgehalten. Die Gesamtergebnisse werden auf der
jährlich stattfindenden Hauptschulkonferenz mit allen Schulleiter/-innen vorgestellt und besprochen. Anschließend
werden die Ergebnisse in den jeweiligen Schulen ausgewertet.

Im Juni 2006 wurden im Rahmen des Ausbildungspaktes bundesweit einvernehmliche Festlegungen getroffen, was
von Schulabgänger/-innen erwartet werden kann, wenn sie eine Berufsausbildung beginnen. Dies diente als eine
Orientierung für die Konzipierung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms der Schulsozialarbeit.
In dem Ausbildungspakt wurden neben den schulischen Basiskenntnissen insbesondere auch Merkmale des Arbeits-
und Sozialverhaltens näher bestimmt. Diese Schlüsselqualifikationen sind aus Sicht aller Beteiligten des Aus-
bildungspaktes für die Feststellung der Ausbildungsreife von großer Bedeutung.

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden                                                   3
Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
„Bei der Beurteilung der Ausbildungsreife geht es somit um die Einschätzung, ob ein Jugendlicher die allgemeinen
Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit (schulische Kenntnisse und Fertigkeiten; physische und psychische
Belastbarkeit; Bewältigung eines 8-Stunden-Tages; lebenspraktische Kompetenzen, die Voraussetzung für die Teil-
nahme am Arbeitsleben sind) und die generellen Voraussetzungen für Ausbildungsberufe mit weniger komplexen
Anforderungen erfüllt.“
(aus „Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland – Kriterienkatalog zur Ausbildungs-
reife, Seite 14, Hrsg. Bundesagentur für Arbeit, April 2006)

Hieraus ergeben sich für die Schulsozialarbeit und die Schulen bis heute folgende Themenstellungen:

• Wie können explizit die Hauptschüler/-innen vermehrt zur Ausbildungsreife gelangen?

• Mit welchen Angeboten und Maßnahmen kann die Quote des Übergangs der Hauptschüler/-innen auf einen
  Ausbildungsplatz deutlich erhöht werden?

• Wie kann man für die Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz erreichen (können), ihren Übergang auf eine
  adäquate Anschlussmaßnahme organisieren, um ihnen damit das spätere Erlangen eines Ausbildungsplatzes zu
  ermöglichen?

Die Diskussionen dieser zentralen Fragen innerhalb der Schulsozialarbeit, mit den Klassenlehrer/-innen der Schulen,
mit anderen Fachleuten aus dem Amt für Soziale Arbeit, der Ausbildungsagentur, der Agentur für Arbeit sowie mit
Vertreter/-innen der Wirtschaft gaben den Anstoß zur Erarbeitung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms.

Dabei wurde deutlich, dass aus Sicht der Schule eine gezielte Förderung im Übergang Schule-Beruf dringend
erforderlich ist.
Die Motivation vieler Hauptschüler/innen, die sich ihrer geringen Chancen in der Gesellschaft meist bewusst sind, kann
durch diese gezielte Unterstützung und individuelle Beratung für ihre Lebensperspektive wieder aktiviert werden.

Das konzipierte Kompetenz-Entwicklungs-Programm (KEP) hat grob skizziert folgenden Inhalt:

Auf der Basis der individuellen Kompetenzfeststellung werden zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen organisiert
und finanziert. Die einzelnen Schüler/-innen werden in Folge je nach ihren Begabungen, Stärken, Schwächen oder
Defiziten in ihrer beruflichen Orientierung, in ihren sozialen Kompetenzen und/oder in ihren schulischen Leistungen
jeweils gezielt gefördert.

Einzelne Instrumente des Kompetenz-Entwicklungs-Programms wurden in Arbeitsgruppen der Schulsozialarbeit in
Rückkopplung mit Lehrer/-innen entwickelt und erprobt.
Die Maßgabe war, höchste Praktikabilität zu erreichen: Jedes Instrument sollte auf einer DIN-A4-Seite beschrieben
sein, eine geringe Bearbeitungszeit haben und einen hohen Erkenntniswert erbringen.

Die Erprobung bestimmter Instrumente fand unter Hinzuziehung von Fachleuten der Wirtschaft wie der Handwerks-
kammer, der Kreishandwerkerschaft und der Industrie- und Handelskammer statt.

Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm wird als lernendes System verstanden. Ergänzungen, Verbesserungen
sowie Effektivierungen im Ablauf können einheitlich eingebaut werden.

4                                            Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
Seit dem 15. Februar 2007 ist die Kompetenzagentur Wiesbaden (KA) in das Kompetenz-Entwicklungs-Programm
der Schulsozialarbeit Wiesbaden integriert.
Die Kompetenzagentur Wiesbaden ist ein mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) gefördertes Programm
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ihre Arbeit konzentriert sich auf
Schüler/-innen im letzten Schulhalbjahr in den Klassen 8, 9 und 10 zum einen auf diejenigen Hauptschulabgänger/
-innen, deren Hauptschulabschluss gefährdet ist, die kaum eine Chance auf einen Ausbildungsplatz haben und
die ohne gezielte Unterstützung nicht in qualifizierende Maßnahmen übergehen werden. Zum anderen zielt sie auf
die Gruppe von Jugendlichen, die in persönlichen, sozialen oder familiären Problemlagen gezielter sozialpädagogi-
scher Betreuung bedürfen.
Mit einem Fallmanagement ab dem 2. Schulhalbjahr - bei Bedarf bis zum Jahresende nach Verlassen der Schule -
werden diese Jugendlichen individuell unterstützt, um ihren Übergang auf einen für sie adäquaten Anschlussplatz
im berufsbildenden System oder in eine entsprechende Maßnahme zu organisieren.
Hierbei sind die Kooperationsstränge mit der Ausbildungsagentur und der Berufsberatung frühzeitig zu nutzen.
Die zielgerichtete Vermittlung verbessert die Einmündungschancen der jungen Menschen und verhindert
demotivierende Warteschleifen.

Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm sowie die Kompetenzagentur Wiesbaden (die KA ist in den Schau-
bildern orange dargestellt) sind zwei eng ineinander verwobene Programme. Auf dem Hintergrund der Steuerungs-
struktur der Abteilung Schulsozialarbeit werden die Angebote und Maßnahmen in den Programmen jeweils von
einer neu geschaffenen Koordinationsstelle arbeitsteilig organisiert und koordiniert.

Nach Erstellung der Konzeption des Kompetenz-Entwicklungs-Programms wurde das Programm „Perspektiven
für Hauptschüler/-innen in Kooperation mit Unternehmen“ am 15. Dezember 2006 von der Stadtverordneten-
versammlung beschlossen.

