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Jahrgang 41 Donnerstag, den 20. Dezember 2018 Nummer 26 Wipfelder Amtsblatt Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die bevorstehenden Festtage wünsche ich Ihnen - auch im Namen un- seres Gemeinderates - einige Tage der Ruhe und Zeit zurückzublicken auf die schönen Momente des zu Ende gehenden Jahres, Zeit für die Familie, aber auch Zeit um neue Kraft zu schöpfen. Für uns in der Gemeinde Wip- feld war 2018 ein besonderes Jahr im Zeichen der „1100“ mit zahlreichen gelungenen Aktionen und Veranstaltungen. Ich möchte das Weihnachts- fest und den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die in dem nun endenden Jahr 2018 daran mitgearbeitet haben, unsere Gemeinde lebens- und liebenswert zu erhalten. In diesem Sinne darf ich Ihnen allen – neben der begründeten Zuversicht – für die Zukunft Glück, Gesundheit und Zufriedenheit wünschen. Ein gesegnetes und geruhsames Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2019! Ihr Tobias Blesch, Erster Bürgermeister Romolo Tavani - Fotolia
Wipfeld -2- Nr. 26 Rückblick auf 2018 und Ausblick auf 2019 Liebe Wipfelder Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sanierung eines Bildstockes an der Weinbergsstraße vor dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel sowie der Breitbandausbau mit umfangreichen Nach- 2018/2019 blicken wir zurück auf ein auch in Wipfeld besserungen an der Tiefbauausführung. ereignisreiches, außergewöhnliches und arbeitsreiches Für Barrierefreiheit im Ortskern wurde ein Antragskon- Jubiläumsjahr 2018. Außerordentlich gelungene Aktio- zept im Rahmen des ELER-Förderprogramms vorbe- nen rund um 1100 Jahre Wipfeld haben 2018 zu etwas reitet, das Anfang 2018 im Rahmen einer Bürgerbeteili- Besonderem gemacht mit zahlreichen Momenten, die gung diskutiert wurde und Ende September 2018 beim in guter Erinnerung bleiben werden. Mit Kreativität, Mut Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht wurde. und Engagement hat die Dorfgemeinschaft auch neue Auch 2019 wollen wir uns weiter zielstrebig unseren Wege beschritten und positiv über Wipfeld hinaus von kommunalen Aufgaben stellen. sich Reden gemacht. Viele schöne Momente und gelungene örtliche Festver- Aber auch bei den kommunalen Kernaufgaben konnte anstaltungen durften wir im Jubiläumsjahr erleben. Eine durch gemeinsame Anstrengung, Geduld und Ausdauer Delegation aus der italienischen Partnergemeinde Fol- in den vergangenen zwölf Monaten doch vieles voran- lina war im Sommer bei uns zu Gast um die Gemeinde- gebracht und erreicht werden. Einige der wesentlichen partnerschaft zu pflegen. gemeindlichen Themen sollen im Folgenden nochmals schlaglichtartig genannt werden und bereits der Blick Auch das Jahr 2019 wird sicher vielfältige Gelegenheit nach vorne auf das Jahr 2019 gerichtet werden. bieten unsere Dorfgemeinschaft zu pflegen und weiter- Zwei große kommunale Projekte prägten 2018: Das war zuentwickeln. zum einen die energetische Rathaussanierung mit neuer Ich verbinde meinen Rückblick und Ausblick mit dem zentraler Pelletheizung im Schwesternhaus und neuer besonderen Dank an alle Verantwortlichen und alle Dacheindeckung. Die Arbeiten am Rathaus - die Dank ehrenamtlich Engagierten im kirchlichen, sozialen, einer staatlichen Förderung von über 300.000 € aus sportlichen und kulturellen Bereich in den örtlichen Ver- dem Kommunalinvestitionsprogramm möglich wurden einen, Verbänden und Institutionen. Diese bilden das - gehen nun nach Vergabe aller Gewerke in die End- Fundament einer lebendigen örtlichen Gemeinschaft. phase und sollen im Verlauf des Winters und des Früh- Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr sage ich jahrs abgeschlossen werden. einen besonderen Dank für ihre Einsatzbereitschaft und vielfältige Unterstützung des Gemeindelebens. Zum anderen läuft noch die Fährsanierung (Teil 2) mit Überarbeitung des Steuerhauses und Einbau einer Besonders erwähnt sei auch die alles andere als selbst- elektro-hydraulischen Steuerung. Nach über vier Jahren verständliche Bereitschaft zur ehrenamtlichen Unterstüt- intensiver Beschäftigung mit der Fähre und dem Fähr- zung der Gemeinde in vielfältiger Form, das die Umset- betrieb hoffen wir die Fähre alsbald wieder runderneu- zung vieler großartiger Jubiläumsaktionen erst möglich ert im Heimathafen zu sehen. Auch dieser Kraftakt kann gemacht hat. Dafür sage ich ein herzliches Dankeschön. nur mit der finanziellen Unterstützung von Landkreis und Den Mitgliedern des Gemeinderats, meinen Stellver- Freistaat gestemmt werden. Positiv stimmt zudem die tretern im Bürgermeisteramt Maria Lindner und Jochen Bereitschaft von Nachwuchskräften zur Fährmannaus- Schneider, sowie den Mitarbeitern in der Gemeinde und bildung, die im Sommer begonnen worden ist. der Verwaltungsgemeinschaft danke ich für die stets konstruktive, gute Zusammenarbeit und hilfreiche Unter- Daneben konnte aber auch noch eine Reihe anderer stützung. Projekte umgesetzt oder in die Wege geleitet werden, Ein neues Jahr 2019 mit neuen Herausforderungen, wie die Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Hoffnungen und Chancen steht nun vor der Tür. Ich Schwanfelder Straße, der Austausch der Feuerwehr- wünsche Ihnen und uns allen ein gesegnetes, friedvol- haustore (Einbau wärmegedämmter Sektionaltore), die les und frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glück- Modernisierung der Elektrik am Abwasser-Pumpwerk liches und segensreiches Neues Jahr 2019. und in der Verbandskläranlage, ein Grundstückser- werb und Flächenneuzuschnitt am Feuerwehrhaus, eine Ihr Tobias Blesch E-Ladesäule in Kooperation mit der ÜZ Mainfranken, die Erster Bürgermeister
