WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE - Gemeinde Weilheim

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WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE - Gemeinde Weilheim
DONNERSTAG, 18.03.2021 | NR. 06

           WEILHEIM
                                                                     GEMEINDE

                                                 IMMER AUF DER HÖHE

              Die Arbeiten haben begonnen!
     Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
     seit Anfang März ist die Firma Pflasterbau Kaiser GmbH in der Gemeinde tätig. Der Spatenstich fand in Aisperg
     statt, von wo aus die Tiefbauarbeiten übers Ehretsholz in Richtung B500 erfolgen.

     Von dort aus wird die Trasse dann unter der B500 nach Brunnadern fortgeführt.

     Die beiden Ortsteile Aisperg und Brunnadern werden anschließend vollständig erschlossen. Dazu gehö-
     ren die Verlegung der Rohrverbände, die Herstellung der Abzweige für die Hausanschlüsse sowie die Hausan-
     schlüsse selbst. Dazu werden die Straßen teilweise aufgefräst. Wir bitten die Anlieger in diesem Zusammen-
     hang um Verständnis für die durch die Arbeiten entstehenden Beeinträchtigungen.

     Ihr

     Jan Albicker
     Bürgermeister

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT                                   www. weilheim-baden.de | E-mail: info@weilheim-baden.de
WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE - Gemeinde Weilheim
2 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

              NOTRUFE & WICHTIGE TELEFONNUMMERN

 NOTRUFE                                               APOTHEKENNOTDIENST                                       LÄDELE
Polizei                                       110                              HOTLINE: 0800 00 22 833        Nöggenschwiel “Lädele am Kirchplatz”
Polizeiposten Waldshut            07751 8316-531     Samstag, 20. März                                        Fohrenbachstr. 6                 Tel.: 07755 939112
                                                     Rosen-Apotheke, Hauptstr. 18, Dogern, Tel: 07751/5970    Mo, Mi, Fr                        07.30 - 12.00 Uhr
Feuerwehr                                     112    Hotzenwald-Apotheke Rickenbach, Kirchstr. 13, Ricken-    Di & Do     07.30 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Gesamtfeuerwehr,                    0174 3000 897    bach, Tel: 07765/688                                     Sa                                07.00 - 12.00 Uhr
Matthias Block                  oder 07755 938334    Sonntag, 21. März                                        Remetschwiel “Einkaufskörble”
                                                     Engel-Apotheke im E-Center, Industriestr. 3, Tiengen,    Waldhausstr. 3                                Tel: 07755 919999
Ärztl. Notfalldienst             01805 19292-430
                                                     Tel: 07741/8099700                                       Mo - Fr                                       07.30 - 12.30 Uhr
Bauhof/Wasser                       0172 9805642     Samstag, 27. März                                        sowie (außer Mi.)                             15.00 - 18.00 Uhr
Bez. Schornsteinfeger                                Bären-Apotheke, Brückenstr. 7, Waldshut, Tel:            Sa                                            07.00 - 12.00 Uhr
Schmithausen, Degernau             07746 9283471     07755/9184233
                                                                                                              Weilheim - mit Poststelle -
Meyer, Dogern                         07751 7681     Sonntag, 28. März                                        Dietlinger Straße 6                             Tel.: 07741 2528
DRK-Rettungsdienst                            112    Klettgau-Apotheke, Bundesstr. 35, Lauchringen,
                                                     Tel: 07741/2703                                          Mo - Fr                                        07.30 - 12.30 Uhr
Krankentransporte                    07751 19222                                                              Mo, Do, Fr                                     15.00 - 18.30 Uhr
                                                                                                              Sa                                             07.00 - 12.00 Uhr
Notdienst d. Elektroinnung          01801 605060
                                                       ARZTPRAXEN                                             Keller`s Hofladen, Außer-Ay                      Tel: 07755 8712
Störungsdienst                                                                                                Mo - Fr (außer Mi.)                            09.00 - 12.00 Uhr
Strom                               07623 921818     Arztpraxis MBBCH Sameh Taraman,                          Mo, Di, Do                                     14.00 - 17.00 Uhr
Gas                                 01802 767767     Facharzt für Allgemeinmedizin                            Sa                                             08.00 - 12.00 Uhr
Vergiftung, Behandlungs-                             Bannholz, Landstraße 35, Tel. 07755 588
                                                     Mo., Di., Do. und Fr. 08.00 - 11.00 Uhr,                 Hofladen Biogarten Remetschwiel
zentrum Freiburg                  0761 2704-3610                                                              Zum Buck 11                   Tel.: 07755 939204
                                                     Di. und Do. 17.00-19.00 Uhr
Zahnärztl. Notfalldienst         01803 222 555-30    Mittwoch Notfallsprechstunde 11.00 -12.00 Uhr            www.biogarten-remetschwiel.de
                                                     und nach Vereinbarung                                    Hof Wegwarte
                                                     Arztpraxis Dr. med. H. Fischer,                          Oberbierbronnen 7                           Tel.: 07755 9399935
 SOZIALE DIENSTE                                     Facharzt für psychotherapeutische Medizin                Di & Do                                        13.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                              Hofladen, Biolebensmittel, Dinkel, Kräuter, Tränke, Edelsteine,
Anonymes Sorgentelefon                               und Psychotherapie                                       Gesundheits- und Lebensberatung nach Hildegard von Bingen
f. Erwachsene                       0800 1110111     Weilheim, Hans-Jürgen-Gantert-Str. 16,
f. Kinder u. Jugendliche            0800 1110333     Tel.: 07741 671253
Caritas-Sozial-Dienst                07751 8011-0    Zahnarztpraxis Dr. René Fischer
Deutscher Kinderschutzbund          07751 672724
                                                     Weilheim, Hauptstraße 14,                                  TÜV
                                                     Tel. 07741 666-63, Fax 07741 666-62
Deutsches Rotes Kreuz                07751 8735-0    Mo., Di., Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr,   TÜV-Abnahme für PKW, Motorräder
DRK-Hausnotruf                     07751 8735-55     Mi. & Fr. 08.00 - 14.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung     und Schlepper
DRK Pflegedienst Hochrhein          07741 913543     Zahnarztpraxis Ralf Stempel                              Firma Bächle, Landmaschinen, Nöggenschwiel
DRK-Fahrdienst                      0800 0079 761    Weilheim, Hofwiese 40, Tel: 07741 1434,                  Die nächste TÜV-Abnahme für PKW, Motorräder und
DRK-Dienste für Senioren           07741 9697710     Sprechstunde nach Vereinbarung                           Schlepper findet statt am 19. März 2021 um 10.00
                                                                                                              Uhr. Bitte um vorherige telefonische Anmeldung, Tel.
Diakonisches Werk Hochrhein          07751 8304-0                                                             07755 679. Der nächste Termin ist voraussichtlich am
“Donum vitae Hochrhein”                                MEDIZINISCHE BERATUNG                                  16. April 2021
Schwangerschaftsberatung            07751 898237                                                              TÜV-Abnahme für PKW
                                                     Heilkundliche Praxis für Psychotherapie (HPG)
Familienberatung Landratsamt 07751 86-4401           Jana Fischer                                             Autohaus Korol, Bannholz
Frauen- & Kinderschutzhaus             07751 3553    Weilheim, Steigweg 10, Tel: 07741 8070780,               Jeden Dienstagnachmittag und Donnerstagvormittag
                                                     Termine nach Vereinbarung                                TÜV-Abnahme. Bitte vorher telefonisch anmelden un-
Hospizdienst Hochrhein e.V.         07751 802333                                                              ter 07755 300.
                                                     Naturheilkundliche Beratung und Massagen
Kindertagespflege        07751 86 -4324 oder -4355   Madelaine Balmer                                         TÜV-AU Abnahme für PKW und Motorräder
Lebenshilfe Südschwarzwald e.V. 07741 9657277        Remetschwiel, Panoramaweg 6 Tel: 07755 939677            Firma Andreas Zanotti, Kfz-Handel & Service
                                                                                                              Jeden Montag oder nach Vereinbarung, Abnahme in
Netzwerk Nachbarschaftshilfe        07751 80 11 80                                                            Weilheim-Ay. Bitte um telefonische Voranmeldung
Frauenberatung “Courage”           07741 8082277       Grundbucheinsichtsstelle                               unter 07755 1004.
Pflegestützpunkt Landkr. WT        07751 86-4256       Hauptstraße 34, in WT-Tiengen
                                                       Gerlinde Haberer              0 77 41 833-448                  Das Mitteilungsblatt Nr.7
SKM Verein f. Soziale Dienste WT 07751 8000888         Dienstag bis Freitag           8.30-12.00 Uhr                erscheint am Do, 1. April 2021
Sozialstation St. Verena           07751 9199944       Mittwochnachmittag            16.00-18.00 Uhr                  Redaktionsschluss ist am
Suizid-Selbsthilfegruppe WT            07672 1284      Hier können Sie auch Grundbuchausdrucke be-                  Mo, 29. März 2021 um 9.00 Uhr
(Kontakttelefon abends)                                kommen. Für Unterschriftsbeglaubigungen bitte
                                                       telefonische Terminvereinbarung!                                  info@weilheim-baden.de
Tierschutzverein Waldshut e.V.      07741 684033
WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE - Gemeinde Weilheim
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 3

