Schwangerschafts-abbruch - Fakten und Hintergründe - Pro Familia
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Schwangerschafts- abbruch Fakten und Hintergründe
Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Hintergründe Impressum pro familia Bundesverband Stresemannallee 3 60596 Frankfurt am Main E-Mail: info@profamilia.de www.profamilia.de/Publikationen © 2017 Der pro familia Bundesverband wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Layout: Katharina Gandner Titel-Foto: © Amgun – fotolia.com
Inhaltsverzeichnis Einleitung: Der Schwangerschaftsabbruch als Recht der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Rechtliche und politische Entwicklungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1. Ein Jahrhundert Kampf für sexuelle Selbstbestimmung und das Recht auf Abtreibung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Die aktuelle Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . 9 3. Rechtliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4. Kritik an der deutschen Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gründe, Motive und Verarbeitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1. Die Sicht der Frauen – ein komplexes Gefüge von Motiven. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2. Verhütung und ungewollte Schwangerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3. Die Diskussion um die psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs. . . . . . . . . . 19 Aspekte der medizinischen Versorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1. Zahlen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2. Methoden des Schwangerschaftsabbruchs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3. Defizite in der medizinischen Versorgung in Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4. Die internationale Perspektive: Unsafe Abortion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Pflichtberatung zwischen Gesetzesauftrag und professionellem Anspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 1. Beratungsverständnis versus gesetzliche Vorgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2. Die Realität: Ein gut funktionierendes Arrangement?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 3. Einfluss der Beratung auf die Entscheidungsfindung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 4. Eine Zukunft ohne Pflichtberatung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Anhang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 as Recht der Frau auf selbstbestimmte Entscheidung. D pro familia Position zum Schwangerschaftsabbruch (Mai 2012) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 3
Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Hintergründe Einleitung: Der Schwangerschaftsabbruch als Recht der Frau pro familia setzt sich seit vielen Jahrzehnten dafür ein, bung bestimmt (BVerfGE 88, 203, Urteil vom 28.05.1993). dass Frauen, die eine Schwangerschaft nicht austragen Zudem machen Abbruchgegner in Medien und Politik möchten, legal und ohne dafür diskriminiert zu werden auf sich aufmerksam, indem sie den Schwangerschafts- einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen können abbruch und reproduktionsmedizinische Fragestellun- und ihnen dafür der höchste Versorgungsstandard zur gen miteinander verbinden.1 Die aktiven Abbruchgegner Verfügung steht. sind mehrheitlich von einem konservativen christlich- fundamentalistischen Denken geprägt, verknüpft mit Als Gründungsmitglied der International Planned Par- zum Teil restriktiven rechtspopulistischen Modellen von enthood Federation (IPPF), dem Dachverband von Fami- „natürlicher Familie“. Als Folge werden bereits realisierte lienplanungsorganisationen weltweit, ist pro familia der liberale Regelungen zum Teil in Frage gestellt (wie Versu- von der IPPF entwickelten Charter on Sexual and Repro- che in Frankreich und Spanien zeigten) oder anstehende ductive Rights von 1996 und der überarbeiteten Fassung Liberalisierungen verhindert (Polen, Irland). Sexual Rights: An IPPF Declaration von 2008 verpflichtet. Die sexuellen und reproduktiven Rechte basieren auf den pro familia setzt sich dafür ein, dass ein für eine Gesell- allgemeinen Menschenrechten und halten explizit fest, schaft wichtiges Thema wie der Schwangerschaftsab- dass jeder Mensch frei entscheiden kann, ob, wann und bruch offen und wertschätzend debattiert und nicht wie viele Kinder er/sie bekommen möchte (IPPF 2008, von moralisierender Polemik überlagert wird. pro familia Artikel 9, 3, 5). Daraus ergibt sich das Recht der Frau auf stellt sich klar auf die Seite der Frau. Dies bedeutet kei- einen Schwangerschaftsabbruch (pro familia 2012). neswegs, dass vorgeburtliches Leben schutzlos ist oder sein darf. pro familia wendet sich gegen Selektion und Eine ungewollte Schwangerschaft ist ein mögliches Ökonomisierung von Schwangerschaft und embryona- Ereignis im Leben einer Frau. Dass eine Frau in einem lem Leben. Aus Sicht von pro familia genießt allerdings bestimmten Moment ihres Lebens eine Schwanger- der Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit schaft nicht austragen möchte, ist eine sehr persönliche, und Rechte der Frau oberste Priorität. von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängige Ent- scheidung. Eine Beschränkung einer solchen Möglichkeit In einer pluralen Gesellschaft gibt es auf eine ungewollte greift fundamental in das Leben der Frauen ein und hat Schwangerschaft eine Vielzahl von Perspektiven. pro gravierende Folgen für ihre reproduktive und sexuelle familia als Verband, der in der Beratung und Versorgung Gesundheit. schwangerer Frauen tätig ist, akzeptiert die unterschied- lichen ethischen und moralischen Positionen, stellt sich Der Schwangerschaftsabbruch ist ein seit Langem und aber vehement dagegen, einzelne Einstellungen anderen emotional debattiertes Thema. Heutige Debatten zum Menschen aufzuzwingen. Aus unserer Sicht ist es Auf- Schwangerschaftsabbruch sind nicht mehr Bestandteil gabe des Staates, das Recht der einzelnen Frau zu schüt- einer großen gesellschaftlichen Diskussion, wie dies in zen. Dafür müssen Rahmenbedingungen zur Verfügung den 1970er Jahren in der BRD noch der Fall war – damals gestellt werden, die selbstbestimmte Familienplanung eingebettet in die Artikulation von Forderungen nach unter umfassender Achtung von Gesundheit und Men- Selbstbestimmung und Freiheit des Individuums in einer schenwürde ermöglichen. sich wandelnden Gesellschaft. Die aktuelle Diskussion in Deutschland hat sich angesichts neuer medizinischer und pro familia fordert, die §§ 218 und 219 aus dem Strafge- insbesondere reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten setzbuch zu streichen und damit auch die verpflichtende vorrangig auf den Status und die Schutzwürdigkeit des Beratung und Wartezeit abzuschaffen. Die bestehende Fetus/Embryos zentriert. Das Recht der Frau auf sexuelle Gesetzgebung ist von Bevormundung und Doppelmoral Selbstbestimmung und das damit verbundene Recht auf geprägt. Ein Schwangerschaftsabbruch gilt prinzipiell den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft wird als Straftat gegen das Leben und ist nur unter definier- häufig dem Lebensrecht des Embryos eindimensional ten Ausnahmen erlaubt. Frauen werden ebenso wie das gegenübergestellt oder diesem untergeordnet – eine beteiligte medizinische Personal im geltenden Recht kri- Position, die auch das Bundesverfassungsgericht einge- minalisiert und moralisch diskreditiert. nommen hat und die insofern die deutsche Gesetzge- 1 So setzt sich zum Beispiel die konservative europäische Bewegung „One of us“ sowohl gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen und das Klonen als auch gegen den Schwangerschaftsabbruch ein. 4
