SWM ÖKO-STROM WÄRMEPUMPE - Weil wir von hier sind - Stadtwerke Metzingen
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SO GÜNSTIG GEHT
HEIZEN
Heizen Sie mit SWM Öko-Strom sich bei sämtlichen Fragen zu Ihrem Strom- Geben Sie nur Ihre persönlichen Daten und
Ab sofort ist es soweit. SWM Öko-Strom gibt verbrauch wenden können. die Nummer Ihres Stromzählers an und alles
es jetzt auch für Ihre Wärmepumpe. Sichern andere machen wir für Sie. Wir kündigen bei
Sie sich unsere günstigen Preise und halten Heimvorteil: Unkomplizierter Wechsel Ihrem bisherigen Stromanbieter und beliefern
Sie uns bis 31.12.2022 die Treue. Im Gegen- Den Stromanbieter zu wechseln ist nicht Sie mit SWM Öko-Strom Wärmepumpe so-
zug garantieren wir, dass der reine Energie- kompliziert, denn wir kümmern uns um alles. bald Ihr bisheriger Vertrag das zulässt.Gerne
preis bis 31.12.2022 *) nicht erhöht wird. Damit Ihr Strom in Zukunft von uns geliefert können Sie uns auch Ihre letzte Rechnung
wird, müssen Sie lediglich die wenigen mit zukommen lassen.
SWM Öko-Strom Wärmepumpe X
einem gekennzeichneten Felder des bei-
gefügten Auftrags ausfüllen. Oder Sie nutzen *) Die Preise sind gültig für Wärmepumpen bis zu einem Jahres-
29,35 Cent je Kilowattstunde den Heimvorteil und lassen sich in unserem verbrauch von 100.000 kWh. In den Bruttopreisen sind enthalten
und von der Preisgarantie ausgeschlossen: Umsatzsteuer (19 %),
12,00 Euro monatlicher Grundpreis Kundenzentrum persönlich beraten. Stromsteuer (2,05 Cent/kWh netto), die Umlagen durch das
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (0,254 Cent/kWh netto), durch
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (6,500 Cent/kWh netto) sowie
die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung
(0,432 Cent/kWh netto), die Offshore-Netzumlage nach § 17f
100 % Ökostrom Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz (0,395 Cent/kWh netto)
und die abLa-Umlage nach § 18 Absatz 1 der Verordnung zu
Betreiben Sie Ihre Wärmepumpe mit nach- abschaltbaren Lasten (0,009 Cent/kWh netto); neue Steuern und
Abgaben.
haltig erzeugtem Strom. SWM Öko-Strom
Wärmepumpe besteht zurzeit zum Großteil
aus Wasserkraftstrom. Strom aus Wasser-
kraft zu erzeugen, ist eine der saubersten
Arten zur Energiegewinnung. Sie ist völlig
frei von Schadstoffen und vergeudet keine
wertvollen Rohstoffe.
Alles aus einer Hand
Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Deshalb
bieten wir Ihnen das passende Angebot für
Ihren Bedarf. Nutzen Sie die Möglichkeit,
Ihren Haushaltsstrom und Ihren Heizstrom
vom gleichen Anbieter zu beziehen. Wir
bieten Ihnen ab sofort alles aus einer Hand.
Entscheiden Sie sich für SWM Öko-Strom
Wärmepumpe und zeitgleich für unseren
SWM Öko-Strom Privathaushalt. Wir sind
Ihr persönlicher Ansprechpartner, an den Sie
Stadtwerke Metzingen
Kundenservice
Stuttgarter Straße 59 · 72555 Metzingen
Telefon 07123 925-260
Telefax 07123 925-224
www.stadtwerke-metzingen.de
10.2021
E-Mail: kundenservice@metzingen.deAuftrag für SWM Öko-Strom Wärmepumpe
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit X
müssen ausgefüllt werden.
Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben.
1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?) 5. Ihr Zahlungswunsch
Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehrfa- Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns
milienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten, um auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen:
welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links). IBAN
Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung
X Kreditinstitut (Bank)
Postleitzahl, Ort
X Kontoinhaber
2. Ihr bisheriger Strombezug
Unterschrift des Kontoinhabers
Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Energierechnung Ihres bishe-
rigen Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Energierechnung
beifügen, aus der wir dann die Daten übernehmen. Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen (Gläubi-
Zählerart: ger-Identifikationsnummer: DE22ZZZ00000083575), Zahlungen aus diesem Vertrags-
verhältnis von dem oben angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zeitgleich
Stromzählernummer Zählerstand bei Einzug weist der oben genannte Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von den Stadtwerken
X Metzingen auf das angegebene Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Name des bisherigen Stromlieferanten Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
X Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die
mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für
Anzahl der Personen im Haushalt dieses SEPA-Mandat wird dem Kontoinhaber gesondert mitgeteilt.
