Reglement Targa Mediterraneo - Version: 1.2 vom 31.12.2016

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Reglement Targa Mediterraneo - Version: 1.2 vom 31.12.2016
Reglement
Targa Mediterraneo

     Version: 1.2 vom 31.12.2016

                                   1
Inhaltsverzeichnis

1.     Veranstalter und Kontaktpersonen .................................................................................................................... 4
     1.1       Veranstalter und Adresse des Veranstaltungsbüros .......................................................................... 4
     1.2       Kontaktpersonen: ............................................................................................................................................. 4
2.     Art und Inhalt der Veranstaltung ......................................................................................................................... 4
     2.1       Beschreibung: ..................................................................................................................................................... 4
     2.2       Anzahl Teilnehmer ........................................................................................................................................... 4
     2.3       Distanzen und Etappen................................................................................................................................... 4
     2.4       Richtlinien ............................................................................................................................................................ 4
3.     Vorschriften und zugelassene teams und deren Fahrzeuge ..................................................................... 5
     3.1       Fahrzeugvorschriften ...................................................................................................................................... 5
     3.2       Zugelassene Teams .......................................................................................................................................... 5
4.     Fahrzeuge und Hilfsmittel....................................................................................................................................... 5
     4.1       Fahrzeuge ............................................................................................................................................................. 5
     4.2       Technische Hilfsmittel .................................................................................................................................... 5
5.     Wechsel von Fahrzeugen und Fahrern .............................................................................................................. 6
6.     Nennung, Nenngeld und Leistungen................................................................................................................... 6
     6.1       Nennung................................................................................................................................................................ 6
     6.2       Nenngeld............................................................................................................................................................... 6
     6.3       Leistungen............................................................................................................................................................ 6
     6.4       Rückerstattung des Nenngelds.................................................................................................................... 6
     6.5       Begleitpersonen................................................................................................................................................. 7
7.     Ablauf der Veranstaltung ........................................................................................................................................ 7
     7.1       Dokumentenabnahme..................................................................................................................................... 7
     7.2       Teambriefing....................................................................................................................................................... 7
     7.3       Startzeiten ............................................................................................................................................................ 7
8.     Aufgabenstellungen und Dokumentation derselben ................................................................................... 8
     8.1       Roadbook ............................................................................................................................................................. 8
     8.2       Bulletins ................................................................................................................................................................ 8
     8.3       Startnummern .................................................................................................................................................... 8
     8.4       Bordkarte ............................................................................................................................................................. 8
     8.5       Durchfahrtskontrollen (DK) ......................................................................................................................... 8
     8.6       Wertungsprüfungen (WP)............................................................................................................................. 9
     8.7       Zeitmessung ........................................................................................................................................................ 9
     8.8       Übersicht Strafpunkte ..................................................................................................................................... 9
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9.     Pannenhilfe ................................................................................................................................................................ 10
10.         Resultate ................................................................................................................................................................. 10
     10.1       Offizieller Aushang ........................................................................................................................................ 10
     10.2       Punktegleichheit............................................................................................................................................. 10
11.         Haftung.................................................................................................................................................................... 10
     11.1       Haftung der Teilnehmer .............................................................................................................................. 10
     11.2       Haftung bei Abbruch der Veranstaltung .............................................................................................. 10
12.         Zustimmungserklärung .................................................................................................................................... 10

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1. VERANSTALTER UND KONTAKTPERSONEN
 1.1 VERANSTALTER UND ADRESSE DES VERANSTALTUNGSBÜROS
Scuderia auto d‘epoca
Seestrasse 520, CH-8038 Zürich
Tel.: +41 (0)44 480 12 00
Mobil: +41 (0)79 248 43 20
E-Mail: office@targa-mediterraneo.com
Website: www.targa-mediterraneo.com

 1.2 KONTAKTPERSONEN:
Administration:
Reto-Andreas Hosig
Mobile: +41 (0)79 248 43 20

Streckenleitung:
Christian Schmid
Mobile: +41 (0)79 448 91 26

Betreuung der Teilnehmer:
Fabienne-Chantal Kilchmann
Mobile: +41 (0)79 456 97 62

2. ART UND INHALT DER VERANSTALTUNG
 2.1 BESCHREIBUNG:
Die Targa Mediterraneo ist eine Oldtimerrallye mit historischen Fahrzeugen bis Baujahr 1991. Dabei finden
Prüfungen statt, in welcher die Zuverlässigkeit und Gleichmässigkeit der Fahrzeuge bewertet werden. Die
Veranstaltung wird über fünf Etappen mit mehreren Wertungsprüfungen durchgeführt.

