ÍDas Bonner Stadtmagazin - Schnüss

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ÍDas Bonner Stadtmagazin - Schnüss
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#40

   Das Bonner Stadtmagazin
   Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn                  Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de

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                                       Das Bonner Stadtmagazin
                                       Die Schnüss hat sich seit 1978 erfolgreich als Stadtmagazin am
                                       Bonner Markt etabliert. Als Marktführer erreicht sie optimal eine
                                       interessierte Leserschaft. Monat für Monat wird ein breites kulturelles
                                       Spektrum, eine Vielfalt von lokalen Bonner Themen geboten.
                                       Die Schnüss liefert einen kompletten Serviceteil mit umfassendem
                                       Veranstaltungskalender für Bonn und Köln.

                                       Druckauflage:           10.000 Exemplare
                                       Verkaufspreis:          gratis
                                       Verbreitungsgebiet:     Großraum Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
                                       Herausgeber:            Verein zur Förderung alternativer Medien e.V.
                                       Vertrieb:               Fa. Kulticus/Bonn

   D Allgemeines                                     D Kontakt                                         D Ressorts

   Adresse:                                          Geschäftsleitung:                                 Redaktion:
   Roonstraße 3a · 53175 Bonn                        Ronald Gibiec                                     Gitta List
                                                     Tel.: (0228) 60 47 6 - 13                         Tel.: (0228) 60 47 6 - 15
   Verlag:                                           Fax: (0228) 60 47 6 - 20                          Fax: (0228) 60 47 6 - 20
   Verein zur Förderung alternativer Medien e.V.     geschaeftsleitung@schnuess.de                     redaktion@schnuess.de

   Geschäftszeiten:                                  Anzeigenleitung:                                  Veranstaltungskalender:
   Mo - Do 10:00 - 17:00 Uhr,                        Marcus Thye                                       Marc Oberschachtsiek
   Fr 10:00 - 15:00 Uhr                              Tel.: (0228) 60 47 6 - 12                         Tel.: (0228) 60 47 6 - 16
                                                     Fax: (0228) 60 47 6 - 20                          tageskalender@schnuess.de
   Bankverbindung:                                   anzeigen@schnuess.de
   Sparkasse Bonn                                                                                      Grafik:
   IBAN: DE35 3705 0198 0000 0256 84                                                                   Christian Hiergeist
                                                                                                       Tel.: (0228) 60 47 6 - 17
   Gerichtsstand:                                                                                      grafik@schnuess.de
   Bonn
ÍDas Bonner Stadtmagazin - Schnüss
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Das Bonner Stadtmagazin
Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn             Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de

