Naturwunder Neuseelands - Entdeckerreise zum anderen Ende der Welt - ENTDECKERREISE - Lesershop

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Naturwunder Neuseelands
Entdeckerreise zum anderen Ende der Welt

                            ENTDECKERREISE
                            vom 15. November bis 06. Dezember 2020

                             Reisepreis
                             p.P. im Doppelzimmer ab   € 10.695,-
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Neuseeland, das Land der Träume
mit dem Zoodirektor Dr. Thomas Kölpin entdecken
Begleiten Sie Dr. Thomas Kölpin, dem Zoodirektor der Wilhelma Stuttgart, ans andere Ende
der Welt. Der Artenreichtum der Pflanzen- und Tierwelt ist einzigartig und die Landschaft
unvergleichbar. Auf der Nord- und Südinsel durchqueren Sie sozusagen alle Klimazonen
der Erde. Für die meisten Europäer ist Neuseeland das Land der Träume, was es zu entde-
cken heißt. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit dazu, begleitet von Dr. Kölpin, der gern seine
Fachkenntnisse der Fauna an Sie weitergibt. Neuseeland liegt 1.930 km südöstlich von Aust-
ralien und besteht aus zwei Hauptinseln: der 114.470 qkm großen Nordinsel und der 150.660
qkm umfassenden Südinsel, die durch die Cook Straße voneinander getrennt sind. Zwei
Drittel des Landes sind bergig. Flüsse, tiefe Bergseen und dichte Regenwälder »Bush« prä-
gen das Landschaftsbild. Auckland liegt auf einer Halbinsel im Norden der Nordinsel. Auf
dieser Insel überwiegt fruchtbares Hügelland, das in der Inselmitte zu einem Gebirge von
bis zu 2.796 m Höhe ansteigt. Sie hat vulkanischen Charakter und besitzt zahlreiche tätige
Vulkane und heiße Thermalquellen. Besonders die Umgebung von Rotorua, 240 km süd-
östlich von Auckland, ist durch Geysire, kochende Schlammtümpel, heiße Mineralquellen,
Terrassen aus Kieselerde und zischende Fumarole (vulkanischer Gasdampf) zu einer welt-
berühmten Touristenattraktion geworden.
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1. Tag: Sonntag 15.11.20                                      4. Tag: Mittwoch 18.11.20
Flug nach Christchurch via Singapur                           Christchurch - Dunedin (F/A) |
Transfer zum Flughafen Frankfurt/Main. Flug mit               Fazination Pazifikküste
Singapore Airlines von Frankfurt mit Umsteigever-bindung      Heute verlassen Sie Christchurch. Sie fahren der Pazifikküs-
nach Christchurch.                                            te entlang bis zur Kalksandsteinstadt Oamaru. Die Stadt ist
Voraussichtliche Flugzeiten:                                  bekannt für ihre viktorianische Architektur, reiche Geschich-
                                                              te und die kleinen blauen Pinguine. Der Pazifikküste folgend
Frankfurt - Singapur                                          geht es dann nach Moeraki, wo am Strand die geheimnis-
21.55 h - 17.15 h+1 Ankunft am 16.11.2020                     vollen riesigen Steinkugeln, der »Moeraki Boulders«, die Be-
                                                              sucher immer wieder faszinieren. Hier unternehmen Sie eine
2. Tag: Montag 16.11.20                                       kurze Stadtrundfahrt. Weiter geht es nach Dunedin. Entlang
Weiterflug nach Christchurch                                  der beeindruckenden Küstenlandschaft Otagos erreichen
                                                              Sie nach kurzer Fahrt das »Wildlife Capital« Dunedin, wo
Nachdem Sie im Transitbereich des Flughafens von Singa-
                                                              Sie das schottische Flair erleben und die alten Gebäude aus
pur das Flugzeug gewechselt habe, fliegen Sie weiter nach
                                                              viktorianischer Zeit bestaunen können. Höhepunkte sind
Neuseeland.
                                                              das »Octagon« und das wunderschöne Bahnhofsgebäude.
Voraussichtliche Flugzeiten:                                  Dunedin ist Heimat für einige von Neuseelands Top Fashion
Singapur - Christchurch                                       Designern, besitzt viele lebendige Cafés und Bars und nicht
19.50 h - 10.40 h+1 Ankunft am 17.11.2020                     zu vergessen: die steilste Straße der Welt! Genießen Sie die
                                                              Höhepunkte dieser Stadt auf einer Stadttour.
3. Tag: Dienstag 17.11.20
                                                              Abendessen und Übernachtung im The Victoria Hotel****