Vorjahresverbrauch Hochtarif / HT (kWh) Vorjahresverbrauch Niedertarif / NT (kWh)
6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen
Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei-
gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für
Identifikationsnummer der Marktlokation (falls bekannt) die Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für
den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000
kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe, Heizung und eMobil”
(AGB) Anwendung.
Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend
zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw. 7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2022. Die Laufzeit des Vertrages verlän-
gert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von
3. Ihre Adressdaten einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere
(Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?) Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
8. Ihre Vollmacht
Name, Vorname, Titel
X Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent-
gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lie-
Straße, Hausnummer feranten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages
X sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten
entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste
Postleitzahl, Ort hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange
X für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess-
stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner
E-Mail-Adresse Telefon
Messwerte bei diesem Dritten.
9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs)
4. Ihr gewünschter Lieferbeginn (Ab wann dürfen wir Sie mit Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
SWM Öko-Strom Wärmepumpe beliefern?) diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt-
Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün-
werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260,
digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern
Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
Sie nichts anderes wünschen.
(z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular
werden. verwenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht
Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden: vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
Tag Monat Jahr
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
(z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.) spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über
Ich
habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden
möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden: wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetztha-
ben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass
die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
Tag Monat Jahr
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-
ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum:
Ich punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, gemäß § 357 Abs. 8 BGB.
Tag Monat Jahr 10. Ihr Auftrag
Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meine Wärmepumpe beziehen und erteile den SWM
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei Wo-
mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie
chen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die gesetz-
an die obige Adresse zu liefern und nehme die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der
lichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetzbetreiber
Vertrag kommt mit der Bestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 14 Tagen
einhalten können. Für den tatsächlichen Lieferbeginn gilt Ziffer 1 der AGB.*) nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat.
Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt.
Ort, Datum, Ihre Unterschrift
10.2021
Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260
Telefax 07123 925-224 · kundenservice@metzingen.de · www.stadtwerke-metzingen.de
XPreisblatt SWM Öko-Strom Wärmepumpe
Gilt nur für die Belieferung einer Wärmepumpe mit getrennter Messung (Zweizählermessung)
Stand: 01.11.2020
im Kalenderjahr 2021
Netto Brutto1)
Monatlicher Grundpreis 10,08 EUR 2) 12,00 EUR
Verbrauchspreis je Kilowattstunde Hochtarif (HT) 24,66 Cent 29,35 Cent
Verbrauchspreis je Kilowattstunde Niedertarif (NT) 24,66 Cent 29,35 Cent
davon:
Verbrauchspreis Energie HT / NT je kWh 15,022 Cent 2) 17,876 Cent
(ohne die folgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben)
EEG-Umlage je kWh 6,500 Cent 7,735 Cent
KWK-Umlage je kWh 0,254 Cent 0,302 Cent
§ 19-StromNEV-Umlage je kWh 0,432 Cent 0,514 Cent
Offshore-Netzumlage je kWh 0,395 Cent 0,470 Cent
abLa-Umlage je kWh 0,009 Cent 0,011 Cent
Stromsteuer je kWh 2,050 Cent 2,440 Cent
1)
Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen.
Preisgarantie Unterbrechung und Schaltgerät
2)
Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge- Der Strombezug für elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung kann innerhalb
schränkte Preisgarantie bis 31.12.2022. Diese Garantie bezieht sich allein auf den von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unter-
monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Energie (jeweils netto) brechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei
im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG- Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Die Un-
Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der terbrechung des Strombezugs für die Wärmepumpe wird vom Netzbetreiber über
abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzelnen nach Ziffer 7.3.3 bis 7.3.7 ein fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage veranlasst. Das Schaltgerät steht
und 7.6 der AGB) sowie vorbehaltlich dem Entgelt für den Messstellenbetrieb mit intelli- im Eigentum des Netzbetreibers. Der Strombezug wird zu den vom Netzbetreiber
genten Messsystemen (nach Ziffer 7.3.1 bis 7.3.2 der AGB) und der Erhebung zusätz- vorgegebenen NT-Zeiten zum Niedertarif (NT) abgerechnet; der Bezug außerhalb
licher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen nach Ziffer dieser Zeiten (vom Netzbetreiber vorgegebene HT-Zeiten) zum Hochtarif (HT).
7.5 der AGB auf deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Einfluss haben.
Messung
Wandler Der Energieverbrauch der Wärmepumpe wird getrennt vom sonstigen Energiever-
Der angegebene monatliche Grundpreis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Für Wandler brauch über einen separaten Zähler gemessen (Zweizählermessung). Der Kunde ist
wird ein abweichender Grundpreis von 14,29 Euro / Monat netto (17,00 Euro / Monat nicht berechtigt, für andere Geräte und Anlagen als Wärmepumpen Energie über
brutto) berechnet. den separaten Zähler für Wärmepumpen zu beziehen.
Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen?
Verbleibender Zum Vergleich:
Unternehmensmix der Produkt
Stromherkunft Energieträgermix der Stromerzeugung
Stadtwerke Metzingen SWM Öko-Strom
Stadtwerke Metzingen in Deutschland
1,3 %
Kernenergie 3,9 %
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger 11,9 %
Sonstige erneuerbare
39,7 % 39,7 % 39,7 % 40,4 % 13,5 %
Energien 60,3 % 60,3 % 60,3 %
Erneuerbare Energien,
finanziert aus der EEG-Umlage 29,0 %
CO2-Emissionen 0 g/kWh 0 g/kWh 0 g/kWh 352 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0004 g/kWh
10.2021
Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2019; Werte sind gerundet.Auftrag für SWM Öko-Strom Wärmepumpe
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit X
müssen ausgefüllt werden.
Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben.
1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?) 5. Ihr Zahlungswunsch
Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehrfa- Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns
milienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten, um auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen:
welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links). IBAN
Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung
X Kreditinstitut (Bank)
Postleitzahl, Ort
X Kontoinhaber
2. Ihr bisheriger Strombezug
Unterschrift des Kontoinhabers
Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Energierechnung Ihres bishe-
rigen Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Energierechnung
PIE
beifügen, aus der wir dann die Daten übernehmen. Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen (Gläubi-
Zählerart: ger-Identifikationsnummer: DE22ZZZ00000083575), Zahlungen aus diesem Vertrags-
verhältnis von dem oben angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zeitgleich
Stromzählernummer Zählerstand bei Einzug weist der oben genannte Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von den Stadtwerken
X Metzingen auf das angegebene Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Name des bisherigen Stromlieferanten Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
X Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die
mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für
Anzahl der Personen im Haushalt dieses SEPA-Mandat wird dem Kontoinhaber gesondert mitgeteilt.
Vorjahresverbrauch Hochtarif / HT (kWh) Vorjahresverbrauch Niedertarif / NT (kWh)
6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen
Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei-
gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für
Identifikationsnummer der Marktlokation (falls bekannt) die Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für
den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000
kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe, Heizung und eMobil”
(AGB) Anwendung.
Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend
zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw. 7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2022. Die Laufzeit des Vertrages verlän-
gert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von
3. Ihre Adressdaten einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere
(Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?) Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
8. Ihre Vollmacht
Name, Vorname, Titel
X Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent-
gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lie-
Straße, Hausnummer feranten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages
X sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten
entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste
Postleitzahl, Ort hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange
X für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess-
stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner
E-Mail-Adresse Telefon
Messwerte bei diesem Dritten.
KO
9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs)
4. Ihr gewünschter Lieferbeginn (Ab wann dürfen wir Sie mit Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
SWM Öko-Strom Wärmepumpe beliefern?) diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt-
Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün-
werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260,
digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern
Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
Sie nichts anderes wünschen.
(z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular
werden. verwenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht
Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden: vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
Tag Monat Jahr
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
(z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.) spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über
Ich habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden
möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden: wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetztha-
ben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass
die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
Tag Monat Jahr
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-
Ich ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum: punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, gemäß § 357 Abs. 8 BGB.
Tag Monat Jahr 10. Ihr Auftrag
Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meine Wärmepumpe beziehen und erteile den SWM
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei Wo-
mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie
chen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die gesetz-
an die obige Adresse zu liefern und nehme die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der
lichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetzbetreiber
Vertrag kommt mit der Bestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 14 Tagen
einhalten können. Für den tatsächlichen Lieferbeginn gilt Ziffer 1 der AGB.*) nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat.
Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt.
Ort, Datum, Ihre Unterschrift
10.2021
Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260
Telefax 07123 925-224 · kundenservice@metzingen.de · www.stadtwerke-metzingen.de
XPreisblatt SWM Öko-Strom Wärmepumpe
Gilt nur für die Belieferung einer Wärmepumpe mit getrennter Messung (Zweizählermessung)
Stand: 01.11.2020
im Kalenderjahr 2021
Netto Brutto1)
Monatlicher Grundpreis 10,08 EUR 2) 12,00 EUR
Verbrauchspreis je Kilowattstunde Hochtarif (HT) 24,66 Cent 29,35 Cent
Verbrauchspreis je Kilowattstunde Niedertarif (NT) 24,66 Cent 29,35 Cent
davon:
Verbrauchspreis Energie HT / NT je kWh 15,022 Cent 2) 17,876 Cent
(ohne die folgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben)
EEG-Umlage je kWh 6,500 Cent 7,735 Cent
KWK-Umlage je kWh 0,254 Cent 0,302 Cent
§ 19-StromNEV-Umlage je kWh 0,432 Cent 0,514 Cent
Offshore-Netzumlage je kWh 0,395 Cent 0,470 Cent
abLa-Umlage je kWh 0,009 Cent 0,011 Cent
Stromsteuer je kWh 2,050 Cent 2,440 Cent
1)
Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen.
