Gesamtausschreibung Fachbereich Rollstuhl-Rugby Saison 2021 - Deutschland - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
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Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES Gesamtausschreibung Fachbereich Rollstuhl-Rugby Saison 2021 Deutschland
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines ............................................................................................................................................................................ 4 2. Regularien ............................................................................................................................................................................... 4 2.1 Ergänzungsspieler .......................................................................................................................................................... 5 2.2 Teilnahme ausländischer Mannschaften am Ligabetrieb .............................................................................................. 5 2.3 IWRF Regeln und Abweichungen ................................................................................................................................... 5 2.3.1 Internationale Liga ............................................................................................................................................... 5 2.3.2 Bundesliga ............................................................................................................................................................ 5 2.3.3 Regionalliga .......................................................................................................................................................... 5 3. Mannschaften ........................................................................................................................................................................ 6 3.1 Startberechtigung einer Mannschaft ............................................................................................................................. 6 3.2. Meldung einer Mannschaft............................................................................................................................................ 6 3.2.1 Internationale Liga ............................................................................................................................................... 6 3.2.2 Bundesliga ............................................................................................................................................................ 6 3.2.3 Regionalliga .......................................................................................................................................................... 6 4. Spieler ..................................................................................................................................................................................... 6 4.1 Startberechtigung eines Spielers.................................................................................................................................... 6 4.1.1 Einsatz Nicht-Behinderter-Spieler ......................................................................................................................... 7 4.2 Meldung eines Spielers .................................................................................................................................................. 7 4.2.1 Sonderregelungen................................................................................................................................................. 7 5. Wertungen .............................................................................................................................................................................. 7 6. Tabelle .................................................................................................................................................................................... 8 7. Spielleitung ............................................................................................................................................................................. 