In der Folge wurden die acht beteiligten Schulen über intensive Gespräche mit den Schulleitungen und mit der
Programmvorstellung auf den Gesamtkonferenzen ausführlich informiert. Danach konnte der 1. Durchgang des
Programms mit breiter Zustimmung aller beteiligten Partner zum 1. Februar 2007 in den 8. Klassen der Schulen mit
insgesamt 613 Schüler/-innen starten.
Die Schüler/-innen der Förderschule wurden nach entsprechender Konzeptmodifizierung und nach Absprache mit
der Schule ab Oktober 2007 in das Programm einbezogen.

Zum 1. Februar 2008 startete analog der nächste Durchgang mit 609 Schüler/-innen in den 8. Klassen, während
sich parallel die Schüler/-innen der 9. Klassen im letzten Halbjahr vor ihrem Schulabgang weiterhin im 1. Durchgang
des Programms befinden.

Das Programm hat die Zielsetzung, die Übergangsquote von Hauptschulabgänger/-innen auf einen Ausbildungs-
platz um 10 % zu erhöhen.
Im November 2008 wird die jährliche Abgangs- und Übergangsstatistik der Schulsozialarbeit die Ergebnisse nach
dem 1. Durchgang des Kompetenz-Entwicklungs-Programms zeigen.

Bernhard Kersten
Leiter der Abteilung Schulsozialarbeit

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Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
2 Schulsozialarbeit der
  Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Schulsozialarbeit in Wiesbaden ist seit 30 Jahren ein Teil des städtischen Jugendhilfe-Angebotes. Sie begann im
Jahr 1977 als Modellversuch im Stadtteil Klarenthal.
Im Jahr 1983 wurde sie Regeleinrichtung und ist seit dem Jahr 1993 als eigenständiges Aufgabenfeld der
Jugendhilfe in der Abteilung Schulsozialarbeit des Amtes für Soziale Arbeit zusammengefasst. Basis hierfür ist das
Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere §13 Jugendsozialarbeit. Die Angebote der
Schulsozialarbeit sind über Kooperationsabsprachen und Verfahrensregelungen eng mit anderen Bereichen des
Amtes für Soziale Arbeit, hauptsächlich dem Sozialdienst, verknüpft.
Schulsozialarbeit ist ein präventives und kompensatorisches Jugendhilfeangebot. Sie ist die engste Form der
Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Die Basis ist die alltägliche Zusammenarbeit von Lehrer/-innen und
Sozialarbeiter/-innen, die mit der gleichen Zielgruppe, ähnlichen Zielsetzungen und zum Teil unterschiedlichen
Methoden im Feld Schule und Stadtteil arbeiten.
Die rechtzeitige Bereitstellung von sozialpädagogischen Angeboten verhindert oder korrigiert viele Fehlentwicklungen,
zeigt Problemlösungswege auf und eröffnet frühzeitig die Bereitstellung notwendiger Hilfen. Dies reduziert die
Konflikt- und Gewaltpotentiale und die Verweigerungsformen in der Schule, Familie, Freizeit und im Stadtteil, erhöht
die Chancen für das Erreichen eines Schulabschlusses und für den Einstieg in das Berufsleben mit einem
Ausbildungsplatz.
Schulsozialarbeit führt zur Ersparnis von Erziehungshilfe-Kosten und wird spätere soziale Folgekosten wie z.B.
SGB II-Bezug reduzieren. Sie ist als wirkungsvolles und kostengünstiges Jugendhilfeangebot stets mit Zustimmung
aller Parteien im Stadtparlament eingerichtet und sukzessive ausgebaut worden.
Die Abteilung Schulsozialarbeit enthält zwei Sachgebiete, die „Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen“ und
die „Betreuenden Grundschulen“. Sie umfasst heute 23 Einrichtungen an Wiesbadener Schulen.
Auf den Arbeitsansatz der 14 Betreuenden Grundschulen wird in diesem Kontext nicht weiter eingegangen.

Die Schulsozialarbeit als Jugendsozialarbeitsangebot der Jugendhilfe hat folgende Ausrichtung:

• Die sozialpädagogischen Angebote der Schulsozialarbeit richten sich an Wiesbadener Schüler/-innen, die zum
  Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße
  auf Hilfen angewiesen sind, und die zum Teil nur mit dieser Unterstützung einen Schulabschluss und einen
  qualifizierenden Übergang ins Berufsleben erreichen werden.

• Die Schulsozialarbeit ist primär an Schulen und in Stadtteilen mit besonderen sozialen Anforderungen eingerichtet.

Im Sachgebiet Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen sind ca. 30 Schulsozialarbeiter/-innen beschäf-
tigt, die wöchentlich mit den etwa 3.500 Schüler/-innen an diesen Schulen arbeiten.
An jeder Schule arbeiten in der Regel drei Sozialarbeiter/-innen, von denen jede/r für zwei Jahrgänge mit
insgesamt ca. sechs Klassen und ca. 150 Schüler/-innen zuständig ist.
Die Schulsozialarbeiter/-innen haben in jeder Schule 1-2 Büroräume und 1-3 Gruppenräume sowie einen Sach-
mitteletat zur Verfügung.

Die Schulsozialarbeits-Einrichtungen gibt es derzeit an folgenden 9 Schulen:

• Wolfram-von-Eschenbach-Schule – Hauptschule mit Ganztagsschule            • Sophie-und-Hans-Scholl-Schule – Integrierte Gesamtschule
• Heinrich-von-Kleist-Schule – Verbundene Haupt- und Realschule             • Hermann-Ehlers-Schule – Integr. Gesamtschule mit Ganztagsschule
• Ludwig-Erhard-Schule – Verbundene Haupt- und Realschule mit Förderstufe   • Wilhelm-Leuschner-Schule – Integrierte Gesamtschule
• Adalbert-Stifter-Schule – Grund- und Hauptschule                          • Wilhelm-Heinrich-von-Riehl-Schule
• Comeniusschule – Schule für Lernhilfe                                       – Schulformbezogene Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule im Aufbau

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Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
2.1     Stufenmodell der Schulsozialarbeit

Die Angebote und Leistungen im Sachgebiet Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen sind in einem
Stufenmodell systematisiert. Das Stufenmodell ordnet den fließenden Übergang von den präventiven zu den
kompensatorischen Angeboten und Maßnahmen der Schulsozialarbeit. Es ermöglicht einen flexiblen Einsatz von
Methoden und Angeboten in den drei Stufen, die je nach der Ausgangs- oder Bedarfslage in einer Klasse oder dem
Jahrgang und nach der fachlichen Einschätzung von Sozialarbeiter/-in und Lehrer/-in angemessen sind.