Eine weitere wichtige Forderung von pro familia zielt auf die Verbesserung der Versorgungssituation in Deutsch- land, da ein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch nur mit einer entsprechenden Infrastruktur auch reali- sierbar ist. Zentral ist zudem der Ausbau hochqualifizierter Beratung als Angebot für Frauen, die sich mit ihrer Familien- und Lebensplanung auseinandersetzen und dafür auf profes- sionelle Unterstützung zurückgreifen möchten. Damit vertreten wir keineswegs die Auffassung, dass Frauen ohne Unterstützung keine informierte und selbstbe- stimmte Entscheidung für oder gegen eine Schwanger- schaft treffen könnten. Im Gegenteil, pro familia setzt sich seit Langem für die Selbstbestimmungsrechte der Frau und gegen verpflichtende Beratung ein. Die Mög- lichkeit, freiwillig eine professionelle Beratung wahrneh- men zu können, wenn das Bedürfnis besteht, ist aber ein wichtiger Bestandteil einer guten Versorgung, auch und vor allem beim Schwangerschaftsabbruch. Im Folgenden sollen Fakten, Argumente und Hinter- gründe dargestellt werden, die die Position von pro fami- lia zum Schwangerschaftsabbruch verdeutlichen, wie sie auf Basis der sexuellen und reproduktiven Rechte bereits grundlegend charakterisiert wurde (pro familia 2012; siehe Anhang). Es sollen Bedarfe, Probleme und Heraus- forderungen identifiziert werden, um daraus Handlungs- empfehlungen und Forderungen abzuleiten.2 pro familia Bundesverband im Juni 2017 2 Das vorliegende Hintergrundpapier ist eine Aktualisierung des Standpunktpapiers zum Schwangerschaftsabbruch von pro familia aus dem Jahr 2001. 5
Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Hintergründe Rechtliche und politische Entwicklungen Versuche, ungewollte Schwangerschaften zu been- bruch bei Gefahr für das Leben der Mutter nicht mehr den, gibt es in allen Kulturen und wahrscheinlich seit strafbar sein solle. Anbeginn der Menschheit. Ablehnende Positionen zum Die auf das Wohl der Frauen und soziale Gerechtigkeit Schwangerschaftsabbruch sind insbesondere mit dem ausgerichteten Vorstöße gegen den § 218 aus dem ers- Entstehen patriarchaler und monotheistisch geprägter ten Drittel des 20. Jahrhunderts wurden in der Zeit des Kulturen und Religionen verknüpft. In Europa wird der Nationalsozialismus durch eine pro-natalistische, auf den Abbruch einer Schwangerschaft schon seit Jahrhunder- Erhalt des „deutschen Volkes“ ausgerichtete Zielsetzung ten auch strafrechtlich sanktioniert. In das 1872 einge- ersetzt. Direkt nach der Machtergreifung verschärfte das führte deutsche Strafgesetzbuch wurde im Abschnitt 16 Regime die Strafen für den Schwangerschaftsabbruch – damals mit „Verbrechen gegen das Leben“ überschrie- und stellte ihn 1943 in besonderen Fällen sogar unter ben – der bis heute existierende § 218 verankert.3 Frauen, Todesstrafe. Gleichzeitig wurde der Zugang zu Verhü- die eine Schwangerschaft aktiv beendeten, drohten tungsmitteln erschwert. Andererseits legalisierte das damit bis zu fünf Jahre Zuchthaus. Schon bald erhob nationalsozialistische Regime den Schwangerschaftsab- sich mit der beginnenden Frauenbewegung Widerstand bruch bei Personen, die als Träger bestimmter Erbkrank- gegen die Kriminalisierung von Frauen und medizini- heiten identifiziert wurden. Von der 1943 eingeführten schem Personal im Zusammenhang mit dem Schwanger- Todesstrafe blieben Frauen ausgenommen, deren Fort- schaftsabbruch. Der Kampf um den § 218 begann. pflanzung in der NS-Ideologie unerwünscht war, da sie als minderwertig eingestuften Bevölkerungsgruppen 1. E in Jahrhundert Kampf für sexuelle angehörten. Diese Frauen wurden sogar häufig zu Abtrei- Selbstbestimmung und das Recht auf bungen gezwungen. Innerhalb der brutal ausgrenzenden, Abtreibung biologistischen Ideologie des NS-Regimes ging es darum, menschenverachtende bevölkerungspolitische Ziele zu Die Teile der Frauenbewegung, die im beginnenden erreichen: die „arische Rasse“ als „Herrenrasse“ zu privi- 20. Jahrhundert die Abschaffung des § 218 themati- legieren und andere Menschen an der Fortpflanzung zu sierten, kamen zumeist aus der sozialistischen sowie hindern. aus dem progressiven Teil der bürgerlichen Frauenbe- wegung – so etwa Helene Stöcker mit dem von ihr mit Nach 1945 wurden die NS-Gesetze in den Besatzungszo- initiierten Bund für Mutterschutz und Sexualreform. nen nach und nach außer Kraft gesetzt. In den sowjetisch Soziale Notlagen breiter Bevölkerungsschichten und ein besetzten Gebieten wurde der § 218 StGB gestrichen eingeschränkter Zugang zu Bildung und gesundheitlicher und in der Folge durch unterschiedliche rechtliche Rege- Versorgung prägten die gesellschaftliche Wirklichkeit des lungen abgelöst, die medizinische, kriminologische, aber Kapitalismus dieser Zeit. Das Wissen über Sexualität und auch eugenische Schwangerschaftsabbrüche erlaubten Verhütung in der breiten Bevölkerung war defizitär und sowie in den meisten Bundesländern Abbrüche aus sozi- der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft war alen Gründen. 1950 wurde in der neu gegründeten DDR legal nicht möglich. Illegale Schwangerschaftsabbrüche das „Gesetz über den Mütter- und Kinderschutz und die kriminalisierten die Frauen, brachten sie aber gleichzei- Rechte der Frau“ erlassen, das neben durchaus sehr weit- tig auch in höchste Gefahr für Leib und Leben – großes reichenden Rechten der Frau im § 11 auch den Schwan- persönliches Leid war die Folge. In der Weimarer Repub- gerschaftsabbruch regelte, allerdings nun auf klar rest- lik fanden intensive öffentliche Debatten um den § 218 riktiver Grundlage: Ein Schwangerschaftsabbruch war statt. Sozialdemokratische und kommunistische Positi- nur bei medizinischer und embryopathischer Indikation onen beurteilten diese Regelung als einen „Klassenpa- erlaubt, die zudem durch eine Kommission zu stellen war. ragrafen“, der vor allem Arbeiterfrauen gesundheitlich Diese Regelung wurde erst in den 1960er Jahren um den und strafrechtlich bedrohte. Schließlich wurde 1926 eine Schwangerschaftsabbruch aus sogenannten sozialmedi- Abmilderung erreicht: Der Schwangerschaftsabbruch zinischen Gründen erweitert (Hahn 2000; Hahn 2015). In wurde nicht mehr mit Zuchthaus, sondern „nur“ noch den westlichen Besatzungsgebieten galt der § 218 StGB mit Gefängnis bestraft (Diehnel 1993). Ein Gerichtsurteil weiter und die rechtlichen Regelungen zum Schwanger- von 1927 befand zudem, dass ein Schwangerschaftsab- schaftsabbruch aus der Zeit vor 1945 behielten ihre Gül- tigkeit. Damit waren medizinisch indizierte Schwanger- schaftsabbrüche möglich. Mangels einer einheitlichen 3 Die inzwischen vorgenommenen Änderungen werden im Bundesregelung blieb die Entscheidungsbefugnis über historischen Abschnitt beschrieben. 6
