Sachsenburg - Marktgemeinde Sachsenburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
M A R K T G E M E I N D E Sachsenburg Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at Erscheinungsort und Verlagspostamt 9751 Sachsenburg Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2019 wünschen Ihnen die Gemeinderäte die Gemeindevorstandsmitglieder die Vizebürgermeister die Mitarbeiter der Gemeinde und Ihr Bürgermeister Wilfried Pichler M I T T E I L U N G S B L A T T Folge 8 Dezember 2018
INHALTSVERZEICHNIS Der Bürgermeister ■ 03 Aus dem Gemeindeamt ■ 04–11 Aus dem Standesamt ■ 12–13 Ausschüsse ■ 14–20 Geburtstage ■ 21 Freiwillige Feuerwehren ■ 22–25 Volksschule/Elternverein ■ 26–28 Kindergarten ■ 29–31 Eltern-Kind-Gruppe ■ 32 Kunstpädagogik ■ 33 TK-Hasslacher ■ 34 Hegering Sachsenburg ■ 35 Laienspielgruppe ■ 36–37 SV Blau-Weiss ■ 38 Stocksport ■ 39 Eisschnellauf ■ 40 Partlgruppe ■ 41 Flössergruppe ■ 42 Internationale Flössertage ■ 43 Modellbuggy ■ 44 Sachsenburger für Sachsenburg ■ 45 Dorfgemeinschaft Obergottesfeld ■ 46 Pensionistenverband ■ 47 Bergrettung / Polizei ■ 48 Galerie ■ 49 Burgenverein ■ 50 Müllabfuhr ■ 51 Veranstaltungskalender ■ 52 Impressum: Marktgemeinde Sachsenburg, 9751 Sachsenburg, Marktplatz 12, Telefon 0 47 69 / 29 25, E-Mail: sachsenburg@ktn.gde.at. Internet: www.sachsenburg.at Layout: Wilfried Kuß/Paula Supan Druck: Hermagoras Druckerei, Klagenfurt, Adi-Dassler-Gasse 4, 9073 Viktring 2
DER BÜRGERMEISTER Geschätzte Mitbürgerinnen Geschätzte Mitbürger Liebe Jugend D er kommende Jahreswechsel ist stets ein willkommener Anlass, Bilanz zu ziehen über das abgelaufene Jahr. Es ist uns gelungen, auf Grund der guten Zusammenarbeit aller Fraktionen im Gemeinderat, die hoffentlich weiterhin anhält, viele Vorhaben zu verwirklichen. Ich möchte nur einige anführen: • Ankauf Kohlhaus • Errichtung Geschiebesperre beim „Badbachl“ zum Schutz des darunter liegenden Wohngebietes • Errichtung Lagerhalle und Ankauf Kommunalfahrzeug • Austausch des 30 Jahre alten KLF • Kleinkinderbetreuung • Schaffung von Wohnraum. Ein einschneidendes Ereignis im Herbst war die Hochwasserkatastrophe in Oberkärnten, bei der unsere Gemeinde zum Glück größtenteils verschont geblieben ist. Besonderer Dank gebührt der Feuerwehr und den freiwilligen Helfern für die rasche Umsetzung der vorbeugenden Maßnahmen am Draudamm. Der Bereich Kunst und Kultur ist auch nicht zu kurz gekommen – hier einige Schwerpunkte: • Künstlerische Gestaltung der Kreuzwegstationen am Kalvarienberg durch die bekannte Künstlerin Lisa Huber • Gründung Burgenverein und Beginn der Freilegungsarbeiten der Burgen am Festungsberg • Wilfried Kuß mit den von ihm organisierten Ausstellungen in der „Galerie im Drauknie“ • Kunstvoller Advent am Marktplatz. Wir sollten aber auch in die Zukunft schauen. Ein absolutes Muss ist die Erhaltung aller Wirtschaftsbetriebe und im besonderem der Nahversorger (Adeg und Trafik/Postpartner). Wir werden alles unternehmen, unserer Bevölkerung weiterhin eine intakte Infrastruktur mit möglichst wenigen Belastungen zu bieten. Dank gebührt all jenen, die dazu beitragen, dass wir in einer lebens- und liebenswerten Gemeinde leben können. Mit den besten Wünschen für ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2019 Euer Bürgermeister Wilfried Pichler 3
AUS DEM GEMEINDEAMT Neuer Tourismusmitarbeiter Bei Interesse bitte um Bewerbung beim Gemeinde- amt, AL. Hartlieb, TelNr: 04769/2925-12. Seit 5. Juli 2018 ist Herr Peter Zauchner als Tourismus- bzw. Projektmitarbeiter in der Wir möchten uns auf diesem Wege auch bei Marktgemeinde Sachsenburg tätig. Frau Christine Egarter und Herrn Christoph Draxl für Ihre gewissenhaften Tätigkeiten im Lieber Peter, wir freuen uns auf Schwimmbad bedanken. Wir wünschen euch die Zusammenarbeit und wün- alles Gute auf eurem weiteren beruflichen Weg! schen dir für deine neue Aufgabe alles Gute! Reinigungskraft für Aufbahrungshalle gesucht! Sprechstunde des Bürgermeisters Interessenten sollen sich bitte bei Amtleiter Jeden MITTWOCH Hartlieb, TelNr. 04769/2925-12, melden. von 17.00 bis 18.00 Uhr Die Gemeinde möchte ein letztes Danke an Frau Ingrid Langwieser aussprechen, die mit telefonisch erreichbar unter großem Fleiß und Gewissenhaftigkeit die 0650/5666911. Aufbahrungshalte betreut hat. Wir werden sie dankbar in Erinnerung behalten. Parteienverkehr während der Weihnachtszeit Öffnungszeiten der Bücherei Das Gemeindeamt Sachsenburg ist am Montag, dem 24. Dezember 2018 geschlossen. Die Bücherei der Marktgemeinde Am Montag, dem 31. Dezember 2018 von Sachsenburg im 1. Stock des Amts- 08.00 – 12.00 Uhr geöffnet. gebäudes, hat jeden zweiten DONNERSTAG (ungerade Kalenderwoche) in Neuverpachtung Schwimmbadbuffet der Zeit von 15.00 - 16.30 Uhr für Sie geöffnet. Frau Lüttich möchte mit Ablauf des Jahres 2018 Ab der kommenden Sommersaison (Mitte Mai ihr Amt als Büchereileiterin zurücklegen. bis Ende August 2019) wird für das Erlebnis- Wir bedanken uns auf diesem Wege sehr schwimmbad Sachsenburg eine neue(r) Päch- herzlich bei Frau Lüttich für ihr Engagement ter(in) gesucht. und ihre liebevolle Betreuung der Bücherei Voraussetzung für die Ausübung der genannten und wünschen Ihr alles Gute, Gesundheit Tätigkeit ist eine gastgewerbliche Befähigung und Wohlergehen! bzw. das Vorliegen einer dementsprechenden Dispens (Nachsicht). Ab 1. Feber 2018 übernimmt Frau Bei Interesse oder eventueller Fragen wenden Sabine Gugganig die Bücherei. Sie sich bitte an AL. Hartlieb, Wir freuen uns, dass sich Frau Gugganig TelNr: 04769/2925-12. bereit erklärt hat die Bücherei zu übernehmen Wir möchten uns bei Maria und Werner recht und wünschen Ihr viel Spaß bei Ihrer neuen herzlich für die hervorragende Führung des Aufgabe! Badbuffets bedanken und wünschen den beiden alles Gute für Ihre neuen beruflichen Aufgaben! BÜRGERSERVICE Ausstellung von Grundbuchsauszügen ACHTUNG – Schwimmbadpersonal gesucht! Die Marktgemeinde Sachsenburg bietet die Mög- lichkeit, über das Internet Grundbuchsauszüge Für die kommende Sommersaison wird noch auszudrucken. folgendes Personal benötigt: Bei Bedarf kann ein solcher Grundbuchsauszug • Schwimmbadkassier(in) gegen Bezahlung der anfallenden Gebühr, im • Bademeister(in) Meldeamt angefordert werden. 4
