Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund

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Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
Sicher unterwegs
mit dem Traktor
STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND
BESTIMMUNGEN IM BEREICH
ARBEITSSICHERHEIT
Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
Impressum
© 2015
Herausgeber und Verfasser:
Südtiroler Bauernbund, Stabsstelle Arbeitssicherheit, K.-M.-Gamper-Str. 5, 39100 Bozen

Autoren:
Südtiroler Bauernbund: Josef Haller, Stephen Gallmetzer Kaufmann, Elisabeth Egger,
Johannes Kasseroler Oberacher
Landesprüfstelle für Fahrzeuge: Helmut Hellrigl
Amt für Landmaschinen: Martin Stuppner
Arbeitsinspektorat: Andreas Christoph
Polizeikommando Eppan: Christian Carli

Bilder und Druck: www.effekt.it, Neumarkt

Das Buch beruht auf Informationen, die bis Mitte November 2015 vorlagen.

Mit freundlicher Unterstützung: Unfallinstitut INAIL-Landesdirektion Bozen

November 2015
Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
Vorwort

                   Südtirol hat sich in den       es für unsere Bauern schwierig geworden, sich
                   letzten Jahrzehnten land-      einen klaren Überblick über neue Gesetze und
                   wirtschaftlich sehr stark      Richtlinien bzw. neue Tipps zur Verbesserung
                   entwickelt. Mittlerweile       ihrer Geräte und Maschinen zu verschaffen.
                   sind über 30.000 Traktoren     Der Südtiroler Bauernbund hat es sich somit
                   immatrikuliert. Dadurch,       zur Aufgabe gemacht, eine Broschüre zu ent-
                   dass Südtirol ein Bergge-      werfen, welche den Bauern und deren Mitar-
biet mit steilen Böden zur Bewirtschaftung ist,   beitern ein klares Bild der wichtigsten Bestim-
entstehen oft große Schwierigkeiten, welche       mungen vermittelt und eine Optimierung der
den Bauern und den Arbeitsgeräten einiges         Arbeitssicherheit auf Land und Straße aufzeigt.
abverlangen. Jedoch hat sich in den letzten       Diese Broschüre soll nicht nur dem einzelnen
Jahren sehr viel an Ausrüstung und Bestimmun-     Bauern dienen, sondern auch Familienange-
gen bei Traktoren verändert, welche die Arbeit    hörigen und Arbeitnehmern.
auf dem Land erleichtern sollen. Trotzdem ist

                                                                         Leo Tiefenthaler
                                                                         Landesobmann

                   Mit der Herausgabe dieser      Durch die in den letzten Jahren immer wieder
                   Broschüre beabsichtigt der     aufgeschobenen Bestimmungen über Gesetze
                   Südtiroler Bauernbund eine     ist ein Durcheinander entstanden. Diese Bro-
                   Hilfestellung im Umgang        schüre verschafft nicht nur einen Überblick
                   mit Traktoren zusammen-        über landwirtschaftliche Fahrzeuge und Ar-
                   hängend mit Arbeitssicher-     beitssicherheit, sondern liefert auch Einblicke
heit. Im Vordergrund stehen die Themen Stra-      in die derzeitigen Gesetzeslagen und zukünf-
ßenverkehrsordnung und Arbeitssicherheit.         tigen Bestimmungen.
Diese Broschüre legt Wert auf eine vereinfachte
Darlegung aller Bestimmungen und der Besei-
tigung von Gefahren bei Traktoren.

                                       Dr. Robert Pfeifer
                                       Direktor des Unfallinstituts INAIL Landesdirektion Bozen
Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
I N H A L T
       Einleitung                                                                7

Teil 1 Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Allgemeinen                              8

       Landwirtschaftliche Fahrzeuge                                            8
       Traktoren                                                                8

Teil 2 Traktoren und Straßenverkehrsordnung                                     10

       Führerschein                                                             10
       Personentransport                                                        11
		Auf Traktoren                                                                  11
		Auf Anhängern                                                                  11
       Geschwindigkeit                                                          12
       Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen                                       13
		Außerordentliche landwirtschaftliche Traktoren                                13
		             Außerordentlicher Transport auf landwirtschaftlichen Traktoren   13
		Vorschriften                                                                   14
       Mitzuführende Dokumente                                                  15
       Hauptuntersuchung                                                        16
               Sinn und Zweck                                                    16
		Periodizität                                                                   16
       Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung                                   18
       Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung                                   19
       Versicherung                                                             21
		Was muss versichert werden?                                                    21
		             Welche Schäden werden gedeckt?                                    21
       Getragene/teilweise getragene Geräte                                      22
		Traktoren, welche vor dem 06.05.1997 zugelassen wurden                        22
		Traktoren, welche nach dem 06.05.1997 zugelassen wurden                       23
       Ladungssicherung25
       Gegengewichte                                                            25
       Besondere Transporte                                                     27
		Gefährliche Güter                                                             27
		Treibstoff                                                                    27
       Anhängevorrichtung                                                       28
       Zugfähigkeit                                                             29
       Alkohol am Steuer                                                        30
       Überblick Verwaltungsstrafen                                             31
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Teil 3 Traktoren und Arbeitssicherheit                                    33

       Allgemein                                                          33
       Aus- und Weiterbildung                                             34
		Erstausbildung35
		Weiterbildung                                                           36
		             Befähigungsnachweis zum Einsatz bestimmter Arbeitsmittel   37
       Sicherheitsbestimmungen                                            39
		Überrollbügel / Sicherheitskabine                                       39
		Sicherheitsgurt                                                         39
		Sitze                                                                   40
		             Nachrüsten alter Traktoren                                 40
       Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung                          41
		Umkippen im Gelände                                                     41
		             Lärm & Gehörschutzmittel                                   42
		Vibrationen                                                             43
		             Sonnenstrahlung & Augenschutz                              43
		Toter Winkel                                                            43
		Kopfschutz                                                              44
		             Hand- und Hautschutz                                       44
		Atemschutz                                                              44
		Sicherheitsschuhe                                                       44
       Erste Hilfe                                                        45
		Allgemein45
		Ausbildungen                                                            45
		Traktoren                                                               46
		             Richtiges Verhalten bei einem Unfall                       46
		             Erste Hilfe Koffer & Verbandskasten                        50
       Sicherheitsbeschilderung                                           52
		Verbotsschilder52
		Brandschutzschilder                                                     53
		Notfallbeschilderung                                                    54
		Gebotsschilder                                                          55
		Warnschilder                                                            56
       Fragen und Antworten                                               57
Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
Einleitung
Groß. Kraftvoll. Leistungsstark. Der Traktor ist   der hat schon einen großen Vorteil.
heutzutage das wichtigste und meistgenutzte        Doch auch über die Regeln und Richtlinien
Fahrzeug in der Landwirtschaft. Durch neue         auf der Straße sollte man Einiges wissen, um
Ideen und Veränderungen hat er sich zu einem       sich weder Strafen einzuholen, noch Unfälle
hilfreichen und zähen Fahrzeug entwickelt.         zu verursachen.
Er ist in fast jedem Gelände einsetzbar, kann      Zurzeit sind in Südtirol mehr als 30.000 Trak-
schwere Lasten ziehen/tragen und nimmt den         toren immatrikuliert, und jedes Jahr werden
Bauern so die schwerste Arbeit ab.                 neue Zulassungen ausgestellt. Pro Jahr kom-
Jedoch haben erst viele Unfälle und technische     men etwa 2% der Gesamtanzahl dazu, das sind
Neuerungen dazu geführt, dass die Sicherheit       ungefähr 600 neue Traktoren.
am Traktor immer weiter verbessert wurde
und dieser sich im Laufe der Jahre zu einem
landwirtschaftlichen Universalgerät verwan-
delt hat.
Mangelhafte Erfahrung und geringe Kenntnis
über die Gefahren können aber auch heute
noch zu einem Unfall führen. Um sicheres Fah-
ren zu gewährleisten, bedarf es also viel Erfah-
rung und Wissen. Wer sich nun gut mit seinem
Traktor und der Arbeitssicherheit auskennt,

                                                                                               7
Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
Landwirtschaftliche
Fahrzeuge im Allgemeinen
                                                  In dieser Broschüre sprechen wir aus-
Landwirtschaftliche                               schließlich von Traktoren. Hebebühnen/
Fahrzeuge                                         Obsterntemaschinen werden in dieser
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind Solche,        Broschüre nicht behandelt.
welche mit Reifen oder Raupen ausgestattet
und für landwirtschaftliche oder forstwirt-
schaftliche Zwecke bestimmt sind. Sie dürfen
am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen sich   Traktoren
zwischen Kulturgrund und Hof bewegen und        Landwirtschaftliche Traktoren sind Fahrzeuge
dienen zur Beförderung von landwirtschaftli-    mit mindestens 2 Achsen, welche mit Reifen
chen Erzeugnissen und in der Landwirtschaft     oder Raupen ausgestattet und zum Ziehen,
eingesetzten Mittel & Substanzen. Außerdem      Schieben, Tragen oder Betätigen von Zusatz-
können diese Fahrzeuge bei Arbeiten zur Er-     geräten für landwirtschaftliche Tätigkeiten
haltung und zum Schutz der Landschaft ein-      bestimmt sind. Sie sind in der Lage schwere
gesetzt werden.                                 Ladungen zu transportieren und können mit
                                                Sitzplätzen für den Personentransport aus-
                                                gestattet sein.