                  GEMEINDEVERWALTUNG WEILHEIM                                                                                                   MÜLLKALENDER
Badener Platz 1  79809 Weilheim
                                                                                                                                     BIOTONNE
Telefon (Zentrale) 07741 8313-0  Fax 07741 8313-51
Internet: www. weilheim-baden.de  E-mail: info@weilheim-baden.de                                                                    Bürglen
                                                                                                                                     Mi, 17. März 2021 ab 6.00 Uhr
Öffnungszeiten:                                                                                                                      Mi, 31. März 2021 ab 6.00 Uhr
Montag - Freitag                         8.00 - 12.00 Uhr                                                                            Weilheim (ohne Bürglen)
Donnerstag zusätzlich                   14.00 - 18.30 Uhr
                                                                                                                                     Di, 30. März 2021 ab 6.00 Uhr
DURCHWAHLNUMMERN:                                                                                          07741 8313 UND:           BLAUE TONNE
Jan Albicker                                              Bürgermeister                                                -31
                                                                                                                                     Bürglen
Margrit Böhler                                            Sekretariat, Termine                                               -31
                                                                                                                                     Di, 30. März 2021 ab 6.00 Uhr
                                                          Mitteilungsblatt, Vereine, Hallenbelegung
                                                                                                                                     Weilheim (ohne Bürglen)
Jessica Albiez                                            Haupt- und Bauamtsleiterin, Standesamt                            - 12
                                                                                                                                     Mi, 07. April 2021 ab 6.00 Uhr
Mirjam Herrmann                                           Einwohner, Soziales, Bürgerbüro                                    - 10
Elvira Gantner                                            Renten, Soziales, Bürgerbüro                                       - 11    GELBER SACK
Peter Schmidt                                             Rechnungsamtsleiter                                               - 22     Bürglen
                                                                                                                                     Fr, 09. April 2021 ab 6.00 Uhr
Elke Lienemann                                            Gemeindekasse                                                      - 21
                                                                                                                                     Weilheim (ohne Bürglen)
Jutta Schäfer                                             Gewerbe                                                            - 23
                                                                                                                                     Sa, 10. April 2021 ab 6.00 Uhr
Dagmar Jährling                                           Grund- und Hundesteuer, Kiga/Schule                                - 24
Alfred Ebner                                              Bauhofleiter                                         0172 9852866          RESTMÜLL
Axel Huber                                                Bauhof                                                0172 9854095         Bürglen
                                                                                                                                     Mi, 24. März 2021 ab 6.00 Uhr
Harry Baumgartner                                         Bauhof                                                0173 4954452
                                                                                                                                     Weilheim (ohne Bürglen)
Manuel Schäfer                                            Bauhof                                                0172 4572821
                                                                                                                                     Di, 23. März 2021 ab 6.00 Uhr
Martin Baumgartner                                        Bauhof                                                0172 9826981
Bereitschaft Gemeindegebäude                                                                                    0172 9826981
Bereitschaft Bauhof                                                                                             0172 9805642

  WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Kindergärten                                                       Nägeleberghalle Weilheim                       07741 5073
Kiga Nöggenschwiel                              07755 324          Manfred Muckel, Hallenwart                  0152 01701195
Kiga Remetschwiel                              07755 8997          Haagwaldhalle Remetschwiel                       07755 779
Kiga Weilheim                                 07741 66015          Klaus Bächle, Hallenwart                        07755 1262
Schule                                                             Revierförster Gregor Allgeier                0174 3971303
Schulsekretariat: Frau Jährling            07755 652               “Tourist-Info” Nöggenschwiel
Fax: 07755 / 80131, poststelle@04154301.schule.bwl.de              Josef-Raff-Platz 1                07755 1553
Di & Do                               8.00 - 13.00 Uhr             Montag                       10.00 - 12.00 Uhr
Verlässl. Grundschule                 07755 9399640                Mittwoch                     13.00 - 16.00 Uhr

                                                                                                                                       JUGENDAMT
  IMPRESSUM
                                                                                                                                       Sprechstunde des
HERAUSGEBER: Gemeinde Weilheim mit den Ortsteilen                  VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN- UND                                 Jugendamtes
Aisperg, Ay & Ausser-Ay, Bannholz, Brunnadern, Bürglen,            VEREINSMITTEILUNGEN:
Dietlingen, Heubach, Maria Bronnen, Nöggenschwiel, Re-             Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen        Da derzeit keine „Offene-Sprech-
metschwiel, Rohr, Schnörringen, Unter- & Oberbierbron-             Vereins. Für die Veröffentlichung von Vereins- und anderen          stunde“ im Rathaus Weilheim an-
nen, Waldhaus                                                      Mitteilungen wird keine Gewähr übernommen.                          geboten werden kann, wird um
VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN &                                 FÜR DEN ANZEIGENTEIL/DRUCK UND VERLAG:                              vorherige telefonische Terminver-
REDAKTIONELLEN TEIL:                                               Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45,       einbarung unter 07751 86-4338
Bürgermeister Jan Albicker oder der/die von ihm Beauftragte/n      78333 Stockach, Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40, Email:     oder per E-Mail an johannes.kel-
VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMITTEILUNGEN:                      anzeigen@primo-stockach.de                                          ler@landkreis-waldshut.de ge-
Die jeweilige Fraktion bzw. die/der Vorsitzende der jeweiligen                                                                         beten.
Fraktion
WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE - Gemeinde Weilheim
4 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

              MÜLLKALENDER

                                                                          Tipp:
   Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen NICHT
   in die Biotonne                                                        Beim Kauf des Filtersubstrats
                                                                          für die Biotonne auf die Ton-
   Seit Einführung der Biotonne verfolgt der Landkreis Waldshut das       nengröße achten!
   Ziel, Bioabfälle möglichst sortenrein und ohne Störstoffe zu erfas-    Seit Mitte Januar läuft der Verkauf
   sen. Zu diesem Zweck werden alle Biotonnen bei der Leerung durch       des Filtersubstrats für die Bioton-
   ein Detektionssystem und ergänzend durch Sichtkontrollen auf           ne über die Einzelhändler und Ge-
   Störstoffe überprüft. Diese Kontrollen stellen sicher, dass der mög-   meinden im Landkreis Waldshut.
   lichst sortenrein erfasste Bioabfall zu einem hochwertigen Kompost     Um Fehlkäufen vorzubeugen, gibt
                                                                          der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
   verarbeitet werden kann.
                                                                          des Landkreises Waldshut folgen-
                                                                          de Hinweise:
   Seit dem 27. April 2020 werden im Landkreis Waldshut falsch befüll-
   te Biotonnen nicht mehr geleert, sondern erhalten eine Rote Kar-       • Bitte achten Sie beim Kauf
   te. Die Anfragen betroffener Bürger machen immer wieder deutlich,        des Substrates unbedingt auf
   dass ein sehr großer Teil der Beanstandungen auf die Verwendung          die Größe Ihrer Biotonne! Das
   von kompostierbaren Biokunststoffbeuteln zurückzuführen ist.             Filtermaterial für die 60 Liter-
                                                                            und 120 Liter-Tonnen ist quad-
                                                                            ratisch (4 Presslinge), das Filter-
   Daher weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises aus-
                                                                            material für die 240 Liter-Tonne
   drücklich darauf hin, dass die im Handel erhältlichen kompostier-        ist abgerundet (3 Presslinge).
   baren Biokunststoffbeutel/Folienbeutel NICHT in der Biotonne ent-      • Ist das Material für Ihre Tonnen-
   sorgt werden dürfen.                                                     größe gerade nicht erhältlich,
   Sie zersetzen sich viel zu langsam in der auf schnelle Verarbeitung      können die Händler jederzeit
   ausgelegten Nachkompostierung der Bioabfallvergärungsanlage              und kurzfristig nachbestellen.
   und stellen daher einen unerwünschten Störstoff dar. Außerdem          • Die Verkaufsstellen finden Sie
   sind kompostierbare Plastikbeutel im Sortierprozess nicht von her-       auf unserer Homepage unter
                                                                            https://www.abfall-landkreis-wald-
   kömmlichen Plastikbeuteln zu unterscheiden und müssen daher als
                                                                            shut.de/de/verkaufsstellen/#ver-
   Störstoffe kosten- und zeitaufwendig aussortiert werden. Aus den         kauf
   dargelegten Gründen sind die kompostierbaren Folienbeutel in vie-        In der Abfall-App unter der Rub-
   len anderen Landkreisen ebenfalls nicht erlaubt.                         rik Standorte
                                                                          • Das Filtermaterial kostet für alle
   Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt, zum Einwickeln der Bio-     Tonnengrößen 10 €.
   abfälle Zeitungspapier, unbeschichtete Papiertüten oder Küchen-        • Ob der Filter getauscht werden
   papier zu verwenden.                                                     muss, kann durch einen Ge-
                                                                            ruchstest geprüft werden. Nur
                                                                            wenn die Biotonne bei geschlos-
   Hinweise zur korrekten Befül-                                            senem Deckel sehr stark riecht,
   lung der Biotonne sowie mehr-                                            ist das Filtermaterial erschöpft
   sprachige Informationen zum                                              und muss getauscht werden.
   Download finden Sie auf der                                            • Sollten Sie Ihr Filtermaterial erst
   Homepage des Eigenbetriebs                                               später tauschen und der Sticker
   Abfallwirtschaft                                                         „Filterwechsel 2020“ ist noch auf
   https://www.abfall-landkreis-waldshut.de/de/biotonne/ oder rufen         der Tonne zu finden, ist das kein
                                                                            Problem; Ihre Tonnen werden
   Sie an unter der Telefonnummer 07751 / 86-5440.
                                                                            trotzdem geleert!
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 5

