Gesamtausschreibung Fachbereich Rollstuhl-Rugby Saison 2021 - Deutschland - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.

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Gesamtausschreibung Fachbereich Rollstuhl-Rugby Saison 2021 - Deutschland - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
    MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES

Gesamtausschreibung

    Fachbereich
   Rollstuhl-Rugby

       Saison 2021

     Deutschland
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
                                                      MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES

                                                                           Inhaltsverzeichnis
1.     Allgemeines ............................................................................................................................................................................ 4
2.     Regularien ............................................................................................................................................................................... 4
   2.1        Ergänzungsspieler .......................................................................................................................................................... 5
   2.2        Teilnahme ausländischer Mannschaften am Ligabetrieb .............................................................................................. 5
   2.3        IWRF Regeln und Abweichungen ................................................................................................................................... 5
       2.3.1           Internationale Liga ............................................................................................................................................... 5
       2.3.2           Bundesliga ............................................................................................................................................................ 5
       2.3.3           Regionalliga .......................................................................................................................................................... 5
3.     Mannschaften ........................................................................................................................................................................ 6
   3.1        Startberechtigung einer Mannschaft ............................................................................................................................. 6
   3.2.       Meldung einer Mannschaft............................................................................................................................................ 6
       3.2.1           Internationale Liga ............................................................................................................................................... 6
       3.2.2           Bundesliga ............................................................................................................................................................ 6
       3.2.3           Regionalliga .......................................................................................................................................................... 6
4.     Spieler ..................................................................................................................................................................................... 6
   4.1        Startberechtigung eines Spielers.................................................................................................................................... 6
       4.1.1           Einsatz Nicht-Behinderter-Spieler ......................................................................................................................... 7
   4.2        Meldung eines Spielers .................................................................................................................................................. 7
       4.2.1           Sonderregelungen................................................................................................................................................. 7
5.     Wertungen .............................................................................................................................................................................. 7
6.     Tabelle .................................................................................................................................................................................... 8
7.     Spielleitung ............................................................................................................................................................................. 8
8.     Klassifizierung / Spielerpässe.................................................................................................................................................. 8
   8.1        Internationale Liga ......................................................................................................................................................... 9
       8.1.1           Klassifizierung ....................................................................................................................................................... 9
       8.1.2           Spielerpass ............................................................................................................................................................ 9
   8.2        Bundesliga / Regionalliga .............................................................................................................................................. 9
       8.2.1           Klassifizierung ....................................................................................................................................................... 9
       8.2.2           Spielerpass ............................................................................................................................................................ 9
9.     Organisation eines Spieltags .................................................................................................................................................. 9
   9.1        Technische Ausrüstung .................................................................................................................................................. 9
   9.2        Abwicklung eines Spieltags .......................................................................................................................................... 10
       9.2.1           Schiedsrichter ..................................................................................................................................................... 10
       9.2.2           Tischschiedsrichter ............................................................................................................................................. 10
       9.2.3           Finanzen.............................................................................................................................................................. 10
   9.3        Sponsorenverpflichtung ............................................................................................................................................... 10
10.       Bewerbung zur Ausrichtung eines Spieltags ..................................................................................................................... 10
   10.1. Bewerbung um einen Spieltag ..................................................................................................................................... 10
   10.2       Zusage zur Ausrichtung eines Spieltags ....................................................................................................................... 11
11.       Gebührenkatalog .............................................................................................................................................................. 11
12.       Mannschaftssperre ........................................................................................................................................................... 12
13.       Proteste ............................................................................................................................................................................. 12
   13.1. Protest für administrative Fehler während eines Spieles ............................................................................................. 12
   13.2. Proteste für Verstöße gegen die Gesamtausschreibung ............................................................................................. 13
14.       Haftung ............................................................................................................................................................................. 13
15.       Anti-Doping ....................................................................................................................................................................... 13
16.       Fotorechte......................................................................................................................................................................... 14
17.       Laufzeit ............................................................................................................................................................................. 14
18.       Änderung der Gesamtausschreibung ............................................................................................................................... 14
Glossar ............................................................................................................................................................................................ 14
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
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Vorwort

Der deutsche Rollstuhl-Rugby Sport richtet sein Angebot gleichermaßen an die
Breitensportbegeisterten  sowie den leistungswilligen Spitzensportlern und ermöglicht den
Nachwuchssportlern die Gegebenheiten sich entsprechend entwickeln zu können. Dies spiegelt
sich im flächendeckenden Angebot durch viele Vereine und in der Entwicklung einer
Leistungspyramide, mit einer nationalen und regionalen Gliederung eines hierarchisch
geordneten Ligasystems wider. Die Förderung von Nachwuchsmannschaften und von
Nachwuchsspielern sollte in den Vereinen und im Spielangebot des Fachbereiches oberste
Priorität genießen.

