WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim
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BAD DÜRKHEIMER Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 1 44. Jahrgang WOCHE Donnerstag, 01. August 2019 Nr. 31 / 31. Woche Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim TRIFTER KERWE E IM BAD DÜRKH T R BAD DÜRKHEIM F T
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 2 Wichtiges auf einen Blick Stadtverwaltung Bad Dürkheim Tel.: 935-0 Mannheimer Straße 24 Fax: 8485 Internet: www.bad-duerkheim.de Notfallrufe E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de Notruf 110 Polizei 9630 Stadtwerke Bad Dürkheim Tel.: 935-888 Feuerwehr 112 Salinenstraße 36 Fax: 935-814 Krankentransport, Rettungsdienst, Notarzt 19222 Internet: www.sw-duerkheim.de E-Mail: stadtwerke@bad-duerkheim.de Bereitschaftspraxis Bad Dürkheim 19292 oder 116117 Mittwoch 14.00 bis 24.00 Uhr Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Freitag 16.00 bis 24.00 Uhr Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Samstag 08.00 bis 24.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr Sonntag 08.00 bis 24.00 Uhr Sprechstunden außerhalb der Öffnungszeiten nach Verein- An gesetzlichen Feiertagen von 08.00 bis 24.00 Uhr barung Öffnungszeiten der Stadtwerke Zahnärztlicher Notfalldienst Montag bis Donnerstag 08.15 - 12.00 Uhr Samstag, 03.08. und Sonntag, 04.08.2019 und 14.00 - 16.00 Uhr ZÄ Miriam und Kurt Heners, Marktgasse 1, Bad Dürkheim, Freitag 08.15 - 13.00 Uhr Tel.: 06322/65074 Sprechstunden außerhalb der Öffnungszeiten nach Verein- Augenärztlicher Notdienst: 06232-1330 barung Die unter der o.g. Rufnummer anrufenden Notfall-Patienten Öffnungszeiten des Bürgerbüros bekommen dort den jeweiligen diensthabenden Augenarzt Montag und Dienstag 07.30 - 16.00 Uhr mit Namen und Telefonnummer mitgeteilt. Die Rufnummer Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr ist rund um die Uhr besetzt. Mittwoch und Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann erfragt Bürgermeister Christoph Glogger Tel.: 935-100 werden unter Sprechstunde nach Voranmeldung jeden ersten Tel.: 0180-5-258825-67098 (Gebühr netzabhängig) Mittwoch im Monat, ab 17.00 Uhr Der Notdienstplan ist auch über die Internetseite Erste Beigeordnete Judith Hagen Tel.: 935-200 www.lak-rlp.de abrufbar Beigeordneter Karl Brust Tel.: 935-300 Vergiftungsfälle Beigeordneter Kurt Lang Tel.: 935-400 Giftnotrufzentrale Mainz Tel.: 06131 232466 oder 19240 Sprechstunden nach Vereinbarung Krankenhäuser Schiedsmann, Kurt Freund, Tel.: 4844 Evang. Krankenhaus Bad Dürkheim Tel.: 6070 Sprechstunde nach Vereinbarung Kinderklinik St. Anna-Stift, Ludwigshafen Tel.: 0621 57021 Ortsvorsteher: Grethen-Hausen, Rolf Jochum, Tel.: 62603 Tierärztlicher Notfalldienst Sprechstunde nach Vereinbarung Zu erfragen unter der Rufnummer jedes niedergelassenen in der Grundschule Grethen Tierarztes. Am Erdgeschosseingang befindet sich ein Briefkasten Frauenhaus “Lila Villa e.V.” Tel.: 8588 für Post an den Ortsvorsteher und den Ortsbeirat. Hardenburg, Joachim Berger Bürger gegen Tiermissbrauch e. V. Bad Dürkheim Sprechstunde nach Vereinbarung, Tel.: 0160/96853174 Tel.: 6059922 Leistadt, Axel Günther Sprechstunde nach Vereinbarung, Tel.: 979760 Seebach, Günter Eymael Sprechstunde nach Vereinbarung, Tel.: 956977 Ungstein, Andreas Wolf Sprechstunde nach Vereinbarung, Tel.: 0171/6292160 Rufbereitschaftsdienste Stadtwerke Tel.: 935-800 Tel.: 0171/7972224 Impressum Bei Störungen innerhalb der Installation des Gebäudes sind die jeweiligen Installationsfirmen für die Schadensbehebung Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Dürkheim zuständig Herausgeber: Christoph Glogger, Bürgermeister Druck: Druckhaus WITTICH KG Kläranlage Tel.: 61770 Verlag: LINUS WITTICH Medien KG oder Bereitschaftsführer Tel.: 0171/7972224 Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 Bei Rohrverstopfungen auf priv. Grundstücken muss eine (Industriepark Region Trier, IRT) Kanalreinigungsfirma beauftragt werden. Verantwortlich redaktioneller Teil: Christoph Glogger, Bürgermeister Anzeigenteil: Thomas Blees, Produktionsleiter Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags Redaktionsschluss: Zustellung: Einzelstücke sind zu beziehen bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Montag, 12.00 Uhr Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Artikel ist der jeweilige E-Mail Redaktion: amtsblatt@bad-duerkheim.de Verfasser verantwortlich.
