Vorhaben- und Erschließungsplan - Agrarschau Allgäu Stand: 02.12.2019

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Vorhaben- und Erschließungsplan - Agrarschau Allgäu Stand: 02.12.2019
Vorhaben- und

Erschließungsplan

Agrarschau Allgäu

Stand: 02.12.2019
Vorhaben- und Erschließungsplan - Agrarschau Allgäu Stand: 02.12.2019
Inhaltsverzeichnis

1.       Lageplan ...................................................................................................................................................................... 3

     1.1.          Legende ............................................................................................................................................................. 3

     1.2.          Übersichtsplan ................................................................................................................................................. 5

     1.3.          Besucherparkplatz .......................................................................................................................................... 6

     1.4.          Ausstellerparkplatz ......................................................................................................................................... 6

     1.5.          Festgelände ...................................................................................................................................................... 7

     1.6.          Block A ............................................................................................................................................................... 7

     1.7.          Block B und Ausstellungszelt ..................................................................................................................... 8

     1.8.          Block C ............................................................................................................................................................... 9

2.       Nutzungsbeschreibung ........................................................................................................................................ 10

     2.1. Vorhabensbeschreibung und Flächendefinition ....................................................................................... 10

     2.2. Veranstaltungszeiten.......................................................................................................................................... 12

     2.3. Anlagenhöhen ...................................................................................................................................................... 12

     2.4. Brandschutz .......................................................................................................................................................... 12

3.       Verkehrskonzept ..................................................................................................................................................... 17

     3.1 Zu- und Abfahrt .................................................................................................................................................... 17

     3.2 Gefahrenabwehr ................................................................................................................................................... 20

     3.3. Gesonderte Verkehrsführung am Veranstaltungswochenende .......................................................... 21

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1. Lageplan

In diesem Plan wird zuerst die Legende dargestellt. Weiter wird ein gesamter Übersichtsplan darge-
stellt. Für die notwendige detailgetreue Darstellung werden im Anschluss die verschiedenen Berei-
che einzeln dargestellt.

1.1. Legende

                                Bereits genehmigte und errichtete Wege

                                Hofstelle

                                Schotterwiese (ausgelegt als Flächen für die Feuerwehr)

                                Besucherparkfläche (nicht befestigt)

                                Ausstellerparkplatz (nicht befestigt)

                                Festzelt

                                Milchzelt

                                Ausstellungszelt

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Vergnügungspark

    Freigelände Ausstellung

    Lagerfläche

    Festgelände

    Löschwasser

    Frischwasser

    Strom

    Abwasser

    Einleitung Abwasser in Entsorgungsnetz

    Erdgashochdruckleitung mit Sicherheitsabstand

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1.2. Übersichtsplan

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1.3. Besucherparkplatz

1.4. Ausstellerparkplatz

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1.5. Festgelände

1.6. Block A

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1.7. Block B und Ausstellungszelt

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1.8. Block C

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2. Nutzungsbeschreibung

In diesem wird zuerst auf die Flächendefinition eingegangen. Im Anschluss wird die Dauer der Ver-
anstaltung definiert. Zum Schluss dieses Kapitels wird auf die Anlagenhöhen und den Brandschutz
des Geländes eingegangen.

2.1. Vorhabensbeschreibung und Flächendefinition
In diesem Kapitel wird auf die Absicht der Agrarschau Allgäu, auf den Adressatenkreis und die Be-
deutung für den Markt Dietmannsried sowie die unterschiedlichen Nutzungsbereiche eingegangen.

