Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der Handball-Bundesliga
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Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der Handball-Bundesliga
Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats der Handball-Bundesliga Präambel - Die Ziele und das Modell Die vorliegende Richtlinie regelt die Vergabe des Jugendzertifikats an Vereine der Handball- Bundesliga oder der 2. Handball-Bundesliga. Ziel des Jugendzertifikats ist die qualitative Fort- und Weiterentwicklung der Jugendarbeit der Bundesligisten und damit letztlich die Entwicklung von deutschen Topspielern. Jugendarbeit ist dabei die Basis für die Entwicklung von deutschen Topspielern. Alle anderen Maßnahmen können Jugendarbeit nur ergänzen. Außerdem sind die Vereine der Handball-Bundesligen Vorzeigeunternehmen im Handballsport und müssen als diese auch Jugendförderung betreiben. Eine Verpflichtung zur Jugendförderung besteht insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit sowie aufgrund § 11 des Grundlagenvertrags mit dem DHB. Nur die Bundesligisten können in Zukunft u.a. aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen (rückläufiges ehrenamtliches Engagement, Konkurrenz zu anderen Freizeitangeboten) die Ausbildung der Handballelite durchführen. Die Bedeutung von Jugendarbeit zur Entwicklung des Handballsports und insbesondere von Topspielern in Deutschland belegen die Vereine der Handball-Bundesligen mit der hier vorliegenden Selbstverpflichtung zur Jugendförderung und der Bereitschaft finanzielle Mittel hierfür einzusetzen. Wie ein Zertifikat für Industrie- oder Dienstleistungsbranchen ist das Jugendzertifikat ein Zeichen für hervorragende Qualität. Vereine, die das Zertifikat nicht erhalten, fördern die Jugendarbeit, durch Zahlung eines Beitrags, der zur Förderung der Jugendarbeit im Handball im Allgemeinen eingesetzt wird. Dieser Beitrag wird nicht zur Förderung der Jugendarbeit einzelner Vereine der Handball-Bundesligen benutzt. Eine Umverteilung der Gelder ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Über die Verwendung der Gelder ist vor den Vereinen umfangreich Rechenschaft abzulegen.
Grundvoraussetzung für die Vergabe des Jugendzertifikats ist die Erfüllung messbarer Kriterien. Die Entwicklung von Topspielen erfordert optimale Bedingungen. Zur Zielerreichung sind daher hohe Kriterien erforderlich. Kurzfristig werden daher nur einige Vereine der Bundesligen das Zertifikat erhalten können. Langfristig sollen alle Vereine das Zertifikat erreichen, womit diese Richtlinie ihre Bedeutung verliert, die Ziele jedoch erreicht sind. Die Entscheidung über die Vergabe des Zertifikats erfolgt durch einen unabhängigen Zertifizierungsausschuss. Die nachfolgenden Regelungen dieser Richtlinie betreffen das Antrags- und Prüfungsverfahren, die Inhalte, die Entscheidungskriterien und die Konsequenzen im Ergebnis der Prüfung sowie den Rechtsweg. Die allgemeingültige und einheitliche Anwendung der Regelungen soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass innerhalb der Handball-Bundesliga alle Mitglieder nach einheitlichen Regularien beurteilt werden, Tatsachen und Unterlagen nach einheitlichen Maßstäben ausgewertet werden, ein faires Zertifizierungsverfahren gesichert wird, eine positive öffentliche Wahrnehmung unterstützt und erreicht wird. § 1 Verwendung des Zertifikats Der Erhalt des Zertifikats führt dazu, den offiziellen Titel „Jugendzertifikat der Handball-Bundesliga“ in Wort und Bild verwenden zu dürfen. Es ist als Kennzeichen und Würdigung einer hervorragenden und vorbildlichen Jugendarbeit eines Clubs der Handball-Bundesliga oder der 2. Handball-Bundesliga zu verstehen und kann entsprechend öffentlichkeitswirksam genutzt werden. § 2 Inhaltliche Anforderungen an das Jugendzertifikat Zur Erlangung des Zertifikats müssen verschiedene Kriterien aus den Bereichen Mannschaften, Mitarbeiter, Training & Betreuung, Veranstaltungen und Ausbildungskonzept erfüllt werden. Die Kriterien sind von Experten (u.a. den Nationaltrainern) entwickelt worden und stellen die Anforderungen für eine optimale, jedoch nicht maximale, Förderung dar. Dabei wird lediglich der männliche Bereich betrachtet. Nur eine positive Ausgestaltung sämtlicher Kriterien führt
zur Zertifikatsvergabe. In einer Anlaufzeit von 2 Jahren nach Beschluss dieser Richtlinie sind einzelne Kriterien erleichtert. Die zu erfüllenden Kriterien sind in Anhang I aufgeführt. § 3 Antragsberechtigung Antragsberechtigt für die Erteilung des Jugendzertifikats sind die Vereine und Spielgemeinschaften nach § 4 Abs. 1 DHB SpO (nachfolgend als Verein bezeichnet), die selbst oder deren wirtschaftlicher Träger die Lizenz für die Teilnahme an einer Lizenzliga (Handball-Bundesliga und 2. Bundesliga) erhalten haben. Diese Vereine können zur Umsetzung des Jugendzertifikats auch Jugendspielgemeinschaften nach § 4 Abs. 1 SpO DHB mit Vereinen gründen, die nicht einer Lizenzliga angehören. Die Jugendspielgemeinschaft ist dann mit sämtlichen Mannschaften im Bereich