8   Traktoren im Allgemeinen
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Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden unterteilt in
„selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und
„gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge“.

            SELBSTFAHRENDE
  1
                                        LANDWIRTSCHAFTLICHER TRAKTOR
            LANDWIRTSCHAFTLICHE         (mit oder ohne Ladefläche):
                                        Auch zum Ziehen anderer Fahrzeuge
            FAHRZEUGE
                                        bestimmte Fahrzeuge, mit zwei oder mehr
                                        Achsen, welche mit getragenen oder teilge-
                                        tragenen Ausrüstungen (Aufbau-/Anbauge-
                                        räte am Dreipunkt), die Teil des Fahrzeuges
                                        bilden, ausgestattet sein können (Traktor,
ARBEITSMASCHINE MIT                     Transporter, Mähtrac usw.).
ZWEI UND MEHR ACHSEN
Fahrzeuge mit eigenem Antrieb
und für bestimmte Arbeiten in der
Landwirtschaft; sie können eine      ARBEITSMASCHINE MIT EINER ACHSE
Arbeitsmaschine ziehen (Mähdre-      Fahrzeuge mit eigenem Lenkersitz, die vom
scher, Feldhäcksler).                Fahrer vom Boden aus gelenkt werden können;
                                     sie dürfen die 0,7 t, einschließlich des Lenkers,
                                     nicht überschreiten (Mähmaschine, Motorfräse
                                     usw.).

            GEZOGENE
  2
                                        ARBEITSMASCHINEN
            LANDWIRTSCHAFTLICHE         Fahrzeuge für bestimmte Arbeiten in der
                                        Landwirtschaft, welche von selbstfahrenden
            FAHRZEUGE
                                        landwirtschaftlichen Fahrzeugen gezogen
                                        werden können, mit Ausnahme von einachsi-
                                        gen Arbeitsmaschinen (Motorpflug).

ANHÄNGER
Für den Transport von Lasten
bestimmte Fahrzeuge, welche von
landwirtschaftlichen Traktoren       Wenn ein landwirtschaftliches Fahrzeug bzw. ein
gezogen werden; bis zu 1,5 t. sind   Transportgegenstand die vorgegebenen Maße in
sie integrierter Teil der Zugma-     Umfang und Gewicht überschreiten, so spricht
schine (wenn sie unter 4 Metern      man von außerordentlichen landwirtschaftlichen
Länge und 2 Metern Breite sind).     Fahrzeugen/außerordentlichem Transport.

                                                         Traktoren im Allgemeinen        9
Sicher unterwegs mit dem Traktor - STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND BESTIMMUNGEN IM BEREICH ARBEITSSICHERHEIT - Südtiroler Bauernbund
Traktoren und
Straßenverkehrsordnung
Führerschein

Zum Lenken von Traktoren (ausgenommen                   Person, außer dem Lenker, transportieren
für die selbstfahrenden Einachser) sieht die       ››   Kat. A: wie oben, aber auch mit Fahrgästen
Straßenverkehrsordnung folgende Führer-            ››   Kat. B: für alle landwirtschaftlichen Fahr-
scheine vor:                                            zeuge
                                                   ››   Kat. C: für die außerordentlichen, nicht
››   Kat. A1: für landwirtschaftliche Maschi-           landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen
     nen und deren Komplexe, welche die Ge-
     wichts- und Umfangbeschränkungen für
     die Motorräder nicht überschreiten (Breite    Achtung:
     = 1,60 m; Länge = 4,00 m; Höhe = 2,50 m;      Sollten Sie in einem Grenzgebiet arbeiten,
     Gesamtgewicht = 2,5 t), die Geschwindigkeit   informieren Sie sich über die gesetzlichen
     von maximal 40 km/h erreichen und keine       Bestimmungen des Nachbarlandes.

Wer nur diesen
landwirtschaftlichen
Führerschein besitzt,
dem wird im Zuge der
nächsten Erneuerung
der neue Führerschein
ausgestellt.

10    Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Personentransport

AUF TRAKTOREN                                       AUF ANHÄNGERN
Traktoren (ausgenommen die einachsigen              Der landwirtschaftliche Anhänger muss ei-
Fahrzeuge) können andere Personen, welche           gens für den Personentransport zugelassen
bei der Arbeit mithelfen oder transportierte        werden, wobei folgende Bestimmungen zu
Tiere begleiten, befördern, wenn:                   beachten sind:
››   nicht mehr als drei Personen, einschließlich   ››   mindestens zwei Achsen
     des Lenkers, aufsitzen                         ››   nicht mehr als 20 Personen
››   die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges       ››   nicht Überschreitung des Ladegewichtes
     nicht über 30 km/h liegt                            (70 kg + 10 kg Ausrüstung pro Person)
››   die für den Personentransport angebrach-       ››   elastische Stoßdämpfer
     ten Sitze den vorgeschriebenen Richtlinien     ››   eigenes Bremssystem
     entsprechen1                                   ››   Sitze mit Rücklehnen; (30 cm Höhe) und
››   die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein              Armlehnen (Höhe 20 cm)
     eingetragen sind                               ››   Seitenschutz (Höhe 90 cm) und mobile
                                                         Leiter (für das Ein- und Aussteigen)
                                                    ››   der Mischtransport (Güter – Personen) ist
                                                         nie zulässig

                                                                                      1
                                                                                          Art. 7, D.P.R. 212/81

                                                         Traktoren und Straßenverkehrsordnung               11
Geschwindigkeit

Die zugelassene Geschwindigkeit für Traktoren ist:

         40           km/h
                                                                       15                 km/h

  FÜR TRAKTOREN                               30         km/h

MIT GUMMIBEREIFUNG                                              FÜR TRAKTOREN
                                                                  MIT RAUPEN
                                      WENN PERSONEN
                                   TRANSPORTIERT WERDEN

Die zugelassene Geschwindigkeit muss mit einem rückstrahlenden Aufkleber (Durchmesser 20
cm) auf der Zugmaschine und auf dem Anhänger angebracht werden.

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge generell gilt, dass sie bei Straßenabschnitten, wo ein
Überholmanöver nicht zulässig ist, nach Möglichkeit ausweichen und die dahinter fahrenden
Fahrzeuge vorbeilassen müssen. 2
                                                                              2
                                                                                  Art. 148 St.V.O.

