Gänserndorf und Mistelbach - Nr.4/2020 5. Juni 2020 - Landwirtschaftskammer ...
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032/2020 Gänserndorf und Mistelbach Nr.4/2020 5. Juni 2020 Corona – Krise: - Sprechtage – Termine mit Anmeldung! - Unterstützungsmöglichkeiten/Erleichterungen - Auflagen Buschenschank Mehrfachantrag 2020 Bodenuntersuchungsaktion Pflegetermine Brache
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4 /2020 Seite 3 Sprechtage Bezirksbauernkammer Bezirksbauernkammer Gänserndorf Mistelbach https://noe.lko.at/gänserndorf-und- Hauptstraße 8, Karl Katschthaler-Straße 1, mistelbach 2230 Gänserndorf 2130 Mistelbach Tel. 05 0259 40400 Tel. 05 0259 41200 e-mail: office@gaenserndorf.lk- e-mail: office@mistelbach.lk- noe.at noe.at Kammerobmann Manfred Zörnpfenning Roman Bayer MO und DO 8 bis 9 Uhr Jeden MI 9 bis 11 Uhr Parteienverkehr im Sekretariat MO, MI u. DO von 8 bis 12 Uhr MO, MI, DO 8 bis 12 Uhr und 13 DI und FR kein Parteienverkehr bis 15 Uhr DI u. FR 8 bis 12 Uhr (nachmit- tags geschlossen) Leiterin der Bezirksbauernkammer DI Birgit Hauer-Bindreiter nach DI Josef Huber /Kammersekretär tel. Vereinbarung, Tel. 05 0259 MO und MI 9 bis 12 Uhr 40401 Pflanzenbauberater DI Peter Muck BEd MSc, DI Leopold Trabauer, nach tel. nach tel. Vereinbarung, Tel. 05 Vereinbarung unter Tel. 05 0259 0259 40421 41221 BW-Berater/In Verena Köcher BSc nach tel. Philipp Berger BEd nach tel. Vereinbarung, Tel 05 0259 40451 Vereinbarung, Tel. 05 0259 41204 Weinbauberater Dipl.-Wirtschaftsing. nach tel. Vereinbarung Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und (FH) Daniel C.G. Hugl nach tel. Vereinbarung 0664 60259 22210 Tierhaltungsberater DI Siegfried nach tel. Vereinbarung nach tel. Vereinbarung Jäger 0664 60259 40851 Gemüsebauberater Ing. Andreas nach tel. Vereinbarung nach tel. Vereinbarung Felber 0664 60259 22407 Obstbauberater Ing. Josef Rögner nach tel. Vereinbarung nach tel. Vereinbarung 0664 60 259 22304 Forstberater DI Ulrich Schwaiger nach tel. Vereinbarung nach tel. Vereinbarung 0664 60259 24314 Hilfestellung für Menschen in Krisensituationen: Krisenberatungsteam der LK NÖ (erreichbar zu Bürozeiten) Dipl. Ing. Anna Eckl, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin, Supervisorin Tel. 0664 60259 25801 Dipl.-Ing. Josef Stangl, MA, eingetragener Mediator, Dipl. Lebens- und Sozialberater Tel. 0664 60259 25802 Elisabeth Rennhofer, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin Tel. 0664 60259 25803 Dipl.-Ing. Victoria Loimer Tel. 0664 60259 25804 Sozialversicherung der Selbständigen - Sprechtage Ab 2. Juni sind Beratungen der Sozialversicherung der Selbständigen in den Be- zirksbauernkammen zu den nachstehenden Sprechtagsterminen wieder möglich. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich: Online-Anmeldung vorrangig über die Homepage der SVS (www.svs.at), mit dem Button „SVS-Beratungstage“ Das Online-Anmeldesystem besteht aus vier Masken, die sich nachei- nander öffnen. In der ersten Maske wird der gewünschte Standort der persönlichen Beratung, in der zweiten das Thema, in der dritten die Daten des/der Versicherten (Name, Tel.-Nr., SV-Nr.) und in der vierten inhalt- liche Ergänzungen erfragt.
