Weihnachten - lrasw-data.de

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Jahrgang 41                            Donnerstag, den 20. Dezember 2018        Nummer 26

                    Wipfelder Amtsblatt

                             Frohe
     Weihnachten
              und ein gutes Neues Jahr 2019

                   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 für die bevorstehenden Festtage wünsche ich Ihnen - auch im Namen un-
 seres Gemeinderates - einige Tage der Ruhe und Zeit zurückzublicken auf
  die schönen Momente des zu Ende gehenden Jahres, Zeit für die Familie,
 aber auch Zeit um neue Kraft zu schöpfen. Für uns in der Gemeinde Wip-
 feld war 2018 ein besonderes Jahr im Zeichen der „1100“ mit zahlreichen
  gelungenen Aktionen und Veranstaltungen. Ich möchte das Weihnachts-
 fest und den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, um all denen zu danken,
   die in dem nun endenden Jahr 2018 daran mitgearbeitet haben, unsere
  Gemeinde lebens- und liebenswert zu erhalten. In diesem Sinne darf ich
 Ihnen allen – neben der begründeten Zuversicht – für die Zukunft Glück,
 Gesundheit und Zufriedenheit wünschen. Ein gesegnetes und geruhsames
               Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2019!

                   Ihr Tobias Blesch, Erster Bürgermeister
                                                                           Romolo Tavani - Fotolia
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Wipfeld                                                      -2-                                                             Nr. 26

    Rückblick auf 2018
    und Ausblick auf 2019
      Liebe Wipfelder Mitbürgerinnen und Mitbürger,              Sanierung eines Bildstockes an der Weinbergsstraße
      vor dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel               sowie der Breitbandausbau mit umfangreichen Nach-
      2018/2019 blicken wir zurück auf ein auch in Wipfeld       besserungen an der Tiefbauausführung.
      ereignisreiches, außergewöhnliches und arbeitsreiches      Für Barrierefreiheit im Ortskern wurde ein Antragskon-
      Jubiläumsjahr 2018. Außerordentlich gelungene Aktio-       zept im Rahmen des ELER-Förderprogramms vorbe-
      nen rund um 1100 Jahre Wipfeld haben 2018 zu etwas         reitet, das Anfang 2018 im Rahmen einer Bürgerbeteili-
      Besonderem gemacht mit zahlreichen Momenten, die           gung diskutiert wurde und Ende September 2018 beim
      in guter Erinnerung bleiben werden. Mit Kreativität, Mut   Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht wurde.
      und Engagement hat die Dorfgemeinschaft auch neue          Auch 2019 wollen wir uns weiter zielstrebig unseren
      Wege beschritten und positiv über Wipfeld hinaus von       kommunalen Aufgaben stellen.
      sich Reden gemacht.                                        Viele schöne Momente und gelungene örtliche Festver-
      Aber auch bei den kommunalen Kernaufgaben konnte           anstaltungen durften wir im Jubiläumsjahr erleben. Eine
      durch gemeinsame Anstrengung, Geduld und Ausdauer          Delegation aus der italienischen Partnergemeinde Fol-
      in den vergangenen zwölf Monaten doch vieles voran-        lina war im Sommer bei uns zu Gast um die Gemeinde-
      gebracht und erreicht werden. Einige der wesentlichen      partnerschaft zu pflegen.
      gemeindlichen Themen sollen im Folgenden nochmals
      schlaglichtartig genannt werden und bereits der Blick      Auch das Jahr 2019 wird sicher vielfältige Gelegenheit
      nach vorne auf das Jahr 2019 gerichtet werden.             bieten unsere Dorfgemeinschaft zu pflegen und weiter-
      Zwei große kommunale Projekte prägten 2018: Das war        zuentwickeln.
      zum einen die energetische Rathaussanierung mit neuer      Ich verbinde meinen Rückblick und Ausblick mit dem
      zentraler Pelletheizung im Schwesternhaus und neuer        besonderen Dank an alle Verantwortlichen und alle
      Dacheindeckung. Die Arbeiten am Rathaus - die Dank         ehrenamtlich Engagierten im kirchlichen, sozialen,
      einer staatlichen Förderung von über 300.000 € aus         sportlichen und kulturellen Bereich in den örtlichen Ver-
      dem Kommunalinvestitionsprogramm möglich wurden            einen, Verbänden und Institutionen. Diese bilden das
      - gehen nun nach Vergabe aller Gewerke in die End-         Fundament einer lebendigen örtlichen Gemeinschaft.
      phase und sollen im Verlauf des Winters und des Früh-      Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr sage ich
      jahrs abgeschlossen werden.                                einen besonderen Dank für ihre Einsatzbereitschaft und
                                                                 vielfältige Unterstützung des Gemeindelebens.
      Zum anderen läuft noch die Fährsanierung (Teil 2) mit
      Überarbeitung des Steuerhauses und Einbau einer            Besonders erwähnt sei auch die alles andere als selbst-
      elektro-hydraulischen Steuerung. Nach über vier Jahren     verständliche Bereitschaft zur ehrenamtlichen Unterstüt-
      intensiver Beschäftigung mit der Fähre und dem Fähr-       zung der Gemeinde in vielfältiger Form, das die Umset-
      betrieb hoffen wir die Fähre alsbald wieder runderneu-     zung vieler großartiger Jubiläumsaktionen erst möglich
      ert im Heimathafen zu sehen. Auch dieser Kraftakt kann     gemacht hat. Dafür sage ich ein herzliches Dankeschön.
      nur mit der finanziellen Unterstützung von Landkreis und   Den Mitgliedern des Gemeinderats, meinen Stellver-
      Freistaat gestemmt werden. Positiv stimmt zudem die        tretern im Bürgermeisteramt Maria Lindner und Jochen
      Bereitschaft von Nachwuchskräften zur Fährmannaus-         Schneider, sowie den Mitarbeitern in der Gemeinde und
      bildung, die im Sommer begonnen worden ist.                der Verwaltungsgemeinschaft danke ich für die stets
                                                                 konstruktive, gute Zusammenarbeit und hilfreiche Unter-
      Daneben konnte aber auch noch eine Reihe anderer           stützung.
      Projekte umgesetzt oder in die Wege geleitet werden,       Ein neues Jahr 2019 mit neuen Herausforderungen,
      wie die Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der       Hoffnungen und Chancen steht nun vor der Tür. Ich
      Schwanfelder Straße, der Austausch der Feuerwehr-          wünsche Ihnen und uns allen ein gesegnetes, friedvol-
      haustore (Einbau wärmegedämmter Sektionaltore), die        les und frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glück-
      Modernisierung der Elektrik am Abwasser-Pumpwerk           liches und segensreiches Neues Jahr 2019.
      und in der Verbandskläranlage, ein Grundstückser-
      werb und Flächenneuzuschnitt am Feuerwehrhaus, eine        Ihr Tobias Blesch
      E-Ladesäule in Kooperation mit der ÜZ Mainfranken, die     Erster Bürgermeister
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Wipfeld                                                         -3-                                                            Nr. 26

