Krypto-Token und die Distributed-Ledger-Tech-nologie - ein finanzmarktbezogener Überblick
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Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Juni 2019 Krypto-Token und die Distributed-Ledger-Tech- nologie – ein finanzmarktbezogener Überblick ●● Die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ist eine potenzielle neue Basistechnologie der Digitali- sierung. ●● Die Emission von Krypto-Token hat das Potenzial, sich zu einer neuen Finanzierungsform von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen zu entwickeln. ●● Das BMF arbeitet mit anderen Ministerien an der Schaffung eines nationalen Regulierungs- rahmens für Krypto-Token, um die Potenziale von DLT und Krypto-Token zu erschließen und Missbrauch zu verhindern. Einleitung Mobilitätssektor. Es gingen über 150 Stellungnah- men von Verbänden, Unternehmen, Organisatio- Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe ge- nen, Forschungseinrichtungen und aus der Zivil- macht, den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit gesellschaft ein. Diese gilt es nun im Rahmen der und Gesellschaft so zu gestalten, dass alle davon bis zum Sommer 2019 erfolgenden Fertigstellung profitieren. Dies umfasst auch die im Koalitionsver- der Strategie zu berücksichtigen. Die Leistungsfä- trag vom 12. März 2018 festgeschriebenen Ziele, das higkeit der Blockchain-Technologie wird hierbei – Potenzial der Blockchain-Technologie zu erschlie- auch im Vergleich zu anderen Technologien der Di- ßen, Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern und gitalisierung – kritisch auf den Prüfstand gestellt. die Rolle der Bundesrepublik als einen der führen- Gleichzeitig wird auch geprüft, ob und wie die den Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu Blockchain-Technologie mit anderen Politikzielen stärken. vereinbar ist, wie z. B. einem möglichst hohen Ni- veau an Datenschutz für die Bürgerinnen und Bür- Unter Federführung des Bundesministeriums für ger oder einem nachhaltigen Umgang mit Ressour- Wirtschaft und Energie (BMWi) und des BMF er- cen, beziehungsweise ob sie der Erreichung dieser arbeitet die Bundesregierung derzeit eine umfas- Ziele dienlich sein kann. sende Blockchain-Strategie, die über die in die- sem Artikel dargestellten finanzmarktbezogenen Die DLT beziehungsweise Blockchain gilt als eine Aspekte weit hinausgeht. Dazu haben BMF und potenzielle neue Basistechnologie der Digitali- BMWi in einem ersten Schritt ein Online-Konsul- sierung. Sie ermöglicht die technisch fälschungs- tationsverfahren durchgeführt, das breite Reso- sichere Speicherung und Verarbeitung von In- nanz fand. Der Konsultationsprozess umfasste ein formationen, Werten und Rechten sowie deren weites Spektrum möglicher Anwendungsfelder: Übertragung. In Deutschland und insbesondere in Neben dem Finanzsektor waren dies u. a. die Ener- Berlin hat sich ein weltweit anerkanntes Zentrum giewirtschaft, das Gesundheitswesen, Transport- für diese Technologie mit hohem Kreativpotenzial und Produktionsabläufe in komplexen Lieferket- gebildet. ten- und Wertschöpfungssystemen oder auch der 8
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Krypto-Token und die Distributed-Ledger-Technologie – ein finanzmarktbezogener Überblick Juni 2019 Die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) KMU) zu entwickeln, sofern ein ausreichender An- ist eine Technologie zur Aufzeichnung von legerschutz und Vertrauen in diese Art der Refinan- Informationen über eine auf mehrere Com- zierung hergestellt werden können. Analysen und Berichte putersysteme verteilte, d. h. dezentrale Da- tenbank. Regelmäßig beruht DLT auf der Public-Key-Kryptografie, einem