Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg

Die Seite wird erstellt Johannes Köster
 
WEITER LESEN
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz,
                                           Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf,
                                           Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf

    Ausgabe 03/2018 | erscheint am 01.04.2018                                         www.gemeinde-klingenberg.de

      Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert
    Wir, die Kinder und Erzieherinnen vom Regenbogenhort Pretzschendorf hatten Grund zum Feiern. Seit ca. 8 Jahren
    wird bei uns im Hort regelmäßig geforscht. Vor zwei Jahren gründeten wir unseren Forscherclub, bestehend aus maxi-
    mal 15 Kindern, welcher für ein komplettes Schuljahr unterschiedliche Themen aufgreift und den Dingen auf den Grund
    geht.

    Lesen Sie weiter auf Seite 33

C
M
Y
K
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                                     Seite 2                                            01. April 2018

 GEMEINDEVERWALTUNG                                                                        Ärzte
 KLINGENBERG
                                                        Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117
 Bürgermeister/Hauptverwaltung/
 Finanzverwaltung
                                                           FA für Allgemeinmedizin
 Schulweg 1, OT Höckendorf
 Telefon:    035055 680-0
                                                        ■ Colmnitz
 Fax:        035055 680-99
 post@gemeinde-klingenberg.de                             Frau Dr. med. H. Börrnert                            Tel.-Nr.: 035202 50800
 www.gemeinde-klingenberg.de
                                                        ■ Höckendorf
 Bauamt                                                   Herr Dr. med. van Treek                              Tel.-Nr.: 035055 61278
 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf
 Telefon:    035055 680-0                               ■ Klingenberg
 Fax:        035055 680-98                                Frau Dr. med. T. Albrecht                            Tel.-Nr.: 035202 52069
 Bürgerbüro
 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf                       ■ Pretzschendorf
 Telefon:    035055 680-24                                Frau Behnisch, FA                                    Tel.-Nr.: 035058 324007
 Fax:        035055 680-96                                Urlaub bis 07.04. Vertretung Dr. Albrecht
 Öffnungszeiten                                           geschlossen am 20. und 30.04.
 Montag     09.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag   09.00 - 12.00 Uhr und                       ■ Ruppendorf
            13.00 - 18.00 Uhr                             Herr Dr. med. Balaz                                  Tel.-Nr.: 035055 61311
 Mittwoch   geschlossen
 Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und                          Zahnärzte
            13.00 - 16.00 Uhr
 Freitag    09.00 - 12.00 Uhr                           ■ Höckendorf
                                                          Frau B. Krüger                                       Tel.-Nr.: 035055 61339
 Amtsblatt:
 amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de                      ■ Klingenberg
                                                          Frau Dr. I. Plischke                                  Tel.-Nr.: 035202 4280

    Notrufe                                             ■ Pretzschendorf
                                                          Herr Dipl. Stom. A. Baumgart                         Tel.-Nr.: 035058 41240
Notrufe
(Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112                 ■ Ruppendorf
Gehörlosenfax . . . . . . .0351 8155 130                  Frau Dipl. Stom. M. Starke                           Tel.-Nr.: 035055 61411
Anmeldung Kranken-
                                                        ■ Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de
transport . . . . . . . . . . . . . .0351 19222
Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117                Tierärzte
Leitstelle allgemein . . . .0351 501210
                                                        ■ Hartmannsdorf
Giftnotruf Erfurt . . . . . . .0361 730730                Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz                   Tel.-Nr.: 037326 9186
Becker Umweltdienste GmbH
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0    ■ Höckendorf
Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516                 Herr K. Wenzel                                       Tel.-Nr.: 035055 62062
Zweckverband Abfallwirtschaft
                                                        ■ Pretzschendorf
Oberes Elbtal . . . . . . . .0351 4040450
                                                          Frau U. Menzer                                       Tel.-Nr.: 035058 41262
EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506
                                                                                                                   oder 0175 2323285
MITNETZ STROM
          Entstörung . . . . . .0800 2305070               Apothekenbereitschaft
ENSO
Gasstörung . . . . . . . . . 0351 50178880                 Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesverei-
Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881                   nigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen:
Wasserversorgung – Wasserwerk                              0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
Klingenberg . . . . . . . . 035202 510421
                                                           Fundtiere
AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit)
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090      ■ Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt                 035055 680-22
Kanalbetriebsführer WZF Freiberg                        ■ Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundtiere von              0351 6413222
– Havarien in Abwasserkanalisation                        Bürgern der Gemeinde Klingenberg im Tierheim Freital                             C

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840     nach vorheriger telefonischer Absprache und eingehender                          M
                                                                                                                                           Y

                                                          Klärung der Auffindsituation abgegeben werden.
                                                                                                                                           K
Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
01. April 2018                                    Seite 3                               Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                     Kindertagesstätten
    ■ Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf                                  Essenversorgung unserer Kita’s
      Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
      Tel. 035058 41283, Mobil 0151 18044417,                                  und Schulen
      i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de
    ■ Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz                             ■ „Küche für Jedermann“ Höckendorf
      Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4382,       Tel. 035055 179823
      Mobil 0151 18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de             ■ „Kochtopf UG“ Colmnitz
    ■ Naturkindergarten Klingenberg                                     Tel. 035202 50134
      Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt,
      Tel. 035202 4301, Mobil 0151 18044416, Fax 035202 52160
      info@pretzschendorfer-kitas.de
    ■ Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf                                            Gemeinderatssitzung
      Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
      Tel. 035058 46024, Mobil 0151 18044414
      i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de
                                                                    Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag,
    ■ „Storchennest“ Höckendorf                                     dem 10. April 2018 um 19:00 Uhr im Seminarraum des Ho-
      Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs,                      tel-Gasthofs „Zum Erbgericht“, Dippoldis-walder Str. 5, 01774
      Tel. 035055 61237, Fax 035055 69896, Mobil 0176 14331599,     Klingenberg, OT Höckendorf statt. Hierzu wird freundlichst
      post@kita-hoeckendorf.de                                      eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte unseren
    ■ „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf                                 Bekanntmachungstafeln.
      Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,
      Tel. 035055 63039, Mobil 0151 29201956
      kinderhaus-ruppendorf@t-online.de                               Friedensrichter/Schiedsstelle
    ■ Hort Ruppendorf
      Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,                      ■ für die Gemeinde Klingenberg und
      Tel. 035055 694099, Mobil 0151 29201969                            die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau
      kinderhaus-ruppendorf@t-online.de                                  in der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                         Friedensrichter:         unbesetzt

