Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim

Die Seite wird erstellt Alva Großmann
 
WEITER LESEN
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das

  Amt Biesenthal-Barnim
29. Jahrgang                               Biesenthal, 29. Januar 2019                                     Nummer 1 | Woche 5

      Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019
                        www.amt-biesenthal-barnim.de

                                                     AUS DEM INHALT

 Erreichbarkeit                  Wahlhelfer                       Neuer Vorstand                    Held sein
 Mitarbeiter des                 Aufruf                           Mitglieder des Tourismus-         1. Hilfe
 Amtes Biesenthal                des Amtes                        vereins Naturpark Barnim e. V.    in der Grundschule
 sind für Sie da                 Biesenthal-Barnim                haben gewählt                     „Am Pfefferberg“
                     Seite 44                        Seite 45                         Seite 51                         Seite 59
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
|2|     29. Januar | Nr. 1 | Woche 5                                                     AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

                                                        INHALTSVERZEICHNIS

I. Amtlicher Teil                                                           Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019
                                                                            der Gemeinde Sydower Fließ                                          Seite 29
Öffentliche Bekanntmachungen                                                Festsetzung der Hundesteuer und der Umlage der
Informationen zu den                                                        Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019                                    Seite 3   „Finowfließ“ Gemeinde Sydower Fließ                                 Seite 30
Wahlausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim                                   Satzung über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der
für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019                            Seite 3   Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim
Wahlbekanntmachung für die Wahl der Stadtverordneten-                       (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr)                       Seite 30
versammlung, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des                    Benutzungssatzung der Bibliothek der Stadt Biesenthal               Seite 31
ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Biesenthal und des                  Satzung zum Schutz von Gehölzen der Stadt Biesenthal                Seite 33
Ortsbeirates des Ortsteils Danewitz am 26. Mai 2019               Seite 4   Erste Änderung der „Haus- und Benutzungsordnung
Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung,                     für die Begegnungsstätte Rüdnitz und das Gemeindezentrum
der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen                  Albertshof“ vom 03.11.2016                                          Seite 34
Bürgermeisters der Gemeinde Breydin am 26. Mai 2019               Seite 7   Regeln zur Vergabe von Zuschüssen für die Seniorenarbeit
Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung,                     der Gemeinde Rüdnitz                                                Seite 35
der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen                  Richtlinie zur Organisation, Durchführung und Entgeltregelung der
Bürgermeisters der Gemeinde Marienwerder und des Ortsbeirats                Ferienspiele im Hort in der Gemeinde Sydower Fließ, OT Grüntal Seite 36
des Ortsteils Marienwerder am 26. Mai 2019                       Seite 10   Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Biesenthal über die Aufstellung
Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung,                     des Bebauungsplanes „Wohnpark am Kolterpfuhl“ (nebst Plan)          Seite 38
der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen                  Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und
Bürgermeisters der Gemeinde Melchow, der Ortsvorsteherin oder               Rohstoffe (LBGR) über das Planfeststellungsverfahren für die
des Ortsvorstehers des Ortsteils Melchow und der Ortsvorsteherin            Errichtung und den Betrieb des östlichen Teils der 380-kV-Freileitung
oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Schönholz am 26. Mai 2019 Seite 14    Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin)
Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung,                     vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189
der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen                  mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf               Seite 38
Bürgermeisters der Gemeinde Rüdnitz am 26. Mai 2019              Seite 18
Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung,                     Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen                  Beschlüsse des Amtsausschusses
Bürgermeisters der Gemeinde Sydower Fließ am 26. Mai 2019        Seite 21   des Amtes Biesenthal-Barnim vom 10. Dezember 2018     Seite 39
Haushaltssatzung der Gemeinde Breydin für das Haushaltsjahr 2019 Seite 24   Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Biesenthal
Haushaltssatzung der Gemeinde Rüdnitz für das Haushaltsjahr 2019 Seite 25   vom 06. Dezember 2018                                 Seite 39
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019                       Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin
der Stadt Biesenthal                                             Seite 26   vom 17. Dezember 2018                                 Seite 41
Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der                Beschlüsse der Gemeindevertretung Melchow
Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband                    vom 17. Dezember 2018                                 Seite 41
„Finowfließ“ Stadt Biesenthal                                    Seite 26   Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019                       vom 13. Dezember 2018                                 Seite 41
der Gemeinde Breydin                                             Seite 26   Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ
Festsetzung der Hundesteuer und der Umlage der Verbandsbeiträge             vom 13. Dezember 2018                                 Seite 42
zum Wasser- un Bodenverband „Finowfließ“ Gemeinde Breydin Seite 27
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019
der Gemeinde Marienwerder                                        Seite 27
Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der
Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband
„Finowfließ“ Gemeinde Marienwerder                               Seite 28
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019                       II. Nichtamtlicher Teil
der Gemeinde Melchow                                             Seite 28
Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der                Informationen aus der Amtsverwaltung                               Seite 43
Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband                    Nachrichten aus den Gemeinden                                      Seite 47
„Finowfließ“ Gemeinde Melchow                                    Seite 28   Aus den Vereinen                                                   Seite 51
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019                       Veranstaltungen, Termine, Informationen                            Seite 55
der Gemeinde Rüdnitz                                             Seite 29   Kirchliche Nachrichten                                             Seite 57
Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der                Aus den Kinder- & Jugendeinrichtungen                              Seite 58
Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband                    Heimatgeschichtlicher Beitrag                                      Seite 61
„Finowfließ“ Gemeinde Rüdnitz                                    Seite 29   Notdienste                                                         Seite 64
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                                  29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5      |3|

  IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

  Herausgeber             Amt Biesenthal-Barnim                         Die Inhalte des Amstblattes für das Amt Biesenthal-Barnim wurden mit
                          Der Amtsdirektor                              größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktuali-
                          Berliner Str. 1                               tät der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Keine
                          16359 Biesenthal                              Haftung wird übernommen für unverlangt eingesandte Manuskripte,
                          Tel. (0 33 37) 45 99 23                       Zeichnungen, Fotos etc. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die
                          buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de   Meinung der Autoren wieder und nicht unbedingt die des Herausgebers
                                                                        oder der Redaktion. Die Redaktion geht davon aus, dass zugesandte Fotos
  Redaktion               Amt Biesenthal-Barnim,                        und Bilder frei von Rechten Dritter sind und keine Urheberrechte oder Per-
                          Der Amtsdirektor                              sönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Die rechtliche Verantwortung hierfür
                          Berliner Straße 1                             liegt allein beim Autor.
                          16359 Biesenthal
                          Tel. (0 33 37) 45 99 23
                          Fax (0 33 37) 45 99 40
                          buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de   Bezugsmöglichkeiten
                                                                        Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf in ausreichender Auflage und wird
  Verlag, Anzeigen,       Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH           kostenlos an die erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt.
  Druck                   Panoramastraße 1
                          10178 Berlin                                  Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht!
                          Tel. (030) 28 09 93 45
                          Fax (030) 28 09 94 06,                        Abonnements bzw. Nachbestellungen, auch außerhalb des Verbreitungs-
                          E-Mail: redaktion@heimatblatt.de              gebietes, sind zum jeweils gültigen Abo- bzw. Postbezugspreis beim
                          www.heimatblatt.de                            Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin
                                                                        möglich.
  Anzeigenannahme         Wolfgang Beck                                 Nach Verfügbarkeit ist das Amtsblatt auch im Foyer der Amtsverwaltung
                          Tel. (0 33 37) 45 10 20,                      Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, oder im Gebäude Plottkeallee 5
                          E-Mail: amtsblatt@gmx.de                      erhältlich.

                                                           I. AMTLICHER TEIL

                                                  Amtliche Bekanntmachungen

                             Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Wahlbekanntmachungen werden im                                          Ansprechpartner zu allen Wahlangelegenheiten
• Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim, 29. Jahrgang, Ausgabe        Herr Matthias Simonides, Telefon: 03337-459926
    01/2019 vom 29.01.2019                                              Frau Carola Pospich, Telefon: 03337-459927
• in den bekannten Amtlichen Bekanntmachungskästen in den amtsange-     Fax: 03337-459942
    hörigen Gemeinden                                                   E-Mail: wahlen@amt-biesenthal-barnim.de
• im Internet unter www.amt-biesenthal-barnim.de > Wahlen               Anschrift: Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Wahlbüro, Ber-
veröffentlicht.                                                         liner Str. 1, 1. Etage, Zimmer 205, 16359 Biesenthal

    Wahlausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Der Amtsausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim hat am 10. De-            Herr Manfred Schulz                          Beisitzer
zember 2018 Herr Matthias Simonides (Amtsverwaltung) zum Wahl-          Biesenthal
leiter des Amtes Biesenthal-Barnim gewählt.
                                                                        Frau Marlis Haase                            Beisitzerin
Der Amtsausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim hat am 10. De-            Amtsverwaltung
zember 2018 Frau Katrin Döber (Amtsverwaltung) zur stellvertreten-
den Wahlleiterin des Amtes Biesenthal Barnim gewählt.                   Frau Carola Pospich                          Beisitzerin
                                                                        Amtsverwaltung
Nedlin
Amtsdirektor                                                            Herr Reinhard Kuß                            Beisitzer
                                                                        Biesenthal

Der Wahlleiter hat am 22. Januar 2019 folgende Mitglieder in den        Frau Jessica Martini                         Schriftführerin / Beisitzerin
                                                                        Amtsverwaltung
           Wahlausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim
                                                                        Simonides
berufen.                                                                Wahlleiter
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
|4|     29. Januar | Nr. 1 | Woche 5                                                              AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

 Wahlbekanntmachung für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal,
       der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters
      der Stadt Biesenthal und des Ortsbeirats des Ortsteils Danewitz am 26. Mai 2019
                                            Bekanntmachung des Wahlleiters vom 29. Januar 2019

Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes                   1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten
(BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahl-                  a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den
verordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:                                           Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die An-
I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit                              schrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennba-
     Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemei-                  rer Reihenfolge,
     nen Kommunalwahlen 2019 vom 15. August 2018 (GVBl. II Nr. 52) finden die            b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung
     Wahlen (Hauptwahlen)                                                                     den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen
     – der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal,                                  Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die-
     – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger-                     se; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen
          meisters der Stadt Biesenthal,                                                      Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande
     – des Ortsbeirats des Ortsteils Danewitz,                                                führt,
     am Sonntag, den 26. Mai 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr                          c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einrei-
     sowie                                                                                    chenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen-
     die etwa notwendig werdenden Stichwahlen                                                 det, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um
     – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger-                     eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeich-
          meisters der Stadt Biesenthal                                                       nung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigun-
     am Sonntag, den 16. Juni 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.                       gen oder deren Kurzbezeichnung enthalten,
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen                                     d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Lis-
     Nachdem der Minister des Innern und für Kommunales die Wahltermine                       tenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch
     für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung be-                   diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurz-
     stimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die                    bezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigun-
     Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen.                       gen und Wählergruppen anzugeben,
     Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:                                       e) den Namen des Wahlgebietes
A. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal                             Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewer-
1. Anzahl der zu wählenden Stadtverordneten                                              bers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten.
     Es sind insgesamt 18 Stadtverordnete zu wählen.                               6.2   Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewer-
2. Wahlkreise                                                                            ber enthalten.
     Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluss für das Wahlgebiet              Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 27
     einen Wahlkreis gebildet.                                                           Bewerberinnen und Bewerber enthalten.
     Wahlkreis 1          Stadt Biesenthal              mit 5.917 Einwohnern       6.3   Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikati-
3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist                                             onsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrau-
3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und                    ensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin
     Wählergruppen sowie Einzelbewer­berinnen und Einzelbewerbern                        oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes be-
     eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen               stimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrau-
     und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenver-                 ensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor-
     einigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer             schlag abzugeben und entgegenzunehmen.
     Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung      6.4   Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss
     schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus.                  von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor-
3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden.                  standes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder
     Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12                     einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wähl-
     Uhr, bei dem Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesen-                         ergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet
     thal-Barnim, Berliner Str. 1 in 16359 Biesenthal, Wahlbüro – Raum 205,              sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen.
     schriftlich eingereicht werden.                                                     Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr be-
4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen                                      teiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend
     Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem           unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder
     Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesenthal-Barnim durch                      eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein.
     die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss            6.5   Wichtige Beschränkungen
     Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12 Uhr,               Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für
     schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss be-                die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal benannt
     teiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen            sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Par-
     von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor-             tei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen
     stands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder         Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt.
     einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsbe-       7.    Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder
     rechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein.                                     Bewerber
5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag                        7.1   Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag
     Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe, Listenvereinigung bzw.           einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver-
     Einzelbewerber kann nur jeweils einen wahlgebietsbezogenen Wahl-                    einigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
     vorschlag einreichen.                                                               a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG
6. Inhalt der Wahlvorschläge                                                                  wählbar sein.
6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Absatz               b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versamm-
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                                              29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5        |5|