12   Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Gewichts- und Ausmaß-
beschränkungen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit denen auf
öffentlichen Straßen gefahren wird, dürfen
die folgenden Ausmaße nicht überschreiten:

››   Höhe: 4 m
››   Breite: 2,55 m
››   Länge: 12 m
››   Länge mit Anhänger: 16,50 m
››   Länge bei Fahrzeugkomplexen: 18,75 m
››   außerordentliches landwirtschaftliches
     Fahrzeug: von 2,55 m bis 3,20 m Breite
››   außerordentliches landwirtschaftliches
     Fahrzeug mit technischer Eskorte: über
     3,20 m Breite

AUSSERORDENTLICHE
LANDWIRTSCHAFTLICHE TRAKTOREN
Außerordentliche landwirtschaftliche Trakto-     Gewicht
ren sind entweder Fahrzeuge, welche aufgrund     Der außerordentliche Transport ist nur mit
ihrer benötigten Funktion die vom Gesetz         einer Ausnahme möglich: Landwirtschaftli-
vorgesehenen Werte in Umfang oder Gewicht        che Arbeitsmaschinen ohne eigene Fortbewe-
überschreiten, oder Traktoren, welche mit        gungsmöglichkeit, welche außerordentliche
selbst- oder teil-getragener Ausrüstung ausge-   Abmessungen haben und auf landwirtschaft-
stattet sind, die die vom Gesetz vorgesehenen    lichen Anhängern mit mindestens zwei Achsen
Werte in Umfang oder Gewicht überschreiten.      geladen werden, dürfen unter der Voraus-
                                                 setzung transportiert werden, dass das im
AUSSERORDENTLICHER TRANSPORT                     Fahrzeugschein aufgelistete Höchstgewicht
AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN                         des Anhängers nicht überschritten wird.
TRAKTOREN
Umfang                                           Genehmigung
Eine Ladung, die die vorgegebenen Maße im        Eine Genehmigung ist für das Befahren von
Umfang überschreitet, darf nie von einem         öffentlichen Straßen mit außergewöhnlichen
Traktor gezogen werden. Die Überhänge der        landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer nötig
Ladung dürfen maximal 3/10 der Gesamtlänge       (auch nur zur Überquerung derselben) und wird
des Konvois betragen. Dabei darf der Konvoi,     von der Autonomen Provinz Bozen – Amt für
samt Ladung, die Gesamtlänge von 16,50 m         Transportwesen (Landhaus 3a, Silvius-Magna-
nicht überschreiten.                             go-Platz 4, 39100 Bozen; http://www.provinz.
                                                 bz.it/mobilitaet/) ausgestellt.

                                                    Traktoren und Straßenverkehrsordnung    13
Vorschriften
››   Polizeieskorte: ist niemals vorgeschrieben
››   Technische Eskorte: ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug die Breite von 3,20 m
     überschreitet (vor und hinter dem Fahrzeug im Abstand von mindestens 75 Metern bis ma-
     ximal 150 Meter – ausgestattet mit gelbem Blinklicht)

     Kennzeichnungen

     a.                              b.                             c.
     Rückstrahlende Erkennungs-      Erkennungstafeln, welche ge-        Gelbes oder oranges
      tafel (50 cm x 50 cm große,     tragene und teils-getragene             Blinklicht
      weiß-rot gestreifte Tafel) –     Ausrüstung kennzeichnen
          ist an der Rückseite
     des Fahrzeuges anzubringen

14    Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Mitzuführende Dokumente                            Modalitäten für die Ausstellung der Fahrzeug-
                                                   papiere:
Traktoren müssen, ebenso wie PKWs, wenn
sie am Straßenverkehr teilnehmen, mit spe-         Die Fahrzeugpapiere werden von den Ämtern
zifischen Dokumenten für den Verkehr ausge-        der Provinz, wo der Betrieb seinen Sitz hat,
stattet sein, welche bestehen aus:                 ausgestellt (diese territoriale Gebundenheit
                                                   gilt nur mehr für die landwirtschaftlichen
Fahrzeugschein und Kennzeichen (Zulassung) für:    Maschinen). Die Zulassung wird nur auf jene
                                                   Personen ausgestellt, die erklären, dass sie
››   landwirtschaftliche Traktoren                 Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes
››   zwei- oder mehrachsige selbstfahrende         sind und/oder öffentliche Körperschaften,
     landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen          Konsortien, Verleihfirmen und Inhaber von Be-
››   landwirtschaftliche Anhänger mit einem        trieben mit landwirtschaftlich mechanischen
     Gesamtgewicht von über 1,5 t                  Arbeiten für Dritte.

Technischer Befähigungsnachweis für den            Mit jedem ausgestellten Fahrzeugschein wer-
Verkehr für:                                       den immer folgende Daten verbunden:

››   einachsige selbstfahrende landwirtschaft-     ››    ein Kennzeichen
     liche Arbeitsmaschinen                        ››    die Identifizierungsnummer (Fahrgestell-
››   gezogene landwirtschaftliche Arbeitsma-             nummer) des Fahrzeuges
     schinen (außer Pflüge, Eggen und Säma-        ››    die Daten des Eigentümers des Fahrzeuges
     schinen)                                      ››    die technischen Daten und Charakteristi-
››   landwirtschaftliche Anhänger mit einem              ken des Fahrzeuges
     Gesamtgewicht unter 1,5 t                     ››    eventuelle zusätzliche technische Anmer-
                                                         kungen
Der technische Befähigungsnachweis (Certifi-
cato di Idoneita tecnica alla circolazione) muss
die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die              Wenn ein technischer Anhang (allegato
                                                        tecnico) vom Fahrzeugschein vorgese-
Zulassungsnummer (wenn vorgeschrieben)
                                                        hen ist, muss dieser immer mitgeführt
enthalten, sowie die technischen Eigenschaf-
ten der Maschine anführen.                              werden.

Im Fahrzeugschein müssen zudem die Daten
des Eigentümers und das Kennzeichen einge-
tragen sein.
Für Fahrzeuge, welche vor dem 06.05.1997
bereits im Umlauf und für die keine Fahr-
zeugpapiere vorgesehen waren, genügt eine
Eigenerklärung des Eigentümers (vom Trans-
portministerium eigens vorgesehene Eigen-
erklärung).

                                                        Traktoren und Straßenverkehrsordnung    15
Hauptuntersuchung                                 SINN UND ZWECK
der landwirtschaftlichen                          Mit der Hauptuntersuchung soll geprüft wer-
Maschinen - Traktoren                             den, ob die landwirtschaftlichen Maschinen
                                                  funktionstüchtig sind und die Mindestanfor-
Der Gesetzgeber sieht eine Hauptuntersuchung      derungen an die Verkehrstauglichkeit noch
(Revision) für landwirtschaftliche Maschinen      erfüllen. Um die Sicherheit zu gewährleisten,
vor, darunter auch für landwirtschaftliche        müssen u.a. alle landwirtschaftlichen Trakto-
Traktoren. Diese dient zur Schaffung eines        ren auf Mängel und nicht ausreichende Sicher-
angemessenen Sicherheitsniveaus beim Ar-          heitsvorrichtungen untersucht werden. Ziel ist
beitseinsatz und auf der Straße.                  die Vermeidung von Unfällen durch Defekte am
Mehrmals ist die notwendige Durchführungs-        Traktor und die damit zusammenhängende Ver-
bestimmung aufgeschoben worden. Nun wurde         besserung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit.
diese aber erlassen und tritt stufenweise in
Kraft. Die Bestimmung wird zuerst für ältere      PERIODIZITÄT
Traktoren greifen und später auf alle anderen     Die Hauptuntersuchung der landwirtschaft-
Traktoren ausgedehnt.                             lichen Traktoren wird stufenweise eingeführt
                                                  und hängt mit dem Erstzulassungsjahr zusam-
                                                  men. Danach müssen die Traktoren alle 5 Jahre
                                                  untersucht werden.

         Ertzulassungsjahr des
                                              Fälligkeit der ersten Hauptuntersuchung
     landwirtschaftlichen Traktors

          Innerhalb 31.12.1973                               31.12.2017

      Vom 01.01.1974 bis 31.12.1990                          31.12.2018

      Vom 01.01.1991 bis 31.12.2010                          31.12.2020

      Vom 01.01.2011 bis 31.12.2015                          31.12.2021

                                                Innerhalb Monatsende des 5. Jahres
          Nach dem 01.01.2016
                                                         ab Erstzulassung

16     Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Mit weiteren Dekrete werden die Modalitäten zur Durchführung der Hauptuntersuchung be-
schlossen; u.a. wer die Hauptuntersuchung durchführen kann und mit welchen Voraussetzungen,
Kosten, genauer Gegenstand der Untersuchung.

Künftig werden auch weitere landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen von der
Hauptuntersuchung betroffen sein. Dies sind:

 Landwirtschaftliche Maschinen                     Beginn der Hauptuntersuchung

 landwirtschaftliche Arbeitsma-
 schinen mit zwei oder mehreren
    Achsen (z.B. Mähdrescher)

  landwirtschaftliche Anhänger                           31.12.2017
  (Gesamtgewicht über 1,5 t oder
  unter 1,5 t, und über 4 m lang
        und 2 m breit sind)

       Arbeitsmaschinen                            Beginn der Hauptuntersuchung

  Maschinen zur Errichtung und
  Instandhaltung von Gebäuden
            (z.B. Bagger)

 Schneeräumfahrzeuge, Schnee-
  pflege oder Hilfsfahrzeuge wie                         31.12.2018
   Streufahrzeuge und ähnliche

  Flurförderzeuge: Fahrzeuge zur
  Handhabung von Sachen (z.B.
            Gabelstapler)

Mit weiteren Dekreten werden die genauen Durchführungsmodalitäten der Hauptuntersuchung
der landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsmaschinen – u.a. auch die genauen Termine –
erlassen.

