2013 Schulentwicklungs-planung im Schwarzwald- Baar-Kreis
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VORWORT ........................................................................................................................................................ 3 1. DIE SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG ....................................................................................................... 4 1.1 ZIELE DER SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG ............................................................................................................... 4 1.2 ZEITLICHER ABLAUF UND VORGEHENSWEISE ............................................................................................................. 4 2. DER SCHWARZWALD-BAAR-KREIS ALS SCHULTRÄGER ............................................................................. 6 2.1 ALLGEMEINES ÜBER DEN SCHWARZWALD-BAAR-KREIS................................................................................................ 6 2.2 DER SCHWARZWALD-BAAR-KREIS ALS SCHULTRÄGER ................................................................................................. 6 3. DEFINITIONEN DER IN DER TRÄGERSCHAFT DES KREISES VORHANDENEN SCHULARTEN ......................... 8 4. SCHÜLERZAHLENENTWICKLUNG ............................................................................................................ 11 4.1 ALLGEMEIN BILDENDE SCHULEN ........................................................................................................................... 11 4.2 BERUFLICHE SCHULEN ........................................................................................................................................ 12 4.3 SONDERSCHULEN............................................................................................................................................... 14 4.4 SCHULISCHE QUALIFIKATION ................................................................................................................................ 15 5. ENTWICKLUNGEN IN DER SCHULLANDSCHAFT ....................................................................................... 18 5.1 DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG .......................................................................................................................... 18 5.2 VERÄNDERTE RAHMENBEDINGUNGEN DURCH DIE EINRICHTUNG VON GEMEINSCHAFTSSCHULEN ....................................... 19 5.3 GANZTAGESBESCHULUNG IN DEN BERUFLICHEN SCHULEN .......................................................................................... 19 5.4 SCHULSOZIALARBEIT ........................................................................................................................................... 20 5.5 AUSWIRKUNGEN DER WIRTSCHAFTSLAGE AUF DIE BERUFLICHE SCHULAUSBILDUNG......................................................... 21 5.6 INKLUSION ....................................................................................................................................................... 21 6. REGIONALE SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG ........................................................................................ 23 7. BILDUNGSREGION .................................................................................................................................. 24 8. ÜBERSICHT DER SCHULSTANDORTE IM SCHWARZWALD-BAAR-KREIS.................................................... 25 9. BERUFLICHE SCHULEN ............................................................................................................................ 26 9.1 AUSGANGSSITUATION BEI DEN BERUFLICHEN SCHULEN .............................................................................................. 26 9.2 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER EINGANGSZAHLEN AN DEN BERUFLICHEN SCHULEN IN DER TRÄGERSCHAFT DES SCHWARZWALD-BAAR-KREISES ............................................................................................................................ 26 9.3 LEHRERVERSORGUNG ......................................................................................................................................... 27 9.4 DUALE AUSBILDUNG .......................................................................................................................................... 27 9.5 6-JÄHRIGE BERUFLICHE GYMNASIEN ...................................................................................................................... 28 9.6 BERUFLICHE WEITERBILDUNG AN DEN BERUFLICHEN SCHULEN.................................................................................... 29 9.7 ANWERBUNG AUSLÄNDISCHER AUSZUBILDENDER..................................................................................................... 29 10. DIE BERUFLICHEN SCHULEN IM EINZELNEN ............................................................................................ 30 10.1 ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE ............................................................................................................................ 30 10.2 DAVID-WÜRTH-SCHULE ................................................................................................................................... 34 10.3 GEWERBLICHE SCHULEN DONAUESCHINGEN ......................................................................................................... 37 10.4 GEWERBESCHULE VILLINGEN-SCHWENNINGEN ...................................................................................................... 41 10.5 KAUFMÄNNISCHE UND HAUSWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN DONAUESCHINGEN ............................................................. 45 10.6 KAUFMÄNNISCHE SCHULEN 1 ............................................................................................................................ 48 10.7 LANDESBERUFSSCHULE FÜR DAS HOTEL- UND GASTSTÄTTENGEWERBE VILLINGEN-SCHWENNINGEN................................. 51 Kaufmännisch ............................................................................................................................................... 51 Seite 1
