Mitteilungen 1/23 - Gemeinde Eglisau

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Mitteilungen 1/23 - Gemeinde Eglisau
Mitteilungen 1/23
                          Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

Themenschwerpunkte:           Inhalt:
Verkehrssituation     3       Editorial             3    Röm. Kath. Kirche   37
soll besser werden            Polit. Gemeinde       6    Kultur              40
                              Schule               33    Senioren            46
                              Evang. Ref. Kirche   35    Ortsvereine         48
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eglisau
Redaktion: Gemeindeverwaltung
Auflage: 2700 Ex.
erscheint 12 x jährlich
Titelbild: Silvia Zwinggi
Fotos: Gemeinde Eglisau
Layout/Druck: OS Druck Eglisau
Gedruckt auf 100 % Altpapier

Redaktionsschluss: 18. Januar 2023
Mitteilungen 1/23
                                 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

                                                                   Editorial

Die Verkehrssituation in Eglisau
soll besser werden
Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer

S
     chon wieder sind die geruhsamen Weihnachtstage im Kreise un-
     serer Liebsten Geschichte, an denen wir innehalten und uns auf
     die Ereignisse vom vergangenen Jahr besinnen konnten. Nun, für
das neue Jahr, wünsche ich Ihnen allen viel Zuversicht und Erfolg und
ein glückliches Händchen bei Allem, was Sie vorhaben, im Privaten
wie auch im Beruflichen.

Das neue Jahr bringt Eglisau viel Neues im Bereich Verkehr. So wird
nicht nur die Parkierungsverordnung per 1. Januar umgesetzt, auch
auf unseren Hauptverkehrsachsen kommt Einiges in Bewegung. Wie
Sie sicherlich gesehen haben, kündigt der Ausbau der Hardwald-Stre-
cke vom nördlichen Ende der Flughafenautobahn A51 bis zum Krei-
sel Eglisau Süd ein Grossprojekt auf der Kantonsstrasse an, die von
Bülach her kommt und über den Rhein bis zum Kreisel Eglisau Nord
führt. Kurz, dem aktuellen Ausbau des Hardwalds wird die Umgestal-
tung unserer Ortsdurchfahrt folgen.

Auslöser des Grossprojektes «Umgestaltung Ortsdurchfahrt Eglisau»
unter der Leitung des Kantons Zürich ist der Deckbelag auf unse-
rer Rheinbrücke, der mit den darunterliegenden Werkleitungen einer
dringenden Sanierung bedarf. Diese notwendigen Sanierungsarbeiten
wollte der Gemeinderat Eglisau seit Beginn des Projekts nutzen, um,
in Zusammenarbeit mit dem Kanton, die Verkehrssituation in Eglisau
zu verbessern. Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt ist kein Ersatz für
die Umfahrung Eglisau. Sie hat zum Ziel, die Situation in Eglisau un-
abhängig von der Umfahrung, möglichst bald zu verbessern. Konkret
soll die Situation für alle Verkehrsbeteiligten verbessert, insbesonde-

                                                                          3
Editorial

        re aber für die FussängerInnen und VelofahrerInnen sicherer und at-
        traktiver werden. Die Planungsarbeiten laufen bereits seit 2010. Das
        umfangreiche und hochkomplexe Vorprojekt wurde im Dezember ab-
        geschlossen und kommt nun vom 20. Januar bis 18. Februar 2023 zur
        Auflage.

        Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt wird uns alle betreffen, und die
        Bauarbeiten uns über mehrere Jahre begleiten. Wir gehen davon aus,
        dass Sie noch viele offene Fragen haben. Der Kanton Zürich und die
        Gemeinde Eglisau laden Sie darum zur Informationsveranstaltung
        vom 18. Januar um 19.00 Uhr im Schulhaus Steinboden ein. Für
        alle, die nicht persönlich teilnehmen können, werden wir die Referate
        vorab auf Video aufzeichnen und ab dem Zeitpunkt der Informations-
        veranstaltung online verfügbar machen. Weitere Informationen folgen
        in den nächsten Tagen per Flyer in alle Haushaltungen.

        Der Gemeinderat wurde vom Kanton seit Beginn des Vorprojektes re-
        gelmässig informiert und konsultiert. Er steht grundsätzlich hinter
        dem Projekt und wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein-
        setzten, den besten Nutzen für alle Eglisauerinnen und Eglisauer he-
        rauszuholen.

        Ich freue mich, Sie möglichst zahlreich an der Informationsveran-
        staltung zu treffen und Ihnen persönlich meine besten Wünsche fürs
        kommende Jahr auszusprechen.
        > Felix Baader/Vorsteher Technische Betriebe

        Wir alle sind Marsianer
        Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer

        Und schon ist es Geschichte, das Jahr 2022. Vielleicht lesen Sie diese
        Zeilen noch mitten in den Silvestervorbereitungen, vielleicht schla-
        gen Sie das Mitteilungsblatt auch erst Anfang Jahr auf. Wie auch im-
        mer, ich begrüsse Sie ganz herzlich im 2023, im Jahr des Mars.

        Oft bemühen wir die Astrologie in Phasen des Lebens, wo wir Antwor-
        ten suchen, Hoffnung brauchen oder einfach mal wieder etwas Posi-
        tives hören wollen. Ich erlaube mir aber kurz, das Jahreshoroskop für
        uns Eglisauerinnen und Eglisauer zu belichten, auch ohne die oben
        genannten Ansprüche geltend zu machen.

    4
War noch im vergangenen Jahr der Glücksplanet Jupiter unser Weg-
bereiter, bekommen wir es nun mit dem Kraftplaneten Mars zu tun.

«Mars setzt unsere Macher-Energien frei, die wir jetzt alle dringend
brauchen können. Zurücklehnen, von der Zukunft träumen – das ist
2023 keine Option mehr. Der Rote Planet verleiht uns inneren Antrieb
und fordert uns heraus, die persönlichen Grenzen auszuloten.»

Solches erfahre ich von den Sternen-Propheten. Und wie Sie gerade
in dieser Broschüre, welche Sie in den Händen halten, lesen können,
ist dies nicht mal so weit hergeholt. Eglisau verändert sich - und das
werden wir nicht zuletzt mit dem einen oder anderen Bauvorhaben
zu spüren bekommen. Dies stellt unsere ganze Geduld mächtig auf
die Probe. Unangenehm? Ja. Unnötig? Ein klares Nein. Ich zumindest
freue mich, auf die vollendeten Projekte. Aber ja, der Weg dahin ist
wortwörtlich steinig. Und dies ist eben auch ein Attribut des Mars-
Jahres.

Als Unruhestifter ist er bekannt, der Rote Planet. Es werde noch mehr
diskutiert und gestritten, lassen mich die Himmelsdeuter weiter wis-
sen. Dem sind wir im Gemeinderat allerdings nicht abgeneigt, wollen
wir doch alle Projekte zusammen mit der Bevölkerung best möglichst
umsetzen und pflegen eine äusserst gesunde Streitkultur.

Doch wissen wir alle, dass die Astrologie keine wirkliche Evidenz dar-
stellt und wir alle gerne nur die guten Dinge aus den Weissagungen
picken. Somit gelange ich rasch wieder auf den Boden der Tatsachen;
in unser aller Hände liegt der Erfolg. Die Geduld, die Hoffnung und
unser aller Glück vertraue ich nur ungern einem Horoskop an, sondern
wir vom Gemeinderat packen lieber selbst mit an. Und wir sind über-
zeugt, auch auf die Hilfe aller Eglisauerinnen und Eglisauer zählen
zu können.

