VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
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4 | 2 2020 | Verband intern
Inhalt
VERBAND INTERN
06 Mitgliederversammlung am 16.06.2020
08 Konstituierung des Vorstandes
10 Stammtisch goes online
10 Fünf Sterne!
12 Der Verband nimmt Stellung
14 Einladung zur Beratung des
Arbeitskreises Unternehmensnachfolge
14 Rückschau Termine
15 Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2021
AKADEMIE
17 Mitgliederversammlung am 29.05.2020
17 Bildungsprämie bei Weiterbildungen
18 Youngsters - Qualifikation 2020 und 2021
19 Aufstiegs-BAföG
SERVICE
20 Rahmenverträge
INFORMATIONEN
28 Öffentliche Hand muss
elektronische Rechnungen akzeptieren
28 Übersetzungstool in 27 Sprachen
29 Die Aussetzung der Insolventzantragspflicht als
Haftungsfalle für Geschäftsleiter und steuerliche
Berater
34 Neues Netzwerk, exklusiv für Steuerberater
35 Online-Finanzprozesse -
in Krisenzeiten erfolgsentscheidend
37 bAV und Kurzarbeit
39 Betriebsschließung durch Corona
DSTV
41 Land unter wegen Corona-Pandemie: DStV fordert
Entlastungen für Berufsangehörige
42 Whistleblower-Richtlinie vor der Umsetzung
43 „NACHDIGAL“ fängt an zu fliegen!
45 Corona-Liquiditätshilfen als Drittdaten nicht
zu Lasten der KanzleiabläufeVerband intern | 5 Herzlich willkommen im Verband Alexander Bourquin Steuerberater in Sassnitz Max Dotzki Steuerberater in Weimar Daniel Fritz Steuerberater in Meiningen Peggy Heyer Steuerberaterin in Langenwetzendorf Julia Kindleb Steuerberaterin in Gotha
6 | 2 2020 | Verband intern
Vorbereitung der ersten
Online-Mitgliederversammlung
Die Resonanz der Briefwahl zur ersten Online-Mitgliederver-
sammlung hat selbst die positivsten Prognosen übertroffen.
Steuerberaterin Gabriele Linsel als Vertreterin des Wahlaus-
schusses zur Vorstandswahl hatte am 15.06.2020 gemeinsam
mit Berit Lütz, Kerstin Poppe und Martin Wiederhold aus dem
Team der Geschäftsstelle alle Hände voll zu tun, rund 850
Briefe zu öffnen, die Wahlscheine zu prüfen und schließlich
die Stimmzettel auszuzählen.
Im Ergebnis entfielen auf Präsidentin Andrea Recknagel 212
Stimmen. Vorstandsmitglied Anett Böringer erreichte 162
Stimmen, für Silvio Lieber votierten 156 Mitglieder. Yvonne
Reich erhielt 173 Stimmen, für Karsten Schmidt stimmten 172
Mitglieder und für Sebastian Zeng gaben 159 Mitglieder ihre
Stimme ab.
Der Dank geht an alle Mitglieder, die sich aktiv in die demo-
kratische Willensbildung ihres Berufsverbandes eingebracht
haben sowie an alle Ehrenamtlichen, die in Funktionen Ver-
antwortung für die Entwicklung des Steuerberaterverbandes
Thüringen übernehmen.Verband intern | 7 Mitgliederversammlung online am 16.06.2020 Der Steuerberaterverband Thüringen steht auch in den nächs- ten vier Jahren unter der Führung von Steuerberaterin Andrea Recknagel. Mit einem klaren Votum der Mitglieder wurde die in Steinbach-Hallenberg ansässige Steuerberaterin am 16.06.2020 im Amt bestätigt. Andrea Recknagel bedankte sich in der ersten Online- Mitgliederversammlung des Verbandes für das Vertrauen der Mitglieder und machte deutlich, dass die erfolgreiche Verbandsarbeit fortgesetzt werde. Der Verband unterstütze seine Mitglieder, so dass auch im Sinne ihrer Mandanten eine größtmögliche Steuergerechtigkeit erreicht werde. Den Vorstand des Berufsverbandes komplettieren die Steu- erberaterinnen Anett Böringer aus Erfurt, Yvonne Reich aus Bad Liebenstein sowie die Steuerberater Silvio Lieber aus Bad Salzungen, Karsten Schmidt aus Kerspleben und Sebastian Zeng aus Mühlhausen. Ausgeschieden aus dem Vorstand sind die Steuerberater Klaus-Peter Weidt (Vizepräsident) und Frank Mohr. Beide wa- ren seit 2008 im Vorstand ehrenamtlich engagiert und hatten nicht noch einmal für eine weitere Amtszeit kandidiert. An- drea Recknagel bedankte sich für das langjährige Wirken der beiden ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder und freute sich, dass sie dem Verband in ihren Funktionen als stellvertretende Leiter der Bezirksgruppen Nord und Ost erhalten bleiben. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung waren die Mitglie- der aufgerufen, per Briefwahl über den Vorstand sowie die Rechnungsprüfer abzustimmen. Mehr als 1/4 aller Mitglieder beteiligte sich an der Wahl. Alle Beschlüsse, die laut Satzung offen zu fassen sind, konnten während der Online-Mitglie- derversammlung live abgestimmt werden. Dadurch hatten die Mitglieder nach erfolgter Berichterstattung zum Geschäfts- jahr 2019 die Möglichkeit, in der Aussprache Fragen zu stellen, bevor Vorstand und Geschäftsführung für 2019 entlastet wurden. Zu hoffen bleibt, dass bei aller Effektivität einer Onlinever- sammlung 2021 wieder eine reguläre Mitgliederversammlung durchgeführt werden kann. Der persönliche Austausch, die Gespräche mit liebgewonnenen Kolleginnen und Kollegen, die Geselligkeit sowie das Miteinander und damit wichtige Fakto- ren im Steuerberaterverband Thüringen fehlten spürbar.
