Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzepte - "Spielmobil & Kindertreff" - Stadt ...
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Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzepte „Spielmobil & Kindertreff“ Da die Einrichtung „Spielmobil & Kindertreff“ viele verschiedene Angebote hat, werden unterschiedliche Hygienekonzepte benötigt. Diese finden Sie im Folgenden. Inhaltsverzeichnis 1. Hygienekonzept Ferienbetreuung 2 2. Hygienekonzept Öffentlicher Raum 5 3. Hygienekonzept Spielmobil-AG 7 Seite 1 von 8
1. Hygienekonzept Ferienbetreuung Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept der Einrichtung „Spielmobil & Kindertreff“ für die Ferienbetreuung an Unterschleißheimer Grundschulen auf Grundlage der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021, die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 21. Februar 2022 geändert worden ist 1. Allgemeine Rahmenbedingungen 2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen 3. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen 4. Reinigungsinformationen 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Die Gruppe besteht täglich aus maximal zehn vorab angemeldeten Kindern, welche sich wochenweise anmelden konnten, um eine Durchmischung der Gruppe zu vermeiden. Von diesen wird bei der Anmeldung der Vor- und Nachname sowie eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer der Sorgeberechtigten und E-Mail- Adresse oder Anschrift) abgefragt. Die tatsächliche Anwesenheit wird täglich überprüft und ggf. in der Kontaktliste angepasst. Die Räumlichkeiten bestehen aus einem Werkraum und der großen Aula. Die Außenbereiche (ein Teil des Pausenhofs, diverse Grünflächen und Spielplätze sowie ein Wald) werden bei günstiger Wetterlage verstärkt genutzt. Sanitärräume werden von allen Personen nur einzeln betreten. 2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Für das Angebot von „Spielmobil & Kindertreff“ gilt die 3G-Regelung gemäß § 5 Abs. 1 BayIfSMV. Dies gilt auch für die MitarbeiterInnen. Da die teilnehmenden Kinder dem regelmäßigen Testangebot an Schulen unterliegen, sind sie von dieser Regelung auch in den Ferien ausgenommen. Alle Personen waschen bei ihrer Ankunft ihre Hände gründlich mit Seife. Zudem befolgen alle Teilnehmenden die allgemeingültige Husten- und Niesetikette. Seite 2 von 8
Alle Personen halten so weit wie möglich einen Mindestabstand von 1,50 m ein. Es besteht während des Ferienprogramms Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn ein Abstand von 1,50 m gewährleistet ist, kann die Maske am Platz abgenommen werden. Im Freien besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht. Die Kinder tragen mindestens eine medizinische Gesichtsmaske, die MitarbeiterInnen tragen FFP2-Masken. Diese Maßnahmen werden von den MitarbeiterInnen mit den Kindern besprochen und, wenn nötig, auch eingefordert. Sollten sich Kinder wiederholt über diese Maßnahmen hinwegsetzen, haben die MitarbeiterInnen das Recht und die Verpflichtung, die Kinder von der Aktion auszuschließen. Die MitarbeiterInnen lüften mindestens alle 45 Minuten für mindestens zehn Minuten die genutzten Räumlichkeiten. Bei Ausflügen werden von den MitarbeiterInnen entweder ein Kanister mit frischem Leitungswasser und Seife oder Desinfektionsmittel mitgenommen, sodass auch draußen die Möglichkeit zum Händewaschen oder Desinfizieren gegeben ist. Eine Putzfirma übernimmt die tägliche Reinigung der genutzten Räumlichkeiten und Sanitärräume. 3. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, entsprechende Symptome aufweisen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Schule nicht betreten. Grundsätzlich darf die Ferienbetreuung von „Spielmobil & Kindertreff“ ausschließlich von Kindern in Anspruch genommen werden, welche keine oder nur milde Krankheitszeichen, wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten aufweisen. Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen. Kinder, die während der Ferienbetreuung Krankheitssymptome entwickeln, werden zur Abklärung der Symptomatik so schnell wie möglich den Erziehungsberechtigten übergeben. Kinder dürfen zudem auch dann nicht betreut werden, wenn eine Kontaktperson nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet. Dies gilt ebenfalls für das Personal. Beschäftigte mit leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) testen sich vor Beginn des Angebots mittels eines Selbsttests auf SARS-CoV-2. Kranke MitarbeiterInnen mit reduziertem Seite 3 von 8
