Wie viel Netto bleibt vom Brutto? - Ärzteversorgung Westfalen ...

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Wie viel Netto bleibt vom Brutto? - Ärzteversorgung Westfalen ...
BESTEUERUNG DER RENTEN

                          Wie viel
                         Netto bleibt
                            vom
                           Brutto?
                           BEITRÄGE UND STEUERN SCHMÄLERN DIE RENTE –
                    D A S S O L LT E B E I D E R V O R S O R G E P L A N U N G B E A C H T E T W E R D E N

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Wie viel Netto bleibt vom Brutto? - Ärzteversorgung Westfalen ...
BESTEUERUNG DER RENTEN

A
        rbeitnehmer kennen es regelmäßig beim                                      1. Januar 2005 mit dem sogenannten Alterseinkünf-
        Blick auf ihre Gehaltsabrechnung: Vater                                    tegesetz grundlegend neu geregelt. Seitdem spricht
        Staat und andere Institutionen schmälern                                   man von der „nachgelagerten Besteuerung“. Nach-
den Bruttoverdienst unter Umständen erheblich.                                     gelagert bedeutet, dass die Altersvorsorgeaufwen-
Das ist auch bei der Rente so. Allerdings ist das                                  dungen (hierzu zählen auch die Versorgungsabgaben
nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Denn                                   zur Ärzteversorgung) in der Ansparphase zuneh-
im Unterschied zur Gehaltsabrechnung werden die                                    mend von der Steuer freigestellt werden und die
Abzüge bei der Rente nicht immer an ihrer Quelle                                   daraus resultierenden Rentenleistungen stattdessen
vorgenommen. Es gibt zwar Abzüge, die auch von                                     im Nachhinein (also bei ihrer Auszahlung) ebenfalls
der Rente der Ärzteversorgung einbehalten werden;                                  zunehmend der Besteuerung unterworfen werden.
doch das Zusammenwirken der verschiedenen Frei-
beträge und Abzugsarten ist komplex. Anlass ge-                                    Da in der Vergangenheit aber bereits diese Beiträ-
nug, um im VersorgungsMagazin einmal ein paar                                      ge teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet
Grundsätze zu erläutern.                                                           wurden, hat der Gesetzgeber zur Vermeidung einer
                                                                                   unzulässigen Doppelbesteuerung eine umfangrei-
DIE RENTE DER ÄRZTEVERSORGUNG UND STEUERN                                          che Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht vor,
Alle Geldleistungen, die die Ärzteversorgung er-                                   dass die vollständige Besteuerung der Rente erst-
bringt, gelten als Versorgungsbezüge im steuer-                                    mals für alle Rentenneuzugänge des Jahres 2040
rechtlichen Sinne. Und weil der Fiskus – zumindest                                 gelten soll. In der Zeit davor gelten jährlich anstei-
teilweise – beim Vermögensaufbau mit Steuerfreibe-                                 gende Prozentsätze. Dabei wird der Teil der Ren-
trägen geholfen hat, lässt er es sich im Leistungsfall                             te, der nicht steuerpflichtig ist, als sogenannter
nicht nehmen, die Rente – zumindest teilweise – zu                                 persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und
besteuern. Diese Besteuerung der Rente wurde zum                                   bleibt dauerhaft steuerfrei.

Grafisch dargestellt sieht das wie folgt aus:

 STEUERPFLICHTIGER TEIL DER RENTE IN DER ÜBERGANGSZEIT BIS 2040                                                                                                                          in Prozent

 110
                                                                                                                                                                                    98    99 100
 100
                                                                                                                                                                94    95    96 97
                                                                                                                                                   91   92 93
                                                                                                                                       89    90
  90                                                                                                                85    86   87 88
                                                                                                         83   84
                                                                                               81   82
                                                                                   78    80
  80                                                                          76
                                                                         74
                                                                    72
                                                        68    70
  70                                               66
                                              64
                                   60    62
  60                         58
                     54 56
           50   52
  50

