Versicherungsbedingungen und Informationen - Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat - Ammerländer ...

Die Seite wird erstellt Lucas Hildebrandt
 
WEITER LESEN
Versicherungsbedingungen und Informationen - Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat - Ammerländer ...
Versicherungsbedingungen
und Informationen
Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
Classic-Schutz ohne Schutzbrief
Stand: 02.2022
02

      Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung             Leistungseinschlüsse
      wissen müssen, haben wir in die-                 Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht
      sem Dokument für Sie zusammen-                   zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
      gefasst. Um Ihnen einen schnellen
      Überblick zu verschaffen und das
      Auffinden der passenden Regelung
                                                       Wichtige Mitteilung zu den
      zu erleichtern, haben wir den Inhalt
      in diesem Dokument direkt verlinkt.              Folgen einer Anzeigepflicht-
                                                       verletzung nach § 19 Abs. 5
                                                       Versicherungsvertragsgesetz
                                                       Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten
                                                       und die Folgen einer Nichtbeachtung.
     Informationsblatt
     Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die
     wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.          Versicherungsbedingungen
                                                       Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags-
                                                       bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche-
                                                       rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die
     Allgemeine                                        Kerninhalte Ihrer Versicherung:
     Vertragsinformationen                             • Versicherte Gefahren und Schäden
     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer     • Leistungsausschlüsse
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
                                                       • Entschädigungsleistung
     Beantwortet werden unter anderem folgende
     Fragen:                                           • Obliegenheiten
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
                                                       Satzung
     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?                                          Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
03

                                                 Fahrrad-Vollkaskoversicherung für
                                                 Pedelecs / E-Bikes / Fahrräder                                                   seit 1923

                                                                                                                     Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
                                                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                              Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG
                                              Sitz:        Westerstede (Deutschland)                                 Produkt: Classic
                                              Rechtsform:  Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                              Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                              Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                              Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                              Unterlagen durch.

                                              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                              Wir bieten Ihnen eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung an.

                                                        Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
                                                         Versichert ist das im Versicherungsschein 		               X Bestimmte Risiken sind nicht versichert.
                                                           bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor                 Dazu gehören z. B.:
                                                           (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec).
                                                                                                                        X Schäden (Mängel), die unter eine Garantie
                                                           Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad
                                                                                                                     		    des Herstellers oder die Gewährleistung
                                                           verbundenen und zur Funktion des Fahrrades
                                                                                                                     		    des Verkäufers fallen,
                                                           gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen,
                                                           Gepäckträger, etc. Nicht versichert sind 		                  X Schäden durch Rost oder Oxidation.
                                                           Fahrräder, die führerschein- oder
                                                           versicherungspflichtig sind.                                 X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu
                                                                                                                     		    den vereinbarten Versicherungssummen.
                                                         Versicherungsschutz besteht für:
                                                           Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)
                                                           Einbruchdiebstahl, Raub
                                                           Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
                                                           Vandalismus
                                                           Beschädigung durch Unfall
                                                           Brand                                                    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                           Fallschäden
                                                                                                                     ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle
                                                           Sturzschäden                                                versichern. Sonst müssten wir einen erheblich
                                                           Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor                         höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir
                                                        		     und Steuerungsgeräten                                    einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                                                                                                                        herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                                                           Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,
                                                        		 Überspannung) an Akku, Motor und am                          ! aus vorsätzlicher Handlung,
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                        		 Steuerungsgerät.                                             ! an gewerblich genutzten Fahrrädern,
                                                                                                                      ! die nicht die Funktion der Sache beein-
                                                                                                                     		trächtigen,
                                                        Wie hoch ist die
                                                        Versicherungssumme?                                             ! durch Kernenergie, Erdbeben, etc.

                                                         Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-
                                                           summen können Sie Ihrem Antrag oder auch
                                                           Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
                                                           Die Höchstversicherungssumme beträgt
                                                           10.000,- Euro. Räder, die diesen Wert über-
                                                           steigen, können nicht, auch nicht zum Teil,
                                                           versichert werden.
04

     Wo bin ich versichert?
      Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit. Wenn Ihnen z. B. während eines Auslandsaufenthaltes
        (z. B. Urlaub) das Fahrrad gestohlen wird, sind Sie auch geschützt.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
     – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
     – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
     – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
     – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns
        ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag über-
     weisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

     Wann beginnt und wann endet die Deckung?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass
     Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
     Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
     kündigen.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen. Sie oder wir können auch kündigen
     z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag
     schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05

