Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzepte - "Spielmobil & Kindertreff" - Stadt ...

 
WEITER LESEN
Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzepte - "Spielmobil & Kindertreff" - Stadt ...
Hygiene- und
     Schutzmaßnahmenkonzepte
                 „Spielmobil & Kindertreff“

Da die Einrichtung „Spielmobil & Kindertreff“ viele verschiedene
Angebote hat, werden unterschiedliche Hygienekonzepte benötigt.
Diese finden Sie im Folgenden.

Inhaltsverzeichnis
1.   Hygienekonzept Ferienbetreuung                                2
2.   Hygienekonzept Öffentlicher Raum                              5
3.   Hygienekonzept Spielmobil-AG                                  7

                                                          Seite 1 von 8
1. Hygienekonzept Ferienbetreuung

   Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept der Einrichtung
      „Spielmobil & Kindertreff“ für die Ferienbetreuung
           an Unterschleißheimer Grundschulen
                    auf Grundlage der Fünfzehnten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021,
   die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 21. Februar 2022 geändert
                                     worden ist

  1. Allgemeine Rahmenbedingungen
  2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
  3. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen
  4. Reinigungsinformationen

  1. Allgemeine Rahmenbedingungen

  Die Gruppe besteht täglich aus maximal zehn vorab angemeldeten Kindern, welche
  sich wochenweise anmelden konnten, um eine Durchmischung der Gruppe zu
  vermeiden. Von diesen wird bei der Anmeldung der Vor- und Nachname sowie eine
  sichere Kontaktinformation (Telefonnummer der Sorgeberechtigten und E-Mail-
  Adresse oder Anschrift) abgefragt. Die tatsächliche Anwesenheit wird täglich
  überprüft und ggf. in der Kontaktliste angepasst.
  Die Räumlichkeiten bestehen aus einem Werkraum und der großen Aula. Die
  Außenbereiche (ein Teil des Pausenhofs, diverse Grünflächen und Spielplätze sowie
  ein Wald) werden bei günstiger Wetterlage verstärkt genutzt. Sanitärräume werden
  von allen Personen nur einzeln betreten.

  2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

  Für das Angebot von „Spielmobil & Kindertreff“ gilt die 3G-Regelung gemäß § 5 Abs.
  1 BayIfSMV. Dies gilt auch für die MitarbeiterInnen. Da die teilnehmenden Kinder dem
  regelmäßigen Testangebot an Schulen unterliegen, sind sie von dieser Regelung auch
  in den Ferien ausgenommen.
  Alle Personen waschen bei ihrer Ankunft ihre Hände gründlich mit Seife. Zudem
  befolgen alle Teilnehmenden die allgemeingültige Husten- und Niesetikette.

                                                                              Seite 2 von 8
Alle Personen halten so weit wie möglich einen Mindestabstand von 1,50 m ein.
Es besteht während des Ferienprogramms Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand
nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn ein Abstand von 1,50 m
gewährleistet ist, kann die Maske am Platz abgenommen werden. Im Freien besteht
grundsätzlich keine Maskenpflicht. Die Kinder tragen mindestens eine medizinische
Gesichtsmaske, die MitarbeiterInnen tragen FFP2-Masken.
Diese Maßnahmen werden von den MitarbeiterInnen mit den Kindern besprochen
und, wenn nötig, auch eingefordert. Sollten sich Kinder wiederholt über diese
Maßnahmen hinwegsetzen, haben die MitarbeiterInnen das Recht und die
Verpflichtung, die Kinder von der Aktion auszuschließen.
Die MitarbeiterInnen lüften mindestens alle 45 Minuten für mindestens zehn Minuten
die genutzten Räumlichkeiten.
Bei Ausflügen werden von den MitarbeiterInnen entweder ein Kanister mit frischem
Leitungswasser und Seife oder Desinfektionsmittel mitgenommen, sodass auch
draußen die Möglichkeit zum Händewaschen oder Desinfizieren gegeben ist.
Eine Putzfirma übernimmt die tägliche Reinigung der genutzten Räumlichkeiten und
Sanitärräume.

3. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen

Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, entsprechende Symptome aufweisen
oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Schule nicht betreten.
Grundsätzlich darf die Ferienbetreuung von „Spielmobil & Kindertreff“ ausschließlich
von Kindern in Anspruch genommen werden, welche keine oder nur milde
Krankheitszeichen, wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten aufweisen.
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder
Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht an
der Ferienbetreuung teilnehmen. Kinder, die während der Ferienbetreuung
Krankheitssymptome entwickeln, werden zur Abklärung der Symptomatik so schnell
wie möglich den Erziehungsberechtigten übergeben. Kinder dürfen zudem auch dann
nicht betreut werden, wenn eine Kontaktperson nachweislich an COVID-19 erkrankt
ist und sich in Quarantäne befindet.
Dies gilt ebenfalls für das Personal. Beschäftigte mit leichten Erkältungssymptomen
(Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) testen sich vor Beginn des Angebots mittels
eines Selbsttests auf SARS-CoV-2. Kranke MitarbeiterInnen mit reduziertem

                                                                            Seite 3 von 8
Allgemeinzustand müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden. In
einem solchen Fall wird die Ferienbetreuung an diesem Tag kurzfristig abgesagt und
entfällt. Eine Absage erfolgt per E-Mail. Zeigen sich während der Betreuung der Kinder
einschlägige Symptome bei Beschäftigten, ist die Arbeitstätigkeit möglichst sofort zu
beenden. Wenn die MitarbeiterInnen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-
Erkrankten hatten, aber keine der obengenannten Symptome verspüren, müssen sie
sich zur Abklärung des weiteren Vorgehens unverzüglich an die Einrichtungsleitung
wenden.

4. Reinigungsinformationen

Für Bastelarbeiten bringt jedes Kind sein Federmäppchen von zu Hause mit. Benutzte
Werk- und Spielzeuge werden nach dem Angebot von den MitarbeiterInnen gereinigt.

                                                                  Stand: Februar 2022

                                                                              Seite 4 von 8
2. Hygienekonzept Öffentlicher Raum

         Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept von
      „Spielmobil & Kindertreff“ der Stadt Unterschleißheim
                   für den öffentlichen Raum
                    auf Grundlage der Fünfzehnten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021,
   die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 21. Februar 2022 geändert
                                     worden ist

1.   Allgemeine Rahmenbedingungen
2.   Allgemeine Schutzmaßnahmen
3.   Hygiene- und Abstandsregeln
4.   Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen

1.   Allgemeine Rahmenbedingungen
o    Jedes Kind erhält zum Start eine kurze Einweisung, auf was zu achten ist.
o    Die MitarbeiterInnen von „Spielmobil & Kindertreff“ geben weder Essen noch
     Getränke aus.
o    Selbstmitgebrachte Brotzeit kann unter Einhaltung der Abstandsregeln verzehrt
     werden.
o    Die Angebote sind offen. Das bedeutet, die Kinder können an diesen unangemeldet
     teilnehmen und die Aktionsfläche zu jedem Zeitpunkt wieder verlassen.

2.   Allgemeine Schutzmaßnahmen
o    Die Aktionsfläche im öffentlichen Raum wird durch Absperrbänder, Tische, den
     Spielbus sowie natürliche Begebenheiten (Büsche, Bäume, See) erkennbar begrenzt.
o    Ein Aufsteller vor dem Einsatzbereich zeigt bildhaft die AHA-Regeln. Hier wird zudem
     das Hygienekonzept ausgehängt.
o    Die MitarbeiterInnen desinfizieren alle Materialien, bevor diese abgebaut werden.
     Kleinere Gegenstände (Spielsteine etc.) können auch in einer Wanne eingesammelt
     und im Kindertreff gereinigt und getrocknet werden, sodass sie am nächsten Tag
     erneut eingesetzt werden können.
o    Die MitarbeiterInnen unterliegen der 3G-Regelung und sind demnach geimpft,
     genesen oder getestet.

                                                                                 Seite 5 von 8
3.   Hygiene- und Abstandsregeln
o    Für die Einhaltung der Hygieneregeln sind alle beteiligten Personen verantwortlich.
o    Jeder Neuankömmling muss sich die Hände desinfizieren. Hierfür steht am Eingang
     ein Desinfektionsspender zur Verfügung.
o    Es wird, wo möglich, ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen den TeilnehmerInnen
     eingehalten. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, besteht Maskenpflicht
     (Stand 22.02.2022: Medizinische Maske für 6- bis 15-Jährige).
o    Auf die allgemeingültige Hust- und Nies-Etikette ist zu achten.

4.   Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen
o    Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, entsprechende Symptome
     aufweisen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Aktionsfläche
     von „Spielmobil & Kindertreff“ nicht betreten.
o    Grundsätzlich dürfen ausschließlich Kinder am Angebot von „Spielmobil &
     Kindertreff“ teilnehmen, welche keine oder nur milde Krankheitszeichen, wie
     Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten, aufweisen. Kranke Kinder in
     reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen,
     starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht teilnehmen. Dies gilt
     ebenfalls für das Personal. Erkrankt das Personal, fällt das Angebot an diesem Tag
     kurzfristig aus.
o    Zeigen sich während des Angebots einschlägige Symptome bei Beschäftigten, ist die
     Arbeitstätigkeit möglichst sofort zu beenden.

