Infektiologischer Notfall - Alarmplan - Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

 
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Alarmplan

 Infektiologischer Notfall

- Medizinisch-organisatorische Rahmenvorgabe -

Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
                  (Stand 2020)
Inhalt

           A.      Liste der relevanten Infektionserreger ............................................................................ 3
                A.1      (Allgemein-)Gefährliche Infektionserreger mit aerogener Übertragung .................... 3
                A.2 (Gefährliche) Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit ................... 3
                A.3 Minder-gefährliche Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit .......... 4
           B.      Alarmierungsweg /Erstmaßnahmen................................................................................ 4
                B.1      Alarmierungsweg..................................................................................................... 4
                B.2 Erstmaßnahmen/Unterbringung ................................................................................... 6
                B.3 Stationäre Unterbringung/Anfahrtswege ...................................................................... 8
           C.         Zuständigkeiten .......................................................................................................... 9
                C.1      Klinikum-Einsatzleitung (KEL) ................................................................................. 9
                C.2 Wesentliche Aufgaben der KEL.................................................................................... 9
                C.3 Technischer Dienst .................................................................................................... 10
                C.4 Ärztlicher Dienst ........................................................................................................ 10
                C.5 Pflegedienst .............................................................................................................. 10
                C. 6 Telefonzentrale/ Information .................................................................................. . 11
                C.7. Wirtschaftstelle                            .. .............................................................................. 11
             C.8.Küche            ...............           ................................................................... 11
             C.9 Kommunikation und Medien...................................................................................... 12
             C.10 IT-Abteilung (Klinische IT) ...................................................................................... 12

           D.   Weitere organisatorische Regelungen ......................................................... ............. 12
             D. 1 Entsorgung ................................................................................................................ 12
             D. 2 Bekanntmachung und Pflege..................................................................................... 12

      Anlagen zum Alramplan Infektiologische Notfälle

Anlage I                    Lagepläne der Isolationszimmer/Transportwege
Anlage II                   Checkliste diensthabender Arzt ZNA
Anlage III                  Verfahrensanweisung Technischer Dienst + Checkliste (folgt) Verfahrensanweisung
Anlage IV                   Isolations-Transport-Kammer + Checkliste (folgt) Verfahrensanweisung Räumung der
Anlage V                    ANUT (folgt)
Anlage VI                   Verfahrensanweisung Räumung des Bereiches in der MNIPS Verfahrensanweisung
Anlage VII a+b              Gebläsefilteranzug + Checkliste An- und Ablegen Verfahrensanweisung
Anlage VIII                 Personenschutzanzüge (PSA) Erst- und Zweithelfer
Anlage IX                   Checkliste Telefonzentrale „Infektiologischer Notfall“ (Nur für MA Telefonzentrale)
3

A. Liste der relevanten Infektionserreger
A.1 (Allgemein-)Gefährliche Infektionserreger mit aerogener Übertragung

a) „Klassische“ Erreger. Hierzu zählen insbesondere
       Erreger der Viralen Hämorrhagischen Fieber (VHF), z. B. Marburg-, Lassavirus)1
       (Lungen-)Pest
       (Affen-)Pocken
b) Erreger mit potentiell kriminellem Hintergrund (bioterroristische Attacken2), z. B.
       Pocken (Variola major/minor, Alastrimvirus)
       Lungenmilzbrand (Bacillus anthracis)
       Unklare Häufung von Q-Fieber (Coxiella burneti)
Insbesondere eine Häufung innerhalb kurzer Zeit von schweren Erkrankungen mit
ungewöhnlichen Symptomen („ungewöhnlicher Ausbruch“) sollte an eine Attacke mit
biologischen Waffen denken lassen2 (obwohl natürlich auch andere Ursachen für eine Häufung
möglich sind).

                    In diesen Fällen den Alarmplan vollständig auslösen!

A.2 (Gefährliche) Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit

Diese Erregerliste unterliegt dem ständigen Wandel; die Entscheidung muss im Einzelfall

vor Ort getroffen werden. Typische Vertreter sind z.B.