Gewerblich .................................................................................................................................................... 51 10.8 ROBERT-GERWIG-SCHULE FURTWANGEN - GEWERBLICHE UND KAUFMÄNNISCHE SCHULEN - STAATLICHE BERUFSFACHSCHULE .......................................................................................................................... 54 Kaufmännisch ............................................................................................................................................... 54 Gewerblich .................................................................................................................................................... 54 10.9 STAATLICHE FEINTECHNIKSCHULE MIT TECHNISCHEM GYMNASIUM VILLINGEN-SCHWENNINGEN ..................................... 58 10.10 FACHSCHULE FÜR LANDWIRTSCHAFT DONAUESCHINGEN ....................................................................................... 61 11. SONDERSCHULEN ................................................................................................................................... 63 INTERDISZIPLINÄRER FRÜHFÖRDERVERBUND ................................................................................................................. 63 SCHULISCHE WEITERENTWICKLUNG – GEMEINSAME ZIELE ALLER SONDERSCHULEN .............................................................. 63 11.1 CHRISTY-BROWN-SCHULE – SCHULE FÜR KÖRPERBEHINDERTE VILLINGEN-SCHWENNINGEN .......................................... 64 Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) für Körperbehinderte – Kooperation Christy-Brown-Schule mit Albert-Schweitzer-Schule .............................................................................................................................. 66 11.2 CARL-ORFF-SCHULE – SCHULE FÜR GEISTIGBEHINDERTE VILLINGEN-SCHWENNINGEN................................................... 67 11.3 KARL-WACKER-SCHULE DONAUESCHINGEN .......................................................................................................... 70 Berufsvorbereitende Einrichtung - BVE ........................................................................................................ 73 11.4 SCHULE FÜR KRANKE KINDER UND JUGENDLICHE (KLINIKSCHULE) .............................................................................. 74 ANHANG ........................................................................................................................................................ 76 Um die Lesbarkeit dieses Schulentwicklungsplanes zu erleichtern, erfolgen Personen- und Rollenbezeichnungen im Folgenden ausschließlich in der maskulinen Form. Unabhängig davon beziehen sie sich auf Frauen und Männer bzw. Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. Seite 2
Vorwort Ausbau und Weiterentwicklung der Schulen in der Trägerschaft des Schwarzwald-Baar- Kreises genießen von jeher oberste Priorität. Hier wird der Grundstein für die erfolgreiche Zukunft junger Menschen gelegt. Dementsprechend erarbeitete das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis im Jahr 2007 erstmals einen Schulentwicklungsplan. Damals wurden vor allem die Entwicklungswünsche bzw. –möglichkeiten im schulischen und baulich-investiven Bereich sowie die Entwicklung der Schülerzahlen dargestellt. Der nun vorliegende, neu aufgelegte Schulentwicklungsplan wurde für die zehn Beruflichen Schulen und vier Sonderschulen in der Trägerschaft des Schwarzwald-Baar-Kreises mit ihren aktuell insgesamt knapp 10.000 Schülern erstellt. Er soll die seinerzeit angestrebte Entwicklung neuer Schularten, Erweiterungsbauten, baulicher Maßnahmen und Ausstattung dokumentieren, eine neue Bestandsaufnahme liefern und das aktuelle Entwicklungspotenzial der Kreisschulen darstellen. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Entwicklung der Schülerzahlen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den sich daraus ergebenden Konsequenzen gerichtet. Die Auswirkungen werden sich sicherlich in der allgemeinen Schullandschaft, aber auch bei den kreiseigenen Schulen zeigen. Bereits jetzt sind erste Trends erkennbar. Mit der Vorausberechnung der zu erwartenden Schülerzahlen wurde der Statistiker Tilman Häusser aus Tübingen beauftragt. Als Grundlagen für seine Vorausberechnungen dienten Herrn Häusser nur reale Daten, die vom Staatlichen Schulamt Donaueschingen und vom Amt für Schule und Bildung des Landratsamtes geliefert wurden. Die Schülerzahlen der jeweiligen Eingangsklassen wurden differenziert nach Ausbildungsbereichen und Quellschulen fortgeschrieben. Es erfolgte eine Differenzierung zwischen Vollzeit- und Teilzeitschülern sowie Schülern der beruflichen Gymnasien. Veränderungen in der Schulpolitik wie z.B. die Einführung der Gemeinschaftsschulen aber auch die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oder die kurzfristige Veränderung des Bildungsangebotes der einzelnen Schulen sind schwer greifbare Größen und konnten in die Vorausberechnungen nicht einfließen. Dennoch kann die Dimension der Schülerzahlenentwicklung insgesamt aufgezeigt werden und mit Entscheidungsgrundlage für die weitere Schulentwicklungsplanung sein. Neben der Betrachtung der Schülerzahlen wird auch die unzureichende Lehrer- bzw. Unterrichtsversorgung an den kreiseigenen Schulen thematisiert. Diese Tatsache wurde vom Landkreis frühzeitig erkannt und aufgegriffen und das zuständige Kultusministerium um Abhilfe gebeten. Der Schriftverkehr findet sich auf den Seiten 75-79. Die Schulentwicklungsplanung ist ein dynamischer Prozess und laufend im Fluss. Dieses Dokument spiegelt den aktuellen Stand und darauf aufbauende Planungen wider. Die Schulverwaltung des Landkreises ist immer ein Ansprechpartner für die Schulen und bestrebt, auch in Zukunft ein attraktives und ausgewogenes Angebot für die Schüler im Landkreis vorzuhalten. Sven Hinterseh Landrat Seite 3
1. Die Schulentwicklungsplanung 1.1 Ziele der Schulentwicklungsplanung Berufliche Schulen langfristig zukunftsfähig machen Bedarfsgerechte Entwicklung regionaler Kompetenzzentren für bestimmte Berufsfelder Bildungsprofile an den einzelnen Standorten anpassen und optimieren Ergänzung von Bildungsangeboten – Chancengleichheit über die Einrichtung von Ganztagsschulen Erhalten und Ausbauen des hohen Qualitätsstandards des beruflichen Schulwesens (Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf aktuellem und höchstem Ausbildungsniveau) Effizienz des Ressourceneinsatzes sowohl beim Raum- und Ausstattungsbedarf als auch beim Lehrkräftebedarf und –einsatz Beibehaltung von Klein- und Klappklassen so lange wie möglich und vertretbar Möglichst wohnort- und ausbildungsortnahe Beschulung Planungssicherheit für Schulen und Betriebe Ausbau inklusiver Schulangebote Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen über das Bildungsangebot – regionale Schulentwicklungsplanung Leitziele: Erhalt und Stärkung aller Schulstandorte im Schwarzwald-Baar-Kreis Bereitstellung eines ausgewogenen Bildungsangebotes evtl. durch Bildung von Kompetenzzentren Optimale Nutzung der vorhandenen räumlichen Ressourcen Erhalt der Sonderschulen bzw. Umbau zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 1.2 Zeitlicher Ablauf und Vorgehensweise 07/2007 Beschluss des ersten Schulentwicklungsplanes (SEP) des Schwarzwald- Baar-Kreises im Kreistag 2011 Fortführung des Schulentwicklungsplanes 09 – 11/2011 Mitteilung der Entwicklungswünsche für die jeweiligen Schulen durch die Schulleiter 09/2011 Vorgespräch mit dem Statistiker Tilman Häusser 09 – 12/2011 Erhebung der Schülerzahlen mit Herkunftsschulen und Schülerströmen 01 – 03/2012 Auswertung des Zahlenmaterials und Vorausrechnung durch Herrn Häusser 03/2012 Präsentation der vorgebrachten Wünsche in einer Schulleiter- Dienstbesprechung; anschließend Möglichkeit für die Schulleiter zu den Wünschen der Nachbarschulen Stellung zu nehmen 04/2012 Präsentation der statistischen Vorausberechnung durch Herrn Häusser in einer Schulleiter-Dienstbesprechung; Prüfung der Zahlen durch die Seite 4