Wipfeld -3- Nr. 26 Amtlicher Teil a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist Bekanntmachung auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 10. Januar 2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Gemeinde Wipfeld Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld 1 Landeswahlordnung (bis zum 15. Januar 2019) ver- säumt hat, Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landes- in das Wählerverzeichnis wahlordnung entstanden ist, und die Erteilung von Eintragungsscheinen c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. 6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintra- (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019) gungsfrist, 13.02.2019, 20.00 Uhr[2] im/in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Zimmer 1, 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld „Rettet die Bienen!“ schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht der Gemeinde Wipfeld aber telefonisch) beantragt werden. der Eintragungsbezirke der Gemeinde Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antrag- wird am Freitag, 11.01., Montag, 14.01. und stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Dienstag, 15.01.2019 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor- während der Dienststunden lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Zimmer 1, dazu berechtigt ist. Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld[1] 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich über- für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimm- bracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (13.02.2019, überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten 20.00 Uhr2) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmbe- können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht rechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständig- Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt keit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimm- Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen berechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Per- nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. son nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schrift- geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. lich zu versichern. 9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbe- beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlge- gehren ist nur zugelassen, wer setz, siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder den Text des Volksbegehrens. b) einen Eintragungsschein hat 13.12.2018 und stimmberechtigt ist. gez. Blesch Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 11.01. bis spätestens Dienstag, Tobias Blesch, 1. Bürgermeister 15.01.2019 schriftlich Einspruch einlegen. Am Freitag, 11.01., Montag, 14.01. und Dienstag, [1]) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er bar- 15.01.2019 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur rierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn die Einsichtnahme Niederschrift im/in an mehreren Stellen möglich ist, diese und die jeder Stelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Zimmer 1, zugeteilten Gemeindeteile oder die Nummern der Eintra- Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld eingelegt werden. gungsbezirke angeben. [2] Hier ist das Ende der von der Gemeinde/VGem nach § 79 4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintra- Abs. 2 LWO für den letzten Eintragungstag bestimmten Ein- gungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern tragungszeit anzugeben. eintragen. Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder kör- Bekanntmachung perlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum Gemeinde Wipfeld aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Ein- Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld tragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauf- tragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem BEKANNTMACHUNG Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Briefliche Eintragung ist nicht möglich. über die Eintragung für das Volksbegehren 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer „Rettet die Bienen!“ 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberech- (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019) tigt ist, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimm- 1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. berechtigt ist und Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Wipfeld -4- Nr. 26 Eintragungs- Eintragungsraum Fährbetrieb Wipfeld über Weihnachten 2018 / Neujahr 2019 bezirk Montag, Heiligabend, 24.12.18 von 6:00 bis 15:00 Uhr Nr. Abgren- Bezeichnung Öffnungszeiten barriere- Dienstag, 1. Weihnachtsfeiertag, 25.12.18 geschlossen zung und genaue frei Mittwoch, 2. Weihnachtsfeiertag, 26.12.18 geschlossen Anschrift ja / nein Montag, Silvester, 31.12.18 von 6:00 bis 15:00 Uhr Gemeinde Verwaltungs- Mo.- Fr. von 07.30 Ja Dienstag, Neujahr, 1.1.19 geschlossen Wipfeld gemeinschaft Uhr bis 12.00 Uhr, Tobias Blesch, Erster Bürgermeister Schwanfeld, Mo. - Mi. von Rathausplatz 6, 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, 97523 Do. von 14.00 Uhr Einladung zum öffentlichen Schwanfeld, Zimmer 1 bis 18.00 Uhr, Neujahrsempfang 2019 So. 10.02.2019 von 09.30 Uhr bis Der öffentliche Neujahrsempfang wird wegen der positiven 11.30 Uhr, Resonanz 2018 am Sonntag, 13. Januar 2019 um 11.00 Uhr im Mi. 13.02.2019 Sportheimsaal des FC Wipfeld stattfinden. von 13.00 Uhr bis Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. 