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Nach erfolgreicher Anmeldung ergeht eine Terminbestätigung und die Aufforderung, diese nach Möglichkeit auszudrucken oder mittels eines elektronischen Mediums zum Beratungstag mitzunehmen. Weiters ist die Mitnahme Ihrer e-Card sowie eines Lichtbildausweises erforderlich. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Anmeldung über das „SVS-Servicetelefon“ (Tel.-Nr. 050 808 808). Wesentlich ist, dass eine Anmeldung lediglich mit einem zeitlichen Vorlauf von höchstens 14 Tagen vor dem gewünschten Termin möglich ist. SVS-Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Hauptstraße 8, 2230 Gän- serndorf: Jeweils donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr 18.6./2.7./16.7./6.8./20.8./3.9./10.9./17.9./1.10/8.10/15.10/29.10./5.11./12.11./19.11./3.12./17.12.2020 SVS-Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Mistelbach, Karl Katschthalerstraße 1, 2130 Mistelbach Jeweils mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr 10.6./17.6./1.7./15.7./5.8./19.8./2.9./9.9./16.9./30.9./7.10./14.10./28.10./4.11./11.11./18.11./2.12./9.12./16.12.20 20 Achtung! Eine Anmeldung zu den SVS-Sprechtagen unter SVS.at oder Tel. 050 808 808 ist unbedingt erforderlich!!!!!!!!! Rechts- und Steuersprechtage der Landwirtschaftskammer NÖ Ab 15. Juni 2020 werden bei entsprechendem Bedarf auch wieder Rechts- und Steuerberatungen durch die Referenten der Landwirtschaftskammer NÖ zu folgen- den Sprechtagsterminen in den Bezirksbauernkammern durchgeführt: Freitag, 3. Juli, 7. August in der BBK Hol- Steuersprechtage Montag, 15. Juni, 20. Juli, 17. August in der labrunn Tel. Nr. 05 0259 40600 von 9 bis der LK NÖ: BBK Korneuburg Tel. Nr. 05 0259 40800 12 Uhr Donnerstag 2. Juli, 6. August, 3. September Donnerstag 25. Juni, 23. Juli, 27. August in Rechtssprechtage in der BBK Gänserndorf Tel. Nr. 05 0259 der BBK Mistelbach Tel. 05 0259 41200 der LK NÖ: 40400 von 9 bis 12 und 13 bis 14 Uhr von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Eine Terminvereinbarung / Anmeldung bis spätestens zwei Tage vor der gewünschten Beratung ist unbedingt erforderlich! Corona-Krise - Unterstützungsmöglichkeiten Die Corona-Krise zeigt auch in der Land- und Forstwirtschaft massive Auswirkungen. In nahezu allen Sparten ist ein Preisverfall bei den landw. Erzeugnissen gegeben und zahlreiche Betriebe sind mit Umsatzeinbußen und Einkommensverlusten konfrontiert. Trotz der nunmehr verordneten Lockerungen ist zu befürchten, dass es noch länger dauert, bis sich das Marktgeschehen wieder normalisiert. Seitens der Bundesregierung wurden deshalb Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen, die grundsätzlich auch von landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden können – nachstehend ein (verkürzter und vereinfachter) Überblick über die bestehenden Angebote:
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4 /2020 Seite 5 Härtefallfonds Mit Geldern aus diesem Fonds soll es rasche Hilfestellung dort geben, wo durch den Wegfall des Einkommens die Bestreitung des täglichen Lebens in Gefahr steht. Aus dem Härtefallfonds werden Direktbeihilfen als So- forthilfe bei akuten Liquiditätsengpässen und Vorliegen einer Existenzgefährdung gewährt. Durch die Auswir- kungen der COVID-19-Krise muss eine wirtschaftlich signifikante Betroffenheit (mind. 50%ige Umsatzeinbuße zum Vergleichszeitraum 2019) in zumindest einem der folgenden Bereiche vorliegen: Wein- und Mostbuschenschankbetriebe Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof) Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt vermarkten oder an die Gastronomie, an Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung vermarkten, sowie Betriebe, die gärtnerische Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel vermarkten Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten, Seminarbäuerinnen Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht (mehr) zur Abholung kommt Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben – mind. 50% erhöht Die aktuelle Härtefall-Richtlinie kann auf der Homepage der AMA unter der Adresse