                          Tagesmütter                                    Stellv. Friedensrichter: Daniel Hoffmann
                                                                         Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung
    ■ OT Borlas
    • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055 61728,                 statt.
      Mobil: 0152 53392566, www.käferland.com,                           Daniel Hoffmann:         0174 4916134
      susiskaeferkinderland@yahoo.de
    • Heidi Brandt – Hauptstraße 53; Tel. 035055 69062,               E-Mail: schiedsstelle@gemeinde-klingenberg.de
      Mobil: 0152 37973462, h.brandt@rocketmail.com                   Postanschrift:
    ■ OT Höckendorf                                                   Schulweg 1, 01774 Klingenberg
    • Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a,
      Tel. 035055 61190, m-knoepfchen@arcor.de
    • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055 69592                  Öffnungszeiten der Büchereien:
      www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de
    • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055      ■ Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6
       169633, Mobil: 0152 56065930, jule.uhlemann@googlemail.com     Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr
    ■ OT Pretzschendorf
    • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058 42177
                                                                    ■ Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a
    • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058 424833,     jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr
      maikbrita@gmx.de                                              ■ Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52
    ■ OT Colmnitz
                                                                      jeden 1. und 3. Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr
    • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016
      www.tagesmutter-colmnitz.de; die-marienkaeferchen@web.de      ■ Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18
    ■ OT Klingenberg                                                  Dienstag, 14:00–16:30 Uhr
    • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202 4174
      tagesmutti.vogelnest@web.de                                   ■ Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9
    • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202 50172      Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr
    • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202 559349,
      0172 8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com            ■ Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a
    ■ OT Ruppendorf                                                   (Oberschule)
    • Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055 69997,       Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr
      0151 52562229, sonnenkaefer-5@web.de
                                                                    ■ Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2
                                                                      jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr
                             Schulen
    ■ Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003,
      Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de;              Nächster Erscheinungstermin ist der
      schulleitung@oberschule-klingenberg.de
    ■ Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600,
                                                                                    2. Mai 2018
C
M
      Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de           Redaktionsschluss ist der
    ■ Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337,
Y
K
      Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de
                                                                                   19. April 2018
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                        Seite 4                                                01. April 2018

                                              Amtliche Bekanntmachungen

  Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13. März 2018
Beschluss-Nr.: 30/2018                                              Gemeinde Klingenberg vom 13.03.2018 in der vorliegenden
Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Friedersdorf                    Fassung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Be-             -einstimmig beschlossen-
stellung des Kameraden Gunter Ryschawy zum Ortswehrlei-
ter und des Kameraden Kai Richter zum Stellvertreter des            Beschluss-Nr.: 37/2018
Ortswehrleiters zu.                                                 Erhöhung der Essenpreise in der Grundschule Ruppen-
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen.      dorf ab 1. April 2018
-einstimmig beschlossen-                                            Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt eine
                                                                    Erhöhung des Essenpreises in der Grundschule Ruppendorf
Beschluss-Nr.: 31/2018
                                                                    auf 2,90 EUR pro Portion ab 1. April 2018.
Kommissarischer Einsatz als Ortsfeuerwehrleiter Klin-
                                                                    -mehrstimmig beschlossen-
genberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Be-
stellung des Kameraden Franz Pretzsch zum kommissari-               Beschluss-Nr.: 38/2018
schen Ortswehrleiter zu.                                            Grundstückstausch zwischen der Gemeinde Klingenberg
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen.      (Flurstück 209/2 der Gemarkung Ruppendorf) und der
-einstimmig beschlossen-                                            Agrargesellschaft Ruppendorf (Flurstück 934 der Gemar-
                                                                    kung Ruppendorf)
Beschluss-Nr.: 32/2018                                              Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt dem
Kommissarischer Einsatz als Ortsfeuerwehrleiter Colm-               Vorschlag zum Tausch der Grundstücke zwischen der Ge-
nitz                                                                meinde Klingenberg, Flurstück 209/2 der Gemarkung Rup-
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Be-             pendorf und der Agrargesellschaft Ruppendorf, Flurstück
stellung des Kameraden Daniel Leiteritz zum kommissari-             934 der Gemarkung Ruppendorf, zu.
schen Ortswehrleiter zu.                                            Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen.      Tauschvertrag abzuschließen.
-einstimmig beschlossen-                                            -mehrstimmig beschlossen-

Beschluss-Nr.: 33/2018
                                                                    Beschluss-Nr.: 39/2018
Elektronische Einladung des Gemeinderates und seiner
                                                                    Finanzierung der Maßnahme „Energetische Sanierung
Ausschüsse
                                                                    der Schulturnhalle Pretzschendorf“
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt,
                                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt,
dass die Einladung zu den Gemeinderats- und Ausschuss-
sitzungen ab dem 01.04.2018 in elektronischer Form erfolgt.         dass neben den bereits im Haushaltsplan 2017 eingestellten
-mehrstimmig beschlossen-                                           Eigenmitteln in Höhe von 374.308,00 EUR (Einzahlung
                                                                    625.692,00 EUR, Auszahlung 1.000.000,00 EUR) zur Durch-
Beschluss-Nr.: 34/2018                                              führung der Maßnahme „Energetische Sanierung der Schul-
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am              turnhalle Pretzschendorf“ nunmehr weitere Eigenmittel im
Sonntag, dem 17.06.2018                                             Jahr 2018 in Höhe von 40.000,00 EUR, mithin insgesamt
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die             414.308,00 EUR (Einzahlung 625.692,00 EUR, Auszahlung
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am              1.040.000,00 EUR) vorgesehen werden.
Sonntag, dem 17.06.2018.                                            Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Entnahme aus
-einstimmig beschlossen-                                            der Liquiditätsreserve.
                                                                    -mehrstimmig beschlossen-
Beschluss-Nr.: 35/2018
Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und              Beschluss-Nr.: 40/2018
des Winterdienstes der Gemeinde Klingenberg (Straßen-               Vergabe der Bauleistungen für die Energetische Sanie-
reinigungs- und Winterdienstsatzung)                                rung der Schulturnhalle Pretzschendorf, 3. Bauabschnitt
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die
                                                                    - Los 6 Außenanlagen
Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und
                                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die
des Winterdienstes der Gemeinde Klingenberg (Straßenreini-
                                                                    Annahme des Angebotes der Firma Schurig Außenanlagen,
gungs- und Winterdienstsatzung) in der vorliegenden Fas-
sung.                                                               Baumschulenweg 1 in 01744 Dippoldiswalde vom
-einstimmig beschlossen-                                            21.02.2018 zum Vorhaben „Energetische Sanierung der
                                                                    Schulturnhalle Pretzschendorf, 3. Bauabschnitt - Los 6
Beschluss-Nr.: 36/2018                                              „Außenanlagen“.
Neufassung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma
der Vereine in der Gemeinde Klingenberg                             zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme        C

Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die             vorzunehmen.                                                  M
                                                                                                                                  Y
                                                                                                                                  K
neue Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der     -mehrstimmig beschlossen-
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
01. April 2018                                 Seite 5                               Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                               Amtliche Bekanntmachungen

