STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 - Consdorf

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STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 - Consdorf
ADMINISTRATION COMMUNALE DE CONSDORF

STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG
                          PHASE 1
         -UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG-

 PAG-ÄNDERUNG AN DER „RUE KUELSCHEIER“
                        MAI 2020

 CO3 s.à r.l.         Concepts, Conseil, Communication en ur-     tel: 26.68.41.29
 3, bd de l’Alzette   banisme, aménagement du territoire et en-   fax: 26.68.41.27
 L-1124 Luxembourg    vironnement                                 mail: info@co3.lu
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 - Consdorf
Auftraggeber:

Administration Communale de Consdorf
8, Route d’Echternach,
L-6212 Consdorf

Auftragnehmer:

CO3 s.à r.l.
3, bd de l´Alzette
L-1124 Luxembourg

Bearbeiter:

Romina Schares, M.Sc. Umweltbiowissenschaften

Bildnachweis Deckblatt:

Blick von der „Rue Kuelscheier“ auf die Fläche
Quelle: CO3, Mai 2020

CO3 S.À R.L.                                     MAI 2020
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 - Consdorf
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 UEP                                  I

INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS                                                    II

1.      EINLEITUNG                                                       3
1.1     Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)            4

1.2     Vorgehensweise und Methodik                                      4

1.3     Prüferfordernisse im Hinblick auf Natura2000-Zonen               5

1.4     Datengrundlage                                                   6

2.      PLANGEBIETSBESCHREIBUNG                                          9

3.      ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG                 11
3.1     Verträglichkeit mit übergeordneten Plänen und Programmen        11

3.2     SUP - Phase 1 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)                 15

4.      FAZIT                                                          17

5.      LITERATURVERZEICHNIS                                           19

6.      ANHANG                                                         21

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Oben: Auszug aus dem PAG en vigueur - „Rue Kuelscheier“ mit Abgrenzung der Modification ponctuelle
                 (schwarz). Karte PAG en vigueur siehe Anhang I. Unten: Auszug aus dem PAG modifié - „Rue
                 Kuelscheier“ mit Abgrenzung der Modification ponctuelle (schwarz). Karte PAG modifié siehe Anhang II.
                 Quelle: CO3, 18.05.2020. ...........................................................................................................3

Abbildung 2: Lokalisierung des FFH-Gebietes (grün), des Plangebietes der vorliegenden UEP (rot), der Screeningfläche 1 des
                    faunistischen Screenings von Milvus (gelb schraffiert) und des Gehölzsaumes (orange schraffiert) auf dem
                    Orthophoto 2019. Quelle: Quelle: http://www.geoportail.lu, zuletzt abgerufen am 18.05.2020 ...........5

Abbildung 3: Üppiger Gehölzsaum im Übergangsbereich zum Schutzgebiet. Quelle: CO3, Mai 2020.................................6

Abbildung 4: Abgrenzung der geplanten PAG-Änderung (rot) auf dem Orthophoto 2019. Quelle: http://www.geoportail.lu,
                  zuletzt abgerufen am 18.05.2020. ..................................................................................................9

Abbildung 5: Fotos des Plangebietes. Blick von der „Rue Kuelscheier“ auf das Plangebiet, zu sehen ist die Obstbaumreihe
                   sowie der alte Schuppen (links). Blick vom „Haerdwee“ auf das Plangebiet, zu sehen ist u.a. die
                   Stromleitung nordöstlich der Fläche. Quelle: CO3, Mai 2020............................................................9

Abbildung 6: Foto Plangebiet. Blick vom westlichen Flächenrand auf das Plangebiet. Quelle: CO3, Mai 2020. .................. 10

Abbildung 7: Foto des Umfelds. Blick vom westlichen Flächenrand des Plangebietes auf das Umfeld, zu sehen sind Grünland,
                   üppige Gehölzsäume sowie Waldgebiete. Quelle: CO3, Mai 2020. ................................................. 10

Abbildung 8: Plangebiet (rot) als Bestandteil des Großen Landschaftsraumes (GEP) „Müllerthal“ (grün). Quelle:
                 http://www.geoportail.lu, zuletzt abgerufen am 18.05.2020 ............................................................ 14

Abbildung 9: Erheblichkeitsbewertung in der SUP. Quelle: eigene Darstellung nach SUP-Leitfaden, 2010 .......................... 15

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STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 - Consdorf
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 UEP                                                                            3

1.        EINLEITUNG
Das vorliegende Dokument beinhaltet die Phase 1 (UEP) der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für eine
punktuelle Änderung des Plan d’Aménagement Général (PAG). Die von der Gemeinde Consdorf in Auftrag
gegebene Modification ponctuelle an der „Rue Kuelscheier“ in der Ortschaft Consdorf umfasst die Umwid-
mung einer „Zone d’habitation 1 (HAB-1)“ (östl. Plangebiet) und einer „Zone agricole (AGR)“ (westl. Plan-
gebiet) in eine „HAB-1“ (gesamtes Plangebiet), welche mit einem „Plan d’aménagement particulier (PAP)“
überlagert wird.