den Schwangerschaftsabbruch in der BRD im Zuständig- Ruf „Wir wollen nicht mehr nach Holland fahren“ war keitsbereich der Länder, was zu einem unterschiedlichen dann auch ein wichtiges Argument der Demonstrationen Umgang führte. gegen den § 218 StGB. Als pro familia 1952 in Kassel gegründet wurde, waren pro familia nahm in dieser Debatte eine klare gesell- Verhütungsmittel und Wissen über Verhütung schwer schaftliche Position ein: der Verband setzte sich für die zugänglich, und illegale Abtreibungen mit den entspre- ungehinderte Entscheidungsmöglichkeit der Frau ein. chenden Komplikationen kamen häufig vor. Die überwie- Gleichzeitig engagierte sich pro familia für eine umfas- gend aus dem medizinischen Bereich kommenden Grün- sende und qualitativ hochwertige Versorgung, für Sexu- dungsmitglieder von pro familia bemühten sich in dieser alaufklärung und eine sozial gerechte Lösung für Frauen, Situation primär aufzuklären und Prävention zu leisten. die eine Schwangerschaft nicht austragen wollen. Sowohl in Reaktion auf die Debatte in der BRD aber auch Aufbruch der 1960er und 1970er Jahre: „Mein Bauch gehört mir“ aus inhärenten Gründen5 kam es in der DDR bereits 1972 zur Einführung eines modernen außerstrafrechtlichen Neue Herausforderungen entstanden im Zuge der Aus- Fristenmodells – der liberalsten Regelung zum Schwan- einandersetzungen der 1960er Jahre. In vielen Bereichen gerschaftsabbruch, die bisher in Deutschland realisiert ging es um das Aufbrechen verkrusteter gesellschaft- wurde. Der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft licher Strukturen, die Einforderung selbstbestimmten war damit als Recht der Frau bestätigt, die Kosten durch Lebens, die Überwindung patriarchaler Beziehungswei- die Sozialversicherung getragen. Es gab ein Recht, aber sen und die Veränderung der Rolle der Frau. Durch die keine Pflicht zur Beratung. Flankiert war das Gesetz vom restriktiven Zugänge zu Schwangerschaftsabbruch und unentgeltlichen Zugang zu Verhütungsmitteln. Zwar war Kontrazeption4 und die damit verbundenen Notlagen die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in der DDR vieler Frauen war ein großer Druck entstanden. Im Zuge anfangs hoch, nahm jedoch schon bald stetig ab (Busch der Proteste der 1960er Jahre und befördert durch die 2015a). Formierung einer neuen Frauenbewegung kam es in der BRD erneut zu heftigen Debatten um den § 218 StGB. In der BRD wurde 1974 eine wenn auch nach wie vor strafrechtlich in den § 218 eingebundene Fristenlösung Das Recht der Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung und mit knapper Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Sie damit auch auf den Abbruch einer ungewollten Schwan- musste allerdings wieder zurückgenommen werden, da gerschaft wurde immer vehementer eingefordert („Mein das von CDU/CSU angerufene Bundesverfassungsgericht Bauch gehört mir“). Eine Mehrheit von Frauen aus unter- mehrheitlich der Auffassung war, die Fristenregelung schiedlichen gesellschaftlichen Lagern setzte sich für sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Urteil des eine selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 besagt ein. Dazu gehörte auch, die Sexualaufklärung zu verbes- im Kern, dass das „sich im Mutterleib entwickelnde Leben sern und Verhütungsmittel frei zugänglich zu machen […] als selbstständiges Rechtsgut unter dem Schutz der sowie den § 218 ersatzlos zu streichen (Notz 2007). Einen Verfassung“ stehe und „Vorrang vor dem Selbstbestim- Höhepunkt der westdeutschen Entwicklung stellte die mungsrecht der Schwangeren“ genieße, allerdings könn- berühmte Kampagne dar, bei der sich 364 Frauen (darun- ten „Gefahr für Leib und Leben“ sowie weitere außerge- ter zahlreiche prominente) in der Ausgabe des Stern vom wöhnliche Belastungen als Ausnahmen geltend gemacht 6. Juni 1971 unter der Überschrift „Ich habe abgetrieben“ werden, worüber aber die Frau selbst nicht entscheiden dazu bekannten, einen Schwangerschaftsabbruch vorge- dürfe (Berghahn 2015: Seite 167). Auf Basis dieses Urteils nommen zu haben. Medial wirksam wurde deutlich, dass blieb der Schwangerschaftsabbruch in der BRD weiterhin das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in Deutsch- grundsätzlich strafbar. Ab Juni 1976 galt ein reformierter land keineswegs bedeutete, dass keine Schwangerschaf- § 218: eine Indikationenregelung, die den Schwanger- ten abgebrochen wurden. Abbrüche fanden entweder schaftsabbruch prinzipiell unter Strafe stellte, allerdings unter entwürdigenden Bedingungen illegal in der BRD vier Ausnahmen zuließ, nämlich aus medizinischen, kri- selbst oder im Ausland statt – zumeist in europäischen Nachbarstaaten wie den Niederlanden und England. Der 5 Illegale Schwangerschaftsabbrüche mit den entsprechenden negativen gesundheitlichen Folgen, aber auch die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in den Nachbarländern Polen und 4 Die Pille, die nunmehr grundsätzlich die Trennung von Sexualität CSSR sollten vermieden werden. Vor allem aber war das Recht und Fortpflanzung ermöglichte, war in der BRD zwar seit 1962 auf eine selbstbestimmte Entscheidung in eine Programmatik zugelassen, wurde aber anfangs nur sehr zögerlich verordnet. eingebunden, die die Gleichberechtigung der Frau vertrat. 7
Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Hintergründe minologischen und eugenischen Gründen sowie in einer Auf die Kairoer Konferenz bezugnehmend verabschie- Notlage (i.e. soziale und persönliche Umstände). Die Indi- dete die Generalversammlung der Vereinten Nationen kationen mussten von Ärzt*innen festgestellt werden. 