Versöhnlich lese ich abschliessend dann doch noch im Jahreshoros-
kop:
«Der Herrscherplanet schürt die Leidenschaft in uns und verleiht uns
innere Stärke. Im Grossen und Ganzen können wir die innere Unruhe
sehr gut in Projekte umlegen und uns hier ausleben. Grosse und un-
lösbare Konflikte sind nicht zu erwarten»

Das lasse ich gerne so stehen und lade alle Eglisauerinnen und Eg-
lisauer ein, ihre Gläser mit einem schönen Eglisauer Schaumwein zu
füllen, um zusammen auf ein spannendes und erfolgreiches 2023 an-
zustossen!
Roland Ruckstuhl/Gemeindepräsident Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

       Verhandlungsauszug
       Begegnungszone Städtli, Umsetzung bauliche Massnahmen, Ver-
       gabe Ingenieurleistungen und Planungsauftrag
       Die Planung für die Umsetzung der kurzfristigen baulichen Massnah-
       men für eine Begegnungszone im Städtli schreitet voran. Das Projekt
       wurde unter Einbezug der Kommission öffentlicher Raum Kernzonen
       (KÖRZ) weiter detailliert und das verkehrstechnische Gutachten erar-
       beitet. Mit den Ingenieurarbeiten für die Ausführung beauftragt der
       Gemeinderat die calörtscher hirner Ingenieure Geometer Planer AG.

       PBG-Revision Flexible Parkierungsregelung, Vernehmlassung,
       Stellungnahme Gemeinde Eglisau
       Die Baudirektion Kanton Zürich hat den Gemeinderat Eglisau zur Ver-
       nehmlassung zur PBG-Revision «Flexible Parkplatzregelung» eingela-
       den. Mit der Vorlage sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten,
       Vorgaben zur Parkierung flexibler zu gestalten und Mittel aus dem
       Parkplatzersatzabgabefonds flexibler einzusetzen. Die geplanten Be-
       stimmungen stehen in keinem Widerspruch zu den Interessen Eglisaus
       und werden vom Gemeinderat unterstützt.

       Stellenplan 2023, Festlegung
       Der Gemeinderat hat den Stellenplan der Angestellten der Gemeinde
       Eglisau für das Jahr 2023 bewilligt.

       Verein Schalthalle, Verlängerung Leistungsvereinbarung
       Im Januar 2020 hat der Gemeinderat entschieden, den Verein Schalt-
       halle mit dem Coworking und Quartiertreff im Bahnhof Eglisau zu un-
       terstützen. Die Zusammenarbeit ist in einer Leistungsvereinbarung
       geregelt, welche jedes Jahr diskutiert und verlängert werden muss.
       Die Leistungsvereinbarung mit einem Jahresbeitrag von Fr. 10'000.-
       für das Jahr 2023 wird genehmigt.

       Zivilschutzorganisation Bülach-Rafzerfeld, Genehmigung An-
       schlussvertrag
       Der Gemeinderat hat dem angepassten Anschlussvertrag der Zivil-
       schutzorganisation Bülach-Rafzerfeld zugestimmt. Die Änderungen
       betreffen die Besoldung des Kaders sowie die Beteiligung an einer
       gemeinsamen Softwarelösung für Schutzbauten und Zuweisungspla-
       nung.

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Die Beschlüsse des Gemeinderates finden Sie unter:
www.eglisau.ch/de/aktuelles-dossiers/juli-dezember-2022/
> Gemeinderat Eglisau

Baurechtliche Entscheide
Im ordentlichen Verfahren genehmigt:
Gabriela Brechbühl Bilin
• Neubau Carport (bereits erstellt), Mettlenstrasse 13

Schmidli Architekten + Partner
• Umbau Krone, Untergass 4 (überkommunales Schutzobjekt) und Er-
   satzneubau Untergass 6 und Neubau Schleppgaube Untergass 8
   (kommunal inventarisierte Objekte)

ZV Grundwassergewinnung Stadtforen
• Neubau «Bypass» Grundwasserpumpwerk Stadtforen 2, Brombe-
   erigrabenstrasse 15

Gemeinde Eglisau
• Neubau Sekundarschulhaus Schlafapfelbaum, Rafzerstrasse 2-6

L + B AG, HGV
• Anbau Fahrzeugeinstellhalle, Rheinsfelderstrasse 43.3

Bettina Baumberger
• Neubau Sichtschutz, Tössriederenstrasse 73 + 75 (kommunal in-
  ventarisierte Objekte)

Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/-er-
gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre
Strassenreklamen):

TopPharm Sonnen-Apotheke
• Erweiterung Ladenflächen, Obergass 1

Technische Betriebe Eglisau
• Sanierung Quellen Dachsberg, Fuchslochstrasse

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Gemeinde

 aktuell

       Mateusz Orlowski und Sabina Kubas-Orlowska
       • Ersatz bestehender und Erstellung zwei zusätzlicher Dachflächen-
         fenstern, Mettlenstrasse 81

       Robert und Doris Meier
       • Ersatz bestehende Dachflächenfenster, Salomon Landolt-Weg 19

       Bauausschreibungen
       Hanspeter und Rita Hürlimann, Eigenackerstrasse 29, 8193 Eglisau
       • Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Kat.-Nr. 3286, Eigenacker-
         strasse, Eglisau (WGb/Wc)

       Susanne Pedrazzini, Mettlenstrasse 35b, 8193 Eglisau
       • Ersatz Pergola, Kat.-Nr. 2458, Mettlenstrasse 35b, Eglisau (Wd)

       Gemeinde Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau
       • Ausbau Notverbindungs-Wasserleitung Tössriederen, Kat.-Nrn.
         1202, 1203, 1213, 1215, 1236, 2021, 2142, 2529, von Steigass
         bis Restenbergstrasse, Eglisau (Lk)

       Thomas und Karin Hagedorn, Burgstrasse 52, 8193 Eglisau
       • Neubau zwei Fahrzeugunterstände mit PV-Anlage, Kat.-Nr. 2226,
         Sandgruebstrasse, Eglisau (WGa)

       Planauflage/Rechtsmittelbehelfe
       Planauflage ab 3. Januar 2023 während 20 Tagen bei der Gemeinde-
       ratskanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schrift-
       lich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begeh-
       ren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die
       Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis
       316 PBG).
       > 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau

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Einbürgerungen
Mit Beschluss des Gemeinderates Eglisau vom 24. Oktober und 12.
Dezember 2022 wurden folgende Personen in das Bürgerrecht der Ge-
meinde Eglisau aufgenommen:

• Vincenzo Minonne, geboren im Jahr 1960, von Italien, zusammen
  mit Paula Minonne, geboren im Jahr 1968, von Portugal
• László Muck, geboren im Jahr 1983, von Ungarn, zusammen mit
  seiner Tochter, Dorina Muck, geboren im Jahr 2018, von Ungarn
> 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau

Forstbetrieb Rafzerfeld –
Gründung einer interkommunalen Anstalt
und Genehmigung Anstaltsvertrag,
Anordnung Urnenabstimmung
Das Geschäft über den Anstaltsvertrag der interkommunalen Anstatt
«Forstbetrieb Rafzerfeld» zwischen den Gemeinden Buchberg (SH),
Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Rüdlingen (SH), Wasterkingen und Wil ZH
wird den Eglisauer Stimmberechtigten zur Abstimmung an der Urne
vorgelegt.

Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beantwor-
tung mit Ja oder Nein vorgelegt:

Stimmen Sie der Vorlage Anstaltsvertrag (Inkrafttreten per 1. Januar
2024) betreffend die interkommunale Anstalt «Forstbetrieb Rafzer-
feld» zwischen den Gemeinden Buchberg (SH), Eglisau, Hüntwangen,
Rafz, Rüdlingen (SH), Wasterkingen und Wil ZH zu?