  40

  30

  20

  10
   0
         2005                     2010                       2015                       2020                       2025                     2030                     2035                   2040

       Besteuerungsanteil         Besteuerungsanteil 2020

                                                                                                                                                                                                21
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BESTEUERUNG DER RENTEN

             Dieser Teil der Einkünfte bleibt
        bei Rentnerinnen und Rentnern steuerfrei
     Für alle Steuerzahler gilt: Steu-        BEISPIEL 1                                 tenzminimum im Jahr 2020, bis zu
     erpflichtige Bezüge bis zur Höhe          Ein lediges Mitglied der Ärzteversor-      dem keine Steuern zu zahlen sind.
     des steuerlichen Grundfreibetrages       gung bekommt eine Jahresbruttorente        Wenn das Mitglied keine weiteren
     (2020 für Ledige = 9.408 Euro) bleiben   von 15.600 Euro. Seine Rente hat im Ja-    Einkünfte, wie Betriebsrenten oder
     steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht     nuar 2020 begonnen. Steuerfrei bleiben     Mieten, hat, muss es keine Steuern
     sich bei Rentnerinnen und Rentnern       20 Prozent, also 3.120 Euro. 80 Prozent,   zahlen. Erst bei einer Jahresbrutto-
     noch um einen Sonderausgaben-            somit 12.480 Euro, sind dann steuer-       rente von mehr als rund 15.600 Euro,
     pauschbetrag von 36 Euro, einen          pflichtiges Einkommen. Von diesem          also monatlich rund 1.300 Euro, sind
     Werbungskostenpauschbetrag von           können noch Kranken- und Pflegeversi-       Steuern zu zahlen. Rentenanpassun-
     102 Euro, die Beiträge zur Kran-         cherungsbeiträge sowie kleinere Pausch-    gen könnten allerdings dazu führen,
     ken- und Pflegeversicherung sowie        beträge abgezogen werden. Das zu ver-      dass das Mitglied später einmal
     den persönlichen Rentenfreibetrag.       steuernde Einkommen dürfte dann durch-     Steuern zahlen muss, denn der redu-
     Eventuell kommen noch weitere Frei-      schnittlich nicht mehr als 9.408 Euro      zierte Besteuerungsanteil gilt nicht
     beträge (zum Beispiel für Schwerbe-      betragen. 9.408 Euro entsprechen dem       für Leistungserhöhungen infolge von
     hinderte) hinzu.                         steuerlichen Grundfreibetrag oder Exis-    Dynamisierungen.

                       Die Höhe der individuellen Steuerlast lässt sich
                       nicht pauschal aus dem steuerpflichtigen Teil der
                       Rente ableiten. Denn Freibeträge, Werbungskos-
                                                                                ̇        TIPP
                       ten und Sonderausgaben können hierauf ebenso
                       maßgeblichen Anteil haben, wie weitere Einkünfte
                       und die Einkommensverhältnisse des Ehepartners.
                                                                              Den steuerrechtlich relevanten Betrag der Rente
                       Trotzdem sollte die voraussichtliche Steuerschuld
                                                                              im letzten Kalenderjahr teilt die Ärzteversorgung
                       möglichst frühzeitig einkalkuliert werden, damit
                                                                              Westfalen-Lippe ihren Rentnerinnen und Rentnern
                       der Steuerbescheid nicht zu einem bösen Erwachen
                                                                              jeweils am Jahresanfang mit. Legen Sie diese Be-
                       führt. Bei dieser Prognose behilflich sind Steuerbe-
                                                                              scheinigung zu den Steuerunterlagen, denn der
                       rater oder Lohnsteuerhilfevereine. Den Beschäftig-
                                                                              Wert ist in die „Anlage R“ zur Einkommensteuer-
                       ten der Ärzteversorgung ist es nicht erlaubt, hier
                                                                              erklärung zu übernehmen. Parallel dazu ist die Ärz-
                       individuell zu beraten.
                                                                              teversorgung verpflichtet, den Rentenbetrag auto-
                                                                              matisiert der Finanzverwaltung mitzuteilen.
                       Eine Ausnahme von dem dargestellten Besteue-
                       rungsanteil gilt für Rentnerinnen und Rentner der
                       Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, die in der Ver-
                       gangenheit (also in der Zeit vor 2005) sehr hohe
                       Beiträge zum Versorgungswerk gezahlt haben. Wer        „Öffnungsklausel“) für sich in Anspruch nehmen.
                       vor 2005 für mindestens zehn Jahre Beiträge            Die Rente wird in diesen Fällen in einen nachgela-
                       oberhalb der jeweiligen Höchstbeträge der ge-          gert zu besteuernden Anteil und in einen mit einem
                       setzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, darf        (niedrigeren) Ertragsanteil zu besteuernden Anteil
                       eine steuerrechtliche Besonderheit (die sogenannte     aufgeteilt.