                                                  Traktoren und Straßenverkehrsordnung   17
Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung

                              Selbstfahrende     Selbstfahrende               Gezogene
                            Fahrzeuge mit zwei    Fahrzeuge mit           landwirtschaftli-
                              & mehr Achsen        einer Achse              che Fahrzeuge

 Beleuchtung

 Bremsvorrichtung                                                         wenn das Gewicht über der
                                                 bei Gewicht über 0,3 t    ungebremsten Anhänge-
                                                                          last der Zugmaschine liegt

 Schalldämpfer

 Akustisches Signal

 Rückspiegel

 Anhängevorrichtung

 Schutz der gefährlichen
 Teile

 Überrollbügel / Kabine

 Blockierung der
 Kommandosysteme

18   Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung

                                                                          Gezogene
                                          Traktoren                   landwirtschaftliche
                                                                          Fahrzeuge

Positionslichter
Vorderseite                               weiß leuchtend

Positionslichter
Rückseite                                  rot leuchtend                    rot leuchtend

Rückstrahler Vorderseite
                                                                                weiß

Rückstrahler Rückseite
                                                rot                              rot

Abblendlichter
Vorderseite                           gelb oder weiß leuchtend

Blinker
                                          gelb leuchtend                   gelb leuchtend

Bremslichter
                                           rot leuchtend                    rot leuchtend

Begrenzungslichter                                                      rot leuchtend, hinten
                                       vorne weiß, hinten rot          nur für außerordentliche
                                                                           landw. Fahrzeuge

Kennzeichenlicht
                                          weiß leuchtend

 Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen mit der vorgeschriebenen Beleuchtung
 ausgestattet sein, wenn sie mit ihrem Umriss die Beleuchtung der Zugmaschine abdecken.

 Auch außerhalb von Ortschaften, müssen alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge das
 Abblendlicht eingeschalten haben.

                                                      Traktoren und Straßenverkehrsordnung        19
RUNDUMLICHT
                           Selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge mit getragener oder
                           teils-getragener Ausrüstung müssen mit einem gelb- oder orangen
                           Rundumlicht ausgestattet sein. Dieses muss am höchsten Punkt
                           des Traktors montiert werden, typengenehmigt sein und immer in
                           Funktion bleiben.

                           BEREIFUNG
                           Die Reifen müssen jenen laut Fahrzeugschein entsprechen, dürfen
                           nicht mit Wasser gefüllt sein und müssen in der vorgeschriebenen
                           Laufrichtung montiert werden
                           Eine Bereifung, welche nicht im Fahrzeugschein aufscheint, kann
                           auch nachträglich eingetragen werden. Dafür muss vom jeweiligen
                           Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt
                           werden. Die technische Abnahme muss von der Landesprüfstelle für
                           Fahrzeuge (Motorisierung) gemacht werden. Anschließend werde
                           die neuen Daten im Fahrzeugschein eingetragen.

                           SPIEGEL
                           Auf dem Traktor muss mindestens ein Spiegel auf der linken
                           Seite montiert sein.

                           WARNWESTE & WARNDREIECK
                           Die Warnweste muss im Straßenverkehr allgemein in gefährlichen
                           Situationen außerhalb der Ortschaften sowie auch auf den
                           Pannenstreifen und Ausweichstellen beim Absteigen vom Traktor
                           und beim Aufenthalt auf der Straße benutzt werden.
                           Auch das Warndreieck muss beim Fahren auf der Straße mitgeführt
                           werden, um Hindernisse oder Gefahren zu signalisieren.

20   Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Versicherung

WAS MUSS VERSICHERT WERDEN?                         ››    Die Haftpflichtversicherung für das stati-
››   Haftpflichtversicherung für jedes motori-            sche Risiko kommt für Schäden auf, welche
     sierte Fahrzeug, das ein Kennzeichen und             vom Anhänger verursacht werden, wenn
     einen Fahrzeugschein besitzt (Traktoren,             dieser nicht an der Zugmaschine angehängt
     Transporter, Mähtracs usw.).                         ist oder sich verselbstständigt.
››   Haftpflichtversicherung für das statische      ››    Der Verischerungsabschnitt muss nicht
     Risiko für alle Anhänger mit Kennzeichen             mehr mitgeführt und ersichtlich am Fahr-
     und Fahrzeugschein, wenn diese ohne Zug-             zeug angebracht werden. Im Ausland muss
     maschine auf öffentlichen Grund abgestellt           die Einzahlungsbestätigung mitgeführt
     werden.                                              werden.

WELCHE SCHÄDEN WERDEN GEDECKT?
››   Die Haftpflichtversicherung der Zugma-              Der Südtiroler Bauernbund empfiehlt
     schinen deckt alle Schäden, die direkt von          die kostenlose und unverbindliche
     der Maschine, die im Straßenverkehr zirku-          Versicherungsberatung, welche in den
     liert, Dritten zugefügt wird. Nicht gedeckt         einzelnen Bezirken angeboten wird, in
     sind in der Regel allerdings Schäden, die im        Anspruch zu nehmen.
     Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit
     verursacht werden. Solche Schäden deckt
     in den meisten Fällen die Haftpflichtver-
     sicherung des Betriebes ab.

                                                         Traktoren und Straßenverkehrsordnung     21
Getragene/teilweise getragene Geräte

TRAKTOREN, WELCHE VOR DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN

KENNZEICHNUNG:
››   Die Gesamtlänge des Komplexes darf nicht        ››   Das Übertragungsgewicht auf der Fahrach-
     das Doppelte der Länge des Traktors über-            se darf nicht unter 20 % des Gesamtge-
     schreiten.                                           wichts des Traktors liegen.
››   Die Ausrüstungen müssen in jede Richtung        ››   Der hintere Überhang darf nicht mehr als
     hin blockiert werden.                                100 % der Traktorlänge (ohne Ballast) be-
››   Während der Fahrt muss das gelb blinken-             tragen.
     de Licht eingeschaltet sein (Rundumlicht).
››   Das Gesamtgewicht der Ausrüstung darf
     nicht über 30 % des Leergewichtes des
     Traktors überschreiten.

                                           max. 2L

                                       L

22    Traktoren und Straßenverkehrsordnung
TRAKTOREN, WELCHE NACH DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN

KENNZEICHNUNG:
››   Die Geräte müssen auf alle Seiten hin                         ››   Das Gewicht auf der Lenkachse darf nicht
     blockiert werden.                                                  unter 20 % des Gesamtgewichts des Fahr-
››   Sichtbarmachung der Hindernisse mit gelb-                          zeuges samt Ausrüstung liegen.
     rot gestreiften Tafeln.                                       ››   Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges samt
››   Während der Fahrt muss das gelb blinkende                          Ausrüstung darf das zulässige Höchstge-
     Licht eingeschaltet sein.                                          wicht nicht überschreiten.