                         Beschlüsse aus den öffentlichen Ausschuss-Sitzungen
    ■ Verwaltungsausschuss am 27. Februar 2018                    eines Einfamilienhauses, Flurstücke 2080 und 2119 der Ge-
                                                                  markung Colmnitz, Aacher Weg 4 in 01774 Klingenberg, das
    Beschluss-Nr.: 18/2018                                        Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit
    Ausschreibung von 2 Ausbildungsplätzen zur berufsbe-          § 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen.
    gleitenden Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannten          -einstimmig beschlossen-
    Erzieher/in in den Kindertagesstätten der Gemeinde Klin-
    genberg                                                       Beschluss-Nr.: 9/2018
    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be-         Bauantrag: Neubau einer Pkw-Garage, Flurstück 129/4
    schließt die Ausschreibung von 2 Ausbildungsplätzen zur be-   der Gemarkung Pretzschendorf, Dresdner Straße 12d in
    rufsbegleitenden Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten     01774 Klingenberg
    Erzieher/in in den Kindertagesstätten der Gemeinde Klingen-   Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
    berg ab dem 01.08.2018.                                       schließt, dem Bauantrag nach § 69 Abs. 4 SächsBO Neubau
    -einstimmig beschlossen-                                      einer Pkw-Garage, Flurstück 129/4 der Gemarkung Pretz-
                                                                  schendorf, Dresdner Straße 12d in 01774 Klingenberg, das
    Beschluss-Nr.: 19/2018                                        Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit
    Umsetzung der Sirene vom Wohngebäude                          § 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen.
    „Zum Weißeritztal 17“ in Klingenberg                          -einstimmig beschlossen-
    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
    schließt die Umsetzung der Sirene und die Finanzierung der    Beschluss-Nr.: 10/2018
    Maßnahme.                                                     Vorbescheid: Erweiterungsbau Penny – Lebensmittel-
    -einstimmig beschlossen-                                      markt, Flurstücke 296/3 und 296/25 der Gemarkung Klin-
                                                                  genberg, Siedlungsweg in 01774 Klingenberg
    ■ Technischer Ausschuss am 1. März 2018                       Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
                                                                  schließt, dem Vorbescheid nach § 75 SächsBO Erweite-
    Beschluss-Nr.: 6/2018                                         rungsbau Penny – Lebensmittelmarkt, Flurstücke 296/3 und
    Bauantrag Neubau einer Holzlagerhalle zur gewerblichen        296/25 der Gemarkung Klingenberg, Siedlungsweg in 01774
    Nutzung, Flurstück 181 der Gemarkung Colmnitz, Untere         Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36
    Hauptstraße 67 in 01774 Klingenberg                           Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 SächsBO nicht zu
    Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-         erteilen.
    schließt, dem Bauantrag Neubau einer Holzlagerhalle zur ge-   -einstimmig beschlossen-
    werblichen Nutzung, Flurstück 181 der Gemarkung Colmnitz,
    Untere Hauptstraße 67 in 01774 Klingenberg, das Einverneh-    Beschluss-Nr.: 11/2018
    men der Gemeinde zu erteilen.                                 Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flur-
    -einstimmig beschlossen-                                      stück 100 der Gemarkung Höckendorf, Dippoldiswalder
                                                                  Straße 24 in 01774 Klingenberg
    Beschluss-Nr.: 7/2018                                         Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
    Bauantrag: Ersatzneubau Pergola (Neubau überdachte            schließt, dem Bauantrag nach § 69 Abs. 4 SächsBO Bauan-
    Terrasse mit einer Größe von 48,90 m² im Innenhof der         trag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flurstück 100
    Gaststätte „Neuklingenberger Höhe“), Flurstück 454/4          der Gemarkung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 24 in
    der Gemarkung Klingenberg, Neuklingenberg 11 in 01774         01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach
    Klingenberg                                                   § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen.
    Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-         -einstimmig beschlossen-
    schließt, dem Bauantrag: Ersatzneubau Pergola (Neubau
    überdachte Terrasse mit einer Größe von 48,90 m² im Innen-    Beschluss-Nr.: 12/2018
    hof der Gaststätte „Neuklingenberger Höhe“), Flurstück        Beteiligung der Behörden zum Planentwurf nach § 4 (2)
    454/4 der Gemarkung Klingenberg, Neuklingenberg 11 in         BauGB, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonderge-
    01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde zu er-       biet Biogasanlage Hennersdorf“, Stadt Dippoldiswalde,
    teilen.                                                       Ortsteil    Hennersdorf,     Entwurf,     Planungsstand:
    -einstimmig beschlossen-                                      27.06.2017
                                                                  Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
    Beschluss-Nr.: 8/2018                                         schließt, dem Planentwurf nach § 4 (2) BauGB, Vorhabenbe-
    Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses, Flurstücke         zogener Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlage
    2080 und 2119 der Gemarkung Colmnitz, Aacher Weg 4 in         Hennersdorf“, Stadt Dippoldiswalde, Ortsteil Hennersdorf,
C
    01774 Klingenberg                                             Entwurf, Planungsstand: 27.06.2017, das Einvernehmen der
M
Y   Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-         Gemeinde zu erteilen.
K
    schließt, dem Bauantrag nach § 69 Abs. 4 SächsBO Neubau       -einstimmig beschlossen-
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                        Seite 6                                                 01. April 2018

                                             Amtliche Bekanntmachungen

                                                  Informationen Bauamt

Vollsperrung der Thomas-Müntzer-Straße                                   Aufgabe von Punkten des amtlichen
           in Pretzschendorf                                                Raumbezugsfestpunktfeldes
              Die Gemeinde wird im April mit der Instandset-
                                                                              des Freistaates Sachsen
              zung der Thomas-Müntzer-Straße beginnen.
              Voraussichtlich ab 16.04.2018 rollen dafür die        Der Staatsbetrieb Geoba-
              Maschinen der Firma Chemnitzer Verkehrsbau            sisinformation und Ver-
              GmbH an. Die Instandsetzung erfolgt im Ab-            messung Sachsen (Ge-
schnitt zwischen Einmündung Dresdner Straße und Einmün-             oSN) bearbeitet auf der
dung Wiesenstraße auf einer Gesamtlänge von ca. 300 m.              Grundlage des Gesetzes
Die geplante Bauzeit beträgt 5 Wochen. Finanziert wird die          über das amtliche Ver-
Maßnahme über die Instandsetzungspauschale nach Richtli-            messungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat
nie zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben               Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz –
kommunaler Baulastträger (RL KStB).                                 SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,
In diesem Zeitraum wird die Thomas-Müntzer-Straße im Bau-           148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013
bereich voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Dresdner      (SächsGVBl. S. 482), das amtliche Raumbezugsfestpunkt-
Straße. Die Anwohner erhalten noch eine gesonderte Infor-           feld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld).
mation von der Baufirma mit Angabe von Ansprechpartnern             In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Gemein-
und Hinweisen zu den Einschränkungen bei der Grund-                 de Klingenberg Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Tri-
stückszufahrt.                                                      gonometrische Punkte) überprüft worden.
                                                                    Dabei haben Mitarbeiter des GeoSN von folgenden Liegen-
                                                                    schaften Punkte dauerhaft entfernt:

    Fortsetzung der Instandsetzung der                              –   vom Flurstück 450/1 der Gemarkung Ruppendorf,
    Straße „Zum Wald“ in Friedersdorf                               –
                                                                    –
                                                                        vom Flurstück 840a der Gemarkung Colmnitz,
                                                                        vom Flurstück 358/1 der Gemarkung Obercunnersdorf,
                                                                    –   vom Flurstück 68/1 der Gemarkung Obercunnersdorf,
Ab 09.04.2018 wird die Instandsetzung der Straße „Zum               –   vom Flurstück 238 der Gemarkung Klingenberg,
Wald“ in Friedersdorf fortgesetzt. Nachdem die Fa. Teich-           –   vom Flurstück 519/1 der Gemarkung Pretzschendorf.
mann Bau GmbH aus Wilsdruff im letzten Jahr den hinteren
Abschnitt fertiggestellt hat, wird in diesem Jahr plangemäß         Die Pflichten, die für die Eigentümer der Flurstücke und für
der vordere Abschnitt bearbeitet. Da in diesem Bereich ein          Nutzungsberechtigte mit der Duldung der Festpunkte ver-
Straßenentwässerungskanal errichtet wird, ist dieser Ab-            bunden waren, sind damit entfallen.
schnitt insgesamt anspruchsvoller und wird etwas mehr Bau-
zeit als der 1. Bauabschnitt in Anspruch nehmen. Geplante           Dresden, den 27.02.2018
Fertigstellung ist im August 2018.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der Straße durch-           Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sach-
geführt. Für Anwohner wird eine örtliche Umleitung einge-           sen (GeoSN)
richtet. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die An-
wohnerversammlung vor der Maßnahme im letzten Jahr so-
wie die Informationsschreiben der Baufirma.
                                                                         Information zum Stand des Planfest-
                                                                         stellungsverfahrens zum Ausbau der
                                                                        S192 in der Ortsdurchfahrt Höckendorf
                                                                    Für den geplanten Ausbau der S192 in der Ortsdurchfahrt
                                                                    Höckendorf hat die Gemeinde Klingenberg die Planfeststel-
                                                                    lung nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) be-
                                                                    antragt. In diesem Rahmen sind die Planunterlagen in der
                                                                    Gemeinde einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen.
                                                                    Dies erfolgt im Zeitraum vom 03.04. bis 04.05.2018 in der
                                                                    Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie dazu die ortsübli-
                                                                    che Bekanntmachung in den Bekanntmachungstafeln der
                                                                    Gemeinde.

