Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der Handball-Bundesliga
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der Handball-Bundesliga
Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der
Handball-Bundesliga
Präambel - Die Ziele und das Modell
Die vorliegende Richtlinie regelt die Vergabe des Jugendzertifikats an Vereine der Handball-
Bundesliga oder der 2. Handball-Bundesliga.
Ziel des Jugendzertifikats ist die qualitative Fort- und Weiterentwicklung der Jugendarbeit der
Bundesligisten und damit letztlich die Entwicklung von deutschen Topspielern. Jugendarbeit
ist dabei die Basis für die Entwicklung von deutschen Topspielern. Alle anderen Maßnahmen
können Jugendarbeit nur ergänzen. Außerdem sind die Vereine der Handball-Bundesligen
Vorzeigeunternehmen im Handballsport und müssen als diese auch Jugendförderung
betreiben. Eine Verpflichtung zur Jugendförderung besteht insbesondere gegenüber der
Öffentlichkeit sowie aufgrund § 11 des Grundlagenvertrags mit dem DHB.
Nur die Bundesligisten können in Zukunft u.a. aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen (rückläufiges
ehrenamtliches Engagement, Konkurrenz zu anderen Freizeitangeboten) die Ausbildung der
Handballelite durchführen.
Die Bedeutung von Jugendarbeit zur Entwicklung des Handballsports und insbesondere von
Topspielern in Deutschland belegen die Vereine der Handball-Bundesligen mit der hier
vorliegenden Selbstverpflichtung zur Jugendförderung und der Bereitschaft finanzielle Mittel
hierfür einzusetzen.
Wie ein Zertifikat für Industrie- oder Dienstleistungsbranchen ist das Jugendzertifikat ein Zeichen für
hervorragende Qualität.
Vereine, die das Zertifikat nicht erhalten, fördern die Jugendarbeit, durch Zahlung eines Beitrags, der
zur Förderung der Jugendarbeit im Handball im Allgemeinen eingesetzt wird. Dieser Beitrag
wird nicht zur Förderung der Jugendarbeit einzelner Vereine der Handball-Bundesligen
benutzt. Eine Umverteilung der Gelder ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Über die
Verwendung der Gelder ist vor den Vereinen umfangreich Rechenschaft abzulegen.Grundvoraussetzung für die Vergabe des Jugendzertifikats ist die Erfüllung messbarer Kriterien. Die
Entwicklung von Topspielen erfordert optimale Bedingungen. Zur Zielerreichung sind daher
hohe Kriterien erforderlich. Kurzfristig werden daher nur einige Vereine der Bundesligen das
Zertifikat erhalten können. Langfristig sollen alle Vereine das Zertifikat erreichen, womit diese
Richtlinie ihre Bedeutung verliert, die Ziele jedoch erreicht sind.
Die Entscheidung über die Vergabe des Zertifikats erfolgt durch einen unabhängigen
Zertifizierungsausschuss.
Die nachfolgenden Regelungen dieser Richtlinie betreffen das Antrags- und Prüfungsverfahren, die
Inhalte, die Entscheidungskriterien und die Konsequenzen im Ergebnis der Prüfung sowie den
Rechtsweg. Die allgemeingültige und einheitliche Anwendung der Regelungen soll die
Voraussetzung dafür schaffen, dass innerhalb der Handball-Bundesliga alle Mitglieder nach
einheitlichen Regularien beurteilt werden, Tatsachen und Unterlagen nach einheitlichen
Maßstäben ausgewertet werden, ein faires Zertifizierungsverfahren gesichert wird, eine
positive öffentliche Wahrnehmung unterstützt und erreicht wird.
§ 1 Verwendung des Zertifikats
Der Erhalt des Zertifikats führt dazu, den offiziellen Titel „Jugendzertifikat der Handball-Bundesliga“ in
Wort und Bild verwenden zu dürfen. Es ist als Kennzeichen und Würdigung einer
hervorragenden und vorbildlichen Jugendarbeit eines Clubs der Handball-Bundesliga oder der
2. Handball-Bundesliga zu verstehen und kann entsprechend öffentlichkeitswirksam genutzt
werden.
§ 2 Inhaltliche Anforderungen an das Jugendzertifikat
Zur Erlangung des Zertifikats müssen verschiedene Kriterien aus den Bereichen Mannschaften,
Mitarbeiter, Training & Betreuung, Veranstaltungen und Ausbildungskonzept erfüllt werden.
Die Kriterien sind von Experten (u.a. den Nationaltrainern) entwickelt worden und stellen die
Anforderungen für eine optimale, jedoch nicht maximale, Förderung dar. Dabei wird lediglich
der männliche Bereich betrachtet. Nur eine positive Ausgestaltung sämtlicher Kriterien führtzur Zertifikatsvergabe. In einer Anlaufzeit von 2 Jahren nach Beschluss dieser Richtlinie sind
einzelne Kriterien erleichtert. Die zu erfüllenden Kriterien sind in Anhang I aufgeführt.
§ 3 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt für die Erteilung des Jugendzertifikats sind die Vereine und Spielgemeinschaften
nach § 4 Abs. 1 DHB SpO (nachfolgend als Verein bezeichnet), die selbst oder deren
wirtschaftlicher Träger die Lizenz für die Teilnahme an einer Lizenzliga (Handball-Bundesliga
und 2. Bundesliga) erhalten haben.
Diese Vereine können zur Umsetzung des Jugendzertifikats auch Jugendspielgemeinschaften nach §
4 Abs. 1 SpO DHB mit Vereinen gründen, die nicht einer Lizenzliga angehören. Die
Jugendspielgemeinschaft ist dann mit sämtlichen Mannschaften im Bereich männliche
Jugend zu bilden.
§ 4 Antragstellung
Der Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats ist bei der Handball-Bundesliga GmbH jeweils jährlich
neu für die am 01.07. eines Antragsjahres beginnende Spielsaison zu stellen. Die
Antragstellung auf einem von der Handball-Bundesliga GmbH zur Verfügung gestellten
Antragsvordruck, und das Einreichen der ordnungsgemäß und vollständigen ausgefüllten
Unterlagen, die die Erfüllung der Kriterien zur Zertifikatsvergabe erläutern, haben bis zum
30.09. (Ausschlussfrist) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres
begonnene Saison zu erfolgen. Im Jahr 2007 gilt der 31.10.2007 als Ausschlussfrist.