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die Zudem wurde eine verpflichtende Beratung eingeführt. in 17 Zielen, den „Sustainable Development Goals“, auch allgemeine Gesundheit (Ziel 3) sowie die Geschlechter- Seitdem erfolgte die Mehrzahl der Schwangerschaftsab- gleichstellung (Ziel 5) fordert. Ziel 5 beinhaltet explizit brüche in der BRD auf Basis der sogenannten Notlagen- den „allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver indikation. Gleichzeitig entstand, wie im Gesetz vorge- Gesundheit und reproduktiven Rechten“ (UN 2015, S. 19). sehen, ein Netz von Schwangerschaftsberatungsstellen, Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kultu- die die Pflichtberatungen durchführten. Insbesondere relle Rechte, der die Umsetzung des UN-Sozialpakts als pro familia engagierte sich hier, von Anbeginn von einer Teil der Menschenrechte überwacht, hat am 2. Mai 2016 rechtebasierten Position zu Beratung und Entscheidung unter Bezugnahme auf die Agenda 2030 festgestellt, geleitet. Zudem war der Verband bemüht, Ärzt*innen dass des Recht auf sexuelle und reproduktive Gesund- einzustellen, die eine Indikation ausstellen konnten, um heit integraler Bestandteil des Rechts auf Gesundheit somit den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch für ist. Der Ausschuss fordert im Folgenden unter anderem die Frauen zu verbessern. die Entkriminalisierung und Liberalisierung des Schwan- Obgleich die Gesetzeslage von pro familia als Kom- gerschaftsabbruchs, die Garantie sicherer und guter promiss respektiert wurde, erfüllten die Regelungen Versorgung rund um den Schwangerschaftsabbruch, die grundlegende Forderungen des Verbands nicht: Der Respektierung des Rechts der Frauen auf eine autonome Schwangerschaftsabbruch war weiterhin im Straf- Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft recht verortet, durch die Indikationenregelung war das sowie die Abschaffung verpflichtender Wartezeiten und Selbstbestimmungsrecht der Frauen eingeschränkt und nicht ergebnisoffener Beratung beim Schwangerschafts- die Entscheidungsgewalt zu großen Teilen auf die Ärz- abbruch (UN 2016). teschaft verlagert. Zudem missachtete die Einführung Als Gründungsmitglied der International Planned Par- einer Beratungspflicht den Grundsatz der Freiwilligkeit enthood Federation (IPPF), dem Dachverband von Fami- von Beratung. lienplanungsorganisationen weltweit, nahm pro familia Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht: intensiv Anteil an der internationalen Debatte und den pro familia, die IPPF und die UN-Agenda 2030 daran anknüpfenden Prozessen und engagierte sich insbesondere bei der Vermittlung der Diskussion nach In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde das Deutschland. Die von der IPPF entwickelte Charter on Thema Schwangerschaftsabbruch mehr und mehr ein Sexual and Reproductive Rights von 1996 und die über- Thema internationaler Debatten, die auf der Grundlage arbeitete Fassung Sexual Rights: An IPPF Declaration von von Menschenrechten argumentieren. Ausgangspunkt 2008 sind ebenso wie die Ziele der Agenda 2030 Grundla- bildet die Betonung des Rechts auf Familienplanung in gen und Bezugspunkt für die Arbeit von pro familia (IPPF der Proklamation der Ersten Internationalen Konferenz 2008). für Menschenrechte in Teheran 1968. Dort wurde Fami- lienplanung erstmals international als Menschenrecht Nach der deutschen Einigung: erklärt (Artikel 16 der Proklamation). Eine wichtige Zäsur ein neuer Kompromiss und den Endpunkt einer Jahrzehnte dauernden Entwick- Mit der deutschen Einigung wurde die Vereinheitlichung lung markiert die Weltbevölkerungskonferenz 1994 in zweier konträrer rechtlicher Regelungssysteme zum Kairo, auf der das Recht auf sexuelle und reproduktive Schwangerschaftsabbruch erforderlich. In einer Phase Selbstbestimmung und Gesundheit auf internationaler intensiver gesellschaftlicher Debatten trat pro familia Ebene bestätigt und eingefordert wurde. Zentrale Werte vehement für eine neue, liberale Regelung und die Strei- in diesem Diskurs sind Autonomie und Menschenwürde. chung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch ein (Notz Zwar wurde in Kairo das Recht auf Schwangerschafts- 2007). abbruch nicht explizit festgeschrieben, da an diesem brisanten Punkt keine Einigung zu erzielen war, aber die 1992 beschloss der Bundestag in einer parteiübergrei- Konferenz forderte, dass in den Ländern, die Schwanger- fenden Abstimmung eine Fristenregelung mit Pflicht- schaftsabbrüche erlauben, eine Gesundheitsversorgung beratung, die immer noch im Strafrecht verankert war. unter adäquaten Standards gesichert werden muss. Dieses Modell scheiterte erneut am Bundesverfas- sungsgericht, das die Argumentation von 1975 noch 8
erweiterte (BVerfGE 88, 203, Urteil vom 28.05.1993). Es Aus dieser Festschreibung im Kontext des Strafgesetzes erklärte den „Embryo explizit zum individuellen Träger ergeben sich eine Reihe von Pflichten für Ärzt*innen, die des Grundrechts auf Leben und der Menschenwürde“ einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen: Sie müs- (Berghahn 2015: Seite 174). Am 1. Oktober 1995 wurden sen prüfen, ob die Voraussetzungen für einen straffreien daraufhin mit dem Schwangeren- und Familienhilfeän- Schwangerschaftsabbruch erfüllt sind, der Frau Gelegen- derungsgesetz (SFHÄndG) die 1992 verabschiedeten Pas- heit geben, über ihre Gründe zum Schwangerschaftsab- sagen im Strafgesetzbuch angepasst und das Gesetz zur bruch zu sprechen, das Schwangerschaftsalter mit geeig- Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschafts- neten Methoden überprüfen sowie die Frau über Ablauf, konflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)) Folgen und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs infor- verabschiedet. Dieser Kompromiss, eine Mischung aus mieren (§ 218c). Zudem wird in § 219a die Werbung für Indikationen- und Fristenregelung mit Pflichtberatung, den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt. der den Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmen Das 1995 in Kraft getretene und seitdem mehrfach nicht als rechtswidrig einordnet (medizinische und kri- erweiterte Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) minologische Indikation), allerdings bis zur zwölften regelt Details zur Aufklärung, Information und Beratung Woche nach Beratung straffrei stellt, gilt bis heute (zur im Zusammenhang mit Fragen der Familienplanung, ein- aktuellen Gesetzeslage siehe unten). Das Schwanger- schließlich der verpflichtenden § 219-Beratung, sowie schaftskonfliktgesetz wurde mehrfach erweitert: 2010 Fragen in Zusammenhang mit der Durchführung von traten Regelungen bezüglich Beratung und Wartezeit Schwangerschaftsabbrüchen, Pflichten der statistischen bei der medizinischen Indikation in Kraft, 2012 zu Mit- Aufzeichnung und die Möglichkeit der vertraulichen wirkungspflichten der Schwangerschaftsberatungsstel- Geburt. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz ist expli- len in den Netzwerken Früher Hilfen, 2012 wurden der zit festgelegt, dass niemand verpflichtet ist, an einem Anspruch auf anonyme Beratung auf alle Schwangeren Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken, es sei denn, es ausgedehnt und die Aufgaben der Schwangerschaftsbe- besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwan- ratung im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes ver- geren (§ 12 SchKG). ankert und am 1. Mai 2014 sind Regelungen zum Ausbau der Hilfe für Schwangere und der vertraulichen Geburt in Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung Kraft getreten. Ein Schwangerschaftsabbruch kann in Deutschland auf Verlangen der Frau bis zur zwölften Schwangerschafts- 2. Die aktuelle Rechtslage zum woche nach Empfängnis (= p.c.)7 straffrei durchgeführt Schwangerschaftsabbruch in werden, wenn er von Ärzt*innen vorgenommen wird und Deutschland vorher eine Beratung nach § 219 bei einer staatlich aner- kannten Beratungseinrichtung stattgefunden hat (Nach- Die in Deutschland bestehende gesetzliche Regelung weis per Beratungsschein) sowie eine dreitägige Warte- stellt im § 218 StGB den Schwangerschaftsabbruch zeit zwischen Beratung und Eingriff eingehalten wurde. grundsätzlich unter Strafe und platziert ihn nach wie vor Allerdings darf ein Schwangerschaftsabbruch, der auf im Abschnitt 16, „Straftaten gegen das Leben“. Neben Verlangen der Frau und ohne Vorliegen einer kriminolo- diversen anderen Tötungsdelikten nimmt der Abbruch gischen oder medizinischen Indikation vorgenommen einer ungewollten Schwangerschaft mit seinen Unter- wird, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts paragraphen den größten Raum in diesem Abschnitt des Strafgesetzbuches ein. Der § 218a enthält Ausnahmen, bei denen der Abbruch einer Schwangerschaft straffrei ist. So ist auch der Schwangerschaftsabbruch auf Ver- langen der Frau innerhalb einer bestimmten Frist und nach verpflichtender Beratung straffrei (§ 218a Abs. 1), 7 p.c. bedeutet post conceptionem, das heißt, es zählt der allerdings wird seine Rechtmäßigkeit im Gesetzestext Tag der Empfängnis, nicht wie sonst bei der Bemessung von nicht festgestellt.6 Bei Vorliegen einer sogenannten kri- Schwangerschaften üblich p.m. (post menstruationem, das heißt minologischen oder medizinischen Indikation ist der nach dem ersten Tag der letzten Regel). Damit ergibt sich ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig (§ 218a größerer zeitlicher Spielraum, der eher dem realen Eintreten der Schwangerschaft entspricht. Vor diesem Hintergrund ist auch Abs. 2 und 3). die Nutzung von Verhütungsmitteln, die das Einnisten einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindern sollen, kein 6 Zu Bedeutung und Konsequenzen siehe unten. Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes. 9
Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Hintergründe von 1993 nicht als rechtmäßig bezeichnet werden.8 Die machung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, der juristischen und moralischen Konsequenzen einer sol- Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und chen Einordnung sind evident.9 bei der Fortsetzung der Ausbildung. Das Bundesverfassungsgericht sieht es als verfassungs- Dritte sind nur im Einverständnis mit der Frau hinzuzie- rechtlich zulässig, dass bei einem Schwangerschaftsab- hen, die Beratung muss unverzüglich erfolgen und der bruch in der frühen Schwangerschaft auch ohne Fest- Beratungsschein, der für die Durchführung des Abbruchs stellung einer Indikation auf Strafandrohung verzichtet nötig ist, darf nicht so lange verweigert werden, dass die wird, wenn dem staatlichen Auftrag des Schutzes unge- Frist für den Schwangerschaftsabbruch nicht mehr ein- borenen Lebens durch die verpflichtende Beratung ent- gehalten werden kann. Grundsätzlich stehen die Perso- sprochen wird: „Ein solches Beratungskonzept erfordert nen, die die Beratung durchführen, unter Schweigepflicht Rahmenbedingungen, die positive Voraussetzungen für (§ 203 StGB) und haben gegebenenfalls auch gerichtlich ein Handeln der Frau zugunsten des ungeborenen Lebens ein Zeugnisverweigerungsrecht. schaffen.“ (BVerfGE 88, 203 vom 28.05.1993). Dies ist im Gesetzestext explizit festgehalten (§ 219 Abs. 1 StGB). Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation Grundsätzen professioneller Beratung folgend soll diese Ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizini- aber zugleich ergebnisoffen sein und nicht „belehren oder schen Indikation ist grundsätzlich rechtmäßig, denn der bevormunden“ (§ 5 Abs. 1 SchKG). Hier tritt die Wider- Schutz und die medizinische Hilfe für eine gefährdete sprüchlichkeit der Regelung deutlich zutage (detaillierter Frau sollen gewährleistet sein. Eine medizinische Indika- dazu unten im Kapitel zur Pflichtberatung). tion kann von Ärzt*innen bescheinigt werden, wenn die Die Beratung nach § 219 muss in einer staatlich aner- Fortführung der Schwangerschaft, die Gesundheit oder kannten Beratungsstelle stattfinden. Die Länder sind ver- das Leben der Schwangeren gefährden. Ein embryopa- pflichtet, ein ausreichendes und plurales Angebot wohn- thischer Befund an sich stellt keine Indikation für einen ortnaher Beratungsstellen zu sichern (§ 8 SchKG). Außer Schwangerschaftsabbruch dar. Beratungsstellen können auch einzelne Ärzt*innen zur Die Verfahrensschritte beim Zugang zur medizinischen Beratung zugelassen werden, nachdem sie sich in einer Indikation wurden 2010 geändert. Seither muss vor dem entsprechenden Fortbildung dafür qualifiziert haben. Die Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation Beratung ist unentgeltlich. Auf Wunsch der Frau kann sie eine dreitägige Wartezeit eingehalten werden. Wenn der beratenden Person gegenüber anonym bleiben, sie ein pränataldiagnostisch auffälliger Befund beim Fetus muss allerdings für den Beratungsschein einer anderen Grundlage für die Ausstellung der medizinischen Indi- Person ihren Namen offenbaren. Nach § 5 Abs. 2 Art. 1 kation beziehungsweise für das gesundheitliche Risiko SchKG werden das Nennen der Gründe sowie das Eintre- der Schwangeren ist, treten zusätzliche Informations- ten in eine Konfliktberatung erwartet. Die Gesprächs- und Beratungspflichten für Ärzt*innen in Kraft. Für die und Mitwirkungsbereitschaft soll laut Gesetz aber nicht Schwangere gibt es keine Pflicht zur Beratung. Besonders erzwungen werden. mit der 2010 neu eingeführten Wartezeit zwischen Dia- In der Beratung soll den Frauen jede nach Sachlage gnose und Indikationsstellung (SchKG § 2a Abs. 2) wurde erforderliche medizinische, soziale oder juristische Infor- der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch aufgrund mation gegeben werden. Die Frauen sollen zudem über einer medizinischen Indikation erschwert. Rechtsansprüche auf Hilfen, die ihr die Fortsetzung der Für Schwangerschaftsabbrüche aufgrund einer medizi- Schwangerschaft ermöglichen, informiert werden und nischen Indikation gibt es vom Gesetzgeber keine zeitli- über Möglichkeiten der Unterstützung bei der Geltend- chen Begrenzungen, denn das Recht der Frau auf medizi- nische Behandlung, wenn ihr Leben und ihre Gesundheit 8 Rechtmäßig sind nach dem Gesetz nur gefährdet sind, muss immer sichergestellt sein. In der Schwangerschaftsabbrüche nach Indikation, da einem Praxis kann es jedoch schwierig sein, dieses Recht zu „Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen gewährleisten, wenn es nicht gelingt, eine Klinik zu fin- unter staatlicher Verantwortung festgestellt“ wurde (BVerfGE den, die einen Schwangerschaftsabbruch im zweiten 88, 203 vom 28.05.1993). oder dritten Trimenon durchführt. 9 So besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die verkürzte Formulierung „rechtswidrig, aber straffrei” übersieht diese Hintergründe im Detail. 10
