PROTOKOLL - Marktgemeinde Niklasdorf

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MARKTGEMEINDE NIKLASDORF                      Bezirk Leoben, Steiermark

                       Hauptplatz 1, 8712 Niklasdorf
                                                       Tel.: (03842) 81 3 11
                                                       Telefax: (03842) 81 3 11/73
                                                       Bearbeiter: Hr. Mühlstein/DW:   72
  Zahl: 0-004/2-2017
                                                       Niklasdorf, am 22. 09. 2017
  Betr.:

  Bezug:

                         12. PROTOKOLL
aufgenommen in der Gemeinderatssitzung am 07. 09. 2017 im Gemeinde-
ratssitzungssaal.

Beginn: 18.30 Uhr                                      Ende: 19.20Uhr

Anwesend: Bürgermeister Johann MARAK
          Vizebürgermeisterin Margot STUMMER, Bakk.,MA.
          Gemeindekassier Viktor MÖSTL
          Gemeinderat Karin EHGARTNER
          Gemeinderat Michael HUBER
          Gemeinderat Gerald ZECHNER
          Gemeinderat Christian PLANK
          Gemeinderat Birgit PINK
          Gemeinderat Walter HIRSCHBERGER
          Gemeinderat Ing. Ronald GANATSCHNIG
          Gemeinderat Maria KNOLL
          Gemeinderat Marco TRILLER, BA

Entschuldigt: Gemeinderat Anna HIRSCHBERGER
              Gemeinderat Markus AUGUSTIN
              Gemeinderat Renate CERGUN
              Gemeinderat Jakon FIX

Ferner anwesend: AL Markus MÜHLSTEIN (als Protokollführer)

Die Sitzung wird vom Bürgermeister Johann MARAK geleitet, die Sitzung ist
beschlussfähig und öffentlich.
Vor Eingang in die Tagesordnung findet eine Fragestunde für die Zuhörer statt;
   • Der Niklasdorfer Bürger, Herr Reinhard Tatzer, stellt die Frage, wie der weitere
      Weg bezüglich des Bauverfahrens zur Errichtung von 12 PKW-Abstellplätzen
      in der Mercedessiedlung vonstatten gehen wird bzw. ob die Gemeinde mit der
      Sidelungsgenossenschaft Rottenmann in Kontakt getreten ist.
      Der Bürgermeister erwähnt, dass nun erstinstanzlich ein positiver Baubescheid
      erlassen wurde. Mit Herrn Dr. Schwaiger von der Siedlungsgenossenscht wurde
      bereits Kontakt aufgenommen, jedoch leider ohne zufriedenstellendes Ergebnis.
      Die Sieldingsgenossenschaft Rottenmann ist scheinbar nicht bereit als
      Hausverwaltung der Häuser Mercedessieldung 7 und Mercedessieldung 9 eine
      Konfliktlösung zu finden und verweist auf die Gemeinde Niklasdorf. Der
      Bürgermeister empfielt Herrn Tatzer sich einen juristischen Beistand zu
      nehmen. Die Gemeinde wird versuchen eine Zusammenkunft aller Parteien auf
      mediativer Ebene stattfinden zu lassen.

Weiters findet eine Fragestunde gem. § 54 (4) Stmk. Gemeindeordnung statt;
  • Das Gemeinderatsmitglied Triller erfragt, warum die Marktgemeinde
      Niklasdorf mitglied des Österreichischen Städtebund ist bzw. welche Vorteile
      und Kosten dadurch entstehen.
      Der Bürgermeister erwähnt, dass alljährlich ein Städtetag stattfindet, welcher
      einen Austausch von Informationen sowie der Kontaktpflege von Gemeinden
      des gesamten Bundesgebietes zum Ziel hat. Die Gemeinde Niklasdorf war
      zuletzt 2014 am Städtetag vertreten. Die wöchentlichen Rundschreiben des
      Städtebundes mit wichtigen Information auf kommunaler Ebene sind sehr
      hilfreich um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die jährliche Mitgliedsgebühr
      beträgt rund € 850.--. Jedoch sollte natürlich abgewogen werden, ob weiterhin
      einer Mitgliedschaft beim Österreichischen Städtebund sinnhaft ist.

