Technische Richtlinien des BSI Konformitätsprüfung und Zertifizierung

 
WEITER LESEN
Technische Richtlinien des BSI Konformitätsprüfung und Zertifizierung
Technische Richtlinien
des BSI

Konformitätsprüfung und
Zertifizierung
Technische Richtlinien des BSI Konformitätsprüfung und Zertifizierung
Inhalt
1     Einleitung                                           1
2     Ablauf einer Zertifizierung                          2
2.1   Evaluationsworkshop                                  3
2.2   Beauftragung der Prüfstelle                          3
2.3   Einreichen des Antrags                               3
2.4   Kick-Off                                             4
2.5   Prüfung                                              4
2.6   Zertifizierung                                       4
3     Konformitätsprüfung von elektronischen
      Reisepässen (ePassport) und neuem
      Personalausweis (nPA)                                5
3.1   Einleitung                                           5
3.2   Komponenten                                          6
3.2.1 Maschinenlesbare Reisedokumente – ePassport          6
3.2.2 ePassport Lesegeräte – Inspection Systems            7
3.2.3 Neuer Personalausweis                                7
3.2.4 Personalausweis Kartenleser                          8
3.3   Technischen Richtlinie BSI TR-03105, BSI TR-03119    9
3.3.1 BSI TR-03105                                         9
3.3.2 BSI TR-03119                                        11
4     Produktionsdatenerfassung für hoheitliche
      Dokumente (BSI TR-03104)                            12
4.1   Einleitung                                          12
4.2   Aufbau der Technischen Richtlinie                   13
4.2.1 TR Biometrie (TR 03121)                             13
4.2.2 TR XhD (TR 03123)                                   14
4.2.3 TR SiSKo hD (TR 03132)                              14
4.3   Komponenten                                         14
4.3.1 Fingerabdrucksensoren                               14
4.3.2 Hersteller von hoheitlichen Dokumenten              14
4.3.3 Komponenten zur Qualitätsbewertung oder
      Kommunikation                                       15
Technische Richtlinien des BSI Konformitätsprüfung und Zertifizierung
5      De-Mail                                15
5.1    Einführung                             15
5.2    Struktur der Technischen Richtlinie    16
6      Über TÜViT                             19
7      Referenzen                             22
8      Abkürzungen                            23
9      Ansprechpartner                        24

Technische Richtlinien des BSI               Seite 2 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Technische Richtlinien des BSI Konformitätsprüfung und Zertifizierung
1      Einleitung

Neben der Zertifizierung von IT-Produkten und IT-Systemen nach IT-
Sicherheitskriterien bietet das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) eine Zertifizierung nach Technischen
Richtlinien (TR) an.

Diese wird notwendig, wenn - abgesehen von der Realisierung
bestimmter Sicherheitseigenschaften - die Erfüllung funktionaler
Anforderungen für den Betrieb eines IT-Produktes oder -Systems
gefordert ist. In besonderem Maße gilt dies für IT -Produkte und -Systeme,
die für den Einsatz in hoheitlichen und demnach sicherheitskritischen
Bereichen      der   Bundesrepublik      Deutschland    vorgesehen    sind.
Anforderungen an die elektronische Fälschungssicherheit, Betriebs -
zuverlässigkeit oder Interoperabilität stehen dabei im Vordergrund.

Technische Richtlinien, die diese Anforderungen beschreiben, werden
vom BSI entwickelt und publiziert. Dies erfolgt ausschließlich nach
Feststellung eines Bedarfs der nationalen Sicherheit oder des öffentlichen
Interesses.

Die Konformität eines IT-Produktes oder -Systems zu einer Technischen
Richtlinie kann durch das BSI mit einem Zertifikat best ätigt werden. Im
Zuge dieses Verfahrens wird von einer durch das BSI anerkannten
Prüfstelle eine Konformitätsprüfung auf Grundlage der in der Technischen
Richtlinie definierten Prüfspezifikationen durchgeführt. Die Prüfung wird
von der zuständigen Zertifizierungsstelle des BSI überwacht und nach
erfolgreichem Abschluss mit einem Konformitätsbescheid und einem
Zertifikat bestätigt.

Die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) ist beim BSI zur
Durchführung von Prüfungen auf Basis von Technischen Richtlinien in
verschiedensten Bereichen anerkannt und hat ihre Kompetenz in diesem
Bereich in zahlreichen Projekten unter Beweis gestellt.

Technische Richtlinien des BSI                                    Seite 1 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Dieses Dokument beschreibt die Dienstleistungen der TÜViT im
Zusammenhang mit Technischen Richtlinien des BSI. Es richtet sich
insbesondere an Hersteller oder Integratoren von Kompo nenten und
Systemen, die eine Konformität zu einer Technischen Richtlinie oder
mehrerer Technischen Richtlinien in Form eines Zertifikats nachweisen
möchten oder müssen.