8 8. Klassifizierung / Spielerpässe.................................................................................................................................................. 8 8.1 Internationale Liga ......................................................................................................................................................... 9 8.1.1 Klassifizierung ....................................................................................................................................................... 9 8.1.2 Spielerpass ............................................................................................................................................................ 9 8.2 Bundesliga / Regionalliga .............................................................................................................................................. 9 8.2.1 Klassifizierung ....................................................................................................................................................... 9 8.2.2 Spielerpass ............................................................................................................................................................ 9 9. Organisation eines Spieltags .................................................................................................................................................. 9 9.1 Technische Ausrüstung .................................................................................................................................................. 9 9.2 Abwicklung eines Spieltags .......................................................................................................................................... 10 9.2.1 Schiedsrichter ..................................................................................................................................................... 10 9.2.2 Tischschiedsrichter ............................................................................................................................................. 10 9.2.3 Finanzen.............................................................................................................................................................. 10 9.3 Sponsorenverpflichtung ............................................................................................................................................... 10 10. Bewerbung zur Ausrichtung eines Spieltags ..................................................................................................................... 10 10.1. Bewerbung um einen Spieltag ..................................................................................................................................... 10 10.2 Zusage zur Ausrichtung eines Spieltags ....................................................................................................................... 11 11. Gebührenkatalog .............................................................................................................................................................. 11 12. Mannschaftssperre ........................................................................................................................................................... 12 13. Proteste ............................................................................................................................................................................. 12 13.1. Protest für administrative Fehler während eines Spieles ............................................................................................. 12 13.2. Proteste für Verstöße gegen die Gesamtausschreibung ............................................................................................. 13 14. Haftung ............................................................................................................................................................................. 13 15. Anti-Doping ....................................................................................................................................................................... 