8 | 2 2020 | Verband intern
Konstituierung des Verbandsvorstandes am 20.07.2020
Am 20.07.2020 kamen die neugewähl-
ten Vorstandsmitglieder zur konstitu-
ierenden Beratung des Vorstandes zu-
sammen. Präsidentin Andrea Recknagel
äußerte ihre Freude über die Neuwahl
von Yvonne Reich und Sebastian Zeng
in den Vorstand und die Wiederwahl
von Anett Böringer, Silvio Lieber und
Karsten Schmidt. Die Auswertung der
ersten online durchgeführten Mitglie-
derversammlung fiel positiv aus. Die
Vorteile der durchgeführten Briefwahl
mit einer breiten Legitimation des neu-
gewählten Vorstandes sollten Anlass
sein, die Satzung auf Alternativen zur
Präsenzwahl zu prüfen.
Einen zentralen Punkt in der Bera-
tung nahm die Aufgabenverteilung in
der Legislaturperiode 2020 bis 2024
innerhalb des Vorstandes ein. Dazu
wurden in einem Workshop persönliche
Interessen mit zu besetzenden Aufga-
bengebieten abgeglichen und zu einem
Organigramm weiterentwickelt. So soll
sichergestellt sein, dass Mitgliederan-
liegen und Fragen aus dem Hauptamt
schnell und kompetent bearbeitet
werden können.
Zur Vizepräsidentin wurde Frau Steuer-
beraterin Anett Böringer, zum Vize-
präsidenten Herr Steuerberater Karsten
Schmidt bestellt. Karsten Schmidt
übt zudem weiterhin die Funktion des
Schatzmeisters des Vereins aus.
Den zweiten umfangreichen Themen-
block nahmen die aktuellen berufs-
politischen Fragen ein, u. a. die Bean-
tragung von Überbrückungshilfen, die
Verlängerung der Nichtbeanstandung
von Kassen ohne zertifizierte tech-
nische Sicherheitseinrichtung, die tem-
poräre Senkung der Umsatzsteuersätze,
die Rückforderung von Soforthilfen
und der Rückblick auf die Entscheidung
zur Versagung der Systemrelevanz der
steuerberatenden Berufe im Zusam-
menhang mit der Kindernotbetreuung. Sebastian Zeng, Karsten Schmidt,10 | 2 2020 | Verband intern
Stammtisch goes online
Die Bezirksgruppen des Steuerberaterverbandes Thü- konferenz oder Fernbetreuung sowie die Umstellung
ringen gehen mit der Zeit und lassen sich auch von vom Saperion-DMS auf DATEV-DMS. Die alternative
Kontaktbeschränkungen und Abstandsgeboten nicht Durchführung der Stammtische ist gut angekommen.
abhalten, den kollegialen Austausch sicherzustellen. Den Bezirksgruppenleitungen und Gästen wie auch
Wenn man nicht physisch zusammenkommen kann, den teilnehmenden Mitgliedern gilt unser Dank,
trifft man sich im virtuellen Raum. Den Auftakt denn sie haben sich in der Krise die rare Zeit genom-
machte am 19.05.2020 die Bezirksgruppe Mitte. Zuge- men, das kollegiale Miteinander zu fördern.
schaltet aus dem Bundestag in Berlin war MdB Antje
Tillmann, die über Corona-Hilfsmaßnahmen der Aber auch ein persönliches Wiedersehen ist schön :-)
Bundesregierung berichtete. Die nächsten Stammtische finden in Präsenz statt:
Der zweite Online-Stammtisch wurde von der Be- ▪ Bezirksgruppe Ost l Stammtisch am 01.09.2020 zur
zirksgruppe West am 27.05.2020 durchgeführt. Jürgen Vorbereitung des Klimagesprächs
Reinhardt von der DATEV referierte als Gast u. a. über ▪ Bezirksgruppe Mitte l Stammtisch am 03.09.2020
kontaktlose Mandantenbesprechungen per Video- mit der DATEV eG
Fünf Sterne!
Am 8. Juli 2020 begrüßten wir in Präsenz unseren nalmanagement als auch die Anpassungen der Unter-
Auditor Tino Wolf, Geschäftsführer der Expert People nehmensstrategie sowie der Unternehmensziele und
Management GmbH und Auditleiter der DQS, zum nicht zuletzt die unterjährige Aktualisisierung der
nunmehr 14. Audit seit der ersten Zertifizierung Arbeitssicherheit mit den Anforderungen der neuen
2006. Auch in diesem Jahr wurden der Geschäftstel- gesetzlichen Vorgaben geprüft. Auch die Stichprobe
le des Steuerberaterverbandes und Steuerakademie im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungs-
Thüringen die Wirksamkeit ihres Qualitätsmanage- verordnung Arbeitsförderung (AZAV) für die Teilneh-
mentsystems und die Erfüllung der Anforderungen mer unserer Lehrgänge mit Bildungsgutschein von
der ISO 9001:2015 ohne Haupt- und Nebenabweichun- der Arbeitsagentur verlief ohne Beanstandungen.
gen bescheinigt.
Wir freuen uns über die positive Bewertung und
Zentraler Bestandteil des Audits war wie zu Erwarten danken Herrn Wolf für das angenehme Audit und die
die Coronakrise und deren Auswirkungen auf den wertvollen Tipps rund um unser Qualitätsmanage-
Geschäftsbetrieb. Dabei wurden sowohl das Perso- mentsystem.Verband intern | 11
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Der Verband nimmt Stellung
Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung Druck entsprechend ausgestattet werden können.
für digitale Kassen ohne zertifizierte technische Anfang 2020 bis zum Beginn der Corona-Krise An-
Sicherheitseinrichtung fang März liefen die Implementierungen der TSE un-
serer Kenntnis nach zunächst planmäßig an. Ad hoc
Der Steuerberaterverband Thüringen hat sich Mitte trafen die Auswirkungen der Pandemie eine Vielzahl
Juli 2020 mit einer Anregung zur Verlängerung der von Betrieben aus den bargeldintensiven Branchen
Übergangsfrist für die Umrüstung auf betrugssichere hart - wie der Shutdown, die Befassung mit Hilfen
Registrierkassen in Handel und Gastronomie an die zur Existenzsicherung, Umstrukturierungen in den
Thüringer Finanzministerin Heike Taubert gewandt: Betriebsabläufen zur Reduzierung der Infektionsge-
fahr oder die Inanspruchnahme von Kurzarbeit sowie
Seit 01.01.2020 gilt die gesetzliche Pflicht, elektroni- die Umstellung der Umsatzsteuersätze. Normalität
sche Aufzeichnungssysteme (im Folgenden: digitale im Sinne des Tagesgeschäfts wird in den Unterneh-
Kassen) durch den Einsatz einer sogenannten zerti- men und bei deren steuerlichen Beratern auch in den
fizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nächsten Monaten kaum eintreten.