 2.2 ANZAHL TEILNEHMER
An der Targa Mediterraneo können maximal 35 Fahrzeuge teilnehmen.

 2.3 DISTANZEN UND ETAPPEN
Pro Etappen werden zwischen 100 bis 200 km zurückgelegt.

 2.4 RICHTLINIEN
Die Veranstaltung wird nach folgenden Richtlinien durchgeführt:
    a) Bestimmungen dieses Reglements und eventueller Bulletins.
    b) Strassenverkehrsordnung des jeweiligen Landes, in welcher die Targa Mediterraneo durchgeführt wird.
    c) Strassenverkehrszulassungsordnung des jeweiligen Landes, in welcher die Targa Mediterraneo
        durchgeführt wird.

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3. VORSCHRIFTEN UND ZUGELASSENE TEAMS UND DEREN
   FAHRZEUGE
 3.1 FAHRZEUGVORSCHRIFTEN
Für eine Zulassung zur Targa Mediterraneo müssen die Fahrzeuge den Vorschriften der Länder entsprechen, die
durchquert werden und dies mindestens bis drei Tage nach Ende der Rallye. Insbesondere müssen sie über eine
gültige Hauptuntersuchung oder den Prüfstempel eines kantonalen Strassenverkehrsamtes der Schweiz
verfügen.

Die Teilnehmer tragen selber die Verantwortung, dass die von ihnen gefahrenen Fahrzeuge den Vorschriften
entsprechen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung, sollte es zu polizeilichen
Beanstandungen kommen.

Weiter sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
    • Pannendreieck, Warnwesten und das obligatorische Erste-Hilfe-Set sind im Fahrzeug mitzuführen.
    • Für Schweizer Fahrzeuge ist das CH-Länderschild Pflicht.
    • Die Teilnehmer tragen Verantwortung, dass ihre Nummernschilder in den durchquerten Ländern gültig
         sind. Auskunft geben hier die entsprechenden Behörden. Speziell soll dies auch bei Händlerschildern (U-
         Nummern) und Überführungskennzeichen beachtet werden.
    • Der Veranstalter empfiehlt, eine grüne oder internationale Versicherungskarte mitzuführen.

 3.2 ZUGELASSENE TEAMS
Jedes Team besteht aus dem auf dem Nennformular aufgeführten 1. Fahrer und mindestens einem Beifahrer.
Für den 1. Fahrer ist der Besitz eines gültigen Führerscheins zwingend erforderlich. Der Beifahrer ist nur dann
fahrberechtigt, sofern er im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Fahrer und Beifahrer dürfen sich jederzeit mit
dem Fahren abwechseln.

4. FAHRZEUGE UND HILFSMITTEL
 4.1 FAHRZEUGE
Zur Targa Mediterraneo zugelassen sind Fahrzeuge bis und mit Jahrgang 1991.

Die Organisation kann einzelne Ausnahmezulassungen für jüngere Jahrgänge erteilen.

 4.2 TECHNISCHE HILFSMITTEL
Generell sind alle Arten von Hilfsmitteln erlaubt, beispielsweise Timer, Stoppuhren, Schnitttabellen, GPS-
unterstützte Geräte etc. Die Fahrzeuge können vom Veranstalter mit einem GPS-Tracker ausgestattet werden.
Dieser muss sich im Fahrzeug befinden und zwar weder im Kofferraum noch im Handschuhfach, um eine
möglichst hohe Präzision sicherzustellen.

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5. WECHSEL VON FAHRZEUGEN UND FAHRERN
Fällt ein Teilnehmerfahrzeug während der Targa Mediterraneo aus technischen Gründen aus, darf der
Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug einsetzen. Voraussetzung ist, dass dieses Ersatzfahrzeug die Ausschreibung und
die Fahrzeugvorschriften erfüllt (siehe Pkt. 3.1).

Da auch die Zuverlässigkeit der Fahrzeuge gewertet wird, wird ein Fahrzeugwechsel einmalig mit 200 Punkten
bestraft (vgl. Punkt 8.8 «Übersicht Strafpunkte»).