Christchurch (A)
KIA ORA und Herzlich Willkommen in Neuseeland! Ihr Rei-
seleiter begrüßt Sie am Flughafen in Christchurch. Danach
unternehmen Sie eine orientierende Stadtrundfahrt durch
die »Gartenstadt« Neuseelands, so wie die größte Stadt der
Südinsel gerne genannt wird. Den Rest des Tages haben Sie
Zeit sich nach Ihrem langen Flug im Hotel zu entspannen.
Ihr Reiseleiter wird zur Verfügung stehen, um Interessierte
zu einem Spaziergang in den Botanischen Garten und zu
einem Besuch im Canterbury Museum zu führen.
Abendessen und Übernachtung im Heartland Hotel Cots-
wald***sup.
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5. Tag: Donnerstag 19.11.20                                     6. Tag: Freitag 20.11.20
Dunedin - Te Anau (F/A) |                                       Te Anau - Queenstown (F/A) |
Von Albatrossen und Seelöwen ins Fjordland                      Faszination Mirror Lakes & Milford Sound,
Am Morgen unternehmen Sie eine Kreuzfahrt auf der Ota-          Keas inklusive
go-Halbinsel. Sie erfahren alle Einzelheiten über die Tier-     Auf der wohl schönsten Bergstraße Neuseelands nach Mil-
welt, der Geschichte und der Geologie, während Sie mit          ford passieren Sie die Mirror Lakes und den düsteren Homer
dem Boot die atemberaubend schöne und schroffe Küste            Tunnel. Bei einem Halt begegnen Ihnen möglicherweise so-
in der Nähe der Einfahrt zum Hafen von Otago erkunden.          gar Kea-Papageien. Spätvormittags erreichen Sie dann das
Sie werden freie Sicht auf den weltweit einzigen Nistplatz      Wahrzeichen Neuseelands und das schönste Ende der Welt,
für Albatros auf dem Festland haben. Vielleicht haben Sie       den Milford Sound. Der Fjord entstand durch den 1.200 m
das Glück, die Northern Royals auf drei Meter hohen Flügeln     tiefen Einschnitt eines Gletschers, der nach seinem Ab-
schweben zu sehen. Beobachten Sie, wie die NZ Furseals          schmelzen eine gewaltige Furche hinterließ, die dann vom
rund um ihre Zuchtkolonien brüten, kämpfen und auf den          Meer aufgefüllt wurde. Eine üppige Vegetation zeichnet sich
Felsen spielen. Die gefährdeten und beeindruckenden NZ          vor dem spiegelnden Fjord ab und im Hintergrund ragt ein
Sealions kehren zu den Sandstränden in der Umgebung             gewaltiger Berg, »Mitre Peak«, die Bischofsmütze 1.700 m
zurück. Auf dem Meer können Sie selten gesehene Seevö-          aus dem Meer. Sie legen zur Natur Cruise im Milford Sound
gel beobachten, darunter auch andere Albatross-Arten und        ab und gleiten bis fast hinaus zur Tasman Sea. Genießen
Sturmvögel sowie Pinguine, Delfine und andere Meeressäu-        Sie die wildromantische Kulisse, welche von fast senkrech-
ger. Anschließend geht es weiter zum Tor Fjordlands Natio-      ten Bergwänden, wie den Mitre Peak, bestimmt wird. An-
nalpark, Neuseelands größtem und zugleich unerschloss-          schließend reisen Sie nach Queenstown, oft als »St Moritz
enstem Nationalpark. Kaum eine Landschaft verkörpert            der Südsee« bezeichnet.
besser den Begriff Wildnis, als Fjordland. Im Westen dringen    Abendessen und Übernachtung im Kamana Lakehouse
14 Fjorde wie überlange Meereszungen tief in die Urwälder       Queenstown****.
einer zerklüfteten Alpenwelt vor. Nicht weit von hier steigen
schneebedeckte Berggipfel über alpine Grasmatten bis auf
                                                                7. Tag: Samstag 21.11.20
2.700 m an. Sie fahren zunächst nach Te Anau, dem Tor zu
diesem Weltnaturerbe. Am Abend gehen Sie ins Kino! Ata          Queenstown (F/A) | Erlebnis- und
Whenua - Shadowland (ausgesprochen „ata-fenua“ und              Abenteuerregion - Dampfschifffahrt am Abend
auch als „Fiordland on Film“ bekannt) bringt Ihnen die Wild-    Ihnen steht der Tag in Queenstown zur freien Verfügung.
nis des Fiordland-Welterbestatus zum Greifen nahe, die Sie      Durch die wunderschöne Gebirgslage am Ufer des Wakati-
sonst nie sehen würden. Mysteriös, aufregend, berauschend       pu-Sees hat sich der kleine Ferienort Queenstown zum be-
und äußerst spektakulär, meistens mit einem Hubschrauber        liebten Touristenzentrum der Südinsel entwickelt. Der lang-
über extreme Jahreszeiten, Klima und Gelände gefilmt, ent-      gezogene See erstreckt sich zwischen steil ansteigenden
führt es Sie auf eine unvergessliche Reise durch eine der       Gebirgszügen. Sie haben einen unvergesslichen Ausblick in
beeindruckendsten Landschaften der Erde (32 Minuten).           alle Richtungen. Es gibt viel zu erleben in diesem Ort: von
Abendessen und Übernachtung im Distinction Luxmore Ho-          der einzigartigen Wanderung bis hin zum Bungee-Jumping
tel Lake Te Anau****.                                           wird alles geboten (Zusatzkosten). Am Abend genießen Sie
                                                                eine Fahrt auf dem alten Dampfschiff »TSS Earnslaw«. Sie
                                                                fahren zum Walter Peak High Country Farm, wo Sie ein Gour-
                                                                met BBQ genießen. Übernachtung wie am Vortag.
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8. Tag: Sonntag 22.11.20                                        zum Kajakfahren. Beim entspannten Paddeln können Sie
Queenstown - Arrowtown - Lake Wanaka (F/A) |                    mehr als 70 Vogelarten bewundern, teilweise aus nächster
Goldgräberstimmung & Naturschauspiel                            Nähe. Die Lagune ist vom einheimischen Regenwald umge-
                                                                ben, hinter dem sich die schneebedeckten Hügel der Sout-
Heute reisen Sie weiter nach Wanaka. Sie erreichen zuerst       hern Alps erheben. Von Whataroa aus werden verschiedene
die ehemalige Goldgräberstadt Arrowtown. Hier besichtigen       geführte Touren in das Waitangiroto Nature Reserve ange-
Sie die alten Häuser aus der Zeit des Goldrausches und die      boten. Von September bis Februar oder März bleiben brü-
Überreste eines ehemaligen Chinesendorfes. Danach errei-        tende Reiher-Paare in der Kolonie und ziehen ihre Jungen
chen Sie Wanaka. Der gleichnamige See ist mit 45 km Län-        auf. Nach der Führung fahren Sie weiter nach Hokitika zu
ge und einer Fläche von 193 km² der viertgrößte Binnensee       Ihrem Hotel.
Neuseelands. Der Ort ist wegen seiner traumhaften Umge-
bung als Urlaubsziel auch bei Neuseeländern ganz beson-         Abendessen und Übernachtung im Beachfront Hotel Hoki-
ders beliebt ist.                                               tika****.
Abendessen und Übernachtung im Oakridge Resort Lake
Wanaka****.                                                     11. Tag: Mittwoch 25.11.20
                                                                Hokitika - Christchurch (F/A) |
9. Tag: Montag 23.11.20                                         Mit dem Zug nach Christchurch
Lake Wanaka - Fox Glacier (F/A) |                               Heute reisen Sie nach Greymouth, wo Sie in den TranzAl-
Vom Regenwald zu den Gletscherwelten                            pin-Zug mit den riesigen Panoramafenstern einsteigen,
                                                                um eine wundervolle Reise von der Westküste nach Christ-
Sie fahren durch die Bergwelt des Aspiring Nationalparks, er-   church zu unternehmen. Erleben Sie ein wahres Naturpara-
reichen wenig später den Haast Pass und überqueren damit        dies mit Bergen, Flüssen und natürlichen Ebenen. Durch
die Klima- und Wasserscheide der Südalpen. Hier erleben         den einzigartigen Buchenregenwald steigt der Zug in die
Sie einen beeindruckenden Vegetationswechsel. Der Re-           majestätischen Südalpen zum Arthurs Pass Nationalpark
gen westlich des Passes hat eine äußerst interessante und       hinauf. Eindrucksvoll ist auch die Fahrt durch die Flusstä-
dichte Pflanzenwelt erschaffen. Der Westland Nationalpark,      ler des Waimakariri River mit spektakuläre Schluchten bis
in dem Sie sich jetzt befinden, zählt zu den vielseitigsten     in das weite Farmland der Canterbury Plains. Schließlich er-
und faszinierendsten Nationalparks Neuseelands. Der satte       reichen Sie Christchurch.
Moosbewuchs des Tieflandregenwaldes und die Sumpfwäl-
der schaffen eine märchenhafte Atmosphäre. Entlang der          Abendessen und Übernachtung im Heratland Hotel Cots-
Westküste fahren Sie durch immergrünen Regenwald zur            wold***sup.
Gletscherregion der Südalpen. Als natürliche Wetterbarriere
ist der sehr nahe Hochgebirgskamm für eines der extrems-        12. Tag: Donnerstag 26.11.20
ten Niederschlagsregime des Landes verantwortlich. Fahr-        Christchurch - Kaikoura (F/A) |
zeit abhängig unternehmen Sie eine Wanderung um den
                                                                Einzigartige Tierwelt der Ostküste
Lake Matheson. Hier spiegelt sich bei schönem Wetter oft
der höchste Berg Neuseelands, der Mount Cook, im Wasser.        Am Morgen besuchen Sie das beliebte Antarktiszentrum in
Danach fahren Sie durch die kleinen Gletscher Orte Fox und      Christchurch, bevor Sie die Ostküste hinauf in die Küsten-
Franz Josef. Der Fox Gletscher und der Franz Josef Gletscher    stadt Kaikoura fahren. Vor Kaikouras Küste kommen regel-
schieben sich, einzigartig in den gemäßigten Breiten, bis       mäßig riesige Pottwale vor, da sie die tiefen Gewässer vor
auf eine Höhe von 300 m über dem Meeresspiegel hinunter.        der Küste bei ihrer Passage von/zur Antarktis nutzen und
                                                                warme Meeresström und reichhaltige Futterquellen darstel-
Abendessen und Übernachtung im Heartland Hotel Glacier
                                                                len. Mit etwas Glück können Sie Hektor- oder Dusky-Delfine
Country***sup.
                                                                vom Ufer aus beobachten, wie sie elegant und akrobatisch
                                                                aus dem Wasser schießen. Da eine Seelöwen-Kolonie in der
10. Tag: Dienstag 24.11.20                                      Nähe ist, können auch öfter neuseeländische Seelöwen im
Fox Glacier - Hokitika (F/A) |                                  Wasser und an der Felsküste liegend gesichtet werden. See-
Vogelparadies an der wilden Westküste                           vögel jeglicher Art (manchmal sogar die majestätischen Al-
                                                                batrosse) besuchen die oft raue Küste Kaikouras und gleiten
Sie fahren heute nach Okarito und nehmen an einer ge-           mühelos durch die Lüfte.
führte Tour durch einen Ranger teil. Das Gebiet um Okarito
ist ein Vogelparadies und eine Futterstelle für Neuseelands     Abendessen und Übernachtung im Lobster Inn Kaikou-
seltenen Kotuku oder weißen Reiher, der im nahegelege-          ra****.
nen Waitangiroto Nature Reserve brütet. Der Kotuku ist den
Maori heilig und seine Federn schmückten einst Maori-An-
führer. Es heißt, dass der Kotuku im Geisterland »Reinga«
lebt. Deshalb werden bei traditionellen Maori-Begräbnissen
unter anderem die Worte „nun ist Kotuku dein einziger Weg-
begleiter“ gesprochen. Die Okarito Lagoon liegt an der wil-
den Westküste der Südinsel und ist die größte unveränderte
Gezeitenbucht in Neuseeland. Sie bietet ein perfektes Areal
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13. Tag, Freitag 27.11.20
Kaikoura - Picton - Wellington (F/A) |
Marlborough Sounds, die ertrunkenen Täler
Am Morgen empfehlen wir einen Ausflug zur Walbeobach-
tung oder zum Schwimmen mit Delfinen oder eine Albat-
ros-Tour (optional buchbar). Für diejenigen, die keine dieser
Touren machen möchten, empfehlen wir einen Besuch des
Kaikoura-Museums. Das Museum beschäftigt sich mit der
Geschichte dieser Region sowie mit der Flora und Fauna.
Anschließend fahren Sie nach Picton. Das gemütliche Ha-
fenstädtchen ist das Tor zu den Marlborough Sounds. Sie
gehen an Bord der »Interislander Fähre«, die Sie auf die
Nordinsel bringt. Sie bekommen ein Abendessen an Bord.
Zunächst gleiten Sie durch die Marlborough Sounds, ein
Gebiet »ertrunkener Täler«, das durch die geologische Ab-
senkung eines Mittelgebirges entstanden ist. Von dem ur-
sprünglichen Gebirge zeugen noch steile Bergkämme, die
heute als schmale Halbinseln zwischen tiefen Meeresar-
men hervorspringen. Dann durchfahren Sie die Cook Was-
ser-Straße und erreichen, nach ca. dreistündiger Schifffahrt,
Wellington.
Übernachtung im West Plaza Hotel Wellington****.
                                                                den Huka Fall. Hier zwängt sich der gewaltige Waikato Fluss
14. Tag: Samstag 28.11.20                                       durch eine Gebirgsenge. In Rotorua erleben Sie die Kultur
Wellington (F/A) | Faszinierende Hauptstadt                     der Maori mit Gesang und Tanz. Sie werden auch zum »Han-
Sie unternehmen eine Stadtrundfahrt durch die Haustadt-         gi«, einem Erdofen-Essen, eingeladen.
stadt Neuseelands. Bewundern Sie die Architektur der            Übernachtung im Distinction Rotorua Hotel & Conference
neuseeländischen Parlamentsgebäude, darunter die unge-          Centre****
wöhnliche Gestaltung des Beehive (auch bekannt als Exe-
cutive Wing) und des neoklassizistischen Parliament House.      16. Tag: Montag 30.11.20
Danach haben Sie Zeit, um rund um Old St Paul’s Church zu       Rotorua (F/A) | Kiwi, der Nationalvogel
schlendern, die vollständig aus einheimischem Holz errich-
                                                                & Rotorua Skyline
tet wurde und als eines der schönsten unter Denkmalschutz
stehenden Gebäude in Neuseeland gilt. Sie werden auch           Heute werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen eines Nord-
am Botanischen Garten einen Stopp einlegen. Hier finden         insel-Zuchtprogramms für die Nordinsel-Kiwi. Sie werden Ki-
Sie einheimische und nicht-einheimische Arten auf einem         wi-Küken sehen und mehr über die Pläne erfahren, die Kiwis
herrlichen 25 Hektar großen Grundstück. Mit der Seilbahn        beim Überleben zu unterstützen, denn der Nationalvogel ist
fahren Sie in ca. 5 Minuten wieder zurück in die Innenstadt     in seinem Bestand bedroht. Zum Abschluss des Tages fah-
und steigen in Ihren Bus um. Die Rundfahrt führt Sie nun auf    ren Sie mit der Skyline-Gondel auf den Mount Ngongotha.
den Mt. Victoria und Sie genießen einen fantastischen Pan-      Der spektakuläre Blick auf den Lake Rotorua und der Stadt
oramablick auf die Stadt, die sanft geschwungenen Hügel         ist einzigartig. Hoch über Rotorua essen Sie heute zu Abend.
und rauen Buchten, die Wellington umgeben. Der Nachmit-         Übernachtung wie am Vortag.
tag steht Ihnen für eigene Unternehmungen zur freien Ver-
fügung. Die Stadt ist bekannt für ihre lebendige Kaffee- und    17. Tag: Dienstag 01.12.20
Restaurantszene oder Sie besuchen das Nationalmuseum,           Rotorua - Auckland (F/A) |
Wellington Zoo oder Zealandia.                                  Mit dem Zoodirektor durch den Auckland Zoo
Abendessen und Übernachtung wie am Vortag.                      Sie fahren nach Auckland, Neuseelands größte Stadt. Hier
                                                                besuchen Sie den Auckland Zoo im Rahmen einer Stadt-
15. Tag: Sonntag 29.11.20                                       rundfahrt. Im Zoo haben Sie die einmalige Möglichkeit
Wellington - Rotorua (F/A) |                                    vom Zoodirektor persönlich durch den Tierpark geführt zu
Naturkulisse Lake Taupo & Huka Fall •                           werden. Sie bekommen einmaliges Wissen über den Zoo
Zu Gast bei den Maoris                                          und deren Bewohner und verbringen so einen unvergess-
                                                                lichen Tag im Auckland Zoo. Anschließend genießen Sie
Heute reisen Sie entlang der Kapiti-Küste und durch die         das Abendessen im Viaduct Basin, dem Austragungsort der
fruchtbaren Farmgebiete von Manawatu nach Norden an             Americas Cup Challenge.
den Rand des Tongariro National Park. Die Fahrt führt ent-
lang des Lake Taupo, ein Kratersee größer als der Boden-        Übernachtung im Hotel Amora Auckland****.
see, der vor ca. 2.000 Jahren durch einen gewaltigen Vul-
kanausbruch entstanden ist. Auf dem Weg besichtigen Sie
Naturwunder Neuseelands - Entdeckerreise zum anderen Ende der Welt - ENTDECKERREISE - Lesershop
18. Tag: Mittwoch 02.12.20                                      21. Tag: Samstag 05.12.20
3 - Paihia (F/A) |                                              Auckland - Singapur - Frankfurt (F) | Rückreise
Hundertwasser lässt grüßen                                      Ihre Neuseeland-Reise endet heute. Ihr Reiseleiter begleitet
Heute fahren Sie über die Auckland Harbour Bridge nach          Sie zum Flughafen und hilft Ihnen beim Einchecken. Nun ist
Norden zur wunderschönen Bay of Islands. Unterwegs be-          es Zeit sich mit einem »e noho ra« von dem Land der lan-
suchen Sie das einzigartige Kunstwerk von Hundertwasser         gen, weißen Wolke zu verabschieden. Wir wünschen Ihnen
in Kawakawa. Der Künstler errichtete hier eine öffentliche      eine angenehme Heimreise und hoffen, dass Sie Ihre Zeit in
Toilette, die ein einmaliges Kunstwerk darstellt. Nach einem    Neuseeland genossen haben. Rückflug mit Singapore Air-
Besuch reisen Sie in die beliebte Stadt Paihia.                 lines über Singapur zurück nach Frankfurt.
Abendessen und Übernachtung im Kingsgate Hotel Pa-              Voraussichtliche Flugzeiten:
hia****.                                                        Auckland - Singapur   15.15 h - 20.40 h
                                                                Singapur - Frankfurt  23.55 h - 06.20 h
19. Tag: Donnerstag 03.12.20                                                          +1 Ankunft am 06.12.2020
Paihia (F/M) | Kreuzfahrt in der Bay of Islands
Entdecken Sie das weltbekannte Fotomotiv am Strand von          22. Tag: Sonntag 06.12.20
Paihia, das Loch im Felsen, beobachten Sie Delfine und be-      Ankunft in Frankfurt
suchen Sie die Otehei Bay auf unserer Premium-Kreuzfahrt.
Sie werden während der Schifffahrt das Beste erleben, was       Am Morgen landen Sie in Frankfurt. Transfer zurück
die Bay of Islands zu bieten hat. An Bord wird Sie ein Ranger   zum Ausgangsort Ihrer Reise.
über die Naturerlebnisse informieren und steht auch gerne
für Fragen zur Verfügung. Zu Mittag servieren wir ihnen ein     Programmänderungen vorbehalten.
BBQ an Bord. Übernachtung wie am Vortag.                        F=Frühstück / M=Mittagessen / A=Abendessen