vor Manipulationen zu schützen. Das BMF-Schreiben
vom 06.11.2019 sieht eine Nichtbeanstandungsrege- Der Steuerberaterverband Thüringen hat erfreut zur
lung vor. Danach wird es nicht beanstandet, wenn die Kenntnis genommen, dass die Landesfinanzministe-
digitalen Kassen längstens bis zum 30.09.2020 noch rien Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen,
nicht über eine TSE verfügen. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-
Holstein einen zeitlichen Aufschub mit eigenen
Der Steuerberaterverband Thüringen hat die unterge- Erlassen ermöglicht haben. Nach den Verlautba-
setzliche Fristverlängerung seinerzeit sehr begrüßt. rungen „… werden die Finanzverwaltungen dieser
Serienreife TSE zu angemessenen Preisen waren Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse
bis zum Jahreswechsel 2019/20 nicht verfügbar. Die Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin
schätzungsweise über zwei Millionen betroffenen nicht beanstanden.“ Aus diesem Grund regen wir an,
Geräte bundesweit hätten zum gesetzlichen Zeit- eine vergleichbare Regelung auch für den Freistaat
punkt nicht ohne erhebliche Kosten und zeitlichen Thüringen zu erlassen und damit eine pragmati-Verband intern | 13
sche Lösung zu schaffen, die dem Handel sowie der wird, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und
Gastronomiebranche in ohnehin schwierigen Zeiten das dem Finanzamt angezeigt wird:
der Corona-Pandemie ohne weitere bürokratische
Hürden Luft verschafft. a) Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl
an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei
einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller
Finanzministerin Heike Taubert oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich
hat die Forderung des Steuer- verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau
beraterverbandes Thüringen der TSE verbindlich beauftragt.
vom 16.07.2020 umgesetzt, die
Nichtbeanstandungsregelung für oder
Kassen ohne zertifizierte techni-
sche Sicherheitseinrichtung (TSE) b) Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudba-
über den 30.09.2020 hinaus zu sierten TSE vorgesehen.
verlängern.
Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich,
das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist ledig-
Im Antwortschreiben hießt es dazu unter anderem: lich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das kann
formlos geschehen oder mithilfe eines Vordrucks,
„Finanzministerin Heike Taubert: Mehr Zeit für die der auf der Internetseite des Thüringer Finanzminis-
Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen/ teriums heruntergeladen werden kann. „Wir heben
Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende März die gesetzlichen Fristen nicht allgemein auf, aber wir
2021/Handel, Handwerk und Gastronomie in der verschaffen allen betroffenen Unternehmen etwas
aktuellen Corona-Situation weiter entlastet mehr Zeit für deren Umsetzung. Das Ziel, manipu-
lationssichere Systeme zu schaffen, wird durch den
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sechsmonatigen Aufschub in diesen Fällen nicht
hat für die im Freistaat ansässigen Unternehmen Er- gefährdet“, so Heike Taubert.“
leichterungen bei der technischen Umstellung ihrer
Kassensysteme angekündigt. Nach der geltenden Re-
gelung wäre es erforderlich, dass bis Ende September
2020 manipulationssichere technische Sicherheits-
einrichtungen (TSE) in alle Registrierkassen einge-
baut werden. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass
nicht alle Unternehmen diese Frist einhalten können.
„Gerade im Einzelhandel, Handwerk und in der Gas-
tronomie kämpfen aufgrund der Corona-Pandemie
viele ums Überleben. Dazu kam die erforderliche
Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersät-
ze, die viele Kapazitäten gebunden hat. Das muss
einfach berücksichtigt werden“, sagte Heike Taubert.
Zudem wies sie darauf hin, dass es bislang noch
keine zertifizierten Lösungen für cloudbasierte
Kassensysteme gibt. Die Thüringer Finanzminis-
terin betonte: „Ein bundeseinheitliches Vorgehen
wäre die beste Lösung gewesen. Das war leider
nicht möglich. Deshalb habe ich die Finanzämter
angewiesen, die erforderlichen Regelungen im
Wege von Allgemeinverfügungen zu schaffen.“
Aufgrund dieser einheitlichen Allgemeinverfü-
gungen der Finanzämter reicht es aus, dass ein
elektronisches Aufzeichnungssystem bis spä-
testens 31. März 2021 mit einer TSE ausgerüstet14 | 2 2020 | Verband intern
Einladung zur Beratung des
Arbeitskreises Unternehmensnachfolge am 06.10.2020
Zum zweiten Jahrestreffen des Arbeitskreises
lädt der Steuerberaterverband am 06.10.2020
um 16:00 Uhr Fachberaterinnen und Fachbe-
rater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
sowie schwerpunktmäßig mit der Unterneh-
mensnachfolge befasste Berufsangehörige in den
Seminarraum der Geschäftsstelle ein. Zum The-
ma „Scheidungsfolgevereinbarungen im Zivil-
und Steuerrecht“ soll nach einem Impulsvortrag
wieder ein praxisnaher Austausch mit den Nota-
rinnen und Notaren erfolgen. Ihre verbindliche
Anmeldung senden Sie bitte bis 29.09.2020 an
info@stbverband-thueringen.de.