Preisgarantie Unterbrechung und Schaltgerät
2)
Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge- Der Strombezug für elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung kann innerhalb
schränkte Preisgarantie bis 31.12.2022. Diese Garantie bezieht sich allein auf den von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unter-
monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Energie (jeweils netto) brechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei
im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG- Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Die Un-
Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der terbrechung des Strombezugs für die Wärmepumpe wird vom Netzbetreiber über
abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzelnen nach Ziffer 7.3.3 bis 7.3.7 ein fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage veranlasst. Das Schaltgerät steht
und 7.6 der AGB) sowie vorbehaltlich dem Entgelt für den Messstellenbetrieb mit intelli- im Eigentum des Netzbetreibers. Der Strombezug wird zu den vom Netzbetreiber
genten Messsystemen (nach Ziffer 7.3.1 bis 7.3.2 der AGB) und der Erhebung zusätz- vorgegebenen NT-Zeiten zum Niedertarif (NT) abgerechnet; der Bezug außerhalb
licher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen nach Ziffer dieser Zeiten (vom Netzbetreiber vorgegebene HT-Zeiten) zum Hochtarif (HT).
7.5 der AGB auf deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Einfluss haben.
Messung
Wandler Der Energieverbrauch der Wärmepumpe wird getrennt vom sonstigen Energiever-
Der angegebene monatliche Grundpreis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Für Wandler brauch über einen separaten Zähler gemessen (Zweizählermessung). Der Kunde ist
wird ein abweichender Grundpreis von 14,29 Euro / Monat netto (17,00 Euro / Monat nicht berechtigt, für andere Geräte und Anlagen als Wärmepumpen Energie über
brutto) berechnet. den separaten Zähler für Wärmepumpen zu beziehen.
Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen?
Verbleibender Zum Vergleich:
Unternehmensmix der Produkt
Stromherkunft Energieträgermix der Stromerzeugung
Stadtwerke Metzingen SWM Öko-Strom
Stadtwerke Metzingen in Deutschland
1,3 %
Kernenergie 3,9 %
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger 11,9 %
Sonstige erneuerbare
39,7 % 39,7 % 39,7 % 40,4 % 13,5 %
Energien 60,3 % 60,3 % 60,3 %
Erneuerbare Energien,
finanziert aus der EEG-Umlage 29,0 %
CO2-Emissionen 0 g/kWh 0 g/kWh 0 g/kWh 352 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0004 g/kWh
10.2021
Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2019; Werte sind gerundet.Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die Lieferung elektrischer Energie
zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen
Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe, Heizung und eMobil
1. Vertragsschluss / Lieferbeginn nicht entstanden oder wesentlich geringer als die in 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach
Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten Rechnung gestellten Kosten. Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlun-
in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Liefer- 3.3 Der Lieferant kann vom Kunden monatliche Abschlags- gen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen
beginns zustande. Der tat sächliche Lieferbeginn hängt zahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese auf (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege
davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder
Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefer ver trages 12 Monate oder, sofern eine solche Berechnung nicht Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.
etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letztverbrau- möglich ist, nach dem durchschnittlichen Verbrauch ver- 5.2 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der
cher: Eine Belieferung von privaten Letztverbrauchern gleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung
erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen seiner Forderung ergreifen. Fordert der Lieferant
gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei zu berücksichtigen. Ist die Messstelle des Kunden mit erneut zur Zahlung auf, stellt er dem Kunden die
denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu aus- einem intelligenten Messsystem ausgestattet, ist der dadurch entstandenen Kosten gemäß Ziffer 16 nach
drücklich auf. Lieferant berechtigt, anstelle der Erhebung von Ab- tatsächlichem Aufwand in Rechnung. Entstehen dem
schlagszahlungen, monatlich bis zum 20. des auf einen Lieferanten durch die Beauftragung eines Rechtsan-
2. Umfang und Durchführung der Lieferung / Liefermonat folgenden Kalendermonats die Entgelte walts oder Inkassodienstleisters als Verzugsschaden i.
Weiterleitungsverbot / Befreiung von der nach diesem Vertrag für die im Vormonat gelieferte S. v. § 288 BGB ersatzfähige Kosten, sind diese vom
Leistungspflicht Energie abzurechnen. Kunden zu ersetzen. Dabei werden dem Kunden die
2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten 3.4 Zum Ende jedes vom Lieferanten festgelegten Abrech- durch Beauftragung eines Inkassodienstleisters (auch
Bedarf an Energie an seine vertraglich benannte Ent- nungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich über- des Netzbetreibers) entstandenen Kosten berechnet.
nahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze schreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrund-
des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher der lage der Kosten nachzuweisen; die Kostenberechnung
und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf die nach
energiewirtschaftlich identifiziert wird. der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden
2.2 Der Kunde wird die Energie lediglich zur eigenen Versor- eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Ab- Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der
gung nutzen. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig. rechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstan-
zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich den oder wesentlich geringer.
