ÍDas Bonner Stadtmagazin - Schnüss
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Í ‚ Mediadaten #40 Das Bonner Stadtmagazin Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de Í ‚ Das Bonner Stadtmagazin Die Schnüss hat sich seit 1978 erfolgreich als Stadtmagazin am Bonner Markt etabliert. Als Marktführer erreicht sie optimal eine interessierte Leserschaft. Monat für Monat wird ein breites kulturelles Spektrum, eine Vielfalt von lokalen Bonner Themen geboten. Die Schnüss liefert einen kompletten Serviceteil mit umfassendem Veranstaltungskalender für Bonn und Köln. Druckauflage: 10.000 Exemplare Verkaufspreis: gratis Verbreitungsgebiet: Großraum Bonn, Rhein-Sieg-Kreis Herausgeber: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V. Vertrieb: Fa. Kulticus/Bonn D Allgemeines D Kontakt D Ressorts Adresse: Geschäftsleitung: Redaktion: Roonstraße 3a · 53175 Bonn Ronald Gibiec Gitta List Tel.: (0228) 60 47 6 - 13 Tel.: (0228) 60 47 6 - 15 Verlag: Fax: (0228) 60 47 6 - 20 Fax: (0228) 60 47 6 - 20 Verein zur Förderung alternativer Medien e.V. geschaeftsleitung@schnuess.de redaktion@schnuess.de Geschäftszeiten: Anzeigenleitung: Veranstaltungskalender: Mo - Do 10:00 - 17:00 Uhr, Marcus Thye Marc Oberschachtsiek Fr 10:00 - 15:00 Uhr Tel.: (0228) 60 47 6 - 12 Tel.: (0228) 60 47 6 - 16 Fax: (0228) 60 47 6 - 20 tageskalender@schnuess.de Bankverbindung: anzeigen@schnuess.de Sparkasse Bonn Grafik: IBAN: DE35 3705 0198 0000 0256 84 Christian Hiergeist Tel.: (0228) 60 47 6 - 17 Gerichtsstand: grafik@schnuess.de Bonn
Í ‚ Das Bonner Stadtmagazin Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de Anzeigen Termine 2019 D Entwurf D Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin Repros und Satzarbeiten werden zum Selbstkostenpreis erstellt. Erscheinungs- Anzeigen- Urheberrechte bleiben beim Verlag. Ausgabe termin schluss DU-Schluss Weiterverwendung von Anzeigenentwürfen in verlagsfremden Publikationen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. 02/19 Februar 29.01. 2019 14.01. 2019 15.01. 2019 Darüber hinaus können wir Ihnen gerne professionelle Grafiker und/oder Autoren vermitteln. 03/19 März 25.02. 2019 08.02. 2019 11.02. 2019 D Farbzuschläge Die Schnüss wird im Vierfarb-Offsetdruck erstellt. Farbzuschläge 04/19 April 27.03. 2019 12.03. 2019 13.03. 2019 gelten für Farben, die nach der Europaskala im Vierfarb- Offsetdruck dargestellt werden können und werden voll rabattiert. 05/19 Mai 26.04. 2019 11.04. 2019 12.04. 2019 Geringe Schwankungen sowie Abweichungen im Farbton von der Vorlage sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens begründet. 06/19 Juni 28.05. 2019 13.05. 2019 14.05. 2019 D Anzeigenplatzierung 07/19 Juli 26.06. 2019 11.06. 2019 12.06. 2019 Der Verlag berücksichtigt Platzierungswünsche und versucht, sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten umzusetzen. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzungen 08/19 August 29.07. 2019 12.07. 2019 15.07. 2019 ist, sind nur nach Absprache möglich. D Gewerbliche Kleinanzeigen 09/19 September 28.08. 2019 13.08. 2019 14.08. 2019 Kosten pro Zeile 2,50 EUR zzgl. MwSt. Gerahmte Kleinanzeigen werden als Formatanzeigen nach 10/19 Oktober 26.09. 2019 11.09. 2019 12.09. 2019 Spalten-mm abgerechnet. 11/19 November 29.10. 2019 14.10. 2019 15.10. 2019 D Rabatte/Malstaffel ab 3 Anzeigen 5% 12/19 Dezember 27.11. 2019 12.11. 2019 13.11. 2019 ab 6 Anzeigen 10% ab 12 Anzeigen 15% 01/20 Januar 20.12. 2019 06.12. 2019 09.12. 2019 D Preise Siehe Blatt: Formate und Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. D Zahlungsbedingungen 20 Tage nach Rechnungsdatum netto. Bei Bankeinzug abzgl. 2% Skonto. D Termine Die SCHNÜSS erscheint monatlich in der letzten Woche des Vormonats. D Rücktrittsrecht Das Stornieren von Anzeigenaufträgen ist nur schriftlich möglich. u Für alle Farbanzeigen bis zu 10 Tage vor dem Anzeigenschluss- Termin. u Für alle sw-Anzeigen bis zu 6 Tage vor dem Anzeigenschluss-Termin. u Der Verlag behät sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschrif- ten, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen. D Geschäfts-Bedingungen Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Siehe Blatt: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Í ‚ Das Bonner Stadtmagazin Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de Formate & Preise Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Größe 2/1 Seiten 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer Breite & Höhe im Satzspiegel - 190 x 260 91 x 260 190 x 130 60 x 260 190 x 85 Breite & Höhe im Anschnitt* 420 x 297 210 x 297 105 x 297 210 x 148,5 70 x 297 210 x 99 Vierfarbig 3.800,- € 1.950,– € 1.050,– € 1.050,– € 740,– € 740,– € ??? Größe 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 1/4 Seite 2-spaltig 1/8 Seite 2-spaltig »Stopper« Zwischenformate Breite & Höhe im Satzspiegel 43 x 260 190 x 65 91 x 130 91 x 65 32 x 32 Pro Spalten-mm Breite & Höhe im Anschnitt* 52,5 x 297 210 x 74 nicht möglich nicht möglich nicht möglich Vierfarbig 550,– € 550,– € 550,– € 340,– € 100,– € 2,50 € Platzierung nur im Veranstaltungs- * Für Anzeigen im Anschnitt ist eine