AUS DEM GEMEINDEAMT Die Handysignatur Inskriptionsbestätigung. Der Antrag kann nach Ab- schluss des Studienjahres bzw. nach Absolvierung Wir aktivieren Ihre Handy-Signatur. der 2 Semester eingebracht werden. Als Antrags- Nach Voranmeldung am Gemein- frist gilt jeweils der 31.10. des Studienjahres. deamt vorbeikommen. Amtlichen Lichtbildausweis Die Förderung wurde ab 1.10.2019 erhöht und be- und Mobiltelefon nicht vergessen. trägt nunmehr € 150,— pro Studienjahr. Die Aus- Seit einigen Jahren kann in Österreich die rechts- zahlung kann nach Prüfung des Antrages und der gültige elektronische Unterschrift in Form einer vorzulegenden Nachweise in bar erfolgen oder auf Handysignatur aktiviert werden. Zeitaufwändige ein bekannt zu gebendes Konto angewiesen wer- Amtswege und Geschäftsabwicklungen werden den. so durch einen einfachen Tastenklick ersetzt. Das Anträge sind im Marktgemeindeamt erhältlich! Handy wird somit zum virtuellen Ausweis im Inter- net, mit dem man auch Dokumente oder Rech- nungen digital unterschreiben kann. Geburtsjahrgang 2001 Es besteht die Möglichkeit auch in das Pensions- am 5. März 2019 stellungspflichtig konto online mit der digitalen Signatur Einsicht zu nehmen und Kontomitteilungen auszudrucken. Aufgrund der Bestimmungen des Wehrgesetzes Pensionsantritt und eventuelle Höhe der Pension 2001 haben sich alle österreichischen Staatsbür- können so bereits vor Pensionsantritt schnell und ger männlichen Geschlechtes des Geburtsjahr- unkompliziert in Erfahrung gebracht werden. ganges 2001 sowie alle älteren wehrpflichtigen Weitere Informationen erhalten Sie unter Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch http://www.handy-signatur.at/. nicht nachgekommen sind, gemäß Stellungsord- nung der Stellung zu unterziehen. Laut Stellungskundmachung des Militärkomman- dos Kärnten ist für die Marktgemeinde Sachsen- Förderung von StudentInnen burg, als Stellungstag der 5. März 2019 mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde vorgesehen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Sachsenburg Regel 1 1/2 Tage in Anspruch. Die Marktgemeinde Sachsenburg fördert die Bei- behaltung des Hauptwohnsitzes von Studenten und Studentinnen in der Marktgemeinde Sachsen- SPRECHTAGE burg, die ein Studium an einer österreichischen Notar-Sprechtage Universität, Hochschule oder Pädagogischen Hochschule absolvieren. Herr Mag. Dr. Josef Trampitsch wird Die Förderung gilt als kommunaler Zuschuss zu auch im Jahr 2019 einmal im Monat, den Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und und zwar jeden ersten Dienstag im Studienort bzw. als Zuschuss zu den Kosten für Monat in der Zeit von 09.30 Uhr bis die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel am 10.30 Uhr am Gemeindeamt Sach- Studienort. senburg kostenlos Sprechstunden abhalten. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die die Der erste Sprechtag im Jahr 2019 findet am österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines 08.01.2019 von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr am EWR-Mitgliedstaates besitzen und in der Marktge- Gemeindeamt statt. meinde Sachsenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet Notar Mag. Dr. Josef Trampitsch sind. Der Hauptwohnsitz muss für den geförderten 9800 Spittal an der Drau Zeitraum (Studienjahr) durchgehend in der Markt- Ortenburgerstraße 4/3 gemeinde Sachsenburg aufrechterhalten werden. Tel: 04762/35444 Die Förderung kann ausschließlich des Studienjah- Fax: 04762/35444-17 res gewährt werden, in dem der Antragsteller das Mobil: 0664 2841860 26. Lebensjahr vollendet. Email: office@notar-trampitsch.at Die Förderung wird durch die Marktgemeinde Homepage: www.notar-trampitsch.at Sachsenburg selbst durchgeführt und bedarf eines eigenen Antrages und der Vorlage einer gültigen 5
AUS DEM GEMEINDEAMT Sprechtage Werden Bauvorhaben in Benützung genom- der Pensionsversicherungsanstalt men, ohne deren Vollendung zu melden und die Kärntner Gebietskrankenkasse Spittal a. d. erforderlichen Bestätigungen beizubringen, so Drau, Ortenburger Str. 4, jeden MONTAG und hat die Baubehörde die Benützung zu untersa- MITTWOCH jeweils von 07.30 - 12.00 Uhr. gen bzw. stellt dies auch eine Verwaltungs- Wichtig: zur Vorsprache ist ein Lichtbildausweis als übertretung im Sinne der Kärntner Bauordnung Identitätsnachweis mitzubringen! dar. Das Formular für die Meldung der Bauvollendung Sprechtage wird in der Regel zusammen mit der Baubewilli- der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gung mitübermittelt; sollte der Vordruck – wider Erwarten – abhanden gekommen sein, kann dieser Jeden 2. Freitag im Monat von 9.00 bis 12.00 jederzeit bei der Gemeinde angefordert werden. Uhr in der Außenstelle der Landwirtschaftskam- mer Spittal/Drau. Termine für 2019: Information zum 11. und 25. Jänner, 8. und 22. Februar, 8. und 22. Heizkostenzuschuss 2018/2019 März, 5. und 15. April, 3., 17. und 31. Mai, 14. und 28. Juni, 12. Juli, 9. August, 6. und 20. September, Auf Grund des Kärntner Mindestsicherungsgeset- 4.,18. und 28. Oktober, 15. und 29. November so- zes darf Hilfesuchenden auf Antrag einmal jährlich wie 13. Dezember. ein Zuschuss zu den Heizkosten gewährt werden. Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpas- sung im Jänner 2019) betragen für den BAUORDNUNG Heizkostenzuschuss in Höhe von 180 Euro: Verpflichtung zur Meldung der Bauvollendung bei Alleinstehenden/Alleinerziehern € 863,04 Bei der Abwicklung von Bauverfahren muss immer bei alleinstehenden Pensionisten (gilt nicht wieder festgestellt werden, dass baubehördlich für Witwen/Witwer) die mindestens 360 genehmigte Baulichkeiten in Benützung genom- Beitrags-monate der Pflichtversicherung men werden, ohne die Vollendung zu melden aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben und die erforderlichen Bestätigungen und Belege haben € 969,88 beizubringen. bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Aus diesem Grund darf in diesem Zusammenhang Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemein- schaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.294,55 auf § 39 der Kärntner Bauordnung hingewiesen Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen werden. Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 133,17 Demzufolge ist die Vollendung von baubewilligten Vorhaben der Gemeinde (Baubehörde) binnen ei- ner Woche schriftlich zu melden. Zur Meldung ist Heizkostenzuschuss in Höhe von 110 Euro: derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag das Vor- bei Alleinstehenden/Alleinerziehern € 1.071,38 haben ausgeführt wurde. bei Haushaltsgemeinschaften von Gleichzeitig mit der Meldung der Vollendung zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebens- gemeinschaften, Elternteil mit sind auch Bestätigungen aller mit der Ausführung volljährigem Kind) € 1.473,15 des Vorhabens betrauten, befugten Unternehmer Zuschlag für jede weitere im gemein- vorzulegen, aus denen jeweils hervorgeht, dass samen Haushalt lebende Person die Ausführung des Vorhabens entsprechend (auch Minderjährige) € 133,17 • der Baubewilligung einschließlich der ihr zugrun- deliegenden Pläne, Berechnungen und Beschrei- Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist bungen von der Einkommenssituation bei Antragstellung • den Bestimmungen hinsichtlich der Anforderun- auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung gen an Bauprodukte sowie der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. • den Bestimmungen der Kärntner Bauvorschriften Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden erfolgte. Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen
AUS DEM GEMEINDEAMT gelten daher alle Einkünfte aus selbständiger Wer Interesse an einer dieser Wohnungen hat oder oder unselbständiger Tätigkeit, Renten, Pen- jemanden kennt, der eine Wohnung benötigt, sionen, Einkommen nach dem Opferfürsorge- möge dies umgehend dem Gemeindeamt gesetz, Leistungen aus der Arbeitslosen- Sachsenburg melden. versicherung, der Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem K-MSG (Mindest- Wohnungsübergabe VKS2 in Sachsenburg sicherung), ferner auch Familienzuschüsse, Im Beisein zahlreicher Ehrengäste, darunter Frau Unterhalts- bzw. Alimentationszahlungen LHStv. Dr. Gaby Schaunig, fand am Freitag, den jeglicher Art, Lehrlingsentschädigungen 31. August 2018 die feierliche Wohnungs- und sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld. Schlüsselübergabe des VKS-Wohnhauses 2 in Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Sachsenburg statt. Einkünfte zusammenzurechnen. Bei Lehrlingen, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen und im gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Per- sonen auszugehen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag), Natu- ralbezüge, Kriegsopferentschädigung, Pflege- gelder und die Wohnbeihilfe nach dem Wir wünschen den Mieterinnen und Mietern alles Wohnbauförderungsgesetz. Gute in ihrem neuen Zuhause! Die Vorlage von Heizmaterial-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich! Wildbachräumungen Die Antragseinbringung beginnt ab sofort (01. Die Eigentümer von Waldgrundstücken im Bereich Oktober 2018) und endet mit 25. Februar 2019. von Bachläufen im Gemeindegebiet werden ein- Spätere Antragstellungen werden nicht mehr mal mehr dringend aufgefordert, Hölzer und Ast- berücksichtigt. Die Anträge sind ausschließlich werk, die ins Bachbett oder in den bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu stellen; Hochwasserabflussbereich gelangt sind, unver- die Auszahlung erfolgt über das Amt der Kärntner züglich zu entfernen oder, sofern dies technisch Landesregierung per ÜBERWEISUNG auf das nicht möglich ist, an Ort und Stelle auf 1,00 m Konto des Antragstellers/der Antragstellerin. Die Länge zu zerschneiden. Bankverbindung ist heuer lt. Buchhaltung des Am- In diesem Zusammenhang muss darauf aufmerk- tes der Kärntner Landesregierung ausnahmslos sam gemacht werden, dass Grundeigentümer von mit IBAN und BIC zu erfassen! sich aus verpflichtet sind, regelmäßig darauf zu achten, dass Hölzer und Astwerk sich nicht im Bachbett befinden und dieser Verpflichtung nicht erst nach bescheidgemäßer Anordnung nachzu- Freie Wohnungen kommen. Folgende Wohnungen stehen Diesbezügliche Überprüfungen werden seitens der zur sofortigen Vergabe frei: Bezirksforstinspektion Spittal/Drau durch-geführt. ■ Wohnung Nr. 6 im 1. Obergeschoss des BUWOG -Wohnhauses „Hauptstraße 25“ im Lärmbelästigungen Ausmaß von 81,25 m². Die Wohnung besteht aus Immer wieder werden am Gemein- 1 Küche und 3 Zimmer. deamt Beschwerden wegen Lärm- ■ Wohnung Nr. 7 im Dachgeschoss des belästigungen eingebracht. KSW-Wohnhauses „Maria-Theresien-Str. 25“ Es gibt zwar für das Gemeindegebiet keine ent- im Ausmaß von 86,22 m². Die Wohnung besteht sprechende LÄRMSCHUTZVERORDNUNG, aus 1 Küche und 3 Zimmer. trotzdem halten sich die meisten Gemeindebürger an unsere vorgeschlagenen RICHTZEITEN! 7
AUS DEM GEMEINDEAMT Wir ersuchen Sie daher, lärmintensive Arbeiten, Sollten Sie dennoch Fragen haben, bitten wir Sie, wie Rasenmähen, Holzschneiden (Kreis- und Mo- uns diese direkt zu stellen – wir helfen Ihnen ger- torsägen), etc., innerhalb des verbauten Gebietes ne. Die Müll App – das nützliche und moderne nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von Bürgerservice im Verbandsgebiets des Abfallwirt- 14.00 bis 19.00 Uhr, vorzunehmen. An Sonn- und schaftsverbandes Spittal/Drau Feiertagen sollen derartige Arbeiten überhaupt www.muellapp.com, www.awvspittal.at nicht durchgeführt werden. Halten wir uns doch alle im Sinne einer gesunden Umwelt und guten Nachbarschaft an die vorge- Verbrennen von Abfall nannten Zeiten! Noch immer werden in Festbrennstoffkesseln Milch- und Getränkeverpackungen, Joghurtbe- cher, Plastikabfälle, sonstige Küchenabfälle, MÜLLANGELEGENHEITEN Textilien, Spanplatten usw. verbrannt. Bestens informiert mit der MÜLL APP Das bedeutet, dass Kohlenwasserstoffe, toxische Dieses Service liefert Bürger/-innen ihren individu- Schwermetalle, Dioxine u.a. umweltgefährdende ellen Müllkalender völlig kostenlos direkt auf das Luftschadstoffe den Kamin verlassen. private Smartphone. Sowohl am iPhone als auch Laut Kärntner Heizungsanlagengesetz, auf Android Geräten sind der eigene Müllplan und LGBl.Nr. 63/1998 die wichtigsten Fragen rund um den Müll verfüg- ist das Verbrennen von Abfall bar. Die Müll App ist ein nützliches und modernes streng verboten! Bürgerservice! Und so funktioniert’s: Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt Die Müll App herunterladen. Information Hasslacher Energie GmbH Holen Sie sich die Müll App völlig kostenfrei über den jeweiligen App Store auf Ihr Smartphone. Seit dem 5. November 2019 ist eine Entsorgung Direkt zur App gelangen Sie über folgende Links: des Baum- und Strauchschnittes auf dem Gelände des Biomassezentrums der Firma Hasslacher • für das iPhone: Drauland GmbH ausschließlich nur mehr www.muellapp.com/iphone jeden FREITAG in der Zeit • für Android: von 11.00 bis 13.00 Uhr www.muellapp.com/android unter Aufsicht unseres Außendienstmitarbeiters möglich. Ihre Müll App einstellen. Die Müll App führt Sie durch die