Abbildung 1: Oben: Auszug aus dem PAG en vigueur - „Rue Kuelscheier“ mit Abgrenzung der Modification ponctuelle
         (schwarz). Karte PAG en vigueur siehe Anhang I. Unten: Auszug aus dem PAG modifié - „Rue Kuelscheier“ mit Ab-
         grenzung der Modification ponctuelle (schwarz). Karte PAG modifié siehe Anhang II. Quelle: CO3, 18.05.2020.

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STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 - Consdorf
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Ziel der PAG-Änderung ist die Ausweisung einer HAB-1 Zone und Errichtung eines Wohngebäudes an der
„Rue Kuelscheier“.

1.1       Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)
Unter der generellen Zielsetzung, dem Erhalt und Schutz der Umwelt bzw. der Verbesserung ihrer Qualität,
dem Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen,
hat das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie erlassen, nach der die Bewertung der möglichen
Auswirkungen von Plänen und Programmen auf diese Ziele zu erfolgen hat.

Diese sogenannte SUP-Richtlinie legt fest, dass „Pläne und Programme, die aufgrund von Rechts- und Ver-
waltungsvorschriften erstellt werden müssen“, der SUP-Pflicht unterliegen und zu prüfen sind. Bei einem PAG
handelt es sich um eine Planung im Sinne der europäischen SUP-Richtlinie, die durch das Gesetz vom 22.
Mai 2008 „relative à l'évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l'environnement“, im
weiteren Verlauf als SUP-Gesetz bezeichnet, in nationales Recht umgesetzt wurde.

Geringfügige Änderungen, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene betreffen, bedürfen nur dann
einer Umweltprüfung, wenn erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können
(vgl. Art. 2.3 SUP-Gesetz). Die betreffenden Planungen müssen keiner Umweltprüfung unterzogen werden,
wenn die verantwortliche Behörde (hier die Gemeinde bzw. der Schöffenrat) zum Schluss kommt, dass vo-
raussichtlich nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Das für Umwelt zuständige Ministeri-
um gibt eine Stellungnahme ab zur Bewertung der Unerheblichkeit von Umweltauswirkungen durch die Ge-
meinde. Die Gemeinde trägt die Verantwortung für den Entschluss keine SUP durchzuführen.

1.2       Vorgehensweise und Methodik
Die Vorgehensweise der SUP für Pläne und Programme ist in der „EU Richtlinie über die Prüfung der Um-
weltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ (Richtlinie 2001/42/EG) verankert, die durch die „Loi
du 22 mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur
l’environnement“ in nationales Recht umgesetzt wurde.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, Art. 5 Absatz f des SUP-Gesetzes, werden in einer SUP die mögli-
chen Auswirkungen des Projektes auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Bo-
den, Landschaft, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter sowie die Zusammenhänge zwischen diesen
verschiedenen Schutzgütern beschrieben und bewertet.

In der ersten Phase der SUP, der UEP, wird die Planung analysiert. Die Untersuchungsfläche wird eingehend
betrachtet, um die Erheblichkeit potentieller Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Als Indikatoren des
Umweltzustandes werden die Schutzgüter und übergeordnete Umweltleitziele herangezogen. Die Bewertung
wird auf einer Skala von I bis V (nicht betroffen bis sehr hohe Auswirkung) durchgeführt (vgl. Kapitel 3). Sind
bei mindestens einem Schutzgut erhebliche, d.h. hohe oder sehr hohe Auswirkungen nicht auszuschließen,
ist die Phase 2 der SUP zu erstellen.

Ziel ist es, in der Phase 1 (Umwelterheblichkeitsprüfung) die Schutzgüter zu ermitteln für die erhebliche Um-
weltauswirkungen ausgeschlossen werden können, um in der Phase 2 (Umweltbericht) nur diejenigen weiter
zu prüfen, für die erhebliche Umweltauswirkungen in Phase 1 nicht ausgeschlossen werden konnten (= „Fil-
terverfahren“). Zwischen den beiden Phasen ist eine Stellungnahme des für Umwelt zuständigen Ministeri-
ums sowie gegebenenfalls anderer betroffener Behörden einzuholen. Diese legen im Rahmen ihrer Stellung-

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STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 - Consdorf
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nahme, auf Basis der in der Phase 1 der SUP getroffenen Aussagen, Ausmaß und Detaillierungsgrad der
Phase 2 der SUP fest.

