Willkommen in der - m S - Theodor-Billroth-Schule ...

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Willkommen
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Fabian; 1b (2018)                 Elise; 1b (2018)

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Inhaltsverzeichnis

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Vorwort

   1. Wir stellen uns vor / Kontaktdaten     5
   2. Die ersten Schultage                   6
   3. Materialliste für die erste Klasse     7
   4. Schultüte                              8
   5. Sicherheit                             9
   6. Der Schulweg                           9
   7. (Krankheitsbedingte) Abwesenheit      10
   8. Unterrichtsausfälle                   10
   9. Gut vorbereitet in die Schule         11
 10. Zuhause lernen                         12
 11. Der Elternbeirat stellt sich vor       13
 12. Denkschrift von deinem Kind            14
 13. Der Förderverein stellt sich vor       15
 14. Aufnahmeantrag Förderverein            16

Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Söhnlein | Rektorin
Billrothstr. 16, 90482 Nürnberg
Tel.: 0911 - 54 74 65
verwaltung@theodor-billroth-schule.de
www.theodor-billroth-schule.de

Druck:
Mit freundlicher Unterstützung von
Magoschitz Druck & Kopier Service
Äußere Sulzbacher Str. 52
90491 Nürnberg

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Willkommen in der - m S - Theodor-Billroth-Schule ...
Vorwort

Liebe Eltern unserer Schulanfänger,
die Theodor-Billroth-Schule heißt Sie und Ihr Kind ganz herzlich willkommen. Wir freuen uns, dass
Ihr Sohn/Ihre Tochter unsere Grundschule besuchen wird. Sie als Eltern sind für uns wichtige
Erziehungspartner, mit denen wir für die nächsten Jahre konstruktiv zum Wohle Ihres Kindes
zusammenarbeiten möchten.
Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben,
erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit.
Wir möchten diesem Anliegen nachkommen und Sie im Sinne partnerschaftlicher und
verantwortungsbewusster Zusammenarbeit über einige wesentliche Aspekte der Einschulung Ihres
Kindes informieren.
Die Bedeutsamkeit des Schuleintritts für die weitere Lebensgestaltung des Kindes steht außer
Frage. In den ersten Schulmonaten werden bei Ihrem Kind wichtige Weichen für die
Weiterentwicklung des Selbstkonzeptes gestellt. Erlebt das Kind in dieser Zeit Schule als positiv und
aufbauend, so sind wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Schullaufbahn gelegt.
Gerade im Anfangsunterricht wurden in den letzten Jahren an den Grundschulen wichtige Schritte
in Richtung Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts gesetzt. So wird dem
unterschiedlichen Erfahrungshintergrund und den individuellen Voraussetzungen der Kinder
Rechnung getragen.
Kinder sind, wenn sie in die Schule kommen, keine Lernanfänger. Sie sind kompetente Lernerinnen
und Lerner, die sich durch eigene Aktivität und Erfahrungen bereits viel Wissen angeeignet und
Kompetenzen erworben haben. Gleichzeitig sind sie jedoch Neulinge in der Welt der Schule. Sie
werden mit neuen Herausforderungen konfrontiert, in einer neuen Einrichtung, die sich zum Ziel
setzt, jedes einzelne Kind zu fördern. Schule muss aber auch die festgelegten Bildungsziele
beachten.
Im Rahmen dieses Grundsatzes gibt es für Sie als Erziehungsberechtigte eine Vielzahl individueller
Rechte aber auch Pflichten.
Sie haben das Recht auf Beratung in Fragen der Schullaufbahn und auf Hilfe bei der Wahl der
Bildungsmöglichkeiten durch die Schule sowie ein Recht auf eine möglichst frühzeitige Information
über ein auffallendes Absinken des Leistungsstands und sonstige wesentliche, den Schüler
betreffende Vorgänge. Diese Informationen erhalten Sie in Elternsprechstunden, bei
Elternsprechtagen, Klassenelternabenden oder Elternversammlungen. Darüber hinaus ist uns auch
die Bedeutung des informellen Kontakts durch Veranstaltungen unserer Schule, Elternbriefe und
Gespräche wichtig.
Wir bitten Sie hiermit herzlich, vertrauensvoll mit den Lehrkräften Ihres Kindes zusammen-
zuarbeiten und die vielfältigen Möglichkeiten wahrzunehmen. Bitte haben Sie aber Verständnis
dafür, dass es der KlassenIehrkraft, die ab 7.45 Uhr die Aufsichtspflicht für die Schüler übernimmt,
nicht möglich ist, gleichzeitig ein Gespräch mit Ihnen zu führen. Vereinbaren Sie deshalb bitte vorab
immer schriftlich einen Gesprächstermin.
Ihr Kind ist ab jetzt "schulpflichtig", das bedeutet, dass Sie als Erziehungsberechtigte, die Erfüllung
dieser Schulpflicht unterstützen müssen. Dazu gehört, dafür zu sorgen, dass ihr Kind regelmäßig
und pünktlich am Unterricht teilnimmt und alle verbindlichen Schulveranstaltungen besucht. Dazu
gehört auch, dass Sie sich um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von
der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler zu kümmern haben, wie z.B. die Erledigung
der Hausaufgaben oder die Nutzung des Gesprächsangebots der Schule. So unterstützen sich
Elternhaus und Schule sinnvoll bei der Erziehungsarbeit „unserer“ Kinder.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start ins erste Schuljahr, viel Freude,
Zuversicht und Erfolg!