2.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten
in der Energieversorgung ist der Lieferant, soweit erstattet bzw. nachentrichtet, spätestens aber mit der 5.3 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zah-
es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Der Kunde hat – lungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner abweichend von Satz 1 – das Recht, eine kostenpflichtige 5.3.1 sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch
Leistungspflicht befreit. Zu den möglichen Ansprüchen monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrech- ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie
des Kunden gegen den Netzbetreiber wird auf Ziffer 10 nung zu wählen, die auf Grundlage einer gesonderten der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrech-
verwiesen. Vereinbarung mit dem Lieferanten erfolgt. Bei einer nungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung
monatlichen Abrechnung entfällt das Recht des Liefe- der Messeinrichtung verlangt und solange durch die
2.4 Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten ranten nach Ziffer 3.3 Satz 1.
durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der
Einfluss haben und deren Abwendung mit einem an- 3.5 Der Kunde kann jederzeit vom Lieferanten verlangen, Messeinrichtung festgestellt ist, oder
gemessenen technischen oder wirtschaftlichen Auf- eine Nachprüfung der Messeinrichtungen an seiner 5.3.2 sofern aus Sicht eines verständigen Kunden die ernsthaf-
wand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Entnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine te Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, z.
Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeits- staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 40 Abs. 3 B. bei falschen Kundennamen, verwechselten Entnah-
kampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesent- MessEG zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung mestellen, ohne Weiteres erkennbaren Rechenfehlern
lich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die fallen dem Kunden nur dann zur Last, sofern die eich- oder bei weit außerhalb der Plausibilität liegenden
Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten be- rechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten Verbrauchsmengen, auch wenn eine Nachprüfung der
freit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht werden. Messeinrichtung deren ordnungsgemäße Funktion be-
endgültig beseitigt sind. 3.6 Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine stätigt hat. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben
2.5 Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht be- Überschreitung der eichrechtlichen Verkehrsfehler- von Ziffer 5.3 unberührt.
freit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netz- grenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des 5.4 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbe-
anschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Rechnungsbetrags festgestellt (wie z. B. auch bei einer strittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprü-
Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Rechnung auf der Grundlage falscher Messwerte), chen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche
Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag des Kunden aufgrund vollständiger oder teilweiser
des Kunden gegen den Lieferanten bleiben für den Fall unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Haupt-
unberührt, dass den Lieferanten an der Unterbrechung der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Ist das leistungspflichten. Es gilt weiterhin nicht für Forderun-
ein Verschulden trifft. Ausmaß des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen gen des Kunden, die im Rahmen des Rückabwicklungs-
oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an (und liegen verhältnisses nach Widerruf des Vertrags entstehen.
3. Messung / Zutrittsrecht / Abschlagszahlungen / auch keine rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte oder
Abrechnung / Anteilige Preisberechnung ein vom Messstellenbetreiber ermittelter korrigier- 6. Vorauszahlung / Sicherheitsleistung
3.1 Die Menge der gelieferten Energie wird durch Mess- ter Verbrauch vor), so ermittelt der Lieferant den 6.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche
einrichtungen bzw. Messsysteme (oder rechtmäßige Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn
Ersatzwertbildung) des zuständigen Messstellenbetrei- Ablesung durch Schätzung entsprechend Ziffer 3.1 der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht
bers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen Satz 6. Ansprüche nach dieser Ziffer sind auf den der unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde in-
wird vom Messstellenbetreiber oder Lieferanten oder Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablese- nerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt
auf Verlangen des Lieferanten oder des Messstellenbe- zeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten
treibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Verlangt des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum Fällen.
der Lieferant eine Selbstablesung des Kunden, fordert festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf
längstens drei Jahre beschränkt. 6.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Be-
der Lieferant den Kunden rechtzeitig dazu auf. Die ginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie
Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt zum Zwecke 3.7 Ändert sich das vertragliche Entgelt während des die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die
der Abrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels Abrechnungszeitraums, so rechnet der Lieferant ge- Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach
oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des änderte verbrauchsunabhängige Preisbestandteile billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung
Lieferanten an einer Überprüfung der Ablesung. Der tagesgenau ab. Für die Abrechnung geänderter ver- ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der
Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn brauchsabhängiger Preisbestandteile wird die nach Vorauszahlung wird aus dem durchschnittlichen monat-
ihm diese nicht zumutbar ist. Nimmt der Kunde eine Ziffer 3.1 ermittelte Verbrauchsmenge des Kunden im lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungs-
rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder Abrechnungszeitraum auf Grundlage einer Schätzung zeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – wenn
verspätet vor oder sind aus anderen Gründen keine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf den Zeitraum kein vorhergehender Abrechnungszeitraum besteht – aus
Messwerte bzw. vom Messstellenbetreiber rechtmäßig vor und nach der Preisänderung aufgeteilt, wobei dem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch vergleich-
ermittelten Ersatzwerte verfügbar, so kann der Liefe- jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der barer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt.
