DIE AUSLESE MEDIADATEN 2021 - Vierteljährliche Informationsschrift für Kirche und Friedhof
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DIE AUSLESE Vierteljährliche Informationsschrift für Kirche und Friedhof MEDIADATEN 2021 Preisliste Nr. 17, gilt ab 01.11.2020
Redaktionskonzept Die Auslese ist die wegweisende Fachzeitschrift für Kirche und Friedhof. Sie berichtet vier Mal jährlich aktuell und umfassend aus einer breiten Themenvielfalt, die im Bereich Kirche und Friedhof für Entscheidungsgremien, Führungskräfte, Mitarbeiter und ehrenamtlich Engagierte wichtig ist. Die Themen der Auslese n Kirchenausstattung: von der Bestuhlung über Beheizung, Akustik, Orgelbau, Altarbau, sakrale Kunst, Glockenherstellung und Glockensanierung bis zu den Trends in der Paramentik. nFriedhofsausstattung: wie z.B. Grabgestaltung, Arbeitsgeräte für den Friedhof und Urnenwände. Titelfoto und Fotos rechts: Annette Stolz n Zukunftsweisendes aus Kirchengemeinden und anderen Institutionen: Energiesparen, Fundraising, Denkmalschutz und Restaurierung, kirchliche Verwaltung und Organisation, technische Neuerungen. n Buchtipps und Terminüberblick
Verlagsangaben und Verbreitung Verlagsangaben Verbreitung mm Marzellenstraße Redaktion Schleswig-Holstein 2,5 % Medien GmbH Annette Stolz Hamburg 1,0 % Obenmarspforten 13 - 15 Fon: 0221/16 19-134 Niedersachsen 10,0 % 50667 Köln stolz@kirchenzeitung-koeln.de Bremen 0,5 % Fon: 0221/16 19-0 stolz.presse-pr@t-online.de Nordrhein-Westfalen 17,0 % Fax: 0221/16 19-214 Hessen 8,0 % E-Mail: auslese@bachem.de Anzeigenverwaltung Rheinland-Pfalz 7,0 % www.die-auslese.de Rüdiger Groß Baden-Württemberg 15,0 % Fon: 0221/16 19-130 Bayern 17,5 % Geschäftsführung Fax: 0221/16 19-216 Saarland 1,0 % Dipl.-Kfm. Claus Bachem ruediger.gross@bachem.de Berlin 2,0 % Brandenburg 3,0 % Objektleitung Anzeigenverkauf Mecklenburg 2,0 % Mark Piechatzek Silke Tent, TentMedia Sachsen 6,0 % mark.piechatzek@bachem.de Fon: 0221 / 69 02-144 Sachsen-Anhalt 3,0 % Fax: 0221 / 69 02-145 Thüringen 4,0 % tentmedia@freenet.de Österreich, Schweiz, NL 0,5 %
Anzeigenformate a b a b 1/1 Seite 1/2 Seite 3/8 Seite 180 x 261 mm a: 180 x 130 mm a: 180 x 93 mm b: 89 x 261 mm b: 89 x 192 mm b b 1/16 a b a a 1/32 1/3 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 1/16 Seite Fotos: Annette Stolz a: 180 x 87 mm a: 180 x 64 mm a: 180 x 31 mm 89 x 31 mm b: 60 x 261 mm b: 89 x 130 mm b: 89 x 64 mm 1/32 Seite 89 x 15 mm
Anzeigenpreise 2021 Zahlung Ein- / Beihefter Anzeigen sind bei Rechnungslegung (Format + Beschnitt nach Absprache) rein netto zahlbar. Kein Skontoabzug möglich! bis 10 g = 93,- € / 1.000; jede weiteren angefangenen 5 g + 2,60 € / 1.000 Malstaffel 4 x Anzeigenschaltung in Folge 5% Bei gestellten Beilagen, Ein-/Beiheftern ist die vorherige 8 x Anzeigenschaltung in Folge 10 % Prüfung auf Eignung durch den Verlag erforderlich. Aufschläge Preise sind Nettopreise (zzgl. MwSt.) bindende Platzierung 10 % Umschlagseite U 4: nur farbige Anzeigen! 20 % nur 1/1 Seite: Angeschnittenes Motiv 15 % Anzeigenpreise Chiffre-Gebühr: 15,- € Größe s/w 1Zf 4c Beilagen 1/1 Seite 1.410,- 1.840,- 2.120,- (Format bis 205 mm x 293 mm): 1/2 Seite 740,- 960,- 1.110,- bis 25 g = 93,- € / 1.000; jede weiteren angefangenen 3/8 Seite 610,- 790,- 915,- 5 g + 2,60 € / 1.000 1/3 Seite 550,- 720,- 830,- 1/4 Seite 480,- 625,- 720,- Kleinanzeigen Je Zeile (35 Zeichen, inkl. Leerzeichen) 10,08 € 1/8 Seite 305,- 395,- 455,- Mindestanzeigengröße 2 Zeilen (70 Zeichen) 1/16 Seite 165,- 215,- 250,- Rabatt je Wiederholung 5 %, gesamt max. 15 % 1/32 Seite 95,- 125,- 145,-
Technische Daten Auflage gesamt ca. 15.000 (Nachweis durch Postauslieferung) Termine Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss 01/2021 26.02.2021 29.01.2021 05.02.2021 02/2021 28.05.2021 30.04.2021 07.05.2021 03/2021 27.08.2021 30.07.2021 06.08.2021 04/2021 19.11.2021 22.10.2021 29.10.2021 Satzspiegel 180 mm x 261 mm, Heftformat 210 mm x 297 mm, Spaltenbreite 89 mm, 2-spaltig Anzeigenvorlagen Digitale Daten; PDF-Dateien mit eingebetteten Schriften Fotos: Annette Stolz und Bildern (CMYK-Modus) in mind. 300 dpi
AGB Ziffer 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge- freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verant- Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzei- Zusätzliche Geschäftsbedingungen schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder wortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen genbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzei- a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die genausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummer geliefert. Kann die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts- Preisliste des Verlages an. Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen- Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Verbreitung der Anzeige. texte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, den Auftraggebern irregeführt wird. das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für c) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen daß der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und veröffentlicht wird. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträ- oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftrag- Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über gen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der geber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch- d) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzan- schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbung- Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag sprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch- treibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres Anzeige. Die Belegung von sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preis- Preisen gilt als gesonderter Auftrag; für die betreffende Druckschrift ist dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und minderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 ein gesonderter Abschluß zu tätigen. erstatten. Die Erstattung enfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H., e) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsäch- Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bliebt unberührt. Im kaufmän- beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche lichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, nischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millime- für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf terzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und f ) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen An- an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur spruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks. müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen g) Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abge- des Textes und der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschlusstermin Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweili- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück- holt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, zu übermitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits entstandene Herstel- gen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung gesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertre- lungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers. bedarf. die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten ter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und h) Letzter Rücktrittstermin für Beilagenaufträge: 4 Monate vor Er- Frist mitgeteilt werden. im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige scheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Sei- Format DIN A 4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, kurzfristigem Rücktritt wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der ten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen bestätigten Beilagenpreise berechnet. aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterlei- i) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich zugrunde gelegt. tung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminde- kenntlich gemacht. Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. rung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Ziffer 19 Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftragge- j) Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er- ber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach berücksichtigt. Die Auswahl bestimmter Textseiten und ein Ausschluss Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, Ablauf des Auftrages. von Wettbewerbsanzeigen können nicht verbindlich vereinbart werden. sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn de- sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah- k) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der ren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder lung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach Ziffer 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Anzeige übernimmt der Auftraggeber die Haftung; er hat den Verlag deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für der Preisliste gewährt. Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent- von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufge- lichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf geben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage ei- Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu er- nes Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten statten, und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück- nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des m) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vor- Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhe- Inkrafttretens auch für laufende Aufträge wirksam. nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftragge- liegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist bung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen ber unverzüglich mitgeteilt. der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlus- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereiches des Hiweise zum Datenschutz finden Sie ses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Der auf unserer Webseite: Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwand- vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von Verlag ist nicht bereit und verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor www.die-auslese.de dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
www.die-auslese.de
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