Das Team der Billrothschule

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1. Wir stellen uns vor | Kontaktdaten

Schulleitung          Stefanie Söhnlein, Rektorin
                      Christina Lahner, Konrektorin

Sekretariat           Claudia Probst
                      (0911) 54 74 65 | Fax: (0911) 54 55 877
                      Mail: verwaltung@theodor-billroth-schule.de
Hausmeister           Detlev Schumacher
                      0173 - 86 39 020

                      Billrothstr. 16
Schulanschrift
                      90482 Nürnberg

Aktuelle Informationen über unserer Schule können Sie gerne unserer Homepage
entnehmen: www.theodor-billroth-schule.de

Wir sind eine musikalische Grundschule:
Es gibt viele musikalische Events und die Kinder
können Streichinstrumente lernen!

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2. Die ersten Schultage Ihres Kindes im Schuljahr 2020/2021

Dienstag, 08. September 2020

      9.00 Uhr     Begrüßung der Kinder und ihrer Verwandten in der Turnhalle
ca.   9.30 Uhr     Kinder gehen mit ihrer Lehrerin und den Eltern ins Klassenzimmer
ca. 10.00 Uhr      Eltern treffen sich zum Empfang beim Elternbeiratsstand im Foyer
ca. 11.00 Uhr      Schulschluss für alle Erstklässler

Mittwoch, 09. September 2020

      8.00 Uhr     Unterrichtsbeginn
                   Bitte leere Schultüte mitbringen, da der Fotograf in die Schule kommt.
                   Schulmaterial beschriftet mit ins Klassenzimmer bringen

Für alle Schulanfänger findet in der ersten Woche ein Gottesdienst statt.
Dazu sind alle Verwandten herzlich eingeladen.
Der genaue Termin wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben!

Der Unterricht endet von Mittwoch, den 09.09.2020, bis einschließlich Freitag, den
11.09.2020, immer um 11.15 Uhr!

                 Der erste Elternabend im Schuljahr 2020/2021
                  findet am Montag, den 14. September 2020,
                                   um 19:00h
                       im jeweiligen Klassenzimmer statt!

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3. Materialliste für die 1. Klasse