In Anhang II sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt.
Eine verspätete bzw. nicht erfolgte Einreichung des Antrages und der vollständigen im Anhang II
genannten Unterlagen führt zum Verlust des Anspruchs auf die Teilnahme am
Zertifizierungsverfahren mit den sich aus § 6 ergebenden Folgen der Nichterlangung des
Jugendzertifikats. Änderungen oder Hinweise, die nach dem Stichtag 31.10.2007 bzw. 30.9.
eines Antragsjahres auftreten bzw. benannt werden, werden nicht mehr berücksichtigt.Der Antragsteller hat lediglich aufgrund eines ebenfalls bis spätestens zum 30.9. (im Jahr 2007 gilt
der 31.10.) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres begonnene
Saison bei der Handball-Bundesliga GmbH zu stellenden Antrags die Möglichkeit die Erfüllung
der Voraussetzungen der Spielklassen nach § 2 i.V.M. Anhang I Ziffer 1.1.1 nachzuweisen.
Der Nachweis hat bis spätestens zum 30.11. desselben Kalenderjahres eingehend bei der
Handball-Bundesliga GmbH zu erfolgen.
§ 5 Mittelverwendung
1 Projekte der Jugendförderung
Nach Abzug der Kosten für das Zertifizierungsverfahren werden die Zahlungen der nicht-
zertifizierten Vereine für Projekte der Jugendförderung eingesetzt. Solche Projekte können
z.B. Schulaktionen, internationale Jugendveranstaltungen, Jugendtrainerfortbildungen sein,
die auch im Rahmen des Grundlagenvertrages mit dem DHB gefordert sind.
2 Projektauswahl
Anträge zur Unterstützung bzw. Durchführung solcher Projekte können von Jedermann
gestellt werden. Über die Vergabe, Verwaltung und Kontrolle von Projektgeldern entscheidet
der Vorstand der Handball-Bundesliga e.V.
Werden Projekte angestrebt, bei denen Vereine der Handball-Bundesliga gefördert werden,
muss es sich um Projekte handeln, die nicht nur einem Verein oder einer Gruppe von Vereinen
der Handball-Bundesliga angeboten werden, sondern allen Vereinen zur Verfügung stehen.
Eine Umverteilung der Gelder ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
3 Überwachung und Rechenschaft
Der Vorstand der Handball-Bundesliga e.V. überwacht die unterstützten Projekte und legt
jährlich zur Ligaversammlung eine detaillierte Liste der dieser und deren Finanzierung vor.
Außerdem werden die Kosten des Zertifizierungsverfahrens offen gelegt.§ 6 Mittelbeschaffung
Bei Nichterlangung des Jugendzertifikats ist ein Verein verpflichtet in der Saison 2007/08 0,5%, in der
Saison 2008/09 0,75% und ab der Saison 2009/10 1% der vom Verein nachzuweisenden
Jahresbruttolohnsumme der Spieler und Trainer (laut Jahresbruttolohnliste (Ziffer 4
Durchführungsbestimmungen HBL e.V.) mit Stand 31.12. des Jahres der Antragstellung) auf
ein von der Handball-Bundesliga e.V. zu benennendes Sonderkonto zzgl. Mehrwertsteuer bis
spätestens zum 31.1. des auf die Antragstellung folgenden Jahres bzw. einem vom
Zertifizierungsausschuss genannten späteren Termin zu überweisen. Mindestens ist zu
bezahlen ist von Vereinen der 2. Bundesliga in der Saison 2007/08: € 1.500,-, in der Saison
2008/09: € 2.000,-, und ab der Saison 2009/10: € 2.500,- , für 1. Bundesliga Saison
2007/08: € 7.500,-, 2008/09: € 8.500,-, 2009/10: € 9.500,-. Dies gilt sowohl für Vereine,
deren Antrag abgelehnt wurde, als auch für Vereine (auch solche von wirtschaftlichen Trägern
als Lizenznehmer), die keinen Antrag für die entsprechende Saison gestellt haben.
§ 7 Zuständigkeit für die Zertifikatsvergabe
Für die Zertifikatsvergabe ist der Zertifizierungsausschuss zuständig. Die Mitglieder des
Zertifizierungsausschuss werden vom Ligavorstand der Handball-Bundesliga e.V. für die
Dauer von 3 Jahren berufen. Der Zertifizierungsausschuss besteht aus einem Geschäftsführer
oder einem Prokuristen der Handball-Bundesliga GmbH sowie einem Mitarbeiter des DHB-
Jugend- oder Juniorentrainerstabs und einem unabhängigen Diplom-Sportwissenschaftler,
die nicht zugleich in einer Funktion eines Vereins der Handball-Bundesliga sein dürfen. Der
Geschäftsführer oder der Prokurist der Handball-Bundesliga sitzt dem Gremium vor.
§ 8 Zertifizierungsverfahren
1 Prüfung der Anforderungen
Nach Eingang der Unterlagen bei der Handball-Bundesliga GmbH und Prüfung auf deren
Vollständigkeit werden die Unterlagen an die Mitglieder des Zertifizierungsausschuss
weitergeleitet. Der Zertifizierungsausschuss wertet die erhaltenen Daten aus und prüft die
Erfüllung der geforderten Kriterien.Dem Zertifizierungsausschuss steht das Recht zu, weitere Unterlagen zur Klärung offener
Punkte anzufordern bzw. einzusehen. Insbesondere ist der Zertifizierungsausschuss
berechtigt Ortsbegehungen (z.B. Besichtigung der Sportanlagen, Besuch von
Trainingseinheiten), durchzuführen, Einsicht in Originalverträge und in die
sportwissenschaftlichen und medizinischen Dokumentationsdatenbanken zu nehmen.
Mitarbeiterbefragungen können vorgenommen bzw. innerhalb einer angemessenen Frist
verlangt werden. Bei mindestens 10% der Antragsteller sind solche Maßnahmen durch den
Zertifizierungsausschuss zwingend durchzuführen. Über die Auswahl entscheidet der
Zertifizierungsausschuss.