rant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ab- Grundlage vergleichbarer Erfahrungswerte angemes- Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheb-
lesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch sen zu berücksichtigen sind. Die nach der Preisän- lich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Be- derung anfallenden Abschlagszahlungen können
rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. entsprechend angepasst werden. 6.3 Die Vorauszahlung wird mit der jeweils nächsten vom
Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlung (Ab-
3.2 Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung 4. Schaltgerät für Wärmepumpe, Heizung und eMobil: schläge nach Ziffer 5.1 oder Rechnungsbeträge) verrech-
dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Installation, Beschädigung, Störung net. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Vorauszah-
des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers den lung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel
Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen 4.1 Der Netzbetreiber bestimmt den Anbringungsort des
Schaltgeräts. Bei der Wahl des Anbringungsortes ist die oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet
zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen bzw. nachentrichtet.
Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Mes- Möglichkeit der Fernbedienung zu berücksichtigen. Der
seinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung Netzbetreiber hat den Kunden zu beteiligen und dessen 6.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Liefe-
kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aus- berechtigte Interessen angemessen zu berücksichtigen. rant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld-
hang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden einer oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw.
mind. eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; Verlegung des Schaltgerätes zuzustimmen, wenn dies den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
mind. ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Fernbe- 6.5 Anstelle einer Vorauszahlung kann der Lieferant eine
dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen dienung möglich ist. Der Kunde hat die Kosten einer Sicherheitsleistung in Höhe der für einen Zeitraum von
zugänglich sind. Wenn der Kunde den Zutritt unbe- Verlegung des Schaltgerätes nach Satz 4 zu tragen. zwei Liefermonaten voraussichtlich durchschnittlich zu
rechtigt verweigert oder behindert, stellt der Lieferant 4.2 Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen und Stö - leistenden Zahlungen verlangen. Sofern die Parteien
dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten nach rungen des Schaltgerätes dem Netzbetreiber unverzüg- nichts anderes vereinbaren, ist eine Sicherheitsleistung
tatsächlichem Aufwand in Rechnung. Auf Verlangen lich mitzuteilen. nur zulässig in Form einer unbedingten, unwiderruf-
des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- lichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europä-
sen; die Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein 5. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines ischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating
und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu Beauftragten / Zahlungsverweigerung/ Aufrech- im „A“-Bereich von Standard & Poors oder ein gleich-
nung
10.2021
erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden wertiges Rating einer anderen international anerkannten
ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien Rating-Agentur aufweisen.6.6 Der Lieferant kann sich aus der Sicherheit befriedigen, Entgelte für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Ziffer 7.5 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach
sobald der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen Messsystemen und modernen Messeinrichtungen zu billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen
in Verzug ist. Der Lieferant wird die Sicherheit nur in treffen, wonach der grundzuständige Messstellenbe- (Erhöhungen oder Senkungen). Anlass für eine solche
dem Umfang verwerten, in dem dies zur Erfüllung der treiber gegenüber dem Lieferanten abrechnet, soweit der Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in
rückständigen Zahlungsverpflichtungen erforderlich ist. Lieferant sicherstellt, dass eine zusätzliche Inanspruch- Ziffer 7.2 genannten Kosten. Der Lieferant überwacht
6.7 Die Verwertung der Sicherheit nach Ziffer 5.6 wird der nahme des Kunden für diese Entgelte durch den grund- fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang
Lieferant dem Kunden unter Fristsetzung schriftlich an- zuständigen Messstellenbetreiber ausgeschlossen ist. einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten
drohen, es sei denn nach den Umständen des Einzelfalls Ziffer 7.3.1.1 gilt entsprechend. nach Ziffer 7.2 seit der jeweils vorhergehenden Preisan-
besteht Grund zu der Annahme, dass eine Befriedigung 7.3.3 Die vom Lieferanten an den Übertragungsnetzbetreiber passung nach dieser Ziffer 7.8 bzw. – sofern noch keine
aus der Sicherheit zu spät erfolgen würde. Ist der zu zahlende EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 EEG i. V. m. Preisanpassung nach dieser Ziffer 7.8 erfolgt ist – seit
Abschluss des Vertrags für den Kunden ein Handelsge- der EEV. Mit der EEG-Umlage werden Kosten ausgegli- Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirk-
schäft, beträgt die Frist wenigstens eine Woche. In allen chen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die samwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt.