                        DAS RATHAUS INFORMIERT

                Grundsteuer                                  Gemeinde Weilheim
                Hebesatzerhöhung                         Gemeinde Weilheim
                                                            Die Gemeinde Weilheim sucht zum
                Wir weisen darauf hin, dass mit              nächstmöglichen Zeitpunkt einen
                                                         Bei der Gemeinde Weilheim (ca. 3.200 Einwohner) ist zum
                Beschluss vom 18.01.2021 der             nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.09.2021,
                Gemeinderat der Gemeinde Weil-           ein Ausbildungsplatz für die    Hallenwart (m/w/d)
                heim die Erhöhung des Hebesat-
                zes für die Grundsteuer A und B                                  für die Nägeleberghalle in Weilheim
                rückwirkend zum 01.01.2021 von           Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in (m/w/d)
                320 % auf 360 % festgesetzt hat.             Die Beschäftigung
                                                         im Kindergarten         erfolgt
                                                                         Sonnenschein im im Rahmen
                                                                                         Ortsteil      eines geringfügigen Beschäftigungsver-
                                                                                                  Weilheim
                                                             hältnisses.
                                                         zu besetzen.
                Der geänderte Grundsteuerbe-
                scheid geht Ihnen in den nächs-               Bei Interesse wenden Sie sich bitte bis spätestens 09.04.2021 an Hauptamts-
                                                         Wir erwarten:
                ten Tagen zu.                                 leiterin
                                                          mittlere    Jessica
                                                                    Reife,      Albiez
                                                                           Fachhochschulreife oder Abitur
                                                              (Tel.: 07741/8313-12,
                                                          selbständiges   Arbeiten und Teamfähigkeit
                                                          Motivation, Einfühlungsvermögen und Flexibilität
                                                              E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de)
                Ihre Gemeindeverwaltung                   Freude und Interesse am Umgang mit Kindern

                                                         Wir bieten:
                                                          ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem freundlichen
                                                           und aufgeschlossenen Team
                                                             Gemeinde Weilheim
                                                         Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
                                                         Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 16.04.2021 an die Gemeinde Weilheim,
                                                         Gemeinde derWeilheim
                                                              Bei Platz Gemeinde    Weilheim (ca. 3.200 Einwoh-
                                                         Badener        1, 79809 Weilheim.
                                                             ner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätes-
                                                         Bei der Gemeinde Weilheim (ca. 3.200 Einwohner) ist zum
hner) ist zum                                                 tens zumFragen
                                                         Für fachliche
                                                         nächstmöglichen01.09.2021,     ein Ausbildungsplatz
                                                                                steht Ihnen                     für die
                                                                                            die Kindergartenleiterin
                                                                           Zeitpunkt, spätestens zum 01.09.2021,
                                                                                                                     Iris Flum (Tel.: 07741/66015) oder
1.09.2021,                                               für Ausbildungsplatz
                                                                Personalfragenfür die
                                                                                    Hauptamtsleiterin   Jessica      Albiez     (Tel.:   07741/8313-12,
                                                         ein
                                                         E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de) gerne zur Verfügung.
                Gemeinde Weilheim                                Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in
                                                                                            (m/w/d)
                                                         Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in (m/w/d)
            Die Gemeinde Weilheim sucht zum
rzieher/in (m/w/d)
                nächstmöglichen Zeitpunkt eine           im Kindergarten Sonnenschein im Ortsteil Weilheim
                                                                            im Kindergarten        Sonnenschein            im Ortsteil
 heim
                                                                                                    Weilheim
                                                         zu besetzen.
                Reinigungskraft (m/w/d)                      zu besetzen.
                                                         Wir erwarten:
                 für die Grundschule Weil-                mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur
ur                                                            Wir erwarten:
                 heim in Nöggenschwiel als                selbständiges   Arbeiten und Teamfähigkeit
                   Krankheitsvertretung                       •     mittlere
                                                          Motivation,        Reife, Fachhochschulreife
                                                                       Einfühlungsvermögen   und Flexibilitätoder Abitur
 lität
rn                                                            • und
                                                          Freude   selbständiges
                                                                        Interesse amArbeiten  undKindern
                                                                                      Umgang mit   Teamfähigkeit
                Der Beschäftigungsumfang beträgt
                                                             •    Motivation, Einfühlungsvermögen und Flexibilität
                ca. 20 Stunden pro Woche.                Wir bieten:
                                                              •     Freude und Interesse am Umgang mit Kindern
                                                          ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem freundlichen
fgabengebiet in einem freundlichen
             Wir bieten eine tarifgerechte Ver-            undWir
                                                                aufgeschlossenen
                                                                    bieten:        Team
             gütung nach den Vorschriften des                •    ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem
                                                         Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
 bung.                                                             freundlichen   und aufgeschlossenen
             Tarifvertrages für den öffentlichen         Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen  bis zumTeam
                                                                                                             16.04.2021 an die Gemeinde Weilheim,
 is zum 16.04.2021 an die Gemeinde Weilheim,
             Dienst.                                     Badener Platz 1, 79809 Weilheim.
                                                              Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
               BeiFlum
                   Interesse    wenden Sie oder
                                            sich bitte
                                                              Bitte senden
                                                         Für fachliche FragenSie IhreIhnen
                                                                               steht   Bewerbungsunterlagen
                                                                                           die Kindergartenleiterinbis    Flum16.04.2021
                                                                                                                    Iris zum                 an dieoder
                                                                                                                               (Tel.: 07741/66015)  Ge-
artenleiterin Iris      (Tel.: 07741/66015)                   meinde   Weilheim,   Badener    Platz 1, 79809   Weilheim.
               an Hauptamtsleiterin     Jessica Albiez   für   Personalfragen      Hauptamtsleiterin    Jessica     Albiez      (Tel.:   07741/8313-12,
  Jessica     Albiez     (Tel.:   07741/8313-12,
                                                         E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de) gerne zur Verfügung.
               (Tel.: 07741/8313-12,
 rne zur Verfügung.                                          Für fachliche Fragen steht Ihnen die Kindergartenleiterin Iris Flum (Tel.:
                E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-ba-           07741/66015) oder für Personalfragen Hauptamtsleiterin Jessica Albiez (Tel.:
                den.de).                                     07741/8313-12, E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de) gerne zur Verfügung.
                                                                                                                                                          © Bundesregierung
6 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

  Schutz und Beratung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
  im Landkreis Waldshut                                                                                Wir sin
                                                                                                                d
  Das Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut                 onym bei häuslicher und se-         auch je
                                                                                                              tzt
  e.V. bietet Sicherheit und Unterstützung für Frauen und         xualisierter Gewalt. Sie bie-      für Sie
                                                                                                             d
  ihre Kinder, die vor häuslicher Gewalt aus ihrem Zuhause        tet Betroffenen auch Beglei-       persön a -
                                                                                                            lic
  fliehen müssen und einen geschützten Wohnraum benö-             tung zu Behörden, Ärzt*in-        telefon h,
  tigen. Im Frauen- und Kinderschutzhaus bekommen sie             nen und Anwält*innen an.                  isch
                                                                                                    und on
  fachliche und persönliche Beratung und Begleitung bei al-       Die Courage informiert und               line!
  len zu regelnden Fragen und Unterstützung bei der Ent-          berät darüber hinaus Fach-
  wicklung neuer, gewaltfreier Lebensperspektiven.                stellen und Bezugspersonen
                                                                  über Wirkungen und Fol-
  Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut e.V.                gen von häuslicher und sexualisierter Gewalt und über
  Adresse anonym                                                  Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten.
  Tel: 07751-3553
  email: frauenhaus@frauenhaus-wt.de                              Frauenberatung Courage
                                                                  Hauptstr. 42b, 79787 Lauchringen
  Aufnahmen ins Frauenhaus sind rund um die Uhr mög-              Tel: 07741 - 8082277
  lich!                                                           email: beratung@frauenhaus-wt.de