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 3 Freitag, 13.9. 2019 Live auf dem SchlagerNachmittag mit dem „Schlager-Trio” und „Mister HE“ – der lebenden Spieluhr moderiert von Frank Mignon. Um 15 Uhr im Festzelt Hamel (Einlass ab 12:30 Uhr) Eintritt 8 Euro Veranstalter: Stadt Bad Dürkheim Vorverkauf: Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Dürkheim Mannheimer Str. 24, Tel. 06322 935-0 Tourist Information Bad Dürkheim, Kurbrunnenstr. 14, Tel. 06322 935-140
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 4 Inhalt (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung S. 2 Wichtiges auf einen Blick vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestim- S. 4 - 10 Amtliche Bekanntmachungen mungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. S. 10 - 13 Die Stadtverwaltung informiert S. 13 Alters- und Ehejubiläen (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu S. 13 - 14 Gottesdienste § 27 GemO des Stadtrates, eines Ausschusses, eines Orts- S. 14 Jugend- und Kinderbüro beirates oder Beirates für Migration und Integration werden S. 14 - 15 Kulturbüro abweichend von Absatz 1 in der durch den Stadtrat durch S. 15 - 16 Musikschule Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern S. 16 - 17 Nachrichten für das Gemeindeleben eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 be- S. 17 - 19 Offene Kreativ-Werkstatt stimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der S. 19 - 20 Pfalzmuseum Stadtrat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung S. 20 Salinarium die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich S. 20 - 21 SCHLARB-Bibliothek bekanntzumachen. S. 21 Senioren S. 21 - 25 Soziale Einrichtungen (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen ande- S. 25 - 27 Soziale Stadt rer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntma- S. 27 - 29 Stadtbücherei chungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unauf- S. 29 Stadtmuseum schiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch S. 29 Tourist Information öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich S. 29 - 34 Veranstaltungen nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen S. 34 - 47 Volkshochschule in der Kvhs Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntma- chung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern Amtliche Bekanntmachungen nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. §2 Ortsbezirke Berichtigung der Hauptsatzung der Stadt Bad Dürkheim vom 25.06.2019, bekannt gemacht im (1) Es werden folgende fünf Ortsbezirke gebildet: Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim 1. L e i s t a d t aus dem Gebiet der ehemaligen Gemein- vom 11.07.2019 de Leistadt einschließlich der Grundstücke Pl.Nrn. Bei der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung ist 2859/5, 2859/4, 2859/6, 3278/1, 3279/1 und 2814/4, ein Fehler unterlaufen: In § 12 Absatz 3 wurde versehentlich ein Absatz eingefügt, der zwar im Stadtrat beantragt, dann 2. U n g s t e i n aus dem Gebiet der ehemaligen Gemein- aber abgelehnt worden war. de Ungstein, Nachfolgend wird daher die Hauptsatzung in der beschlos- 3. H a r d e n b u r g aus dem Gebiet der ehemaligen senen Form bekanntgemacht. Gemeinde Hardenburg zuzüglich der Wohnplätze Er- lenbach, Glasbachtal, Isenach, Jägertal, Kirschtal und HAUPTSATZUNG Saupferch, der Stadt Bad Dürkheim 4. G r e t h e n - H a u s e n aus dem Gebiet der ehema- vom 25.06.2019 ligen Gemeinde Grethen-Hausen zuzüglich der Wohn- Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2019 auf Grund plätze Eppental und Schlangental, Fünfguldenberg, der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 Gaistal und Limburg, und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemein- deordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über 5. S e e b a c h umgrenzt von folgenden Straßenzügen: die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter Karl-Räder-Allee, Hochzeitspfad, Langer Wingert, Holz- (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsver- weg ab ordnung in den jeweils aktuell gültigen Fassungen die folgen- Einmündung Auf der Wacht westlich, Auf der Wacht, de Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht Seebacher Straße ab wird: Einmündung Krähhöhlenweg westlich, Krähhöhlenweg, §1 Dammweg, Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Nolzeruhe, Guck ins Land, Martin-Butzer-Straße, Bgm.- (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen im Dr.-Dahlem-Straße Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim. und Hammelstalstraße. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse „http://www.bad-duerkheim. (2) Die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte wird auf sieben de“. festgelegt. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene (3) Der Ortsbeirat hat die Belange des Ortsbezirks zu wahren Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 und die Gemeindeorgane (Stadtrat und Bürgermeister) durch durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Stadtverwal- Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Er tung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden be- hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm vom kannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort Stadtrat oder vom Bürgermeister vorgelegt werden. (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätes- (4) Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Orts- tens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche bezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. hören, insbesondere bei folgenden Angelegenheiten: Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werkta- ge. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der 1. Entwurf des Haushaltsplanes, soweit es sich um Ansät- Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, ze für den Ortsbezirk handelt, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen wer- 2. Raumordnung und Stadtplanung, soweit der Ortsbezirk den kann. berührt wird,
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 5 3. Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen, tersklasse 14 bis 18 und für die Altersklasse 19 bis 27. Tagt der Ausschuss als Schulträgerausschuss, hat der 4. Erstmalige Herstellung und Ausbau der Gemeindestra- Vertreter der Lehrer der Grundschulen und der Vertreter ßen und Wirtschaftswege einschließlich der Straßenbe- der gewählten Elternvertretung der Grundschulen Stimm- leuchtung, recht. 