                                                                                          max. 2L

                                                                                         L max. 12.00 m

                                                                   max. 0,6 L                                  max. 0,9 L

Konfiguration A                  Konfiguration B1                                      Konfiguration B2

                                                                                            Fig. 3B                         Fig. 3A
                                       Fig. 2B                            Fig. 2A

                    Fig. 1             Fig. 2A                            Fig. 2B
                                                                                            Fig. 3A                         Fig. 3B

Fig. 1                                Fig. 2A               Fig. 2B                          Fig. 3A       Fig. 3B
                                                                            282
                                                      282
            423

                                                                                                     564

                                                                                                                  564

                                                                  564

     423
                                                                                               282          282

TOLERANZ: Breite der Streifen +/- 2,5 mm, Neigung der Streifen +/- 5° - andere Quoten +/- 2,5 mm

                                                                        Traktoren und Straßenverkehrsordnung                23
RAHMENBEDINGUNGEN:
››   Der vordere Überhang darf nicht mehr als 60 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen.
››   Der hintere Überhang darf nicht mehr als 90 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen.
››   Die Gesamtlänge, samt Geräte, darf nicht das doppelte der Länge, des im Fahrzeugscheines
     eingetragenen Länge betragen.
››   Die seitlichen Überhänge dürfen nicht über 1,60 m betragen und in jedem Fall darf die Ge-
     samtbreite nicht über 2,55 m betragen.
››   Die Aufhängung der Ausrüstungen ist auch bei anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen
     möglich, wenn die oben angeführten Bestimmungen bezüglich der Sichtbarmachung der
     Hindernisse und der Blockierung eingehalten werden, und zwar bei:
     -     selbstfahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bei denen das auf den Achsen liegende
           Gewicht nicht über 20 % des Gesamtgewichts des Komplexes Traktor-Ausrüstung ausmacht
     -     einachsigen landwirtschaftlichen Anhängern, bei welchen genügend Gewicht auf der
           Anhängevorrichtung lastet
››   Auf keinen Fall darf das Lastgewicht die höchstzulässige Achslast bzw. das Grenzgewicht der
     Gummibereifung überschreiten.
                                                                        max. 2,55 m

                                                                      max. 1,6 m
                        max = 2L

                              L

         max. 0,6 L                     max. 0,9 L

24       Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Ladungssicherung

Die Ladung eines Fahrzeuges muss so ange-          Wichtig: Höchstabmessungen und zugelasse-
bracht werden, dass:                               nes Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten
                                                   werden. (siehe „Gewichts- und Ausmaßbe-
››   ein Herabfallen oder Auslaufen verhindert     schränkungen“ S.13)
     wird
››   weder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt,
     noch seine Bewegungsfreiheit am Steuer
     eingeschränkt wird
››   die Stabilität des Fahrzeugs nicht gefähr-
     det ist
››   weder die Beleuchtungs- und Lichtsignal-
     vorrichtungen, noch das Kennzeichen oder
     die Handzeichen verdeckt werden

Gegengewichte

Der Traktor ist ein Fahrzeug, welches zum Ziehen und Tragen von Geräten bestimmt ist. Werden
schwere Maschinen/Geräte am Heck angebaut, stellt sich die Frage, mit wie viel Frontgewichten
ausgeglichen werden muss. Dabei hängt die Tragkraft des Traktors von folgenden Begrenzun-
gen ab:

                                                      MAXIMALE           HÖCHSTZULÄSSIGES
     HUBKRAFT                TRAGKRAFT
                                                     BELASTUNG             GESAMTGEWICHT
DER HYDRAULIK              DER BEREIFUNG
                                                      PRO ACHSE            DES FAHRZEUGES

Für eine sichere Fahrt auf der Straße müssen mindestens 20 % des Traktorgewichtes auf der
Vorderachse lasten.
Standardtraktoren haben eine Gewichtsverteilung von ca. 60 % des Eigengewichtes auf der
Hinterachse und 40 % auf der Vorderachse. Während der Straßenfahrt müssen getragene Geräte
gegen seitliches Pendeln fixiert sein.

                                                     Traktoren und Straßenverkehrsordnung   25
Alle Daten, die zur Berechnung des benötigten Frontgewichts erforderlich sind, sind im Fahr-
zeugschein vermerkt. Bei Traktoren, die vor dem 06. Mai 1997 zugelassen und homologiert sind,
darf die getragene Last höchstens 30% des Traktorgewichts betragen.

           Mh x c - Tv x b + 0,2 x T x b                          Mf x a - Th x b + 0,45 x T x b
F min =                                              Hmin =
                              a+b                                                        b+c
b = Radstand des Traktors                           Mf = Gewicht d. angebauten Gerätes Front
a = Abstand Frontgewicht zu Vorderachse             Tv = Gewicht des Traktors auf Vorderachse
c = Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt Gerät        Th = Gewicht des Traktors auf Hinterachse
T = Gewicht des Traktors mit Fahrer                 Fmin = minimales Frontgewicht
Mh = Gewicht d. angebauten Gerätes Heck             Hmin = minimales Heckgewicht

BEISPIEL

Radstand des Traktors:                                                                          2,23 m
Abstand Frontgewicht zu Vorderachse:                                                            0,80 m
Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt des angebauten Gerätes:                                      2,20 m
Eigengewicht Traktor mit Fahrer:                                                               3.515 kg
Gewicht getragenes Gerät:                                                                       700 kg
Gewicht des Traktors auf der Vorderachse:                                                      1.360 kg

                                                       T
                     (Hmin)                                                 Fmin         Mf
                                               Th
                       Mh
                                                                 Tv

                                    c                 b                 a          (a)
                                 2,20 m             2,23 m            0,80 m

           700 x 2,2 - 1.360 x 2,23 + 0,2 x 3.515 x 2,23
Fmin =                                                                      Fmin = 24,72 kg
                                  0,8 + 2,23

26   Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Besondere Transporte

GEFÄHRLICHE GÜTER                                ADR-Vertrages (Europäische Übereinkommen
Der Transport von gefährlichen Gütern ist        über die internationale Beförderung gefährli-
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer        cher Güter auf der Straße) eingehalten werden.
zugelassen, wenn diese Güter für landwirt-       Für das produzierende Gewerbe (u.a. auch für
schaftliche Zwecke genutzt werden oder von       die Landwirtschaft) sind Befreiungen vom
der Landwirtschaft stammen.                      ADR-Vertrag vorgesehen. Und zwar:
                                                 ››   Wenn bei Naphta (Diesel) nicht mehr als
Der Transport dieser gefährlichen Güter (in           450 l transportiert werden.
Fässern oder verpackt) unterliegt den all-       ››   Wenn bei Benzin nicht mehr als 333 l
gemeinen Sicherheitsbestimmungen und                  transportiert werden.
den Vorschriften bezüglich Lebensmittel für
Mensch und Tier. Sie dürfen nicht zusammen       Die Tanks, in denen der Treibstoff transpor-
mit Lebens- oder Futtermitteln befördert wer-    tiert wird, müssen dabei so beschaffen sein,
den. Auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist     dass der Treibstoff nicht auslaufen kann und
die Montage von fixen und abmontierbaren         müssen gesichert werden.
Zisternen nur für den Transport oder die Aus-
streuung von Jauche in der Landwirtschaft        Wenn diese Höchstgrenzwerte überschritten
zugelassen.                                      werden oder Diesel und Benzin zusammen-
                                                 transportiert werden, sind die Punkte des
TREIBSTOFF                                       ADR-Vertrages einzuhalten (u.a. Feuerlöscher,
Vorschriften                                     Dokumentation, usw.).
Ein landwirtschaftlicher Betrieb darf für den
Eigenverbrauch seinen Treibstoff selbst trans-   Es wird empfohlen, diese Grenzwerte nicht
portieren (z.B. für Bewässerungspumpstation,     zu überschreiten bzw. sich den Treibstoff von
Selbstabholung). Dabei müssen die Punkte des     dafür spezialisierten Firmen liefern zu lassen.

                                                      Traktoren und Straßenverkehrsordnung   27
Anhängevorrichtung

Die Anhängekupplungen und Zugösen müssen typengenehmigt sein. In den Fahrzeugpapieren
sind die Anbaugeräte angegeben, welche auf dem landwirtschaftlichen Fahrzeug verwendet
werden dürfen.
Auf jedem Anhängekupplung und jeder Zugöse müssen folgende Elemente klar ersichtlich und
einfach dargestellt sein:
››     der Stempel des Herstellers
››     die Kategorie, zu welcher die Anhängekupplung oder die Zugöse gehört
››     die Genehmigungsdaten

      Fahrzeugtyp          Anbaugerät

     Traktoren
     Selbstfahrende
                                        Im Fahrzeugschein sind jene Kategorien von Anhänge-
     landwirtschaft-       Anhänge-
                                        kupplung angegeben, welche am Fahrzeug angebracht
     liche Arbeitsma-      kupplung
                                        werden dürfen.
     schinen mit zwei
     oder mehr Achsen.