20. 00 Uhr. Ihr Tobias Blesch 2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Ein- Erster Bürgermeister tragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtig- ten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Ein- tragung mitzubringen. Änderung der Friedhofs- und 3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Bestattungssatzung sowie der Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintra- Friedhofsgebührensatzung gungsraums in Bayern eintragen. 4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur Die neu geschaffenen Erdurnengräber waren in die Friedhofs- einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung mit aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wurden die Grab- brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückge- und Bestattungsgebühren generell neu bestimmt und ange- nommen werden. passt. Die Vorschriften für die Erdurnengräber und der neuen 5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Gebühren entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs- Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergeb- satzungen. nis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafge- setzbuchs). Satzung zur 2. Änderung 6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Satzung der Gemeinde Wipfeld des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des über die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen vom 16. November 2018 veröffentlicht. Diese Bekanntma- (Friedhofs- und Benutzungssatzung) chung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, Zimmer 1 während der der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden. SATZUNG 13.12.2018 zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestat- gez. Blesch tungseinrichtung Wipfeld (Friedhofs- und Bestattungssatzung Tobias Blesch, 1. Bürgermeister vom 20.11.1998 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 23/1998 vom 02.12.1998)) zuletzt geändert am 29.11.2006 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 23/2006 vom 29.11.2006): Mainfähre Wipfeld §1 § 9 - Arten der Grabstätten - erhält folgende Fassung: In der vergangenen Woche wurde die neue Steuerung auf der „(1) Die Grabstätten werden unterschieden in: Fähre fertiggestellt und getestet. Zum Redaktionsschluss die- ses Amtsblattes lag leider noch kein verbindlicher Termin für 1. Reihengräber (§ 10) mit bis zu 2 Grabstellen, die Wiederinbetriebnahme vor, da für diese Woche noch Prü- 2. Familiengräber (Wahlgräber, § 11) mit bis zu 4 Grabstellen, fungen am Steuerungssystem anstehen. 3. Urnennischen in der Urnenmauer (§ 12 Abs. 1) und Die Projektbeteiligten arbeiten intensiv daran, die Fähre mög- 4. Erdurnengräber (§ 12 Abs. 2).“ lichst noch vor Weihnachten wieder nach Wipfeld verlegen zu können, um dann den Betrieb wieder aufzunehmen. Über den §2 genauen Termin wird auch über die Tageszeitung, wipfeld.de § 12 erhält folgende Fassung: und facebook.com/faehrewipfeld informiert werden. „§ 12 - Urnennischengräber, Urnengräber und Urnenbeisetzungen Für entstandene ausfallbedingte Unannehmlichkeiten während der Ausfallzeit aufgrund der gebotenen Arbeiten an der Fähre 1. Urnennischen sind Grabstätten für Urnenbestattungen, an bitte ich um Verständnis. denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Mit Wiederaufnahme des Fährbetriebs gelten folgende 2. Erdurnengräber sind Grabstätten, die in einem besonderen Betriebszeiten („Winter“ bis 31.03.2019) Urnenfeld zur Beisetzung von Aschenresten bereitgestellt werden und an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Montag bis Freitag 06:00 bis 19:00 Uhr Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In die- Samstag 08:00 bis 18:00 Uhr sen Gräbern können höchstens 4 Urnen (würdige Aschen- Sonntag und Feiertag 09:00 bis 17:00 Uhr behälter) beigesetzt werden.
Wipfeld -5- Nr. 26 3. Ein Anspruch auf den Erwerb oder die Verlängerung SATZUNG besteht weder nach § 12 Absatz 1 noch nach Absatz 2. zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20. Novem- 4. Urnenbeisetzungen können auch in Reihen- oder Familien- ber 1998 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld vom 02.12.1998 Nr. gräbern stattfinden. 23/1998), zuletzt geändert mit Satzung vom 10.11.2006 (Amts- 5. Eine Urnenbeisetzung ist der Gemeinde vorher rechtzeitig blatt der Gemeinde Wipfeld vom 29.11.2006 Nr. 23/2006) anzumelden. Bei der Anmeldung ist die standesamtliche §1 Urkunde und die Bescheinigung über die Einäscherung § 4 Abs. 1 - Grabgebühr - erhält folgende Fassung: vorzulegen. Die Grabgebühr für den Erwerb 6. Aschereste und Urnen müssen entsprechend § 27 der Bestattungsverordnung gekennzeichnet werden bzw. beschaffen sein. a) des Nutzungsrechtes bei einer Dauer von 20 Jahren 7. Soweit sich aus gesetzlichen Bestimmung oder dieser Sat- beträgt für zung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften über aa) das Reihengrab (bis zu 2 Grabstellen) 250,00 € Reihengräber und über Familiengräber entsprechend. bb) das Familiengrab (bis zu 4 Grabstellen) 500,00 € Wird von der Gemeinde entsprechend § 11 Abs. 7 über die Urnengrabstätte verfügt, so ist sie berechtigt, in der von ihr b) des Nutzungsrechtes bei einer Dauer von 15 Jahren bestimmten Stelle des Friedhofs die Aschenbehälter in wür- beträgt für diger Weise der Erde zu übergeben. aa) die Urnennische (bis zu 4 Urnenbeisetzungen) 280,00 € bb) das Erdurnengrab (bis zu 4 Urnenbeisetzungen) 280,00 € §3 c) des Nutzungsrechtes für die Beisetzung einer weiteren Nach § 15 - Errichtung von Grabmäler - wird folgender Para- Urne zusätzlich zu jeder Grabstelle eines Reihen- oder graph § 15a neu eingefügt: Familiengrabes bei einer Dauer von 15 Jahren 140,00 € „§ 15a Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinder- arbeit §2 Bei der Errichtung der Grabmäler dürfen Grabsteine und Gra- § 5 - Bestattungsgebühren - erhält folgende Fassung: beinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im 1. Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationa- 70,00 € len Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und 2. Die Gebühr für die Grabherstellung einschließlich Öffnen unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten und Schließen des Grabes beträgt Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) herge- a) für Gräber mit Sargbestattung stellt worden sind. Herstellung im Sinne dieses Artikels umfasst Normaltiefe 390,00 € sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natur- Doppeltiefe 440,00 € steins bis zum Endprodukt. Die entsprechenden Nachweis- b) Urnenbestattungen in ein Grab pflichten richten sich nach § 9a Abs. 2 und 3 Bestattungsge- setz (BestG).“ oder eine Urnennische 130,00 € §4 §3 § 16 - Ausmaße der Grabmäler und Einfassungen - wird folgen- § 6 Abs. 1 und 2 - Sonstige Gebühren - erhalten folgende Fassung: der Absatz 4 hinzugefügt: (1) Ausgrabung und Umbettung einer Leiche innerhalb des „(4) Bei Erdurnengräbern sind Grabplatten und Einfassungen Friedhofes nicht gestattet.“ Normaltiefe 680,00 € §5 Doppeltiefe 800,00 € § 17 - Gestaltung der Grabmäler - wird folgt geändert: (2) Ausgrabung einer Leiche zur Umbettung in einen anderen „§ 17 - Gestaltung der Grabmäler, Erdurnengräber und Ver- Friedhof schlussplatten an den Urnennischen Normaltiefe 680,00 € Doppeltiefe 800,00 € 1. Bei Erdurnengräbern beträgt die maximale Höhe von Grab- Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. steinen und Kreuzen 90 cm.“ Schwanfeld, 14.12.2018 §6 gez. Tobias Blesch § 27 - Ruhezeiten - wird wie folgt geändert: 1. Bürgermeister „Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre, bei Leichen von Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr 15 Jahre. Die Ruhe- zeit für Aschereste beträgt 15 Jahre.“ Wasser- und Abwassergebühren §7 ab 01.01.2019 Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Zur Kostendeckung ist zum 01.01.2019 eine Anpassung der Wipfeld, 14.12.2018 Wasser- und Abwassergebühren für den neuen Kalkulations- gez. Tobias Blesch zeitraum ab 01.01.2019 bis 31.12.2022 leider unumgänglich. 1. Bürgermeister Umfangreichere Instandsetzungen und Reparaturen am Was- serleitungsnetz im abgelaufenen Kalkulationszeitraum ab 2015 und der geschätzte Aufwand für den neuen Kalkulati- S A T Z U N G zur 3. Änderung onszeitraum machen eine moderate Anpassung der Wasser- verbrauchsgebühr auf 2,97 € je Kubikmeter entnommenen der Satzung der Gemeinde Wipfeld Wassers und eine Anhebung der Wassergrundgebühren not- wendig. Die geänderten Wassergrundgebühren entnehmen Sie bitte der nachfolgend abgedruckten Änderungssatzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung In den kommenden Jahren stehen erste Reparaturmaßnahmen ihrer Bestattungseinrichtung („Sofortmaßnahmen“) am Kanalnetz aus dem vorliegenden sowie für damit in Zusammenhang Kanalsanierungskonzept an, weshalb zur Kostendeckung die stehende Amtshandlungen Einleitungsgebühr bei unveränderten Grundgebühren auf nun (Friedhofsgebührensatzung) 2,11 € je Kubikmeter Abwasser festgelegt werden musste. Die Gemeinde Wipfeld erlässt aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Für die notwendig gewordenen Gebührenanpassungen bitte Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-1) und Art. 20 ich um Ihr Verständnis. Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-1-F) folgende Tobias Blesch, Erster Bürgermeister
Wipfeld -6- Nr. 26 Satzung zur 2. Änderung der Änderung des Müllabfuhrtages Aufgrund der bevorstehenden Feiertage (Weihnachten, Neu- Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) jahr und Hl. Drei Könige) ändert sich der Wochentag, an dem die Müllabfuhr normalerweise erfolgt. Dies ist bereits im Abfall- Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes kalender berücksichtigt. erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende normaler Abruhrtag: stattdessen Abfuhrtag Satzung Donnerstag, 27.12.2018 Freitag, 28.12.2018 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- Donnerstag, 03.01.2019 Freitag, 04.01.2019 abgabesatzung der Gemeinde Wipfeld vom 01.08.2014 (Amts- blatt Nr. 16 vom 06.08.2014), zuletzt geändert mit Satzung vom 01.12.2014 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 25 vom Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle: 22.12.2014) Am Montag, den 24.12.2018 und 31.12.2018 ist das Abfallwirt- §1 schaftszentrum Rothmühle geschlossen. § 9 a – Grundgebühr – Abs. 2 erhält folgende Fassung: Geänderter Öffnungstag an der Kompostanlage Gerolzhofen „Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasser- im Januar 2019: zählern mit Nenndurchfluss Die Kompostanlage Gerolzhofen hat am Samstag, den bis 2,5 m³/h 54,00 € / Jahr 12.01.2019 (anstelle des 05.01.2019) von 8:00 bis 12:00 Uhr bis 6 m³/h 81,60 € / Jahr geöffnet. bis 10 m³/h 163,20 € / Jahr über 10 m³/h 245,40 € / Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss Bekanntmachung der Haushaltssatzung bis 4 m³/h 54,00 € / Jahr für das Haushaltsjahr 2019 des bis 10 m³/h 81,60 € / Jahr bis 16 m³/h 163,20 € / Jahr Zweckverbandes Abwasserbeseitigung über 16 m³/h 245,40 € / Jahr“ Stammheimer Gruppe §2 Im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 16 vom § 10 – Verbrauchsgebühr - Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fas- 29.11.2018 wurde die Haushaltssatzung des Zweckverban- sung: „Die Gebühr beträgt 2,97 € pro Kubikmeter entnomme- des Abwasserbeseitigung Stammheim-Gruppe, Landkreis nen Wassers.