PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig

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PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
SAMSTAG, 26. August 2017      I   Ausgabe 8

PENIGER AMTSBLATT
Amtliche Mitteilungen und Bürgerinformationen der Stadt Penig mit den Ortsteilen: Amerika, Arnsdorf,
Chursdorf, Langenleuba-Oberhain, Markersdorf, Niedersteinbach, Obergräfenhain, Tauscha, Thierbach,
Wernsdorf und Zinnberg

www.penig.de

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                                                  E I F
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STAD
PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Peniger Amtsblatt                     26. August 2017                               Ausgabe 8

      Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück. (Laozi)

      ALLES GUTE ZUM SCHULANFANG SOWIE VIEL ERFOLG UND
      EINE MENGE SPASS BEIM LERNEN IN DER SCHULE

                                                                   Klasse 1 der Grund-
                                                                   schule Langenleuba-
                                                                   Oberhain

                                                                   Klasse 1a der Erich
                                                                   Kästner Grundschule

                                                                   Klasse 1b der Erich
                                                                   Kästner Grundschule

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PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Ausgabe 8                                              26. August 2017              Peniger Amtsblatt

    3. PENIGER
    EINKAUFSNACHT
    8. September 2017 • ab 18 Uhr

     Bummeln Sie entspannt durch unsere
     Geschäfte – wir freuen uns auf Sie!
     Aus dem Programm
     ■         18:00 Uhr
               Eröffnungskonzert mit dem Gemischten Chor
               Penig e.V. am Lutherplatz

     ■         18:30 Uhr
               Unterhaltung mit dem Akkordeonorchester
               Penig e.V. bei EIS-MAIK

     ■         19:00 Uhr
               Modenschau mit dem Modehaus am Markt

     ■         20:30 Uhr
               Auftritt des Männerballetts Markersdorf
               bei S & P Moden                          P C H E N-
                                             F SC H NÄP
                                              IE AU
                         R N U N D GEHEN S
                       E
            SC H M Ö K                     E R E I!
                       D E R S TADTB Ü C H
            JAG D IN

     SHUTTLEBUS KLEINBUSBETRIEB KÜHN

     HALTESTELLEN       Mozart Apotheke, Waldstraße
                        DRK Rettungswache, Reitzenhainer Straße
                        Bäckerei & Konditorei Sparschuh-Helbig, Chemnitzer Straße
                        Büro Wohnungsgenossenschaft eG Penig, Pestalozzistraße
                        Bushaltestelle bei Pflege Zietzschmann, Bahnhofstraße

     HINFAHRTEN         s. o. g. Haltestellen
                        ca. 18:15 Uhr
                        ca. 18:45 Uhr

     RÜCKFAHRTEN        ab Bushaltestelle bei Pflege Zietzschmann, Bahnhofstraße
                        ca. 20:30 Uhr
                        ca. 21:45 Uhr

                                                                                                        -3-
PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Peniger Amtsblatt                       26. August 2017                                        Ausgabe 8

                                                         PENIGER STADT-
                                                         UND BRAUEREIFEST

                                                         09.09.2017

        PROGRAMM
        14:00 Uhr – 14:30 Uhr         Mini Playback Show – Hort Erich Kästner Grundschule
        14:00 Uhr – 19:00 Uhr         Präsentation des Peniger Brauvereins e.V. mit Bierverkostung
        14:00 Uhr – 18:00 Uhr         Rundfahrten mit dem Kohrener Landexpress
        14:45 Uhr – 15:45 Uhr         Akkordeonorchester Penig e.V.
        15:00 Uhr – 17:00 Uhr         Führungen durch die Brauerei
        15:00 Uhr – 16:00 Uhr         Entenrennen im Mühlgraben
        16:00 Uhr – 17:00 Uhr         De Schallis
        17:20 Uhr – 18:00 Uhr         Die Unkomplizierten
        18:00 Uhr – 18:15 Uhr         Festbieranstich
        18:30 Uhr – 20:15 Uhr         Gudrun Lange & Kactus
        21:00 Uhr – 21:45 Uhr         Maite Kelly
        22:30 Uhr – 01:00 Uhr         Mister Twist

        DJ LBoy führt durch das Programm.
                                                                          T T F R E I        !
        01:30 Uhr Ausschankschluss                              E I NTR I
        Änderungen vorbehalten!

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PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Ausgabe 8                                                   26. August 2017                 Peniger Amtsblatt

    UNSER RAHMENPROGRAMM
    Von 15 Uhr bis 17 Uhr werden FÜHRUNGEN DURCH DIE BRAUEREI mit anschließen-
    der Verkostung verschiedener Biersorten durch den Peniger Brauverein angeboten.
    Treffpunkt: Rampe Brauhausgasse. Wer das Peniger Vereinsbräu probieren möchte, hat
    dazu von 14 Uhr bis 19 Uhr im Brauereigewölbe Gelegenheit.

    Die Schützengilde Niedersteinbach 1990 e.V. bietet für Groß und Klein BOGEN-
    SCHIEßEN in der Brauhausgasse an. Besuchen Sie auch wieder unseren kleinen
    Biergarten.

    Für unsere kleinen Gäste wird wieder allerhand geboten. Im KINDERBEREICH auf
    dem Schloßplatz bleiben keine Wünsche offen: Kinderschminken, kreativer Mal-
    und Bastelbereich, Water Walking, Spiel mit dem heißen Draht, Hüpfburg – um nur
    einige Attraktionen zu nennen.

    Unsere STADTBÜCHEREI bietet von 14 Uhr bis 18 Uhr neben einem großen
    Bücherflohmarkt auch Kinderbasteln im Neuen Schloß an.

    Neu hinzugekommen ist ein CHILL-OUT Bereich für Jugendliche, der mit Liege-
    stühlen zum Verweilen einlädt. Auch der KOHRENER LANDEXPRESS lädt
    Festbesucher von 14 Uhr bis 18 Uhr zu Stadtrundfahrten ein.

    Ein weiteres Highlight ist das große ENTENRENNEN im Mühlgraben. Auf den
    Sieger wartet eine Familieneintrittskarte für den Zoo Leipzig. Der Entenvor-
    verkauf findet in allen Peniger Kindereinrichtungen und am 09.09.2017
    auf dem Festgelände am Stand der Feuerwehr statt. Die Enten werden gestellt,
    kosten 1 EUR und nur diese Enten dürfen starten.

    Mit Kreischalarm rechnen wir um 21 Uhr bei dem Auftritt von MAITE KELLY. Wer
    gern diesen Auftritt mit einem Leuchtstab begleiten möchte, kann diesen an jeder
    Kinderstation oder in der Informationsstelle im Rathaus für 0,50 EUR erwerben.

    Mit dem Kran der Einhäupl Mühlau GmbH kann man im Personenkorb in einer Höhe
    von ca. 47 m schweben und einen herrlichen BLICK ÜBER PENIG UND UMGEBUNG
    erleben.

    TOMBOLA – es gibt tolle Preise zu gewinnen. Die Unternehmen haben sich wieder
    weit aus dem Fenster gelehnt und eine Vielzahl toller Preise gestiftet. Schauen
    Sie bei uns vorbei!

    Mit Insider-Tipps ist das immer so eine Sache. Man will sie ja eigentlich für sich
    behalten. Aber weil wir möchten, dass Sie sich hier bei uns wie zu Hause fühlen,
    verraten wir, dass es ab 14 Uhr leckeren KUCHEN UND KAFFEE bei schöner
    Musik auf dem Markt gibt. Das sind wieder einmal Momente der Glückseligkeit,
    wenn man die Seele baumeln lassen kann.