Die Professionalisierung des Sports und die Entwicklung zum Spitzensport ist im Behindertensport
angekommen. Der Fachbereich Rollstuhl-Rugby im DRS muss den Spagat leisten zwischen
Spitzensport und Rehabilitationssport. Solidarität ist von allen Bereichen gefordert, damit Rollstuhl-
Rugby sowohl Lebenshilfe für Frischbehinderte sowie gesteigerte Lebensqualität für
Breitensportler als auch die besonders talentierten und leistungsorientierten Spieler sein kann.

Als besondere Maßnahmen enthält die Gesamtausschreibung folgende Merkmale, die
längerfristig die Beteiligung möglichst vieler Spieler erleichtert:

   • Die Erweiterung des geregelten Wettkampfsports für Vereinsmannschaften auf Regional-
     Ligen als wichtige Basis für die Bundesligen.

   • Die Übergabe der Verantwortung für die Heranführung neuer Mannschaften an den
     Ausschuss Reha + Nachwuchs

   • Die Selbstklassifizierung der Spieler, um formal den Einstieg in den geregelten Sportbetrieb zu
     vereinfachen.

Die Vereine und die erfahrenen Spieler sollten sich, bei aller Wertschätzung des sportlichen
Wettkampfs, klar sein, dass die Nachwuchsarbeit im Rollstuhl-Rugby besonderer Anstrengungen
und Maßnahmen bedarf. Neben der Trainer-, Schiedsrichter- und Klassifiziererausbildung müssen
Helfer und Fachübungsleiter für den Rehabilitationssport qualifiziert werden, die in eigens
eingerichteten Breitensportangeboten neue Mitglieder fachkundig an das Rollstuhl-Rugby
heranführen. Im Sinne eines angemessenen und kontinuierlichen Lernens bildet der organisierte
Wettkampfsport, wie er in der Gesamtausschreibung geregelt ist, die Fortsetzung für die Workshops
und Turniere des Ausschuss Reha + Nachwuchs für neue und noch unerfahrene Spieler. Diese
Maßnahmen profitieren, wie einzelne Leistungssportler erfahren konnten, durch ihre aktive Mithilfe
als Referent und Spielmacher in Anfängermannschaften.

Der Vorstand
Fachbereich Rollstuhl-Rugby
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
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1.       Allgemeines
Der Fachbereich Rollstuhl-Rugby im DRS/DBS ist Veranstalter des Spielbetriebs und schreibt folgende
Wettbewerbe aus:

Grundlage aller Wettbewerbe und Spiele sind die gültigen Regeln des IWRF.

     •   Internationale Liga
         Spielsystem: Eingleisig
         Der Sieger am Saisonende der Liga erhält den Titel „Internationaler Deutscher Meister“

     •   Bundesliga
         Spielsystem: Zweigleisig mit abschließendem Final Four
         Die am Saisonende bestplatzierte Mannschaft erhält den Titel „Deutscher Meister“

     •   Regionalliga
         Spielsystem: Mehrgleisig

Notiz: Ein Auf- bzw. Abstieg findet derzeit keine Anwendung.

Durch seine Teilnahme an einem der ausgeschriebenen Wettbewerbe, unterwirft sich jeder
Teilnehmer den Bestimmungen der Sportordnung, sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung
des DRS, der Anti-Doping Ordnung des DBS, sowie bei nationalen Wettbewerben der Spiel- und
Klassifizierungsordnung des Fachbereichs Rollstuhl-Rugby.

Der Ausschuss Spielbetrieb bestimmt nach Eingang der Mannschaftsmeldungen den Spielmodus
sowie die regionale Aufteilung der Ligen und ordnet die gemeldeten Teams den Ligen zu.

Die Austragung der Spieltage aller Ligen findet in der Regel in Deutschland statt.