20. Tag: Freitag 04.12.20
Paihia - Auckland (F/A) | Sky Tower am Abend
Sie reisen zurück nach Auckland. Am Abend genießen Sie
ein Essen in luftiger Höhe. Im Drehrestaurant des Sky To-        Ihr Reisebegleiter
wers haben wir ein Abschiedsessen vorgesehen. Der Turm
ist 328 m hoch. Das Restaurant dreht sich in 60 Minuten          Dr. Thomas Kölpin
einmal um die eigene Achse und von 220 m Höhe genießen           studierte Biologie und promovierte an
                                                                 der Universität Bonn als Doktor der
Sie einen einzigartigen Ausblick auf Auckland.
                                                                 Naturwissenschaften. Im Tierpark Ha-
Übernachtung im Copthorne Hotel Auckland City****.               genbeck Hamburg, war er als Leiter des
                                                                 terrestrischen Teils des Tropen-Aqua-
                                                                 riums sowie als Kurator für Reptilien und
                                                                 Amphibien tätig. Viele Jahre führte er den Thüringer Zoopark
                                                                 in Erfurt. Heute leitet Dr. Kölpin die Staatlichen Zooanlagen
                                                                 und Gärten der Wilhelma in Stuttgart. Während seiner Auf-
                                                                 enthalte auf dem Afrikanischen und Australischen Kontinent
                                                                 begleitete er viele Safaris.
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Reiseleistungen                                                  Alles auf einen Blick

