VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen

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VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
VERBANDSNACHRICHTEN

               2 | 20
VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
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VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
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Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Coronakrise hält uns weiterhin in Atem. Unsere diesjährige
Mitgliederversammlung fand das erste Mal online statt. An
dieser Stelle möchte ich mich herzlich für lhre überwältigende
Teilnahme an der diesjährigen Briefwahl des Vorstandes des
Steuerberaterverbandes Thüringen bedanken und gebe lhnen
das Versprechen, mich auch in der nächsten Legislaturperio-
de für Ihre Belange als Steuerberaterinnen und Steuerberater
einzusetzen.

Es liegen anstrengende Zeiten hinter uns und ein Ende ist nicht
in Sicht. Die Jahresplanung für 2020 ist durch die ständig neu-
en Herausforderungen der Krisenbewältigung kräftig durchei-
nandergebracht worden.

Die Absenkung der Umsatzsteuer ist steuerpolitisch eine Katastrophe und konnte leider trotz größter Anstren-
gungen auf Landes- und Bundesebene nicht verhindert werden. Gerade hat mich der ,,Brandbrief“ unse-
res DStV-Präsidenten Harald Elster erreicht. Er mahnt die Bundesregierung, zügig zu reagieren und fordert
nachdrücklich unter anderem eine Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis zum
31.05.2021. Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen wurde
erfolgreich, auch durch unsere lntervention, bis zum 30.09.2020 verlängert. Ebenso konnte die Übergangsfrist
für die Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen verlängert werden. Unser Veto zeigte Erfolg; die Thü-
ringer Finanzministerin Taubert entsprach der Verlängerung bis Ende März 2021.

Diese Krise wird uns noch lange begleiten und viele Unternehmen hoffen auf unsere Unterstützung. Wir sind
gefordert wie noch nie und unsere Mitarbeiter kommen an ihre Grenzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den-
ken Sie trotz der besonderen Umstände an eine ,,Auszeit“, erholen Sie sich im Sommer und gehen Sie mit neuer
Kraft an Ihre Aufgaben.

Die Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Steuerberaterverbandes und der Steuerakademie Thürin-
gen wurden auch durch die Coronakrise durchkreuzt ... aber wir holen das gebührend nach. 2021 wird es einen
neuen Anlauf zum Jubiläum geben. Merken Sie sich den 2. Juli 2021 in Blankenhain vor – ich freue mich schon
jetzt auf Sie!

Bleiben Sie, lhre Mitarbeiter und natürlich lhre Familie gesund.

lhre Andrea Recknagel
VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
4    |   2 2020   |   Verband intern

Inhalt

         VERBAND INTERN
06       Mitgliederversammlung am 16.06.2020
08       Konstituierung des Vorstandes
10       Stammtisch goes online
10       Fünf Sterne!
12       Der Verband nimmt Stellung
14       Einladung zur Beratung des
         Arbeitskreises Unternehmensnachfolge
14       Rückschau Termine
15       Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2021

         AKADEMIE
17       Mitgliederversammlung am 29.05.2020
17       Bildungsprämie bei Weiterbildungen
18       Youngsters - Qualifikation 2020 und 2021
19       Aufstiegs-BAföG

         SERVICE
20       Rahmenverträge

         INFORMATIONEN
28       Öffentliche Hand muss
         elektronische Rechnungen akzeptieren
28       Übersetzungstool in 27 Sprachen
29       Die Aussetzung der Insolventzantragspflicht als
         Haftungsfalle für Geschäftsleiter und steuerliche
         Berater
34       Neues Netzwerk, exklusiv für Steuerberater
35       Online-Finanzprozesse -
         in Krisenzeiten erfolgsentscheidend
37       bAV und Kurzarbeit
39       Betriebsschließung durch Corona

         DSTV
41       Land unter wegen Corona-Pandemie: DStV fordert
         Entlastungen für Berufsangehörige
42       Whistleblower-Richtlinie vor der Umsetzung
43       „NACHDIGAL“ fängt an zu fliegen!
45       Corona-Liquiditätshilfen als Drittdaten nicht
         zu Lasten der Kanzleiabläufe
VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
Verband intern   |   5

Herzlich willkommen
im Verband

Alexander Bourquin
Steuerberater in Sassnitz

Max Dotzki
Steuerberater in Weimar

Daniel Fritz
Steuerberater in Meiningen

Peggy Heyer
Steuerberaterin in Langenwetzendorf

Julia Kindleb
Steuerberaterin in Gotha
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6   |   2 2020   |   Verband intern

    Vorbereitung der ersten
    Online-Mitgliederversammlung
    Die Resonanz der Briefwahl zur ersten Online-Mitgliederver-
    sammlung hat selbst die positivsten Prognosen übertroffen.
    Steuerberaterin Gabriele Linsel als Vertreterin des Wahlaus-
    schusses zur Vorstandswahl hatte am 15.06.2020 gemeinsam
    mit Berit Lütz, Kerstin Poppe und Martin Wiederhold aus dem
    Team der Geschäftsstelle alle Hände voll zu tun, rund 850
    Briefe zu öffnen, die Wahlscheine zu prüfen und schließlich
    die Stimmzettel auszuzählen.

    Im Ergebnis entfielen auf Präsidentin Andrea Recknagel 212
    Stimmen. Vorstandsmitglied Anett Böringer erreichte 162
    Stimmen, für Silvio Lieber votierten 156 Mitglieder. Yvonne
    Reich erhielt 173 Stimmen, für Karsten Schmidt stimmten 172
    Mitglieder und für Sebastian Zeng gaben 159 Mitglieder ihre
    Stimme ab.

    Der Dank geht an alle Mitglieder, die sich aktiv in die demo-
    kratische Willensbildung ihres Berufsverbandes eingebracht
    haben sowie an alle Ehrenamtlichen, die in Funktionen Ver-
    antwortung für die Entwicklung des Steuerberaterverbandes
    Thüringen übernehmen.
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Verband intern   |   7

Mitgliederversammlung
online am 16.06.2020
Der Steuerberaterverband Thüringen steht auch in den nächs-
ten vier Jahren unter der Führung von Steuerberaterin Andrea
Recknagel. Mit einem klaren Votum der Mitglieder wurde
die in Steinbach-Hallenberg ansässige Steuerberaterin am
16.06.2020 im Amt bestätigt.

Andrea Recknagel bedankte sich in der ersten Online-
Mitgliederversammlung des Verbandes für das Vertrauen
der Mitglieder und machte deutlich, dass die erfolgreiche
Verbandsarbeit fortgesetzt werde. Der Verband unterstütze
seine Mitglieder, so dass auch im Sinne ihrer Mandanten eine
größtmögliche Steuergerechtigkeit erreicht werde.

Den Vorstand des Berufsverbandes komplettieren die Steu-
erberaterinnen Anett Böringer aus Erfurt, Yvonne Reich aus
Bad Liebenstein sowie die Steuerberater Silvio Lieber aus Bad
Salzungen, Karsten Schmidt aus Kerspleben und Sebastian
Zeng aus Mühlhausen.

Ausgeschieden aus dem Vorstand sind die Steuerberater
Klaus-Peter Weidt (Vizepräsident) und Frank Mohr. Beide wa-
ren seit 2008 im Vorstand ehrenamtlich engagiert und hatten
nicht noch einmal für eine weitere Amtszeit kandidiert. An-
drea Recknagel bedankte sich für das langjährige Wirken der
beiden ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder und freute sich,
dass sie dem Verband in ihren Funktionen als stellvertretende
Leiter der Bezirksgruppen Nord und Ost erhalten bleiben.