    EXTRAFAHRTEN PENIG–CHEMNITZ: Festbesucher können in Richtung Chemnitz
    (Penig / Tauscha / Chursdorf / Mühlau / Hartmannsdorf / Röhrsdorf / Chemnitz)
    um 22:30 Uhr oder 24 Uhr ab Haltestelle Penig, Bahnhofstraße, mit dem Bus der
    REGIOBUS Mittelsachsen GmbH nach Hause fahren.

                                    g I n n e n s  tadt
                t u n g : S p errun                   2 Uhr
            Ach                         0 . 0 9 . , 1
                  9 . , 1 7 U  hr bis 1
            08.0                                    Weitere Informationen unter penig.de.

                                                                                                                -5-
PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Peniger Amtsblatt                                                    26. August 2017                                                                               Ausgabe 8

                                                                                                                                                                                                                                                                             a l s®
                                                                                                                                                                            e n e n D                                                                                   enkm
                                                                                                                                                                d e s o f f
                                                                                                                                              Tag
                                                                                                                                                                                                               10. Septembe
                                                                                                                                                                                                                                                                                  r 2017
                                                                                                                                             Macht und Pracht
                                                                                                                                                 10:00 Uhr       ERICH KÄSTNER GRUNDSCHULE
  Gestaltung: Eva-Kristina Ruwwe, Bildnachweis: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Bildinformationen: www.tag-des-offenen-denkmals.de/thema

                                                                                                                                                                 Besichtigung des Schulkomplexes – mit kleinem
                                                                                                                                                                 Rahmenprogramm der Grundschüler

                                                                                                                                                 anschließend    STADTFÜHRUNG MIT BÜRGERMEISTER
                                                                                                                                                 ca. 11:30 Uhr   THOMAS EULENBERGER
                                                                                                                                                                 Treff: Erich Kästner Grundschule
                                                                                                                                                                 Strecke: Leipziger Straße – Muldebrücke –
                                                                                                                                                                 Mühlgraben bis zum Alten Schloß

                                                                                                                                                 11:00 Uhr       FASSADENSCHMUCKWETTBEWERB
                                                                                                                                                                 Prämierung der Sieger anlässlich des Fassaden-
                                                                                                                                                                 schmuckwettbewerbs durch den Förderverein
                                                                                                                                                                 Penig „für eine attraktivere Stadt“ e.V.                                                                 Auskünfte zur bundesweiten Aktion:
                                                                                                                                                                                                                                                                          Deutsche Stiftung Denkmalschutz
                                                                                                                                                                 Treff: Markt                                                                                             Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
                                                                                                                                                                                                                                                                          Tel. 0228 9091-0
                                                                                                                                                 12:00 Uhr       ALTES SCHLOSS                                                                                            Spendenkonto
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                                                                                                                                                                                                                                                                          IBAN: DE71 500 400 500 400 500 400
                                                                                                                                                                 gewährt Einblicke                                                                                        BIC: COBA DE FF XXX

                                                                                                                                                 10:00 Uhr –
                                                                                                                                                 17:00 Uhr       KELLERBERGE ZU PENIG
                                                                                                                                                                 Führungen durch das Kellerberglabyrinth
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Das Programm finden
                                                                                                                                                  14:00 Uhr      STADTKIRCHE „Unser Lieben Frauen Auf Dem                                                                             Sie im Internet unter:
                                                                                                                                                                 Berge“                                                                                                   www.tag-des-offenen-denkmals.de
                                                                                                                                                                 Filmvorführung: Zu Besuch bei einer alten
                                                                                                                                                                 Dame – 500 Jahre Stadtkirche Penig

                                                                                                                                                                   Der Tag des offenen Denkmals ist eine gemeinsame Aktion der Deutschen Stiftung Denkmalschutz,
                                                                                                                                                                   der zuständigen Ministerien der Bundesländer, der Landesdenkmalpfleger, der Landesarchäologen, der
                                                                                                                                                                   kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, der Landeskirchen,
                                                                                                                                                                   der Bistümer, des Bundes Heimat und Umwelt, der Deutschen Burgenvereinigung sowie vieler Kreise,
                                                                                                                                                                   Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, privater Denkmaleigentümer und Bürgerinitiativen.

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PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Ausgabe 8                                                    26. August 2017                                             Peniger Amtsblatt

            Liebe Bürgerinnen und Bürger
                   der Stadt Penig,
die Urlaubszeit und die Zeit des Hochsommers gehen langsam
dem Ende zu. Spürbar, insbesondere in den Morgenstunden,
sind die Vorboten des Herbstes, gelegentlich benötigt man
schon eine Jacke. Unbenommen dieser Vorboten sind noch viele
schöne Tage mit annehmlichen Temperaturen zu verzeichnen,
die dem sogenannten „Altweibersommer“ mehr als gerecht wer-
den. Der vor uns liegende Herbst zählt, dank seiner in der Land-
schaft verbreiteten farblichen Wärme, zu der Kategorie „schöne
Jahreszeit“.

Gestärkt durch die Tage der Entspannung und des Miteinanders          Gestaltung der Außenanlagen im Kindergarten Regenbogen – feierliche Überga-
in den Familien gehen wir also in den letzten Abschnitt dieses        be an die Kinder. Foto: A. Funke
Jahres. Eines Zeitabschnittes, der von Ernte, von der Erfüllung
der Jahresvorgaben und von persönlichen Jahresplänen geprägt          Der Brückenbau „Neue Häuser“ in Langenleuba-Oberhain wird
und auch bestimmt ist. Dazu kommt, dass viele Maßnahmen und           im Oktober fertiggestellt sein. Die Befestigung der Oberhainer
Vorhaben abgeschlossen werden und damit wird der Eindruck             Straße im Bereich der Brücke konnte Anfang August abgeschlos-
verstärkt, dass es sich um die leistungsstärkste Zeit eines Jahres    sen und somit die vierwöchige Sperrung der Kreisstraße wieder
handelt.                                                              aufgehoben werden.
                                                                      Beginnen wird dagegen der Ersatzneubau der Brücke über den
Große Aufmerksamkeit, ja Unruhe, hat die Korrektur der Jahres-        Steinbach im Zuge des Flemmingener Weges in Niederstein-
zahl auf dem Gedenkstein am Reitplatz Langenleuba-Oberhain            bach. Hier wird die Fertigstellung für November erwartet.
gebracht. Die Bürgerinitiative „Gesicht zeigen“ hat herausgefun-
den, dass die ursprüngliche Jahreszahl 1942 in Verbindung mit         Anfang August wurde mit der Sanierung bzw. Neugestaltung der
der Errichtung des Außenlagers des KZ Buchenwald auf dem              Außenfassade an der Turnhalle im Freien Gymnasium begonnen.
Gelände des jetzigen Reitplatzes nicht korrekt ist. Richtig ist die   Damit schließt sich nach mehrjährigen Anläufen die Sanierung
Jahreszahl 1944.                                                      des altehrwürdigen Turnhallengebäudes ab. Ein echter Hin­
                                                                      gucker. Hoffentlich bleibt dies auch so.
Nach Rücksprache mit Horst Junghanns, dem Initiator dieses            Ebenso konnte die Beseitigung der Brandschäden an der Fassade
Gedenksteins, wurde dies noch einmal bestätigt. Die Abwei-            des weißen Schulgebäudes abgeschlossen werden.
chung lässt sich dadurch erklären, dass das Areal vor 1944
für den Arbeitsdienst genutzt und wahrscheinlich daher die            Die Sanierung des Torhauses wurde mit der restlichen Farbge-
­Jahreszahl 1942 verwendet wurde. Also nochmals, die Korrektur        staltung und dem Anbringen der Dankesschilder im Innenraum
 entspricht den heutigen Erkenntnissen.                               mit der gemeinsamen Einweihung durch den Förderverein Penig
                                                                      „für eine attraktivere Stadt“ e.V. und der Stadtverwaltung end-
                                                                      gültig abgeschlossen. Von dieser Stelle aus möchte ich mich
                                                                      noch einmal bei allen Spendern und Gebern sowie ausdrücklich
Wie steht es um unsere Maßnahmen bzw. Bauvorhaben ?                   beim Vereinsvorstand für das Engagement bedanken.