Rückschau der Termine
von Vorstand und Geschäftsführung
20.03.2020 Vorstandsberatung Steuerakademie
31.03.2020 Vorstandsberatung Steuerberaterverband
20.04.2020 Gemeinsame Vorstandsberatung Steuerakademie und Steuerberaterverband
23.04.2020 Rechnungsprüfung Steuerakademie
24.04.2020 Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Jena
08.05.2020 Rechnungsprüfung Steuerberaterverband
13.05.2020 Geschäftsführerberatung der Landesverbände im DStV
19.05.2020 BDA-Geschäftsführerkonferenz
19.05.2020 Stammtisch Bezirksgruppe Mitte
27.05.2020 Stammtisch Bezirksgruppe West
29.05.2020 Mitgliederversammlung Steuerakademie
04.06.2020 Internes Audit Geschäftsstelle
11.06.2020 Informationsveranstaltung zum Steuerberaterlehrgang 2020/21
15.06.2020 Vorbereitung der Mitgliederversammlung/Stimmenauszählung
16.06.2020 Mitgliederversammlung Steuerberaterverband
17.06.2020 Beiratssitzung der Steuerakademie
19.06.2020 Mitgliederversammlung Deutscher Steuerberaterverband
19.06.2020 Mitgliederversammlung Deutscher Steuerberaterinstitut
29.06.2020 Jahresgespräch mit HDI
30.06.2020 Kontaktgespräch Bund der Steuerzahler Thüringen
02.07.2020 Kontaktgespräch Agenda Software
08.07.2020 Überwachungsaudit durch die DQSVerband intern | 15
Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2021
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und Berlin vom 19.09.2020 bis 08.08.2021
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Mitgliederversammlung der Steuerakademie Thüringen
am 29.05.2020
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Steu- tungslehrgänge auf die Prüfungen der Steuerfachwir-
erakademie Thüringen ist jährlich der Anlass, te sowie Fachassistenten Lohn und Gehalt konnten
gemeinsam mit den Mitgliedern das abgelaufene nach kurzer Unterbrechung multimedial fortgeführt
Geschäftsjahr zu analysieren, Bericht zur Entwick- werden.
lung zu erstatten und die Zukunft zu planen. In der
als Online-Meeting durchgeführten Versammlung Gleichermaßen wurden bereits geplante Seminare
konnte 2019 als erfolgreiches Jahr resümiert werden. kurzerhand als Onlineseminare umkonzipiert, Refe-
Vorstand und Geschäftsführung wurden erwartungs- renten und Teilnehmer im Umgang mit der Technik
gemäß für das Berichtsjahr entlastet. geschult sowie neue Themen in den Fortbildungsplan
aufgenommen. Natürlich ist die weitere Planung des
Deutlich mehr Gesprächsumfang nahmen jedoch die Geschäftsjahres 2020 abhängig von den Entwicklun-
Berichte zur aktuellen Lage ein. Die Steuerakademie gen der Pandemie. Die vorgegebenen Abstands- und
musste am 13. März 2020 ad hoc alle Veranstaltungen Hygienebedingungen sind einerseits notwendig, um
zunächst bis Ende April, dann bis Mitte Juni absagen. sicher Weiterbildungen durchzuführen, andererseits
Dieser nicht nur für die wirtschaftliche Komponente werden nicht alle Seminare im Angebot des zweiten
maßgebliche Schritt ging einher mit der Frage, wie Halbjahres bleiben, weil Veranstaltungsflächen in
die Kunden weiterhin erreicht werden können. den Tagungshotels fehlen.
Die Mitglieder wertschätzten die sofortige Umpla- Die Mitglieder der Steuerakademie, zu denen auch der
nung der Präsenzkurse zur Vorbereitung auf die Steuerberaterverband und die Steuerberaterkammer
Steuerfachangestelltenprüfung als Onlinekurs, damit Thüringen zählen, sind froh, sich auch in der Kri-
das Versprechen eines effektiven Prüfungstrainings se auf die Steuerakademie Thüringen verlassen zu
eingehalten werden konnte. Die laufenden Vorberei- können.
Mit der Bildungsprämie bei den Weiterbildungen
der Steuerakademie flexibel bleiben
Über 170 Beratungsstellen haben in den letzten Wo- in den Kanzleien als Grund für einen Umtausch ak-
chen das Beratungsverfahren auf Distanz angeboten. zeptiert wird, muss im Einzelnen mit der Beratungs-
Das Verfahren ermöglicht eine telefonische Beratung stelle erörtert werden.
und das elektronische bzw. postalische Übersenden
der notwendigen Unterlagen.
Es gibt auch die Möglichkeit des Gutscheinum-
tauschs. Sie besteht dann, wenn ein Prämiengut-
schein, ausgestellt ab dem 1. Oktober 2019, nicht
innerhalb der 6-Monats-Frist genutzt werden kann,
weil die geplante Weiterbildung Corona-bedingt ganz
ausfallen muss und auch nicht zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Lassen Sie also
bereits ausgestellte Prämiengutscheine nicht verfal- Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom
len! Sichern Sie sich durch Umtausch Ihre finanzielle Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem
Unterstützung. Inwieweit die zusätzliche Belastung Europäischen Sozialfonds gefördert.18 | 2 2020 | Akademie
„Die Welt gehört dem, der sie genießt.“
Graf Giacomo Leopardi (1798 – 1837)
Ihre neuen Fachkräfte in den Kanzleien genießen hoffentlich ihren erreichten Abschluss zum/-r Steuerfa-
changestellten in diesem Jahr, auch ohne die verdiente feierliche Zeugnisübergabe der Steuerberaterkammer
Thüringen in Erfurt. Denn die ehemaligen Auszubildenden haben sich erfolgreich im Frühjahr auf die Prüfung
vorbereitet, während die ganze Welt Kopf stand, mussten sie einen klaren Kopf zu den schriftlichen Prüfungen
am 28.04.2020 und 29.04.2020 behalten, um Ihr Ausbildungsziel zu erreichen. Die neuen Mitarbeiter haben
damit ihre Belastbarkeit, ihren Ehrgeiz und ihre Flexibilität in schwierigen Zeiten bewiesen. Darauf können
sie stolz sein und sich nun neuen Herausforderungen stellen, beispielsweise der Fachassistentenprüfung Lohn
und Gehalt 2021 und anschließend den Abschluss als Steuerfachwirt anstreben, welcher die Zeit bis zum/-r
Steuerberater/-in verkürzt. Auf diesen beruflichen Weg begleitet die Steuerakademie als Bildungswerk des
Steuerberaterverbandes Thüringen e. V. Ihre Nachwuchskräfte auch weiterhin.
