Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der Handball-Bundesliga

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Richtlinien zur Erteilung
des Jugendzertifikats der
  Handball-Bundesliga
Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der
                                     Handball-Bundesliga

Präambel - Die Ziele und das Modell

Die vorliegende Richtlinie regelt die Vergabe des Jugendzertifikats an Vereine der Handball-
        Bundesliga oder der 2. Handball-Bundesliga.

Ziel des Jugendzertifikats ist die qualitative Fort- und Weiterentwicklung der Jugendarbeit der
        Bundesligisten und damit letztlich die Entwicklung von deutschen Topspielern. Jugendarbeit
        ist dabei die Basis für die Entwicklung von deutschen Topspielern. Alle anderen Maßnahmen
        können Jugendarbeit nur ergänzen. Außerdem sind die Vereine der Handball-Bundesligen
        Vorzeigeunternehmen im Handballsport und müssen als diese auch Jugendförderung
        betreiben. Eine Verpflichtung zur Jugendförderung besteht insbesondere gegenüber der
        Öffentlichkeit sowie aufgrund § 11 des Grundlagenvertrags mit dem DHB.

Nur die Bundesligisten können in Zukunft u.a. aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen (rückläufiges
        ehrenamtliches Engagement, Konkurrenz zu anderen Freizeitangeboten) die Ausbildung der
        Handballelite durchführen.

Die Bedeutung von Jugendarbeit zur Entwicklung des Handballsports und insbesondere von
        Topspielern in Deutschland belegen die Vereine der Handball-Bundesligen mit der hier
        vorliegenden Selbstverpflichtung zur Jugendförderung und der Bereitschaft finanzielle Mittel
        hierfür einzusetzen.

Wie ein Zertifikat für Industrie- oder Dienstleistungsbranchen ist das Jugendzertifikat ein Zeichen für
        hervorragende Qualität.

Vereine, die das Zertifikat nicht erhalten, fördern die Jugendarbeit, durch Zahlung eines Beitrags, der
        zur Förderung der Jugendarbeit im Handball im Allgemeinen eingesetzt wird. Dieser Beitrag
        wird nicht zur Förderung der Jugendarbeit einzelner Vereine der Handball-Bundesligen
        benutzt. Eine Umverteilung der Gelder ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Über die
        Verwendung der Gelder ist vor den Vereinen umfangreich Rechenschaft abzulegen.
Grundvoraussetzung für die Vergabe des Jugendzertifikats ist die Erfüllung messbarer Kriterien. Die
        Entwicklung von Topspielen erfordert optimale Bedingungen. Zur Zielerreichung sind daher
        hohe Kriterien erforderlich. Kurzfristig werden daher nur einige Vereine der Bundesligen das
        Zertifikat erhalten können. Langfristig sollen alle Vereine das Zertifikat erreichen, womit diese
        Richtlinie ihre Bedeutung verliert, die Ziele jedoch erreicht sind.

Die Entscheidung über die Vergabe des Zertifikats erfolgt durch einen unabhängigen
        Zertifizierungsausschuss.

Die nachfolgenden Regelungen dieser Richtlinie betreffen das Antrags- und Prüfungsverfahren, die
        Inhalte, die Entscheidungskriterien und die Konsequenzen im Ergebnis der Prüfung sowie den
        Rechtsweg. Die allgemeingültige und einheitliche Anwendung der Regelungen soll die
        Voraussetzung dafür schaffen, dass innerhalb der Handball-Bundesliga alle Mitglieder nach
        einheitlichen Regularien beurteilt werden, Tatsachen und Unterlagen nach einheitlichen
        Maßstäben ausgewertet werden, ein faires Zertifizierungsverfahren gesichert wird, eine
        positive öffentliche Wahrnehmung unterstützt und erreicht wird.

§ 1 Verwendung des Zertifikats

Der Erhalt des Zertifikats führt dazu, den offiziellen Titel „Jugendzertifikat der Handball-Bundesliga“ in
        Wort und Bild verwenden zu dürfen. Es ist als Kennzeichen und Würdigung                     einer
        hervorragenden und vorbildlichen Jugendarbeit eines Clubs der Handball-Bundesliga oder der
        2. Handball-Bundesliga zu verstehen und kann entsprechend öffentlichkeitswirksam genutzt
        werden.

§ 2 Inhaltliche Anforderungen an das Jugendzertifikat

Zur Erlangung des Zertifikats müssen verschiedene Kriterien aus den Bereichen Mannschaften,
        Mitarbeiter, Training & Betreuung, Veranstaltungen und Ausbildungskonzept erfüllt werden.
        Die Kriterien sind von Experten (u.a. den Nationaltrainern) entwickelt worden und stellen die
        Anforderungen für eine optimale, jedoch nicht maximale, Förderung dar. Dabei wird lediglich
        der männliche Bereich betrachtet. Nur eine positive Ausgestaltung sämtlicher Kriterien führt
zur Zertifikatsvergabe. In einer Anlaufzeit von 2 Jahren nach Beschluss dieser Richtlinie sind
       einzelne Kriterien erleichtert. Die zu erfüllenden Kriterien sind in Anhang I aufgeführt.

§ 3 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt für die Erteilung des Jugendzertifikats sind die Vereine und Spielgemeinschaften
       nach § 4 Abs. 1 DHB SpO (nachfolgend als Verein bezeichnet), die selbst oder deren
       wirtschaftlicher Träger die Lizenz für die Teilnahme an einer Lizenzliga (Handball-Bundesliga
       und 2. Bundesliga) erhalten haben.

Diese Vereine können zur Umsetzung des Jugendzertifikats auch Jugendspielgemeinschaften nach §
       4 Abs. 1 SpO DHB mit Vereinen gründen, die nicht einer Lizenzliga angehören. Die
       Jugendspielgemeinschaft ist dann mit sämtlichen Mannschaften im Bereich männliche
       Jugend zu bilden.

§ 4 Antragstellung

Der Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats ist bei der Handball-Bundesliga GmbH jeweils jährlich
       neu für die am 01.07. eines Antragsjahres beginnende Spielsaison zu stellen. Die
       Antragstellung auf einem von der Handball-Bundesliga GmbH zur Verfügung gestellten
       Antragsvordruck, und das Einreichen der ordnungsgemäß und vollständigen ausgefüllten
       Unterlagen, die die Erfüllung der Kriterien zur Zertifikatsvergabe erläutern, haben bis zum
       30.09. (Ausschlussfrist) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres
       begonnene Saison zu erfolgen. Im Jahr 2007 gilt der 31.10.2007 als Ausschlussfrist.
       In Anhang II sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt.