Der untere Teilabschnitt der Chemnitzer Straße geht ganz gut          Wer sich die Mühe macht oder die sich bietende Gelegenheit
voran. Unbenommen der Fortschritte werden die Arbeiten,               zu einer Gemeindebereisung nutzt, stellt sicherlich fest: es wird
nicht unbeeinflusst durch eventuelle Wetterunbilden, noch bis         überall viel gebaut, ob in der Innenstadt an der Chemnitzer
November andauern. Freigegeben werden konnte dagegen der              Straße, der Obergasse oder am Markt bzw. am Schloßplatz und
1. Teilabschnitt von der Schinkelstraße bis zur Einmündung in         nahezu in jedem Ortsteil – unsere Stadt verändert ihr Gesicht.
die Reitzenhainer Straße.
                                                                      Der Innenausbau bei der Sanierung des Gebäudes Markt 5 geht
Auf der Sitzung des Stadtrats am 10. August wurde die Vergabe         gut voran. Die Trockenbauer sind derzeit zu Gange. Im Septem-
der Bauleistungen für die Erneuerung der Fahrbahn Reitzen­            ber wird der erste Mieter im Erdgeschoss sein Geschäft einrich-
hainer Straße im Abschnitt von der Rettungswache bis zur              ten.
Bergstraße beschlossen. Neben der Fahrbahnerneuerung wer-
den, nicht zuletzt durch die Erfahrungen der letzten Nieder-          Für die Häuser Schloßplatz 1/3/5 wurde der Antrag auf Bauge-
schlagsereignisse, zwei zusätzliche Gullys in die Straße einge-       nehmigung eingereicht. Sobald die Genehmigung erteilt ist, kann
baut.                                                                 mit der Sanierung begonnen werden.

Nach der Rohbaufertigstellung des Anbaus an die Kindertages-          Beim Bau der neuen Rettungswache im Gewerbegebiet Penig/
stätte Weltentdecker wird sich der Innenausbau anschließen.           Wernsdorf und der Firma ESSEX im Gewerbegebiet Penig/
                                                                      Tauscha laufen die Rohbauarbeiten auf Hochtouren.
Abgeschlossen werden konnten die Gestaltung der Außenan-
lagen im Kindergarten Regenbogen und der Ersatzneubau des             Bei dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Niedersteinbach
Durchlasses in Wernsdorf – hier sind nur noch die neuen Gelän-        ist die Lungwitz Bau GmbH nach der Errichtung der Bodenplatte
der zu montieren.                                                     am Erstellen des Rohbaus.
                                                                                                                                             -7-
PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Peniger Amtsblatt                                     26. August 2017                                                    Ausgabe 8

Veranstaltungen                                                       zukaufen. Aus ­diesem Grund werden die Mitarbeiterinnen vom
                                                                      Schuhhaus Augustin mit dem Schuhmobil zu Ihnen nach Hause
Die Sommerfeste in Tauscha und Chursdorf rundeten bzw.                kommen, um in ­gewohnter Umgebung das passende Schuhwerk
runden vor dem Stadt- und Brauereifest am 09.09.2017 die              auszuwählen. Mit diesem Service möchten wir auch die Senio-
Saison der Feste ab.                                                  renheime und die Häusliche Krankenpflege ansprechen. Nutzen
Im Übrigen hat sich der im April gegründete Peniger Brau­verein       Sie den S
                                                                              ­ ervice und setzen Sie sich telefonisch mit den Mitarbei-
e.V. entschlossen, zur Abrundung eines ohnehin schon sehr             terinnen in den Filialen in Verbindung:
umfassenden Festprogrammes Führungen im Sudhaus, eine
geschichtliche Ausstellung erster Exponate vergangener Tage –         Geithain        034341 / 4 26 41
welche möglicherweise in einem geplanten Brauerei­museum              Penig           037381 / 6 93 08
später einmal dauerhaft gezeigt werden könnten – und verschie-        Rochlitz        03737 / 4 83 72
dene, sogenannte Craft Bier Sorten (handwerklich gefertigte) zur
Verkostung anzubieten. Außerdem ist eine limitierte Auflage eines     Ich freue mich über das Engagement unserer Händler und würde
ersten, eigenen Bieres in Arbeit. Lassen Sie sich also überraschen!   es sehr begrüßen, wenn Sie dieses Angebot annehmen und
Ein Grund mehr, unser Stadt- und Brauereifest zu besuchen.            unterstützen würden.

Ich wünsche uns allen einen möglichst schönen September.              Ihr Bürgermeister

In diesem Sinne verleibe ich als
                                                                      Thomas Eulenberger 		                                             p
Ihr Bürgermeister

Thomas Eulenberger		                                            p
                                                                       Herzlichen Glückwunsch zum Schulanfang
                                                                      Allen Schulanfängern wünsche ich einen guten Start in den
            Liebe Bürgerinnen und Bürger                              neuen Lebensabschnitt, viel Freude und beste Erfolge beim
                                                                      ­Lernen!
                 unserer Stadt Penig,
hiermit möchte ich noch einmal an Ihre oft schon gelebte und          Thomas Eulenberger
praktizierte Solidarität appellieren.                                 Bürgermeister 		                                                  p

Die die Stadt trennende Baumaßnahme in der und um die
Chemnitzer Straße fordert nicht nur von den Anwohnern viel
                                                                                           Peniger Gespräch
Verständnis, sondern insbesondere auch von den Geschäften                                               Am Dienstag, dem 10. Oktober
oberhalb, aber auch unterhalb der besagten Baumaßnahme. Für                                             2017, findet um 19.00 Uhr für
die ­Bereiche Lutherplatz, Markt, Schloßplatz und Brückenstraße,                                        alle interessierten Bürgerinnen
obwohl dort keinerlei Behinderungen sind, scheint der Umweg                                             und Bürger das Peniger Gespräch
um die Stadt als unüberwindbare Barriere zu wirken. Dies bedau-                                         mit Dr. Margot Käßmann, Bot-
ere ich sehr, zumal manchen unter uns die Wege nach Burg-                                               schafterin für das Reformations-
städt, Limbach-Oberfrohna, Chemnitz oder Glauchau nicht zu                                              jubiläum 2017, in der Stadtkirche
weit sind.                                                                                              „Unser Lieben Frauen Auf Dem
                                                                                                        Berge“ statt.
In solchen Zeiten ist Unterstützung und Solidarität gefragt. Ich
darf Sie daher aufrufen, Ihre Einkaufsschwerpunkte zu über­                                             Das Thema wird zeitnah bekannt
denken.                                                                                                 gegeben. Der Eintritt ist frei. Um
                                                                                                        Voranmeldung unter der Telefon-
Das Vorhaben selbst wird sich, trotz aller Anstrengungen, bis         Dr. Margot Käßmann.               nummer 037381/959-11 wird
November hinziehen. Dann sind wir komplett mit den Fußwegen,          Foto: © Julia Baumgart/EKD        gebeten.		                       p
der Straßenbeleuchtung und den Buswarten fertig.