    •   SARS-CoV (Erreger von SARS) , 2019 -nCoV
    •   Aviäre Influenza (Erreger der Vogelgrippe), wenn leichte Mensch-zu Mensch
        Übertragung gezeigt wurde
                    In diesen Fällen den Alarmplan vollständig auslösen!

1sowie alle Erreger der Risikogruppe 4 nach BioStoffVO. Die Einstufung kann z.B. beim Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
https://www.zkbs-online.de/
siehe https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Biosicherheit/Agenzien/
2 s. auch unter RKI.de>Infektionsschutz>BiologischeGefahren>Agenzien
und „Biologische Gefahren I, Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 2007“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe unter:
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/BioGef-
I_3Auflage.pdf?__blob=publicationFile
4

A.3 Minder-gefährliche Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit
Abzugrenzen sind Infektionsfälle bzw. –verdachtsfälle mit Erregern, die zwar ungewöhnlich
sind und bei denen mit entsprechend hoher medialer Aufmerksamkeit zu rechnen ist, die aber
mit „klassischen“ Hygienemaßnahmen vollumfänglich beherrschbar sind, wie z.B.

      Cholera
      Häufung von Meningokokkenmeningitis und -sepsis
                 In diesen Fällen den Alarmplan nicht vollständig auslösen!

Stattdessen sind folgende Maßnahmen durch den feststellenden Arzt zu treffen:
      Betroffene Patienten isolieren!

      Ggf. den zuständigen OA informieren

Ggf. in Absprache mit dem zuständigen OA Meldung (auch nachts!) an die Betriebsleitung,
den diensthabenden Mikrobiologen und an die Leitung des Gesundheitsamts (die
Telefonnummern sind beim diensthabenden Arzt Mikrobiologie oder der Rettungsstelle
der Feuerwehr (Tel. 19222) erhältlich).

B. Alarmierungsweg /Erstmaßnahmen

B.1 Alarmierungsweg
Die Meldung eines infektiologischen Notfalls kann prinzipiell von vielen Stellen innerhalb und
außerhalb des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH ausgehen. Hauptweg ist die
Rettungsleitstelle der Berufsfeuerwehr Braunschweig.

Annahmestelle der Meldung im Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH ist die Zentrale
Notfall-Aufnahme am Standort 2, Tel. 2500 (ZNA).

Die Meldung wird vom diensthabenden Arzt der ZNA entgegengenommen, der den
Alarmierungsweg weiterleitet und ggf. die Erstmaßnahmen des Patienten organisiert (s.u. und
Anlage II Checkliste diensthabender Arzt ZNA).

Informationen     zum   Alarmfall    außerhalb     des   vorgesehenen     Alarmierungswegs
sind ausschließlich von der Klinikum-Einsatzleitung (KEL, s. C 1.) zu geben.
Für alle übrigen Mitarbeiter gilt eine generelle Nachrichtensperre!
5

                  Externe Meldung                            Interne Meldung
               (z.B. Rettungsleitstelle                      (Patient stationär
                oder Patient in ZNA)                          aufgenommen)

                                    Diensthabender Arzt
                                           ZNA
                                          Tel. 2500

Nur,    wenn       als
Verdachtsfall durch
Rettungsleitstelle                   Diensthabender OA
oder Gesundheitsamt                     Med. Klinik I
angekündigt

                              Falls Anfangsverdacht bestätigt:             Telefonzentrale, Tel. 91
                                      Auslösung des                       „Infektiologischer Notfall“
                                     Infektionsalarms

 Der diensthabende Arzt der ZNA informiert sofort den diensthabenden internistischen
 Oberarzt der Medizinischen Klinik I. Sofern der Verdachtsfall durch die Rettungsleitstelle der
 Feuerwehr bzw. das Gesundheitsamt angekündigt wurde, löst der diensthabende Arzt der
 ZNA auch den Infektionsalarm aus und leitet die erforderlichen Maßnahmen
 zur Erstversorgung ein (analog zum Vorgehen des diensthabenden OA der Med. Klinik I).
 Der diensthabende Oberarzt der Medizinischen Klinik I begibt sich nach Erhalt der
 Meldung umgehend in die ZNA und übernimmt die organisatorische Einsatzleitung bis zum
 Eintreffen der KEL. Falls er den Verdacht bestätigt sieht, löst er