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung waren die Mitglie-
der aufgerufen, per Briefwahl über den Vorstand sowie die
Rechnungsprüfer abzustimmen. Mehr als 1/4 aller Mitglieder
beteiligte sich an der Wahl. Alle Beschlüsse, die laut Satzung
offen zu fassen sind, konnten während der Online-Mitglie-
derversammlung live abgestimmt werden. Dadurch hatten die
Mitglieder nach erfolgter Berichterstattung zum Geschäfts-
jahr 2019 die Möglichkeit, in der Aussprache Fragen zu stellen,
bevor Vorstand und Geschäftsführung für 2019 entlastet
wurden.

Zu hoffen bleibt, dass bei aller Effektivität einer Onlinever-
sammlung 2021 wieder eine reguläre Mitgliederversammlung
durchgeführt werden kann. Der persönliche Austausch, die
Gespräche mit liebgewonnenen Kolleginnen und Kollegen, die
Geselligkeit sowie das Miteinander und damit wichtige Fakto-
ren im Steuerberaterverband Thüringen fehlten spürbar.
VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
8   |   2 2020   |   Verband intern

    Konstituierung des Verbandsvorstandes am 20.07.2020
    Am 20.07.2020 kamen die neugewähl-
    ten Vorstandsmitglieder zur konstitu-
    ierenden Beratung des Vorstandes zu-
    sammen. Präsidentin Andrea Recknagel
    äußerte ihre Freude über die Neuwahl
    von Yvonne Reich und Sebastian Zeng
    in den Vorstand und die Wiederwahl
    von Anett Böringer, Silvio Lieber und
    Karsten Schmidt. Die Auswertung der
    ersten online durchgeführten Mitglie-
    derversammlung fiel positiv aus. Die
    Vorteile der durchgeführten Briefwahl
    mit einer breiten Legitimation des neu-
    gewählten Vorstandes sollten Anlass
    sein, die Satzung auf Alternativen zur
    Präsenzwahl zu prüfen.

    Einen zentralen Punkt in der Bera-
    tung nahm die Aufgabenverteilung in
    der Legislaturperiode 2020 bis 2024
    innerhalb des Vorstandes ein. Dazu
    wurden in einem Workshop persönliche
    Interessen mit zu besetzenden Aufga-
    bengebieten abgeglichen und zu einem
    Organigramm weiterentwickelt. So soll
    sichergestellt sein, dass Mitgliederan-
    liegen und Fragen aus dem Hauptamt
    schnell und kompetent bearbeitet
    werden können.

    Zur Vizepräsidentin wurde Frau Steuer-
    beraterin Anett Böringer, zum Vize-
    präsidenten Herr Steuerberater Karsten
    Schmidt bestellt. Karsten Schmidt
    übt zudem weiterhin die Funktion des
    Schatzmeisters des Vereins aus.

    Den zweiten umfangreichen Themen-
    block nahmen die aktuellen berufs-
    politischen Fragen ein, u. a. die Bean-
    tragung von Überbrückungshilfen, die
    Verlängerung der Nichtbeanstandung
    von Kassen ohne zertifizierte tech-
    nische Sicherheitseinrichtung, die tem-
    poräre Senkung der Umsatzsteuersätze,
    die Rückforderung von Soforthilfen
    und der Rückblick auf die Entscheidung
    zur Versagung der Systemrelevanz der
    steuerberatenden Berufe im Zusam-
    menhang mit der Kindernotbetreuung.                   Sebastian Zeng, Karsten Schmidt,
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Verband intern   |   9

Yvonne Reich, Andrea Recknagel, Anett Böringer, Silvio Lieber
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10   |   2 2020   |   Verband intern

     Stammtisch goes online
     Die Bezirksgruppen des Steuerberaterverbandes Thü-       konferenz oder Fernbetreuung sowie die Umstellung
     ringen gehen mit der Zeit und lassen sich auch von       vom Saperion-DMS auf DATEV-DMS. Die alternative
     Kontaktbeschränkungen und Abstandsgeboten nicht          Durchführung der Stammtische ist gut angekommen.
     abhalten, den kollegialen Austausch sicherzustellen.     Den Bezirksgruppenleitungen und Gästen wie auch
     Wenn man nicht physisch zusammenkommen kann,             den teilnehmenden Mitgliedern gilt unser Dank,
     trifft man sich im virtuellen Raum. Den Auftakt          denn sie haben sich in der Krise die rare Zeit genom-
     machte am 19.05.2020 die Bezirksgruppe Mitte. Zuge-      men, das kollegiale Miteinander zu fördern.
     schaltet aus dem Bundestag in Berlin war MdB Antje
     Tillmann, die über Corona-Hilfsmaßnahmen der             Aber auch ein persönliches Wiedersehen ist schön :-)
     Bundesregierung berichtete.                              Die nächsten Stammtische finden in Präsenz statt:

     Der zweite Online-Stammtisch wurde von der Be-           ▪   Bezirksgruppe Ost l Stammtisch am 01.09.2020 zur
     zirksgruppe West am 27.05.2020 durchgeführt. Jürgen          Vorbereitung des Klimagesprächs
     Reinhardt von der DATEV referierte als Gast u. a. über   ▪   Bezirksgruppe Mitte l Stammtisch am 03.09.2020
     kontaktlose Mandantenbesprechungen per Video-                mit der DATEV eG

     Fünf Sterne!
     Am 8. Juli 2020 begrüßten wir in Präsenz unseren         nalmanagement als auch die Anpassungen der Unter-
     Auditor Tino Wolf, Geschäftsführer der Expert People     nehmensstrategie sowie der Unternehmensziele und
     Management GmbH und Auditleiter der DQS, zum             nicht zuletzt die unterjährige Aktualisisierung der
     nunmehr 14. Audit seit der ersten Zertifizierung         Arbeitssicherheit mit den Anforderungen der neuen
     2006. Auch in diesem Jahr wurden der Geschäftstel-       gesetzlichen Vorgaben geprüft. Auch die Stichprobe
     le des Steuerberaterverbandes und Steuerakademie         im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungs-
     Thüringen die Wirksamkeit ihres Qualitätsmanage-         verordnung Arbeitsförderung (AZAV) für die Teilneh-
     mentsystems und die Erfüllung der Anforderungen          mer unserer Lehrgänge mit Bildungsgutschein von
     der ISO 9001:2015 ohne Haupt- und Nebenabweichun-        der Arbeitsagentur verlief ohne Beanstandungen.
     gen bescheinigt.
                                                              Wir freuen uns über die positive Bewertung und
     Zentraler Bestandteil des Audits war wie zu Erwarten     danken Herrn Wolf für das angenehme Audit und die
     die Coronakrise und deren Auswirkungen auf den           wertvollen Tipps rund um unser Qualitätsmanage-
     Geschäftsbetrieb. Dabei wurden sowohl das Perso-         mentsystem.
Verband intern   |   11

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12   |   2 2020   |   Verband intern