“ Schweinfurt, für das Haushaltsjahr 2019 bekannt gegeben. §3 Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes im Rathaus der Schwanfeld, 14.12.2018 Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, inner- gez. Tobias Blesch, 1. Bürgermeister halb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. Satzung zur 1. Änderung Bekanntmachung der Satzung zur der Beitrag- und Gebührensatzung 7. Änderung der Verbandssatzung des zur Entwässerungssatzung Zweckverbandes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wipfeld (BGS-EWS) Stammheimer Gruppe Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende Im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 16 vom 29.11.2018 wurde die Satzung zur 7. Änderung der Verbands- Satzung satzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Stamm- zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwäs- heim-Gruppe, Landkreis Schweinfurt, bekannt gegeben. serungssatzung der Gemeinde Wipfeld vom 01.08.2014 (Amts- blatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 16 vom 06.08.2014) Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma- §1 chung im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt in Kraft. § 10 - Einleitungsgebühr - Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fas- sung: „Die Gebühr beträgt 2,11 € pro Kubikmeter Abwasser.“ Vorübergehender Umzug des §2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Rathausbüros in das Feuerwehrhaus Schwanfeld, 14.12.2018 In nächster Zeit können die Bürgermeister-Sprechzeiten auf- gez. Tobias Blesch grund der Rathaussanierung nicht mehr im Rathaus stattfinden. 1. Bürgermeister Die telefonische Erreichbarkeit ist weiter unter Tel 09384 364 gewährleistet. Die Sprechzeiten finden zur gleichen Zeit am Mittwoch von 17:00 bis 18:30 Uhr im Feuerwehrhaus statt (Ahornstraße 4, 1. OG, Zugang nicht barrierefrei). Das gleiche gilt für die Gemeinderatssitzungen: Diese werden ebenfalls bis auf Weiteres im Feuerwehrhaus, Ahornstraße 4, Schulungs- raum im OG stattfinden. Spätestens mit dem Tag der offenen Tür zum Abschluss der energetischen Rathaussanierung am 5.5.2019 soll das Rathaus wieder vollumfänglich und saniert zur Verfügung stehen. Der Briefkasten am Rathaus verbleibt und befindet sich am Bauzaun.
Wipfeld -7- Nr. 26 Öffnungszeiten BBV und Landfrauen 2019 Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) 17.01.2019 Einkehrtag in Schönstatzentrum Marienhöhe Wbg. Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Herzenssache - Kopf und Bauch genügen nicht Mittwoch: 17:00 - 18:30 Uhr Abfahrt 8:35 Uhr Anmeldung bis 02.01.2019 oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de 24.01.2019 Bürgerzentrum Schwanfeld Ein Blick in die Trickkiste von Gauner und Co Die Sprechzeiten finden derzeit im Feuerwehrhaus statt! Beginn 18:30 Uhr Anmeldung bis 18.01.2019 Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld 06.02. 2019 Sportheim Schraudenbach (Tel. 09384/97300) Von guten und von schlechten Fetten Montag, Dienstag, Freitag ���������������������������������7:30 - 12:00 Uhr Beginn 14.00 Uhr Anmeldung bis 01.02. 2019 Montag ������������������������������������������������������������13:00 - 16:30 Uhr 28.02.2018 Landfrauentag Waigolshausen Donnerstag ������������������������������������������������������14:00 - 18:00 Uhr Lebenslust statt Alltagsfrust Dienstag- und Freitagnachmittag ��������������������������� geschlossen Beginn 9:00 Uhr Donnerstagvormittag ���������������������������������������������� geschlossen Mittwoch ganztags������������������������������������������������� geschlossen 12.03.2019 Überlandzentrale Lülsfeld E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Energie und Umwelt Abfahrt 13:00 Uhr Anmeldung bis 06.03. 2019 Bauhof Wipfeld An den Veranstaltungen können alle Interessierte teilnehmen. Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Anmeldungen bitte bei Hildegard Fröhr Tel. 8140 Fällen über Tel. 09384/364 Ortsbäuerin E-Mail: bauhof@wipfeld.de Kindergarten Wipfeld Gründung einer (Tel. 09384/1481) BRK-Helfer-vor-Ort (HvO) Gruppe E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Literaturhaus Wipfeld neben den ehrenamtlichen Einsatzkräften im Katastrophen- schutz, der Bereitschaften, des Jugendrotkreuzes oder auch in geöffnet an Sonntagen von 14.00 - 17.00 Uhr oder nach Verein- der Wasserwacht, ist das Rote Kreuz nun ab Dezember 2018 barung (Tel. 09384/364) mit ehrenamtlich engagierten Aktiven im Bereich „Helfer vor E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Ort“ für die Region der Gemeinden Schwanfeld, Wipfeld, Waigolshausen mit Theilheim und Hergolshausen tätig, um Menschen in Not helfen zu können. Helfer vor Ort sind eine organisierte Erste Hilfe und unterstüt- zen ehrenamtlich in Notfällen den Rettungsdienst. Durch ihre Redaktionsschluss örtliche Nähe verkürzen sie die Zeit zwischen der Alarmierung der BRK-Rettungsleistelle über die 112 und der medizinischen für das nächste Amtsblatt: Versorgung durch den Rettungsdienst. Sie treffen in der Regel Donnerstag, 