gez: Stefan Lippert                                                 gez. Stefan Lippert
                                                                                                                                   C
                                                                                                                                   M
                                                                                                                                   Y
Sachbearbeiter Bauamt                                               Sachbearbeiter Bauamt                                          K
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
01. April 2018                                 Seite 7                              Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                               Amtliche Bekanntmachungen

                                  Bekanntmachung der Gemeinde Klingenberg
                               Hochwasserrisikomanagementplanung Colmnitzbach
                             Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG

    Die Gemeinde Klingenberg hat die
    Hochwasserrisikomanagementplanung
    für das Einzugsgebiet des Colmnitzba-
    ches auf Grundlage der Richtlinie des
    Europäischen Parlamentes und des Ra-
    tes vom 23. Oktober 2007 über die Be-
    wertung und das Management von
    Hochwasserrisiken Rahmen der Umset-
    zung der europäischen Wasserrahmen-
    richtlinie erstellt.

    Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG wird der
    Entwurf der „Erstellung von Hochwas-
    sergefahren- und -risikokarten sowie ei-
    nes Hochwasserrisikomanagementpla-
    nes für den Colmnitzbach in der Zeit

                vom 09.04.2018
         bis einschließlich 09.05.2018

    in der Gemeindeverwaltung Klingen-
    berg, Ortsteil Höckendorf, Schulweg 1,
    01774 Klingenberg zu jedermanns Ein-
    sicht während der folgenden Zeiten öf-
    fentlich ausgelegt:

    Montag           09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag         09:00 - 12:00 und
                     13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag       09:00 - 12:00 und
                     13:00 - 16:00 Uhr
    Freitag          09:00 - 12:00 Uhr.

    Die planungsrelevanten Unterlagen kön-                                                  Geltungsbereich – Übersichtsplan
    nen während des oben genannten Aus-
    legungszeitraumes auch im Landrats-
    amt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,         Der Geltungsbereich umfasst das Einzugsgebiet des Colm-
    Standort Dippoldiswalde, Umweltamt, Zimmer 128,               nitzbaches im Bereich der Gemeinde Klingenberg und ergibt
    Weißeritzstraße 7, 01744 Dippoldiswalde zu den entspre-       sich aus beigefügter Übersichtskarte. Maßgebend ist die
    chenden Öffnungszeiten eingesehen werden.                     zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:20.000.

    Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit      Klingenberg, 15.03.2017
    über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informie-
    ren. Stellungnahmen können gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG
    zur Niederschrift vorgebracht oder schriftlich bis zwei Wo-
    chen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeindever-
    waltung Klingenberg oder beim Landratsamt des Landkrei-       Torsten Schreckenbach
    ses Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingereicht werden.      Bürgermeister
    Sie können auch per E-Mail an folgende Adresse
    post@gemeinde-klingenberg.de eingereicht werden.

    Stellungnahmen, die nicht während der zuvor genannten Fri-
    sten abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung
                                                                       Mehr Informationen unter
C
    über die Hochwasserrisikomanagementplanung unberück-             www.gemeinde-klingenberg.de
M
Y
K
    sichtigt bleiben.
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                       Seite 8                                                 01. April 2018

                                            Amtliche Bekanntmachungen

                                Einwohnerversammlung zur
                 Hochwasserrisikomanagementplanung für den Colmnitzbach
  Die Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 ist             im Landratsamt.
  in der Gemeinde Klingenberg nahezu abgeschlossen.                Bitte beachten Sie dazu die Bekanntmachung im Amtsblatt.
  Parallel zu diesen Bauvorhaben hat die Gemeinde gemein-
  sam mit dem Planungsbüro Basler & Hofmann aus Dippol-            Mit Beginn der Auslegung findet zudem eine Einwohnerver-
  diswalde für den Colmnitzbach ein Konzept entwickelt,            sammlung statt, wo wir Ihnen die Hochwasserrisikomanage-
  dass für die Ortslagen Pretzschendorf und Colmnitz die           mentplanung vorstellen wollen. Nach der Vorstellung bieten
  möglichen Hochwassergefahren aufzeigt und Maßnahmen              wir Ihnen die Gelegenheit, Fragen zum Inhalt zu stellen.
  vorschlägt, wie diese Gefahren zukünftig vermieden bzw.
  verringert werden können.                                        Die Einwohnerversammlung findet am Montag, dem
                                                                   09.04.2018 im 19.00 Uhr im Kulturhaus Pretzschendorf
  Für diese Hochwasserrisikomanagementplanung steht                statt. Wir laden Sie dazu recht herzlich ein.
  nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit an. Dazu erfolgt
  die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Aus-       gez. Stefan Lippert
  legung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung sowie            Sachbearbeiter Bauamt

  HW 08/2002 – Colmnitz, Untere Dorfstraße/Am Dorfplatz            HW 08/2002 – Colmnitz, Talweg/Freiberger Straße (S190)

  HW 08/2002 – Colmnitz, Gebäudeschäden, Obere Haupt-              HW 08/2002 – Colmnitz, Uferabbruch, Lindenweg 6
  straße 20

                                                                                                                                  C

                                   www.gemeinde-klingenberg.de                                                                    M
                                                                                                                                  Y
                                                                                                                                  K
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
01. April 2018                                  Seite 9                                   Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                                Amtliche Bekanntmachungen

                              Vermietungsangebote der Immobilienverwaltung
        Idyllisch Wohnen, nicht weit von Dresden               OT Klingenberg - Am Sachsenhof 2a-c
                                                               3-Raum-Wohnung
     OT Klingenberg - Am Sachsenhof 2a-c
     2-Raum-Wohnung                                           Objekt:                  Am Sachenhof 2b
                                                              Frei ab:                 sofort
    Objekt:                  Am Sachenhof 2b                  Zimmer:                  3
    Frei ab:                 sofort                           Wohnfläche:              73,94 m²
    Zimmer:                  2                                Etage:                   2.OG rechts
    Wohnfläche:              63,85 m²                         Keller:                  Abteil Nr.: 6
    Etage:                   3.OG links                       Zustand:                 neu modernisiert – Erstbezug
    Keller:                  Abteil Nr.: 7                    Kaltmiete:               EUR 536,07
    Zustand:                 neu modernisiert – Erstbezug     Betriebskosten:          EUR 203,34
    Kaltmiete:               EUR 462,91                       Warmmiete:               EUR 739,41
    Betriebskosten:          EUR 175,59                       Kaution:                 EUR 1.072,14
    Warmmiete:               EUR 638,50                       Baujahr:                 1986
    Kaution:                 EUR 925,82                       Heizungsart:             Erdgas
    Baujahr:                 1986                             Energieausweistyp:       Verbrauchsausweis
    Heizungsart:             Erdgas                           Endenergieverbrauch: 62,7 kWh/ (m²a),
    Energieausweistyp:       Verbrauchsausweis                Energieeffizienzklasse B
    Endenergieverbrauch: 62,7 kWh/ (m²a),
    Energieeffizienzklasse B

