Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA Gültig ab dem 8. Januar 2021

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Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA Gültig ab dem 8. Januar 2021
UHC Thun
                                                                              Rütlistrasse 19
                                                                              3600 Thun

                                                                              Sandra Gugolz
                                                                              Vorstand Leiterin Spielbetrieb
                                                                              T 078 777 21 16
                                                                              spielbetrieb@uhcthun.ch
                                                                              www.uhcthun.ch

Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA

Gültig ab dem 8. Januar 2021

Erstellt am:            9. September 2020                   Stand vom: 03.01.2021

Ersteller:              Gugolz Sandra, Corona-Beauftragte

Verteiler/Publiziert:   Dropbox Ablage Vorstand UHC Thun
                        Homepage UHC Thun
                        Stadt Thun, Fachstelle Sport
Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA Gültig ab dem 8. Januar 2021
Einleitung
Die Anpassung des Schutzkonzeptes erfolgt auf Grund der aktuellen Anpassungen von Seiten Bund und Kanton
und der Wiederaufnahme des Meisterschaftsbetriebes der NLA.

      • Dieses Schutzkonzept richtet sich nach der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur
        Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Anhang Vorgaben für Schutzkonzepte des Bundes.
      • Zudem gelten die Anordnungen der GSI1, des Kantons Bern
      • und die Bestimmungen der Stadt Thun als Eigentümerin der MUR Halle

      • Ebenfalls gelten die Vorgaben von swiss unihockey
      • Abweichende oder an die Infrastruktur angepasste Regeln sind in diesem Schutzkonzept festgehalten.

Die folgenden Grundsätze und Regeln gelten für alle auf dem Areal der MUR Halle (sinngemäss auch bei
Benutzung von anderen Hallen) anwesenden Personengruppen; namentlich die Teams (Spieler und Staff
gemäss Contact Tracing Liste), Schiedsrichter, Funktionäre und Helfer mit Einsatzaufgebot, Vorstands-
mitglieder sowie Personen des öffentlichen Dienstes respektive der Stadt Thun in Ausübung ihrer Plicht und
Mitarbeitern von Rettungsdiensten.
Zu beachten gilt, dass weiteren Personengruppen der Zutritt NICHT gestattet ist.

1. Nur symptomfrei ans Spiel
      -   Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fiebergefühl,
          Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns dürfen die MUR Halle NICHT
          betreten. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere
          Vorgehen ab.
      -   Der UHC Thun setzt auf die Eigenverantwortung und geht davon aus, dass sich jeder einzelne seiner
          sozialen Verantwortung bewusst ist und verzichtet daher auf das Ausfüllen und Unterschreiben lassen
          einer Gesundheitserklärung vor dem Betreten der Halle.

2. Generelle Maskenpflicht
      -   Auf dem gesamten Areal der MUR Halle (innen und aussen) gilt eine generelle Maskenpflicht.
          Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus besonderen Gründen (insbesondere
          medizinischen) keine Gesichtsmasken tragen können.
      -   Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Unbedingt den nötigen Abstand von 1,5
          Meter einhalten.
      -   Der UHC Thun erwartet ein eigenverantwortliches und konsequentes Einhalten der oben genannten
          Regeln zur «generelle Maskenpflicht» zum Schutz aller anwesenden Personen.

3. Gründlich Hände waschen oder Hände desinfizieren
      -   Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände regelmässig gründlich
          mit Seife wäscht und/oder regelmässig desinfiziert, schützt sich und sein Umfeld.
      -   Alle Anwesenden in der MUR Halle werden gebeten diese Massnahme regelmässig durchzuführen.
      -   Die Stadt Thun respektive der UHC Thun stellen an verschiedenen Orten Händedesinfektionsmittel zur
          Verfügung.

4. Regeln für die Teams / Diese Regeln gelten sinngemäss auch für die Schiedsrichter
      -   Von der Maskenpflicht ausgenommen ist das Spielfeld und die Spielerbank beim Ein- und Auslaufen und
          während dem Spiel. In den übrigen Zeiten muss überall eine Maske getragen werden.
      -   Die Teammitglieder hängen ihre Schutzmaske während der sportlichen Tätigkeit an den dafür
          vorgesehen Platz (mobiler Maskenständer).