Büchertasche mit
3 Schnellheftern aus Plastik, DIN A4 rot, blau, gelb mit Namen
1 Jurismappe mit Namen
2 Schreibheften DIN A4 Lineatur 1, farbig hinterlegt, mit grünem + durchsichtigem Umschlag
1 Schreibheft DIN A5 Lineatur 1, farbig hinterlegt, mit rotem Umschlag
2 Rechenheften DIN A5 mit großen Kästchen für 1. Klasse, mit blauem Umschlag
1 Schlampermäppchen mit Schere, Klebestift und Dosenspitzer
1 Heft DIN A4 Lineatur 4. Klasse, ohne Rand mit rotem Umschlag
Zur Aufbewahrung in der Schule
6 Wachsmalkreiden, gute Qualität, wasserfest
1 Knetgummi-Set in verschiedenen Farben in einer Schachtel
1 Block Tonpapier DIN A4 in verschiedenen Farben
1 Zeichenblock DIN A3 mit losen Blättern
1 Sammelmappe für Zeichnungen DIN A3
1 Malblock DIN A4 ohne Lineatur
Federmäppchen mit
10 Buntstiften, gute Qualität, gelb, orange, rot, blau, grün, braun, rosa, lila, schwarz, weiß
2 Bleistiften NR.2 (evtl. Dreiecksstifte)
1 Folienstift „Extra fein“ S, blau wasserlöslich
1 Radiergummi, 1 kleines Plastiklineal (15 cm)
Schuhschachtel (bunt) mit
1 Malkasten Wasserfarben (12 Farben)
1 Wasserbecher (standfest)
2 Haarpinseln Nr. 6 , Nr. 12
2 dicken Borstenpinseln (Stärke 8 und 16)
1 Malkittel
1 Lappen
Für den Sportunterricht
1 Paar feste Turnschuhe (mit heller Sohle)
Turnhose
T-Shirt, alles in einem Turnbeutel, der in der Schule bleibt

Ganz wichtig: Hausschuhe !
Bitte beschriften Sie alles mit dem Namen Ihres Kindes (auch alle Hefte) und achten Sie
darauf, dass alle Hefte in den richtigen Umschlägen eingebunden sind.
Bringen Sie das Material bitte erst am 2. Schultag mit!
Danke!

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4. Schultüte - einmal anders

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5. Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen verfügt unsere Schule seit Januar 2016 über eine Schließanlage.
Der Haupteingang ist in der Zeit von 7.45 bis 8.10 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihr Kind
nur bis zur Eingangstür des Schulgebäudes und holen es auch dort wieder ab.
Verabschieden Sie sich in jedem Fall vor der Schulhaustür von Ihrem Kind und tragen Sie so
dazu bei, dass schulfremden Personen der Zugang so schwer wie möglich gemacht wird.
Sollte es diesen trotzdem gelungen sein sich Zugang zu verschaffen, trägt diese Maßnahme
dazu bei, dass sie so schnell wie möglich identifiziert werden können!
Übrigens: Ein schulfähiges Kind erkennt man auch daran, dass es seine Büchertasche
und seinen Turnbeutel selbst zur Schule tragen kann!
Ihr Kind kann ab 7.30 Uhr in der Schule betreut werden, wenn Sie uns den Betreuungs-
bedarf schriftlich mitgeteilt haben. Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht zu zeitig auf den
Schulweg, damit es nicht zu lange vor dem Schulhaus warten muss.

6. Der Schulweg

Kinder lernen vieles durch Beobachtung und Nachahmung. Wirken Sie durch Ihr richtiges
Verhalten auf der Straße als Vorbild. Gehen Sie schon vor Schulbeginn mit Ihrem Kind
öfters den Weg zur Schule. Übung erzeugt Sicherheit. Wiederholen Sie, was Ihr Kind noch
nicht sicher beherrscht und bestärken Sie es bei richtiger Verhaltensweise. Wenn Sie auf
das Auto verzichten können, kann das Kind den Weg zwischen Wohnung und Schule selbst
"erobern". Das erweitert seine Eigenständigkeit und ermöglicht ihm wichtige Erfahrungen.
Auf dem gemeinsamen Weg zur Schule können Kinder auch Bekanntschaften mit anderen
Kindern machen und Freundschaften schließen. Außerdem dient es der Gesundheit Ihres
Kindes.
Suchen Sie den sichersten Schulweg, nicht den kürzesten. Nutzen Sie die Hilfen im
Straßenverkehr (Zebrastreifen, Ampeln...) und üben Sie trotz Ampel den Blick in beide
Richtungen vor dem Überqueren der Straße. Überlassen Sie Ihrem Kind die Führung. Das
regt zum Mitdenken an, und Sie merken, wo es noch unsicher ist.
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Regen sollte Ihr Kind helle Bekleidung tragen.
Reflektierende Streifen und Katzenaugen auf Schultaschen werden von den Autofahrern
frühzeitig erblickt. Achten Sie darauf, Ihr Kind morgens pünktlich loszuschicken, damit es
den Schulweg nicht in Eile zurücklegen muss.
Die Kinder sind auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule durch die Unfallversicherung
des Landes versichert. Die Aufsicht obliegt jedoch den Eltern.

