Fragenkatalog für die Sondersitzung des Finanzausschusses am 29.07.2020 Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 
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Fragenkatalog für die Sondersitzung des Finanzausschusses am 29.07.2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Fragen die nicht in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juli aufgegriffen werden können,
bitten wir bis zum 10.08.2020 schriftlich zu beantworten.

Des Weiteren bitten wir das Bundeswirtschaftsministerium analog zum
Bundesfinanzministerium einen Sachstandsbericht Wirecard zu erstellen, aus dem der
derzeitige Stand der Erkenntnisse bezüglich der Chronologie der Ereignisse, der
Versäumnisse der APAS und des BMWI als zuständige Aufsichtsbehörde über die APAS
sowie erste Schlussfolgerungen aus diesen Erkenntnissen hervorgehen.

Auch bitten wir die Bundesregierung zu prüfen inwiefern den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages eine Einsichtnahme in den nicht-öffentlichen Anhang des KPMG-Berichts zur
Wirecard AG ermöglicht werden kann.

Wir bitten um die Überstellung der Prüfberichte der Sonderprüfungen nach KWG § 44 mit
weiteren Erläuterung über die Erkenntnisse und Ergebnisse der Sonderprüfung.

Nachfragen zur Ausschussdrucksache 19(7) - 548 Antwort auf die Berichtsbitten der
Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Bundestagsfraktion DIE
LINKE. zu den TOPs 8 und 9 (Wirecard)

   1. Sind die in der Antwort auf die Fragen 3 - 5 erwähnten Analysen fortgeschritten und
      haben sich über die in der Antwort genannten Schwachstellen weitere Erkenntnisse
      ergeben?
   2. Hat die BaFin mittlerweile Antworten auf die Zustimmungsersuchen an andere
      Behörden zu den Fragen 34, 35, 36, 38 und 39 erhalten? Wenn ja, wann sind diese
      von welchen Aufsichtsbehörden eingetroffen und was waren die jeweiligen
      Antworten? Inwiefern können die in den entsprechenden Fragen abgefragten
      Informationen jetzt erteilt werden?
   3. Liegt das in Frage 55 erwähnte Stand-Alone Konzept mittlerweile vor? Ist auf dieser
      Grundlage nach Auffassung der BaFin die Weiterführung der Wirecard Bank
      möglich?

Zum Bericht der Anwaltskanzlei Rajah & Tann Singapore LLP

   4. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung über das Vorliegen und die Inhalte
      des (Zwischen-)Berichts der Anwaltskanzlei Rajah & Tann Singapore LLP zu
      Wirecard erstmals Kenntnis bekommen?
   5. Wurde der (Zwischen-)Bericht der Bafin oder anderen staatlichen Behörden durch
      Hinweisgeber in seinem Wortlaut zugespielt?
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Abschlussbericht der
      Anwaltskanzlei Rajah & Tann Singapore LLP zu Wirecard (vgl.
      https://ftalphaville.ft.com/2019/04/02/1554204454000/Wirecard--a--final--R-T-report-
      does-not-exist/9)?
   7. Gibt es neben dem Zwischenbericht vom 04.Mai 2018 (https://ffj-online.org/wp-
      content/uploads/2019/06/Rajah-Tann.pdf) und den von den Wirecard veröffentlichten
      Auszügen
      (https://ir.wirecard.com/download/companies/wirecard/Stellungnahme/20190326_Lett
      er.pdf) weitere Versionen des Berichts, die der Bundesregierung vorliegen und kann
      die Bundesregierung diese ggf. den Mitgliedern des Bundestages zugänglich
      machen?
   8. Wurde der Bericht in der Folge auch an alle relevanten Stellen, einschließlich der
      APAS und der DPR weitergeleitet?