Die kommunale Urnenabstimmung über dieses Geschäft wird auf den
Sonntag, 12. März 2023, angesetzt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über
die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Ver-
öffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstras-

                                                                       9
Gemeinde

 aktuell

        se 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben
        werden.

        Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-
        ten.
        > 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau

        Informationsveranstaltung Forstbetrieb
        Rafzerfeld
        Die vier Forstreviere Buchberg-Rüdlingen, Eglisau-Hüntwangen, Rafz
        und Wil-Wasterkingen betreuen heute rund 1'090 Hektaren öffentli-
        chen Wald und 540 Hektaren Privatwald. Aktuell führt noch jede Ge-
        meinde eine eigene detaillierte Forstrechnung. Die sieben Politischen
        Gemeinden Buchberg, Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Rüdlingen, Waster-
        kingen und Wil ZH beabsichtigen, die heutigen Einzelstrukturen in ein
        gemeinsames Forstrevier zu überführen. Das Projekt ist der Bevölke-
        rung zur Abstimmung zu unterbreiten.

        Die Schaffhauser Gemeinden Buchberg und Rüdlingen können darüber
        an der Gemeindeversammlung befinden. Beide Gemeinden haben En-
        de November 2022 an den jeweiligen Gemeindeversammlungen dem
        Anstaltsvertrag «Forstbetrieb Rafzerfeld» zugestimmt. In den Zürcher
        Gemeinden ist eine Urnenabstimmung notwendig, welche auf März
        2023 geplant ist.

        Um die Bevölkerung von Eglisau, Hüntwangen, Rafz und Wil ZH de-
        tailliert über die bevorstehende Abstimmung und das Projekt «Forst-
        betrieb Rafzerfeld» informieren zu können, wird ein gemeinsamer In-
        formationsanlass durchgeführt.

        Die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hiermit herz-
        lich zur Informationsveranstaltung eingeladen. Diese findet statt am:

   10
Mittwoch, 8. Februar, 20.00 Uhr, Zentrum Tannewäg,
Tannewäg 28, 8197 Rafz

Die Gemeinderäte sowie der designierte Vorstand und die designier-
te Betriebsleitung freuen sich über eine rege Teilnahme sowie auf ein
grosses Interesse aus der Bevölkerung für dieses kantonsübergreifen-
de Projekt.
> Gemeinderäte Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil ZH

Ortsdurchfahrt Eglisau: Eine dringende Notwen-
digkeit als Chance nutzen
Die Staatsstrasse, die vom Kreisel Eglisau Süd über den Rhein zum
Kreisel Eglisau Nord führt, muss saniert werden. Dies bringt unwei-
gerlich Bauarbeiten und Verkehrsumleitungen mit sich. Die Umgestal-
tung der Ortsdurchfahrt Eglisau nach dem Betriebs- und Gestaltung-
konzept (BGK), ist eine grosse Chance, im Zuge dieser notwendigen
Arbeiten die Situation für den Gesamtverkehr und die AnwohnerInnen
zu verbessern.

                                                                        11
Gemeinde

 aktuell

        Eine unhaltbare Situation
        Die Situation auf der Ortsdurchfahrt von Eglisau ist in mehrfacher
        Hinsicht seit Jahren unbefriedigend bis kritisch. Für den Durchgangs-
        verkehr verzögert sich die Fahrzeit zu Spitzenstunden erheblich, vor
        allem in der Hauptlastrichtung. Schleichverkehr und das Ausweichen
        auf frühere oder spätere Tageszeiten sind die Folgen. Der Autoverkehr
        innerhalb von Eglisau (zur Arbeit, zum Einkauf, zum Bahnhof, etc.)
        ist in den meisten Fällen auf Teilabschnitte der Ortsdurchfahrt ange-
        wiesen und trifft in den Spitzenstunden auf grosse ­Behinderungen.
        Für FussgängerInnen und VelofahrerInnen ergeben sich im Bereich
        der Ortsdurchfahrt neben der Behinderung ernsthafte Sicherheitspro-
        bleme. Das betrifft insbesondere die Querung der Strasse und trifft
        oft SchülerInnen auf ihren Schul- und Freizeitwegen. Verschärft wird
        diese Problematik durch den hohen Anteil des Schwerverkehrs, insbe-
        sondere Kiestransporte. Die Sicherheit der FussgängerInnen und Velo-
        fahrerInnen ist auch bei geringeren Verkehrsmengen ein Problem, da
                                     dann eher schneller gefahren wird. Für
                                     zahlreiche BewohnerInnen von ­Eglisau
                                     ergeben sich starke Umweltbelastun-
                                     gen (Lärm und Abgase) und eine Trenn-
                                     wirkung der beiden Strassenseiten, die
                                     kaum zu überwinden ist.

                                    Notwendige Sanierung als Chance
                                    Als sich 2010 abzeichnete, dass der Belag
                                   und die Werkleitungen der Kantonsstras-
                                   se, die vom Kreisel Süd über den Rhein
                                   zum Kreisel Nord führt, saniert werden
                                  muss, waren sich Kanton und Gemeinde
                                  einig: Das ist die Gelegenheit, die Situ-
                                  ation für den Gesamtverkehr und die An-
                                  wohnerInnen in Eglisau zu verbessern,
                                  und zwar unabhängig von der Umfahrung
                                 Eglisau. Seither ist der Kanton am Planen
                                 und Projektieren, wobei er die Gemeinde
                                 seit Beginn des Vorprojektes regelmässig
                                 informiert und konsultiert hat. Die Ziele
                                 des Projekts sind:

                                    • Instandsetzung der Kantonsstrasse
                                    • Dosierung des Verkehrs aus dem Hard-
                                      wald vor dem Ortseingang

   12
• Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit
• Verbesserung für FussgängerInnen und VelofahrerInnen

Wichtigste Massnahmen
Die wichtigsten geplanten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen,
sind:

• Belagssanierung
• Neue Werkleitungen innerorts, wo nötig
• Velo-Transitstrecken entlang der Hauptstrassen
• Mehr Raum und Sicherheit für FussgängerInnen und VelofahrerIn-
  nen und Begrünung innerorts
• Lichtsignalanlagen und 30-er Zone innerorts

Vorteile der Umgestaltung
Die Erneuerung des Strassenbelags ist für die Verkehrssicherheit drin-
gend nötig. Die Erneuerung der Werkleitungen wird die Infrastruktur
auf Jahre sicherstellen. Ausserdem wird dadurch auch eine Anbindung
der Seglinger-Seite ans Fernwärmenetz möglich. Zur Verbesserung des
Verkehrsflusses werden die Autos – gesteuert durch Lichtsignalanla-
gen - in sogenannten «Päckli» durch den Ort fahren. Dies erleichtert
den FussgängerInnen die Querung der Strasse und den Auto- und Ve-
lofahrerInnen, etwa beim Viehmarkt, die Ein- und Ausfahrt. Durch die
Reduktion auf Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der Ortsdurchfahrt
wird es weniger Lärm geben und die Sicherheit wird für alle Verkehrs-
beteiligten verbessert. Für die Erneuerung der Werkleitungen sind
Bauarbeiten unvermeidlich. Diese Bauphase kann gleichzeitig auch
für eine Aufwertung des Strassenraums genutzt werden.

Herausforderungen
Diesen Vorteilen stehen mehrjährige Bauarbeiten gegenüber, während
derer nur die Hälfte der Kapazität der Strasse zur Verfügung stehen
wird. Eine Herausforderung bei einem Verkehrsaufkommen von 23'000
Fahrzeugen pro Tag.