10.01.2019 vor dem Rettungswagen am Notfallort ein und führen sofortige erste medizinische Hilfe durch. Zur Durchführung dieses Dienstes ist das Rote Kreuz auf Spenden von Ihnen angewiesen! Um ein gebrauchtes Einsatzfahrzeug für die Helfer vor Ort bereitzustellen, medizinisches Material wie Sanitätskoffer, eine Nichtamtlicher Teil zusätzliche Ausrüstung mit Sauerstoff und ein Automatisierter Externer Defibrillator sowie Kommunikationsmittel, wie Funk- meldeempfänger und Handfunkgeräte zu beschaffen, entste- hen ca. 10.000 € Kosten. Weiterhin benötigen die Helfer auch eine persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Warnwesten und FC Wipfeld Einsatzbekleidung wie Helm, Anorak und Jacken. Hieran betei- Bei der Schafkopf-Dorfmeisterschaft „Kurzes Blatt“ hat Roland ligen sich die beteiligten Kommunen mit 1 € pro Einwohner, was rund 50 Prozent entspricht. Die Voraussetzung sich für Blesch den 1. Platz belegt. Herzlichen Glückwunsch und Dank solch einen Dienst bereitzustellen ist eine Sanitätsdienstausbil- an 35 Mitspieler. dung, die mindestens 48 Stunden umfasst. Falls Sie Interesse gez. Vorstandschaft haben in dieser aufgeschlossenen Gruppe mitzuwirken, so bildet das BRK Sie hierzu gerne auch aus! Wenden Sie sich an den BRK-Kreisverband Schweinfurt: Räucheraktion der schwanfeld@brk-schweinfurt.de Sportfischervereinigung Dieses Engagement der ehrenamtlichen BRK-Helfer und auch die Bereitstellung der nötigen Utensilien ist ohne Ihre Hilfe nicht möglich. Durch Ihre Spende oder Ihre BRK-Fördermitglied- Fischliebhaber aufgepasst! Am Samstag den 22.12.2018 kön- schaft im Kreisverband Schweinfurt unterstützen Sie die ehren- nen Sie wieder unsere frisch geräucherten Forellen genießen. amtliche Tätigkeit des HvO Schwanfeld. So sorgen Sie dafür, Der Verkauf findet um 12.00 Uhr und 14.00 Uhr Uhr am Ver- dass das Rote Kreuz helfen kann, wo Hilfe nötig ist. einsheim in der Obereisenheimer Straße statt. Wenn Sie die „Helfer vor Ort“ unterstützen möchten, so ist dies Vorbestellungen bitte aus organisatorischen Gründen bei Rei- über das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Schweinfurt chert Günther (Tel. 261). möglich:
Wipfeld -8- Nr. 26 Die Vereine und Verbände wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr. Förderverein Wipfeld - Follina Fotos: Kathrin39 - Fotolia Hubertusverein „I migliori auguri Allen Hubertusbrüdern mit Ihren Familien di Buon Natale e un felice Anno Nuovo“ sowie allen Einwohnern von Wipfeld wünschen wünschen wir unseren Mitgliedern wir eine besinnliche und frohe Weihnachten. und deren Familien. Möge Glück und Gottessegen allen Vielen Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, für das Jahr 2019 beschieden sein. die auch 2018 freundschaftliche Obmann Hubertusbrüder Kontakte zu unserer Partnergemeinde gepflegt haben. VdK Ortsverband Wipfeld Vorstandschaft Die Vorstandschaft des VdK Ortsverbandes Wipfeld wünscht allen Mitgliedern mit Familie und Freunde, SPD-Ortsverein sowie allen Einwohnern von Wipfeld zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden Schwanfeld - Wipfeld und für das Neue Jahr 2019 Wir wünschen Gesundheit, Glück und Erfolg. unseren Mitgliedern und der gesamten Einwohnerschaft ein Gez. Die Vorstandschaft friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr. FC Wipfeld Vorstandschaft Der Sportverein wünscht seinen Mitgliedern und der gesamten Bevölkerung ein gesundes und glückliches neues Jahr. Herzlichen Dank allen Personen, die in 2018 den Verein durch ihre ehrenamtliche Weinbauverein Wipfeld Tätigkeit so wertvoll unterstützt haben. Die Vorstandschaft des Weinbauvereins wünscht Die Vorstandschaft allen Mitgliedern und der gesamten Bevölkerung ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr. Ein herzliches Dankeschön ergeht an alle unermüt- lichen Helferinnen und Helfer, die uns bei den ver- schiedensten Veranstaltungen und Aktionen unter- stützt haben. CSU-Ortsverband Wipfeld Die Vorstandschaft Der CSU-Ortsverband Wipfeld wünscht allen seinen Mitgliedern mit Familie und der ganzen Bevölkerung schöne, besinn- liche Weihnachtstage und für das kom- mende Jahr 2019, Gesundheit, Glück und Segen, Zufriedenheit und Freude. Barbara Wiederer CSU-Ortsvorsitzende, Wipfeld
Wipfeld -9- Nr. 26 Sportfischervereinigung Allen Mitgliedern sowie Einwohnern Wipfelds wünschen wir ein frohes wWeihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. gez. die Vorstandschaft Freiwillige Feuerwehr Wipfeld Die Freiwillige Feuerwehr Wipfeld wünscht allen Wipfelder Bürgerinnen und Bürgern ein friedliches, frohes, und sicheres Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und Freunde. Einen guten Beschluss des Jahres 2018, sowie für das kommende Jahr 2019 viel Glück, Erfolg, Zufrie- denheit und vor allem Gesundheit. Der Kommandant Philipp Volk Gesangverein Liederkranz Der Vorstand Alexander Leidig Wir wünschen allen Mitgliedern des Gesangverein Liederkranz Wipfeld, Freunden und Gönnern des Vereins sowie allen Einwoh- nern von Wipfeld fröhliche Weih- Musikverein Wipfeld nachten und viel Schwung für Der Musikverein Wipfeld wünscht ein frohes Weih- das neue Jahr 2019. nachtsfest, ruhige und besinnliche Tage zwischen Die Vorstandschaft den Jahren und einen guten Start ins Jahr 2019. Wir bedanken uns für die Unterstützung durch Bei- träge und Spenden, für die vielen Besucher, Hel- Kath. Frauenbund Wipfeld fer und Kuchenspenden beim Straßenweinfest und unserem Sommernachtskonzert, und jeden Besuch Wir wünschen allen Mitgliedern mit und Applaus bei unseren Auftritten. Ein besonderer