         die Alarmierungskette aus (soweit nicht bereits durch den diensthabenden Arzt der
          ZNA geschehen):
          (a) Verständigung der Telefonzentrale (Tel. 91) mit dem Stichwort „Infektiologischer
             Notfall“. Weitere notwendige Angaben:      Anzahl (≤ 3 bzw. > 3 Patienten) und
             Schweregrad (Intensivpflichtigkeit) betroffener Patienten.
          (b) die ZABOS-Schleife aus
und
         übernimmt die organisatorische Leitung bis zum Eintreffen der Klinikum-Einsatzleitung
          (KEL, siehe C 1.). Dies beinhaltet (soweit nicht bereits durch den diensthabenden Arzt
          der ZNA geschehen) auch eine erste Festlegung des Versorgungsorts (siehe
          Flussdiagramm und B 2). Mit dem Eintreffen der KEL (mind. der Ärztlichen Direktor
6

          bzw. Stellvertreter) endet die organisatorische Leitung des diensthabenden OA der
          Med. Klinik I.

                      Ersteinschätzung: Begründeter Verdachtsfall?

                                                          ja

                      Auslösung des Alarmierungswegs
                      Telefonzentrale (Tel. 91) : „Infektiologischer Notfall“ , Anzahl
                      Patienten mit/ohne Intensivpflichtigkeit ruft nach Telefonliste in
                      der Reihenfolge an zusätzlich ZABOS-Schleife

Festlegung des Versorgungsorts:                            Festlegung des Versorgungsorts:

Externe Patienten:                                         Interne Patienten (bereits stationär aufgenommen):
      •   keine Intensivpflichtigkeit:
          Erregergruppe A.1: ANUT (bis zu 3 Pat.)          Zunächst keine Verlegung!
      •   Erregergruppe A.2: Med. 1.4 (bis zu 4 Pat.)
      •   1 intensivpflichtiger Patient: Unterbringung     Das weitere Prozedere wird durch die KEL
          auf der MNIPS                                    festgelegt.

      Zu weiteren Möglichkeiten vgl. B 3
      Technischen Dienst (Pieper 961 2222;
      außerhalb der regulären Dienstzeiten: Tel.
      0160-7420411) und aufnehmende Station
      informieren (siehe B 3)!

B.2 Erstmaßnahmen/Unterbringung

Bei       jeglichem     direkten     Kontakt      mit    infektionsverdächtigen    Patienten   sind
geeignete persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen! Bei Erregern der Liste A 1. ist
nur geschultes Personal mit Schutzanzug und Gebläsefilter einzusetzen (siehe
Anlage VII Verfahrensanweisung Gebläsefilteranzug + Checkliste An- und Ablegen und
Anlage VIII Verfahrensanweisung PSA Erst- und Zweithelfer)!

Patienten mit (Verdacht auf) Infektionen mit Erregern der Liste A 1. und A 2. dürfen nicht auf
die ZNA gelegt werden! Versorgung nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (im Regelfall die
ANUT, s. B3)! Zuständig für die korrekte Durchführung der Erstmaßnahmen ist – je nach Stand
des Alarmierungswegs –             der diensthabende Arzt der ZNA oder der diensthabende
OA der Med. Klinik I oder die KEL.

      •   Externe Patienten, die mit dem Rettungsdienst gebracht werden
7

    sollen direkt zur aufnehmenden Station verlegt werden, die zunächst vorbereitet
    werden muss (s. B 3). Die Versorgung im Rettungswagen, bis die aufnehmende
    Station vorbereitet ist.