                                                               Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
                                                               Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klingenberg – Verantwortlich für den amtli-
                                                               chen Teil: Torsten Schreckenbach, Bürgermeister, Telefon: 035055 680-0, E-Mail:
                                                               post@gemeinde-klingenberg.de, verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und
                                                               Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen; Leserbriefe, Vereins-, Ver-
                                                               bands-, o. ä. inhaltliche Aussagen und Wertungen von Texten außerhalb der Ver-
                                                               waltung widerspiegeln nicht die Auffassung der Ämter bzw. des Gemeinderates.
                                                               Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Vereine übergeben Text- und
                                                               Bildbeiträge (möglichst digital) an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de. Ein An-
                                                               spruch auf Veröffentlichung besteht nicht. • Satz, Druck und Anzeigen: Riedel-
                                                               Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf
                                                               Tel: 037208 876100, Fax: 037208 876299, E-Mail: Info@riedel-verlag.de. Es gilt die
                                                               Anzeigenpreisliste 2016. – Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt der Gemeinde
C
M                                                              Klingenberg erscheint monatlich und kann zum Preis von 0,50 Euro pro Exemplar
Y
K                                                              über ABO erworben werden.
Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                      Seite 10                                             01. April 2018

                                            Amtliche Bekanntmachungen
 OT Klingenberg - Am Sachsenhof 2a-c
 4-Raum-Wohnung                                                                  Informationen Hauptamt

Objekt:                  Am Sachenhof 2a
Frei ab:                 sofort                                           Das Bürgerbüro Höckendorf
Zimmer:                  4                                                 bleibt am Montag, dem 23.04.2018
Wohnfläche:              89,38 m²                                        aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme
Etage:                   2.OG rechts                                                 geschlossen.
Keller:                  Abteil Nr.: 6
Zustand:                 neu modernisiert – Erstbezug              Bitte nutzen Sie das Bürgerbüro in Pretzschendorf,
Kaltmiete:               EUR 648,01                                Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf,
Betriebskosten:          EUR 245,80                                Telefon: 035055 680-24 zu den üblichen Öffnungszeiten:
Warmmiete:               EUR 893,81                                Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00 bis
Kaution:                 EUR 1.296,02                              12:00 Uhr und Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr sowie
Baujahr:                 1986                                      Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Heizungsart:             Erdgas
Energieausweistyp:       Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch: 62,7 kWh/ (m²a),
Energieeffizienzklasse B
                                                                           Gemeindeverwaltung
                                                                   bleibt am 30. April 2018 geschlossen
                                                                   Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinwei-
                                                                   sen, dass die Gemeindeverwaltung Klingenberg ein-
                                                                   schließlich des Bauamtes und des Bürgerbüros in
                                                                   Pretzschendorf am Montag, dem 30. April 2018 (Tag
                                                                   vor Maifeiertag) geschlossen hat.

                                                                   gez. Neuber
                                                                   Hauptamt

                                                                      Kiosk im Freibad Pretzschendorf
                                                                   Die Gemeinde Klingenberg sucht parallel zur Kassierung
                                                                   noch Interessenten, die den Kiosk im Freibad Pretz-
                                                                   schendorf einschließlich der angrenzenden Freiterrasse
                                                                   während der diesjährigen Freibadsaison bewirtschaften
 OT Höckendorf - Am Gäßchen 4                                      wollen.
 2-Raum-Wohnung                                                    Interessenten melden sich bitte bis zum 30.04.2018 bei
                                                                   der Gemeindeverwaltung Klingenberg. Für Rückfragen
Objekt:               Am Gäßchen 4                                 steht Ihnen Frau Kempe unter der Rufnummer
Frei ab:              sofort                                       035055/68063 zur Verfügung.
Zimmer:               2
Wohnfläche:           46,56 m²
Etage:                1.OG mitte
Keller:               Abteil zur Wohnung vorhanden
Bad:                  Badewanne und Fenster
Kaltmiete:            EUR 232,80
Betriebskosten:       EUR 116,40
Warmmiete:            EUR 349,20
Mietkaution:          EUR 465,60
Endenergieverbrauch 153 kWh/ (m²a), H-Gas/ Bj: 1995
Verbrauchsausweis/ Energieeffizienzklasse E.

Bei Interesse sowie zur Vereinbarung von Besichtigungs-
terminen steht Ihnen die Immobilienabteilung Frau Pod-                                                                        C
dig, Tel: 035055/ 680-67 oder Frau Kempe, Tel.: 035055/                                                                       M
                                                                                                                              Y

680-63 zur Verfügung.
                                                                                                                              K
01. April 2018     Seite 11                  Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                     Amtliche Bekanntmachungen

C
M
Y
K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg           Seite 12            01. April 2018

                                     Amtliche Bekanntmachungen

                                                                                  C
                                                                                  M
                                                                                  Y
                                                                                  K
01. April 2018                                     Seite 13                                 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                                   Amtliche Bekanntmachungen

     Verordnung der Gemeinde Klingenberg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
                          einem Sonntag – vom 14. März 2018
    Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die La-         Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
    denöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG)              Freistaat Sachsen (SächsGemO).
    vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) in gültiger Fas-
    sung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg in sei-         Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen,
    ner öffentlichen Sitzung am 13. März 2018 folgende Verord-         die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
    nung beschlossen:                                                  zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma-
                                                                       chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
                      § 1 Geltungsbereich
    Diese Verordnung regelt abweichend von § 3 Abs. 2 Sächs-           Dies gilt nicht, wenn
    LadÖffG die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an einem
    verkaufsoffenen Sonntag in der Gemeinde Klingenberg.               1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                                                       2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
                   § 2 Verkaufsoffener Sonntag                            nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-
    Im Ortsteil Ruppendorf der Gemeinde Klingenberg dürfen                letzt worden sind,
    Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17. Juni 2018, aus Anlass          3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
    des Hoffestes in der Zeit von 12:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein.        SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
                                                                       4. vor Ablauf der Satz 1 SächsGemO genannten Frist
                     § 3 Ordnungswidrigkeiten                             a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
    Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle,             det hat oder
    als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person den             b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
    Vorschriften dieser Rechtsverordnung vorsätzlich oder fahr-               genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
    lässig zuwiderhandelt.                                                    verhaltes, der Verletzung begründen soll, schriftlich
    Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen gemäß § 11                      geltend gemacht worden ist.
    SächsLadÖffG geahndet werden.
                                                                       Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
                        § 4 In-Kraft-Treten                            worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in       SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
    Kraft.                                                             geltend machen.