Schulleiter auf Plausibilität 05 – 06/2012 Weitere Gespräche mit den Schulleitern und Vertretern des Regierungspräsidiums getrennt nach Kaufmännischen/Hauswirtschaftlichen Schulen und Gewerblichen Schulen 10/2012 Besprechung mit den Schulleitern der Sonderschulen 11/12 – 01/13 Aktualisieren der Schülerzahlen in den Vorausberechnungstabellen und Einarbeitung der vorausgegangenen Besprechungsergebnisse 02 – 03/2013 Entwurf des SEP wird mit dem Regierungspräsidium abgestimmt und abschließend bearbeitet Vorlage des SEP bei der Schulleiterdienstbesprechung und abschließende Diskussion und Überarbeitung 03/2013 Beteiligung der Kammern und Stellungnahme 04/2013 Vorberatung Ausschuss für Bildung und Soziales 05/2013 Kreistag Seite 5
2. Der Schwarzwald-Baar-Kreis als Schulträger 2.1 Allgemeines über den Schwarzwald-Baar-Kreis 206.564 Einwohner (am 30.06.2012) Gesamtfläche des Kreisgebietes: 1.025 qkm 20 Städte und Gemeinden Ländliche Struktur mit der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen als Oberzentrum der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg (über 80.000 Einwohner). Der Wirtschaftsstandort Schwarzwald-Baar-Kreis gehört trotz seiner überwiegend ländlichen Struktur zu den industriedichtesten Räumen in Baden-Württemberg. Eine wesentliche Veränderung zeichnet sich im Verhältnis des produzierenden Gewerbes zum Dienstleistungssektor ab, der im Verlauf der vergangenen Jahre immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. So spielt beispielsweise die Gesundheitswirtschaft mit rund 8.000 Beschäftigten ebenso eine beachtliche Rolle in der Wirtschaft wie der Tourismus. 2.2 Der Schwarzwald-Baar-Kreis als Schulträger Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist Schulträger für die 10 beruflichen Schulen an den Standorten in Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und Furtwangen sowie für die vier Sonderschulen in Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und Bad Dürrheim. Rund 10.000 Schüler besuchen derzeit diese Schulen. Der Landkreis ist an der Gestaltung der Bildungslandschaft beteiligt und entscheidet gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, welche Schularten, Abschlüsse und Profile an den Schulstandorten angeboten werden. Eine laufende Anpassung und Optimierung der vorhandenen Bildungsgänge wird in engem Kontakt mit Schulleitern und Schulverwaltung und ggfs. durch Beschluss des Ausschusses für Bildung und Soziales erzielt. An beruflichen Schulen können alle Schulabschlüsse erreicht werden, vom Hauptschulabschluss bis zur Hochschulreife. Das berufliche Schulsystem weist dabei zwei Besonderheiten auf. Zum einen bauen die Schulabschlüsse aufeinander auf – nach Hauptschule, Werkrealschule, Realschule steht der Weg bis zum Abitur offen. Der weitere Bildungsweg eines Kindes entscheidet sich also nicht schon nach der Grundschule. Die zweite Besonderheit liegt darin, dass die beruflichen Schulen in ihren verschiedenen Profilen (gewerblich-technisch, kaufmännisch, hauswirtschaftlich, sozial-pflegerisch, sozialpädagogisch, landwirtschaftlich) einen deutlichen Praxisbezug haben. Es werden in besonderer Weise Interessen und Neigungen der jungen Leute angesprochen. Der Landkreis ist insbesondere verantwortlich für die äußeren Schulangelegenheiten, also für die Gebäude, deren Planung, Bau und Betrieb und für die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln sowie für das nicht zu den Lehrkräften zählende Personal. Seit Übernahme des beruflichen Schulwesens im Jahr 1975 hat der Landkreis umgerechnet über 100 Millionen Seite 6
Euro in die beruflichen Schulen investiert. Damit unterstreicht der Landkreis, wie wichtig ihm die berufliche Bildung ist. Der Kreistag macht immer wieder deutlich, dass an der dezentralen Struktur der beruflichen Schulen festgehalten werden soll, damit die jungen Menschen überall im Kreisgebiet vergleichbar gute Bildungschancen bekommen. Die Berufsausbildung bildet den Grundstein für die beruflichen Schulen. Es besteht ein differenziertes Ausbildungsangebot mit mehr als 80 dualen Ausbildungsmöglichkeiten (rund 6.800 Teilzeitschüler in Blockform oder 1-2 Tage pro Woche) und ca. 30 Vollzeitangeboten (rund 3.000 Schüler). Die Ausbildungsbetriebe und die Berufsschulen teilen sich im Dualen System die Berufsausbildung. Zeitgemäß ausgestattete Werkstätten und Fachräume an den Berufsschulen tragen dazu bei, dass gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Insofern trägt der Landkreis als Schulträger erheblich zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes bei, denn an den beruflichen Schulen wird ein wesentlicher Teil der Fachkräfte für den regionalen Arbeitsmarkt ausgebildet, entweder im Rahmen einer ersten dualen Ausbildung oder im Zuge der Weiterbildung oder Höherqualifizierung. Indem Kreistag und Kreisverwaltung die beruflichen Schulen und die Sonderschulen optimal ausstatten und mit Weitblick Schulstrukturen gestalten, leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Bildungschancen unserer Einwohner und zur Standortattraktivität des Schwarzwald- Baar-Kreises. Seite 7
3. Definitionen der in der Trägerschaft des Kreises vorhandenen Schularten Berufseinstiegsjahr (BEJ) Das Berufseinstiegsjahr baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Jugendliche, die berufsschulpflichtig sind, aber keinen Ausbildungsplatz gefunden haben können im BEJ die Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern. Berufsfachschule (BFS) Sie vermittelt je nach Dauer eine berufliche Grundbildung (einjährige Berufsfachschule), eine berufliche Vorbereitung oder einen Berufsabschluss und fördert die allgemeine Bildung. So führen bestimmte zweijährige Vollzeitschulen zur Fachschulreife. Berufskolleg (BK) Baut auf der Fachschulreife, dem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsstand auf. Es wird in der Regel als Vollzeitschule geführt. Folgende Berufskollegs gibt es im Schwarzwald-Baar-Kreis: Berufskolleg I: Bereitet Jugendliche gezielt auf die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt vor. Gleichzeitig wird die Allgemeinbildung weitergeführt. Mit dem Abschluss des BK I ist ein Übergang in das BK II möglich. Berufskolleg II: Richtet sich an Absolventen des BK I. Es vertieft die im BK I erworbene Grundbildung und vermittelt fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten. Mit dem Abschlusszeugnis des BK II wird die Fachhochschulreife erworben. Einjähriges BK zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH): Das Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife qualifiziert durch vertieften allgemein bildenden und fachtheoretischen Unterricht bundesweit zum Studium an einer Fachhochschule. Voraussetzung für die Zulassung ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige - für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene Schwerpunktfach einschlägige - Berufsausbildung. Berufsoberschule (BO) Baut auf einer praktischen Berufserfahrung auf und vermittelt vor allem eine weiter gehende allgemeine Bildung. Sie gliedert sich in Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und Oberstufe (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule). Die Berufsaufbauschule umfasst ein Schuljahr und führt zur Fachschulreife. Die Oberstufe umfasst zwei Schuljahre und führt zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Berufsschule Sie vermittelt die für den Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse und vertieft die allgemeine Bildung. Sie führt über eine Grundbildung und darauf aufbauende Fachbildung gemeinsam mit einer Berufsausbildung oder Berufsausübung zu einem berufsqualifizierenden oder berufsbefähigenden Abschluss. Die Grundstufe der Berufsschule kann auch als Berufsgrundbildungsjahr gestaltet sein. Seite 8
Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) Die Berufsvorbereitende Einrichtung bereitet junge Menschen nach der Förderschule und Schüler der Berufsschulstufe der Schule für Geistigbehinderte des gesamten Landkreises auf das Arbeitsleben vor. Fachlehrer, Sonderschullehrer und Technische Lehrer arbeiten mit den Jugendlichen, begleiten diese unterrichtlich, führen Arbeitsprojekte durch, stellen Kontakte zu Arbeitgebern her und unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung der Praktika. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Das BVJ ist ein besonderer einjähriger bzw. zweijähriger Bildungsgang. Hier werden Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet. Der Unterricht erfolgt in Vollzeit- oder Teilzeitform. Das BVJ wird voraussichtlich zum Schuljahr 2013/14 ins VAB überführt (mehr dazu unten). Fachschule (FS) hat die Aufgabe, nach abgeschlossener Berufsausbildung und praktischer Bewährung oder nach einer geeigneten beruflichen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren eine weiter gehende fachliche Ausbildung im Beruf zu vermitteln (z.B. Fachschule für Technik, Meisterschule, Landwirtschaftsschule). Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung dauern bei Vollzeitunterricht meist ein Jahr. Fachschulen für Technik sind in der Regel zweijährige Vollzeitschulen. Lehrgänge bei Abend- oder Wochenendunterricht sind entsprechend länger. Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) An den Fachschulen für Sozialpädagogik werden Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Diese Ausbildung dauert drei Jahre, wobei zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialpädagogik stattfinden und anschließend ein einjähriges, von der Schule begleitetes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung folgt. Gymnasium, beruflich (BG) Die beruflichen Gymnasien werden in der Regel in der dreijährigen Aufbauform geführt. Sie umfassen folgende Richtungen: wirtschaftswissenschaftliche Richtung technische Richtung ernährungswissenschaftliche Richtung sozialwissenschaftliche Richtung biotechnologische Richtung Sonderberufsschule Die Sonderberufsschule ist eine berufsbegleitende Pflichtschule und stellt für die Jugendlichen üblicherweise die ihre Schullaufbahn abschließende Bildungseinrichtung dar. Der Unterricht orientiert sich an den gültigen Bildungsplänen und ist dem Leistungsbild und Lernverhalten der Jugendlichen angepasst. Die besondere Bedeutung der Sonderberufsschule liegt jedoch darin, solche Jugendliche zu fördern, die nicht in der Lage sind, die Anforderungen der anerkannten Ausbildungsberufe zu erfüllen. Durch die Vermittlung beruflichen Wissens und Könnens, aber auch durch spezifisches kultur- und sozialkundliches Bildungsangebot, führt die Sonderberufsschule ihre Schüler zu einem berufsbefähigenden Abschluss und zugleich zu einer erweiterten und vertieften Allgemeinbildung. Seite 9
Sonderschule Sie dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die schulfähig sind, aber infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Besonderheiten, in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können. Sonderschulen führen je nach Förderungsfähigkeit der Schüler zu den Bildungszielen der übrigen Schularten, soweit der besondere Förderbedarf der Schüler nicht eigene Bildungsgänge erfordert. Sonderschulen sind insbesondere Schulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte, Sprachbehinderte, Erziehungshilfe und für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung sowie Förderschulen (früher: Schulen für Lernbehinderte). In der Trägerschaft des Schwarzwald-Baar-Kreises gibt es zwei Schulen für Geistigbehinderte, eine Schule für Körperbehinderte und eine Schule für kranke Kinder und Jugendliche (Krankenhausschule). Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) Alle Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz erhalten haben und der Berufsschulpflicht unterliegen, besuchen zukünftig das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB). In den kommenden Jahren wird das VAB in Baden-Württemberg flächendeckend eingeführt und damit das Berufsvorbereitungsjahr sowie die zweijährige Sonderberufsfachschule (berufsvorbereitend) abgelöst. Das BVJ und das VAB enden in der Regel mit einer Abschlussprüfung. Wer eine zentrale Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und eventuell Englisch besteht, erwirbt einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Seite 10
4. Schülerzahlenentwicklung 4.1 Allgemein bildende Schulen Voraussichtliche Entwicklung der Schüler an allgemein bildenden Schulen im Schwarzwald-Baar-Kreis bis zum Schuljahr 2020/2021 Anzahl der Schüler an Schuljahr Werkreal- Grundschulen /Hauptschulen Realschulen Gymnasien Summe 2009/2010 7.860 3.585 5.380 5.805 22.630 2010/2011 7.550 3.450 5.360 5.750 22.110 2011/2012 7.385 3.310 5.330 5.610 21.635 2012/2013 7.205 3.410 5.240 5.085 20.940 2013/2014 7.125 3.275 5.075 4.975 20.450 2014/2015 7.095 3.160 4.910 4.855 20.020 2015/2016 7.025 3.065 4.770 4.705 19.565 2016/2017 7.015 2.975 4.615 4.560 19.165 2017/2018 6.975 2.910 4.505 4.430 18.820 2018/2019 6.925 2.880 4.450 4.330 18.585 2019/2020 6.885 2.855 4.395 4.245 18.380 2020/2021 6.855 2.830 4.360 4.190 18.235 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Schulübergänge aus öffentlichen und privaten Grundschulen auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2012/2013 Übergänge aus öffentlichen und privaten Grundschulen davon auf Schuljahr Werkreal-/ Gemeinschafts- Insgesamt Hauptschulen Realschulen Gymnasien* schulen Sonstige Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Schwarzwald- 1.828 257 14,1 783 42,8 699 38,2 67 3,7 22 1,2 Baar-Kreis Regierungs- bezirk 19.596 3.568 18,2 7.333 37,4 7.918 40,4 359 1,8 418 2,1 Freiburg Land Baden- 94.757 14.945 15,8 35.113 37,1 41.594 43,9 1603 1,7 1.502 1,6 Württemberg Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg *ohne berufliche Gymnasien Seite 11