männliche Jugend zu bilden. § 4 Antragstellung Der Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats ist bei der Handball-Bundesliga GmbH jeweils jährlich neu für die am 01.07. eines Antragsjahres beginnende Spielsaison zu stellen. Die Antragstellung auf einem von der Handball-Bundesliga GmbH zur Verfügung gestellten Antragsvordruck, und das Einreichen der ordnungsgemäß und vollständigen ausgefüllten Unterlagen, die die Erfüllung der Kriterien zur Zertifikatsvergabe erläutern, haben bis zum 30.09. (Ausschlussfrist) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres begonnene Saison zu erfolgen. Im Jahr 2007 gilt der 31.10.2007 als Ausschlussfrist. In Anhang II sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Eine verspätete bzw. nicht erfolgte Einreichung des Antrages und der vollständigen im Anhang II genannten Unterlagen führt zum Verlust des Anspruchs auf die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren mit den sich aus § 6 ergebenden Folgen der Nichterlangung des Jugendzertifikats. Änderungen oder Hinweise, die nach dem Stichtag 31.10.2007 bzw. 30.9. eines Antragsjahres auftreten bzw. benannt werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Antragsteller hat lediglich aufgrund eines ebenfalls bis spätestens zum 30.9. (im Jahr 2007 gilt der 31.10.) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres begonnene Saison bei der Handball-Bundesliga GmbH zu stellenden Antrags die Möglichkeit die Erfüllung der Voraussetzungen der Spielklassen nach § 2 i.V.M. Anhang I Ziffer 1.1.1 nachzuweisen. Der Nachweis hat bis spätestens zum 30.11. desselben Kalenderjahres eingehend bei der Handball-Bundesliga GmbH zu erfolgen. § 5 Mittelverwendung 1 Projekte der Jugendförderung Nach Abzug der Kosten für das Zertifizierungsverfahren werden die Zahlungen der nicht- zertifizierten Vereine für Projekte der Jugendförderung eingesetzt. Solche Projekte können z.B. Schulaktionen, internationale Jugendveranstaltungen, Jugendtrainerfortbildungen sein, die auch im Rahmen des Grundlagenvertrages mit dem DHB gefordert sind. 2 Projektauswahl Anträge zur Unterstützung bzw. Durchführung solcher Projekte können von Jedermann gestellt werden. Über die Vergabe, Verwaltung und Kontrolle von Projektgeldern entscheidet der Vorstand der Handball-Bundesliga e.V. Werden Projekte angestrebt, bei denen Vereine der Handball-Bundesliga gefördert werden, muss es sich um Projekte handeln, die nicht nur einem Verein oder einer Gruppe von Vereinen der Handball-Bundesliga angeboten werden, sondern allen Vereinen zur Verfügung stehen. Eine Umverteilung der Gelder ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. 3 Überwachung und Rechenschaft Der Vorstand der Handball-Bundesliga e.V. überwacht die unterstützten Projekte und legt jährlich zur Ligaversammlung eine detaillierte Liste der dieser und deren Finanzierung vor. Außerdem werden die Kosten des Zertifizierungsverfahrens offen gelegt.
§ 6 Mittelbeschaffung Bei Nichterlangung des Jugendzertifikats ist ein Verein verpflichtet in der Saison 2007/08 0,5%, in der Saison 2008/09 0,75% und ab der Saison 2009/10 1% der vom Verein nachzuweisenden Jahresbruttolohnsumme der Spieler und Trainer (laut Jahresbruttolohnliste (Ziffer 4 Durchführungsbestimmungen HBL e.V.) mit Stand 31.12. des Jahres der Antragstellung) auf ein von der Handball-Bundesliga e.V. zu benennendes Sonderkonto zzgl. Mehrwertsteuer bis spätestens zum 31.1. des auf die Antragstellung folgenden Jahres bzw. einem vom Zertifizierungsausschuss genannten späteren Termin zu überweisen. Mindestens ist zu bezahlen ist von Vereinen der 2. Bundesliga in der Saison 2007/08: € 1.500,-, in der Saison 2008/09: € 2.000,-, und ab der Saison 2009/10: € 2.500,- , für 1. Bundesliga Saison 2007/08: € 7.500,-, 2008/09: € 8.500,-, 2009/10: € 9.500,-. Dies gilt sowohl für Vereine, deren Antrag abgelehnt wurde, als auch für Vereine (auch solche von wirtschaftlichen Trägern als Lizenznehmer), die keinen Antrag für die entsprechende Saison gestellt haben. § 7 Zuständigkeit für die Zertifikatsvergabe Für die Zertifikatsvergabe ist der Zertifizierungsausschuss zuständig. Die Mitglieder des Zertifizierungsausschuss werden vom Ligavorstand der Handball-Bundesliga e.V. für die Dauer von 3 Jahren berufen. Der Zertifizierungsausschuss besteht aus einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen der Handball-Bundesliga GmbH sowie einem Mitarbeiter des DHB- Jugend- oder Juniorentrainerstabs und einem unabhängigen Diplom-Sportwissenschaftler, die nicht zugleich in einer Funktion eines Vereins der Handball-Bundesliga sein dürfen. Der Geschäftsführer oder der Prokurist der Handball-Bundesliga sitzt dem Gremium vor. § 8 Zertifizierungsverfahren 1 Prüfung der Anforderungen Nach Eingang der Unterlagen bei der Handball-Bundesliga GmbH und Prüfung auf deren Vollständigkeit werden die Unterlagen an die Mitglieder des Zertifizierungsausschuss weitergeleitet. Der Zertifizierungsausschuss wertet die erhaltenen Daten aus und prüft die Erfüllung der geforderten Kriterien.