                  Maßnahmen und Angebote der Stufen für die Klassen 5-10
                 Stufe              Leistungen                        Zielgruppen      Interventionsebene

                  3                                Einzelfallarbeit   Einzelne         Kompensation
                                                                      Schüler/-innen

                                    Hausaufgabenbetreuung,
                                    Freizeitangebote, Freizeiten,     Bestimmte        Kompensation
                  2                 Gruppenarbeit, Stadtteilarbeit,   Schüler/-innen   und
                                    Systematische Hilfen im
                                                                                       Präventation
                                    Übergang Schule-Beruf

                  1               Klassenbetreuung,
                           Koordination Klassenlehrer/-innen          Alle             Präventation
                                                                      Schüler/-innen

Die Klassenbetreuung (Stufe 1) findet in Kooperation mit den Klassenlehrer/-innen i. d. R. einmal wöchentlich in
einer Unterrichtsstunde am Vormittag im Klassenverband statt und wird gemeinsam von Klassenlehrer/-innen und
Sozialarbeiter/-innen durchgeführt. Daran schließt sich die Koordinationsstunde zur Auswertung, zum
Fachaustausch und zur Planung der weiteren Vorhaben an. Die Klassenbetreuung bildet die Grundlage für alle
weiteren Maßnahmen der Schulsozialarbeit auf der Stufe 2 und der Stufe 3.

Aus den Erfahrungen der Klassenbetreuung werden für bestimmte Schüler/-innen Gruppenangebote (Stufe 2)
konzipiert:
• Gruppen- und Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung
• Ferienprogramme und Wochenendfreizeiten
• Systematische Hilfen im Übergang Schule - Beruf
• Stadtteilarbeit / Veranstaltungen

Ziel ist die Förderung der Schüler/-innen durch den Aufbau von Beziehungen und Vertrauen, das Heranführen an
eine sinnvolle Freizeitgestaltung, die Schaffung von neuen Erlebnisräumen und die Entwicklung und Stärkung der
personalen und sozialen Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein.
Die Einzelfallarbeit (Stufe 3) umfasst die Arbeit mit Schüler/-innen in persönlichen, schulischen oder familiären
Problemlagen, die eine Intensivierung und Konzentration der sozialarbeiterischen Angebote und Maßnahmen erfor-
dern. In enger Abstimmung mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und als wichtiger Baustein bei der
Umsetzung von Hilfeplan-Konzepten der Bezirkssozialarbeit erfolgen Beratung, Gespräche mit Schüler/-innen,
Lehrer/-innen und Eltern und die Kooperation mit anderen Institutionen.
Ziel ist der Aufbau eines stabilisierenden Beziehungsgefüges, das Einwirken auf das Sozialverhalten und auf das
elterliche Erziehungsverhalten sowie die rechtzeitige Vermittlung in spezifische Fachdienste wie z. B. in Beratungs-
stellen oder in Therapie-Einrichtungen.

Alle die oben im Stufenmodell dargestellten Leistungen werden kontinuierlich in den Klassen 5 bis 10 bereitgestellt.
Ab der Klasse 8 werden die Angebote und Maßnahmen zunehmend auf das Thema Übergang Schule-Beruf fokussiert.

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2.2           Arbeitsschwerpunkt Übergang Schule-Beruf

Seit dem Jahr 1997 unterstützt die Schulsozialarbeit die Schüler/-innen gezielt mit dem Arbeitsschwerpunkt
„Systematische Hilfen im Übergang Schule-Beruf“. Hier wurden Projekte, Einheiten und Module entwickelt, die entspre-
chend dem Bedarf an der jeweiligen Schule in das Angebots-Repertoire der Schulsozialarbeit aufgenommen wurden.

In diesen Angeboten waren folgende Themenfelder zentral:
Soziales Lernen, Berufsorientierung, Praktikumssuche und -auswertung, Bewerbungstraining, Unterstützung im
Bewerbungsverfahren auf einen Ausbildungsplatz sowie die einzelfallbezogenen Hilfen.
Für die Schulabgänger/-innen wurden die realistischen Übergangsperspektiven herausgearbeitet, die Eltern waren
soweit wie möglich einbezogen.

Seit dem Jahr 2000 erstellt die Schulsozialarbeit zur Sicherung der Ergebnisse jährlich eine Abgangs- und Über-
gangsstatistik. In den Jahren 2005 bis 2007 gingen an den fünf Hauptschulen und drei Integrierten Gesamtschulen
ca. 30% der Hauptschulabgänger/-innen auf einen Ausbildungsplatz und etwa 20% auf eine weiterqualifizierende
Schule zum Realschulabschluss (v. a. in Berufsfachschulen/BFS) über.

Diese vergleichsweise guten Zahlen von etwa 50 % erfolgreichen Übergängen von Wiesbadener Hauptschulab-
gänger/-innen sind sicher auch auf die erfolgreiche Arbeit der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren im Verbund mit
den Schulen und anderen Akteuren im Übergangsfeld zurückzuführen.

              Auszug aus der Abgangs- und Übergangsstatistik der Schulsozialarbeit Wiesbaden
                                Hauptschulabgänger/-innen mit erfolgreichem Übergang
              aus den Klassen 9 und 10 von fünf Haupt- und drei Integrierten Gesamtschulen mit Schulsozialarbeit
                         Vergleich der Jahre 2003 bis 2007 in Prozent differenziert nach Ausbildungsplatz
                                und Übergang auf weiterführende Schulen mit Realschulabschluss

    100%              466               567               535               544              463
    65%
                                                                            Beginn KEP und KA

                                                                55%                            54%
    55%
                                                                                                     (249)
                                                                                                             gesamt
                                        49%                                                                  (Ausbildungs-
               gesamt 47%                                                    47%
                                                                                                             platz +
                                                                                                             weiterführende
    45%                                                                                                      Schule zum
    Prozent

                                                                                                             RSA (BFS u.a.)

                                                                                                             Ausbildungs-
    35%                                                                                                      platz
                                                                                               31%
                                                                                                     (143)
               Ausbildungsplatz
                       26%                                                                                   weiterführende
                                                                                                             Schule zum
    25%                                                                                        23%           RSA (BFS u.a.)
                       21%                                                                           (106)
               weiterführende Schule
               zum RSA (BFS u.a.)
    15%
                      2003             2004              2005               2006              2007
                                                         Jahre

Das im Folgenden beschriebene Kompetenz-Entwicklungs-Programm verfolgt das Ziel, die Quote des erfolgreichen
Übergangs weiter zu erhöhen.

8                                                 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
3 Kompetenz-Entwicklungs-Programm
Am 15. Dezember 2006 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden die Sitzungs-
vorlage „Perspektiven für Hauptschüler/-innen in Kooperation mit Unternehmen“. Damit konnte Anfang des Jahres
2007 an den acht Wiesbadener Schulen mit der Umsetzung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms (KEP) im
Übergang Schule-Beruf begonnen werden.
Es wird von der Schulsozialarbeit im Verbund mit den Schulen, dem Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, dem
städtischen und dem staatlichen Schulamt, den Kammern, der Kreishandwerkerschaft, der Agentur für Arbeit und
der Ausbildungsagentur durchgeführt.
Das Programm hat folgende Ziele:
1. Die Quote der Hauptschulabgänger/-innen mit direktem Übergang auf einen Ausbildungsplatz wird erhöht.
2. Der Übergang auf ein weiterführendes Bildungsangebot zum Realschulabschluss wird erhöht.
3. Das Strategische Ziel Nr. 3 des Hessischen Kultusministeriums zur Verringerung der Quote der Schulabgänger/
   -innen ohne Schulabschluss um ein Drittel wird unterstützt.
4. Die Übergänge in die Berufsbildenden Schulen oder in geeignete Anschlussmaßnahmen der Berufsvorbereitung
   werden für alle Schüler/-innen ohne Ausbildungsplatz verbessert.

Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm (siehe Schema Seite 10) baut auf den Standard-Leistungen der
Schulsozialarbeit nach dem Stufenmodell ab der Klasse 5 bis zur Klasse 10 auf. Das Wissen über die Schüler/-innen,
häufig auch eine gute Beziehung zu ihnen und ihren Eltern sowie die enge Kooperation von Lehrer/-innen und
Schulsozialarbeiter/-innen im Schulalltag, bietet die erforderliche Hintergrundstruktur und ist die Basis für die
Durchführung des Programms.
Ausgangspunkt des Kompetenz-Entwicklungs-Programms ist das Schülerprofil, das die Kompetenzmerkmale eines
Schülers/einer Schülerin zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 8. Klasse im Monat Februar im Einschätzungsbogen
Schülerprofil (siehe Seite 12) feststellt.
Dieser wird gemeinsam von Klassenlehrer/-in und Schulsozialarbeiter/-in ausgefüllt.
Das Schülerprofil zeigt die personalen, sozialen und schulischen Kompetenzen mit ihren Begabungen, Stärken,
Schwächen und Defiziten und ist grundlegend für die weitere Arbeit im Programm.
Die Auswertung des Schülerprofilbogens ergibt den Kompetenzstatus der Schüler/-innen. Anschließend folgt eine
Zuordnung der Schüler/-innen in die Übergangstypen A bis D (siehe Seite 14). Im nächsten Schritt werden in den
Monaten März und April Gespräche mit den Eltern und Schüler/-innen (siehe Seite 17) auf der Grundlage der
Ergebnisse des Schülerprofilbogens geführt. Darin werden die individuellen Übergangsziele und Qualifizierungs-
angebote schriftlich vereinbart und die Verantwortlichkeiten abgesprochen.

Danach besteht bis zum Schulabgang noch über ein Jahr Zeit, um fördernde und notwendige Motivierungen,
Orientierungen, Defizitbearbeitungen und Kompetenzentwicklungen in den differenziert eingesetzten zusätzlichen
Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen.

                       GQ
                      Berufliche
                                            SKT
                                            Soziale-
                                                                 FK
                                                               Förderkurs
                                                                                      BO
                                                                                 Berufsorientierung
                  Grundqualifizierung   Kompetenz-Training
                   (Siehe Seite 20)      (Siehe Seite 23)    (Siehe Seite 25)     (Siehe Seite 26)

Mit der Einbindung der Kammern als Anbieter bestimmter Qualifizierungsmaßnahmen sind auch die Erwartungen
der Wirtschaft und Betriebe an die Ausbildungsreife und an die Anforderungsprofile der Ausbildungsberufe in das
Gesamtprogramm einbezogen. Damit soll die Bereitschaft der Betriebe verstärkt werden, mehr Ausbildungsplätze
für Hauptschüler/-innen zur Verfügung zu stellen.
Im Folgenden wird das Kompetenz-Entwicklungs-Programm schematisch dargestellt.

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden                                                 9
Schulsozialarbeit an Haupt- und

10
                                                                  Gesamtschulen in Wiesbaden
                                                                                                                    Kompetenz-Entwicklungs-Programm
                                                                                                                                   im Übergang Schule-Beruf
                                                                                         (im Verbund von Schulsozialarbeit mit Schule, Agentur für Arbeit, Ausbildungsagentur und Wirtschaft)

                                                                                                                    Schule                      Kooperation                      Schulsozialarbeit
                                                                                                                    Standard-Leistungen der Schulsozialarbeit nach Stufenmodell
                                                                               ab Kl. 5/6
                                                                                                            Stufe 1: Klassenbetreuung/Stufe 2: Gruppenangebote/Stufe 3: Einzelfallarbeit
                                                                                                                                     Soziales Lernen /Schlüsselqualifikationen
                                                                                   Kl. 7
                                                                                                                                      Berufsorientierung /Berufsprojektwoche

                                                                                                  1. Hj.     Berufsberatung                                                       Einheiten, Projekte Übergang Schule-Beruf
                                                                                                                1. Praktikum
                                                                                   Kl. 8                                                                 Schülerprofil
                                                                                                                                          (Kompetenzfeststellung durch Schule und Schulsozialarbeit)
                                                                                                  2. Hj.
                                                                                                           Praktikumsauswertung                    Eltern-Schüler-Gespräch
                                                                                                                                                                (Schule-Beruf)

                                                                                                  1. Hj.        Bewerbung                   Zusätzl. Qualifizierung                                          Kompetenzagentur
                                                                                                            Betriebe, Innungen,          GQ     SKT         FK      BO                                          Wiesbaden
                                                                                                                                         Grund-           Soziale-          Förderkurs        Berufs-
                                                                                                                 Kammern                                                                                                                      EUROPÄISCHE UNION
                                                                                                                                       qualifizierung Kompetenz-Training                   orientierung
                                                                                                                                                                                                                                              Europäischer Sozialfonds
                                                                                                                                                                                                       W
                                                                                                                2. Praktikum
                                                                                                                                     W        mit Ziel /Orientierung auf:                                  Die KA wird vom BMFSFJ aus Mitteln des ESF gefördert

                                                                                 Kl. 9/10
                                                                                                                                                                                                Einzelfallbezogene Hilfen
                                                                                                  2. Hj.                                                                                           (Fallmanagement)

                                                                                                                                                                                               Übergabekonferenz
                                                                                                                                                                                         an BBS, AA, Ausbildungsagentur

                                                                                                                                                                                                                        FAuB
                                                                               Zielfelder:                  a. Ausbildungsplatz   b. Weiterf. Bild.angebote (RSA)            c. BGJ         d. BVJ           e. BvB         f. SGB II Fallmanagement

                                                                               2007:
                                                                               H.-Abgänger 9+10 Kl.: 463   davon:   148                           106                                                                          214
                                                                                                                                                                           Ausbildungsplatz, Arbeit, …

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
3.1     Einschätzungsbogen Schülerprofil

Der Schülerprofilbogen erhebt in einer Skala analog der Schulnoten die Einschätzung zu zwei bedeutsamen
Kompetenzbereichen: Die Schlüsselqualifikationen und die Schulnoten in den wichtigsten Schulfächern für die
Prognose des Hauptschulabschlusses und der Ausbildungsreife.