Anzeigen                                                               Termine 2019
D Entwurf                                                              D Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin
   Repros und Satzarbeiten werden zum Selbstkostenpreis erstellt.                           Erscheinungs-    Anzeigen-
   Urheberrechte bleiben beim Verlag.                                   Ausgabe             termin           schluss          DU-Schluss
   Weiterverwendung von Anzeigenentwürfen in verlagsfremden
   Publikationen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.     02/19 Februar      29.01. 2019 14.01. 2019 15.01. 2019
   Darüber hinaus können wir Ihnen gerne professionelle Grafiker
   und/oder Autoren vermitteln.
                                                                        03/19 März         25.02. 2019 08.02. 2019 11.02. 2019
D Farbzuschläge
   Die Schnüss wird im Vierfarb-Offsetdruck erstellt. Farbzuschläge     04/19 April        27.03. 2019 12.03. 2019 13.03. 2019
   gelten für Farben, die nach der Europaskala im Vierfarb-
   Offsetdruck dargestellt werden können und werden voll rabattiert.    05/19 Mai          26.04. 2019 11.04. 2019 12.04. 2019
   Geringe Schwankungen sowie Abweichungen im Farbton von der
   Vorlage sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens
   begründet.                                                           06/19 Juni         28.05. 2019 13.05. 2019 14.05. 2019
D Anzeigenplatzierung
                                                                        07/19 Juli         26.06. 2019 11.06. 2019 12.06. 2019
   Der Verlag berücksichtigt Platzierungswünsche und versucht,
   sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten umzusetzen.
   Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzungen
                                                                        08/19 August       29.07. 2019 12.07. 2019 15.07. 2019
   ist, sind nur nach Absprache möglich.
D Gewerbliche Kleinanzeigen
                                                                        09/19 September 28.08. 2019 13.08. 2019 14.08. 2019
   Kosten pro Zeile 2,50 EUR zzgl. MwSt.
   Gerahmte Kleinanzeigen werden als Formatanzeigen nach
                                                                        10/19 Oktober      26.09. 2019 11.09. 2019 12.09. 2019
   Spalten-mm abgerechnet.
                                                                        11/19 November 29.10. 2019 14.10. 2019 15.10. 2019
D Rabatte/Malstaffel
   ab 3 Anzeigen  5%                                                    12/19 Dezember 27.11. 2019 12.11. 2019 13.11. 2019
   ab 6 Anzeigen  10%
   ab 12 Anzeigen 15%
                                                                        01/20 Januar       20.12. 2019 06.12. 2019 09.12. 2019
D Preise
   Siehe Blatt: Formate und Preise. Die Preise verstehen sich
   zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
D Zahlungsbedingungen
   20 Tage nach Rechnungsdatum netto.
   Bei Bankeinzug abzgl. 2% Skonto.
D Termine
   Die SCHNÜSS erscheint monatlich in der letzten Woche des
   Vormonats.
D Rücktrittsrecht
  Das Stornieren von Anzeigenaufträgen ist nur schriftlich möglich.
u Für alle Farbanzeigen bis zu 10 Tage vor dem Anzeigenschluss-
  Termin.
u Für alle sw-Anzeigen bis zu 6 Tage vor dem Anzeigenschluss-Termin.
u Der Verlag behät sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschrif-
  ten, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen
  innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
D Geschäfts-Bedingungen
   Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
   Siehe Blatt: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Das Bonner Stadtmagazin
Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn                                                             Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de

Formate & Preise
Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer

Größe                        2/1 Seiten                                      1/1 Seite                 1/2 Seite hoch                   1/2 Seite quer            1/3 Seite hoch       1/3 Seite quer
Breite & Höhe im Satzspiegel          -                                    190 x 260                         91 x 260                       190 x 130                   60 x 260            190 x 85
Breite & Höhe im Anschnitt* 420 x 297                                      210 x 297                       105 x 297                      210 x 148,5                  70 x 297             210 x 99
Vierfarbig                                 3.800,- €                       1.950,– €                        1.050,– €                        1.050,– €                 740,– €              740,– €

                                                                                                                                                                                           ???

Größe                    1/4 Seite hoch                               1/4 Seite quer             1/4 Seite 2-spaltig             1/8 Seite 2-spaltig                 »Stopper«     Zwischenformate
Breite & Höhe im Satzspiegel 43 x 260                                      190 x 65                        91 x 130                         91 x 65                     32 x 32     Pro Spalten-mm
Breite & Höhe im Anschnitt* 52,5 x 297                                     210 x 74                   nicht möglich                   nicht möglich               nicht möglich
Vierfarbig                                   550,– €                          550,– €                          550,– €                          340,– €                100,– €                2,50 €
                                                                                                                                                                  Platzierung nur
                                                                                                                                                                  im Veranstaltungs-
* Für Anzeigen im Anschnitt ist eine Beschnittzugabe von 3 mm nach außen und eine Beschnittreserve von 3 mm nach innen unbedingt einzuhalten.                     kalender möglich!
  Bei Nichteinhaltung der Beschnittzugaben/Beschnittreserven werden dem Auftraggeber die entstehenden Bearbeitungs-/Zusatzkosten in Rechnung gestellt.