„Bildung ist Überblick.“
Anton Kuh (1890 - 1941)
Wir verschaffen Ihnen deshalb nachfolgend einen Überblick der
Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter für das verbleibende
aktuelle Jahr und in Vorschau auf das Folgejahr.
2020
30.09.2020 bis 02.10.2020
Fachassistentenprüfung Lohn und Gehalt 2020 l Klausurenkurs
19.10.2020 bis 23.10.2020
Willkommen! Auszubildende 1. Lehrjahr
26.10.2020 bis 30.10.2020
Weiter so! Auszubildende 2. Lehrjahr
02.11.2020 bis 14.11.2020
Steuerfachwirtprüfung 2020 l Wiederholungskurs
16.11.2020 bis 28.11.2020
Steuerfachwirtprüfung 2020 l Klausurenkurs
2021
Steuerfachangestellte in Ausbildung
08.02.2021 bis 12.02.2021
Zwischenprüfung 2021 l Vorbereitungskurs
01. bis 06.03.2021 oder 08. bis 13.03.2021
Abschlussprüfung 2021 l Wiederholungskurse
15. bis 20.03.2021 oder 22. bis 27.03.2021
Abschlussprüfung 2021 l Klausurenkurse
17.06.2021 oder 18.06.2021
Abschlussprüfung 2021 l Vorbereitung mündliche Prüfung
25.10.2021 bis 29.10.2021
Willkommen! Auszubildende 1. Lehrjahr
01.11.2021 bis 05.11.2021
Weiter so! Auszubildende 2. LehrjahrAkademie | 19 Fachassistenten Lohn und Gehalt 11.01.2021 Prüfung 2020 l Mündliche Prüfungsvorbereitung 20.02.2021 bis 25.09.2021 Prüfung 2021 l Vorbereitungskurs 29.09.2021 bis 01.10.2021 Prüfung 2021 l Klausurenkurs Steuerfachwirte 17.02.2021 bis 19.02.2021 Prüfung 2020 l Vorbereitung mündliche Prüfung 27.02.2021 bis 26.11.2022 Prüfung 2022 l Modularer Vorbereitungskurs 11.10.2021 bis 23.10.2021 Prüfung 2021 l Wiederholungskurs 15.11.2021 bis 27.11.2021 Prüfung 2021 l Klausurenkurs Ein Online-Überblick der Lehrgänge 2021 steht Ihnen demnächst mit detaillierten Informationen und Anmel- demöglichkeit im Webshop bereit unter www.steuerakademie-thueringen.de/lehrgaenge/. Ihre Ansprechpartnerin Frau Sabine Schulz steht Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Tel. 0361 558330 und sabine.schulz@stbverband-thueringen. Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu Am 13. März 2020 hat der Bundesrat dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt. Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, Freibeträ- ge und Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf „Master-Niveau“ unter- stützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbil- dungsgesetz und der Handwerksordnung. Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zu- rückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben. Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent. Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer – sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarle- hens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdie- ner gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden erweitert. Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfang- reichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel „Meister- BAföG“ eingeführt. Das Gesetz trat am 1. August 2020 in Kraft.
20 | 2 2020 | Service
Cooperation
beherrscht
alle Welt.
Hannes Meyer, 1926
Cooperation beherrscht alle Welt ist ein Zitat des zweiten Direktors des
Bauhauses. Die Aussage von Meyer hat bis heute nicht an Bedeutung
verloren.
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Kosten minimieren und trägt damit wesentlich zum Geschäftserfolg
bei. Wir stellen Ihnen auf den nächsten Seiten die Kooperationspartner
Ihres Berufsverbandes vor.Service | 21
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Munker Privacy Consulting GmbH
Die berät seit 2012 Unternehmen und Freiberufler in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Ein besonderer
Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung von Steuerkanzleien mit ihren berufsrechtlichen, datenschutzrecht-
lichen und branchenbezogenen Besonderheiten. Um den Anforderungen in der Steuerberatung optimal gerecht
zu werden, hat die Munker Privacy Consulting spezielle Beratungspakete für Kanzleien entwickelt. Kanzleien,
die einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen (oder wollen), sind mit den Paketen DS.Classic
und DS.Premium bestens beraten. Speziell im Paket DS.Premium sind bereits zahlreiche Leistungen enthal-
ten, wie z.B. die Gestellung des Externen Datenschutzbeauftragten, die Unterstützung bei der Erstellung des
Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und der Datenschutzhinweise sowie die Beratung zur daten-
schutzkonformen Gestaltung der Webseite. Hinzu kommen die Organisation der vertraglichen Regelungen mit
Auftragsverarbeitern und die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Kanzleien, die nur zu bestimmten
Themen einen externen Berater hinzuziehen möchten, erhalten auf Anfrage ein individuelles Beratungsan-
gebot. Als Start in das Thema Datenschutz oder zur Überprüfung des Datenschutzmanagements der Kanzlei
eignet sich besonders der DSGVO-Workshop.
Ihr Vorteil als Verbandsmitglied: Sie erhalten Sonderkonditionen auf DS.Basic, DS.Premium, DSGVO-Workshops und
individuelle Beratungspakete.
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Spendit AG
Die SPENDIT AG ist ein mehrfach ausgezeichnetes, dynamisches HR FinTech Unternehmen, das sich seit 2014 der
digitalen Revolution von Mitarbeiter-Benefits verschrieben hat. Seither zählt die SPENDIT AG 5.500 Firmenkunden
und arbeitet unter anderem mit der ETL Steuerberatungsgesellschaft, Wolters Kluwer und verschiedenen deutschen
Steuerberaterverbänden aus der Branche zusammen. Eine Lösung der SPENDIT AG ist Lunchit, die digitale
Essensmarke.
Lunchit ist die digitale Antwort auf die altbekannte Papier-Essensmarke und eine Innovation der SPENDIT AG.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Mittagessen mit bis zu 6,50 Euro täglich bezuschussen. Das Besondere
dabei: Lunchit gilt in jedem Restaurant, Supermarkt, Imbiss oder Lieferdienst. Lunchit ist für Mitglieder im
Steuerberaterverband Thüringen zunächst zwei Monate kostenfrei, danach wird ein Nachlass von 30 % auf die
Gebühren gewährt.