  Die Frauenberatung Courage, Fachstelle bei häuslicher           Beratungen mo – fr 08.30 Uhr – 15.30 Uhr nach telefoni-
  und sexualisierter Gewalt, berät Frauen und Mädchen             scher Absprache (auch in Bad Säckingen möglich!)
  ab 14 Jahren kostenlos, vertraulich und auf Wunsch an-          www.frauenhaus-wt.de

                                              Internationale Wochen gegen Rassismus 2021
                                              Der Fachbereich Migration des Caritasverbandes Hochrhein e.V.
                                              ist dabei, Sie auch?
                                              Liebe Leser*innen,                     in digitaler Form präsentieren. Unter
                                              weltweit werden Menschen von an-       dem Motto „Solidarität.Grenzen-
                                              deren Menschen diskriminiert. Ras-     los“ werden im Zeitraum vom 15.
                                              sismus ist nur eine dieser Diskrimi-   bis 28. März täglich Beiträge zu Ras-
                                              nierungsformen.                        sismus und seinen verschiedenen Er-
                                                                                     scheinungsformen, sowie zu Strate-
                                              Um ein Zeichen gegen rassisti-         gien um Rassismus entgegen zu tre-
                                              sche Diskriminierung zu setzten,       ten auf Instagram und Facebook ver-
                                              finden jährlich die Internationalen    öffentlicht.
                                              Wochen gegen Rassismus rund um
                                              den Internationalen Tag gegen Ras-     Diese sind kritisch, kreativ und kost-
                                              sismus am 21. März statt.              bar für unser eigenes Denken und
                                                                                     Handeln und sollen auch Sie dazu in-
                                              Dieser Tag wurde von den Vereinten     spirieren kritisch mit sich selbst zu
                                              Nationen ernannt, um an das blutige    sein und Rassismus aktiv entgegen
                                              Massaker von Sharpeville in Südafri-   zu treten.
                                              ka, bei welchem 69 Menschen durch
                                              Polizeigewalt starben zu erinnern.     Wenn Sie keinen unserer Beiträge
                                              Die Wochen gegen Rassismus beste-      verpassen wollen, folgen Sie uns auf
                                              hen aus zwei Aktionswochen welche      Instagram und Facebook.
                                              von der Stiftung gegen Rassismus ko-
                                              ordiniert werden.
                                                                                     Facebook:
                                              Für diese Wochen hat sich der Fach-    https://www.facebook.com/Caritas-
                                              bereich Migration des Caritasverban-   Hochrhein
                                              des Hochrhein e.V. intensiv mit The-   Instagram:
                                              men rund um Rassismus beschäf-         https://www.instagram.com/caritas-
                                              tigt. Das Ergebnis werden wir Ihnen    hochrhein/
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 7

          AUS DEM GEMEINDERAT
Tagesordnung                            21.04/05                                    Bebauungsplan „Wolfbachweg
                                        Neufassung der Geschäftsordnung für         West“ Nöggenschwiel
Gemeinderatssitzung
                                        den Gemeinderat                             Der Gemeinderat hat dem Satzungs-
Tagesordnung für die Gemeinde-                                                      entwurf für das Baugebiet „Wolfbach-
ratssitzung am Montag, 29. März         21.04/06                                    weg West“ im Ortsteil Nöggenschwiel
2021                                    Neufassung der Satzung über öffentli-       zugestimmt und entschieden aufgrund
                                        che Bekanntmachung                          des vereinfachten Verfahrens keine
19.00 Uhr öffentliche Sitzung                                                       frühzeitige Beteiligung durchzufüh-
                                                                                    ren. Gleichzeitig wurde der Offenlage-
                                        21.04/07
Sitzungsort:                                                                        beschluss gefasst sowie der Beschluss
                                        Breitbandausbau
Nägeleberghalle Weilheim                                                            zur Beteiligung der Träger öffentlicher
                                        Vergabe des Auftrags zur Planung der
                                                                                    Belange.
                                        Hausanschlüsse
21.04/01
Kenntnisnahme der Niederschrift der                                                 Bebauungsplan „Eschen IV“,
                                        21.04/08                                    Brunnadern
öffentlichen Sitzung des Gemeindera-
                                        Vergabe zur Aufstellung eines Energie-      Der Gemeinderat hat die Abwägung
tes vom 01.03.2021
                                        konzepts                                    der eingegangenen Stellungnahmen
                                        für das Gebäude Fohrenbachstraße 6          für den Bebauungsplan „Eschen IV“
21.04/02
                                        (altes Rathaus Nöggenschwiel)               im Ortsteil Brunnadern vorgenommen
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
                                                                                    und den Satzungsbeschluss gefasst.
nicht-öffentlicher Sitzung
                                        21.04/09
                                        Wünsche, Anträge, Verschiedenes             Baugebiet „Nöggenschwiel Süd“
21.04/03
                                                                                    Der Auftrag für die Erschließungsarbei-
Bürgerfragestunde
                                                                                    ten für das Baugebiet „Nöggenschwiel
                                                                                    Süd“ wurde öffentlich ausgeschrie-
21.04/04                                Aus dem Gemeinderat                         ben. Es sind insgesamt 6 Angebote bei
Stellungnahme und Einvernehmen zu                                                   der Gemeinde Weilheim eingegangen.
Bauanträgen                             Am 01.03.2021 fasste der
                                                                                    Günstigster Bieter war die Fa. Klefenz
                                        Gemeinderat folgende Beschlüsse
      21.04/04.1                                                                    GmbH aus Waldshut-Tiengen mit ei-
      Neubau eines Einfam.-Wohn-                                                    nem Angebotspreis von 749.597,52 €
                                        Bericht aus der letzten
      hauses mit Einliegerwohnung                                                   brutto. Der Gemeinderat hat in seiner
                                        nicht-öffentlichen Sitzung                  Sitzung entschieden daher den Auftrag
      und Doppelgarage, Flst.-Nr.       In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
      32/5, Schwarzmattweg 27 A                                                     für die Erschließungsarbeiten an die
                                        wurde entschieden, ein Straßengrund-        Fa. Klefenz GmbH zu vergeben.
      Gemarkung Nöggenschwiel
                                        stück im Ortsteil Weilheim zu verkau-
      21.04/04.2                        fen. Außerdem wurde der Beschluss           1. Änderung des Bebauungsplanes
      Neubau eines Einfamilienhau-      zur Erhöhung der Beteiligung an der         „Zum Mühleholz/Brandweiher“,
      ses mit Doppelgarage, Flst.-      Volksbank Klettgau-Wutöschingen eG          Nöggenschwiel
      Nr.183/3, Gemarkung Bannholz,     aufgehoben.                                 Der Gemeinderat hat in der vergange-
      Inner Berg 2                                                                  nen Sitzung beschlossen, den Bebau-
                                        Baugesuche                                  ungsplan „Zum Mühleholz/Brandwei-
      21.04/04.3
                                        In der vergangenen Sitzung des Ge-          her“ im Ortsteil Nöggenschwiel im ver-
      Errichtung Hundezwinger der
                                        meinderates wurde außerdem ei-              einfachten Verfahren zu ändern. Die
      Fa. Bromet mit den Maßen
                                        ne Bauvoranfrage behandelt. Hierbei         Änderung bezieht sich auf eine be-
      2*4m,                                                                         antragte Änderung der zugelassenen
      Flst.-Nr. 1366, Gemarkung Weil-   handelte es sich um den Neubau eines
                                        Mutterkuhstalls am südlichen Orts-          Dachformen. Es sollen nun zusätzlich
      heim, Zum Böhnler 2                                                           Walm- und Zeltdächer zugelassen wer-
                                        rand von Nöggenschwiel. Für die Bau-
      21.04/04.4                                                                    den.
                                        voranfrage wurde das gemeindliche
      Umbau des bestehenden Wohn-       Einvernehmen erteilt.
      hauses im Dachgeschoss mit Er-                                                Für diese Änderung hat der Gemein-
      richtung einer Dachterrasse und                                               derat nun den Aufstellungsbeschluss
                                        Bebauungsplan „Stärke“, Weilheim            gefasst und dem Satzungsentwurf zu-
      Vergrößerung der bestehenden      Der Gemeinderat hat für den Bebau-
      Dachgaube, Flst.-Nr. 80, Gemar-                                               gestimmt. Gleichzeitig wurde entschie-
                                        ungsplan „Stärke“ im Ortsteil Weilheim      den aufgrund des vereinfachten Ver-
      kung Weilheim, Rotlaubweg 1       den Aufstellungsbeschluss gefasst und       fahrens auf die frühzeitige Beteiligung
      21.04/04.5                        dem Satzungsentwurf zugestimmt. Au-         zu verzichten und direkt die Offenlage
      Errichtung eines Geräteschup-     ßerdem wurde die frühzeitige Beteili-       und die Beteiligung der Träger öffentli-
      pens, Flst.-Nr. 113, Gemarkung    gung der Träger öffentlicher Belange        cher Belange und die Offenlage durch-
      Bannholz, Landstraße 1            beschlossen sowie die Offenlage.            zuführen.
8 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

            AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

 Landtagswahl 2021 - Vorläufiges Ergebnis
Land Baden-Württemberg
Wahlkreis 59 Waldshut Gemeinde Weilheim

                                    Bannholz/           Bierbronnen/  Weilheim    Briefwahl     Summe         Gesamt %
                                    Remetschwiel        Nöggenschwiel
 Wahlberechtigte                    957                 628            868                      2453
 Wähler                             408                 318            357        662           1745          71,14
 Gültige Stimmen                    403                 318            352        661           1734          99,37
 Ungültige Stimmen                  5                   0              5          1             11            0,63

 Davon wurden abgegeben für:

 GRÜNE                              162                 76             128        288           654           37,72
 CDU                                78                  119            97         171           465           26,82
 AfD                                33                  29             31         45            138           7,96
 SPD                                36                  21             32         33            122           7,04
 FDP                                55                  40             43         63            201           11,59
 DIE LINKE                          6                   4              3          9             22            1,27
 ÖDP                                3                   7              3          7             20            1,15
 FREIE WÄHLER                       7                   11             13         16            47            2,71
 dieBasis                           18                  8              2          27            55            3,17
 KlimalisteBW                       2                   3              0          1             6             0,35
 W2020                              0                   0              0          0             0             0
 Volt                               3                   0              0          1             4             0,23

  Verpachtung Fischereilos an der Schwarza                                             Auslegung der
  Wegen Ablauf des bestehenden Pachtvertrages steht folgendes Fischereilos
                                                                                       Abschusspläne für
  zur Neuverpachtung an:                                                               Gamswild
  Schwarza Los 2                                                                       Die von den Jagdpächtern aufge-
  zwischen der Leineggbrücke und dem Rechen der Schluchseewerk AG ober-                stellten Abschusspläne für Gams-
  halb des Witznau-Stausees, Fließgewässer Schwarza Los 2, Länge ca 1.900 m.           wild für das Jagdjahr 2021/2022
                                                                                       liegen in der Zeit vom 19.03. bis
  Die Pachtdauer beträgt 12 Jahre.                                                     26.02.2021 im Rathaus Weilheim,
                                                                                       Zimmer 22, zur Einsichtnahme
  Interessenten, die die Berechtigung zu einer Fischpacht besitzen, richten Ih-        für die Mitglieder der Jagdgenos-
  re schriftliche Bewerbung mit Pachtpreisangebot bis zum 06.04.2021 an das            senschaft aus. Die Mitglieder der
  Bürgermeisteramt Weilheim, Badener Platz 1, 79809 Weilheim.                          Jagdgenossenschaft können ge-
                                                                                       gen die Abschusspläne innerhalb
  Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Weilheim,                  der Auslegungsfrist Einwendun-
  Herrn Schmidt (Tel. 07741/8313-22, E-Mail: PeterSchmidt@weilheim-baden.de)           gen erheben.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 9

       Öffentliche Bekanntmachungen                          Verfahrensbeauftragte für den Natura 2000-Manage-
 Natura 2000 - Managementplan für das FFH-Gebiet             mentplan: Regina Biss, regina.biss(at)rpf.bwl.de,
 „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina“           Tel. 0761/208-4139 Marius Strohmayer,
                                                             marius.strohmayer(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4222
             Öffentliche Auslegung vom
              15.03.2021 bis 23.04.2021                      Referat 84, Waldnaturschutz, Biodiversität und Waldbau

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                         Forstliche Fragen:
als wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen     Albrecht Franke, albrecht.franke(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-
Vielfalt durch Natura 2000 wird aktuell für das Fauna-Flo-   1408
ra-Habitat-Gebiet „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht
und Steina“ ein Managementplan erarbeitet. Mittlerwei-       Es wird den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffe-
le sind die Vorkommen der geschützten Lebensraumtypen        nen Grundstücke sowie den berührten Behörden, Städten,
und Arten erfasst. Diese werden zusammen mit Maßnahme-       Gemeinden, Verbänden und weiteren Interessierten ange-
nempfehlungen sowohl textlich als auch auf Karten im Ma-     boten, sich über den digital ausliegenden Planentwurf und
nagementplan dargestellt.                                    die Maßnahmenempfehlungen zu informieren.

                                                             Sie haben für die Dauer der Planauslegung, also vom
                                                             15.03.2021 bis 23.04.2021, die Möglichkeit zum Manage-
                                                             mentplan Stellung zu nehmen.

                                                             Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an das:
                                                             Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensma-
                                                             nagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an
                                                             Abt5.Verfahrensmanagement(at)rpf.bwl.de (mit dem Betreff:
                                                             Stellungnahme MaP Täler von SMSS).

                                                             Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flä-
                                                             chen im FFH-Gebiet Sie sich beziehen. Hilfreich ist hier die
                                                             Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und
                                                             Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesproche-
                                                             nen Fläche auf einem Kartenausschnitt.

                                                             Regierungspräsidium Freiburg
                                                             Referat Naturschutz und Landschaftspflege

                                                             Inkrafttreten des Bebauungsplanes
                                                             „Eschen IV“
                                                             im Ortsteil Brunnadern

                                                             Der Gemeinderat der Gemeinde Weilheim hat in öffentlicher
                                                             Sitzung am 01.03.2021 den Bebauungsplan „Eschen IV“ im
                                                             vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
                                                             beschlossen.

                                                             Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Entwurf des Plans wird in der Zeit vom 15.03.2021 bis
23.04.2021 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auf
                                                             Jedermann kann die Satzung während der Öffnungszeiten
der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuel-
                                                             im Rathaus Weilheim, - Hauptamt -, Badener Platz 1, 79809
les“ oder unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
                                                             Weilheim einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung zum Down-
load bereit. Sofern Sie über keinen oder für den Download
nicht ausreichenden Internet- zugang verfügen, wenden Sie    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor-
sich bitte an die u.g. Verfahrensbeauftragten.               schriften nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie der Gemein-
                                                             deordnung (GemO) oder aufgrund der GemO bei der Auf-
Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner des         stellung des Bebauungsplanes wird unbeachtlich, wenn sie
Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung:                 nicht schriftlich innerhalb eines Jahres, seit Bekanntmachung
                                                             des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend ge-
Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege:               macht worden ist.
10 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

                                                                  des Bebauungsplans „Zum Mühleholz/Brandweiher“ im
                                                                  Ortsteil Nöggenschwiel im beschleunigten Verfahren gemäß
                                                                  § 13a BauGB beschlossen.

                                                                  Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich be-
                                                                  kannt gemacht.

                                                                  Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Mühleholz/
                                                                  Brandweiher“ möchte die Gemeinde Weilheim zusätzlich zu
                                                                  den aktuell zugelassenen Dachformen die Möglichkeit schaf-
                                                                  fen ein Walmdach bzw. Zeltdach zu realisieren.

                                                                  Bürgermeister Jan Albicker

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-
gründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung sowie über die Genehmigung und die Bekannt-
machung der Bebauungsplan verletzt worden sind.
                                                                  Öffentliche Bekanntmachung
Außerdem weisen wir auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3
Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hin. Danach kann der Ent-
                                                                  Aufstellung des Bebauungsplans „Stärke“
schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die          im Ortsteil Weilheim
in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile             Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §
eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da-       2 Abs. 1 BauGB
durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung
                                                                  Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein
Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von         01.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Stärke“ im
3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §          Ortsteil Weilheim beschlossen.
44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachtei-
le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige-
führt wird.
Weilheim, den 15.03.2021

Jan Albicker, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplans
„Zum Mühleholz/Brandweiher“ im
Ortsteil Nöggenschwiel
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §                 Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich be-
2 Abs. 1 BauGB                                                    kannt gemacht.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am             Mit der Realisierung der Bebauung „Stärke“ möchte die Ge-
01.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung          meinde Weilheim der aktuellen Nachfrage nach Wohnbauf-
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 11

lächen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weilheim       montags bis freitags       von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Ortsteil Weilheim Rechnung tragen. Der Bebauungsplan       und donnerstags            von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
„Stärke“ soll damit auch dazu beitragen, die Abwanderung
einheimischer Bauinteressenten zu verhindern.                 zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Mit dem Bebauungsplan „Stärke“ sollen die planungsrechtli-    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stel-
chen Voraussetzungen für ca. 12 neue Baugrundstücke ge-       lungsnahmen zur Abrundungssatzung schriftlich oder
schaffen werden.                                              mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

                                                              Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei
                                                              der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksich-
Bürgermeister Jan Albicker                                    tigt bleiben.