kryptogra- Krypto-Token fischen System, das Schlüsselpaare verwen- oder Crypto-Assets sind die digitale, auf det: zum einen öffentliche Schlüssel, die öf- Kryptografie und der DLT beruhende Abbil- fentlich bekannt sind und der Identifizierung dung eines intrinsischen oder wahrgenom- dienen und zum anderen private Schlüs- menen Wertes. Der Wert kann dabei auf sel, die geheim gehalten werden und zur Au- verschiedensten Funktionalitäten, Eigen- thentifizierung und Verschlüsselung verwen- schaften oder mit dem Token verbundenen det werden. Rechten beruhen. Davon abgeleitet lassen sich vereinfacht drei Kategorien von Kryp- Blockchain to-Token bilden – wobei viele Token Charak- ist ein Unterfall der DLT, bei der mehre- teristika mehrerer Kategorien aufweisen: re Informationen zu einem Block zusam- 1. Zahlungstoken (virtuelle Währungen): mengefasst und Blöcke in chronologischer Ihnen kommt meist (exklusiv oder u. a.) die Reihenfolge miteinander unter Einsatz kryp- Funktion eines privaten Zahlungsmittels zu tografischer Verfahren verkettet in verteilten und sie verfügen regelmäßig über keinen Datenbanken gespeichert werden. intrinsischen Wert und werden nicht von ei- ner Zentralbank emittiert. 2. Wertpapier(-ähnliche) Token (Equity- Erster praktischer Anwendungsfall der Blockchain und sonstige Investment-Token): Wer die- war 2009 der Bitcoin. Dieser war ursprünglich ent- se nutzt, hat mitgliedschaftliche Rechte oder wickelt worden, um Online-Bezahlungen zu er- schuldrechtliche Ansprüche vermögens- leichtern, ohne dass ein Intermediär, also ein soge- werten Inhalts, ähnlich wie bei Aktien und nannter vertrauenswürdiger Dritter – in der Regel Schuldtiteln. ein Finanzdienstleister – benötigt wird. Seit 2015 3. Utility-Token (App-Token, Nutzungsto- entwickelt sich mit sogenannten Initial Coin Offe- ken, Verbrauchstoken): Sie können nur im rings (ICOs) eine neue DLT-basierte Finanzierungs- Netzwerk des Emissionsinstituts zum Be- form. ICOs stellen einen Prozess dar, bei dem sich zug von Waren oder Dienstleistungen ge- Projektträger oder in der Regel noch sehr junge Un- nutzt werden. Bei Utility-Token finden ternehmen Kapital für ihre Projekte im Austausch sich regelmäßig sehr komplexe rechtliche für virtuelle Währungen oder andere Krypto-To- Gestaltungen. ken beschaffen. Im Rahmen von ICOs wurde 2018 weltweit ein niedriger zweistelliger Milliardenbe- trag an Anlegergeldern eingesammelt. Gleichzeitig BaFin-Aufsicht bei Krypto-Token erreichte die Marktkapitalisierung von virtuellen und DLT Währungen und Krypto-Token Anfang 2018 rund 700 Mrd. €. Im Laufe des Jahres 2018 kam es jedoch Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsauf- zu einem starken Marktrückgang und erheblichen sicht (BaFin) hat bereits frühzeitig die Entwick- Verlusten bei Anlegerinnen und Anlegern. Den- lung der DLT und des Marktes für Krypto-Token noch hat die Emission von Krypto-Token das Po- begleitet. So hat die BaFin im Jahr 2011 Bitcoins tenzial, sich zu einer neuen Finanzierungsform von und vergleichbare Token mit bestimmungsgemä- insbesondere neuen beziehungsweise jungen sowie ßer Funktion als privates Zahlungsmittel als Finan- kleinen und mittleren Unternehmen (Start-ups, zinstrumente in Form von Rechnungseinheiten 9