·   Transfer bis/ab Frankfurt aus dem Verbreitungs-             Reisetermin          15.11. - 06.12.2020
    gebiet des Verlages (Zustiege Münchberg, Hof und            Reisepreis           pro Person im DZ                        ab € 10.695,-
    Coburg, weitere Zustiege gegen Aufpreis)                    Reisedauer           22 Tage
·   Linienflug mit Singapore Airlines von Frankfurt nach
    Christchurch und zurück von Auckland jeweils mit            Zusätzlich buchbar
    Umsteigeverbindung in der Economy Class                     Einzelzimmerzuschlag                                             €     1.700,-
·   30 kg Freigepäck                                            NZeTA-Visum inkl. Touristenabgabe                                €        55,-
·   Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, Luftverkehrsteuer    Ausflug Walbeobachtung                                           €       150,-
    und Treibstoffzuschläge (Stand 11/2019)                     Ausflug Delfinbeobachtung                                        €        90,-
·   18 Übernachtungen in Hotels der guten bis gehobenen         Albatross Tour		                                                 €       100,-
    Mittelklasse inkl. Frühstück
                                                                Bitte entscheiden Sie sich für einen Ausflug
·   1x Mittag- und 17x Abendessen (ohne Getränke)
·   Fahrten und Transfers in modernen,
    landesüblichen Reisebussen
·   TranzAlpine-Zug von Greymouth nach Christchurch
                                                                Einreise
·   Interislander-Fähre von Picton nach Wellington
                                                                Wir benötigen bei Buchung eine Kopie Ihres Reisepasses, der nach Been-
    inkl. Abendessen                                            digung der Reise noch mindestens 6 Wochen gültig sein muss sowie ei-
·   Ausflüge, Exkursionen und Besichtigungen wie beschrieben    nen Notfallkontakt. Bitte weisen Sie uns vor Buchung darauf hin, falls Sie
·   sämtliche Eintrittsgelder                                   oder ein Reiseteilnehmer eine andere oder doppelte Staatsbürgerschaft
·   qualifizierte Deutschsprechende Reiseleitung vor Ort        hat, so dass wir Ihnen/ihm die entsprechenden Einreisebestimmungen
                                                                zukommen lassen können.
    (durchgehend)
·   Reisebegleitung ab/bis Frankfurt durch Dr. Thomas Kölpin,   Gesundheitsvorsorge & Impfvorschriften
    Zoodirektor der Wilhelma Stuttgart                          Für die Einreise nach Neuseeland sind keine Impfungen derzeit vorge-
                                                                schrieben (Stand: 11/2019). Welche allgemeinen Impfungen vorzuneh-
·   Umweltbeitrag „Grünes Klima“
                                                                men sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art
·   Ausführliche Reiseunterlagen                                und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem
                                                                eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Da im Einzelfall
Nicht im Preis enthalten                                        unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich
                                                                immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche
· weitere Mahlzeiten und Getränke
                                                                Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt
· Trinkgelder und persönliche Ausgaben                          oder Apotheker in Anspruch zu nehmen.
· optionale Aktivitäten
· Versicherungen                                                Grünes Klima
                                                                Klimaneutral die Welt entdecken! Umweltbewusstsein ist ein wichtiger
                                                                Teil unserer Reisephilosophie. Unter dem Motto »Grünes Klima« werden
                                                                zwei neue Bäume für jede Tonne produziertes CO2 auf brachliegenden
                                                                Flächen in Paraguay gepflanzt. Dieses Engagement ist ökologisch sinn-
                                                                voll, bindet große Mengen der Treibhausgase, verbessert die Wasserrück-
                                                                haltefähigkeit der Böden und schafft neue Lebensräume für viele Tierar-
                                                                ten. Positiver Nebeneffekt: Mit dem Projekt grünes Klima verbessern sich
                                                                auch die Lebensbedingungen der örtlichen Bevölkerung durch Aus- und
                                                                Weiterbildung in unserem Forstbetrieb.
                                                                Mobilität
                                                                Die angebotene Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränk-
                                                                ter Mobilität nicht geeignet.
                                                                Reiseschutz
                                                                Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittskos-
                                                                tenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer
                                                                Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit
                                                                oder Tod.