Das Dokument bezieht sich dabei auf die Bereiche

   ePassport
   Neuer Personalausweis und Lesegeräte
   Produktionsdatenerfassung für hoheitliche Dokumente
   De-Mail

2      Ablauf einer Zertifizierung

Die folgende Abbildung verdeutlicht den grundsätzlichen Ablauf einer
Zertifizierung auf Basis von Technischen Richtlinien.

          Abbildung 1: Grundsätzlicher Ablauf einer Zertifizierung

Die folgenden Kapitel beinhalten weitere Details zu den einzelnen Phasen
der Zertifizierung.

Technische Richtlinien des BSI                                       Seite 2 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
2.1    Evaluationsworkshop

Für Hersteller, die bisher noch nicht mit den Technischen Richtlinien des
BSI in Berührung gekommen sind und die ihre erste Prüfung anstreben,
empfiehlt sich die Durchführung eines (Vor-)Evaluationsworkshops.
Dieser Workshop hat zum Ziel, dem Hersteller ein grundlegendes
Verständnis für die relevanten Technischen Richtlinien zu ermöglichen
und zwischen Hersteller und Prüfstelle ein gemeinsames Verständnis
über das zu prüfende Produkt zu ermöglichen.

Im Rahmen dieses Workshops erfolgt eine detaillierte Einführung in die
Prüfkriterien und eine erste Sichtung des Produkts. Bei der Sichtung des
Produkts geht es insbesondere um die Abgrenzung der Teile, die für die
Prüfung gemäß der Technischen Richtlinien relevant sind.

Oftmals können bereits während des Workshops potentielle Probleme für
das spätere Verfahren identifiziert werden, die zu diesem Zeitpunkt in
aller Regel noch recht einfach zu lösen sind.

Nach Abschluss des Workshops erhält der Hersteller ein verbind liches
Angebot zur Prüfung der entsprechenden Komponente.

2.2    Beauftragung der Prüfstelle

Bevor ein Antrag auf Zertifizierung beim BSI eingereicht werden kann,
muss der Hersteller eine zugelassene Prüfstelle mit der Prüfung des
Produkts beauftragen.

2.3    Einreichen des Antrags

Sobald ein Vertrag mit einer anerkannten Prüfstelle geschlosse n wurde,
kann beim BSI ein Antrag auf Zertifizierung gestellt werden. Dem Antrag
sind Informationen über das Produkt, die relevante Technische Richtlinie
sowie weitere organisatorische Informationen – inklusive eines ersten
Meilensteinplans und der Angabe der beauftragten Prüfstelle –
beizulegen.

Technische Richtlinien des BSI                                  Seite 3 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
2.4    Kick-Off

Das Kick-Off-Meeting, das in aller Regel beim BSI stattfindet, bildet den
Startpunkt für die Prüfung. Es dient dazu, bei allen Beteiligten ein
einheitliches Verständnis über das Produkt und die anzuwen denden
Kriterien zu schaffen.

Ein Kick-Off kann – nach Absprache   – auch telefonisch oder per E-Mail
stattfinden, sofern keine größeren    technischen Fragestel lungen zu
diskutieren sind. Insbesondere bei    Herstellern, die schon mehrere
Prüfungen absolviert haben, kann      auf diese Mittel zurückgegriffen
werden.

2.5    Prüfung

Im Anschluss an das Kick-Off erfolgt die eigentliche Prüfung des Produkts
durch die Prüfstelle auf Basis der Technischen Richtlinien und im
Rahmen des zuvor abgestimmten Zeitplans.

Während der Prüfung verläuft die Kommunikation in aller Regel direkt
zwischen Hersteller und Prüfstelle. Die Zertifizierungsstelle wird nur in
Ausnahmefällen involviert.

Das Ergebnis der Prüfung wird in Form eines Prüfberichts doku mentiert
und von der Prüfstelle an das BSI übermittelt.

2.6    Zertifizierung

Zum Abschluss wird die Zertifizierungsstelle des BSI den Prüf bericht der
Prüfstelle einem Review unterziehen.

Sofern die Prüfung und das Review mit positivem Ergebnis beendet
worden sind, erfolgt anschließend die Vergabe des Zertifikats durch das
BSI.

Technische Richtlinien des BSI                                  Seite 4 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
3          Konformitätsprüfung von elektronischen Reise-
           pässen (ePassport) und neuem Personalaus-
           weis (nPA)

3.1        Einleitung

Die Sicherstellung der weltweiten Interoperabilität     von elektro nischen
Reisepässen (ePassport) und den dazugehörigen           Inspektionssytemen
(IS) ist wahrscheinlich die größte Herausforderung      bei der Einführung
elektronischer Reisedokumente (MRTD 1) durch             die internationale
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO 2).

Aufgrund dieser Tatsache hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) im Jahr 2005 die "Technische Richtlinie BSI
TR-03105 – ePassport Conformity Testing (TR-ePass)" veröffentlicht.