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7. (krankheitsbedingte) Abwesenheit vom Unterricht

Als Eltern haben Sie die Pflicht, jede - z.B. krankheitsbedingte - Abwesenheit ihres Kindes
v o r Unterrichtsbeginn, jedoch bis spätestens 8.00 Uhr, der Schule mitzuteilen.
Telefon: 0911-547465 Fax 0911-5455877 Mail: verwaltung@theodor-billroth-schule.de
Dies kann auch in Form entsprechender Mitteilungen durch Geschwister, Nachbarskinder oder
Klassenkameraden geschehen.
Vergessen Sie bitte nicht, bei Veränderungen Ihrer persönlichen Situation z.B. Wechsel der
Arbeitsstelle, Änderung von Telefon- und Handynummern uns umgehend zu informieren. Sind die
Erziehungsberechtigten oder andere mit der Beaufsichtigung der Kinder betrauten Personen nicht
zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles entscheiden, ob es gerechtfertigt ist, die
zuständige Polizeistelle zu verständigen. Wir bitten Sie als Eltern, Ihre genannten Pflichten
gewissenhaft einzuhalten, zumal es sich ja um Ihre Kinder handelt.

Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung (§20 BayScho)
(1) 1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an
einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich
unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2Im Fall fernmündlicher Verständigung ist eine
schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. 3Außerschulische Einrichtungen
der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung sind darüber hinaus in der von der Schule
festgelegten Weise zu unterrichten.
(2) 1Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen
1. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten
      Leistungsnachweises und
 2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen
      oder Zweifel an der Erkrankung bestehen.
2In den Fällen von Satz 1 Nr. 2 kann die Schule auch die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses
verlangen. 3Ein Zeugnis nach den Sätzen 1 und 2 ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem
es verlangt wurde, vorzulegen; wird es nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als
unentschuldigt. 4Ein Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend
gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der
Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
(3) 1Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom
Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. 2Es ist ihnen
ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser
Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben.
Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.

8. Unterrichtsausfälle

Wie in jedem Betrieb kann es auch bei uns, bedingt z.B. durch Erkrankungen, Fortbildungs-
veranstaltungen für Lehrkräfte zu Störungen im Schulalltag kommen,. Unterrichtsausfälle sind die
Folge. Diese werden zunächst von der Schule aufgefangen. Am Tag, an dem erstmalig der
Unterrichtsausfall beispielsweise durch Erkrankung einer Lehrkraft zum Tragen kommt, wird bei
den Eltern telefonisch abgefragt, ob ihr Kind früher nach Hause gehen kann. Wenn dies nicht
möglich ist, wird das Kind schulisch versorgt, so dass es stundenplanmäßig nach Hause kommt.
Eventuelle Verkürzungen des Unterrichts in den folgenden Tagen werden dann immer
vorangekündigt.
Sollten Sie in diesem Fall keine Betreuung für Ihr Kind finden, wenden Sie sich bitte an die
Klassenleitung. Dann kann das Kind bis zum offiziellen Unterrichtsschluss in der Schule bleiben. Für
längerfristige Erkrankungen von Lehrkräften steht in Nürnberg ein Kontingent an Lehrkräften zur
Verfügung, die dann zum Einsatz kommen können.

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9. Gut vorbereitet in die Schule

Nutzen Sie die letzten Monate in der Kita, um das Interesse Ihres Kindes auf Zeichen,
Schrift und Zahlen in der Umgebung zu wecken und es auf die Schule neugierig zu machen.

Dabei sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Soziale Kompetenz
Ihr Kind soll die eigene Meinung freundlich äußern können, aber auch andere Meinungen
akzeptieren und auch andere Vorschläge annehmen können.
Regeln sollen eingehalten werden, so dass ein freundliches Miteinander zu Erwachsenen
und zu Kindern selbstverständlich ist.

Konzentration
Hierbei ist es wichtig über einer Sache bleiben zu können und ein Spiel oder eine Bastelei
bis zum Ende fertig machen zu können.