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Gemeinde

 aktuell

        Wie es jetzt weitergeht
        Am 18. Januar wird die Öffentlichkeit im Rahmen eines Informations-
        anlasses über die Details des Projekts informiert. Die Informationen
        werden ebenfalls online zur Verfügung gestellt (Informationen dazu
        folgen per Flyer in alle Haushaltungen). Darauf folgt, vom 20. Januar
        bis 18. Februar die öffentliche Auflage. Während dieser Frist besteht
        die Möglichkeit der Begehrensstellung und Mitwirkung. Darauf werden
        weitere Planungs- und Budgetierungsschritte folgen. Mit den Bauar-
        beiten kann frühestens im Herbst 2026, nach Abschluss der Arbeiten
        im Hardwald, begonnen werden.

        Öffentliche Auflage Projekt Umgestaltung
        Ortsdurchfahrt Eglisau
        Die Zürcher- und Schaffhauserstrasse ab dem Bildhof im Süden bis
        zum Kreisel Eglisau Nord soll Instand gesetzt und die Verkehrssicher-
        heit verbessert werden. Weil zur Zeit Lärmgrenzwerte überschritten
        sind, wird ein lärmarmer Belag eingebaut und die signalisierte Ge-
        schwindigkeit teilweise reduziert. Durch die Verbesserung des Ver-
        kehrsflusses mittels Lichtsignalanlagen, die Förderung des Langsam-
        verkehrs durch den Neubau von Rad-/ Gehwegen und die Hitzeminde-
        rung soll die Kantonsstrasse innerorts siedlungsverträglicher gestaltet
        werden. Ausserorts erfolgen ökologische Aufwertungen durch die
        Schaffung eines Kleintierdurchlasses und Kleinstrukturen.

        Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) unterbreitet das Tiefbauamt
        Kanton Zürich das Projekt «Gemeinde Eglisau, Zürcher- und Schaff-
        hauserstrasse, Umgestaltung Ortsdurchfahrt Eglisau» der Bevölkerung
        zur Stellungnahme.

        Die Planunterlagen können vom 20. Januar 2023 bis 20. Februar 2023
        während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwal-
        tung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau, eingesehen werden.

        Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf
        Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter
        www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind ein-
        zig die konkret aufliegenden Unterlagen.

        Einwendungen und Anregungen zum Projekt im Sinne der Mitwirkung
        der Bevölkerung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Ge-
        meinde Eglisau zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt,

   14
Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzurei-
chen. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berück-
sichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht ge-
samthaft Stellung genommen.
> 30. Dezember 2022/Tiefbauamt Kanton Zürich

Beschlüsse Gemeindeversammlung vom
Mittwoch, 7. Dezember
A.    Politische Gemeinde Eglisau
1.    Budget 2023 mit Steuerfuss 113 % – genehmigt

B.    Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau
1.    Budget 2023 mit Steuerfuss 13 % – genehmigt

Rechtsmittelbelehrung
Die Protokolle und die zugehörigen Akten liegen ab 3. Januar wäh-
rend den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Ein-
sicht auf.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,
beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach

• wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in-
  nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1
  lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
• und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
  (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und
  § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-
ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Für
Geschäfte der Ev.-Ref. Kirche ist die Bezirkskirchenpflege Bülach zu-
ständig.
> 30. Dezember 2022/Gemeindebehörden Eglisau

Wahlen vom 12. Februar
1.        Erneuerungswahlen Mitglieder Regierungsrat,1. Wahlgang
2.        Erneuerungswahlen Mitglieder Kantonsrat, 1. Wahlgang

                                                                        15
Gemeinde

 aktuell

        Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung)
                                  Sonntag
        Gemeindehaus              9.00 bis 10.00 Uhr

        Vorzeitige Stimmabgabe:
        Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt
        des Stimmmaterials.
        Briefliche Stimmabgabe:
        Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemein-
        debriefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unter-
        zeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme
        ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorgese-
        henen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm-
        rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden.

        Ergebnis kommunale Abstimmung vom
        27. November – Verkauf Gemeinschaftsanten-
        nenanlage Eglisau

        Die Eglisauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Verkauf
        der Gemeinschaftsantennenanlage Eglisau an der Volksabstimmung
        vom 27. November mit 715 Ja- zu 278 Nein-Stimmen zugestimmt.

        Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,
        beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach

        • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in-
          nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1
          lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

   16
• und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
  (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und
  § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-
ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die
Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn
das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
> 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau

Verkauf der Gemeinschaftsantenne: Nächste
Schritte
Die Eglisauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Verkauf
der Gemeinschaftsantennenanlage Eglisau an der Volksabstimmung
vom 27. November zugestimmt mit 715 Ja- zu 278 Nein-Stimmen. Die
Stimmbeteiligung lag bei 30.24 Prozent.

Die Stimmberechtigten der Gemeinden Rafz und Buchberg hatten be-
reits davor dem Verkauf der Antennenanlagen zugestimmt und die Ge-
meinderäte mit dem Vollzug beauftragt. Somit kann nun der Verkauf
durch die drei Gemeinden gemeinsam vorangetrieben werden.

Der Verkauf der Antennenanlagen wird nach verfassungsmässigen
Grundsätzen öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag soll das wirt-
schaftlich beste Angebot erhalten, weshalb nicht ein höchstmögli-
cher Verkaufserlös angestrebt wird. Vielmehr soll auch der grösstmög-
liche Kundennutzen in die Bewertung einfliessen.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vertretern der Gemeinden
Buchberg, Eglisau und Rafz, wird alle notwendigen Schritte für den
Verkauf vorbereiten und abwickeln. Sie wird die politisch verantwort-
lichen Gemeinderäte der drei Gemeinden in geeigneter Form in den
Prozess einbinden. Das Resultat des Projekts ist die Unterzeichnung
des Verkaufsvertrages durch die Vertreter der Gemeinden Buchberg,
Eglisau und Rafz mit Überweisung der finanziellen Vergütung sowie
der buchhalterischen Abwicklung. Die Kundinnen und Kunden sind
über den Verkauf in angemessener Weise zu informieren, ein Einbezug
findet nicht statt.

                                                                        17
Gemeinde

 aktuell

        Neubau Sekundarschulhaus Schlafapfelbaum:
        Baubewilligung erteilt!
        Nachdem im Juli dieses Jahres alle Unterlagen für die Baueingabe
        eingereicht und diese in einem mehrmonatigen Verfahren geprüft
        wurden, haben wir nun die Baubewilligung zum Neubau des Sekun-
        darschulhauses Schlafapfelbaum erhalten. Für die Bevölkerung wur-
        den mit dem ausgesteckten Baugespann die Abmessungen erstmals
        auch dreidimensional sichtbar. Wenn während der gesetzlich vorgege-
        benen Einsprachefrist alles planmässig verläuft, werden wir im April
        zum Spatenstich schreiten können.

        Der Bauherrin ist die Sicherheit der Anwohnenden während der Bau-
        phase ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund sieht das Verkehrskon-
        zept einen «Rundkurs» der Baufahrzeuge wie auf der Abbildung er-
        sichtlich vor: Der Verkehr wird von der Schaffhauserstrasse her über
        die Rafzerstrasse von Nordosten kommend zur Baustelle geführt. Die
        LKWs fahren anschliessend über die Chrüzackerstrasse zurück zum
        Kreisverkehr auf die Schaffhauserstrasse. Damit einher geht eine
        sorgfältige Instruktion der LKW-Fahrer sowie weitere Massnahmen zur
        Verkehrsberuhigung. Nach der Aushubphase und den Betonarbeiten
        wird der Lastwagenverkehr kontinuierlich abnehmen. Zudem können
        die Anzahl Lastwagenfahrten von Beginn an reduziert werden, da ein
        Teil des Aushubes, das sogenannte Hinterfüllmaterial, vor Ort zwi-
        schengelagert werden kann.