Ihren Partnern, sowie Freunden und Dank gilt all den fleißigen Helfern im Hintergrund Gönnern des Vereins ein frohes Weih- und allen, die Aufgaben im Verein übernehmen. nachtsfest und viele Sternstunden für Einen guten Beschluss in 2018 wünschen das neue Jahr 2019. die Musiker und Vorstandschaft Die Vorstandschaft des Musikvereins Wipfeld Kameradschaft ehem. Soldaten und Reservisten Die Kameradschaft ehem. Soldaten und Reservis- ten wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gön- nern friedliche und frohe Weihnachten und für das Jahr 2019 Alles Gute, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit Die Vorstandschaft Literaturhaus Wipfeld Närrische Vereinigung Das Team des Literaturhauses wünscht allen seinen Die Närrische Vereinigung Wipfeld wünscht Gästen und Besuchern ein friedliches und besinn- allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes, liches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins besinnliches und gesegnetes Weihnachts- Jahr 2019. Wir freuen uns auf viele schöne Begeg- fest, schöne Festtage und ein glückliches, nungen mit Ihnen im kommenden Jahr. gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Arbeitskreis Literaturhaus
Wipfeld - 10 - Nr. 26 Sparkasse Schweinfurt An dieser Stelle möchten wir allen Aktiven für Ihren unermüdli- IBAN DE21 7935 0101 0000 0002 08 chen Einsatz, in egal welcher Weise auch immer, rund um die SWIFT-BIC: BYLADEM1KSW Feuerwehr Wipfeld im vergangenem Jahr recht herzlich dan- Kennwort: HvO Schwanfeld ken. Mein besonderer Dank gilt den bisher drei Freiwilligen aus Philipp Volk, Kommandant Wipfeld, die sich als „Helfer vor Ort“ qualifizieren lassen wollen Alexander Leidig, 1. Vorsitzender und so eine wichtige Hilfe und Unterstützung in medizinischen Notfällen vor Ort sein können. Gerne unterstützt die Gemeinde Wipfeld auch das Engagement weiterer Interessierter aus unse- Wichtige Information zum rer Gemeinde. Tobias Blesch Kartenvorverkauf für die Erster Bürgermeister Prunksitzungen der NVW Der Kartenvorverkauf (VVK) für unsere Prunksitzungen 2019 Jugendfeuerwehr Wipfeld - findet in dieser Session ausschließlich zu folgenden Terminen in der Conrad-Celtis-Schule statt: Sammlung der Weihnachtsbäume am 12. Januar 2019 Samstag, 29.12.20118 von 10:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr Auch dieses Jahr sammelt die Jugendfeuerwehr am Samstag, Samstag, von 10:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr den 12. Januar 2019 die Weihnachtsbäume gegen eine kleine 12.01.2019 Spende ein. Samstag, von 10:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr Bitte legen sie die Weihnachtsbäume bis 9:30 Uhr sichtbar an 26.01.2019 den Straßenrand. Eine telefonische Reservierung ist leider nicht möglich. Wir bit- Jugendfeuerwehr Wipfeld ten um Verständnis. Die Prunksitzungen finden zu folgenden Terminen im Sport- heimsaal statt: Jahreshauptversammlung Samstag, 02.02.2019 Beginn um 17:00 Uhr Samstag, 09.02.2019 Beginn um 19:00 Uhr der Freiwilligen Feuerwehr Sonntag, 10.02.2019 Beginn um 14:00 Uhr Samstag, 16.02.2019 Beginn um 19:00 Uhr Am Sonntag, den 6. Januar 2019 (Dreikönig) um 18.00 Uhr fin- det im Feuerwehrgerätehaus die Jahresversammlung statt. Preis pro Karte: 1. Begrüßung und Totengedenken • Samstags (ausschließlich VVK): Vordere Saalhälfte: 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 12,00 € Hintere Saalhälfte: 11,50 € 3. Bericht des Kommandanten • Sonntags (VVK; Restkarten an der Tageskasse): 8,00 € 4. Bericht der Jugendfeuerwehr (gesamter Saal) 5. Bericht des Schriftführers Bei Rückfragen (keine Reservierungen) wenden Sie sich bitte 6. Bericht des Kassiers an folgenden Kontakt: johannes.dittmann@t-online.de 7. Bericht des Kassenrevisoren Es erwartet Sie auch in dieser Session wieder ein fröhliches und buntes Programm. 8. Entlastung der Vorstandschaft Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch. 9. Verschiedenes gez. die Vorstandschaft der NVW An alle Vereinsmitglieder ergeht hiermit zu dieser Versammlung herzliche Einladung. Alexander Leidig 1. Vorsitzender Caritas Sozialstation Sankt Michael Bereich Sozialstation in Werneck Dienstversammlung Ambulante Alten- und Krankenpflege, der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674, E-Mail: info@sanktmichael.com Am Sonntag, den 6. Januar 2019 (Dreikönig) findet im Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Anschluss an die Jahreshautversammlung der Feuerwehrver- Uhr besetzt. eins (Beginn 18 Uhr) eine Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld im Feuerwehrgerätehaus in der Ahornstraße Tagespflege für Senioren in Zeuzleben 4 statt. Die Caritas Sozialstation bietet von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an. Tagesordnung: Sprechstunde mit Herrn Buchholz nach Terminvereinbarung 1. Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister Tel. 09722/9440898. 2. Bildung eines Wahlausschusses 3. Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440 Wipfeld, 19.12.2018 Werneck-Zeuzleben, E-Mail: tagespflege@sanktmichael.com Tobias Blesch Erster Bürgermeister Café Klatsch Das etwas andere Café Freiwillige Feuerwehr Wipfeld Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr Bitte beachten Sie an den Advent und Weihnachtstagen die Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne erhöhte Gefahr, die von trockenem Tannengrün in Verbindung zuhause ab und bringt Sie wieder heim. mit Wachskerzen ausgeht, lassen Sie diese bitte niemals unbe- Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich aufsichtigt brennen. auf Ihr Kommen.