Bei Unklarheiten und im Zweifelsfall entscheidet der Spielleiter des Ausschusses Spielbetrieb über die
durchzuführenden Maßnahmen bzw. die Auslegung der Regularien im Sinne der
Gesamtausschreibung und im Einvernehmen mit den geltenden Bestimmungen des DRS/DBS sowie
des Fachbereichs Rollstuhl Rugby.

2.       Regularien
Allgemein
     •   Jeder Spieler darf in maximal 2 unterschiedlichen Ligen antreten (nicht in allen 3 Ligen).
     •   Jedes Team kann bis zu 2 Spieler aus einer anderen Liga als Ergänzungsspieler melden.
     •   Mindestmeldung von 6 Spielern in der internationalen Liga bzw. Bundesliga
     •   Mindestmeldung von 5 Spielern in der Regionalliga

Sonderregelung:
Mannschaften können nicht mit den komplett gleichen Spielern sowohl in der Bundesliga als auch
in der Regionalliga melden. Sie können jedoch bis zu 2 Spieler als Ergänzungsspieler melden. Diese
können auch aus dem gleichen Verein sein. (siehe Fallbeispiele)
Ein Verein kann auch mit 2 Mannschaften in der gleichen Liga melden. In diesem Fall müssen die
Teams aus komplett unterschiedlichen Spielern bestehen.
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        Übersicht
                       Ligen                      Ergänzungsspieler              mind. Anzahl Spieler
              Internationale Liga              keine extra Regularien                 6 Spieler
                     Bundesliga               max. 2 Ergänzungsspieler                6 Spieler
                  Regionalliga                max. 2 Ergänzungsspieler                5 Spieler

                  Warum Mindestanzahl von Spielern?

2.1     Ergänzungsspieler

        Ergänzungsspieler sind Spieler, die nicht überwiegend am Trainingsbetrieb eines Vereins
        teilnehmen. Dies ist aus Sicht des Spielers zu betrachten, da ein Verein nicht erkennen kann
        ob der jeweilige Spieler an dessen Trainingsbetrieb überwiegend teil nimmt.

                     Fallbeispiele

2.2     Teilnahme ausländischer Mannschaften am Ligabetrieb

        Der Fachbereich ermöglicht ausländischen Teams am Ligaspielbetrieb in Deutschland teil zu
        nehmen. Die Internationale Liga dient dazu sowohl deutschen Mannschaften als auch
        ausländischen Teams einen gemeinsamen Wettkampf zu ermöglichen.

                     Regelung: Bundesliga und Regionalliga

2.3     IWRF Regeln und Abweichungen

        Grundlage aller Wettbewerbe und Spiele sind die gültigen Regeln der IWRF.

2.3.1   Internationale Liga

        IWRF-Rules ohne Ergänzungen

2.3.2   Bundesliga

        Die Summe der Punkte der Spieler einer Mannschaft auf dem Spielfeld beträgt
        in der Bundesliga maximal 7,0 Punkte.

2.3.3   Regionalliga

        Die Summe der Punkte der Spieler einer Mannschaft auf dem Spielfeld beträgt
        in der Bundesliga maximal 7,0 Punkte.

        Modus:

          •      Spielzeit 4 × 6 Minuten
          •      3 Time Outs
          •      Es muss nicht zwingend ein großes Spielfeld vorhanden sein.
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3.      Mannschaften

3.1     Startberechtigung einer Mannschaft

        Spielberechtigt sind Vereinsmannschaften, mit einer Mitgliedschaft im DRS/DBS.
        Die gilt auch für ausländische Mannschaften.

3.2.    Meldung einer Mannschaft

        Mannschaften müssen ihre Meldung samt ihrer Mindestspieleranzahl bis zum Tag des
        Meldeschlusses eingereicht haben.

        Jedes Team kann bis zu 2 Spieler aus einer anderen Liga als Ergänzungsspieler melden.

3.2.1   Internationale Liga

        Teammeldung mit mind. 6 Spielern ohne extra Regularien

3.2.2   Bundesliga

        Teammeldung mit mind. 6 Spielern, mit Deklarierung evtl. Ergänzungsspielern.

        Von einer Schiedsrichtermeldung in der Internationale Liga und Bundesliga wird abgesehen.
        Der Ausschuss Schiedsrichterwesen regelt dies in eigener Sache und lädt die Schiedsrichter
        zu den jeweiligen Spieltagen ein.

3.2.3   Regionalliga

        Teammeldung mit mind. 5 Spielern, mit Deklarierung evtl. Ergänzungsspielern.