Nach einer erfolgreichen Prüfung, durch TÜViT, stellt das BSI ein
Zertifikat aus, das nicht nur die nationalen Anforderungen des BSI,
sondern ebenso die Anforderungen der ICAO erfüllt und somit
international gültig ist. Dieses Zertifikat garantiert die korrekte Umsetzung
der Anforderungen der Technischen Richtlinie an Funktionalität und
Sicherheit.

Auch der Erfolg und die Akzeptanz des neuen Personalausweises (nPA)
sind über die hohen Anforderungen an Interoperabilität, Funktion und
Sicherheit an eine korrekte und einheitliche Umsetzung des
Personalausweises selbst und dessen Lesegeräte gebunden.

Der nPA soll mit seiner neuen eID 3-Funktion vom Bürger insbesondere für
sichere Internetgeschäfte genutzt werden. Zudem sollen die zugehörigen
Chipkartenleser für weitere Anwendungen aus dem Bankenumfeld und im
Gesundheitswesen genutzt werden.

1
    Machine Readable Travel Documents
2
    International Civil Aviation Organization
3
    electronic Identification

Technische Richtlinien des BSI                                     Seite 5 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Dazu wird eine gesonderte Technische Richtlinie des BSI (BSI TR-03119)
verwendet, welche weiterführende Anforderungen für die Interoperabilität,
Funktion und Sicherheit beschreibt.

Chiphersteller, Betriebssystemhersteller und Ausweisproduzenten sowie
die Hersteller von Chipkartenlesern müssen hierzu Ihre Komponenten
prüfen und zertifizieren lassen.

3.2    Komponenten

In den folgenden Unterkapiteln werden verschiedene Komponenten
aufgezeigt, für die ein spezielles Prüf- und Zertifizierungsschema beim
BSI existiert.

3.2.1 Maschinenlesbare Reisedokumente – ePassport

Im Jahr 2003 hat die International Civil Aviation Organization (ICAO) die
Verwendung von biometrischen Daten und RFID-Chips in Reise-
dokumente spezifiziert.

Im elektronischen Reisepass (ePassport) sind seither Daten, wie
beispielsweise der Fingerabdruck oder ein Bild der Iris, auf einem Chip
gespeichert. Die Europäische Kommission hat sich für die verpflichtende
Verwendung von Gesichts- und Fingermerkmalen ausgesprochen. Die
Iris-Erkennung ist als Option vorgesehen.

Das BSI hat zur Überprüfbarkeit der Korrektheit und Interoperabilität die
Technische Richtlinie BSI TR-03105 herausgegeben. Wie im Kapitel 0
näher erläutert, werden in der Technischen Richtlinie, angefangen von
den physikalischen Eigenschaften bis hin zu speziellen Anwendungs-
merkmalen, die Prüfanforderungen beschrieben.

Technische Richtlinien des BSI                                  Seite 6 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
3.2.2 ePassport Lesegeräte – Inspection Systems

Die in den ePassport integrierten RFID-Chips kommunizieren per Funk
entsprechend der ISO/IEC 14443 mit einem speziellen Lesegerät,
welches als Inspection System (IS) bezeichnet wird. Auch das Auslesen
der Chipdaten eines Reisepasses erfolgt über das IS.

Ein IS kann zunächst nur die aufgedruckte maschinenlesbare Zeile
(Machine Readable Zone, MRZ) erkennen. Aus den Daten der MRZ wird
ein Zugriffschlüssel generiert. Erst damit ist ein genereller Zugriff auf den
Reisepass möglich. Dieser Basisschutz (Basic Access Control, BAC) gilt
in allen EU-Mitgliedstaaten, seit es die erste Generation elektronischer
Reisepässe gibt. Er ist weltweit als Sicherheitsstandard anerkannt, um
personenbezogene Daten und Gesichtsbilder vor unberechtigtem Zugriff
zu schützen.

Das Lesen eines Fingerabdrucks erfordert erweiterte Zugriffsrechte
(Extended Access Control, EAC). Mit Hilfe von individuellen
Berechtigungszertifikaten ist es möglich, dass nicht jeder Staat Zugriff auf
diese sensitiven Daten hat.

Die Technische Richtlinie BSI TR-03105 beschreibt die Prüfung
technischer Eigenschaften („Layer 2-4“) und enthält ebenfalls
Prüfvorschriften zur Funktionalität und zur sicheren Anwendung („Layer 6 -
7“).

3.2.3 Neuer Personalausweis

Am 18. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag die Einfüh rung des
neuen Personalausweises (nPA) beschlossen. Der nPA hat seit dem 1.
November 2010 den bisherigen Personalausweis abgelöst. Neu sind das
Scheckkartenformat und ein elektronischer Chip.

Im Gegensatz zu den bereits im ePassport gespeicherten Daten, können
Meldebehörden beim nPA diese Daten ändern. Dies ist beispielsweise bei
einem Wohnortwechsel notwendig, damit kein neuer Personalausweis
beantragt werden muss. Auch hier bietet das BSI mit einem weiteren Teil
der BSI TR-03105 eine Prüfgrundlage zum Nachweis der korrekten
Implementierung an.