Eine verspätete bzw. nicht erfolgte Einreichung des Antrages und der vollständigen im Anhang II
       genannten Unterlagen führt zum Verlust des Anspruchs auf die Teilnahme am
       Zertifizierungsverfahren mit den sich aus § 6 ergebenden Folgen der Nichterlangung des
       Jugendzertifikats. Änderungen oder Hinweise, die nach dem Stichtag 31.10.2007 bzw. 30.9.
       eines Antragsjahres auftreten bzw. benannt werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Antragsteller hat lediglich aufgrund eines ebenfalls bis spätestens zum 30.9. (im Jahr 2007 gilt
       der 31.10.) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres begonnene
       Saison bei der Handball-Bundesliga GmbH zu stellenden Antrags die Möglichkeit die Erfüllung
       der Voraussetzungen der Spielklassen nach § 2 i.V.M. Anhang I Ziffer 1.1.1 nachzuweisen.
       Der Nachweis hat bis spätestens zum 30.11. desselben Kalenderjahres eingehend bei der
       Handball-Bundesliga GmbH zu erfolgen.

§ 5 Mittelverwendung

1      Projekte der Jugendförderung
       Nach Abzug der Kosten für das Zertifizierungsverfahren werden die Zahlungen der nicht-
       zertifizierten Vereine für Projekte der Jugendförderung eingesetzt. Solche Projekte können
       z.B. Schulaktionen, internationale Jugendveranstaltungen, Jugendtrainerfortbildungen sein,
       die auch im Rahmen des Grundlagenvertrages mit dem DHB gefordert sind.

2      Projektauswahl
       Anträge zur Unterstützung bzw. Durchführung solcher Projekte können von Jedermann
       gestellt werden. Über die Vergabe, Verwaltung und Kontrolle von Projektgeldern entscheidet
       der Vorstand der Handball-Bundesliga e.V.
       Werden Projekte angestrebt, bei denen Vereine der Handball-Bundesliga gefördert werden,
       muss es sich um Projekte handeln, die nicht nur einem Verein oder einer Gruppe von Vereinen
       der Handball-Bundesliga angeboten werden, sondern allen Vereinen zur Verfügung stehen.
       Eine Umverteilung der Gelder ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.

3      Überwachung und Rechenschaft
       Der Vorstand der Handball-Bundesliga e.V. überwacht die unterstützten Projekte und legt
       jährlich zur Ligaversammlung eine detaillierte Liste der dieser und deren Finanzierung vor.
       Außerdem werden die Kosten des Zertifizierungsverfahrens offen gelegt.
§ 6 Mittelbeschaffung

Bei Nichterlangung des Jugendzertifikats ist ein Verein verpflichtet in der Saison 2007/08 0,5%, in der
        Saison 2008/09 0,75% und ab der Saison 2009/10 1% der vom Verein nachzuweisenden
        Jahresbruttolohnsumme der Spieler und Trainer (laut Jahresbruttolohnliste (Ziffer 4
        Durchführungsbestimmungen HBL e.V.) mit Stand 31.12. des Jahres der Antragstellung) auf
        ein von der Handball-Bundesliga e.V. zu benennendes Sonderkonto zzgl. Mehrwertsteuer bis
        spätestens zum 31.1. des auf die Antragstellung folgenden Jahres bzw. einem vom
        Zertifizierungsausschuss genannten späteren Termin zu überweisen. Mindestens ist zu
        bezahlen ist von Vereinen der 2. Bundesliga in der Saison 2007/08: € 1.500,-, in der Saison
        2008/09: € 2.000,-, und ab der Saison 2009/10: € 2.500,- , für 1. Bundesliga Saison
        2007/08: € 7.500,-, 2008/09: € 8.500,-, 2009/10: € 9.500,-. Dies gilt sowohl für Vereine,
        deren Antrag abgelehnt wurde, als auch für Vereine (auch solche von wirtschaftlichen Trägern
        als Lizenznehmer), die keinen Antrag für die entsprechende Saison gestellt haben.

§ 7 Zuständigkeit für die Zertifikatsvergabe

Für die Zertifikatsvergabe ist der Zertifizierungsausschuss zuständig. Die Mitglieder des
        Zertifizierungsausschuss werden vom Ligavorstand der Handball-Bundesliga e.V. für die
        Dauer von 3 Jahren berufen. Der Zertifizierungsausschuss besteht aus einem Geschäftsführer
        oder einem Prokuristen der Handball-Bundesliga GmbH sowie einem Mitarbeiter des DHB-
        Jugend- oder Juniorentrainerstabs und einem unabhängigen Diplom-Sportwissenschaftler,
        die nicht zugleich in einer Funktion eines Vereins der Handball-Bundesliga sein dürfen. Der
        Geschäftsführer oder der Prokurist der Handball-Bundesliga sitzt dem Gremium vor.

§ 8 Zertifizierungsverfahren

1       Prüfung der Anforderungen
        Nach Eingang der Unterlagen bei der Handball-Bundesliga GmbH und Prüfung auf deren
        Vollständigkeit werden die Unterlagen an die Mitglieder des Zertifizierungsausschuss
        weitergeleitet. Der Zertifizierungsausschuss wertet die erhaltenen Daten aus und prüft die
        Erfüllung der geforderten Kriterien.
Dem Zertifizierungsausschuss steht das Recht zu, weitere Unterlagen zur Klärung offener
       Punkte anzufordern bzw. einzusehen. Insbesondere ist der Zertifizierungsausschuss
       berechtigt   Ortsbegehungen      (z.B.   Besichtigung        der   Sportanlagen,     Besuch    von
       Trainingseinheiten),   durchzuführen,     Einsicht      in     Originalverträge    und    in   die
       sportwissenschaftlichen und medizinischen Dokumentationsdatenbanken zu nehmen.
       Mitarbeiterbefragungen können vorgenommen bzw. innerhalb einer angemessenen Frist
       verlangt werden. Bei mindestens 10% der Antragsteller sind solche Maßnahmen durch den
       Zertifizierungsausschuss zwingend durchzuführen. Über die Auswahl entscheidet der
       Zertifizierungsausschuss.

2      Entscheidung des Zertifizierungsausschuss
       Die   Entscheidung     des    Zertifizierungsausschuss        ergeht   durch      Beschluss.   Der
       Zertifizierungsausschuss entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner
       Mitglieder über die Vergabe des Zertifikats.

       Entscheidend für die Vergabe des Zertifikats ist dabei die Erfüllung der Vorgaben gemäß §§ 2,
       3, und 4 i.V.m. dem Anhang II sowie aller Kriterien des Anhang I dieser Richtlinie. Das Fehlen
       eines Kriteriums führt zur Nicht-Vergabe des Zertifikats. Die Entscheidung ist zu begründen.