Zur Rolle des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

   9. Gab es zu einem Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode Gespräche zwischen den
      Leitungsebenen des BMWI und des BMF zum Thema Wirecard? Wenn ja, zu
      welchem Zeitpunkt, zwischen wem und was war der Inhalt dieser Gespräche?
   10. Gab es auf fachlicher Ebene eine Abstimmung zum Thema Wirecard zwischen BMWi
       und BMF? Wenn ja in welcher Form, in welcher Regelmäßigkeit, zu welchem
       Zeitpunkt und zu welchen Themen?
   11. Gab es direkte Gespräche zwischen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der
       Wirecard AG und der Leitungsebene des Bundeswirtschaftsministeriums? Wenn ja,
       zu welchem Zeitpunkt, zwischen wem und was war der Inhalt dieser Gespräche?
   12. Waren Vertreter des BMWi mit weiteren Akteuren mit Bezug zur Wirecard AG (z.B.
       Beratern im Auftrag der Wirecard AG) außerhalb der Bundesregierung zum Thema
       Wirecard in Kontakt? Wenn ja, mit wem? Wann fanden die Gespräche statt und was
       war Ziel der Gespräche?
   13. Wurde das BMWi von der Bafin, der DPR, der Bundesbank oder von anderer Stelle
       über die Vorkommnisse bei Wirecard unterrichtet? Wenn ja wann und zu welchen
       Themen?
   14. In welchem Austausch steht das BMWi mit der APAS? D.h. gibt es laufend oder
       spontane direkte Gespräche und/oder gemeinsame Sitzung zwischen APAS und
       BMWi? Lässt sich das BMWi über die Tätigkeit der APAS informieren und wenn ja
       auch welchem Weg?
   15. Wie gewährleistet das BMWi die Einhaltung der Geschäfts- und
       Verfahrensordnungen der APAS?
   16. Hat die Wirecard AG, die Wirecard Bank oder ein anderes Unternehmen im
       Konzernverbund an Programmen des BMWi teilgenommen, Hilfen in Anspruch
       genommen oder anderweitige Förderung erhalten? Wenn ja, wann und in welcher
       Form?
   17. Wurde die Wirecard AG durch das BMWi als Beispiel für einen nationalen Champion
       verwendet? Wenn ja, bis wann?
18. Wann, durch wen und zu welchen Themen wurde der Bundeswirtschaftsminister
       Peter Altmaier zu den Vorkommnisse bei Wirecard unterrichtet?
   19. War der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei den Entscheidungen zur
       Einführung eines temporären Leerverkaufsverbotes für Aktien der Wirecard AG
       beteiligt? Wenn ja, wann und in welcher Form?
   20. Sieht der Bundeswirtschaftsminister aufgrund der Erkenntnisse aus dem Fall
       Wirecard Veränderungsbedarf an der Regulierung der Wirtschaftsprüfung (Rotation,
       Haftungsgrenzen, Trennung von Beratung und Prüfung etc) und wenn ja, in welchem
       Bereich und was muss nach Auffassung des Ministers konkret geändert werden?
   21. Sieht der Bundeswirtschaftsminister aufgrund der Erkenntnisse aus dem Fall
       Wirecard Veränderungsbedarf in anderen Bereichen der Regulierung und wenn ja, in
       welchem Bereich und was muss nach Auffassung des Ministers konkret geändert
       werden?

Zur Rolle der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)