https://www.ama.at/getattachment/48ea0016-b6b9-48fb-92cf-2943b2cf173d/RL-Hartefallfonds-lws- 20200505.pdf eingesehen werden. Die Antragstellung erfolgt gegebenenfalls online über www.eama.at. Corona-Hilfsfonds Dieser Fonds bietet Hilfe für Betriebe, die durch Fixkosten in der Krise und Wertverlust der Waren bzw. mit hohen Umsatzeinbußen und Einkommensverlusten konfrontiert sind. Er beinhaltet zwei Instrumente, nämlich Haftungsgarantien (Übernahme einer Kredithaftung durch den Bund) und Zuschüsse. Haftungsgarantie: Für die landwirtschaftliche Urproduktion beträgt der Kreditrahmen max. 100.000 € bei einer Garantielaufzeit von max. 5 Jahren. Die Zinssatzobergrenze beträgt 0 % p.a. fix in den ersten 2 Jah- ren, danach 3-Monats-Euribor + 0,75 %. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Hausbank des Förderwerbers. Weitere Informationen bei der Hausbank und unter : https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/ Zuschüsse: Diese Zuschüsse betreffen einerseits Fixkosten (darunter fallen zB Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, für Kredite und Darlehen, Aufwendun- gen für Strom, Gas und Telekommunikation) und andererseits verderblich gewordene oder auch saisonal entwertete Ware (mindestens 50 % Wertverlust). Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bi- lanzbuchhalter zu bestätigen und über Finanz-Online einzubringen. Die detaillierten Bestimmungen können der Verordnung und einem umfangreichen Fragen-Antwort- Katalog (FAQ) auf der Homepage des BMF entnommen werden: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/Mai/fixkostenzuschuss-infos.html Sozialversicherung - Erleichterungen Landwirte, die aufgrund der Coronavirus-Problematik wirtschaftlich betroffen sind, können Erleichterungen bei der Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge durch die SVS beantragen. Demnach besteht gegebenen- falls die Möglichkeit der Stundung bzw. Ratenzahlung der Beiträge, wobei keine Verzugszinsen verrechnet werden. Die Anträge auf Stundung und Ratenzahlung können per e-mail eingebracht werden. Die SVS- Kundenberater sind österreichweit unter der Telefonnummer 050 808 808 von Montag bis Donnerstag zwi-
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 schen 7.30 Uhr und 16 Uhr sowie am Freitag zwischen 7.30 und 14 Uhr erreichbar. Nähere Informationen fin- den Sie unter: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816825&portal=svsportal Stundungsmöglichkeit AIK Für Betriebe, die unverschuldet in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind (zB auch im Zusammen- hang mit dem Auftreten des Corona-Virus), besteht richtliniengemäß einmalig die Möglichkeit, eine Stundung von zwei Kreditraten eines AIK mit oder ohne Verlängerung der Laufzeit genehmigt zu bekommen. Das Aus- maß der Notlage ist durch geeignete Unterlagen im Rahmen des Ersuchens um Stundung zu belegen. Nähere Auskünfte - BBK Gänserndorf: Verena Köcher BSc, Tel. 05 0259 40451 BBK Korneuburg: Philipp Berger BSd, Tel. 05 0259 41204 Steuererklärungen 2019 - Fristerstreckung Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde verlautbart, dass die Frist für die Einbringung der Jahres- Abgabenerklärungen (zB für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer 2019) bis 31. August 2020 er- streckt wird. Es besteht somit kein Zeitdruck bei der Abgabe der Erklärungen. Hinweisen wollen wir in diesem Zusammenhang auch auf verschiedene „Erleichterungen“ für Steuerpflichtige im Zusammenhang mit der Coronavirus-Problematik, wie zB die Möglichkeit der Herabsetzung von Vorauszah- lungen, von Stundungen und Ratenzahlungsansuchen. Buschenschank – Öffnung mit Auflagen Seit 15. Mai dürfen Buschenschankbetriebe - gleich wie andere Gastronomiebetriebe - unter Einhaltung gewis- ser Auflagen wieder öffnen und Gäste bewirten. Folgende Rahmenbedingungen müssen dabei eingehalten werden: Gastronomiebetriebe dürfen in der Zeit von 6 bis 23 Uhr geöffnet werden. Diese Regelung gilt auch für Bu- schenschankbetriebe (restriktivere Öffnungszeitenregelungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben un- berührt). Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. Die Tische müssen so angeordnet werden, dass zwischen den Besuchergruppen ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird. Besuchergruppen dürfen aus maximal 4 Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder bestehen. Leben die Personen im gemeinsamen Haushalt, kann die Besuchergruppe auch größer sein. In geschlossenen Räumen müssen die Gäste an ihren Tisch geleitet werden. Es besteht keine freie Platzwahl (Tischreservierungen vornehmen). Mitarbeiter müssen bei Kontakt mit Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Beim Betreten des Betriebes müssen Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen bis sie sich an ihrem Platz ein- gefunden haben. Zudem muss ein Abstand von mindestens 1 Meter zu fremden Personen eingehalten wer- den. Am Tisch dürfen sich keine Gegenstände befinden, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind. Selbstbedienung (Buschenschankbuffet) ist nur zulässig, wenn die Speisen und Getränke vom Betreiber bzw. dessen Mitarbeiter ausgegeben werden oder diese vorportioniert und abgedeckt sind. Diese Rahmenbedingungen gelten auch für gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben (Verab- reichung von Speisen und Getränken im Zuge von Urlaub am Bauernhof). Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at. Seitens der LKNÖ wurden zu den Verhaltensregeln auch entsprechende Merkblätter/Plakate gestaltet, die auf der Homepage downloadbar sind.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4 /2020 Seite 7 Steuererleichterung für Buschenschankbetriebe Das Gastronomie-Hilfspaket gilt sinngemäß auch für Buschenschankbetriebe. Darin ist die Absenkung der Umsatzsteuer für alkoholfreie Getränke von 20 % auf 10 % bis Ende 2020 enthalten. Für umsatzsteuerpau- schalierte Betriebe bedeutet dies, dass die Zusatzsteuer in Höhe von 10 % für alkoholfreie Getränke („übliche Zahllast“) entfällt. Mehrfachantrag 2020 – Abgabefristen beachten! Die fristgerechte Abgabemöglichkeit des MFA 2020 endet aufgrund der Ausnahmesituation wie bereits ange- kündigt mit Montag, dem 15.6.2020. Wurde der MFA nicht bis zum 15. Juni abgesendet, kann dieser bis Freitag, 10. Juli nachgereicht werden. In diesem Zeitraum werden pro Arbeitstag alle beantragten Prämien für dieses Jahr (DiZa, ÖPUL und AZ) um 1 % gekürzt. Diese Fristen gelten ebenso für die Übertragung von Zahlungsansprüchen! Eine fristgerechte Abgabe ist daher zu empfehlen! Mehrfachantrag 2020 - Korrekturen Korrekturen zum Mehrfachantrag können grundsätzlich laufend durchgeführt werden. Folgendes ist dabei zu berücksichtigen: Voll prämienfähig sind alle Korrekturen, welche bis zum 30. Juni durchgeführt werden. Prämienerhöhende Änderungen, welche vom 1. bis 10. Juli erfolgen, führen zu einer Kürzung der Maßnah- men-Prämie im Ausmaß von 1 % pro Arbeitstag. Nach dem 10. Juli ist eine prämienerhöhende Korrektur nicht mehr möglich. Prämienverringernde Korrekturen oder Korrekturen mit gleichbleibender Prämie werden auch nach dem 10. Juli uneingeschränkt berücksichtigt. Im Falle der Ankündigung einer Kontrolle seitens der AMA ist keine Korrektur mehr möglich. Generell wird empfohlen, allfällige Korrekturen unverzüglich durchzuführen - Terminvereinbarung erforder- lich! Beachten Sie, dass im Falle der Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung im Verlauf des Kalenderjahres (zB Verbauung im Herbst) die Beihilfefähigkeit im Antragsjahr nicht gegeben ist und somit kein Anspruch auf Direktzahlungen, ÖPUL-Prämien und AZ besteht. Dementsprechend ist im Mehrfachantrag- Flächen die Schlagnutzungsart „Sonstige …Flächen“ oder der Code „GI“ (Grundinanspruchnahme) zu deklarie- ren. Gegebenenfalls ist eine Korrektur des Mehrfachantrages erforderlich. Detailbestimmungen - auch zur vorübergehenden nicht-landwirtschaftlichen Nutzung – finden Sie im AMA-Merkblatt „Nicht- landwirtschaftliche Nutzung von beihilfefähigen Flächen“ unter https://www.ama.at/getattachment/d656d1f4-ac0b-4fc5-a7b5-c58bb0b1ef4f/02 Versand Plausibilitäts-Fehler MFA 2020 Die Agrarmarkt Austria führt zum Mehrfachantrag 2020 (nach Abgabe des MFA) eine neuerliche Plausibilitäts- prüfung durch. Neu auftretende Plausibilitäts-Fehler werden betroffenen Antragstellern Ende Juni schriftlich mitgeteilt. Eine Bereinigung dieser Fehler (zB Übernutzungen) ist jedenfalls erforderlich. Dies kann selbsttätig oder im Wege der Bezirksbauernkammer (mit Terminvereinbarung!) erfolgen. Treten Fehler im Zusammenhang mit Referenzflächen (Heimgut oder Landschaftselemente) auf, ist zu prüfen, ob bereits ein Antrag auf Referenzflächenänderung gestellt wurde. Wenn dieser Antrag bereits eingebracht wurde, ist die Beurteilung des Antrages durch die AMA abzuwarten. Erst nach positiver Erledigung werden die Plausi-Fehler in diesem Zusammenhang von der AMA aufgehoben.