Für die Erstellung der Merkmale zum Kompetenzbereich Schlüsselqualifikationen wurden Erkenntnisse des
„Expertenmonitorings“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) aus dem Jahr 2006 zur Ausbildungsreife
herangezogen.
Ebenso wurden Hinweise aus den Methoden-Bausteinen für den Unterricht, Sekundarstufe I, „Förderung von
Lernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen“ des Hessischen Kultusministeriums aufgenommen.
Des Weiteren wurden die Ausführungen aus dem „Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife“ des Ausbildungspaktes
einbezogen.

Der Einschätzungsbogen Schülerprofil wird für alle Schüler/-innen in den 8. Klassen ab dem 1. Februar bis Anfang
März erstellt und ausgewertet.

Er wird gemeinsam von Klassenlehrer/-in und
Schulsozialarbeiter/-in ausgefüllt, die Ergebnisse
basieren somit auf der langjährigen Arbeit und
Erfahrung dieser pädagogischen Fachkräfte mit
den Schüler/-innen.

Die Noten des gerade erstellten Halbjahres-
zeugnisses werden in den Bogen übertragen.
Danach erfolgt die Einschätzung der Schlüssel-
qualifikationen, hierfür sind etwa 5 bis 10 Minuten
pro Bogen einzuplanen.

Das Schülerprofil zeigt die sozialen und schulischen
Kompetenzen mit ihren Stärken und Schwächen.
Es gibt Aufschluss darüber, welche zusätzlichen
Qualifizierungen und Kompetenzentwicklungen für die Schüler/-innen förderlich oder notwendig sind, damit sie in
etwa 1 1/2 Jahren den Hauptschulabschluss und die Ausbildungsreife erreichen werden.

Der Schülerprofilbogen und seine Ergebnisse bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte im Kompetenz-
Entwicklungs-Programm.

Er ist das „Tor“, durch das alle Schüler/-innen der 8. Klassen gehen und woraus sich alle zusätzlichen Qualifizierungs-
maßnahmen und Angebote im Übergang Schule-Beruf ergeben.

Der ausgefüllte Schülerprofilbogen verbleibt datengeschützt bei den verantwortlichen Schulsozialarbeiter/-innen.
Nach einem Jahr, also zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 9. Klasse, wird der gleiche Schülerprofilbogen erneut
ausgefüllt. Damit werden Entwicklungen festgestellt und es können neue Ergebnisse im aktuell anstehenden Über-
gangsprozess gemeinsam mit den Schüler/-innen einbezogen werden.

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden                                                    11
Schulsozialarbeit an Haupt-                           Einschätzungsbogen                              27.01.2007
     und Gesamtschulen Wiesbaden
                                                      SCHÜLERPROFIL
                                                    (für Übergang Schule-Beruf)                       ausgefüllt von:
     Schüler/-in: _________________________ Schulsozialarbeiter/-in _________________________
                                            und
     Schule:      _________________________ Klassenlehrer/-in:      _________________________
     Klasse:       _____ Schulbesuchsjahr: ____ Klasse: 8 01.02.20 ___                   Klasse: 9 01.02.20 ___

      Datum: ____________                                      1   2     3   4   5   6    1   2   3    4     5   6
      Schlüsselqualifikationen / Kompetenzen                   +                     -    +                      -
      1. Personale und soziale Kompetenzen
           Mitverantwortung        Verantwortungsfähigkeit
                                                               O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O
           Kritikfähigkeit         Einfühlungsvermögen
           Hilfsbereitschaft       Menschenkenntnis
      2. Lernkompetenz
           Motivation              Initiative                  O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O
           Lernbereitschaft        Leistungsbereitschaft
      3. Kommunikative Kompetenz
           Sprache                 Ausdruck                    O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O
           Umgangsformen           Argumentationsfähigkeit
      4. Teamkompetenz
           Kooperation             Teamfähigkeit/ Dynamik      O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O
           Konfliktfähigkeit       Toleranz
      5. Problemlösekompetenz
           Ausdauer                Belastungsfähigkeit
                                                               O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O
           Arbeitsmethodik         Anpassungsfähigkeit
           Flexibilität            Verhandlungsfähigkeit

      6. Realistische Selbsteinschätzung                       O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O
           für den Übergang Schule-Beruf

      Schulnoten (laut Zeugnis)
      7.   Sozialverhalten                                     O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O
            (Fehltage:         davon unentschuldigt:       )
            (Fehlstd.:         davon unentschuldigt:       )
      8.   Arbeitsverhalten                                    O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O

      9.   Deutsch             (Kurs in IGS:               )   O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O

      10. Englisch             (Kurs in IGS:               )   O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O

      11. Sport                                                O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O

      12. Mathematik           (Kurs in IGS:               )   O   O     O   O   O   O    O   O   O    O    O    O

      13. Weitere Fächer               mit Note 5 oder 6                         O   O                      O    O
      14. Schulprognose                RSA / Ü11               O                          O
                                       HSA                     O                          O
                                       ungesicherter HSA       O                          O
                                       kein HSA                O                          O
      15. Übergangstyp:           A      B      C      D
                                                               GQ O          SKT O       FK O         BO O
      16. Zusätzl. Qualifizierung            ja O nein O

      17. Eltern-Schüler-Gespräch ja O nein O                  Termin:

      18. Sonstiges / Erläuterungen

12                                               Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Erläuterungen zum Einschätzungsbogen Schülerprofil

                                                    1                                                                       6
                                                    +                                                                        -
 Schlüsselqualifikationen / Kompetenzen                                Es gelten die Durchschnittswerte