Vorhabensbeschreibung

Die Agrarschau bietet natürlich speziell Landwirten, aber auch der ganzen Familie sowie interessier-
ten ein buntes Programm an Erlebnissen und Unterhaltung. In erster Linie geht es um landwirtschaft-
liche Themen in all ihrer Vielfalt. Regionale wie internationale Firmen präsentieren den Besuchern
direkt ihre Produkte und Leistungen: von der Bewässerung bis hin zu Zugmaschinen, von neuester
Software bis hin zu altbewährten Evergreens. Auf dem weitläufigen Ausstellungsgelände können An-
gebote hautnah erlebt, Experten-Meinungen erfahren, Neuheiten kennengelernt und natürlich vielfäl-
tige Informationen gesammelt werden. Außerdem gibt es für hauswirtschaftliche Themen rund um
die Landwirtschaft einiges zu entdecken: Haushaltsgeräte, Kleidung, Schmuck etc. Und auch den
Kleinsten bieten sich viele Attraktionen: Neben dem echten Erlebnis Bauernhof und all seinen Ma-
schinen gibt es zudem ein unterhaltsames Volksfestgelände mit Fahrgeschäften und Verpflegung für
die ganze Familie. Neben der Ausstellung selbst und ihren Highlights gibt es auch viel rundherum auf
der Agrarschau Allgäu zu erleben. Ein eigenes Milchzelt bringt mit Molkereiprodukten aus diesem
vielfältigen Lebensmittel Abwechslung auf den Agrarschau-Speiseplan. Ein Verein kümmert sich au-
ßerdem um die Versorgung mit Kaffee und Kuchen. Und in dem Volksfestzelt steht zusätzlich zum
kulinarischen wohl auch Live-Musik auf dem Programm.

Durch die Agrarschau Allgäu wird das Allgäu, insbesondere der Markt Dietmannsried, vielen Besu-
chern als attraktives Ausflugsziel vorgestellt. Während der Veranstaltung sind die wirtschaftlichen
Vorteile der weit überregional umliegenden Unterkünfte, Hotels, Einkaufsmöglichkeiten sowie Gast-
ronomen nicht von der Hand zu weisen. Bereits während der Umsetzung 2019 haben einige Gewerbe
von der Veranstaltung profitiert.

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Nutzungsbereiche

Die Agrarschau Dietmannsried gliedert sich in 2 verschiedene Bereiche. Einerseits besteht das Aus-
stellungsgelände und andererseits das Gelände für das Frühlingsfest.

Ausstellungsgelände

Das Ausstellungsgelände gliedert sich in vier verschiedene Bereiche. Drei dieser Bereiche sind das
Freigelände der Ausstellung, welche sich als Block A, B und C wiederspiegeln. Der vierte Bereich ist
das Ausstellerzelt. In diesem wird mittels fliegender Bauten eine temporär überdachte Fläche ge-
schaffen.

Festgelände

Im Festgelände bestehen drei verschiedene Bereiche. Im einen wird ein kleiner Vergnügungspark
aufgebaut. Dieser dient zur Unterhaltung der Kinder. Nordöstlich davon befindet sich das Festzelt,
welches zur Hauptbewirtung der Gäste genutzt wird. Westlich des Festzeltes befindet sich das Milch-
zelt, in welchem vor allem Milchprodukte im Fokus stehen. Das Festzelt und das Milchzelt werden
seitens der Agrarschau Allgäu für jede Veranstaltung temporär errichtet.

Außerhalb der Veranstaltung sind die Flächen der Agrarschau Allgäu normal bewachsen und werden
von Herr Diepolder nach wie vor landwirtschaftlich genutzt.

Wege

Ausschließlich die eingezeichneten Wege der Agrarschau Allgäu werden nach aktuellem Stand der
Technik mit einer Schotterwiese hergestellt und verdichtet. Dadurch wird die Befahrbarkeit des Ge-
ländes während der Veranstaltung sichergestellt. Alle weiteren Flächen bestehen außerhalb der Ver-
anstaltung weiterhin als Grünfläche. Die Parkplatzeinfahrten werden als Schotterwiese realisiert, so-
dass die Befahrbarkeit für die Besucher und Aussteller gewährleistet ist.