Dem Zertifizierungsausschuss steht das Recht zu, weitere Unterlagen zur Klärung offener Punkte anzufordern bzw. einzusehen. Insbesondere ist der Zertifizierungsausschuss berechtigt Ortsbegehungen (z.B. Besichtigung der Sportanlagen, Besuch von Trainingseinheiten), durchzuführen, Einsicht in Originalverträge und in die sportwissenschaftlichen und medizinischen Dokumentationsdatenbanken zu nehmen. Mitarbeiterbefragungen können vorgenommen bzw. innerhalb einer angemessenen Frist verlangt werden. Bei mindestens 10% der Antragsteller sind solche Maßnahmen durch den Zertifizierungsausschuss zwingend durchzuführen. Über die Auswahl entscheidet der Zertifizierungsausschuss. 2 Entscheidung des Zertifizierungsausschuss Die Entscheidung des Zertifizierungsausschuss ergeht durch Beschluss. Der Zertifizierungsausschuss entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder über die Vergabe des Zertifikats. Entscheidend für die Vergabe des Zertifikats ist dabei die Erfüllung der Vorgaben gemäß §§ 2, 3, und 4 i.V.m. dem Anhang II sowie aller Kriterien des Anhang I dieser Richtlinie. Das Fehlen eines Kriteriums führt zur Nicht-Vergabe des Zertifikats. Die Entscheidung ist zu begründen. 3 Abschluss des Verfahrens und Informationsbedarf Die Zertifizierung soll vom Zertifizierungsausschuss bis zum 31.12. des Jahres der Antragstellung abgeschlossen sein. Über die Entscheidung ist zunächst der Ligavorstand der Handball-Bundesliga e.V. zu informieren bevor die Ergebnisse den jeweiligen Vereinen mitgeteilt werden. Ablehnende Entscheidungen des Zertifizierungsausschusses sind dem betroffenen Verein mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zuzustellen. § 9 Rechtsbehelf 1 Beschwerdeberechtigung Beschwerdeberechtigt gegen ablehnende Entscheidungen ist der antragstellende Verein.
2 Beschwerdefrist Gegen ablehnende Entscheidungen des Zertifizierungsausschusses ist eine Woche nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde beim Ligavorstand einzureichen und innerhalb dieser Frist abschließend schriftlich zu begründen. 3 Verfahren im Falle einer Beschwerde Die Entscheidung des Ligavorstandes ergeht durch Beschluss. Der Ligavorstand entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder. Die Beschwerdeentscheidung des Ligavorstandes ist dem betroffenen Verein zuzustellen. Die Beschwerdeentscheidung ist mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu versehen (§ 4 und § 5 des Schiedsvertrags i.V.M. § 13 HBL Satzung). Mitglieder des Ligavorstandes, die Mitglieder des betroffenen Vereins sind oder aus anderen Gründen zur Besorgnis der Befangenheit Anlass geben, sind von der Teilnahme am Verfahren zu Entscheidung über die Beschwerde ausgeschlossen. Über die Besorgnis der Befangenheit entscheidet der Vorsitzende des Schiedsgerichts oder im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter. Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Ligaversammlung am 23.06.2007 in Kraft. Dortmund, den 23.06.2007
Anhang
Anhang I zu § 2 Richtlinie zur Erteilung des Jugendzertifikats: Inhaltliche Anforderungen an das Jugendzertifikat 1 Mannschaften 1.1 Qualität und Zielstellung von männlichen Jugendmannschaften 1.1.1 leistungsorientierte Jugendmannschaften A, B und C In den Altersklassen A, B und C muss jeweils mindestens eine Jugendmannschaft gemeldet sein. Unter dieser Mindestanzahl müssen sich in der Saison 2007/08 eine von drei, 2008/09 zwei von drei und ab der Saison 2009/10 alle drei Mannschaften für die höchste Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes qualifiziert haben. 1.1.2 Jugendmannschaften D und E In den Altersklassen D und E muss jeweils mindestens eine Jugendmannschaft gemeldet sein. 1.2 Qualität und Zielstellung der 2. Herrenmannschaft Langfristig ist eine leistungsorientierte Nachwuchsmannschaft zwei Spielklassen unter der ersten Mannschaft anzustreben (Erstligisten: 3. Liga / Zweitligisten: 4. Liga). Bedingungen zum Erhalt des Jugendzertifikats sind die Qualifikation der 2. Mannschaft jeweils mindestens für die Saison 2007/08 in der 7. Liga, für 2008/09 in der 6. Liga und ab 2009/10 in der 5. Liga. Dabei wird die 1. Handball-Bundesliga als erste Liga gerechnet und dann der jeweils gültigen Struktur der Bundes-, Regional- und Landesverbände gefolgt. Bei den Zielen der Mannschaft müssen Ausbildungsorientierung vor Gewinnorientierung stehen. 1.3 Qualität und Zielstellung der 1. Herrenmannschaft Der antragstellende Verein muss Mitglied der Handball-Bundesliga e.V. sein. Mindestens ein Kooperationspartnerverein mit mindestens einem zweifachspielberechtigtem Spieler ist anzustreben. 2 Mitarbeiter 2.1 Qualität und Aufgaben der Jugendtrainer im männlichen Bereich 2.1.1 Handballtrainerlizenzen Zur Abdeckungen der Trainingsaufgaben der männlichen Jugendmannschaften sind Handballlizenztrainer entsprechend der DHB-Trainerordnung zu beschäftigen.