     Der Verband nimmt Stellung
     Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung                Druck entsprechend ausgestattet werden können.
     für digitale Kassen ohne zertifizierte technische          Anfang 2020 bis zum Beginn der Corona-Krise An-
     Sicherheitseinrichtung                                     fang März liefen die Implementierungen der TSE un-
                                                                serer Kenntnis nach zunächst planmäßig an. Ad hoc
     Der Steuerberaterverband Thüringen hat sich Mitte          trafen die Auswirkungen der Pandemie eine Vielzahl
     Juli 2020 mit einer Anregung zur Verlängerung der          von Betrieben aus den bargeldintensiven Branchen
     Übergangsfrist für die Umrüstung auf betrugssichere        hart - wie der Shutdown, die Befassung mit Hilfen
     Registrierkassen in Handel und Gastronomie an die          zur Existenzsicherung, Umstrukturierungen in den
     Thüringer Finanzministerin Heike Taubert gewandt:          Betriebsabläufen zur Reduzierung der Infektionsge-
                                                                fahr oder die Inanspruchnahme von Kurzarbeit sowie
     Seit 01.01.2020 gilt die gesetzliche Pflicht, elektroni-   die Umstellung der Umsatzsteuersätze. Normalität
     sche Aufzeichnungssysteme (im Folgenden: digitale          im Sinne des Tagesgeschäfts wird in den Unterneh-
     Kassen) durch den Einsatz einer sogenannten zerti-         men und bei deren steuerlichen Beratern auch in den
     fizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)         nächsten Monaten kaum eintreten.
     vor Manipulationen zu schützen. Das BMF-Schreiben
     vom 06.11.2019 sieht eine Nichtbeanstandungsrege-          Der Steuerberaterverband Thüringen hat erfreut zur
     lung vor. Danach wird es nicht beanstandet, wenn die       Kenntnis genommen, dass die Landesfinanzministe-
     digitalen Kassen längstens bis zum 30.09.2020 noch         rien Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen,
     nicht über eine TSE verfügen.                              Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-
                                                                Holstein einen zeitlichen Aufschub mit eigenen
     Der Steuerberaterverband Thüringen hat die unterge-        Erlassen ermöglicht haben. Nach den Verlautba-
     setzliche Fristverlängerung seinerzeit sehr begrüßt.       rungen „… werden die Finanzverwaltungen dieser
     Serienreife TSE zu angemessenen Preisen waren              Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse
     bis zum Jahreswechsel 2019/20 nicht verfügbar. Die         Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin
     schätzungsweise über zwei Millionen betroffenen            nicht beanstanden.“ Aus diesem Grund regen wir an,
     Geräte bundesweit hätten zum gesetzlichen Zeit-            eine vergleichbare Regelung auch für den Freistaat
     punkt nicht ohne erhebliche Kosten und zeitlichen          Thüringen zu erlassen und damit eine pragmati-
Verband intern   |   13

sche Lösung zu schaffen, die dem Handel sowie der      wird, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und
Gastronomiebranche in ohnehin schwierigen Zeiten       das dem Finanzamt angezeigt wird:
der Corona-Pandemie ohne weitere bürokratische
Hürden Luft verschafft.                                a) Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl
                                                       an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei
                                                       einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller
             Finanzministerin Heike Taubert            oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich
               hat die Forderung des Steuer-           verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau
                 beraterverbandes Thüringen            der TSE verbindlich beauftragt.
                   vom 16.07.2020 umgesetzt, die
                   Nichtbeanstandungsregelung für      oder
                   Kassen ohne zertifizierte techni-
                  sche Sicherheitseinrichtung (TSE)    b) Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudba-
                über den 30.09.2020 hinaus zu          sierten TSE vorgesehen.
              verlängern.
                                                       Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich,
                                                       das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist ledig-
Im Antwortschreiben hießt es dazu unter anderem:       lich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das kann
                                                       formlos geschehen oder mithilfe eines Vordrucks,
„Finanzministerin Heike Taubert: Mehr Zeit für die     der auf der Internetseite des Thüringer Finanzminis-
Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen/         teriums heruntergeladen werden kann. „Wir heben
Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende März          die gesetzlichen Fristen nicht allgemein auf, aber wir
2021/Handel, Handwerk und Gastronomie in der           verschaffen allen betroffenen Unternehmen etwas
aktuellen Corona-Situation weiter entlastet            mehr Zeit für deren Umsetzung. Das Ziel, manipu-
                                                       lationssichere Systeme zu schaffen, wird durch den
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD)     sechsmonatigen Aufschub in diesen Fällen nicht
hat für die im Freistaat ansässigen Unternehmen Er-    gefährdet“, so Heike Taubert.“
leichterungen bei der technischen Umstellung ihrer
Kassensysteme angekündigt. Nach der geltenden Re-
gelung wäre es erforderlich, dass bis Ende September
2020 manipulationssichere technische Sicherheits-
einrichtungen (TSE) in alle Registrierkassen einge-
baut werden. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass
nicht alle Unternehmen diese Frist einhalten können.

„Gerade im Einzelhandel, Handwerk und in der Gas-
tronomie kämpfen aufgrund der Corona-Pandemie
viele ums Überleben. Dazu kam die erforderliche
Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersät-
ze, die viele Kapazitäten gebunden hat. Das muss
einfach berücksichtigt werden“, sagte Heike Taubert.
Zudem wies sie darauf hin, dass es bislang noch
keine zertifizierten Lösungen für cloudbasierte
Kassensysteme gibt. Die Thüringer Finanzminis-
terin betonte: „Ein bundeseinheitliches Vorgehen
wäre die beste Lösung gewesen. Das war leider
nicht möglich. Deshalb habe ich die Finanzämter
angewiesen, die erforderlichen Regelungen im
Wege von Allgemeinverfügungen zu schaffen.“

Aufgrund dieser einheitlichen Allgemeinverfü-
gungen der Finanzämter reicht es aus, dass ein
elektronisches Aufzeichnungssystem bis spä-
testens 31. März 2021 mit einer TSE ausgerüstet
14   |   2 2020   |   Verband intern

     Einladung zur Beratung des
     Arbeitskreises Unternehmensnachfolge am 06.10.2020

                                                                      Zum zweiten Jahrestreffen des Arbeitskreises
                                                                      lädt der Steuerberaterverband am 06.10.2020
                                                                      um 16:00 Uhr Fachberaterinnen und Fachbe-
                                                                      rater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
                                                                      sowie schwerpunktmäßig mit der Unterneh-
                                                                      mensnachfolge befasste Berufsangehörige in den
                                                                      Seminarraum der Geschäftsstelle ein. Zum The-
                                                                      ma „Scheidungsfolgevereinbarungen im Zivil-
                                                                      und Steuerrecht“ soll nach einem Impulsvortrag
                                                                      wieder ein praxisnaher Austausch mit den Nota-
                                                                      rinnen und Notaren erfolgen. Ihre verbindliche
                                                                      Anmeldung senden Sie bitte bis 29.09.2020 an
                                                                      info@stbverband-thueringen.de.

     Rückschau der Termine
     von Vorstand und Geschäftsführung
     20.03.2020            Vorstandsberatung Steuerakademie
     31.03.2020            Vorstandsberatung Steuerberaterverband
     20.04.2020            Gemeinsame Vorstandsberatung Steuerakademie und Steuerberaterverband
     23.04.2020            Rechnungsprüfung Steuerakademie
     24.04.2020            Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Jena
     08.05.2020            Rechnungsprüfung Steuerberaterverband
     13.05.2020            Geschäftsführerberatung der Landesverbände im DStV
     19.05.2020            BDA-Geschäftsführerkonferenz
     19.05.2020            Stammtisch Bezirksgruppe Mitte
     27.05.2020            Stammtisch Bezirksgruppe West
     29.05.2020            Mitgliederversammlung Steuerakademie
     04.06.2020            Internes Audit Geschäftsstelle
     11.06.2020            Informationsveranstaltung zum Steuerberaterlehrgang 2020/21
     15.06.2020            Vorbereitung der Mitgliederversammlung/Stimmenauszählung
     16.06.2020            Mitgliederversammlung Steuerberaterverband
     17.06.2020            Beiratssitzung der Steuerakademie
     19.06.2020            Mitgliederversammlung Deutscher Steuerberaterverband
     19.06.2020            Mitgliederversammlung Deutscher Steuerberaterinstitut
     29.06.2020            Jahresgespräch mit HDI
     30.06.2020            Kontaktgespräch Bund der Steuerzahler Thüringen
     02.07.2020            Kontaktgespräch Agenda Software
     08.07.2020            Überwachungsaudit durch die DQS
Verband intern   |   15

Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2021

Kombinationslehrgang Plus in Erfurt
und Berlin vom 19.09.2020 bis 08.08.2021

Zeitliche Verteilung (416 Unterrichtsstunden inklusive 6 Präsenzklausuren):

  35 Unterrichtstage an jedem zweiten Samstag in Erfurt/teilweise Sonntag und
  15 Unterrichtstage in Vollzeit in Berlin
           09.11. – 13.11.2020
           19.04. – 23.04.2021
           05.07. – 09.07.2021
           6 Präsenzklausuren freitags ab 17:30 Uhr

Zusätzlich erhalten Sie 15 Klausuren à 6 Stunden zur Bearbeitung zu Hause. Ihnen bleibt jede zweite Woche ein freier
Samstag zur Nacharbeit. Den Abschluss bildet ein Klausurenkurs mit 12 Klausuren inklusive Nachbesprechungen in
Erfurt (optional buchbar l Kursgebür 940 €). Weitere Optionen finden Sie unter www.bannas.com.