Technische Richtlinien des BSI                                     Seite 7 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Das speziell für den neuen Personalausweis vom BSI entwickelte
Protokoll PACE 4 verschlüsselt die kontaktlose Kommunikation und
verhindert das Mitlesen von Personendaten und PIN über die
Luftschnittstelle.

Auch die fehlerfreie Funktion dieses Protokolls ist Teil einer Prüfung nach
BSI TR-03105. Zusätzlich kann eine qualifizierte elektronische Signatur
auf den Chip des Ausweises nachgeladen werden.

Eine besondere Eigenschaft des neuen Personalaus weises, die auch mit
Hilfe der BSI TR-03105 überprüft werden kann, ist der elektronische
Identitätsnachweis (eID). Dieser ermöglicht es, sich mit dem Ausweis,
einer speziellen Software (AusweisApp) und einem besonderen
Kartenleser über das Internet elektronisch auszuweisen.

3.2.4 Personalausweis Kartenleser

Mit Einführung des neuen Personalausweises wird auch eine neue
Kartenleserfamilie vorgestellt.

             Basisleser
             Standardleser mit eigener PIN-Tastatur
             Komfortkartenleser, der auch weitere Karten wie z. B: aus dem
              Bankenumfeld oder die neue elektronische Gesundheitskarte
              (eGK) unterstützt.
Zusätzlich zu den elektrischen Eigenschaften, der hoheitlichen
Anwendung und dem speziellen Sicherheitsprotokoll PACE, die nach den
Vorgaben der BSI TR-0305 getestet werden, gibt es weitere
Anforderungen an die oben genannten Personalaus weisleser, welche in
der BSI TR-03119 beschrieben sind.

4
    Password-Authentication-Connection-Establishment

Technische Richtlinien des BSI                                    Seite 8 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
3.3    Technischen Richtlinie BSI TR-03105, BSI TR-03119

Die nachfolgende Abbildung zeigt die für Ausweise und Ausweis systeme
verwendeten Technischen Richtlinien des BSI.

 Abbildung 2: Technischen Richtlinien für Ausweise und Ausweissysteme

3.3.1 BSI TR-03105

Die BSI TR-03105 untergliedert sich in mehrere Teile. Es wird für den
ePassport und für den neuen Personalausweis jeweils in Chip - und in
Lesegerät-Prüfung unterschieden.

Zusätzlich wird in technische und praktische Prüfung unterteilt (Layer 1-4
und Layer 6-7). Die technische Prüfung (Layer 1-4) betrifft hauptsächlich
die Konformität der physikalischen Eigenschaften der Komponenten und
die Korrektheit der Übertragungsprotokolle.

Technische Richtlinien des BSI                                   Seite 9 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Die praktische Prüfung (Layer 6-7) prüft nicht nur die Konformität und
Interoperabilität in Bezug auf Ansteuerung und Antwort verhalten, sondern
prüft auch anwendungsbezogene Funktionen, wie z.B. die korrekte
Verwendung der Berechtigungszertifikate zum Auslesen der im Ausweis
gespeicherten Fingerabdrücke.

Folgende Teile der BSI TR-03105 sind erhältlich:

Chip Prüfungen für Layer 1-4

   Part 2: „Test Plan for Official Electronic ID Documents with Secure
    Contactless Integrated Circuit“
Chip Prüfungen für Layer 6-7

   Part 3.1: „Test plan for Application Protocol and Logical Data
    Structure“
   Part 3.2: „Test plan for eMRTDs with Advanced Security Mechanisms
    – EAC 1.11“
   Part 3.3: „Test plan for eID-Cards with Advanced Security Mechanisms
    – EAC 2.0“
   Part 3.4: „Test plan for eID-cards with eSign-application acc. to BSI
    TR-03117“
Lesegerät Prüfungen für Layers 2-4

   Part 4: „Test plan for ICAO compliant Proximity Coupling Device
    (PCD) on Layer 2-4
Lesegerät Prüfungen für Layer 6-7

   Part 5.1: „Test plan for ICAO compliant Inspection Systems with EAC
    1.11“
   Part 5.2: „Test plan for eID-Card compliant Reader Systems with EAC
    2“

Technische Richtlinien des BSI                                       Seite 10 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
3.3.2 BSI TR-03119

Die Basisdokumentation für Lesegeräte des neuen Personalaus weises ist
die BSI TR-03119.

Je nach verwendeter Leserkategorie (Basis-, Standard- und Komfortleser)
sind, zusätzlich zu den BSI TR-03105 Prüfungen, weitere Konfor-
mitätsprüfungen durchzuführen.

Die BSI TR-03119 beinhaltet eine Auflistung von Modulen die, je nach
Leserkategorie, optional oder obligatorisch zu verwenden sind.