Allgemeinzustand müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden. In einem solchen Fall wird die Ferienbetreuung an diesem Tag kurzfristig abgesagt und entfällt. Eine Absage erfolgt per E-Mail. Zeigen sich während der Betreuung der Kinder einschlägige Symptome bei Beschäftigten, ist die Arbeitstätigkeit möglichst sofort zu beenden. Wenn die MitarbeiterInnen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19- Erkrankten hatten, aber keine der obengenannten Symptome verspüren, müssen sie sich zur Abklärung des weiteren Vorgehens unverzüglich an die Einrichtungsleitung wenden. 4. Reinigungsinformationen Für Bastelarbeiten bringt jedes Kind sein Federmäppchen von zu Hause mit. Benutzte Werk- und Spielzeuge werden nach dem Angebot von den MitarbeiterInnen gereinigt. Stand: Februar 2022 Seite 4 von 8
2. Hygienekonzept Öffentlicher Raum Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept von „Spielmobil & Kindertreff“ der Stadt Unterschleißheim für den öffentlichen Raum auf Grundlage der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021, die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 21. Februar 2022 geändert worden ist 1. Allgemeine Rahmenbedingungen 2. Allgemeine Schutzmaßnahmen 3. Hygiene- und Abstandsregeln 4. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen 1. Allgemeine Rahmenbedingungen o Jedes Kind erhält zum Start eine kurze Einweisung, auf was zu achten ist. o Die MitarbeiterInnen von „Spielmobil & Kindertreff“ geben weder Essen noch Getränke aus. o Selbstmitgebrachte Brotzeit kann unter Einhaltung der Abstandsregeln verzehrt werden. o Die Angebote sind offen. Das bedeutet, die Kinder können an diesen unangemeldet teilnehmen und die Aktionsfläche zu jedem Zeitpunkt wieder verlassen. 2. Allgemeine Schutzmaßnahmen o Die Aktionsfläche im öffentlichen Raum wird durch Absperrbänder, Tische, den Spielbus sowie natürliche Begebenheiten (Büsche, Bäume, See) erkennbar begrenzt. o Ein Aufsteller vor dem Einsatzbereich zeigt bildhaft die AHA-Regeln. Hier wird zudem das Hygienekonzept ausgehängt. o Die MitarbeiterInnen desinfizieren alle Materialien, bevor diese abgebaut werden. Kleinere Gegenstände (Spielsteine etc.) können auch in einer Wanne eingesammelt und im Kindertreff gereinigt und getrocknet werden, sodass sie am nächsten Tag erneut eingesetzt werden können. o Die MitarbeiterInnen unterliegen der 3G-Regelung und sind demnach geimpft, genesen oder getestet. Seite 5 von 8
3. Hygiene- und Abstandsregeln o Für die Einhaltung der Hygieneregeln sind alle beteiligten Personen verantwortlich. o Jeder Neuankömmling muss sich die Hände desinfizieren. Hierfür steht am Eingang ein Desinfektionsspender zur Verfügung. o Es wird, wo möglich, ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen den TeilnehmerInnen eingehalten. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, besteht Maskenpflicht (Stand 22.02.2022: Medizinische Maske für 6- bis 15-Jährige). o Auf die allgemeingültige Hust- und Nies-Etikette ist zu achten. 4. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen o Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, entsprechende Symptome aufweisen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Aktionsfläche von „Spielmobil & Kindertreff“ nicht betreten. o Grundsätzlich dürfen ausschließlich Kinder am Angebot von „Spielmobil & Kindertreff“ teilnehmen, welche keine oder nur milde Krankheitszeichen, wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten, aufweisen. Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für das Personal. Erkrankt das Personal, fällt das Angebot an diesem Tag kurzfristig aus. o Zeigen sich während des Angebots einschlägige Symptome bei Beschäftigten, ist die Arbeitstätigkeit möglichst sofort zu beenden. Stand: Februar 2022 Seite 6 von 8