Gebühren
3.950 € l Ratenzahlung l 10 % Rabatt für MA von Mitgliedern des Steuerberaterverbandes Thüringen e. V.

Kursorte
Berliner Seminar für Steuerrecht, Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
                                                                                                 *Hohe Erfolg
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg, Littenstr. 10, 10179 Berlin                                          squoten
                                                                                         *Bei Nichtbes
Steuerberaterverband Thüringen, Kartäuserstraße 27a, 99084 Erfurt                                      tehen fast ko
                                                                                              Wiederholun            stenfreie
                                                                                                           g (350 Euro)
Ansprechpartner                                                                                 *Top Dozente
                                                                                                              nteam
Andreas Wellmann l Telefon 0221 98655581                                                     *Gasthörerbes
                                                                                                           uch möglich
E-Mail a.wellmann@steuerlehrgaenge.de                                                        *Webbasiert
                                                                                        70 Examensf      er Service m
www.bannas.com                                                                                                         it
                                                                                                    ällen und 33
                                                                                                                  Klausuren
                                                                                                *Kursskripte
                                                                                                             vorab
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    Kosten des Gesc
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   www.dkv.com/s

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro
   Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.7.2020)
Verband intern   |   17

Mitgliederversammlung der Steuerakademie Thüringen
am 29.05.2020
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Steu-         tungslehrgänge auf die Prüfungen der Steuerfachwir-
erakademie Thüringen ist jährlich der Anlass,           te sowie Fachassistenten Lohn und Gehalt konnten
gemeinsam mit den Mitgliedern das abgelaufene           nach kurzer Unterbrechung multimedial fortgeführt
Geschäftsjahr zu analysieren, Bericht zur Entwick-      werden.
lung zu erstatten und die Zukunft zu planen. In der
als Online-Meeting durchgeführten Versammlung           Gleichermaßen wurden bereits geplante Seminare
konnte 2019 als erfolgreiches Jahr resümiert werden.    kurzerhand als Onlineseminare umkonzipiert, Refe-
Vorstand und Geschäftsführung wurden erwartungs-        renten und Teilnehmer im Umgang mit der Technik
gemäß für das Berichtsjahr entlastet.                   geschult sowie neue Themen in den Fortbildungsplan
                                                        aufgenommen. Natürlich ist die weitere Planung des
Deutlich mehr Gesprächsumfang nahmen jedoch die         Geschäftsjahres 2020 abhängig von den Entwicklun-
Berichte zur aktuellen Lage ein. Die Steuerakademie     gen der Pandemie. Die vorgegebenen Abstands- und
musste am 13. März 2020 ad hoc alle Veranstaltungen     Hygienebedingungen sind einerseits notwendig, um
zunächst bis Ende April, dann bis Mitte Juni absagen.   sicher Weiterbildungen durchzuführen, andererseits
Dieser nicht nur für die wirtschaftliche Komponente     werden nicht alle Seminare im Angebot des zweiten
maßgebliche Schritt ging einher mit der Frage, wie      Halbjahres bleiben, weil Veranstaltungsflächen in
die Kunden weiterhin erreicht werden können.            den Tagungshotels fehlen.

Die Mitglieder wertschätzten die sofortige Umpla-       Die Mitglieder der Steuerakademie, zu denen auch der
nung der Präsenzkurse zur Vorbereitung auf die          Steuerberaterverband und die Steuerberaterkammer
Steuerfachangestelltenprüfung als Onlinekurs, damit     Thüringen zählen, sind froh, sich auch in der Kri-
das Versprechen eines effektiven Prüfungstrainings      se auf die Steuerakademie Thüringen verlassen zu
eingehalten werden konnte. Die laufenden Vorberei-      können.

Mit der Bildungsprämie bei den Weiterbildungen
der Steuerakademie flexibel bleiben
Über 170 Beratungsstellen haben in den letzten Wo-      in den Kanzleien als Grund für einen Umtausch ak-
chen das Beratungsverfahren auf Distanz angeboten.      zeptiert wird, muss im Einzelnen mit der Beratungs-
Das Verfahren ermöglicht eine telefonische Beratung     stelle erörtert werden.
und das elektronische bzw. postalische Übersenden
der notwendigen Unterlagen.

Es gibt auch die Möglichkeit des Gutscheinum-
tauschs. Sie besteht dann, wenn ein Prämiengut-
schein, ausgestellt ab dem 1. Oktober 2019, nicht
innerhalb der 6-Monats-Frist genutzt werden kann,
weil die geplante Weiterbildung Corona-bedingt ganz
ausfallen muss und auch nicht zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Lassen Sie also
bereits ausgestellte Prämiengutscheine nicht verfal-    Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom
len! Sichern Sie sich durch Umtausch Ihre finanzielle   Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem
Unterstützung. Inwieweit die zusätzliche Belastung      Europäischen Sozialfonds gefördert.
18   |   2 2020   |   Akademie

     „Die Welt gehört dem, der sie genießt.“
     Graf Giacomo Leopardi (1798 – 1837)

     Ihre neuen Fachkräfte in den Kanzleien genießen hoffentlich ihren erreichten Abschluss zum/-r Steuerfa-
     changestellten in diesem Jahr, auch ohne die verdiente feierliche Zeugnisübergabe der Steuerberaterkammer
     Thüringen in Erfurt. Denn die ehemaligen Auszubildenden haben sich erfolgreich im Frühjahr auf die Prüfung
     vorbereitet, während die ganze Welt Kopf stand, mussten sie einen klaren Kopf zu den schriftlichen Prüfungen
     am 28.04.2020 und 29.04.2020 behalten, um Ihr Ausbildungsziel zu erreichen. Die neuen Mitarbeiter haben
     damit ihre Belastbarkeit, ihren Ehrgeiz und ihre Flexibilität in schwierigen Zeiten bewiesen. Darauf können
     sie stolz sein und sich nun neuen Herausforderungen stellen, beispielsweise der Fachassistentenprüfung Lohn
     und Gehalt 2021 und anschließend den Abschluss als Steuerfachwirt anstreben, welcher die Zeit bis zum/-r
     Steuerberater/-in verkürzt. Auf diesen beruflichen Weg begleitet die Steuerakademie als Bildungswerk des
     Steuerberaterverbandes Thüringen e. V. Ihre Nachwuchskräfte auch weiterhin.

     „Bildung ist Überblick.“
     Anton Kuh (1890 - 1941)

     Wir verschaffen Ihnen deshalb nachfolgend einen Überblick der
     Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter für das verbleibende
     aktuelle Jahr und in Vorschau auf das Folgejahr.