5. Organisation und Durchführung von Kerwe- und sonsti- Tagt der Ausschuss in Angelegenheiten, die den Sport gen Veranstaltungen im Ortsbezirk. betreffen, hat der Vertreter des Stadtsportverbandes Stimmrecht. Darüber hinaus kann der Stadtrat dem Ortsbeirat bestimmte Tagt der Ausschuss in Angelegenheiten, die Jugendliche Aufgaben von Fall zu Fall zur selbstständigen Entscheidung oder junge Erwachsene betreffen, hat ein Vertreter der übertragen, wenn dadurch die Einheit der Stadtverwaltung Jugendvertretung Stimmrecht. nicht gefährdet wird. (8) Umwelt und Nachhaltigkeit werden als Querschnittsthe- §3 men behandelt. Ältestenrat des Stadtrates §5 Aufgaben des Haupt-, Finanz- und (1) Grundsatzfragen und Angelegenheiten von besonderer Wirtschaftsförderungsausschusses Bedeutung können vom Ältestenrat beraten werden, bevor eine Beratung in den Ausschüssen oder dem Stadtrat erfolgt. (1) Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat alle Selbstverwaltungsangelegenheiten vorzuberaten, (2) Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus dem Bürger- über die der Stadtrat zu entscheiden hat, so weit nicht ande- meister, den Beigeordneten und den Vorsitzenden aller im re Ausschüsse zuständig sind (§§ 5 -13). Stadtrat vertretenen Fraktionen. (2) Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (3) Die Einberufung des Ältestenrates erfolgt durch den Bür- hat mittelfristige und langfristige Planungen, das Investiti- germeister, der auch den Vorsitz führt. onsprogramm und Projekte größerer Bedeutung, Aufgaben §4 der Wirtschaftsförderung sowie internationale Beziehungen Ausschüsse des Stadtrates wie Städtepartnerschaften und -patenschaften, zu erörtern. Des Weiteren hat der Ausschuss alle Angelegenheiten der (1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse: örtlichen Wirtschaftsförderung vorzuberaten und Vorschläge 1. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur der Stadt zu erarbeiten. 2. Bau- und Entwicklungsausschuss, (3) Dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsaus- 3. Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten, schuss wird übertragen die Beschlussfassung über: 4. Rechnungsprüfungsausschuss, 1. die Vergabe von Aufträgen nichtbaulicher Art ab 30.000,00 EUR, so weit nicht der Bau- und Entwick- 5. Werksausschuss, lungsausschuss zuständig ist, 6. Ausschuss für Tourismus, 2. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken mit 7. Wurstmarkt- und Festausschuss, einem Wert von über 5.000,00 EUR bis unter 50.000,00 EUR, die Bestellung von Erbbaurechten mit einem Jah- 8. Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss, reserbbauzins von über 500,00 EUR bis 3.000,00 EUR, 9. Kulturausschuss. die Belastung von Grundstücken Dritter zu Gunsten der Stadt und die Belastung städtischer Grundstücke, (2) Die Ausschüsse haben 18 Mitglieder. (3) Die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsför- 3. die endgültige Niederschlagung oder den Erlass von An- derungsausschusses werden aus der Mitte des Stadtrates sprüchen ab 3.000,00 EUR, gewählt. 4. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen (Aus- (4) Die weiteren Ausschüsse werden aus Mitgliedern des gaben) Aufwendungen oder Auszahlungen von über Stadtrates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bür- 5.000,00 EUR bis unter 50.000,00 EUR, gern der Stadt gewählt. Mindestens die Hälfte dieser Aus- 5. die Angelegenheiten der örtlichen Stiftungen, schussmitglieder soll Mitglied des Stadtrates sein; entspre- chendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. 6. die Genehmigung von Verträgen mit dem Bürgermeis- (5) Der Ausschuss für Tourismus hat 18 Mitglieder, darun- ter und den Beigeordneten bis zu einem Wert von ter je ein Vertreter der Spielbank, des Weines, des Handels/ 3.000,00 EUR im Einzelfall, Gewerbes, der Hotels/Gaststätten und des Gesundheitswe- 7. die Verfügung über sonstiges Gemeindevermögen und sens. die Hingabe von Darlehen mit einem Wert von über (6) Der Werksausschuss und der Rechnungsprüfungsaus- 5.000,00 EUR bis unter 50.000,00 EUR, schuss haben jeweils 10 Mitglieder. 8. die Zustimmung zur Begründung von Mitgliedschaften in (7) Der Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss hat 18 Mit- Verbänden, Institutionen und Vereinen, glieder. Nachfolgend genannte Vertreterinnen und Vertreter nehmen ergänzend mit beratender Stimme teil: 9. die Bewilligung aller freiwilligen Leistungen – soweit nicht der Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss zuständig 1. ein Vertreter der Lehrer der städtischen Grundschulen, ist – von über 3.000,00 EUR bis zu 8.000,00 EUR im Ein- 2. ein Vertreter der gewählten Elternvertreter der städtischen zelfall, Grundschulen, 10. die Neuaufnahme von Krediten (Umschuldung = Ge- 3. ein Vertreter der Leiter/innen der städtischen Kinderta- schäft der laufenden Verwaltung), gesstätten, 11. die Ernennung der Beamtinnen und Beamten des ge- 4. ein Vertreter der gewählten Elternvertreter der städtischen hobenen Dienstes bis Besoldungsgruppe A 10, die Ent- Kindertagesstätten, lassung der Beamten auf Probe dieser Laufbahngruppen gegen deren Willen, die Einstellung und Eingruppierung 5. ein Vertreter des Stadtsportverbandes, der dem gehobenen Dienst vergleichbaren Arbeitnehmer 6. die beiden Vertreter der Jugendvertretungen für die Al- sowie die Kündigung gegen deren Willen,
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 6 12. Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Sin- §7 ne § 16 b GemO, Aufgaben des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten 13. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren so- wie der Abschluss von Vergleichen (ab einem Streitwert (1) Der Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten von 10.000,00 EUR); hat alle weinbaulichen, landwirtschaftlichen und forstwirt- die Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehel- schaftlichen Angelegenheiten vorzuberaten, über die der fen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung ist Angelegen- Stadtrat zu entscheiden hat, insbesondere die Wirtschafts- heit des Bürgermeisters, pläne der städtischen Forsten, die Forsteinrichtungswerke und die Änderung des Flächennutzungsplanes, soweit wein- 14. die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoring- baulich oder landwirtschaftlich genutztes Gelände für eine leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zu- andere Nutzungsart vorgesehen ist. Er kann Projekte erör- wendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne tern, die zu einem umweltbewussten Verhalten der Stadt und Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponso- ihrer Einwohner beitragen. ringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zu- wendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer (2) Dem Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten Wertgrenze von 5.000,00 EUR im Einzelfall; wird übertragen die Beschlussfassung über: die Entscheidung gemäß Satz 1 Nr. 14 hinsichtlich der 1. die Überwachung der Wirtschaftsführung in den städti- Vermittlung und der Annahme von Sponsoringleistun- schen Forsten, gen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendun- gen erfolgt im Falle von Kleinbeträgen bis unter 1.000,00 2. die Entscheidung über grundsätzliche Fragen des Wege- EUR je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbunde- baus, der Gewässer- und Grünbestandspflege, nen Beschluss, 3. Information über Planungen und Projekte der Weinwer- 15. die Entscheidung über Anträge zur Vergabe der Förder- bung. mittel aus dem Sozialfonds Hundt nach den bestehen- §8 den Richtlinien. Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses §6 Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresab- Aufgaben des Bau- und Entwicklungsausschusses schluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde mit allen (1) Der Bau- und Entwicklungsausschuss hat alle Selbstver- Anlagen sowie die Führung der Haushaltswirtschaft (§§ 110 waltungsangelegenheiten vorzuberaten, soweit es sich um Abs. 1, 112 Abs. 1 GemO) und erarbeitet eine Empfehlung Aufgaben der Raumordnung, der Stadtplanung und Land- an den Stadtrat zur Entlastung des Bürgermeisters und der schaftsplanung handelt, sowie alle Maßnahmen zu deren Beigeordneten (§ 114 GemO). Umsetzung (Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Stadtsanie- §9 rung und Dorferneuerung usw.) über die der Stadtrat zu ent- Aufgaben des Werksausschusses scheiden hat. Der Werksausschuss nimmt die nach der Eigenbetriebsver- (2) Dem Bau- und Entwicklungsausschuss wird übertragen ordnung und der Betriebssatzung für die Stadtwerke über- die Beschlussfassung über: tragenen Aufgaben wahr. 1. die Erteilung des Einvernehmens nach Die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverord- a) §§ 31 Abs. 2, 36 BauGB, nung bleiben unberührt. b) §§ 33, 34 und 36 BauGB, soweit städtebauliche Be- § 10 lange beeinträchtigt werden können oder das geplan- Aufgaben des Ausschusses für Tourismus te Bauvolumen 1500 m³ überschreitet (Bauvolumen unter 1500 m³ ohne Beeinträchtigung städtebaulicher (1) Der Ausschuss für Tourismus hat alle den Tourismus Belange = Geschäft der laufenden Verwaltung), betreffenden Angelegenheiten vorzuberaten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. c) §§ 35 und 36 BauGB (Erteilung des Einvernehmens zu Einfriedungen im Außenbereich und zu baulichen An- (2) Der Ausschuss für Tourismus hat mittelfristige und lang- lagen bis 50 m³ umbauten Raum = Geschäft der lau- fristige Planungen und Projekte auf touristischem Gebiet so- fenden Verwaltung), wie die Zusammenarbeit mit Dritten zu erörtern. 2. Beteiligung an der Bauleitplanung der Nachbarkommu- § 11 nen gemäß § 2 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB, Aufgaben des Wurstmarkt- und Festausschusses 3. die Versagung von Sanierungsgenehmigungen nach §§ (1) Der Wurstmarkt- und Festausschuss hat alle den Wurst- 144, 145 BauGB (Erteilung von Sanierungsgenehmigun- markt und sonstige Feste betreffenden Angelegenheiten vor- gen = Geschäft der laufenden Verwaltung), zuberaten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. 4. die Planung von baulichen Anlagen und öffentlichen Ein- (2) Dem Wurstmarkt- und Festausschuss wird übertragen die richtungen, so weit nicht wegen der Bedeutung des je- Beschlussfassung über: weiligen Projektes der Stadtrat zuständig ist, 1. grundsätzliche Fragen, die den Wurstmarkt und sonsti- 5. die Vergabe von Aufträgen baulicher Art ab 50.000,00 ge Feste betreffen, EUR sowie die Vergabe von Aufträgen nichtbaulicher Art, 2. die allgemeinen Zulassungsbedingungen, soweit es die Beschaffung von Geräten oder Fahrzeugen für den Baubetriebshof betrifft, ab 30.000,00 EUR, 3. die Auswahl der Geschäfte, der Ausschankbetriebe und der Feuerwerke für den Wurstmarkt 6. die Vergabe von Aufträgen für Architekten und Ingenieur- (Die Auswahl der Geschäfte bei allen anderen Festen gilt leistungen ab 30.000,00 EUR, als Geschäft der laufenden Verwaltung.) 7. die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Stadtbildpfle- 4. den Ausschluss von Betrieben. gefonds, § 12 8. Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Stadt- Aufgaben des Sozial-, Sport- und sanierung. Schulträgerausschusses
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 7 (1) Der Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss hat alle so- Dienstreise. Das Sitzungsgeld beträgt 35,00 EUR zialen, sportlichen und schulischen Angelegenheiten vorzu- für jede Sitzung; das Sitzungsgeld für die Teilnahme beraten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. an Sitzungen des Stadtrates sowie des Bau- und (2) Der Ausschuss hat grundsätzliche Fragen im sozialen und Entwicklungsausschusses beträgt 50,00 EUR, sportlichen Bereich, der Seniorenbetreuung sowie der Kin- der- und Jugendförderung zu erörtern. 3. einem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktions- sitzungen in Höhe von 35,00 EUR für jede Sitzung. (3) Dem Ausschuss wird übertragen die Beschlussfassung Die Zahl der Sitzungen, für die eine Entschädigung über: gewährt werden kann, darf jährlich das Zweifache 1. die Bewilligung von Zuschüssen nach Ziffer 10 der der Zahl der Ratssitzungen nicht übersteigen. Sportförderrichtlinien (bis 3.000,00 EUR = Geschäft der Abweichend von Nr. 1 beträgt der monatliche Grundbetrag laufenden Verwaltung), für Fraktionsvorsitzende 100,00 EUR. 2. die Festsetzung der Verwaltungspauschale für Jugend- Der Jahresbetrag des monatlichen Grundbetrags wird um 50 verbände gemäß Ziffer 3.1 der Jugendförderrichtlinien. v.H. gekürzt, wenn das Ratsmitglied an mindestens der Hälf- te der in diesem Jahr statt gefundenen Stadtratssitzungen (4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der Satzung für ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von der das Jugend- und Kinderbüro Bad Dürkheim nehmen weite- Teilnahme ausgeschlossen war. re Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen entspre- chend der Satzung für das Jugend- und Kinderbüro mit be- (2) Ein Sitzungsgeld nach Abs. 1 Nr. 2 erhalten auch die in die ratender Stimme teil. städtischen Ausschüsse gewählten Nichtratsmitglieder oder ihre Stellvertreter. (5) Der Ausschuss hat in seiner Funktion als Schulträgeraus- schuss alle die Schulen betreffenden Angelegenheiten vor- Die Mitglieder der Ortsbeiräte und die Mitglieder des Beira- zuberaten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. Dies gilt tes für Migration und Integration erhalten für die Teilnahme insbesondere bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von an den Ortsbeiratssitzungen bzw. an den Sitzungen des Bei- Schulen. Er hat grundsätzliche Fragen der gesamten Schul- rates für Migration und Integration ein Sitzungsgeld in Höhe konzeption in der Stadt Bad Dürkheim zu erörtern. von 20,00 EUR. (6) Der Ausschuss berät alle den Sport betreffenden Angele- Die Zahl der Sitzungen des Beirates für Migration und Integ- genheiten vor, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. Dies ration für die eine Entschädigung gewährt werden kann, darf gilt insbesondere bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten jährlich die Zahl der Ratssitzungen nicht übersteigen. der Sportstätten und bei Zuschüssen im Rahmen der Sport- Neben der Entschädigung nach Absatz 1 wird nachgewiese- förderrichtlinien. ner Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeit- § 13 nehmern auch die entgangenen tarifvertraglichen und frei- Aufgaben des Kulturausschusses willigen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbst- (1) Der Kulturausschuss hat alle kulturellen Angelegenheiten ständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall vorzuberaten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. in Höhe von 18,00 EUR pro Stunde vor 17:00 Uhr. (2) Der Kulturausschuss hat mittelfristige und langfristige (3) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen am gleichen Tag Planungen und Projekte auf kulturellem Gebiet sowie die Zu- werden mehrere Sitzungsgelder gewährt, wenn sammenarbeit mit Dritten zu erörtern. a) eine der Sitzungen eine Fraktionssitzung ist oder (3) Der Kulturausschuss begleitet die Ausgestaltung des städtischen Kulturprogramms. Ferner ist er anzuhören, wenn b) die erste Sitzung am Vormittag und die zweite Sitzung am der Stadt Kunstwerke geschenkt werden sollen. Nachmittag (ab 13.00 Uhr) stattfindet. § 14 (4) Die Aufwandsentschädigung ist vierteljährlich nachträg- Beigeordnete lich und längstens bis Ende des Monats zu zahlen, in dem (1) Die Zahl der Beigeordneten beträgt drei. das Mandat endet. (2) Die Beigeordneten sind ehrenamtlich tätig. (5) Neben der Entschädigung nach den Absätzen 1 und 2 werden keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und (3) Es werden vier Geschäftsbereiche gebildet. Sitzungsort erstattet. § 15 § 17 Klimaschutzbeirat Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten (1) Es wird ein Klimaschutzbeirat eingerichtet. (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Ver- (2) Das Nähere, wie die Zuständigkeit, die Aufgaben oder die tretung des Bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Zusammensetzung, wird in einer Satzung geregelt. Höhe der Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 § 16 KomAEVO zuzüglich erhöht um ein Drittel gemäß § 13 Abs. 1 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder, Mitglieder Satz 3 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Bürgermeisters von Ausschüssen, Ortsbeiräten und des Beirates für nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für Migration und Integration jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags (1) Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der notwen- gemäß Satz 1. digen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Auf- Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als wendungen, die mit der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die verbunden sind, eine Aufwandsentschädigung. Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 ge- Die Entschädigung wird gewährt in Form währte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. 1. eines monatlichen Grundbetrages in Höhe von (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Ge- 50,00 EUR, schäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Auf- 2. einem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen wandsentschädigung in Höhe von 50 % der Aufwandsent- des Stadtrates, eines Ausschusses, eines Arbeits- schädigung gemäß Absatz 1 Satz 1. kreises, an einer Ortsbesichtigung oder an einer
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 8 (3) Werden die Sätze des § 12 KomAEVO geändert, ändert 5. der Feuerwehrangehörige für die Alarm- und Ein- sich die Aufwandsentschädigung vom Zeitpunkt des Inkraft- satzplanung und für die Bedienung, Wartung und tretens der Änderungsverordnung an entsprechend. Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel. (4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die (3) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt: Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Stadt 1. für den ehrenamtlichen Wehrleiter 100 v.H. des getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kran- Höchstsatzes nach § 10 Abs. 1 der Feuerwehr-Ent- ken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Auf- schädigungsverordnung, wandsentschädigung nicht angerechnet. 2. für den ständigen Vertreter des Wehrleiters 75 v.H. § 18 des Höchstsatzes nach § 10 Abs. 1 der Feuerwehr- Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher Entschädigungsverordnung, (1) Die Ortsvorsteher erhalten eine Aufwandsentschädigung. 3. für die Ausbilder 45,00 EUR, Diese beträgt 80 % der Aufwandsentschädigung, die ein 4. für die Jugendfeuerwehrwarte 100 v.H. des Höchst- Ortsbürgermeister nach der Einwohnerzahl des Ortsbezirks satzes nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Entschädi- gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO erhalten würde. gungsverordnung, (2) Stellvertretende Ortsvorsteher, die den Ortsvorsteher in- 5. für die ehrenamtlichen Gerätewarte 100 v.H. des nerhalb eines Monats insgesamt länger als drei Tage vertre- Höchstsatzes nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Ent- ten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe schädigungsverordnung, wie der Ortsvorsteher entsprechend der für die Beigeordne- 6. für den Feuerwehrangehörigen, der mit der Alarm- ten geltenden Bestimmungen (§ 17 Abs. 1). und Einsatzplanung betraut ist, 75 v.H. des Höchst- (3) § 17 Abs. 4 gilt entsprechend. satzes nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Entschädi- gungsverordnung, § 19 Aufwandsentschädigung 7. für die Feuerwehrangehörigen, die mit der Bedie- der oder des Vorsitzenden des Beirates für Migration nung, Pflege und Wartung der Informations- und und Integration Kommunikationsmittel betraut sind, den Mindest- betrag nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Entschädi- (1) Die oder der Vorsitzende des Beirates für Migration und gungsverordnung. Integration erhält eine Aufwandsentschädigung. Diese be- trägt 10 v. H. der Aufwandsentschädigung, die eine ehren- (4) Werden die Sätze der §§ 10, 11 Feuerwehr-Entschädi- amtliche Ortsbürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Orts- gungsverordnung geändert, ändert sich die Aufwandsent- bürgermeister nach der Einwohnerzahl der ausländischen schädigung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ände- Einwohnerinnen und Einwohner, wozu auch Staatenlose rungsverordnung entsprechend. zählen, gemäß § 12 KomAEVO erhalten würde. Diese Regelung gilt nicht für die Sätze in Absatz 3 Nummern 3, 5, 6 und 7. (2) Stellvertretende Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration, die die Vorsitzende oder den Vorsitzen- (5) Zur Abgeltung des persönlichen Aufwandes für angeord- den innerhalb eines Monats insgesamt länger als drei Tage nete Einsätze erhalten die Feuerwehrangehörigen eine pau- vertreten, erhalten für die gesamte Zeit der Vertretung eine schale Aufwandsentschädigung von je 13,00 EUR/Monat. Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für Vertretungen bis (6) Für Brandsicherheitswachen, die über die festgelegten zu einem Monat 50 v. H. und für Vertretungen von mehr als Pflichtstunden hinausgehen, erhalten die Feuerwehrangehö- einem Monat 100 v. H. der Aufwandsentschädigung der oder rigen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € pro des Vorsitzenden. Stunde. (3) Werden die Sätze nach § 12 der KomAEVO geändert, (7) Die nicht selbständigen Feuerwehrangehörigen erhalten ändert sich die Aufwandsentschädigung vom Zeitpunkt des bei Besuch mehrtägiger Fortbildungsveranstaltungen eine Inkrafttretens der Änderungsverordnung an entsprechend. Entschädigung entsprechend der selbstständigen Feuer- wehrangehörigen von 128,00 EUR/Tag oder 640,00 EUR/ (4) § 17 Absatz 4 gilt entsprechend. Woche. (5) Kommt die Wahl eines Beirates für Migration und Inte- (8) § 17 Abs. 4 gilt entsprechend. gration nicht zustande und wird an dessen Stelle vom Bür- germeister ein(e) Migrations- und Integrationsbeauftragte(r) § 21 berufen, erhält diese(r) eine Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung der beträgt 50 v.H. der Aufwandsentschädigung, die eine Vorsit- ehrenamtlichen Standesbeamten zende/ein Vorsitzender des Beirates für Migration und Integ- (1) Die ehrenamtlichen Standesbeamten erhalten zur Abgel- ration nach dieser Satzung erhalten würde. tung ihrer notwendigen baren Auslagen und sonstigen per- § 20 sönlichen Aufwendungen für jede Eheschließung, die sie vor- Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige nehmen, eine pauschalierte Aufwandsentschädigung. Diese beträgt 80 € für die erste Eheschließung sowie jeweils 50,00 (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der EUR für jede weitere Eheschließung, die sie an einem Tag sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Feuer- vornehmen. wehrangehörigen eine Entschädigung nach Maßgabe der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung und der Absätze 2 (2) Die gezahlte Aufwandsentschädigung unterliegt der Ein- bis 5. kommensteuerpflicht. Für eine ordnungsgemäße Versteu- erung ist der ehrenamtliche Standesbeamte selbst verant- (2) Eine Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehr-Ent- wortlich. schädigungsverordnung erhalten: § 22 1. der Wehrleiter und sein ständiger Vertreter, In-Kraft-Treten 2. die Ausbilder, (1) Die Hauptsatzung tritt am 02.08.2019 in Kraft. 3. die Jugendfeuerwehrwarte, (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 24.06.2014, in der 4. die ehrenamtlichen Gerätewarte, Änderungsfassung vom 01.01.2018 außer Kraft.
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 9 Bad Dürkheim, den 01.08.2019 III. gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mög- lichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Zim- Hinweis: mer 1.07/1.08, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Ver- eingereicht werden. letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der Gemeinde- Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 09. Septem- ordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Be- ber 2019, 18.00 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- men gelten. IV. Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Dies gilt nicht, wenn Wählbarkeit können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Dürk- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- heim, Zimmer 1.07/1.08, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad zungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Dürkheim erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünf- die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- te und Hilfestellungen zur Verfügung. den sind, oder V. 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge ein- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder gereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zuge- jemand die Verletzung der Verfahrens- oder lassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Formvorschriften gegenüber der Stadtverwal- Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. tung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird bis spätestens die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend zum 15. Oktober 2019 bekannt gegeben. gemacht hat. Bad Dürkheim, den 25.07.2019 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge- gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister als Wahlleiter macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. Bekanntmachung des Wahlleiters 6 GemO). zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahl- Bad Dürkheim, den 01.08.2019 berechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Ein- gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister wohner und der deutschen Einwohnerinnen und Einwoh- ner mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis Bekanntmachung des Wahlleiters I. über den Wahltag des Beirats Am Sonntag, dem 27. Oktober 2019, findet die Wahl des Bei- rats für Migration und Integration der Stadt Bad Dürkheim für Migration und Integration statt. und Aufforderung zur Einreichung II. von Wahlvorschlägen Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Ein- I. wohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat den Wahltag für die Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bad Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden Dürkheim auf können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis Sonntag, den 27. Oktober 2019 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Wahlamt, Zimmer 1.07/1.08, beantragen. festgelegt. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Zur Vorbereitung der vorgesehenen Wahl des Beirates für Mi- Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahl- gration und Integration, lade ich zur Einreichung von Wahl- berechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche vorschlägen ein. Staatsbürgerschaft erworben haben Gewählt werden 6 Beiratsmitglieder. Die Wahlvorschläge a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach können bis zu 12 Personen umfassen. § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, II. b) durch Einbürgerung, Jede(r) Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einer c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder oder mehreren Bewerberinnen oder einem oder mehreren d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsange- Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl (I.) einreichen; die hörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Bewerberin oder der Bewerber kann sich auch selbst vor- Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach schlagen. In diesem Rahmen können auch Vereine, Verbän- § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, de oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. (Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund), nicht von Amts Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis von der oder dem Vorschlagenden zu unterzeichnen. der Stadtverwaltung Bad Dürkheim beantragen. Im Wahlvorschlag sind die oder der Vorschlagende (Name, III. Vorname, Anschrift) und die Vorgeschlagenen (Name, Vor- Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen name und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Mi- weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung der Vor- grationshintergrund können ihre Eintragung in das Wähler- geschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich sind. verzeichnis Dies gilt auch im Falle der Einreichung von Wahlvorschlägen durch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie bis zum Sonntag, dem 06. Oktober 2019, politische Parteien und Wählergruppen. Die Vorschlagenden stellen sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim beantragen. Antrags- Datenschutzinformation zur Zustimmungserklärung zur Wahl vordrucke können Sie beim Wahlamt, Zimmer 1.07/1.08 er- des Beirates für Migration und Integration gegeben werden. halten. Bei dem genannten Termin handelt es sich um keine Ausschlussfrist.