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Wolfbachweg West“ im
Ortsteil Nöggenschwiel
• Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem.
  § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
18.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wolfbach-
weg West“ im Ortsteil Nöggenschwiel als Bebauungsplan
für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b
BauGB (Baugesetzbuch) im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB, beschlossen.
Mit der Realisierung der Bebauung „Wolfbachweg West“
möchte die Gemeinde Weilheim der aktuellen Nachfra-
ge nach Wohnbauflächen für Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Weilheim im Ortsteil Nöggenschwiel Rechnung
tragen. Der Bebauungsplan „Wolfbachweg West“ soll da-
mit auch dazu beitragen, die Abwanderung einheimischer
Bauinteressenten zu verhindern.
Mit dem Bebauungsplan „Wolfbachweg West“ sollen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für 2 neue Baugrund-
stücke geschaffen werden.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
01.03.2021 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt
und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wolfbachweg West“ ein-
schließlich der textlichen Festsetzungen und seiner Begrün-
dung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

       17. März bis einschließlich 16. April 2021             Bürgermeister Jan Albicker
im Rathaus in Weilheim, Badener Platz 1, 1. OG Zimmer 12
während der Dienststunden

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12 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

          Öffentliche                                   und Bildung eines gemeinsamen Gut-      Stadt St. Blasien, vertreten durch Herrn
          Bekanntmachung                                achterausschusses mit der Bezeich-      Bürgermeister Adrian Probst,
                                                        nung „Gemeinsamer Gutachteraus-         Gemeinde Todtmoos, vertreten durch
          1. Die Genehmigung des Landrat-               schuss Landkreis Waldshut WEST bei      Frau Bürgermeisterin Janette Fuchs,
             samtes Waldshut-Tiengen vom                der Stadt Bad Säckingen“ gemäß § 1      Stadt Wehr, vertreten durch Herrn Bür-
             4.3.2021 zu der am 01.01.2021              Abs. 1 S. 2 GuAVO in Verbindung mit §   germeister Michael Thater,
             geschlossenen öffentlich-recht-            25 des Gesetzes über kommunale Zu-      Gemeinde Weilheim, vertreten durch
             lichen Vereinbarung der Städte                                                     Herrn Bürgermeister Jan Albicker
                                                        sammenarbeit (GKZ) wird gemäß § 25
             und Gemeinden im westlichen                                                        auf die Stadt Bad Säckingen, vertreten
                                                        Abs. 5 GKZ genehmigt.
             Landkreis Waldshut-Tiengen zur                                                     durch Herrn Bürgermeister Alexander
             Übertragung der Aufgaben nach                                                      Guhl zur Bildung eines Gemeinsamen
                                              79761 Waldshut-Tiengen,
             § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachter-                                                   Gutachterausschusses
             ausschussverordnung und Bil- den 04. März 2021
 fentliche Bekanntmachung
             dung des Gemeinsamen Gutach-
             terausschusses Landkreis Wald- Landratsamt Waldshut
                                                                                                          Vorbemerkung
                                                                                                Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiege-
             shut WEST beiWaldshut-Tiengen
gung des Landratsamtes        der Stadt Bad     vom 4.3.2021 zu der                             ner Anforderungen die Aufgaben des
             Säckingen gem. § 1 Abs. 1 Satz
 1 geschlossenen     öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte
             2 GuAVO in Verbindung mit § 25
                                                                                                Gutachterausschusses im Rahmen der
en im westlichen  Landkreis   Waldshut-Tiengen   zur Übertragung der                            interkommunalen Zusammenarbeit
             GKZ gem.  § 25 Abs. 5 GKZ
                                                                                                fachlich qualifiziert und bürgerfreund-
ch § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und                                       lich zu erfüllen, schließen die Stadt/
         und
Gemeinsamen      Gutachterausschusses Landkreis           Waldshut     WEST
                                                  Dr. Martin Kistler        Dienstsiegel        Gemeinde Albbruck, Bernau, Dachs-
Bad Säckingen
         2.       gem.    § 1  Abs.  1  Satz
              die am 01.01.2021 geschlosse-  2  GuAVO   in  Verbindung     mit
                                                                            Landratsamt         berg, Dogern, Görwihl, Häusern, Her-
 . § 25 Abs. 5neGKZ                                                                             rischried, Höchenschwand, Ibach, Lau-
                 öffentlich-rechtliche Vereinba-
                                                                                                fenburg (Baden), Murg, Rickenbach, St.
              rung der Städte und Gemeinden            Öffentlich-rechtliche                    Blasien, Todtmoos, Wehr, Weilheim so-
              im westlichen Landkreis Walds-                Vereinbarung                        wie die Stadt Bad Säckingen folgende
              hut-Tiengen zur Übertragung der
 2021 geschlossene       öffentlich-rechtliche Vereinbarung       der Städte                    delegierende öffentlich-rechtliche Ver-
              Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zur Übertragung der Aufgaben nach
en im westlichen   Landkreis Waldshut-Tiengen
              der Gutachterausschussverord-           zur Übertragung
                                                  § 1 Absatz 1 Satz 1 der der
                                                                          Gutachteraus-         einbarung ab und regeln die Zustän-
                                                                                                digkeiten im Bereich des Gutachter-
h § 1 Abs. 1 Satz
              nung 1zur
                      derBildung
                           Gutachterausschussverordnung
                                   des Gemein-    schussverordnungzur Bildung von den
                                                                       (GuAVO)
              samen Gutachterausschusses          Städten und   Gemeinden   (nachfolgend        ausschusswesens durch die Übertra-
amen Gutachterausschusses            Landkreis Waldshut WEST bei der                            gung der Aufgaben auf die Stadt Bad
              Landkreis Waldshut WEST bei der die Beteiligten genannt)
 kingen       Stadt Bad Säckingen                 Gemeinde Albbruck, vertreten durch            Säckingen, die mit der Rechtwirksam-
                                                                                                keit dieser Vereinbarung einen Ge-
 nd öffentlich bekannt gemacht.                  Herrn Bürgermeister Stefan Kaiser,
          werden nachstehend öffentlich be-                                                     meinsamen Gutachterausschuss ein-
                                                 Gemeinde Bernau, vertreten durch
                                                                                                richtet.
3.2021    kannt gemacht.                         Herrn Bürgermeister Alexander Schö-
                                                                                                Die Übertragung der in § 1 bezeichne-
                                                 nemann,
Bürgermeister
       Weilheim, den 15.3.2021                                                                  ten Aufgaben erfolgt auf der Grundla-
                                                 Gemeinde Dachsberg, vertreten durch
       gez. Jan Albicker, Bürgermeister                                                         ge des § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO, sowie
                                                 Herrn Bürgermeister Dr. Stephan Bü-            auf der Grundlage des § 25 des Geset-
                                                 cheler,                                        zes über kommunale Zusammenarbeit
                                                 Gemeinde Dogern, vertreten durch               (GKZ).
                                                 Herrn Bürgermeister Fabian Prause,             Die Beteiligten und die Stadt Bad
                                                 Gemeinde Görwihl, vertreten durch              Säckingen möchten im amtlichen Wer-
                                                 Herrn Bürgermeister Carsten Qued-              termittlungswesen (§§ 192–197 Bau-
                                                 now,                                           gesetzbuch, nachfolgend BauGB) zu-
                                                 Gemeinde Häusern, vertreten durch              sammenarbeiten und hierzu einen Ge-
              Landratsamt Waldshut               Herrn Bürgermeister Thomas Kaiser,             meinsamen Gutachterausschuss mit
          Landratsamt
                  Kommunal-   Waldshut
                                und              Gemeinde Herrischried, vertreten               einer gemeinsamen Geschäftsstelle
              Rechnungsprüfungsamt               durch Herrn Bürgermeister Christian            bilden.
Kommunal- und        Rechnungsprüfungsamt
                 Genehmigung                     Dröse,                                         Hauptsächliches Ziel der Zusammen-
                                                 Gemeinde Höchenschwand, vertreten              arbeit ist die Ableitung und die Veröf-
               Genehmigung
       Die am 01.01.2021 geschlossene öf-
       fentlich-rechtliche Vereinbarung zwi-
                                                 durch Herrn Bürgermeister Sebastian
                                                 Stiegeler,
                                                                                                fentlichung von gemeinsamen Boden-
                                                                                                richtwerten (§ 196 BauGB) und der
       schen den Städten Bad Säckingen, Lau-
21 geschlossene       öffentlich-rechtliche     Vereinbarung      zwischen                      sonstigen für die Wertermittlung erfor-
       fenburg (Baden), St. Blasien und Wehr Gemeinde Ibach,          vertreten durch
                                                 Herrn  Bürgermeister  Helmut Kaiser,           derlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB)
 Säckingen,    Laufenburg
       sowie den   Gemeinden(Baden),       St. Blasien
                                 Albbruck, Ber-
                                                 Stadt
                                                         und Wehr(Baden),
                                                        Laufenburg
                                                                      sowie   vertreten         in einem gemeinsamen Grundstücks-
       nau, Dachsberg, Dogern, Görwihl, Häu-
 Albbruck,    Bernau,     Dachsberg,
       sern, Herrischried, Höchenschwand,
                                           Dogern,
                                                 durchGörwihl,
                                                        Herrn     Häusern,
                                                              Bürgermeister  Ulrich Krie-       marktbericht.
 chenschwand,       Ibach,     Murg,
       Ibach, Murg, Rickenbach, TodtmoosRickenbach,
                                                 ger,     Todtmoos       und
                                                                                                             §1
       und Weilheim
Übertragung      der zur     Übertragung
                        Aufgaben        nachder §Gemeinde
                                                  1 Abs. 1Murg,   S. 1vertreten
                                                                         der durch
       Aufgaben nach § 1 Abs. 1 S. 1 der Gut- Herrn Bürgermeister Adrian Schmidle,               Gegenstand der Vereinbarung
ussverordnung       (GuAVO) von(GuAVO)
       achterausschussverordnung        den genannten
                                                 Gemeinde Städten        undvertreten
                                                               Rickenbach,                      1. Die Beteiligten übertragen mit Wirk-
die Stadt
       von Bad     Säckingen
            den genannten          undund
                              Städten    Bildung   eines
                                           Ge- durch        gemeinsamen
                                                         Herrn  Bürgermeister Dietmar              samwerden dieser Vereinbarung
       meinden auf die Stadt Bad Säckingen Zäpernick,                                              die Aufgabe aus § 1 Abs. 1 GuAVO
 usses     mit     der    Bezeichnung       „Gemeinsamer
 uss Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen"
 1 S. 2 GuAVO in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 13