Neben Lunchit bietet die SPENDIT AG die SpenditCard an: Eine Prepaid Kreditkarte zur Gewährung von Sachbezügen,
die an allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden kann. Die Jahresgebühr pro MasterCard reduziert sich
von 40 Euro auf 30 Euro und auch bei den optionalen Modulen sparen Verbandsmitglieder.
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VMT-Jobticket für Ihr Kanzleiteam
Mit einem Fahrschein, dem VMT-Ticket, können die Mitarbeiter von
Verbandsmitgliedern Bus, Bahn und Straßenbahn in Gotha, Erfurt,
Weimar, Jena und Gera nutzen. Einfach Umsteigen: Von der Straßenbahn
in die Eisenbahn, dann in den Bus oder vielleicht noch eine Station mit
der Straßenbahn - das VMT-Ticket gilt weiter! Häufiges Anstehen für
unterschiedliche Tickets bei mehreren Unternehmen gehört damit der
Vergangenheit an! Der Rahmenvertrag des Steuerberaterverbandes für
Thüringer Verbandsmitglieder mit dem Verbundtarif Thüringen ermöglicht
den Mitarbeitern von Mitgliedern das Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel
in bestimmten Zonen Thüringens zum vergünstigten Tarif.Service | 23
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DKV AG
Die zwischen den Steuerberaterverbänden und der DKV Deutsche Krankenversicherung
AG geschlossenen Gruppenversicherungsverträge beinhalten erhebliche Beitragsnachlässe und
Leistungsvorteile in den speziell für Steuerberater eingeführten Tarifen. So sind zum Beispiel Beiträge
für Krankentagegeldversicherungen im Gruppenversicherungsvertrag wesentlich günstiger als in der
Einzelversicherung.
Mit dem Krankentagegeld in der Gruppenversicherung kann nicht nur das Nettoeinkommen aus der
steuerberatenden Tätigkeit, sondern auch die laufenden Kosten der Kanzlei abgesichert werden. Ein
Krankentagegeld kann auch ohne einen anderen Versicherungsschutz bei der DKV abgeschlossen werden.
Außerdem beinhaltet das umfangreiche Tarifangebot der DKV: Die Krankheitskostenvollversicherung (für
ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen), die Ergänzungsversicherung zu den Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung (auch in Bezug auf die Pflegeversicherung) und die Krankenhaustage
geldversicherung.
Vorteile der Gruppenversicherungsverträge sind u.a.:
▪ Attraktive Beiträge, insbesondere in den Krankentagegeldtarifen für StB und WP
▪ Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen
▪ Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen
▪ Gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner24 | 2 2020 | Service
B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH
Die Rahmenvereinbarung mit B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH
Als kompetenter Partner rund um das Thema Büro, bietet Ihnen B & DT eine breite und
qualitativ hochwertige Produktpalette für Ihren Bürobedarf – vom Aktenvernichter
bis zur Zettelbox und von individuellen, zukunftsorientierten Lösungen für die Druck-
und Kopiertechnik über modernste Präsentationstechnik, bis hin zu bedarfsgerechten
Büromöbelsystemen für effizientes Arbeiten. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet einen
Rabatt auf alle Produkte des aktuellen Bürobedarfskatalogs.
Computer Bauer GmbH
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der Postfächer, erhalten.
EuroPrice Consulting
Kauf und Leasing von Neufahrzeugen. EuroPrice® Consulting ist der spezielle Einkaufsdienstleister, wenn es um
Einsparungen beim Kauf von Neufahrzeugen geht. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Verband bietet EuroPrice
Consulting den Mitgliedern die Möglichkeit, Neufahrzeuge zu attraktiven Sonderkonditionen zu beziehen. Durch die
langjährige Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie, als auch mit zahlreichen großen Autohäusern, Finanzierungs-
und Leasinggesellschaften, liegen die Preisnachlässe bei Pkws bis zu 30,00%. In Ausnahmefällen sogar bis 40,00%.
Verfügbar sind 36 verschiedene Marken mit allen gängigen Modellen und freier Konfiguration der Fahrzeuge. Sowohl
bei privater als auch bei gewerblicher Zulassung sind Barkauf, Leasing oder Finanzierung möglich. Das Angebot gilt
übrigens nicht nur für die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Verbandes. Auch die Familienangehörigen können von
diesem Service profitieren.
Vermittlung von Datenschutzleistungen. Ende Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die
euerungen sind komplex und die Umsetzung der Änderungen gestaltet sich oft schwierig. EuroPrice Consulting
verfügt über Verbundpartner mit langjährigen Erfahrungen in der Steuerberatungsbranche, die Ihnen bei der
Umsetzung und dauerhaften Einhaltung der DS-GVO zur Seite stehen können und vermittelt Ihnen kostenoptimierte
Leistungen rund um das Thema Datenschutz. Dieses Angebot gilt auch für Ihre Mandanten, welche einen externen
Datenschutzbeauftragten benötigen.Service | 25
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Ein starker Partner für Ihren individuellen Schutz. HDI pflegt seit vielen Jahren eine enge Partnerschaft zum DStV und
seinen Mitgliedsverbänden. Daher weiß HDI, worauf es dem Berufsstand ankommt. Und steht Ihnen so – ganz wie
Ihr Verband – ein Leben lang zur Seite. Ob es um Ihre Kanzleiwerte, Ihre Arbeitskraft oder Ihre Privatrisiken geht: HDI
entwickelt passende Lösungen für Ihren Bedarf.