   22. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Austausche zwischen der DPR und der
       APAS bezüglich der Wirecard AG?
          a. Wenn ja, wann und in welcher Form, mit welchen Anliegen und mit welchem
             Ergebnis fanden diese Austausche jeweils statt?
          b. Waren das BMF oder das BMWI jeweils über die Austausche informiert oder
             darin eingebunden?
   23. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung direkte Gespräche zwischen Vorstands-
       oder Aufsichtsratsmitgliedern der Wirecard AG und der Abschlüssprüferaufsichtstelle
       (APAS)?
          a. Wenn ja, wann, zwischen wem und was war der Inhalt dieser Gespräche?
   24. Wann hat die APAS nach Kenntnis der Bundesregierung das erste Mal Kenntnis
       über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
       und der Bilanzierung der Wirecard AG und den ausländischen Tochterunternehmen
       erhalten?
   25. Hat die APAS nach Kenntnis der Bundesregierung anlasslose oder anlassbezogene
       Inspektionen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfungen der Wirecard AG oder
       einer ihrer Konzerngesellschaften in der Vergangenheit durchgeführt?
          a. Wenn ja, wann waren diese, wie lange haben sie gedauert und was waren
             die Ergebnisse? Bei anlassbezogenen Prüfungen, was war der Anlass?
   26. Hat sich das BMWi über mögliche Prüfungen durch die APAS bei der Wirecard AG
       informieren lassen?
   27. Sollte es keine anlasslosen oder anlassbezogenen Inspektionen in Bezug auf die
       Abschlussprüfungen der Wirecard AG seitens der APAS gegeben haben, wie wird
       dies angesichts stetiger Vorwürfe der Bilanzmanipulation gegen das Unternehmen
       begründet?
   28. Wie viele Mitarbeiter/innen der APAS waren mit der Prüfung von EY bei Wirecard
       beschäftigt und in welchem Zeitraum (bitte in Vollzeitäquivalenten angegeben)?
29. Gab es seitens der APAS einen konkret auf die Wirecard AG bezogenen Austausch
       mit der Wirtschaftsprüferkammer?
          a. Wenn ja, wann fand dieser Austausch statt und welchen konkreten Anlass
             und welche konkreten Ergebnisse hatte er?
          b. Wenn nein, warum nicht?
   30. War die Wirecard AG oder Prüfungen der Wirecard AG zu irgendeinem Zeitpunkt
       Thema im Fachbeirat der APAS?
          a. Wenn ja, wann und was war der Anlass hierfür?
   31. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt eine Qualitätskontrolle durch die Kommission für
       Qualitätskontrolle bei der WPK in Bezug auf die Abschlussprüfungen bei der
       Wirecard AG?
          a. Wenn ja, wann und war die APAS hieran beteiligt?
   32. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Falles Wirecard
       Berufsaufsichtsverfahren in die Wege geleitet?
          a. Wenn ja, wann, gegen wen und wie ist der Stand der Verfahrenen?
          b. Wenn nein, warum ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch
             nicht in die Wege geleitet oder geboten?

Zur Rolle der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)

   33. Wie viele Anlassprüfungen, Prüfungen auf Verlangen der BaFin und
       stichprobenartige Prüfungen hat die DPR nach Kenntnis der Bundesregierung in den
       letzten 5 Jahren jeweils durchgeführt?
          a. Wie lange haben diese Prüfungen im Durchschnitt gedauert?
   34. Wann hat die DPR nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals eine Bilanzkontrolle
       bei der Wirecard AG durchgeführt? Was war der Anlass? Wurden die zuständigen
       Bundesministerien oder die APAS darüber informiert?
   35. Hat die DPR nach Kenntnis der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt von sich
       aus eine Anlassprüfung bei der Wirecard AG durchgeführt? Wenn ja, wann, was war
       der Anlass, wann war die Prüfung abgeschlossen und was war das Ergebnis?
   36. Hat die DPR nach Kenntnis der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt eine
       Anlassprüfung bei der Wirecard AG diskutiert? Wenn ja, wann, was war der Anlass
       und was war das Ergebnis der Diskussion? Wenn nein, weshalb wurde nach
       Kenntnis der Bundesregierung eine Prüfung trotz vielfältiger medialer Berichte über
       Ungereimtheiten bei der Wirecard AG nicht durchgeführt?
   37. Hat die DPR nach Kenntnis der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt eine
       stichprobenartige Prüfung bei der Wirecard AG durchgeführt? Wenn ja, wann, wann
       war die Prüfung abgeschlossen und was war das Ergebnis?
   38. Welche Prüfschritte/-vorgänge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
       DPR in Bezug auf die Wirecard AG nach dem Prüfverlangen der BaFin am 15.
       Februar 2019 und den verschiedenen Erweiterungen und Hinweisen jeweils in die
       Wege geleitet? Wann wurden die einzelnen Schritte abgeschlossen? Was waren die
       Zwischenergebnisse?
39. Wurde die DPR jemals auf die Dringlichkeit der Prüfung hingewiesen? Wenn ja,
       wann, von wem und in welcher Form?
   40. Was waren die konkreten Punkte, die bei den in der Ausschussdrucksache 19(7)-553
       genannten “Quartalsgespräch der BaFin mit der DPR, bei dem auch das Thema
       „Wirecard-Prüfung“ angesprochen wurde”, zum Thema Wirecard besprochen
       wurden?
   41. Wann wurde erstmalig eine gesonderte Vereinbarung zwischen BaFin und DPR nach
       §3 des Anerkennungsvertrag mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
       DPR e. V. getroffen? Wann wurde diese jeweils aktualisiert?
          a. Was sind die wesentlichen Inhalte dieser gesonderten Vereinbarung?
   42. Gab es nach §4 des Anerkennungsvertrag mit der Deutschen Prüfstelle für
       Rechnungslegung DPR e. V. eine Sondervereinbarung die einen Bezug zum Fall
       Wirecard hat?
   43. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen von Entscheidern der
       DPR mit der Wirecard AG, Töchtern der Wirecard AG oder sonstigen verbundenen
       Unternehmen?
   44. Welche Aufsichtsratsmandate hatten die Entscheidungsträger in der DPR in den
       letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils inne?