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Krypto-Token und die Distributed-Ledger-Technologie – ein finanzmarktbezogener Überblick Juni 2019 gemäß § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz Neben der Adressierung der mit ihnen verbunde- (KWG) qualifiziert. Im Ergebnis können gewerbs- nen Risiken benötigen neue Finanztechnologien mäßige oder in einem kaufmännischen Umfang zu ihrer Entfaltung vor allem Rechtssicherheit. Ne- betriebene Geschäfte mit Bezug zu Zahlungstoken ben diversen früheren Veröffentlichungen hat die als erlaubnispflichtige Bank- und Finanzdienstleis- BaFin daher im Februar 2018 ein wertpapierrecht- tung eingestuft werden. Die entsprechenden Insti- liches Hinweisschreiben zur Einordnung von ICOs tute sind aufgrund ihrer Institutseigenschaft geld- zugrunde liegenden Krypto-Token veröffentlicht.2 wäscherechtlich Verpflichtete nach dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche (Geldwäschegesetz, GwG). Damit sind in Deutschland durch das GwG Elektronische Wertpapiere und KWG mit den Risiken aus den Bereichen Geld- und öffentliches Angebot von wäsche- und Terrorismusfinanzierung sowie dem Risiko für Anlegerinnen und Anleger bereits seit Krypto-Token 2011 wichtige Risiken von Krypto-Token grund- sätzlich adressiert. Als erste umzusetzende Maßnahme der Block- chain-Strategie der Bundesregierung haben das Die relative Anonymität von Zahlungstoken er- Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- möglicht potenziellen Missbrauch für krimi- cherschutz und das BMF am 7. März 2019 ge- nelle und terroristische Zwecke. Mit der geldwä- meinsame „Eckpunkte für die regulatorische Be- scherechtlichen Verpflichtung für den Bank- und handlung von elektronischen Wertpapieren und Finanzdienstleistungsbereich mit Bezug zu Krypto-Token – Digitale Innovationen ermögli- Zahlungstoken wird diese relative Anonymität ein- chen – Anlegerschutz gewährleisten“3 veröffent- geschränkt: Denn die im Geltungsbereich des GwG licht. Am 7. Mai 2019 fand dazu eine Anhörung tätigen Dienstleister sind verpflichtet, ihre Kund- statt. Das Eckpunktepapier dient der Vorbereitung schaft und damit die Personen, die Zahlungstoken eines Gesetzentwurfs, mit dem insbesondere die nutzen, zu identifizieren und verdächtige Transak- elektronische Begebung von Schuldverschreibun- tionen der Zentralstelle für Finanztransaktionsun- gen über DLT-Systeme ermöglicht sowie das öf- tersuchungen zu melden. fentliche Angebot von bestimmten Krypto-Token reguliert werden soll. Die Erlaubnispflicht bei Bankgeschäften und Fi- nanzdienstleistungen in Bezug auf Zahlungstoken dient zudem dem Kunden- und Anlegerschutz, da Elektronische Wertpapiere die betreffenden Institute die für diese geltenden Regeln des Kreditwesengesetzes einzuhalten ha- Nach derzeitiger Rechtslage bedürfen Wertpapiere ben. Wie zahlreiche Anlegerskandale bei interna- in Deutschland zu ihrer Entstehung der (papierhaf- tionalen Krypto-Börsen (z. B. MtGox in Japan und ten) Verkörperung eines Rechts in einer Urkunde. Quadriga CX in Kanada) in den vergangenen Jahren Das obengenannte Eckpunktepapier sieht vor, das zeigen, bestehen gerade bei Dienstleistungen für deutsche Recht generell für elektronische Wertpa- Krypto-Token erhebliche Risiken für Anlegerinnen piere zu öffnen. Neben dem bewährten System der und Anleger, denen mit Regeln für eine ordnungs- Wertpapierurkunden soll optional eine elektroni- gemäße Geschäftsorganisation begegnet werden sche Begebung von Wertpapieren technologieneu könnte. Vor den Risiken von ICOs hat die BaFin be- tral auch im Rahmen eines DLT-Systems ermög- reits im November 2017 gewarnt.1 licht werden. Die Öffnung soll sich zunächst auf 2 Siehe https://www.bafin.de/dok/10506450 1 Siehe http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20190611 3 Siehe http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20190613 10