Selbständigkeit
Den eigenen Namen schreiben zu können ist schön und wichtig. Auch den Geburtstag und
die Adresse zu wissen macht selbständig. Loben Sie Ihr Kind, fördern, aber fordern Sie es
auch! Den Schulweg mit anderen Kindern ohne Erwachsene zu gehen tut gut – üben Sie das
rechtzeitig. Auch Schuhe binden können zeigt, dass Ihr Kind schon ganz schön groß ist.

Das alles ist Mathematik
Zahlen entdecken, etwas abzählen, Würfelspiele spielen, mit Bauklötzen und Legosteinen
etwas bauen oder diese sortieren, Muster legen und malen, beim Backen und Tisch decken
helfen……

Das alles ist Sprache und Schreiben
Interesse an Büchern und Geschichten wecken, vorlesen lassen, zuhören und gemeinsam
nacherzählen, von eigenen Erlebnissen erzählen, aber auch zuhören können, kleine
Gedichte und Reime aufsagen, wissen, dass geschriebene Wörter eine Bedeutung haben

...... das alles ist wichtig und fördert die Motivation und Neugierde Ihres Kindes!

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10. Zu Hause lernen

Hausaufgaben
Die meisten Kinder müssen sich erst an das neue Lernpensum in der Grundschule
gewöhnen. Gelernt werden soll nach dem Rhythmus von Anspannung und Entspannung.
Darum schaffen häufige Pausen, in denen Kinder spielen oder einfach nur trödeln können,
einen Ausgleich zu den Lernphasen. Das Kind braucht genügend Zeit für ausreichende
Bewegung im Freien, wo es sich erholen und spielen kann - allein und mit anderen Kindern.
Fernsehen und Computer sollten nicht die erste Wahl bei der Freizeitgestaltung sein.
Hausaufgaben geben den Eltern Gelegenheit, Einblicke in das schulische Lernen zu
erhalten. Sie sollen aber keine Belastungsprobe für Eltern und Kinder darstellen.

Tipps fürs Lernen zu Hause
ü Nur so viel helfen wie nötig: "Hilf mir, es selbst zu tun!" Das Kind sollte die Aufgaben
    alleine bewältigen können. Wenn es dabei öfters Schwierigkeiten hat, ist ein Gespräch
    mit der Lehrkraft erforderlich.
ü Bleiben Sie während der Hausaufgabe in der Nähe des Kindes, um ihm bei Fragen
    behilflich sein zu können, aber nicht um ihm die Aufgaben abzunehmen.
ü Das Kind sollte stets am selben Arbeitsplatz und möglichst zur gleichen Zeit arbeiten
    können.
ü Finden Sie die tägliche Zeit heraus, in der Ihr Kind besonders Ieistungsfähig ist. Manche
    Kinder müssen nach dem Essen eine Pause machen, während andere ihre
    Hausaufgaben gleich im Anschluss an den Unterricht erledigen möchten.
ü Störquellen wie Radio, Musik, Fernseher sind auszuschalten. Kleinere Geschwister
    sollen das Kind nicht ablenken können.
ü In der ersten Klasse sollte das Kind täglich maximal 30 Minuten dafür verwenden
    müssen. Sprechen Sie mit der Lehrkraft, wenn das Kind täglich lange über den Aufgaben
    sitzen muss.
ü Achten Sie auf die richtige Schreib- und Sitzhaltung und auf eine korrekte Haltung des
    Schreibstiftes.
ü Eine positive Rückmeldung nach Erledigung der Aufgabe stärkt das kindliche
    Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit.

Bitte nicht vergessen:
Das "Lernen lernen" erfordert Zeit fürs Üben und Wiederholen. Eine ausgeglichene
familiäre Atmosphäre mit vielen Gelegenheiten zum selbsttätigen, entdeckenden Handeln
unterstützt diesen Prozess. Wenn beim Kind - trotz vieler unterstützender Maßnahmen -
Belastungserscheinungen durch die Schule auftreten, ist eine Aussprache mit der Lehrkraft
notwendig und eventuell auch der Gang zu Fachleuten geraten. Nehmen Sie die Bedürfnisse
und Sorgen Ihres Kindes ernst, bleiben Sie aber möglichst gelassen und verunsichern Sie
Ihr Kind nicht.