     Anhänger
                                        Im Fahrzeugschein oder im Tauglichkeitszertifikat sind
     Gezogene
                            Zugöse      jene Kategorien von Zugösen angegeben, welche am
     landwirtschaftliche
                                        gezogenen Fahrzeug angebracht werden dürfen.
     Arbeitsmaschinen

28      Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Kategorien und Kombination

                  Kategorie     Markierung     Zugfähigkeit     Senkrechte       Kategorie
                                                    kg          Beladung kg
                     A             6 t V0         6.000               0              E
                     A1          3 t V0,25        3.000              250             E1
Anhängekupplung

                     B            6 t V0,5        6.000             500              E2

                                                                                               Zugösen
                     C            6 t V1,5        6.000             1.500            E3
                     D            12 t V0         12.000              0              F
                     D1           20 t V0        20.000               0              F1
                     D2           14 t V2         14.000            2.000            F2
                     D3          20 t V2,5       20.000             2.500            F3

Hat man z.B. eine Anhängekupplung der Kategorie B, muss man eine Zugöse der
Kategorie E2 am Hänger anbringen.
Mittlerweile sind auch europäische Anhängekupplungen und Zugösen zugelassen.
Die Übereinstimmung der Anhängekupplung mit der Zugöse muss gewährleistet sein.

Zugfähigkeit

Die jeweilige Zugfähigkeit ist im Fahrzeugschein angegeben.
Unabhängig vom zugelassenen Zuggewicht des Traktors bestehen folgende Begrenzungen:

       6.000 kg               wenn der Anhänger mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist

                              wenn der Anhänger mit einer von der Zugmaschine mittels Hebelsystem
       5.000 kg               zu betätigenden mechanischen Bremse ausgestattet ist

Zudem hängt die Zugfähigkeit auch vom Bremssystem des gezogenen Fahrzeuges ab, da auf-
grund dieser auch das Lastenverhältnis zwischen Zugmaschine und Anhänger berechnet wird.

                                                              Traktoren und Straßenverkehrsordnung       29
Alkohol am Steuer

Alkohol beeinträchtigt die Sinneswahrneh-         es Gesetze, die Alkohol am Steuer regeln. Hier
mung und ist ein häufiger Auslöser für Unfälle.   gelten dieselben Regeln wie bei PKWs.
Auch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen gibt     Bei bis zu 0,5 g/l folgen keine Sanktionen.

Danach folgen drei Stufen:

     von 0,51 bis 0,8 g/l
                                                               Je höher der Alkoholspiegel,
     von 0,81 bis 1,5 g/l                                      desto höher fällt auch
                                                               die Strafe aus.

     über 1,5 g/l

ACHTUNG:
››   Minderjährige und Führerscheinneulinge (für 3 Jahre bzw. bis zum 21 Lj.)
     dürfen keinen Alkoholspiegel aufweisen.
››   Fahrer, welche ein Fahrzeug mit Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fahren (ausgenommen
     landwirtschaftliche Fahrzeuge), dürfen ebenso keinen Alkoholspiegel aufweisen.

30    Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Überblick Verwaltungsstrafen

                                                                            reduzierte
 Art. der
                                                               Geldstrafe   Geldstrafe         Zusatzstrafen
 ST.V.O.
                                                                              (30 %)

                                                                                                  Aussetzung der
                     Lenken eines landwirtschaftlichen                                       Führerscheingültigkeit
                                                                            Reduzierung
Art. 104,            Fahrzeuges, welches die zulässigen           422 €                        (15 Tage bis 30 Tage)
                                                                            nicht zulässig
10 u. 13              Maße oder das zulässige Gewicht                                         Aussetzung der Fahr-
                               überschreitet                                                 zeugschein-gültigkeit
                                                                                             (1 Monat bis 2 Monate)

                     Nichtbeachtung der Vorschriften bei                                     Aussetzung der Führer-
                     außerordentlichen landwirtschaftli-                                         scheingültigkeit
                                                                            Reduzierung
Art. 104,           chen Fahrzeugen (Tafeln, Beleuchtung,                                      (15 Tage bis 30 Tage)
                                                                  169 €     nicht zulässig
11 u. 13            Blockierung der Geräte, die Einhaltung                                    Aussetzung der Fahr-
                   der in Genehmigungen auferlegten Vor-                                      zeugschein-gültigkeit
                   schriften wie z.B. über das Parken, usw.)                                 (1 Monat bis 2 Monate)

                       Lenken eines außerordentlichen
                   landwirtschaftlichen Fahrzeuges ohne
                   die vorgeschriebene Genehmigung mit
                                                                             reduziert =
                    sich zu führen (erklärt aber, über eine
Art. 104, 12                                                       41 €        28,70 €
                      solche Genehmigung zu verfügen –
                    Fahrzeug bleibt an einem geeigneten
                    Ort solange stehen, bis Genehmigung
                                 vorgewiesen)

                    Konvoi von landwirtschaftlichen Ma-
                    schinen – Ziehen von landwirtschaft-
                    lichen Zugmaschinen mit Überschrei-
                                                                             reduziert =
                    tung der zulässigen Höchstlänge von
Art. 105, 1 u. 4                                                  169 €        118,30 €
                   16,50 m laut Art. 105, 1 (wenn Gefahr für
                     die öffentliche Sicherheit, darf nicht
                   weitergefahren werden, sonst wird der
                          Art. 650 St.G.B. angewandt)

                    Ziehen von Anhängern – mehr als ein
                                                                             reduziert =
                    landwirtschaftlicher Anhänger oder            169 €
Art. 105, 2 u.4                                                                118,30 €
                     mehr als zwei landwirtschaftliche
                             Arbeitsmaschinen

                    ohne Bremse mit einer landwirtschaft-                    reduziert =
                                                                  169 €
Art. 105, 3 u. 4   lichen Zugmaschine, welche nach vorne                       118,30 €
                            hin Ausrüstung trägt

                     Lenken eines landwirtschaftlichen
                                                                             reduziert =
                     Fahrzeuges für welches kein Fahr-            169 €
Art. 110, 6                                                                    118,30 €
                    zeugschein oder Tauglichkeitsschein
                          ausgestellt worden ist

                      Lenken eines landwirtschaftlichen
                    Fahrzeuges unter Nichtbeachtung der
                   im Fahrzeugschein (oder Tauglichkeits-                    reduziert =
Art. 110, 7                                                       85 €
                    schein) enthaltenen Vorschriften (z.B.                     59,50 €
                   Ziehen eines schwereren Anhängers als
                        für dieses Fahrzeug zulässig)

                   Unterlassung der Mitteilung über den                                           Entzug des
                                                                   41 €      reduziert =
Art. 110, 8        Eigentumswechsel oder der Änderung                                          Fahrzeugscheines
                                                                               28,70€
                    der Anschrift oder des Firmensitzes

                                                                   Traktoren und Straßenverkehrsordnung                31
reduzierte
     Art. der
                                                              Geldstrafe   Geldstrafe       Zusatzstrafen
     ST.V.O.
                                                                             (30 %)

                      Lenken eines landwirtschaftlichen
                     Fahrzeuges, welches nicht innerhalb
                      der vorgeschriebenen Frist (vorge-         85 €       reduziert =         Entzug des
 Art. 111, 6
                    schrieben durch ein M.D. oder der DTT)                    59,50 €        Fahrzeugscheines
                    der technischen Überprüfung unterzo-
                                gen worden ist

                                                                                                 Entzug des
                      Lenken eines landwirtschaftlichen                                    Fahrzeugscheines und
                     Fahrzeuges, welches andere Charak-                                    wo die Änderung eine
                                                                            reduziert =
 Art. 112, 1 u. 4   teristiken aufweist als jene, welche im      85 €                        strafbare Handlung
                                                                              59,50 €
                    Fahrzeugschein oder im Tauglichkeits-                                  darstellt, die entspre-
                              schein aufscheinen                                            chende Mitteilung an
                                                                                            die Gerichtsbehörde

                      Lenken eines landwirtschaftlichen
                                                                 85 €       reduziert =         Entzug des
 Art. 112, 4        Fahrzeuges, bei welchem Vorrichtungen
                                                                              59,50 €        Fahrzeugscheines
                    fehlen, beschädigt oder verändert sind

                                                                                            Stilllegung des Fahr-
                     Lenken eines landwirtschaftlichen                                      zeuges für 3 Monate
                                                                            reduziert =
 Art. 113, 1 u. 5    Fahrzeuges bei welchem das vorge-           85 €                      und Übermittlung des
                                                                              59,50 €
                        schriebene Kennzeichen fehlt                                      Protokolls an das Regie-
                                                                                             rungskommissariat

                      Lenken eines Konvois von landwirt-
                                                                                              Stilllegung des
                     schaftlichen Fahrzeugen bei welchem
                                                                                          Fahrzeuges für 3 Monate
                        auf der letzten Maschine, trotz                     reduziert =
 Art. 113, 2 u. 5                                                85 €                      und Übermittlung des
                    verdeckter Sicht des Kennzeichens der                     59,50 €
                                                                                          Protokolls an das Regie-
                    Zugmaschine nicht das Wiederholungs-
                                                                                            rungskommissariat
                     kennzeichen derselben angebracht ist

                      Lenken eines landwirtschaftlichen
                                                                                               Stilllegung des
                     Fahrzeuges welches einen landwirt-
                                                                                          Fahrzeuges für 3 Monate
                       schaftlichen Anhänger mit einem                      reduziert =
 Art. 113, 3 u. 5                                                85 €                      und Übermittlung des
                      Gewicht über 1,5 Tonnen zieht, der                      59,50 €
                                                                                          Protokolls an das Regie-
                    nicht mit dem vorgeschriebenen Kenn-
                                                                                             rungskommissaria
                           zeichen ausgestattet ist

Die Strafbeträge werden alle 2 Jahre der von der ISTAT errechneten Inflation angepasst und
können daher anders als oben aufgelistet ausfallen. Wird eine Strafe innerhalb von 5 Tagen ab
der Zustellung bezahlt, so wird der Betrag um 30% reduziert, ausgenommen bei Führerschein-
entzug und Beschlagnahme des Fahrzeuges.