3      Abschluss des Verfahrens und Informationsbedarf
       Die Zertifizierung soll vom Zertifizierungsausschuss bis zum 31.12. des Jahres der
       Antragstellung abgeschlossen sein. Über die Entscheidung ist zunächst der Ligavorstand der
       Handball-Bundesliga e.V. zu informieren bevor die            Ergebnisse den jeweiligen Vereinen
       mitgeteilt werden. Ablehnende Entscheidungen des Zertifizierungsausschusses sind dem
       betroffenen Verein mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.

§ 9 Rechtsbehelf

1      Beschwerdeberechtigung
       Beschwerdeberechtigt gegen ablehnende Entscheidungen ist der antragstellende Verein.
2      Beschwerdefrist
       Gegen ablehnende Entscheidungen des Zertifizierungsausschusses ist eine Woche nach
       Zustellung der Entscheidung Beschwerde beim Ligavorstand einzureichen und innerhalb
       dieser Frist abschließend schriftlich zu begründen.

3      Verfahren im Falle einer Beschwerde
       Die Entscheidung des Ligavorstandes ergeht durch Beschluss. Der Ligavorstand entscheidet
       mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder.
       Die Beschwerdeentscheidung des Ligavorstandes ist dem betroffenen Verein zuzustellen. Die
       Beschwerdeentscheidung ist mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu versehen (§ 4
       und § 5 des Schiedsvertrags i.V.M. § 13 HBL Satzung).
       Mitglieder des Ligavorstandes, die Mitglieder des betroffenen Vereins sind oder aus anderen
       Gründen zur Besorgnis der Befangenheit Anlass geben, sind von der Teilnahme am Verfahren
       zu Entscheidung über die Beschwerde ausgeschlossen. Über die Besorgnis der Befangenheit
       entscheidet der Vorsitzende des Schiedsgerichts oder im Falle seiner Verhinderung dessen
       Stellvertreter.

Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Ligaversammlung am 23.06.2007 in Kraft.
Dortmund, den 23.06.2007
Anhang
Anhang I
zu § 2 Richtlinie zur Erteilung des Jugendzertifikats: Inhaltliche Anforderungen an das Jugendzertifikat

1       Mannschaften
1.1     Qualität und Zielstellung von männlichen Jugendmannschaften
1.1.1 leistungsorientierte Jugendmannschaften A, B und C
        In den Altersklassen A, B und C muss jeweils mindestens eine Jugendmannschaft gemeldet
        sein. Unter dieser Mindestanzahl müssen sich in der Saison 2007/08 eine von drei, 2008/09
        zwei von drei und ab der Saison 2009/10 alle drei Mannschaften für die höchste Spielklasse
        des jeweiligen Landesverbandes qualifiziert haben.
1.1.2 Jugendmannschaften D und E
        In den Altersklassen D und E muss jeweils mindestens eine Jugendmannschaft gemeldet
        sein.

1.2     Qualität und Zielstellung der 2. Herrenmannschaft
        Langfristig ist eine leistungsorientierte Nachwuchsmannschaft zwei Spielklassen unter der
        ersten Mannschaft anzustreben (Erstligisten: 3. Liga / Zweitligisten: 4. Liga). Bedingungen
        zum Erhalt des Jugendzertifikats sind die Qualifikation der 2. Mannschaft jeweils mindestens
        für die Saison 2007/08 in der 7. Liga, für 2008/09 in der 6. Liga und ab 2009/10 in der 5.
        Liga. Dabei wird die 1. Handball-Bundesliga als erste Liga gerechnet und dann der jeweils
        gültigen Struktur der Bundes-, Regional- und Landesverbände gefolgt.
        Bei den Zielen der Mannschaft müssen Ausbildungsorientierung vor Gewinnorientierung
        stehen.

1.3     Qualität und Zielstellung der 1. Herrenmannschaft
        Der antragstellende Verein muss Mitglied der Handball-Bundesliga e.V. sein.
        Mindestens ein Kooperationspartnerverein mit mindestens einem zweifachspielberechtigtem
        Spieler ist anzustreben.

2       Mitarbeiter
2.1     Qualität und Aufgaben der Jugendtrainer im männlichen Bereich
2.1.1 Handballtrainerlizenzen
        Zur Abdeckungen der Trainingsaufgaben der männlichen Jugendmannschaften sind
        Handballlizenztrainer entsprechend der DHB-Trainerordnung zu beschäftigen.
Für Erstligisten gilt jeweils mindestens für die Saison 2007/08, dass in den fünf Altersklassen
        drei von B- und zwei von C-Handballlizenztrainern betreut werden müssen, 2008/09 von vier
        B- und einem C-Handballlizenztrainer sowie ab der Saison 2009/10 von einem A-, drei B- und
        einem C-Handballlizenztrainer.
        Für Zweitligisten gilt jeweils mindestens für die Saison 2007/08, dass in den fünf
        Altersklassen ein B- und vier C-Handballlizenztrainer, 2008/09 zwei B- und drei C-
        Handballlizenztrainer und ab der Saison 2009/10 drei B- und zwei C-Handballlizenztrainer im
        Einsatz sein müssen.
        Handballtrainerlizenzen in Ausbildung werden anerkannt, soweit der entsprechende
        Auszubildende zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen als Teilnehmer bestätigt ist.
        Als Trainer können hauptamtliche Handballjugendtrainer (d.h. sozialversicherungspflichtige
        Beschäftigung und mindestens 21 Arbeitsstunden pro Woche) oder Handballhonorartrainer
        (d.h.   Trainer,   die   nicht   der   oben   genannten    Definition   eines   hauptamtlichen
        Handballjugendtrainers folgen) eingesetzt werden.
        Einzelne Trainer können mehrere Alterklassen besetzen. Deren Handballtrainerlizenz gilt dann
        für jede Altersklasse, in der diese Trainer tätig sind. Die Handballtrainerlizenz eines
        hauptamtlichen Handballjugendtrainers wird, soweit er gleichzeitig als Jugendkoordinator,
        Torwarttrainer oder Athletiktrainer fungiert, maximal für drei Altersklassen anerkannt.
        Die Handballtrainerlizenz eines Handballhonorartrainers wird maximal für zwei Altersklassen
        anerkannt. Handballtrainerlizenzen eines Trainers der ersten Herrenmannschaft der
        Zweitligisten, Co-Trainers der Herrenmannschaft, Trainers der zweiten Herrenmannschaft
        oder Spielers der Bundesligen können maximal einer Altersklasse angerechnet werden.
        Handballtrainerlizenzen eines Trainers der ersten Herrenmannschaft der 1. Handball-
        Bundesliga können nicht angerechnet werden.
2.1.2 Torwarttrainer
        Für die Jugendabteilung muss mindestens ein über alle Mannschaften übergreifend
        fungierender Torwarttrainer mit Handballtrainerlizenz (Erstligisten: B-Handballtrainerlizenz,
        Zweitligisten: C-Handballtrainerlizenz) tätig sein. Dieser sollte außerdem besondere
        Erfahrungen im Torwarttraining haben, z.B. selbst Torhüter (gewesen) sein. Die
        Handballtrainerlizenz eines Torwarttrainers kann gleichzeitig als Handballtrainerlizenz für eine
        Handballhonorartrainertätigkeit in maximal 2 Altersklassen anerkannt werden.
2.1.3   Athletik-/Individualtrainer
        Für die Jugendabteilung muss mindestens ein über alle Mannschaften übergreifend
        fungierender Athletik-/Individualtrainer tätig sein, der eine sportfachspezifische Lizenz
        (entsprechend der DOSB Rahmentrainingskonzeption) in einer Individualsportart, wie z.B.
Leichtathletik, Turnen, Schwimmen oder Fitness besitzt. Für Erstligisten gilt, dass dieser
       Trainer mindestens über eine B-Lizenz der Sportart verfügt. Für Zweitligisten ist eine C-Lizenz
       ausreichend. Zweitligisten werden in der Saison 2007/08 von diesem Kriterium befreit.
2.1.4 Persönlichkeitstrainer
       Um neben der sportlichen auch eine berufliche Ausbildung der Jugendlichen zu gewährleisten
       und so die Karrieren junger Spieler aktiv mitzubetreuen muss ab der Saison 2008/09 eine
       Laufbahnberatung bzw. ein Persönlichkeitstrainer zur Verfügung stehen.
2.1.5 Ärztliche und physiotherapeutische Betreuung
       Für die Jugendabteilung ist eine ärztliche und physiotherapeutische Betreuung zur Verfügung
       zu stellen. Eine sportärztliche Dokumentation des chirurgisch-orthopädischen und des
       internistisch-kardiologischen Gesundheitszustandes soll ab der Saison 2008/09 zumindest für
       Spieler ab der B-Jugend nach Vorgaben des Zertifizierungsausschuss in Zusammenarbeit mit
       den DHB-Ärzten durchgeführt werden.