                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06

     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.               welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen
                                                                   Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
                                                                   entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
                                                                   chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die
                                                                   örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement
                                                                   wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
                                                                   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
                                                                   für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                   Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-
                                                                   Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede
                                                                   Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
                                                                   sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann
                                                                   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                   Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
                                                                   als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin                                                  kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07

Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel        weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Eilers und Gerold Saathoff.                                       urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08

        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09

                                      Leistungseinschlüsse
                                      in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
                                      Pedelecs / E-Bikes und Fahrräder
                                      Produkt: Classic
                                       = versichert     -- = nicht versichert                                                                   Classic

                                                                            Versicherte Gefahren und Schäden
                                      Kaufpreis bis maximal:                                                                                  10.000 EURO
                                      Neuwertentschädigung                                                                                          
                                      Strafbare Handlungen
                                      n Diebstahl, Raub, Plünderung und Unterschlagung und                                                          
                                         Einbruchdiebstahl des Fahrrades
                                      n Teilediebstahl (auch Akku)                                                                                  
                                      Reparaturkosten
                                      n Unfall (auch mit einem Transportmittel)                                            
                                      n Vandalismus                                                                        
                                      n Fall- oder Sturzschäden                                                            
                                      n Brand, Explosion, Blitzschlag                                                      
                                      n Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch                                   
                                      n Verschleiß (auch Akku)                                                        max. 3 Jahre
                                        auch an Reifen und Bremsen                                                         --
                                      n Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung                                         
                                      n Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen      
                                        Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
                                      n Sportartenklausel, Selbstbeteiligung 25 % vom Schaden                              --

                                      Akku- und Motorschutz
                                      n Feuchtigkeitsschäden                                                                                        
                                      n Elektronikschäden                                                                                           
                                      Vorsorge                                                                                                 10 % der VS
                                      Grobe Fahrlässigkeit                                                                                          
                                      Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer                                                                3 Monate
                                      Garantien
                                      n Konditionsdifferenzdeckung                                                                                  --
                                      n Erweiterte Leistungsgarantie – Bestleistungsgarantie                                                        --
                                      n Besitzstandsgarantie                                                                                        --
                                      n Innovationsklausel                                                                                          --

                                                                                 Fahrradzubehör und -gepäck
Leistungseinschlüsse Classic-Schutz

                                      Neuwertentschädigung                                                                                          
                                      je Sache maximal                                                                                         300,- EURO
                                      je Versicherungsfall                                                                                    1.000,- EURO
                                      n Diebstahl, Raub, Vandalismus                                                                                
                                      n Unfall mit dem versicherten Fahrrad                                                                         
                                      n Feuer                                                                                                       

                                      Versichertes Fahrradzubehör und -gepäck:
                                      Anhänger - Beleuchtung - Fahrradkompass - Fahrradkorb - Fahrradschloss - Fahrradtasche - Fahrradwimpel - Helm -
                                      Hygieneartikel - Isomatte - Kartenhalter - Kartenmaterial - Kilometerzähler - Kindersitz - Kleidung - Klingel - Kochgeschirr -
                                      Luftmatratze - Luftpumpe - Reflektor - Regenschutzplane - Sattelkissen - Schlafsack - Schleppstange - Schloss - Spiegel -
                                      Steckschutzblech - Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) - Trinkflasche - Werkzeug / Flickzeug - Werkzeugtasche - Zelt
10

     Leistungseinschlüsse
     in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
     Pedelecs / E-Bikes und Fahrräder
     Produkt: Classic
       = versichert     -- = nicht versichert                                                               Classic

                                                     Fahrrad-Schutzbrief

      n   24-Stunden-Service-Hotline                                                                            --
      n   Pannenhilfe direkt vor Ort                                                                            --
      n   Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist                                       --
      n   Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn                                                     --
      n   Bergung                                                                                               --
      n   Leih- / Mietfahrrad                                                                                   --
      n   Fahrrad-Rücktransport                                                                                 --
      n   Übernachtung im Notfall                                                                               --
      n   Werkstattvermittlung                                                                                  --

                                      Schäden an Miet- und Werkstattfahrrädern
                      (gemietet durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebenden Person)

      Neuwertentschädigung                                                                                     --
      Mietdauer maximal 7 Tage                                                                                 --
      Strafbare Handlungen
      n Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl des Fahrrades                                                    --
      n Teilediebstahl (auch Akku)                                                                             --
      Reparaturkosten
      n Unfall (auch mit einem Transportmittel)                                                                --
      n Vandalismus                                                                                            --
      n Fall- oder Sturzschäden                                                                                --
      n Brand, Explosion, Blitzschlag                                                                          --
      n Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch                                                       --
      n Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung                                                             --

     Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
     Ergänzend zu dem versicherten Pedelec / E-Bike oder Fahrrad besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren
     Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl.
     Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist
     pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
11

                                                                   Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                   Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                   Versicherungsvertragsgesetz
                                                                   Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                   damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                   fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                   sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                   ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                   Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                   oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                   zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                       gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                   Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                   ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                       anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                   alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                   denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                   vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                   rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                   erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                   Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                       teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                       dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                   Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                   eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                   verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                   1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                      Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                      nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                      Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                      lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                      Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                      den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                      Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                      schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                      Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                      Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                      Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                      nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                      • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                         sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                      • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                         Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                      ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                      wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                      einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                      cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                      rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                       die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                   2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                      Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                      vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
12

                                        Tarif Classic ohne Fahrradschutzbrief für
                                        Pedelecs / E-Bikes* und Fahrräder

                                        Versicherungsbedingungen für die
                                        Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat 02.2022
                                         *Der vorstehend und nachfolgend verwendete Begriff Pedelec / E-Bike meint ausschließlich Fahrräder mit elektrischer
                                        Tretunterstützung, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.

                                        Präambel

                                        Durch dieses Versicherungsprodukt versichern Sie Ihr E-Bike / Pedelec oder Fahrrad, welches nicht versiche-
                                        rungs- oder führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, welche überwiegend privat
                                        genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser
                                        Bedingungen versichert werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche
                                        Nutzung oder einen stetigen Nutzerwechsel haben.

                                        Beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bitte lesen Sie
                                        die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als
                                        Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten
                                        aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

                                        INHALTSVERZEICHNIS

                                        Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile                           § 13 Wieder aufgefundene Sachen
                                        § 1 Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen               § 14 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen
                                                                                                            verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder
                                        § 2 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
                                                                                                            Einmalprämie
                                        § 3 Leistungsumfang
                                                                                                       § 15 Folgeprämie
                                                                                                       § 16 Dauer und Ende des Vertrages
                                        Abschnitt B Fahrradzubehör und -gepäck
                                                                                                       § 17 Lastschriftverfahren
                                        § 4 Versicherte Sachen
                                                                                                       § 18 Form der Erklärungen des Versicherungsnehmers
                                        § 5 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
                                                                                                       § 19 Beitragsanpassung
Tarif Classic ohne Fahrradschutzbrief

                                        § 6 Leistungsumfang
                                                                                                       § 20 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
                                                                                                       § 21 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
                                        Abschnitt C Allgemeines
                                                                                                            einmal nicht zufrieden sind?
                                        § 7 Geltungsbereich
                                                                                                       § 22 Schlussbestimmung
                                        § 8 Versicherungssumme, Vorsorge,
                                            Entschädigungsleistung
                                        § 9 Generelle Ausschlüsse
                                        § 10 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen          D    Diebstahl-Zusatzversicherung für
                                        § 11 Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit          Familienfahrräder
                                        § 12 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                        (sofern gesondert vereinbart)
13

Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile                                  mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwir-
                                                                      kendes Ereignis;
                                                                   b) Unfall eines Transportmittels
                                                                      Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit
§1   Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen                     einem Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentli-
                                                                      chen Verkehrsmittel befördert werden und durch
1.   Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichne-             einen Unfall des Transportmittels zerstört oder be-
     te Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounter-               schädigt werden;
     stütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest        c) Fall- oder Sturzschäden
     mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion ge-                 Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der
     hörenden Teile mit einem Händlerverkaufspreis bis                Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwir-
     insgesamt maximal 10.000 EURO.                                   kung;
2.   Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt                 d) Brand, Explosion, Blitzschlag;
     nicht als Fahrradteil im Sinne von § 1 Nr. 1.                 e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd-
3.   Nicht versichert sind:                                           rutsch;
     Fahrräder                                                     f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung;
     a) für die eine Versicherungs- oder Führerschein-             g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern
        pflicht besteht;                                              nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
     b) welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier-               von 24 Monaten;
        oder Auslieferungsdienste;                                 h) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue-
     c) welche vom Eigentümer oder Versicherungsneh-                  rungsgeräten;
        mer vermietet werden;                                      i) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-
     d) welche vollverkleidet sind;                                   spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgerä-
     e) welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammen-                ten;
        gebaut wurden, sogenannte Eigenbauten;                4.   Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen)
     f) die von Privatpersonen ohne Original-Händler-              Beschädigungen infolge von Verschleiß sind ver-
        rechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben               sichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor)
        wurden;                                                    zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Be-
     g) für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt,           rechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum
        sowie                                                      der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine
     h) Dirt-Bikes.                                                Gebrauchtfahrradrechnung). Es erfolgt eine Regulie-
                                                                   rung entsprechend § 3 Nr. 3. bei Schäden durch Ver-
                                                                   schleiß, an:
§2   Versicherte Gefahren und Schäden                              a) Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad ver-
     (Rundumschutz), Ausschlüsse                                      bunden sind und der Funktion dienen. Dem gleich-
                                                                      gesetzt sind auch Teile, welche durch Schnell-
     Der Versicherer leistet Entschädigung bei                        spanner oder Gleichartiges verbunden sind;
1.   Strafbaren Handlungen eines Dritten                           b) Akku, Motor und Steuerungseinheiten
     a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Ein-               Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge
        bruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder               von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig,
        Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3                wenn die vom Hersteller angegebene technische
        Nr. 1.                                                        Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unter-
     b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbunde-              schritten wird.
        nen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer     5.   Nicht versichert sind
        die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchs-         a) Schäden, die nicht die Funktion der Sache beein-
        tens jedoch den Wert des Fahrrades entspre-                   trächtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der
        chend § 3 Nr. 1.                                              Lackierung);
     c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestell-           b) Schäden durch Verschleiß an Reifen und Brem-
        ten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz,                sen;
        wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen             c) Schäden durch Rost oder Oxidation;
        ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Dieb-            d) Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzuste-
        stahl an daran angebrachten, mit Verschluss ge-               hen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauf-
        sicherten Fahrradträgern.                                     trag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
     d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Lie-         e) Schäden und Folgeschäden infolge von Manipula-
        genlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden,                tionen des Antriebssystems oder durch nicht fach-
        wenn das Fahrrad nicht entsprechend § 12 Nr. 1 a)             gerechte Ein- oder Umbauten.
        gegen Diebstahl gesichert wurde.
2.   Vandalismus
     Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstö-       §3   Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung)
     rung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung
     entsprechend § 3 Nr. 2.                                  1.   Entschädigung bei strafbaren Handlungen eines
3.   Beschädigungen                                                Dritten
     Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2.           Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungs-
     bei Beschädigungen infolge von:                               wert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zu-
     a) Unfall                                                     stand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
        Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich   2.   Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung
14

           a) Der Versicherer erstattet bei einem Teilschaden die           des versicherten Rades beschädigt oder zerstört
               angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Er-                werden.
               satzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn),    2.   Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des
               die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wieder-           Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die
               herstellen, maximal die vereinbarte Versicherungs-           Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versiche-
               summe. Ist das zur Funktion des Fahrrades die-               rer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus wer-
               nende Ersatzteil nicht mehr verfügbar wird der               den Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach
               Totalschaden des Fahrrades unterstellt und es er-            Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt
               folgt eine Entschädigung nach Absatz b).                     werden.
           b) Der Versicherer erstattet bei einem Totalschaden         3.   Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Lie-
               den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und               gen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
               Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines
               vorhandenen Restwertes, maximal die Versiche-
               rungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die        §6   Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung)
               erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrra-
               des dessen Widerbeschaffungswert übersteigen.                Die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck
               Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr-              ist je versicherter Sache (§ 4) auf 300,- EURO be-
               rades im beschädigten oder zerstörten Zustand.               grenzt. Die Maximalentschädigung pro Versiche-
     3.    Entschädigung bei Verschleiß                                     rungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,-
           Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatz-           EURO. Versichert ist der Neuwert.
           teile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die
           durch Verschleiß notwendig werden.

                                                                       Abschnitt C Allgemeines

     Abschnitt B Fahrradzubehör und -gepäck
                                                                       §7   Geltungsbereich