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2.2. Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltung findet an 5 aufeinanderfolgenden Tagen einmal im Jahr statt.

2.3. Anlagenhöhen
Folgend werden die Fürsthöhen der größten fliegenden Bauten definiert. Die verschiedenen Errich-
tungsmöglichkeiten, welche derzeit noch in Abstimmung mit dem Landratsamt zu definieren sind,
werden in folgender Auflistung angegeben:

                                           Fliegender Bau
                                   Spannweite                        Fürsthöhe
 Ausstellungszelt
                       Entweder    60m                               13,60m
                            oder   20m                               6,25m
 Festzelt
                       Entweder    25m                               7,00m
                            oder   40m                               10,35m
                     Küchenzelt    15m                               5,40m
 Milchzelt                         20m                               6,25m

2.4. Brandschutz
Der Brandschutz der Agrarschau Allgäu wird durch verschiedene technische, organisatorische und
personelle Maßnahmen gewährleistet.

Brandverhalten von Materialien

Um zu gewährleisten, dass keine der eingebrachten Ausstellungsgegenstände oder andere Materia-
lien in Brand geraten, wird jeder Aussteller bereits im Anmeldeformular verpflichtet lediglich Materi-
alien mit der Eigenschaft schwer entflammbar (B1) oder höher zu verwenden.

Des Weiteren muss jeder Stand für jede angefangene 200m² einen geeigneten Feuerlöscher vorhal-
ten (6LE). Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vor Messebeginn vom Veranstalter und dem zu-
ständigen Sicherheitskoordinator geprüft. Die gleiche Regelung wird für das Festgelände und für die
vom Veranstalter eingebrachten Materialien festgesetzt.

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Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen

Messegelände

Auf dem Messegelände sind brennbare Flüssigkeiten und Gase nur bestimmten Ausstellern erlaubt.
Da bereits im Anmeldeformular zugesichert wird, dass keine Speisen für die Besucher zubereitet
werden dürfen ist ferner die Verwendung dieser Materialien nur für die Verpflegungsstände notwen-
dig.

Falls ein Aussteller für seinen Messestand brennbares Gas oder Flüssigkeiten benötigt, ist dies vorher
bei der Veranstaltungsleitung anzuzeigen, sodass geeignete Maßnahmen getroffen werden können.

Festgelände

Auf dem Festgelände werden lediglich in dem Küchenzelt brennbare Flüssigkeiten und Gase gestat-
tet. In allen weiteren Bereichen wird der Einsatz solcher Stoffe untersagt.

Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen

Die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen wird grundsätzlich unter-
sagt. Die einzige Ausnahme umfasst die Veranstaltungstechnik. Sollten hier pyrotechnische Gegen-
stände betrieben werden ist dies dauerhaft durch eine Fachkundige Person zu betreuen.

Blitzschutz

Auf dem gesamten Gelände werden Lichtmasten installiert. Des Weiteren verläuft durch das gesamte
Ausstellungs- und Festgelände eine Hochspannungsleitung. Dies kann als Blitzfang angesehen wer-
den.

Ferner wird während jeder Veranstaltung neben der Wetterbeobachtung ein Zugang zu der Daten-
bank Blids von Siemens bestehen. Dort werden Live die verschiedenen Blitzeinschläge mit deren
Intensität dokumentiert.

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Biogasanlage

Die Biogasanlage wurde bereits stillgelegt und stellt für die Veranstaltung keine Gefährdung dar. Das
entsprechende Gutachten hierfür liegt vor.

Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten

Die vorgehaltenen Feuerlöscher in den einzelnen Ständen stellen einen Teil der Sicherstellung dar.
Diese werden von jedem Standbetreiber eindeutig gekennzeichnet und eine ausreichende Einweisung
findet vor der Veranstaltung statt. Ferner sind die Hauptwege des Ausstellungsgeländes so konzipiert,
dass bei Bedarf jederzeit ein Löschfahrzeug in die Ausstellung einfahren kann, um adäquate Lösch-
maßnahmen einleiten zu können. Im Festgelände kann einerseits der bestehende Weg östlich und
südlich zur Anfahrt verwendet werden.