    Klingenberg, den 14.03.2018                                        Klingenberg, 14.03.2018

    Schreckenbach                                                      Schreckenbach
    Bürgermeister                                                      Bürgermeister

                                       Neufassung der Vereinsförderrichtlinie
    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die            nie wurde in diesem Förderbereich damit auch für Vereine ge-
    Neufassung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der         öffnet, die mehr als die Hälfte auswärtige Mitglieder haben.
    Vereine in der Gemeinde Klingenberg beschlossen.
                                                                       Darüber hinaus wurden textliche Klarstellungen eingebracht.
    Nach fast drei Jahren praktischer Erfahrung mit der Vereins-       Die Grundsätze der bisherigen Förderrichtlinie sind beibehal-
    förderung wurden kleinere Kritikpunkte festgestellt, die An-       ten worden.
    lass zu einer Überarbeitung gaben. Das Hauptthema war die          Die Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 01.01.2018 und wirkt
    Frage zur Bewertung der Grundförderung für ortsansässige           auf die aktuell gestellten Förderanträge für das Jahr 2018.
    Vereine. Neu gilt, dass Vereine eine Grundförderung nach § 4       Bis zum 16.04.2018 besteht aufgrund der Neufassung der
    erhalten, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder         Richtlinie die Möglichkeit, Förderanträge nachzureichen oder
    ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat.                                zu aktualisieren.
                                                                       Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie sowie Antragsfor-
    In dem Förderbereich investive Förderung können nunmehr            mulare befinden sich auf der Homepage der Gemeinde Klin-
    alle Vereine, deren Tätigkeitsbereich und Sitz sich für die Dau-   genberg.
C   er der Zweckbindung in der Gemeinde befindet und deren
M
Y
K
    Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernissen der kommu-          Heike Neuber
    nalen Entwicklung entsprechen beantragen. Die Förderrichtli-       Hauptamtsleiterin
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                        Seite 14                                              01. April 2018

                                             Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Klingenberg | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

      Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde Klingenberg
                                       vom 13.03.2018
Inhaltverzeichnis                                                3    Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvorausset-
                                                                      zung
1     Präambel
2     Grundsätze der Vereinsförderung                            3.1 Vereine und Ortsgruppenverbände
3     Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzung              Zuwendungsempfänger sind Vereine, die ihren Sitz in der Ge-
3.1   Vereine und Ortsgruppenverbände                            meinde Klingenberg haben, die rechtsfähig sind und unmit-
3.2   Jugendvereine                                              telbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der
4     Gegenstand der Förderung                                   §§ 51 ff der Abgabenordnung i.g.F. verfolgen. Zuwendungs-
4.1   Grundförderung                                             empfänger sind weiterhin Ortsgruppenverbände von überört-
4.2   Projektförderung                                           lichen Vereinen.
4.3   Investive Förderung                                        Die Hauptaktivität des Vereins oder des Ortsgruppenverban-
4.4   Jubiläen                                                   des muss in der Gemeinde liegen.
4.5   Ehrengeschenke / Ehrenpreise
4.6   Sonderzuwendungen                                          3.2 Jugendvereine
5     Zuwendungsverfahren                                        Jugendvereine sind eingetragene Jugendvereine unter 3.1
5.1   Anräge                                                     sowie Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein ar-
5.2   Förderung                                                  beiten und ihren Sitz in der Gemeinde Klingenberg haben.
5.3   Auszahlungsverfahren                                       Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein arbeiten,
5.4   Verwendung                                                 müssen Mitglieder und eine Jugendvereinsleitung haben. Sie
5.5   Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen              müssen unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
6     Schlussbestimmung                                          §§ 51 ff der Abgabenordnung in der zurzeit gültigen Fassung
                                                                 verfolgen sowie über einen örtlichen Mittelpunkt für ihre Tä-
                                                                 tigkeit verfügen.
1     Präambel
                                                                 Weiterhin müssen eingetragene Jugendvereine der Gemein-
Vereinswesen bezeichnet das Recht der Einwohner, zur Ver-
                                                                 de Klingenberg und Jugendvereine, die als nicht eingetrage-
folgung gemeinsamer Interessen sich zu vereinigen und ge-
                                                                 ner Verein arbeiten
meinsame Ziele anzustreben, welche unmittelbar aus der
                                                                 • mindestens aus 7 natürlichen Personen im Alter zwischen
persönlichen Freiheit abzuleiten sind. Mobilität, Flexibilität
                                                                     14 und 27 Jahren bestehen. 2 davon müssen mindestens
und Individualität finden in der Struktur des Vereins die
                                                                     18 Jahre sein.
Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur
                                                                 • 2/3 der Mitglieder eines Jugendvereins zwischen 10 und
Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Die Erreichung des
                                                                     27 Jahren alt sein.
Vereinszweckes ist Aufgabe des Vereins und seiner Mitglie-
                                                                 • eine demokratisch verfasste Struktur besitzen, d. h. Legi-
der selbst.                                                          timation und Benennung von mindestens einem/einer und
Die Würdigung und Unterstützung des Vereinswesens ist ei-            bis zu drei Ansprechpartner/-innen, wobei eine/einer da-
ne freiwillige Leistung der Gemeinde Klingenberg. Die Richtli-       von mindestens 18 Jahre alt sein muss, (mit Funktions-
nie regelt die Unterstützung von Vereinen durch die Gemein-          bzw. Verantwortungsbezeichnung)
de Klingenberg mit den im jeweiligen Haushaltsjahr bereitge-     • sind im Förderjahr gemeinnützige Tätigkeiten z.B. in Form
stellten Mitteln.                                                    der Beteiligung an der 48h-Aktion oder der Bürgermeister-
                                                                     wette nachzuweisen (Anlage zum Antrag)
2   Grundsätze der Vereinsförderung                              • feste Kooperationsstrukturen mit der Gemeinde Klingen-
• Die Vereinsförderung erfolgt im Rahmen von jährlich im             berg vorhanden sein, d. h. aus einem Konzept soll hervor-
  Haushaltplan der Gemeinde Klingenberg festgesetzten                gehen, wie die Zusammenarbeit erfolgt (i. d. R. Teilnahme
  Haushaltmitteln.                                                   an den JC-Stammtischen bzw. anderen Netzwerken)
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zu-         • mindestens einmal halbjährlich an den JC-Stammtischen
  wendung. Gewährte Zuschüsse für Vorhaben führen nicht              teilnehmen
  zu einem Rechtsanspruch auf Förderung des Vorhabens
  in den Folgejahren.                                            4    Gegenstand der Förderung
• Eine Zuwendung erfolgt nach den festgelegten Förder-
  schwerpunkten aus Punkt 4. Die Entscheidung über die           4.1 Grundförderung
  jeweilige Zuwendung trifft der Gemeinderat.                    Die Gemeinde Klingenberg kann die Zuwendungsempfänger
• Die Gewährung von Zuwendungen zu den laufenden Ko-             nach Punkt 3 mit einem Grundförderbetrag von
  sten erfolgt nach Maßgabe der Sächsischen Haushalts-           • 20,00 EUR pro eingetragenem Mitglied von 3 bis 18 Jahre
  ordnung (SäHO) in der jeweils geltenden Fassung und den        • 3,00 EUR pro eingetragenem Mitglied über 18 Jahre             C

  Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO) zu §§ 23, 44 SäHO           fördern, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder ih-   M
                                                                                                                                 Y
                                                                                                                                 K
  sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie.                          ren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
01. April 2018                                  Seite 15                               Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                                Amtliche Bekanntmachungen
    Der Grundförderbetrag ist entsprechend dem Satzungs-              sen. Sie können jedoch bei Vorhaben im Rahmen der Ent-
    zweck des jeweiligen Vereins zu verwenden. Maßgebend für          scheidung über den Fördersatz und die Höhe der Zuwen-
    die Beurteilung ist die Anzahl der Mitglieder zum Stichtag        dung rechnerisch berücksichtigt werden, wenn ihre Er-
    30. September des Jahres der Antragstellung und das Alter         bringung gesichert erscheint und damit die Finanzierung
    der Mitglieder zum Stichtag 31. Dezember des Jahres der           des Vorhabens für den Antragsteller erleichtert oder er-
    Antragstellung.                                                   möglicht wird. Die rechnerische Berücksichtigung kann
    • Jugendvereine erhalten zusätzlich zur Bewirtschaftung           zur Anhebung des Fördersatzes der zuwendungsfähigen
       der jeweiligen Jugendeinrichtung einen Betriebskosten-         Ausgaben, die ohne die Erbringung der Eigenleistungen
       zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten,            anerkannt werden könnten, führen.
       jedoch max. 500 EUR.                                         • Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bewilligt und
                                                                      als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung
    4.2 Projektförderung                                              kann als einmaliger Zuschuss oder in Jahresteilbeiträgen
    Die Gemeinde Klingenberg kann besondere Veranstaltungen           gewährt werden. Mit dem Zuwendungsbescheid werden
    oder Vereinsprojekte mit einer breiten regionalen und überre-     eine Zweckbindungsfrist und ein Zweckbindungsinhalt
    gionalen Wirkung fördern.                                         festgesetzt.
    Besondere Veranstaltungen sind z.B.                             • Der Förderanteil der Gemeinde kann bis zu 30 Prozent der
    • musikalische, literarische oder künstlerische Veranstal-        zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In begründeten
       tungen                                                         Fällen, insbesondere bei Jugendvereinen, kann der För-
    • sportliche Veranstaltungen mit überregionalem Charakter         dersatz angehoben werden.
    • Ausstellungen                                                 • Die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger als
                                                                      Vorsteuer abziehen kann, ist nicht zuwendungsfähig.
    Das Jahresbudget wird im Haushaltplan der Gemeinde
    Klingenberg festgelegt.                                         4.4 Jubiläen
                                                                    Für Vereinsjubiläen kann eine Zuwendung gewährt werden.
    Nicht gefördert werden nach dieser Richtlinie Veranstaltun-     Für Vereinsjubiläen können bewilligt werden:
    gen und Maßnahmen mit überwiegend geselligem und/oder           bei 10 - jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 10 Jahre
    kommerziellem Charakter, Schulsportveranstaltungen, pro-        bis zu 100,00 EUR
    fessioneller Sport, Speisen, Getränke und Lohnkosten.           bei 25 - jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 25 Jahre
                                                                    bis zu 250,00 EUR
    4.3 Investive Förderung
    Die Gemeinde Klingenberg kann Vorhaben zur Sicherung,           Bei Überschneidungen gilt die höhere Jubiläumszuwendung.
    Sanierung, Modernisierung von Sport- und Vereinsanlagen,
    den Neu-, Aus- und Umbau von Vereinsgebäuden sowie Ver-         4.5 Ehrengeschenke / Ehrenpreise
    einsausstattung, deren Bedarf nachgewiesen sein muss,           Das Ehrenamt und das positive Wirken der Vereine für die
    fördern.                                                        Gemeinde sollen in angemessener Form Anerkennung finden
                                                                    und honoriert werden.
    Bedingungen:
    • Tätigkeitsbereich und Sitz des Zuwendungsempfängers           Führt ein Verein eine Meisterschaft oder einen Wettbewerb
      muss sich für die Dauer der Zweckbindung in der Gemein-       durch, dann können auf Antrag Ehrengeschenke oder Ehren-
      de Klingenberg befinden.                                      preise oder ein finanzieller Zuschuss zu Ehrenpreisen zur Ver-
    • Zur Förderung beantragte Bau- oder Beschaffungsmaß-           fügung gestellt werden. Das setzt jedoch voraus, dass die vor-
      nahmen sollen den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Er-       gesehene Meisterschaft oder der Wettbewerb öffentlich ist.
      fordernissen der kommunalen Entwicklung entsprechen.
    • Der Zuwendungsempfänger oder die Gemeinde Klingen-            4.6 Sonderzuwendungen
      berg muss Eigentümer des Grundstückes sein oder über          Vereine können außerhalb der vorgenannten Fördertatbe-
      langfristige Nutzungsrechte (z.B. Erbbaurechte) verfügen.     stände Anträge auf Sonderzuwendungen stellen, wenn die
    • Ein Antrag auf Förderung eines Vorhabens ist erst ab einer    Weiterführung des Vereines aufgrund der wirtschaftlichen La-
      beantragten Maßnahmesumme von 1.500 EUR möglich.              ge gefährdet ist oder der Verein im besonderen Interesse der
    • Zuwendungsempfänger haben die Sicherung der Ge-               Gemeinde tätig wird.
      samtfinanzierung des Vorhabens, einschließlich der Fol-       Als Beleg für die wirtschaftliche Lage sind der letzte Jahres-
      gekosten, unter Berücksichtigung der demografischen           abschluss sowie der aktuelle Finanzplan beizufügen.
      Entwicklung nachzuweisen.
    • Es muss ein vollständiges Finanzierungskonzept vorlie-        5    Zuwendungsverfahren
      gen.
    • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden              5.1 Anträge
      sein.                                                         Anträge der Vereine zur Förderung gemäß dieser Richtlinie
    • Der Eigenanteil der Finanzierung muss mindestens 20%          sind in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Schulweg 1,
      betragen.                                                     01774 Klingenberg formgebunden bis zum 15.Oktober des
C
    • Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern und Förderern          laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr einzurei-
M
Y     des Vereins in Form von Arbeits- oder Sachleistungen          chen. Antragsformulare werden durch die Gemeinde Klingen-
K
      werden nicht gefördert, ihre Vergütung ist ausgeschlos-       berg zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Vereinsmitglieder
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                       Seite 16                                              01. April 2018

                                            Amtliche Bekanntmachungen
nach 4.1 ist bei Antragstellung mit anzugeben. Dem Förder-      5.5 Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen
antrag ist eine Übersicht der Vereinsmitglieder (Name, Vorna-   Der Empfänger (Verein) von Zuwendungen ist zu jeder Aus-
me, Wohnort, Alter (Stichtag 31.12. des Jahres der Antrag-      kunft hinsichtlich der Verwendung des gewährten Zuschus-
stellung)) beizufügen.                                          ses verpflichtet. Nachgewiesener Missbrauch der Förder-
                                                                richtlinie oder der Fördermittel, insbesondere durch grob
5.2 Förderung                                                   fahrlässige oder vorsätzlich falsche Angaben bei der Antrag-
Die Förderung kann nur vorgenommen werden, sofern im            stellung oder Mittelverwendung, hat grundsätzlich die
Haushaltplan entsprechende Mittel bereitgestellt sind. Die      Rückführung der gewährten Fördermittel zur Folge.
Entscheidung über die Höhe der zur Verfügung stehenden          Über einen Ausschluss von künftigen Fördermöglichkeiten,
Haushaltmittel trifft der Gemeinderat durch Festlegung des      insbesondere seine zeitliche Wirkung entscheidet der Ge-
Betrages im Haushaltplan.                                       meinderat.