2.2    Qualität und Aufgaben des Jugendkoordinators im männlichen Bereich
2.2.1 Beschäftigung eines Jugendkoordinators
       Ab der Spielzeit 2007/08 muss ein Jugendkoordinator tätig sein. Ab der Saison 2008/09 muss
       dieser bei Erstligisten und ab 2009/10 bei Erst- und Zweitligisten hauptamtlich (d.h.
       sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mindestens 21 Arbeitsstunden pro Woche)
       tätig sein. Der Jugendkoordinator koordiniert die Jugendtrainingseinheiten, übernimmt
       Altersklassen übergreifende Maßnahmen, koordiniert den Übergang vom Jugend zum
       Aktivenbereich,    überwacht      die    Einhaltung     des    Rahmentrainingsplans       bzw.
       Ausbildungskonzepts des Vereins, überwacht und führt die statistische Erfassung und
       Dokumentation von Leistungswerten der Spieler, usw.
2.2.2 pädagogische Ausbildung
       Der Jugendkoordinator hat über eine pädagogische Ausbildung (abgeschlossenes Studium mit
       Pädagogik als Haupt- oder Nebenfach, IHK-Ausbilderschein oder Qualifikationen auf einem
       vergleichbaren Qualifikationsniveau) und für die Saison 2007/08 über eine C-
       Handballtrainerlizenz, ab 2008/09 für Erstligisten über eine B- und für Zweitligisten über eine
       C-Handballtrainerlizenz sowie ab der Saison 2009/10 über eine B-Handballtrainerlizenz zu
       verfügen.
2.2.3 Mannschaftsbetreuung
       Der Jugendkoordinator darf gleichzeitig höchstens drei Altersklassen trainieren.
2.3   Qualität des Handballtrainers der 1. Herrenmannschaft, Co-Trainers der 1. Herrenmannschaft,
      Trainers der 2. Herrenmannschaft
      Der Trainer der 1. Herrenmannschaft muss über eine A-Handballtrainerlizenz verfügen. Der
      Trainer der 2. Herrenmannschaft muss in den Saison 2007/08 und 2008/09 mindestens eine
      C-Handballtrainerlizenz und ab der Saison 2009/10 eine B-Handballtrainerlizenz haben. Ist der
      Co-Trainer der 1. Herrenmannschaft mit Aufgaben im Jugend- oder Juniorenbereich betraut,
      gilt diese Regelung auch für ihn.

3     Training & Betreuung
3.1   Trainingseinheiten und Infrastruktur
      Die   ersten     Jugendmannschaften     einer   Altersklasse   haben    folgende   Anzahl   an
      Trainingseinheiten pro Woche auszuüben:
      männliche Jugend-A:             5 Trainingseinheiten
      männliche Jugend-B:             4 Trainingseinheiten
      männliche Jugend-C:             4 Trainingseinheiten
      männliche Jugend-D:             3 Trainingseinheiten
      männliche Jugend-E:             3 Trainingseinheiten
      Trainingseinheiten sind mindestens eine Stunde lang und verstehen sich als Übungsstunden
      in allen Trainingsbereichen des Handballs. Dieses sind Technik, Koordination, Taktik,
      Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft usw. Sie können in und mit unterschiedlicher Infrastruktur
      durchgeführt werden. Für die Hallentrainingseinheiten müssen zwei Dreifach-Sporthallen, ein
      Fitnessbereich mit Kraftgeräten und eine Außenanlage mit Laufbahn zur täglichen Benutzung
      zur Verfügung stehen. Das Vorhandensein eines Massage-/Physiotherapieraumes ist ebenfalls
      obligatorisch.

3.2   Trainingssteuerung
      Die Trainer überwachen und führen ab der Saison 2008/09 eine statistische Erfassung und
      Dokumentation von Leistungswerten der Spieler nach Vorgaben der DHB-Jugendtrainer. Der
      Verein   gibt     sich   eine   Rahmentrainingskonzeption,     die     sich   an   der   DHB-
      Rahmentrainingskonzeption orientiert.