Für die westliche und nördliche Anfahrt kann entweder der vorhandene Rettungsweg oder die alter-
native Zufahrt des Nachbarn (Anwesen Lechner) verwendet werden. Weiter werden in dem Ausstel-
lungszelt folgende Kompensationsmaßnahmen getroffen:

     1. Die größten Brandlasten sind die eingebrachten Prospekte.
     2.   Die Stärke der Brandsicherheitswache wird auf die tatsächliche Gefährdung im engen Aus-
          tausch mit der zuständigen Feuerwehr definiert.
     3.   Die Kräfte des Ordnungsdienstes sind eingewiesen vor Ort
          und bestreifen das Gelände (zusätzliche frühe Branddetektion).
     4.   Zusätzlich wird in den fliegenden Bauten eigenes Personal gestellt, welche auf die Beson-
          derheiten des Brandschutzes geschult werden.
     5.   Zur Koordination und Einweisung der Kräfte sind ein Brandschutzfachplaner und ein
          Brandschutzbeauftragter vor Ort.
     6.   Jeder Standbetreiber ist verpflichtet einen Feuerlöscher/200qm mit mindestens 6LE vorzu-
          halten. Es werden erfahrungsgemäß Wasser und Pulverlöscher vorhanden sein.
     7.   Die Zeltdächer sind B1.
     8.   Im Ausstellungsgelände werden an der Frischwasserversorgung zwei B-Abgänge für die
          Einsatzkräfte der Feuerwehr vorgesehen.
     9.   Das vorgehaltene Löschwasser von 200m3, welches nach den Vorschriften für einen zwei-
          stündigen Löschangriff ausreicht, befindet sich direkt beim Sicherheitszentrum.

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10. Alle Feuerlöscher werden in den Zelten ausgeschildert, sodass ein schnelles auffinden der
          einzelnen Löscher ermöglicht wird.
     11. Der Feuerwehrkommandant Herr Kohl hat am 30.1.2019 in einer Besprechung bestätigt,
          dass die Feuerwehr aufgrund der vorherrschenden Situation das Ausstellungsgelände von
          allen vier Seiten anfahren kann. Die Anfahrbarkeit wurde durch die Konzeption dieses Ge-
          ländes nicht beeinträchtigt.
Unter dem Sicherheitszentrum befindet sich ein Wasserspeicher mit 200m3 Fassungsvermögen. Die-
ser wird vor Veranstaltungsbeginn mit frischem Wasser gefüllt, um unerwartete Verunreinigungen zu
vermeiden. Des Weiteren stehen für Löscharbeiten zwei B-Abgange zur Verfügung. Die Positionen
können der Detailplanung entnommen werden.

Dort wird in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr ein ausreichend dimensioniertes Ansaugrohr
installiert. Laut DVGW W 405 sind für dieses Anwesen ein Löschwasserbedarf von 96m3/h über 2h
vorzuhalten, welches über den Wasserspeicher gegeben ist.

Bei größeren Gefahrenlagen kann die Frischwasserversorgung für die Veranstaltung unterbrochen
werden und der übrige Löschwasserbedarf direkt dem Hydranten entnommen werden.

Brandsicherheitswache

Aufgrund der erhöhten Gefahr ausgehend von der Ausstellung und des Frühlingsfestes sowie von den
fliegenden Bauten wird eine Brandsicherheitswache als notwendig erachtet. Die Anzahl der Einsatz-
kräfte wird individuell vor jeder Veranstaltung mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt.