•   Externe Patienten, die sich selbstständig in die ZNA begeben haben, werden (da
    offensichtlich mobil) sofort in den Raum N.E. 4002 (alter Triage Raum ) gebracht und
    dort isoliert; ggf. vorher alle Personen aus dem Raum entfernen!
    Achtung! Keine Berührung des Patienten, Abstand halten (möglichst 2,0 m)!
    Anschließend sofort Meldung an den diensthabenden Oberarzt der Med. Klinik I.
    Ziel ist die Verlegung des Patienten in geeignete Behandlungsräume (siehe oben
    Seite 6: siehe B 3.).
•   Erstmaßnahmen in der Kinderaufnahme:
    Falls ein Verdacht auf eine hochinfektiöse Erkrankung mit Erregern der Liste A 1. oder
    A 2. bei einem Kind auftritt und sich dieses in der Kinderaufnahme in S1 befindet, wird
    von dort die Tel. 2500 (ZNA) angerufen mit dem Stichwort „Infektiologischer Notfall
    auf der Kinderaufnahme“. Das Kind plus ggf. Begleitperson(en) wird im Raum E619,
    E620, E621 isoliert (siehe Anlage I Lageplan + Transportweg S1).
    Achtung! Keine Berührung des Patienten, Abstand halten (mind. 2,5 m)!
    Der organisatorisch zuständige Arzt in S2 (im Regelfall der diensthabende OA der Med.
    Klinik I, ggf. die KEL) informiert die Rettungsleitstelle der Feuerwehr (Tel. 19222), die
    das Kind zur ZNA mittels RTW und in einer Isolations-Transport-Kammer transportiert,
    und bereitet die aufnehmende Station vor (s. B 3).
•   Interne Patienten:
    Falls der Verdacht auf eine hochinfektiöse Erkrankung mit Erregern der Liste A 1. oder
    A 2. bei bereits stationär aufgenommenen Patienten auftritt, wird umgehend an die
    ZNA gemeldet (Tel. 2500).
    Patienten,    ggf.    Mitpatienten   verbleiben      zunächst   im   Zimmer:     Keine
    Patientenbewegungen, sofortige Sperrung des Zimmers für alle Personen! Über
    das weitere Vorgehen (Transport nach S2 bzw. Versorgung vor Ort, Aufstellung von
    Kontaktlisten etc.) entscheidet die KEL.
8

B.3 Stationäre Unterbringung/Anfahrtswege
Bei Verdacht auf Infektionen mit Erregern der Liste A 1 und A 2 richtet sich die stationäre
Unterbringung nach den Kriterien:

                 Anzahl infektiöser Patienten
                 Intensivpflichtigkeit: falls gegeben, dann Unterbringung auf MNIPS S2

Folgende Stationen sind für die Versorgung hochinfektiöser Patienten vorgesehen:
   1) Erreger A.1: ANUT (Nuklearmedizin): Wenn keine bzw. eingeschränkte
       intensivmedizinische Versorgung erforderlich (Anlage I Lageplan +
       Transportweg ANUT 1 und ANUT 2). Hier können insgesamt 3 Betten
       bereitgestellt werden.

   2) Erreger A.2: Station Med. 1.4 (4 Betten)

   3) MNIPS (Medizinisch-Neurologische IPS): Wenn eine intensivmedizinische Versorgung
       lebensnotwendig ist (Anlage I Lageplan + Transportweg MNIPS 1 und MNIPS 2). Hier
       gibt es genau 1 Bett.

Weitere potenziell nutzbare Unterbringungsmöglichkeiten befinden sich auf der Station und
Med 2.6 (2 Betten). Die Lage und Anfahrtspläne sind ebenfalls in Anlage I aufgeführt.
Diese weiteren Betten sollten im Ernstfall nur nachrangig belegt werden, d.h. nur bei
Massenanfall verdächtiger Patienten. Sollten mehrere Patienten intensivpflichtig sein (> 1),
sollte die Versorgung vorrangig auf der ANUT stattfinden (3 Betten).

Grundsätzlich erfolgt ein direkter Transport vom Rettungswagen (bzw. von der ZNA) direkt auf
die aufnehmende Station. Kein Transport der Patienten durch das Haus außer über die
vorgeschriebenen Wege! Beim Transport zu den vorgesehenen Zimmern sind alle Wege
zuvor für Personal/Besucher/Patienten durch die Haus- und Betriebstechnik („Technischer
Dienst“) zu sichern und ggf. die Lüftungen und/oder Abwasseranlagen ein-/ bzw. umstellen.
Nach der Festlegung des Versorgungsorts sind daher zu informieren:
       der Technische Dienst
        Der Technische Dienst ist während den Dienstzeiten 06:00 – 15:00 Uhr unter dem
        Pieper 961 2222 und außerhalb der regulären Dienstzeit von 15:00 – 06:00 Uhr unter
        der Nummer 0160-7420411 erreichbar.
       die aufnehmende Station mit dem Stichwort „Infektiologischer Notfall“.
        Das wird im Regelfall die ANUT sein, die dann vollständig zu räumen ist!