3. Hygienekonzept Spielmobil-AG Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept der Einrichtung „Spielmobil & Kindertreff“ für die Spielmobil-AG an Grundschulen auf Grundlage der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021, die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 21. Februar 2022 geändert worden ist, sowie des Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen vom 15. Februar 2022 1. Allgemeine Rahmenbedingungen 2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen 3. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen 4. Reinigungsinformationen 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Die Gruppe besteht aus minimal fünf und maximal zwölf vorab angemeldeten Kindern. Von den Kindern liegen der Vor- und Nachname sowie eine Telefonnummer der Sorgeberechtigten vor. Die tatsächliche Anwesenheit wird bei jedem Termin überprüft. Jedes Kind muss während der AG eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Zusätzlich gilt der Rahmen-Hygieneplan für Schulen in Bayern (Stand 15. Februar 2022). 2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Für das Angebot von „Spielmobil & Kindertreff“ gilt die 3G-Regelung gemäß § 5 Abs. 1 BayIfSMV. Dies gilt auch für die MitarbeiterInnen. Die teilnehmenden Kinder gelten als getestet, da sie dem regelmäßigen Testangebot an Schulen unterliegen. Alle Personen waschen vor Beginn der AG ihre Hände gründlich mit Seife. Zudem befolgen alle Teilnehmenden die allgemeingültige Husten- und Niesetikette. Es besteht während der AG in geschlossenen Räumen Maskenpflicht. Im Außenbereich besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder dürfen eine textile Mund- Nasen-Bedeckung, MitarbeiterInnen müssen eine FFP2-Maske tragen. Diese Maßnahmen werden von den MitarbeiterInnen mit den Kindern besprochen und, wenn nötig, auch eingefordert. Weiterhin lüften die MitarbeiterInnen mindestens alle 45 Minuten für mindestens zehn Minuten die genutzten Räumlichkeiten. Sofern der CO2-Gehalt nicht durch CO2-Ampeln Seite 7 von 8
oder Messgeräten überprüft wird, ist grundsätzlich alle 20 Minuten eine zusätzliche Stoßlüftung bzw. Querlüftung vorzunehmen. Mobile Luftreinigungsgeräte ergänzen das Lüften, ersetzen es aber nicht. 3. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, entsprechende Symptome aufweisen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Schule nicht betreten. Grundsätzlich darf die Spielmobil-AG ausschließlich von Kindern in Anspruch genommen werden, welche keine oder nur milde Krankheitszeichen, wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten aufweisen. Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht an der Spielmobil-AG teilnehmen. Kinder, die während der AG Krankheitssymptome entwickeln, werden zur Abklärung der Symptomatik so schnell wie möglich den Erziehungsberechtigten übergeben. Kinder dürfen zudem auch dann nicht betreut werden, wenn eine Kontaktperson nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet. Dies gilt ebenfalls für das Personal. Beschäftigte mit leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) testen sich vor Beginn des Angebots mittels eines Selbsttests auf SARS-CoV-2. Kranke MitarbeiterInnen mit reduziertem Allgemeinzustand müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden. In einem solchen Fall wird die Spielmobil-AG an diesem Tag kurzfristig abgesagt und entfällt. Eine Absage erfolgt telefonisch. Zeigen sich während der Betreuung der Kinder einschlägige Symptome bei Beschäftigten, ist die Arbeitstätigkeit möglichst sofort zu beenden. Wenn die MitarbeiterInnen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten, aber keine der obengenannten Symptome verspüren, müssen sie sich zur Abklärung des weiteren Vorgehens unverzüglich an die Einrichtungsleitung wenden. 4. Reinigungsinformationen Benutzte Werk- und Spielzeuge werden nach dem Angebot von den MitarbeiterInnen gereinigt. Stand: Februar 2022 Seite 8 von 8
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