        Jeder Mannschaft muss mit Abgabe der Meldung für die Regionalliga, einen einsetzbaren
        Schiedsrichter melden, bei Nichtbenennung erlischt das Startrecht.

4.      Spieler

4.1     Startberechtigung eines Spielers

        Jeder Spieler (auch ausländisch) benötigt:

           •   Eine DRS Lizenz mit aktuellem Beiblatt
           •   Einen nationalen oder internationalen Spielerpass
           •   Die Vereinszugehörigkeit zum jeweiligen Verein
           •   zusätzlich benötigen ausländische Spieler die Freigabe ihres nationalen Verbandes
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        Startet ein Spieler zum ersten Mal im Rugby-Spielbetrieb, sind folgende Dokumente nötig:

           •   Die Vereinszugehörigkeit zum jeweiligen Verein
           •   Klassifizierungsvorschlag des Vereins
           •   Passfoto

        Startet ein Spieler für zwei verschiedene Vereine, muss er entweder Mitglied beider Vereine
        sein oder eine Freigabe seines Vereins für den zweiten Verein vorlegen.

        Bei einem Vereinswechsel eines Spielers muss eine neue DRS Lizenz und ein neuer
        Spielerpass beantragt werden.

        Link zu den Dokumenten http://www.gerwr.de/download/spielbetrieb/

4.1.1   Einsatz Nicht-Behinderter-Spieler

        Ausschließlich in der Regionalliga ist es gestattet Nicht-Behinderte-Spieler einzusetzen,
        wenn beide Mannschaften einen Nicht-Behinderten-Spieler auf dem Scoresheet
        eingetragen haben oder die gegnerische Mannschaft dem Einsatz zugestimmt hat.
        Erwachsene Männer spielen mit einer Klassifizierung von 4,0 Punkten, erwachsene
        Frauen mit einer Klassifizierung von 3,5 Punkten.
        Bei Kindern/Jugendlichen einigen sich die betreffenden Teams einvernehmlich über die
        Spielstärke bzw. die zu vergebene Punktezahl des Spielers.

4.2     Meldung eines Spielers

        Nachmeldungen von Spielern sind nach Ablauf der Meldefrist möglich.
        Während der Saison sind keine Spielerwechsel möglich.

4.2.1   Sonderregelungen

        Startet ein Spieler für den Verein in dem er überwiegend trainiert und der Verein in zwei
        Ligen meldet, so kann der Spieler für seinen Verein in beiden Ligen spielen, gilt aber in einer
        der beiden Mannschaften als Ergänzungsspieler.

        Wechselt ein Spieler während der Saison seinen Wohnsitz, so dass er bei einem anderen
        Verein überwiegend trainiert, kann er für diesen Verein unter Berücksichtigung der
        allgemeinen Regeln nachgemeldet werden. Er gilt für den neuen Verein nicht als
        Ergänzungsspieler.

5.      Wertungen
        Spiele werden wie folgt gewertet:

           •   2 Punkte je Sieg (incl. Spielantritt)
           •   1 Punkt je Spielantritt
           •   0 Punkte bei Nichtantreten zum Spiel

        Notiz: Wird die max. Gesamtpunktzahl auf dem Spielfeld überschritten,
               wird das Spiel mit 1:0 als verloren gewertet.
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6.       Tabelle

         Rangfolge der Mannschaften wird in der Tabelle wie folgt gewichtet:

            1. Größte Punktzahl
            2. Meiste Siege
            3. Meiste Siege im direkten Vergleich
            4. Größtes Torverhältnis im direkten Vergleich
            5. Größtes Torverhältnis

         Zusatz: Illegal gewertete Spiele, werden im direkten Vergleich höher gewertet.

        Zusatz Saisonabbruch

7.       Spielleitung
         Der Spielleiter ist der Ansprechpartner für die Vereine.
         Er berät und hilft bei der Durchführung von Spieltagen und regelt die finanzielle Abwicklung.

         Zu seinen Aufgaben gehören:

            •   Terminliche Organisation der Spieltage
            •   Erstellung der Spielpläne zu Saisonbeginn
            •   Finanzielle Abwicklung der Spieltage (Schiedsrichter, Meldegebühren, etc.)
            •   Registrierung der Mannschaften bzw. Spielern und deren Spielberechtigungen
            •   Zeitnahe Veröffentlichung von Ergebnissen und Tabellen

         Diese Aufgaben können auch vom Spielleiter delegiert werden.
         Bei Missbrauch gegen die Gesamtausschreibung bzw. der Durchführung am Spieltag, darf
         der Spielleiter einzelne Spieler oder ganze Mannschaften ausschließen.