                                                    Beschreibungen:
 1. Personale und soziale Kompetenzen               Wirkt wach, interessiert und aufgeweckt. Das Verhalten zu anderen ist
     Mitverantwortung     Verantwortungsfähigkeit   angemessen. Ist hilfsbereit, verantwortlich und verlässlich.
     Kritikfähigkeit      Einfühlungsvermögen       Kann sich in Menschen und Situationen eindenken, kann Lob und
     Hilfsbereitschaft    Menschenkenntnis          Anerkennung annehmen und Kritik äußern und akzeptieren.
                                                    Wirkt engagiert und dynamisch, hat Freude an der Erledigung
 2. Lernkompetenz                                   übertragener Aufgaben, wirkt motivierend auf die Mitschüler/-innen, ist
    Motivation            Initiative                initiativ und aktiv. Lässt sich bereitwillig auf neue Aufgaben ein, stellt
    Lernbereitschaft      Leistungsbereitschaft     Fragen, nimmt rasch Informationen auf und baut sie ein. Lernt aus
                                                    Fehlern.
                                                    Kann sich sprachlich klar und deutlich ausdrücken. Spricht in
 3. Kommunikative Kompetenz                         zusammenhängenden Sätzen, formuliert flüssig, ist artikuliert und
    Sprache               Ausdruck
                                                    akustisch gut verständlich. Zeigt Offenheit in der Körpersprache
    Umgangsformen         Argumentationsfähigkeit
                                                    (Gestik / Mimik), ist höflich und hat angenehme Umgangsformen.
                                                    Ist gern Teil einer Gruppe, ist offen, rücksichtsvoll und hört anderen
 4. Teamkompetenz                                   zu. Erkennt Gruppenkonflikte und entwickelt Lösungsansätze. Greift
     Kooperation          Teamfähigkeit/ Dynamik    Ideen, Wünsche und Meinungen aus der Gruppe auf, ermutigt andere
     Konfliktfähigkeit    Toleranz                  zur Beteiligung. Bringt selbst konstruktive Beiträge ein und erwartet
                                                    arbeitsteilige Zusammenarbeit.
                                                    Zeigt Eigenständigkeit bei der Erarbeitung von Lösungswegen, hat
 5. Problemlösekompetenz                            eine systematische Vorgehensweise und arbeitet kontinuierlich. Bleibt
    Ausdauer              Belastungsfähigkeit
                                                    bei Anforderungen und Problemsituationen gelassen. Zeigt
    Arbeitsmethodik       Anpassungsfähigkeit
                                                    Stehvermögen, Flexibilität und Kreativität und ist bereit, neue Wege zu
    Flexibilität          Verhandlungsfähigkeit
                                                    gehen. Setzt sich für das Finden eines Ergebnisses ein.
                                                    Erkennt die eigenen Begabungen, Interessen, Stärken und
 6. Realistische Selbsteinschätzung                 Schwächen. Ist in der Lage, Handlungen und Orientierungen
    für den Übergang Schule-Beruf                   entsprechend auszurichten. Hat realistische Vorstellungen, Planungen
                                                    und eine adäquate Selbstwahrnehmung.
 7.-13. Schulnoten                                  Laut Zeugnis
                                                    Ergibt sich aus den Ergebnissen des Halbjahres-Zeugnisses.
 14. Schulprognose                                  Primär ist die Einschätzung der Klassenlehrer/-innen.
                                                        Prognose:
                                                    A = Hauptschulabschluss (HSA)+Ausbildungsreife (AR)
 15. Übergangstyp:       A      B      C      D     B = HSA+AR, zusätzliche Qualifizierungs-Maßnahmen notwendig
                                                    C = HSA unsicher, zusätzliche QM für HSA notwendig
                                                    D = HSA nicht erreichbar, QM für soziale Stabilisierung+BO notwendig
                                                    Welche QM ist notwendig / sinnvoll? Zum Beispiel: GQ Bau + SKT
 16. Zusätzl. Qualifizierung?       ja O nein O     (unter Vorbehalt der Ergebnisse des Eltern-Schülergesprächs).
                                                    Zu Inhalten siehe Erläuterungen zum Verlaufsbogen Elterngespräch.
 17. Eltern-Schüler-Gespräch ja O nein O            Evtl. vorher mit Schüler/-innen deren eigene Vorstellungen erörtern
                                                    und Ergebnisse im Eltern-Schüler-Gespräch einbeziehen.
 18. Sonstiges / Erläuterungen                      Für den Übergang relevante Informationen.

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden                                                             13
3.2     Übergangstypen

Mit der Auswertung des Schülerprofilbogens lässt sich der Kompetenzstatus der Schüler/-innen feststellen.
Die Schulprognose in Punkt 14 gibt an, ob ein/e Schüler/-in weiterhin zur Zielgruppe des Kompetenz-Entwicklungs-
Programms gehört.
Für Schüler/-innen, die mit einem sicher zu erwartenden Realschulabschluss nach der Klasse 9 auf der Schule
verbleiben werden, besteht kein weiterer Handlungsbedarf für eine Übergangsbegleitung im Rahmen des Kompetenz-
Entwicklungs-Programms.
Alle anderen Schüler/-innen sind demnach potenzielle Hauptschulabgänger/-innen (Hauptschulabsolventen) und
damit die Zielgruppe des Kompetenz-Entwicklungs-Programms.
In Punkt 15 wird der Übergangstyp festgelegt. Dieser ergibt sich aus den Werten der Punkte 1 bis 14 des Schüler-
profilbogens, also den individuellen Kompetenzmerkmalen und der Schulprognose.

Die Einordnung                Schüler/-innen der 8. Klasse, 2. Halbjahr an 8 Schulen mit Schulsozialarbeit
der Schüler/-innen
erfolgt in vier               Prognose Schulabschluss /Ausbildungsreife:                     Erhebungsdatum: 16.05.07
                                                                                                          Alle        Potenzielle HSA-
                                                                                                     Schüler/-innen   Abgänger/-innen
Übergangstypen (A-D):
                                                                                                          613
                                                                                             davon:

                                  Schulische Weiterqualifizierung zum RSA / Ü11                           158

                                                                                                                }
                            A=    Hauptschulabschluss (HSA) + Ausbildungsreife (AR)                        99                  22%

                                  HSA+AR, zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen (QM)
                            B=                                                                            157                  34%
                                  notwendig
                                                                                                                      455
                                  HSA unsicher, zusätzliche QM für Erreichung des HSA
                            C=                                                                            113                  25%
                                  notwendig (unterstützt Strategisches Ziel Nr. 3 des HKM)

                            D=    HSA nicht erreichbar, QM für soziale Stabilisierung und                  86                  19%
                                  Berufsorientierung notwendig

                                                                                                                      455      100%

Übergangstyp A: Beschreibt die Schüler/-innen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ende der 9. Klasse den
Hauptschulabschluss erreichen werden und ausbildungsreif sind.
Sie benötigen „nur“ die Orientierung und Unterstützung zum Erlangen eines Ausbildungsplatzes.
Übergangstyp B: Die Schüler/-innen können den Status A erlangen, haben aber noch bestimmte Schwächen, zum
Teil Defizite. Sie benötigen gezielte Qualifizierung zur Beseitigung dieser Defizite. Dann werden sie prognostisch am
Ende der 9. Klasse den Hauptschulabschluss sowie die Ausbildungsreife erreicht haben.
Übergangstyp C: Diese Schüler/-innen haben gravierende Defizite und werden ohne Unterstützung den Haupt-
schulabschluss und meist auch die Ausbildungsreife nur schwer erreichen. Hier steht zunächst die Qualifizierung
zum Erreichen des Hauptschulabschlusses im Vordergrund.
Übergangstyp D: Diese Schüler/-innen haben vermehrt gravierende Defizite und werden prognostisch die Schule
ohne Abschluss verlassen. Hier bedarf es besonderer und intensivierter sozialpädagogischer Unterstützung, um diese
Schüler/-innen zu motivieren und zu befähigen, die Grundlagen für einen späteren Hauptschulabschluss und
eventuell folgender Ausbildung zu verbessern. (Fallmanagement der Kompetenzagentur)

Die Typisierung in die Kategorien A, B, C und D ist ein Orientierungsrahmen. Sie macht eine zielgenaue Einordnung
der Schüler/-innen in die jeweils richtige und notwendige zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme möglich.
So macht es z. B. wenig Sinn, mit einem Schüler, dessen Hauptschulabschluss stark gefährdet ist (Übergangstyp C),
gezielte Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz zu schreiben. Zuallererst sollten die Unterstützungsmaßnahmen
auf das Erreichen des Hauptschulabschlusses als Mindestqualifikation für das Erreichen eines Ausbildungsplatzes
konzentriert werden.