13 16. Fotorechte......................................................................................................................................................................... 14 17. Laufzeit ............................................................................................................................................................................. 14 18. Änderung der Gesamtausschreibung ............................................................................................................................... 14 Glossar ............................................................................................................................................................................................ 14
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES Vorwort Der deutsche Rollstuhl-Rugby Sport richtet sein Angebot gleichermaßen an die Breitensportbegeisterten sowie den leistungswilligen Spitzensportlern und ermöglicht den Nachwuchssportlern die Gegebenheiten sich entsprechend entwickeln zu können. Dies spiegelt sich im flächendeckenden Angebot durch viele Vereine und in der Entwicklung einer Leistungspyramide, mit einer nationalen und regionalen Gliederung eines hierarchisch geordneten Ligasystems wider. Die Förderung von Nachwuchsmannschaften und von Nachwuchsspielern sollte in den Vereinen und im Spielangebot des Fachbereiches oberste Priorität genießen. Die Professionalisierung des Sports und die Entwicklung zum Spitzensport ist im Behindertensport angekommen. Der Fachbereich Rollstuhl-Rugby im DRS muss den Spagat leisten zwischen Spitzensport und Rehabilitationssport. Solidarität ist von allen Bereichen gefordert, damit Rollstuhl- Rugby sowohl Lebenshilfe für Frischbehinderte sowie gesteigerte Lebensqualität für Breitensportler als auch die besonders talentierten und leistungsorientierten Spieler sein kann. Als besondere Maßnahmen enthält die Gesamtausschreibung folgende Merkmale, die längerfristig die Beteiligung möglichst vieler Spieler erleichtert: • Die Erweiterung des geregelten Wettkampfsports für Vereinsmannschaften auf Regional- Ligen als wichtige Basis für die Bundesligen. • Die Übergabe der Verantwortung für die Heranführung neuer Mannschaften an den Ausschuss Reha + Nachwuchs • Die Selbstklassifizierung der Spieler, um formal den Einstieg in den geregelten Sportbetrieb zu vereinfachen. Die Vereine und die erfahrenen Spieler sollten sich, bei aller Wertschätzung des sportlichen Wettkampfs, klar sein, dass die Nachwuchsarbeit im Rollstuhl-Rugby besonderer Anstrengungen und Maßnahmen bedarf. Neben der Trainer-, Schiedsrichter- und Klassifiziererausbildung müssen Helfer und Fachübungsleiter für den Rehabilitationssport qualifiziert werden, die in eigens eingerichteten Breitensportangeboten neue Mitglieder fachkundig an das Rollstuhl-Rugby heranführen. Im Sinne eines angemessenen und kontinuierlichen Lernens bildet der organisierte Wettkampfsport, wie er in der Gesamtausschreibung geregelt ist, die Fortsetzung für die Workshops und Turniere des Ausschuss Reha + Nachwuchs für neue und noch unerfahrene Spieler. Diese Maßnahmen profitieren, wie einzelne Leistungssportler erfahren konnten, durch ihre aktive Mithilfe als Referent und Spielmacher in Anfängermannschaften. Der Vorstand Fachbereich Rollstuhl-Rugby
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 1. Allgemeines Der Fachbereich Rollstuhl-Rugby im DRS/DBS ist Veranstalter des Spielbetriebs und schreibt folgende Wettbewerbe aus: Grundlage aller Wettbewerbe und Spiele sind die gültigen Regeln des IWRF. • Internationale Liga Spielsystem: Eingleisig Der Sieger am Saisonende der Liga erhält den Titel „Internationaler Deutscher Meister“ • Bundesliga Spielsystem: Zweigleisig mit abschließendem Final Four Die am Saisonende bestplatzierte Mannschaft erhält den Titel „Deutscher Meister“ • Regionalliga Spielsystem: Mehrgleisig Notiz: Ein Auf- bzw. Abstieg findet derzeit keine Anwendung. Durch seine Teilnahme an einem der ausgeschriebenen Wettbewerbe, unterwirft sich jeder Teilnehmer den Bestimmungen der Sportordnung, sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS, der Anti-Doping Ordnung des DBS, sowie bei nationalen Wettbewerben der Spiel- und Klassifizierungsordnung des Fachbereichs Rollstuhl-Rugby. Der Ausschuss Spielbetrieb bestimmt nach Eingang der Mannschaftsmeldungen den Spielmodus sowie die regionale Aufteilung der Ligen und ordnet die gemeldeten Teams den Ligen zu. Die Austragung der Spieltage aller Ligen findet in der Regel in Deutschland statt. Bei Unklarheiten und im Zweifelsfall entscheidet der Spielleiter des Ausschusses Spielbetrieb über die durchzuführenden Maßnahmen bzw. die Auslegung der Regularien im Sinne der Gesamtausschreibung und im Einvernehmen mit den geltenden Bestimmungen des DRS/DBS sowie des Fachbereichs Rollstuhl Rugby. 