 Amtlicher Teil
                                                                       a)   nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist
 Bekanntmachung                                                             auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs.
                                                                            1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum
                                                                            10. Januar 2019) oder die Einspruchsfrist gegen das
Gemeinde Wipfeld
                                                                            Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs.
Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld                                          1 Landeswahlordnung (bis zum 15. Januar 2019) ver-
                                                                            säumt hat,
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht                             b)   dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach §
                                                                            76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landes-
in das Wählerverzeichnis                                                    wahlordnung entstanden ist,
und die Erteilung von Eintragungsscheinen                              c)   dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
                                                                            worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst
für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“                                  nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
                                                                    6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintra-
  (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)
                                                                       gungsfrist, 13.02.2019, 20.00 Uhr[2] im/in
                                                                       der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Zimmer 1,
1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren
                                                                       Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld
    „Rettet die Bienen!“
                                                                       schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht
    der Gemeinde Wipfeld
                                                                       aber telefonisch) beantragt werden.
    der Eintragungsbezirke der Gemeinde                                Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antrag-
    wird am Freitag, 11.01., Montag, 14.01. und                        stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    Dienstag, 15.01.2019                                               Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor-
    während der Dienststunden                                          lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
    Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Zimmer 1,                      dazu berechtigt ist.
    Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld[1]                             7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich über-
    für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimm-          bracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft,
    berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der        dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen
    zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten           ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (13.02.2019,
    überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten         20.00 Uhr2) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.
    von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen         8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmbe-
    können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht          rechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere
    werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständig-      Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt
    keit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur          werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch
    Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimm-        Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen
    berechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre        Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Per-
    nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.                        son nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat
2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren             sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schrift-
    geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.       lich zu versichern.
                                                                    9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung
3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbe-
                                                                       beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlge-
    gehren ist nur zugelassen, wer
                                                                       setz, siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein
    a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder                   den Text des Volksbegehrens.
    b) einen Eintragungsschein hat
                                                                    13.12.2018
    und stimmberechtigt ist.
                                                                    gez. Blesch
    Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
    hält, kann von Freitag, 11.01. bis spätestens Dienstag,         Tobias Blesch, 1. Bürgermeister
    15.01.2019 schriftlich Einspruch einlegen.
    Am Freitag, 11.01., Montag, 14.01. und Dienstag,                [1]) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er bar-
    15.01.2019 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur               rierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn die Einsichtnahme
    Niederschrift im/in                                                  an mehreren Stellen möglich ist, diese und die jeder Stelle
    der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Zimmer 1,                    zugeteilten Gemeindeteile oder die Nummern der Eintra-
    Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld eingelegt werden.                   gungsbezirke angeben.
                                                                    [2] Hier ist das Ende der von der Gemeinde/VGem nach § 79
4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintra-
                                                                         Abs. 2 LWO für den letzten Eintragungstag bestimmten Ein-
    gungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern
                                                                         tragungszeit anzugeben.
    eintragen.
    Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während
    der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder kör-            Bekanntmachung
    perlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren
    Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum         Gemeinde Wipfeld
    aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Ein-
                                                                    Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld
    tragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauf-
    tragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem        BEKANNTMACHUNG
    Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern.
    Briefliche Eintragung ist nicht möglich.                        über die Eintragung für das Volksbegehren
5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer                   „Rettet die Bienen!“
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberech-           (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)
    tigt ist,
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimm-         1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.
    berechtigt ist und                                                 Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
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Wipfeld                                                          -4-                                                         Nr. 26
Eintragungs-                  Eintragungsraum                      Fährbetrieb Wipfeld über Weihnachten 2018 / Neujahr 2019
bezirk                                                             Montag, Heiligabend, 24.12.18 von 6:00 bis 15:00 Uhr
Nr. Abgren-  Bezeichnung          Öffnungszeiten     barriere-     Dienstag, 1. Weihnachtsfeiertag, 25.12.18 geschlossen
    zung     und genaue                              frei          Mittwoch, 2. Weihnachtsfeiertag, 26.12.18 geschlossen
             Anschrift                               ja / nein     Montag, Silvester, 31.12.18 von 6:00 bis 15:00 Uhr
    Gemeinde Verwaltungs-         Mo.- Fr. von 07.30 Ja            Dienstag, Neujahr, 1.1.19 geschlossen
    Wipfeld  gemeinschaft         Uhr bis 12.00 Uhr,
                                                                   Tobias Blesch, Erster Bürgermeister
             Schwanfeld,          Mo. - Mi. von
             Rathausplatz 6,      13.00 Uhr bis
                                  16.30 Uhr,
             97523
                                  Do. von 14.00 Uhr
                                                                       Einladung zum öffentlichen
             Schwanfeld,
             Zimmer 1             bis 18.00 Uhr,                       Neujahrsempfang 2019
                                  So. 10.02.2019
                                  von 09.30 Uhr bis                Der öffentliche Neujahrsempfang wird wegen der positiven
                                  11.30 Uhr,                       Resonanz 2018 am Sonntag, 13. Januar 2019 um 11.00 Uhr im
                                  Mi. 13.02.2019                   Sportheimsaal des FC Wipfeld stattfinden.
                                  von 13.00 Uhr bis                Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
                                  20. 00 Uhr.                      Ihr Tobias Blesch
2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Ein-         Erster Bürgermeister
   tragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen
   Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtig-
   ten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Ein-
   tragung mitzubringen.
                                                                       Änderung der Friedhofs- und
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen,
   können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder
                                                                       Bestattungssatzung sowie der
   Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintra-        Friedhofsgebührensatzung
   gungsraums in Bayern eintragen.
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur        Die neu geschaffenen Erdurnengräber waren in die Friedhofs-
   einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist          und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung
   unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung        mit aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wurden die Grab-
   brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückge-      und Bestattungsgebühren generell neu bestimmt und ange-
   nommen werden.                                                  passt. Die Vorschriften für die Erdurnengräber und der neuen
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges           Gebühren entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-
   Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergeb-         satzungen.
   nis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
   oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§
   107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafge-
   setzbuchs).
                                                                       Satzung zur 2. Änderung
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums               der Satzung der Gemeinde Wipfeld
   des Innern, für Sport und Integration vom 13. November
   2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des             über die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für
   Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46            damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen
   vom 16. November 2018 veröffentlicht. Diese Bekanntma-                     (Friedhofs- und Benutzungssatzung)
   chung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld,            Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2
   Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, Zimmer 1 während der          der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende
   allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort
   eingesehen werden.                                                                     SATZUNG
13.12.2018                                                         zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestat-
gez. Blesch                                                        tungseinrichtung Wipfeld (Friedhofs- und Bestattungssatzung
Tobias Blesch, 1. Bürgermeister                                    vom 20.11.1998 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 23/1998
                                                                   vom 02.12.1998)) zuletzt geändert am 29.11.2006 (Amtsblatt
                                                                   der Gemeinde Wipfeld Nr. 23/2006 vom 29.11.2006):
 Mainfähre Wipfeld                                                                                §1
                                                                   § 9 - Arten der Grabstätten - erhält folgende Fassung:
In der vergangenen Woche wurde die neue Steuerung auf der          „(1) Die Grabstätten werden unterschieden in:
Fähre fertiggestellt und getestet. Zum Redaktionsschluss die-
ses Amtsblattes lag leider noch kein verbindlicher Termin für      1.   Reihengräber (§ 10) mit bis zu 2 Grabstellen,
die Wiederinbetriebnahme vor, da für diese Woche noch Prü-         2.   Familiengräber (Wahlgräber, § 11) mit bis zu 4 Grabstellen,
fungen am Steuerungssystem anstehen.
                                                                   3.   Urnennischen in der Urnenmauer (§ 12 Abs. 1) und
Die Projektbeteiligten arbeiten intensiv daran, die Fähre mög-     4.   Erdurnengräber (§ 12 Abs. 2).“
lichst noch vor Weihnachten wieder nach Wipfeld verlegen zu
können, um dann den Betrieb wieder aufzunehmen. Über den                                         §2
genauen Termin wird auch über die Tageszeitung, wipfeld.de         § 12 erhält folgende Fassung:
und facebook.com/faehrewipfeld informiert werden.                  „§ 12 - Urnennischengräber, Urnengräber und Urnenbeisetzungen
Für entstandene ausfallbedingte Unannehmlichkeiten während
der Ausfallzeit aufgrund der gebotenen Arbeiten an der Fähre       1. Urnennischen sind Grabstätten für Urnenbestattungen, an
bitte ich um Verständnis.                                             denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15
                                                                      Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.
Mit Wiederaufnahme des Fährbetriebs gelten folgende
                                                                   2. Erdurnengräber sind Grabstätten, die in einem besonderen
Betriebszeiten („Winter“ bis 31.03.2019)                              Urnenfeld zur Beisetzung von Aschenresten bereitgestellt
                                                                      werden und an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die
Montag bis Freitag                06:00 bis 19:00 Uhr                 Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In die-
Samstag                           08:00 bis 18:00 Uhr                 sen Gräbern können höchstens 4 Urnen (würdige Aschen-
Sonntag und Feiertag              09:00 bis 17:00 Uhr                 behälter) beigesetzt werden.
Wipfeld                                                         -5-                                                           Nr. 26
3. Ein Anspruch auf den Erwerb oder die Verlängerung                                        SATZUNG
   besteht weder nach § 12 Absatz 1 noch nach Absatz 2.             zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20. Novem-
4. Urnenbeisetzungen können auch in Reihen- oder Familien-          ber 1998 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld vom 02.12.1998 Nr.
   gräbern stattfinden.                                             23/1998), zuletzt geändert mit Satzung vom 10.11.2006 (Amts-
5. Eine Urnenbeisetzung ist der Gemeinde vorher rechtzeitig         blatt der Gemeinde Wipfeld vom 29.11.2006 Nr. 23/2006)
   anzumelden. Bei der Anmeldung ist die standesamtliche                                         §1
   Urkunde und die Bescheinigung über die Einäscherung              § 4 Abs. 1 - Grabgebühr - erhält folgende Fassung:
   vorzulegen.
                                                                    Die Grabgebühr für den Erwerb
6. Aschereste und Urnen müssen entsprechend § 27 der
   Bestattungsverordnung gekennzeichnet werden bzw.
   beschaffen sein.                                                 a) des Nutzungsrechtes bei einer Dauer von 20 Jahren
7. Soweit sich aus gesetzlichen Bestimmung oder dieser Sat-            beträgt für
   zung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften über            aa) das Reihengrab (bis zu 2 Grabstellen)          250,00 €
   Reihengräber und über Familiengräber entsprechend.
                                                                       bb) das Familiengrab (bis zu 4 Grabstellen)        500,00 €
   Wird von der Gemeinde entsprechend § 11 Abs. 7 über die
   Urnengrabstätte verfügt, so ist sie berechtigt, in der von ihr   b) des Nutzungsrechtes bei einer Dauer von 15 Jahren
   bestimmten Stelle des Friedhofs die Aschenbehälter in wür-          beträgt für
   diger Weise der Erde zu übergeben.                                  aa) die Urnennische (bis zu 4 Urnenbeisetzungen)  280,00 €
                                                                       bb) das Erdurnengrab (bis zu 4 Urnenbeisetzungen)  280,00 €
                               §3
                                                                    c) des Nutzungsrechtes für die Beisetzung einer weiteren
Nach § 15 - Errichtung von Grabmäler - wird folgender Para-            Urne zusätzlich zu jeder Grabstelle eines Reihen- oder
graph § 15a neu eingefügt:                                             Familiengrabes bei einer Dauer von 15 Jahren       140,00 €
„§ 15a Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinder-
arbeit                                                                                           §2
Bei der Errichtung der Grabmäler dürfen Grabsteine und Gra-         § 5 - Bestattungsgebühren - erhält folgende Fassung:
beinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden, wenn
sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im         1. Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 
Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationa-          70,00 €
len Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und       2. Die Gebühr für die Grabherstellung einschließlich Öffnen
unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten                und Schließen des Grabes beträgt
Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) herge-           a) für Gräber mit Sargbestattung
stellt worden sind. Herstellung im Sinne dieses Artikels umfasst       Normaltiefe                                    390,00 €
sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natur-            Doppeltiefe                                    440,00 €
steins bis zum Endprodukt. Die entsprechenden Nachweis-
                                                                       b) Urnenbestattungen in ein Grab
pflichten richten sich nach § 9a Abs. 2 und 3 Bestattungsge-
setz (BestG).“                                                         oder eine Urnennische                          130,00 €
                               §4                                                                  §3
§ 16 - Ausmaße der Grabmäler und Einfassungen - wird folgen-        § 6 Abs. 1 und 2 - Sonstige Gebühren - erhalten folgende Fassung:
der Absatz 4 hinzugefügt:                                           (1) Ausgrabung und Umbettung einer Leiche innerhalb des
„(4) Bei Erdurnengräbern sind Grabplatten und Einfassungen          Friedhofes
nicht gestattet.“                                                   Normaltiefe                                             680,00 €
                               §5                                   Doppeltiefe                                             800,00 €
§ 17 - Gestaltung der Grabmäler - wird folgt geändert:              (2) Ausgrabung einer Leiche zur Umbettung in einen anderen
„§ 17 - Gestaltung der Grabmäler, Erdurnengräber und Ver-           Friedhof
schlussplatten an den Urnennischen                                  Normaltiefe                                             680,00 €
                                                                    Doppeltiefe                                             800,00 €
1. Bei Erdurnengräbern beträgt die maximale Höhe von Grab-          Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
   steinen und Kreuzen 90 cm.“
                                                                    Schwanfeld, 14.12.2018
                               §6                                   gez. Tobias Blesch
§ 27 - Ruhezeiten - wird wie folgt geändert:                        1. Bürgermeister
„Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre, bei Leichen von
Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr 15 Jahre. Die Ruhe-
zeit für Aschereste beträgt 15 Jahre.“                                Wasser- und Abwassergebühren
                             §7                                       ab 01.01.2019
                      Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2019 in Kraft.                Zur Kostendeckung ist zum 01.01.2019 eine Anpassung der
Wipfeld, 14.12.2018                                                 Wasser- und Abwassergebühren für den neuen Kalkulations-
gez. Tobias Blesch                                                  zeitraum ab 01.01.2019 bis 31.12.2022 leider unumgänglich.
1. Bürgermeister                                                    Umfangreichere Instandsetzungen und Reparaturen am Was-
                                                                    serleitungsnetz im abgelaufenen Kalkulationszeitraum ab
                                                                    2015 und der geschätzte Aufwand für den neuen Kalkulati-
 S A T Z U N G zur 3. Änderung                                      onszeitraum machen eine moderate Anpassung der Wasser-
                                                                    verbrauchsgebühr auf 2,97 € je Kubikmeter entnommenen
 der Satzung der Gemeinde Wipfeld                                   Wassers und eine Anhebung der Wassergrundgebühren not-
                                                                    wendig. Die geänderten Wassergrundgebühren entnehmen Sie
                                                                    bitte der nachfolgend abgedruckten Änderungssatzung.
    über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung                In den kommenden Jahren stehen erste Reparaturmaßnahmen
               ihrer Bestattungseinrichtung                         („Sofortmaßnahmen“) am Kanalnetz aus dem vorliegenden
             sowie für damit in Zusammenhang                        Kanalsanierungskonzept an, weshalb zur Kostendeckung die
                 stehende Amtshandlungen                            Einleitungsgebühr bei unveränderten Grundgebühren auf nun
                (Friedhofsgebührensatzung)                          2,11 € je Kubikmeter Abwasser festgelegt werden musste.
Die Gemeinde Wipfeld erlässt aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des         Für die notwendig gewordenen Gebührenanpassungen bitte
Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-1) und Art. 20                ich um Ihr Verständnis.
Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-1-F) folgende               Tobias Blesch, Erster Bürgermeister
Wipfeld                                                     -6-                                                           Nr. 26