         Dies wird im Scoresheet dokumentiert und von beiden Teamrepräsentanten
         unterschreiben.
         Sheets Link http://www.gerwr.de/download/spielbetrieb/

         Tabellarisch werden diese Spiele im Zweifelsfall als illegales Spiel mit 1:0 gewertet.

8.       Klassifizierung / Spielerpässe
         Allgemein:

         Der Frauenbonus von 0,5 Punkten wird in allen deutschen Ligen angewandt.
         Der Bonus wird direkt auf dem Spielerpass ausgewiesen.

         Fragen zur Klassifizierung gehen an den Ausschuss Klassifizierung.
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8.1     Internationale Liga

8.1.1   Klassifizierung

        In der Internationalen Liga wird mit der internationale Klassifizierung gespielt.
        Wenn ein Spieler keine internationale Klassifizierung besitzt hat er eine an die internationale
        Klassifizierung angepasste Punktierung beim Ausschuss Klassifizierung zu beantragen und am
        Spieltag vorzulegen.

8.1.2   Spielerpass

        Alle Spieler erhalten einen Spielerpass, der sich farblich vom nationalen Spielerpass
        unterscheidet. Der Pass ist nur in der Internationale Liga gültig.

8.2     Bundesliga / Regionalliga

8.2.1   Klassifizierung

        In der Bundesliga wird mit der nationalen Klassifizierung gespielt.
        Wenn ein Spieler keine nationale Klassifizierung besitzt hat er eine Klassifizierung beim
        Ausschuss Klassifizierung zu beantragen und am Spieltag vorzulegen

8.2.2   Spielerpass

        Spielerpässe werden beim Ausschuss Klassifizierung beantragt und von ihr ausgestellt.
        Am Spieltag haben alle Spieler einen Spielerpass vorzulegen.

9.      Organisation eines Spieltags

9.1     Technische Ausrüstung

        Zur technischen Ausrüstung gehört die Bereitstellung von

            •   Spieluhr mit Spielstandsanzeige
            •   40 sec. Goalclock (nicht Regionalliga)
                Wenn ein Ausrichter keine Goalclockanlage besitzt, kann diese beim zuständigen
                Spielleiter ausgeliehen werden.
           •    zwei Spielbälle
           •    Richtungspfeil (auch Hütchen möglich)
           •    Auszeituhr
           •    Spielberichtsbögen (Scoresheet, Penaltysheet)
           •    4 Pylonen zur Torlinienabgrenzung
           •    5 cm breites Klebeband (Für Spielfeldmarkierung und Kabelfixierung)
           •    ausreichend kostenloses Wasser für teilnehmende Mannschaften und Schiedsrichter
           •    Sanitäter am Spielort
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        Wichtig:

        Die Präparation des Spielfeldes und der Aufbau des Anschreibetischs inkl. Spieluhr und der
        Penaltybox inkl. Goalclock muss 30 Minuten vor Spielbeginn abgeschlossen sein.

        Für die Durchführung eines Spieltags der Internationale Liga bzw. Bundesliga wird ein großes
        Spielfeld nach IWRF-Regeln benötigt (Ausnahme Regionalliga).

        Bei Fragen steht der Spielleiter dem Ausrichter gern mit Rat und Tat zur Seite.

9.2     Abwicklung eines Spieltags

9.2.1   Schiedsrichter

        Die Organisation und Einteilung der Schiedsrichter zu den Spielen übernimmt der Ausschuss
        Schiedsrichterwesen.

9.2.2   Tischschiedsrichter

        Der Ausrichter ist für die Organisation und den Einsatz qualifizierter Tischschiedsrichter
        zuständig.
        Er übernimmt die Einteilung der Tischschiedsrichter bzgl. der Spiele.

        Der Ausrichter ist für die Besetzung der Goalclockanlage verantwortlich. Ist es einem
        Ausrichter nicht möglich die Goalclockanlage selbst zu besetzen, kann dies vom
        Fachbereich gegen eine Gebühr von 200€ übernommen werden.

        Regionalliga:
        Der Score Keeper kann auch zusätzlich die Aufgaben des Penalty Keepers übernehmen.