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Krypto-Token und die Distributed-Ledger-Technologie – ein finanzmarktbezogener Überblick Juni 2019 elek tronische Schuldverschreibungen beschrän- von DLT-Systemen ausgeschlossen ist, dass Eintra- ken; die Einführung von elektronischen Aktien soll gungen im Wertpapierregister unbefugt verändert zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Vorteile werden, d. h. Authentizität und Integrität der Wert- Analysen und Berichte des Verzichts auf Wertpapierurkunden bei elektro- papiere durch die Technik in gleicher Weise sicher- nischen Wertpapieren liegen in der Verringerung gestellt ist wie durch bewährte Systeme und Verfah- des zeitlichen und finanziellen Aufwands für die ren, wird in dem Eckpunktepapier zur Diskussion Emissionshäuser von Wertpapieren; zudem wird gestellt, dass auch das Emissionshaus selbst oder ein im Hinblick darauf, dass andere EU-Mitgliedstaa- von ihm beauftragter Dritter das Register führt. ten sowie die Schweiz „papierlose“ Wertpapiere er- möglichen, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- platzes Deutschland gestärkt. Gleichzeitig ist der Öffentliches Angebot von Krypto- Verzicht auf Wertpapierurkunden notwendige Token Voraussetzung, um Wertpapiere im Rahmen von DLT-Systemen zu ermöglichen. Im Rahmen von ICOs wurden in den vergangenen Jahren in erheblichen Umfang Krypto-Token an- Elektronische Wertpapiere sollen nach dem Vor- geboten, die, obwohl sie faktisch zu Anlage- bezie- bild des Bundesschuldenwesengesetzes durch Ein- hungsweise Finanzierungszwecken dienen und an tragung in ein Register entstehen; d. h. die Doku- Handelsplätzen handelbar sind, oftmals aufsichts- mentationsfunktion der Wertpapierurkunde soll rechtlich nicht als Wertpapiere, Vermögensanlagen bei elektronischen Wertpapieren durch Erfassung oder sonstige Finanzinstrumente eingeordnet wer- der Rechte in einem elektronischen Wertpapierre- den können. Damit fällt das öffentliche Angebot gister ersetzt werden. Die Kernelemente des Wert- dieser Token – anders als die zukünftige Emission papiers, die Legitimationsfunktion (dies bedeutet: von elektronischen Schuldverschreibungen – nicht An die Innehabung des Papiers ist die Rechtsver- unter die bestehenden kapitalmarktrechtlichen mutung zugunsten des Gläubigers geknüpft), die Vorschriften. Es besteht derzeit in der Regel keine Liberationswirkung (dies bedeutet: Durch die Leis- gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung ei- tung an die Person, die das Papier besitzt, wer- nes Prospekts oder Informationsblatts vor dem den der Schuldner oder die Schulderin von der öffentlichen Angebot dieser Krypto-Token. Die Leistungspflicht befreit, es sei denn, eine posi- gleichwohl regelmäßig veröffentlichten sogenann- tive Kenntnis von der Nichtberechtigung liegt vor) ten Whitepaper stellen keine vergleichbaren Infor- und die Übertragungsfunktion (dies bedeutet: Das mations- und Haftungsdokumente dar. Sie enthal- Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier) ten zumeist nur unzureichende Angaben u. a. zum sollen bei elektronischen Wertpapieren durch die Projekt, zu den Risiken, zu den mit den Token ver- Eintragung im Register gewährleistet sein. Daher bunden Rechten und zu potenziellen Interessen- müssen an die Verlässlichkeit der Registerführung konflikten. Sie ermöglichen regelmäßig keine in- und die Richtigkeit des Registerinhalts hohe An- formierte Investitionsentscheidung. Gleichzeitig forderungen gestellt werden, um die Authentizität birgt die Anlage in Krypto-Token erhebliche Risi- (d. h. Feststellung der Urheberschaft) und die Inte ken. Die Notwendigkeit, angemessene Risikoauf- grität (d. h. Unverfälschtheit seit der Herstellung) klärungspflichten zu schaffen, wird auch von der der Wertpapiere sicherzustellen. europäischen Finanzaufsichtsbehörde ESMA in ihrer Empfehlung an die europäischen Institutio- Um Manipulationsmöglichkeiten zu vermeiden, nen zu ICOs und Crypto-Assets vom 9. Januar 2019 soll grundsätzlich nicht das jeweilige Emissionsin- betont.4 stitut selbst das Wertpapierregister führen können, sondern die Registerführung soll durch eine zen- 4 Siehe Advice to the European Union Institutions on initial coin trale staatliche oder eine unter staatlicher Aufsicht offerings and crypto-assets, ESMA-157-1391 , http://www. stehende Stelle erfolgen. Wenn bei Verwendung bundesfinanzministerium.de/mb/20190614 11