2 Entscheidung des Zertifizierungsausschuss
Die Entscheidung des Zertifizierungsausschuss ergeht durch Beschluss. Der
Zertifizierungsausschuss entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner
Mitglieder über die Vergabe des Zertifikats.
Entscheidend für die Vergabe des Zertifikats ist dabei die Erfüllung der Vorgaben gemäß §§ 2,
3, und 4 i.V.m. dem Anhang II sowie aller Kriterien des Anhang I dieser Richtlinie. Das Fehlen
eines Kriteriums führt zur Nicht-Vergabe des Zertifikats. Die Entscheidung ist zu begründen.
3 Abschluss des Verfahrens und Informationsbedarf
Die Zertifizierung soll vom Zertifizierungsausschuss bis zum 31.12. des Jahres der
Antragstellung abgeschlossen sein. Über die Entscheidung ist zunächst der Ligavorstand der
Handball-Bundesliga e.V. zu informieren bevor die Ergebnisse den jeweiligen Vereinen
mitgeteilt werden. Ablehnende Entscheidungen des Zertifizierungsausschusses sind dem
betroffenen Verein mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.
§ 9 Rechtsbehelf
1 Beschwerdeberechtigung
Beschwerdeberechtigt gegen ablehnende Entscheidungen ist der antragstellende Verein.2 Beschwerdefrist
Gegen ablehnende Entscheidungen des Zertifizierungsausschusses ist eine Woche nach
Zustellung der Entscheidung Beschwerde beim Ligavorstand einzureichen und innerhalb
dieser Frist abschließend schriftlich zu begründen.
3 Verfahren im Falle einer Beschwerde
Die Entscheidung des Ligavorstandes ergeht durch Beschluss. Der Ligavorstand entscheidet
mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder.
Die Beschwerdeentscheidung des Ligavorstandes ist dem betroffenen Verein zuzustellen. Die
Beschwerdeentscheidung ist mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu versehen (§ 4
und § 5 des Schiedsvertrags i.V.M. § 13 HBL Satzung).
Mitglieder des Ligavorstandes, die Mitglieder des betroffenen Vereins sind oder aus anderen
Gründen zur Besorgnis der Befangenheit Anlass geben, sind von der Teilnahme am Verfahren
zu Entscheidung über die Beschwerde ausgeschlossen. Über die Besorgnis der Befangenheit
entscheidet der Vorsitzende des Schiedsgerichts oder im Falle seiner Verhinderung dessen
Stellvertreter.
Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Ligaversammlung am 23.06.2007 in Kraft.
Dortmund, den 23.06.2007Anhang
Anhang I
zu § 2 Richtlinie zur Erteilung des Jugendzertifikats: Inhaltliche Anforderungen an das Jugendzertifikat
1 Mannschaften
1.1 Qualität und Zielstellung von männlichen Jugendmannschaften
1.1.1 leistungsorientierte Jugendmannschaften A, B und C
In den Altersklassen A, B und C muss jeweils mindestens eine Jugendmannschaft gemeldet
sein. Unter dieser Mindestanzahl müssen sich in der Saison 2007/08 eine von drei, 2008/09
zwei von drei und ab der Saison 2009/10 alle drei Mannschaften für die höchste Spielklasse
des jeweiligen Landesverbandes qualifiziert haben.
1.1.2 Jugendmannschaften D und E
In den Altersklassen D und E muss jeweils mindestens eine Jugendmannschaft gemeldet
sein.
1.2 Qualität und Zielstellung der 2. Herrenmannschaft
Langfristig ist eine leistungsorientierte Nachwuchsmannschaft zwei Spielklassen unter der
ersten Mannschaft anzustreben (Erstligisten: 3. Liga / Zweitligisten: 4. Liga). Bedingungen
zum Erhalt des Jugendzertifikats sind die Qualifikation der 2. Mannschaft jeweils mindestens
für die Saison 2007/08 in der 7. Liga, für 2008/09 in der 6. Liga und ab 2009/10 in der 5.
Liga. Dabei wird die 1. Handball-Bundesliga als erste Liga gerechnet und dann der jeweils
gültigen Struktur der Bundes-, Regional- und Landesverbände gefolgt.
Bei den Zielen der Mannschaft müssen Ausbildungsorientierung vor Gewinnorientierung
stehen.
1.3 Qualität und Zielstellung der 1. Herrenmannschaft
Der antragstellende Verein muss Mitglied der Handball-Bundesliga e.V. sein.
Mindestens ein Kooperationspartnerverein mit mindestens einem zweifachspielberechtigtem
Spieler ist anzustreben.
2 Mitarbeiter
2.1 Qualität und Aufgaben der Jugendtrainer im männlichen Bereich
2.1.1 Handballtrainerlizenzen
Zur Abdeckungen der Trainingsaufgaben der männlichen Jugendmannschaften sind
Handballlizenztrainer entsprechend der DHB-Trainerordnung zu beschäftigen.Für Erstligisten gilt jeweils mindestens für die Saison 2007/08, dass in den fünf Altersklassen
drei von B- und zwei von C-Handballlizenztrainern betreut werden müssen, 2008/09 von vier
B- und einem C-Handballlizenztrainer sowie ab der Saison 2009/10 von einem A-, drei B- und
einem C-Handballlizenztrainer.
Für Zweitligisten gilt jeweils mindestens für die Saison 2007/08, dass in den fünf
Altersklassen ein B- und vier C-Handballlizenztrainer, 2008/09 zwei B- und drei C-
Handballlizenztrainer und ab der Saison 2009/10 drei B- und zwei C-Handballlizenztrainer im
Einsatz sein müssen.
Handballtrainerlizenzen in Ausbildung werden anerkannt, soweit der entsprechende
Auszubildende zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen als Teilnehmer bestätigt ist.
Als Trainer können hauptamtliche Handballjugendtrainer (d.h. sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung und mindestens 21 Arbeitsstunden pro Woche) oder Handballhonorartrainer
(d.h. Trainer, die nicht der oben genannten Definition eines hauptamtlichen
Handballjugendtrainers folgen) eingesetzt werden.