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11. Der Elternbeirat

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in
Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit.

Seine Aufgaben sind:
² Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung
    für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen (Schulgemeinschaft)
² Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren
² Wünsche und Anregungen der Eltern beraten

Aufgaben des Klassenelternsprechers
Der Klassenelternsprecher nimmt die Belange der Eltern der Schüler seiner Klasse
wahr, analog dem Elternbeirat, der die Belange der Eltern der Schüler einer Schule
wahrnimmt:
Ø Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen.
Ø Interesse und Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung
   ihrer Kinder wahren und pflegen.
Ø Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen
   Lehrkräften oder dem Klassenleiter besprechen.
Ø Zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vermitteln; dabei soll vor allem auf
   eine persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden.

Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Klassenelternsprechers, Beschwerden der Eltern
entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen. Stattdessen muss er die Eltern
an die Schulleiterin oder ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.

Der Elternbeirat im Schuljahr 2019/2020:
Vorsitzender: Schultz-Amling, Richard, 4b

1a: Niemann, Steffen
1a: Schultz-Amling, Richard
1b: Furtwängler, Imke
1c: Minartz, Cornelia
2a: nn
2b: König, Roland
2c: Goertz, Elke
3a: Rahnama, Babak
3a: Pflaum, Ulla
3b: Schönegger, Carolin
3c: nn
4a: Welk, Susanne
4b: Nguyen, Ngoc
4c: Taser-Özcan, Askim

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13. Denkschrift von deinem Kind

Ø Sei nicht inkonsequent. Dies verwirrt mich, sodass ich umso mehr
  versuche, wo ich kann, meinen Willen durchzusetzen.
Ø Falle nicht auf meine Herausforderungen herein, wenn ich Dinge sage und
  tue, nur um dich aufzuregen. Denn sonst werde ich versuchen, noch mehr
  solche "Siege" zu erringen.
Ø Tue nichts für mich, was ich selber tun kann. Denn sonst bekomme ich
  das Gefühl, ein Baby zu sein, und ich könnte dich auch weiterhin in meine
  Dienste stellen.
Ø Versuche nicht, mein Benehmen noch während der Aufregung mit mir zu
  besprechen. Aus irgendwelchen Gründen ist mein Gehör zu dieser Zeit
  nicht sehr gut, und meine Mitarbeit ist sogar noch schlechter. Es ist in
  Ordnung, das Erforderliche zu unternehmen, aber lass uns erst später
  darüber reden.
Ø Gib mir nicht das Gefühl, dass meine Fehler Sünden seien. Ich muss
  lernen, Fehler zu machen ohne das Gefühl, dass ich nicht gut bin.
Ø Nörgle nicht. Wenn du es tust, muss ich mich davor schützen, indem ich
  taub erscheine.
Ø Vergiss nicht, dass ich gern Dinge ausprobiere. Ich lerne davon. Bitte
  gewöhne mich daran.
Ø Schütze mich nicht vor unangenehmen Folgen. Es ist nötig, dass ich aus
  Erfahrung lerne.
Ø Beachte meine kleinen Wehwehchen möglichst wenig. Wenn ich zu viel
  Aufmerksamkeit für sie bekomme, kann ich lernen, Vorteile in der
  Krankheit zu sehen.
Ø Glaube nicht, dass es unter deiner Würde ist, dich bei mir zu
  entschuldigen. Eine ehrliche Entschuldigung gibt mir ein überraschend
  warmes Gefühl für dich.
Ø Mach dir keine Sorgen, wenn du nicht allzu viel Zeit für mich hast. Es
  kommt darauf an, wie wir die Zeit, die du hast, miteinander verbringen.
Ø Denke daran, dass ich vom Beispiel mehr lerne als von der Kritik.