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Krypto-Token und die Distributed-Ledger-Technologie – ein finanzmarktbezogener Überblick Juni 2019 Vor diesem Hintergrund wird im Eckpunktepapier In Deutschland sind Dienstleister, die den Um- die Regulierung des öffentlichen Angebots dieser tausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Token zur Diskussion gestellt. So könnte gesetzlich Währungen und umgekehrt, aber – über die Richt- bestimmt werden, dass ein öffentliches Angebot linie hinausgehend – auch in andere virtuelle Wäh- erst erfolgen darf, wenn die Anbieterfirma zuvor rungen anbieten, bereits heute regelmäßig als Fi- ein nach gesetzlichen Vorgaben erstelltes Informa- nanzdienstleistungsunternehmen erfasst und tionsblatt veröffentlicht, dessen Veröffentlichtung damit auch Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GwG. die BaFin gestattet hat. Geldwäscherechtlich und aufsichtsrechtlich bisher nicht in Deutschland erfasst ist allerdings der ge- werbliche Handel von Krypto-Token, die keine Ei- Umsetzung der Änderungs- genschaften von Zahlungstoken aufweisen und richtlinie zur Vierten EU-Geld- auch nicht unter die sonstigen Kategorien der Fi- nanzinstrumente in § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG fal- wäscherichtlinie len, sowie die Verwahrung von kryptografischen Schlüsseln und virtuellen Währungen. Mit der stärkeren Verbreitung von virtuellen Wäh- rungen und anderen Krypto-Token sind die da- Das BMF hat am 20. Mai 2019 die Verbändeanhö- mit verbundenen Mißbrauchsrisiken gestiegen. Die rung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Ände- G20-Staaten haben daher Anfang Dezember 2018 rungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäschericht- vereinbart, Krypto-Token zum Zweck der Bekämp- linie eingeleitet. In Umsetzung der Vorgaben der fung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Richtlinie zu virtuellen Währungen sieht der Ge- zu regulieren. Auch die Änderungsrichtlinie zur setzentwurf zur Erfassung aller Verwendungsfor- Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 men von virtuellen Währungen die Schaffung ei- trägt u. a. dieser Zielstellung Rechnung. Zur Be- nes neuen Begriffs „Kryptowert“ vor. Kryptowerte kämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfi- sind demnach digitale Darstellungen eines Wer- nanzierung sollen bestimmte Dienstleistungsun- tes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen ternehmen zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und Anforderungen verpflichtet und dabei von den zu- nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder ständigen Behörden überwacht werden. von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristi- schen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder Die Richtlinie sieht vor, dass Dienstleister, die vir- tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungs- tuelle Währungen in gesetzliche Währungen und mittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient umgekehrt tauschen, sowie Anbieter von elek und der auf elektronischem Wege übertragen, ge- tronischen Geldbörsen geldwäscherechtlich Ver- speichert und gehandelt werden kann. Damit wer- pflichtete