   18
Für die betroffenen Anwohnenden im angrenzenden Quartier wird es
vor Baubeginn einen Informationsanlass vor Ort geben, zu dem sie
von der Bauherrin persönlich eingeladen werden.

Damit sich alle Interessierten immer aktuell und umfassend über den
Stand des Bauprojektes «Neues Sekundarschulhaus Schlafapfelbaum»
informieren können, werden wir ab Ende Januar/Anfang Februar die
Webseite www.schlafapfelbaum.ch lancieren mit direktem E-Mail-Kon-
takt zum Bauausschuss.
> Ilona Haderer/Schulpflegerin und Vorsitz Bauausschuss Neubau Sekundarschulhaus

Sonntagsverkäufe 2023
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2022 hat der Gemeinderat aufgrund
der eingegangenen Begehren die Sonntagsverkäufe im Jahr 2023 wie
folgt festgelegt:

•    Sonntag,   16.     April (Eglisauer Gewerbe- und Shoppingmeile)
•    Sonntag,   25.     Juni (Drachenboot-Wochenende)
•    Sonntag,   19.     November (Gschänkli-Sunntig)
•    Sonntag,   17.     Dezember (Gschänkli-Sunntig)

Die Termine entsprechen den traditionellen Verkaufssonntagen in Eg-
lisau, berücksichtigen alle Interessen und stellen eine ausgeglichene
Regelung dar.
> Gemeinderat Eglisau

Warteliste für Schiffliegeplätze –
Erneuerung der Bewerbung

                                                                                   19
Gemeinde

 aktuell

        Gemäss Art. 4 der Verordnung über das Stationieren von Schiffen und
        über die Benützung der Stationierungsanlagen auf dem Gebiet der Ge-
        meinde Eglisau vom 18. März 1987 ist die Bewerbung für die Wartelis-
        te jährlich auf den 1. März schriftlich zu erneuern, ansonsten wird der
        Bewerber von der Warteliste gestrichen und auf Wunsch am Schluss
        der Liste wieder angefügt.

        Wir machen die Bewerber darauf aufmerksam, dass die Erneuerung der
        Bewerbung der Gemeindeverwaltung Eglisau, Abt. Bevölkerung, Ober-
        gass 17, Postfach, 8193 Eglisau, ab frühestens 1. Januar bis spä-
        testens 1. März 2023 schriftlich oder auf bevoelkerung@eglisau.ch
        einzureichen ist. Die eingereichte Erneuerung für die Aufnahme auf
        der Warteliste wird bei Bekanntgabe der E-Mailadresse elektronisch
        oder am Schalter innert max. 3 Arbeitstagen bestätigt.
        > Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit

        An alle Ferienbootsplatzbenutzer/-innen
        Die Gemeinde Eglisau vermietet 4 Ferienbootsplätze à maximal
        30 T­ agen pro Person und Boot im Jahr.

        Es gelten folgende Bestimmungen für die Reservation der Ferien-
        bootsplätze:

        • Reservationen werden ab dem ersten Arbeitstag im Februar ent-
          gegengenommen

        • Online-Reservationen werden bevorzugt behandelt (www.eglisau.
          ch > Onlineschalter > Ferienbootsplätze)

        • Anfragen per Telefon, E-Mail oder am Schalter werden an das On-
          line-Tool verwiesen oder erst nach Bearbeitung aller Online-Anfra-
          gen berücksichtigt

        • Die Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Reservation per
          Post zugestellt. Bis dahin gilt Ihre Reservation als provisorisch.
        > Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit

   20
Neue Parkierungsverordnung tritt
per 1. Januar in Kraft

Ab dem 1. Januar tritt in Eglisau die neue Parkierungsverordnung
in Kraft. Diese soll das Parkieren auf öffentlichem Grund neu regeln
und die Einwohnerinnen und Einwohner aller Quartiere Eglisaus vor
Fremdparkierern schützen. Die Bewirtschaftung erfolgt mittels Park-
bewilligung und/oder Parkuhren.

Aufteilung in zwei Zonen
Die gesamte Gemeinde wird in zwei Zonen eingeteilt. Das Städtli be-
findet sich in der roten, alle anderen Quartiere in der grünen Zone.
Bewirtschaftet werden die Parkplätze mittels Parkbewilligung und/
oder Parkuhr. EinwohnerInnen, ArbeitnehmerInnen und /-geberInnen
vom Städtli können eine rote Parkbewilligung erwerben. Diese ist in
der roten und grünen Zone gültig. EinwohnerInnen, ArbeitnehmerIn-

                                                                       21
Gemeinde

 aktuell

        nen und /-geberInnen der anderen Quartiere sowie HandwerkerInnen,
        welche nachweislich einen Auftrag in Eglisau ausführen (nur Monats-
        bewilligung), können eine grüne Karte erwerben. Diese ist in der ro-
        ten Zone nicht gültig. Grund dafür ist, dass das Parkplatz-Angebot im
        Städtli stark begrenzt ist. BesucherInnen von Eglisau können Tages-
        und Stundenbewilligungen lösen.

        Gewerbe und AnwohnerInnen haben Priorität
        Im Städtli sollen die Parkplätze in erster Priorität für das Gewerbe,
        sowie für AnwohnerInnen mit Parkbewilligung zur Verfügung stehen.
        Die Steuerung erfolgt über die Tarife. Diese sind gestaffelt, das Lang-
        zeitparkieren wird erheblich teurer. Tagesbewilligungen sind für das
        Städtli nicht möglich.

        Parkbewilligungen frühzeitig beziehen
        Parkbewilligungen können ab sofort am Schalter Bevölkerungsdienste
        & Sicherheit im 1. Stock des Gemeindehauses oder vorzugsweise über
        die App www.parkingpay.ch bezogen werden. Dabei ist zu beachten,
        dass es nach der Beantragung ca. zwei Arbeitstage dauert, bis die Be-
        willigung freigegeben wird.
        Weitere Informationen zur neuen Parkierungsverordnung finden Sie
        auf unserer Homepage www.eglisau.ch.
        Kontakt: Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit,
        Tel. 043 422 35 02

        Rebbergmelioration: Die 2. Etappe hat gut
        sichtbar begonnen
        Wir von der Rebbergmeliorations-Genossenschaft wünschen allen Eg-
        lisauerinnen und Eglisauern bereits auf diesem Weg ein glückliches
        und erfolgreiches Jahr 2023.
        Wie Sie sicherlich gesehen haben, hat für uns das 2023 erfolgreich
        angefangen: die bisherigen Eigentümer haben alle alten Rebstöcke
        entfernt und die Firma Steiner aus Dättlikon konnte mit ersten Grab-
        arbeiten beginnen. Vorausgegangen ist den Grabarbeiten der Spaten-
        stich vom 2. Dezember, zu dem sich das gesamte Team einfand.
        Wie geht es nun weiter?
        Je nach Wetter sind die die Terrassierungen und andere Grabarbeiten
        bis zum März 2023 abgeschlossen. Im zeitigen Frühjahr folgt dann die
        Neubepflanzung der bereitgestellten Terrassen.