Die Anfrage für eine Stellungnahme der zuständigen Ministerien und Behörden ist nach Art. 6.3 SUP-Gesetz
einzuholen, wenn erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können und eine Phase 2
der SUP notwendig wird, bzw. nach Art. 2.3 SUP-Gesetz einzuholen, wenn erhebliche Umweltauswirkungen
bereits im Rahmen der Phase 1 der SUP ausgeschlossen werden konnten.

1.3       Prüferfordernisse im Hinblick auf Natura2000-Zonen
Das Plangebiet der PAG-Änderung liegt in keiner Natura2000-Zone. Es befindet sich allerdings in ca.
100 m südwestlicher Entfernung (kürzeste Distanz) zu Ausläufern des FFH-Gebietes LU0001011 „Vallée de
l’Ernz noire/Beaufort/Berdorf“.

Abbildung 2: Lokalisierung des FFH-Gebietes (grün), des Plangebietes der vorliegenden UEP (rot), der Screeningfläche 1 des
         faunistischen Screenings von Milvus (gelb schraffiert) und des Gehölzsaumes (orange schraffiert) auf dem Orthophoto
         2019. Quelle: Quelle: http://www.geoportail.lu, zuletzt abgerufen am 18.05.2020

Im Fledermaus- und Avifaunascreening von Milvus (2020) war das Plangebiet Bestandteil der Screeningflä-
che 1 (Größe: 0,35 ha), die sich deutlich weiter ins nördliche Grünland erstreckte. Im Screening wurde an-
gemerkt, dass eine Bebauung der Fläche negative Auswirkungen auf die im Standarddatenbogen gelisteten
Erhaltungsziele des FFH-Gebietes, wie zum Beispiel den Rotmilan (Milvus milvus) oder das Große Mausohr
(Myotis myotis), haben könnte.

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Abbildung 3: Üppiger Gehölzsaum im Übergangsbereich zum Schutzgebiet. Quelle: CO3, Mai 2020

Aufgrund der geringen Flächengröße des Plangebietes der vorliegenden UEP (Größe: 0,16 ha), der Entfer-
nung zum Schutzgebiet (ca. 100 m) und den üppigen Gehölzstrukturen im Übergangsbereich zum FFH-
Gebiet werden keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele des nahegelegenen Schutzge-
bietes LU0001011 und somit keine Relevanz nach Art. 32 NatSchG erwartet.

1.4       Datengrundlage
PAG en vigueur - Consdorf- (Approbation du Ministre de l’intérieur: 26.06.2013; Approbation du Ministre
ayant dans ses compétences l’Environnement : 31.07.2013), CO3 2013.
Étude preparatoire des PAG Consdorf, CO3 Juli 2011.
PAG modifié - „Rue Kuelscheier“, CO3 Mai 2020.
Geoportail - Geoportale der Landesvermessung, der Wasserwirtschaftsverwaltung, des Umweltministeriums,
des Landwirtschaftsministeriums, der Landesplanung, http://www.geoportail.lu
    - Hochwasser und Trinkwasserschutz
    - Infrastruktur
    - Lärmkarten
    - Sektorale Leitpläne (Transport, Landschaften, Gewerbegebiete, Wohnungswesen)
    - Mobilfunkkataster
    - Offenland-Biotopkataster
IVL - Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept, MI 2004.
Informationen CNRA - archäologische Fundstellen/Verdachtsflächen (zone rouge/orange). CNRA 2016
Kartenmaterial SOLS - Classes d´aptitude agricole: Commune de Consdorf. Ministére de l´Agriculture, de
la Viticulture et de la Protection des consommateurs, version provisoire 2017.
Waldkorridore - Biotopverbundkonzept Wildkorridore, SICONA 2007.
Abwasser - Informationen SIDEN. Abgerufen unter: https://www.siden.lu/Ouvrages-70-199630, Mai 2020
und Bröschure: Assainissement de la commune de Consdorf, SIDEN, AC Consdorf, MDDI Juni 2017.
MNHN-Datenportal - Kartenportal des Musée Nationale d‘Histoire Naturelle. Abgerufen unter
https://mdata.mnhn.lu/, Mai 2020.