sein sollen. Das Angebot elektronischer den nicht nur Zahlungstoken erfasst, sondern auch Geldbörsen umfasst Dienste zur Sicherung privater Krypto-Token, die Anlagezwecken dienen, unab- kryptografischer Schlüssel im Namen ihrer Kund- hängig davon, ob diese auch z. B. als Wertpapier schaft, um virtuelle Währungen zu halten, zu spei- oder Vermögensanlage zu qualifizieren sind. Wei- chern und zu übertragen. Der Begriff der „virtuellen terhin sieht der Gesetzentwurf das Kryptoverwahr- Währung“ wird dabei vom europäischen Gesetzge- geschäft als neue Finanzdienstleistung sowie den ber weit gefasst. Nach den Erwägungsgründen der Kryptowert als neues Finanzinstrument vor. Dies Richlinie sollen alle potenziellen Anwendungsfälle führt zusammen mit den bestehenden Regelungen von virtuellen Währungen abgedeckt werden. Als in § 1 Abs. 1a KWG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 GwG dazu, Beispiel wird auch die Verwendung als Investition dass die jeweiligen Dienstleister nun konkret duch aufgeführt. Anknüpfung an das Geschäft mit Kryptowerten als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungsinstitute geldwäscherechtlich Verpflichtete werden. 12
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Krypto-Token und die Distributed-Ledger-Technologie – ein finanzmarktbezogener Überblick Juni 2019 Steuerliche Behandlung von Standort für die Weiterentwicklung dieser Tech- Krypto-Token nologie etabliert. Mit der bestehenden Erlaubnis- pflicht für gewerbliche Finanzdienstleistungen mit Analysen und Berichte Neben der kapitalmarktrechtlichen Regulierung Zahlungstoken sind in Deutschland, anders als in von Krypto-Token stellt sich das BMF auch den anderen Ländern, die Risiken im Bereich der Geld- mit diesen verbundenen steuerrechtlichen Heraus- wäsche und des Schutzes der Anlegerinnen und forderungen. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung Anleger bereits im erheblichen Umfang adressiert. von „virtuellen Währungen“ ist bereits am 27. Feb- Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Ände- ruar 2018 ein BMF-Schreiben5 veröffentlicht wor- rungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäschericht- den. Für die ertragsteuerliche Einordnung diver- linie werden die Präventionssysteme gegen Geld- ser Sachverhalte im Zusammenhang mit virtuellen wäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Währungen arbeitet das BMF derzeit an einer Ver- Anleger- und Kundenschutz auch im Bereich Kryp- waltungsanweisung, die allen Beteiligten Orientie- to-Token weiter verbessert. Gleichzeitig schafft die rung für die Praxis geben soll. Vor der Veröffentli- vorgesehene Einführung von elektronischen Wert- chung des BMF-Schreibens muss der Entwurf mit papieren den notwendigen Rechtsrahmen, um den obersten Finanzbehörden der Länder abge- weitere DLT-Innovationen in Deutschland zu er- stimmt werden. möglichen. Mit der zur Diskussion gestellten Re- gulierung des öffentlichen Angebots bestimmter Krypto-Token wird zudem eine weitere Erhöhung Fazit des Schutzniveaus angestrebt. Mit diesen ergriffe- nen und noch geplanten Maßnahmen im Bereich Deutschland ist im Bereich DLT und Krypto-Token Krypto-Token leistet das BMF einen wichtigen Bei- im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Ins- trag, damit Deutschland auch weiterhin im Wettbe- besondere Berlin hat sich als weltweit anerkannter werb um DLT-basierte Innovationen eine führende Rolle einnehmen kann und gleichzeitig Verbrau- 5 III C 3 – S 7160-b/13/ 10001 (2018/0018436), cherinnen und Verbraucher geschützt werden. siehe http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20190615 13
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