   22
Foto: Rob Neuhaus
Von links nach rechts: Hansruedi Schneider (Präsident Meliorationsgenossenschaft);
Mathias Bechtel (Winzer, Vorstandsmitglied); Albert Steiner (Baumeister, auf Menzi
Muck); Felix Baader (Vorstandsmitglied, Gemeinderat); Hans-Peter Wälle (Technische
Betriebe, Aktuar); Roland Scheibli (Amt für Landschft und Natur, ALN); Hansruedi
Schudel (Ökologe, Naturschutz und Artenförderung GmbH); Mirko Huhmann (Boden-
kundliche Baubegleitung, Friedlipartner AG); Ruedi Landolt (Ingenieur, Landolt AG
Ingenieur- und Vermessungsbüro); Rolf Steiner (Baumeister)

 Zahlen und Fakten
 • Die Klimaveränderung hat zur Folge, dass nun neben der tradi-
   tionellen Blauburgunder-Rebe auch Merlot und Chardonnay er-
   folgreich angepflanzt werden kann.
 • Die neuen Reben werden Ressourcen schonend mit einer Tröpf-
   chenbewässerung versehen.
 • Die Artenvielfalt im Rebberg wird mittels Wildblumenböschun-
   gen gefördert, welche gegen 10 % der gesamten Fläche ein-
   nimmt.
 • Bisher: 13 EigentümerInnen mit insgesamt 17 Parzellen
 • Stand heute: 12 EigentümerInnen mit nur noch 13 Parzellen
 • Anzahl Bewirtschafter neu: 4
 • Gesamte Rebfläche: 3.6 ha
 • Geschätzter Ertrag: 25'000 bis 30'000 Flaschen

                                                                                     23
Gemeinde

 aktuell

        Nach insgesamt fast 10-jähriger Geschichte mit sehr viel Initial-Auf-
        wand und Überzeugungsarbeit in Richtung sämtlicher Anspruchsgrup-
        pen wird damit im vierten Quartal 2023 ein Kapitel zu Ende gehen.
        Ich bin überzeugt, dass sämtliche Mitglieder vom Vorstand die Arbeit
        im Team unter der hervorragenden Leitung von Hansruedi Schneider
        in bester Erinnerung behalten und auch vermissen werden.
        > Felix Baader/im Namen des Vorstands

        Vorsicht vor der Vogelgrippe
        Die Vogelgrippe stellt nicht mehr nur in der Nähe von grossen Gewäs-
        sern eine Gefahr dar. Um das Hausgeflügel vor einer Ansteckung zu
        schützen, haben Bund und Kantone die gesamte Schweiz zum Kont-
        rollgebiet erklärt.

        Im Kontrollgebiet gelten in der ganzen Schweiz und bis mindestens
        15. Februar die folgenden Massnahmen für alle Geflügelhaltungen,
        unabhängig von ihrer Grösse oder der Anzahl gehaltener Tiere.

        • Hühner, Gänse und anderes Geflügel dürfen nur unter Auflagen ins
          Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und spatzen-
          sicher vergitterten oder mit Netzen verkleideten Seitenwänden.
        • Auslaufflächen und Wasserbecken dürfen dem Hausgeflügel nur zu-
          gänglich gemacht werden, wenn die Abdeckung den Kontakt zu
          Wildtieren verhindert (z. B. Netze, Zäune, Verbrämungsbänder).
        • Gefüttert werden darf nur noch in vor Wildvögeln gesicherten Ge-
          hegeteilen.
        • Wassergeflügel (Enten, Gänse) und Laufvögel (Strausse) müssen
          getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
        • Das Geflügel ist gut zu beobachten und es gilt die Aufzeichnungs-
          und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel.
        • Märkte, Ausstellungen und Ähnliches mit Geflügel sind verboten.

        Geflügel muss registriert werden
        Unabhängig von diesen Massnahmen und unabhängig von der Vo-
        gelgrippe-Situation sind alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und
        Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt zu registrieren. Am einfachsten
        geht dies mit diesem QR-Code, via www.zh.ch/vogelgrippe oder via
        Kundenservice des Veterinäramts: Tel. 043 259 41 41.

   24
Vorstellung Till Wanner
Liebe Leserin, lieber Leser

Mein Name ist Till Wanner und ich bin seit dem 1. Januar bei der Ge-
meinde Eglisau als Sozialarbeiter tätig.

Seit dem Januar 2022 habe ich mein Studium in Sozialer Arbeit an
der ZHAW abgeschlossen. Anschliessend arbeitete ich bei der Asylor-
ganisation Zürich in der Sozialberatung, wo ich erste sozialarbeite-
rische Erfahrungen im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe sam-
meln konnte.

Nun freue ich mich auf die Arbeit in der Gemeinde Eglisau, wo ich
mein bisheriges Wissen einbringen und mich professionell weiterent-
wickeln kann. Im Hinblick auf eine konstruktive Zusammenarbeit und
die adäquaten strukturellen Rahmenbedingungen bin ich sehr zuver-
sichtlich zu einer gelingenden Aufgabenbewältigung des Sozialwesens
der Gemeinde Eglisau beizutragen.

Zu Besuch bei…
Mitarbeiterinterview mit Réka Dunai
In der wiederkehrenden Reihe « zu Besuch bei …» stellen wir Perso-
nen vor, die für die Gemeinde tätig sind.

Magst du dich kurz vorstellen?
Mein Name ist Réka Dunai. Ich bin 30 Jahre alt und wohne zusammen
mit meinem Mann in Rafz. Seit diesem August arbeite ich im Jugend-
treff (Jugi) Eglisau.

Was sind deine alltäglichen Arbeiten?
Ich arbeite stundenweise, wenn das Jugi offen ist, also am Mittwoch-
nachmittag und am Freitagabend. Wir sind immer zwei bis drei Er-
wachsene, die den Jugitreff betreuen. Meine Aufgabe ist, da zu sein
und je nach Bedarf Fragen zu beantworten, Unterstützung zu leisten,
mit den Kindern und Jugendlichen zu reden oder zu spielen. Wir ha-
ben eine grosse Auswahl an Spielen von Brettspielen und Spielkonso-
len bis hin zum Töggele. Auch kann man bei uns Billard spielen, was
sonst in öffentlichen Lokalen meist erst ab 18 Jahren möglich ist.
Und da wäre noch der Kiosk, an dem wir Getränke, Snacks, und Früch-
te anbieten, wobei die Früchte gratis sind.

                                                                       25
Gemeinde

 aktuell

        Was gefällt dir an deiner Arbeit besonders gut?
        Ich finde das Jugi grundsätzlich eine super Einrichtung. Es ist toll,
        dass Kinder und Jugendliche einen eigenen Ort haben, an dem sie so-
        wohl sicher sind als auch Freiraum haben. Sie können kommen und
        gehen, wie sie möchten, und müssen nichts. Ich wünschte, ich hätte
        in dem Alter einen solchen Ort gehabt. Meine Arbeit im Jugi ist ab-
        wechslungsreich und ich mache alles gern – Gespräche führen, spie-
        len… Besonders gern spiele ich Billard.

        Gibt es etwas, das dir an deinem Job nicht gefällt?
        Da kommt mir beim besten Willen nichts in den Sinn. Ich habe mich
        noch nie an einer Arbeitsstelle so wohl gefühlt. Wir sind ein gutes
        Team und als Neue erhalte ich sehr gute Unterstützung und lerne viel.

        Wieso hast du dich für diese Stelle entschieden?
        Ich komme aus einer Lehrerfamilie und habe selber schon immer mit
        Kindern gearbeitet. So habe ich unter Anderem eine Ausbildung als
        Spielgruppenleiterin gemacht. An den Kindern und Jugendlichen im
        Jugendtreff finde ich das Alter sehr spannend. In dieser Altersgruppe
        haben sie spannende Themen und entwickeln ihre Identität. Sie auf
        diesem Weg zu begleiten, ist eine sehr schöne Aufgabe.