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Wie viel Netto bleibt vom Brutto? - Ärzteversorgung Westfalen ...
BESTEUERUNG DER RENTEN

           Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich
          krankenversichert sind, müssen – ähnlich
            wie Arbeitnehmende – von ihrer Rente
          der Ärzteversorgung Beiträge zur Kranken-
               und Pflegeversicherung zahlen.

                                                       zeit 3,05 Prozent (bzw. 3,3 Prozent bei kinderlosen

Ist die Rentenbesteuerung                              Mitgliedern) fällig. Insgesamt summieren sich diese
                                                       Beiträge also auf fast ein Fünftel der Rente.
verfassungsgemäß?
                                                       Die Zahlungsweise dieser Beiträge ist unterschied-
Regelmäßig erreichen auch die Beschäftigten der        lich. Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ärzteversorgung Fragen von Mitgliedern sowie           pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern
Rentnerinnen und Rentnern, ob die seit 2005 gelten-    zieht die Ärzteversorgung die Beiträge zur Kran-
den Regelungen zur Rentenbesteuerung nicht viel-       ken- und Pflegeversicherung direkt von der Rente
leicht doch gegen das Verbot der Doppelbesteue-        ab und überweist sie an die Sozialkassen. Anders
rung verstoßen und damit verfassungswidrig seien.      verhält es sich bei freiwillig in der gesetzlichen
Aufgeschreckt werden sie dabei durch entsprechen-      Krankenversicherung versicherten Mitgliedern.
de Nachrichten in den Medien oder aus der Politik.     Diese zahlen den kompletten Beitrag selbst an ihre
Jüngst wurde jedoch klargestellt, dass seitens der     Krankenkasse; eine Einbehaltung von der Rente
Regierungskoalition die Rentenbesteuerung vorerst      durch die Ärzteversorgung erfolgt nicht.
nicht infrage gestellt wird. Die im Herbst letzten
Jahres bekannt gewordene anderslautende Mei-
nung eines Bundesrichters in dieser Frage spiegele
„nicht die bisherige Positionierung des zuständigen
10. Senats“ des Bundesfinanzhofs wider, heißt es in
einem jüngst veröffentlichten Regierungsschreiben.

DIE RENTE DER ÄRZTEVERSORGUNG UND
DIE KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich kranken-
versichert sind, müssen – ähnlich wie Arbeitneh-
mende – von ihrer Rente der Ärzteversorgung Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bis zu
einem monatlichen Einkommen von 4.687,50 Euro
(sogenannte Beitragsbemessungsgrenze im Jahr
2020) werden dabei der allgemeine Krankenversi-
cherungsbeitrag von 14,6 Prozent, der kassenindi-
viduelle Zusatzbeitrag von im Schnitt 1,1 Prozent
sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung von der-