Einen besonderen Service hat sich, neben der am 08. Septem-
ber mittlerweile im Rahmen des Stadt- und Brauereifestes traditi-
onsgemäß stattfindenden Peniger Einkaufsnacht, das Schuhhaus
                                                                                 INTERESSENGEMEINSCHAFT
AUGUSTIN einfallen lassen.                                                          PENIGER INNENSTADT
                                                                                                   Stadtgutschein
                           INTERESSANTES
                                                                          Genießen Sie Ihren Einkauf in entspannter Atmosphäre
... Wohlbefinden beginnt am Fuß!
Wir erweitern unseren Service für Senioren!                           In der Volksbankfiliale und bei Foto-Löbel kann der Stadtgut-
                 Aufgrund eingeschränkter oder fehlender              schein im Einzelwert von je 10 EUR erworben und verschenkt
                 Mobilität ist es älteren Mitbürgern oftmals          werden. Damit kann der Beschenkte dann selbst entscheiden,
                 nicht möglich, persönliche Dinge selbst ein-         was er kauft.
 -8-
PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Ausgabe 8                                                 26. August 2017                                     Peniger Amtsblatt

Bei den folgenden Geschäften können Sie Ihren Stadtgut-                ten, für die im Melde­register ein Sperrvermerk gemäß § 51
schein einlösen:                                                       Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
                                                                       Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
• Anja´s Haarteam, Lutherplatz;                                        geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
• Bäckerei & Konditorei Sparschuh-Helbig, Chemnitzer Straße;           möglich.
• Bild & Ton-Kommunikation Euronics, Markt;                            Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen
• Blumenparadies Herrmann, Brückenstraße;                              ist oder einen Wahlschein hat.
• Blumen-Rüdiger, Am Lutherplatz;                                  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän-
• Brücken-Apotheke, Brückenstraße;                                     dig hält, kann in der Zeit vom 4. September 2017 bis zum
• Dachdeckermeister Leander Weber, Dittmannsdorfer Straße;             8. September 2017, spätestens am 8. September 2017 bis
• EISMAIK, Brückenstraße;                                              11.30 Uhr, bei der Stadtverwaltung Penig, Einwohnermelde-
• Fa. Seim & Sohn, Lutherplatz;                                        amt, Zimmer 210, Markt 6, 09322 Penig, Einspruch einlegen.
• Fa. Simone Lobvogel, Brückenstraße;                                  Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-
• Foto-Löbel, Lutherplatz;                                             derschrift eingelegt werden.
• Foto-Uhren-Schmuck Joachim Weber, Markt;                         3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
• Kosmetik-, Nagel- und Fußpflegestudio Zeißler, Mandelgasse;          sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017 eine
• LE COIFFEUR GmbH, Brückenstraße;                                     Wahlbenachrichtigung.
• Lohnsteuerhilfe Barthelt, Chursdorf;                                 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
• Modehaus am Markt, Schloßplatz;                                      wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-
• Optiker Grundmann, Lutherplatz;                                      verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass
• Otto Richter & Sohn / WMF-Fachgeschäft, Brückenstraße;               er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die
• Pflege Optimal, Bahnhofstraße;                                       nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden
• Reisebüro Meridian, Brückenstraße;                                   und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen
• Salon Henrika, Brückenstraße;                                        beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
• Skunde GmbH, Lunzenauer Straße;                                  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
• Winkler Kleincontainerservice, Chursdorf.                  p         163 Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II durch Stimm­
                                                                       abgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses
                                                                       Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
                                                                   5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
                                                                   5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-
                                                                       ter,
                                                                   5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
                                                                       rechtigter,
                                                                       a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
                                                                          Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
                                                                          § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. Septem-
                                                                          ber 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver-
                                                                          zeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis
                                                                          zum 8. September 2017) versäumt hat,
      AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                        b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
                                                                          Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahl-
     Wahl zum 19. Deutschen Bundestag                                     ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der
                                                                          Bundeswahlordnung entstanden ist,
   Bekanntmachung der Stadtverwaltung Penig über                       c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
  das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und                     worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-
   die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum                        lerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadtverwaltung Penig
  19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017                           gelangt ist.

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahl-             Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge-
   bezirke der Stadt Penig wird in der Zeit vom 4. September          tragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017,
   2017 bis 8. September 2017 während der allgemeinen                 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Penig, Einwohnermelde-
   Öffnungs­zeiten in der Stadtverwaltung Penig, Einwohner-           amt, Zimmer 210, Markt 6, 09322 Penig, mündlich, schrift-
   meldeamt, Zimmer 210, Markt 6, 09322 Penig, für Wahlbe-            lich oder elektronisch unter www.penig.de beantragt werden.
   rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Ein-       Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-
   sichtnahme ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann      chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
   die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im       Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis
   Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern           zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
   ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der       Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
   Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Per-          beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
   sonen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,       zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein
   aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des       erteilt werden.
   Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü-          Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech-
   fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtig-       tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angege-
                                                                                                                                  -9-
PENIGER AMTSBLATT - Stadt Penig
Peniger Amtsblatt                                   26. August 2017                                                   Ausgabe 8

   benen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines           Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
   noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.                          Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
   Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor-            a)		für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
   lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu             der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
   berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei          Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-
   der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.             wendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte                           außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen
   – einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,                          jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
   – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,                       b)		für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die
   – einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief              Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeich-
      zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag               nung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der
      und                                                                  ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und
   – ein Merkblatt für die Briefwahl.                                      links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn-
   Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für                 zeichnung.
   einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur            Der Wähler gibt
   Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift­            – seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken
   lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte              Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
   Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat           Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
   sie der Stadtverwaltung Penig vor Empfangnahme der Unter-               kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und
   lagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die         – seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten
   bevollmächtigte Person auszuweisen.                                     Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis
   Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem                 gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
   Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange-              macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
   gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens          Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
   am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.                                  Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
   Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-            zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stim-
   land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von              mabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht
   der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.                       fotografiert oder gefilmt werden.
   Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
   abgegeben werden.                                                4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-
                                                                       lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-
Penig, 07.08.2017                                                      ses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
                                                                       das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Eulenberger                                                       5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Bürgermeister		                                               p      Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
                                                                     a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die-
           Wahlbekanntmachung für die Stadt Penig                       ses Wahlkreises oder
                                                                     b) durch Briefwahl
1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deut-               teilnehmen.
     schen Bundestag statt.                                          Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtver-
     Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.                        waltung Penig einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
                                                                     Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum-
2. 		Die Stadt Penig ist in 13 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.    schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel
                                                                     (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter-
     In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten         schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl-
     in der Zeit vom 14. August 2017 bis 03. September 2017          briefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spä-
     übersandt worden sind bzw. übersendet werden, sind der          testens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
     Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl-         kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
     berechtigte zu wählen hat.
     Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag zur Ermittlung des 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
     Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Stadtverwaltung        persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
     Penig, Ratssaal, Markt 6, 09322 Penig, zusammen.                Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
                                                                     Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl-          heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
     bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen      Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbu-
     ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren        ches).
     Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
		Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben wer- Penig, 07.08.2017
     den.
     Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler
     erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel aus- Eulenberger
     gehändigt.                                                   Bürgermeister 		                                              p
-10-
Ausgabe 8                                                   26. August 2017                                      Peniger Amtsblatt

                                                                                 Suchen Sie eine neue Herausforderung?
                 AUSSCHREIBUNGEN                                                      Dann sind Sie bei uns richtig.
                                                                              Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung
Die Stadt Penig sucht zum nächstmöglichen Termin, spätestens                         bis 10. September 2017 an die
zum 01.01.2018, eine/einen
                                                                                         Stadtverwaltung Penig
      Sachbearbeiter/in für die Finanz- und                                                 Personalwesen
                                                                                         Markt 6, 09322 Penig
               Bauverwaltung.                                                            (Posteingangsstempel)

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Vergütung                                    oder
erfolgt, bei Vorliegen der Voraussetzungen, in der Entgeltgruppe 8
TVöD, Stand: 31.12.2016.                                                           per E-Mail an katja.zehe@penig.de.