Schwangerschaftsabbruch len des Mädchens durchgeführt werden. Wenn die Eltern mit kriminologischer Indikation die Zustimmung zum Schwangerschaftsabbruch verwei- Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die gern, kann in Einzelfällen, in denen durch die Verweige- Schwangerschaft auf eine rechtswidrige Tat zurück- rung möglicherweise das Kindswohl gefährdet wird, das geht, also eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung Familiengericht eingeschaltet werden. Die Einwilligung einer Frau oder sexuellen Missbrauch von Kindern und der Eltern kann dann durch die eines hierfür bestellten widerstandsunfähigen Personen. Eine Anzeige bei der Amtsvormunds ersetzt werden. In Ausnahmefällen ist Polizei ist nicht erforderlich, die indikationsstellenden die Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs mit Ärzt*innen brauchen auch keine Beweise für die Tat. Es der oben genannten Begründung verweigert worden. genügt, dass die Angaben der Schwangeren glaubhaft Auch minderjährige Mädchen haben das Recht auf eigen- sind und das Schwangerschaftsalter dem Zeitpunkt der ständige Beratung nach § 219 StGB ohne Einbeziehung Tat entspricht. Die Indikationsstellung verantworten und ohne Einwilligung der Eltern. Die Berater*innen allein die Ärzt*innen (aber nicht der-/diejenige, der/die unterliegen gegenüber den Eltern der Schweigepflicht. den Schwangerschaftsabbruch vornimmt). Eine Bera- Die Feststellung einer medizinischen oder kriminologi- tungspflicht besteht nicht, ebenso wenig eine verpflich- schen Indikation unterliegt ebenfalls keiner Altersgrenze. tende Bedenkzeit. Schwangerschaftsabbrüche nach kriminologischer Indikation dürfen nur bis zur zwölften Finanzierung von S chwangerschaftsabbrüchen Woche nach Empfängnis durchgeführt werden. Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche nach Indika- Nach § 176 StGB besteht sexueller Missbrauch von tion werden von den gesetzlichen Krankenkassen über- Kindern bei jeglichen sexuellen Handlungen mit unter nommen. Die Kosten für einen Schwangerschaftsab- 14-Jährigen, das heißt, bei Schwangeren unter 14 Jahren bruch auf Verlangen der Frau sind von den Frauen selbst liegt in der Regel eine kriminologische Indikation vor. zu tragen, da die Rechtmäßigkeit der Schwangerschafts- abbrüche nicht festgestellt ist. Die von den Frauen zu Besondere Regelungen tragenden Kosten belaufen sich aktuell auf ungefähr bei Minderjährigen 300 bis 600 Euro, je nach Praxis und Methode. Allerdings Vor der Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs übernimmt die Krankenkasse auch in diesen Fällen die müssen die Ärzt*innen eine wirksame Einwilligung ein- Kosten im Vorfeld des Schwangerschaftsabbruchs (Bera- holen, die voraussetzt, dass die Person einwilligungsfä- tung, Untersuchung etc.) und für die Nachbehandlung, hig ist. Diese Fähigkeit ist jedoch nicht an ein bestimmtes wenn Komplikationen auftreten (§ 24b SGB V). Alter gebunden, sondern an die individuelle Reife und Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 19 bis 24 Einsichtsfähigkeit der Person. Sie muss die Tragweite der SchKG) kann eine Kostenübernahme auch bei Schwan- Entscheidung übersehen und die Aufklärung über Risiken gerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung aus und Verhaltensmaßnahmen nach dem Eingriff verstehen sozialen Gründen beantragt werden. Unterhalb einer können. In der Regel wird diese Reife ab 16 Jahren als bestimmten, jährlich neu festgesetzten Einkommens- gegeben angesehen, aber nicht bei unter 14-Jährigen. Im grenze der Frau werden die Kosten von den Ländern Alter von 14 bis 16 Jahren müssen die Ärzt*innendie indi- übernommen (aktuelle Grenzen abzufragen auf www. viduelle Reife des Mädchens besonders sorgfältig prüfen profamilia.de). Die Kostenübernahme ist bei einer gesetz- und im Einzelfall beurteilen. Ist die Einwilligungsfähigkeit lichen Krankenkasse zu beantragen (auch für Privatversi- nicht gegeben, müssen die gesetzlichen Vertreter eben- cherte) und muss vor dem Eingriff bewilligt werden. Der falls in den Eingriff einwilligen.10 Verdienst von Ehepartnern und Eltern ist nicht relevant Der Schwangerschaftsabbruch darf unabhängig vom und darf von der Krankenkasse nicht erfragt werden. Bei Alter und der Einwilligungsfähigkeit nicht gegen den Wil- Frauen, die Hilfen zum Lebensunterhalt, Arbeitslosen- geld, Ausbildungsförderung oder Asylbewerberleistun- 10 Jeder Arzt kann/muss in jedem Einzelfall entscheiden, ob und gen beziehen, wird ohne weiteren Nachweis von einer zu welchen Bedingungen er bei einer Minderjährigen einen Abbruch durchführt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Bedürftigkeit ausgegangen (§ 19 SchKG). Die Kranken- die Altersstufung definiert. Die Deutsche Gesellschaft für kasse wickelt den Antrag auf Kostenübernahme lediglich Gynäkologie und Geburtshilfe hat 2011 eine Stellungnahme für die Behandlung Minderjähriger veröffentlicht, die auch explizit die vom Arzt vorzunehmende „Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit der minderjährigen Schwangeren“ aus juristischer Sicht behandelt (DGGG 2011, Seiten 10f.). 11
Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Hintergründe ab. Die Finanzierung erfolgt nicht aus Mitteln der Kran- auch die Gesundheit) der Mutter erlaubt oder sogar gänz- kenkasse, sondern aus Mitteln des jeweiligen Bundeslan- lich verboten (Center for Reproductive Rights 2014b).12 des. Der Kostenübernahmeschein muss vorliegen, bevor Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten, die den der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird. Schwangerschaftsabbruch erlauben, ist das in Deutsch- Auch bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Bera- land 1995 eingeführte Konstrukt insgesamt als sehr res- tungsregelung besteht der Anspruch auf Lohnfortzah- triktiv zu bezeichnen: „The regulation of abortion via the lung weiter, aber für die Zeit der abbruchsbedingten instruments of criminal law and the imposition of direc- Arbeitsunfähigkeit wird kein Krankengeld gezahlt. tive counseling procedures highlight the restrictive atti- tude of the German legal system toward the voluntary 3. Rechtliche Regelungen zum termination of pregnancy.