Immer     zuerst     die       Rückmeldung    des    Technischen       Dienstes    und      der
aufnehmenden Station an die ZNA Tel. 2500 abwarten, bevor die Verlegung
eingeleitet werden darf!
9

C. Zuständigkeiten
C.1 Klinikum-Einsatzleitung (KEL)
Zusammensetzung
   •     Geschäftsführer bzw. sein Stellvertreter
   •     Ärztlicher Direktor bzw. sein Stellvertreter (=       übergeordnete     organisatorische
         Einsatzleitung)
   •     Chefarzt der Med. Klinik I
   •     Pflegedirektor bzw. sein Stellvertreter
   •     Krankenhaushygieniker bzw. sein Stellvertreter
   •     IT-Abteilung (Klinische IT)
   •     Stabsstelle Krankenhausalarm- und Einsatzplanung

sowie weitere Kräfte nach Maßgabe der KEL (z.B. Ableitung Kommunikation und Medien) Die
Arbeitsaufnahme der KEL wird der Rettungsleitstelle und der ZNA mitgeteilt, die daraufhin ihre
koordinierende Funktion einstellt.

Sitz der KEL Konferenzraum Med. Klinik II (R1.515)
                 Tel. 2066 (es handelt sich hier um einen Sammelanschluss)
                 Fax: 2022

Der Raum hat 2 PC-Arbeitsplätze mit Internet-Anschluss.
Sämtliche Informationen zum Alarm für das bzw. aus dem Klinikum sowie zwischen den
Betriebsteilen sind über diese Stelle zu leiten.

C.2 Wesentliche Aufgaben der KEL
Ziel: Koordination der Informationspolitik und die Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen,
damit die zuständigen Ärzte und Pflegekräfte sich möglichst ungehindert um die Versorgung
der Patienten kümmern können.
Dazu gehören insbesondere:
        Koordination der Belegung und der Transporte/ Verlegungen ggf. über die Standorte
         hinweg.
        Dokumentation der Abläufe, ggf. Erstellung von Kontaktlisten
        Information des Gesundheitsamts und der Feuerwehr
        Festlegung der Informationspolitik gegenüber Presse, Angehörigen und Mitarbeitern
         (etwa über Intranet).
        Koordination aller im Zusammenhang mit dem Alarm auftretenden externen (Polizei,
         Presse, Landesbehörden etc.) und internen Aktivitäten (Rekrutierung zusätzlicher
         Personalkräfte, Umwidmung von Ressourcen – etwa OP -, Information der beteiligten
         Abteilungen etc.).
        Die KEL stellt ggf. aktuelle Informationen zum Alarm ins Intranet, so dass sich alle
         Mitarbeiter zeitnah über wichtige Entwicklungen informieren können.
        Bekanntgabe des Alarm-Endes sowie ein kurzer Lagebericht im Intranet.
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Soweit nicht bereits geschehen, sollen alle Infektionen (bzw. begründete Verdachtsfälle) mit
Infektionserregern der Kapitel A 1. und A 2. durch die KEL an das örtliche Gesundheitsamt
gemeldet werden (auch nachts)! Die Telefonnummern sind beim diensthabenden Arzt
Mikrobiologie oder der Rettungsstelle der Feuerwehr (Tel. 19222) erhältlich.