                      Anforderungsprofil

          Wir suchen eine engagierte Fachkraft mit einer                                      Eulenberger
                  abgeschlossenen Ausbildung                                                 Bürgermeister                            p
               zum/r Verwaltungsfachangestellten

                               und
                                                                                       GESCHÄFTSSTELLE
         einer min. dreijährigen Berufserfahrung in einem
                  der genannten Fachbereiche.                            Bekanntgabe des Beschlusses aus der
                                                                        öffentlichen Sitzung – außerordentliche
                     Ihr Aufgabenbereich                                Sitzung – des Stadtrates der Stadt Penig
• Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen, das Sanierungs-,                            vom 13.07.2017
  Bau- und Verkehrsrecht betreffend,
• Bearbeitung von Vergabeverfahren nach VOB (A) und VOL,             Beschluss Nr. 08 / 02 vom 13.07.2017
• Mitwirkung bei Verfahren zur vorbereitenden und verbindli-         Einstimmig (18 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt
  chen Bauleitplanung,                                               Penig, die Bauleistungen für das Bauvorhaben Ersatzneubau der
• Mitwirkung bei der Erarbeitung von städtebaulichen Konzep-         Brücke über den Steinbach im Zuge des Flemmingener Weges
  ten oder Fördergebietskonzepten einschließlich erforderlicher      in Niedersteinbach an die Delling Bau-GmbH Claußnitz in 09236
  Satzungsverfahren,                                                 Claußnitz, Burgstädter Str. 66 a, mit einer Bruttosumme von
• Bearbeitung und Mitwirkung bei Umweltschutz-, Klimaschutz-,        221.872,87 EUR zu vergeben.
  Nachhaltigkeits- und energetischen Konzepten,
• Unterstützung der Amtsleitung.                                     Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Stadt-
                                                                           ratssitzung vom 10.08.2017
                        Sie bringen mit
                                                                     Beschluss Nr. 09 / 03 vom 10.08.2017
• Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Han-       Einstimmig (19 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt Penig
  deln,                                                              der Wahl des Kameraden Ingo Wittich zum Ortswehrleiter der
• Anwendungsbereite Kenntnisse des VwVfG, BauGB, Sächs-              Ortsfeuerwehr Markersdorf/Thierbach zu.
  BauO,
• Sicherer Umgang mit einschlägigen und gängigen EDV-Pro-            Beschluss Nr. 09 / 04 vom 10.08.2017
  grammen,                                                           Einstimmig (19 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt Penig
• Bereitschaft zur Weiterbildung und Offenheit für Neues,            der Wahl des Kameraden Hartmut Bauer zum stellvertretenden
• Team- und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereit-   Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Markersdorf/Thierbach zu.
  schaft, Ideenreichtum, Neugier und Umsicht,
• Führerschein Fahrzeugklasse B.                                     Beschluss Nr. 09 / 05 vom 10.08.2017
                                                                     Einstimmig (19 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt Penig
Den/Die Bewerber/in erwartet eine sehr interessante und her-         der Wahl des Kameraden Michel Günther als Mitglied des Orts-
ausfordernde Aufgabe.                                                feuerwehrausschusses der Ortsfeuerwehr Markersdorf/Thier-
                                                                     bach zu.
                           Wir bieten
                                                                     Beschluss Nr. 09 / 06 vom 10.08.2017
•   Vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit,                   Einstimmig (19 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt Penig
•   Eigenverantwortliches Arbeiten,                                  der Wahl des Kameraden Robert Hermann als Mitglied des Orts-
•   Zusammenarbeit mit einem engagierten und kollegialen Team,       feuerwehrausschusses der Ortsfeuerwehr Markersdorf/Thier-
•   Notwendige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.                bach zu.
                                                                                                                                     -11-
Peniger Amtsblatt                                  26. August 2017                                                  Ausgabe 8

Beschluss Nr. 09 / 07 vom 10.08.2017                               spenden in Höhe von 4.304,80 EUR entsprechend ihrer Zweck-
Einstimmig (19 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt Penig     bestimmung anzunehmen und zu verwenden.
der Wahl des Kameraden Michael Jost als Mitglied des Ortsfeu-
erwehrausschusses der Ortsfeuerwehr Markersdorf/Thierbach          Beschluss Nr. 09 / 15 vom 10.08.2017
zu.                                                                Mit 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen
                                                                   billigt der Stadtrat der Stadt Penig den Entwurf des Bebauungs-
Beschluss Nr. 09 / 08 vom 10.08.2017                               plans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Einkaufsmarkt
Einstimmig (19 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt Penig     Leipziger Straße“ in der Fassung vom 10.08.2017 einschließlich
der Wahl des Kameraden Martin Seipelt als Mitglied des Orts-       Begründung, die dazugehörige Schallimmissionsprognose vom
feuerwehrausschusses der Ortsfeuerwehr Markersdorf/Thier-          20.07.2016, die Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städte-
bach zu.                                                           baulichen und raumordnerischen Auswirkungen der Standort-
                                                                   verlagerung und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes in der
Beschluss Nr. 09 / 09 vom 10.08.2017                               Leipziger Straße in Penig vom 10.04.2017, die Kartierung der
Einstimmig (19 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt           Zauneidechsen im Vorfeld der Umsetzung des Bebauungsplans
Penig der Wahl des Kameraden Gerd Rudolf als Leiter der Alters-    „Einkaufsmarkt Leipziger Straße“, erstellt im August 2017, und
und Ehrenabteilung der Ortsfeuerwehr Markersdorf/Thierbach         bestimmt diese gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2
zu.                                                                BauGB zur Offenlage.
                                                                   Gleichzeitig werden die Behörden und die Träger öffentlicher
Beschluss Nr. 09 / 10 vom 10.08.2017                               Belange über die öffentliche Auslegung informiert sowie die
Einstimmig (20 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt Penig     Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
der Bereitstellung der verminderten Förderung und der erhöh-       durchgeführt. Mit diesem Beschluss dokumentiert der Stadtrat
ten Aufwendungen für die Maßnahme Nr. 58 wie folgt zu:             gleichzeitig seinen Willen zur Überleitung des Planverfahrens
Produktsachkonto: 541001-16111-3141000 Förd. RL KStB               vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB
Ansatz alt:     97.000 EUR                                         zum Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB.
Ansatz neu:     92.160 EUR
Veränderung: - 4.840 EUR                                           Anlagen:

Produktsachkonto: 541001-16111-4221060 Auf. Unt. Straßen           – Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß
Ansatz alt:    110.000 EUR                                           § 13a BauGB „Einkaufsmarkt Leipziger Straße“ in der Fassung
Ansatz neu:    138.000 EUR                                           vom 10.08.2017 einschließlich Begründung vom August 2017
Veränderung: +28.000 EUR                                           – Schallimmissionsprognose vom 20.07.2016
                                                                   – Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städtebaulichen und
Produktsachkonto: 531001-99999-3511000 Ertr. Konzess. Elt.           raum­ ordnerischen Auswirkungen der Standortverlagerung
Ansatz alt:    210.000 EUR                                           und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes in der Leipziger
Ansatz neu:    242.840 EUR                                           Straße in Penig vom 10.04.2017
Veränderung: +32.840 EUR                                           – Kartierung der Zauneidechsen im Vorfeld der Umsetzung des
                                                                     Bebauungsplans „Einkaufsmarkt Leipziger Straße“, erstellt im
Beschluss Nr. 09 / 11 vom 10.08.2017                                 August 2017.
Einstimmig (20 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt
Penig, das Flurstück Nr. 405/4 der Gemarkung Penig zu ver-         Sämtliche Unterlagen sind unter www.bk-landschaftsarchitekten.
kaufen.                                                            de/beteiligungen.html abrufbar.