 Satzung zur 2. Änderung der                                      Änderung des Müllabfuhrtages
                                                                Aufgrund der bevorstehenden Feiertage (Weihnachten, Neu-
 Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS)                        jahr und Hl. Drei Könige) ändert sich der Wochentag, an dem
                                                                die Müllabfuhr normalerweise erfolgt. Dies ist bereits im Abfall-
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes         kalender berücksichtigt.
erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende
                                                                normaler Abruhrtag:             stattdessen Abfuhrtag
                        Satzung
                                                                Donnerstag, 27.12.2018          Freitag, 28.12.2018
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser-
                                                                Donnerstag, 03.01.2019          Freitag, 04.01.2019
abgabesatzung der Gemeinde Wipfeld vom 01.08.2014 (Amts-
blatt Nr. 16 vom 06.08.2014), zuletzt geändert mit Satzung
vom 01.12.2014 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 25 vom       Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle:
22.12.2014)                                                     Am Montag, den 24.12.2018 und 31.12.2018 ist das Abfallwirt-
                             §1                                 schaftszentrum Rothmühle geschlossen.
§ 9 a – Grundgebühr – Abs. 2 erhält folgende Fassung:           Geänderter Öffnungstag an der Kompostanlage Gerolzhofen
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasser-         im Januar 2019:
zählern mit Nenndurchfluss
                                                                Die Kompostanlage Gerolzhofen hat am Samstag, den
bis         2,5 m³/h        54,00 € / Jahr                      12.01.2019 (anstelle des 05.01.2019) von 8:00 bis 12:00 Uhr
bis         6 m³/h          81,60 € / Jahr                      geöffnet.
bis         10 m³/h         163,20 € / Jahr
über        10 m³/h         245,40 € / Jahr
bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss          Bekanntmachung der Haushaltssatzung
bis         4 m³/h          54,00 € / Jahr                        für das Haushaltsjahr 2019 des
bis         10 m³/h         81,60 € / Jahr
bis         16 m³/h         163,20 € / Jahr                       Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
über        16 m³/h         245,40 € / Jahr“
                                                                  Stammheimer Gruppe
                              §2                                Im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 16 vom
§ 10 – Verbrauchsgebühr - Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fas-    29.11.2018 wurde die Haushaltssatzung des Zweckverban-
sung: „Die Gebühr beträgt 2,97 € pro Kubikmeter entnomme-       des Abwasserbeseitigung Stammheim-Gruppe, Landkreis
nen Wassers.“                                                   Schweinfurt, für das Haushaltsjahr 2019 bekannt gegeben.
                              §3                                Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur
                                                                nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
                                                                in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes im Rathaus der
Schwanfeld, 14.12.2018                                          Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, inner-
gez. Tobias Blesch, 1. Bürgermeister                            halb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