„Jeder Schüler und jede Schülerin bekommt die Qualifizierung, die er/sie zur Verbesserung der individuel-
len Kompetenzen benötigt.“

14                                            Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Beispielhafte Darstellung „Übergangstyp B und C“

                                                                         Beispiel für                 Beispiel für
                                                                        Übergangstyp                 Übergangstyp

                                                                        1   2
                                                                                B
                                                                                3   4   5   6    1    2
                                                                                                          C
                                                                                                          3   4   5   6
                Datum: ______________________
                Schlüsselqualifikationen / Kompetenzen                  +                    -   +                    -
                1. Personale und soziale Kompetenzen
                   Mitverantwortung       Verantwortungsfähigkeit
                   Kritikfähigkeit        Einfühlungsvermögen
                   Hilfsbereitschaft      Menschenkenntnis
                2. Lernkompetenz
                   Motivation             Initiative
                   Lernbereitschaft       Leistungsbereitschaft
                3. Kommunikative Kompetenz
                   Sprache                Ausdruck
                   Umgangsformen          Argumentationsfähigkeit
                4. Teamkompetenz
                   Kooperation            Teamfähigkeit /Dynamik
                   Konfliktfähigkeit      Toleranz
                5. Problemlösekompetenz
                   Ausdauer               Belastungsfähigkeit
                   Arbeitsmethodik        Anpassungsfähigkeit
                   Flexibilität           Verhandlungsfähigkeit
                6. Realistische Selbsteinschätzung
                   für den Übergang Schule-Beruf

                Schulnoten (laut Zeugnis)
                7. Sozialverhalten
                   (Fehltage:          davon unentschuldigt:        )
                   (Fehlstd.:          davon unentschuldigt:        )

                8. Arbeitsverhalten

                9. Deutsch             (Kurs in IGS:              )

                10. Englisch           (Kurs in IGS:              )

                11. Sport

                12. Mathematik         (Kurs in IGS:              )

                13. Weitere Fächer              mit Note 5 oder 6

                14. Schulprognose               RSA / Ü11
                                                HSA                     X
                                                ungesicherter HSA                                X
                                                kein HSA

Beispiel für Übergangstyp B:
Der Schüler wird nach der Schulprognose einen Hauptschulabschluss erreichen und kann, wenn er seine
Deutschnote und auch seine kommunikative Fähigkeit verbessert, als ausbildungsreif eingestuft werden. Zusätzliche
Qualifizierungsmaßnahmen wären die Teilnahme an einem Förderkurs Deutsch, eventuell die Teilnahme an einem
Berufsorientierungsangebot und ebenso an einer Beruflichen Grundqualifizierung.

Beispiel für Übergangstyp C:
Der Schüler wird nach der Schulprognose keinen Hauptschulabschluss erhalten, sofern er seine Schulnoten nicht
deutlich verbessert.
Er sollte an folgenden zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen wie z. B. je einem Förderkurs Deutsch und Mathe-
matik teilnehmen, ebenso an einem Soziale-Kompetenz-Training wie auch an einem Berufsorientierungsangebot.

Die Beispiele machen deutlich, dass bei der Planung der Qualifizierungsmaßnahmen auch der Gesichtspunkt der
Zumutbarkeit und zeitlichen Belastbarkeit der Schüler/-innen zu beachten ist.
Gegebenenfalls sind die Maßnahmen zu priorisieren.

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden                                                           15
3.3     Eltern-Schüler-Gespräch

Nach Erstellung und Auswertung des Schülerprofilbogens wird in den Monaten März und April das Eltern-Schüler-
Gespräch gemeinsam von Klassenlehrer/-in und Schulsozialarbeiter/-in durchgeführt. Unter Zugrundelegung des
Schülerprofils werden die Ergebnisse besprochen, die individuellen Perspektiven und Übergangsziele vereinbart
sowie die Verantwortlichkeiten geklärt.

Das Gesprächsergebnis dient der Orientierung für die Teilnahme der Schüler/-innen an den späteren zusätzlichen
Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, diese Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den Absprachen und zum Teil
schulübergreifend zu organisieren.

Folgende Punkte waren beim Eltern-Schüler-Gespräch im ersten KEP-Durchgang von besonderer Bedeutung:

• Die Eltern und Schüler/-innen wurden je nach Absprache von den Klassenlehrer/-innen oder von den
  Schulsozialarbeiter/-innen eingeladen. Die Einladungen erfolgten sowohl telefonisch als auch schriftlich.
  Die Elterngespräche fanden i. d. R. montags bis freitags im Zeitraum bis 20:00 Uhr statt, bei Bedarf auch
  am Samstag.

• Die Gespräche erfolgten meist in den Räumlichkeiten der Schulsozialarbeit.
  Es wurde auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre geachtet.
  Der zeitliche Rahmen der Gespräche lag zwischen 30 und 60 Minuten.

• Die Darstellung der Ergebnisse des Schülerprofilbogens erfolgte ausführlich. Die einzelnen Merkmale wurden den
  Eltern und den Schüler/-innen erklärt.
  Wichtig war der Hinweis, dass diese Einschätzungen langjährig fundiert sind, den momentanen Stand zeigen und
  dass für positive Veränderungen die Mitarbeit der Eltern und ihre aktive Unterstützung erforderlich ist.

• Bei der Verständigung auf eine realistische Übergangsperspektive stand die Prognose des Schulabschlusses im
  Vordergrund.

• Das Angebot an zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen wurde besprochen und die Unterstützung der Eltern
  hierzu vereinbart.

• Abschließend wurden die Inhalte des Gesprächs durch eine Unterschrift bestätigt.

Überraschend war das große Interesse der Eltern an diesen Informationen und an einem Austausch über die vor-
liegende Einschätzung der Schlüsselqualifikationen ihres Kindes. Ebenso groß war das Interesse an Informationen
bezüglich der weiterführenden und berufsorientierenden Schulen und über realistische Ausbildungsplatzangebote.
Viele Schüler/-innen hatten noch keine Berufsvorstellungen und auch die Eltern hatten sich diesbezüglich noch
keine genaueren Gedanken gemacht.

Die Teilnahme der Eltern lag in diesem ersten Durchgang des Kompetenz-Entwicklungs-Programms bei 90 %. Das
hohe Ergebnis war für alle Beteiligten erstaunlich, denn erfahrungsgemäß ist die Teilnahme z. B. an Elternabenden
wesentlich geringer. Diese hohe Teilnahme zeigt, dass die Eltern sehr wohl zu aktivieren sind, wenn es um das wich-
tige Thema der Zukunft ihres Kindes nach der Schule geht.