Einzelne Trainer können mehrere Alterklassen besetzen. Deren Handballtrainerlizenz gilt dann
für jede Altersklasse, in der diese Trainer tätig sind. Die Handballtrainerlizenz eines
hauptamtlichen Handballjugendtrainers wird, soweit er gleichzeitig als Jugendkoordinator,
Torwarttrainer oder Athletiktrainer fungiert, maximal für drei Altersklassen anerkannt.
Die Handballtrainerlizenz eines Handballhonorartrainers wird maximal für zwei Altersklassen
anerkannt. Handballtrainerlizenzen eines Trainers der ersten Herrenmannschaft der
Zweitligisten, Co-Trainers der Herrenmannschaft, Trainers der zweiten Herrenmannschaft
oder Spielers der Bundesligen können maximal einer Altersklasse angerechnet werden.
Handballtrainerlizenzen eines Trainers der ersten Herrenmannschaft der 1. Handball-
Bundesliga können nicht angerechnet werden.
2.1.2 Torwarttrainer
Für die Jugendabteilung muss mindestens ein über alle Mannschaften übergreifend
fungierender Torwarttrainer mit Handballtrainerlizenz (Erstligisten: B-Handballtrainerlizenz,
Zweitligisten: C-Handballtrainerlizenz) tätig sein. Dieser sollte außerdem besondere
Erfahrungen im Torwarttraining haben, z.B. selbst Torhüter (gewesen) sein. Die
Handballtrainerlizenz eines Torwarttrainers kann gleichzeitig als Handballtrainerlizenz für eine
Handballhonorartrainertätigkeit in maximal 2 Altersklassen anerkannt werden.
2.1.3 Athletik-/Individualtrainer
Für die Jugendabteilung muss mindestens ein über alle Mannschaften übergreifend
fungierender Athletik-/Individualtrainer tätig sein, der eine sportfachspezifische Lizenz
(entsprechend der DOSB Rahmentrainingskonzeption) in einer Individualsportart, wie z.B.Leichtathletik, Turnen, Schwimmen oder Fitness besitzt. Für Erstligisten gilt, dass dieser
Trainer mindestens über eine B-Lizenz der Sportart verfügt. Für Zweitligisten ist eine C-Lizenz
ausreichend. Zweitligisten werden in der Saison 2007/08 von diesem Kriterium befreit.
2.1.4 Persönlichkeitstrainer
Um neben der sportlichen auch eine berufliche Ausbildung der Jugendlichen zu gewährleisten
und so die Karrieren junger Spieler aktiv mitzubetreuen muss ab der Saison 2008/09 eine
Laufbahnberatung bzw. ein Persönlichkeitstrainer zur Verfügung stehen.
2.1.5 Ärztliche und physiotherapeutische Betreuung
Für die Jugendabteilung ist eine ärztliche und physiotherapeutische Betreuung zur Verfügung
zu stellen. Eine sportärztliche Dokumentation des chirurgisch-orthopädischen und des
internistisch-kardiologischen Gesundheitszustandes soll ab der Saison 2008/09 zumindest für
Spieler ab der B-Jugend nach Vorgaben des Zertifizierungsausschuss in Zusammenarbeit mit
den DHB-Ärzten durchgeführt werden.
2.2 Qualität und Aufgaben des Jugendkoordinators im männlichen Bereich
2.2.1 Beschäftigung eines Jugendkoordinators
Ab der Spielzeit 2007/08 muss ein Jugendkoordinator tätig sein. Ab der Saison 2008/09 muss
dieser bei Erstligisten und ab 2009/10 bei Erst- und Zweitligisten hauptamtlich (d.h.
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mindestens 21 Arbeitsstunden pro Woche)
tätig sein. Der Jugendkoordinator koordiniert die Jugendtrainingseinheiten, übernimmt
Altersklassen übergreifende Maßnahmen, koordiniert den Übergang vom Jugend zum
Aktivenbereich, überwacht die Einhaltung des Rahmentrainingsplans bzw.
Ausbildungskonzepts des Vereins, überwacht und führt die statistische Erfassung und
Dokumentation von Leistungswerten der Spieler, usw.
2.2.2 pädagogische Ausbildung
Der Jugendkoordinator hat über eine pädagogische Ausbildung (abgeschlossenes Studium mit
Pädagogik als Haupt- oder Nebenfach, IHK-Ausbilderschein oder Qualifikationen auf einem
vergleichbaren Qualifikationsniveau) und für die Saison 2007/08 über eine C-
Handballtrainerlizenz, ab 2008/09 für Erstligisten über eine B- und für Zweitligisten über eine
C-Handballtrainerlizenz sowie ab der Saison 2009/10 über eine B-Handballtrainerlizenz zu
verfügen.
2.2.3 Mannschaftsbetreuung
Der Jugendkoordinator darf gleichzeitig höchstens drei Altersklassen trainieren.2.3 Qualität des Handballtrainers der 1. Herrenmannschaft, Co-Trainers der 1. Herrenmannschaft,
Trainers der 2. Herrenmannschaft
Der Trainer der 1. Herrenmannschaft muss über eine A-Handballtrainerlizenz verfügen. Der
Trainer der 2. Herrenmannschaft muss in den Saison 2007/08 und 2008/09 mindestens eine
C-Handballtrainerlizenz und ab der Saison 2009/10 eine B-Handballtrainerlizenz haben. Ist der
Co-Trainer der 1. Herrenmannschaft mit Aufgaben im Jugend- oder Juniorenbereich betraut,
gilt diese Regelung auch für ihn.