Zur Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY)

   45. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen um die Prüfqualität des
       Wirtschaftsprüfungsunternehmens EY überprüfen zu lassen, nachdem dieses wohl
       über Jahre die Scheinbuchungen der Wirecard AG übersehen und deren Abschlüsse
       testiert hat?
   46. Können nach Kenntnis der Bundesregierung eventuell Schadensersatzansprüche
       von Aktionären, Gläubigern, Kunden der Wirecard AG oder sonstigen Gruppen
       gegen EY geltend gemacht werden?
   47. Auf welcher Rechtsgrundlage wäre dies gegebenenfalls möglich?
   48. Gibt es Haftungsbeschränkungen und sind diese nach Auffassung der
       Bundesregierung hier einschlägig?
          a. Wenn ja, auf welche Höhe ist die Haftung beschränkt?

Zur Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

   49. Warum hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erst am 15. Februar
       2019, also fast 4 Jahre nach der ersten Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten
       bei der Wirecard AG im Rahmen der Artikelserie „House of Wirecard“ der Financial
       Times, eine Prüfung der Rechnungslegung durch die DPR gemäß §§ 108 Absatz 2,
       107 Absatz 1 Satz 1 WpHG veranlasst?
          a. Was hat die BaFin zu diesem konkreten Zeitpunkt zu diesem Schritt
             veranlasst?
          b. Wurde die Möglichkeit einer Prüfung durch die DPR zu einem früheren
             Zeitpunkt bereits von der BaFin in Erwägung gezogen und mit Vertretern des
Bundesministeriums der Finanzen diskutiert oder in den Berichten an das
            BMF erwähnt?
50. Gab es in den in der Ausschussdrucksache 19(7) – 553) dargestellten
    Sachstandsberichte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aus der
    BaFin an das BMF zu den Entwicklungen bei der Wirecard AG Hinweise darauf, dass
    die Kompetenzen und die Befugnisse des BaFin nicht ausreichend sind, um eine
    wirkungsvolle Kontrolle und Aufsicht durchzuführen?
       a. Wann konkret gab es Hinweise in diese Richtung?
51. Hat sich die BaFin im Rahmen ihrer Untersuchung möglicher Marktmanipulationen
    mittels unrichtiger Bilanzen und Finanzinformationen durch die Wirecard AG an die
    APAS oder WPK gewandt?
       a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form, mit welchen Anliegen
          und mit welchem Ergebnis?
       b. Waren das BMF oder das BMWI über den Austausch informiert oder darin
          eingebunden?
52. Laut KPMG Bericht geht aus den Kreditbeschlüssen hervor, dass die Kreditvergabe
    aus „strategischen Überlegungen des Vorstands der Wirecard AG erfolgte“. So heißt
    es an einer Stelle zu einer Kreditvorlage „Die WDB (Wirecard Bank AG) sieht sich
    auch als Dienstleister für nahestehende Personen und Unternehmen der Wirecard
    AG, die auf anderen Geschäftsfeldern erfolgreich mit dem Konzern
    zusammenarbeiten“. Solche Vorgänge lassen den Schluss zu, dass die Wirecard AG
    die Bank kontrolliert und die Kreditvergabe der Bank teilweise selbst gesteuert hat.
    Daraus könnte ein Verstoß gegen Regeln nach MARisk (insb. BTO 1) erfolgt sein.
       a. Wie und wann hat die BaFin auf diese mutmaßlichen Verstöße reagiert?
       b. Wann genau lagen der BaFin die Anhänge zum KPMG-Bericht vor?
       c. Hätte die Wirecard Bank Kredite dieser Größenordnung melden müssen?
       d. Hat die BaFin Meldungen zu diesen Kreditvergaben erhalten? Wenn ja, von
          wem?
       e. Hatte die BaFin einen kompletten Überblick über die wesentlichen