9.2.3   Finanzen

        Die Mannschaften haben vor Spielbeginn am Spieltag das Meldegeld bei dem jeweiligen
        Spielleiter zu zahlen. Dieser zahlt vor Ort dem Ausrichter die Summe der Entschädigungen für
        die Tischschiedsrichter aus.
        Überschüsse oder Defizite aus dem Spielbetrieb gehen zu Gunsten oder Lasten des
        Fachbereichs.

9.3     Sponsorenverpflichtung

        Jeder Ausrichter verpflichtet sich, Werbebanner und Präsentationsstände der
        Fachbereichsponsoren zuzulassen.

10.     Bewerbung zur Ausrichtung eines Spieltags
10.1.   Bewerbung um einen Spieltag

        Jede Mannschaft kann sich um die Ausrichtung eines Spieltages bewerben. Die Bewerbung
        erfolgt über das Sekretariat per Email an sekretariat@gerwr.de und spielbetrieb@gerwr.de
        mit der Angabe der Liga und des Datums. Der Ausschuss Spielbetrieb entscheidet über die
        Vergabe von Spieltagen. Die Bewerbung muss fristgerecht eingereicht werden.
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10.2   Zusage zur Ausrichtung eines Spieltags

       Nach der Zusage zur Ausrichtung eines Spieltags übermittelt der Bewerber innerhalb von 14
       Tagen nach Zusage folgende Informationen an den Leiter des Ausschusses Spielbetrieb:

           •   genauer Anfahrtsplan zur Sporthalle
           •   eine Liste mit Übernachtungsmöglichkeiten
           •   ob Catering angeboten wird
           •   ob Haftmittelverbot besteht oder nicht

11.    Gebührenkatalog
       Gebühren, Ordnungsgelder etc. sind an die zuständigen Wettkampfleitung zu entrichten.

       Startgelder

          •    Internationale Liga

               Jedes Team zahlt 300€ Startgeld pro Spieltag.
               Der Ausrichter eines Spieltages zahlt 150€ Startgeld.

          •    Bundesliga

               Jedes Team zahlt 250€ Startgeld pro Spieltag.
               Der Ausrichter eines Spieltages zahlt 100€ Startgeld.

          •    Regionalliga

               Jedes Team zahlt 60€ pro eintägigen Spieltag bzw. 120€ pro zweitägigen Spieltag.
               Der Ausrichter zahlt kein Startgeld.

       Verstöße

       •         Fehlender oder ungültiger Spielerpass
       Wenn ein Spieler an einem Spieltag keinen ordnungsgemäßen Spielerpass vorlegen kann,
       so stellt die Wettkampfleitung einen temporären Spielerpass für nur diesen Spieltag aus.
       Dafür wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

       •      Nicht spielberechtigter Spieler
       Wenn eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler auf dem Spielbericht einträgt,
       wird das Spiel mit 1:0 als verloren gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro
       erhoben.

       •        Nicht Antreten zu einem Spiel
       Tritt eine Mannschaft nicht zu einem Spiel an wird das Spiel mit 1:0 als verloren und mit 0
       Punkte gewertet. Eine Geldstrafe von 50,00 Euro pro Spiel wird erhoben.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
                            MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES

        •        Nicht Antreten zu einem Spieltag
        Tritt eine Mannschaft nicht zu einen Spieltag an, werden folgende Geldstrafen erhoben.

            •   Internationale Liga    500,00 Euro
            •   Bundesliga             300,00 Euro
            •   Regionalliga           200,00 Euro

        Hinweis:
        Eine Mannschaft die trotz einer nicht spielfähigen Linie anreist, kann sich Spieler ausleihen
        oder mit ihrer nicht legalen Linie starten um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Das Spiel
        wird zwar mit 1:0 als verloren gewertet, jedoch bekommt sie für ihre Anreise einen (1) Punkt
        und sie zahlt keine Geldstrafe.

         •      Nichteinhalten der Mannschaftsmeldefrist
         Vereine, die ihre Mannschaften erst nach der Meldefrist melden, zahlen ein Ordnungsgeld
        in Höhe von 100 Euro. Mit jeder abgelaufenen Woche nach Meldeschluss erhöht sich diese
        Gebühr um 25 Euro. 6 Wochen nach Meldeschluss ist keine Meldung mehr möglich.