3 Training & Betreuung
3.1 Trainingseinheiten und Infrastruktur
Die ersten Jugendmannschaften einer Altersklasse haben folgende Anzahl an
Trainingseinheiten pro Woche auszuüben:
männliche Jugend-A: 5 Trainingseinheiten
männliche Jugend-B: 4 Trainingseinheiten
männliche Jugend-C: 4 Trainingseinheiten
männliche Jugend-D: 3 Trainingseinheiten
männliche Jugend-E: 3 Trainingseinheiten
Trainingseinheiten sind mindestens eine Stunde lang und verstehen sich als Übungsstunden
in allen Trainingsbereichen des Handballs. Dieses sind Technik, Koordination, Taktik,
Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft usw. Sie können in und mit unterschiedlicher Infrastruktur
durchgeführt werden. Für die Hallentrainingseinheiten müssen zwei Dreifach-Sporthallen, ein
Fitnessbereich mit Kraftgeräten und eine Außenanlage mit Laufbahn zur täglichen Benutzung
zur Verfügung stehen. Das Vorhandensein eines Massage-/Physiotherapieraumes ist ebenfalls
obligatorisch.
3.2 Trainingssteuerung
Die Trainer überwachen und führen ab der Saison 2008/09 eine statistische Erfassung und
Dokumentation von Leistungswerten der Spieler nach Vorgaben der DHB-Jugendtrainer. Der
Verein gibt sich eine Rahmentrainingskonzeption, die sich an der DHB-
Rahmentrainingskonzeption orientiert.
3.3 Schulische und berufliche Betreuung, Kooperation mit dem Landesverband
Für eine sinnvolle Betreuung/Unterbringung und Verpflegung auswärtiger Spieler ist bei
Bedarf ein Betreuungskonzept vom Verein zu entwickeln (z.B. Internat, Gasteltern).Eine Kooperation mit mindestens einer Schule in Bezug auf zusätzliche Trainingseinheiten und
Koordination der schulischen mit den sportlichen Anforderungen muss ab der Saison 2008/09
eingegangen werden.
Eine Kooperation mit dem jeweiligen Landesverband (z.B. Stützpunkt) ist einzugehen. Für
Erstligisten ist eine solche Kooperation ab der Saison 2008/09 verpflichtend, für Zweitligisten
ab der Saison 2009/10.
4 Veranstaltungen
Alle Vereine müssen einmal jährlich eine mindestens 1-tägige Jugendtrainerfortbildung für
Vereine aus der Region durchführen. Für die eigenen Jugendtrainer ist eine mindestens 1-
tägige interne Jugendtrainerfortbildung umzusetzen. Alternativ können die eigenen
Jugendtrainer auch zu einer von einer anderen, externen Institution durchgeführten
Veranstaltung geschickt werden. Die Fortbildungslehrgänge zur Lizenzverlängerung einzelner
Handballlizenztrainer gelten als solche externen Jugendtrainerfortbildungen.
5 Ausbildungskonzept
Das individuelle Ausbildungskonzept des Vereins muss umfangreich schriftlich in Worten und
Bildern beschrieben und vorgelegt werden. Angelehnt an die inhaltlichen Anforderungen an
das Jugendzertifikat sind die Ausbildungsinhalte, die Infrastruktur, die Kooperationen, die
Rahmentrainingskonzeption usw. zu beschreiben. Das Konzept muss eine
ausbildungsorientierte statt gewinnorientierte Jugendspielerausbildung berücksichtigen.
6 DHB-Jugendkaderspieler
Falls ein Verein unter seinen für ihn spielberechtigten Jugendspielern zumindest einen
aktuellen DHB-Kader-Spieler (Jugendnationalmannschaft oder Juniorennationalmannschaft)
laut DHB-Kaderliste hat, darf eines der folgenden Kriterien unerfüllt bleiben. Dies gilt jedoch
nur in den Saisons 2007/08 und 2008/09.
Die Kriterien sind:
eine männliche Altersklasse darf fehlen, die Anzahl der Mannschaften in der höchsten
Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes darf dabei jedoch nicht gekürzt werden
in der Saison 2007/08 muss keine der drei Mannschaften und in der Saison 2008/09
nur eine der beiden Mannschaften in der höchsten Spielklasse des jeweiligen
Landesverbandes qualifiziert sein
einer der Jugendtrainer, Trainer der 2. Herrenmannschaft oder Co-Trainer der 1.
Herrenmannschaft darf eine Handballtrainerlizenz eine Stufe (laut Trainerordnung
DHB) tiefer als gefordert besitzen die zweite Mannschaft darf eine Liga tiefer spielen als gefordert
der Athletiktrainer, Persönlichkeitstrainer oder Torwarttrainer ist nicht erforderlich
ein Fitnessbereich, eine Außenbereich mit Laufbahn, ein Massage/Physiotherapie-
raum, eine von zwei Sporthallen ist nicht erforderlichAnhang II
zu § 4 Richtlinie zur Erteilung des Jugendzertifikats: Antragstellung
Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats
Anlage1: Rechtliche Grundlagen des Vereins
Hinzuzufügen sind:
Vertrag einer Jugendspielgemeinschaft (falls bestehend)
Anlage 2: Angaben zu den Mannschaften und Spielern im männlichen Bereich
Auflistung der Mannschaftsmeldungen
Auflistung der DHB-Jugend- und Juniorenkaderspieler mit Jugendspielberechtigung
Angabe von Zweifachspielberechtigten und entsprechenden Partnervereinen
Anlage 3: Mitarbeiter im männlichen Bereich
Auflistung der Trainer und des Jugendkoordinators mit Namen, Kontaktdaten,
Tätigkeitsgebieten
Hinzuzufügen sind:
Kopien der Trainerlizenzen oder der Bestätigung der Teilnahme zur
Trainerlizenzausbildung der Trainer, des Torwarttrainers, des Jugendkoordinators und
des Athletiktrainers
Kopie des Ausbildungsnachweises des Jugendkoordinators (z.B. Kopie des
Diplomzeugnisses, Kopie des Ausbilderscheins der IHK)
Kopie der Vereinbarung mit einem Persönlichkeitstrainer/Laufbahnberater bzw. einer
entsprechenden Einrichtung
Kopie der Vereinbarung über ärztliche und physiotherapeutische Betreuung
Kopie der Verträge mit den mindestens erforderlichen Trainern und dem
Jugendkoordinator
Anlage 4: Training & Betreuung
Trainingspläne für die Jugendmannschaften A-E und Belegungspläne der
Trainingsstätten
Auflistung von vorhandener Infrastruktur
Hinzuzufügen sind: Bilder zur Dokumentation der Infrastruktur
Auszug aus der statistischen Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten am
Beispiel von 3 Spielern (ab Saison 2008/09)
Auszug aus der sportärztlichen Dokumentation am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison
2008/09)
Kopie des/der Kooperationsvertrags/-vereinbarung mit dem Landesverband (ab
Saison 2008/09)
Kopie des/der Kooperationsvertrag/-vereinbarung über die Zusammenarbeit von
Schule und Verein (1. Liga: ab Saison 2008/09, 2. Liga: ab Saison 2009/10)
Anlage 5: Veranstaltungen
Angaben zu internen und externen Jugendtrainerveranstaltungen. In der Saison
2007/08 sind die Planungen für die Veranstaltungen anzugeben
Hinzuzufügen ab der Saison 2008/09 sind:
Teilnehmerverzeichnis, Einladung und Tagesordnung der in der Vorsaison
durchgeführten externen und internen Jugendtrainerveranstaltungen bzw.