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SSMN - Liste des immeubles et objets classes monuments nationaux ou inscrits à l’inventaire supplémen-
taire. SSMN März 2020.
AV-Flächen - Altlasten- und Verdachtsflächenkataster (Kartenauszug), Administration communale de Cons-
dorf Mai 2020.
Biotopkartierung - Kartierung der Fläche, CO3 2020.
Stellungnahme Fledermäuse und Vögel - Screening für zwei Modification ponctuelle des PAG der Gemeinde
Consdorf (Rue Kuelscheier + Zone artisanale Rue de Berdorf/Rue Melicksheck). Vögel und Fledermäuse.
Milvus April 2020.
PNPN - Plan National Protection Nature, MDDI 2017.
PNDD - 3ème Plan National pour un Développement durable - Nationaler Plan für eine nachhaltige Ent-
wicklung, MECDD 2019.
PSL - Plan (directeur) sectoriel „Logement“, en procédure MEA 2019.
PSP - Plan (directeur) sectoriel „Paysages“, en procédure MEA 2019.
PST - Plan (directeur) sectoriel „Transports“, en procédure MEA 2019.
PSZAE - Plan (directeur) sectoriel „Zones d’activités économiques“, en procédure MEA 2019.
PNQA - Programme national de la qualité de l’air, MECDD 2017.
Umweltbericht (SUP1) - Strategische Umweltprüfung (SUP) für das Projet d’aménagement général (PAG) der
Gemeinde Consdorf. Phase 1 : Umwelterheblichkeitsprüfung. CO3 Juli 2011.
Umweltbericht (SUP2) - Strategische Umweltprüfung (SUP) Umweltbericht zur Neuaufstellung des Plan
d’aménagement général (PAG) der Gemeinde Consdorf. TR-Engineering Juni 2012.

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2.        PLANGEBIETSBESCHREIBUNG
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,16 ha befindet sich im Südwesten der Ortschaft Consdorf an der
„Rue Kuelscheier“. Die Fläche ist relativ eben gelegen und wird aktuell als Weide genutzt. Sie verfügt über
zwei Obstbäume, die Bestandteil einer größeren Baumreihe sind. Im östlichen Plangebietsbereich steht ein
älterer Schuppen, der bereits einen leichten Zerfall (Ablösen der Dachziegel) aufweist.

Abbildung 4: Abgrenzung der geplanten PAG-Änderung (rot) auf dem Orthophoto 2019. Quelle: http://www.geoportail.lu,
         zuletzt abgerufen am 18.05.2020.

Abbildung 5: Fotos des Plangebietes. Blick von der „Rue Kuelscheier“ auf das Plangebiet, zu sehen ist die Obstbaumreihe
         sowie der alte Schuppen (links). Blick vom „Haerdwee“ auf das Plangebiet, zu sehen ist u.a. die Stromleitung nordöst-
         lich der Fläche. Quelle: CO3, Mai 2020.

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Abbildung 6: Foto Plangebiet. Blick vom westlichen Flächenrand auf das Plangebiet. Quelle: CO3, Mai 2020.

Umfeld:
Im direkten Umfeld des Plangebietes (westlich und nördlich) erstreckt sich weiteres Grünland. Im Norden
handelt es sich um strukturiertes Weideland, welches mit teils sehr alten und mächtigen Obstbäumen be-
standen ist. Die Obstbäume weisen zum Teil imposante Höhlenstrukturen auf. Im Westen ist bewirtschaftetes
Grünland gelegen. Östlich angrenzend befinden sich rückwärtige Gärten sowie bestehende Wohnbebauung
entlang der „Rue Kuelscheier“. Die südlich des Plangebietes verlaufende „Rue Kuelscheier“ geht in westliche
Richtung in den Wirtschaftsweg „Haerdwee“ über. Das Plangebiet ist in einem verkehrsberuhigten Bereich
gelegen. In einer nordöstlichen Distanz von ca. 8 m sowie in einer südöstlichen Distanz von ca. 10 m zur
Fläche verlaufen Stromleitungen. Die Stromleitungen befinden sich im unmittelbaren Bereich der bestehen-
den Bebauung. Im weiteren Umfeld zur Fläche erstrecken sich Gehölzsäume sowie größere Waldgebiete
(u.a. Bockelsgruecht, Buergkapp).

Abbildung 7: Foto des Umfelds. Blick vom westlichen Flächenrand des Plangebietes auf das Umfeld, zu sehen sind Grünland,
         üppige Gehölzsäume sowie Waldgebiete. Quelle: CO3, Mai 2020.