                                                                                                                         23
BESTEUERUNG DER RENTEN

                   Viel größere Relevanz als bei der Frage der Zahlungs-    versicherung der Rentner hingegen werden nur
                   weise hat die Unterscheidung „pflichtversicherter        bestimmte Einkommensarten (ohne Kapitalvermö-
                   Rentner“ oder „freiwillig versicherter Rentner“          gen oder Einkünfte aus Vermietung) zur Beitrags-
                   in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche-         berechnung herangezogen.
                   rung bei der Frage, von welchen Einkommens-
                   arten Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu zahlen
                   haben. Wer nur eine Rente der Ärzteversorgung
                                                                            Was ist die Kranken-
                                                                            versicherung der Rentner?
                                                                            Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bie-
     Wer nur eine Rente der Ärzte-                                          tet Rentnerinnen und Rentnern einen besonderen
                                                                            Krankenversicherungsschutz. In der KVdR wird
     versorgung erhält, kann nicht                                          pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen
                                                                            Rentenversicherung bezieht und langjähriges (im
     als pflichtversicherter Rentner                                         Gesetz heißt es: 90 Prozent der zweiten Hälfte
                                                                            seines Erwerbslebens) Mitglied der gesetzlichen
      in die sogenannte Kranken-                                            Krankenversicherung ist. Leistungen der berufs-

        versicherung der Rentner                                            ständischen Versorgung zählen nicht als Renten
                                                                            der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb

         aufgenommen werden.                                                werden die Rentnerinnen und Rentner der Ärzte-
                                                                            versorgung nicht von der KVdR erfasst und müssen
                                                                            sich stattdessen freiwillig bei einer gesetzlichen
                                                                            Krankenkasse versichern. Die damit im Einzelfall
                                                                            einhergehenden höheren Kranken- und Pflegever-
                                                                            sicherungsbeiträge lassen sich aber unter Umstän-
                                                                            den umgehen, wenn parallel ein Rentenanspruch
                                                                            bei der Deutschen Rentenversicherung besteht
                                                                            oder begründet wird. Die ungleiche Behandlung von
                                                                            Renten der berufsständischen Versorgung und der
                                                                            gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf die
                                                                            KVdR ist dem Gesetzgeber bekannt; er war zuletzt
                                                                            jedoch nur bereit, bei bestimmten Beziehern einer
                                                                            Waisenrente hier auf eine Gleichbehandlung hinzu-
                                                                            wirken.

                                                                            Sofern Rentnerinnen und Rentner der Ärzteversor-
                   erhält, kann nach den Vorschriften der gesetzlichen      gung privat kranken- und pflegeversichert sind,
                   Krankenversicherung nicht als pflichtversicherter        gelten für sie die Tarifbedingungen ihrer privaten
                   Rentner in die sogenannte Krankenversicherung            Versicherung. Diese orientieren sich allerdings nicht
                   der Rentner aufgenommen werden – auch wenn               an den individuellen (Renten-)Einkünften, sondern
                   er sein ganzes Versicherungsleben dort versichert        an den vertraglich vereinbarten Tarifmerkmalen. Da
                   war. Diesen Mitgliedern bleibt als Rentenbezieher        die monatlichen Beiträge zur privaten Kranken- und
                   nur die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen   Pflegeversicherung durchaus einen vierstelligen
                   Krankenversicherung.                                     Betrag ausmachen können, sollten sie unbedingt
                                                                            bei der individuellen Vorsorgeplanung mit berück-
                   Die freiwillige Krankenversicherung ist allerdings       sichtigt werden. Die Ärzteversorgung beteiligt sich
                   oftmals teurer als die Krankenversicherung der           nicht an den Krankenkassenbeiträgen (unabhängig
                   Rentner, weil dort alle Einkommensarten (auch            davon, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen
                   Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermie-           oder privaten Krankenversicherung besteht), denn
                   tung) bis zur Beitragsbemessungsgrenze einer Bei-        diese Leistung sieht die Satzung der Ärzteversor-
                   tragspflicht unterworfen werden. In der Kranken-         gung nicht vor.