        •        Schiedsrichter Regionalliga
        Nimmt ein von einer Mannschaft gemeldeter Schiedsrichter nicht am Spieltag teil, zahlt das
        zuständige Team eine Ausfallgebühr von 100,00 Euro.
        Fällt ein Schiedsrichter aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt kurzfristig aus, wird
        keine Ausfallgebühr erhoben. Betreffende Schiedsrichter ist angehalten der Ausschuss
        Schiedsrichterwesen und dem Team einen zu erwartenden Ausfall unverzüglich zu melden.

        Startgelder und Honorare Link http://www.gerwr.de/download/spielbetrieb/

        •       Proteste für Verstöße gegen die Gesamtausschreibung
        Die Einreichung eines solchen Protests bedarf dem Eingang einer Gebühr von 75,00 Euro
        Für einen Widerspruch gegen einen Protestentscheidung bedarf es dem Eingang einer
        Gebühr von 100,00 Euro

12.     Mannschaftssperre
        Ausstehende Zahlungen von Mannschaften, die nicht bis zum nächsten Spieltag bei der
        zuständigen Wettkampfleitung eingegangen sind, sind bis auf weiteres gesperrt und nicht
        berechtigt an Spieltagen teil zu nehmen.

13.     Proteste

13.1.   Protest für administrative Fehler während eines Spieles

        Das Protestverfahren wird wie im aktuellen IWRF Regelwerk (unter Art. 43 veröffentlicht)
        angewandt. Ein Protestkomitee wird vor jedem Protest festgelegt. Es besteht aus dem
        Spielleiter, dem Head Official des Spieltages und einem erfahrenen Spieler.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
                            MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES

13.2.   Proteste für Verstöße gegen die Gesamtausschreibung

        Ein Protest ist unverzüglich (entsprechend der Regelungen des DSB) nach Bekanntwerden
        des Grundes schriftlich bei der zuständigen Wettkampfleitung zusammen mit einer Gebühr
        von 75,00 Euro einzulegen. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach Bekanntwerden
        eines Protestgrundes vorliegen.

        Wird der Grund erst nach dem Wettkampf bekannt, so ist der Protest unter Beifügung der
        Gebühr mit ausführlicher schriftlicher Begründung an den Fachbereichs-Vorsitzenden zu
        richten. Ein Protest ist ausgeschlossen, wenn nach dem Wettkampf mehr als 48 Stunden
        verflossen sind.

        Die Gebühr verbleibt dem Fachbereich, falls dem Protest nicht entsprochen wird. Bei
        Stattgabe des Protestes wird sie zurückgezahlt.

        Der Protest wird vom Spielleiter an Ort und Stelle in mündlicher Verhandlung entschieden,
        soweit die Besonderheit des Wettkampfes dies zulässt. Die Entscheidung soll mit Begründung
        in einem Protokoll festgehalten, von der Wettkampfleitung unterschrieben und dem
        Protesteinleger ausgehändigt werden. Bei Entscheidung des Protestes durch den
        Fachbereich gilt dies sinngemäß.

        Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 2 Wochen seit ihrer Bekanntgabe beim
        Rechtsausschuss Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich mit
        Begründung unter gleichzeitiger Einzahlung einer Gebühr von 100,00 Euro eingelegt
        werden. Das Nähere regeln die Rechtsordnung und Schiedsgerichtsordnung des DRS.

        Das Rechtsmittel des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende des
        Rechtsausschusses kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen eine hiervon
        abweichende Regelung treffen.

14.     Haftung
        Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des
        zur Verfügung stehenden Haftpflicht- Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber
        hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche aus den
        Sportunfallversicherungsverträgen der Landessportverbände des DBS werden von dieser
        Haftungsbegrenzung nicht berührt.

15.     Anti-Doping
        Doping ist nach den Bestimmungen des DBS/DRS nicht erlaubt. Gültigkeit hat die
        Antidoping-Ordnung des DBS. Für die Durchführung von Dopingproben ist der
        Antidopingbeauftragte zuständig.

        Alle Teilnehmer haben aus diesem Grund eine Auflistung der eingenommenen
        Medikamente mit ärztlicher Indikation mitzuführen, um diese Liste bei Bedarf vorlegen zu
        können. Fehlt dieser Indikationsnachweis, so kann der Sportler bei einem positiven Ergebnis
        wegen Dopingvergehens bestraft werden.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
                              MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES

16.   Fotorechte
      Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Ligabetrieb willigen alle Teilnehmer in die
      Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in
      Medien und Präsentationen des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes e.V. ausdrücklich ein.