Aus Gründen der Interoperabilität sind die Vorgaben aus den Modulen bei
der Entwicklung zu beachten. Eine Konformitätsprüfung bestätigt die
Korrektheit der Implementierung. Die Module sind beispielsweise:

   Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit
   Technische und funktionelle Kompatibilität gemäß BSI TR-03105
   Kompatible Treiber für WINDOWS/LINUX/MAC
   PIN-Eingabe Tastatur
   sichere Benutzeranzeige
   gesicherter Firmwareupdate
Die derzeit gültige BSI TR-03119 ist nicht, wie die BSI TR-03105, in
mehrere Teile aufgegliedert, beinhaltet jedoch Angaben zum BSI-
Zertifizierungsprozess und detaillierte Prüfvorschriften:

nPA Lesegeräte

         “Anforderungen an Chipkartenleser mit nPA Unterstützung”

Technische Richtlinien des BSI                                 Seite 11 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
4        Produktionsdatenerfassung für hoheitliche
         Dokumente (BSI TR-03104)

4.1      Einleitung

Die Technische Richtlinie zur Produktionsdatenerfassung, -quali-
tätsprüfung und -übermittlung für hoheitliche Dokumente (TR PDÜ hD)
dokumentiert die technischen und fachlichen Vorgaben, die im Rahmen
des gesamten elektronischen Beantragungsprozesses von hoheitlichen
Dokumenten umzusetzen sind.

Das Dokument richtet sich dabei an

     Behörden, die verpflichtet sind, zertifizierte Komponenten einzusetzen
     Organisationen, die die Technischen Richtlinien als Referenz (z.B. bei
      der Beschaffung von Komponenten) verwenden können)
     Fachverfahrensentwickler und Entwickler von Komponenten, die eine
      Zertifizierung ihrer Verfahren, Systeme oder Komponenten erreichen
      müssen.
Die folgenden Kapitel führen näher in den Inhalt der Technischen
Richtlinie und der von ihr referenzierten Dokumente ein.

Technische Richtlinien des BSI                                     Seite 12 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
4.2    Aufbau der Technischen Richtlinie

Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über die Struktur der
Technischen Richtlinie 3104:

            Abbildung 3: Struktur der Techischen Richtline 3104

In der übergeordneten Technischen Richtline 3104 (auch TR PDÜ hD)
finden sich eine Einführung in die Materie sowie eine Darstellung der
relevanten Prozesse bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten.
Um die spätere Integration von weiteren Anforderungen zu ermöglichen,
wurden die eigentlichen Anforderungen in separate Richtlinien
ausgelagert, die im Folgenden näher erläutert werden.

4.2.1 TR Biometrie (TR 03121)

In der TR Biometrie (TR 03121) finden sich Anforderungen an die
biometrischen Komponenten, die bei der Beantragung von hoheitliche n
Dokumenten zum Einsatz kommen sollen. Diese reichen von
Datenformaten über Aspekte der Sicherheit bis hin zu Kriterien für die
Leistungsfähigkeit der Komponenten, die im Bereich der Qualitäts -
sicherung eingesetzt werden. Die gesammelten Anforderungen werden
mit Hilfe von Profilen auf die einzelnen Anwendungsfälle im hoheitlichen
Bereich bezogen.

Technische Richtlinien des BSI                                    Seite 13 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
4.2.2 TR XhD (TR 03123)

In der TR XhD (TR 03123) findet sich die Definition eines XML -basierten
Formats zum Datenaustausch bei der Bestellung von hoheitlichen
Dokumenten. Erwähnenswert ist, dass zu dieser Technischen Richtlinie
keinerlei Vorgaben zur Prüfung existieren.

4.2.3 TR SiSKo hD (TR 03132)

In der TR SiSKo hD (TR 03132) finden sich Vorgaben an die
Kommunikation zwischen den relevanten Parteien (insbesondere also
zwischen Einwohnermeldeämtern und der Bundesdruckerei) sowie
Vorgaben zur Sicherung dieser Kommunikation.

4.3    Komponenten

Aus der Sicht von Herstellern relevanter Komponenten stellt die
Technische Richtlinie 3104 Anforderungen an die im Folgenden
dargestellten Komponenten:

4.3.1 Fingerabdrucksensoren

Für die Hersteller von Fingerabdrucksensoren enthält die Technische
Richtlinie detaillierte Vorgaben an die optischen Eigenschaften.

Diese Eigenschaften können von der Prüfstelle mit Hilfe von speziellen
Testmustern geprüft werden. Detaillierte Ausführungen zu Prüfungen der
optischen Eigenschaften finden sich in der Prüfspezifikation zur TR
03121.

4.3.2 Hersteller von hoheitlichen Dokumenten

Hersteller von hoheitlichen Dokumenten finden in der Technischen
Richtlinie Vorgaben zu den Kommunikationsschnittstellen, die den
bestellenden Behörden angeboten werden müssen sowie Vorgaben zur
Absicherung der Kommunikation mit den bestellenden Behörden.