32     Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Traktoren
und Arbeitssicherheit
Allgemein

Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, die im Be-    ››   die Wahl/Ernennung des Sicherheitsspre-
trieb bestehenden Risiken für die Sicherheit          chers in Vertretung der Arbeitnehmer
und die Gesundheit zu bewerten und ange-              durch die Arbeitnehmer
messene Vorkehrungen zu treffen.
                                                 Weiters muss der Arbeitgeber dafür sorgen,
Die wichtigsten Schritte, die der Arbeitgeber    dass die vorgesehenen Ausbildungs- und Wei-
vornehmen muss, sind:                            terbildungskurse im Bereich Arbeitssicherheit
››   Dienststelle für Arbeitssicherheitsschutz   durchgeführt werden.
     einrichten                                  Diese betreffen den Arbeitgeber, die Arbeit-
››   Risikobewertung durchführen                 nehmer und in bestimmten Fällen auch die
››   Beauftragten für Erste Hilfe und Brand-     selbstständigen Arbeiter und mitarbeitenden
     schutz ernennen                             Familienmitglieder.

                                                            Traktoren und Arbeitssicherheit   33
Aus- und Weiterbildung

Der Gesetzgeber sieht für die Nutzung bestimmter Arbeitsmittel eine spezifische Aus- und
Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit u.a. auch für landwirtschaftliche Traktoren vor. Die
Verpflichtung, diese Ausbildung zu absolvieren, tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. Betroffen
von dieser Aus- und Weiterbildung sind alle Anwender. Diese können Selbstständige und ihre
mitarbeitenden Familienmitglieder, Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer sein.

ERSTAUSBILDUNG
Dabei handelt es sich um Kurse zur Befähigung zwecks Umgang und Nutzung von landwirt-
schaftlichen Geräten und Fahrzeugen in Bezug auf die Sicherheit. Die Kurse bestehen aus einem
theoretischen und einem praktischen Teil.
In Südtirol werden Traktorkurse im Safetypark in Pfatten, in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler
Bauernbund, angeboten. Diese werden zurzeit großteils vom italienischen Infrastruktur-und
Transportministerium finanziert. Die Anmeldungen erfolgen über den Bauernbund.

Anerkennung von Berufserfahrung
Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, welche bei in Kraft treten des Abkommens (31.12.2015)
nachweislich eine mindestens 2-jährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung für die
Benutzung der betroffenen Arbeitsmittel ausgenommen. Sie müssen innerhalb 12.03.2017 den
ersten Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen. Dieser Nachweis der 2-jährigen Erfahrung kann
bei Bedarf mittels einer Ersatzerklärung erbracht werden. Die Vorlagen der Ersatzerklärungen
ist auf der SBB Internetseite (www.sbb.it – Service - Arbeitssicherheit) bzw. in den Bezirksbü-
ros der Abt. Arbeitsberatung/Löhne des SBB zu finden. Diese Befreiung gilt für alle land- und
forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der Landwirtschaft
verbundene Tätigkeiten gelten. 3

                                                                                 3
                                                                                     laut. Art. 2135 ZGB

34   Traktoren und Arbeitssicherheit
Getragene / Gezogene Geräte
Die Traktorenausbildung gilt auch für alle vom Traktor getragenen und gezogenen Geräte und
daher müssen die Anwender keine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Diese Befreiung gilt für
alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der
Landwirtschaft verbundene Tätigkeiten gelten.4

WEITERBILDUNG
Das Abkommen sieht auch eine Weiterbildung vor. Die Anwender müssen innerhalb von 5 Jah-
reszeiträumen 4 Weiterbildungsstunden nachweisen.

Übergangsbestimmung für Anwender ohne 2-jährige Erfahrung
Am 31.12.2015 tritt eine Bestimmung in Kraft, welche die Ausbildungen für Anwender ohne
2-jährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Sektor, wie folgt, regelt:

››   Anwender, welche vor dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regio-
     nen Konferenz benutzen, müssen innerhalb von 24 Monaten (31.12.2017) die Erstausbildung
     absolviert haben
››   Anwender, welche nach dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regio-
     nen-Konferenz benutzen, müssen vorher die Erstausbildung absolviert haben

                                                                                   4
                                                                                       laut Art. 2135 ZG

                                                            Traktoren und Arbeitssicherheit         35
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS ZUM EINSATZ BESTIMMTER ARBEITSMITTEL

36   Traktoren und Arbeitssicherheit
Traktoren und Arbeitssicherheit   37
38   Traktoren und Arbeitssicherheit
Schon                                                                  Schon
geklickt?                                                              geschnallt?

Erst Sicherheitsbestimmungen
     Überrollbügel einrasten,                                          Erst angurten, dann starten!
dann starten!
       Alle landwirtschaftlichen Maschinen müssen, unabhängig vom Baujahr und unabhängig davon,
       ob diese auf privatem Grund oder öffentlichen Straßen gefahren werden, mit einem Überroll-
       bügel bzw. einer Sicherheitskabine, die als umsturzsicher zugelassen ist (siehe z.B. ROPS- oder
       OECD-Kennzeichnung in der Kabine) und einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein.
Sicherheit sollte in allen Berufen an erster Stelle stehen, so         Fahrerkabine und einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist.
auch inÜBERROLLBÜGEL/
         der Landwirtschaft. Um Unfälle zu vermeiden und               So können Arbeitsunfälle verhindert und infolgedessen viel
auch auf der Straße sicher unterwegs zu sein, ist es wich-             Leid und viele Kosten gespart werden. Sorgen auch Sie für
       SICHERHEITSKABINE
tig, dass der Traktor mit einem Überrollbügel oder einer               Ihre Sicherheit - das Leben wird es Ihnen lohnen.
       Der Überrollbügel verhindert im Falle eines               und Spurbreite des Traktors sind. Wird vorne
       Unfalls mit zusammenhängendem Umkippen                    nicht der Originalbügel, sondern ein Bügel
       des Traktors die „Drehung“ über 90 Grad.                  laut Inail-Richtlinie nachgerüstet, so muss
       Der nachträgliche Einbau eines Überrollbü-                überprüft werden, ob hinter dem Fahrersitz ein
       gels muss auf die Eigenschaften des Traktors              kleinerer zweiter Bügel montiert werden muss.
       abgestimmt und durch eine einfache Einbau-
       erklärung seitens einer Werkstatt bestätigt               SICHERHEITSGURT
       werden. Falls der originale Bügel des Traktor-            Der Sicherheitsgurt dient bei einem Unfall
       herstellers noch verfügbar ist, muss dieser               dem Schutz des Fahrers und verhindert ein
       verbaut werden. Nachbaubügel sind im Sinne                Herausschleudern aus dem Traktor. Die Si-
       der INAIL-Leitlinie nur dann zulässig, wenn das           cherheitsgurte müssen eine CE-Kennzeichnung
       Originalteil nachweislich nicht mehr verfügbar            aufweisen. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist
       ist. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht              nicht vorgesehen. Falls der Traktor oder der
       vorgesehen.                                               Anhänger mit Beifahrersitzen ausgestattet und
       Es gilt zu beachten, dass die Position und der            für mehrere Personen zugelassen ist, müssen
       Typ des Bügels abhängig von Höhe, Gewicht                 auch dort Sicherheitsgurte installiert sein.