3.3   Schulische und berufliche Betreuung, Kooperation mit dem Landesverband
      Für eine sinnvolle Betreuung/Unterbringung und Verpflegung auswärtiger Spieler ist bei
      Bedarf ein Betreuungskonzept vom Verein zu entwickeln (z.B. Internat, Gasteltern).
Eine Kooperation mit mindestens einer Schule in Bezug auf zusätzliche Trainingseinheiten und
    Koordination der schulischen mit den sportlichen Anforderungen muss ab der Saison 2008/09
    eingegangen werden.
    Eine Kooperation mit dem jeweiligen Landesverband (z.B. Stützpunkt) ist einzugehen. Für
    Erstligisten ist eine solche Kooperation ab der Saison 2008/09 verpflichtend, für Zweitligisten
    ab der Saison 2009/10.
4   Veranstaltungen
    Alle Vereine müssen einmal jährlich eine mindestens 1-tägige Jugendtrainerfortbildung für
    Vereine aus der Region durchführen. Für die eigenen Jugendtrainer ist eine mindestens 1-
    tägige interne Jugendtrainerfortbildung umzusetzen. Alternativ können die eigenen
    Jugendtrainer auch zu einer von einer anderen, externen Institution durchgeführten
    Veranstaltung geschickt werden. Die Fortbildungslehrgänge zur Lizenzverlängerung einzelner
    Handballlizenztrainer gelten als solche externen Jugendtrainerfortbildungen.

5   Ausbildungskonzept
    Das individuelle Ausbildungskonzept des Vereins muss umfangreich schriftlich in Worten und
    Bildern beschrieben und vorgelegt werden. Angelehnt an die inhaltlichen Anforderungen an
    das Jugendzertifikat sind die Ausbildungsinhalte, die Infrastruktur, die Kooperationen, die
    Rahmentrainingskonzeption      usw.     zu   beschreiben.     Das    Konzept     muss     eine
    ausbildungsorientierte statt gewinnorientierte Jugendspielerausbildung berücksichtigen.

6   DHB-Jugendkaderspieler
    Falls ein Verein unter seinen für ihn spielberechtigten Jugendspielern zumindest einen
    aktuellen DHB-Kader-Spieler (Jugendnationalmannschaft oder Juniorennationalmannschaft)
    laut DHB-Kaderliste hat, darf eines der folgenden Kriterien unerfüllt bleiben. Dies gilt jedoch
    nur in den Saisons 2007/08 und 2008/09.
    Die Kriterien sind:
        ƒ   eine männliche Altersklasse darf fehlen, die Anzahl der Mannschaften in der höchsten
            Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes darf dabei jedoch nicht gekürzt werden
        ƒ   in der Saison 2007/08 muss keine der drei Mannschaften und in der Saison 2008/09
            nur eine der beiden Mannschaften in der höchsten Spielklasse des jeweiligen
            Landesverbandes qualifiziert sein
        ƒ   einer der Jugendtrainer, Trainer der 2. Herrenmannschaft oder Co-Trainer der 1.
            Herrenmannschaft darf eine Handballtrainerlizenz eine Stufe (laut Trainerordnung
            DHB) tiefer als gefordert besitzen
ƒ   die zweite Mannschaft darf eine Liga tiefer spielen als gefordert
ƒ   der Athletiktrainer, Persönlichkeitstrainer oder Torwarttrainer ist nicht erforderlich
ƒ   ein Fitnessbereich, eine Außenbereich mit Laufbahn, ein Massage/Physiotherapie-
    raum, eine von zwei Sporthallen ist nicht erforderlich
Anhang II
zu § 4 Richtlinie zur Erteilung des Jugendzertifikats: Antragstellung

Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats

Anlage1: Rechtliche Grundlagen des Vereins
            Hinzuzufügen sind:
            ƒ   Vertrag einer Jugendspielgemeinschaft (falls bestehend)

Anlage 2: Angaben zu den Mannschaften und Spielern im männlichen Bereich
            ƒ Auflistung der Mannschaftsmeldungen
            ƒ Auflistung der DHB-Jugend- und Juniorenkaderspieler mit Jugendspielberechtigung
            ƒ Angabe von Zweifachspielberechtigten und entsprechenden Partnervereinen

Anlage 3: Mitarbeiter im männlichen Bereich
            ƒ   Auflistung der Trainer und des Jugendkoordinators mit Namen, Kontaktdaten,
                Tätigkeitsgebieten
            Hinzuzufügen sind:
            ƒ   Kopien    der      Trainerlizenzen   oder   der   Bestätigung   der   Teilnahme   zur
                Trainerlizenzausbildung der Trainer, des Torwarttrainers, des Jugendkoordinators und
                des Athletiktrainers
            ƒ   Kopie des Ausbildungsnachweises des Jugendkoordinators (z.B. Kopie des
                Diplomzeugnisses, Kopie des Ausbilderscheins der IHK)
            ƒ   Kopie der Vereinbarung mit einem Persönlichkeitstrainer/Laufbahnberater bzw. einer
                entsprechenden Einrichtung
            ƒ   Kopie der Vereinbarung über ärztliche und physiotherapeutische Betreuung
            ƒ   Kopie der Verträge mit den mindestens erforderlichen Trainern und dem
                Jugendkoordinator

Anlage 4: Training & Betreuung
            ƒ Trainingspläne für die Jugendmannschaften A-E und Belegungspläne der
                Trainingsstätten
            ƒ Auflistung von vorhandener Infrastruktur
            Hinzuzufügen sind:
ƒ Bilder zur Dokumentation der Infrastruktur
           ƒ Auszug aus der statistischen Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten am
               Beispiel von 3 Spielern (ab Saison 2008/09)
           ƒ Auszug aus der sportärztlichen Dokumentation am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison
               2008/09)
           ƒ Kopie des/der Kooperationsvertrags/-vereinbarung mit dem Landesverband (ab
               Saison 2008/09)
           ƒ Kopie des/der Kooperationsvertrag/-vereinbarung über die Zusammenarbeit von
               Schule und Verein (1. Liga: ab Saison 2008/09, 2. Liga: ab Saison 2009/10)

Anlage 5: Veranstaltungen
           ƒ   Angaben zu internen und externen Jugendtrainerveranstaltungen. In der Saison
               2007/08 sind die Planungen für die Veranstaltungen anzugeben
           Hinzuzufügen ab der Saison 2008/09 sind:
           ƒ   Teilnehmerverzeichnis, Einladung und Tagesordnung der in der Vorsaison
               durchgeführten    externen   und    internen   Jugendtrainerveranstaltungen   bzw.
               Bestätigungen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Anlage 6: Ausbildungskonzept
           ƒ   Ausbildungskonzept des Vereins nach Grobgliederung
Antrag auf Erteilung
des Jugendzertifikats
         &
      Anlagen
Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats

Der Verein
...........................................................................................................................................................................

beantragt die Erteilung des Jugendzertifikats für das Jahr der Antragsstellung nach § 4 der Richtlinie
zur Erteilung des Jugendzertifikats.

Diesem Antrag liegen alle geforderten Anlagen, die sich aus § 4 i.V.M. Anhang II der Richtlinien zur
Erteilung des Jugendzertifikats ergeben, bei.