2. Regularien Allgemein • Jeder Spieler darf in maximal 2 unterschiedlichen Ligen antreten (nicht in allen 3 Ligen). • Jedes Team kann bis zu 2 Spieler aus einer anderen Liga als Ergänzungsspieler melden. • Mindestmeldung von 6 Spielern in der internationalen Liga bzw. Bundesliga • Mindestmeldung von 5 Spielern in der Regionalliga Sonderregelung: Mannschaften können nicht mit den komplett gleichen Spielern sowohl in der Bundesliga als auch in der Regionalliga melden. Sie können jedoch bis zu 2 Spieler als Ergänzungsspieler melden. Diese können auch aus dem gleichen Verein sein. (siehe Fallbeispiele) Ein Verein kann auch mit 2 Mannschaften in der gleichen Liga melden. In diesem Fall müssen die Teams aus komplett unterschiedlichen Spielern bestehen.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES Übersicht Ligen Ergänzungsspieler mind. Anzahl Spieler Internationale Liga keine extra Regularien 6 Spieler Bundesliga max. 2 Ergänzungsspieler 6 Spieler Regionalliga max. 2 Ergänzungsspieler 5 Spieler Warum Mindestanzahl von Spielern? 2.1 Ergänzungsspieler Ergänzungsspieler sind Spieler, die nicht überwiegend am Trainingsbetrieb eines Vereins teilnehmen. Dies ist aus Sicht des Spielers zu betrachten, da ein Verein nicht erkennen kann ob der jeweilige Spieler an dessen Trainingsbetrieb überwiegend teil nimmt. Fallbeispiele 2.2 Teilnahme ausländischer Mannschaften am Ligabetrieb Der Fachbereich ermöglicht ausländischen Teams am Ligaspielbetrieb in Deutschland teil zu nehmen. Die Internationale Liga dient dazu sowohl deutschen Mannschaften als auch ausländischen Teams einen gemeinsamen Wettkampf zu ermöglichen. Regelung: Bundesliga und Regionalliga 2.3 IWRF Regeln und Abweichungen Grundlage aller Wettbewerbe und Spiele sind die gültigen Regeln der IWRF. 2.3.1 Internationale Liga IWRF-Rules ohne Ergänzungen 2.3.2 Bundesliga Die Summe der Punkte der Spieler einer Mannschaft auf dem Spielfeld beträgt in der Bundesliga maximal 7,0 Punkte. 2.3.3 Regionalliga Die Summe der Punkte der Spieler einer Mannschaft auf dem Spielfeld beträgt in der Bundesliga maximal 7,0 Punkte. Modus: • Spielzeit 4 × 6 Minuten • 3 Time Outs • Es muss nicht zwingend ein großes Spielfeld vorhanden sein.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 3. Mannschaften 3.1 Startberechtigung einer Mannschaft Spielberechtigt sind Vereinsmannschaften, mit einer Mitgliedschaft im DRS/DBS. Die gilt auch für ausländische Mannschaften. 3.2. Meldung einer Mannschaft Mannschaften müssen ihre Meldung samt ihrer Mindestspieleranzahl bis zum Tag des Meldeschlusses eingereicht haben. Jedes Team kann bis zu 2 Spieler aus einer anderen Liga als Ergänzungsspieler melden. 3.2.1 Internationale Liga Teammeldung mit mind. 6 Spielern ohne extra Regularien 3.2.2 Bundesliga Teammeldung mit mind. 6 Spielern, mit Deklarierung evtl. Ergänzungsspielern. Von einer Schiedsrichtermeldung in der Internationale Liga und Bundesliga wird abgesehen. Der Ausschuss Schiedsrichterwesen regelt dies in eigener Sache und lädt die Schiedsrichter zu den jeweiligen Spieltagen ein. 3.2.3 Regionalliga Teammeldung mit mind. 5 Spielern, mit Deklarierung evtl. Ergänzungsspielern. Jeder Mannschaft muss mit Abgabe der Meldung für die Regionalliga, einen einsetzbaren Schiedsrichter melden, bei Nichtbenennung erlischt das Startrecht. 4. Spieler 4.1 Startberechtigung eines Spielers Jeder Spieler (auch ausländisch) benötigt: • Eine DRS Lizenz mit aktuellem Beiblatt • Einen nationalen oder internationalen Spielerpass • Die Vereinszugehörigkeit zum jeweiligen Verein • zusätzlich benötigen ausländische Spieler die Freigabe ihres nationalen Verbandes