                                                                             Traktoren und Arbeitssicherheit             39
SITZE                                              NACHRÜSTEN ALTER TRAKTOREN
Der Sitz muss ebenfalls eine CE-Kennzeichnung      Die Nachrüstung mit Überrollbügel oder mit
aufweisen; nicht homologierte Sitze müssen         Fahrerschutzkabine und mit Sicherheitsgurt
ersetzt werden. Dabei gilt zu beachten, dass die   ist an allen Traktoren, unabhängig vom Baujahr
Kopffreiheit in der Kabine/zum Bügel gewährt       und unabhängig davon, ob sie nur auf priva-
bleibt. Auch für die Montage des Sitzes gibt       tem Grund oder auch auf öffentlichen Straßen
es eine INAIL-Leitlinie. Ein Vermerk im Fahr-      eingesetzt werden, vorzunehmen (auch an
zeugschein ist nicht notwendig, die Montage        sogenannten „Oldtimern“).
muss vom Fachmann bestätigt werden. Diese          Die Nachrüstungen müssen von einer „sach-
Bestätigung muss im Falle einer Kontrolle vor-     kundigen Person“ vorgenommen werden, d.h.
gezeigt werden.                                    am besten von einem KFZ-Techniker (u.a. Land-
                                                   maschinenmechaniker). Jedenfalls muss die-
                                                   ser dabei die technischen Leitlinien des INAIL
                                                   (bisher ISPESL) und die Montageanleitungen
                                                   beachten. Auch muss er eine Erklärung über
                                                   die fachgerechte Nachrüstung ausstellen.
                                                   Sie können sich an den Landmaschinenme-
                                                   chaniker oder Schlosser in Ihrer Nähe wenden.

Welche Schritte müssen beim Nachrüsten eines Überrollbügels und
Sicherheitsgurtes beachtet werden?

      1                  AN LANDMASCHINENMECHANIKER WENDEN

      2                  FACHGERECHTER EINBAU MUSS ERFOLGEN

      3                  MAN ERHÄLT EINE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

                         UNTERLAGEN ZU KONFORMITÄT MIT ZULASSUNGSSCHEIN
      4                  DES TRAKTORS AUFBEWAHREN

40   Traktoren und Arbeitssicherheit
Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung

Nachfolgend werden die Gefahren im Umgang mit landwirtschaftlichen Traktoren und die
wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung derselben aufgezeigt.

              UMKIPPEN IM GELÄNDE
              Beachten Sie, dass Anbaugeräte die Fahreigenschaften eines
              Traktors wesentlich beeinflussen.

              LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL
              Nehmen Sie bei Tätigkeiten über 85 dB geeignete Gehörschutzmittel zur Hand.

              VIBRATIONEN
              Nutzen Sie (insofern vorhanden) die Gewichtseinstellung
              am Fahrersitz zur Regulierung der Dämpfwirkung.
              Vermeiden Sie unnötige Fahrten.

              SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ
              Schützen Sie sich durch geeignete Kleidung sowie
              durch Sonnenschutzmittel. Verwenden Sie bei Bedarf Sonnenbrillen.

              TOTER WINKEL
              Beachten Sie, dass nicht alle Bereiche um Ihren Traktor/Anhänger
              sichtbar sind.

             UMKIPPEN IM GELÄNDE
             Nicht nur Anbaugeräte, sondern auch das Gelände beeinflusst die Fahreigenschaften
             des Traktors. Aufgrund der häufigen Unfälle und den damit zusammenhängenden
             Verletzungen, wurde, zum Schutz des Fahrers, das Gesetz zur Nachrüstung des
             Überrollbügels/der Fahrerkabine erlassen. Diese Kabine verhindert sowohl den
             seitlichen als auch den beim Kippen nach hinten erfolgenden Überschlag. Außerdem
             verhindert der Gurt im Falle eines Umkippens das Herausschleudern des Fahrers
             aus dem Traktor. Trotzdem sollte man beim Fahren im Gelände immer achtsam sein!

                                                          Traktoren und Arbeitssicherheit   41
LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL
               Als Lärm wird jeder für das Gehör schädigende Schall bezeichnet. Beim Fahren
               von Traktoren ist man einer chronischen Lärmbelastung ausgesetzt und somit
               kann es bei Nicht-Verwendung von Gehörschutzmitteln zu Gehörsschäden kom-
               men. Jedoch sind nicht nur Gehörschäden die Folge, auch Schlafprobleme, hoher
               Blutdruck, Nervosität und Stress können durch Dauerlärm verursacht werden.

               Vorbeugung:
               ››   Leise Maschinen kaufen
               ››   Technische Lärmminderungsmaßnahmen (z.B. Dämmung)
               ››   Gehörschutz!

               Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern.
               Durch die Bedingungen im Straßenverkehr müssen diese Gehörschutzmittel an-
               gepasst sein. Im Handbuch des Traktors stehen verschiedene Informationen, wie
               z.B. die Intensität der Lautstärke, die auf den Fahrer einwirkt. Damit kann man
               erkennen, welche Arten von Schutzmittel nützlich sind, welche das Hörvermögen
               im Straßenverkehr zu weit einschränken und welche keinen Sinn aufgrund der
               schlechten Lärmdämmung haben.

               Wichtig:
               ››   Gehörschutzmittel immer sauber halten
               ››   Nicht selbst welche basteln
               ››   Arbeitsdauer und Lautstärke bei der Wahl von Gehörschutzmitteln beachten
               ››   Austauschen wenn alte Gehörschutzmittel kaputt sind

Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern:

     Leichte Lärmdämmung               Mittlere Lärmdämmung        Starke Lärmdämmung
           Ca. 25 dB                       ca. 30-33 dB                 ca. 35-40 dB

Gehörschutzmittel sind nur dann nützlich, wenn sie regelmäßig und während der gesamten
lärmintensiven Arbeitszeit getragen werden.

42   Traktoren und Arbeitssicherheit
VIBRATIONEN
Vibrationen sind häufiger Auslöser für diverse Beschwerden. Am häufigsten je-
doch handelt es sich bei Traktorfahrern um Rückenbeschwerden, welche durch
Ganzkörpervibrationen ausgelöst werden. Diese Rückenprobleme werden durch
starke Vibrationsschwingungen, denen der Fahrer häufig, regelmäßig und über
eine lange Dauer ausgesetzt ist, ausgelöst/verstärkt. Starke Schwingungen ent-
stehen vor allem bei Fahrten über holpriges und unregelmäßiges Gelände oder auf
unebenen Straßen. Um Schmerzen vorzubeugen, muss der Fahrersitz regelmäßig
gewartet und richtig eingestellt werden. Außerdem sollte man (nach Möglichkeit)
Straßen und Wege meiden, welche sich in schlechtem Zustand befinden.

SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ
Regelmäßige UV-Strahlung kann sowohl die Haut als auch die Augen schädigen.
Nicht nur Sonnenbrände, sondern auch Hautkrebs und Schäden an der Netzhaut,
Hornhaut, Augenlinse und Bindehaut können die Folge sein. Häufig lösen UV-Strah-
len auch Allergien, Hautentzündungen und Störungen des Immunsystems aus.

Vorbeugung:
››   Sonnenbrillen (UV-Schutz > CE-Zeichen «100 % UV bis 400 nm»)
››   Sonnenschutzmittel immer wieder auftragen
››   Hut oder Tuch zum Schutz des Nackens

Die Augen sind das empfindlichste Organ des Menschen und müssen daher be-
sonders gut geschützt werden. Gefährdet werden sie in der Landwirtschaft vor
allem durch Splitter/Späne/Staub und durch Sonneneinstrahlung. Jedoch können
auch giftige Gase oder Flüssigkeiten Ursache für eine Augenverletzung sein. Um
dies vorzubeugen, sollte bei allen gefährlichen Arbeiten und Transporten eine
geeignete Schutzbrille/Sonnenbrille getragen werden.

TOTER WINKEL
Der Tote Winkel ist der Bereich rund um den Traktor, der für den Fahrer trotz Spiegel
und anderer Hilfsmethoden nicht sichtbar ist. Um diese Gefahr zu verringern, ist
es empfehlenswert, den Traktor mit weiteren Spiegeln auszustatten. Die dadurch
verringerte Fläche des Toten Winkels dient zur Verhinderung von Unfällen.

                                                Traktoren und Arbeitssicherheit   43
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