     2020
     30.09.2020 bis 02.10.2020
     Fachassistentenprüfung Lohn und Gehalt 2020 l Klausurenkurs

     19.10.2020 bis 23.10.2020
     Willkommen! Auszubildende 1. Lehrjahr
     26.10.2020 bis 30.10.2020
     Weiter so! Auszubildende 2. Lehrjahr

     02.11.2020 bis 14.11.2020
     Steuerfachwirtprüfung 2020 l Wiederholungskurs
     16.11.2020 bis 28.11.2020
     Steuerfachwirtprüfung 2020 l Klausurenkurs

     2021
     Steuerfachangestellte in Ausbildung
     08.02.2021 bis 12.02.2021
     Zwischenprüfung 2021 l Vorbereitungskurs
     01. bis 06.03.2021 oder 08. bis 13.03.2021
     Abschlussprüfung 2021 l Wiederholungskurse
     15. bis 20.03.2021 oder 22. bis 27.03.2021
     Abschlussprüfung 2021 l Klausurenkurse
     17.06.2021 oder 18.06.2021
     Abschlussprüfung 2021 l Vorbereitung mündliche Prüfung
     25.10.2021 bis 29.10.2021
     Willkommen! Auszubildende 1. Lehrjahr
     01.11.2021 bis 05.11.2021
     Weiter so! Auszubildende 2. Lehrjahr
Akademie     |   19

Fachassistenten Lohn und Gehalt
11.01.2021
Prüfung 2020 l Mündliche Prüfungsvorbereitung
20.02.2021 bis 25.09.2021
Prüfung 2021 l Vorbereitungskurs
29.09.2021 bis 01.10.2021
Prüfung 2021 l Klausurenkurs

Steuerfachwirte
17.02.2021 bis 19.02.2021
Prüfung 2020 l Vorbereitung mündliche Prüfung
27.02.2021 bis 26.11.2022
Prüfung 2022 l Modularer Vorbereitungskurs
11.10.2021 bis 23.10.2021
Prüfung 2021 l Wiederholungskurs
15.11.2021 bis 27.11.2021
Prüfung 2021 l Klausurenkurs

Ein Online-Überblick der Lehrgänge 2021 steht Ihnen demnächst mit detaillierten Informationen und Anmel-
demöglichkeit im Webshop bereit unter www.steuerakademie-thueringen.de/lehrgaenge/.
Ihre Ansprechpartnerin Frau Sabine Schulz steht Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.
Tel. 0361 558330 und sabine.schulz@stbverband-thueringen.

Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Am 13. März 2020 hat der Bundesrat dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte,
die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt. Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, Freibeträ-
ge und Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur
Verfügung. Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf „Master-Niveau“ unter-
stützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbil-
dungsgesetz und der Handwerksordnung.

Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die
Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zu-
rückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende
von 130 auf 150 Euro angehoben. Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf
50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird
künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent.

Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer – sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarle-
hens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdie-
ner gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar
zu erlassen, werden erweitert.

Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer
und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfang-
reichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel „Meister-
BAföG“ eingeführt. Das Gesetz trat am 1. August 2020 in Kraft.
20   |   2 2020   |   Service

                       Cooperation
                       beherrscht
                       alle Welt.
                        Hannes Meyer, 1926

                        Cooperation beherrscht alle Welt ist ein Zitat des zweiten Direktors des
                        Bauhauses. Die Aussage von Meyer hat bis heute nicht an Bedeutung
                        verloren.

                        Kooperation ist Netzwerken, führt zu weiteren Partnerschaften, kann
                        Kosten minimieren und trägt damit wesentlich zum Geschäftserfolg
                        bei. Wir stellen Ihnen auf den nächsten Seiten die Kooperationspartner
                        Ihres Berufsverbandes vor.
Service   |   21

                                                                        n Agenda
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                nehmer. Rentab
Einfacher. Ange                                                                  ,
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                  und 20 Prozen
 Vertragsjahr
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  Mehr Inform

Munker Privacy Consulting GmbH
Die berät seit 2012 Unternehmen und Freiberufler in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Ein besonderer
Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung von Steuerkanzleien mit ihren berufsrechtlichen, datenschutzrecht-
lichen und branchenbezogenen Besonderheiten. Um den Anforderungen in der Steuerberatung optimal gerecht
zu werden, hat die Munker Privacy Consulting spezielle Beratungspakete für Kanzleien entwickelt. Kanzleien,
die einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen (oder wollen), sind mit den Paketen DS.Classic
und DS.Premium bestens beraten. Speziell im Paket DS.Premium sind bereits zahlreiche Leistungen enthal-
ten, wie z.B. die Gestellung des Externen Datenschutzbeauftragten, die Unterstützung bei der Erstellung des
Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und der Datenschutzhinweise sowie die Beratung zur daten-
schutzkonformen Gestaltung der Webseite. Hinzu kommen die Organisation der vertraglichen Regelungen mit
Auftragsverarbeitern und die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Kanzleien, die nur zu bestimmten
Themen einen externen Berater hinzuziehen möchten, erhalten auf Anfrage ein individuelles Beratungsan-
gebot. Als Start in das Thema Datenschutz oder zur Überprüfung des Datenschutzmanagements der Kanzlei
eignet sich besonders der DSGVO-Workshop.

Ihr Vorteil als Verbandsmitglied: Sie erhalten Sonderkonditionen auf DS.Basic, DS.Premium, DSGVO-Workshops und
individuelle Beratungspakete.

                              IT Check up
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22   |   2 2020   |   Service

 Spendit AG
 Die SPENDIT AG ist ein mehrfach ausgezeichnetes, dynamisches HR FinTech Unternehmen, das sich seit 2014 der
 digitalen Revolution von Mitarbeiter-Benefits verschrieben hat. Seither zählt die SPENDIT AG 5.500 Firmenkunden
 und arbeitet unter anderem mit der ETL Steuerberatungsgesellschaft, Wolters Kluwer und verschiedenen deutschen
 Steuerberaterverbänden aus der Branche zusammen. Eine Lösung der SPENDIT AG ist Lunchit, die digitale
 Essensmarke.

 Lunchit ist die digitale Antwort auf die altbekannte Papier-Essensmarke und eine Innovation der SPENDIT AG.
 Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Mittagessen mit bis zu 6,50 Euro täglich bezuschussen. Das Besondere
 dabei: Lunchit gilt in jedem Restaurant, Supermarkt, Imbiss oder Lieferdienst. Lunchit ist für Mitglieder im
 Steuerberaterverband Thüringen zunächst zwei Monate kostenfrei, danach wird ein Nachlass von 30 % auf die
 Gebühren gewährt.

 Neben Lunchit bietet die SPENDIT AG die SpenditCard an: Eine Prepaid Kreditkarte zur Gewährung von Sachbezügen,
 die an allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden kann. Die Jahresgebühr pro MasterCard reduziert sich
 von 40 Euro auf 30 Euro und auch bei den optionalen Modulen sparen Verbandsmitglieder.