 Satzung zur 1. Änderung                                          Bekanntmachung der Satzung zur
 der Beitrag- und Gebührensatzung                                 7. Änderung der Verbandssatzung des
                 zur Entwässerungssatzung
                                                                  Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
              der Gemeinde Wipfeld (BGS-EWS)                      Stammheimer Gruppe
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes
erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende                           Im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 16 vom
                                                                29.11.2018 wurde die Satzung zur 7. Änderung der Verbands-
                        Satzung
                                                                satzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Stamm-
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwäs-      heim-Gruppe, Landkreis Schweinfurt, bekannt gegeben.
serungssatzung der Gemeinde Wipfeld vom 01.08.2014 (Amts-
blatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 16 vom 06.08.2014)               Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma-
                             §1                                 chung im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt in Kraft.
§ 10 - Einleitungsgebühr - Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fas-
sung:
„Die Gebühr beträgt 2,11 € pro Kubikmeter Abwasser.“              Vorübergehender Umzug des
                              §2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
                                                                  Rathausbüros in das Feuerwehrhaus
Schwanfeld, 14.12.2018                                          In nächster Zeit können die Bürgermeister-Sprechzeiten auf-
gez. Tobias Blesch                                              grund der Rathaussanierung nicht mehr im Rathaus stattfinden.
1. Bürgermeister                                                Die telefonische Erreichbarkeit ist weiter unter Tel 09384 364
                                                                gewährleistet. Die Sprechzeiten finden zur gleichen Zeit am
                                                                Mittwoch von 17:00 bis 18:30 Uhr im Feuerwehrhaus statt
                                                                (Ahornstraße 4, 1. OG, Zugang nicht barrierefrei). Das gleiche
                                                                gilt für die Gemeinderatssitzungen: Diese werden ebenfalls bis
                                                                auf Weiteres im Feuerwehrhaus, Ahornstraße 4, Schulungs-
                                                                raum im OG stattfinden. Spätestens mit dem Tag der offenen
                                                                Tür zum Abschluss der energetischen Rathaussanierung am
                                                                5.5.2019 soll das Rathaus wieder vollumfänglich und saniert
                                                                zur Verfügung stehen. Der Briefkasten am Rathaus verbleibt
                                                                und befindet sich am Bauzaun.
Wipfeld                                                                             -7-                                                             Nr. 26