4.2 Berufliche Schulen Blick in die Vergangenheit *Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe und Fachschule für Landwirtschaft nicht berücksichtigt Seite 12
Schüler an öffentlichen beruflichen Schulen in Baden- Württemberg nach Schularten Schüler an Berufsgrund- öffentlichen Berufsschulen, bildungsjahr Berufs- Berufs- Berufs- Fach- Berufliche Berufs- Schuljahr beruflichen Sonderberufs- vorbereitungs- fach- kollegs schulen Gymnasien oberschulen Schulen schulen jahr schulen insgesamt Vollzeit Teilzeit 2002/03 354.235 204.220 196 1.701 11.885 48.262 34.450 11.892 39.721 1.908 2003/04 355.719 197.682 271 65 13.258 50.774 38.626 11.968 41.000 2.075 2004/05 357.108 194.678 273 17 13.676 52.355 40.353 11.829 41.865 2.062 2005/06 359.813 194.429 290 - 13.520 53.461 41.298 11.519 43.171 2.125 2006/07 363.946 197.722 302 - 12.338 54.189 41.687 11.354 44.293 2.061 2007/08 371.614 205.253 299 - 6.797 58.103 42.072 11.520 45.534 2.036 2008/09 377.237 211.083 268 - 4.176 57.956 43.263 12.049 46.343 2.099 2009/10 376.956 208.071 - 293 3.796 55.902 44.960 13.118 48.457 2.359 2010/11 369.538 201.053 250 - 3.686 52.967 45.274 13.411 50.294 2.603 2011/12 362.061 195.839 273 - 3.552 49.842 44.279 13.128 52.442 2.706 2012/13 357.273 193.479 241 - 3.515 44.192 44.784 13.251 55.159 2.652 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Prognose für die Zukunft *Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe und Fachschule für Landwirtschaft nicht berücksichtigt Seite 13
4.3 Sonderschulen Seite 14
4.4 Schulische Qualifikation Für den Eintritt in eine duale Ausbildung gibt es im Grundsatz keine schulischen Voraussetzungen, d.h. rein formell sind für die duale Berufsausbildung keine bestimmten Schulabschlüsse vorgeschrieben. Da jedoch die Ausbildungsplätze oft knapp sind, können Unternehmen – insbesondere, wenn es um beliebte Berufe geht – unter einer großen Zahl an Bewerbern auswählen. Dabei spielen natürlich die Art des Schulabschlusses sowie die Noten eine große Rolle. Allerdings führte der Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft zu einer Veränderung der Qualifikationsanforderungen an die zukünftigen Fachkräfte. Für die Bewerber um einen Ausbildungsplatz wurde damit in den letzten Jahren eine höhere schulische Qualifikation immer wichtiger, da die schulische Vorbildung der Bewerber für die meisten Betriebe ein wichtiges Auswahlkriterium ist. Immer mehr Absolventen mit Fachhochschul- oder Hochschulreife scheinen in einer Berufsausbildung im dualen System eine Alternative zum Studium zu sehen oder nutzen diese als Vorbereitung auf ein Studium. Schulabschlüsse im Schwarzwald-Baar-Kreis 2005/0 2006/0 2007/0 2008/0 2009/1 2010/1 2011/1 Abschlussart 6 7 8 9 0 1 2 ohne Hauptschulabschluss 151 153 153 133 149 121 n.v. * mit Hauptschulabschluss 884 865 827 768 709 686 n.v. * Mittlerer Abschluss 1241 1258 1174 1082 1108 1104 n.v. * Fachhochschulreife 348 343 275 445 396 452 359 Hochschulreife 848 895 858 928 885 983 1322 - allgemein bildende Schulen 503 544 517 576 532 639 963 - berufliche Schulen 345 351 341 352 353 344 359 Abgänger gesamt 3472 3514 3287 3356 3247 3346 n.v. * Quote der Schüler mit Hoch- oder Fachhochschulreife 34,4 35,2 34,5 40,9 39,5 42,9 *Zahlen konnten vom Staatlichen Schulamt bis zum Drucktermin nicht geliefert werden Seite 15
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Seite 16
Schüler mit Hochschulreife / Fachhochschulreife im Schwarzwald-Baar-Kreis 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 Hochschulreife an allgemein bildenden Gymnasien 503 544 517 576 532 639 *963 Hochschulreife an beruflichen Gymnasien 345 351 341 352 353 344 359 Fachhochschulreife 348 343 275 445 396 452 359 Summe 1196 1238 1133 1373 1281 1435 1681 *2011/12 erster Doppeljahrgang G8 und G9 *2011/12 erster Doppeljahrgang G8 und G9 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Seite 17
5. Entwicklungen in der Schullandschaft 5.1 Demografische Entwicklung Der demografische Wandel beschreibt die Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung. Durch die höhere Lebenserwartung der Bevölkerung und gleichzeitig rückläufiger Geburtenrate steigt der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Aufgrund des starken Wandels wird es künftig weniger Schüler geben. Dieser Umbruch wirkt sich in der Folge auf das gesamte Bildungswesen aus und betrifft somit auch die beruflichen Schulen im Landkreis. Wie bereits erwähnt, wurde für die Vorausberechnung der zu erwartenden Schülerzahlen ein externer Statistiker beauftragt. Die aufbereiteten statistischen Zahlen über Schülermengen bzw. Schülerströme geben über die zukünftige Entwicklung Aufschluss. Diese Zahlen werden Entscheidungsgrundlage dafür sein, inwieweit sich einzelne Schulen mit ihren Schularten weiterentwickeln können. Der sich daraus ergebende Handlungsbedarf wird im Ausschuss für Bildung und Soziales sowie im gesamten Kreistag im Rahmen der Demografiestrategie noch thematisiert werden. Bereits in der Klausurtagung des Kreistages 2011 wurden die Ziele formuliert, jedem jungen Menschen eine gute Bildung zu ermöglichen und ein lebenslanges Lernen zu unterstützen. Das Gremium hat sich auch immer wieder zu dem dezentral strukturierten Berufsschulwesen bekannt. Um auch weiterhin an dieser Struktur festhalten zu können, wird es notwendig werden, an den einzelnen Schulen Schwerpunkte zu setzen und somit Kompetenzen zu bündeln. Angesichts der Schülerzahlenentwicklung wird es zu Anpassungsprozessen kommen müssen. Diese Entwicklung kann mittel- und langfristig durchaus zu frei werdenden Räumlichkeiten führen, die dann für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen werden. Ein weiteres Resultat der demografischen Entwicklung ist die Entstehung von Kleinklassen bei einzelnen Schularten bzw. Berufsfeldern. Gerade in ländlich geprägten Regionen wie dem Schwarzwald-Baar-Kreis mit einem dezentralen Schulsystem ist die Zahl an Kleinklassen strukturbedingt höher als in Ballungsgebieten. Eine Bildung von Bezirks- oder Landesfachklassen schwächt den ländlichen Raum und mindert die Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft in diesen Berufen Lt. Organisationserlass des Kultusministeriums spricht man bei einer Schülerzahl von unter 16 Schülern von Kleinklassen. An den beruflichen Schulen im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es im Schuljahr 2012/13 36 dieser Art. Die Herausforderung der nächsten Zeit besteht darin, Kleinklassen zu verhindern und gleichzeitig Schularten und Berufsfelder zu stabilisieren. Dazu sollte auch über die Kreisgrenzen geblickt und mit den Nachbarlandkreisen Gespräche geführt werden. Seite 18