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                                                                                                                Kanzlei betreut
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                                                                   uc  hh alt er  ke nn   e ich die Herausfor                        ite  n zu
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  Mandantenalltag                             leibetreuer
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  dürfen.“ Olaf Clüv                                                                                                rter-Paket kostenfr
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                                                               s Th  ür
                                             rberaterverbande
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  Und das Beste: Als
                          St.
  159,00 € zzgl. Mw

                                                        VMT-Jobticket für Ihr Kanzleiteam
                                                        Mit einem Fahrschein, dem VMT-Ticket, können die Mitarbeiter von
                                                        Verbandsmitgliedern Bus, Bahn und Straßenbahn in Gotha, Erfurt,
                                                        Weimar, Jena und Gera nutzen. Einfach Umsteigen: Von der Straßenbahn
                                                        in die Eisenbahn, dann in den Bus oder vielleicht noch eine Station mit
                                                        der Straßenbahn - das VMT-Ticket gilt weiter! Häufiges Anstehen für
                                                        unterschiedliche Tickets bei mehreren Unternehmen gehört damit der
                                                        Vergangenheit an! Der Rahmenvertrag des Steuerberaterverbandes für
                                                        Thüringer Verbandsmitglieder mit dem Verbundtarif Thüringen ermöglicht
                                                        den Mitarbeitern von Mitgliedern das Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel
                                                        in bestimmten Zonen Thüringens zum vergünstigten Tarif.
Service   |   23

       Vimcar - Digitales Fahrt
                                                     enbuch & Fuhrpark verwa
      Das Berliner Unter
                         nehmen Vimcar
                                           ist der Fahr tenbu
                                                                            ltung
      dische Unter nehm                                       ch und Fuhr pa rk
                         en. Das Vimcar Fa                                       -E xper te für klein
      On-Boa rd-Diag no                     hr tenbuch erleich                                        e und m ittelstän-
                        se-Stec ker im Fa                       ter t die Fir menwa
                                          hr zeug zeichnet                           genversteuerung
     automatisch auf.                                       die Fahr ten gemäß de                       : Ein kleiner
                      Anschl ieß end we                                              n Vorg aben des Fin
     ne-App oder We                      rden die Fahr ten                                                 an zamts
                     bversion. So entst                     in der Softw are nu
                                        eht endl ich ein fin                      r noch verw altet
     management-Sof                                          an zamt konfor mes                      - pe r Smar tpho-
                      tw are Vimcar Fle                                            Fahr tenbuch. Mi
     optim ieren.                       et hi lft das Unter                                           t der Fuhr pa rk-
                                                            nehmen KMUs da
                                                                                bei, die Fahr zeug
                                                                                                   verw alt ung zu
      Da rüber hinaus
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                                                             itere Mehr werte
                            andanten erha lte                                     :
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                         ationsmateria lie                         ndanten in fo zur
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     len Sie jet zt die ko                                  er ung von Fir men                             n E-Dienstw a-
                           stenlosen Brosch                                        wagen und Poolf
    mationen erha lte                        ür en , entweder per Po                                  ah rz eugen. Beste
                         n Sie auf vimca r.d                          st in Ih re Kanz lei                                  l-
                                             e/steuerberater.                              oder dig ita l. Weite
    Thür ingen e. V. sin                                      Ste ue rberater, die Mitg                          re In fo r-
                           d, können Vimcar                                               lied im Steuerber
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DKV AG
Die zwischen den Steuerberaterverbänden und der DKV Deutsche Krankenversicherung
AG geschlossenen Gruppenversicherungsverträge beinhalten erhebliche Beitragsnachlässe und
Leistungsvorteile in den speziell für Steuerberater eingeführten Tarifen. So sind zum Beispiel Beiträge
für Krankentagegeldversicherungen im Gruppenversicherungsvertrag wesentlich günstiger als in der
Einzelversicherung.

Mit dem Krankentagegeld in der Gruppenversicherung kann nicht nur das Nettoeinkommen aus der
steuerberatenden Tätigkeit, sondern auch die laufenden Kosten der Kanzlei abgesichert werden. Ein
Krankentagegeld kann auch ohne einen anderen Versicherungsschutz bei der DKV abgeschlossen werden.
Außerdem beinhaltet das umfangreiche Tarifangebot der DKV: Die Krankheitskostenvollversicherung (für
ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen), die Ergänzungsversicherung zu den Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung (auch in Bezug auf die Pflegeversicherung) und die Krankenhaustage
geldversicherung.

Vorteile der Gruppenversicherungsverträge sind u.a.:

▪    Attraktive Beiträge, insbesondere in den Krankentagegeldtarifen für StB und WP
▪    Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen
▪    Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen
▪    Gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner
24   |   2 2020   |   Service

     B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH
     Die Rahmenvereinbarung mit B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH
     Als kompetenter Partner rund um das Thema Büro, bietet Ihnen B & DT eine breite und
     qualitativ hochwertige Produktpalette für Ihren Bürobedarf – vom Aktenvernichter
     bis zur Zettelbox und von individuellen, zukunftsorientierten Lösungen für die Druck-
     und Kopiertechnik über modernste Präsentationstechnik, bis hin zu bedarfsgerechten
     Büromöbelsystemen für effizientes Arbeiten. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet einen
     Rabatt auf alle Produkte des aktuellen Bürobedarfskatalogs.

          Computer Bauer GmbH
                                                                                    bietet Computer Bauer
                                              Erfahrung im Steuerberaterumfeld
          Als IT-Spezialist mit lang jähriger                                   anzl eien zugeschnitten
                                                rfnisse von Steuerberatungsk
          IT-Lösungen, die exakt auf die Bedü                                    (ASP  ) das komplette
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          sind. Computer Bauer übernimmt                                              Qual ität an einen
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          Management der EDV seiner Kund                                            r ein  kom  petenter
                                                der IT und EDV ist Compute   r Baue
          Rundum-Serv ice in allen Belangen                                      biete t den  Mitg liedern des
                                              and. Die Computer Bauer Gmb      H
          Partner für den Steuerberater verb                                    rbau  erAS  P zu den  üblichen
                                              n seine Dienstleistung compute
           Steuerberater verbandes Thüringe
           Konditionen an.
                                                                                zwei Jahre lang kostenfrei die
                                             dass Thür inger Verbandsmitglieder
           Die Rahmenvereinbarung sieht vor,                                      , unabhängig von der Anzahl
                                               ierung und E-Mail-Verschlüsse lung
           optionalen Leistungen E-Mail-Archiv
           der Postfächer, erhalten.

 EuroPrice Consulting
 Kauf und Leasing von Neufahrzeugen. EuroPrice® Consulting ist der spezielle Einkaufsdienstleister, wenn es um
 Einsparungen beim Kauf von Neufahrzeugen geht. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Verband bietet EuroPrice
 Consulting den Mitgliedern die Möglichkeit, Neufahrzeuge zu attraktiven Sonderkonditionen zu beziehen. Durch die
 langjährige Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie, als auch mit zahlreichen großen Autohäusern, Finanzierungs-
 und Leasinggesellschaften, liegen die Preisnachlässe bei Pkws bis zu 30,00%. In Ausnahmefällen sogar bis 40,00%.
 Verfügbar sind 36 verschiedene Marken mit allen gängigen Modellen und freier Konfiguration der Fahrzeuge. Sowohl
 bei privater als auch bei gewerblicher Zulassung sind Barkauf, Leasing oder Finanzierung möglich. Das Angebot gilt
 übrigens nicht nur für die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Verbandes. Auch die Familienangehörigen können von
 diesem Service profitieren.