          Kreditvergaben der Wirecard Bank in Asien?
       f.   Sind Kredite dieser Größenordnung bei der Bilanzsumme der Wirecard Bank
            (1,584 Mrd. Euro zum 31.12.18) im Rahmen einer normal tätigen Bank?
       g. Hat die BaFin diese Vorgänge untersucht? Wenn ja, durch welche konkreten
          Maßnahmen?
       h. Ist die BaFin den wiederholt öffentlich bekannt geworden Fällen über
          kriminelle Aktivitäten im Ausland – unter anderem im Zusammenhang mit
          Online-Betrug durch binäre Optionen – der Wirecard Bank nachgegangen?
          Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
       i.   Zu welchen Zeitpunkten – und mit welchem Ergebnis – hat die BaFin in den
            vergangenen 10 Jahren geldwäscherechtliche Sonderprüfungen bei der
            Wirecard Bank veranlasst?
       j.   Hat die BaFin jemals eine Zuverlässigkeitskontrolle der Eigentümer der Bank
            – mithin der Wirecard AG – veranlasst? Wenn ja, wann und mit welchem
            Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht?
k. Hat die BaFin in der Vergangenheit die Geschäftsleitung der Wirecard Bank
             überprüft? Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche Maßnahmen
             wurden ergriffen? Wenn nein, weshalb nicht?
   53. Im Dezember ist der langjährige Wirecard Bank-Vorstand Rainer Wexeler aus dem
       Amt ausgeschieden, während die KPMG-Prüfung noch lief, in dessen Rahmen er
       auch von KPMG befragt worden ist. Hat die Bafin das Gespräch mit Herrn Wexeler
       gesucht?
          a. Wenn ja, mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis?
          b. Wenn nein, weshalb nicht?
   54. Wie erklärt sich die BaFin die Zunahme der Einzelgeschäfte von BaFin-
       Beschäftigten mit Wirecard-Aktien von 2019 auf 2020 (Schriftliche Frage Nr. 127
       Danyal Bayaz für den Monat Juli 2020) und welche Geschäfte mit Aktienderivaten für
       die Wirecard AG haben BaFin-Beschäftigte in den vergangenen fünf Jahren
       gemeldet?
   55. Mit welchen Aktiengeschäften wurden von BaFin-Beschäftigten in den letzten fünf
       Jahren die größten Erlöse erzielt und in welchem Umfang tätigten BaFin-Beschäftigte
       in den letzten fünf Jahren Leerverkäufe (aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten
       Unternehmen sowie für die Wirecard AG)?

Zur Rolle des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

   56. Waren Vertreter des BMF mit weiteren Akteuren mit Bezug zur Wirecard AG (z.B.
       Beratern im Auftrag der Wirecard AG) außerhalb der Bundesregierung zum Thema
       Wirecard in Kontakt?
          a. Wenn ja, mit wem? Wann fanden die Gespräche statt und was war Ziel der
             Gespräche?
   57. Welche konkreten Maßnahmen sieht der vom BMF vorgelegte Aktionsplan vor?
          a. Welche der Maßnahmen können national und welche müssen europäisch
             umgesetzt werden?
          b. Welchen Zeitplan sieht das Ministerium für die Umsetzung vor?
   58. Gab es einen Zeitpunkt oder anderen Anhaltspunkt, an dem die Bundesregierung
       feststellte oder bemerkt hat, dass Kompetenzen für eine effektive Überwachung und
       Aufsicht über die Wirecard AG nicht ausreicht? Und gab es an irgendeinem Punkt
       der letzten 8 Jahre eine Diskussion über eine Erweiterung der Kompetenzen für die
       Aufsichtsbehörden, z.B. durch Gesetzesinitiativen auf EU-Ebene, Bundesebene oder
       Länderebene? Wenn ja, was wurde diskutiert und wie wurde entschieden?