Technische Richtlinien des BSI                                Seite 14 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
4.3.3 Komponenten zur Qualitätsbewertung oder Kommunikation

Die Technische Richtlinie definiert Anforderungen an bestimmte
Komponenten, die im Rahmen der Bestellung von hoheitlichen
Dokumenten verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die
Komponenten zur Qualitätsbewertung biometrischer Daten (zu denen sich
Anforderungen in der TR 03121 finden) sowie zur Absicherung der
Kommunikation zwischen Meldeämtern und den Produzenten der
Dokumente (zu denen sich Anforderungen in der TR 3132 finden).

5      De-Mail

5.1    Einführung

Unter dem neuen Projektnamen De-Mail (ehemals Bürgerportale) ent-
wickelt das BMI gemeinsam mit Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden
eine Lösung für eine rechtssichere elektronische Kommunikation. Mit
De-Mail können Nachrichten und Dokumente zuverlässig und vor Verän -
derungen geschützt in einem sicheren Kommunikationsraum versendet
werden.

Das Projekt De-Mail zielt auf die Einrichtung einer sicheren
Kommunikationsinfrastruktur für Bürger, Unternehmen und Verwal tung.
Das Projekt ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms E -
Government 2.0 des Bundes und gehört zu den vier Handlungs feldern,
auf denen der Bund das E-Government vorantreibt, um die Verwaltung
und den Standort Deutschland zu modernisieren.

Wesentlich für den Erfolg von De-Mail ist, dass die De-Mail-Dienste die
Sicherheit, die sie versprechen, auch gewährleisten. Das BSI bringt seine
Kernkompetenzen in das Projekt ein, indem es für das Sicherheits - sowie
Zertifizierungskonzept verantwortlich ist. Damit leistet es einen
wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Vision einer sicheren und
verlässlichen Infrastruktur für eine vertrauliche und verbindliche
elektronische Kommunikation.

Technische Richtlinien des BSI                                 Seite 15 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Sinn und Zweck von De-Mail ist es, grundlegende Sicherheitsfunktionen
für den sicheren Austausch elektronischer Nachrichten einfacher
anwendbar zu machen und damit deren rasche Verbreitung zu fördern.
Wer    für    ein   noch     höheres    Sicherheitsniveau    zusätzliche
Sicherheitstechnologien einsetzen möchte, wird hierbei durch De -Mail auf
einfache Weise unterstützt. Selbstverständlich können auch im Rahmen
von De-Mail elektronische Signaturen zum Einsatz kommen.

Von zentraler Bedeutung bei De-Mail ist das Thema Sicherheit. Es
werden Anforderungen zur Umsetzung der Sicherheitsziele definiert und
konkrete Maßnahmen empfohlen. Wesentlich sind dabei Vertraulichkeit,
Integrität und Authentizität der Kommunikation.

5.2    Struktur der Technischen Richtlinie

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Architektur von De -Mail und die
Struktur der zugehörigen Technischen Richtlinie.

                      Abbildung 4: Struktur von De-Mail

Technische Richtlinien des BSI                                 Seite 16 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
De-Mail basiert auf 6 Modulen:

Der Postfach- und Versanddienst bildet den Kern von De-Mail. Er
gewährleistet zuverlässige und vertrauliche Kommunikation und
unterstützt verschiedene Versandarten (z.B. Vertraulich, Persönlich)

Der Identifizierungsdienst Light stellt Teilmengen der zuverlässig
erhobenen Identitätsdaten eines Nutzers für einen Service Provider –
aber auch anderen Inhabern von Accounts – sicher und daten-
schutzkonform zur Verfügung. Der Dienst soll in den Fällen eingesetzt
werden, wenn üblicherweise die Vorlage eines Identitätsdokuments in
Geschäftsvorfällen zur Identifizierung der handelnden Person notwendig
ist.

Das Account-Management definiert, unter welchen Bedingungen der
Account eines Nutzers vom Bürgerportal-Diensteanbieter (BPDA) neu
angelegt, freigeschaltet, gesperrt oder aufgelöst werden darf. Weiterhin
definiert das Account Management, unter welchen Rahmenbedingungen
ein Nutzer seine im BP-Account hinterlegten Identitätsdaten ergänzen
oder ändern darf.

Die Bürgerportal-Dienste Postfach- und Versanddienst, Dokumentensafe
sowie Identifizierungsdienst und auch die Funktionen des Account
Managements rufen ihrerseits IT-Basisinfrastruktur-Dienste auf, um ihre
fachspezifischen Aufgaben zu erfüllen.

Zu den IT-Basisinfrastruktur-Diensten gehören:

   der öffentliche Verzeichnisdienst,
   das persönliche Adressbuch,
   der Name Service,
   der Zeitdienst und
   die Spam- und Malware-Prüfung.

Technische Richtlinien des BSI                                Seite 17 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Der Dokumentensafe Light stellt dem Nutzer eine zuverlässige Ablage
für elektronische Dokumente und andere Dateien im Netz zur Verfügung.
Die Dokumente und Dateien können vom Nutzer über einen Client
hochgeladen und wieder abgerufen werden. Weiterhin können Dokumente
aus dem Postfach des Nutzers in den Dokumentensafe kopiert werden
und umgekehrt Dokumente für den Versand aus dem Dokumentensafe
übernommen werden.