Beschnittzugabe von 3 mm nach außen und eine Beschnittreserve von 3 mm nach innen unbedingt einzuhalten. kalender möglich! Bei Nichteinhaltung der Beschnittzugaben/Beschnittreserven werden dem Auftraggeber die entstehenden Bearbeitungs-/Zusatzkosten in Rechnung gestellt. Preise für Umschlagseiten: U2 = 2.200,– €, U3 = 2.100,– €, U4 = 2.400,– € Titel (nur auf Anfrage): 2.600,– € Technische Daten D Technische Daten u Zur Kontrolle für 4c-Anzeigen einen ver- D Wichtig für Anschnitt-Formate bindlichen Proof mit Angabe des verwen- Heftformat: 210 x 297 mm Beschnittzugabe nach außen 3 mm. deten Farbprofils und Meßkeil mitliefern. Satzspiegel: 190 x 260 mm Schnittreserve nach innen 3 mm. Spalten: 4 x 43 mm, 3 x 60 mm u Auflösungsanforderungen für Bilder: (Gestaltungselemente müssen mindestens Spalten im Kalender: 6 x 32 mm Halbton (Graustufen/Farbe): 400 dpi 3 mm vom Rand entfernt platziert wer- Strich (Bitmap): 600 – 3600 dpi den, damit ein problemloser Abdruck D Druckverfahren garantiert werden kann. Der Verlag behält sich das Recht vor, Bogenoffset, 80er Raster, Euroscala 4c Mehraufwand der durch unvollständige Papier: 70 g weiß, matt gestrichen, und/oder fehlerhafte Anzeigendaten ent- Beschnittzugabe 3 mm fast holzfrei steht, zum Selbstkostenpreis in Rechnung D Druckunterlagen zu stellen. u Das Magazin wird digital produziert. Des- D Datenübertragung Schnittreserve 3 mm halb können nur Daten als Druckvorlagen u per E-Mail an anzeigen@schnuess.de akzeptiert werden. (Mailanhang bis max. 20 MB) u Lieferung in digitaler Form ausschließlich Bei weiteren technischen Fragen können als PDF/X3 nach Norm ISO 15930-3. Für Sie sich an die Anzeigen-Abteilung PDF-Dateien die nicht dieser Norm ent- wenden: Tel. (0228) 604 76 12 sprechen kann keine Verantwortung über- nommen werden. Info unter: Abcde Heftformat www.pdfx3.com u CMYK-Profil: ISO Coated v2 (ECI)
Í ‚ Das Bonner Stadtmagazin Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Ver- hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehil- breitung. fen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung 19. Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft. für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehba- 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb ei- ren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be- 20. Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die nes Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen ei- schränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtli- sich für den Verlag, besonders auf Grund presserechtlicher und nes Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge- chen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen Rechnung und Belege geltend gemacht werden. Anzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuung der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige inner- ergeben können. Die Auftraggeber haben den Verlag von An- halb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und sprüchen Dritter freizustellen, wobei der Verlag nicht verpflichtet wird. bei rechtzeitig eingelieferten Anzeigendaten und/oder Anzeigen- ist, zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Drit- vorlagen geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag ter beeinträchtigt werden. Der Inserent ist verpflichtet, die Ko- der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über sten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsäch- berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzei- liche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt gen abzurufen. den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen. werden. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so 21. Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et- Zeitschrift und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe waiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfül- der Berechnung zugrunde gelegt. gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechen- lung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Für nicht den Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, 12. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentli- Beilagen wird ebenfalls kein Schadensersatz geleistet. des Verlages beruht. chung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, von Empfang der Rechnung an 22. Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärter- laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine nach Erscheinen zu prüfen. Der Vertrag lehnt Ansprüche auf maßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholen- andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröf- den Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste ge- fentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag ein- Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten währt. gehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitge- Anzeige schriftlich verlangt. teilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht aus- 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie 23. Private Kleinanzeigenaufträge werden nur bei Vorkasse führbar ist. die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs- oder Bankeinzugsermächtigung ausgeführt. verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer graphischen Gestaltung nicht Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus- 24. Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Grün- als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der de, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auf- dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, traggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Er- und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt. Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge scheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages 25. Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist Bonn am schönen Rhein. einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verla- und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab- ges abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behörd- hängig zu machen. 26. Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Anzeigenvorla- liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für gen und/oder Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei tele- den Verlag aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzu- 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen An- fonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten zeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Änderungen wird keine Gewähr übernommen. werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Be- Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. legnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft 27. Beilagen, Beihefter und Beikleber dürfen keine Werbung 8. Für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes und ein- werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Beschei- Dritter enthalten. Beilagen, Beihefter und Beikleber müssen auf wandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftragge- nigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung Wunsch des Verlages den deulichen Hinweis „Anzeige“ enthal- ber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädig- der Anzeige. ten. Sollte dieser Hinweis fehlen, veranlasst der Verlag nach ei- te Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der genem Ermessen gegebenenfalls die Anbringung bzw. den Auf- Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck- 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und druck dieses Hinweises. Die hieraus dem Verlag entstandenen Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang. vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Möglichkeiten. Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 29. Datenschutz: Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz wei- 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, 16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderun- sen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An- die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der gen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe- spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz- elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. wahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages. anzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei- ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür ge- 17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz 30. Für die Rechtzeitigkeit der Anlieferung und die Richtigkeit des Inhalts digitaler Druckunterlagen haftet der Auftraggeber. stellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnver- Der Verlag hat gegenüber dem Auftraggeber Vorsatz und grobe erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf fahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Auftraggeber versichert, über Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Verbreitung der über- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, gewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Geset- lassenen Dateien, deren Textinhalt, Bildelemente, Fotos und Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung zes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Schrifttypen benötigt werden. Dies gilt insbesondere für alle Ur- sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlos- Zusätzliche Geschäftsbedingungen heber- und sonstige Schutzrechte. Der Auftraggeber stellt den sen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung Verlag von allen Ansprüchen, einschließlich der Kosten der und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha- des Verlages: Rechtsverteidigung frei, welche Dritte wegen der Verletzung die- dens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrläs- 18. Die Werbeagenturen und Werbungs-Mittler sind ver- ser Bestimmungen geltend machen. Verlangt der Auftraggeber pflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen nicht ausdrücklich einen Kontrollausdruck, so gilt seine Zustim- sigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines mung zur Art und Weise der Veröffentlichung als erteilt.
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