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3.        ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Im vorliegenden Kapitel wird das Plangebiet eingehend betrachtet, um die Erheblichkeit potentieller Auswir-
kungen auf die Umwelt zu bewerten. Als Indikatoren des Umweltzustands werden die Schutzgüter und die
Umweltleitziele herangezogen. Die Bewertung wird auf einer Skala von I bis V (nicht betroffen bis sehr hohe
Auswirkung) durchgeführt. Sind bei mindestens einem Schutzgut erhebliche, d.h. hohe oder sehr hohe Aus-
wirkungen nicht auszuschließen, ist die Phase 2 der SUP durchzuführen.

3.1       Verträglichkeit mit übergeordneten Plänen und Programmen
Den Bewertungsrahmen der SUP bilden neun zentrale Leitziele des Umweltschutzes, die sich in unterschiedli-
cher Intensität auf eines oder mehrere Schutzgüter beziehen. Folgende nationale Pläne und Programme
bilden die Grundlage der formulierten, zentralen Leitziele:
          „Programme Directeur de l’Aménagement Territoire“ (PDAT, 2003)
          „Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept“ (IVL, 2004)
          „Plan d’action National pour la Protection de la Nature“ (PNPN, 2017)
          „Plan National pour un Développement Durable“ (PNDD, 2019)
          „Plans directeurs sectoriels“ (PS, MI 2019)
Nachfolgend werden die Inhalte mit Bezug zur Umweltverträglichkeit der Änderung des PAG zusammenfas-
send dargestellt.

„Programme directeur d’aménagement du territoire“ (PDAT)

Im PDAT werden verschiedene politische Zielsetzungen und Grundsätze definiert, die sich in unterschiedliche
Handlungsfelder gliedern. Landesweit wird die Raumstruktur in fünf unterschiedliche Raumstrukturtypen un-
terteilt, die ihre eigenen Charakteristiken aufweisen: stark verdichteter Raum - „espace très dense“, verdich-
teter Raum - „espace dense“, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen - „espace rurbain“, ländlicher
Raum - „espace rural“ und städtische Zentren im ländlichen Raum - „centres urbains en milieu rural“.
Die Gemeinde Consdorf befindet sich im „espace rurbain“, ist jedoch durchgehend ländlich geprägt. Laut
EP des PAGs (CO3, 2011) verfügt die Gemeinde über keinen eigenen Verdichtungsraum und befindet sich
sowohl in der „zone agricole/Raum mit landwirtschaftlicher Nutzbarkeit“ als auch teilweise in der „zone
forestière/bewaldeter Raum“. Daneben liegt Consdorf im Grundwassergebiet des Luxemburger Sandsteins.

Die PAG-Änderung widerspricht nicht den Zielen des PDAT.

„Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept“ (IVL)

Das auf der Basis des PDAT erarbeitete IVL formuliert konkrete Vorschläge für die Siedlungs-, Verkehrs- und
Landschaftsentwicklung in Luxemburg mit Hilfe von differenzierten Entwicklungszielen und Entwicklungsmaß-
nahmen für einzelne Teilräume. Auf der Basis einer Szenariendiskussion, in der mehrere Varianten einer
künftigen räumlichen Entwicklung diskutiert wurden, ging als Synthese das Raummodell der „Polyzentrischen
Stadt im Landschaftsraum eingebettet in funktionsfähige Regionen“ hervor.
Die Gemeinde Consdorf wird dem ländlichen Raum zugeordnet (vgl. SUP Phase 2 TR-Engineering, Juni
2012). Dieser hat eine hohe naturräumliche Bedeutung für Luxemburg. Die Lage im Naturpark Müllerthal
kann ein wichtiges Instrument in der Entwicklung des ländlichen Raumes sein. Im ländlichen Raum sind die
geringsten Einwohner- und Bebauungsdichten des Landes zu finden. Das IVL sieht als Entwicklungsperspekti-
ve eine Eigenentwicklung mit einzelnen Siedlungsschwerpunkten (zentrale Orte für die Planungsregion Ost:

CO3 S.À R.L.                                                                                         MAI 2020
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Echternach und Junglinster) vor, die mit der Entwicklung der städtischen Räume abgestimmt sein muss. Eine
gute Anbindung an die zentralen Orte soll mittels ÖPNV-Konzept gewährleistet werden. Starke Zuwande-
rungen in den ländlichen Raum sollen mittels restriktiver Handhabung der Wohnbauflächenausweisung ge-
bremst werden.

Die PAG-Änderung widerspricht nicht den Zielen des IVL.