Information, Beratung & Buchung
                                                                REISEVERANSTALTER
                                                                GRUPPENVISION eine Marke Schlienz-Tours GmbH & Co. KG
95028 Hof, Poststraße 9/11 · Tel: 09281 / 816-235               Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters. (Stornostaffel E)
                                                                Gemäß unseren Reisebedingungen beträgt die Anzahlung bei Anmeldung 20% des
36433 Bad Salzungen, Andreasstr. 11 · Tel: 03695 / 555-010      Reisepreises. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt zahlbar.
98617 Meiningen, Neu-Ulmer Str. 8a · Tel: 03693 / 440-311
98527 Suhl, Friedrich-König-Str. 6 · Tel: 03681 / 792-412       Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

96450 Coburg, Steinweg 51 · Tel: 09561 / 850-170                Programmänderungen & Druckfehler vorbehalten.
                                                                Stand: Oktober 2019
Mail: lesershop@avg-service.de                                  Hinweis: Das Bildmaterial und der Textinhalt unterliegt dem Urheberrecht und
                                                                darf nur mit Zustimmung des Reiseveranstalters verwendet werden.
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Reiseziel:                  Neuseeland • Entdeckerreise zum anderen Ende der Welt
Reisedatum:                 22-Tage Reise | 15. November - 06. Dezember 2020
Aufgrund der Einreise- und Beförderungsbestimmungen ist es zwingend erforderlich, dass Name, Vornamen und Titel, sowie
Geburtsdaten den Angaben im maschinenlesbaren Teil des für diese Reise erforderlichen Ausweisdokumentes entsprechen.

                                                 1. Person (Reiseanmelder)                           2. Person (Mitreisender)

 Name

 Vorname

 Straße

 PLZ/Ort

 Tel. priv.

 Tel. untertags

 Tel. mobil

 Reisepass-Nr. (Kopie erforderlich)

 E-Mail-Adresse
  Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass ich/wir Reisebestätigungen, Mitteilungen und allgemeinen Schriftverkehr
    per E-Mail unverschlüsselt erhalte/n (kein Passwort notwendig).
     Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung unverschlüsselt per Mail.

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 Nationalität
 (Pflichtangabe)

 Notfallkontakt Tel.

