DIE AUSLESE MEDIADATEN 2021 - Vierteljährliche Informationsschrift für Kirche und Friedhof

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DIE AUSLESE MEDIADATEN 2021 - Vierteljährliche Informationsschrift für Kirche und Friedhof
DIE AUSLESE
Vierteljährliche Informationsschrift für Kirche und Friedhof

MEDIADATEN 2021
Preisliste Nr. 17, gilt ab 01.11.2020
DIE AUSLESE MEDIADATEN 2021 - Vierteljährliche Informationsschrift für Kirche und Friedhof
Redaktionskonzept

                                            Die Auslese ist die wegweisende Fachzeitschrift für Kirche und Friedhof.
                                            Sie berichtet vier Mal jährlich aktuell und umfassend aus einer breiten Themenvielfalt,
                                            die im Bereich Kirche und Friedhof für Entscheidungsgremien, Führungskräfte,
                                            Mitarbeiter und ehrenamtlich Engagierte wichtig ist.

                                            Die Themen der Auslese

                                            n Kirchenausstattung:
                                            von der Bestuhlung über Beheizung, Akustik, Orgelbau, Altarbau, sakrale Kunst,
                                            Glockenherstellung und Glockensanierung bis zu den Trends in der Paramentik.

                                            nFriedhofsausstattung:
                                            wie z.B. Grabgestaltung, Arbeitsgeräte für den Friedhof
                                            und Urnenwände.
Titelfoto und Fotos rechts: Annette Stolz

                                            n Zukunftsweisendes aus Kirchengemeinden und
                                            anderen Institutionen:
                                            Energiesparen, Fundraising, Denkmalschutz und Restaurierung,
                                            kirchliche Verwaltung und Organisation, technische Neuerungen.

                                            n   Buchtipps und Terminüberblick
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Verlagsangaben und Verbreitung

Verlagsangaben                                               Verbreitung

mm Marzellenstraße           Redaktion                       Schleswig-Holstein         2,5 %
Medien GmbH                  Annette Stolz                   Hamburg                    1,0 %
Obenmarspforten 13 - 15      Fon: 0221/16 19-134             Niedersachsen             10,0 %
50667 Köln                   stolz@kirchenzeitung-koeln.de   Bremen                     0,5 %
Fon: 0221/16 19-0            stolz.presse-pr@t-online.de     Nordrhein-Westfalen       17,0 %
Fax: 0221/16 19-214                                          Hessen                     8,0 %
E-Mail: auslese@bachem.de    Anzeigenverwaltung              Rheinland-Pfalz            7,0 %
www.die-auslese.de           Rüdiger Groß                    Baden-Württemberg         15,0 %
                             Fon: 0221/16 19-130             Bayern                    17,5 %
Geschäftsführung             Fax: 0221/16 19-216             Saarland                   1,0 %
Dipl.-Kfm. Claus Bachem      ruediger.gross@bachem.de        Berlin                     2,0 %
                                                             Brandenburg                3,0 %
Objektleitung                Anzeigenverkauf                 Mecklenburg                2,0 %
Mark Piechatzek              Silke Tent, TentMedia           Sachsen                    6,0 %
mark.piechatzek@bachem.de    Fon: 0221 / 69 02-144           Sachsen-Anhalt             3,0 %
                             Fax: 0221 / 69 02-145           Thüringen                  4,0 %
                             tentmedia@freenet.de            Österreich, Schweiz, NL    0,5 %
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Anzeigenformate

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180 x 261 mm      a: 180 x 130 mm                 a: 180 x 93 mm
                  b: 89 x 261 mm                  b: 89 x 192 mm

                                                         b
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a: 180 x 87 mm              a: 180 x 64 mm      a: 180 x 31 mm     89 x 31 mm
b: 60 x 261 mm              b: 89 x 130 mm      b: 89 x 64 mm      1/32 Seite
                                                                   89 x 15 mm
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Anzeigenpreise 2021

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Anzeigen sind bei Rechnungslegung                   (Format + Beschnitt nach Absprache)
rein netto zahlbar. Kein Skontoabzug möglich!       bis 10 g = 93,- € / 1.000;
                                                    jede weiteren angefangenen 5 g + 2,60 € / 1.000
Malstaffel
4 x Anzeigenschaltung in Folge              5%      Bei gestellten Beilagen, Ein-/Beiheftern ist die vorherige
8 x Anzeigenschaltung in Folge             10 %     Prüfung auf Eignung durch den Verlag erforderlich.