 Öffnungszeiten                                                                           BBV und Landfrauen 2019
Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364)                                                        17.01.2019 Einkehrtag in Schönstatzentrum Marienhöhe Wbg.
Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters                                                      Herzenssache - Kopf und Bauch genügen nicht
Mittwoch: 17:00 - 18:30 Uhr                                                             Abfahrt 8:35 Uhr Anmeldung bis 02.01.2019
oder nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: buergermeister@wipfeld.de                                                       24.01.2019 Bürgerzentrum Schwanfeld
                                                                                        Ein Blick in die Trickkiste von Gauner und Co
Die Sprechzeiten finden derzeit im Feuerwehrhaus statt!                                 Beginn 18:30 Uhr Anmeldung bis 18.01.2019

Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld                                                      06.02. 2019 Sportheim Schraudenbach
(Tel. 09384/97300)                                                                      Von guten und von schlechten Fetten
Montag, Dienstag, Freitag ���������������������������������7:30 - 12:00 Uhr            Beginn 14.00 Uhr Anmeldung bis 01.02. 2019
Montag ������������������������������������������������������������13:00 - 16:30 Uhr
                                                                                        28.02.2018 Landfrauentag Waigolshausen
Donnerstag ������������������������������������������������������14:00 - 18:00 Uhr
                                                                                        Lebenslust statt Alltagsfrust
Dienstag- und Freitagnachmittag ��������������������������� geschlossen
                                                                                        Beginn 9:00 Uhr
Donnerstagvormittag ���������������������������������������������� geschlossen
Mittwoch ganztags������������������������������������������������� geschlossen         12.03.2019 Überlandzentrale Lülsfeld
E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de                                                     Energie und Umwelt
                                                                                        Abfahrt 13:00 Uhr Anmeldung bis 06.03. 2019
Bauhof Wipfeld
                                                                                        An den Veranstaltungen können alle Interessierte teilnehmen.
Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG
(Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden                                Anmeldungen bitte bei Hildegard Fröhr Tel. 8140
Fällen über Tel. 09384/364                                                              Ortsbäuerin
E-Mail: bauhof@wipfeld.de

Kindergarten Wipfeld
                                                                                          Gründung einer
(Tel. 09384/1481)                                                                         BRK-Helfer-vor-Ort (HvO) Gruppe
E-Mail: kindergarten@wipfeld.de
                                                                                        Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Literaturhaus Wipfeld                                                                   neben den ehrenamtlichen Einsatzkräften im Katastrophen-
                                                                                        schutz, der Bereitschaften, des Jugendrotkreuzes oder auch in
geöffnet an Sonntagen von 14.00 - 17.00 Uhr oder nach Verein-
                                                                                        der Wasserwacht, ist das Rote Kreuz nun ab Dezember 2018
barung (Tel. 09384/364)
                                                                                        mit ehrenamtlich engagierten Aktiven im Bereich „Helfer vor
E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de                                                Ort“ für die Region der Gemeinden Schwanfeld, Wipfeld,
                                                                                        Waigolshausen mit Theilheim und Hergolshausen tätig, um
                                                                                        Menschen in Not helfen zu können.
                                                                                        Helfer vor Ort sind eine organisierte Erste Hilfe und unterstüt-
                                                                                        zen ehrenamtlich in Notfällen den Rettungsdienst. Durch ihre
                        Redaktionsschluss                                               örtliche Nähe verkürzen sie die Zeit zwischen der Alarmierung
                                                                                        der BRK-Rettungsleistelle über die 112 und der medizinischen
                        für das nächste Amtsblatt:                                      Versorgung durch den Rettungsdienst. Sie treffen in der Regel
                         Donnerstag, 10.01.2019                                         vor dem Rettungswagen am Notfallort ein und führen sofortige
                                                                                        erste medizinische Hilfe durch.