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Agrarmarkt Austria – Vor-Ort-Kontrollen Im Zuge der Lockerungen der Maßnahmen zur Verhinderung der Coronavirus-Ausbreitung werden nun auch die (vorübergehend ausgesetzten) Vor-Ort-Kontrollen durch die AMA wieder aufgenommen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird nach dem Prinzip einer möglichst „kontaktlosen“ Kontrolle vorge- gangen und damit soziale Kontakte auf ein Minimum beschränkt. Das bedeutet, dass die Kontrollorgane keine Wohnräume betreten und die Vorgaben hinsichtlich Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen einhalten. Im Rahmen der Vorankündigung der Kontrolle erfolgt die Erklärung über den Ablauf (zB per Telefon). Der Ablauf einer VOK sowie die Hygieneregeln sind auch auf der AMA-Homepage unter www.ama.at dargestellt. Verpflichtende Aufzeichnungen im ÖPUL Für nachstehende ÖPUL-Maßnahmen bestehen Aufzeichnungsverpflichtungen: Biologische Wirtschaftsweise Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen Naturschutz (Projekt Trappen bzw. bei verpflichtender Beweidung) Tierschutz-Weide Tierschutz-Stallhaltung Nähere Informationen finden Sie auch im AMA-Merkblatt bzw. in den Maßnahmenerläuterungsblättern unter www.ama.at - AMA-Informationsportal – Formulare, Merkblätter. Aufzeichnungsformulare sind in den Bezirks- bauernkammern erhältlich. Bodenuntersuchungsaktion 2020 Um eine zielgerechte Düngung einzelner Kulturen zu ermöglichen lädt die BBK Gänserndorf und Mistelbach zur heurigen Bodenuntersuchungsaktion ein. Die Einleitungsversammlung findet am Mittwoch, den 24.Juni 2020 um 9 Uhr in der BBK Gänserndorf statt. Referent ist DI Josef Springer, NÖLLWK. Programm: Repräsentative Probename, Untersuchungsmöglichkeiten, Kosten, Auftragsbogen, Organisatori- sches Probesäckchen und Begleitlisten für die Bodenuntersuchung sind in der Bezirksbauernkammer vormittags erhältlich. Abgabe der Bodenproben: von Montag 29. Juni bis Freitag 10. Juli 2020 in den BBK‘n Gän- serndorf oder Mistelbach. Agrarstrukturerhebung 2020 – weiterer Fahrplan Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus wird die Frist für die Agrarstrukturerhebung deutlich verlängert werden. Es besteht daher aktuell kein Zeitdruck. Für Betriebe, die den Mehrfachantrag 2020 bereits gestellt haben und Betriebe, die keinen MFA stellen, ist dennoch ein planmäßiger Abschluss der Agrarstrukturerhebung auch jetzt laufend möglich. Die dazu notwen- dige Datenerfassung und das Absenden des Online-Fragebogens können weiterhin selbsttätig erfolgen. In den zugesandten Erhebungsunterlagen und auf der Online-Plattform der Statistik Austria finden Sie dazu verschie- dene Hilfestellungen. Auch die Hotline der Statistik Austria ist wieder erreichbar. Nutzen Sie die Möglichkeit der Erfassung, damit Ihre Erhebung abgeschlossen ist. Betriebe, die Unterstützung bei der Erhebung benötigen, werden wir zeitgerecht über die weitere Vorgehens- weise informieren.