folgenden vier einfachen Einstellungsschritte: ENTSORGUNGSTERMINE 1. Welche ist Ihre Gemeinde? Natürlich Sachsen- Glasentsorgung burg. 2. Wo genau wohnen Sie? Nur so erhalten Sie Ih- Die Glasentsorgung wird dreiwöchentlich durch ren individuellen Müllplan. die Firma HUBER, Feldkirchen, zu nachstehenden 3. Welche Mülltypen interessieren Sie? Hausmüll, Terminen durchgeführt: Papier, … 4. Wann darf die Müll App Sie erinnern? Zum Bei- Dienstag, 15.01.2019 Dienstag, 23.07.2019 spiel am Tag zuvor um 19:00 Uhr? Dienstag, 05.02.2019 Dienstag, 13.08.2019 Dienstag, 26.02.2019 Dienstag, 03.09.2019 Diese letzte Funktion nennt sich Müllwecker und Dienstag, 19.03.2019 Dienstag, 24.09.2019 erinnert Sie an die Abholtermine. Daher bitten wir Dienstag, 09.04.2019 Dienstag, 15.10.2019 Sie am iPhone, Mitteilungen bei der Installation Dienstag, 30.04.2019 Dienstag, 05.11.2019 für die Müll App zu aktivieren. Dienstag, 21.05.2019 Dienstag, 26.11.2019 Noch Fragen? Dienstag, 11.06.2019 Dienstag, 17.12.2019 Die Müll App ist nützlich und einfach zu bedienen. Dienstag, 02.07.2019 8
AUS DEM GEMEINDEAMT Informationen zur Feuerbeschau gemäß der strengstens untersagt ist, Schnee von Privatgrund Kärntner Gefahren- und Feuerpolizei (Einfahrten usw.) auf die Straße bzw. in den Stra- Die Feuerbeschau ist eine in regelmäßigen Ab- ßenbereich einzubringen. ständen durchgeführte Überprüfung der Brandsi- Bei Nichteinhalten der oben angeführten Anord- cherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken. Bei nungen, werden die zusätzlichen Kosten für die der Feuerbeschau ist durch Augenschein insbe- nochmalige Entfernung des Schnees aus dem sondere zu ermitteln, ob die Vorschriften der Straßenbereich dem jeweiligen Liegenschaftsei- Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiord- gentümer in Rechnung gestellt, sowie das kosten- nung sowie allfällige Bescheide eingehalten wer- pflichtige Abschleppen des Kraftfahrzeuges durch den oder sonst Missstände in feuerpolizeilicher die Marktgemeinde Sachsenburg veranlasst bzw. Hinsicht vorliegen. im Wiederholungsfall eine Anzeige bei der Bezirks- Außerdem wird überprüft, ob brandgefährliche hauptmannschaft erstattet. Bauschäden oder sonstige Umstände bestehen, die für die Brandsicherheit oder die Brandbe- VERPFLICHTUNG NACH DER kämpfung von Bedeutung sind. STRASSENVERKEHRSORDNUNG Die Rauchfangkehrer sind verpflichtet, die Feuer- Die Marktgemeinde weist ausdrücklich darauf hin, beschau bei baulichen Anlagen in regelmäßigen dass Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebie- Abständen durchzuführen: ten (ausgenommen die Eigentümer von unverbau- • alle 15 Jahre in solchen mit geringem brand- ten, land- und forstwirtschaftlich genutzten schutztechnischem Risiko (Wohngebäude mit Liegenschaften) verpflichtet sind, dafür zu sorgen, nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen dass Gehsteige und Gehwege, die sich innerhalb und sonstige bauliche Anlagen = somit alle Ein- einer Entfernung von 3 Metern von der Grund- familienwohnhäuser). stücksgrenze befinden und dem öffentlichen Ver- Besichtigt werden alle Bauwerke und Lagerungen, kehr dienen, entlang der gesamten Liegenschaft in dazu zählen auch alle zum Objekt gehörenden Ne- der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verun- bengebäude, Garagen und Lagerflächen. reinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. In diesem Zusammenhang stellt die Marktgemein- Die Durchführung der Feuerbeschau in de Sachsenburg zur Vermeidung einer allfälligen Gebäuden kostet: Haftung fest, dass auf das freiwillige Service der 1. je Wohnungsgebäude mit nicht mehr als Gemeinde (Schneeräumung und Splittstreuung zwei selbstständigen Wohnungseinheiten von Gehsteigen innerhalb des Ortsgebietes, sowie und sonstigen baulichen Anlagen mit Schneeräumung von Ortschafts- und Verbin- gleichartigem (ähnlichen) Risiko EUR 46,80 dungswegen) weder ein Rechtsanspruch besteht, 2. je baulich vom Wohngebäude noch die Verpflichtung zur Räumung und Bestreu- getrennten Nebengebäude EUR 31,20 ung des ein Meter breiten Streifens der Straße (sofern kein Gehweg vorliegt) nach § 93 StVO Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihr durch die Marktgemeinde Sachsenburg Rauchfangkehrermeister Michael Scheriau, übernommen wird. 9814 Mühldorf Nr. 10, Tel. 0650/5398045. Schneeräumung Vorankündigung: Die Marktgemeinde Sachsenburg ersucht ein- GEWICHTSBESCHRÄNKUNGEN dringlich bei Einsetzen von Schneefall, Kraftfahr- im Frühjahr 2019 wegen Tauwetterperiode zeuge keinesfalls auf bzw. neben öffentlichen Im Sinne einer nachhaltigen Straßenbewirtschaf- Straßen abzustellen, um so eine ungehinderte tung sind „Tauwetter-Sperren“ unerlässlich. Mit Schneeräumung durch unsere Schneeräumfahr- Beschränkungen auf allen Gemeindestraßen in un- zeuge zu gewährleisten. Weiters wird darauf hin- serem Gemeindebereich ist auch im Frühjahr 2019 gewiesen, dass nach der Straßenverkehrsordnung zu rechnen. 9
AUS DEM GEMEINDEAMT Es wird ersucht, Transporte mit höheren Tonagen Verlängerung JAHRESFISCHERKARTE außerhalb der Frostsperre zu planen. Der Zeitraum Die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, kann allerdings noch nicht genannt werden, da Bereich 9 – Sicherheit, Fischerei, informiert dies wesentlich von der Wetterentwicklung ab- alle Besitzer einer Jahresfischerkarte: hängt. Die Beschränkung wird durch Aufstellen Die Abgabe für die Verlängerung der Jahresfi- der entsprechenden Verkehrszeichen kundge- scherkarte für das Jahr 2019 beträgt € 32,00. macht. Da der Versand der Zahlscheine für die Verlänge- rung von Jahresfischerkarten an die jeweiligen Inhaber nicht mehr durchgeführt wird, werden Katzenkastrationspflicht Zahlscheine in den Gemeinden aufgelegt. Weiters Katzen sind extrem vermehrungsfreudige kann die Einzahlung per E-Banking (Bankverbin- Tiere. Eine Katze könnte in 5 Jahren 12.680 dung: AUSTRIAN ANADI BANK AG, IBAN: AT52 (zwölftausendsechshundertachtzig) Nachkommen 5200 0000 0205 0510, BIC: HAABAT2K) oder in erzeugen! BAR in der Kassa der Bezirkshauptmannschaft Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen Spittal/Drau (ab Jänner 2019) erfolgen! - nicht nur für diese Tiere sondern auch für Men- Folgende Daten müssen UNBEDINGT auf dem schen und die Umwelt. Wahrscheinlich kennen Sie Einzahlungsbeleg angeführt werden: den Anblick von kranken, inzuchtgeschädigten Vorname und Nachname Katzen. Straße, PLZ und Ort Katzen können durch ihre Anwesenheit, ihre Aus- Geburtsdatum scheidungen, durch Geruch und Lärmentwicklung Verlängerung JFK 2019 stören. Darüber hinaus können Katzen Krankhei- ten auf Tiere und Menschen übertragen. Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Kat- VERANSTALTUNGSZENTRUM – Mietpreise zenkastrationspflicht. Jeder Tierhalter muss seine Katze von einem Tier- Die Mietpreise für die Vermietung des Kleinen arzt kastrieren lassen oder eine Zucht für dieses bzw. Großen Veranstaltungssaales (Bruttopreise je Tier bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Veranstaltung) betragen: melden. Kleiner Saal Großer Saal Unter Zucht wird u. a. eine nicht verhinderte An- Saalmiete € 150,-- € 200,-- paarung von Tieren verstanden. Die Zuchtmeldung Jahreshauptversammlungen, hat den Namen und die Anschrift des Tierhalters, Seminare, Vorträge u. Konzerte € 40,-- € 60,-- den Ort der Tierhaltung und die Höchstzahl der Küchenbenützung € 30,-- € 40,-- gehaltenen Katzen zu beinhalten. Zu melden ist auch die Mikrochipnummer der vorgesehenen Diese Benützungsgebühren beinhalten den Auf- Zuchtkatze. Jungtiere, die für die Zucht verwendet wand für die erforderliche Heizung sowie des zur werden sollen, sind spätestens vor Ausbildung der Reinigung notwendigen Reinigungsmaterials. Die bleibenden Eckzähne mit einem Mikrochip durch Reinigung selbst ist von den jeweiligen Veranstal- einen Tierarzt zu kennzeichnen. tern in Eigenregie durchzuführen bzw. sind diese Der Tierhalter einer Zuchtkatze muss, wie bei Hun- dafür verantwortlich. Die Abnahme erfolgt durch den üblich, eine Eintragung seines Tieres in die den Hausmeister. österreichische Heimtierdatenbank veranlassen. Sollte Interesse an der Benützung eines Veran- Für die Meldepflicht einer Zuchtkatze und für die staltungssaales bestehen, bitte beim Gemein- Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkat- deamt anmelden. zen in der österreichischen Heimtierdatenbank gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018. Eine Nichtbeachtung kann mit Strafen bis zu 3 750 Bekanntgabe der Bienenvölker Euro geahndet werden. Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenbewirt- Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau schaftungsgesetzes, LGBL. Nr. 63/2007, sind alle Kärnten, August 2018 Bienenhalter verpflichtet, dem Bürgermeister bis 10
AUS DEM GEMEINDEAMT längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die Adventkranz Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene DANKE an Frau Annemarie Rainer, der Rasse Carnica gehalten werden, die Rasse der Frau Brigitte Valtiner und Frau Bienenvölker bekannt zu geben. Silvia Hinteregger für das alljährli- che Binden des Adventkranzes am Brunnen am Marktplatz. GOLDECK Ein herzliches Dankeschön an Kinder- und Herrn Ing. Stefan Kulterer für das Jugendschikarten-Aktion Bereitstellen der Äste. Die Marktgemeinde Sachsenburg bietet Kindern Ein herzliches Danke an Frau Fini Huber, (Jahrgang 2004 - 2012) und Jugendlichen (Jahr- die - wie immer - einen wunderschönen gang 2000 - 2003), die Ihren Hauptwohnsitz in der Adventkranz für die Kirche in Spilimbergo Gemeinde haben, die Möglichkeit, vergünstigten anfertigte. Tagesskipässe für die Goldeck-Bergbahnen zu erwerben. Auch im Jahr 2019 bietet die Markt- Die vergünstigten Tarife sind für Kinder € 10,— gemeinde Sachsenburg in Zusam- und für Jugendliche € 15,—. menarbeit mit den Die Gemeinde unterstützt jede Kinderkarte mit Taxiunternehmen € 3,— und jede Jugendkarte mit € 6,—. Roland KRAMMER (von 7.00 bis 20.00 Uhr) und Die Berechtigungskarten für den Erwerb dieser DRAU-TAXI (24 Stunden Service) das günstigen Tagesskipässe für Kinder und Jugendli- che werden ab sofort am Gemeindeamt ausge- „SACHSENBURG-TAXI“ an. stellt! • Der Fahrpreis wird im Taxi bezahlt. Der Fahr- Diese müssen zeitgerecht (mind. am Tag vor dem gast erhält dafür einen Beleg auf dem Datum, Skitag) mit einem Foto im Gemeindeamt (Melde- Uhrzeit, Name des Kunden und die Ein- und amt) angefordert werden. Mit dieser Berechtigung Ausstiegstelle vermerkt sind. können dann die vergünstigten Tagesskipässe je- • Förderung seitens der Marktgemeinde Sach- derzeit bei der Liftkassa erworben werden. senburg: Jede(r) Gemeindebürger(in) erhält ge- gen Vorlage von mindestens fünf auf seinen TAGDESSKIPASS GOLDECK – 15% Namen ausgestellten Zahlungsbelegen von der Beim Kauf einer Skikarte Goldeck Marktgemeinde Sachsenburg einen Zuschuss gewährt das Skigebiet eine von € 3,– (pro Tagfahrt) bzw. € 2,– (pro Nachtfahrt). Ermäßigung von 15%! • Der Gesamtfahrpreis für max. 4 Personen gilt für Den Skipassgutschein erhalten Sie im 1 Fahrt innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeindeamt Sachsenburg. Marktgemeinde Sachsenburg einschließlich des Ortsgebietes Möllbrücke (Ärzte, Apotheke, Bank, Post, Friseur etc.). Ausgenommen sind Einkaufs- MARKTPLATZ Christbaum fahrten zu den Geschäften in Möllbrücke! Le- bensmittelgeschäfte in Möllbrücke und Den Christbaum am Marktplatz stellte Altenmarkt dürfen vom Taxiunternehmen nicht uns heuer Familie Millechner aus Spittal/Drau zur angefahren werden! Verfügung – dafür ein herzliches Dankeschön! Für das Umschneiden, Aufstellen, Schmücken und • Zuschüsse erhalten nur Personen mit Haupt- die Organisation des Baumes bedanken wir uns wohnsitz in der Marktgemeinde Sachsenburg. ganz herzlich bei allen Beteiligten. Liebe Waldeigentümer! Auch für das nächste Jahr sucht die Marktgemeinde Sachsenburg wie- der Christbaumspender für unseren Marktplatz. Bitte um Rückmeldung am Gemeindeamt, 04769/2925. 11
AUS DEM STANDESAMT Wir gratulieren zur Geburt unserer jungen Erdenbürger Kohlmaier Birgit und Klaus Udo zum Sohn Mathias Ziwich-Gigler Heidemarie und Ziwich Ewald zur Tochter Valentina Glanzer Denise und David zur Tochter Elina Wiesflecker Christine und Söllner Johann „Wenn Träume zum Sohn Matthias Hand und Fuß bekommen und aus Wünschen Kreuzer Bianca und Graf Christopher Leben wird, zum Sohn Luca Christopher dann kann man vo einem Wunder sprechen.“ Grießnig Julia und Löffl Michael zum Sohn Florian Johan Pflegetelefon Für Ihre Fragen rund um das Thema Pflege. 0720 788 999 Mo bis Fr, 10 –11 Uhr zum Ortstarif Wir freuen uns auf Ihren Anruf. www.gps-ktn.at 12