                                                                                          Zur Durchführung dieses Dienstes ist das Rote Kreuz auf
                                                                                                       Spenden von Ihnen angewiesen!
                                                                                        Um ein gebrauchtes Einsatzfahrzeug für die Helfer vor Ort
                                                                                        bereitzustellen, medizinisches Material wie Sanitätskoffer, eine
  Nichtamtlicher Teil                                                                   zusätzliche Ausrüstung mit Sauerstoff und ein Automatisierter
                                                                                        Externer Defibrillator sowie Kommunikationsmittel, wie Funk-
                                                                                        meldeempfänger und Handfunkgeräte zu beschaffen, entste-
                                                                                        hen ca. 10.000 € Kosten. Weiterhin benötigen die Helfer auch
                                                                                        eine persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Warnwesten und
 FC Wipfeld                                                                             Einsatzbekleidung wie Helm, Anorak und Jacken. Hieran betei-
Bei der Schafkopf-Dorfmeisterschaft „Kurzes Blatt“ hat Roland                           ligen sich die beteiligten Kommunen mit 1 € pro Einwohner,
                                                                                        was rund 50 Prozent entspricht. Die Voraussetzung sich für
Blesch den 1. Platz belegt. Herzlichen Glückwunsch und Dank
                                                                                        solch einen Dienst bereitzustellen ist eine Sanitätsdienstausbil-
an 35 Mitspieler.
                                                                                        dung, die mindestens 48 Stunden umfasst. Falls Sie Interesse
gez. Vorstandschaft                                                                     haben in dieser aufgeschlossenen Gruppe mitzuwirken, so
                                                                                        bildet das BRK Sie hierzu gerne auch aus! Wenden Sie sich
                                                                                        an den BRK-Kreisverband Schweinfurt:
 Räucheraktion der                                                                      schwanfeld@brk-schweinfurt.de

 Sportfischervereinigung                                                                Dieses Engagement der ehrenamtlichen BRK-Helfer und auch
                                                                                        die Bereitstellung der nötigen Utensilien ist ohne Ihre Hilfe nicht
                                                                                        möglich. Durch Ihre Spende oder Ihre BRK-Fördermitglied-
Fischliebhaber aufgepasst! Am Samstag den 22.12.2018 kön-                               schaft im Kreisverband Schweinfurt unterstützen Sie die ehren-
nen Sie wieder unsere frisch geräucherten Forellen genießen.                            amtliche Tätigkeit des HvO Schwanfeld. So sorgen Sie dafür,
Der Verkauf findet um 12.00 Uhr und 14.00 Uhr Uhr am Ver-                               dass das Rote Kreuz helfen kann, wo Hilfe nötig ist.
einsheim in der Obereisenheimer Straße statt.                                           Wenn Sie die „Helfer vor Ort“ unterstützen möchten, so ist dies
Vorbestellungen bitte aus organisatorischen Gründen bei Rei-                            über das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Schweinfurt
chert Günther (Tel. 261).                                                               möglich:
Wipfeld                                                                         -8-                                                    Nr. 26

                                Die Vereine und Verbände wünschen Ihnen und Ihren Familien
                                 ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.

                                                                                                  Förderverein
                                                                                                 Wipfeld - Follina
Fotos: Kathrin39 - Fotolia

                                          Hubertusverein                                               „I migliori auguri
                                 Allen Hubertusbrüdern mit Ihren Familien                   di Buon Natale e un felice Anno Nuovo“
                               sowie allen Einwohnern von Wipfeld wünschen                     wünschen wir unseren Mitgliedern
                                wir eine besinnliche und frohe Weihnachten.                          und deren Familien.
                                     Möge Glück und Gottessegen allen                    Vielen Dank allen Bürgerinnen und Bürgern,
                                     für das Jahr 2019 beschieden sein.                        die auch 2018 freundschaftliche
                                           Obmann Hubertusbrüder                            Kontakte zu unserer Partnergemeinde
                                                                                                       gepflegt haben.

                                 VdK Ortsverband Wipfeld                                                   Vorstandschaft

                                             Die Vorstandschaft
                                      des VdK Ortsverbandes Wipfeld
                                         wünscht allen Mitgliedern
                                         mit Familie und Freunde,                               SPD-Ortsverein
                                    sowie allen Einwohnern von Wipfeld
                                  zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden
                                                                                             Schwanfeld - Wipfeld
                                        und für das Neue Jahr 2019                                      Wir wünschen
                                       Gesundheit, Glück und Erfolg.                               unseren Mitgliedern und
                                                                                              der gesamten Einwohnerschaft ein
                                            Gez. Die Vorstandschaft                               friedvolles Weihnachtsfest
                                                                                                und alles Gute im neuen Jahr.

                                             FC Wipfeld                                                    Vorstandschaft

                                Der Sportverein wünscht seinen Mitgliedern
                                     und der gesamten Bevölkerung ein
                                   gesundes und glückliches neues Jahr.
                                       Herzlichen Dank allen Personen,
                              die in 2018 den Verein durch ihre ehrenamtliche              Weinbauverein Wipfeld
                                    Tätigkeit so wertvoll unterstützt haben.          Die Vorstandschaft des Weinbauvereins wünscht
                                              Die Vorstandschaft                      allen Mitgliedern und der gesamten Bevölkerung
                                                                                      ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und alles
                                                                                      Gute für das kommende Jahr.
                                                                                      Ein herzliches Dankeschön ergeht an alle unermüt-
                                                                                      lichen Helferinnen und Helfer, die uns bei den ver-
                                                                                      schiedensten Veranstaltungen und Aktionen unter-
                                                                                      stützt haben.
                                CSU-Ortsverband Wipfeld                               Die Vorstandschaft
                             Der CSU-Ortsverband Wipfeld wünscht
                             allen seinen Mitgliedern mit Familie und
                             der ganzen Bevölkerung schöne, besinn-
                             liche Weihnachtstage und für das kom-
                             mende Jahr 2019, Gesundheit, Glück
                             und Segen, Zufriedenheit und Freude.
                             Barbara Wiederer
                             CSU-Ortsvorsitzende, Wipfeld
Wipfeld                                                     -9-                                                    Nr. 26

           Sportfischervereinigung
                     Allen Mitgliedern
                sowie Einwohnern Wipfelds
          wünschen wir ein frohes wWeihnachtsfest
           und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
                   gez. die Vorstandschaft
                                                                   Freiwillige Feuerwehr Wipfeld
                                                                  Die Freiwillige Feuerwehr Wipfeld wünscht allen
                                                                  Wipfelder Bürgerinnen und Bürgern ein friedliches,
                                                                  frohes, und sicheres Weihnachtsfest im Kreise Ihrer
                                                                  Familien und Freunde.