 Notfallkontakt Name
 Gesundheitsdaten
 (z. B. Ernährungswünsche, Mobilitätsein-
 schränkungen, etc.)
 Machen Sie unter dem Punkt Gesundheitsdaten Angaben, willigen Sie ein, dass Sie der Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2
 lit. a DSGVO zustimmen. Wir werden diese Daten, wenn nötig an andere Reiseveranstalter, Leistungsträger und Incoming-Agenturen weiterlei-
 ten Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigelegten Information zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO. Weitere Informationen
 entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung im Internet unter: https://www.schlienz.tours/datenschutz oder wir sen-
 den Ihnen diese Informationen auf Anfrage auch gerne zu.
Bitte kreuzen Sie für jede Person einzeln an. Danke!                                   Preis pro Person in €          1. Pers.     2. Pers.
Bitte buchen Sie für mich:                                                               (Stand 10/2019)

Doppelzimmer | Zustieg inkl.: O Münchberg | O Hof | O Coburg                                 € 10.695,-                  O            O
BITTE ANKREUZEN WELCHEN ZUSTIEG SIE WÄHLEN
Einzelzimmer-Zuschlag                                                                        € 1.700,-                   O            O
Bitte entscheiden Sie sich für einen der Ausflüge lt. Folder und notieren                                                O            O
diesen im nebenstehenden Feld
Mehrkosten Zustieg in | O Bad Salzungen | O Schmalkalden | O Suhl                              € 45,-                    O            O
BITTE ANKREUZEN WELCHEN ZUSTIEG SIE WÄHLEN
O Marktredtwitz | O Meiningen | O Ilmenau | O Hildburghausen                                   € 38,-                    O            O
BITTE ANKREUZEN WELCHEN ZUSTIEG SIE WÄHLEN
O Sonneberg                                                                                    € 28,-                    O            O
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 Reiseschutz                                                                                                             1. Pers.   2. Pers.
 Damit Sie Ihre bevorstehende Reise rundum genießen können, sollten Sie auch an den passenden Versicherungsschutz
 denken. Bitte beachten Sie, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Ausland die entstehenden Kosten u. U. nicht
 vollständig abdeckt. Die Kosten für einen Krankenrücktransport werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
 übernommen. Ebenso entstehen Ihnen bei einem Reiserücktritt Kosten, die wir Ihnen laut unseren AGBs in Rechnung
 stellen müssen. Gerne erhalten Sie von uns unverbindlich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Versicherungen.
 Wie dürfen wir Sie beraten?

 Bitte rufen Sie mich unter meiner angegebenen Telefonnummer für eine Beratung zurück.                                     O           O
 Bitte senden Sie mir eine Übersicht der passenden Tarife an meine angegebene E-Mailadresse zu.                            O           O
 Ich wurde von meinem Reisebüro darauf hingewiesen, dass eine Reise ohne Reiseschutz zu erheblichen Kosten für mich        O           O
 führen kann. Reiseschutz wird trotz Hinweis auf evtl. Risiken nicht gewünscht.

 Freiwillige Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten zu Werbezwecken
 Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten durch »Schlienz-Tours GmbH & Co.
 KG« und die »Abokarten Verwaltungs GmbH BT« zu Zwecken der an mich gerichteten Werbung (z.B. Reiseempfehlungen, Reiseinformationen,
 Zufriedenheitsbefragung) genutzt werden dürfen. Dies darf bis durch meinen Widerruf erfolgen:
  per Post         per Fax                per E-Mail               per Telefon
 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigelegten Information zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO uns unserer ausführlichen
 Datenschutzerklärung im Internet unter: : https://www.schlienz.tours/datenschutz
 Gerne senden wir Ihnen diese Informationen auf Anfrage auch gerne zu.

Vor Abschluss meiner Buchung wurden mir die folgend genannte Dokumente ausgehändigt:
  Ich habe die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters gelesen und akzeptiere diese.
  Ich habe die beiliegende Information zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO zur Kenntnis genommen.
  Ich habe das Formblatt zur Unterrichtung nach § 651a BGB, den Reiseverlauf und
    die für mich gültigen Einreisebestimmungen zur Kenntnis genommen.

Nach Eingang meiner Buchung erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Zahlung leiste ich nach Erhalt der Rechnung.

O   per Überweisung (Angabe der Bankverbindung nicht notwendig)
O   mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden

 Kontoinhaber
 IBAN                                                                                       BIC
 Kreditinstitut

Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen.
Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Reise- und
Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters, die mir vollständig übermittelt wurden, habe ich zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Beför-
derungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger.
Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. Leistungs-
träger wie für meine eigenen einstehen werde.

 Ort, Datum                                                             Unterschrift

Reiseveranstalter: Schlienz-Tours GmbH & Co. KG | Willy-Rüsch-Str. 11 | 71394 Kernen/Stuttgart. Es gelten die AGB des Veranstalters.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach
§ 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie
(EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH &
Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rück-
zahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung
im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

·   Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

·   Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

·   Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reisever-
    anstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

·   Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen
    Kosten - auf eine andere Person übertragen.

·   Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen
    und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
    Wenn die Preiserhöhung 8 %des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich
    ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn
    die entsprechenden Kosten sich verringern.

·   Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller
    Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
    Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben
    die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

·   Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts-
    gebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen,
    die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

·   Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
    Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

·   Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt
    werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne
    Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündi-
    gung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung
    der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

·   Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht
    ordnungsgemäß erbracht werden.

·   Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

·   Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück-
    erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschal-
    reise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
    Schlienz-Tours hat eine Insolvenzabsicherung mit der Zurich Insurance plc, Frankfurt abgeschlossen. Die Reisenden können
    diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt,
    Tel. 069/7115-0, service@zurich.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Schlienz-Tours GmbH
    & Co. KG verweigert werden.