Tagesordnung:

1.) Protokoll der Gemeinderatssitzung am 22. 06. 2017 - Genehmigung
2.) Berichte des Bürgermeisters
3.) Jagdpachtvergabe 2019 – 2028; Abänderung Beschluss
4.) Fa. Aurena Handels GmbH. – Wirtschaftsförderung
5.) Kanalsanierung – Auftragsvergabe
6.) Straßen- und Brückensanierung – Auftragsvergaben
7.) Sanierung Freibad – Auftragsvergabe
8.) Allfälliges

Zu 1.) Protokoll der Gemeinderatssitzung am 22. 06. 2017 – Genehmigung
Der Bürgermeister stellt fest, dass gegen den Protokollentwurf der
Gemeinderatssitzung am 22. 06. 2017 keine Einwendungen vorgebracht wurden. Das
Protokoll gilt somit als genehmigt.
Zu 2.) Berichte des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über folgende Angelegenheiten:
   • Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ist die Kindergartenpädagogin Frau
     Evelyn Neussl aufgrund ihrer Pensionierung aus dem Gemeindedienst
     ausgescheiden.      Nachbesetzt    wurde       dieser   Posten      durch     die
     Kindergartenassistentin Frau Andrea Ganatschnig. Der dadurch freigewordende
     Posten als Kindergartenassistentin wurde durch Frau Michele Hoffmann aus
     Niklasdorf nachbesetzt.
   • Im März 2017 wurde, da die Kindergartenpädagogin Frau Helma Gradauer
     aufgrund ihrer Pensionierung aus dem Gemeindedienstausgeschieden ist, ihr
     freigewordener Dienstposten durch die Kindergartenassistentin Frau Ursula
     Mühlstein nachbesetzt. Für Frau Mühlstein wurde Frau Sabrina Zötsch als
     Kindergartenassistentin aufgenommen. Frau Zötsch kündigte jedoch ihr
     Dienstverhältnis mit der Marktgemeinde Niklasdorf mit Ablauf Juli 2017 auf.
     Nach einer erneuten Ausschreibung wurde nun Frau Theresia Fischer aus
     Trofaiach als neue Kindergartenassistentin im Kindergarten der Marktgemeinde
     Niklasdorf aufgenommen.
   • Erfreulich ist es, dass die Kindergartenassistentin Frau Katharina Ressel
     schwanger ist. Als Karenzvertretung wird ab voraussichtlich Mitte November
     Frau Eva Antrekowitsch aus Trofaiach aufgenommen.
   • Die in der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017 beschlossenen Verordnungen
     bezüglich          der        1.         Änderung          des          örtlichen
     Entwicklungskonzeptes/Entwicklungspanes Nr. 4.00 „Brücklfeld“ und der
     Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.02 „Brücklfeld“, liegen zurzeit der
     Abteilung 13 des Amtes der Steiermärkischen Landesregieurng zur
     Verordnungsprüfung vor.
   • Bezüglich des Bauverfahrens zur Errichtung von 12 Pkw-Abstellplätzen in der
     Mercedessiedlung ist erstinstanzlich ein positiver Bescheid erstellt worden. Mit
     Berufungen gegen diesen Bescheid kann gerechnet werden.
   • Eine Wohnung im Gemeindewohnhaus Grabenstraße 15 wird gerade
     generalsaniert. Alle weiteren Gemeindewohnungen sind vergeben.
   • Der Bürgermeister bittet wiederum alle Gemeineräte etwaige Probleme
     und/oder Schäden die ihnen zu Ohren kommen dem Gemeindevorstand oder
     dem Amtsleiter mitzuteilen.
   • Aufgrund der erfolgreichen Suche und Behebung mehrerer Wasserrohrbrüche
     am Wasserleitungsnetz der Gemeinde, ist die Wasserversorgung problemlos
     sichergestellt.
   • Zum Glück wurde unsere Gemeinde von größeren Unwetterschäden verschond.
     Es musste jedoch aufgrund eines Blitzeinschlages in die Trafostation
     „Mercedessiedlung“ diese erneuert werden. Die Kosten betrugen rund
     € 30.000.--. Ansonsten kam es nur zu kleineren Überschwemmungen der
     Unterführung „Waltenbach“. Ein großer Dank gebührt der FF Niklasdorf für
     ihren unermüdlichen Einsatz.
• Die Aktion 20.000 hat zum Ziel die Arbeitslosigkeit in der Gruppe der über 50-
     Jährigen langfristig zu halbieren. Ab 01.01.2018 wird mit der Umsetzung dieses
     Projektes gestartet. Die Abwicklung wird über das WBI abgewickelt werden.
   • Am 29.09.2017 wird wieder ein Begegnungstag mit den unbegleiteten
     minderjährigen Flüchtlingen des Projekts „Talente für Österreich“ stattfinden,
     jedoch in einer anderen Form als im Vorjahr. Die sogenannten UMF sind auf
     dem besten Weg sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Nochmals wird
     betont, dass die vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsförderung den
     Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Niklasdorf entspricht und
     kein Versagensgrund besteht.
   • In der Freizeitanlage „Fabriksstraße“ wurde eine neue Tischtennissplatte aus
     Beton aufgestellt. Diese wurde uns von den Flüchtlingen, welche im
     ehemaligen Arbeiterwohnheim der Fa. Hinteregger in Niklasdorf untergebracht
     sind, gratis errichtet.
   • Vom Tourismusverband ist es geplant passende Laufstrecken in unserem
     Ortsgebiet zu eruieren und zu beschildern.
   • Im Sozialausschuss ist es geplant, Polo-Shirts mit einem „Niklasdorf-Logo“ zu
     entwerfen. Diese Shirts können anschließend käuflich erworben werden.
   • Wie bereits aus den Medien zu entnehmen war, planen 6
     Stadtwerkunternehmen, darunter Bruck, Leoben, Kapfenberg, Trofaiach,
     Judenburg und Mürzzuschlag den Bau eines Krematoriums im Ortsgebiet der
     Marktgemeinde Niklasdorf. Vorteile aus diesem Projekt ergeben sich aus der
     Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie den günstigeren Kremierungskosten. Die
     gewerberechtlichen Angelegenheiten werden von der Bezirkshauptmannschaft
     Leoben abgewickelt. Der Gemeinde Niklasdorf obliegt lediglich die
     baurechtliche Zuständigkeit. Da Bedenken von Bürgern bezüglich der
     Luftverschutzung         bestehen,     kann      gesagt       werden,     dass
     Sachverständigengutachten eingeholt werden. Die Filteranlagen sind jedoch
     heutzutage so gut ausgeführt, dass Immissionen in kaum messbaren Mengen
     ausgestoßen werden. Als Beispiel hierfür kann erwähnt werden, dass die
     Gemeinde Niklasdorf 2016 aus der IG-L Zone (Immisionschutzgesetz–Luft),
     trotz     vorhandensein       einer    Thermischen-Reststoffverwertungsanlage
     (Müllverbrennungsanlage), gefallen ist.
     Zu diesem Bericht schlägt das Gemeinderatsmitglied Triller vor, dass sich die
     Gemeinde gemeinsam mit dem EVU an diesem Projekt beteiligen sollte um
     finaziell davon zu profitieren.