5.2 Veränderte Rahmenbedingungen durch die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen Neben demografischen und konjunkturellen Einflüssen wird sich auch eine bildungspolitische Weichenstellung im Bereich der allgemein bildenden Schulen auf den Besuch beruflicher Schulen auswirken. Die Einführung der Werkrealschule brachte bereits einen deutlichen Einbruch bei den Berufsfachschulen. Denn dadurch erwirbt ein größerer Anteil der Jugendlichen den mittleren Abschluss an einer allgemein bildenden Schule. Dementsprechend wechseln weniger Jugendliche mit Hauptschulabschluss in eine zweijährige Berufsfachschule, um dort die Fachschulreife zu erwerben. Nun wird die Gründung von Gemeinschaftsschulen immer weiter vorangetrieben. So wurden auch im Landkreis in Mönchweiler und Villingen-Schwenningen (Bickebergschule) bereits Gemeinschaftsschulen eingerichtet. In Hüfingen, Niedereschach-Deißlingen und an der Goldenbühlschule in Villingen-Schwenningen starten Gemeinschaftsschulen zum kommenden Schuljahr. 5.3 Ganztagesbeschulung in den beruflichen Schulen Im Bericht der Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ des Landtages Baden-Württemberg vom 10.12.2010 wird empfohlen, die Ganztagesbeschulung in den Schularten BVJ, BEJ und VAB (siehe Definitionen auf den Seiten 8/9) zeitnah einzuführen. Mit einem Modellversuch solle zudem das Ganztagesangebot am BK I erprobt werden. Die Einführung dieser Ganztagesangebote sollte schrittweise ab dem Schuljahr 2011/12 erfolgen. Auf Grundlage dieser Empfehlung hat der Ausschuss für Bildung und Soziales in seiner Sitzung am 18.04.2011 (DS 030/2011) die Einrichtung von Ganztagsklassen an folgenden Schulen beschlossen: 1 Klasse BEJ an der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen 1 Klasse BVJ an der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen 2 Klassen BEJ an den Kaufmännischen und Hauwirtschaftlichen Schulen Donaueschingen 1 Klasse BEJ an der Albert-Schweitzer-Schule Villingen-Schwenningen 1 Klasse im Modellversuch BK I an der David-Würth-Schule Villingen- Schwenningen In den Ganztagsklassen werden überwiegend pädagogische Lehrkräfte eingesetzt. Dazu kommen auch teilweise externe Kräfte, etwa für die Betreuung in der Mittagszeit sowie für Freizeitgestaltung, Berufsorientierung etc. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule konzipiert und organisiert, der Schulträger sorgt für die räumlichen Ressourcen. Ganztagsklassen bieten: differenzierte Fördermaßnahmen den Unterricht ergänzende und individuelle Arbeits- und Übungsphasen Seite 19
eine veränderte Lern- und Unterrichtskultur mit innovativen Unterrichtsformen Mittagsverpflegung einen pädagogisch gestalteten Freizeit- und Neigungsbereich Öffnung von Schule unter Einbeziehung qualifizierter externer Partner Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen Bewertung: Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagesangeboten in möglichst vielen Schularten ist in Folge der Umsetzung der Handlungsempfehlung der Enquete- Kommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ ein vorrangiges Ziel der Landesregierung. Aus Sicht der Landkreisverwaltung stellt dies einen wichtigen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Bildungswesens dar. Ganztagesbeschulung auch in beruflichen Schulen ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Erziehungsberechtigten, sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schüler bei. Zu Beginn des Schuljahres 2012/13 hat die KHS Donaueschingen einen weiteren Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesklasse für den Bereich der zweijährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft gestellt. Nachdem die Einrichtung im Rahmen eines Schulversuchs „Ganztagsklassen an beruflichen Schulen“ stattfindet und für den Landkreis keine zusätzlichen Kosten entstehen, hat die Verwaltung zugestimmt. Generell hat sich aus Sicht der Schulen und der Landkreisverwaltung dieser Schulversuch bewährt. Gerade durch den zusätzlichen Einsatz von jeweils einer halben Stelle Schulsozialarbeit an den Schulen mit Ganztagsangeboten ist es gelungen, präventive und unterrichtsergänzende Angebote zu schaffen. 5.4 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird generell an immer mehr Schulen eingerichtet. Die beruflichen Schulen des Schwarzwald- Baar-Kreises profitieren schon seit Jahren von den Schulsozialarbeitern als Teil der Jugendhilfe bei Fragen zu Bildung, Erziehung und Betreuung junger Menschen. Konzeptionell hat sich die Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen profiliert und weiterentwickelt und bietet seit dem Schuljahr 2012/13 auch bei den Ganztagsklassen spezielle Angebote. Dafür wurden zum September 2012 drei weitere Schulsozialarbeiter zunächst zeitlich befristet eingestellt und über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsangebote hat die Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen folgende Aufgaben: Beratung von Schülern, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten Unterstützung der Schüler bei der Bewältigung ihrer Lern- bzw. Lebensprobleme Unterstützung der Schüler beim Übergang in die Berufswelt Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule Krisenintervention / Konfliktbewältigung Sozialpädagogische Gruppenarbeit Kooperation mit außerschulischen Partnern Vermittlung an andere Fachdienste Seite 20
Aus Sicht der Schulen und des Schulträgers hat sich die Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen bewährt und etabliert. Sie ist bereits jetzt zu einem unverzichtbaren Bestandteil an der Schnittstelle von Schule und Gemeinwesen geworden. Gleichzeitig werden auch Beziehungen zu Institutionen wie Vereinen und Verbänden, Betrieben, Kirchen, Agentur für Arbeit etc. im Umfeld der Schule entwickelt. Im Interesse der Schüler und der Schule trägt die Schulsozialarbeit somit auch zu einer Vernetzung bestehender Angebote bei. 5.5 Auswirkungen der Wirtschaftslage auf die berufliche Schulausbildung Neben der demografischen Entwicklung übt auch die wirtschaftliche Entwicklung einen spürbaren Einfluss auf die Schülerzahlen der beruflichen Schulen aus. So ist in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs eine größere Anzahl an Ausbildungsverhältnissen zu beobachten; dies bedeutet, die Zahl der Teilzeit-Schüler an den beruflichen Schulen steigt. In wirtschaftlichen Krisenzeiten hingegen werden weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen. Dies führt dann dazu, dass die Absolventen der allgemein bildenden Schulen, die keinen Ausbildungsplatz finden können, häufig als Alternative eine berufliche Vollzeitschule bzw. ein berufliches Gymnasium besuchen. Diese kurzfristig spürbaren, aber nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Wirtschaftsentwicklung auf die Schülerzahlen an beruflichen Schulen und deren Verteilung auf die verschiedenen Teilzeit- und Vollzeit-Bildungsgänge müssen bei der Interpretation der Vorausberechnung berücksichtigt werden. 