„Plan National Protection de la Nature 2017 - 2021“ (PNPN 2)

Der nationale Naturschutzplan definiert zwei Ziele:

     1. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von bedrohten Arten und Lebensräumen von
        nationalem oder gemeinschaftlichem Interesse.

     2. Erhalt und Wiederherstellung der Ökosystemleistungen und -prozesse in der Landschaft, auf natio-
        naler Ebene.

Anhand von folgenden Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden:

        Umsetzung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Natur, u.a. durch Anwendung der „plans
         d’action espéces“ und „plans d’actions habitats“, durch die Erstellung eines Biotop-Katasters nach
         Art. 17 des NatSchG vom 19.Januar 2004 etc.

        Integration des Naturschutzes in andere Sektoren, u.a. durch die Integration von Gebäuden in die
         Landschaft, durch die Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer und des Grund-
         wassers, durch die Integration des Naturschutzes sowohl in den Energiesektor, als auch in den
         landwirtschaftlichen Sektor, durch die ökologische Gestaltung und extensive Pflege von Grünflächen
         innerhalb von Siedlungsräumen und entlang von Verkehrsachsen, durch die Förderung von Zertifi-
         zierungssystemen für nachhaltige Waldbewirtschaftung etc.

        Ausweisung und Management von nationalen und internationalen Schutzgebieten etc.

        Aktualisierung gesetzlicher und reglementarischer Planungsinstrumente, u.a. durch die Entwicklung
         des Sektorplans „grands ensembles paysagers et massifs forestiers“ etc.

        Monitoring des Naturzustands und der Wirksamkeit der angewandten Maßnahmen, u.a. durch Ent-
         wicklung und Umsetzung eines nationalen Systems zur Überwachung der biologischen Vielfalt,
         durch die Einführung einer jährlichen Bestandsaufnahme der Avifauna auf nationaler Ebene etc.

        Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Biodiversität und des Naturschutzes,
         u.a. durch die Schaffung einer gemeinsamen Plattform für Biodiversitätsforschung und Naturschutz
         etc.

        Verstärkte Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über Belange des Naturschutzes
Innerhalb der Gemeinde Consdorf befinden sich nachfolgende nationale Schutzgebiete:
        Ausgewiesenes Naturschutzgebiet: RFI „Schnellert“ im Bereich Müllerthal, nordwestlich von Cons-
         dorf
        Auszuweisendes Naturschutzgebiet: Müllerhtal (Nr. 50; Zone forstière et humide, Falaises et
         espèces rares, Paysage), welches großflächig die Gemeinde bedecken soll (vom Müllerthal in Rich-
         tung Herseberg sowie vom Kalkesbaach in Richtung Lauterbur und Richtung Wuelper)
Sowie folgendes internationales Schutzgebiet (Natura2000):

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STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 UEP                                                                13

        FFH-Gebiet LU0001011 „Vallée de l'Ernz noire / Beaufort / Berdorf“
Im Rahmen der PAG-Änderung ist das internationale Schutzgebiet LU0001011 (Entfernung ca. 100 m) rele-
vant. Es werden keine potentiell erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet und dessen Erhaltungsziele
erwartet (vgl. Kapitel 1.3). Weitere natur- und insbesondere artenschutzrechtliche Aspekte werden unter dem
Schutzgut Flora, Fauna und biologische Vielfalt im vorliegenden Dokument behandelt.

„Plan national pour un développement durable“ (PNDD)
Die 3. Fassung des Nationalen Nachhaltigkeitsplans Luxemburg (PNDD, 2019) ist die Agenda 2030 Lu-
xemburgs im Hinblick auf die 17 Ziele, die von den Vereinten Nationen als Grundlage für eine nachhaltige
Entwicklung definiert wurden. Die 4 wesentlichen Herausforderungen, die sich aus den globalen Zielen für
Luxemburg ergeben sind

         die dynamische demografische Entwicklung

         die Vielfalt der gebietsansässigen und berufstätigen Bevölkerung

         die ausgeprägte Abhängigkeit der Wirtschaft von einem Wirtschaftszweig

         der Druck auf Umwelt und Klima in einer globalisierten Welt

Die Ziele des PNDD werden im Rahmen der vorliegenden UEP zur Änderung des PAG berücksichtigt.

Plans directeurs sectoriels „primaires“

Die „Plans Directeurs Sectoriels transport, paysages, logement und zones d’activités économiques“ befinden
sich derzeit in der Genehmigungsprozedur. Sie wurden im Mai 2018 veröffentlicht, am 5. Juli 2019 von der
Regierung genehmigt und liegen aktuell dem Staatsrat und den Berufskammern zur Begutachtung vor.