5.3 Auszahlungsverfahren                                        6     Schlussbestimmung
Die Gemeindeverwaltung Klingenberg erlässt auf Grundlage        Die Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der
der Anträge nach Punkt 5.1 zu den Förderschwerpunkten 4.1       Gemeinde Klingenberg tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleich-
bis 4.6 Zuwendungsbescheide und überweist nach Geneh-           zeitig tritt die Richtlinie der Vereinsförderung der Gemeinde
migung des Haushaltes die Fördermittel an die Antrag stel-      Klingenberg vom 10.02.2015 und deren 1. Änderung vom
lenden Vereine.                                                 14.04.2015 außer Kraft.

5.4 Verwendung                                                  Klingenberg, den 13.03.2018
Die Zuwendung zu den Förderschwerpunkten 4.2 und 4.3
darf nur für den im Zuwendungsbescheid genannten Zweck
und unter Beachtung weiterer Auflagen und Bedingungen
des Zuwendungsbescheides und dieser Richtlinie verwendet        Schreckenbach                     (Siegel)
werden.                                                         Bürgermeister

                        Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung für die
                               Gemeinde Klingenberg beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am           oder Granulat zu verwenden. Streusalz darf nur ausnahms-
13.03.2018 die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung       weise verwendet werden.
für die Gemeinde Klingenberg beschlossen.                       Uns ist bekannt, dass sehr viele Grundstückseigentümer be-
Der Gemeinderat macht damit von der Möglichkeit in § 51         reits ohne diese Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung
Abs. 5 des Sächsischen Straßengesetzes Gebrauch und             diese Grundordnung herstellten. Dafür möchten wir uns bei
überträgt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für Geh-      all denen ganz herzlich bedanken. Zur Übertragung der Rei-
wege auf die Eigentümer der daran angrenzenden Grund-           nigungs- und Streupflicht bedarf es jedoch einer generellen
stücke. Ist kein Gehweg vorhanden, so gilt als Gehweg ein       Regelung. Wir bitten deshalb alle betroffenen Grundstücksei-
Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze,       gentümer um Beachtung der Einhaltung der Satzung.
außer an stark befahrenen Straßen (Anlage 1 zur Satzung).
Ab April sind somit alle Grundstücksanlieger an öffentlichen    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt
Straßen und Plätzen verpflichtet, ausgebaute Gehwege und        Frau Zimmermann, Tel. 035055 68022,
als solche festgelegte Straßenbereiche zu reinigen, im Winter   E-Mail: anke.zimmermann@gemeinde-klingenberg.de.
vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt         Heike Neuber, Hauptamtsleiterin

      Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes
                       für das Gebiet der Gemeinde Klingenberg
           (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) – vom 14.03.2018
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat          Inhaltsverzeichnis
Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit §§ 51 Abs. 5 und
52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Straßengesetzes in der je-      Teil I Allgemeine Bestimmung
weils geltenden Fassung für den Freistaat Sachsen               § 1 Übertragung der Reinigungspflicht
(SächsStrG), hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingen-          § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht                             C

berg in seiner öffentlichen Sitzung am 13.03.2018 folgende      § 3 Verpflichtete
                                                                                                                                 M
                                                                                                                                 Y
                                                                                                                                 K
Satzung beschlossen:                                            § 4 Umfang der Reinigungspflicht
01. April 2018                                         Seite 17                                  Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                                      Amtliche Bekanntmachungen
    Teil II Allgemeine Straßenreinigung                                          an Straßenkreuzungen und Einmündungen in der Verlän-
    § 5 Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung                                  gerung der Gehwege.
    § 6 Reinigungsfläche
    § 7 Reinigungszeiten                                                                                  §3
                                                                                                     Verpflichtete
    Teil III Winterdienst                                                  (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 be-
    § 8 Schneeräumung                                                          zeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erbbauberech-
    § 9 Beseitigung von Schnee und Eisglätte                                   tigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030
    § 10 Eingeschränkter Winterdienst                                          ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB sowie
    § 11 Vernachlässigung der übertragenen Pflichten                           sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berech-
                                                                               tigte, denen - abgesehen von der Wohnungsberechtigung
    Teil IV Schlussvorschriften                                                - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt
    § 12 Ausnahmen                                                             persönliche Dienstbarkeit zusteht. Die Verpflichteten kön-
    § 13 Ordnungswidrigkeiten                                                  nen sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigneter Drit-
    § 14 Inkrafttreten                                                         ter bedienen, bleiben jedoch der Gemeinde gegenüber
                                                                               verantwortlich.
                              Teil I                                       (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie er-
                    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN                                    schließenden Straße, so bilden das an die Straße angren-
                                                                               zende Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterlie-
                                      §1                                       genden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Stra-
                    Übertragung der Reinigungspflicht                          ßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind nur sol-
    (1)   Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen             che Grundstücke, die nicht selbst an eine öffentliche Straße
          nach § 51 SächStrG wird nach Maßgabe der folgenden Be-               oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Diese Grundstücke
          stimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öf-             bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie
          fentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten              durch mehrere Straßen erschlossen werden.
          Grundstücke (Verpflichtete) übertragen.                          (3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen
    (2)   Der Gemeinde verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung der           Grundstücke, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer die-
          öffentlichen Straßen, soweit sie nicht nach Abs. 1 auf die Ei-       ser Straße zugekehrten Seite hinter dem Kopfgrundstück
          gentümer und Besitzer übertragen worden ist. Sie kann                liegen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreini-
          sich zur Durchführung der Reinigung Dritter bedienen.                gungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd
    (3)   Soweit die Gemeinde nach Abs. 2 verpflichtet bleibt, übt sie         reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von
          die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus.         Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu bei dem Ver-
    (4)   Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und                pflichteten des Kopfgrundstücks, fortfahrend in der Rei-
          Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder              henfolge der dahinterliegenden Grundstücke.
          die als öffentliche Straßen im Sinne des SächsStrG gelten.
                                                                                                         §4
                                     §2                                                   Umfang der Reinigungspflicht
                     Gegenstand der Reinigungspflicht                      Die Reinigungspflicht umfasst
    (1)   Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage al-        (1) die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 - 7),
          le öffentlichen Straßen.                                         (2) den Winterdienst (§§ 8 - 10).
    (2)   Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:
          1. die Fahrbahnen, Radwege, Trenn-, Seiten-, Rand- und                                    Teil II
              Sicherheitsstreifen,                                                      ALLGEMEINE STRASSENREINIGUNG
          2. die Parkplätze,
          3. die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßen-                                          §5
              kanäle,                                                                 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung
          4. die Gehwege,                                                  (1)   Die Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regel-
          5. die Überwege,                                                       mäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentli-
          6. Böschungen, Stützmauern und ähnliches.                              chen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Ge-
    (3)   Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für Fußgänger                 sundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße
          ausdrücklich bestimmten Teile der Straße, ohne Rücksicht               durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermie-
          auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße so-              den oder beseitigt wird. Die Reinigung umfasst vor allem
          wie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige                 das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen,
          Fußwege. Als Gehwege gelten auch gemeinsame Geh-                       Laub und Unkraut.
          und Radwege nach § 41 Abs. 2 StVO.                               (2)   Übermäßiger Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist
          Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in ver-                durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht
          kehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege                   besondere Umstände entgegenstehen (z.B. ausgerufener
          nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5             Wassernotstand, Frostgefahr).
C
          m Breite entlang der Grundstücksgrenze.                          (3)   Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, wel-
M
Y   (4)   Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete                     che die Straßen nicht beschädigen.
K
          Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege             (4)   Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämp-
Sie können auch lesen