        Was macht deinen Job besonders wichtig für die Gemeinde?
        Die Jugendlichen haben einen Ort für sich, an dem sie Freiräume ha-
        ben und sich treffen können. Die Eltern wissen ihre Kinder bei uns
        in Sicherheit. Drogen und Alkohol sind im Jugi verboten, im Gebäude
        darf nicht geraucht werden und wir akzeptieren keine Gewalt. Geht es
        den Kindern und Jugendlichen gut, geht es auch der Gemeinde gut.

        Was machst du gerne in deiner Freizeit?
        Ich lebe seit sechs Jahren in der Schweiz und noch nicht so lange in
        Rafz. Daher entdecke ich in meiner Freizeit gern das Rafzerfeld und
        das Rheintal. Weitere Hobbys von mir sind Malen und Lesen. Seit ich
        drei Jahre alt bin, fahre ich Ski.

        Hast du ein Anliegen, das du den EinwohnerInnen von Eglisau
        gerne mitteilen möchtest?
        Ich möchte allen Kindern und Jugendlichen sagen, dass sie im Jugi
        herzlich willkommen sind. Schaut wenigstens einmal vorbei, um her-
        auszufinden, ob es euch gefällt!

   26
Adresse: Obergass 57a (oberhalb der Turnhalle Städtli)

Öffnungszeiten:
Montag, 14.00 bis 17.00 Uhr, 4. bis 6. Klasse
         und 17.00 bis 19.00 Uhr, Sek
Freitag: 19.00 bis 23.00 Uhr, ab Sek bis 18 Jahre
Weitere Angebote der Jugendarbeit findet ihr unter Jugendtreff
Eglisau (jugi-eglisau.ch).

Seniorenrat
Waldrundgang mit Gebi Tanner
Freitag, 6. Januar
Unsere erste Veranstaltung im neuen Jahr ist dem Thema Wald, dem
wichtigen Rohstofflieferant, gewidmet. Unser Förster, Gebi Tanner,
begleitet uns auf dem Spaziergang. Aktuell zur Jahreszeit erfahren
wir mehr über die Winterruhe im Wald, die Waldpflege im Allgemei-
nen und bei Krankheitsbefall, was sich in den letzten Jahren verän-
dert hat. Von Interesse sind auch die Informationen zur eingeleiteten
Zusammenlegung der Forstreviere von Eglisau-Hüntwangen, Rafz, Wil-
Wasterkingen sowie von Buchberg und Rüdlingen. Nähere Angaben
zur Veranstaltung entnehmen Sie dem Inserat im Märtblatt.
Aktivitäten-Anzeiger
Das Verzeichnis der Angebote mit Angaben zu den Kontaktpersonen
von selbstorganisierten Aktivitäten sind in der Mitte dieses Heftes
zu finden. Der Ausdruck des aktualisierten «Aktivitäten-Anzeiger»
liegt in den Informations-Ständern in öffentlich zugänglichen Räu-
men auf. Reichen Sie diesen weiter und machen Sie Ihre Nachbarin,
Ihren Nachbarn auf die geselligen Treffmöglichkeiten im kleinen Kreis
aufmerksam.
IT-Unterstützung
Die beliebte IT-Stamm-Runde findet 16. Januar im VIVI-Café an der
Untergass statt! Ruth Röhm und Franz Gomringer helfen bei der
­Einrichtung von Programmen auf dem Smartphone oder Tablet und
 geben Auskunft bei weiteren Fragen zur Bedienung der elektronischen
 Geräte.
Bulletin «Kontakt»
Kurz vor Weihnachten konnte die 12. Ausgabe des Altersbulletin
«Kontakt» per E-Mail oder in gedruckter Form verteilt werden. Unser

                                                                        27
Gemeinde

     aktuell

            Weihnachtswunsch ist, Rückmeldungen aus dem Kreis unserer Leserin-
            nen und Leser zu Inhalt und Darstellung zu erhalten. Deswegen haben
            wir der zwölften Ausgabe ein Blatt beigefügt. Die Leserschaft ist ein-
            geladen, auf elektronischem Weg oder von Hand geschrieben wenige
            Fragen zu beantworten und eigene Hinweise zu machen. Ihre Rück-
            meldungen erwarten wir gerne an die Adresse von
            corinne.schwaiger@outlook.com oder via Postadresse:
            Rheinsfelderstrasse 24b, 8193 Eglisau.

                              Gedanken zum Jahreswechsel
                              Und ging›s auch drüber und drunter,
                              Wir bleiben unverzagt und munter.
                              Wilhelm Busch

            Wir bedanken uns bei all unseren Helferinnen und Helfern und an der
            Arbeit des Seniorenrates interessierten Leute. Mit Ihnen zusammen
            engagieren wir uns sehr gerne und weiterhin für kontaktfördernde
            Treffmöglichkeiten in unserer altersfreundlichen Gemeinde.
            > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise
              Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri

            Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
            Im Januar findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am
            Mittwoch, 25. Januar, 11.00 bis 12.00 Uhr, statt. Besten Dank für Ih-

!!
            re Voranmeldung unter bevoelkerung@eglisau.ch.
            Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art.
            > Roland Ruckstuhl/Gemeindepräsident

            Redaktionsschluss
            Februar-Mitteilungsblatt: 18. Januar. Texte werden gerne auf
            redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte
            Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden.

            Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach
            Montag, 14.00 bis 19.00 Uhr und Freitag, 14.00 bis 16.30 Uhr
            Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach

       28
Es wird keine Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufen-
den Gerichtsverfahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minu-
ten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert
dieser Zeit beantwortet werden kann.

Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen
zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde für telefonische Aus-
künfte zur Verfügung:
Montag bis Freitag, 14.00 bis 16.30 Uhr, Tel. 044 863 44 33.

Grüngutabfuhr
Montag, 9./30. Januar (bis 7.00 Uhr bereitstellen)

Kehricht- und Sperrgutabfuhr
Jeden Dienstag (bis 7.00 Uhr bereitstellen)

Sammelstellen für Christbäume
Die Christbäume können bis Samstag, 7. Januar, zu folgenden Sam-
melstellen gebracht werden:
Städtli:           Stadtgraben (Anhänger hinter dem Gemeindehaus)
Seglingen:         Friedhof, Südwestecke des Vorplatzes
Tössriederen:      Überbauung Lengg, hinter dem Velohäuschen «Ost»
Mettlenquartier:   Wiese Kreuzung Bahn-, Frauenhagstrasse
Die Christbäume werden anschliessend gehäckselt, darum bitte
Schmuck vollständig entfernen.

Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau
– Hüntwangen – Wasterkingen – Wil
Das Dienstleistungsangebot vom Verein SPITEX am Rhein
Spitexleistungen sind individuell überall und für alle.
Unser Grundangebot Pflegeleistungen
in Pflege und Hauswirtschaft auf Ihre Bedürfnisse angepasst
• Abklärungen und Beratung
• Behandlungspflege

                                                                          29
Gemeinde

 aktuell

        •   Grundpflege
        •   Akut- und Übergangspflege
        •   Palliativpflege
        •   Haushaltshilfe und Betreuung (Zusatzversicherung)
        unser Spitex Komfort Angebot
              • Komfort Betreuung
              • Komfort Hauswirtschaft
        unser Spitex Komfort Rufsystem oder
        unser Spitex Komfort Mahlzeitendienst
        Möchten Sie mehr erfahren? Besuchen Sie unsere Homepage
        www.spitex-am-rhein.ch oder rufen Sie uns an unter Tel. 044 867 25 67,
        Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr oder
        schreiben Sie uns eine E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch.
        Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da. Sie geben jeden Tag ihr
        Bestes, um all unsere Kundinnen und unsere Kunden zuvorkommend
        ihren Bedürfnissen angepasst zu bedienen und zu beraten.
        Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln
        Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach
        vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückga-
        betermins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30
        Uhr. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Schutzmassnahmen.
        > Jeremy Menge/Verein Spitex am Rhein, Öffentlichkeitsarbeit