     §4    Versicherte Sachen                                               Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche
                                                                            Begrenzung.
           Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem
           Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrrad-
           gepäck:                                                     §8   Versicherungssumme, Vorsorge,
                                                                            Entschädigungsgrenze
      Anhänger          Hygieneartikel          Kochgeschirr
      Schleppstange     Beleuchtung             Isomatte               1.   Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000
                                                                            EURO und dient der Beitragsberechnung. Sie setzt
      Luftmatratze      Spiegel                 Fahrradkompass              sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des
      Kartenhalter      Luftpumpe               Steckschutzblech            Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad ver-
      Fahrradkorb       Kartenmaterial          Reflektor                   bundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie
                                                                            dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit
      Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)   Fahrradschloss
                                                                            es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden
      Kilometerzähler   Regenschutzplane        Trinkflasche                Fahrrades aufgeführt ist.
      Fahrradtasche     Werkzeug / Flickzeug    Sattelkissen           2.   Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vor-
      Kindersitz        Fahrradwimpel           Kleidung                    sorgebetrag von 10 Prozent, wenn
                                                                            a) eine Ersatzbeschaffung im Sinne des § 3 Nr. 1 in
      Schloss           Werkzeugtasche          Helm                            gleicher Art und Güte die Versicherungssumme
      Klingel           Schlafsack              Zelt                            übersteigt und
                                                                            b) die Versicherungssumme korrekt gemäß Nr. 1 er-
                                                                                mittelt wurde und
     §5    Versicherte Gefahren und Schäden,                                c) die Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
           Ausschlüsse                                                          durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
                                                                       3.   Die Entschädigungsgrenze ist die Versicherungssum-
     1.    Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahr-                me, gemäß Versicherungsschein, zuzüglich der Vor-
           rades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder                 sorge gemäß Nr. 2 und der Maximalentschädigung
           zerstört, und zwar durch                                         für loses Fahrradzubehör / -gepäck gemäß § 4.
           a) die Straftat eines Dritten;
           b) einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad;
           c) einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für auf-   §9   Generelle Ausschlüsse
               gegebenes Fahrradzubehör und -gepäck);
           d) Feuer;                                                        Nicht versichert sind:
           leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung,              a) Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätz-
           sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten                      lich herbeigeführt hat;
           Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht               b) Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportver-
           waren. Darüber hinaus werden Helme und Kleidung                     anstaltungen, einschließlich der dazugehörigen
           auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung                   Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten
15

          zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entste-           dienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei
          hen;                                                        der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben.
     c)   Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen;             d) bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen
     d)   Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Auf-                 die entsprechende Rechnung der Fahrradwerk-
          ladung;                                                     statt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben
     e)   Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des             zum versicherten Fahrrad wie z. B. Marke, Typ,
          Herstellers;                                                Rahmennummer enthalten. Bei Reparaturkosten,
     f)   Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspek-              die voraussichtlich 500,- EURO übersteigen, ist
          tionen.                                                     dem Versicherer vor Reparaturausführung ein
                                                                      Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
                                                                      Bis zum Abschluss der Schadenregulierung ist
§ 10 Entschädigung aus anderen                                        das beschädigte Fahrrad bzw. sind die beschädig-
     Versicherungsverträgen                                           ten Teile zur Besichtigung aufzubewahren.
                                                                   e) Schäden am aufgegebenen Fahrrad unverzüglich
     Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus               dem Beförderungsunternehmen zu melden. Ent-
     anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer-                  sprechende Bescheinigungen sind vorzulegen.
     den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.           f) dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in
     Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche-              Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu er-
     rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung                 teilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles
     vereinbart ist.                                                  oder des Umfanges der Leistungspflicht des Ver-
     Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Ver-                     sicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung
     sicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der            über Ursache und Höhe des Schadens und über
     Versicherer in Vorleistung treten und den Schadenfall            den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat-
     bedingungsgemäß regulieren.                                      ten.
                                                                   g) alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh-
§ 11 Verzicht auf die Anrechnung der                                  ren könnte (Schadenminderungspflicht).
     groben Fahrlässigkeit                                    3.   Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
                                                                   Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie-
     Wird der Schaden durch etwas anderes als durch                genheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der
     eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzich-          Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung
     tet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahr-          frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Oblie-
     lässigkeit.                                                   genheit ist der Versicherer berechtigt, seine
                                                                   Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
                                                                   Schwere des Verschuldens des Versicherungs-
§ 12 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                       nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer
                                                                   groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-
1.   Vor Eintritt des Versicherungsfalles                          nehmer zu beweisen.
     a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei
        Nichtgebrauch das versicherte Fahrrad jederzeit
        mit einem eigenständigen verkehrsüblichen             § 13 Wieder aufgefundene Sachen
        Schloss (kein Zahlenschloss) zu sichern. Bei Un-
        terbringung in einem ausschließlich selbstgenutz-     1.   Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen
        ten verschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen               ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach
        entfällt die Verschlussvorschrift.                         Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich
     b) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,                  schriftlich anzuzeigen.
        aa) das versicherte Fahrrad jederzeit nach Vorga-     2.   Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer ab-
             be des Herstellers in einem ordnungsge-               handen gekommenen Sache zurückerlangt, nach-
             mäßen Zustand zu halten.                              dem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt
        bb) wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Car-            worden ist, so hat er die Entschädigung zurückzu-
             bon) keine Rahmennummer hat, dieses bei               zahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung
             der Polizei, beim Fachhändler oder beim All-          zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses
             gemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V.                 Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang ei-
             (ADFC) codieren zu lassen.                            ner schriftlichen Aufforderung des Versicherers aus-
2.   Nach Eintritt des Versicherungsfalles                         zuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht
     Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Ver-            das Wahlrecht auf den Versicherer über.
     sicherungsfalles                                         3.   Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Tei-
     a) dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich           le vom Fachhändler einzufordern und zu überneh-
        – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzei-           men.
        gen.
     b) im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub
        / Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnung       § 14 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit,
        für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montier-         Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
        ter Anbauteile im Original einzureichen.                   der Erst- oder Einmalprämie
     c) Schäden durch strafbare Handlungen sowie in-
        folge von Brand oder Explosion unverzüglich der       1.   Beginn des Versicherungsschutzes
        nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei-            Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der
16

          Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im Versicherungs-                Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Ver-
          schein angegebenen Zeitpunkt.                                     sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge
     2.   Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                            der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen
          Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von              beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen
          dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg-                     – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht –
          lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Ver-              aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung
          sicherungsschein angegebenen Versicherungsbe-                     hinweist.
          ginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des           b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetz-
          Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die                 ten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein
          erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ver-                und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt
          tragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungs-                  des Versicherungsfalles mit der Zahlung der
          nehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder                 Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Ver-
          2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs-                zug, so ist der Versicherer von der Verpflich-
          schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht              tung zur Leistung frei.
          der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche-               c) Der Versicherer kann nach Ablauf der in der
          rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab,                  Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Ver-
          ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen              trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
          Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu                     mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der
          zahlen. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra-                Versicherungsnehmer mit der Zahlung der
          ten gilt die erste Rate als erste Prämie.                         geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kün-
     3.   Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungs-                    digung kann mit der Bestimmung der Zah-
          verzug                                                            lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit
          Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu                     Fristablauf wirksam wird, wenn der Versiche-
          dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeit-                       rungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der
          punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Ver-                   Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Ver-
          trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht be-                  sicherungsnehmer bei der Kündigung aus-
          wirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn                 drücklich hinzuweisen.
          der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung                  4.   Zahlung der Prämie nach Kündigung
          nicht zu vertreten hat.                                        Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Ver-
     4.   Leistungsfreiheit des Versicherers                             sicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach
          Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder ein-               der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbe-
          malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden              stimmung verbunden worden ist, innerhalb ei-
          Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für         nes Monats nach Fristablauf die Zahlung leis-
          einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versiche-           tet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des
          rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den         Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
          Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
          in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
          durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-         § 16 Dauer und Ende des Vertrages
          schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der
          Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfrei-         1.   Dauer
          heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungs-           Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein ange-
          nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                gebenen Zeitraum abgeschlossen.
                                                                    2.   Stillschweigende Verlängerung
                                                                         Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
     § 15 Folgeprämie                                                    verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
                                                                         nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Mo-
     1.   Fälligkeit                                                     nate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjah-
          a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeit-             res eine Kündigung zugegangen ist.
              punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.     3.   Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
          b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb        Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr
              des im Versicherungsschein oder in der Prämien-            als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes da-
              rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.                rauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von
     2.   Schadenersatz bei Verzug                                       drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt
          Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer              werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spä-
          Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt,         testens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
          Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen                   Versicherungsjahres zugehen.
          Schadens zu verlangen.                                    4.   Fehlendes versichertes Interesse (Veräußerung des
     3.   Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach                     versicherten Fahrrades)
          Mahnung                                                        Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte
          a) Der Versicherer kann den Versicherungsneh-                  Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem
              mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer                  Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder über diesen Ver-
              Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform                  trag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für
              (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung             die Fahrräder, die veräußert wurden.
              auffordern und eine Zahlungsfrist von min-            5.   Tod des Versicherungsnehmers
              destens zwei Wochen ab Zugang der Zah-                     Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Ver-
              lungsaufforderung bestimmen (Mahnung).                     sicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntnis-
Sie können auch lesen