Bestätigungen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Anlage 6: Ausbildungskonzept
Ausbildungskonzept des Vereins nach GrobgliederungAntrag auf Erteilung
des Jugendzertifikats
&
AnlagenAntrag auf Erteilung des Jugendzertifikats
Der Verein
...........................................................................................................................................................................
beantragt die Erteilung des Jugendzertifikats für das Jahr der Antragsstellung nach § 4 der Richtlinie
zur Erteilung des Jugendzertifikats.
Diesem Antrag liegen alle geforderten Anlagen, die sich aus § 4 i.V.M. Anhang II der Richtlinien zur
Erteilung des Jugendzertifikats ergeben, bei.
Dieser Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats ist bei der Handball-Bundesliga GmbH jährlich neu für die im
Kalenderjahr der Antragsstellung beginnende Spielsaison (Saisonbeginn 01.07., Saisonende 30.06.) zu stellen.
Die Antragsstellung auf diesem Antragsvordruck und das Einreichen der vollständigen in § 4 i.V.M. Anhang II
der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats genannten Unterlagen haben bis zum 30.09.
(Ausschlussfrist) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres begonnene Saison zu
erfolgen. Im Jahr 2007 gilt der 31.10.2007 als Ausschlussfrist.
Ausnahmeregelung im Falle einer noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnenen
Spielklassenqualifikation zur höchsten Spielklasse der Altersklasse für die Spielzeit der
Antragsstellung:
Der Antragssteller hat die Möglichkeit die Erfüllung der Voraussetzungen der Spielklassen nach § 2 i.V.M.
Anhang I Ziffer 1.1.1 der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats nachzureichen. Eine noch laufende oder
noch nicht begonnene Spielklassenqualifikation für die höchste Spielklasse der Altersklasse ist in anstehendem
Feld anzugeben. Diese Angabe führt automatisch zur Möglichkeit einer Nachreichung bis spätestens 30.11. des
jeweiligen Antragsjahres.
Für folgende Altersklasse ist die Spielklassenqualifikation zur höchsten Spielklasse der Altersklasse noch nicht
abgeschlossen bzw. hat noch nicht begonnen: (zutreffendes bitte ankreuzen)
A-Jugend / B-Jugend / C-Jugend
…………………………… ......................................................................................................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)
......................................................................................................................
Name(n) in DruckbuchstabenAnlage1: Rechtliche Grundlagen des Vereins Verein: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ........................................................................................................................................................................... Tel.: Fax.: ..................................................... ................................................................ Vertretungsberechtigter Vorstand i. S. § 26 BGB: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ........................................................................................................................................................................... Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Weiterer vertretungsberechtigter Vorstand i.S. § 26 BGB: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ......................................................................................................................................……............................. Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Verantwortlicher Handball-Bundesliga: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ……………………….…………………….………………………………………...……………….…... Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Verantwortlicher Jugendkoordinator: ………………………….................................................................................................................................. Anschrift: ……………………….…………..………………………………………………..……………………… Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Stellvertreter Jugend: ........................................................................................................................................................................... .. Anschrift: ........................................................................................................................................................................... .. Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Fortsetzung auf folgender Seite
Es besteht eine Jugendspielgemeinschaft mit sämtlichen Mannschaften im männlichen Bereich mit Verein:
……………………………………………………………………………………………………..……...
Ansprechpartner:
…………………………………………………………………………………………………...………..
Anschrift:
...........................................................................................................................................................................
Tel.: Fax: Mail:
.................................................. ................................................... ................................................................
Name der Spielgemeinschaft:
………………………………………………………………………………………………………….....
Dieser Anlage ist ein Vertrag über eine Jugendspielgemeinschaft beizufügen (falls bestehend).
…………………………… ......................................................................................................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)
......................................................................................................................
Name(n) in DruckbuchstabenAnlage 2: Angaben zu den Mannschaften und Spielern im männlichen Bereich
Verein:.................................................................................................................................................................................
Auflistung der Mannschaftsmeldungen
Nr. Mannschaft Spielklasse
1 1. Männermannschaft
2 2. Männermannschaft
3 3. Männermannschaft
4 männl. A1-Jugend
5 männl. A2-Jugend
6 männl. B1-Jugend
7 männl. B2-Jugend
8 männl. C1-Jugend
9 männl. C2-Jugend
10 männl. D1-Jugend
11 männl. D2-Jugend
12 männl. E1-Jugend
13 männl. E2-Jugend
15
16
17
18
Der o.g. Verein hat eine Mannschaft in der regional höchsten Spielklasse qualifiziert:
männl. A-Jugend: ja nein
männl. B-Jugend: ja nein
männl. C-Jugend: ja nein
Auflistung der DHB-Jugend- und Juniorenkaderspieler mit Jugendspielberechtigung
Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Kader
1
2
3
Angabe von Zweifachspielberechtigten und entsprechenden Partnervereinen
Nr. Name, Vorname Partnerverein
1
2
3
…………………………… ......................................................................................................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)
......................................................................................................................
Name(n) in DruckbuchstabenAnlage 3: Mitarbeiter im männlichen Bereich
Verein:.................................................................................................................................................................