        Rotkreuz – Fahrdienst Eglisau
        Auskunft und Vermittlung:
        Geschäftsstelle Zürich
        Tel. 044 388 25 00
        Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 und
        14.00 bis 17.00 Uhr

        Freiwilligen-Fahrdienst Eglisau
        Auskunft und Vermittlung:
        E-Mail: fwd-eglisau@bluewin.ch, Tel. 079 303 24 97

        Erreichbarkeit:
        Montag: 14.00 bis 18.00 Uhr
        Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
        Mittwoch bis Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr

   30
Anlaufstelle Alter-Gesundheit-Pflege
Die Abteilung Bevölkerungsdienste & Sicherheit steht Ihnen für Fra-
gen rund um das Thema Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung.
Erreichbarkeit der Anlaufstelle:
• Montag, 8.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr
• Dienstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
• Mittwoch bis Donnerstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.30 Uhr
• Freitag, 7.00 bis 13.00 Uhr durchgehend
Tel. 043 422 35 02, info@anlaufstelle-eglisau.ch,
www.anlaufstelle-eglisau.ch

Besuchsdienst Eglisau
Wir besuchen regelmässig betagte Menschen sowie Menschen, die mit
Einschränkungen leben - Menschen, die wenig Kontakt haben und
sich freuen, wenn sich ihnen jemand zuwendet, egal ob zu Hause oder
im Alters- und Pflegeheim. Der Besuchsdienst ist kostenlos, konfes-
sionsunabhängig und steht allen offen.
Möchten Sie gerne besucht werden? Haben Sie Angehörige, die ger-
ne mehr sozialen Kontakt hätten? Oder möchten Sie selbst jemandem
Ihre Zeit schenken? Wir freuen uns, wenn Sie sich melden bei Monika
Strobel, Tel. 076 405 03 67 oder strobel8193@gmail.com.
Weitere Informationen finden Sie unter www.besuchsdienst-eglisau.ch.

kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) Bülach –
Mütter-Väterberatung Eglisau
Die Mütter-Väterberatung findet jeweils an jedem 2. und 4. Montag-
nachmittag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im reformierten Kirch-
gemeindehaus, Chilegass 11, statt (Zugang mit Kinderwagen via Un-
tergass).
Nächster Termin: 9./23. Januar
Bitte bringen Sie das Gesundheitsheft, Windeln und eine Unterlage
für das Wickelkissen mit.
> Alessia Nüssli/Mütter-Väterberaterin, alessia.nuessli@ajb.zh.ch

                                                                       31
Gemeinde

 aktuell

        Erziehungsberatung
        kjz Bülach, Kontakt: Tel. 043 259 95 00 oder kjz.buelach@ajb.zh.ch.
        Wir beraten Sie gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Un-
        sere Beratungen finden im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) in
        Bülach statt. Individuelle Termine sind nach Voranmeldung möglich.
        Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf werden
        Übersetzer/innen beigezogen.

                                       enst
                         ion Notfalldi              r die
           Neuorganisat sweite Vermittlungsstelle fü heker.

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                          der Ärzte, Za
           Notfalldienste     00 33  66  55.
                        er 08
           Gratisnumm

   32
SCHULE

                                                                   aktuell

Neujahrsgruss und Sprechstunde
Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer

Ich hoffe, Sie sind gut im neuen Jahr angekommen – ich wünsche Ih-
nen fürs 2023 und darüber hinaus gute Gesundheit, Glück und viel
Freude!

Auch im neuen Jahr werden Herausforderungen auf uns zukommen.
Wir als Verantwortliche – Schulpflege, Schulleitung, Lehrpersonen,
Betreuung, Hauswartung, Schulverwaltung und alle Mitarbeitenden
der Schule – freuen uns, diese Herausforderungen ob gross oder klein,
im 2023 gemeinsam in Angriff zu nehmen und die Schule Eglisau
weiter zu gestalten und zu entwickeln. Wenn alles nach Plan läuft,
können wir im April 2023 den Spatenstich für das neue Sekundar-
schulhaus machen und in die Bauphase dieses Projektes starten – ein
bedeutungsvoller Moment! Aber auch andere Themen werden uns be-
gleiten, welche es gilt zukunftsweisend in Angriff zu nehmen. Wir
werden unser Bestes geben zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und
der gesamten Schule. Ich freue mich auf ein tatenvolles neues Jahr
und danke Ihnen im Voraus, wenn Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen
schenken und uns unterstützen.

Wenn Sie eine Anregung, Frage oder Idee haben, dann stehe ich Ih-
nen auch im 2023 wiederum mit meinen Kolleginnen und meinem Kol-
legen der Schulpflege persönlich zur Verfügung. Der erste Termin «Im
Austausch» findet am Mittwoch, 22. Februar, 18.00 bis 19.00 Uhr
im Gemeindehaus statt. Begleiten wird mich dieses Mal mein Kollege
Thomas Barth. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Sandrine Haas/Schulpräsidentin/Vorsteherin Bildung

Freizeitwerkstatt Eglisau
Die Freizeitwerkstatt hat immer am Samstagmorgen von 8.00 bis
12.00 Uhr geöffnet. Es braucht weder An- noch Abmeldungen.

Achtung!
Zwischen den Weihnachtsferien und bis nach den Schulsportferien
bleibt die Werkstatt aber geschlossen. Erster Werkstatttag im neuen
Jahr ist der 18. Februar. Dann ist die Werkstatt wieder durchgehend
bis zu den Frühlingsferien in Betrieb.
> Walter Forrer

                                                                        33
SCHULE

aktuell

       Gesucht: Seniorinnen und Senioren für
       «Generationen im Klassenzimmer»
       Für die Sekundarschule im Städtli Eglisau suchen wir per sofort en-
       gagierte Freiwillige.

       Haben Sie Freude am Kontakt mit Jugendlichen und möchten mit-
       helfen sie zu fördern? Können Sie sich vorstellen, den Unterricht
       in der Schule an zwei Halbtagen oder in 2 bis 6 Lektionen pro Wo-
       che mit Ihrem Einsatz zu bereichern? Für diese freiwillige Tätigkeit
       werden keine pädagogischen Kenntnisse vorausgesetzt. Was zählt
       sind Geduld, Humor und Freude am Umgang mit Jugendlichen.

       Mit Ihrer wertvollen Lebenserfahrung sind Sie auf allen Stufen der
       Volksschule herzlich willkommen. Sie unterstützen die Jugendli-
       chen im Klassenzimmer beim Lernen und helfen mit, das Verständ-
       nis zwischen den Generationen auf- und auszubauen.

       Vor einem Einsatz klären wir gemeinsam mit Ihnen und den Lehr-
       personen die Bedürfnisse und mögliche Tätigkeitsfelder. Selbstver-
       ständlich haben wir auch während Ihres Einsatzes immer ein offe-
       nes Ohr für Sie.

       Weitere Informationen über diese sinnvolle und abwechslungsrei-
       che Aufgabe wie auch die Rahmenbedingungen erhalten Sie bei:

       Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungscenter Unterland und
       Furttal, Lindenhofstrasse 1, 8180 Bülach, Telefon 058 451 5302,
       dc.unterland@pszh.ch, www.pszh.ch.

       Sie können sich auch gerne bei der zuständigen Schulleitung der
       Sekundarschule Eglisau erkundigen: Denise Meier, Tel. 079 381 22
       54, denise.meier@schule-eglisau.ch

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