UNSERE TOTEN Wir gedenken unserer Karin Pernull, zuletzt wohnhaft in Sachsen- Verstorbenen burg, verstorben am 18. Juli 2018, im 59. Le- bensjahr Adelheid Mihaljevic-Hauser, zuletzt wohn- Elfriede Brunner, zuletzt wohnhaft Pflege- haft in Sachsenburg, verstorben am 02. Au- heim Mühldorf, verstorben am 28. Dezember gust 2018, im 72. Lebensjahr 2017, im 96. Lebensjahr Ingrid Langwieser, zuletzt wohnhaft in Sach- Maria Lackner, zuletzt wohnhaft in Sachsen- senburg, verstorben am 29. Oktober 2018, im burg, verstorben am 11. Jänner 2018, im 91. 63. Lebensjahr Lebensjahr Elisabeth Kohlweg, zuletzt wohnhaft in Sach- senburg, verstorben am 29. Jänner 2018, im 76. Lebensjahr Rosa Benigni, zuletzt wohnhaft in Sachsen- burg, verstorben am 11. Februar 2018, im 85. Lebensjahr Melitta Brousil, zuletzt wohnhaft in Sachsen- burg, verstorben am 20. März 2018, im 66. Le- bensjahr Isolde Klaus, zuletzt wohnhaft in Sachsen- burg, verstorben am 05. April 2018, im 79. Le- bensjahr en m Leb Josef Johann Pleßnitzer, zuletzt wohnhaft in e i , Obergottesfeld, verstorben am 16. April 2018, i c htig Liebe W on im 91. Lebensjahr e i nzig uren v n, s p e „Da die S erlass en.“ t Bernhardt Egger, zuletzt wohnhaft im Pflege- sind ir hin eggeh w heim Mühldorf, verstorben am 17. Mai 2018, die n wir w i t z e r im 78. Lebensjahr wen S c h w e ert Alb Irma Tiefnig, zuletzt wohnhaft im Pflegeheim Mühldorf, verstorben am 18. Mai 2018, im 89. Lebensjahr Gertrud Fakesch, zuletzt wohnhaft in Ober- gottesfeld, verstorben am 17. Juni 2018, im 89. Lebensjahr Gerfried Bacher, zuletzt wohnhaft in Sachen- burg, verstorben am 19. Juni 2018, im 74. Le- bensjahr 13
AUSSCHUSS FÜR BAU-, WASSER-, ABWASSER-, FRIEDHOFS-, GEMEINDESTRASSEN- UND GEWERBEANGELEGENHEITEN Obmann: GR Herbert Haas Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Diverse Umwidmungsverfahren wurden in den Gemeindebürger! Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen bespro- Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels chen und beschlossen. möchte ich als Obmann des Ausschusses für Ende Oktober wäre es beinahe zu einer Naturkata- Bau-, Gewerbe und Gemeindestraßen die Gele- strophe durch ein Hochwasser in unserer Gemein- genheit nutzen, einen Rückblick auf das abgelau- de gekommen, welche zu einer Überflutung des fene Jahr zu machen. Ortskerns von Sachsenburg geführt hätte. Im Jahr 2018 wurden folgende Bauvorhaben in Im Zuge der Sicherungsarbeiten wurden dabei von unserer Gemeinde einem Abschluss zugeführt: 144 Frauen und Männern, die sich aus Mitgliedern • Wohnblock Hauptstraße der Freiwilligen Feuerwehren Sachsenburg und Obergottesfeld, freiwilligen Helfern aus unserer • Lagerhalle Gemeindebauhof Gemeinde und Soldaten des Österreichischen • Amphibiendurchlässe Obergottesfeld Bundesheeres zusammensetzten, insgesamt 1052 • Erweiterung der Straßenbeleuchtung Arbeitsstunden geleistet. • Asphaltierung div. Gemeindestraßen Dafür ein herzliches Dankeschön an alle! • Erweiterung des Kanalnetzes für neue Wohnge- Mein Dank gilt jedoch auch den Gastwirten, unse- bäude rer Nahversorgerin sowie den Gewerbetreibenden • Errichtung der Wildbachverbauung oberhalb der und Betrieben aus unserer Gemeinde, welche die Badsiedlung Einsatzkräfte versorgt und unterstützt haben. Des Weiteren wurde für die Betreuung der Stra- Abschließend wünsche ich Ihnen ein friedvolles ßen, Gehsteige und Grünflächen ein neues Kom- Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und für munalfahrzeug mit diversem Zubehör wie den bevorstehenden Jahreswechsel alles Gute, Schneepflug, Kehrmaschine, Schneefräse etc. an- viel Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg im geschafft, welches wesentlich leistungsfähiger und Jahr 2019. wendiger als der alte Gemeindetraktor ist. !"#$%&'()*+,-%&'./!*+%0(1"*#*/2*+3"+4#"56*&/7/8%()"#$%&'*&/(-,+-*&/ Wir wünschen Ihnen und einen ein besinnliches guten Rutsch !"#$%&"'()*+,-#./0)*+$12.*0#*3$-"#0#0$45,0#*'5,#$$ Weihnachtsfest ins Neue Jahr! $&#./0)*+#*$6).$-#.)7'"89#*$:#"0#.#*0;"84')*+
INFORMATION ÜBER DAS TRINKWASSER % Sehr geehrte #$%%&'()'*&+" % % ,-."/01" " Wasserbezieher der % ?"-7#%P%6=Q-&%#)$'% ,-"63-7#%#)$'% #)$'% Wasserversorgungsanlage F% %%%%%%%H% % JF% % %%%JR% %%%%IF% % % % SF%T.U%% der Marktgemeinde % % Sachsenburg! 213456785491:91;X\%Z0$&A%N0#3"2*'0@@]% %%%%%%%%%%cF[H%%%%%%%%%6&d3% +-*%H% % XBVXb4%BV%JeGe% f6602-16% %%%%%%%%F[FFFR%%%%%%%6&d3% F%P%F[H% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% die Qualität unseres Trinkwas- \)37-16% %%%%%%%%%%%J_[H%%%%%%%%6&d3% +-*%eFF% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% sers informieren. Es wurden \#30$-.% B-*"2%Z&"*)6']% %%%%%%%%%%%cJ%%%%%%%%%%%6&d3% %%%%%%%%%%cJF%%%%%%%%%%%`&d3% +-*%IFF% +-*%IFF% % % aVXb4%BV%K!X%JFSFeOJ% aVXb4%BV%K!X%J^I_eOI% alle gesetzlich vorgeschriebe- N)3-16% %%%%%%%%%%%I[I%%%%%%%%%%%6&d3% +-*%HF% % aVXb4%BV%K!X%Je_JJ% 4)&2"*-16% %%%%%%%%%%JS[J%%%%%%%%%%6&d3% +-*%JHF% % aVXb4%BV%K!X%Je_JJ% nen Untersuchungen erfüllt 4)2&)2% %%%%%%%%%%cI%%%%%%%%%%%%%`&d3% +-*%HF% % aVXb4%BV%K!X%J^I_eOI% und folgende Untersuchungs- V)'$-16% %%%%%%%%%%%I[I%%%%%%%%%%6&d3% +-*%IFF% % % HF% XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% aVXb4%BV%K!X%JFSFeOJ% V-'$)'% %%%%%%%%%%%I[I%%%%%%%%%%6&d3% werte werden bekannt gege- gg%*-"#"%f2#)2&%KK%>"-3%h% V-'$-'%% %%%%%%%%%cF[FJ%%%%%%%%6&d3% % F[J% +"$"7#2"'% ben. !13@)'% %%%%%%%%%%%IS[F%%%%%%%%6&d3% +-*%IHF% % aVbX4%BV%K!X%JFSFeOJ% K02"2+-3)2,% %%%%%%%%%OF[F^R%%%6/)'d3% % % +"$"7#2"'% C2'"$*17#12&% B$&"+2-*% V0$6)3% "$3)1+'% 4"'#0."% Probe entnommen am: % 08.05.2018 von der ILV !"Hochbehälter Bad" Kärnten-Lebensmittel- #$%%&'()'*&+" %%%%%%%%%%%%%%%%?-@"/01" " untersuchung % ?"-7#%P%6=Q-&%#)$'% ,-"63-7#%#)$'% #)$'% F% %%%%%%%H% % JF% % %%%JR% %%%%IF% % % % SF%T.U%% % % 213456785491:91;X\%Z0$&A%N0#3"2*'0@@]% %%%%%%%%%%cF[H%%%%%%%%%6&d3% +-*%H% % XBVXb4%BV%JeGe% f6602-16% %%%%%%%F[FFFR%%%%%%%%6&d3% F%P%F[H% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% \)37-16% %%%%%%%%%%%JR[_%%%%%%%%%6&d3% +-*%eFF% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% \#30$-.% %%%%%%%%%%%cJ%%%%%%%%%%%6&d3% +-*%IFF% % aVXb4%BV%K!X%JFSFeOJ% B-*"2%Z&"*)6']% %%%%%%%%%%%%%I%%%%%%%%%%%`&d3% +-*%IFF% % aVXb4%BV%K!X%J^I_eOI% N)3-16% %%%%%%%%%%%I[R%%%%%%%%%%6&d3% +-*%HF% % aVXb4%BV%K!X%Je_JJ% 4)&2"*-16% %%%%%%%%%%%%G[J%%%%%%%%%6&d3% +-*%JHF% % aVXb4%BV%K!X%Je_JJ% 4)2&)2% %%%%%%%%%%%cI%%%%%%%%%%%%`&d3% +-*%HF% % aVXb4%BV%K!X%J^I_eOI% V)'$-16% %%%%%%%%%%%%I[F%%%%%%%%%%6&d3% +-*%IFF% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% V-'$)'% %%%%%%%%%%%%I[I%%%%%%%%%6&d3% gg% HF% aVXb4%BV%K!X%JFSFeOJ% gg%*-"#"%f2#)2&%KK%>"-3%h% V-'$-'%% %%%%%%%%%cF[FJ%%%%%%%%6&d3% % F[J% aVXb4%BV%K!X%JFSFeOJ% !13@)'% %%%%%%%%%%%IJ[^%%%%%%%%%6&d3% +-*%IHF% % aVbX4%BV%K!X%JFSFeOJ% K02"2+-3)2,% %%%%%%OF[JFF%%%%%%6/)'d3% % % +"$"7#2"'[%2-7#'%)55$".