Zur Rolle der Bundesbank

   59. Gab es zu einem Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode Gespräche zwischen den
       Leitungsebenen der Bundesbank und der Bafin zum Thema Wirecard?
          a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, zwischen wem und was war der Inhalt dieser
             Gespräche?
   60. Gab es auf fachlicher Ebene eine Abstimmung zwischen Bundesbank und der Bafin
       zum Thema Wirecard?
a. Wenn ja in welcher Form, in welcher Regelmäßigkeit, zu welchem Zeitpunkt
             und zu welchen Themen?
   61. Gab es zu einem Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode direkte Gespräche zwischen
       Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Wirecard AG und der Leitungsebene
       der Bundesbank?
          a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, zwischen wem und was war der Inhalt dieser
             Gespräche?
   62. Welche Rolle kommt der Bundesbank allgemein bei der Aufsicht von Kredit- und
       Finanzdienstleistungsinstituten und speziell bei der Aufsicht der Wirecard AG zu?
   63. Wann und in welcher Form hat sich die Bundesbank mit der BaFin zur Wirecard AG
       ausgetauscht?
   64. Ist davon auszugehen, dass die Bundesbank nach dem Grundsatz Abschnitt 2.1,
       Absatz 3 der Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden
       Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche
       Bundesbank, kurz Aufsichtsrichtlinie
       https://www.bundesbank.de/resource/blob/597830/dff524802a575d18b754991cb392
       21ef/mL/aufsichtsrichtlinie-data.pdf) “zu jeder Zeit über den gleichen
       Informationsstand” verfügte?
   65. In welcher Form war die Bundesbank in die Diskussion, was die Einstufung der
       Wirecard AG als Technologieunternehmen angeht, eingebunden? Wenn sie nicht
       eingebunden war, warum nicht?
   66. War die Bundesbank bei der Anordnung, Zusammenstellung der Teams und
       Auswertung von Prüfungen nach § 44 KWG bei der Wirecard Bank beteiligt? Wenn
       nein, warum nicht?
   67. Hätten der Bundesbank weitere Maßnahmen im Fall Wirecard zur Verfügung
       gestanden, von denen kein Gebrauch gemacht wurde?
   68. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung aufsichtliche Versäumnisse bei der
       Bundesbank im Fall der Wirecard AG, Wirecard Bank oder anderen verbundenen
       Unternehmen?
   69. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Reformbedarf was die Rolle der Bundesbank
       im Aufsichtssystem angeht?

Zur Rolle des Bundeskanzleramts

   70. Gab es zu einem Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode direkte Gespräche zwischen
       Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Wirecard AG und Vertretern des
       Bundeskanzleramts?
          a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, zwischen wem und was war der Inhalt dieser
             Gespräche?
   71. Waren Vertreter des Bundeskanzleramts mit weiteren Akteuren mit Bezug zur
       Wirecard AG (z.B. Beratern im Auftrag der Wirecard AG) außerhalb der
       Bundesregierung zum Thema Wirecard in Kontakt?
          a. Wenn ja, mit wem? Wann fanden die Gespräche statt und was war Ziel der
             Gespräche?
72. Waren Vertreter des Bundeskanzleramts mit weiteren Akteuren außerhalb der
       Bundesregierung in Bezug auf die Unterstützung der wirtschaftlichen Interessen in
       China oder anderen Ländern der Wirecard AG in Kontakt?
          a. Wenn ja, mit wem, wann fanden die Gespräche jeweils statt und was war
             jeweils Ziel der Gespräche?
   73. Wann lagen welche Informationen zu Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard AG im
       Bundeskanzleramt vor? Wann wurden die Informationen der Bundeskanzlerin jeweils
       zur Kenntnis gegeben?
          a. Warum wurde die Bundeskanzlerin nicht vor ihrer Chinareise auf diese
             relevanten Informationen aufmerksam gemacht?
          b. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr von
             Reputationsschäden bei ausländischen Akteuren durch ein Werben für die
             wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens bei dem aufgrund von
             Unregelmäßigkeiten bereits aufsichtliche Maßnahmen in die Wege geleitet
             wurden?
   74. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch den Fall Wirecard oder das
       Agieren der Bundesregierung in diesem Fall Reputationsschäden im In- oder
       Ausland für den Wirtschaftsstandort Deutschland, die Aufsichtsbehörden oder die
       Bundesregierung entstanden sind?