Dieser Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats ist bei der Handball-Bundesliga GmbH jährlich neu für die im
Kalenderjahr der Antragsstellung beginnende Spielsaison (Saisonbeginn 01.07., Saisonende 30.06.) zu stellen.

Die Antragsstellung auf diesem Antragsvordruck und das Einreichen der vollständigen in § 4 i.V.M. Anhang II
der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats genannten Unterlagen haben bis zum 30.09.
(Ausschlussfrist) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres begonnene Saison zu
erfolgen. Im Jahr 2007 gilt der 31.10.2007 als Ausschlussfrist.

Ausnahmeregelung im Falle einer noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnenen
Spielklassenqualifikation zur höchsten Spielklasse der Altersklasse für die Spielzeit der
Antragsstellung:
Der Antragssteller hat die Möglichkeit die Erfüllung der Voraussetzungen der Spielklassen nach § 2 i.V.M.
Anhang I Ziffer 1.1.1 der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats nachzureichen. Eine noch laufende oder
noch nicht begonnene Spielklassenqualifikation für die höchste Spielklasse der Altersklasse ist in anstehendem
Feld anzugeben. Diese Angabe führt automatisch zur Möglichkeit einer Nachreichung bis spätestens 30.11. des
jeweiligen Antragsjahres.

Für folgende Altersklasse ist die Spielklassenqualifikation zur höchsten Spielklasse der Altersklasse noch nicht
abgeschlossen bzw. hat noch nicht begonnen: (zutreffendes bitte ankreuzen)

      A-Jugend /                     B-Jugend /                    C-Jugend

……………………………                                          ......................................................................................................................
Ort/Datum                                            Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)

                                                     ......................................................................................................................
                                                     Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage1: Rechtliche Grundlagen des Vereins
Verein:
...........................................................................................................................................................................
Anschrift:
...........................................................................................................................................................................
Tel.:                                                                                                      Fax.:
.....................................................                                                      ................................................................

Vertretungsberechtigter Vorstand i. S. § 26 BGB:
...........................................................................................................................................................................
Anschrift:
...........................................................................................................................................................................
Tel.:                                                 Fax:                                                 Mail:
.................................................. ................................................... ................................................................

Weiterer vertretungsberechtigter Vorstand i.S. § 26 BGB:
...........................................................................................................................................................................
Anschrift:
......................................................................................................................................…….............................
Tel.:                                                 Fax:                                                 Mail:
.................................................. ................................................... ................................................................

Verantwortlicher Handball-Bundesliga:
...........................................................................................................................................................................
Anschrift:
……………………….…………………….………………………………………...……………….…...
Tel.:                                                 Fax:                                                 Mail:
.................................................. ................................................... ................................................................

Verantwortlicher Jugendkoordinator:
…………………………..................................................................................................................................
Anschrift:
……………………….…………..………………………………………………..………………………
Tel.:                                              Fax:                                                Mail:
.................................................. ................................................... ................................................................

Stellvertreter Jugend:
...........................................................................................................................................................................
..
Anschrift:
...........................................................................................................................................................................
..
Tel.:                                                 Fax:                                                 Mail:
.................................................. ................................................... ................................................................

Fortsetzung auf folgender Seite
Es besteht eine Jugendspielgemeinschaft mit sämtlichen Mannschaften im männlichen Bereich mit Verein:
……………………………………………………………………………………………………..……...
Ansprechpartner:
…………………………………………………………………………………………………...………..
Anschrift:
...........................................................................................................................................................................
Tel.:                                                 Fax:                                                 Mail:
.................................................. ................................................... ................................................................

Name der Spielgemeinschaft:
………………………………………………………………………………………………………….....

Dieser Anlage ist ein Vertrag über eine Jugendspielgemeinschaft beizufügen (falls bestehend).

……………………………                                          ......................................................................................................................
Ort/Datum                                            Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)

                                                     ......................................................................................................................
                                                     Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 2: Angaben zu den Mannschaften und Spielern im männlichen Bereich
Verein:.................................................................................................................................................................................
ƒ Auflistung der Mannschaftsmeldungen
  Nr.       Mannschaft                          Spielklasse
    1        1. Männermannschaft

    2        2. Männermannschaft
    3        3. Männermannschaft
    4          männl. A1-Jugend

    5          männl. A2-Jugend
    6          männl. B1-Jugend

    7          männl. B2-Jugend
    8          männl. C1-Jugend

    9          männl. C2-Jugend

   10          männl. D1-Jugend
   11          männl. D2-Jugend
   12          männl. E1-Jugend
   13          männl. E2-Jugend

   15
   16
   17

   18

Der o.g. Verein hat eine Mannschaft in der regional höchsten Spielklasse qualifiziert:
männl. A-Jugend:                      ja       nein
männl. B-Jugend:                      ja       nein
männl. C-Jugend:                      ja       nein
ƒ Auflistung der DHB-Jugend- und Juniorenkaderspieler mit Jugendspielberechtigung
  Nr.        Name, Vorname                                                                       Geburtsdatum                  Kader
    1

    2

    3

ƒ Angabe von Zweifachspielberechtigten und entsprechenden Partnervereinen
  Nr.        Name, Vorname                                                                       Partnerverein
    1
    2

    3

……………………………                                              ......................................................................................................................
Ort/Datum                                                Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)

                                                         ......................................................................................................................
                                                         Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 3: Mitarbeiter im männlichen Bereich
Verein:.................................................................................................................................................................
Verantwortliches Personal:
        Name,                                                                                                                                         Lizenz(en)
Nr.                                Adresse                                   Telefon               Tätigkeit(en)                               vorhanden o.          in Aus-
        Vorname                                                                                                                                in Ausbildung         bildung
                                                                                                   Trainer 1. Mannschaft                            A-Lizenz
 1                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   Co-Trainer 1. Mannschaft                         A-Lizenz
 2                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   Trainer 2. Mannschaft                            A-Lizenz
 3                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   Co-Trainer 2. Mannschaft                         A-Lizenz
 4                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   (Lizenz-)Trainer A-Jugend                        A-Lizenz
 5                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   (Lizenz-)Trainer B-Jugend                        A-Lizenz
 6                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   (Lizenz-)Trainer C-Jugend                        A-Lizenz
 7                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   (Lizenz-)Trainer D-Jugend                        A-Lizenz
 8                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   (Lizenz-)Trainer E-Jugend                        A-Lizenz
 9                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   Torwarttrainer                                   A-Lizenz
10                                                                                                     auf Honorarbasis                             B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                      C-Lizenz
                                                                                                   Jugendkoordinator
                                                                                                       auf Honorarbasis                             A-Lizenz
11                                                                                                     hauptamtliche Tätigkeit                      B-Lizenz
                                                                                                   pädagogische Ausbildung:                         C-Lizenz
                                                                                                   _____________________
                                                                                                   Athletik-/Individualtrainer                    A-Lizenz
12                                                                                                     auf Honorarbasis                           B-Lizenz
                                                                                                       hauptamtliche Tätigkeit                    C-Lizenz
                                                                                                                                               ------------          ------
13                                                                                                 Persönlichkeitstrainer
                                                                                                                                               ------------          ------
                                                                                                   ärztlicher & physio-                        ------------          ------
14
                                                                                                   therapeutischer Betreuer                    ------------          ------

Die Kopien der Trainerlizenzen bzw. der Bestätigungen der Teilnahme zur Trainerlizenzausbildung, der Verträge
bzw. Vereinbarungen mit den Mitarbeitern/Trainern/Partnerorganisationen und des Ausbildungsnachweises des
Jugendkoordinators sind mit der oben stehenden Nummerierung zu versehen und dieser Anlage beizufügen.