Preise für Umschlagseiten: U2 = 2.200,– €, U3 = 2.100,– €, U4 = 2.400,– € Titel (nur auf Anfrage): 2.600,– €

Technische Daten
D Technische Daten                                                         u Zur Kontrolle für 4c-Anzeigen einen ver-                                    D Wichtig für Anschnitt-Formate
                                                                             bindlichen Proof mit Angabe des verwen-
    Heftformat:               210 x 297                         mm                                                                                         Beschnittzugabe nach außen 3 mm.
                                                                             deten Farbprofils und Meßkeil mitliefern.
    Satzspiegel:              190 x 260                         mm                                                                                         Schnittreserve nach innen 3 mm.
    Spalten:          4 x 43 mm, 3 x 60                         mm         u Auflösungsanforderungen für Bilder:                                           (Gestaltungselemente müssen mindestens
    Spalten im Kalender:         6 x 32                         mm           Halbton (Graustufen/Farbe): 400 dpi                                           3 mm vom Rand entfernt platziert wer-
                                                                             Strich (Bitmap): 600 – 3600 dpi                                               den, damit ein problemloser Abdruck
D Druckverfahren                                                                                                                                           garantiert werden kann.
                                                                                Der Verlag behält sich das Recht vor,
    Bogenoffset, 80er Raster, Euroscala 4c                                      Mehraufwand der durch unvollständige
    Papier: 70 g weiß, matt gestrichen,                                         und/oder fehlerhafte Anzeigendaten ent-                                    Beschnittzugabe 3 mm
    fast holzfrei                                                               steht, zum Selbstkostenpreis in Rechnung
D Druckunterlagen                                                               zu stellen.
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                                                                                                                                                              3 mm
  halb können nur Daten als Druckvorlagen                                  u per E-Mail an anzeigen@schnuess.de
  akzeptiert werden.                                                         (Mailanhang bis max. 20 MB)
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  nommen werden. Info unter:                                                                                                                                 Abcde                 Heftformat

