Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA Gültig ab dem 8. Januar 2021
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UHC Thun Rütlistrasse 19 3600 Thun Sandra Gugolz Vorstand Leiterin Spielbetrieb T 078 777 21 16 spielbetrieb@uhcthun.ch www.uhcthun.ch Schutzkonzept Re-Start Meisterschaft NLA Gültig ab dem 8. Januar 2021 Erstellt am: 9. September 2020 Stand vom: 03.01.2021 Ersteller: Gugolz Sandra, Corona-Beauftragte Verteiler/Publiziert: Dropbox Ablage Vorstand UHC Thun Homepage UHC Thun Stadt Thun, Fachstelle Sport
Einleitung Die Anpassung des Schutzkonzeptes erfolgt auf Grund der aktuellen Anpassungen von Seiten Bund und Kanton und der Wiederaufnahme des Meisterschaftsbetriebes der NLA. • Dieses Schutzkonzept richtet sich nach der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Anhang Vorgaben für Schutzkonzepte des Bundes. • Zudem gelten die Anordnungen der GSI1, des Kantons Bern • und die Bestimmungen der Stadt Thun als Eigentümerin der MUR Halle • Ebenfalls gelten die Vorgaben von swiss unihockey • Abweichende oder an die Infrastruktur angepasste Regeln sind in diesem Schutzkonzept festgehalten. Die folgenden Grundsätze und Regeln gelten für alle auf dem Areal der MUR Halle (sinngemäss auch bei Benutzung von anderen Hallen) anwesenden Personengruppen; namentlich die Teams (Spieler und Staff gemäss Contact Tracing Liste), Schiedsrichter, Funktionäre und Helfer mit Einsatzaufgebot, Vorstands- mitglieder sowie Personen des öffentlichen Dienstes respektive der Stadt Thun in Ausübung ihrer Plicht und Mitarbeitern von Rettungsdiensten. Zu beachten gilt, dass weiteren Personengruppen der Zutritt NICHT gestattet ist. 1. Nur symptomfrei ans Spiel - Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fiebergefühl, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns dürfen die MUR Halle NICHT betreten. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. - Der UHC Thun setzt auf die Eigenverantwortung und geht davon aus, dass sich jeder einzelne seiner sozialen Verantwortung bewusst ist und verzichtet daher auf das Ausfüllen und Unterschreiben lassen einer Gesundheitserklärung vor dem Betreten der Halle. 2. Generelle Maskenpflicht - Auf dem gesamten Areal der MUR Halle (innen und aussen) gilt eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus besonderen Gründen (insbesondere medizinischen) keine Gesichtsmasken tragen können. - Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Unbedingt den nötigen Abstand von 1,5 Meter einhalten. - Der UHC Thun erwartet ein eigenverantwortliches und konsequentes Einhalten der oben genannten Regeln zur «generelle Maskenpflicht» zum Schutz aller anwesenden Personen. 3. Gründlich Hände waschen oder Hände desinfizieren - Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände regelmässig gründlich mit Seife wäscht und/oder regelmässig desinfiziert, schützt sich und sein Umfeld. - Alle Anwesenden in der MUR Halle werden gebeten diese Massnahme regelmässig durchzuführen. - Die Stadt Thun respektive der UHC Thun stellen an verschiedenen Orten Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. 4. Regeln für die Teams / Diese Regeln gelten sinngemäss auch für die Schiedsrichter - Von der Maskenpflicht ausgenommen ist das Spielfeld und die Spielerbank beim Ein- und Auslaufen und während dem Spiel. In den übrigen Zeiten muss überall eine Maske getragen werden. - Die Teammitglieder hängen ihre Schutzmaske während der sportlichen Tätigkeit an den dafür vorgesehen Platz (mobiler Maskenständer). 1 GSI Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Schutzkonzept für den Re-Start NLA 2