          lung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß                      die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Barnim wahlberechtigten
          § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).                          Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte
     c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem                      bestimmt werden.
          Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem          8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre
          Muster der Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV abzu-                 Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusam-
          geben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die            mentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der
          Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre            Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe
          oder seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie         nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum
          oder er parteilos ist.                                                         Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlbe-
        Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für             rechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhängerinnen- und
        Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.                                          Anhängerversammlung) der Wählergruppe in geheimer Abstimmung
7.2 Zur Wählbarkeit                                                                      bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die
7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen                                                          von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer
        Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne               Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele-
        des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die                                 giertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mit-
        – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und                         gliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend.
        – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn-          8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie
            sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.                                     ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Dele-
        Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgKWahlG                giertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im
        nicht wählbar, wenn sie oder er                                                  Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.
        – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder                 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger
        – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des             oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen
            Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet              Vereinigung oder der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe
            oder                                                                         mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öf-
        – infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beklei-          fentliche Ankündigung zu laden.
            dung öffentlicher Ämter nicht besitzt.                                  8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilneh-
7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern                                mer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen und
        Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehö-               Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlung vor-
        rigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die                        schlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit
        – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und                         zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit
        – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn-               vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder,
            sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.                                     Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteili-
     Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach § 11 Absatz 3 BbgK-              gen.
     WahlG nicht wählbar, wenn sie oder er                                          8.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Delegiertenver-
     – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist                              sammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu
     – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des                § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag
          Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet oder           beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der
     – infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbar-             Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mit-
          keit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt        glieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergeb-
          oder                                                                           nis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der
     – infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Her-         Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte
          kunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.                             Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die
7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber             gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der
     eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu §               Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 33 Absatz 5 BbgKWahlG beachtet
     32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene                worden sind.
     Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist.                       9. Unterstützungsunterschriften
     Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung            9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften
     zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz       9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen,
     1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der An-                   die am 17. August 2018 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags
     lage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehö-                     im 19. Deutschen Bundestag oder im 6. Landtag Brandenburg durch
     rigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat                  mindestens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete oder
     nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.                                          durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten
8. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33 Bb-                             oder im Kreistag des Landkreises Barnim durch mindestens eine Kreis-
     gKWahlG                                                                                 tagsabgeordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten
8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen                             oder in der Stadtverordnetenversammlung Biesenthal durch mindestens
     Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum                    eine Stadtverordnete oder durch mindestens einen Stadtverordneten
     Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberech-                       seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Er-
     tigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Ab-               fordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.
     stimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann               9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 17. August 2018
     auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer             aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Land-
     Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele-                      kreises Barnim durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch
     giertenversammlung).                                                                    mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Stadtverordneten-
8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Orga-                    versammlung Biesenthal durch mindestens eine Stadtverordnete oder
     nisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen-                  durch mindestens einen Stadtverordneten seit der letzten Wahl unun-
     folge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder                 terbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungs-
     der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch                unterschriften befreit.
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
|6|     29. Januar | Nr. 1 | Woche 5                                                            AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