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 10 IV. Meldung der Wein- und Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn Traubenmostbestände keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewer- Meldung der oenologischen Verfahren ber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder Letzter Abgabetermin: 7. August 2019 des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht, wird spätestens bis 15. Oktober 2019 bekanntgege- Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle ben. natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die ge- Bad Dürkheim, den 23.07.2019 werbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbei- gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister als Wahlleiter ten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: Einberufung eines Nachfolgers in den 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, Ortsbeirat Ungstein 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Herr Andreas Wolf wurde zum Ortsvorsteher gewählt und Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, kann deshalb sein Ortsbeiratsmandat kraft Gesetz nicht an- 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Trauben- nehmen. most, In dem Wahlvorschlag der CDU ist Herr Christian Keller auf- soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand grund der von ihm bei der Kommunalwahl 2019 erreichten von mindestens 10.000 Liter verfügen. Stimmenzahl als Nachfolger verzeichnet. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sekt- Herr Christian Keller hat sein Mandat angenommen. grundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbe- Bad Dürkheim, den 08.07.2019 trieben lagert (Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom gez. Verfügungsberechtigten nachzuweisen. Christoph Glogger II. Meldung der oenologischen Verfahren Bürgermeister als Gemeindewahlleiter Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürli- chen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein er- zeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Wein- erzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Ver- Teilerneuerung der B 37 und der B 271 von einfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. der B 37 Pfeffingen bis Ungstein Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Name Stadt Bad Dürkheim Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht ver- Straße Mannheimer Str. 24 pflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung PLZ, Ort 67098 Bad Dürkheim der oenologischen Verfahren unterliegen. Telefon +49 6322935-240, Fax +49 63229352-46 Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, E-Mail stadtbauamt@bad-duerkheim.de Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den Internet www.bad-duerkheim.de weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Rheinland-Pfalz erhältlich. Registrierte Nutzer können die Vergabenummer SBD-2019-0003 Meldungen auch online über das WeinInformationsPortal er- Art der Leistung: Asphaltarbeiten statten (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen spätestens Umfang der Leistung: Fräsen einzelner Schichten des bi- bis zum 7. August 2019 eingegangen sein. tuminös gebundenen Oberbaus Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert ha- ca. 9.800 m² inkl. den dazugehöri- ben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitions- gen Nebenarbeiten förderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Herstellen der Verkehrsflächen in Asphaltbauweise ca. 9.800 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen m² inkl. den dazugehörigen Nebenarbeiten bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig Bankettarbeiten ca. 1.350 m inkl. den dazugehörigen Neben- auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfra- arbeiten gen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verkehrsführung und Umleitungsstrecke aufstellen und un- Verfügung. terhalten Angleichungen, Neuverlegung und Austausch von schadhaf- ten Pflaster-, Bordsteinen, Rinnenplatten inkl. den dazuge- Die Stadtverwaltung informiert hörigen Nebenarbeiten Austausch von Schachtabdeckungen- und Ablaufrosten inkl. Großes Dienstjubiläum und den dazugehörigen Nebenarbeiten zwei Verabschiedungen Fugenarbeiten inkl. den dazugehörigen Nebenarbeiten Bei einer Feierstunde am vergangenen Mittwoch gratulier- Markierungsarbeiten inkl. den dazugehörigen Nebenarbeiten te Bürgermeister Christoph Glogger dem beim städtischen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung ge- Baubetriebshof tätigen Gärtner Hans-Peter Höhn zu seinem stellt unter: 40-jährigen Dienstjubiläum. Nach Ausbildung und Grund- https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedu wehrdienst hatte Höhn im April 1980 seine Tätigkeit bei der reDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender- Stadt Bad Dürkheim aufgenommen und konnte bereits im 16c1905a799-da210e4b06698f6 Januar dieses Jahres sein 40-jähriges Dienstjubiläum feiern. Die Registrierung und der Download sind kostenfrei. „Ich bin stolz darauf, dass wir so treue Mitarbeiter haben, die Bad Dürkheim, den 25.07.2019 über Jahrzehnte bei uns bleiben und ihre Arbeit immer ernst Christoph Glogger, Bürgermeister nehmen“, würdigte der Bürgermeister den „echten Harden-
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 11 v.l.n.r.: Personalratsvorsitzender Wolfgang Schmitt, Hans Dreyer, Renate Koch, Hans-Peter Höhn und Bürgermeister Christoph Glogger.. burger“. Höhn erinnerte sich daran, in den vier Jahrzehnten Für den Personalrat überbrachte Wolfgang Schmitt dem Ju- mehrere Meister und vier Bürgermeister erlebt zu haben. Es bilar und den beiden Verabschiedeten die besten Wünsche habe sich seit seinem Eintritt bei der Stadt einiges verändert, und jeweils eine blühende Orchidee. Auch die anwesenden was aber auch sein müsse bei einer solch langen Zeitspanne. Sachgebietsleiter bedankten sich für die geleistete Arbeit und wünschten den Dreien alles Gute. „Unsere Mitarbeiter sind das Kapital der Stadt“, hob Glog- ger hervor. „Ein Jubiläum wie das von Hans-Peter Höhn ist Friedhofstraße bis 9. August gesperrt ein Grund zu besonderer Freude, aber bei Verabschiedungen Die ursprünglich bis 29. Juli angekündigte Sperrung der gibt es oft auch ein weinendes Auge. Schließlich müssen wir Friedhofstraße in Höhe der Hausnummern 2 - 8 muss wegen künftig auf Menschen verzichten, die ihre Arbeit gut gemacht unerwarteter Mehrarbeit bis voraussichtlich Freitag, 9. Au- haben“, leitete er zur Verabschiedung von zwei Beschäftig- gust verlängert werden. Die Umleitung erfolgt über die Kai- ten über. serslauterer Straße, Gaustraße und Limburgstraße. Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Verkehrsteilneh- Renate Koch, die seit August 2011 als Erzieherin im städti- mer um Beachtung und Verständnis. schen Hort gearbeitet hat, kann seit 1. April ihren Ruhestand genießen. „In den Horten wird eine wichtige Arbeit geleistet und wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Engagement. Wir hoffen, dass Ihnen der neue Lebensabschnitt das bringt, was Sie sich erwartet haben“, verabschiedete Glogger die Erzie- herin nun offiziell in den Ruhestand. Renate Koch berichte- te, dass die Arbeit mit zunehmendem Alter anstrengender werde und sie sich deshalb sehr über den neuen Lebensab- Die Die Kreisstadt Bad Dürkheim schnitt freue. Was sie sehr zu schätzen gewusst habe, seien besetzt zum Sommer 2020 folgende Ausbildungsstellen die tollen Anlagen, die die Stadt Bad Dürkheim ihren Bürgern bzw. Stellen für Freiwilligendienste und insbesondere auch den Kindern zu bieten habe. Bachelor of Arts (Studiengang Verwaltung) (m/w/d) Eine spannende Biografie bescheinigte der Bürgermeister Beamtenanwärter im 3. Einstiegsamt Hans Dreyer, der 18 Jahre bei der Stadt Bad Dürkheim tätig Voraussetzung: Hochschulreife oder Fachhochschulreife war und seinen Ruhestand am 1. Mai angetreten hat. Von Ausbildungsdauer: 3 Jahre Haus aus Diplom-Biologe und als solcher auch etliche Jahre Die theoretischen Studienphasen finden in Mayen statt. beim Pfalzmuseum für Naturkunde und später bei der Lan- Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) despflege der Kreisverwaltung tätig, hatte ihn sein Hobby, Voraussetzung: Sekundarabschluss I die Arbeit beim Theater an der Weinstraße e.V., zur Stadt- Ausbildungsdauer: 3 Jahre Bad Dürkheim geführt. Seit November 2000 war er im Kul- Die schulische Ausbildung findet in Ludwigshafen statt. turbüro tätig, „mit Herzblut und persönlichem Einsatz. Die Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit (m/w/d) Krönung war, dass er zu Beginn des Jahres 2018 die Leitung Voraussetzung: Sekundarabschluss I des Sachgebietes Kultur übernehmen durfte“, resümierte der Ausbildungsdauer: 3 Jahre Bürgermeister. Dreyer selbst hob hervor, dass ihm die Arbeit Die schulische Ausbildung findet in Neustadt statt. immer viel Spaß bereitet habe, auch wenn er eigentlich kein Verwaltungsmensch sei. Deshalb sei der Abschied zunächst Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d) sehr schwer gefallen, inzwischen habe sich ein Abstand ent- Voraussetzung: guter Abschluss der Berufsreife oder Sekun- wickelt. darabschluss I
Bad Dürkheim Donnerstag, 01. August 2019 Seite 12 STADTRADELN in Bad Dürkheim 14.8.-3.9.2019 Für Klein und Groß Auf die Fahrräder, fertig los! Wir radeln für das Klima und für unsere schöne Kurstadt! Am Mittwoch, 14. August um 11.00 Uhr findet die Zentrale Auftaktveranstaltung an der Kreisverwaltung Bad Dürkheim statt. Im Rahmen des Stadtradelns gibt es täglich ab 10.00 Uhr einen Radlerstammtisch im Salinencafe. Die Radelnden können sich treffen, den wunderschönen Blick auf die Isenach und eine Tasse Kaffee mit einem speziellen Radlersnack genießen. Teilnehmen lohnt sich, auch wenn Sie nur ein paar Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen. Machen Sie mit, genießen Sie frische Luft und bewirken Sie etwas Gutes für das Klima. Laden Sie Ihre Freunde und Familie ein und haben Sie zusammen Spaß an der Bewegung! Sie können sich hier informieren und registrieren: https://www.stadtradeln.de/bad-duerkheim. Ausbildungsdauer: 3 Jahre zu dienstlichen Zwecken bzw. zum Zwecke der Bewerber- Die schulische Ausbildung findet in Ludwigshafen statt. auswahl gemäß der EU-DS-GVO (Art. 88) und des Landes- datenschutzgesetzes (§ 13 LDSG) zu. Berufspraktikanten für den Beruf Erzieher (m/w/d) Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Mehrere Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Bundesfreiwilligendienst (BufDi) (m/w/d) Sprechzeiten des Sanierungsbüros der Die Beschäftigung für FSJ und BufDi erfolgt in Kooperation Stadt Bad Dürkheim mit dem Internationalen Bund, mit welchem dann auch die Die Stadt Bad Dürkheim bietet für das Sanierungsgebiet in Beschäftigungsvereinbarung geschlossen wird. der Innenstadt jeden Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr in Bei entsprechender Eignung werden anerkannte Schwer- der Gerberstraße 16 eine städtebauliche und förderrecht- behinderte bevorzugt eingestellt. Im Rahmen des Landes- liche Beratung zur Stadtsanierung an. Dort können sich gleichstellungsgesetzes wird eine Erhöhung des Frauen- alle Eigentümer, Mieter und Pächter durch das beauftragte anteils angestrebt. Bewerbungen von Frauen sind daher Pla- nungsbüro Rittmannsperger Architekten GmbH, Darm- ausdrücklich erwünscht. stadt (Herr Dipl.-Ing. Rohleder und Herr Dipl.-Ing. Meyer) Bewerbungen erbitten wir mit aussagefähigen Unterlagen und durch unser Stadtbauamt (Herr Dipl.-Ing. Petry) in allen bis spätestens 15.09.2019 an die technischen, gestalterischen und rechtlichen Fragen, insbe- sondere Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, kos- Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Personalwesen tenlos beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, 06151/96800 oder 06322/935210 vereinbart werden. Auskunft: Herr Schimmel, Tel. 06322/935-121 oder per E-Mail an: joachim.schimmel@bad-duerkheim.de Gaststätte und Wohnung der (in einer pdf-Datei). Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsun- Klosterruine Limburg zu verpachten terlagen nur als Kopien ein. Aus Kostengründen werden die Die Stadt Bad Dürkheim beabsichtigt, die Gaststätte der Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt. Klosterruine Limburg schnellstmöglich zu verpachten. Die Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver- Gaststätte hat ca. 70 Sitzplätze sowie einen Außenbereich arbeitung und Speicherung Ihrer per-sonenbezogenen Daten mit ca. 80 Sitzplätzen und wurde 2018 generalsaniert. Eine
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