 Vermittlung von Datenschutzleistungen. Ende Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die
 euerungen sind komplex und die Umsetzung der Änderungen gestaltet sich oft schwierig. EuroPrice Consulting
 verfügt über Verbundpartner mit langjährigen Erfahrungen in der Steuerberatungsbranche, die Ihnen bei der
 Umsetzung und dauerhaften Einhaltung der DS-GVO zur Seite stehen können und vermittelt Ihnen kostenoptimierte
 Leistungen rund um das Thema Datenschutz. Dieses Angebot gilt auch für Ihre Mandanten, welche einen externen
 Datenschutzbeauftragten benötigen.
Service   |   25

                                             DIGI-BEL - Belegübermit tlung
                                                                           &                           Digitalisierung
                                          Mit DIGI-BEL könn
                                                             en Steuerberater die
                                          im Bereich der Beleg                     Zusammenarbeit mi
                                                                digitalisierung optim                  t ihren Mandanten
                                          werden Belege digita                        ieren. Mit einfachs
                                                               lisiert und zum Ste                        ten Hilfsmitteln
                                          online übertragen.                       uerberater nach DA
                                                                                                       TEV Unternehmen

                                         ▪  Fünf verschiedene
                                                              Wege zur Belegdigita
                                            E-Mail-Weiterleitun                     lisierung (Scan-App
                                                                g, Rechnungsdown                       , Web-Scan,
                                           cheranbindung wie                       loa d von Onlineportale
                                                               DropBox)                                    n, Cloudspei-
                                         ▪ Keine komplizier
                                                            ten Installationen no
                                        ▪ Keine komplizier                       twendig
                                                            ten Authentifizierun
                                           dung                                  gsv erfahren bei der Ma
                                                                                                         ndantenanmel-
                                        ▪ Mehrmandanten-
                                                             und Multiuser fähig

                                        Mehr Informationen
                                                               finden Sie unter: ww
                                                                                      w.digi-bel.de.
                                        Verbandsmitglieder
                                                            erhalten 15 % Preisn
                                        und die Einrichtung                      achlass auf die Kanzl
                                                            des Programms.                             eilizenz

HDI AG
Ein starker Partner für Ihren individuellen Schutz. HDI pflegt seit vielen Jahren eine enge Partnerschaft zum DStV und
seinen Mitgliedsverbänden. Daher weiß HDI, worauf es dem Berufsstand ankommt. Und steht Ihnen so – ganz wie
Ihr Verband – ein Leben lang zur Seite. Ob es um Ihre Kanzleiwerte, Ihre Arbeitskraft oder Ihre Privatrisiken geht: HDI
entwickelt passende Lösungen für Ihren Bedarf.

Als Mitglied eines regionalen Steuerberaterverbands profitieren Sie bei HDI von einer umfassenden Analyse Ihrer
Haftpflichtrisiken. Auf dieser Basis werden Sie individuell abgewickelt. Zusätzlich erhalten Sie weitere exklusive
Verbandsvorteile, beispielsweise:

▪   Attraktive Sonderkonditionen
▪   Vor-Ort-Betreuung
▪   Günstige Existenzgründerprämie schon ab 85 Euro p. a. (zuzüglich Steuer)
▪   Hohe Nachlässe für Ihre Teilnahme an ausgewählten Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen
      – 10 % für den anerkannten Fachberater (DStV e. V.)
      – 10 % für den Fortbildungspass
      – 25 % Nachlass für Kanzleien mit DStV-Qualitätssiegel
26   |   2 2020   |   Service

     DKB AG
     Die Deutsche Kreditbank ist vernetzt mit Vordenkern, Meinungsbildnern, Mitbewerbern und
     Geschäftspartnern - regional und in ganz Deutschland. Als #geldverbesserer steht die DKB im Austausch mit
     Partnern, um Kompetenzen zu bündeln und so Mehrwerte für ihre Kunden zu schaffen. Die DKB unterstützt
     Sie als Verbandsmitglied mit folgenden Vorteilen:

     Kauf oder Verkauf von Kanzleien
     eine kostenfreie Unternehmensbewertung über das hauseigene Prüfungstool der DKB
     ein persönlicher und telefonischer Austausch mit dem Antragsteller
     Vorteil für den Verkäufer: Finanzierbarkeit wurde geprüft, Beurteilung Kanzleiwert
     Vorteil für den Käufer: kompetenter Finanzierungspartner, Beurteilung Kanzleiwert

     Finanzierung des Kaufpreises der Kanzlei bei der DKB AG
     eine Kreditentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen
     die Bereitstellung eines Betriebsmittelrahmens über 10 % vom Jahresumsatz
     die Bereitstellung einer Mietbürgschaft für die anzumietenden Räumlichkeiten
     Gegebenenfalls die Bereitstellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft

     Kontoeröffnung bei der DKB AG
     die Bereitstellung eines Betriebsmittelrahmens über 10 % vom Jahresumsatz
     eine kostenfreie DKB-VISA-Business-Card mit Wunschmotiv (Picturecard, Ersparnis von 20 €)
     auf Wunsch: eine kostenfreie Unternehmensbewertung

     Finanzierung einer eigen- oder fremdgenutzten Immobilie
     Übernahme der Kosten für eine Grundschuldbestellung/-abtretung bis zu einem Betrag von 500 €

     Mietkautionsbürgschaft für angemietete Kanzleiräume
     erleichterte Abschluss- bzw. Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Kautionsversicherung zur Stellung
     einer Mietkautionsbürgschaft

         Rhenus Office Systems
         Die Rhenus Data Office GmbH steht für Sicherheit während aller Phasen der
         Erfassung, Beförderung und Vernichtung von Akten. Das datenschutzwürdige
         Material wird nach der Abholung beim Kunden taggleich in modernen und
         durchsatzstarken Anlagen vernichtet. Europaweit arbeitet Rhenus Data Office mit
         einem Sicherheitsanspruch, der in der Branche schon seit Jahrzehnten Maßstäbe
         setzt. Das System der gesetzeskonformen Informationsträgervernichtung wird von
         einem Datenschutzbeauftragten regelmäßig kontrolliert.

         Thüringer Verbandsmitglieder erhalten 50 % Rabatt pro Behälter auf die Position
         Transport und Vernichtung.
Service   |   27

progressorg
Steuerberatungskanzleien sind im aktuellen Umfeld einer immer dynamischer und komplexer werdenden
Markt- und Wettbewerbssituation ausgesetzt. In diesem Zusammenhang wird eine Entwicklung bzw. eine
Fortentwicklung eines strategischen Kanzleikonzeptes zur Erkennung von Stärken, Potenzialen, aber
auch Risiken immer wichtiger. Besonders im Hinblick auf die zunehmenden Verwaltungsaufgaben wie die
Anforderungen an die Verfahrensdokumentationen etc. gibt es in Steuerberatungskanzleien viele Prozesse und
Aufgaben, die umgesetzt und angewendet werden müssen. Hier schafft die fortschreitende Digitalisierung keine
Mehrarbeit, sondern bietet langfristig viele neue Möglichkeiten, Vereinfachungen und vor allem Einsparungen.
Hierbei spielen Softwarelösungen wie Dokumentenmanagementsysteme (DMS), Zeiterfassungssystem, Online-
Shops, Personaleinsatz- und Auftragsplanungstools und auch die E-Mail und Belegarchivierung eine wesentliche
Rolle.

Mit den Kernkompetenzen des eigenen Unternehmens und der eigenen Mitarbeiter werden gemeinsam mit
der progressorg GmbH - im Rahmen der angebotenen Dienstleistung - Organisations- und Prozesspotenziale
aufgedeckt, so dass zukünftig ein messbarer Fortschritt (progress) erzielt werden kann. Bei der
Digitalisierungsberatung steht die individuelle Beratung im Vordergrund, es besteht keinerlei Verkaufsabsicht
von Softwarelösungen.