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ÍDas Bonner Stadtmagazin - Schnüss
Í
‚
Das Bonner Stadtmagazin
Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn                                                      Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen          Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen           mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung       des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im              halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder           kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber                 Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Ver-        hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehil-
breitung.                                                            fen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
                                                                                                                                               19. Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten
                                                                                                                                               die neuen Bedingungen sofort in Kraft.
                                                                     für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehba-
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb ei-       ren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be-            20. Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die
nes Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen ei-
                                                                     schränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtli-            sich für den Verlag, besonders auf Grund presserechtlicher und
nes Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge-
                                                                     chen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der                 gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der
räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
                                                                     Rechnung und Belege geltend gemacht werden.                               Anzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuung
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige inner-
                                                                                                                                               ergeben können. Die Auftraggeber haben den Verlag von An-
halb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht      10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und                  sprüchen Dritter freizustellen, wobei der Verlag nicht verpflichtet
wird.                                                                bei rechtzeitig eingelieferten Anzeigendaten und/oder Anzeigen-
                                                                                                                                               ist, zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Drit-
                                                                     vorlagen geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb        die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
                                                                                                                                               ter beeinträchtigt werden. Der Inserent ist verpflichtet, die Ko-
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über                                                                                sten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsäch-
                                                                     berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei
die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzei-                                                                                    liche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu
                                                                     der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
gen abzurufen.                                                                                                                                 den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.
                                                                     werden.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag      11.   Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
                                                                                                                                               21. Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et-                                                                               Zeitschrift und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei
                                                                     wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe
waiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem                                                                                  Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfül-
                                                                     der Berechnung zugrunde gelegt.
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechen-                                                                                       lung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Für nicht
den Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt,       12.   Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird            rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw.
wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich          die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentli-             Beilagen wird ebenfalls kein Schadensersatz geleistet.
des Verlages beruht.                                                 chung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der
                                                                     aus der Preisliste ersichtlichen, von Empfang der Rechnung an
                                                                                                                                               22.    Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort
5.    Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärter-
                                                                     laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
                                                                                                                                               nach Erscheinen zu prüfen. Der Vertrag lehnt Ansprüche auf
maßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten                                                                                         Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholen-
                                                                     andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröf-                                                                                    den Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der
                                                                     Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste ge-
fentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag ein-                                                                                Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten
                                                                     währt.
gehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitge-                                                                                   Anzeige schriftlich verlangt.
teilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht aus-       13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie                  23.    Private Kleinanzeigenaufträge werden nur bei Vorkasse
führbar ist.                                                         die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs-
                                                                                                                                               oder Bankeinzugsermächtigung ausgeführt.
                                                                     verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
6.   Anzeigen, die aufgrund ihrer graphischen Gestaltung nicht
                                                                     Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-           24. Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Grün-
als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit
                                                                     zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der               de, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auf-
dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
                                                                     Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,            traggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne      auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Er-               und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt.
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge            scheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach       vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
                                                                                                                                               25. Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist
                                                                                                                                               Bonn am schönen Rhein.
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verla-      und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab-
ges abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behörd-          hängig zu machen.                                                         26. Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Anzeigenvorla-
liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für                                                                                    gen und/oder Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei tele-
den Verlag aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzu-
                                                                     14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen An-              fonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten
                                                                     zeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages
mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,                                                                             Änderungen wird keine Gewähr übernommen.
                                                                     werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Be-
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
                                                                     legnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft                 27.    Beilagen, Beihefter und Beikleber dürfen keine Werbung
8. Für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes und ein-      werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Beschei-         Dritter enthalten. Beilagen, Beihefter und Beikleber müssen auf
wandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftragge-      nigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung             Wunsch des Verlages den deulichen Hinweis „Anzeige“ enthal-
ber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädig-        der Anzeige.                                                              ten. Sollte dieser Hinweis fehlen, veranlasst der Verlag nach ei-
te Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der                                                                              genem Ermessen gegebenenfalls die Anbringung bzw. den Auf-
Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck-
                                                                     15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und             druck dieses Hinweises. Die hieraus dem Verlag entstandenen
                                                                     Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen                                                                                     Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.
                                                                     vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Möglichkeiten.
                                                                     Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.                              29. Datenschutz: Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz wei-
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen,       16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderun-                  sen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An-                                                                                   die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der
                                                                     gen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe-
spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz-                                                                                    elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
                                                                     wahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.
anzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei-
ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür ge-       17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz   30. Für die Rechtzeitigkeit der Anlieferung und die Richtigkeit
                                                                                                                                               des Inhalts digitaler Druckunterlagen haftet der Auftraggeber.
stellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige    des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnver-
                                                                                                                                               Der Verlag hat gegenüber dem Auftraggeber Vorsatz und grobe
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf      fahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand
                                                                                                                                               Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Auftraggeber versichert, über
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.              bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder
                                                                                                                                               sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Verbreitung der über-
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,          gewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Geset-
                                                                                                                                               lassenen Dateien, deren Textinhalt, Bildelemente, Fotos und
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung           zes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
                                                                                                                                               Schrifttypen benötigt werden. Dies gilt insbesondere für alle Ur-
sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlos-
                                                                     Zusätzliche Geschäftsbedingungen                                          heber- und sonstige Schutzrechte. Der Auftraggeber stellt den
sen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
                                                                                                                                               Verlag von allen Ansprüchen, einschließlich der Kosten der
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha-       des Verlages:                                                             Rechtsverteidigung frei, welche Dritte wegen der Verletzung die-
dens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrläs-     18. Die Werbeagenturen und Werbungs-Mittler sind ver-                     ser Bestimmungen geltend machen. Verlangt der Auftraggeber
                                                                     pflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen            nicht ausdrücklich einen Kontrollausdruck, so gilt seine Zustim-
sigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines
                                                                                                                                               mung zur Art und Weise der Veröffentlichung als erteilt.
ÍDas Bonner Stadtmagazin - Schnüss
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