Für Erstligisten gilt jeweils mindestens für die Saison 2007/08, dass in den fünf Altersklassen drei von B- und zwei von C-Handballlizenztrainern betreut werden müssen, 2008/09 von vier B- und einem C-Handballlizenztrainer sowie ab der Saison 2009/10 von einem A-, drei B- und einem C-Handballlizenztrainer. Für Zweitligisten gilt jeweils mindestens für die Saison 2007/08, dass in den fünf Altersklassen ein B- und vier C-Handballlizenztrainer, 2008/09 zwei B- und drei C- Handballlizenztrainer und ab der Saison 2009/10 drei B- und zwei C-Handballlizenztrainer im Einsatz sein müssen. Handballtrainerlizenzen in Ausbildung werden anerkannt, soweit der entsprechende Auszubildende zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen als Teilnehmer bestätigt ist. Als Trainer können hauptamtliche Handballjugendtrainer (d.h. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mindestens 21 Arbeitsstunden pro Woche) oder Handballhonorartrainer (d.h. Trainer, die nicht der oben genannten Definition eines hauptamtlichen Handballjugendtrainers folgen) eingesetzt werden. Einzelne Trainer können mehrere Alterklassen besetzen. Deren Handballtrainerlizenz gilt dann für jede Altersklasse, in der diese Trainer tätig sind. Die Handballtrainerlizenz eines hauptamtlichen Handballjugendtrainers wird, soweit er gleichzeitig als Jugendkoordinator, Torwarttrainer oder Athletiktrainer fungiert, maximal für drei Altersklassen anerkannt. Die Handballtrainerlizenz eines Handballhonorartrainers wird maximal für zwei Altersklassen anerkannt. Handballtrainerlizenzen eines Trainers der ersten Herrenmannschaft der Zweitligisten, Co-Trainers der Herrenmannschaft, Trainers der zweiten Herrenmannschaft oder Spielers der Bundesligen können maximal einer Altersklasse angerechnet werden. Handballtrainerlizenzen eines Trainers der ersten Herrenmannschaft der 1. Handball- Bundesliga können nicht angerechnet werden. 2.1.2 Torwarttrainer Für die Jugendabteilung muss mindestens ein über alle Mannschaften übergreifend fungierender Torwarttrainer mit Handballtrainerlizenz (Erstligisten: B-Handballtrainerlizenz, Zweitligisten: C-Handballtrainerlizenz) tätig sein. Dieser sollte außerdem besondere Erfahrungen im Torwarttraining haben, z.B. selbst Torhüter (gewesen) sein. Die Handballtrainerlizenz eines Torwarttrainers kann gleichzeitig als Handballtrainerlizenz für eine Handballhonorartrainertätigkeit in maximal 2 Altersklassen anerkannt werden. 2.1.3 Athletik-/Individualtrainer Für die Jugendabteilung muss mindestens ein über alle Mannschaften übergreifend fungierender Athletik-/Individualtrainer tätig sein, der eine sportfachspezifische Lizenz (entsprechend der DOSB Rahmentrainingskonzeption) in einer Individualsportart, wie z.B.
Leichtathletik, Turnen, Schwimmen oder Fitness besitzt. Für Erstligisten gilt, dass dieser Trainer mindestens über eine B-Lizenz der Sportart verfügt. Für Zweitligisten ist eine C-Lizenz ausreichend. Zweitligisten werden in der Saison 2007/08 von diesem Kriterium befreit. 2.1.4 Persönlichkeitstrainer Um neben der sportlichen auch eine berufliche Ausbildung der Jugendlichen zu gewährleisten und so die Karrieren junger Spieler aktiv mitzubetreuen muss ab der Saison 2008/09 eine Laufbahnberatung bzw. ein Persönlichkeitstrainer zur Verfügung stehen. 2.1.5 Ärztliche und physiotherapeutische Betreuung Für die Jugendabteilung ist eine ärztliche und physiotherapeutische Betreuung zur Verfügung zu stellen. Eine sportärztliche Dokumentation des chirurgisch-orthopädischen und des internistisch-kardiologischen Gesundheitszustandes soll ab der Saison 2008/09 zumindest für Spieler ab der B-Jugend nach Vorgaben des Zertifizierungsausschuss in Zusammenarbeit mit den DHB-Ärzten durchgeführt werden. 2.2 Qualität und Aufgaben des Jugendkoordinators im männlichen Bereich 2.2.1 Beschäftigung eines Jugendkoordinators Ab der Spielzeit 2007/08 muss ein Jugendkoordinator tätig sein. Ab der Saison 2008/09 muss dieser bei Erstligisten und ab 2009/10 bei Erst- und Zweitligisten hauptamtlich (d.h. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mindestens 21 Arbeitsstunden pro Woche) tätig sein. Der Jugendkoordinator koordiniert die Jugendtrainingseinheiten, übernimmt Altersklassen übergreifende Maßnahmen, koordiniert den Übergang vom Jugend zum Aktivenbereich, überwacht die Einhaltung des Rahmentrainingsplans bzw. Ausbildungskonzepts des Vereins, überwacht und führt die statistische Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten der Spieler, usw. 2.2.2 pädagogische Ausbildung Der Jugendkoordinator hat über eine pädagogische Ausbildung (abgeschlossenes Studium mit Pädagogik als Haupt- oder Nebenfach, IHK-Ausbilderschein oder Qualifikationen auf einem vergleichbaren Qualifikationsniveau) und für die Saison 2007/08 über eine C- Handballtrainerlizenz, ab 2008/09 für Erstligisten über eine B- und für Zweitligisten über eine C-Handballtrainerlizenz sowie ab der Saison 2009/10 über eine B-Handballtrainerlizenz zu verfügen. 2.2.3 Mannschaftsbetreuung Der Jugendkoordinator darf gleichzeitig höchstens drei Altersklassen trainieren.