Die progressorg GmbH bietet den Mitgliedern des Verbandes folgende Leistungen an:

▪   Digitalisierungsberatung für Kanzleien im Rahmen individualisierter „In house-Schulungen“
▪   Dienstleistungen rund um den Datenschutz
▪   Verfahrensdokumentation
▪   „Majorel-Scan-Truck“: Digitalisierung von Kanzleiarchiven

Mitglieder des Steuerberaterverbandes Thüringen erhalten einen Rabatt von 10 % auf die oben genannten Leistungen.
28   |   2 2020   |   Information

     Öffentliche Hand muss elektronische Rechnungen akzeptieren
     Am 18.04.2020 trat in Deutschland eine weitere Stufe          desländer wie Bayern verzichten sogar komplett auf
     der (europaweiten) E-Rechnungs-Pflicht in Kraft.              einen zentralen Rechnungseingang.“ Zudem machen
     Denn nachdem die Auftraggeber des Bundes bereits              einige Bundesländer künftig auch von der Möglich-
     seit November 2019 elektronische Eingangsrechnun-             keit Gebrauch, die Rechnungssteller zum Einreichen
     gen akzeptieren müssen, gilt diese Verpflichtung ab           von elektronischen Rechnungen zu verpflichten
     sofort auch für alle öffentlichen Rechnungsempfän-            – oder sie haben es den einzelnen Behörden freige-
     ger auf Landes- und kommunaler Ebene. Betroffen               stellt, selbst eine entsprechende Verpflichtung für
     sind neben Behörden und Verwaltungen auch (fast)              ihre Lieferanten auszusprechen, etwa in Nordrhein-
     alle öffentlichen Unternehmen. Je nach Umsetzung              Westfalen. „Ohne einen versierten E-Invoicing-Pro-
     der EU-Richtlinie 2014/55 auf Landesebene müssen              vider oder Berater, der die verschiedenen Vorgaben
     alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland elekt-          in rechtlicher wie technischer Hinsicht auf Bundes-,
     ronische Rechnungen akzeptieren und können diese              Landes- und kommunaler Ebene im Blick hat, ha-
     nicht mehr ablehnen. Wie die elektronischen Rech-             ben es die betroffenen Rechnungssteller zukünftig
     nungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen,           schwer“, führt Stefan Groß aus und ergänzt: „Das gilt
     ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich              gerade dann, wenn es um hohe Rechnungsvolumina
     geregelt. Teilweise stellen die Länder zentrale Platt-        und Kundenbeziehungen zu mehr als einem staatli-
     formen für die Übermittlung der Rechnungen bereit,            chen Rechnungsempfänger geht – womöglich sogar
     teilweise bieten öffentliche Auftraggeber Individual-         noch in unterschiedlichen Bundesländern.“
     lösungen hierfür an.
                                                                   Für Lieferanten des Bundes (und Bremens) folgt übri-
     Hier sieht Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands             gens schon in wenigen Monaten die ausschließliche
     elektronische Rechnung (VeR), eine große Her-                 Verpflichtung zur rein elektronischen Rechnungs-
     ausforderung – gerade für überregional agierende              stellung. Ab dem 27.11.2020 dürfen die rechnungs-
     Lieferanten: „Zwar haben sich einige Länder dafür             empfangenden Stellen des Bundes nämlich alle pa-
     ausgesprochen, die Onlinezugangsgesetzkonforme                pierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als
     Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Bundes                „einfaches“ PDF übermittelt werden, zurückweisen.
     zu nutzen. Doch daneben gibt es nun auch eine ganze
     Reihe an individuellen Plattformlösungen, die von             Verband elektronische Rechnung e. V. (VeR)
     den Lieferanten bedient werden müssen. Einige Bun-            Meldung vom 17.04.2020

                                                                             Übersetzungstool
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                                                         K leine un
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Information   |   29

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Haftungsfalle
für Geschäftsleiter und steuerliche Berater
Worauf der steuerliche Berater im Zusammenhang mit dem COVInsAG achten sollte von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marcello Di Stefano, Erfurt

Einführung                                                 fahrens zu führen und dies durch geeignete Maßnah-
                                                           men (etwa die Verlängerung des Insolvenzgeldzeit-
Mit dem rückwirkend am 01.03.2020 in Kraft getre-          raumes auf sechs Monate und die Aussetzung des § 55
tenen „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der           Abs. 4 InsO, wonach Umsatzsteuern aus dem vorläu-
Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Or-         figen Insolvenzverfahren Masseverbindlichkeiten
ganhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie           darstellen) zu fördern, haben offenbar der Weitblick
bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzausset-             oder die Zeit2 gefehlt, möglicherweise aber auch der
zungsgesetz – COVInsAG)“ hat der Bundesgesetzge-           politische Mut.
ber auf die im Zusammenhang mit den Auswirkungen
der Corona-Pandemie zu erwartende Insolvenzwelle           Geschäftsleiter und deren steuerliche Berater, die
reagiert und die Insolvenzantragspflicht vorüberge-        sich angesichts der auf den ersten Blick großzügig
hend ausgesetzt. Auch wenn eine derartige Maß-             und einfach anmutenden Regelungen des COVInsAG
nahme zur Vermeidung einer unkontrollierten Flut           in Sicherheit wiegen, leben in dieser Gemengelage
von kurzfristigen Insolvenzanträgen wohl erfor-            allerdings höchst gefährlich. Wie nachfolgend noch
derlich war, liegt es auf der Hand, dass die Proble-       näher zu beleuchten sein wird, gilt die Aussetzung
matik in den meisten Fällen nur auf das Ende des           der Insolvenzantragspflicht für viele Unternehmen
Aussetzungszeitraums verschoben wurde. Das Ziel            bei genauer Betrachtung nämlich gar nicht. Gerade
des Gesetzes, „die Fortführung von Unternehmen            auch (aber nicht nur) vor dem Hintergrund der Recht-
zu ermöglichen und zu erleichtern, die infolge der        sprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)3 und der
COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder             Obergerichte4 zur Beraterhaftung für Insolvenzver-
wirtschaftliche Schwierigkeiten haben“ 1, erscheint,       schleppungsschäden, ist dieses Thema auch für den
angesichts der weitgehend auf Stundungen und Kre-          Steuerberater brisant.
diten beruhenden staatlichen Hilfen, mit der letztlich
allein auf Zeitgewinn ausgelegten Aussetzung von           Abweichend von seiner früheren Rechtsprechung
Ordnungsvorschriften kaum erreichbar. Im Zentrum           ist der BGH jetzt der Ansicht, dass eine Haftung des
des Interesses einer sachgerechten Wirtschafts- und        Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden
Ordnungspolitik muss die nachhaltige Sanierung von         gem. §§ 280 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB wegen der Ver-
Betrieben und die Rettung von Arbeitsplätzen stehen;       letzung einer Hinweis- und Warnpflicht in Betracht
dem werden die Regelungen des COVInsAG nicht               kommt, wenn der Steuerberater das Vorliegen eines
gerecht.                                                   Insolvenzgrundes erkennt oder für ihn ernsthafte
                                                           Anhaltspunkte bestehen, dass ein Insolvenzgrund
Nicht außer Kraft gesetzt wurden jedenfalls die            vorliegen könnte. Zudem muss er davon ausgehen,
Insolvenzgründe selbst, welche ohnehin nur ein In-         dass seinem Mandanten die mögliche Insolvenzreife
dikator dafür sind, dass ein Unternehmen am Markt          nicht bekannt ist. Der BGH stützt sich dabei auf §
nicht mehr bestehen kann. Ist es zahlungsunfähig           252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Danach hat der Steuerberater zu
oder überschuldet, ist es materiell insolvenzreif und      prüfen, ob die Bilanzierung zu Fortführungswerten
nur noch durch eine erfolgreiche Sanierung zu retten.      im Einzelfall noch vertretbar ist.
Für die Umsetzung der naheliegenden Erkenntnis,
dass es sinnvoll gewesen wäre, jedenfalls überle-
bensfähige Krisenunternehmen frühzeitig in eine
geordnete Sanierung im Rahmen eines Insolvenzver-          2 Bitter in ZIP 2020, 685: “Eilgesetz“
                                                           3 BGH v. 26. Januar 2017 – IX ZR 285/14, WM 2017, 383
                                                           4 OLG Frankfurt v. 17. Januar 2018 – 4 U 4/17, DB 2018,
1 S. Begründung des Entwurfs, BT 19/18110 S. 3             373-380 und v. 29. März 2019 – 8 U 218/17, ZIP 2019, 1178-
                                                           1182
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