Der „Plan Directeur Sectoriel - paysage“ - nachfolgend kurz PSP - übernimmt im Kontext der Landesplanung
Luxemburgs eine doppelte Funktion: Er soll zur Sicherung bedeutsamer Räume für das Kulturerbe, das Na-
turerbe und das ökologische Netzwerk, wie auch gleichzeitig zur Entwicklung und Qualifizierung der Land-
schaften Luxemburgs als Faktor für Lebensqualität und als Standortfaktor beitragen.

Im PSP werden drei verschiedene Landschaftsschutzkategorien bestimmt mit entsprechend formulierten Zie-
len:

        Große Landschaftsräume „grands ensembles paysagers“

        Zwischenstädtische Grünzone „zone verte interurbaine“

        Grünzüge / Grünzäsuren „coupures vertes“

Das Plangebiet ist innerhalb des Großen Landschaftsraumes (GEP) „Müllerthal“ gelegen. Ziel der Großen
Landschaftsräume ist es, große, unzerschnittene Kulturlandschaften als Teil des Natur- und Kulturerbes zu
erhalten. Überdies wird ein besonderes Augenmerk auf die Freihaltung und Funktionsfähigkeit klimawirksa-
mer Luftleitbahnen und Flächen gelegt.

CO3 S.À R.L.                                                                                      MAI 2020
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Abbildung 8: Plangebiet (rot) als Bestandteil des Großen Landschaftsraumes (GEP) „Müllerthal“ (grün). Quelle:
         http://www.geoportail.lu, zuletzt abgerufen am 18.05.2020

Das Untersuchungsgebiet ist innerhalb des Großen Landschaftsraumes „Müllerthal“ gelegen. In diesen
Räumen ist eine weitere Fragmentierung durch lineare Infrastrukturen sowie eine tentakuläre, isolierte oder
exponierte Entwicklung und eine Entwicklung in Steilhanglage außerhalb des Perimeters verboten. Da sich
im direkten Umfeld des Plangebietes sowie weiter südlich bereits Wohnbebauung (Straßenrandbebauung
entlang der „Rue Kuelscheier“) befindet und das Plangebiet weder isoliert, exponiert noch in Steilhanglage
liegt, werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet.

Sonstige Ausweisungen des PSP, PST, PSL und des PSZAE werden nicht tangiert.

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3.2       SUP - Phase 1 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)
Die Ermittlung potenzieller Umweltauswirkungen durch die Modification ponctuelle des PAG an der „Rue
Kuelscheier“ sowie die Bewertung der Erheblichkeit dieser Umweltauswirkungen erfolgt anhand einer Erheb-
lichkeitsmatrize. Die Ergebnisse der Umwelterheblichkeitsprüfung sind dem Anhang (Anhang III) zu entneh-
men.

           Umweltauswirkungen                                 Erläuterung

                         nicht         Belange des Schutzgutes sind nicht berührt oder werden nicht
                I
                       betroffen       beeinträchtigt, keine Korrelation zwischen Schutzgut und Wirkung

                                                                                                                      Phase 2 der SUP nicht erforderlich
                                       Geringe Auswirkungen sind vorhanden
                       geringe         Die Auswirkungen können innerhalb eines kurzen Zeitraumes durch
               II
                      Auswirkung       Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen reduziert werden

                                       Deutliche Auswirkungen auf Schutzgüter sind vorhanden
                        mittlere       Die Auswirkungen können innerhalb eines angemessenen
               III
                      Auswirkung       Zeitraumes durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
                                       reduziert werden

                                                                                                          Risiko der Erheblichkeit ist gegeben Phase 2 der
                                       Starke Auswirkungen auf Schutzgüter sind vorhanden
                         hohe          Die Auswirkungen können nicht vollständig oder nur innerhalb
               IV
                      Auswirkung       eines langen Zeitraumes durch Vermeidungs- und
                                       Kompensationsmaßnahmen reduziert werden

                                                                                                                          SUP erforderlich
                                       Sehr starke Auswirkungen auf Schutzgüter sind vorhanden

                                       Eingriffe in / Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete und
                       sehr hohe       bestehende oder geplante nationale Schutzgebiete
               V
                      Auswirkung
                                       Die Auswirkungen sind nicht innerhalb eines angemessenen
                                       Zeitraumes kompensierbar

Abbildung 9: Erheblichkeitsbewertung in der SUP. Quelle: eigene Darstellung nach SUP-Leitfaden, 2010

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4.        FAZIT
Die von der Gemeinde Consdorf in Auftrag gegebene punktuelle PAG-Änderung an der „Rue Kuelscheier“
in der Ortschaft Consdorf umfasst die Umwidmung einer „Zone d’habitation 1 (HAB-1)“ (östl. Plangebiet)
und einer „Zone agricole (AGR)“ (westl. Plangebiet) in eine „HAB-1“ (gesamtes Plangebiet), welche mit ei-
nem „Plan d’aménagement particulier (PAP)“ überlagert wird.