Beschluss Nr. 09 / 12 vom 10.08.2017                               Beschluss Nr. 09 / 16 vom 10.08.2017
Mit 14 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung beschließt      Einstimmig (20 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt
der Stadtrat der Stadt Penig, die zuwendungsfähigen Kosten für     Penig die Zulässigkeit von folgenden Befreiungen von den
die komplexe Modernisierung und Instandsetzung des Wohn-           bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
und Geschäftshaus Markt 5 zu fördern.                              Gewerbegebiet Wernsdorf B 95:
Herr Bürgermeister Eulenberger, Herr Str. Mädler, Herr Str.        – Befreiung von Gebäudehöhe kleiner/gleich 10m über der
Schlötzer, Herr Str. Gründel und Herr Str. Dr. Stein nahmen auf-     vorh. Geländehöhe.
grund von Befangenheit an der Beratung und Abstimmung über         Alle anderen Festsetzungen bleiben unberührt.
den Beschlussvorschlag nicht teil.
                                                                   Beschluss Nr. 09 / 17 vom 10.08.2017
Beschluss Nr. 09 / 13 vom 10.08.2017                               Einstimmig (20 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt
Mit 16 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen               Penig, die Bauleistungen Los 21 Elektroinstallation für die Erwei-
stimmt der Stadtrat der Stadt Penig der Erhöhung der zuwen-        terung der Kita „Weltentdecker“ an die Firma Elektro Löffler,
dungsfähigen Kosten für die komplexe Modernisierung und            Chemnitzer Straße 40-42, 04643 Geithain, mit einer Brutto-
Instandsetzung des „Alten Schloßes“ Penig, Schloßstraße 1, für     summe von 104.829,87 EUR zu vergeben.
die Neueindeckung des Westflügels mit Biberschwanzziegeln,
analog der beiden anderen Gebäudeteile, zu.                        Beschluss Nr. 09 / 18 vom 10.08.2017
                                                                   Einstimmig (20 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt
Beschluss Nr. 09 / 14 vom 10.08.2017                               Penig, die Bauleistungen für das Bauvorhaben Fahrbahnerneu-
Einstimmig (20 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt       erung Reitzenhainer Straße zwischen den Einmündungen Feld-
Penig, die im Zeitraum 01.04.-30.06.17 eingegangenen Geld­         straße und Bergstraße an die Delling Bau-GmbH Claußnitz in
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Ausgabe 8                                                 26. August 2017                                       Peniger Amtsblatt

09236 Claußnitz, Burgstädter Str. 66 a, mit einer Bruttosumme          Polizeiverordnung der Stadt Penig als
von 132.940,74 EUR zu vergeben.                                         Ortspolizeibehörde zur Abwehr von
Beschluss Nr. 09 / 19 vom 10.08.2017                                    Gefahren anlässlich des Stadt- und
Einstimmig (20 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt           Brauereifestes am 9. September 2017
Penig, auf das Vorkaufsrecht für das Flurstück Nr. 541 der
Gemarkung Penig, gelegen in 09322 Penig, Lunzenauer Straße         Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie § 17
17, zu verzichten.		                                      p        Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG)
                                                                   in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. August 1999
                                                                   (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-
                         TERMINE                                   zes zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen,
                                                                   zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und
                                                                   zur Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetzes sowie zur
     Das Einwohnermeldeamt ist geöffnet                            Änderung weiterer Gesetze vom 17. Dezember 2013 (Sächs-
Am Samstag, dem 02.09.2017, hat das Einwohnermeldeamt              GVBl. S.890) erlässt der Bürgermeister der Stadt Penig gemäß
der Stadtverwaltung Penig in der Zeit von 09.00 bis 11.30 Uhr      § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsPolG folgende Polizeiverordnung:
geöffnet.

                                                                                  § 1 Örtlicher Geltungsbereich
    Sitzung des Stadtrates der Stadt Penig                         Der örtliche Geltungsbereich umfasst folgendes Gebiet der
Die Sitzung des Stadtrates der Stadt Penig findet am Donnerstag,   Stadt Penig: Brückenstraße, Markt, Schloßplatz, Brauhausgasse,
dem 14.09.2017 um 18.30 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung        Marktgässchen, Zöllnergasse, Badergasse, Mühlgraben, Stufen-
Penig, Markt 6 in 09322 Penig, statt.                              berg zwischen Brückenstraße und Brauhausgasse und Luther-
Die Tagesordnung wird gemäß der Bekanntmachungssatzung             platz bis Hausnummer 5.
der Stadt Penig durch Anschlag an den Verkündungstafeln orts-
üblich bekannt gemacht.
                                                                                           § 2 Kontrollen

                                                                   (1) Der vom Bürgermeister der Stadt Penig autorisierte Ord-
    Sitzung des Ortschaftsrates Thierbach                              nungsdienst (nachfolgend Ordnungsdienst genannt) kann
Die Sitzung des Ortschaftsrates Thierbach findet am Donnerstag,        Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind oder unter der
dem 21.09. 2017 um 19.00 Uhr in der ehemaligen „Mühle“, OT             Einwirkung berauschender Mittel stehen, den Zutritt zum
Thierbach, Peniger Straße 46 in 09322 Penig, statt.                    örtlichen Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung verweh-
Die Tagesordnung wird gemäß der Bekanntmachungssatzung                 ren.
der Stadt Penig durch Anschlag an den Verkündungstafeln orts-      (2) Der Ordnungsdienst kann außerdem Personen und die
üblich bekannt gemacht.		                                    p         von ihnen mitgeführten Gegenstände – auch durch Einsatz
                                                                       technischer Hilfsmittel – kontrollieren, wenn Tatsachen die
                                                                       Annahme rechtfertigen, dass verbotene Gegenstände im
                                                                       Sinne von § 4 mitgeführt werden. Bei Verweigerung kann
                   ORDNUNGSAMT                                         durch den Ordnungsdienst ein Zutrittsverbot ausgesprochen
                                                                       werden.
  Straßensperrung während der Einkaufs-                            (3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren kann
 nacht sowie des Stadt- und Brauereifestes                             der Ordnungsdienst Störer in bestimmte Bereiche oder aus
                                                                       der Innenstadt verweisen.
                 in Penig                                          (4) Zutrittsverbot besteht für Besucherinnen und Besucher, die
                                                                       nach § 86a Strafgesetzbuch Kennzeichen verfassungswidri-
Zu verkehrsbedingten Einschränkungen im Bereich Markt und              ger Organisationen verwenden.
Schloßplatz kommt es ab 08.09.2017 ab 08.00 Uhr.
Im Zeitraum vom 08. September 2017, 17.00 Uhr bis 10. Sep-
tember 2017, 12.00 Uhr, ist das Festgelände der Innenstadt voll                             § 3 Verhalten
gesperrt.
                                                                   (1) Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Polizeiverordnung
Das Festgelände umfasst:                                               hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht
– Chemnitzer Straße ab Obergasse,                                      geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen
– Brückenstraße,                                                       unvermeidbar – behindert oder belästigt werden. Bauliche
– Markt,                                                               Anlagen, Anlagenteile und sonstige Einrichtungen dürfen
– Schloßplatz,                                                         nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt und nicht
– Zöllnergasse und                                                     beschädigt werden.
– Marktgäßchen.                                                    (2) Den Anordnungen der Stadtverwaltung, des Polizeivollzuges
                                                                       und des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Die Fahrzeugführer, die ihren Pkw während der Festzeit im Sperr-   (3) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizu-
gebiet benötigen, werden gebeten, außerhalb zu parken.                 halten.
                                                                                                                                    -13-
Peniger Amtsblatt                                 26. August 2017                                                   Ausgabe 8