Aufschläge                                          Preise sind Nettopreise (zzgl. MwSt.)
bindende Platzierung                       10 %
Umschlagseite U 4: nur farbige Anzeigen!   20 %
nur 1/1 Seite: Angeschnittenes Motiv       15 %     Anzeigenpreise
Chiffre-Gebühr:                            15,- €
                                                    Größe                s/w          1Zf            4c
Beilagen                                            1/1 Seite         1.410,-     1.840,-       2.120,-
(Format bis 205 mm x 293 mm):                       1/2 Seite           740,-       960,-       1.110,-
bis 25 g = 93,- € / 1.000;
jede weiteren angefangenen                          3/8 Seite           610,-       790,-         915,-
5 g + 2,60 € / 1.000                                1/3 Seite           550,-       720,-         830,-
                                                    1/4 Seite           480,-       625,-         720,-
Kleinanzeigen
Je Zeile (35 Zeichen, inkl. Leerzeichen) 10,08 €    1/8 Seite           305,-       395,-         455,-
Mindestanzeigengröße 2 Zeilen (70 Zeichen)          1/16 Seite          165,-       215,-         250,-
Rabatt je Wiederholung 5 %, gesamt max. 15 %        1/32 Seite           95,-       125,-         145,-
Technische Daten

Auflage
gesamt ca. 15.000 (Nachweis durch Postauslieferung)

Termine
Ausgabe         Erscheinungstag        Anzeigenschluss    Druckunterlagenschluss
01/2021         26.02.2021             29.01.2021         05.02.2021
02/2021         28.05.2021             30.04.2021         07.05.2021
03/2021         27.08.2021             30.07.2021         06.08.2021
04/2021         19.11.2021             22.10.2021         29.10.2021

Satzspiegel 180 mm x 261 mm, Heftformat 210 mm x 297 mm,
Spaltenbreite 89 mm, 2-spaltig

Anzeigenvorlagen
Digitale Daten; PDF-Dateien mit eingebetteten Schriften

                                                                                   Fotos: Annette Stolz
und Bildern (CMYK-Modus) in mind. 300 dpi
AGB

Ziffer 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge-         freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verant-        Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzei-           Zusätzliche Geschäftsbedingungen
schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder      wortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen         genbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzei-            a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten          fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die      genausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummer geliefert. Kann       die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die
in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.                             für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die         ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts-    Preisliste des Verlages an.
                                                                             Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.                                     verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und           b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen-
Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines                                                                                    Verbreitung der Anzeige.                                                        texte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von
Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses     Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,                                                                                        den Auftraggebern irregeführt wird.
das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag        unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch            Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für       c) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist,
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,       auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur         vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen           daß der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen   in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.            ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.          bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler
und veröffentlicht wird.                                                     Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen                                                                                    und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträ-
                                                                             oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftrag-     Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über             gen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste
Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der      geber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des             mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden,            des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf
vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag   Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,       wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden               an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.                    Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch       Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch-    d) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur
                                                                             bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzan-      schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die           für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbung-
Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag        sprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt            durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch-     treibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger        auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende       schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres     Anzeige. Die Belegung von sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und         Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz        unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preis-         Preisen gilt als gesonderter Auftrag; für die betreffende Druckschrift ist
dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu          und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und   minderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000         ein gesonderter Abschluß zu tätigen.
erstatten. Die Erstattung enfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer       seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen       Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.,        e) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsäch-
Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.                                 des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bliebt unberührt. Im kaufmän-        beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche           lichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass,
                                                                             nischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht         ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der           wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der
Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millime-           für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist   Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der      Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf
terzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.         gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang         Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.                                        Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei
                                                                             nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden                                                                                            Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen         Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht          Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und          f ) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim
ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder               offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von        rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-      Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen An-
an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,         Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.                                   manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur        spruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.
müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch                                                                                     auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen       g) Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese       Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.        werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abge-     des Textes und der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschlusstermin
Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweili-     Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück-     holt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück,    zu übermitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits entstandene Herstel-
gen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung         gesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,     ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertre-   lungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
bedarf.                                                                      die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten         ter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und          h) Letzter Rücktrittstermin für Beilagenaufträge: 4 Monate vor Er-
                                                                             Frist mitgeteilt werden.                                                     im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige   scheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei
Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Sei-                                                                                    Format DIN A 4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-,            kurzfristigem Rücktritt wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der
ten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die        Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die      Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen         bestätigten Beilagenpreise berechnet.
aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar        nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung        und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterlei-            i) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie
sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich           zugrunde gelegt.                                                             tung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der         in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminde-
kenntlich gemacht.                                                                                                                                        Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.                  rung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten
                                                                             Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die                                                                                       Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat.
Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne        Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der            Ziffer 19 Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftragge-         j) Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des          Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er-     ber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach          berücksichtigt. Die Auswahl bestimmter Textseiten und ein Ausschluss
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,          sichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,         Ablauf des Auftrages.                                                           von Wettbewerbsanzeigen können nicht verbindlich vereinbart werden.
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn de-      sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah-                                                                                     k) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der
ren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder         lung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach    Ziffer 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit      Anzeige übernimmt der Auftraggeber die Haftung; er hat den Verlag
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für     der Preisliste gewährt.                                                      Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent-      von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufge-                                                                                 lichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des        die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf
geben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage ei-     Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die           Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend          tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu er-
nes Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch     Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die          gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten            statten, und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der        weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück-         nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des           m) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des
Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden       stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vor-    Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhe-           Inkrafttretens auch für laufende Aufträge wirksam.
nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftragge-          liegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist    bung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen
ber unverzüglich mitgeteilt.                                                 der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlus-     Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereiches des             Hiweise zum Datenschutz finden Sie
                                                                             ses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich     Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Der   auf unserer Webseite:
Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwand-      vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von         Verlag ist nicht bereit und verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor       www.die-auslese.de
                                                                             dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.            einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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