“ 13 (Fabbrini 2014: S. 205) Schwangerschaftsabbruch in Europa Auch im Europa des 21. Jahrhunderts ist eine liberale Der Schwangerschaftsabbruch ist in Europa sehr unter- Regelung des Schwangerschaftsabbruchs keineswegs schiedlich gesetzlich gefasst. Auch für die EU-Mitglieds- unumstritten. In Spanien hatte das Kabinett beispiels- staaten gibt es keine einheitliche Regelung: Die Verant- weise am 20. Dezember 2013 beschlossen, die erst 2010 wortung liegt bei den Einzelstaaten. Die Vielzahl von verabschiedete liberale Fristenregelung durch ein sehr Regelungen lässt sich auf drei Grundtypen zurückführen: restriktives Indikationenmodell zu ersetzen (Obinger- die Indikationenlösung (nach der ein Schwangerschafts- Gindulis 2015). Dabei sollten insbesondere die Passagen abbruch nicht rechtswidrig ist, wenn bestimmte Bedin- im Gesetz von 2010, in denen das Recht der Frau auf ihre gungen erfüllt sind), die Fristenlösung (die Entscheidung reproduktive Gesundheit betont wird, gestrichen werden über einen Schwangerschaftsabbruch liegt bis zu einer (El País 2015). Dieser Vorstoß war ideologisch geprägt bestimmten Schwangerschaftsdauer bei der Frau) und und widersprach allen Vorgaben für den Schutz der eine Mischform (die einen Schwangerschaftsabbruch Gesundheit. Nach einer heftigen Diskussion nahm die in einer Notsituation bis zu einer bestimmten Schwan- konservative Regierung um Mariano Rajoy im Septem- gerschaftsdauer freistellt, zum Beispiel in Deutschland) ber 2014 die Vorlage in Teilen zurück. Im September 2015 (Obinger-Gindulis 2015). Die Regelungen können im Ein- wurde dann letztlich doch eine Verschärfung des Abtrei- zelnen sowohl im Sozialrecht als auch im Strafrecht ver- bungsgesetzes verabschiedet, die allerdings moderater ortet sein.11 ausfiel als ursprünglich vorgesehen. Minderjährigen ist der Schwangerschaftsabbruch in Spanien nun nur noch In den meisten europäischen Ländern ist der Schwan- mit dem Einverständnis der Eltern erlaubt. gerschaftsabbruch heute in einem gewissen Rahmen erlaubt. Zuletzt haben Portugal 2007 und Spanien Diese und ähnliche Vorstöße konservativer Politik las- 2010 ihr Abbruchsrecht liberalisiert. In Frankreich, wo sen sich immer wieder beobachten, obwohl nachweis- der Abbruch auf eigene Entscheidung bereits seit 1974 bar ist, dass restriktive Gesetzgebungen nicht zu einem außerstrafrechtlich geregelt ist, wird seit 2014 auf die Rückgang der Abbruchquoten oder einem Anstieg der Begründung einer Notlage durch die Frau verzichtet. Ein- zig der Wunsch, die Schwangerschaft nicht fortzuführen, 12 In Malta ist der Abbruch verboten. In Andorra, San Marino ist ausschlaggebend. Es besteht keine Beratungspflicht. und Irland ist der Abbruch nur erlaubt, um das Leben der Mutter zu retten. In Liechtenstein, Polen und Monaco Es gibt allerdings auch noch europäische Staaten, vor ist neben der Gefahr für das Leben der Mutter auch ihre Gesundheit als Grund anerkannt. Monaco hat 2009 die allem mit starker katholischer Tradition, mit sehr res- Indikationen erweitert. Dort werden seitdem wie auch in triktiver Gesetzeslage: In Andorra, Malta, San Marino, Polen Schwangerschaftsabbrüche in Ausnahmesituationen Irland, Liechtenstein, Monaco und Polen ist ein Schwan- zugelassen (bei Inzest, Vergewaltigung, fetaler Schädigung). Liechtenstein hat nach mehreren gescheiterten gerschaftsabbruch nur bei Gefahr für das Leben (zum Teil Liberalisierungsversuchen im März 2015 die Strafbarkeit für Frauen (nicht aber für die durchführenden Ärzt*innen) abgeschafft, sodass Frauen im Ausland einen Abbruch vornehmen lassen können, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. 11 Als ein Beispiel für eine außergesetzliche Regelung sei Kanada 13 Deutsche Übersetzung: „Die Regelung des Schwangerschafts angeführt, wo seit Jahren auf eine separate gesetzliche abbruchs über das Instrument des Strafrechts und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs verzichtet wurde, Auferlegung direktiver Beratungsverfahren verdeutlichen die der dort wie alle ärztlichen Eingriffe in die Hoheit ärztlichen restriktive Haltung des deutschen Rechtssystems gegenüber Handelns und der allgemein geltenden Standards gelegt wurde. dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen.“ 12
Geburtenraten führen, sondern vorrangig zu einem Schweiz und Großbritannien, gibt es keine gesetzlich Anstieg illegaler und unsicherer Schwangerschaftsab- festgelegten Wartezeiten. Besonders lange Wartezeiten brüche (WHO 2012). Nach einer aktuellen Studie liegt sind in Belgien vorgesehen (sechs Tage). Mit der dreitä- die geschätzte Rate an Schwangerschaftsabbrüchen pro gigen Wartezeit steht Deutschland im Mittelfeld. Frank- 1.000 Frauen (zwischen 15 und 44 Jahren) in Ländern mit reich hat Anfang 2016 die Wartezeit von sieben Tagen überwiegend restriktiver Gesetzgebung bei 37 pro 1.000 abgeschafft – mit zwei Ausnahmen: Minderjährige müs- Frauen und damit sogar etwas höher als in Ländern, in sen vor dem Eingriff eine Beratung wahrnehmen und denen der Abbruch auf Verlangen legal ist (34 pro 1.000 anschließend, ebenso wie Frauen, die sich freiwillig für Frauen) (Sedgh et al. 2016). Weltweit eine der niedrigsten eine Beratung entscheiden, eine Bedenkzeit von zwei Raten an Schwangerschaftsabbrüchen weist seit Lan- Tagen einhalten. gem Westeuropa auf, wo der Eingriff zumeist legal und In einigen osteuropäischen Staaten wurden hingegen in gut zugänglich ist und wo zudem Verhütungsmethoden den letzten Jahren Wartezeiten oder Beratungspflichten effektiv genutzt werden und breit zur Verfügung stehen eingeführt, so etwa in Russland, der Slowakei und Maze- (Singh et al. 2009; WHO 2012; Sedgh et al. 2016).14 In Spa- donien (Center for Reproductive Rights 2014a). Im April nien hatte die Einführung der liberalen Fristenregelung 2011 hat Ungarn eine neue Verfassung verabschiedet, in keinen Effekt auf die Anzahl der Schwangerschaftsab- der der Schutz des Embryos ab der Empfängnis festge- brüche. Zwar stieg die Anzahl nach Einführung der neuen schrieben wurde. Es ist zu befürchten, dass dies Verschär- Gesetzgebung im Jahr 2011 leicht an, fiel aber seitdem fungen im Abbruchsrecht nach sich ziehen wird. kontinuierlich (El País 2014). Insgesamt spielten rechtebasierte Argumentationen In den meisten europäischen Staaten gibt es über die seit den 1990er Jahren eine immer wichtigere Rolle in ärztliche Beratung hinaus keine weitere verpflichtende der politischen Landschaft Europas. Sowohl das EU- Beratung (so zum Beispielnicht in Österreich, Großbritan- Parlament (2002, 2011) als auch der Europarat (2008) nien, Frankreich, Schweden, Schweiz, Ukraine). In Luxem- haben Resolutionen verabschiedet, in denen sie den burg wurde die obligatorische psychosoziale Beratung Mitgliedsstaaten empfehlen, ein Recht auf einen legalen 2014 abgeschafft und durch eine freiwillige Konsulta- Schwangerschaftsabbruch einzuführen und die sichere tion ersetzt (SVSS). In einigen Ländern ist vorgeschrie- Durchführung zu gewährleisten (SVSS). Der Europäische ben, dass in der ärztlichen Beratung die Alternativen zu Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Vergangen- einem Schwangerschaftsabbruch angesprochen werden heit immer wieder Urteile aufgrund von Einzelklagen (so zum Beispielin Belgien und den Niederlanden) oder erlassen, die Mitgliedsstaaten unter Berufung auf die dass bestimmte Informationen weitergegeben werden Menschenrechte dazu verpflichteten, den Schwanger- müssen (so in Portugal und Spanien). Außerdem ist zum schaftsabbruch, wo er erlaubt ist, auch gut zugänglich Beispiel in Frankreich festgelegt, dass die Schwangere auf zu gestalten (Center for Reproductive Rights 2014a; weitergehende Beratungsmöglichkeiten hingewiesen Fabbrini 2014). Am 17. Juni 2015 bestätigte der Minister- werden soll, wobei es ihre Entscheidung ist, ob sie Bera- rat