                                                                    Stand: Februar 2022

                                                                                Seite 6 von 8
3. Hygienekonzept Spielmobil-AG
     Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept der Einrichtung
        „Spielmobil & Kindertreff“ für die Spielmobil-AG an
                          Grundschulen
                    auf Grundlage der Fünfzehnten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021,
   die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 21. Februar 2022 geändert
   worden ist, sowie des Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und
                 Hygienekonzepts für Schulen vom 15. Februar 2022

1.   Allgemeine Rahmenbedingungen
2.   Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
3.   Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen
4.   Reinigungsinformationen

1.   Allgemeine Rahmenbedingungen

Die Gruppe besteht aus minimal fünf und maximal zwölf vorab angemeldeten Kindern.
Von den Kindern liegen der Vor- und Nachname sowie eine Telefonnummer der
Sorgeberechtigten vor. Die tatsächliche Anwesenheit wird bei jedem Termin überprüft.
Jedes Kind muss während der AG eine Mund- und Nasenbedeckung tragen.
Zusätzlich gilt der Rahmen-Hygieneplan für Schulen in Bayern (Stand 15. Februar 2022).

2.   Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

Für das Angebot von „Spielmobil & Kindertreff“ gilt die 3G-Regelung gemäß § 5 Abs. 1
BayIfSMV. Dies gilt auch für die MitarbeiterInnen. Die teilnehmenden Kinder gelten als
getestet, da sie dem regelmäßigen Testangebot an Schulen unterliegen.
Alle Personen waschen vor Beginn der AG ihre Hände gründlich mit Seife. Zudem
befolgen alle Teilnehmenden die allgemeingültige Husten- und Niesetikette. Es besteht
während der AG in geschlossenen Räumen Maskenpflicht. Im Außenbereich besteht
keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder dürfen eine textile Mund-
Nasen-Bedeckung, MitarbeiterInnen müssen eine FFP2-Maske tragen. Diese Maßnahmen
werden von den MitarbeiterInnen mit den Kindern besprochen und, wenn nötig, auch
eingefordert.
Weiterhin lüften die MitarbeiterInnen mindestens alle 45 Minuten für mindestens zehn
Minuten die genutzten Räumlichkeiten. Sofern der CO2-Gehalt nicht durch CO2-Ampeln

                                                                              Seite 7 von 8
oder Messgeräten überprüft wird, ist grundsätzlich alle 20 Minuten eine zusätzliche
Stoßlüftung bzw. Querlüftung vorzunehmen. Mobile Luftreinigungsgeräte ergänzen das
Lüften, ersetzen es aber nicht.

3.   Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen

Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, entsprechende Symptome aufweisen
oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Schule nicht betreten.
Grundsätzlich darf die Spielmobil-AG ausschließlich von Kindern in Anspruch genommen
werden, welche keine oder nur milde Krankheitszeichen, wie Schnupfen ohne Fieber
oder gelegentliches Husten aufweisen. Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand
mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen
oder Durchfall dürfen nicht an der Spielmobil-AG teilnehmen. Kinder, die während der
AG Krankheitssymptome entwickeln, werden zur Abklärung der Symptomatik so schnell
wie möglich den Erziehungsberechtigten übergeben. Kinder dürfen zudem auch dann
nicht betreut werden, wenn eine Kontaktperson nachweislich an COVID-19 erkrankt ist
und sich in Quarantäne befindet.
Dies gilt ebenfalls für das Personal. Beschäftigte mit leichten Erkältungssymptomen
(Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) testen sich vor Beginn des Angebots mittels
eines Selbsttests auf SARS-CoV-2. Kranke MitarbeiterInnen mit reduziertem
Allgemeinzustand müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden. In einem
solchen Fall wird die Spielmobil-AG an diesem Tag kurzfristig abgesagt und entfällt. Eine
Absage erfolgt telefonisch. Zeigen sich während der Betreuung der Kinder einschlägige
Symptome bei Beschäftigten, ist die Arbeitstätigkeit möglichst sofort zu beenden. Wenn
die MitarbeiterInnen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten, aber
keine der obengenannten Symptome verspüren, müssen sie sich zur Abklärung des
weiteren Vorgehens unverzüglich an die Einrichtungsleitung wenden.

4.   Reinigungsinformationen

Benutzte Werk- und Spielzeuge werden nach dem Angebot von den MitarbeiterInnen
gereinigt.

                                                                    Stand: Februar 2022

                                                                                 Seite 8 von 8
Sie können auch lesen