                                                                  Einen guten Beschluss des Jahres 2018, sowie für
                                                                  das kommende Jahr 2019 viel Glück, Erfolg, Zufrie-
                                                                  denheit und vor allem Gesundheit.
                                                                  Der Kommandant Philipp Volk
          Gesangverein Liederkranz                                Der Vorstand Alexander Leidig

                         Wir wünschen allen Mitgliedern
                         des Gesangverein Liederkranz
                         Wipfeld, Freunden und Gönnern
                         des Vereins sowie allen Einwoh-
                         nern von Wipfeld fröhliche Weih-
                                                                           Musikverein Wipfeld
                         nachten und viel Schwung für             Der Musikverein Wipfeld wünscht ein frohes Weih-
                         das neue Jahr 2019.                      nachtsfest, ruhige und besinnliche Tage zwischen
    Die Vorstandschaft                                            den Jahren und einen guten Start ins Jahr 2019.

                                                                  Wir bedanken uns für die Unterstützung durch Bei-
                                                                  träge und Spenden, für die vielen Besucher, Hel-
          Kath. Frauenbund Wipfeld                                fer und Kuchenspenden beim Straßenweinfest und
                                                                  unserem Sommernachtskonzert, und jeden Besuch
    Wir wünschen allen Mitgliedern mit                            und Applaus bei unseren Auftritten. Ein besonderer
    Ihren Partnern, sowie Freunden und                            Dank gilt all den fleißigen Helfern im Hintergrund
    Gönnern des Vereins ein frohes Weih-                          und allen, die Aufgaben im Verein übernehmen.
    nachtsfest und viele Sternstunden für
                                                                  Einen guten Beschluss in 2018 wünschen
    das neue Jahr 2019.
                                                                  die Musiker und Vorstandschaft
    Die Vorstandschaft                                            des Musikvereins Wipfeld

               Kameradschaft
             ehem. Soldaten und
                Reservisten
    Die Kameradschaft ehem. Soldaten und Reservis-
    ten wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gön-
    nern friedliche und frohe Weihnachten und für das
    Jahr 2019 Alles Gute, vor allem Gesundheit und
    Zufriedenheit
    Die Vorstandschaft
                                                                                  Literaturhaus
                                                                                     Wipfeld
           Närrische Vereinigung                                  Das Team des Literaturhauses wünscht allen seinen
             Die Närrische Vereinigung Wipfeld wünscht            Gästen und Besuchern ein friedliches und besinn-
             allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes,            liches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins
             besinnliches und gesegnetes Weihnachts-              Jahr 2019. Wir freuen uns auf viele schöne Begeg-
             fest, schöne Festtage und ein glückliches,           nungen mit Ihnen im kommenden Jahr.
             gesundes und erfolgreiches neues Jahr.               Arbeitskreis Literaturhaus
Wipfeld                                                          - 10 -                                                         Nr. 26
Sparkasse Schweinfurt                                                 An dieser Stelle möchten wir allen Aktiven für Ihren unermüdli-
IBAN DE21 7935 0101 0000 0002 08                                      chen Einsatz, in egal welcher Weise auch immer, rund um die
SWIFT-BIC: BYLADEM1KSW                                                Feuerwehr Wipfeld im vergangenem Jahr recht herzlich dan-
Kennwort: HvO Schwanfeld                                              ken.
Mein besonderer Dank gilt den bisher drei Freiwilligen aus            Philipp Volk, Kommandant
Wipfeld, die sich als „Helfer vor Ort“ qualifizieren lassen wollen    Alexander Leidig, 1. Vorsitzender
und so eine wichtige Hilfe und Unterstützung in medizinischen
Notfällen vor Ort sein können. Gerne unterstützt die Gemeinde
Wipfeld auch das Engagement weiterer Interessierter aus unse-             Wichtige Information zum
rer Gemeinde.
Tobias Blesch
                                                                          Kartenvorverkauf für die
Erster Bürgermeister                                                      Prunksitzungen der NVW
                                                                      Der Kartenvorverkauf (VVK) für unsere Prunksitzungen 2019
 Jugendfeuerwehr Wipfeld -                                            findet in dieser Session ausschließlich zu folgenden Terminen
                                                                      in der Conrad-Celtis-Schule statt:
 Sammlung der Weihnachtsbäume
 am 12. Januar 2019                                                   Samstag,
                                                                      29.12.20118
                                                                                     von 10:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr

Auch dieses Jahr sammelt die Jugendfeuerwehr am Samstag,              Samstag,       von 10:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr
den 12. Januar 2019 die Weihnachtsbäume gegen eine kleine             12.01.2019
Spende ein.                                                           Samstag,       von 10:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr
Bitte legen sie die Weihnachtsbäume bis 9:30 Uhr sichtbar an          26.01.2019
den Straßenrand.                                                      Eine telefonische Reservierung ist leider nicht möglich. Wir bit-
Jugendfeuerwehr Wipfeld                                               ten um Verständnis.
                                                                      Die Prunksitzungen finden zu folgenden Terminen im Sport-
                                                                      heimsaal statt:
 Jahreshauptversammlung                                               Samstag, 02.02.2019        Beginn um 17:00 Uhr
                                                                      Samstag, 09.02.2019        Beginn um 19:00 Uhr
 der Freiwilligen Feuerwehr                                           Sonntag, 10.02.2019        Beginn um 14:00 Uhr
                                                                      Samstag, 16.02.2019        Beginn um 19:00 Uhr
Am Sonntag, den 6. Januar 2019 (Dreikönig) um 18.00 Uhr fin-
det im Feuerwehrgerätehaus die Jahresversammlung statt.               Preis pro Karte:
1. Begrüßung und Totengedenken                                        •    Samstags (ausschließlich VVK): Vordere Saalhälfte:
2. Bericht des 1. Vorsitzenden                                             12,00 € Hintere Saalhälfte: 11,50 €
3. Bericht des Kommandanten                                           •    Sonntags (VVK; Restkarten an der Tageskasse): 8,00 €
4. Bericht der Jugendfeuerwehr                                             (gesamter Saal)
5. Bericht des Schriftführers                                         Bei Rückfragen (keine Reservierungen) wenden Sie sich bitte
6. Bericht des Kassiers                                               an folgenden Kontakt: johannes.dittmann@t-online.de
7. Bericht des Kassenrevisoren                                        Es erwartet Sie auch in dieser Session wieder ein fröhliches
                                                                      und buntes Programm.
8. Entlastung der Vorstandschaft
                                                                      Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch.
9. Verschiedenes
                                                                      gez. die Vorstandschaft der NVW
An alle Vereinsmitglieder ergeht hiermit zu dieser Versammlung
herzliche Einladung.
Alexander Leidig
1. Vorsitzender                                                           Caritas Sozialstation Sankt Michael
                                                                      Bereich Sozialstation in Werneck
 Dienstversammlung                                                    Ambulante Alten- und Krankenpflege,
 der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld                                   Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674,
                                                                      E-Mail: info@sanktmichael.com
Am Sonntag, den 6. Januar 2019 (Dreikönig) findet im                  Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00
Anschluss an die Jahreshautversammlung der Feuerwehrver-              Uhr besetzt.
eins (Beginn 18 Uhr) eine Dienstversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Wipfeld im Feuerwehrgerätehaus in der Ahornstraße           Tagespflege für Senioren in Zeuzleben
4 statt.                                                              Die Caritas Sozialstation bietet von Montag bis Sonntag von
                                                                      8:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an.
Tagesordnung:                                                         Sprechstunde mit Herrn Buchholz nach Terminvereinbarung
1. Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister                           Tel. 09722/9440898.
2. Bildung eines Wahlausschusses
3. Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten                                 Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440
Wipfeld, 19.12.2018                                                   Werneck-Zeuzleben, E-Mail: tagespflege@sanktmichael.com
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister
                                                                          Café Klatsch
                                                                      Das etwas andere Café
 Freiwillige Feuerwehr Wipfeld                                        Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie an den Advent und Weihnachtstagen die              Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne
erhöhte Gefahr, die von trockenem Tannengrün in Verbindung            zuhause ab und bringt Sie wieder heim.
mit Wachskerzen ausgeht, lassen Sie diese bitte niemals unbe-         Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich
aufsichtigt brennen.                                                  auf Ihr Kommen.
Wipfeld                                                                              - 11 -                                                                             Nr. 26
                                                                                          Impressum
 Ärztlicher Notfalldienst
Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in                                        Wipfelder Amtsblatt
97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef)                                              Erscheinungsweise: jeweils donnerstags
                                                                                          in den ungeraden Kalenderwochen
Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis:                                                   Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes
Freitag ���������������������������������������������������������������16.00-20.00 Uhr   - Herausgeber, Druck und Verlag:
Samstag ������������������������������������������������������������09.00-20.00 Uhr        LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim,
                                                                                            Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de
Sonntag �������������������������������������������������������������09.00-20.00 Uhr
                                                                                          - Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Mittwoch ������������������������������������������������������������16.00-20.00 Uhr       Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch,
Feiertag �������������������������������������������������������������09.00-20.00 Uhr      Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt.
                                                                                          - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Zeiten des Bereitschaftsdienstes:                                                           Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.
Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00                                                         Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versand-
                                                                                          kostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-
Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr                                                gungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr                                  Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die All-
                                                                                          gemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste.
In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienst-                             Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
                                                                                          Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-
zentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.                                      che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereit-
schaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über die Telefon-
nummer 112 erreichbar.                                                                                                                                   N
                                                                                                                kanal-türpe              in           Ta otdi
                                                                                                                                                         g & en
                                                                                                                                              de 7x
                                                                                                                Gochsheim                       rR          Na st
                                                                                                                                                   eg         ch
 Zahnärztlicher Notfalldienst                                                                                                                         ion        t

                                                                                                    09721 / 76 21 - 0
22./23.12.2018 Dr. med. dent. Derya Hendrich,                                                 www.kanaltuerpe.de                          info@kanaltuerpe.de
               Lange Zehntstr. 20
               Schweinfurt, Tel. 09721 / 21815
24./25.12.2018 Dr. med. dent. Kristin Wahler,
               Am Zeughaus 9-13
               Schweinfurt, Tel. 09721/4747880
26./27.12.2018 Dr. med. dent. Daniel Wehner, Hauptstr. 12
               Schwanfeld, Tel. 09384/1239
                                                                                                       Wir wünschen unseren Kunden
28./29.12.2018 Dr. med. dent. Peter Sporer,                                                             frohe Weihnachten und
               Hambacher Hauptsr. 30
               Dittelbrunn/OT Hambach, Tel. 09725/5533
                                                                                                        ein gesundes neues Jahr!
30./31.12.2018 Olga Keiler, Roßmarkt 1
               Schweinfurt, Tel. 09721/201140
01./02.01.2019 Tobias Wahler, Am Zeughaus 9-13
               Schweinfurt, Tel. 09721/4747880
03./04.01.2019 Dr. Jörg Fischer, Spitalstr. 39
               Schweinfurt, Tel. 09721/21765                                                            Ich bin für Sie da...
05./06.01.2019 Helena Warkentin-Khauer, Hainleinstr. 51
               Niederwerrn, Tel. 09721/40210
12./13.01.2019 Ivonne Redelberger,                                                                                          Bernhard Wittig
               Georg-Wichtermann-Platz 8
               Schweinfurt, Tel. 09721/18283
                                                                                                        Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort
Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00
Uhr - Anwesenheit in der Praxis in der übrigen Zeit besteht Ruf-                                                          Wie kann ich Ihnen helfen?
bereitschaft.
                                                                                                                        Mobil: 0175 5743875
                                                                                                               Tel.: 09524 302140 • Fax: 09524 302141
                                                                                                            b.wittig@wittich-forchheim.de • www.wittich.de
 Kinderärztlicher Notfalldienst                                                                          Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen

Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt:
Er wird von der „Kinder- und Jugendmedizinischen Bereit-
schaftspraxis Schweinfurt-Rhön“ angeboten, die im Leopol-
dina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10).

Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Don-
nerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr
und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdiens-
tag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00
Uhr.

Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderkli-
nik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt.
Wipfeld                                                      - 12 -                                                         Nr. 26
     Das BALTHASAR wünscht Ihnen ein
 Das Café BALTHASAR wünscht Ihnen
     besinnliches Weihnachtsfest und
 ein besinnliches Weihnachtsfest und
    einen guten Start in das neue Jahr!
  einen  guten Start in das neue Jahr!

 Wegen
     Wir habenRenovierungsarbeiten            bleibt
                  vom 24.12. bis 26.12.2014 sowie  vom das
 BALTHASAR
     31.12.2014 bisvom    21.12.2018
                     01.01.2015 unser Cafébis  einschließ-
                                           geschlossen,
 lichfreuen
       01.01.2019       geschlossen.
             uns aber schon               Auch
                             heute auf Ihren     imimneuen
                                             Besuch
 Jahr freuen wir uns auf Ihren Besuch.
     neuen  Jahr!

 NEU  2019: Frühstück
    Genießen Sie auch 2015ab 9:00unsere
                           wieder  Uhr an  Samsta-
                                        feinen                        Kaufen Sie Ihren Strom
 gen sowie Sonn- und Feiertagen. Sonst sind
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 wir wie gewohnt ab 8:00 Uhr für Sie da.                              Der bodenständige Stromanbieter in Mainfranken
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