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES Startet ein Spieler zum ersten Mal im Rugby-Spielbetrieb, sind folgende Dokumente nötig: • Die Vereinszugehörigkeit zum jeweiligen Verein • Klassifizierungsvorschlag des Vereins • Passfoto Startet ein Spieler für zwei verschiedene Vereine, muss er entweder Mitglied beider Vereine sein oder eine Freigabe seines Vereins für den zweiten Verein vorlegen. Bei einem Vereinswechsel eines Spielers muss eine neue DRS Lizenz und ein neuer Spielerpass beantragt werden. Link zu den Dokumenten http://www.gerwr.de/download/spielbetrieb/ 4.1.1 Einsatz Nicht-Behinderter-Spieler Ausschließlich in der Regionalliga ist es gestattet Nicht-Behinderte-Spieler einzusetzen, wenn beide Mannschaften einen Nicht-Behinderten-Spieler auf dem Scoresheet eingetragen haben oder die gegnerische Mannschaft dem Einsatz zugestimmt hat. Erwachsene Männer spielen mit einer Klassifizierung von 4,0 Punkten, erwachsene Frauen mit einer Klassifizierung von 3,5 Punkten. Bei Kindern/Jugendlichen einigen sich die betreffenden Teams einvernehmlich über die Spielstärke bzw. die zu vergebene Punktezahl des Spielers. 4.2 Meldung eines Spielers Nachmeldungen von Spielern sind nach Ablauf der Meldefrist möglich. Während der Saison sind keine Spielerwechsel möglich. 4.2.1 Sonderregelungen Startet ein Spieler für den Verein in dem er überwiegend trainiert und der Verein in zwei Ligen meldet, so kann der Spieler für seinen Verein in beiden Ligen spielen, gilt aber in einer der beiden Mannschaften als Ergänzungsspieler. Wechselt ein Spieler während der Saison seinen Wohnsitz, so dass er bei einem anderen Verein überwiegend trainiert, kann er für diesen Verein unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln nachgemeldet werden. Er gilt für den neuen Verein nicht als Ergänzungsspieler. 5. Wertungen Spiele werden wie folgt gewertet: • 2 Punkte je Sieg (incl. Spielantritt) • 1 Punkt je Spielantritt • 0 Punkte bei Nichtantreten zum Spiel Notiz: Wird die max. Gesamtpunktzahl auf dem Spielfeld überschritten, wird das Spiel mit 1:0 als verloren gewertet.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 6. Tabelle Rangfolge der Mannschaften wird in der Tabelle wie folgt gewichtet: 1. Größte Punktzahl 2. Meiste Siege 3. Meiste Siege im direkten Vergleich 4. Größtes Torverhältnis im direkten Vergleich 5. Größtes Torverhältnis Zusatz: Illegal gewertete Spiele, werden im direkten Vergleich höher gewertet. Zusatz Saisonabbruch 7. Spielleitung Der Spielleiter ist der Ansprechpartner für die Vereine. Er berät und hilft bei der Durchführung von Spieltagen und regelt die finanzielle Abwicklung. Zu seinen Aufgaben gehören: • Terminliche Organisation der Spieltage • Erstellung der Spielpläne zu Saisonbeginn • Finanzielle Abwicklung der Spieltage (Schiedsrichter, Meldegebühren, etc.) • Registrierung der Mannschaften bzw. Spielern und deren Spielberechtigungen • Zeitnahe Veröffentlichung von Ergebnissen und Tabellen Diese Aufgaben können auch vom Spielleiter delegiert werden. Bei Missbrauch gegen die Gesamtausschreibung bzw. der Durchführung am Spieltag, darf der Spielleiter einzelne Spieler oder ganze Mannschaften ausschließen. Dies wird im Scoresheet dokumentiert und von beiden Teamrepräsentanten unterschreiben. Sheets Link http://www.gerwr.de/download/spielbetrieb/ Tabellarisch werden diese Spiele im Zweifelsfall als illegales Spiel mit 1:0 gewertet. 8. Klassifizierung / Spielerpässe Allgemein: Der Frauenbonus von 0,5 Punkten wird in allen deutschen Ligen angewandt. Der Bonus wird direkt auf dem Spielerpass ausgewiesen. Fragen zur Klassifizierung gehen an den Ausschuss Klassifizierung.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 8.1 Internationale Liga 8.1.1 Klassifizierung In der Internationalen Liga wird mit der internationale Klassifizierung gespielt. Wenn ein Spieler keine internationale Klassifizierung besitzt hat er eine an die internationale Klassifizierung angepasste Punktierung beim Ausschuss Klassifizierung zu beantragen und am Spieltag vorzulegen. 8.1.2 Spielerpass Alle Spieler erhalten einen Spielerpass, der sich farblich vom nationalen Spielerpass unterscheidet. Der Pass ist nur in der Internationale Liga gültig. 