Zu 3.) Jagdpachtvergabe 2019-2028; Abänderung Beschluss
Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak
Berichterstatter: „In der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2017 wurde gemäß § 24 Abs.
3 des Stmk. Jagdgesetzes die Freihandvergabe der Gemeindejagd Niklasdorf an die
Jagdgesellschaft Niklasdorf beschlossen. Mit einer Änderung des Steierischen
Jagdgesetzes wurde unter anderem die Dauer der Jagdpachtperioden von ursprünglich
7 auf 10 Jahre erhöht. Dahingehend wurde auch in der Gemeinderatssitzung vom
06.04.2017 die Jagdperiode auf 10 Jahre und zwar vom 01.04.2019 bis 31.03.2029
beschlossen. Nach Übermittlung der Jagdpachtverträge an die Bezirkshauptmannschaft
Leoben, mit dem Ersuchen um Genehmigung, teilt uns diese mit Schreiben vom
25.07.2017 mit, dass gemäß § 82e Abs. 2 Stmk. Jagdgesetz zur Vereinheitlichung der
Jagdpachtperioden sämtliche Jagdpachtperioden mit 31.03.2028 enden müssen.
Diesbezüglich ist eine Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.04.2017
erforderlich.

Ich stelle nun folgenden
                                       Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Beschluss des Gemeinderates vom 06.04.2017 bezüglich der Freihandvergabe der
Gemeindejagd Niklasdorf gemäß § 24 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes an die
Jagdgesellschaft Niklasdorf wird dahingehend abgeändert, dass die Jagdpachtperiode
nicht am 31.03.2029 sondern gemäß § 82e Abs. 2 Stmk. Jagdgesetz am 31.03.2028
endet. Weitere Inhalte des Beschlusses vom 06.04.2017 bleiben unverändert. „
                                   Beschluss:
Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen.