   auf die Stadt Bad Säckingen (Dele-          terausschusses schlägt, sofern er        2. Die Geschäftsstelle behandelt die
   gation) ohne Personalüberleitung.           selbst das Amt des Vorsitzenden             ihr im Rahmen der Aufgabenerfül-
2. Die Stadt Bad Säckingen erfüllt an-         ausübt, aus der Reihe der ehren-            lung bekanntwerdenden Informa-
   stelle der Beteiligten die übertra-         amtlichen Gutachter vier stellver-          tionen und Daten vertraulich. Ver-
   genen Aufgaben in eigener recht-            tretende Vorsitzende vor. Ist dies          trauliche Informationen und Daten
   licher Zuständigkeit. Sämtliche mit         nicht der Fall, übt der Leiter der          im Sinne dieser Erklärung sind sol-
   den übertragenen Aufgaben ver-              Geschäftsstelle des Gemeinsamen             che, die der Geschäftsstelle über-
   bundenen Rechte und Pflichten ge-           Gutachterausschusses das Amt ei-            mittelt werden und sich aus Unter-
   hen mit Wirksamwerden der Ver-              nes stellvertretenden Vorsitzen-            lagen (Kaufverträge, Grundbuchak-
   einbarung auf die Stadt Bad Säckin-         den aus und schlägt aus der Reihe           ten etc.) ergeben.
   gen über.                                   der ehrenamtlichen Gutachter drei        3. Bedient sich die Geschäftsstelle
3. Die Stadt Bad Säckingen erfüllt             weitere stellvertretende Vorsitzen-         dritter Personen als Erfüllungsge-
   die Aufgabe in ihren Amtsräumen             de vor. Der Vorsitzende, die stell-         hilfen, werden diese von der Ge-
   bzw. in angemieteten externen Bü-           vertretenden Vorsitzenden und die           schäftsstelle schriftlich auf das Da-
   roräumen.                                   weiteren ehrenamtlichen Gutach-             tengeheimnis und zur Vertraulich-
                                               ter werden vom Gemeinderat der              keit verpflichtet.
              §2                               Stadt Bad Säckingen gemäß § 2 Gu-
  Bildung eines gemeinsamen                    AVO auf vier Jahre bestellt.                            §5
  Gutachterausschusses sowie                4. Die Stadt Bad Säckingen gewähr-             Mitwirkung bei der Erfüllung
      Gutachterbestellung                      leistet, dass bei Belangen der Betei-              der Aufgabe
1. Zur Erfüllung der übertragenen              ligten (Bodenrichtwerte, Gutachten       1. Die Beteiligten führen den Ab-
   Aufgaben wird bei der Stadt Bad             etc.) vorrangig die bestellten Gut-         schluss der Kaufpreissammlung
   Säckingen ein Gemeinsamer Gut-              achter der Wohnsitzgemeinde he-             am Tag vor der Aufgabenübertra-
   achterausschuss gebildet. Er trägt          rangezogen werden. Näheres re-              gung aus, siehe insoweit § 11 Abs.
   die Bezeichnung                             gelt die Geschäftsordnung des Ge-           3 dieser Vereinbarung.
                                               meinsamen Gutachterausschus-             2. Die Beteiligten sichern zu und tra-
  „Gemeinsamer Gutachteraus-                   ses.                                        gen dafür Sorge, dass zum Zeit-
schuss Landkreis Waldshut WEST              5. Das Vorschlagsrecht für den als eh-         punkt des Aufgabenübergangs die
   bei der Stadt Bad Säckingen“                renamtlicher Gutachter zu bestel-           Kaufpreissammlungen den aktuel-
                                               lenden Vertreter des Finanzamtes            len Stand aufweisen und Arbeits-
2. Die Beteiligten sowie die Stadt Bad         und dessen Stellvertreter obliegt           rückstände nicht vorhanden sind.
   Säckingen benennen nach Maßga-              der zuständigen Finanzbehörde (§         3. Die Beteiligten übergeben spätes-
   be von § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch           2 Abs. 2 GuAVO).                            tens am Tag vor dem Wirksamwer-
   (BauGB) in der Grundstückswerter-                                                       den der Vereinbarung die vorhan-
   mittlung und sonstigen Wertermitt-                     §3                               denen Akten und relevante Vorgän-
   lungen erfahrene Personen, die            Geschäftsstelle des gemeinsa-                 ge der letzten 10 Jahre an den Ge-
   von der Stadt Bad Säckingen zu eh-         men Gutachterausschusses                     meinsamen Gutachterausschuss
   renamtlichen Gutachtern bestellt         1. Die Geschäftsstelle des Gemeinsa-           bei der Stadt Bad Säckingen. Die äl-
   werden sollen. Die Benennung er-                                                        teren Akten verbleiben bei den ab-
                                               men Gutachterausschusses wird
   folgt in der Weise, dass die Beteilig-                                                  gebenden Gemeinden und stehen
                                               bei der Stadt Bad Säckingen einge-
   ten sowie die Stadt Bad Säckingen                                                       dort zur Verfügung. Für die Über-
                                               richtet (§ 8 Abs. 1 GuAVO).
   berechtigt sind, pro angefangene                                                        gabe von Akten und Vorgängen
                                            2. Die Stadt Bad Säckingen verpflich-
   3.000 Einwohner je einen Gutach-                                                        wird eine Übergabeniederschrift
                                               tet sich, die für eine sachgerech-
   ter, mindestens aber einen Gut-                                                         einschließlich eines Verzeichnisses
                                               te Aufgabenerfüllung erforderliche
   achter pro Gemeinde vorzuschla-                                                         der im jeweiligen Stadt- oder Ge-
                                               Personal- und Sachmittelausstat-
   gen. Für die Ermittlung der Einwoh-                                                     meindearchiv verbleibenden Un-
                                               tung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1a
   nerzahl findet § 143 Gemeindeord-                                                       terlagen gefertigt.
                                               GuAVO). Die Stadt Bad Säckingen
   nung (GemO) entsprechend An-                                                         4. Die Beteiligten überlassen der Ge-
                                               verpflichtet sich weiter, eine regel-
   wendung.                                                                                schäftsstelle kostenfrei sämtliche
                                               mäßige fachliche Fortbildung der
3. Die ehrenamtlichen Gutachter                                                            zur Führung einer gemeinsamen
                                               Mitarbeiter sicherzustellen.
   des Gemeinsamen Gutachteraus-                                                           Kaufpreissammlung und zur Erstel-
                                            3. Die hierfür erforderlichen Perso-
   schusses werden entsprechend                                                            lung von Gutachten erforderlichen
                                               nalentscheidungen obliegen der
   der Vorschläge der Beteiligten so-                                                      Unterlagen und Daten. Dies um-
                                               Stadt Bad Säckingen.
   wie der Stadt Bad Säckingen nach                                                        fasst auch die Unterlagen und Da-
   Abs. 2 dem Gemeinderat Stadt Bad                                                        ten der bisher bei den Geschäfts-
                                                           §4
   Säckingen zur Bestellung vorge-                                                         stellen geführten Kaufpreissamm-
   schlagen. Der Vorsitzende des Gut-           Vertraulichkeit der Daten                  lungen.
   achterausschusses wird auf Vor-          1. Der Geschäftsstelle ist es unter-           Die Geschäftsstelle ist berechtigt
   schlag des Leiters der Geschäfts-           sagt, personenbezogene Daten                und bevollmächtigt, im Namen der
   stelle des Gemeinsamen Gutach-              unbefugt zu anderen als den zur             Beteiligten zur Aufgabenerfüllung
   terausschusses durch den Gemein-            Aufgabenerfüllung erforderlichen            erforderliche Daten (z.B. GEO-Da-
   derat der Stadt Bad Säckingen ein-          Zwecken zu erheben, zu verarbei-            ten, Grundbuchdaten, Daten aus
   gesetzt. Der Leiter der Geschäfts-          ten, Dritten bekannt zu geben oder          Bauakten etc.) bei Dritten einzuho-
   stelle des Gemeinsamen Gutach-              zugänglich zu machen.                       len.
14 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