des Europarates die Entscheidung des Europäischen tung wünscht oder nicht (The Law Library of Congress Ausschusses für soziale Rechte, der hinsichtlich einer 2015; IPPF 2012; SVSS). Im europäischen Vergleich ist Beschwerde gegen Schweden entschieden hatte, dass die auf den Schutz des ungeborenen Lebens ausgerich- die Europäische Sozialcharta Angehörigen der Gesund- tete, strafrechtlich verankerte verpflichtende Beratung heitsberufe nicht das Recht gibt, persönliche oder mora- beim Abbruch auf Verlangen der Frau in Deutschland lische Bedenken als Entschuldigung anzuführen, um (die damit neben der ärztlichen Beratung einen weiteren Frauen reproduktive Gesundheitsdienste (gemeint war Beratungstermin gesetzlich vorschreibt) eine ausgespro- hier der Schwangerschaftsabbruch) zu verweigern (Cen- chen rigide Regelung (Fabbrini 2014). ter for Reproductive Rights 2015). Wartezeiten sind in einigen europäischen Staaten Vor- Im Oktober 2013 scheiterte der Estrela-Bericht im EU- schrift, allerdings differieren sowohl die Dauer als auch Parlament, der die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu die Art der Berechnung stark. In vielen europäischen aufforderte, das Recht auf sichere und legale Schwan- Ländern, so zum Beispiel in Dänemark, Österreich, der gerschaftsunterbrechung zu gewähren und obligatori- schen Sexualkundeunterricht an Schulen einzuführen, 14 Westeuropa umfasst nach Definition der WHO folgende an der konservativen Mehrheit im Parlament (Estrela- Staaten: Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Bericht 2013). Vorausgegangen war eine ausgesprochen Luxemburg, Niederlande, Schweiz. 13
Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Hintergründe intensive politische Kampagne der Abtreibungsgegner garten 2014). Aus medizinischer Sicht ist jede Verzöge- europaweit. Am 11. März 2015 wurde hingegen mit dem rung abzulehnen, weil der Eingriff, wenn die Schwan- Tarabella-Bericht eine Entschließung verabschiedet, die gere bereits eine Entscheidung getroffen hat, möglichst explizit darauf verweist, „dass Frauen nicht zuletzt durch schnell vorgenommen werden sollte. Der Schwanger- den einfachen Zugang zu Empfängnisverhütung und schaftsabbruch ist ein Eingriff mit einer sehr geringen Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuelle und repro- Komplikationsrate, die aber mit zunehmendem Schwan- duktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte gerschaftsalter ansteigt (WHO 2012). Das Einhalten einer haben müssen“ (Tarabella-Bericht 2015). Dies traf auf Wartezeit, wenn sich Patientin und die verantwortlichen lautstarke Kritik bei konservativen und christlichen Ver- Ärzt*innen über den Eingriff einig sind, ist in der Medizin bänden. Es zeigt sich, dass bis heute konservative Kräfte vollkommen unüblich (Fiala 2007). Da ein medikamentö- innerhalb Europas aktiv sind und dass der christlich- ser Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nur bis zur fundamentalistische Einfluss auch im 21. Jahrhundert neunten Schwangerschaftswoche vorgenommen wird, noch eine wichtige Rolle in der Debatte zum Schwanger- schränkt die Prozedur von Pflichtberatung und Wartezeit schaftsabbruch spielt. unter Umständen die Wahlmöglichkeit der Frauen ein. Sowohl Wartezeit als auch Pflichtberatung sind aus der 4. Kritik an der deutschen Rechtslage Vorstellung heraus konzipiert, dass nur durch diese Maß- Die Verortung des Schwangerschaftsabbruchs im Straf- nahmen der Schutz des ungeborenen Lebens adäquat gesetzbuch schränkt das Recht von Frauen auf repro- sichergestellt werden kann. Nach dem Urteil des Bun- duktive Selbstbestimmung ein und trägt zur Stigmati- desverfassungsgerichtes von 1993 ist es nur in Ausnah- sierung von Frauen und Ärzt*innen bei. Zwar ist durch mefällen ≠möglich, dass die Grundrechte der Frau die die aktuelle Regelung der Schwangerschaftsabbruch „Rechtspflicht zum Austragen“ der Schwangerschaft auf der Grundlage der eigenen Entscheidung der Frau in aufheben; dabei ist es „Sache des Gesetzgebers, solche Deutschland straffrei möglich, allerdings hat der Schutz Ausnahmetatbestände im Einzelnen nach dem Krite- des ungeborenen Lebens für den Gesetzgeber Priori- rium der Unzumutbarkeit zu bestimmen“ (BVerfGE 88, tät. Durch die Kontextualisierung der Regelungen zum 203 vom 28. Mai 1993). Diese Formulierung des Bundes- Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch und die verfassungsgerichts aus dem Jahre 1993, die direkt auf Positionierung unter der Überschrift „Straftat gegen das dem Urteil von 1975 aufbaut, ist von diskriminierenden Leben“ gerät der Schwangerschaftsabbruch in die Nähe Vorstellungen geprägt, die historisch gewachsen und von Mord und Totschlag. Damit wird die Lebensentschei- gesellschaftlich tief verankert sind. Diesem Denken liegt dung einer großen Zahl von Frauen – im Schnitt entschei- ein Frauenbild zugrunde, das von der Unselbstständig- det sich jede vierte Frau einmal in ihrem Leben gegen keit der Frau ausgeht und davon, dass sie Unterstützung eine Schwangerschaft – moralisch und rechtlich stigma- benötigt, um tragfähige und verantwortungsvolle Ent- tisiert. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und scheidungen treffen zu können. Dieser gegenüber Frauen kulturelle Rechte hat 2016 eine solche Kriminalisierung missachtenden und bevormundenden Position stellt sich des Schwangerschaftsabbruchs explizit abgelehnt (UN pro familia entgegen. Im Sinne unseres rechtebasierten 2016). Aus den genannten Gründen und auf Basis der Ansatzes setzen wir uns für die Eigenverantwortung von Menschenrechte fordert pro familia, die §§ 218 und 219 Frauen ein: Frauen sind in der Lage und haben das Recht, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. über ihr eigenes Leben selbst zu bestimmen und sind sich dabei der Verantwortung gegenüber dem werdenden Darüber hinaus setzt sich pro familia für die Abschaf- Leben durchaus bewusst. fung einer verpflichtenden und zudem zielorientierten Beratung und von Wartezeiten beim Schwangerschafts- Die Realität des Schwangerschaftsabbruchs in Deutsch- abbruch ein, auch dies wurde 2016 vom UN-Ausschuss land ist durch Widersprüchlichkeiten gekennzeichnet: gefordert (UN 2016). Es gibt keine Nachweise, dass War- Zwar hat sich auf Basis der bestehenden Gesetzgebung tezeit und verpflichtende Beratung die Entscheidungs- eine hoch professionelle und komplexe Beratungsland- prozesse beim Abbruch erleichtern, die Erfahrung ver- schaft herausgebildet, innerhalb derer pro familia ein bessern oder die möglichen Folgen beeinflussen. Beide wichtiger Akteur ist. Aber die vorgeschriebene zielorien- Regelungen können im Gegenteil negative Folgen nach tierte Zwangsberatung widerspricht einem professionel- sich ziehen, da sie Zeit und Ressourcen kosten und den len Beratungsverständnis. In der momentanen Situation Stress für die Frauen vergrößern könnten (Brien/Hall- stellt die § 219-Beratung für den Beratenden immer eine 14
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