Wipfeld - 11 - Nr. 26 Impressum Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in Wipfelder Amtsblatt 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes Freitag ���������������������������������������������������������������16.00-20.00 Uhr - Herausgeber, Druck und Verlag: Samstag ������������������������������������������������������������09.00-20.00 Uhr LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de Sonntag �������������������������������������������������������������09.00-20.00 Uhr - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Mittwoch ������������������������������������������������������������16.00-20.00 Uhr Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Feiertag �������������������������������������������������������������09.00-20.00 Uhr Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versand- kostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr gungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die All- gemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienst- Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- zentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereit- schaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über die Telefon- nummer 112 erreichbar. N kanal-türpe in Ta otdi g & en de 7x Gochsheim rR Na st eg ch Zahnärztlicher Notfalldienst ion t 09721 / 76 21 - 0 22./23.12.2018 Dr. med. dent. Derya Hendrich, www.kanaltuerpe.de info@kanaltuerpe.de Lange Zehntstr. 20 Schweinfurt, Tel. 09721 / 21815 24./25.12.2018 Dr. med. dent. Kristin Wahler, Am Zeughaus 9-13 Schweinfurt, Tel. 09721/4747880 26./27.12.2018 Dr. med. dent. Daniel Wehner, Hauptstr. 12 Schwanfeld, Tel. 09384/1239 Wir wünschen unseren Kunden 28./29.12.2018 Dr. med. dent. Peter Sporer, frohe Weihnachten und Hambacher Hauptsr. 30 Dittelbrunn/OT Hambach, Tel. 09725/5533 ein gesundes neues Jahr! 30./31.12.2018 Olga Keiler, Roßmarkt 1 Schweinfurt, Tel. 09721/201140 01./02.01.2019 Tobias Wahler, Am Zeughaus 9-13 Schweinfurt, Tel. 09721/4747880 03./04.01.2019 Dr. Jörg Fischer, Spitalstr. 39 Schweinfurt, Tel. 09721/21765 Ich bin für Sie da... 05./06.01.2019 Helena Warkentin-Khauer, Hainleinstr. 51 Niederwerrn, Tel. 09721/40210 12./13.01.2019 Ivonne Redelberger, Bernhard Wittig Georg-Wichtermann-Platz 8 Schweinfurt, Tel. 09721/18283 Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis in der übrigen Zeit besteht Ruf- Wie kann ich Ihnen helfen? bereitschaft. Mobil: 0175 5743875 Tel.: 09524 302140 • Fax: 09524 302141 b.wittig@wittich-forchheim.de • www.wittich.de Kinderärztlicher Notfalldienst Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der „Kinder- und Jugendmedizinischen Bereit- schaftspraxis Schweinfurt-Rhön“ angeboten, die im Leopol- dina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Don- nerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdiens- tag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderkli- nik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt.
Wipfeld - 12 - Nr. 26 Das BALTHASAR wünscht Ihnen ein Das Café BALTHASAR wünscht Ihnen besinnliches Weihnachtsfest und ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr! einen guten Start in das neue Jahr! Wegen Wir habenRenovierungsarbeiten bleibt vom 24.12. bis 26.12.2014 sowie vom das BALTHASAR 31.12.2014 bisvom 21.12.2018 01.01.2015 unser Cafébis einschließ- geschlossen, lichfreuen 01.01.2019 geschlossen. uns aber schon Auch heute auf Ihren imimneuen Besuch Jahr freuen wir uns auf Ihren Besuch. neuen Jahr! NEU 2019: Frühstück Genießen Sie auch 2015ab 9:00unsere wieder Uhr an Samsta- feinen Kaufen Sie Ihren Strom gen sowie Sonn- und Feiertagen. Sonst sind Torten, unsere Kafeespezialitäten und das schon regional? Ambiente des Balthasar-Neumann-Schlosses. wir wie gewohnt ab 8:00 Uhr für Sie da. Der bodenständige Stromanbieter in Mainfranken Ihr BALTHASAR-Team Ihr BALTHASAR-Team bietet Ihnen 100 % Naturstrom aus Bayern mit persönlichem Service und das zu garantiert fairen Balthasar-Neumann-Platz 1, 97440 Werneck Balthasar-Neumann-Pl. 1, 97440 Werneck, Preisen! Telefon: 09722 / 21-1725 09722/21-1725 www.balthasar-schlosswerneck.de www.balthasar-schlosswerneck.de WWW.UEZ.DE
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