                                                                                                                Information
REISEBEDINGUNGEN
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Schlienz-Tours GmbH & Co. KG, nachstehend „SCHLIENZ“ abgekürzt,
im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.   Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen           Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rück-      4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
     des Kunden                                                      tritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht        a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen
1.1. Für alle Buchungswege gilt:                                     gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht      nach 4.1a) kann SCHLIENZ den Reisepreis nach Maßgabe der
a) Grundlage des Angebots von SCHLIENZ und der Buchung des           besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §          nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Infor-        651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden             · Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
mationen von SCHLIENZ für die jeweilige Reise, soweit diese dem      ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der            SCHLIENZ vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Kunden bei der Buchung vorliegen.                                    Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des         · Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen
b) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von       Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein          pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine         Widerrufsrecht ebenfalls nicht.                                          derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbar-
eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus-                                                                                ten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
                                                                     2.   Bezahlung                                                           Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SCHLIENZ vom
drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von       2.1. SCHLIENZ und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den               Kunden verlangen.
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine         Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder          b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b)
eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus-       annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag            kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.                  besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und             heraufgesetzt werden.
                                                                     Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-         c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reise-
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per    cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertrag-         preis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise da-
E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:                      sabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines             durch für SCHLIENZ verteuert hat
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen        eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung
mit dem Buchungsformular von SCHLIENZ erfolgen (bei E-Mails                                                                                4.4. SCHLIENZ ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein
                                                                     fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern   Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn
durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Bu-          der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr
chungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde                                                                              und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder
                                                                     aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei         Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geän-
SCHLIENZ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich        Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte
an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden.                                                                                      dert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SCHLIENZ führt. Hat
                                                                     Reisepreis sofort zahlungsfällig.                                     der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung
(Annahmeerklärung) durch SCHLIENZ zustande. Bei oder unver-          2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung         gezahlt, ist der Mehrbetrag von SCHLIENZ zu erstatten. SCHLIENZ
züglich nach Vertragsschluss wird SCHLIENZ dem Kunden eine           nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ob-         darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die SCHLIENZ
den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Rei-         wohl SCHLI-ENZ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertrag-            tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. SCHLI-
sebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht     lichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen      ENZ hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzu-
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250       Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder          weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
§ 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich-   vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist        4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn
zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb     SCHLIENZ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau-           eingehend beim Kunden zulässig.
von Geschäftsräumen erfolgte.                                        schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts-
                                                                     kosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.                                    4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berech-
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. In-                                                                            tigt, innerhalb einer von SCHLIENZ gleichzeitig mit Mitteilung der
ternet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:             3.   Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die             Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Ände-
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in               nicht den Reisepreis betreffen                                   rung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
der entsprechenden Anwendung von SCHLIENZ erläutert.                 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleis-           zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von SCHLI-
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö-           tungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages,        ENZ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt
schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars          die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SCHLI-            vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren         ENZ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
Nutzung erläutert wird.                                                                                                                    5.   Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
                                                                     SCHLIENZ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Ver-           unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht be-          5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschal-
tragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist aus-          einträchtigen.                                                        reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SCHLIENZ
schließlich die deutsche Sprache.                                                                                                          unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu er-
d) Soweit der Vertragstext von SCHLIENZ im Onlinebuchungssys-        3.2. SCHLIENZ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände-        klären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde,
tem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Mög-       rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf          kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem
lichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.         einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder        Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs-          Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Wei-
                                                                     se zu informieren.                                                    5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
pflichtig buchen“ bietet der Kunde SCHLIENZ den Abschluss des
                                                                                                                                           nicht an, so verliert SCHLIENZ den Anspruch auf den Reisepreis.
Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsange-       3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Ei-        Stattdessen kann SCHLIENZ eine angemessene Entschädigung
bot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen         gen-schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von beson-         verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder
Erklärung gebunden.                                                  deren Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags       am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unver-
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich           geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von          meidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch-
auf elektronischem Weg bestätigt.                                    SCHLIENZ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten an-       führung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons         gemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder un-            den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
„zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kun-        entgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der      unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle
den auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages ent-         Kunde nicht innerhalb der von SCHLIENZ gesetzten Frist ausdrück-      von SCHLIENZ unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht
sprechend seiner Buchungsangaben. SCHLIENZ ist vielmehr frei in      lich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,         hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen          gilt die Änderung als angenommen.                                     getroffen worden wären. SCHLIENZ hat die nachfolgenden Ent-
oder nicht.
                                                                     3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,           schädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung
                                                                     soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.           zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie un-
von SCHLIENZ beim Kunden zu Stande.
                                                                     Hatte SCHLIENZ für die Durchführung der geänderten Reise bzw.         ter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Bu-
                                                                     einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Be-        und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen
chung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungs-
                                                                     schaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden      der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts
pflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung
                                                                     der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten       des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei SCHLIENZ
der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so
                                                                                                                                           wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen
kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung            4.   Preiserhöhung; Preissenkung                                      Stornostaffel berechnet.
dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande,
                                                                     4.1. SCHLIENZ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB           Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung /
ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner
                                                                     und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisever-        Entschädigung in % des des Reisepreises
Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur
                                                                     trag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Aus-                                                                                 Zugang vor Reisebeginn        A       B      C        D      E
                                                                     a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen
druck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit
                                                                     aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,     bis 45. Tag                 15%     30%     25%     20%     25%
des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
                                                                     b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein-        44. bis 21.Tag              30%     50%     35%     35%     55%
dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum
                                                                     barte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flugha-
Ausdruck tatsächlich nutzt. SCHLIENZ wird dem Kunden zusätzlich                                                                            20. bis 14. Tag             50%     70%     60%     55%     70%
                                                                     fengebühren, oder
eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
                                                                     c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden      13. bis 7. Tag              75%     75%     70%     60%     80%
1.4. SCHLIENZ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen           Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei                                                                             6. Tag bis 4. Tag           80%     80%     80%     85%     85%
                                                                     4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern          3. Tag bis 1. Tag           80%     90%     80%     85%     85%
Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fern-
                                                                     SCHLIENZ den Reisenden in Textform klar und verständlich über
absatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über                                                                         Tag der Anreise             90%     90%     90%     90%     90%
                                                                     die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die
Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,                                                                               oder Nichtantritt
                                                                     Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein

              Reisebedingungen
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SCHLIENZ           die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die not-       schaft(en) noch nicht fest, so ist SCHLIENZ verpflichtet, dem Kun-
nachzuweisen, dass SCHLIENZ überhaupt kein oder ein wesent-            wendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht      den die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,
lich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von SCHLIENZ          innerhalb der von SCHLIENZ mitgeteilten Frist erhält.                 die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. So-
geforderte Entschädigungspauschale.                                    9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen                                   bald SCHLIENZ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt,
5.4. SCHLIENZ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pau-          a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann       wird SCHLIENZ den Kunden informieren.
schalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit         der Reisende Abhilfe verlangen.                                       12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
SCHLIENZ nachweist, dass SCHLIENZ wesentlich höhere Aufwen-            b) Soweit SCHLIENZ infolge einer schuldhaften Unterlassung der        genannte Fluggesellschaft, wird SCHLIENZ den Kunden unverzüg-
dungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.           Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende        lich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist,
In diesem Fall ist SCHLIENZ verpflichtet, die geforderte Entschä-      weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadens-              über den Wechsel informieren.
digung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und           ersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.                       12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen           c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüg-       (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über
konkret zu beziffern und zu belegen.                                   lich dem Vertreter von SCHLIENZ vor Ort zur Kenntnis zu geben.        den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten
5.5. Ist SCHLIENZ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des      Ist ein Vertreter von SCHLIENZ vor Ort nicht vorhanden und ver-       von SCHLIENZ oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/
Reisepreises verpflichtet, hat SCHLIENZ unverzüglich, auf jeden        traglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an SCHLIENZ       modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den
Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklä-      unter der mitgeteilten Kontaktstelle von SCHLIENZ zur Kenntnis        Geschäftsräumen von SCHLIENZ einzusehen.
rung, zu leisten.                                                      zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von SCHLIENZ
                                                                       bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung        13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von           unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch
SCHLIENZ durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu                                                                               13.1. SCHLIENZ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine
                                                                       seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht         Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For-
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten   hat, zur Kenntnis bringen.
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehen-                                                                           malitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
                                                                       d) Der Vertreter von SCHLIENZ ist beauftragt, für Abhilfe zu sor-     Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa
den Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem          gen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
Fall rechtzeitig, wenn sie SCHLIENZ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.                                                                           vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
                                                                       anzuerkennen.                                                         seantritt unterrichten.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie       9.3. Fristsetzung vor Kündigung
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Un-                                                                                13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit-
                                                                       Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines          führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
fall oder Krankheit wird dringend empfohlen.                           Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern      erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und De-
6.   Umbuchungen                                                       er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er SCHLIENZ zuvor     visenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser
                                                                       eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur   Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf                dann nicht, wenn die Abhilfe von SCHLIENZ verweigert wird oder
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des                                                                                gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn
                                                                       wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.                             SCHLIENZ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der
Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht          9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen;          13.3. SCHLIENZ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil      besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen                       Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
SCHLIENZ keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche             a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,          tretung, wenn der Kunde SCHLIENZ mit der Besorgung beauftragt
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Rei-              -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugrei-            hat, es sei denn, dass SCHLIENZ eigene Pflichten schuldhaft ver-
senden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kosten-           sen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisen-         letzt hat.
los möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden          den unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann SCHLIENZ bei Ein-             zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften      14.Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
haltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom            und SCHLIENZ können die Erstattungen aufgrund internationaler
                                                                                                                                             14.1. SCHLIENZ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau-
Kunden pro von der Umbu-chung betroffenen Reisenden erheben.           Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht aus-
                                                                                                                                             cherstreitbeilegung darauf hin, dass SCHLIENZ nicht an einer frei-
Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzel-          gefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschä-
                                                                                                                                             willigen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. SCHLIENZ weist für
fall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu      digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach
                                                                                                                                             alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlos-
dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweili-       Aushändigung, zu erstatten.
                                                                                                                                             sen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Platt-
gen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25,- pro        b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehllei-
                                                                                                                                             form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
betroffenen Reisenden.                                                 tung von Reisegepäck unverzüglich SCHLIENZ, seinem Vertreter
                                                                       bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen.        14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mit-
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der                 Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige          gliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger
Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt           an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorste-        sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwi-
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß         henden Fristen zu erstatten.                                          schen dem Kunden/Reisenden und SCHLIENZ die ausschließliche
Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung                                                                                  Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,           10. Beschränkung der Haftung                                          können SCHLIENZ ausschließlich an deren Sitz verklagen.
die nur geringfügige Kosten verursachen.                               10.1. Die vertragliche Haftung von SCHLIENZ für Schäden, die          14.3. Für Klagen von SCHLIENZ gegen Kunden, bzw. Vertragspart-
7.   Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl         nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-         ner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Perso-
                                                                       sundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,       nen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
7.1. SCHLIENZ kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer-         ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise          die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
zahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:                   darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Über-             haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu-        einkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haf-         Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts-
gangs der Rücktrittserklärung von SCHLIENZ beim Kunden muss in         tungsbeschränkung unberührt.                                          stand der Sitz von SCHLIENZ vereinbart.
der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) SCHLIENZ hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste             10.2. SCHLIENZ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
                                                                       und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als               © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.                                                                                           Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll &
c) SCHLIENZ ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage          Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Aus-
                                                                       flüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),          Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2019
der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchge-          wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Rei-
                                                                                                                                             Reiseveranstalter ist:
führt wird.                                                            sebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und
                                                                       Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen       Firma Schlienz-Tours GmbH & Co. KG
d) Ein Rücktritt von SCHLIENZ später als 21 Tage vor Reise-
                                                                       so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden        Geschäftsführer Erhard Kiesel
beginn ist unzulässig.
                                                                       erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von SCHLIENZ sind       HR Amtsgericht Stuttgart 728224
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält
                                                                       und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und           Pers. Haftende Gesellschafterin:
der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
                                                                       651y BGB bleiben hierdurch unberührt.                                 Schlienz-Tours Verwaltungs-GmbH
zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
                                                                       SCHLIENZ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des         Handelsregister Stuttgart HRB 736061
8.   Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen                         Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organi-      Willy-Rüsch-Str. 11, 71394 Kernen
                                                                       sationspflichten von SCHLIENZ ursächlich geworden ist.                Telefon 07151 94931-0, Telefax 07151 94931-399
8.1. SCHLIENZ kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung                                                                                  E-Mail: info@schlienz.tours , Internet: www.schlienz.tours
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Ab-           11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
mah-nung von SCHLIENZ nachhaltig stört oder wenn er sich in            Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kun-        Stand dieser Fassung: Juni 2019
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhe-          de/Reisende gegenüber SCHLIENZ geltend zu machen. Die Gel-
bung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das     tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn
vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von          die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine
Informationspflichten von SCHLIENZ beruht.                             Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
8.2. Kündigt SCHLIENZ, so behält SCHLIENZ den Anspruch auf
den Reisepreis; SCHLIENZ muss sich jedoch den Wert der erspar-         12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunter-
ten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,               nehmen
die SCHLIENZ aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in           12.1. SCHLIENZ informiert den Kunden bei Buchung entsprechend
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von           der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Iden-
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.                            tität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens
                                                                       bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesell-
9.   Obliegenheiten des Kunden/Reisenden                               schaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
9.1. Reiseunterlagen                                                   erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Der Kunde hat SCHLIENZ oder seinen Reisevermittler, über den er        12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell-

                                                                                                                                                                      Reisebedingungen
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