-'-"$'% % % !"Hochbehälter Obergottesfeld" % #$%%&'()'*&+" % % %%%H[G"/01" " Unser Wasser ist auf % Grund der vorliegenden ?"-7#%P%6=Q-&%#)$'% ,-"63-7#%#)$'% #)$'% F% %%%%%%%H% % JF% % %%%JR% %%%%IF% % % % SF%T.U%% Beschaffenheit (Befunde % % und Gutachten) als 213456785491:91;X\%Z0$&A%N0#3"2*'0@@]% %%%%%%%%%%cF[H%%%%%%%%%6&d3% +-*%H% % XBVXb4%BV%JeGe% f6602-16% %%%%%%%%F[FFFR%%%%%%%6&d3% F%P%F[H% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% \)37-16% %%%%%%%%%%%J_[H%%%%%%%%6&d3% +-*%eFF% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% \#30$-.% %%%%%%%%%%%cJ%%%%%%%%%%%6&d3% +-*%IFF% % aVXb4%BV%K!X%JFSFeOJ% B-*"2%Z&"*)6']% %%%%%%%%%%cJF%%%%%%%%%%%`&d3% +-*%IFF% % aVXb4%BV%K!X%J^I_eOI% N)3-16% %%%%%%%%%%%I[I%%%%%%%%%%%6&d3% +-*%HF% % aVXb4%BV%K!X%Je_JJ% 4)&2"*-16% %%%%%%%%%%JS[J%%%%%%%%%%6&d3% +-*%JHF% % aVXb4%BV%K!X%Je_JJ% 4)2&)2% %%%%%%%%%%cI%%%%%%%%%%%%%`&d3% +-*%HF% % aVXb4%BV%K!X%J^I_eOI% V)'$-16% %%%%%%%%%%%I[I%%%%%%%%%%6&d3% +-*%IFF% % XBVXb4%BV%K!X%Je_JJ% V-'$)'% %%%%%%%%%%%I[I%%%%%%%%%%6&d3% % HF% aVXb4%BV%K!X%JFSFeOJ% gg%*-"#"%f2#)2&%KK%>"-3%h% V-'$-'%% %%%%%%%%%cF[FJ%%%%%%%%6&d3% % F[J% +"$"7#2"'% !13@)'% %%%%%%%%%%%IS[F%%%%%%%%6&d3% +-*%IHF% % aVbX4%BV%K!X%JFSFeOJ% K02"2+-3)2,% %%%%%%%%%OF[F^R%%%6/)'d3% % % +"$"7#2"'% 15
AUSSCHUSS FÜR UMWELTSCHUTZ UND ANGELEGENHEITEN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT Obmann: GR Johann Kratzwald Altpapiersammlung – Umstellung von Bring- termin vereinbart werden. In einem solchen Fall ist auf Holsammlung durch den Tierhalter/Überbringer ein Unkostenbei- trag in Höhe von € 10,-- direkt an Herrn Kleinfercher Die Marktgemeinde Sachsen- zu entrichten. burg stellt ab 01.01.2019 mit der Firma Peter Seppele Info an Hundehalter Gesellschaft m. b. H. die Alt- papiersammlung von der der- Es kommt immer wieder zu Beschwerden, dass zeitigen Bringsammlung auf Hundebesitzer ihre Hunde beim Spaziergang freilau- eine sogenannte Holsamm- fen lassen und diese ihr „Geschäft“ in den Wie- lung um. Dies bedeutet, dass sen/Weideflächen erledigen. Dabei ist Hundekot in alle Haushalte einen eigenen 120-Liter-Behälter mit landwirtschaftlichen Flächen nicht nur ein stinken- rotem Deckel für Altpapier bekommen. des Ärgernis, sondern birgt Gefahren für Mensch Sie haben somit den Vorteil, nicht mehr zur und Tier als Infektionsquelle für Krankheitserreger Sammelstelle fahren zu müssen, da das Altpapier (Fehl- und Totgeburten bei Rindern). gleich wie der Restabfall, fast bei allen Haushalten Die Marktgemeinde Sachsenburg stellt für alle Hun- direkt abgeholt wird. Die Altpapierbehälter an den debesitzer GRATIS Hundekotsackerln zur Verfü- öffentlichen Sammelstellen werden ab 07.01.2019 gung (können im Gemeindeamt abgeholt werden!) abgezogen. Die Sackerln können dann in den Mülltonnen (Rest- müll) entsorgt werden. Vorteile im Überblick: Weiters werden nochmal die Bestimmungen über • Bequeme Sammlung von Altpapier direkt beim die Hundehaltung zur Kenntnis gebracht: Haus Entsprechend den Bestimmungen des § 15 Abs. 1 • Kein Herumschleppen von „schwergewichtigem“ Kärntner Tierschutz- und Tierhaltungsgesetz 1996 Papier besteht an öffentlichen Orten, an denen erfahrungs- • Abholung direkt beim Haushalt gemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, • Bessere Qualität des Altpapiers Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden • Weniger Altpapier im Restmüll muss, sowie in Stiegenhäusern und Zugängen zu • Schöneres Ortsbild, verschmutzte und überfüllte Mehrfamilienhäusern Maulkorb oder Leinenzwang. Altpapiercontainer bei den öffentlichen Sammel- Im Übrigen sind außerhalb eingefriedeter Grundflä- stellen gehören der Vergangenheit an chen Maulkorb oder Leine mitzuführen. • Geringere Kosten für die Gemeinde Weiters müssen hundeführende Personen sicher- • Die Zahl der privaten Einzelfahrten zu öffentlichen stellen, dass sich der Hund nicht in öffentlich zu- Sammelstellen verringert sich, die Entsorgungski- gänglichen Sandkisten und auf Kinderspielplätzen lometer werden weniger aufhält. Gemäß § 9 Abs. 4 K-TTG sind Tiere so zu halten, Erste Entleerung: 7. Jänner 2019 (4-wöchiger dass Menschen weder gefährdet noch verletzt noch Entleerungsintervall, montags) in unzumutbarer Weise belästigt werden. Wird die- sem Gebot von den Tierhaltern nicht entsprochen, Tierkörperentsorgung haben die Gemeinden die zur Abwehr oder Beseiti- Die Tierkörpersammelstelle wird ab 2. Jänner gung von Gefahren oder unzumutbaren Belästigun- 2019 von Obergottesfeld (Fam. Albaner vlg. Turg- gen erforderlichen Aufträge zu erteilen. So kann die ger) nach Sachsenburg (neue Lagerhalle der Anordnung erteilt werden, dass der Hund grund- Gemeinde) verlegt. sätzlich an der Leine geführt werden muss oder er einen Maulkorb tragen muss, weiters kann angeord- Öffnungszeiten: jeweils am Montag, Mittwoch net werden, dass bestimmte Personen den Hund und Freitag (Ausnahme Feiertage) in der Zeit nicht führen können. von 07.00 – 07.15 Uhr sein. Ein Zuwiderhandeln der Hundehalter gegen die hier Im Bedarfsfall kann mit unserem Gemeindemitar- dargestellten Bestimmungen ist mit einer Verwal- beiter, Herrn Gert Kleinfercher über das Gemeinde- tungsstrafe von bis zu € 2.180,00 bzw. im Wieder- amt (Tel. 2925-0) auch ein anderer Entsorgungs- holungsfall von bis zu € 4.360,00 zu bestrafen. 16
AUSSCHUSS FÜR BAD-, SPORT- UND TOURISMUSANGELEGENHEITEN Obmann: 1. Vzbgm. Dietmar Bauer Werte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, liebe Jugend, geschätzte Gäste und Leser/Innen dieses Mitteilungsblattes der Marktgemeinde Sachsenburg Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende. Daher ist es wieder an der Zeit, dass ich Ihnen einen in Kurzform zusammen gefassten Rückblick über die Arbeiten des Ausschusses für BAD, SPORT und TOURISMUS des weichenden Jahr 2018 übermittle. Schwimmbad Tennis Im Frühjahr, vor Beginn der Badesaison 2018, Der Tennisplatz an der Sportanlage Sachsenburg wurde mit dem Bademeister eine Besichtigung der wurde die ganze Tennis Saison 2018 hinweg wie- äußerlichen Badeanlagen vor Ort, sowie alle elek- der von Hr. Robert Hilinski mit sehr viel Einsatz tronischen und technischen Anlagen einer genau- und Fleiß hervorragend gepflegt und betreut. en Begutachtung unterzogen, um eventuelle Mit der Bitte auch für die Saison 2019 wieder für anfallende Reparaturen noch vor Saisonbeginn zu die Platzpflege, (Zusage für 2019 ist vorhanden) beheben und unseren Badegästen