8.2 Bundesliga / Regionalliga 8.2.1 Klassifizierung In der Bundesliga wird mit der nationalen Klassifizierung gespielt. Wenn ein Spieler keine nationale Klassifizierung besitzt hat er eine Klassifizierung beim Ausschuss Klassifizierung zu beantragen und am Spieltag vorzulegen 8.2.2 Spielerpass Spielerpässe werden beim Ausschuss Klassifizierung beantragt und von ihr ausgestellt. Am Spieltag haben alle Spieler einen Spielerpass vorzulegen. 9. Organisation eines Spieltags 9.1 Technische Ausrüstung Zur technischen Ausrüstung gehört die Bereitstellung von • Spieluhr mit Spielstandsanzeige • 40 sec. Goalclock (nicht Regionalliga) Wenn ein Ausrichter keine Goalclockanlage besitzt, kann diese beim zuständigen Spielleiter ausgeliehen werden. • zwei Spielbälle • Richtungspfeil (auch Hütchen möglich) • Auszeituhr • Spielberichtsbögen (Scoresheet, Penaltysheet) • 4 Pylonen zur Torlinienabgrenzung • 5 cm breites Klebeband (Für Spielfeldmarkierung und Kabelfixierung) • ausreichend kostenloses Wasser für teilnehmende Mannschaften und Schiedsrichter • Sanitäter am Spielort
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES Wichtig: Die Präparation des Spielfeldes und der Aufbau des Anschreibetischs inkl. Spieluhr und der Penaltybox inkl. Goalclock muss 30 Minuten vor Spielbeginn abgeschlossen sein. Für die Durchführung eines Spieltags der Internationale Liga bzw. Bundesliga wird ein großes Spielfeld nach IWRF-Regeln benötigt (Ausnahme Regionalliga). Bei Fragen steht der Spielleiter dem Ausrichter gern mit Rat und Tat zur Seite. 9.2 Abwicklung eines Spieltags 9.2.1 Schiedsrichter Die Organisation und Einteilung der Schiedsrichter zu den Spielen übernimmt der Ausschuss Schiedsrichterwesen. 9.2.2 Tischschiedsrichter Der Ausrichter ist für die Organisation und den Einsatz qualifizierter Tischschiedsrichter zuständig. Er übernimmt die Einteilung der Tischschiedsrichter bzgl. der Spiele. Der Ausrichter ist für die Besetzung der Goalclockanlage verantwortlich. Ist es einem Ausrichter nicht möglich die Goalclockanlage selbst zu besetzen, kann dies vom Fachbereich gegen eine Gebühr von 200€ übernommen werden. Regionalliga: Der Score Keeper kann auch zusätzlich die Aufgaben des Penalty Keepers übernehmen. 9.2.3 Finanzen Die Mannschaften haben vor Spielbeginn am Spieltag das Meldegeld bei dem jeweiligen Spielleiter zu zahlen. Dieser zahlt vor Ort dem Ausrichter die Summe der Entschädigungen für die Tischschiedsrichter aus. Überschüsse oder Defizite aus dem Spielbetrieb gehen zu Gunsten oder Lasten des Fachbereichs. 9.3 Sponsorenverpflichtung Jeder Ausrichter verpflichtet sich, Werbebanner und Präsentationsstände der Fachbereichsponsoren zuzulassen. 10. Bewerbung zur Ausrichtung eines Spieltags 10.1. Bewerbung um einen Spieltag Jede Mannschaft kann sich um die Ausrichtung eines Spieltages bewerben. Die Bewerbung erfolgt über das Sekretariat per Email an sekretariat@gerwr.de und spielbetrieb@gerwr.de mit der Angabe der Liga und des Datums. Der Ausschuss Spielbetrieb entscheidet über die Vergabe von Spieltagen. Die Bewerbung muss fristgerecht eingereicht werden.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 10.2 Zusage zur Ausrichtung eines Spieltags Nach der Zusage zur Ausrichtung eines Spieltags übermittelt der Bewerber innerhalb von 14 Tagen nach Zusage folgende Informationen an den Leiter des Ausschusses Spielbetrieb: • genauer Anfahrtsplan zur Sporthalle • eine Liste mit Übernachtungsmöglichkeiten • ob Catering angeboten wird • ob Haftmittelverbot besteht oder nicht 11. Gebührenkatalog Gebühren, Ordnungsgelder etc. sind an die zuständigen Wettkampfleitung zu entrichten. Startgelder • Internationale Liga Jedes Team zahlt 300€ Startgeld pro Spieltag. Der Ausrichter eines Spieltages zahlt 150€ Startgeld. • Bundesliga Jedes Team zahlt 250€ Startgeld pro Spieltag. Der Ausrichter eines Spieltages zahlt 100€ Startgeld. • Regionalliga Jedes Team zahlt 60€ pro eintägigen Spieltag bzw. 120€ pro zweitägigen Spieltag. Der Ausrichter zahlt kein Startgeld. Verstöße • Fehlender oder ungültiger Spielerpass Wenn ein Spieler an einem Spieltag keinen ordnungsgemäßen Spielerpass vorlegen kann, so stellt die Wettkampfleitung einen temporären Spielerpass für nur diesen Spieltag aus. Dafür wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro erhoben. • Nicht spielberechtigter Spieler Wenn eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler auf dem Spielbericht einträgt, wird das Spiel mit 1:0 als verloren gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro erhoben. • Nicht Antreten zu einem Spiel Tritt eine Mannschaft nicht zu einem Spiel an wird das Spiel mit 1:0 als verloren und mit 0 Punkte gewertet. Eine Geldstrafe von 50,00 Euro pro Spiel wird erhoben.