                           § 4 Verbote                            (2) Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass
(1) Untersagt ist,                                                    a) der Ordnungsdienst von einem erfahrenen Einsatzleiter
    1. Waffen jeglicher Art, Gassprühdosen, Druckgasflaschen,            von Beginn des Einlasses an bis zur Schließung der Aus-
       ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegen-             gänge geführt wird; der Einsatzleiter ist in diesem Zeitraum
       stände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen            zur Anwesenheit verpflichtet,
       oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, mitzu-         b) die Ordner mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten ver-
       führen.                                                           traut sind,
    2. Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder              c) der Ordnungsdienst über ausreichende Kommunikations-
       besonders hartem Material, wie Flaschen, Dosen, Krüge             mittel verfügt, um die Erfüllung seiner Aufgaben sicherstel-
       oder Becher, mitzuführen.                                         len zu können.
    3. sperrige Gegenstände mitzuführen. Dazu gehören insbe-      (3) Die Einsatzstärke des Ordnungsdienstes richtet sich nach
       sondere Gegenstände, die aufgrund von ihrer Beschaf-           der zu erwartenden Besucherzahl und der Zusammenset-
       fenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher        zung der Besuchergruppen der Veranstaltung. Die Zahl
       darstellen oder solche Gegenstände, durch deren Miss-          der Ordner, ihre Aufgaben und Pflichten sind in einem Einsatz-
       brauch eine solche herbeigeführt werden kann.                  plan festzulegen, den der Veranstalter rechtzeitig, spätestens
    4. das Mitführen von gefährlichen Hunden.                         jedoch eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, der Orts­
    5. Laser-Pointer zu benutzen.                                     polizeibehörde vorzulegen und mit dieser abzustimmen hat.
(2) Verboten ist weiter:                                          (4) Der Ordnungsdienst hat für den ordnungsgemäßen Ablauf
    1. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten          der Veranstaltung Sorge zu tragen.
       oder Anlagenteile, insbesondere Fassaden, Zäune, die       (5) Der Ordnungsdienst ist verpflichtet, Personen zurückzuweisen
       Umzäunung der Innenstadt, Mauern, Umfriedungen der             und am Betreten des öffentlichen Geltungsbereiches dieser
       Spielflächen und andere Begrenzungen, Absperrungen,            Polizeiverordnung zu hindern, wenn diese in erkennbar betrun-
       Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art, Dächer,          kenem Zustand sind oder unter Mitführung alkoholischer oder
       zu besteigen oder zu übersteigen.                              alkoholhaltiger Getränke den Bereich betreten wollen.
    2. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu       (6) Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind vom Veranstalter
       betreten.                                                      zu schulen. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn Ordner
    3. Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art in und auf         von Sicherheitsfirmen eingesetzt werden, deren Qualifikation
       die Besucherbereiche zu werfen bzw. zu schütten.               nachgewiesen ist.
    4. ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, leicht       (7) Die Stadtverwaltung kann weitere Auflagen erteilen und Per-
       brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leucht-          sonen vom Ordnungsdienst ausschließen.
       kugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper), Magne-
       siumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer oder Ähnli-                       § 7 Zuwiderhandlungen
       ches abzubrennen oder abzuschießen oder mitzuführen,
    5. ohne behördliche Erlaubnis gewerbsmäßig Waren zu ver-      Werden entgegen § 4 oder § 5 die dort genannten Gegenstände
       kaufen, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu       mitgeführt, können diese durch die Polizeibehörde beschlag-
       verteilen und Sammlungen durchzuführen.                    nahmt und die verantwortlichen Personen aus dem örtlichen
    6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädi-     Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung verwiesen werden.
       gen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in
       anderer Weise zu verunstalten.                                  § 8 Sperrzeiten, Außenbewirtschaftung, Musik
    7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw.
       die Flächen in den Geltungsbereichen in anderer Weise,     (1) Für die Außenbewirtschaftung gilt der Ausschankschluss am
       insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu ver-           10.09.2017 um 01:30 Uhr.
       unreinigen.                                                (2) Musikdarbietungen am 10.09.2017 sind nach 01:00 Uhr
(3) Hunde sind im Veranstaltungsgelände anzuleinen.                   nicht erlaubt.
                                                                      Die Lautstärke der Musik darf nur den unmittelbaren Gel-
            § 5 Alkoholverbot, Getränkeausschank                      tungsbereich beschallen. Dies gilt auch für Musik ohne elek-
                                                                      tronische Verstärker.
(1) Den Besuchern des örtlichen Geltungsbereiches dieser Poli-    (3) Im Rahmen der Gaststätten-Konzession können u. a. bei
    zeiverordnung ist das Mitbringen und Verteilen mitgebrach-        Nichteinhaltung dieser Bestimmungen auch andere Sperrzei-
    ter alkoholischer Getränke verboten.                              ten festgelegt werden.
(2) Der Verkauf von Waren und der Verkauf und Ausschank alko-
    holischer Getränke außerhalb von Gaststätten, genehmigten                       § 9 Ordnungswidrigkeiten
    Imbissständen ist im gesamten Geltungsbereich i. S. d. § 1
    nicht erlaubt.                                                (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 SächsPolG han-
                                                                      delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig,
             § 6 Ordnungs- und Sicherheitsdienst                      1. entgegen § 3 Absatz 1 durch sein Verhalten andere
                                                                          schädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen
(1) Der Veranstalter stellt für die Durchführung der Veranstal-           unvermeidbar behindert oder belästigt,
    tung einen vom Bürgermeister autorisierten Ordnungsdienst,        2. entgegen § 3 Absatz 2 den Anordnungen der Polizeibe-
    Sanitäter und eine Brandsicherheitswache. Dies wird in                hörde oder des Polizeivollzugs- und Ordnungsdienstes
    einem Sicherheitskonzept geregelt.                                    keine Folge leistet,
    Die Mitglieder des Ordnungsdienstes werden durch eine             3. entgegen § 4 Absatz 1 Nr. 1 Waffen jeglicher Art, Gas-
    deutlich sichtbare Bezeichnung als solche gekennzeichnet.             sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende
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Ausgabe 8                                                  26. August 2017                                      Peniger Amtsblatt

        Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art
        nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung
                                                                                              BAUAMT
        von Sachen geeignet sind, mitführt,
    4. entgegen § 4 Absatz 1 Nr. 2 Gegenstände aus zerbrechli-
                                                                             Öffentliche Bekanntmachung und
        chem, splitterndem oder besonders hartem Material, wie                    Ersatzbekanntmachung
        Flaschen, Dosen, Krüge oder Becher, in den örtlichen
                                                                        über die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2
        Geltungsbereich verbringt,
    5. entgegen § 4 Absatz 1 Nr. 3 sperrige Gegenstände, ins-           Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des
        besondere Gegenstände, in den umzäunten Bereich ver-            Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß
        bringt, die aufgrund von ihrer Beschaffenheit eine Gefahr        § 13a BauGB „Einkaufsmarkt Leipziger Straße“
        für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder sol-
        che Gegenstände, durch Missbrauch eine solche herbei-       Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner öffentlichen Sitzung
        geführt werden kann, wie zum Beispiel Transparente und      am 10.08.2017 mit Beschluss Nr. 09 / 15 vom 10.08.2017
        Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten,               den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem.
    6. entgegen § 4 Absatz 1 Nr. 4 gefährliche Hunde mitführt,      § 13a BauGB „Einkaufsmarkt Leipziger Straße“ in der Fassung
    7. entgegen § 4 Absatz 1 Nr. 5 Laser-Pointer benutzt,           vom 10.08.2017 einschließlich Begründung, die dazugehörige
    8. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 1 nicht für die allgemeine         Schallimmissionsprognose vom 20.07.2016, die Auswirkungs-
        Benutzung vorgesehene Bauten oder Anlagenteile,             analyse zur Prüfung der städtebaulichen und raumordnerischen
        insbesondere Fassaden, Zäune, die Umzäunung der             Auswirkungen der Standortverlagerung und Erweiterung eines
        Innenstadt, Mauern, Umfriedungen der Spielflächen und       Lebensmittelmarktes in der Leipziger Straße vom 10.04.2017,
        andere Begrenzungen, Absperrungen, Beleuchtungsan-          die Kartierung der Zauneidechsen im Vorfeld der Umsetzung
        lagen, Bäume, Masten aller Art, Dächer, besteigt oder       dieses Bebauungsplans, erstellt im August 2017, gebilligt und
        übersteigt,                                                 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3
    9. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 2 Bereiche, die nicht für Besu-    Abs. 2 BauGB BauGB bestimmt. Gleichzeitig werden die Behör-
        cher oder Zuschauer zugelassen sind, betritt,               den und Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Ausle-
    10. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 3 Gegenstände und Flüssigkei-     gung informiert sowie die Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3
        ten jeglicher Art auf die Besucher- oder Zuschauerberei-    i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
        che wirft oder schüttet,
    11. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 4 Feuer macht, leicht brenn-      Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbil-
        bare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln,      dung zu entnehmen.
        Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mit sich führt,
    12. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 5 ohne Erlaubnis gewerbs-
        mäßig Waren verkauft, Drucksachen und sonstige Sachen
        aller Art verteilt oder Sammlungen durchführt,
    13. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 6 bauliche Anlagen, Einrich-
        tungen oder Wege beschädigt, beschriftet, bemalt oder
        beklebt oder in anderer Weise verunstaltet,
    14. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 7 außerhalb der Toiletten die
        Notdurft verrichtet oder die Flächen in den Geltungsbe-
        reichen auf andere Weise, insbesondere durch das Weg-
        werfen von Sachen, verunreinigt,
    15. entgegen § 4 Absatz 3 seinen Hund nicht anleint,
    16. entgegen § 5 Absatz 1 und 2 als Besucher mitgebrachte
        alkoholische Getränke im örtlichen Geltungsbereich die-
        ser Polizeiverordnung verteilt oder wer Alkohol außerhalb
        von Gaststätten, Imbissständen verkauft oder ausschenkt,
    17. entgegen § 6 als Veranstalter keinen ausreichenden Ord-
        nungsdienst einrichtet,
    18. entgegen § 8 außerhalb der festgelegten Zeiten Musik-
        darbietungen durchführt.
(2) Die Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Absatz 2 Sächs-
    PolG mit einer Geldbuße geahndet werden.
                                                                                   Ziele und Zweck der Planung
                      § 11 Inkrafttreten
                                                                    – Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung für das unmit-
Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach der öffentlichen            telbare Umfeld und die Ortsteile im Nordwesten der Stadt Penig.
Bekanntmachung in Kraft und am 11.09.2017 außer Kraft.              – Nach Abbruch des alten Schlachthofs soll mit dem Neubau des
                                                                      Marktes der ansässige Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb an
Penig, den 08.08.2017                                                 moderne Standards angepasst und damit einhergehend auch
                                                                      die Verkaufsfläche erweitert werden.
                                                                    – Nach Umzug des Markts in den realisierten Neubau soll der Bau-
Thomas Eulenberger                                                    körper des derzeitigen Markts einer neuen Nutzung zugeführt
Bürgermeister 		                                               p      werden.
                                                                                                                                    -15-
Peniger Amtsblatt                                  26. August 2017                                                Ausgabe 8

– Der Einzelhandelsstandort ist planungsrechtlich abzusichern      Mit einem kleinen Programm bedankten sich die Kinder bei allen
  und ein zweckentsprechender Neubau zu ermöglichen, d. h.,        an den Vorbereitungen und am Bau beteiligten Personen.
  es ist u. a. beabsichtigt, für den neuen Lebensmittelmarkt wie   Besonderer Dank galt den Mitarbeitern der Fa. Garten- und
  auch für die Nachnutzung des frei werdenden Gebäudes zuläs-      Landschaftsbau Tirschmann aus Glauchau, die umsichtig und
  sige Hauptsortimente zu bestimmen. Mit Beschränkung des          liebevoll in der Einrichtung tätig waren. Wie stets bei solchen
  Sortimentsangebotes auf nahversorgungsrelevante und nicht        Baumaßnahmen ist mit Lärm und Behinderungen zu rechnen.
  innenstadtrelevante Sortimente soll eine Beeinträchtigung der    Hier gab es jedoch keine Probleme und die Kinder durften sogar
  Funktionalität der Peniger Innenstadt verhindert werden.         selbst in kleinen Bereichen Sand und Kies mit schaufeln.

Der Planentwurf mit Begründung und den anderen vorgenannten        Mit den Bauarbeiten wurde am 17.05.2017 begonnen. Die
Unterlagen wird in der Zeit vom 04.09.2017 bis einschließlich      Planung erfolgte durch Landschaftsarchitekt Herrn Wolf aus
06.10.2017 in den Diensträumen des Bauamtes der Stadtver-          Niedersteinbach.
waltung Penig, Markt 6, 2. OG, 09322 Penig, öffentlich während
der Dienstzeiten ausgelegt, und zwar von                           Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf
Montag        9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 13.30 Uhr       153.800,00 €. Aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“
Dienstag      9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr       wurden Bundesmittel in Höhe von 73.125,00€ zur Verfügung
Donnerstag 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr          gestellt. Die Eigenmittel der Stadt Penig betragen 80.675,00 €.
Freitag       8.00 Uhr – 11.30 Uhr.
                                                                   Die Kinder können nunmehr im Außengelände einen Bauspiel-
Des Weiteren sind der Entwurf des Bebauungsplanes sowie            platz mit Weidentipi und Tunnel sowie eine neue Kletterkombi-
sämtliche Anlagen und Fachbeiträge im Internetportal unter         nation nutzen. Für Basteln und Essen im Freien stehen weiterhin
www.penig.de/kommunalpolitik,                                      drei neue Sitzgruppen zur Verfügung.
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie unter    Für die Krippenkinder wurde ein eigenes Areal geschaffen, ohne
www.bauleitplanung.sachsen.de bzw. https://buergerbeteili-         jedoch den Bereich durch Zäune zu begrenzen.
gung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehbar.                 Wipptiere, eine Kriechröhre mit Sandspielflächen und kleine
Stellungnahmen können von jedermann während der Ausle-             Sitzgruppen stehen in diesem Bereich zur Verfügung.
gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des     Über den Sandspielflächen gibt es nunmehr auch Sonnensegel.
Verfassers vorgebracht werden.                                     Für die kleinen Gärtner wurden eigens zwei kindgerechte Hoch-
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der        beete angelegt. Dort können dann eigene Pflanzen und vielleicht
Abwägung und Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen           auch Gemüse zum Eigenbedarf angebaut werden.
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.                            An den bestehenden Spielgeräten wurde der Sand bzw. Fall-
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)         schutzkies komplett ausgetauscht und am Bereich des Bolzplat-
ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht        zes der Ballfangzaun erweitert.
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend         Wünschen wir den Kindern und Erzieherinnen viel Spaß bei der
gemacht werden können.                                             Nutzung des neugestalteten Außengeländes.                 p

Penig, den 11.08.2017
                                                                                AUS DEM BESTAND DER
                                                                            HEIMATGESCHICHTE DES ARCHIVS
Eulenberger
Bürgermeister                            Siegel                                 DER STADTVERWALTUNG
                                                                                Zeitungsberichte aus dem
   Gestaltung Außenanlagen Kindergarten                                     „Tageblatt für Penig und Lunzenau“
     Regenbogen Penig abgeschlossen                                                        August 1917
                                                                   „Dittmannsdorf bei Penig. Hier ist heute (28.08.) eine Tele-
Am Donnerstag, dem 10.08.2017, konnte der Außenbereich             graphenanstalt eingerichtet worden. Dieselbe befindet sich bei
im Kindergarten Regenbogen den Kindern wieder komplett zum         Herrn Edmund Walther, Gutsbesitzer und Sandgutsbesitzer,
Spielen übergeben werden.                                          Nr. 25a.“

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