Um potenziell erhebliche Umweltauswirkungen dieser geplanten Modification ponctuelle zu ermitteln, wurde
die vorliegende Phase 1 der SUP durchgeführt.

Für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter, das Schutzgut Boden, das Schutzgut Wasser sowie das Schutzgut
Klima und Luft werden keine Auswirkungen erwartet.
Für das Schutzgut Landschaft sowie das Schutzgut menschliche Gesundheit und Bevölkerung werden geringe
Auswirkungen erwartet.

Für das Schutzgut Flora, Fauna und biologische Vielfalt werden mittlere Auswirkungen erwartet.

Unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen können erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
ausgeschlossen werden:

        Zur Gewährleistung einer Berücksichtigung von Art.17/21 Habitaten/essenziellen (Teil-
         )Lebensräumen (loi du 18 juillet 2018) muss eine Kennzeichnung des Plangebietes nach Art.17
         NatSchG und Art. 21 NatSchG erfolgen. Zur Identifizierung der tatsächlichen Nutzung wird emp-
         fohlen, im Vorfeld einer Bebauung im Rahmen einer naturschutzfachlichen Genehmigungsanfrage
         (PAP-Ebene, Baugenehmigung), die Fläche hinsichtlich möglicher Vorkommen der Avi- und Fleder-
         mausfauna zu prüfen. Im Falle einer Betroffenheit sind ggf. weitere Maßnahmen mit dem MECDD
         abzuklären.
        Gemäß Art. 21 NatSchG, zur Vermeidung des Tötungstatbestandes, dürfen Rodungs- und Abriss-
         maßnahmen nur im Winter (Anfang Oktober - Ende Februar) während frostiger Perioden erfolgen.
         Gehölzschnitte von Rodungen sind zeitnah ebenfalls im Winter abzufahren, um eine Besiedlung der
         gefällten Gehölze zu vermeiden.
        Die nach Art. 17 NatSchG geschützte Struktur (Baumgruppe) sollte maximal erhalten werden, an-
         dernfalls werden im Rahmen einer naturschutzfachlichen Genehmigung Kompensationszahlungen
         erforderlich.
        Im westlichen Randbereich der Fläche sollte eine Eingrünung mit heimischen Gehölzen in ortstypi-
         scher Zusammensetzung (z.B. Obst-Hochstamm) für einen harmonischen Übergang ins Offenland
         sorgen.
        In Rücksprache mit CREOS ist eine mögliche Verlegung der Stromleitungen abzuklären.

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5.        LITERATURVERZEICHNIS
MDDI (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan d‘Aménagement
     Général. Luxemburg.

Ministère de l´Intérieur (1994): Circulaire aux administrations communales (No. 1644). Rundschreiben
      Hochspannungsleitung. Luxembourg.

Ministère de l´Intérieur (2018): Règlement-type sur les Bâtisses, les Voies publiques et les Sites. Luxembourg.

Natura2000 (2019) : Standard data form LU0001011 « Vallée de l’Ernz noire/Beaufort/Berdorf. Verfügbar
      unter: http://natura2000.eea.europa.eu/Natura2000/SDF.aspx?site=LU0001011, zuletzt abgerufen
      am 19.05.2020.

SPACETEC Steinicke & Streifender (2004): Klimauntersuchung Luxemburg. Freiburg.

SUP-Gesetz unter: http://www.legilux.public.lu/.

SUP-Richtlinie unter: http://eur-lex.europa.eu/.

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6.        ANHANG
Anhang 1: PAG en vigueur - „Rue Kuelscheier“, CO3 2020.

Anhang 2: PAG modifié - „Rue Kuelscheier“, CO3 2020.

Anhang 3: Matrix SUP Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung, CO3 2020.

Anhang 4: Screening für zwei Modification ponctuelle des PAG der Gemeinde Consdorf (Rue Kuelscheier +
Zone artisanale Rue de Berdorf/Rue Melicksheck). Vögel und Fledermäuse. Milvus April 2020.

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