Zu 4.) Fa. Aurena Handels GmbH. – Wirtschaftsförderung
Berichterstatter: Gemeinderat Gerald Zechner
Berichterstatter: „Mit Schreiben vom 10.07.2017 hat die Firma Aurena Handels-
GmbH. um Gewährung einer Wirtschaftsförderung für die Schaffung von 4 neuen
unselbstständigen Vollzeitarbeitsplätzen angesucht. Da aus den eingereichten
Unterlagen nicht ersichtlich ist, dass es sich tatsächlich um neugeschaffene
unselbstständige Vollzeitarbeitsplätze am Standort Niklasdorf handelt, wurde die
Firma Aurena Handels GmbH schriftlich aufgefordert die entsprechenden Nachweise
nachzureichen. Bis dato sind keine Nachweise eingelangt. Die Höhe der
Wirtschaftsförderung für 4 neugeschaffene unselbstständige Vollzeitarbeitsplätze
würde € 7.268.-- betragen.

Diese Angelegenheit wurde in der Finanzausschusssitzung am 07.09.2017 behandelt
und dem Gemeinderat empfohlen, die Gewährung der Wirtschaftsförderung auf die
nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben, sofern die entsprechenden Unterlagen
nachgereicht werden.

Ich stelle nun folgenden
                                       Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Beschluss zur Gewährung einer einmaligen Wirtschaftsförderung für die Fa. Aurena
Handels-GmbH., Depotstraße 2, 8712 Niklasdorf, für die Schaffung von 4 zusätzlichen
unselbstständigen       Vollzeitarbeitsplätzen       gemäß       Punkt        4.1 der
Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Niklasdorf wird auf die nächste
Gemeinderatssitzung verschoben, sofern die entsprechenden Nachweise eingereicht
werden und es sich bei besagten Arbeitsplätzen tatsächlich um neugeschaffene
unselbstständige Vollzeitarbeitsplätze am Betriebsstandort Niklasdorf handelt.“

                                   Beschluss:
Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen.

Zu 5.) Kanalsanierung – Auftragsvergabe
Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak
Berichterstatter: „ Im 1. Nachtragsvoranschlag 2017 ist für Kanalsanierungen ein
Betrag von € 100.000.-- vorgesehen. Die bereits durchgeführte Sanierung des
Übergabeschachtes zu Leoben betrug netto rd. € 18.000.--. Weiters betragen die
Kosten für die Anschaffung eines neuen Leitsystems netto rd. € 20.000.--. Diese
beiden Vorhaben wurden bereits im Gemeindevorstand genehmigt.
Nun sollte mit dem Restbudget eine punktuelle Sanierung der Kanalstränge sowie eine
Sanierung der desolaten Schächte im Bereich der Schulstraße und Lindengasse
durchgeführt werden.
Am 24.08.2017 fand die Angebotseröffnung für die oben genannten
Sanierungsarbeiten statt. Für die Arbeiten liegen folgende Angebote vor:

   1. Fa. RTi Austria GmbH                                  netto € 49.709,21
   2. Fa. Strabag AG                                        netto € 58.772,58
   3. Fa. Quabus GmbH                                       netto € 61.441,27
   4. Fa. RohrMax GmbH                                      netto € 64.574,00
   5. Fa. Porr Bau GmbH                                     netto € 68.447,22
   6.
Damit erweist sich die Fa. RTi Austria GmbH mit einer Nettoangebotssumme von
€ 49.709,21 als Best- und Billigstbieter. Die Überprüfung der Angebote erfolgte durch
das Büro Mach & Partner.

Die Auftragsvergabe wurde in der Bauausschusssitzung am 07.09.2017 vorbesprochen
und die Auftragsvergabe an die Fa. RTi Austria GmbH empfohlen.

Ich stelle hierzu folgenden
                                            Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:

Entsprechend der Anboteröffnung am 24.08.2017 wird der Fa. RTi Austria GmbH der
Auftrag zur punktuellen Sanierung der Kanalstränge sowie der Sanierung der
desolaten Schächte im Bereich der Schulstraße und Lindengasse zum Nettoanbotspreis
von € 49.709,21 erteilt.
Beschluss:
Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen.