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BESTEUERUNG DER RENTEN

       Besonderheiten bei Rentnerinnen und
    Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung
    Mitglieder der Ärzteversorgung, die       tenanspruch in der gesetzlichen Renten-    stellt, die Rentnerin erbt eine Eigen-
    im Alter eine Rente unterhalb             versicherung führen. Betroffenen wird      tumswohnung mit monatlichen Miet-
    der Beitragsbemessungsgrenze der          geraten, dies in einer Auskunfts- und      einkünften in Höhe von 1.000 Euro,
    Krankenversicherung zu erwarten           Beratungsstelle der Deutschen Renten-      dann zahlt sie als freiwilliges Mit-
    haben, parallel aber auch Kapitalein-     versicherung klären zu lassen. Und ganz    glied auch hierauf Kranken- und
    künfte oder Einkünfte aus Vermie-         wichtig: Weisen Sie auf die Besonderhei-   Pflegeversicherungsbeiträge (insge-
    tung erwarten dürfen, sollten prüfen,     ten in der Krankenversicherung der         samt circa 190 Euro monatlich). Die-
    ob nicht ein Rentenanspruch in der        Rentner hin!                               se Beitragspflicht könnte sie umge-
    gesetzlichen Rentenversicherung zu                                                   hen, wenn sie – eine entsprechende
    einer Beitragsreduzierung führen          BEISPIEL 2                                 langjährige Versicherungsbiografie
    kann. Denkbar ist das bei Müttern         Die Rentnerin aus Beispiel 1 zahlt von     in der gesetzlichen Krankenversi-
    und Vätern, die ohnehin Beitragszei-      der monatlichen Bruttorente in Höhe von    cherung unterstellt – jetzt auch noch
    ten aus Kindererziehungszeiten (so-       1.300 Euro als freiwillig in der gesetz-   einen gesetzlichen Rentenanspruch
    genannte Mütterrente) in der Ren-         lichen Krankenversicherung versicher-      bei der Deutschen Rentenversiche-
    tenversicherung vorweisen können.         tes Mitglied einen Beitrag in Höhe von     rung vorweisen könnte. Gegebenen-
    Aber auch Vorzeiten (beispielsweise       15,7 Prozent an die Krankenkasse           falls würde es sich allein zu diesem
    Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes)      (204,10 Euro). Zur Pflegeversicherung       Zweck dort lohnen, einen Rentenan-
    können eventuell zusammen mit             werden (weil kinderlos) noch einmal        spruch zu begründen.
    freiwilligen Beiträgen zu einem Ren-      3,3 Prozent (42,90 Euro) fällig. Unter-

FA Z I T
Verschiedene Abzugsarten führen dazu, dass sich
die in Aussicht gestellte (Brutto-)Rente der Ärztever-
sorgung im Leistungsfall unter Umständen erheblich
schmälert. Das sollte bei der individuellen Vorsorge-
planung bereits in jungen Jahren mit berücksichtigt
werden. Vater Staat hilft beim Vermögensaufbau
durch Steuerfreibeträge für Altersvorsorgeaufwen-
dungen. Diese Steuerentlastung sollte konsequent
für eine Aufstockung der Alterssicherung verwendet
werden, um die Belastungen während der Rentenbe-
zugsphase zu kompensieren. Welche Möglichkeiten
der Aufstockung von Versorgungsabgaben die Ärz-
teversorgung für ihre Mitglieder bereithält, erfahren
Interessierte bei den Mitarbeitenden der Abteilung
Mitglieder und Renten.

Werfen Sie gerne auch einen Blick in unsere Bro-            www.aevwl.de/downloadcenter
schüre „Ärzteversorgung und Steuern – das muss
ich wissen“. Diese finden Sie auf unserer Homepage
im Downloadcenter.

                                                                                                                                  25
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