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES • Nicht Antreten zu einem Spieltag Tritt eine Mannschaft nicht zu einen Spieltag an, werden folgende Geldstrafen erhoben. • Internationale Liga 500,00 Euro • Bundesliga 300,00 Euro • Regionalliga 200,00 Euro Hinweis: Eine Mannschaft die trotz einer nicht spielfähigen Linie anreist, kann sich Spieler ausleihen oder mit ihrer nicht legalen Linie starten um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Das Spiel wird zwar mit 1:0 als verloren gewertet, jedoch bekommt sie für ihre Anreise einen (1) Punkt und sie zahlt keine Geldstrafe. • Nichteinhalten der Mannschaftsmeldefrist Vereine, die ihre Mannschaften erst nach der Meldefrist melden, zahlen ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro. Mit jeder abgelaufenen Woche nach Meldeschluss erhöht sich diese Gebühr um 25 Euro. 6 Wochen nach Meldeschluss ist keine Meldung mehr möglich. • Schiedsrichter Regionalliga Nimmt ein von einer Mannschaft gemeldeter Schiedsrichter nicht am Spieltag teil, zahlt das zuständige Team eine Ausfallgebühr von 100,00 Euro. Fällt ein Schiedsrichter aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt kurzfristig aus, wird keine Ausfallgebühr erhoben. Betreffende Schiedsrichter ist angehalten der Ausschuss Schiedsrichterwesen und dem Team einen zu erwartenden Ausfall unverzüglich zu melden. Startgelder und Honorare Link http://www.gerwr.de/download/spielbetrieb/ • Proteste für Verstöße gegen die Gesamtausschreibung Die Einreichung eines solchen Protests bedarf dem Eingang einer Gebühr von 75,00 Euro Für einen Widerspruch gegen einen Protestentscheidung bedarf es dem Eingang einer Gebühr von 100,00 Euro 12. Mannschaftssperre Ausstehende Zahlungen von Mannschaften, die nicht bis zum nächsten Spieltag bei der zuständigen Wettkampfleitung eingegangen sind, sind bis auf weiteres gesperrt und nicht berechtigt an Spieltagen teil zu nehmen. 13. Proteste 13.1. Protest für administrative Fehler während eines Spieles Das Protestverfahren wird wie im aktuellen IWRF Regelwerk (unter Art. 43 veröffentlicht) angewandt. Ein Protestkomitee wird vor jedem Protest festgelegt. Es besteht aus dem Spielleiter, dem Head Official des Spieltages und einem erfahrenen Spieler.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 13.2. Proteste für Verstöße gegen die Gesamtausschreibung Ein Protest ist unverzüglich (entsprechend der Regelungen des DSB) nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich bei der zuständigen Wettkampfleitung zusammen mit einer Gebühr von 75,00 Euro einzulegen. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach Bekanntwerden eines Protestgrundes vorliegen. Wird der Grund erst nach dem Wettkampf bekannt, so ist der Protest unter Beifügung der Gebühr mit ausführlicher schriftlicher Begründung an den Fachbereichs-Vorsitzenden zu richten. Ein Protest ist ausgeschlossen, wenn nach dem Wettkampf mehr als 48 Stunden verflossen sind. Die Gebühr verbleibt dem Fachbereich, falls dem Protest nicht entsprochen wird. Bei Stattgabe des Protestes wird sie zurückgezahlt. Der Protest wird vom Spielleiter an Ort und Stelle in mündlicher Verhandlung entschieden, soweit die Besonderheit des Wettkampfes dies zulässt. Die Entscheidung soll mit Begründung in einem Protokoll festgehalten, von der Wettkampfleitung unterschrieben und dem Protesteinleger ausgehändigt werden. Bei Entscheidung des Protestes durch den Fachbereich gilt dies sinngemäß. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 2 Wochen seit ihrer Bekanntgabe beim Rechtsausschuss Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich mit Begründung unter gleichzeitiger Einzahlung einer Gebühr von 100,00 Euro eingelegt werden. Das Nähere regeln die Rechtsordnung und Schiedsgerichtsordnung des DRS. Das Rechtsmittel des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen eine hiervon abweichende Regelung treffen. 