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    GSI Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
    Schutzkonzept für den Re-Start NLA                                                                         2
Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA Gültig ab dem 8. Januar 2021
-       Für das Contact Tracing der Teams gibt der Teamverantwortliche eine vollständige Liste aller
           anwesenden Spieler (auch verletzte), inklusive Trainer und Betreuer am Check-In Desk ab. Die Liste muss
           zwingend die folgenden Angaben enthalten: Name und Vorname / Geburtsdatum / vollständige
           Adresse und Telefonnummer.
   -       Auf der Liste muss die verantwortliche Person ersichtlich sein. Diese trägt die Verantwortung sowohl für
           die Vollständigkeit, wie auch für die Richtigkeit der angegebenen Daten.
   -       Der Zugang zu den Garderoben ist nur für Spieler, Staffmitglieder, Schiedsrichter und Observer erlaubt.
   -       Die Teams dürfen die Halle maximal 90 Minuten vor dem Spiel betreten. Die Halle muss nach dem Spiel
           rasch möglichst verlassen werden.

5. Regeln auf dem Spielfeld
       -    Das Spielvorbereitungsmeeting findet mit 1,5 Meter Abstand und Schutzmaske statt.
       -    In den Pausen finden keine Seitenwechsel statt.
       -    Statt Handshake stellen sich die Teams vis-a-vis auf und verabschieden sich mittels «Stockgruss»
            (Heben des Stockes).

6. Regeln für alle anderen anwesenden Personen
   Es sind keine Zuschauer an den Spielen zugelassen
   - Funktionäre und Helfer, sowie Vorstandsmitglieder, welche nicht im Spielbetrieb involviert sind, können
       das Spiel auf der Galerie verfolgen.
   - Der Aufenthalt in der Halle unten ist nur den Teams, Schiedsrichtern und den Funktionären/Helfern des
       Spielbetriebs gestattet.
   - Das Beizli bleibt geschlossen.
   - Aufgebotene Helfer und Funktionäre erhalten 1 Getränk. Es werden keine Snacks abgegeben.

7. Erhebung der Kontaktdaten / Information gemäss Verordnung des Bundes
   -       Sämtliche in der Halle anwesenden Personen müssen sich registrieren.
   -       Zur Kontrolle erhalten alle anwesenden Personen (ausser den Spielern und Staffmitgliedern) Bändeli,
           welche während dem ganzen Aufenthalt in der MUR Halle am Handgelenk getragen werden müssen.
   -       Die erhobenen Kontaktdaten werden nach 14 Tagen vernichtet.

8. Haftungsausschuss
   -       Der Aufenthalt in der MUR Halle geschieht auf eigenes Risiko. Der UHC Thun lehnt jegliche Haftung bei
           einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 in der MUR Halle und deren Umgebung ab.

9. Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben
   -       Personen die sich nicht an die Vorgaben halten, werden von der Corona-Beauftragten oder einem
           Funktionär auf die Vorgaben hingewiesen.
   -       Haltet sich eine Person trotz Hinweis nicht an die Vorgaben, kann sie aus der Halle verwiesen werden.
   -       Zeigt sich eine Person delinquent, wird die Polizei hinzugezogen.
   -       Der UHC Thun hält sich die Option offen, einer Person den Zutritt zur MUR Halle zu verweigern.

10. Bestimmung Corona-Beauftragte / Kommunikationsverantwortlicher
   -       Die Corona-Beauftragte ist verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
   -       Den Anweisungen der verantwortlichen Person ist Folge zu leisten.
   -       Im Falle einer Ansteckung ist die Corona-Beauftragte die erste Ansprechperson für die kantonalen
           Behörden und verantwortlich für das Herausgeben der Kontaktdaten.
   -       Sie ist ebenfalls für den Datenschutz und den korrekten Umgang mit den Listen verantwortlich.
   -       Für den Spielbetrieb (ohne Testspiele) verantwortlich und somit Corona-Beauftragte ist:
           - Sandra Gugolz, Vorstand Leiterin Spielbetrieb, 078 777 21 16, spielbetrieb@uhcthun.ch

   -       Der Kommunikationsverantwortliche im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist verantwortlich für
           den koordinierten Informationsfluss innerhalb und ausserhalb des Vereins.
 Schutzkonzept für den Re-Start NLA                                                                                3
Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA Gültig ab dem 8. Januar 2021
-   Er ist erste Ansprechperson für Medien, Klubmitglieder und alle weiteren interessierten Stellen
   -   Er übernimmt auch die weitere Kommunikation mit den Behörden nach dem Herausgeben von Daten
       und Schutzkonzept.
   -   Für die Kommunikation bei Vorfällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zuständig ist:
       - Rolf Bolliger, Präsident UHC Thun, praesidium@uhcthun.ch

Thun, 3. Januar 2021

Für den Vorstand

Rolf Bolliger                          Sandra Gugolz                          Martin Wenger
Präsident                              Leiterin Spielbetrieb                  Leiter Sport
                                       Corona-Beauftragte

 Schutzkonzept für den Re-Start NLA                                                                      4
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