16                                         Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Schulsozialarbeit an Haupt-                                Verlaufsbogen                                 14.12.2007
und Gesamtschulen Wiesbaden
                                            ELTERN–SCHÜLER-GESPRÄCH
                                             (für Übergang Schule-Beruf)
Schüler/-in: _________________________                       Schulsozialarbeiter/-in   ___________________________

Schule:       _________________________                      Klassenlehrer/-in:        ___________________________
Klasse: ______ Schulbesuchsjahr: ______                      Eltern: _________________________________________

 Datum:_______________                                                  Bemerkungen / Nächste Arbeitsschritte

 1)   Einleitung, Intention und Ziel des
      Gespräches. Klärung der
      Vorstellungen und Verantwortung

 2)   Erörterung der Stärken / Schwächen
      (lt. Einschätzungsbogen Schülerprofil)

 3)   Vorstellungen für Übergang:
      a) Schüler/in

      b) Eltern
      c) Einschätzung der Schule /
         Schulsozialarbeit

 4)   Verständigung über eine realistische
      Übergangsperspektive

 5)   Feststellung der Ressourcen seitens
      der Eltern und Schüler/-innen
      z.B.:
      Onkel hat Kfz-Werkstatt
      besonderes Hobby, bes. soziales Engagement
      Mitglied im Verein/ Feuerwehr
      Vorstellung des eigenen Berufsfeldes
      Patenschaft etc.

 6)   Vereinbarung über die nächsten Ziele                      Ziel:
      und den weiteren Ablauf
      z.B.:                                                     Nächste Arbeitsschritte:
      -Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen
       (GQ,SKT,FK,BO)
      -Praktikumsplatzsuche
      -Schreiben von Bewerbungen
      -Suchen von Lehrstellen
      -Meldung an Berufsbildende Schulen
      -Meldung an Agentur für Arbeit
      -Meldung an Ausbildungsagentur

 7)   Einverständniserklärung
      Wir haben obige Inhalte zur Kenntnis genommen.
      Wir sind mit der Teilnahme an zusätzlichen
      Qualifizierungsmaßnahmen einverstanden.

 _____________________________________
 Ort, Datum    Unterschrift der Erziehungsberechtigten

 _____________________________________
 Ort, Datum    Unterschrift des Schülers / der Schülerin

Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden                                                 17
Erläuterungen zum Verlaufsbogen Eltern-Schüler-Gespräch

Elterngespräche sind nicht zwingend erforderlich bei Schüler/-innen, deren Prognose eindeutig das Erreichen des
Realschulabschlusses ist. Ein Telefonat erscheint dennoch sinnvoll, um eine einvernehmliche Absprache mit den Eltern
getroffen zu haben.

 Datum:_______________                                              Bemerkungen / Nächste Arbeitsschritte
                                                             Hauptthema des Gesprächs ist die Erörterung des derzeitigen
 1)   Einleitung, Intention und Ziel des                     Kompetenzstandes der Schüler/-innen, der spätere
      Gespräches. Klärung der                                Schulabschluss und die berufliche Zukunft.
                                                             Die Verantwortung für den Übergang liegt primär bei den Eltern
      Vorstellungen und Verantwortung                        und Schüler/-innen selbst; die Schule und die Schulsozialarbeit
                                                             beraten und unterstützen die Eltern und Schüler/-in dabei.

 2)   Erörterung der Stärken / Schwächen                     Erläuterung der Ergebnisse des Einschätzungsbogens
      (lt. Einschätzungsbogen Schülerprofil)                 Schülerprofil und der sich ergebenden Folgerungen.

 3)   Vorstellungen für Übergang:
      a) Schüler/in
      b) Eltern
                                                             Neben der Einschätzung erfolgen darüber hinaus Informationen,
      c) Einschätzung der Schule /
                                                             welche Möglichkeiten für den/die Schüler/-in bestehen
         Schulsozialarbeit                                   (Ausbildung, BFS, BGJ, BVJ, BVB, Faub, SchuB, etc.)
                                                             Wenn über die Zielverfolgung kein Konsens zu erreichen ist, ist ein
 4)   Verständigung über eine realistische                   Kompromiss zu erarbeiten. Bsp.: Eltern wollen Übergang nach
      Übergangsperspektive                                   RSA, Schule und Schulsozialarbeit schätzen das Erreichen eines
                                                             Ausbildungsplatzes für realistisch ein. Mögliche Vereinbarung: Das
                                                             Ziel RSA wird weiter verfolgt, zusätzlich erfolgen Bewerbungen auf
                                                             einen Ausbildungsplatz.

 5)   Feststellung der Ressourcen seitens
      der Eltern und Schüler/-innen                          Hier werden Ressourcen festgehalten, die zum Erreichen der oben
      z.B.:                                                  vereinbarten Übergangsperspektive und der Ziele dienlich sind.
      Onkel hat Kfz-Werkstatt
      besonderes Hobby, bes. soziales Engagement             Eventuell können die Eltern einen Beitrag für eine/n andere/n
      Mitglied im Verein/ Feuerwehr                          Schülerin/Schüler oder für den Arbeitslehreunterricht einbringen
      Vorstellung des eigenen Berufsfeldes                   (z. B. eine Vorstellung des eigenen Berufsfeldes).
      Patenschaft etc.

 6)   Vereinbarung über die nächsten Ziele                   Ziel: Ergibt sich aus Punkt 4
      und den weiteren Ablauf
      z.B.:                                                  Nächste Arbeitsschritte:
      -Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen                  Hier geht es um eine klare Aufgabenverteilung der Beteiligten.
       (GQ,SKT,FK,BO)                                        Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und entsprechende
      -Praktikumsplatzsuche                                  Rückmeldungen vereinbart.
      -Schreiben von Bewerbungen                             Die Eltern werden im weiteren Prozess bis zur Zielerreichung
      -Suchen von Lehrstellen                                einbezogen.
      -Meldung an Berufsbildende Schulen
      -Meldung an Agentur für Arbeit
      -Meldung an Ausbildungsagentur

 7)   Einverständniserklärung
      Wir haben obige Inhalte zur Kenntnis genommen.         Die Unterschrift der Eltern ist besonders wichtig:
      Wir sind mit der Teilnahme an zusätzlichen             Sie dokumentiert, dass die Eltern den Inhalt des
      Qualifizierungsmaßnahmen einverstanden.                Einschätzungsbogens Schülerprofil zur Kenntnis genommen haben
                                                             und dass sie die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen
                                                             aktiv unterstützen.
 _____________________________________                       (Wird nur die Kenntnisnahme dokumentiert und sind Eltern mit der
 Ort, Datum   Unterschrift der Erziehungsberechtigten        Teilnahme an den zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen nicht
                                                             einverstanden, ist in diesem Fall der 2. Teil der
                                                             Einverständniserklärung entsprechend zu streichen).
 _____________________________________
 Ort, Datum   Unterschrift des Schülers / der Schülerin

18                                                  Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
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