6. NENNUNG, NENNGELD UND LEISTUNGEN
 6.1 NENNUNG
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (siehe Anmeldung auf der Webseite www.targa-
mediterraneo.com) muss bis spätestens 30. Juni 2017 erfolgen (Nachnennungen sind unter besonderen
Umständen möglich).

Das Nenngeld muss bis Nennschluss auf das Konto des Veranstalters überwiesen werden. Die Nennungen
werden gemäss Reihenfolge der eingetroffenen Nenngeldzahlungen bearbeitet und die Nennbestätigungen
entsprechend versendet. Die Nennbestätigungen oder mögliche Absagen werden auf dem Postweg oder per E-
Mail bis spätestens 31. Juli 2017 verschickt.

Der Veranstalter bearbeitet nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Nennungen. Er hat das Recht, Nennungen
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 6.2 NENNGELD
Frühbucher-Spezialpreis bei rechtsgültiger Anmeldung bis zum 28. Februar 2017:             2‘990,00 Euro
Reguläres Nenngeld bei Anmeldung bis zum 30. Juni 2017:                                    3‘290,00 Euro

Kontoverbindung des Veranstalters:
Bank: Raiffeisenbank Zürich
IBAN: CH35 8148 7000 0431 0947 5
BIC: RAIFCH22
Zahlungsinformation: Targa Mediterraneo / „Nachname des Fahrers“

 6.3 LEISTUNGEN
Folgende Leistungen sind im Nenngeld inbegriffen:
    -   Hotelübernachtung im Standarddoppelzimmer vom 28. bis 30. September 2017
    -   Startplatz für ein Fahrzeug mit Team (2 Personen)
    -   Rallyeunterlagen (Roadbook, Bordkarten)
    -   Pannenhilfe
    -   Mittag- und Abendverpflegung sowie der Abschlussabend
    -   Sachpreise und / oder Pokale

 6.4 RÜCKERSTATTUNG DES NENNGELDS
Unter folgenden Bedingungen werden eingegangene Nenngelder zurückerstattet:

       100%, wenn der Veranstalter die Nennung ablehnt.
       90%, wenn der Teilnehmer die Nennung bis zum 30. Juni 2017 zurückzieht.
       50%, wenn der Teilnehmer die Nennung bis zum 31. Juli 2017 zurückzieht.
       0%, wenn der Teilnehmer die Nennung nach dem 1. August 2017 zurückzieht.

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Es gilt das Eingangsdatum des Rückzugs der Nennung durch den Teilnehmer beim Veranstalter beziehungsweise
die Bekanntmachung der Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt. Der Veranstalter empfiehlt eine
Reiserücktrittsversicherung.

 6.5 BEGLEITPERSONEN
Für Begleitpersonen können für die Abendveranstaltungen (soweit Plätze vorhanden sind) Tickets gekauft
werden. Vorbestellungen bitte per E-Mail bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung an: office@targa-
mediterraneo.com. Die Preise für die einzelnen Abendveranstaltungen werden dann umgehend mitgeteilt.

7. ABLAUF DER VERANSTALTUNG
 7.1 DOKUMENTENABNAHME
Bei der Dokumentenabnahme müssen die Teilnehmer folgende Dokumente vorlegen:

       Führerschein des Fahrers / der Fahrer
       Nachweis einer Haftpflichtversicherung
       Fahrzeugpapiere
       Formular Haftungsausschluss
       Evtl. Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers

Die Teilnehmer bestätigen zudem mit ihrer Nennung, dass eine uneingeschränkte Fahrzeugversicherung für das
Teilnehmerfahrzeug besteht.

Der Veranstalter gibt bei der Dokumentenabnahme die Startnummern, das Roadbook, gegebenenfalls die
Bordkarten und allenfalls letzte Informationen an die Teilnehmer ab.

 7.2 TEAMBRIEFING
Die Teilnahme am Teambriefing ist für alle Teilnehmer Pflicht. Es findet am Donnerstag, 28. September 2017, mit
der offiziellen Begrüssung statt. Der genaue Ort und Zeitpunkt sind im Zeitplan ersichtlich.

 7.3 STARTZEITEN
Die Startzeiten werden jeweils spätestens eine Stunde vor dem Start des ersten Teams am offiziellen Aushang
der Veranstaltung publiziert. Die Startzeiten nach den Mittagspausen oder Änderungen erfahren die Teams bei
der Einfahrt zur Mittagspause.