C.3 Technischer Dienst
Der Technische Dienst ist während den Dienstzeiten 06:00 – 15:00 Uhr unter dem
Pieper 961 2222 und außerhalb der regulären Dienstzeit von 15:00 – 06:00 Uhr unter der
Nummer 0160-7420411 erreichbar.
Aufgaben des Technischen Dienstes:
      Überprüfung    der    technischen    Einrichtungen     der    jeweils     vorgesehenen
       Infektionszimmern (z. B. ANUT: Abwasser-Tank, MNIPS: RLT-Anlage).
      Schließung von Nebeneingängen, um unkontrollierten Besucherstrom zu vermeiden.
      Freihaltung der Zu- und Abfahrtswege, ggf. Einweisung ortsunkundiger
       Rettungsfahrzeuge (siehe Pläne und Wegführungen im Anhang).
      Der Leiter Haus- und Betriebstechnik, bzw. sein Stellvertreter, trägt dafür Sorge, dass
       ausreichend Personal vorhanden ist, um technische Anfragen umgehend bearbeiten
       und auftretende technische Störungen unverzüglich beseitigen zu lassen (Anlage III
       Verfahrensanweisung Technischer Dienst + Checkliste).

C.4 Ärztlicher Dienst
Die medizinische Einsatzleitung (zur Versorgung der infektiösen Patienten) übernehmen in
folgender Reihenfolge:
      Diensthabender Arzt der zentralen Notaufnahme
      Diensthabender Oberarzt der Med. Klinik I
       Er wird vom diensthabenden Arzt der zentralen Notfallaufnahme unmittelbar nach
       Eingang einer entsprechenden Meldung verständigt und übernimmt die medizinische
       und organisatorische Einsatzleitung bis zum Eintreffen der KEL.
      Chefarzt der Med. Klinik I
       Er ist ab Eintreffen für alle medizinischen Maßnahmen zur Versorgung der infektiösen
       Patienten zuständig. Die unmittelbare Versorgung der infektiösen Patienten vor Ort
       darf nur durch geschultes und entsprechend geschütztes Personal durchgeführt
       werden!
      Räumung der vorgesehenen Isolationsbetten nach Anordnung durch den
       diensthabenden Arzt der ZNA, bzw. den diensthabenden OA der Med. Klinik I bzw. der
       KEL (Stichwort „Infektiologischer Notfall“) in Absprache mit dem Pflegedienst.

C.5 Pflegedienst
      Die örtlichen Pflegedienstleitungen benachrichtigen die in ihren Zuständigkeitsbereich
       fallenden Stationen über Beginn und Ende des Alarms.
      Sie koordinieren das Hinzuziehen zusätzlich erforderlich werdenden Pflegepersonals.
      Räumung der vorgesehenen Isolationsbetten in Absprache mit dem Ärztlichen Dienst
       der Station.
11

Besucher und betriebsfremde Personen werden gebeten, das Krankenhausgelände
umgehend zu verlassen. Es ist sicher zu stellen, dass die stationären Patienten in ihren
Krankenzimmern verbleiben.

C.6 Telefonzentrale/Information

Nach Auslösung der Alarmierungskette mit dem Stichwort „Infektiologischer Notfall“ durch den
Oberarzt der Med. Klinik I informiert die Telefonzentrale in folgender Reihenfolge (Anlage IX
Checkliste Telefonzentrale „Infektiologischer Notfall“) (liegt bei Telefonzentrale!):
                    1.  Ärztlicher Direktor bzw. sein Stellvertreter
                    2.  Chefarzt der Med. Klinik I bzw. sein Stellvertreter
                    3.  Ggf. Pflegedienst Hauptnachtwache (nur nachts)
                    4.  Pflegedirektor bzw. sein Stellvertreter
                    5.  Krankenhaushygieniker bzw. sein Stellvertreter (ggf. diensthabender Arzt
                        Mikrobiologie)
                    6. Geschäftsführer bzw. sein Stellvertreter
                    7. Technischer Dienst des Standortes
                    8. Kommunikation und Medien
                    9. Diensthabender Apotheker
                    10. Administration Leitung der Standorte
                    11. Wirtschaftsstellenleiter der Standorte
                    12. Diensthabende MTLA-Labor S2
                    13. Stabsstelle Krankenhausalarm- und Einsatzleitung (KAEP)
                    14. Klinische IT
sowie zusätzlich während der regulären Dienstzeiten (werktags 8:00 h – 16:00 h):
                Ltd. Arzt für Arbeitsmedizin bzw. sein Stellvertreter

Weitere Aufgaben der Telefonzentrale/Information:

   •   Protokollierung der nach diesem Alarmplan vorgenommenen Alarmierung.
   •   Gewährleistung, dass Meldungen von und an die KEL (bzw. bis zum Eintreffen der
       KEL an die ZNA) bei den Telefonverbindungen absoluten Vorrang haben.
       Privatgespräche von Mitarbeitern werden nicht vermittelt!
   •   Anfragen von Behörden und Presseorganen sind ausschließlich an die KEL
       durchzustellen.
   •   Besuchern (außer Angehörigen) und betriebsfremden Personen wird der Zugang zum
       Krankenhaus untersagt. Situationsabhängig Rückmeldung an die KEL, um ggf. eine
       Räumung/Sperrung durch die Polizei zu veranlassen.

C.7 Wirtschaftsstelle
Der Leiter der Wirtschaftsstelle am jeweils betroffenen Standort bzw. sein Stellvertreter ist
zuständig für:
      Öffnung der Lager und Organisation des Materialtransports (ggf. auch Betreibsteil-
       übergreifend, etwa bei Material-Transporten in einen anderen Betriebsteil mit eigenen
       Fahrzeugen).
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C.8 Küche
Die Küchenleitung in S2 legt fest, wie die Versorgung der Angehörigen, Reporter und ggf.
weiterer      Berufsgruppen      (Gesundheitsamt,   Polizei)   sichergestellt   wird.   Details   zur
Kommunikation und Prozesssteuerung sind einer entsprechenden Prozessbeschreibung zu
entnehmen.

C.    9 Kommunikationsabteilung
Die Kommunikationsabteilung ist für die Kontakte zur Presse zuständig. Sie stimmt
Informationen, die herausgegeben werden, mit der KEL ab, auch evtl. Pressetermine oder eine
Presseerklärung. Die Termine/ Anfragen werden der Kommunikationsabteilung per Mail
zugesandt und auf der Website/ Mitarbeiterportal von der Kommunikationsabteilung
veröffentlicht. Die Kommunikationsabteilung arbeitet im Raum der KEL (s. C 1.).
Ob eine Sammelstelle für Reporter nötig ist, wird von der Kommunikationsabteilung im
Einzelfall entschieden. Wenn ja, wird ein die Kommunikationsabteilung die Sammelstelle
ausschildern. In der Regel findet der Kontakt zur Kommunikationsabteilung telefonisch bzw. per E-
Mail statt.

Zu den Pressegesprächen wird eingeladen. Die Versorgung mit Kaffee und Wasser erfolgt über die
Küchenkräfte, die ihrerseits durch die Kommunikationsabteilung zu informieren sind (s C 5.).
Informationen und Sachstände werden ausschließlich über die offiziellen Social Media Kanäle sowie
Rundmails des Klinikums Braunschweig durch das Team der Kommunikationsabteilung veröffentlicht.

C.10 IT-ABteilung (Klinische IT)
•    Auswertung zu Bettenkapazitäten des Standortes
•    Bereitstellung von Informationen zu Anzahl und Lokalisation
     Medizintechnischer Geräte (Beatmungsgeräte, Infusionspumpen, Defibrillatoren,
     Spritzenpumpen).

D.    Weitere organisatorische Regelungen
D.1 Entsorgung
Die Entsorgungspläne für Abfälle und Abwässer mit Erregern aus der Liste in Kapitel A 1
und A 2 befinden sich im Anhang Anlagen XII und XIII (sind in Vorbereitung).

D.2 Bekanntmachung
Der Alarmierungsplan „Infektiologische Notfälle“ wird im Intranet hinterlegt und ist für alle
Mitarbeiter des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH einsehbar und bindend.
Die Einweisung des Personals ist abteilungsintern/klinikintern sicherzustellen.
Telefon- und Pieperlisten für das diensthabende Personal sind abteilungsintern aufzustellen, auf
aktuellem Stand zu halten und an der Telefonzentrale und der Information S1 zu
hinterlegen.     Telefonlisten     mit   Privatanschlüssen     des   Personals     sind    ebenfalls
abteilungsintern/klinikintern aufzustellen, auf aktuellem Stand zu halten und vierteljährlich an die
Stabsstelle Krankenhausalarm- und Einsatzplan weiterzuleiten.
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