Feuerwehrzufahrt

Die Feuerwehrzufahrt wird, wie in Kapitel drei beschrieben, über die Reicholzrieder Straße und Diet-
mannsried unabhängig vom Besucherverkehr realisiert. Die Anfahrt über den Ausstellerparkplatz ist
ferner möglich. Des Weiteren kann die Feuerwehr über die Allgäustraße direkt auf den Aussteller-
parkplatz gelangen. Für das Grundstück Zinkenhalde 1 kann weiter die alternative Zufahrt genutzt
werden.

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Alle geschaffenen Wege sind für mindestens 16 Tonnen ausgelegt, sodass diese bedenkenlos befah-
ren werden können. Im Ausstellungsgelände sind alle befestigten Wege mindestens nach DIN 14090
konzipiert.

Abstimmung mit der Abteilung Brand und Katastrophenschutz des Landratsamtes

Die Abstimmung mit Herrn Seger der Abteilung Brandschutz und Katastrophenschutz hat am
24.07.2019, am 14.08.2019 und am 04.12.2019 stattgefunden. Herr Seger vertritt in Bezug auf diese
Veranstaltung die Ansicht, dass die Wege der Feuerwehrumfahrung nach DIN 14090 beschaffen sein
müssen, sodass die Befahrbarkeit durch Löschfahrzeuge gewährleistet ist. Ferner ist ihm wichtig,
dass die Löschwasserversorgung nach DVGW W 405 ausreichend konzipiert ist. Weiter erwartet er
bei der Größe dieser Veranstaltung, dass im Schadensfall die Stände, insbesondere die Ausstellungs-
zelte angefahren werden können.

Nach einer Erläuterung des derzeitigen Planungsstandes sah Herr Seger seine Forderungen als er-
füllt.

Wie dem Übersichtsplan zu entnehmen ist, wurde durch die Geländeplanung eine Anfahrbarkeit der
Stände geschaffen und die Löschwasserversorgung sichergestellt wodurch aktuell davon ausgegan-
gen wird, dass diese Maßnahmen in Kombination mit dem Brandschutzkonzept einen adäquaten
Umgang mit den bestehen Risiken des Brandschutzes beschreibt.

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3. Verkehrskonzept

Das Verkehrskonzept gliedert sich in verschiedene Teilbereiche. Es werden die Zu- und Abfahrt der
Besucher, der Lieferverkehr der Aussteller, die möglichen Rettungswege, die Zufahrten und Zugänge
für die Einsatzkräfte und die Verkehrssituation für die Anwohner gesondert betrachtet.

3.1 Zu- und Abfahrt
Die Zu- und Abfahrt kann einerseits in Besucher und andererseits in Aussteller und Lieferanten ge-
gliedert werden. Weiter werden die Anwohner betrachtet.

Besucher

Die Anfahrt der Besucher wird zu einem Großteil von der A7 erwartet. Um die Verkehrssituation und
die Kapazität der Gemeinde Dietmannsried nicht zu überlasten wird für die Veranstaltung eine ge-
sonderte Verkehrsregelung notwendig. Die Besucher werden mittels einer geeigneten Verkehrsfüh-
rung von der Autobahn A7 Richtung St2377 auf die Umgehungsstraße von Dietmannsried geleitet. Im
Anschluss wird die weitere Verkehrsführung über die OA21 fortgeführt. Im Graben werden die Besu-
cher schließlich auf die Reicholzrieder Straße hin zu der Veranstaltung geführt. Im Graben wird eine
Barke mit dem Hinweis der Straßensperrung errichtet. Diese weist darauf hin, dass die Reicholzrieder
Straße lediglich bis zum Besucherparkplatz befahrbar ist. Am Ende des Besucherplatzes wird eine
Vollsperrung eingerichtet. Diese wird mit fachkundigem Personal besetzt. Die Abreise der Besucher
wird über die gleiche Route organisiert. Eine geeignete Verkehrsberuhigende Maßnahme mittels Ge-
schwindigkeitsbegrenzungen, um Unfälle zu vermeiden, wird vor jeder Veranstaltung mit der zustän-
digen Ordnungsbehörde und der Polizei abgestimmt. Des Weiteren wird die Fahrbahn der Reicholz-
rieder Straße mittels Flatterband begrenzt. Ein Fahrradparkplatz wird im Bereich der stillgelegten Bi-
ogasanlage eingerichtet. Veranschaulicht wird dieses Konzept mittels der folgenden Grafik:

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Verkehrsmeldungen

Sollte durch den Anreiseverkehr ein Rückstau entstehen, welcher erhebliche Auswirkungen auf den
sicheren Verkehrsfluss hat, wird die zuständige Polizei vom Veranstalter informiert. Diese geben diese
Meldung anschließend über ein Zentrales System an die betreffenden Medien (Radiosender etc.)
weiter.

Aussteller und Lieferanten

Die Aussteller und Lieferanten werden von der A7 auf die Heisinger Straße geleitet. Im Anschluss
folgen diese weiter der Beschilderung auf der Krugzeller Straße und münden im Anschluss auf die
Reicholzrieder Straße, auf welcher diese zum Gelände und den Aussteller Parkplätzen gelangen. Die
Durchfahrt ist lediglich mit einem gültigen Ausstellerausweis möglich. Dies verdeutlicht die folgende
Grafik:

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Der Lieferverkehr bekommt ferner die Beschränkung, dass sämtliche Lieferungen außerhalb des Be-
sucherverkehrs erfolgt sein müssen. Der Lieferverkehr, sowie der Verkehr während dem Aufbau ist
über die Besucherzufahrt über den Graben zu realisieren.

Das Festzelt kann über den Ersatzweg beliefert werden. Im Anschluss müssen diese südlich des
Geländes, jedoch nördlich der Zufahrt zum Anwesen der Familie Lechner, wenden und das Gelände
über den Ersatzweg verlassen. Weiter wird die Reicholzrieder Straße in Absprache mit den zuständi-
gen Behörden für den normalen Kfz-Verkehr gesperrt.

Anwohner

Den Anwohnern, welche die Reicholzrieder Straße passieren müssen, wird es mittels vom Veranstal-
ter gestellten Personal und mit Absprache der genehmigenden Behörde ermöglicht, trotz der Sper-
rung, die Reicholzrieder Straße zu passieren. Der erste Hinweis der Straßensperrung erfolgt an der
Krugzeller Straße. Die zweite Position ist die Kreuzung der Lindenstraße. Ein vollständiges Durch-
fahrtsverbot wird ab der Einfahrt Moosweg/ Ortsausgang eingerichtet. Diese wird fachkundigem Per-
sonal besetzt. Während der Veranstaltung wird es den Anwohnern lediglich möglich sein über Diet-
mannsried das Dorf zu verlassen. Die Reicholzrieder Straße Richtung Schochenbühl wird für Anwoh-
ner während der Veranstaltung nicht befahrbar sein.

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Für die Anwohner der Zinkenhalde 1 wird eine alternative Zufahrt geschaffen, da ansonsten diese
durch die Veranstaltung sehr stark eingeschränkt wird. Verwendet werden kann der Feldweg, welcher
außerhalb der Veranstaltung für eine alternative Zufahrt zur Maschinenhalle eingerichtet wird.

3.2 Gefahrenabwehr
Die Zufahrt der Gefahrenabwehr gestaltet sich gleich, wie die der Aussteller. Je nach Anfahrt wird mit
den dementsprechenden Institutionen, sowie der Leitstelle abgesprochen, dass die Anfahrt der ge-
samten polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr über Dietmannsried und schließlich über
die Reicholzrieder Straße erfolgt. Die Straßensperrungen, insbesondere die Vollsperrung am Besu-
cherparkplatz wird im Falle der Alarmierung vom eigenen Personal beiseite geräumt. Ferner kann die
Zufahrt über die Krugzeller Straße und anschließend über die Allgäustraße realisiert werden. Hier-
durch kann eine hindernisfreie Zufahrt zum Veranstaltungsgelände gewährleistet werden. In folgender
Abbildung werden zwei der optionalen Zufahrtswege grafisch dargestellt.