                Internat. Study Group Newsletter, übersetzt von Erik Blumenthal, Braunschweig 1985

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13. Der Förderverein stellt sich vor

Liebe Eltern,
der Förderverein der Theodor-Billroth-Schule begrüßt Ihr Kind und Sie recht herzlich an
der Theodor-Billroth-Schule.
Auch wenn er mit 16 Jahren längst kein Grundschulkind mehr ist, bleibt er eine wichtige
Stütze für die Förderung von Bildung und Erziehung an der Schule.
Seit seiner Gründung hat der Verein viele Wünsche und wichtige wie sinnvolle Projekte
der Schule unterstützt und maßgeblich finanziert.
So werden regelmäßig Lernmaterialien, wie z.B. interaktive Tafeln und Experimentier-
kästen auf Anfrage der Schule klassenübergreifend angeschafft und Bücher für die
Schulbücherei erworben. Das Kinderschutzprojekt „Achtung Grenze“ wird durch den
Förderverein unterstützt. Finanziell schwachen Familien wird bei Schullandheimfahrten
und der Anschaffung von Unterrichtsmaterialien geholfen, u.v.m.
Ganz aktuell wurde das Kunstprojekt “Unser Schulhaus soll schöner und kindgerechter
werden“ umgesetzt. Das war nur durch die Finanzierung des Fördervereins möglich.
Alle finanziellen Zuwendungen für die Schule werden über den Verein organsiert, da die
Schule selbst nicht ausreichend über eigene Mittel verfügt und keine Zuwendungen
annehmen darf. Der Verein ist damit die „Kasse“ der Schule und erhält seinerseits alle
Mittel aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Für einzelne Projekte werden dabei auch
Firmenspenden eingeworben.
Alle im Verein tätigen Vorstände und Beiräte sind ausschließlich ehrenamtlich in ihrer
Freizeit tätig, so dass jede Unterstützung zu 100 % der Schule zukommt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im Interesse aller Schüler der Theodor-Billroth-
Schule, soweit Sie noch nicht Mitglied des Vereins sind, diesem beizutreten. Auch
Großeltern, Firmen und jeder andere Interessierte sind herzlich willkommen. Sie
unterstützen mit Ihrer Mitgliedschaft die Schule mit Ihrem Mitgliedsbeitrag und
stärken zugleich die Stimme, mit der der Verein nach außen auftreten kann. Ein
Beitrittsformular liegt bei und kann im Sekretariat der Schule oder bei den Lehrern
abgegeben werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße!

Ihr Vorstand des Fördervereins
Dr. Christian Uhr   Regina Neumüller     Paul Söhnlein      Christine Fischer
1. Vorsitzender     2. Vorsitzende       Schriftführer      Kassiererin

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BEITRITTSERKLÄRUNG
zum Förderverein der Theodor-Billroth-Grundschule Nürnberg e.V. - Billrothstr. 16, 90482
Nürnberg.
Die nachfolgenden Daten werden von der Vereinsverwaltung auf elektronischen Datenträgern
während der Mitgliedschaft gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht!

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Förderverein der Theodor-Billroth-Grundschule
Nürnberg e.V. (bitte alle Felder unbedingt ausfüllen !)

Nachname, Vorname: ........................................................................................

Straße und Hausnummer: ..................................................................................

Postleitzahl und Wohnort: .................................................................................

Geburtsdatum: ....................................................................................................

Telefon: ...............................................................................................................

E-Mail: .................................................................................................................

Jahresbeitrag :                        !      20,00€          !      50,00€         ! 100,00€                 ! …………….€

Firmenmitgliedschaft : ! 100,00€                              ! 150,00 € ! 200,00€                            ! …………….€

Ort, Datum                                                    Unterschrift

SEPA- Lastschriftmandat : Gläubiger-Identifikationsnummer: DE05ZZZ00000663262

                                           Mandatsreferenz:________

Hiermit ermächtige ich den Förderverein der Theodor-Billroth-Grundschule Nürnberg e.V.,
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die durch den Förderverein der Theodor-Billroth-Grundschule Nürnberg e.V. von
meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. (Hinweis: Ich kann innerhalb von acht
Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen).

Kreditinstitut:........................................................................................................

Kontoinhaber:.......................................................................................................

IBAN:.....................................................................................................................

BIC:........................................................................................................................

Ort, Datum                                                    Unterschrift

Spendenkonto : VR Bank Nürnberg ; DE50760606180006480411 ; BIC : GENODEF1N02
Die Mitgliedschaft ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres (30. September) schriftlich kündbar                              16
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