      Die Mitgliedsgemeinden benen-              m. der Gutachterausschussverord-          jeweils die nach der amtlichen Sta-
      nen jeweils eine Ansprechperson            nung (GuAVO).                             tistik des Statistischen Landesam-
      für die notwendige Zulieferung der      2. Die bisher bei den Geschäftsstellen       tes Baden-Württemberg zum Zeit-
      notwendigen Unterlagen und Da-             der Beteiligten und der Stadt Bad         punkt der Abrechnung vorliegende
      ten (z.B. Bauakten, Baulasten, Kar-        Säckingen beantragten und noch            Einwohnerzahl nach § 143 GemO.
      tenwerke).                                 nicht fertig gestellten Verkehrs-      3. Maßgeblicher Abrechnungszeit-
5.    Die Beteiligten übergeben der Ge-          wertgutachten gehen zur Weiter-           raum ist das vorausgegangene
      schäftsstelle des Gemeinsamen              bearbeitung auf die Geschäftsstelle       Haushaltsjahr. Grundlage für die
      Gutachterausschusses bei der               des Gemeinsamen Gutachteraus-             Ermittlung der Kosten wie nach
      Stadt Bad Säckingen den jeweiligen         schusses bei der Stadt Bad Säckin-        Abs. 2 bilden dabei insbesondere:
      amtlichen Straßenschlüssel in Pa-          gen über.                                 a) Die Personalkosten für die zur
      pierform und als elektronische Da-      3. Die Stadt Bad Säckingen gewähr-                 Aufgabenerfüllung notwendi-
      tei (Excel-Format).                        leistet einen ausreichenden Ver-                gen Beschäftigten.
6.    Die Beteiligten ermächtigen die            sicherungsschutz für die/den Vor-         b) Die zu zahlenden Entschädi-
      Mitarbeiter der Geschäftsstelle            sitzenden des Gutachterausschus-                gungen für die ehrenamtli-
      des Gemeinsamen Gutachteraus-              ses, die ehrenamtlichen Gutachter               chen Gutachter/innen gem. §
      schusses kostenfrei auf das elektro-       und die Mitarbeiter der Geschäfts-              14 der Gutachterausschuss-
      nische Grundbuch und die Grund-            stelle des Gemeinsamen Gutach-                  verordnung (GuAVO).
      akten für die Grundstücke im Ge-           terausschusses für Personen-,             c) Die Kosten für die dienstlich
      biet der Beteiligten zuzugreifen, so-      Sach- und Vermögensschäden im                   notwendigen Fortbildungen.
      weit dies zur Erfüllung der Aufgabe        Zusammenhang mit deren Tätig-             d) Die sich bei sparsamer und
      erforderlich oder sachdienlich ist.        keiten und Handlungen zur Erfül-                wirtschaftlicher Haushaltsfüh-
7.    Die bei den Beteiligten eingehen-          lung der übertragenen Aufgaben.                 rung aus dem notwendigen
      den Urkunden, die für den Ge-           4. Sofern und soweit sich Schadens-                Personaleinsatz ergebenden
      meinsamen Gutachterausschuss               ersatzansprüche aufgrund von                    Sachkosten aller Arbeitsplät-
      bestimmt sind, werden von den              Vorgängen ergeben, die vor dem                  ze (zum Beispiel Miete, Büro-
      Beteiligten spätestens innerhalb           Wirksamwerden dieser Vereinba-                  und Geschäftsbedarf, Dienst-
      einer Woche in verschlossenem              rung durch den jeweils zuständigen              fahrten) des Gutachteraus-
      Umschlag an die Geschäftsstelle            Gutachterausschuss bearbeitet                   schusses, ermittelt auf Grund-
      des Gemeinsamen Gutachteraus-              wurden und auf vorsätzliches oder               lage der Sachaufwendungen
      schusses bei der Stadt Bad Säckin-         grob fahrlässiges Handeln zurück-               im Gutachterausschusswesen
      gen weitergeleitet.                        zuführen sind, stellen die Beteilig-            des abzurechnenden Jahres.
8.    Mit Inkrafttreten dieser Vereinba-         ten die Stadt Bad Säckingen im In-        e) Die Lizenzgebühren und Sup-
      rung entfällt die Möglichkeit eines        nenverhältnis von Schadensersat-                portkosten für notwendige
      eigenen Gutachterausschusses bei           zansprüchen frei und übernehmen                 spezielle EDV-Programme im
      den Beteiligten, sodass die Gutach-        im Innenverhältnis die Haftung für              Gutachterausschuss (Kauf-
      ter der Gutachterausschüsse der            diese Ansprüche.                                preissammlung, Wertermitt-
      Beteiligten durch den jeweiligen                                                           lungsprogramm).
      Gemeinderat abzuberufen sind (§                      §7                              f)    Verwaltungsgemein- und kal-
      4 Abs. 1 GuAVO). Die Dienststem-             Gebührenerhebung,                             kulatorische Kosten für inter-
      pel der jeweiligen Gutachteraus-        Ausdehnung des Satzungsrechts,                     ne Leistungserbringung (zum
      schüsse sind zu diesem Zeitpunkt              Kostenerstattung                             Beispiel Personalbetreuung,
      zu entwerten.                           1. Die Stadt Bad Säckingen kann im                 Abrechnungen, kalkulatori-
9.    Die Beteiligten und die Stadt Bad          Rahmen der ihr übertragenen Auf-                sche Miete, Abschreibungen),
      Säckingen beraten und unterstüt-           gabengebiete Satzungen erlassen,                welche für die Einrichtung und
      zen einander zum Zwecke der Er-            die für das gesamte Gebiet der Be-              den laufenden Betrieb des
      füllung dieser Vereinbarung und            teiligten gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ).             Gemeinsamen Gutachteraus-
      stellen die für die Durchführung           Dies gilt insbesondere für die Erhe-            schusses benötigt wird.
      dieser Vereinbarung und der damit          bung von Gebühren.
      zusammenhängenden Aufgaben              2. Sämtliche Kosten, die der Stadt        Für den Nachweis der Kosten hat die
      erforderlichen Informationen und           Bad Säckingen für die Aufgabener-      Stadt Bad Säckingen geeignete Kos-
      Unterlagen uneingeschränkt und             füllung nach § 1 anfallen, die nicht   tennachweise zu führen. Anstelle eines
      unentgeltlich zur Verfügung.               durch Gebühreneinnahmen ge-            Einzelnachweises können Personal-
                                                 deckt sind, werden der Stadt Bad       und Sachkosten auch mit Pauschal-
                   §6                                                                   werten angesetzt werden, die gemäß
                                                 Säckingen durch die Beteiligten er-
     Pflichten der Vertragspartner               stattet. Die Kostenerstattung er-      der Verwaltungsvorschrift des Finanz-
1. Die Stadt Bad Säckingen gewähr-               folgt nach dem Verhältnis der Ein-     und Wirtschaftsministeriums über die
   leistet mit dem Tag der Aufgaben-             wohnerzahl der Beteiligten und         Berücksichtigung der Verwaltungskos-
   übertragung die Erfüllung der Auf-            der Stadt Bad Säckingen zur Ge-        ten, insbesondere bei der Festsetzung
   gaben der Gutachterausschüs-                  samtzahl aller nach Wirksamwer-        von Gebühren und sonstigen Entgel-
   se für die Ermittlung von Grund-              den dieser Vereinbarung vom ört-       ten für die Inanspruchnahme der Lan-
   stückswerten und für sonstige                 lichen Zuständigkeitsbereich des       desverwaltung (VwV-Kostenfestlegung)
   Wertermittlungen im Sinne von §§              Gutachterausschusses erfassten         in der jeweils gültigen Fassung ermit-
   192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i. V.           Einwohner. Maßgebend ist dabei         telt wurden.
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