5.6 Inklusion Inklusion bedeutet im Grundsatz, dass alle Menschen in die Gesellschaft eingebunden werden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Einstellungen oder Einschränkungen, wie beispielsweise körperlichen und geistigen Behinderungen. Übertragen auf den Bildungsbereich würde dies bedeuten, dass in absehbarer Zeit möglichst alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden – und dass dieses insbesondere auch für Kinder mit einer Behinderung gelten soll. Rechtlich untermauert wird dies in Deutschland seit dem 26.03.2009 durch die Einführung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, welche bereits im Jahr 2006 verabschiedet wurde. Jedoch bereits vor dieser Zeit haben sich die Sonderschulen in der Trägerschaft des Schwarzwald-Baar-Kreises mit dem Thema Inklusion und Integration beschäftigt. So werden an diesen Schulen schon seit vielen Jahren integrative Konzepte umgesetzt und Kooperationen, z.B. in Form von Außenklassen, mit allgemeinbildenden Schulen (Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien) praktiziert. In seinem Rundschreiben Nr. 108/2013 teilt der Landkreistag folgendes mit: Die Umsetzung der inklusiven Bildung auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenrates an 5 Standorten in Baden-Württemberg sollte zunächst in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 erfolgen. Die entsprechende Schulgesetzänderung, mit der die inklusive Bildung flächendeckend umgesetzt werden sollte, war zum Schuljahr 2013/14 geplant. Seite 21
Nach Verlängerung der Erprobungsphase im Schuljahr 2012/13 stellte sich heraus, dass das Verfahren zur Schulgesetzänderung nicht so rasch durchgeführt werden kann, dass ein Inkrafttreten zum Schuljahr 2013/14 möglich wäre. Die Schulversuche zur Inklusion in den Schwerpunktregionen werden daher auch im Schuljahr 2013/14 fortgeführt. Im Jahr 2011 hat der Landkreis die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) für den Schwarzwald-Baar-Kreis in Donaueschingen eingerichtet. Auch diese Einrichtung verfolgt letztendlich den Inklusionsgedanken. Denn hier werden junge Menschen nach der Förderschule und Schüler/innen der Berufsschulstufe der Schulen für Geistigbehinderte auf ein möglichst eigenständiges Leben, somit auch auf die Integration in der Berufswelt, gezielt vorbereitet. Damit auch Körperbehinderten ein entsprechender Weg ermöglicht werden kann, wurde im Jahr 2012 eine Außenstelle der BVE in Villingen-Schwenningen (Kooperation zwischen der Christy-Brown-Schule und der Albert-Schweitzer-Schule) eingerichtet. Für die beruflichen Schulen bedeutet dies die Notwendigkeit, die Voraussetzungen für eine gelingende gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülern zu schaffen. Insbesondere in den Werkstätten, Laboren, Küchen und sonstigen technischen Einrichtungen sind die besonderen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dies geschieht im Schwarzwald-Baar-Kreis bereits jetzt durch eine enge Kooperation zwischen den Sonderschulen und den beruflichen Schulen mit der Landkreisverwaltung. Auf dieser Grundlage sollen auch zukünftig inklusive Schulangebote ausgebaut werden. Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat in den vergangen Jahren zudem damit begonnen, auch seine beruflichen Schulen insbesondere durch den Einbau von Aufzugsanlagen Schritt für Schritt barrierefrei zu gestalten. In diesem Jahr sind für die David-Würth-Schule und im nächsten Jahr für die Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie für das Internatshaus 1 der Einbau weiterer Aufzugsanlagen vorgesehen. Seite 22
6. Regionale Schulentwicklungsplanung Im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Auswirkungen der Schülerzahlenentwicklung wird es in Zukunft geboten sein, bei der Schulentwicklungsplanung über die Landkreisgrenzen hinaus zu schauen. Die regionale Schulentwicklungsplanung gilt als Instrument zur Erhaltung eines leistungsfähigen Schulangebots in der Region unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und demografischer Entwicklungen und hat zum Ziel, ein möglichst ausgewogenes Angebot an Schulen mit entsprechenden Abschlüssen anzubieten, auch für kommende Schülergenerationen wohnortnah oder in erreichbarer Nähe. Eine entsprechende Konzeption hat das Kultusministerium im November den Kommunalen Landesverbänden vorgestellt. Die Kommunen wurden in diese inhaltliche Konzeption der Schulentwicklungsplanung nicht eingebunden. Gegebenheiten im Hinblick auf ländliche Strukturen, die Erreichbarkeit der Schulen, die Schülerströme, den Verkehr und ÖPNV sind daher in der Konzeption nicht berücksichtigt. Auch die Einbeziehung der beruflichen Schulen und der Sonderschulen wurde nicht konkretisiert. Vor diesem Hintergrund hat nun auch der Landkreistag die Kultusverwaltung aufgefordert, die Landkreise bei der Konzipierung einer künftigen regionalen Schulentwicklungsplanung zu beteiligen und insbesondere die beruflichen Schulen nicht zu vergessen. Gerade im Bereich der beruflichen Schulen gilt der Grundsatz der kurzen Wege nicht immer, denn es ist kaum möglich, aufgrund der Differenzierungsmöglichkeiten ein flächendeckendes örtliches Angebot für alle Bildungsgänge vorzuhalten. Darüber hinaus steigt auch mit zunehmendem Alter der Schüler die individuelle Mobilität. Zur Bündelung von Kompetenzen und zur Abschwächung der Kleinklassen-Problematik wurden erste Kontakt mit den Schulverwaltungen der benachbarten Landkreise aufgenommen werden, um zur Stützung des ländlichen Raumes nach Lösungsmöglichkeiten in der Region zu suchen. Auch im Hinblick auf die allerorts problematische Lehrerversorgung könnten auf diesem Weg Lösungen erarbeitet werden, die den Schülern langfristig eine qualitativ hochwertige Ausbildung in zumutbarer Entfernung erhalten. Seite 23