2.3 Qualität des Handballtrainers der 1. Herrenmannschaft, Co-Trainers der 1. Herrenmannschaft, Trainers der 2. Herrenmannschaft Der Trainer der 1. Herrenmannschaft muss über eine A-Handballtrainerlizenz verfügen. Der Trainer der 2. Herrenmannschaft muss in den Saison 2007/08 und 2008/09 mindestens eine C-Handballtrainerlizenz und ab der Saison 2009/10 eine B-Handballtrainerlizenz haben. Ist der Co-Trainer der 1. Herrenmannschaft mit Aufgaben im Jugend- oder Juniorenbereich betraut, gilt diese Regelung auch für ihn. 3 Training & Betreuung 3.1 Trainingseinheiten und Infrastruktur Die ersten Jugendmannschaften einer Altersklasse haben folgende Anzahl an Trainingseinheiten pro Woche auszuüben: männliche Jugend-A: 5 Trainingseinheiten männliche Jugend-B: 4 Trainingseinheiten männliche Jugend-C: 4 Trainingseinheiten männliche Jugend-D: 3 Trainingseinheiten männliche Jugend-E: 3 Trainingseinheiten Trainingseinheiten sind mindestens eine Stunde lang und verstehen sich als Übungsstunden in allen Trainingsbereichen des Handballs. Dieses sind Technik, Koordination, Taktik, Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft usw. Sie können in und mit unterschiedlicher Infrastruktur durchgeführt werden. Für die Hallentrainingseinheiten müssen zwei Dreifach-Sporthallen, ein Fitnessbereich mit Kraftgeräten und eine Außenanlage mit Laufbahn zur täglichen Benutzung zur Verfügung stehen. Das Vorhandensein eines Massage-/Physiotherapieraumes ist ebenfalls obligatorisch. 3.2 Trainingssteuerung Die Trainer überwachen und führen ab der Saison 2008/09 eine statistische Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten der Spieler nach Vorgaben der DHB-Jugendtrainer. Der Verein gibt sich eine Rahmentrainingskonzeption, die sich an der DHB- Rahmentrainingskonzeption orientiert. 3.3 Schulische und berufliche Betreuung, Kooperation mit dem Landesverband Für eine sinnvolle Betreuung/Unterbringung und Verpflegung auswärtiger Spieler ist bei Bedarf ein Betreuungskonzept vom Verein zu entwickeln (z.B. Internat, Gasteltern).
Eine Kooperation mit mindestens einer Schule in Bezug auf zusätzliche Trainingseinheiten und Koordination der schulischen mit den sportlichen Anforderungen muss ab der Saison 2008/09 eingegangen werden. Eine Kooperation mit dem jeweiligen Landesverband (z.B. Stützpunkt) ist einzugehen. Für Erstligisten ist eine solche Kooperation ab der Saison 2008/09 verpflichtend, für Zweitligisten ab der Saison 2009/10. 4 Veranstaltungen Alle Vereine müssen einmal jährlich eine mindestens 1-tägige Jugendtrainerfortbildung für Vereine aus der Region durchführen. Für die eigenen Jugendtrainer ist eine mindestens 1- tägige interne Jugendtrainerfortbildung umzusetzen. Alternativ können die eigenen Jugendtrainer auch zu einer von einer anderen, externen Institution durchgeführten Veranstaltung geschickt werden. Die Fortbildungslehrgänge zur Lizenzverlängerung einzelner Handballlizenztrainer gelten als solche externen Jugendtrainerfortbildungen. 5 Ausbildungskonzept Das individuelle Ausbildungskonzept des Vereins muss umfangreich schriftlich in Worten und Bildern beschrieben und vorgelegt werden. Angelehnt an die inhaltlichen Anforderungen an das Jugendzertifikat sind die Ausbildungsinhalte, die Infrastruktur, die Kooperationen, die Rahmentrainingskonzeption usw. zu beschreiben. Das Konzept muss eine ausbildungsorientierte statt gewinnorientierte Jugendspielerausbildung berücksichtigen. 6 DHB-Jugendkaderspieler Falls ein Verein unter seinen für ihn spielberechtigten Jugendspielern zumindest einen aktuellen DHB-Kader-Spieler (Jugendnationalmannschaft oder Juniorennationalmannschaft) laut DHB-Kaderliste hat, darf eines der folgenden Kriterien unerfüllt bleiben. Dies gilt jedoch nur in den Saisons 2007/08 und 2008/09. Die Kriterien sind: eine männliche Altersklasse darf fehlen, die Anzahl der Mannschaften in der höchsten Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes darf dabei jedoch nicht gekürzt werden in der Saison 2007/08 muss keine der drei Mannschaften und in der Saison 2008/09 nur eine der beiden Mannschaften in der höchsten Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes qualifiziert sein einer der Jugendtrainer, Trainer der 2. Herrenmannschaft oder Co-Trainer der 1. Herrenmannschaft darf eine Handballtrainerlizenz eine Stufe (laut Trainerordnung DHB) tiefer als gefordert besitzen
die zweite Mannschaft darf eine Liga tiefer spielen als gefordert der Athletiktrainer, Persönlichkeitstrainer oder Torwarttrainer ist nicht erforderlich ein Fitnessbereich, eine Außenbereich mit Laufbahn, ein Massage/Physiotherapie- raum, eine von zwei Sporthallen ist nicht erforderlich
Anhang II zu § 4 Richtlinie zur Erteilung des Jugendzertifikats: Antragstellung Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats Anlage1: Rechtliche Grundlagen des Vereins Hinzuzufügen sind: Vertrag einer Jugendspielgemeinschaft (falls bestehend) Anlage 2: Angaben zu den Mannschaften und Spielern im männlichen Bereich Auflistung der Mannschaftsmeldungen Auflistung der DHB-Jugend- und Juniorenkaderspieler mit Jugendspielberechtigung Angabe von Zweifachspielberechtigten und entsprechenden Partnervereinen Anlage 3: Mitarbeiter im männlichen Bereich Auflistung der Trainer und des Jugendkoordinators mit Namen, Kontaktdaten, Tätigkeitsgebieten Hinzuzufügen sind: Kopien der Trainerlizenzen oder der Bestätigung der Teilnahme zur Trainerlizenzausbildung der Trainer, des Torwarttrainers, des Jugendkoordinators und des Athletiktrainers Kopie des Ausbildungsnachweises des Jugendkoordinators (z.B. Kopie des Diplomzeugnisses, Kopie des Ausbilderscheins der IHK) Kopie der Vereinbarung mit einem Persönlichkeitstrainer/Laufbahnberater bzw. einer entsprechenden Einrichtung Kopie der Vereinbarung über ärztliche und physiotherapeutische Betreuung Kopie der Verträge mit den mindestens erforderlichen Trainern und dem Jugendkoordinator Anlage 4: Training & Betreuung Trainingspläne für die Jugendmannschaften A-E und Belegungspläne der Trainingsstätten Auflistung von vorhandener Infrastruktur Hinzuzufügen sind:
Bilder zur Dokumentation der Infrastruktur Auszug aus der statistischen Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison 2008/09) Auszug aus der sportärztlichen Dokumentation am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison 2008/09) Kopie des/der Kooperationsvertrags/-vereinbarung mit dem Landesverband (ab Saison 2008/09) Kopie des/der Kooperationsvertrag/-vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Verein (1. Liga: ab Saison 2008/09, 2. Liga: ab Saison 2009/10) Anlage 5: Veranstaltungen Angaben zu internen und externen Jugendtrainerveranstaltungen. In der Saison 2007/08 sind die Planungen für die Veranstaltungen anzugeben Hinzuzufügen ab der Saison 2008/09 sind: Teilnehmerverzeichnis, Einladung und Tagesordnung der in der Vorsaison durchgeführten externen und internen Jugendtrainerveranstaltungen bzw. Bestätigungen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Anlage 6: Ausbildungskonzept Ausbildungskonzept des Vereins nach Grobgliederung
Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats & Anlagen
Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats Der Verein ........................................................................................................................................................................... beantragt die Erteilung des Jugendzertifikats für das Jahr der Antragsstellung nach § 4 der Richtlinie zur Erteilung des Jugendzertifikats. Diesem Antrag liegen alle geforderten Anlagen, die sich aus § 4 i.V.M. Anhang II der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats ergeben, bei. Dieser Antrag auf Erteilung des Jugendzertifikats ist bei der Handball-Bundesliga GmbH jährlich neu für die im Kalenderjahr der Antragsstellung beginnende Spielsaison (Saisonbeginn 01.07., Saisonende 30.06.) zu stellen. Die Antragsstellung auf diesem Antragsvordruck und das Einreichen der vollständigen in § 4 i.V.M. Anhang II der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats genannten Unterlagen haben bis zum 30.09. (Ausschlussfrist) eines Kalenderjahres für die am 01.07. desselben Kalenderjahres begonnene Saison zu erfolgen. Im Jahr 2007 gilt der 31.10.2007 als Ausschlussfrist. Ausnahmeregelung im Falle einer noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnenen Spielklassenqualifikation zur höchsten Spielklasse der Altersklasse für die Spielzeit der Antragsstellung: Der Antragssteller hat die Möglichkeit die Erfüllung der Voraussetzungen der Spielklassen nach § 2 i.V.M. Anhang I Ziffer 1.1.1 der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikats nachzureichen. Eine noch laufende oder noch nicht begonnene Spielklassenqualifikation für die höchste Spielklasse der Altersklasse ist in anstehendem Feld anzugeben. Diese Angabe führt automatisch zur Möglichkeit einer Nachreichung bis spätestens 30.11. des jeweiligen Antragsjahres. Für folgende Altersklasse ist die Spielklassenqualifikation zur höchsten Spielklasse der Altersklasse noch nicht abgeschlossen bzw. hat noch nicht begonnen: (zutreffendes bitte ankreuzen) A-Jugend / B-Jugend / C-Jugend …………………………… ...................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins) ...................................................................................................................... Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage1: Rechtliche Grundlagen des Vereins Verein: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ........................................................................................................................................................................... Tel.: Fax.: ..................................................... ................................................................ Vertretungsberechtigter Vorstand i. S. § 26 BGB: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ........................................................................................................................................................................... Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Weiterer vertretungsberechtigter Vorstand i.S. § 26 BGB: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ......................................................................................................................................……............................. Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Verantwortlicher Handball-Bundesliga: ........................................................................................................................................................................... Anschrift: ……………………….…………………….………………………………………...……………….…... Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Verantwortlicher Jugendkoordinator: ………………………….................................................................................................................................. Anschrift: ……………………….…………..………………………………………………..……………………… Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Stellvertreter Jugend: ........................................................................................................................................................................... .. Anschrift: ........................................................................................................................................................................... .. Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Fortsetzung auf folgender Seite
Es besteht eine Jugendspielgemeinschaft mit sämtlichen Mannschaften im männlichen Bereich mit Verein: ……………………………………………………………………………………………………..……... Ansprechpartner: …………………………………………………………………………………………………...……….. Anschrift: ........................................................................................................................................................................... Tel.: Fax: Mail: .................................................. ................................................... ................................................................ Name der Spielgemeinschaft: …………………………………………………………………………………………………………..... Dieser Anlage ist ein Vertrag über eine Jugendspielgemeinschaft beizufügen (falls bestehend). …………………………… ...................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins) ...................................................................................................................... Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 2: Angaben zu den Mannschaften und Spielern im männlichen Bereich Verein:................................................................................................................................................................................. Auflistung der Mannschaftsmeldungen Nr. Mannschaft Spielklasse 1 1. Männermannschaft 2 2. Männermannschaft 3 3. Männermannschaft 4 männl. A1-Jugend 5 männl. A2-Jugend 6 männl. B1-Jugend 7 männl. B2-Jugend 8 männl. C1-Jugend 9 männl. C2-Jugend 10 männl. D1-Jugend 11 männl. D2-Jugend 12 männl. E1-Jugend 13 männl. E2-Jugend 15 16 17 18 Der o.g. Verein hat eine Mannschaft in der regional höchsten Spielklasse qualifiziert: männl. A-Jugend: ja nein männl. B-Jugend: ja nein männl. C-Jugend: ja nein Auflistung der DHB-Jugend- und Juniorenkaderspieler mit Jugendspielberechtigung Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Kader 1 2 3 Angabe von Zweifachspielberechtigten und entsprechenden Partnervereinen Nr. Name, Vorname Partnerverein 1 2 3 …………………………… ...................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins) ...................................................................................................................... Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 3: Mitarbeiter im männlichen Bereich Verein:................................................................................................................................................................. Verantwortliches Personal: Name, Lizenz(en) Nr. Adresse Telefon Tätigkeit(en) vorhanden o. in Aus- Vorname in Ausbildung bildung Trainer 1. Mannschaft A-Lizenz 1 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz Co-Trainer 1. Mannschaft A-Lizenz 2 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz Trainer 2. Mannschaft A-Lizenz 3 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz Co-Trainer 2. Mannschaft A-Lizenz 4 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz (Lizenz-)Trainer A-Jugend A-Lizenz 5 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz (Lizenz-)Trainer B-Jugend A-Lizenz 6 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz (Lizenz-)Trainer C-Jugend A-Lizenz 7 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz (Lizenz-)Trainer D-Jugend A-Lizenz 8 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz (Lizenz-)Trainer E-Jugend A-Lizenz 9 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz Torwarttrainer A-Lizenz 10 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz Jugendkoordinator auf Honorarbasis A-Lizenz 11 hauptamtliche Tätigkeit B-Lizenz pädagogische Ausbildung: C-Lizenz _____________________ Athletik-/Individualtrainer A-Lizenz 12 auf Honorarbasis B-Lizenz hauptamtliche Tätigkeit C-Lizenz ------------ ------ 13 Persönlichkeitstrainer ------------ ------ ärztlicher & physio- ------------ ------ 14 therapeutischer Betreuer ------------ ------ Die Kopien der Trainerlizenzen bzw. der Bestätigungen der Teilnahme zur Trainerlizenzausbildung, der Verträge bzw. Vereinbarungen mit den Mitarbeitern/Trainern/Partnerorganisationen und des Ausbildungsnachweises des Jugendkoordinators sind mit der oben stehenden Nummerierung zu versehen und dieser Anlage beizufügen. …………………………… ...................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins) ...................................................................................................................... Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 4: Training & Betreuung Verein: .......................................................................................................................................................................... Trainingspläne für die Jugendmannschaften A-E und Belegungspläne der Trainingsstätten Für jede Mannschaft ist eine Trainingsübersicht beizufügen, die in etwa folgender Struktur aufweisen soll: A-Jugend Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 8-10 Uhr 10-12 Uhr 12-14 Uhr 15:00-16:00 14-16 Uhr Krafttraining 16:30-18:00 16:30-18:00 16:30-18:00 16-18 Uhr Hallentraining Ausdauertraining Hallentraining 18:30-20:00 18-20 Uhr Hallentraining 20-22 Uhr Auflistung von vorhandener Infrastruktur Nr. Einrichtung Name & Adresse 1 Dreifach-Sporthalle 1 2 Dreifach-Sporthalle 2 3 Außenanlage mit Laufbahn 4 Fitnessbereich mit Kraftgeräten 5 Massage-/Physiotherapieraum 6 7 8 9 10
Für jede Einrichtung ist ein Belegungsplan mit oben stehender Nummerierung beizufügen, der ungefähr folgender Struktur aufweisen soll: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Hallen- drittel 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Zeit 1. Männer- Kinder- 8-10 Uhr Schule mannschaft Karate turnen A-Jugend Schule Hallenreinigung Hallenreinigung 10-12 Uhr Schule Aerobic BBP Schule Schule Schule Kinder- TaeBo 12-14 Uhr turnen Karate Schule Aerobic BBP D-Jugend Spiel- Spiel- 14-16 Uhr C-Jugend Basketball D-Jugend Basketball betrieb 16-18 Uhr B-Jugend A-Jgd B-Jugend betrieb 1. Männer- mannschaft 1. Männer- 1. Männer- 18-20 Uhr mannschaft mannschaft 2. Männer- 2. Männer- 20-22 Uhr mannschaft mannschaft Dieser Anlage sind folgende Unterlagen hinzuzufügen: Bilder zur Dokumentation der Infrastruktur Auszug aus der statistischen Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison 2008/09) Auszug aus der sportärztlichen Dokumentation am Beispiel von 3 Spielern (ab Saison 2008/09) Kopie des/der Kooperationsvertrags/-vereinbarung mit dem Landesverband (ab Saison 2008/09) Kopie des/der Kooperationsvertrag/-vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Verein (1. Liga: ab Saison 2008/09, 2. Liga: ab Saison 2009/10) …………………………… ...................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins) ...................................................................................................................... Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 5: Veranstaltungen Verein: ........................................................................................................................................................................... Angaben zu internen und externen Jugendtrainerveranstaltungen. In der Saison 2007/08 sind die Planungen für die Veranstaltungen anzugeben. Nr. Veranstaltung Ort der Veranstaltung (Adresse) Datum 1 2 3 4 5 6 Dieser Anlage sind ab der Saison 2008/09 das Teilnehmerverzeichnis, die Einladung und die Tagesordnung der in der Vorsaison durchgeführten externen und internen Jugendtrainerveranstaltungen bzw. Bestätigungen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nach oben stehender Nummerierung hinzuzufügen. …………………………… ...................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins) ...................................................................................................................... Name(n) in Druckbuchstaben