- Für das Contact Tracing der Teams gibt der Teamverantwortliche eine vollständige Liste aller anwesenden Spieler (auch verletzte), inklusive Trainer und Betreuer am Check-In Desk ab. Die Liste muss zwingend die folgenden Angaben enthalten: Name und Vorname / Geburtsdatum / vollständige Adresse und Telefonnummer. - Auf der Liste muss die verantwortliche Person ersichtlich sein. Diese trägt die Verantwortung sowohl für die Vollständigkeit, wie auch für die Richtigkeit der angegebenen Daten. - Der Zugang zu den Garderoben ist nur für Spieler, Staffmitglieder, Schiedsrichter und Observer erlaubt. - Die Teams dürfen die Halle maximal 90 Minuten vor dem Spiel betreten. Die Halle muss nach dem Spiel rasch möglichst verlassen werden. 5. Regeln auf dem Spielfeld - Das Spielvorbereitungsmeeting findet mit 1,5 Meter Abstand und Schutzmaske statt. - In den Pausen finden keine Seitenwechsel statt. - Statt Handshake stellen sich die Teams vis-a-vis auf und verabschieden sich mittels «Stockgruss» (Heben des Stockes). 6. Regeln für alle anderen anwesenden Personen Es sind keine Zuschauer an den Spielen zugelassen - Funktionäre und Helfer, sowie Vorstandsmitglieder, welche nicht im Spielbetrieb involviert sind, können das Spiel auf der Galerie verfolgen. - Der Aufenthalt in der Halle unten ist nur den Teams, Schiedsrichtern und den Funktionären/Helfern des Spielbetriebs gestattet. - Das Beizli bleibt geschlossen. - Aufgebotene Helfer und Funktionäre erhalten 1 Getränk. Es werden keine Snacks abgegeben. 7. Erhebung der Kontaktdaten / Information gemäss Verordnung des Bundes - Sämtliche in der Halle anwesenden Personen müssen sich registrieren. - Zur Kontrolle erhalten alle anwesenden Personen (ausser den Spielern und Staffmitgliedern) Bändeli, welche während dem ganzen Aufenthalt in der MUR Halle am Handgelenk getragen werden müssen. - Die erhobenen Kontaktdaten werden nach 14 Tagen vernichtet. 8. Haftungsausschuss - Der Aufenthalt in der MUR Halle geschieht auf eigenes Risiko. Der UHC Thun lehnt jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 in der MUR Halle und deren Umgebung ab. 9. Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben - Personen die sich nicht an die Vorgaben halten, werden von der Corona-Beauftragten oder einem Funktionär auf die Vorgaben hingewiesen. - Haltet sich eine Person trotz Hinweis nicht an die Vorgaben, kann sie aus der Halle verwiesen werden. - Zeigt sich eine Person delinquent, wird die Polizei hinzugezogen. - Der UHC Thun hält sich die Option offen, einer Person den Zutritt zur MUR Halle zu verweigern. 10. Bestimmung Corona-Beauftragte / Kommunikationsverantwortlicher - Die Corona-Beauftragte ist verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. - Den Anweisungen der verantwortlichen Person ist Folge zu leisten. - Im Falle einer Ansteckung ist die Corona-Beauftragte die erste Ansprechperson für die kantonalen Behörden und verantwortlich für das Herausgeben der Kontaktdaten. - Sie ist ebenfalls für den Datenschutz und den korrekten Umgang mit den Listen verantwortlich. - Für den Spielbetrieb (ohne Testspiele) verantwortlich und somit Corona-Beauftragte ist: - Sandra Gugolz, Vorstand Leiterin Spielbetrieb, 078 777 21 16, spielbetrieb@uhcthun.ch - Der Kommunikationsverantwortliche im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist verantwortlich für den koordinierten Informationsfluss innerhalb und ausserhalb des Vereins. Schutzkonzept für den Re-Start NLA 3
- Er ist erste Ansprechperson für Medien, Klubmitglieder und alle weiteren interessierten Stellen - Er übernimmt auch die weitere Kommunikation mit den Behörden nach dem Herausgeben von Daten und Schutzkonzept. - Für die Kommunikation bei Vorfällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zuständig ist: - Rolf Bolliger, Präsident UHC Thun, praesidium@uhcthun.ch Thun, 3. Januar 2021 Für den Vorstand Rolf Bolliger Sandra Gugolz Martin Wenger Präsident Leiterin Spielbetrieb Leiter Sport Corona-Beauftragte Schutzkonzept für den Re-Start NLA 4
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