Als Mitglied eines regionalen Steuerberaterverbands profitieren Sie bei HDI von einer umfassenden Analyse Ihrer
Haftpflichtrisiken. Auf dieser Basis werden Sie individuell abgewickelt. Zusätzlich erhalten Sie weitere exklusive
Verbandsvorteile, beispielsweise:
▪ Attraktive Sonderkonditionen
▪ Vor-Ort-Betreuung
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– 10 % für den Fortbildungspass
– 25 % Nachlass für Kanzleien mit DStV-Qualitätssiegel26 | 2 2020 | Service
DKB AG
Die Deutsche Kreditbank ist vernetzt mit Vordenkern, Meinungsbildnern, Mitbewerbern und
Geschäftspartnern - regional und in ganz Deutschland. Als #geldverbesserer steht die DKB im Austausch mit
Partnern, um Kompetenzen zu bündeln und so Mehrwerte für ihre Kunden zu schaffen. Die DKB unterstützt
Sie als Verbandsmitglied mit folgenden Vorteilen:
Kauf oder Verkauf von Kanzleien
eine kostenfreie Unternehmensbewertung über das hauseigene Prüfungstool der DKB
ein persönlicher und telefonischer Austausch mit dem Antragsteller
Vorteil für den Verkäufer: Finanzierbarkeit wurde geprüft, Beurteilung Kanzleiwert
Vorteil für den Käufer: kompetenter Finanzierungspartner, Beurteilung Kanzleiwert
Finanzierung des Kaufpreises der Kanzlei bei der DKB AG
eine Kreditentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen
die Bereitstellung eines Betriebsmittelrahmens über 10 % vom Jahresumsatz
die Bereitstellung einer Mietbürgschaft für die anzumietenden Räumlichkeiten
Gegebenenfalls die Bereitstellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft
Kontoeröffnung bei der DKB AG
die Bereitstellung eines Betriebsmittelrahmens über 10 % vom Jahresumsatz
eine kostenfreie DKB-VISA-Business-Card mit Wunschmotiv (Picturecard, Ersparnis von 20 €)
auf Wunsch: eine kostenfreie Unternehmensbewertung
Finanzierung einer eigen- oder fremdgenutzten Immobilie
Übernahme der Kosten für eine Grundschuldbestellung/-abtretung bis zu einem Betrag von 500 €
Mietkautionsbürgschaft für angemietete Kanzleiräume
erleichterte Abschluss- bzw. Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Kautionsversicherung zur Stellung
einer Mietkautionsbürgschaft
Rhenus Office Systems
Die Rhenus Data Office GmbH steht für Sicherheit während aller Phasen der
Erfassung, Beförderung und Vernichtung von Akten. Das datenschutzwürdige
Material wird nach der Abholung beim Kunden taggleich in modernen und
durchsatzstarken Anlagen vernichtet. Europaweit arbeitet Rhenus Data Office mit
einem Sicherheitsanspruch, der in der Branche schon seit Jahrzehnten Maßstäbe
setzt. Das System der gesetzeskonformen Informationsträgervernichtung wird von
einem Datenschutzbeauftragten regelmäßig kontrolliert.
Thüringer Verbandsmitglieder erhalten 50 % Rabatt pro Behälter auf die Position
Transport und Vernichtung.Service | 27 progressorg Steuerberatungskanzleien sind im aktuellen Umfeld einer immer dynamischer und komplexer werdenden Markt- und Wettbewerbssituation ausgesetzt. In diesem Zusammenhang wird eine Entwicklung bzw. eine Fortentwicklung eines strategischen Kanzleikonzeptes zur Erkennung von Stärken, Potenzialen, aber auch Risiken immer wichtiger. Besonders im Hinblick auf die zunehmenden Verwaltungsaufgaben wie die Anforderungen an die Verfahrensdokumentationen etc. gibt es in Steuerberatungskanzleien viele Prozesse und Aufgaben, die umgesetzt und angewendet werden müssen. Hier schafft die fortschreitende Digitalisierung keine Mehrarbeit, sondern bietet langfristig viele neue Möglichkeiten, Vereinfachungen und vor allem Einsparungen. Hierbei spielen Softwarelösungen wie Dokumentenmanagementsysteme (DMS), Zeiterfassungssystem, Online- Shops, Personaleinsatz- und Auftragsplanungstools und auch die E-Mail und Belegarchivierung eine wesentliche Rolle. Mit den Kernkompetenzen des eigenen Unternehmens und der eigenen Mitarbeiter werden gemeinsam mit der progressorg GmbH - im Rahmen der angebotenen Dienstleistung - Organisations- und Prozesspotenziale aufgedeckt, so dass zukünftig ein messbarer Fortschritt (progress) erzielt werden kann. Bei der Digitalisierungsberatung steht die individuelle Beratung im Vordergrund, es besteht keinerlei Verkaufsabsicht von Softwarelösungen. Die progressorg GmbH bietet den Mitgliedern des Verbandes folgende Leistungen an: ▪ Digitalisierungsberatung für Kanzleien im Rahmen individualisierter „In house-Schulungen“ ▪ Dienstleistungen rund um den Datenschutz ▪ Verfahrensdokumentation ▪ „Majorel-Scan-Truck“: Digitalisierung von Kanzleiarchiven Mitglieder des Steuerberaterverbandes Thüringen erhalten einen Rabatt von 10 % auf die oben genannten Leistungen.
28 | 2 2020 | Information
Öffentliche Hand muss elektronische Rechnungen akzeptieren
Am 18.04.2020 trat in Deutschland eine weitere Stufe desländer wie Bayern verzichten sogar komplett auf
der (europaweiten) E-Rechnungs-Pflicht in Kraft. einen zentralen Rechnungseingang.“ Zudem machen
Denn nachdem die Auftraggeber des Bundes bereits einige Bundesländer künftig auch von der Möglich-
seit November 2019 elektronische Eingangsrechnun- keit Gebrauch, die Rechnungssteller zum Einreichen
gen akzeptieren müssen, gilt diese Verpflichtung ab von elektronischen Rechnungen zu verpflichten
sofort auch für alle öffentlichen Rechnungsempfän- – oder sie haben es den einzelnen Behörden freige-
ger auf Landes- und kommunaler Ebene. Betroffen stellt, selbst eine entsprechende Verpflichtung für
sind neben Behörden und Verwaltungen auch (fast) ihre Lieferanten auszusprechen, etwa in Nordrhein-
alle öffentlichen Unternehmen. Je nach Umsetzung Westfalen. „Ohne einen versierten E-Invoicing-Pro-
der EU-Richtlinie 2014/55 auf Landesebene müssen vider oder Berater, der die verschiedenen Vorgaben
alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland elekt- in rechtlicher wie technischer Hinsicht auf Bundes-,
ronische Rechnungen akzeptieren und können diese Landes- und kommunaler Ebene im Blick hat, ha-
nicht mehr ablehnen. Wie die elektronischen Rech- ben es die betroffenen Rechnungssteller zukünftig
nungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen, schwer“, führt Stefan Groß aus und ergänzt: „Das gilt
ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gerade dann, wenn es um hohe Rechnungsvolumina
geregelt. Teilweise stellen die Länder zentrale Platt- und Kundenbeziehungen zu mehr als einem staatli-
formen für die Übermittlung der Rechnungen bereit, chen Rechnungsempfänger geht – womöglich sogar
teilweise bieten öffentliche Auftraggeber Individual- noch in unterschiedlichen Bundesländern.“
lösungen hierfür an.