Zu 6.) Straßen- und Brückensanierung - Auftragsvergaben
Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak
Berichterstatter: „Im 1. Nachtragsvoranschlag 2017 ist im Außerordentlichen Haushalt
für „Allgemeine Straßensanierungen“ ein Betrag von € 150.000.- und für die
Erneuerung der Brücke im Brandgraben ein Betrag von € 69.400 vorgesehen. Beim
AOH Vorhaben „Allgemeine Straßensanierungen“ ist es dringend notwendig den
Gehsteig im Bereich der Firma Aurena zu sanieren, da dieser bereits teilweise
weggebrochen ist und weiter wegzubrechen droht. Die Kosten für diese Sanierung
werden rd. € 50.000.-- betragen. Für das restliche Budget in Höhe von € 100.000.--
steht zurzeit noch nicht fest, welches Teilstück saniert wird, jedoch sollt eine
Entscheidung in der nächsten Wochen getroffen werden.
Eine Ausschreibung für die Erneuerung der Brücke im Brandgraben ist bisher nicht
erfolgt, da eine wasserrechtliche Abklärung für die Brückensanierung noch ausständig
ist.
Um rechtzeitig mit den Straßensanierungsarbeiten beginnen zu können wäre eine
Auftragsvergabe in den nächsten 3 bis 4 Wochen erforderlich; dies würde aber eine
weitere Gemeinderatssitzung in kürzestem Zeitraum bedeuten. Es wäre daher für eine
zeitgerechte Auftragsvergabe sinnvoll, den Gemeindevorstand mit den
Auftragsvergaben zu beauftragen.

Diese Angelegenheit wurde in der Bauausschusssitzung am 07.09.2017 behandelt und
dem Gemeinderat empfohlen, die Auftragsvergaben für die allgemeinen
Straßensanierungen und die Brückensanierung im Brandgraben an den
Gemeindevorstand zu übertragen.

Ich stelle dazu folgenden
                                      Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt und ermächtigt, die Aufträge für die
Brückensanierung im Brandgraben und die allgemeinen Straßensanierungen im Jahr
2017 im Rahmen des Voranschlagbetrages an den jeweiligen Bestbieter zu vergeben.“

                                   Beschluss:
Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen.

Zu 7.) Sanierung Freibad - Auftragsvergabe
Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak
Berichterstatter: „Aufgrund von erheblichen Wasserschäden beim Buffet- bzw.
Betriebsgebäudes des Freibades ist es dringend notwendig dieses zu sanieren. Gemäß
der Kostenschätzung unseres Baumeisterbüros betragen die ungefähren Kosten netto
rd. € 172.000.--, wobei sich diese Kosten durch Einbringung von Eigenleistungen
durch den Außendienst der Marktgemeinde Niklasdorf geringfügig reduzieren werden.
Mit dem 1. Nachtragsvoranschlag 2017 wurde für diese Sanierung ein Betrag von
€ 180.000.-- veranschlagt.
Die Ausschreibung für die Durchführung der Sanierungsarbeiten ist bereits erfolgt.
Die Angebotseröffnung hat am 01.09.2017 stattgefunden und zurzeit befinden sich die
Anbote in der Angebotsprüfung.
 Da die geschätzte Sanierungszeit ca. 2 Monate beträgt, sollte schnellstmöglich der
Auftrag an den Bestbieter erteilt werden.
Um rechtzeitig mit der Sanierung beginnen zu können, wäre es sinnvoll den
Gemeindevorstand mit der Auftragsvergabe zu beauftragen, da ansonsten noch im
September, nach feststehen des Billigstbieters, eine weitere Gemeinderatssitzung
einberufen werden müsste.

Diese Angelegenheit wurde in der Bauausschusssitzung am 07.09.2017 behandelt und
dem Gemeinderat empfohlen, die Auftragsvergabe für die Sanierungsarbeiten im
Freibad an den Gemeindevorstand zu übertragen.

Ich stelle dazu folgenden

                                    Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag für die Sanierung
des Buffet- bzw. Betriebsgebäudes des Freibades der Marktgemeinde Niklasdorf im
Rahmen des Voranschlagsbetrages an den Bestbieter zu vergeben.“

                                   Beschluss:
Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen.

Zu 8.) Allfälliges
Es erfolgten keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Keine weiteren Wortmeldungen.

Die Schriftführer:                                 Der Bürgermeister:
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