17.   Laufzeit
      Die Gesamtausschreibung ist für Saison 2021 gültig.

18.   Änderung der Gesamtausschreibung
      Der Vorstandes kann eigenständig die Gesamtausschreibung durch
      Mehrheitsbeschluss des Vorstandes zur jeweils neuen Saison abzuändern, sofern keine
      grundsätzlichen Fragen des Rugby-Sports betroffen sind.

             Warum das sinnvoll ist.

Glossar

             Warum Mindestanzahl von Spieler?

      Um den Ausfall von Teams bzw. Spieltagen auf Grund mangelnder Spielerdecke zu
      minimieren, sind die Teams verpflichtet mindestens 6 Spieler auf höchster und mittlerer
      Ebene, als auch 5 Spieler auf der unteren Ebene zu melden.

             Fallbeispiele

      1. Beispiel
      Spieler 1 trainiert in Frankfurt. Sein Team meldet für die Bundesliga und Regionalliga. Er
      möchte in beiden Ligen für seine Mannschaft antreten.
      Dies ist möglich, der Verein meldet ihn in einer der beiden Ligen als Ergänzungsspieler. Eine
      Teilnahme auf höchster Ebene ist nicht mehr möglich da er bereits in 2 Ligen startet.

      2. Beispiel
      Spieler 2 nimmt nicht überwiegend am Koblenzer Training teil. Er kann trotzdem weiter für
      Koblenz in der Liga spielen.
      Er gilt als Ergänzungsspieler.
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
                      MITGLIED DES DEUTSCHEN BEHINDERTEN – SPORTVERBANDES

3. Beispiel
Spieler 3 trainiert überwiegend in Freiburg und Karlsruhe. Er kann sich entscheiden für
welchen Verein er meldet, unabhängig von seinem Wohnsitz.
Er gilt nicht als Ergänzungsspieler.

4. Beispiel
Spieler 4 trainiert überwiegend in Mannheim. Er fragt ob er für Karlsruhe und Frankfurt in
unterschiedlichen Ligen spielen kann. In diesem Fall gilt er für beide Mannschaften als
Ergänzungsspieler, kann aber problemlos für beide Mannschaften in der Liga spielen.

        Regelung: Bundesliga und Regionalliga

Der Ausschuss Spielbetrieb behält sich vor in Ausnahmefällen ausländischen Mannschaften
die Teilnahme an der Bundesliga bzw. Regionalliga zu gestatten. Dies gilt, wenn in der
jeweiligen Liga noch ein Bedarf an zusätzlichen Mannschaften zur adäquaten Durchführung
des Spielsystems besteht. Für diese Mannschaften gelten ebenfalls die Regularien der
Gesamtausschreibung.

        Zusatz Saisonabbruch

Bei einem Saisonabbruch gilt ein Meistertitel nur als errungen, wenn alle Mannschaften der
betreffenden Liga mind. die Hälfte der Saisonspiele absolviert haben und ein Team die
höchste Prozentzahl im Verhältnis von erzielten Punkten zu maximal zu erzielenden Punkten
hat.

Beispiel: max. 12 Spiele in der Saison

                Spiele     gewonnen         verloren        Punkte          Prozentsatz    Titel
    Warriors     12             10              2        22 (max. 24)         91,7%
 Cannibals        9             8               1        17 (max. 18)         94,4%       Meister

        Auszug aus dem Protokoll der JHV 2018

Begründung:
Anders als in anderen Sportarten ist es im Fachbereich Rugby üblich und erforderlich, auch
kleinste und unbedeutende Änderungen der Gesamtausschreibung zur Diskussion und
schließlich zur Abstimmung zu stellen. Dies führte dazu, dass in der Vergangenheit unser aller
Fokus eher aufs Kleinteilige gerichtet war, anstatt uns mit wichtigen grundsätzlichen Fragen
zu beschäftigen oder einfach in Ruhe unseren Sport auszuüben. Grundsätzliche Fragen des
Rugby-Sports sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Der Vorstand ist sich
seiner Verantwortung bewusst und hat sich für entsprechende Änderungen in gewohnter
Form zu verantworten. Um Änderungen nicht leichtfertig herbeizuführen, bedarf es einen
Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.
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