Ziel des Projektes „De-Mail“ ist u.a. die Konzeption und Entwicklung eines
Zertifizierungsverfahrens für die De-Mail-Dienste Postfach- und
Versanddienst (PVD), Dokumentensafe und den Identifikationsdienst. Um
De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) zu werden, muss ein Diensteanbieter
definierte Dienstleistungen erbringen und definierte Anforderungen
insbesondere hinsichtlich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes
erfüllen.

Das Modul Sicherheit beschreibt die Anforderungen an eine sichere De-
Mail-Infrastruktur. Es richtet sich an den Dienstanbieter und zeigt auf,
welche Anforderungen an ihn aus der Forderung nach einem ISO -27001
Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz resultieren.

Technische Richtlinien des BSI                                  Seite 18 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
6      Über TÜViT

Die TÜV Informationstechnik GmbH - kurz TÜViT - mit Sitz in Essen ist
einer der führenden Prüfdienstleister für IT-Sicherheit und IT-Qualität. Wir
unterstützen Hersteller, Betreiber und Anwender von IT-Systemen, IT-
Produkten sowie IT-Infrastrukturen durch Prüfung und Zertifizierung, ihre
Unternehmenswerte zu bewahren.

Unsere Experten im Bereich der IT-Sicherheit konzentrieren sich auf
Themen wie Common Criteria Evaluationen, Cyber Security, Mobile
Security, Industrial Security, Penetrationstests, Bewert ung von
Informationssicherheits-Managementsystemen nach ISO/IEC 27001 sowie
Datenschutz-Audits. Ein weiterer Aspekt ist die Prüfung und Zertifizierung
von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und
Hochverfügbarkeit.

Im Bereich der IT-Qualität koordiniert TÜViT anhand anerkannter
Standards das Projekt-, Qualitäts- und Risikomanagement, um unsere
Kunden beim Erreichen wichtiger Unternehmensziele zu unterstützen.

Unsere Dienstleistungen werden stets nach dem Stand der Technik
ausgeführt und erfüllen höchste Sicherheits- und Qualitätsansprüche.

Zahlreiche Akkreditierungen und Zertifizierungen durch nationale und
internationale Organisationen und Behörden weisen unsere Kompetenzen
auf dem Gebiet der IT-Sicherheit und IT-Qualität nach.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
   Anerkennung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Prüfungen nach
    ITSEC/ITSEM/CC/CEM sowie BSI-TR 03121-1, BSI-TR 03121-3,
    BSI-TR 03132, BSI TR-03104 und BSI TR-03105 Teil 3 und Teil 5
   IT-Sicherheitsdienstleister für den festgelegten Anwendungsbereich
    IS-Revision und IS-Beratung und Penetrationstests
   Lizenzierte Auditoren für IT-Grundschutz und ISO/IEC 27001
   Lizenzierte Auditoren für De-Mail

Technische Richtlinien des BSI                                    Seite 19 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Deutsche Akkreditierungsstelle
   Prüflabor für IT-Qualität: Kompetenz für Prüfungen in den Bereichen
    IT-Ergonomie und IT-Sicherheit, akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC
    17025:2005
       Prüfstelle IT-Sicherheit: Akkreditierung für Prüfungen nach
        ITSEC/ITSEM/CC/ISO 15408/CEM
       Prüfstelle IT-Ergonomie: Akkreditierung für Evaluationen nach
        DIN EN ISO 9241-110, DIN EN ISO 9241-11, DIN ISO/IEC 25051,
        DIN EN ISO 13407 und ISO 9241-210
   Zertifizierungsstelle: Kompetenz für Zertifizierungen von Produkten in
    dem Bereich IT-Sicherheit, akkreditiert nach DIN EN 45011
Bundesnetzagentur
   Bestätigungsstelle nach SigG/SigV für die Bestätigung von Produkten
    für qualifizierte elektronische Signaturen
   Bestätigungsstelle nach SigG/SigV für die Bestätigung der Umsetzung
    von Sicherheitskonzepten für Zertifizierungsdiensteanbieter
Die Deutsche Kreditwirtschaft
   Gelistete Prüfstelle für elektronischen Zahlungsverkehr
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig -Holstein
   Sachverständige Prüfstelle für IT-Produkte (rechtlich/technisch)
   EuroPriSe Gutachter (rechtlich/technisch)
Information-technology Promotion Agency, Japan
   Prüfstelle IT-Sicherheit: Akkreditierung für Prüfungen nach CC/CEM
National Institute of Technology and Evaluation, Japan
   Prüfstelle IT-Sicherheit: Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 in
    dem Bereich der IT / Common Criteria Evaluationen (Lab Code:
    ASNITE0019T)