Verantwortliches Personal:
Name, Lizenz(en)
Nr. Adresse Telefon Tätigkeit(en) vorhanden o. in Aus-
Vorname in Ausbildung bildung
Trainer 1. Mannschaft A-Lizenz
1 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
Co-Trainer 1. Mannschaft A-Lizenz
2 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
Trainer 2. Mannschaft A-Lizenz
3 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
Co-Trainer 2. Mannschaft A-Lizenz
4 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
(Lizenz-)Trainer A-Jugend A-Lizenz
5 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
(Lizenz-)Trainer B-Jugend A-Lizenz
6 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
(Lizenz-)Trainer C-Jugend A-Lizenz
7 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
(Lizenz-)Trainer D-Jugend A-Lizenz
8 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
(Lizenz-)Trainer E-Jugend A-Lizenz
9 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
Torwarttrainer A-Lizenz
10 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
Jugendkoordinator
auf Honorarbasis A-Lizenz
11 hauptamtliche Tätigkeit B-Lizenz
pädagogische Ausbildung: C-Lizenz
_____________________
Athletik-/Individualtrainer A-Lizenz
12 auf Honorarbasis B-Lizenz
hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz
------------ ------
13 Persönlichkeitstrainer
------------ ------
ärztlicher & physio- ------------ ------
14
therapeutischer Betreuer ------------ ------
Die Kopien der Trainerlizenzen bzw. der Bestätigungen der Teilnahme zur Trainerlizenzausbildung, der Verträge
bzw. Vereinbarungen mit den Mitarbeitern/Trainern/Partnerorganisationen und des Ausbildungsnachweises des
Jugendkoordinators sind mit der oben stehenden Nummerierung zu versehen und dieser Anlage beizufügen.
…………………………… ......................................................................................................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)
......................................................................................................................
Name(n) in DruckbuchstabenAnlage 4: Training & Betreuung
Verein:
..........................................................................................................................................................................
Trainingspläne für die Jugendmannschaften A-E und Belegungspläne der Trainingsstätten
Für jede Mannschaft ist eine Trainingsübersicht beizufügen, die in etwa folgender Struktur aufweisen soll:
A-Jugend
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
8-10 Uhr
10-12 Uhr
12-14 Uhr
15:00-16:00
14-16 Uhr Krafttraining
16:30-18:00 16:30-18:00 16:30-18:00
16-18 Uhr Hallentraining Ausdauertraining Hallentraining
18:30-20:00
18-20 Uhr Hallentraining
20-22 Uhr
Auflistung von vorhandener Infrastruktur
Nr. Einrichtung Name & Adresse
1
Dreifach-Sporthalle 1
2
Dreifach-Sporthalle 2
3
Außenanlage mit Laufbahn
4
Fitnessbereich mit Kraftgeräten
5
Massage-/Physiotherapieraum
6
7
8
9
10Für jede Einrichtung ist ein Belegungsplan mit oben stehender Nummerierung beizufügen, der ungefähr
folgender Struktur aufweisen soll:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Hallen-
drittel 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3
Zeit
1. Männer- Kinder-
8-10 Uhr Schule
mannschaft
Karate
turnen
A-Jugend Schule Hallenreinigung Hallenreinigung
10-12 Uhr Schule Aerobic BBP Schule Schule Schule
Kinder- TaeBo
12-14 Uhr turnen
Karate Schule Aerobic BBP
D-Jugend Spiel-
Spiel-
14-16 Uhr C-Jugend Basketball D-Jugend Basketball
betrieb
16-18 Uhr B-Jugend A-Jgd B-Jugend betrieb
1. Männer-
mannschaft
1. Männer- 1. Männer-
18-20 Uhr mannschaft mannschaft
2. Männer- 2. Männer-
20-22 Uhr mannschaft mannschaft
Dieser Anlage sind folgende Unterlagen hinzuzufügen:
Bilder zur Dokumentation der Infrastruktur
Auszug aus der statistischen Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten am Beispiel
von 3 Spielern (ab Saison 2008/09)
Auszug aus der sportärztlichen Dokumentation am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison
2008/09)
Kopie des/der Kooperationsvertrags/-vereinbarung mit dem Landesverband (ab Saison
2008/09)
Kopie des/der Kooperationsvertrag/-vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und
Verein (1. Liga: ab Saison 2008/09, 2. Liga: ab Saison 2009/10)
…………………………… ......................................................................................................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)
......................................................................................................................
Name(n) in DruckbuchstabenAnlage 5: Veranstaltungen
Verein:
...........................................................................................................................................................................
Angaben zu internen und externen Jugendtrainerveranstaltungen. In der Saison 2007/08 sind die Planungen
für die Veranstaltungen anzugeben.
Nr. Veranstaltung Ort der Veranstaltung (Adresse) Datum
1
2
3
4
5
6
Dieser Anlage sind ab der Saison 2008/09 das Teilnehmerverzeichnis, die Einladung und die Tagesordnung der
in der Vorsaison durchgeführten externen und internen Jugendtrainerveranstaltungen bzw. Bestätigungen der
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nach oben stehender Nummerierung hinzuzufügen.
…………………………… ......................................................................................................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)
......................................................................................................................
Name(n) in DruckbuchstabenAnlage 6: Ausbildungskonzept
Verein:
...........................................................................................................................................................................
Ein individuelles Ausbildungskonzept/Ausbildungsstrategie des Vereins muss schriftlich in Worten und mit
Bildern eingereicht werden.
Es soll folgender Grobgliederung folgen:
1. Allgemeine Ziele, Strategien und Maßnahmen
2. Mannschaften und deren Entwicklung
3. Mitarbeiter – Iststand und Planung
4. Trainingseinheiten und Infrastruktur – Iststand und Planung
5. Trainingssteuerung – Rahmentrainingskonzeption des Vereins
6. Kooperationen zur schulische/berufliche Betreuung, Kooperationen mit dem Landesverband
7. Veranstaltungen - Konzept
…………………………… ......................................................................................................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins)
......................................................................................................................