Der Start der Teams erfolgt an allen drei Tagen mit jeweils einer Minute Abstand. Die Teams dürfen die
Durchfahrtskontrollen an den Tageszielen anfahren, ohne dabei Rücksicht auf die Sollankunftszeit des ersten
Fahrzeugs zu nehmen (Vorzeit ist gestattet).

Der Schlusswagen muss über allfällige Verspätungen, zum Beispiel aufgrund eines technischen Schadens,
informiert werden.

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8. AUFGABENSTELLUNGEN UND DOKUMENTATION DERSELBEN
 8.1 ROADBOOK
Das Roadbook beinhaltet den Zeitplan und alle Informationen zur Strecke, zu den Wertungsprüfungen und zu
den Durchfahrts- und Zeitkontrollen.

Die Strecke wird in Form von Kartenskizzen und / oder Chinesenzeichen mit einer Kilometer-Unterteilung
dargestellt

Die Teilnehmer erhalten das Roadbook bei der Dokumentenabnahme. Um die Strecke zu finden und auch für die
Wertungsprüfungen ist grundsätzlich kein weiteres Equipment nötig. Der Veranstalter empfiehlt jedoch einen
Wegstreckenzähler, z. B einen Tripmaster. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihr technisches Equipment auf
einer Eichstrecke vor dem Start entsprechend zu justieren.

Sollte es zu kurzfristigen Streckensperrungen oder Anpassungen kommen, werden diese als Bulletin am
offiziellen Aushang des Veranstalters publiziert.

 8.2 BULLETINS
Bulletins beinhalten Änderungen oder Ergänzungen dieses Reglements und sind fester Bestandteil davon. Der
Veranstalter veröffentlicht diese in nummerierten Ausgaben am offiziellen Aushang im Rallyebüro und / oder auf
der Website des Veranstalters. Ist eine Änderung / Ergänzung des Reglements sehr dringend oder sehr wichtig,
kann der Veranstalter das entsprechende Bulletin auch direkt den Teilnehmern gegen Unterschrift aushändigen.

 8.3 STARTNUMMERN
Die Startnummern müssen nach den Vorgaben des Veranstalters angebracht werden. Für eventuelle Schäden
am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummern entstehen, haftet der Veranstalter nicht.

 8.4 BORDKARTE
Vor Beginn der Veranstaltung oder vor der jeweiligen Tagesetappe erhält jedes Team eine Bordkarte, auf der die
Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Die Teilnehmer müssen auf den Bordkarten ihre
Startnummer und die Namen von Fahrer und Beifahrer eintragen.

Jedes Team ist für seine Bordkarte verantwortlich.

Die Bordkarte muss sich während der Veranstaltung an Bord des Fahrzeugs befinden und an den Kontrollstellen
persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen werden zu können.

Es gibt drei Start-Zeitkontrollen (ZKs) und drei ZK-OUT (nach den Pausen). Zusätzlich finden sich auf der ganzen
Strecke Durchfahrtskontrollen (DK), wovon einige im Roadbook eingetragen sind, einige gegebenenfalls nicht
(Überraschungs-DKs).

 8.5 DURCHFAHRTSKONTROLLEN (DK)
Die Durchfahrt einer Durchfahrtskontrolle (DK) wird den Teilnehmern mit einem Stempel auf der Bordkarte
bestätigt. Die Stempelbestätigung erfolgt nur während des Zeitfensters, das im Roadbook angegeben ist. Auch
der letzte DK-Stempel richtet sich nach diesen Zeitangaben mit einer Karenzzeit von 15 Minuten (danach wird
die DK geschlossen). Ansonsten können die DKs ohne Rücksicht auf die Zeit angefahren werden.

Lässt ein Team eine DK aus, wird dies pro DK gemäss Tabelle unter Punkt 8.8 bestraft.

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8.6 WERTUNGSPRÜFUNGEN (WP)
Die Wertungsprüfungen (WP) finden auf den öffentlichen Strassen statt.

Bei den Wertungsprüfungen muss zum einen eine Sollzeit eingehalten werden, zum anderen müssen eventuell
einige Messpunkte mit einer Mindestgeschwindigkeit passiert werden (z. B. mit 42 km/h). Diese Messpunkte
sind im Roadbook aufgeführt, genauso wie alle weiteren nötigen Informationen.