14. Haftung Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflicht- Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche aus den Sportunfallversicherungsverträgen der Landessportverbände des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt. 15. Anti-Doping Doping ist nach den Bestimmungen des DBS/DRS nicht erlaubt. Gültigkeit hat die Antidoping-Ordnung des DBS. Für die Durchführung von Dopingproben ist der Antidopingbeauftragte zuständig. Alle Teilnehmer haben aus diesem Grund eine Auflistung der eingenommenen Medikamente mit ärztlicher Indikation mitzuführen, um diese Liste bei Bedarf vorlegen zu können. Fehlt dieser Indikationsnachweis, so kann der Sportler bei einem positiven Ergebnis wegen Dopingvergehens bestraft werden.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 16. Fotorechte Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Ligabetrieb willigen alle Teilnehmer in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes e.V. ausdrücklich ein. 17. Laufzeit Die Gesamtausschreibung ist für Saison 2021 gültig. 18. Änderung der Gesamtausschreibung Der Vorstandes kann eigenständig die Gesamtausschreibung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes zur jeweils neuen Saison abzuändern, sofern keine grundsätzlichen Fragen des Rugby-Sports betroffen sind. Warum das sinnvoll ist. Glossar Warum Mindestanzahl von Spieler? Um den Ausfall von Teams bzw. Spieltagen auf Grund mangelnder Spielerdecke zu minimieren, sind die Teams verpflichtet mindestens 6 Spieler auf höchster und mittlerer Ebene, als auch 5 Spieler auf der unteren Ebene zu melden. Fallbeispiele 1. Beispiel Spieler 1 trainiert in Frankfurt. Sein Team meldet für die Bundesliga und Regionalliga. Er möchte in beiden Ligen für seine Mannschaft antreten. Dies ist möglich, der Verein meldet ihn in einer der beiden Ligen als Ergänzungsspieler. Eine Teilnahme auf höchster Ebene ist nicht mehr möglich da er bereits in 2 Ligen startet. 2. Beispiel Spieler 2 nimmt nicht überwiegend am Koblenzer Training teil. Er kann trotzdem weiter für Koblenz in der Liga spielen. Er gilt als Ergänzungsspieler.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES 3. Beispiel Spieler 3 trainiert überwiegend in Freiburg und Karlsruhe. Er kann sich entscheiden für welchen Verein er meldet, unabhängig von seinem Wohnsitz. Er gilt nicht als Ergänzungsspieler. 4. Beispiel Spieler 4 trainiert überwiegend in Mannheim. Er fragt ob er für Karlsruhe und Frankfurt in unterschiedlichen Ligen spielen kann. In diesem Fall gilt er für beide Mannschaften als Ergänzungsspieler, kann aber problemlos für beide Mannschaften in der Liga spielen. Regelung: Bundesliga und Regionalliga Der Ausschuss Spielbetrieb behält sich vor in Ausnahmefällen ausländischen Mannschaften die Teilnahme an der Bundesliga bzw. Regionalliga zu gestatten. Dies gilt, wenn in der jeweiligen Liga noch ein Bedarf an zusätzlichen Mannschaften zur adäquaten Durchführung des Spielsystems besteht. Für diese Mannschaften gelten ebenfalls die Regularien der Gesamtausschreibung. Zusatz Saisonabbruch Bei einem Saisonabbruch gilt ein Meistertitel nur als errungen, wenn alle Mannschaften der betreffenden Liga mind. die Hälfte der Saisonspiele absolviert haben und ein Team die höchste Prozentzahl im Verhältnis von erzielten Punkten zu maximal zu erzielenden Punkten hat. Beispiel: max. 12 Spiele in der Saison Spiele gewonnen verloren Punkte Prozentsatz Titel Warriors 12 10 2 22 (max. 24) 91,7% Cannibals 9 8 1 17 (max. 18) 94,4% Meister Auszug aus dem Protokoll der JHV 2018 Begründung: Anders als in anderen Sportarten ist es im Fachbereich Rugby üblich und erforderlich, auch kleinste und unbedeutende Änderungen der Gesamtausschreibung zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung zu stellen. Dies führte dazu, dass in der Vergangenheit unser aller Fokus eher aufs Kleinteilige gerichtet war, anstatt uns mit wichtigen grundsätzlichen Fragen zu beschäftigen oder einfach in Ruhe unseren Sport auszuüben. Grundsätzliche Fragen des Rugby-Sports sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Der Vorstand ist sich seiner Verantwortung bewusst und hat sich für entsprechende Änderungen in gewohnter Form zu verantworten. Um Änderungen nicht leichtfertig herbeizuführen, bedarf es einen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.
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