Name(n) in DruckbuchstabenAnforderungen des Jugendzertifikats in tabellarischer Darstellung
Anforderungen Jugendzertifikat - tabellarische Darstellung
Saison 07/08 Saison 08/09 Saison 09/10
1. Liga 2. Liga 1. Liga 2. Liga 1. Liga 2. Liga
Mannschaften
Qualität und Zielstellung
Jugendmannschaften
Leistungsorientierte Jugendteams im
Altersbereich A-C in der jew.
höchsten Spielklasse
1 von 3 1 von 3 2 von 3 2 von 3 x x
(Einschränkungen in den ersten
beiden Saison nur auf Spielklasse
bezogen)
Mannschaften in D-E x x x x x x
Bonus für DHB-Kader-Spieler in der
Freilos für 1 Kriterium entfällt entfällt
Jugend
Qualität und Zielstellung 2.
Herrenmannschaft
Ausbildungsorientierung vor
x x x x x x
Gewinnorientierung
Leistungsorientierte
Nachwuchsmannschaft (Ziel:
7. Liga 7. Liga 6. Liga 6. Liga 5. Liga 5. Liga
Erstligisten 3. Liga, Zweitligisten 4.
Liga)
Qualität und Zielstellung 1.
Herrenmannschaft
Mitglied der HBL x x x x x x
Kooperationspartnervereine mit
Zweifachspielrechtigten (mind. 1
erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht
Spieler, Zuordnung Erst-/Zweitverein
ohne Belang)
Trainer
Qualität und Aufgaben der
männlichen Jugendtrainer
(einzelne auf Honorar oder mind. 1
im Hauptamt (d.h. sozialver.pfl.
Beschäftigung + > 21h)),
Honorartrainer max. 2 Teams
gleichzeitig (Lizenz wird max. für 2
Mannschaften anerkannt), Lizenz
in Ausbildung wird anerkannt
mJE
mJD
1A, 3B,
mJC 3B, 2C 1B, 4C 4B, 1C 2B, 3C 3B, 2C
1C
mJB
mJA
Ausbildungsorientierte statt
Gewinnorientierte
Jugendspielerausbildung nach der
x x x x x x
Rahmentrainingskonzeption des DHB
(immer angelehnt an das eigene
Ausbildungskonzept)Qualität und Aufgaben des
Jugendkoordinators
Jugendkoordinator Teilzeit Teilzeit Hau.amt Teilzeit Hau.amt Hau.amt
Pädadgogische Ausbildung (mind.
x x x x x x
Ausbilderschein)
Handballtrainerlizenz C C B C B B
Darf gleichzeitig maximal wieviele
Teams trainieren? (Lizenz wird 2 2 3 2 3 3
anerkannt für Anzahl Mannschaften)
Ausbildungsorientierte statt
Gewinnorientierte
x x x x x x
Jugendspielerausbildung nach der
Rahmentrainingskonzeption des DHB
Statitische Erfassung und
Dokumentation von Leistungswerten in Vor- in Vor-
x x x x
der Spieler nach Vorgaben der DHB- bereit. bereit.
Jugend- und Juniorentrainer
Qualität und Aufgaben des Co-
Trainers 1. Herrenmannschaft und
Trainers der 2. Herrenmannschaft
(Co-Trainer nur, falls Aufgaben im
Jugendbereich)
Handballtrainerlizenz C C C C B B
Ausbildungsorientierte statt
Gewinnorientierte
x x x x x x
Jugendspielerausbildung nach der
Rahmentrainingskonzeption des DHB
Qualität des Trainers 1.
Herrenmannschaft
A-Lizenz A A A A A A
Qualität der Individual-Trainer
Athletiktrainer mit Lizenz in
Sportarten wie z.B. Leichtathletik, B entfällt B C B C
Turnen, Fitness oder Reha, …
TW-Trainer mit Handballtrainerlizenz B C B C B C
Persönlichkeitstrainer (mindestens
Kooperationsvertrag, z.B. entfällt entfällt x x x x
Laufbahnberater)
Ärztliche und physiotherapeutische
Betreuung (mindestens x x x x x x
Kooperationsvertrag)
Infrastruktur
Trainingssteuerung
Trainingssteuerung,
Trainingsdurchführung, x x x x x x
Leistungsdiagnostik, Dokumentation
Erstellung einer
x x x x x x
Vereinsrahmentrainingskonzeption
sportärztliche Dokumenation entfällt entfällt erwünscht erwünscht erwünscht erwünschtTrainingsbereiche
mJE mindestens 3 TE p.W. x x x x x x
mJD mindestens 3 TE p.W. x x x x x x
mJC mindestens 4 TE p.W. x x x x x x
mJB mindestens 4 TE p.W. x x x x x x
mJA mindestesn 5 TE p.W. x x x x x x
2 (Dreifach-)Sporthallen zur täglichen
x x x x x x
Benutzung durch die Mannschaften
1 Fitnessbereich mit Kraftgeräten zur
täglichen Benutzung durch die x x x x x x
Mannschaften
1 Außenbereich mit Laufbahn zur
täglichen Benutzung durch die x x x x x x
Mannschaften
Massage-/Physiotherapieraum x x x x x x
Schulische und berufliche
Betreuung
unter pädagogischen Gesichtspunkten
sinnvolle Betreuung/Unterbringung
auswärtiger Spieler (z.B. Internat, in Vor- in Vor-
x x x x
Gasteltern), bereit. bereit.
"Betreuungskonzept/Internat" (bei
Bedarf)
Einrichtung zur Verpflegung von in Vor- in Vor-
x x x x
Spielern (bei Bedarf) bereit. bereit.
Zusammenarbeit mit den Schulen
(z.B. Schwerpunktschule) in Bezug
in Vor- in Vor-
auf zusätzliche Traningseinheiten und x x x x
bereit. bereit.
Koordination der schulischen
Anforderungen mit den sportlichen
Kooperation mit dem Landesverband in Vor- in Vor- in Vor-
x x x
(z.B. Stützpunkt) bereit. bereit. bereit.
Veranstaltungen
regionale
x x x x x x
Jugendtrainerveranstaltungen
interne oder externe
x x x x x x
Jugendtrainerveranstaltung
Ausbildungskonzept
Einreichung eines umfangreichen
Ausbildungskonzepts mit x x x x x x
vorgeschriebener GliederungSie können auch lesen