übrigen Fällen beträgt sie einen Monat. Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder
der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die einseitige
6.8 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, soweit Leistungsbestimmung des Lieferanten nach billigem Er-
ihre Voraussetzungen weggefallen sind. entstehen.
messen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeitpunkte
6.9 Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der 7.3.4 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende einer Preisanpassung; diese sind so zu wählen, dass
Belieferung sowie zur Kündigung in Ziffer 9 bleiben KWK-Umlage nach § 26 KWKG. Mit der KWK-Umlage Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungüns-
unberührt. werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungs- tigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als
netzbetreibern durch die Abwicklung der gesetzlichen Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens
7. Entgelte / Zukünftige Steuern, Abgaben und Vorgaben zur Förderung der Stromerzeugung aus in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kosten-
sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen / hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB
Preisanpassung nach billigem Ermessen sowie zur Förderung des Ausbaus von Wärme- und das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des
7.1 Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den Kältenetzen entstehen. Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen. Änderun-
Preisbestandteilen nach den Ziffern 7.2 bis 7.6 zusammen. 7.3.5 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende gen von Grundpreis und Arbeitspreis nach dieser Ziffer
7.2 Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchs- § 19-StromNEV-Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV. 7.8 sind nur zum Monatsersten möglich. Preisanpas-
abhängigen Arbeitspreis in der sich aus dem beigefügten Mit der § 19-StromNEV-Umlage werden Kosten sungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem
Preisblatt ergebenden Höhe. Diese werden auf Grund- ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor
lage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller aus der Verpflichtung entstehen, nachgelagerten Netz- dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In
Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende betreibern Erlöse zu erstatten, die diesen entgehen, diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne
Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, weil sie bestimmten Letztverbrauchern mit atypi- Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des
die Kosten für den Messstellenbetrieb mit Messeinrich- schem Verbrauchsverhalten oder besonders hohem Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hie-
tungen, modernen Messeinrichtungen und Messsyste- Stromverbrauch nach § 19 Abs. 2 StromNEV reduzierte rauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung
men – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Mess- Netzentgelte anbieten müssen. gesondert hingewiesen.
stellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – das an 7.3.6 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende 7.9 Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhält
den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG. Die der Kunde unter Tel.-Nr. 07123 925-260 oder im Internet
Konzessionsabgaben. Der Lieferant ist berechtigt, mit Offshore-Netzumlage gleicht Teile der Kosten aus, unter www.stadtwerke-metzingen.de
grundzuständigen Messstellenbetreibern Vereinbarun- die den Übertragungsnetzbetreibern durch Entschädi- 8. Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen
gen zur Abrechnung der Entgelte für den Messstellen- gungszahlungen nach Maßgabe von § 17e EnWG an Die Regelungen des Vertrags und dieser Bedingungen
betrieb mit modernen Messeinrichtungen zu treffen, Betreiber von betriebsbereiten Offshore-Windenergie- beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen-
wonach der grundzuständige Messstellenbetreiber ge- anlagen in Folge von Störungen oder Verzögerungen bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.
genüber dem Lieferanten abrechnet, soweit der Liefe- der Netzanbindung dieser Anlagen entstehen sowie B. EnWG, Grundversorgungsverordnung, Netzzugangs-
rant sicherstellt, dass eine zusätzliche Inanspruchnahme u. a. Offshore-Anbindungskosten nach § 17d Abs. 1 verordnung, MsbG, MessEG und MessEV, höchstrich-
des Kunden für diese Entgelte durch den grundzustän- EnWG, den §§ 17a und 17b EnWG sowie die Kosten terliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse
digen Messstellenbetreiber ausgeschlossen ist. nach § 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EnWG und des Flächen- der BNetzA). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis
7.3 Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie entwicklungsplans nach § 5 WindSeeG. kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare
folgende Preisbestandteile nach den Ziffern 7.3.1 bis 7.3.7 Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmen-
7.3.7 in der jeweils geltenden Höhe. Die bei Vertrags- abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV. Die abLa- bedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern
schluss geltende Höhe ist im beigefügten Preisblatt Umlage gleicht Kosten aus, die den Übertragungsnetz- deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase
angegeben. Die für das jeweils folgende Kalender- betreibern durch Zahlungen an Betreiber bestimmter zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzge-
jahr geltende Höhe der Preisbestandteile nach den Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie entstehen, bungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar
Ziffern 7.3.3 und 7.3.6 werden bis zum 15.10. eines deren Leistung auf Anforderung der Übertragungs- war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die
Kalenderjahres, diejenige der Preisbestandteile nach netzbetreiber zur Aufrechterhaltung der Netz- und er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem
den Ziffern 7.3.4, 7.3.5 und 7.3.7 bis zum 25.10. eines Systemstabilität reduziert werden kann. Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertrags-
Kalenderjahres von den Übertragungsnetzbetreibern 7.4 Ist eine Umlage nach Ziffer 7.3.3 bis 7.3.7 negativ, re- schluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen
im Internet veröffentlicht (derzeit: www.netztranspa- duziert sich das für die gelieferte Energie zu zahlende entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten
renz.de). Im Einzelnen: Entgelt in entsprechender Höhe. bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen
7.3.1 Das vom Lieferanten an den Netzbetreiber abzufüh- (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für
7.5 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung
rende Entgelt für den konventionellen Messstellenbe- nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in Ziffern
trieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen. Der oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen
7.2, 7.3 und 7.6 nicht genannten Steuern oder Abgaben ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese
Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines belegt, erhöht sich das vom Kunden zu zahlende Ent-
Kalenderjahres auf Grundlage der von der zuständigen Bedingungen – mit Ausnahme des Entgelts - unverzüg-
gelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der lich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es
Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § 21a EnWG i. jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls
V. m. der ARegV, der StromNEV und sonstigen Bestim- die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von
die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich
mungen des EnWG festgelegten und jeweils zum 01.01. Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allge-
eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und
mein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich
Erlösobergrenze. Der Netzbetreiber veröffentlicht die o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren
jeweils geltende Höhe des Entgelts für den Messstellen- macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestim-
Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag ge- mungen). Anpassungen des Vertrags und dieser Bedin-
betrieb auf seiner Internetseite. schuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils gungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten
7.3.1 Der Lieferant berechnet das vom Kunden zu zahlende geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstattun- möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der
1 Entgelt im Rahmen von monatlichen Abschlägen bzw. gen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer entspre- Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs
Abrechnungen mit 1/12 des Jahresentgelts. chenden Entgeltreduzierung. Eine Weiterberechnung Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Text-
7.3.1 Wird oder ist eine nach diesem Vertrag vom Lieferanten erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeit- form mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht,
2 belieferte Marktlokation des Kunden mit einem intelli- punkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss kon- den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum
genten Messsystem oder einer modernen Messeinrich- kret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung
tung im Sinne des MsbG ausgestattet, entfällt der Preis- Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten
bestandteil nach Ziffer 7.3.1 für diese Marktlokation. Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
In diesem Fall schuldet nach den Vorgaben des MsbG die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Rege-
grundsätzlich der Kunde dem Messstellenbetreiber das lung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf 9. Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung /
Messstellenbetriebsentgelt, es sei denn, der Lieferant ist oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Sonderkündigungsrecht bei Einbau intelligentes
nach Ziffer 7.3.2 zur Zahlung des Messstellenbetriebsent- Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entste- Messsystem
gelts gegenüber dem Messstellenbetreiber verpflichtet. hung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche 9.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung sofort einzu-
Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstel- stellen und die Anschlussnutzung durch den zuständi-
7.3.2 Ist der Lieferant aufgrund einer vertraglichen, gesetz- lung informiert.
lichen oder regulierungsbehördlichen Regelung anstelle gen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der
des Kunden verpflichtet, das Entgelt für den Messstellen- 7.6 Zusätzlich fällt auf die Preisbestandteile nach Ziffern 7.2 Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Energie
betrieb mit intelligenten Messsystemen oder modernen und 7.3 sowie etwaige zukünftige Steuern, Abgaben unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung
Messeinrichtungen für belieferte Marktlokationen des und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach Ziffer der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“)
Kunden an den Messstellenbetreiber abzuführen, zahlt 7.5 die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an. und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weite-
der Kunde dieses Entgelt in der jeweils vom grundzu- 7.7 Der Lieferant teilt dem Kunden bei Belieferung die ren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist.
ständigen Messstellenbetreiber auf seiner Internetseite jeweils geltende Höhe eines nach Ziffern 7.3, 7.5 und 9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von
veröffentlichten Höhe. Der Lieferant wird dem Kunden 7.6 zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit. mindestens € 100,00 inklusive Mahn- und Inkassokosten
das zu zahlende Entgelt und den Umstand, dass dieses 7.8 Der Lieferant ist verpflichtet, den Grundpreis und den ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Lieferung ein-
im Rahmen dieses Vertrages vom Lieferanten an den Arbeitspreis nach Ziffer 7.2 – nicht hingegen die ge- zustellen und die Anschlussnutzung durch den zustän-
Kunden weiterberechnet wird informatorisch mitteilen, sondert in der jeweils geltenden Höhe an den Kunden digen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen. Bei der Be-
soweit und sobald ihm diese Umstände bekannt sind. weitergegebenen Preisbestandteile nach Ziffern 7.3 rechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte
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Der Lieferant ist berechtigt, mit grundzuständigen Mess- und 7.6 sowie etwaige zukünftige Steuern, Abgaben Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig
stellenbetreibern Vereinbarungen zur Abrechnung der und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach beanstandet hat, oder die wegen einer VereinbarungSie können auch lesen