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4 /2020 Seite 9 Pflegetermine bei Bracheflächen Prüfen Sie vor der Durchführung von Pflegemaßnahmen die Beantragung der Flächen in Ihrer Feldstücksliste. Grünbrache mit Codierung: Biodiversitätsflächen (Grünbrache mit DIV): bei Teilnahme an UBB oder BIO Mahd oder Häckseln mind. 1mal, max. 2mal jährlich zulässig auf 50% der gemeldeten Biodiversitätsflächen des Betriebes (nicht je Schlag) ist dies frühestens ab 1.8. erlaubt auf den anderen 50% ist dies ohne zeitliche Einschränkung (auch vorher) zulässig Futternutzung, Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt (nur bei Angabe als Klee mit DIV oder Sonsti- ges Feldfutter mit DIV ist eine Futternutzung möglich) ausgenommen sind WF-Flächen und K20 – Flächen, hier sind die Auflagen laut aktueller Projektbestäti- gung einzuhalten Umbruch ab 15. September des zweiten Standjahres (Angabe als DIV in 2 MFAs erforderlich) Bodengesundung (Grünbrache mit BG): bei Teilnahme an BIO Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig Umbruch ab 15. August des zweiten Standjahres (Angabe als BG in 2 MFAs erforderlich!) Oberflächengewässerschutz (Grünbrache mit OG) und Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (Grünbrache mit AG): Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) Beweidung oder Drusch nicht zulässig (Futternutzung ist möglich) kein Umbruch bis Ende Verpflichtungszeitraum (31.12.) zulässig Ökologische Vorrangflächen (Grünbrache mit OVF) zur Erfüllung der Greening-Verpflichtung: Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Fol- gekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht). Weitere Informationen unter https://noe.lko.at/direktzahlungen+2500++2284118 Grünbrachen ohne Codierung Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folgekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht) Bestandsmeldung nicht vergessen! Betriebe, mit einer Ernte von Trauben, aus denen mehr als 3.000 l Wein selbst erzeugt wurde, müssen die Wein-Bestandsmeldung verpflichtend bis spätestens 15. August elektronisch erfassen. Lediglich Betriebe mit einer geringeren Menge an Trauben können die Bestandsmeldung weiterhin entweder in Papierform bei der Gemeinde der Betriebsstätte oder auf elektronischem Weg abgeben. Sie sind aber nicht von der Abgabe der Bestandsmeldung ausgenommen. Sollten Sie keine technische Möglichkeit haben, Ihre Meldung elektronisch abzugeben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksbauernkammer und vereinbaren Sie einen Termin. Die Kosten für die Eingabe über Wein-Online betragen 30 Euro. Für die Eingabe der Bestandsmeldung über Wein-Online ist ihr persönlicher Zugangscode erforderlich, diesen deshalb unbedingt zum Beratungster-
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 min mitbringen! Sollten Sie den Zugangscode vergessen, ist aufgrund der neuen Datenschutzgrundver- ordnung die Abgabe der Bestandsmeldung in der BBK nicht möglich! Achtung! Betriebe, die die Bestandsmeldung zu spät abgeben, sind von Förderungen der EU- Weinmarktordnung (Investitions- und Umstellungsförderung) für 2 Jahre ausgeschlossen, bzw. wird die För- dersumme um 5 % gekürzt. Rücksichtnahme auf Artenvielfalt Die Pflegemaßnahmen bei Brache- bzw. Biodiversitätsflächen haben sowohl auf die pflanzliche als auch auf die tierische Artenvielfalt wesentlichen Einfluss. Neben der Bedeutung für die Pflanzen- und Insektenwelt stel- len Brache- bzw. Biodiversitätsflächen in unserer Region vor allem für Vögel, Niederwild und Rehwild einen wichtigen Lebensraum dar. Sie sind "Kinderstube", Deckungsraum und Nahrungsquelle. Im Sinne einer „umweltgerechten“ Bewirtschaftung ist darauf bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Beachten sie daher folgende Empfehlungen: Mahd, Häckseln oder Mulchen erst nach der Blüte (optimal erst nach dem Aussamen) – nicht vor dem 1. Juli möglichst außerhalb der Flugzeiten von Insekten (zB Bienen) fahren - also morgens, abends oder an küh- len, bedeckten Tagen geringe Arbeitsgeschwindigkeit wählen von innen (Feldmitte) nach außen arbeiten nicht alles auf einmal mähen/häckseln, sondern zeitlich gestaffelt (verbleibender Aufwuchs ist Fluchtort) Bienenwanderbörse gestartet: Bauern und Imker besser ver- netzen Um die Partnerschaft zwischen Landwirten und Imkern zu intensivieren, hat die Landwirtschaftskammer NÖ eine digitale Bienenwanderbörse ins Leben gerufen. Unter bienenwanderboerse.at können sich sowohl Landwirte, die ihre Flächen den Imkern für die Bienenvölker anbieten und die Bestäubungsleistung der Bienen nutzen wollen, als auch Imker, die einen Standort für ihre Bienenvölker suchen, kostenlos registrieren. Die Plattform „Bienenwanderbörse“ trägt dazu bei, höhere Ernteerträge in der Landwirtschaft und im Obstbau sowie höhere Honig- und Pollenerträge zu erzie- len. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Ernährungssouveränität. Darüber hinaus soll sie zum Erhalt der Biodiversität sowie wichtiger Ökosysteme beitragen. Die Website enthält auch eine übersichtliche Darstellung von rechtlichen Rahmenbedingungen, umfangreiche Fachinformationen zu Bienen und möglichen Nutzpflanzen sowie zahlreiche Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz. Hygieneschulung zu Hause absolvieren – neuer Onlinekurs ver- fügbar Der Onlinekurs, der für Bäuerinnen und Bauern bzw. für deren Personal zur Verfü- gung steht, bietet die Möglichkeit, Hygienewissen zu erwerben oder auch das bereits vorhandene Wissen aufzufrischen. Alle wesentlichen Themen rund um die Lebensmit- telhygiene bei der Lebensmittelherstellung werden erläutert: von den Grundlagen der Hygiene mit Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung und Mikrobiologie, über gefährliche und nützliche Keime, bis zur „Guten Herstellungspraxis“ basierend auf den HACCP-Grundsätzen. Sämtliche Materialien zum
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4 /2020 Seite 11 Nachlesen der Lerninhalte, sowie die Unterlagen zur Eigenkontrolle, stehen im Downloadbereich zu Verfü- gung. Nach der Durchführung des Kurses ist ein Wissens-Check zu absolvieren und danach kann der Schulungs- nachweis selbst ausgedruckt werden. Der Zeitaufwand beträgt ca. zwei Stunden. Anmeldung unter noe.lfi.at → Kurs Online Hygieneschulung Kosten: 15 € pro Person Qualitäts- und Herkunftssicherung für bäuerliche Direkt- vermarkter Nicht nur jetzt, sondern auch nach der Krise soll die positive Haltung gegen- über regionaler Lebensmitteln weiter gefestigt werden. Umso wichtiger ist es, weiter auf Qualitäts- und Herkunftssicherung bei Lebensmitteln zu setzen und gemeinsam die Wertschöpfung in den Regionen zu stärken. Nur mit einer transparenten Produktion und Kennzeichnung können sich die Konsumenten bewusst für heimische Produkte entscheiden. Einen wesentlichen Beitrag dazu liefert das neue Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem. Qualität und Herkunft unter Beweis stellen Die „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für bäuerliche Direktvermarkter“ (QHS) regelt ein einfaches, klares und transparentes Qualitätssystem für bäuerliche Direktvermarktungsbetriebe, das für hohe Qualität und regionale Herkunft steht. Ab 2020 trat dieses national anerkannte und EU-notifizierte Qualitäts- und Herkunftssiche- rungssystem in Kraft und Betriebe können daran teilnehmen. Die Einhaltung der neu etablierten Richtlinie ist die Voraussetzung für eine Teilnahme an Qualitätsprogrammen wie beispielsweise Gutes vom Bauernhof oder So schmeckt NÖ. Mit dieser einheitlichen Grundlage wird den Konsumenten höchste Lebensmittelqualität sowie Transparenz in der Herkunft der Rohstoffe garantiert. Dieser Standard wird durch eine externe Kontrollstelle überprüft. Interesse an der Qualitäts- und Herkunftssicherung? Die Teilnahme an der QHS-Richtlinie ist freiwillig und der Einstieg jederzeit möglich. Der Landesverband für bäuerliche Direktvermarkter NÖ bündelt die Anliegen der Direktvermarkter und ist Ihre zentrale Ansprechstelle für die Abwicklung des gesamten QHS-Prozesses. Neben der Möglichkeit an bestehenden Qualitätsprogrammen (zB. Gutes vom Bauernhof) teilzunehmen, wer- den Ihnen weitere Benefits, wie etwa ein kostenloses betriebsindividuelles Fotoshooting geboten. Die Landwirtschaftskammer NÖ unterstützt Sie mit einer unverbindlichen Erstberatung in der Umsetzung der QHS-Richtlinie. Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Referat Direktvermarktung unter direktvermark- tung@lk-noe.at oder Tel. 05 0259 26500 informieren. Fachexkursion nach Bayern 27. August bis 1. September 2020 Falls es die Corona-Richtlinien zulassen wird, würden wir die geplante Exkursion nach BAYERN vom 27. Au- gust bis 1. September 2020 durchführen. Das ausführliche Programm finden Sie auf der Homepage der BBK Mistelbach. Interessenten bitten wir um Anmeldung in der Bezirksbauernkammer Mistelbach unter Tel. 05 0259 41200.