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3.3. Gesonderte Verkehrsführung am Veranstaltungswochenende
Bad Grönenbach

Am Veranstaltungswochenende wird es eine gesonderte Verkehrsführung geben. Dort soll der von
der nördlichen A7 ankommende Besucherverkehr bereits bei der Ausfahrt 131 Bad Grönenbach ab-
geleitet werden. Dadurch wird die größtmögliche Trennung der beiden Verkehrsströme erreicht. Die
Ableitung des Verkehrs von der Autobahn soll mittels eines Verkehrsanhängers mit der Aufschrift:
„Parken, Agrarschau Allgäu“ erfolgen. Weiter wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Abfahrt
auf ein vernünftiges Maß mit der genehmigenden Behörde abgestimmt. Nach der Ableitung des Ver-
kehrs von der A7 an der Ausfahrt 131 werden die Besucher mittels eines Schildes in Richtung Bad
Grönenbach geleitet. An der Kreuzung Richtung Ziegelberg werden die Besucher angehalten abzu-
biegen. An dieser Kreuzung sollte weiter eine Verkehrsberuhigung auf 30km/h veranlasst werden.
Nach dem Anwesen Waldegg 2 werden die Besucher rechts auf den befestigten landwirtschaftlichen
Weg Richtung Hueb geleitet. Auf diesem Weg wird während der Nutzung ein Einbahnstraßensystem
beantragt, sodass der sichere Verkehrsfluss gewährleistet werden kann. In Hueb werden die Besu-
cher über Heusteig und Reicholzried in den Graben geleitet. Erst an dieser Kreuzung treffen die an-
kommenden Ströme aufeinander. Der Verkehrsfluss wir hier durch die Feuerwehr positiv beeinflusst,
sodass ein reges Abbiegen von beiden Seiten gewährleistet werden kann.

Dietmannsried

Der ankommende Verkehr von der südlichen A7 und aus dem Ostallgäu (Richtung Probstried) werden
über die vorhandene Verkehrsführung geleitet.

Zur Veranschaulichung der Planung sind die jeweiligen Verkehrsführungen folgend grafisch darge-
stellt:

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1. Ausfahrt 131 Bad Grönenbach nehmen
2. Links Richtung Bad Grönenbach fahren
3. Nach 800m links abbiegen
4. Nach 1,7km rechts abbiegen
5. Straße folgen bis zur Kreuzung
6. An der Kreuzung links auf die MN24
   Richtung Reicholzried
7. Der Straße folgen bis Graben
8. Links abbiegen zum
   Veranstaltungsgelände
1.   Ausfahrt 132 Dietmannsried nehmen
2.   1. Kreisverkehr dritte Ausfahrt nehmen
3.   2. Kreisverkehr dritte Ausfahrt nehmen
4.   2,5 km dem Straßenverlauf folgen
5.   Rechts Richtung Reicholzried abbiegen
6.   Der Straße folgen bis Graben
7.   Rechts abbiegen zum
     Veranstaltungsgelände
1. 1. Kreisverkehr zweite Ausfahrt
   nehmen
2. 2. Kreisverkehr dritte Ausfahrt nehmen
3. 2,5 km dem Straßenverlauf folgen
4. Rechts Richtung Reicholzried abbiegen
5. Der Straße folgen bis Graben
6. Rechts abbiegen zum
   Veranstaltungsgelände
1. Kreisverkehr bei der Firma Kösel GmbH
   zweite Ausfahrt
2. Straßenverlauf über Illerbrücke folgen
3. Links Richtung Reicholzried abbiegen
4. Der Straße folgen bis Graben
5. Rechts abbiegen zum
   Veranstaltungsgelände
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