……………………………                                         ......................................................................................................................
Ort/Datum                                           Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)

                                                    ......................................................................................................................
                                                    Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 4: Training & Betreuung
Verein:
..........................................................................................................................................................................

ƒ Trainingspläne für die Jugendmannschaften A-E und Belegungspläne der Trainingsstätten

Für jede Mannschaft ist eine Trainingsübersicht beizufügen, die in etwa folgender Struktur aufweisen soll:
A-Jugend
                        Montag              Dienstag             Mittwoch            Donnerstag                Freitag             Samstag                Sonntag

  8-10 Uhr

 10-12 Uhr

 12-14 Uhr

                       15:00-16:00
 14-16 Uhr             Krafttraining

                                           16:30-18:00          16:30-18:00                                 16:30-18:00
 16-18 Uhr                                 Hallentraining     Ausdauertraining                              Hallentraining

                                                                                      18:30-20:00
 18-20 Uhr                                                                            Hallentraining

 20-22 Uhr

ƒ Auflistung von vorhandener Infrastruktur
  Nr.      Einrichtung                                  Name & Adresse
   1
                  Dreifach-Sporthalle 1
   2
                  Dreifach-Sporthalle 2

   3
               Außenanlage mit Laufbahn

   4
            Fitnessbereich mit Kraftgeräten

   5
            Massage-/Physiotherapieraum

   6

   7

   8

   9

   10
Für jede Einrichtung ist ein Belegungsplan mit oben stehender Nummerierung beizufügen, der ungefähr
folgender Struktur aufweisen soll:
                      Montag               Dienstag              Mittwoch            Donnerstag                 Freitag            Samstag               Sonntag
       Hallen-
        drittel       1      2       3     1        2     3      1       2 3           1       2      3     1       2        3    1      2      3       1      2      3
Zeit
                                            1. Männer-                    Kinder-
 8-10 Uhr                  Schule
                                            mannschaft
                                                               Karate
                                                                          turnen
                                                                                           A-Jugend              Schule           Hallenreinigung      Hallenreinigung

10-12 Uhr                  Schule         Aerobic       BBP          Schule                 Schule               Schule

                  Kinder-                       TaeBo
12-14 Uhr         turnen
                                 Karate                              Schule          Aerobic       BBP
                                               D-Jugend                                                                                Spiel-
                                                                                                                                                             Spiel-
14-16 Uhr                 C-Jugend                                 Basketball              D-Jugend             Basketball

                                                                                                                                      betrieb
16-18 Uhr                                      B-Jugend                                     A-Jgd               B-Jugend                                    betrieb
                                                                  1. Männer-
                                                                  mannschaft
                      1. Männer-                                                                              1. Männer-
18-20 Uhr             mannschaft                                                                              mannschaft

                      2. Männer-                                                        2. Männer-
20-22 Uhr             mannschaft                                                        mannschaft

Dieser Anlage sind folgende Unterlagen hinzuzufügen:
                  ƒ       Bilder zur Dokumentation der Infrastruktur
                  ƒ       Auszug aus der statistischen Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten am Beispiel
                           von 3 Spielern (ab Saison 2008/09)
                  ƒ       Auszug aus der sportärztlichen Dokumentation am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison
                           2008/09)
                  ƒ       Kopie des/der Kooperationsvertrags/-vereinbarung mit dem Landesverband (ab Saison
                           2008/09)
                  ƒ       Kopie des/der Kooperationsvertrag/-vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und
                           Verein (1. Liga: ab Saison 2008/09, 2. Liga: ab Saison 2009/10)

……………………………                                         ......................................................................................................................
Ort/Datum                                           Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)

                                                    ......................................................................................................................
                                                    Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 5: Veranstaltungen
Verein:
...........................................................................................................................................................................

ƒ Angaben zu internen und externen Jugendtrainerveranstaltungen. In der Saison 2007/08 sind die Planungen
    für die Veranstaltungen anzugeben.
  Nr. Veranstaltung                                            Ort der Veranstaltung (Adresse)                                                     Datum
   1

   2

   3

   4

   5

   6

Dieser Anlage sind ab der Saison 2008/09 das Teilnehmerverzeichnis, die Einladung und die Tagesordnung der
in der Vorsaison durchgeführten externen und internen Jugendtrainerveranstaltungen bzw. Bestätigungen der
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nach oben stehender Nummerierung hinzuzufügen.

……………………………                                          ......................................................................................................................
Ort/Datum                                            Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)

                                                     ......................................................................................................................
                                                     Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 6: Ausbildungskonzept
Verein:
...........................................................................................................................................................................

Ein individuelles Ausbildungskonzept/Ausbildungsstrategie des Vereins muss schriftlich in Worten und mit
Bildern eingereicht werden.

Es soll folgender Grobgliederung folgen:

      1. Allgemeine Ziele, Strategien und Maßnahmen
      2. Mannschaften und deren Entwicklung
      3. Mitarbeiter – Iststand und Planung
      4. Trainingseinheiten und Infrastruktur – Iststand und Planung
      5. Trainingssteuerung – Rahmentrainingskonzeption des Vereins
      6. Kooperationen zur schulische/berufliche Betreuung, Kooperationen mit dem Landesverband
      7. Veranstaltungen - Konzept

……………………………                                          ......................................................................................................................
Ort/Datum                                            Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)

                                                     ......................................................................................................................
                                                     Name(n) in Druckbuchstaben
Anforderungen des
   Jugendzertifikats in
tabellarischer Darstellung
Anforderungen Jugendzertifikat - tabellarische Darstellung