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Konstituierende Vollversammlung der LK NÖ: Neues Präsidium gewählt Nach der Landwirtschaftskammerwahl am 1. März fand am 27. April die konstituierende Sitzung der Vollversammlung der © LK NÖ/Philipp Monihart NÖ Landes-Landwirtschafts-kammer per Videokonferenz statt. Präsident Johannes Schmuckenschlager wurde in seiner Funktion bestätigt – die beiden neu gewählten Vizepräsiden- ten Andrea Wagner und Lorenz Mayr ergänzen das Führungs- trio. Wagner betreibt einen Milchviehbetrieb in Rappottenstein, Bez. Zwettl, Mayr einen Ackerbaubetrieb in Steinabrunn, Bez. Korneuburg. Beide haben profunde Erfahrung in der Interes- senvertretung und vereinen diese mit einem entsprechenden Gespür für die Zukunftsthemen der Landwirtschaft. Folgende Landeskammerräte vertreten die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer NÖ: Bezirk Gänserndorf: Bezirk Mistelbach: Dr. Andreas Leidwein Michaela Zuschmann Ing. Johannes Denner Ing. Richard Schober Weingartshofer Franz Wir wünschen den neu gewählten Funktionären alles Gute und viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann: Die Leiterin der Bezirksbauernkammer: Manfred Zörnpfenning eh. Dipl. Ing. Birgit Hauer-Bindreiter eh. Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Roman Bayer eh. Dipl. Ing. Josef Huber eh. Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Hauptstraße 8, 2230 Gänserndorf, Tel. 05 0259 40400, Fax: 05 0259 40499, E-Mail: office@gaenserndorf.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/gänserndorf-und-mistelbach Bezirksbauernkammer Mistelbach, Karl Katschthaler-Straße 1, 2130 Mistelbach, Tel. 05 0259 41200, Fax: 05 0259 41299, E-Mail: office@mistelbach.lk-noe.at; Internet: https://noe.lko.at/gänserndorf-und-mistelbach Redaktion: Die Leiterin der Bezirksbauernkammer Gänserndorf Dipl. Ing. Birgit Hauer-Bindereiter, Redaktionssekretariat: Gabriele Pleyer Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel.05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4 /2020 Seite 13 Versuchsbesichtigung an der LFS Obersiebenbrunn Termin: Dienstag, 28. Juli 2020, 9:00 – 14:00 Uhr Als ersten ausgeschriebenen Vor – Ort - Feldtag des Jahres bietet die LFS Obersiebenbrunn im Som- mer eine Besichtigung aktueller und Besprechung abgeschlossener Versuche an. Da das Themenge- biet sehr speziell ist, werden die Besichtigungen in Themen- und Zeitblöcken unterteilt. 9:00 – 10:30: Herbizide und Fungizide in Zwiebel, Knoblauchsortenpräsentation, Bewässerung Treffpunkt: Wirtschaftshof der LFS, Feldhofstraße 6, Obersiebenbrunn 11:00-12:00: Maßnahmen gegen falschen Mehltau in Basilikum bei biologischer Produktion, Herbizide in Basilikum und Sauerampfer Treffpunkt: Feldweg gegenüber Reit- und Zuchtstall Franzensdorf, L3010 zwischen Franzensdorf und Andlersdorf 13:00-14:00: Trockenreisproduktion Treffpunkt: Deutsch – Wagram, Billa Angerner Bundesstraße 6 Referenten: Andreas Felber, LKNÖ; Norbert Friedrich und Manfred Hansi, ETG; Gregor Neumeyer, ÖsterReis; Elisabeth Zwatz-Walter und Arno Kastelliz, LFS Obersiebenbrunn
Seite 14 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Landwirtschaftliche Fachschule und AGRO-HAK 5.4. Mistelbach Winzerschulgasse 50 2130 Mistelbach Bauern- und Bäuerinnenschule neu! Die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Berufsausbildung beinhaltet auch eine Reform der sogenannten Bauern- und Bäuerinnenschule in Niederösterreich. Mehr Praxis, mehr Zusatzqualifikationen, mehr E-Learning, mehr Best Practice Beispiele, mehr Landwirtschaft und Weinbau 1. Die Bäuerinnen- und Bauernschule mit 500 Stunden, wobei bei dieser Variante auch indivi- duelles Lernen am Computer (blended learning), Exkursionen und praktischer Unterricht inte- griert sind. Wir sind bestrebt, diese Form einjährig anzubieten. Wichtiger Bestandteil dieser Ausbildungsform sind zu erwerbende Zertifikate wie Ausbildungsbescheinigung gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz, Tierarzneimittelanwender, Staplerführerschein und weite- re…...Wie bisher wird bei dieser Form nur ein Unkostenbeitrag eingehoben. Achtung, es könnte sein, dass sich Ihre Weltanschauung etwas ändert. 2. Vorbereitungslehrgang zur Facharbeiterprüfung mit 240 Stunden. Voraussetzung für diese Form der Ausbildung sind: mindestens 20 Jahre alt sein, mindestens zwei Jahre umfassende Praxis vorweisen, ein Aufnahmegespräch positiv absolvieren und et- wa 1000 € Kurskosten entrichten. Diesen Kurs führt die NÖ Landes - Landwirtschaftskam- mer. Beide Kurse starten im September in der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach. Info Veranstaltung: Montag, 29. Juni 2020, Beginn 18.00 Uhr, Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach Wir informieren Sie gerne, bitte schreiben Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie den Direktor der Land- wirtschaftlichen Fachschule Mistelbach Ing. Christian Resch direkt an. chresch2@gmail.com, 0664.2515177, direktion@lfs-mistelbach.ac.at, 02572.2421.0 whats app +436642515177, www.lfs-mistelbach.ac.at Der wertvollste Apfel ist der von mir gepflückte, vom Baum den ich pflanzte und pflegte. Dir. Ing. Christian Resch
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