für die Bade- zur Verfügung zu stehen, bedanke ich mich an saison in unserem schönen Schwimmbad erholsa- dieser Stelle sehr herzlich für die hervorragende me und stressfreie Badetage zu gewähren. und unentgeltliche Platzpflege während der gan- Den Bediensteten des Schwimmbades, sowie den zen Saison 2018 Betreibern des Schwimmbadbuffets möchte ich für ihren Einsatz und Ihre Leistung im Namen der Marktgemeinde Sachsenburg hiermit meinen herz- lichen Dank aussprechen und für ihre weitere Zu- kunft alles Gute wünschen. Stocksport Zur Info: Mit dem Ankauf des KOHL-Hauses samt dazugehörigen Grundstück durch die Marktge- meinde Sachsenburg, für den vorgesehenem Um- bau zur Schaffung von Verkaufs- und Parkflächen für die zukunftsweisende Sicherung des Nahver- sorgerstandortes in Sachsenburg, sowie zur Schaffung von Wohnraum, wurde auch angeregt sich über die Neuschaffung von Räumlichkeiten !!! WICHTIGER HINWEIS !!! für die in die Jahre gekommenen Vereinsgebäude der Stockschützen Gedanken zu machen und In den Monaten, in denen das Schwimmbad gleich in die Planung und Finanzierung miteinzu- geschlossen ist, (September bis Mai) ist das beziehen. Betreten der gesamten Badeanlage, im Beson- Dieser Vorschlag wurde vom GV und GR ange- deren der instabilen Eisflächen in den Becken nommen und wird in der laufenden Planung und STRENGSTENS VERBOTEN! Finanzierung berücksichtigt. 17
AUSSCHUSS FÜR BAD-, SPORT- UND TOURISMUSANGELEGENHEITEN Obmann: 1. Vzbgm. Dietmar Bauer Ein herzliches Vergelt´s Gott an dieser Stelle dem Kalvarienberg Sektionsleiter des „BW Sachsenburg Stocksport“ Im Jahr 2018 wurde auch mit dem EU-Leader und seinem Team für ihren unermüdlichen Einsatz Projekt „Burgen und Wanderwege Kalvarienberg“ zur Schaffung und Pflege des Eislaufplatzes, so- nach Abschluss eines Pachtvertrages mit den ÖBF wie der Pflege der Eisbahnen und Ausrichtung der für die Umsetzung dieses Projektes, mit den Gra- jährlichen Gemeindemeisterschaft und des Wap- bungs- und Freilegungsarbeiten an der Burganla- penturnieres. ge, unter fachkundiger Aufsicht begonnen. Es wurde schon einiges an altem Gemäuer und We- Tourismus gen freigelegt und kann bei Interesse auch schon besichtigt werden. Die Drau Camping Betriebs GesmbH. wurde 2018 mit einem neuen Geschäftsführer und Tourismus- Mit Beginn Frühjahr 2019 wird unter fachkundiger manager bestellt. Begleitung an diesem Projekt weitergearbeitet. Die Umsetzung dieses Projektes stellt für unsere Ich freue mich sehr darüber, dass mit Hr. Zauch- Marktgemeinde zukunftsorientiert sicherlich eine ner Peter als neuen Mitarbeiter, ein kompetenter große, historisch und kulturell interessante Berei- Fachmann, welcher sehr viel Erfahrungen im Be- cherung dar. reich Tourismus, Marketing und Werbung mit- bringt und sicherlich eine große Bereicherung für Die Wanderwege am und um den Kalvarienberg unsere Marktgemeinde Sachsenburg darstellt, ar- wurden die ganze Saison durch die Brüder Bacher rangiert wurde. Ich wünsche Ihm für die an Ihn ge- Gerfried und Klaus bestens betreut und gepflegt. stellten Aufgaben für die Zukunft sehr viele Ideen Dafür an dieser Stelle ein herzliches und Schaffenskraft. Vergelt`s Gott! Die Nächtigungszahlen am Campingplatz sowie in den Gastronomiebetrieben der Marktgemeinde Sachsenburg entwickelten sich wie in der Statistik dargestellt. 2014 2015 2016 2017 2018 (bis Oktober) 15.392 15.250 14.929 16.876 14.760 2014 2015 2016 2017 2018 9.794 8.886 8.207 9.363 9.452 Ich wünsche allen Mitgliedern des Gemeindevorstandes, den Gemeinderäten/Innen und allen Mitarbeitern des Gemeindeamtes, sowie allen Gemeindebürger/Innen und Lesern des Mitteilungsblattes in meinen Namen und namens aller SPÖ-Gemeinderäte eine besinnliche Adventzeit, Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2019. 18
AUSSCHUSS FÜR FAMILIEN-, SOZIAL-, SCHUL-, KINDER- GARTEN-, WOHNUNGS- UND KULTURANGELEGENHEITEN Obfrau: GV Krista Kulterer Seniorenclub Schon seit über 20 Jahren gibt es in der Gemein- de Sachsenburg die Einrichtung des „Senioren- clubs“. Es ist ein Angebot der Marktgemeinde an alle Sachsenburger. Einmal im Monat gibt es an verschiedenen Orten das Angebot von Vorträgen, Filmen, Betriebsbesichtigungen und vieles mehr. Nicht immer, aber immer wieder ist für jeden et- was Interessantes dabei. Vielleicht können auch Sie durch einen eigenen Vortrag oder Hinweise auf Besonderes dazu beitragen, den Seniorenclub ab- wechslungsreich zu gestalten. Anregungen neh- men wir gerne an. Seniorentreffen Am 24. November fand auf Einladung der Gemein- de der beliebte Seniorennachmittag statt. Viele Gemeindebürger haben der Einladung Folge ge- leistet und ein paar vergnügliche Stunden im Ver- anstaltungszentrum verbracht. Unter der Leitung von Frau Miriam Klaus brachten die Kinder der Volksschule stimmige Lieder und etliche Gedichte zur Aufführung. Vielen Dank an Frau Klaus für die schöne Gestaltung und den Kin- dern nochmals danke für ihre fröhliche Darbietung. Dank auch an die „Tanzl-Musi“ der TK-Hassla- cher, unter der Leitung von Frau Anita Hänsler, und an Frau Sophie Klaus für die musikalische Umrahmung. Kulinarisch verwöhnt wurden wir wieder von der Familie Penker und ihrem Team. Am Ende eines Jahres gibt es in unserer Gemein- dezeitung einen Rückblick auf das abgelaufene Jahr. Bisher haben wir dies immer mit Fotos unse- rer Veranstaltungen unterlegt. Die neuen Daten- schutzbestimmungen macht uns dies nun fast unmöglich. Sollten Sie in Zukunft also nicht mehr auf Fotos in der Gemeindezeitung zu sehen sein wollen, bitten wir Sie, dies umgehend unserer Sekretärin, Frau Silvia Hinteregger, mitzuteilen. Ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr! 19
AUSSCHUSS FÜR FAMILIEN-, SOZIAL-, SCHUL-, KINDER- GARTEN-, WOHNUNGS- UND KULTURANGELEGENHEITEN Obfrau: GV Krista Kulterer Neue Kinderbetreuungseinrichtung in Sachsenburg Seit September 2018 bietet die Marktgemeinde Sachsenburg in Zusammenarbeit mit der AVS Kärnten eine flexible Kinderbetreuung in Form ei- ner Betriebs-Tagesmutter an. Eine Gemeindewoh- nung in der Maria-Theresien-Straße wurde dafür liebevoll und nach den Bedürfnissen der Kinder eingerichtet. Derzeit sind 6 Kinder angemeldet und werden von Frau Anita Hänsler (Kindergartenpä- dagogin) durch den Tag begleitet und gefördert. Die Betreuung wird von Montag – Freitag (07:00- 17:00 Uhr) für Kinder im Alter von 1-10 Jahren angeboten. Infos dazu können bei der Gemeinde oder direkt bei der Tagesmutter eingeholt werden. 20
Sie können auch lesen