Zum Thema Einstufung Wirecard

   75. Wann erfolgte die Stellungnahme der EZB zur Einstufung der Wirecard AG als
       Technologieunternehmen? Was war Anlass der Stellungnahme und in welcher Form
       ist diese erfolgt? Auf Grundlage welcher Daten wurde nach Kenntnis der
       Bundesregierung die Bewertung der EZB durchgeführt?
   76. Wie bewertete die BaFin die Wirecard AG nach den Zukäufen 2014/15 und warum
       blieb sie bei der Einschätzung, die gesamte AG nicht als Finanzholding einzustufen?
   77. Welche konkreten Veränderungen in der Struktur der Wirecard AG gab es seit der
       Überprüfung der Einstufung als Finanzholding im Jahr 2017 durch Zukäufe und
       interne Umstrukturierungen nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche dieser
       Veränderungen hat die BaFin dazu bewogen eine erneute Prüfung zur Einstufung
       der Wirecard AG als Finanzholding durchzuführen?

Weitere offene Fragen

   78. Wann und gegenüber wem haben sich Mitglieder der Bundesregierung jeweils bei
       welcher Gelegenheit (z.B. bei Auslandsreisen, Telefonaten mit Mitgliedern
       ausländischer Regierungen, etc.) für die wirtschaftlichen Interessen der Wirecard AG
       im Ausland eingesetzt? Was war jeweils das konkrete vorgebrachte Anliegen?
   79. Gab es zu den Vorkommnissen bei Wirecard Abstimmungen seitens der
       Bundesregierung? Wann fanden diese statt? Wer war an diesem Austausch
       beteiligt? Und was der Inhalt dieser Gespräche?
80. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den aktuellen Aufenthaltsort von Jan
    Marsalek und was unternimmt die Bundesregierung um eine baldige Auslieferung zu
    bewirken?
81. Hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse (und wenn ja, welche und seit
    wann) zu dem Spionageverdacht gegen Jan Marsalek und gibt es Erkenntnisse
    darüber, ob Jan Marsalek Spionagetätigkeiten gegen Deutschland durchgeführt hat?
    (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-milliardenbluff-
    spionagethriller-politaffaere-a-00000000-0002-0001-0000-000172071795)
82. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beschaffungsversuche und -
    vorgänge von Spionage Software seitens Jan Marsalek?
83. Gab es Kontakte und/oder Treffen deutscher Geheimdienstmitarbeitern mit
    Mitarbeitern der Wirecard AG oder Teilgesellschaften und wenn ja, welche?
84. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verstrickungen der Wirecard AG
    oder deren Führungspersonal mit Geheimdiensten im In- oder Ausland?
85. Inwiefern muss, wie in Presseberichten dargestellt, damit gerechnet werden, dass
    der Insolvenzverwalter bereits entrichtete Steuern zurückverlangt? Mit
    Rückforderungen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung und hält sie diese
    Forderungen für begründet?
86. Hat die Bundesregierung mit der Wirecard AG oder einer ihrer Teilgesellschaften
    zusammen gearbeitet bzw. hat die Wirecard AG die Bundesregierung beraten,
    fachlich unterstützt oder in anderer Form mit ihr zusammen gearbeitet (bitte
    auflisten)?
87. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirecard AG oder eine ihrer
    Teilgesellschaften öffentlichen Behörden beraten, unterstützt oder in anderer Form
    mit diesen zusammengearbeitet?
88. Hat die Wirecard AG oder eine ihrer Teilgesellschaften mit Kontakten zur
    Bundesregierung geworben?
89. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Wirecard AG oder eine ihrer
    Teilgesellschaften mit Kontakten zu Landesregierungen oder anderen öffentlichen
    Behörden geworben hat?
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