                                             Saison 07/08            Saison 08/09          Saison 09/10
                                          1. Liga    2. Liga      1. Liga    2. Liga    1. Liga    2. Liga
Mannschaften
Qualität und Zielstellung
Jugendmannschaften
Leistungsorientierte Jugendteams im
Altersbereich A-C in der jew.
höchsten Spielklasse
                                          1 von 3    1 von 3     2 von 3      2 von 3      x          x
(Einschränkungen in den ersten
beiden Saison nur auf Spielklasse
bezogen)
Mannschaften in D-E                         x           x            x          x          x          x
Bonus für DHB-Kader-Spieler in der
                                                    Freilos für 1 Kriterium             entfällt   entfällt
Jugend
Qualität und Zielstellung 2.
Herrenmannschaft
Ausbildungsorientierung vor
                                            x           x            x          x          x          x
Gewinnorientierung
Leistungsorientierte
Nachwuchsmannschaft (Ziel:
                                          7. Liga    7. Liga      6. Liga     6. Liga   5. Liga    5. Liga
Erstligisten 3. Liga, Zweitligisten 4.
Liga)
Qualität und Zielstellung 1.
Herrenmannschaft
Mitglied der HBL                            x           x            x          x          x          x
Kooperationspartnervereine mit
Zweifachspielrechtigten (mind. 1
                                         erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht
Spieler, Zuordnung Erst-/Zweitverein
ohne Belang)

Trainer
Qualität und Aufgaben der
männlichen Jugendtrainer
(einzelne auf Honorar oder mind. 1
im Hauptamt (d.h. sozialver.pfl.
Beschäftigung + > 21h)),
Honorartrainer max. 2 Teams
gleichzeitig (Lizenz wird max. für 2
Mannschaften anerkannt), Lizenz
in Ausbildung wird anerkannt
mJE
mJD
                                                                                        1A, 3B,
mJC                                       3B, 2C     1B, 4C       4B, 1C      2B, 3C               3B, 2C
                                                                                          1C
mJB
mJA
Ausbildungsorientierte statt
Gewinnorientierte
Jugendspielerausbildung nach der
                                            x           x            x          x          x          x
Rahmentrainingskonzeption des DHB
(immer angelehnt an das eigene
Ausbildungskonzept)
Qualität und Aufgaben des
Jugendkoordinators
Jugendkoordinator                      Teilzeit   Teilzeit   Hau.amt    Teilzeit   Hau.amt   Hau.amt
Pädadgogische Ausbildung (mind.
                                          x          x          x          x          x         x
Ausbilderschein)
Handballtrainerlizenz                     C          C          B          C         B         B
Darf gleichzeitig maximal wieviele
Teams trainieren? (Lizenz wird            2          2          3          2         3         3
anerkannt für Anzahl Mannschaften)
Ausbildungsorientierte statt
Gewinnorientierte
                                          x          x          x          x          x         x
Jugendspielerausbildung nach der
Rahmentrainingskonzeption des DHB
Statitische Erfassung und
Dokumentation von Leistungswerten      in Vor-    in Vor-
                                                                x          x          x         x
der Spieler nach Vorgaben der DHB-     bereit.    bereit.
Jugend- und Juniorentrainer

Qualität und Aufgaben des Co-
Trainers 1. Herrenmannschaft und
Trainers der 2. Herrenmannschaft
(Co-Trainer nur, falls Aufgaben im
Jugendbereich)
Handballtrainerlizenz                     C          C          C          C         B         B
Ausbildungsorientierte statt
Gewinnorientierte
                                          x          x          x          x          x         x
Jugendspielerausbildung nach der
Rahmentrainingskonzeption des DHB
Qualität des Trainers 1.
Herrenmannschaft
A-Lizenz                                  A          A          A          A         A         A
Qualität der Individual-Trainer
Athletiktrainer mit Lizenz in
Sportarten wie z.B. Leichtathletik,       B       entfällt      B          C         B         C
Turnen, Fitness oder Reha, …
TW-Trainer mit Handballtrainerlizenz      B          C          B          C         B         C
Persönlichkeitstrainer (mindestens
Kooperationsvertrag, z.B.              entfällt   entfällt      x          x          x         x
Laufbahnberater)
Ärztliche und physiotherapeutische
Betreuung (mindestens                     x          x          x          x          x         x
Kooperationsvertrag)

Infrastruktur
Trainingssteuerung
Trainingssteuerung,
Trainingsdurchführung,                    x          x          x          x          x         x
Leistungsdiagnostik, Dokumentation
Erstellung einer
                                          x          x          x          x          x         x
Vereinsrahmentrainingskonzeption
sportärztliche Dokumenation            entfällt   entfällt   erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht
Trainingsbereiche
mJE mindestens 3 TE p.W.                   x         x       x     x       x   x
mJD mindestens 3 TE p.W.                   x         x       x     x       x   x
mJC mindestens 4 TE p.W.                   x         x       x     x       x   x
mJB mindestens 4 TE p.W.                   x         x       x     x       x   x
mJA mindestesn 5 TE p.W.                   x         x       x     x       x   x
2 (Dreifach-)Sporthallen zur täglichen
                                           x         x       x     x       x   x
Benutzung durch die Mannschaften
1 Fitnessbereich mit Kraftgeräten zur
täglichen Benutzung durch die              x         x       x     x       x   x
Mannschaften
1 Außenbereich mit Laufbahn zur
täglichen Benutzung durch die              x         x       x     x       x   x
Mannschaften
Massage-/Physiotherapieraum                x         x       x     x       x   x

Schulische und berufliche
Betreuung
unter pädagogischen Gesichtspunkten
sinnvolle Betreuung/Unterbringung
auswärtiger Spieler (z.B. Internat,      in Vor-   in Vor-
                                                             x     x       x   x
Gasteltern),                             bereit.   bereit.
"Betreuungskonzept/Internat" (bei
Bedarf)
Einrichtung zur Verpflegung von          in Vor-   in Vor-
                                                             x     x       x   x
Spielern (bei Bedarf)                    bereit.   bereit.
Zusammenarbeit mit den Schulen
(z.B. Schwerpunktschule) in Bezug
                                         in Vor-   in Vor-
auf zusätzliche Traningseinheiten und                        x     x       x   x
                                         bereit.   bereit.
Koordination der schulischen
Anforderungen mit den sportlichen
Kooperation mit dem Landesverband        in Vor-   in Vor-       in Vor-
                                                             x             x   x
(z.B. Stützpunkt)                        bereit.   bereit.       bereit.

Veranstaltungen
regionale
                                           x         x       x     x       x   x
Jugendtrainerveranstaltungen
interne oder externe
                                           x         x       x     x       x   x
Jugendtrainerveranstaltung

Ausbildungskonzept
Einreichung eines umfangreichen
Ausbildungskonzepts mit                    x         x       x     x       x   x
vorgeschriebener Gliederung
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