Für Lieferanten des Bundes (und Bremens) folgt übri-
Hier sieht Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands gens schon in wenigen Monaten die ausschließliche
elektronische Rechnung (VeR), eine große Her- Verpflichtung zur rein elektronischen Rechnungs-
ausforderung – gerade für überregional agierende stellung. Ab dem 27.11.2020 dürfen die rechnungs-
Lieferanten: „Zwar haben sich einige Länder dafür empfangenden Stellen des Bundes nämlich alle pa-
ausgesprochen, die Onlinezugangsgesetzkonforme pierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als
Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Bundes „einfaches“ PDF übermittelt werden, zurückweisen.
zu nutzen. Doch daneben gibt es nun auch eine ganze
Reihe an individuellen Plattformlösungen, die von Verband elektronische Rechnung e. V. (VeR)
den Lieferanten bedient werden müssen. Einige Bun- Meldung vom 17.04.2020
Übersetzungstool
in 27 Sprachen
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.Information | 29
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Haftungsfalle
für Geschäftsleiter und steuerliche Berater
Worauf der steuerliche Berater im Zusammenhang mit dem COVInsAG achten sollte von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marcello Di Stefano, Erfurt
Einführung fahrens zu führen und dies durch geeignete Maßnah-
men (etwa die Verlängerung des Insolvenzgeldzeit-
Mit dem rückwirkend am 01.03.2020 in Kraft getre- raumes auf sechs Monate und die Aussetzung des § 55
tenen „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Abs. 4 InsO, wonach Umsatzsteuern aus dem vorläu-
Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Or- figen Insolvenzverfahren Masseverbindlichkeiten
ganhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie darstellen) zu fördern, haben offenbar der Weitblick
bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzausset- oder die Zeit2 gefehlt, möglicherweise aber auch der
zungsgesetz – COVInsAG)“ hat der Bundesgesetzge- politische Mut.
ber auf die im Zusammenhang mit den Auswirkungen
der Corona-Pandemie zu erwartende Insolvenzwelle Geschäftsleiter und deren steuerliche Berater, die
reagiert und die Insolvenzantragspflicht vorüberge- sich angesichts der auf den ersten Blick großzügig
hend ausgesetzt. Auch wenn eine derartige Maß- und einfach anmutenden Regelungen des COVInsAG
nahme zur Vermeidung einer unkontrollierten Flut in Sicherheit wiegen, leben in dieser Gemengelage
von kurzfristigen Insolvenzanträgen wohl erfor- allerdings höchst gefährlich. Wie nachfolgend noch
derlich war, liegt es auf der Hand, dass die Proble- näher zu beleuchten sein wird, gilt die Aussetzung
matik in den meisten Fällen nur auf das Ende des der Insolvenzantragspflicht für viele Unternehmen
Aussetzungszeitraums verschoben wurde. Das Ziel bei genauer Betrachtung nämlich gar nicht. Gerade
des Gesetzes, „die Fortführung von Unternehmen auch (aber nicht nur) vor dem Hintergrund der Recht-
zu ermöglichen und zu erleichtern, die infolge der sprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)3 und der
COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder Obergerichte4 zur Beraterhaftung für Insolvenzver-
wirtschaftliche Schwierigkeiten haben“ 1, erscheint, schleppungsschäden, ist dieses Thema auch für den
angesichts der weitgehend auf Stundungen und Kre- Steuerberater brisant.
diten beruhenden staatlichen Hilfen, mit der letztlich
allein auf Zeitgewinn ausgelegten Aussetzung von Abweichend von seiner früheren Rechtsprechung
Ordnungsvorschriften kaum erreichbar. Im Zentrum ist der BGH jetzt der Ansicht, dass eine Haftung des
des Interesses einer sachgerechten Wirtschafts- und Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden
Ordnungspolitik muss die nachhaltige Sanierung von gem. §§ 280 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB wegen der Ver-
Betrieben und die Rettung von Arbeitsplätzen stehen; letzung einer Hinweis- und Warnpflicht in Betracht
dem werden die Regelungen des COVInsAG nicht kommt, wenn der Steuerberater das Vorliegen eines
gerecht. Insolvenzgrundes erkennt oder für ihn ernsthafte
Anhaltspunkte bestehen, dass ein Insolvenzgrund
Nicht außer Kraft gesetzt wurden jedenfalls die vorliegen könnte. Zudem muss er davon ausgehen,
Insolvenzgründe selbst, welche ohnehin nur ein In- dass seinem Mandanten die mögliche Insolvenzreife
dikator dafür sind, dass ein Unternehmen am Markt nicht bekannt ist. Der BGH stützt sich dabei auf §
nicht mehr bestehen kann. Ist es zahlungsunfähig 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Danach hat der Steuerberater zu
oder überschuldet, ist es materiell insolvenzreif und prüfen, ob die Bilanzierung zu Fortführungswerten
nur noch durch eine erfolgreiche Sanierung zu retten. im Einzelfall noch vertretbar ist.
Für die Umsetzung der naheliegenden Erkenntnis,
dass es sinnvoll gewesen wäre, jedenfalls überle-
bensfähige Krisenunternehmen frühzeitig in eine
geordnete Sanierung im Rahmen eines Insolvenzver- 2 Bitter in ZIP 2020, 685: “Eilgesetz“
3 BGH v. 26. Januar 2017 – IX ZR 285/14, WM 2017, 383
4 OLG Frankfurt v. 17. Januar 2018 – 4 U 4/17, DB 2018,
1 S. Begründung des Entwurfs, BT 19/18110 S. 3 373-380 und v. 29. März 2019 – 8 U 218/17, ZIP 2019, 1178-
1182Sie können auch lesen