Anlage 6: Ausbildungskonzept Verein: ........................................................................................................................................................................... Ein individuelles Ausbildungskonzept/Ausbildungsstrategie des Vereins muss schriftlich in Worten und mit Bildern eingereicht werden. Es soll folgender Grobgliederung folgen: 1. Allgemeine Ziele, Strategien und Maßnahmen 2. Mannschaften und deren Entwicklung 3. Mitarbeiter – Iststand und Planung 4. Trainingseinheiten und Infrastruktur – Iststand und Planung 5. Trainingssteuerung – Rahmentrainingskonzeption des Vereins 6. Kooperationen zur schulische/berufliche Betreuung, Kooperationen mit dem Landesverband 7. Veranstaltungen - Konzept …………………………… ...................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel (gesetzl. Vertreter des antragstellenden Vereins) ...................................................................................................................... Name(n) in Druckbuchstaben
Anforderungen des Jugendzertifikats in tabellarischer Darstellung
Anforderungen Jugendzertifikat - tabellarische Darstellung Saison 07/08 Saison 08/09 Saison 09/10 1. Liga 2. Liga 1. Liga 2. Liga 1. Liga 2. Liga Mannschaften Qualität und Zielstellung Jugendmannschaften Leistungsorientierte Jugendteams im Altersbereich A-C in der jew. höchsten Spielklasse 1 von 3 1 von 3 2 von 3 2 von 3 x x (Einschränkungen in den ersten beiden Saison nur auf Spielklasse bezogen) Mannschaften in D-E x x x x x x Bonus für DHB-Kader-Spieler in der Freilos für 1 Kriterium entfällt entfällt Jugend Qualität und Zielstellung 2. Herrenmannschaft Ausbildungsorientierung vor x x x x x x Gewinnorientierung Leistungsorientierte Nachwuchsmannschaft (Ziel: 7. Liga 7. Liga 6. Liga 6. Liga 5. Liga 5. Liga Erstligisten 3. Liga, Zweitligisten 4. Liga) Qualität und Zielstellung 1. Herrenmannschaft Mitglied der HBL x x x x x x Kooperationspartnervereine mit Zweifachspielrechtigten (mind. 1 erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht Spieler, Zuordnung Erst-/Zweitverein ohne Belang) Trainer Qualität und Aufgaben der männlichen Jugendtrainer (einzelne auf Honorar oder mind. 1 im Hauptamt (d.h. sozialver.pfl. Beschäftigung + > 21h)), Honorartrainer max. 2 Teams gleichzeitig (Lizenz wird max. für 2 Mannschaften anerkannt), Lizenz in Ausbildung wird anerkannt mJE mJD 1A, 3B, mJC 3B, 2C 1B, 4C 4B, 1C 2B, 3C 3B, 2C 1C mJB mJA Ausbildungsorientierte statt Gewinnorientierte Jugendspielerausbildung nach der x x x x x x Rahmentrainingskonzeption des DHB (immer angelehnt an das eigene Ausbildungskonzept)
Qualität und Aufgaben des Jugendkoordinators Jugendkoordinator Teilzeit Teilzeit Hau.amt Teilzeit Hau.amt Hau.amt Pädadgogische Ausbildung (mind. x x x x x x Ausbilderschein) Handballtrainerlizenz C C B C B B Darf gleichzeitig maximal wieviele Teams trainieren? (Lizenz wird 2 2 3 2 3 3 anerkannt für Anzahl Mannschaften) Ausbildungsorientierte statt Gewinnorientierte x x x x x x Jugendspielerausbildung nach der Rahmentrainingskonzeption des DHB Statitische Erfassung und Dokumentation von Leistungswerten in Vor- in Vor- x x x x der Spieler nach Vorgaben der DHB- bereit. bereit. Jugend- und Juniorentrainer Qualität und Aufgaben des Co- Trainers 1. Herrenmannschaft und Trainers der 2. Herrenmannschaft (Co-Trainer nur, falls Aufgaben im Jugendbereich) Handballtrainerlizenz C C C C B B Ausbildungsorientierte statt Gewinnorientierte x x x x x x Jugendspielerausbildung nach der Rahmentrainingskonzeption des DHB Qualität des Trainers 1. Herrenmannschaft A-Lizenz A A A A A A Qualität der Individual-Trainer Athletiktrainer mit Lizenz in Sportarten wie z.B. Leichtathletik, B entfällt B C B C Turnen, Fitness oder Reha, … TW-Trainer mit Handballtrainerlizenz B C B C B C Persönlichkeitstrainer (mindestens Kooperationsvertrag, z.B. entfällt entfällt x x x x Laufbahnberater) Ärztliche und physiotherapeutische Betreuung (mindestens x x x x x x Kooperationsvertrag) Infrastruktur Trainingssteuerung Trainingssteuerung, Trainingsdurchführung, x x x x x x Leistungsdiagnostik, Dokumentation Erstellung einer x x x x x x Vereinsrahmentrainingskonzeption sportärztliche Dokumenation entfällt entfällt erwünscht erwünscht erwünscht erwünscht
Trainingsbereiche mJE mindestens 3 TE p.W. x x x x x x mJD mindestens 3 TE p.W. x x x x x x mJC mindestens 4 TE p.W. x x x x x x mJB mindestens 4 TE p.W. x x x x x x mJA mindestesn 5 TE p.W. x x x x x x 2 (Dreifach-)Sporthallen zur täglichen x x x x x x Benutzung durch die Mannschaften 1 Fitnessbereich mit Kraftgeräten zur täglichen Benutzung durch die x x x x x x Mannschaften 1 Außenbereich mit Laufbahn zur täglichen Benutzung durch die x x x x x x Mannschaften Massage-/Physiotherapieraum x x x x x x Schulische und berufliche Betreuung unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvolle Betreuung/Unterbringung auswärtiger Spieler (z.B. Internat, in Vor- in Vor- x x x x Gasteltern), bereit. bereit. "Betreuungskonzept/Internat" (bei Bedarf) Einrichtung zur Verpflegung von in Vor- in Vor- x x x x Spielern (bei Bedarf) bereit. bereit. Zusammenarbeit mit den Schulen (z.B. Schwerpunktschule) in Bezug in Vor- in Vor- auf zusätzliche Traningseinheiten und x x x x bereit. bereit. Koordination der schulischen Anforderungen mit den sportlichen Kooperation mit dem Landesverband in Vor- in Vor- in Vor- x x x (z.B. Stützpunkt) bereit. bereit. bereit. Veranstaltungen regionale x x x x x x Jugendtrainerveranstaltungen interne oder externe x x x x x x Jugendtrainerveranstaltung Ausbildungskonzept Einreichung eines umfangreichen Ausbildungskonzepts mit x x x x x x vorgeschriebener Gliederung
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