Technische Richtlinien des BSI                                    Seite 20 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
National Institute of Standards and Technology
National Voluntary Laboratory Accreditation Program, USA
   Prüfstelle IT-Sicherheit (NVLAP Lab Code: 200636-0) für
    Cryptographic Module Testing (Scopes 17BCS, 17CAV/01,
    17CMH1/01, 17CMH1/02, 17CMH2/01, 17CMH2/02, 17CMS1/01,
    17CMS1/02, 17CMS2/01, 17CMS2/02) und Biometrics Testing
Europay, MasterCard and Visa, USA/Großbritannien/Japan
   Full Service Laboratory für Prüfungen von ICs und Chipkarten nach
    EMVCo Sicherheitsrichtlinien
   Modular Label Auditor
Visa, USA
   Test House zur Durchführung von Visa Chip Product
    Sicherheitsevaluationen
MasterCard, Großbritannien
   Akkreditiert zur Durchführung von CAST (Compliance Assessment and
    Security Testing) Evaluationen
Betaalvereniging Nederland, Niederlande
   Evaluation Laboratory
In nationalen und internationalen Forschungsprojekten und Gremien
gestaltet TÜViT den Stand der Technik aktiv mit.

TÜViT betreibt selbst ein wirksames Qualitätsmanagementsystem und
Umweltmanagement,       welche     nach       ISO     9001:2008   bzw.
ISO 14001:2004 zertifiziert sind und erfüllt somit die hohen Ansprüche
und Erwartungen ihrer Kunden.

TÜViT gehört zur TÜV NORD GROUP mit Hauptsitz in Hannover. TÜV
NORD beschäftigt über 10.000 Mitarbeiter weltweit und ist neben dem
nationalen Markt in 70 Staaten Europas, Asiens und Amerikas vertreten.
Während der 140-jährigen TÜV-Tradition hat TÜV NORD technische
Tests und Prüfungen in zahlreichen Bereichen durchgeführt und
entwickelt. Die TÜV NORD GROUP ist nach ihren Grundsätzen
verpflichtet, ihre Dienstleistungen unabhängig sowie neutral anzubieten
und durchzuführen.

Technische Richtlinien des BSI                                 Seite 21 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
7      Referenzen

Im Folgenden sind ausgewählte Referenzen zu Prüfungen und
Beratungsprojekten im Bereich der Technischen Richtlinien zu finden.

Elektronischer Reisepass und neuer Personalausweis

Die    nachführend     aufgezählten    Länder   haben    für         ihren
Reisepass/Personalausweis      und     adäquate    Lesegeräte          die
Dienstleistungen der TÜViT in Anspruch genommen:

   Deutschland
   Österreich
   Spanien
   Niederlande
   Großbritannien
   Hong-Kong
   Japan
   Süd-Korea
   Tschechische Republik
   Lettland
Produktionsdatenerfassung (BSI-TR 03104)

Im Folgenden werden einige ausgewählte Referenzen zur Prüfung von
Komponenten im Umfeld der Produktionsdatenerfassung aufgelistet:

                          Prüfung der optischen Eigenschaften eines
                          Fingerabdrucksensors auf Konformität zur BSI-
                          TR 03104
                          Prüfung von Komponenten zur Qualitäts-
                          bewertung auf Konformität zur BSI-TR 03104

                          Prüfung von verschiedenen Komponenten zur
                          Aufnahme von Daten in Einwohnermeldeämtern.
                          Die Komponenten wurden von verschiedenen
                          Herstellern entwickelt.

Technische Richtlinien des BSI                                 Seite 22 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
8      Abkürzungen

BAC                 Basic Access Control

BSI                 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

EAC                 Extended Access Control

eID                 elektronische Identität

ePassport           elektronischer Reisepass

EU                  Europäische Union

ICAO                International Civil Aviation Organization

IS                  Inspection System

MRTD                Machine Readable Travel Document

MRZ                 Machine Readable Zone

nPA                 neuer Personalausweis

PACE                Password Authenticated Connection Establishment

RFID                Radio-Frequency Identification

TR                  Technische Richtlinie

Technische Richtlinien des BSI                                   Seite 23 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
9       Ansprechpartner
Zur BSI TR-03105
Dipl.-Inform. Jürgen Atrott
IT Security
Produktmanager

TÜV Informationstechnik GmbH
TÜV NORD GROUP
Leimbachstraße 227
57074 Siegen

Tel.: +49 271 3378-192
Fax: +49 271 3378-197
j.atrott@tuvit.de
www.tuvit.de

Zur BSI TR-03104, TR-03121, TR-03132 sowie
De-Mail
Nils Tekampe M.Sc.
IT Security
Produktmanager

TÜV Informationstechnik GmbH
TÜV NORD GROUP
Langemarckstraße 20
45141 Essen

Tel.: +49 201 8999-622
Fax: +49 201 8999-666
n.tekampe@tuvit.de
www.tuvit.de

Version: 1.5

Technische Richtlinien des BSI               Seite 24 | 24
© TÜV Informationstechnik GmbH
Sie können auch lesen