Die Wertung erfolgt wie folgt: Pro 5 km/Std., die die Mindestgeschwindigkeit unterschritten wird, gibt es eine
zusätzliche Strafsekunde (100 Punkte), dies zusätzlich zur Sollzeit-Abweichung.

Es können noch andere WPs stattfinden. Diese fliessen eventuell nicht in die Gesamtbewertung und werden
eventuell separat bewertet.

Das Anhalten innerhalb einer WP ist verboten. Nach beendigter WP müssen die Teilnehmer sofort weiterfahren
(wegen der nachfolgenden Fahrzeuge).

 8.7 ZEITMESSUNG
Alle Messungen finden durch ein GPS-System, Lichtschranke und / oder Schlauch statt.

Für die Messung gelten die angegebenen Zeiten zu den einzelnen Messpunkten, die im Roadbook notiert sind.
Vorgegeben bei den WPs sind Streckenlänge, Sollzeit und eventuell die Mindestgeschwindigkeit. Ausnahmen
können bei Überraschungs-WPs stattfinden.

 8.8 ÜBERSICHT STRAFPUNKTE

Anlass                                                                     Wertung
Wertungsprüfungen (WP)
Höchste Strafpunktzahl pro WP / Einzel-WP                                  300 Punkte
Auslassen einer WP / Teil-WP, pro WP                                       300 Punkte
Differenz zur Sollzeit bei einer WP pro 1/10 Sekunde                       1 Punkt
Unterschreitung der vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit pro 5 km/Std. 100 Punkte

Zeitkontrolle (ZK)
Maximale Strafpunktzahl pro ZK                                             400 Punkte
Auslassen einer Zeitkontrolle                                              300 Punkte
Verspätung an der Start-Zeitkontrolle (ZK) pro Minute                      40 Punkte
Vorzeit an der Start-Zeitkontrolle (ZK) pro Minute                         100 Punkte

Durchfahrtskontrolle (DK)
Auslassen einer DK                                                         300 Punkte

Weiteres
Fahrzeugwechsel                                                            200 Punkte

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9. PANNENHILFE
Die Veranstaltung bietet den Teilnehmern eine Pannenhilfe an. Die Teilnehmer können diese bei Bedarf direkt
kontaktieren und technische Unterstützung anfordern. Die Telefonnummer der Pannenhilfe steht im Roadbook.

10. RESULTATE
 10.1 OFFIZIELLER AUSHANG
Am offiziellen Aushang werden offizielle Änderungen und Bekanntmachungen in Form von Bulletins publiziert.
Wann und wo genau die offiziellen Aushänge vom Donnerstag, 28. bis Samstag, 30. September 2017, publiziert
werden, ist im Zeitplan aufgeführt.

 10.2 PUNKTEGLEICHHEIT
Sind zwei Teams punktegleich, gewinnt das Team mit dem besseren Resultat der ersten Werteprüfung. Sind sie
dort auch gleichauf, wird das Resultat der jeweils nächsten Werteprüfung verglichen. Sind die Teams auch hier
punktegleich, gewinnt dasjenige Team mit dem älteren Fahrzeug.

11. HAFTUNG
Indem die Teilnehmer ihre Nennung abgeben, gelten die folgenden Haftungsvereinbarungen für alle Beteiligten:

 11.1 HAFTUNG DER TEILNEHMER
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder mit dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden. Ebenfalls erfolgt auch das Abstellen der Fahrzeuge an bewachten oder unbewachten Rallyestationen
zu allen Tages- und Nachtzeiten auf eigene Gefahr.
Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe des unterzeichneten Formulars „Haftungsausschluss“ den Verzicht auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Targa Mediterraneo entstehen.

 11.2 HAFTUNG BEI ABBRUCH DER VERANSTALTUNG
Wird die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder Sicherheitsgründen abgebrochen, haben die
Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes oder auf die Erstattung allfälliger sonstiger
Schäden.

12. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG
Mit der Abgabe der Nennung geben die Teams / Fahrer / Beifahrer ihr Einverständnis, das der Veranstalter alle
während der Veranstaltung gemachten Berichte inklusive aller Bilder und Filme uneingeschränkt nutzen kann.

Ebenfalls geben die Teams / Fahrer / Beifahrer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Namen, Wohnort,
Nationalität von Fahrer und Beifahrer sowie der Fahrzeugdaten.

Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen berichtenden Medien können nicht geltend
gemacht werden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des Veranstalters.

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