9.1.3 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für               Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorge-
      Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten                     nannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeich-
      Gruppierungen wenigstens eine der in Nummer 9.1.1 oder 9.1.2 genann-                 nung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin
      ten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.                oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einer Notarin
9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewer-                              oder einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtig-
      bern, die am 17. August 2018 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags                     ten Stelle ausgeben.
      im Kreistag des Landkreises Barnim oder in der Stadtverordnetenver-         9.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler-
      sammlung Biesenthal vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Un-                 gruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung
      terstützungsunterschriften befreit.                                                  der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge nach
9.1.5 Stellt sich die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche                 § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstüt-
      Bürgermeister der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Biesenthal,                   zungsunterschriften sind ungültig.
      so ist auch die Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, für die   9.2.5 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag
      sie oder er bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Biesenthal                  für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesen-
      antritt, von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit,               thal unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen
      wenn sie oder er aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Partei, po-                   Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl
      litischen Vereinigung oder Wählergruppe zur ehrenamtlichen Bürger-                   geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig.
      meisterin oder zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Biesenthal        9.2.6 entfällt
      gewählt worden ist.                                                         9.2.7 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben
9.2 Wichtige Hinweise                                                                      sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerberinnen
9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer                 und Bewerber selbst ist unzulässig.
      Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder ei-      9.2.8 Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt
      nes Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer                 und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Un-
      9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist,                terschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor
      sind                                                                                 der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Un-
      – im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens                      terstützungsunterschriften ist wirkungslos.
           10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberech-          9.2.9 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinde-
           tigten Personen                                                                 rung einer Hilfe bei der Unter­schriftsleistung bedarf, kann eine Person
      beizufügen.                                                                          ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung
9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahl-                   vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung
      berechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den                             nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag
      20. März 2019, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Amt Biesen-                              die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einer oder einem
      thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesent-                    Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag,
      hal, zu leisten.                                                                     den 18. März 2019, 16 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt
      Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen                    werden.
      Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im                  9.2.10 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichnerinnen
      Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen zur                      und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir
      Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet                        aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermer-
      werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unter-                       ken, dass sie im Wahlgebiet zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung
      schriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Amt                       wahlberechtigt sind.
      Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) spätestens            10. Mängelbeseitigung
      bis zum Mittwoch, den 20. März 2019, 16 Uhr, vorzulegen.                         Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 21. März 2019, 12 Uhr, können Män-
      Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von                 gel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber
      mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für                     beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften
      Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Absatz                 nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder
      4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu                   der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seine Identität
      erbringen:                                                                       nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge
9.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahl-                         berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvor-
      vorschlagsträgers sofort bei der Wahl­behörde, Amt Biesen-                       schläge (§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden.
      thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesent-           11. Zulassung der Wahlvorschläge
      hal aufgelegt.                                                                   Der Wahlausschuss beschließt am 25. März 2019 um 17.00 Uhr in der
      Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift einer            „Mensa der Grundschule Grüntal“, Dorfstr. 34, Gemeinde Sydower
      jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer                        Fließ in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschlä-
      Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer                      ge. Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG sowie §§ 38 und 39 BbgKWahlV
      Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver­                    verwiesen.
      einigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen-            B. Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtli-
      det, auch diese anzugeben.                                                       chen Bürgermeisters der Stadt Biesenthal
      Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu            Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8, 10 und
      bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen-               11 zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal gelten
      folge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfer-               für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen
      tigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und               Bürgermeisters der Stadt Biesenthal mit folgenden Maßgaben sinngemäß:
      Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag                  1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu § 33
      einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vor-                 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden.
      handen, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen                   Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber
      anzugeben.                                                                           enthalten.
      Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbe-                       Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag
      werbers ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“ anzugeben.                         für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtli-
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                                            29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5       |7|

       chen Bürgermeisters benannt sein.                                               5. Die in der Stadt Biesenthal wahlberechtigten Mitglieder der Partei, po-
       Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei                 litischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können
       darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen                auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge für die
       Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt.                                               Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz bestimmen, sofern die An-
   2. Die Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers zu ihrer oder sei-                  zahl der im Ortsteil Danewitz wahlberechtigten Mitglieder der Partei,
       ner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage                  politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer
       7b zu § 33 Absatz 2 Nummer 1 BbgKWahlV abzugeben.                                   Mitgliederversammlung ausreicht.
   3. Die Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberin oder des Be-                    In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Stadt Biesenthal wahl-
       werbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu § 33 Absatz 2 Nummer                   berechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederver-
       4 BbgKWahlV zu fertigen.                                                            sammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer
   4. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für die Amts-            8.2 entsprechend.
       inhaberin oder den Amtsinhaber.                                                 6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer
   5. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer                 Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder
       Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die               eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von
       oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften                 Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 3 Unterstüt-
       nach § 70 Absatz 5 BbgKWahlG befreit ist, sind mindestens 36 Unter-                 zungsunterschriften beizufügen.
       stützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausfüh-                   Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die
       rungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7             Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die
       bis 9.2.10 sinngemäß.                                                               am 17. August 2018 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags
C. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz                                              im Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz durch mindestens ein Mitglied
   Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3              seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes
   bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt                   gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die aufgrund eines
   Biesenthal gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz mit                Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat Danewitz vertreten sind, sowie
   folgenden Maßgaben sinngemäß:                                                           für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten
   1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz ist das                Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt. Im Übrigen
       Gebiet dieses Ortsteils.                                                            gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2
       Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis mit           271 Einwohnern.                 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.
   2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirates zu wählen.                  III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen
   3. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens 4 Bewerberinnen und                 Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke wer-
       Bewerber enthalten.                                                             den von mir beschafft und können bei mir angefordert werden.
   4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind            Simonides
       und im Ortsteil Danewitz ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen        Wahlleiter
       Aufenthalt haben.                                                          für die Gemeinden des Amtes Biesenthal-Barnim

        Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin,
          der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters
                            der Gemeinde Breydin am 26. Mai 2019
                                            Bekanntmachung des Wahlleiters vom 29. Januar 2019

Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes                  Es sind insgesamt 10 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu
(BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahl-                 wählen.
verordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:                               2.    Wahlkreise
I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit                        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat durch Beschluss für das
     Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemei-            Wahlgebiet einen Wahlkreis gebildet.
     nen Kommunalwahlen 2019 vom 15. August 2018 (GVBl. II Nr. 52) finden die           Wahlkreis 1:       Gemeindegebiet Breydin          mit 777 Einwohnern
     Wahlen (Hauptwahlen)                                                         3.    Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist
     – der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin,                               3.1   Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und
     – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger-               Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern
         meisters der Gemeinde Breydin,                                                 eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen
     am Sonntag, den 26. Mai 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr                         und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenver-
     sowie                                                                              einigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer
     die etwa notwendig werdenden Stichwahlen                                           Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung
     – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger-               schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus.
         meisters der Gemeinde Breydin,                                           3.2   Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden.
     am Sonntag, den 16. Juni 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.                 Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen                                    Uhr, bei dem Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesen-
     Nachdem der Minister des Innern und für Kommunales die Wahltermine                 thal-Barnim, Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Str.1, 16359 Biesenthal,
     für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung                 Wahlbüro – Raum 205, schriftlich eingereicht werden.
     bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf,          4.    Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen
     die Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen.             Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem
     Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:                                      Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesenthal-Barnim durch
A. Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin                                     die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss
1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreterinnen und Gemeinde-                         Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12 Uhr,
     vertreter                                                                          schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss be-
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
|8|      29. Januar | Nr. 1 | Woche 5                                                              AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

      teiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen            einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver-
      von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor-             einigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
      stands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder         a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG
      einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsbe-                  wählbar sein.
      rechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein.                                     b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versamm-
5.    Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag                                 lung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß
      Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe, Listenvereinigung bzw.                § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).
      Einzelbewerber kann nur jeweils einen wahlgebietsbezogenen Wahl-                    c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem
      vorschlag einreichen.                                                                    Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem
6.    Inhalt der Wahlvorschläge                                                                Muster der Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV abzu-
6.1   Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Absatz                   geben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die
      1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten                              Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre
      a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den                    oder seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie
           Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die An-                 oder er parteilos ist.
           schrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennba-             Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für
           rer Reihenfolge,                                                                  Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
      b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung                 7.2 Zur Wählbarkeit
           den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen         7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen
           Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die-             Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne
           se; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen              des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
           Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande                 – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und
           führt,                                                                            – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn-
      c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einrei-                              sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
           chenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen-                 Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgKWahlG
           det, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um                  nicht wählbar, wenn sie oder er
           eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeich-                  – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
           nung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigun-             – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des
           gen oder deren Kurzbezeichnung enthalten,                                             Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet
      d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Lis-                            oder
           tenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch               – infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beklei-
           diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurz-                dung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
           bezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigun-    7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern
           gen und Wählergruppen anzugeben,                                                  Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehö-
      e) den Namen des Wahlgebietes                                                          rigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die
      Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewer-                       – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und
      bers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten.              – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn-
6.2   Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewer-                      sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
      ber enthalten.                                                                         Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach § 11 Absatz 3 BbgK-
      Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 15                     WahlG nicht wählbar, wenn sie oder er
      Bewerberinnen und Bewerber enthalten.                                                  – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
6.3   Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikati-                   – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des
      onsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrau-                       Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet
      ensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin                        oder
      oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes be-                 – infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wähl-
      stimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrau-                barkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht be-
      ensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor-                sitzt oder
      schlag abzugeben und entgegenzunehmen.                                                 – infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im
6.4   Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss                           Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.
      von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor-        7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber
      standes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder        eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu §
      einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wähl-             32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene
      ergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet                Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist.
      sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen.              Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung
      Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr be-                 zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Be­scheinigung nach Satz
      teiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend             1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der
      unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder                   Anlage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsan-
      eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein.               gehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitglied­
6.5   Wichtige Beschränkungen                                                             staat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
      Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für        8. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33 Bb-
      die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin benannt sein. Die              gKWahlG
      Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf           8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen
      nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvor-            Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum
      schlag zu dieser Wahl antritt.                                                      Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberech-
7.    Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder                               tigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Ab-
      Bewerber                                                                            stimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann
7.1   Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag                  auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                                              29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5        |9|

     Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele-                   Barnim durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch mindes-
     giertenversammlung).                                                                 tens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung Brey-
8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Orga-                 din durch mindestens eine Gemeindevertreterin oder durch mindestens
     nisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen-               einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten
     folge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder              sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.
     der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch       9.1.3 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Lis-
     die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Barnim wahlberechtigten                tenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Grup-
     Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte             pierungen wenigstens eine der in Nummer 9.1.1 oder 9.1.2 genannten
     bestimmt werden.                                                                     Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.
8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre                    9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewer-
     Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusam-               bern, die am 17. August 2018 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags
     mentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der                     im Kreistag des Landkreises Barnim oder in der Gemeindevertretung
     Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe                     Breydin vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsun-
     nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum               terschriften befreit.
     Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlbe-                  9.1.5 Stellt sich die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche
     rechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhängerinnen- und                            Bürgermeister der Wahl zur Gemeindevertretung Breydin, so ist auch
     Anhängerversammlung) der Wählergruppe in geheimer Abstimmung                         die Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, für die sie oder er
     bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die                 bei der Wahl zur Gemeindevertretung Breydin antritt, von dem Erforder-
     von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer              nis von Unterstützungsunterschriften befreit, wenn sie oder er aufgrund
     Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele-                   eines Wahlvorschlages dieser Partei, politischen Vereinigung oder Wähl-
     giertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mit-                  ergruppe zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder zum ehrenamtlichen
     gliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend.                             Bürgermeister der Gemeinde Breydin gewählt worden ist.
8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie                    9.2 Wichtige Hinweise
     ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Dele-            9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer
     giertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im                   Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder ei-
     Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.                        nes Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer
8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger                  9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind
     oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen            – im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens
     Vereinigung oder der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe                   5 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberech-
     mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öf-                   tigten Personen
     fentliche Ankündigung zu laden.                                                      beizufügen.
8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teil-             9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahl-
     nehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen                    berechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den
     und Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlung vor-               20. März 2019, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Amt Biesen-
     schlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit                   thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal
     zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit                 zu leisten.
     vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder,             Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen
     Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteili-                Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im
     gen.                                                                                 Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen zur
8.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Delegiertenver-               Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet
     sammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu                     werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unter-
     § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag                  schriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Amt
     beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der         Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) spätestens bis
     Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mit-                zum Mittwoch, den 20. März 2019, 16 Uhr, vorzulegen.
     glieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergeb-                Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von
     nis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der               mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für
     Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte                        Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Absatz
     Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die               4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu er-
     gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der              bringen:
     Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 33 Absatz 5 BbgKWahlG beachtet            9.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahl-
     worden sind.                                                                         vorschlagsträgers sofort bei der Wahl­behörde, Amt Biesen-
9. Unterstützungsunterschriften                                                           thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal
9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften                        aufgelegt.
9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die                      Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift einer
         am 17. August 2018 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im                jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer
         19. Deutschen Bundestag oder im 6. Landtag Brandenburg durch min-                Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer
         destens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete oder durch                 Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver-
         mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder                 einigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
         im Kreistag des Landkreises Barnim durch mindestens eine Kreistagsab-            auch diese anzugeben.
         geordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in              Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu
         der Gemeindevertretung Breydin durch mindestens eine Gemeindever-                bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen-
         treterin oder durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten          folge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfer-
         Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Un-             tigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und
         terstützungsunterschriften befreit.                                              Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag
9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 17. August 2018 auf-                       einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern
         grund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises             vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen
Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de - Amt Biesenthal-Barnim
Sie können auch lesen