7. Bildungsregion Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.07.2009 den Aufbau der Bildungsregion Schwarzwald-Baar-Kreis beschlossen (DS 92/2009). Seit September 2010 existiert das Bildungsbüro Schwarzwald-Baar-Kreis als geschäftsführende Einheit der Bildungsregion. Das Impulsprogramm Bildungsregionen bietet die Grundlage für den Aufbau der Bildungsregion Schwarzwald-Baar-Kreis. Durch die erfolgreiche Bewerbung an diesem Landesprogramm erhält das Projekt inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes Baden-Württemberg. Das Ziel der Bildungsregion ist ein bestmöglicher Bildungserfolg für alle Kinder und Jugendlichen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Gelingende Bildungsbiografien entstehen durch ein konstruktives und kooperatives Zusammenwirken der an Bildung beteiligten Partner und Institutionen. Aufgabe der Bildungsregion ist es, diese Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern. So soll das Wissen und Engagement der einzelnen Partner und Institutionen gebündelt werden und in sinnvolle Maßnahmen und Aktivitäten münden. Als geschäftsführende Einheit der Bildungsregion übernimmt das Bildungsbüro die Aufgaben einer zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle. Leiter des Bildungsbüros ist Andreas Meßmer. Die aus den Leitlinien abgeleiteten thematischen Schwerpunkte der Bildungsregion Schwarzwald-Baar-Kreis sind derzeit der Bereich der frühkindlichen Bildung, insbesondere die Unterstützung der Sprachförderung Übergänge in der Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen berufliche Orientierung Instrumente der Umsetzung sind Projekte, Initiativen, Fachveranstaltungen und Netzwerkarbeit. Seite 24
8. Übersicht der Schulstandorte im Schwarzwald-Baar-Kreis STADTBEZIRK VILLINGEN Kaufmännische Schulen I Gewerbeschule Robert-Gerwig-Schule Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Albert-Schweitzer-Schule Carl-Orff-Schule (Schule für Geistigbehinderte) Christy-Brown-Schule (Schule für Körperbehinderte) STADTBEZIRK SCHWENNINGEN David-Würth-Schule Gewerbeschule Staatliche Feintechnikschule mit Technischem Gymnasium Kaufmännische und Schule für kranke Kinder Hauswirtschaftliche Schulen und Jugendliche Gewerbeschule Landwirtschaftliche Schule Außenstellen in Schönwald (Katharinenhöhe) Karl-Wacker-Schule Radolfzell Schule für Geistigbehinderte Schularten Gewerbliche Schulen Hauswirtschaftliche/pflegerische Schulen Kaufmännische Schulen Landwirtschaftliche Schulen Sonderschulen Seite 25
9. Berufliche Schulen 9.1 Ausgangssituation bei den beruflichen Schulen Wiederholt bestätigte Beschlüsse des Kreistags für ein dezentrales Schulsystem im Schwarzwald-Baar-Kreis mit 10 beruflichen Schulen mit 1 Wirtschaftsoberschule, 9 beruflichen Gymnasien und 11 Fachschulangeboten an 3 verschiedenen Standorten (Donaueschingen, Furtwangen und Villingen-Schwenningen) Aufgrund des dezentralen Schulsystems derzeit 36 Klein-/Klappklassen Demografische Entwicklung Rückgang der Schülereingangszahlen Dementsprechender Rückgang der Einnahmen aus Sachkostenbeiträgen 9.2 Voraussichtliche Entwicklung der Eingangszahlen an den beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Schwarzwald-Baar-Kreises Schule Eingangszahl 2012/2013 Eingangszahl 2020/21 Gesamt- Gesamt- schüler- schüler- Berufl. zahl Berufl. zahl TZ VZ Gymnasium Gesamt 2012/13 TZ VZ Gymnasium Gesamt 2020/21 Albert-Schweitzer- Schule, VS-Villingen 138 248 105 491 1.065 128 171 89 388 831 David-Würth-Schule, VS-Schwenningen 250 265 - 515 1.078 180 260 - 440 841 Gewerbliche Schulen Donaueschingen 290 161 21 472 1.173 200 125 20 345 915 Gewerbeschule Villingen-Schwenningen 370 181 - 551 1.764 281 133 - 414 1.376 Kaufmännische Schulen 1, VS-Villingen 269 45 133 447 1.160 200 53 125 378 905 Kaufmännische und Hauswirtschaftliche Schule Donaueschingen 131 173 86 390 902 87 144 71 302 704 Robert-Gerwig-Schule, Furtwangen 50 152 65 267 *611 40 160 46 246 477 Technisches Gymnasium, VS- Schwenningen - - 99 99 *610 - - 87 87 476 1.498 1.225 509 3.232 8.363 1.106 1.002 438 2.600 6.523 Ohne Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe und Fachschule für Landwirtschaft *Robert-Gerwig-Schule: inkl. Staatliches 3-jährige Berufsfachschule *Technisches Gymnasium: inkl. Staatliche Feintechnikschule Seite 26
9.3 Lehrerversorgung Das differenzierte berufliche Bildungswesen Baden-Württembergs fungiert zum einen als Partner der Wirtschaft im dualen System der Ausbildung. Zum anderen bietet es die bundesweit umfangreichste Palette vollschulischer Bildungsgänge bis hin zur Hochschulreife an. Diese Aufgaben können bei der derzeitigen Unterversorgung an Lehrerstellen nicht mehr ausreichend erfüllt werden. Wie im Folgenden bei den Ausführungen zu den einzelnen Schulen zu sehen ist, ist bei den meisten Schulen im laufenden Schuljahr die Lehrerversorgung bei weitem nicht gewährleistet Der Lehrerversorgungsgrad liegt derzeit kreisweit im Durchschnitt unter 95 %. Auf diesen Missstand hat Herr Landrat Hinterseh bereits mit Schreiben vom 10.10.2012 an die damalige Ministerin Frau Warminski-Leitheußer deutlich hingewiesen (Siehe Anhang Seite 75). Konkret wurden vom Ministerium eine ausreichende Zahl von Ausschreibungsmöglichkeiten für die beruflichen Schulen im Schwarzwald-Baar-Kreis gefordert, um den Pflichtunterricht in vollem Umfang durchführen zu können. Des Weiteren sollen die in Baden-Württemberg ausgebildeten Referendare frühzeitig an die beruflichen Schulen gebunden werden. Die Ministerin antwortete mit Schreiben vom 14.11.2012 (Siehe Anhang Seite 77). Sie sieht die Problematik im Schwarzwald-Baar-Kreis unter anderem auch darin, dass es in der ländlichen Struktur erschwert möglich ist, für bestimmte Fächer Lehrkräfte zu gewinnen. Die Ministerin erwartet in den kommenden Jahren allerdings durch den Rückgang der Schülerzahlen ein deutliches Bewerberüberangebot, wovon auch die Schulen im ländlichen Raum profitieren dürften. Das Kultusministerium beabsichtige zudem, in der nächsten Einstellungsrunde die vorgezogenen Verfahren vor allem für die beruflichen Schulen wieder mit höheren Stellenquantitäten auszustatten. Dies ist aber bisher leider nicht im notwendigen Maß geschehen. Der Schwarzwald-Baar- Kreis hat für das Schuljahr 2013/14 insgesamt 55 Stellen zur Abdeckung des Pflichtunterrichts beim Kultusministerium eingefordert. Im Ausschreibungsverfahren "ländlicher Raum" wurden aber kreisweit lediglich insgesamt 10 Ausschreibungsmöglichkeiten genehmigt. Im derzeitigen Hauptausschreibungsverfahren und im abschließenden Listenverfahren rechnen die Kreisschulen nicht mit einem großen Andrang; es ist vielmehr zu befürchten, dass nicht alle Lehrer, die entsprechend der Liste den Schulen zugeteilt werden, auch tatsächlich den Weg in den Schwarzwald-Baar-Kreis antreten werden. Wenn nicht doch noch eine Lehrerzuweisung in größerem Umfang erfolgt, sinkt der Lehrerversorgungsgrad bei unveränderter Schülerzahl für das kommende Schuljahr 2013/14 kreisweit in Richtung 90 %. 9.4 Duale Ausbildung Die meisten Jugendlichen im Schwarzwald-Baar-Kreis entscheiden sich nach dem Besuch der allgemein bildenden Schule für eine Berufsausbildung im dualen System. Die früher im klassischen Sinne als "Lehre" bekannte und hauptsächlich im Handwerksbereich angesiedelte duale Ausbildung erstreckt sich heute auf ca. 340 Ausbildungsberufe in nahezu allen Wirtschaftsbranchen - vom Handwerk über den Dienstleistungssektor bis hin zum Hightech- Bereich. Nach wie vor erfolgt die Ausbildung dabei an zwei Lernorten, an denen der gemeinsame Bildungsauftrag verwirklicht wird; im Betrieb und in der Berufsschule. Während Seite 27
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