Infektiologischer Notfall - Alarmplan - Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
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Alarmplan Infektiologischer Notfall - Medizinisch-organisatorische Rahmenvorgabe - Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (Stand 2020)
Inhalt A. Liste der relevanten Infektionserreger ............................................................................ 3 A.1 (Allgemein-)Gefährliche Infektionserreger mit aerogener Übertragung .................... 3 A.2 (Gefährliche) Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit ................... 3 A.3 Minder-gefährliche Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit .......... 4 B. Alarmierungsweg /Erstmaßnahmen................................................................................ 4 B.1 Alarmierungsweg..................................................................................................... 4 B.2 Erstmaßnahmen/Unterbringung ................................................................................... 6 B.3 Stationäre Unterbringung/Anfahrtswege ...................................................................... 8 C. Zuständigkeiten .......................................................................................................... 9 C.1 Klinikum-Einsatzleitung (KEL) ................................................................................. 9 C.2 Wesentliche Aufgaben der KEL.................................................................................... 9 C.3 Technischer Dienst .................................................................................................... 10 C.4 Ärztlicher Dienst ........................................................................................................ 10 C.5 Pflegedienst .............................................................................................................. 10 C. 6 Telefonzentrale/ Information .................................................................................. . 11 C.7. Wirtschaftstelle .. .............................................................................. 11 C.8.Küche ............... ................................................................... 11 C.9 Kommunikation und Medien...................................................................................... 12 C.10 IT-Abteilung (Klinische IT) ...................................................................................... 12 D. Weitere organisatorische Regelungen ......................................................... ............. 12 D. 1 Entsorgung ................................................................................................................ 12 D. 2 Bekanntmachung und Pflege..................................................................................... 12 Anlagen zum Alramplan Infektiologische Notfälle Anlage I Lagepläne der Isolationszimmer/Transportwege Anlage II Checkliste diensthabender Arzt ZNA Anlage III Verfahrensanweisung Technischer Dienst + Checkliste (folgt) Verfahrensanweisung Anlage IV Isolations-Transport-Kammer + Checkliste (folgt) Verfahrensanweisung Räumung der Anlage V ANUT (folgt) Anlage VI Verfahrensanweisung Räumung des Bereiches in der MNIPS Verfahrensanweisung Anlage VII a+b Gebläsefilteranzug + Checkliste An- und Ablegen Verfahrensanweisung Anlage VIII Personenschutzanzüge (PSA) Erst- und Zweithelfer Anlage IX Checkliste Telefonzentrale „Infektiologischer Notfall“ (Nur für MA Telefonzentrale)
3 A. Liste der relevanten Infektionserreger A.1 (Allgemein-)Gefährliche Infektionserreger mit aerogener Übertragung a) „Klassische“ Erreger. Hierzu zählen insbesondere Erreger der Viralen Hämorrhagischen Fieber (VHF), z. B. Marburg-, Lassavirus)1 (Lungen-)Pest (Affen-)Pocken b) Erreger mit potentiell kriminellem Hintergrund (bioterroristische Attacken2), z. B. Pocken (Variola major/minor, Alastrimvirus) Lungenmilzbrand (Bacillus anthracis) Unklare Häufung von Q-Fieber (Coxiella burneti) Insbesondere eine Häufung innerhalb kurzer Zeit von schweren Erkrankungen mit ungewöhnlichen Symptomen („ungewöhnlicher Ausbruch“) sollte an eine Attacke mit biologischen Waffen denken lassen2 (obwohl natürlich auch andere Ursachen für eine Häufung möglich sind). In diesen Fällen den Alarmplan vollständig auslösen! A.2 (Gefährliche) Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit Diese Erregerliste unterliegt dem ständigen Wandel; die Entscheidung muss im Einzelfall vor Ort getroffen werden. Typische Vertreter sind z.B. • SARS-CoV (Erreger von SARS) , 2019 -nCoV • Aviäre Influenza (Erreger der Vogelgrippe), wenn leichte Mensch-zu Mensch Übertragung gezeigt wurde In diesen Fällen den Alarmplan vollständig auslösen! 1sowie alle Erreger der Risikogruppe 4 nach BioStoffVO. Die Einstufung kann z.B. beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter folgender Internetadresse abgerufen werden: https://www.zkbs-online.de/ siehe https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Biosicherheit/Agenzien/ 2 s. auch unter RKI.de>Infektionsschutz>BiologischeGefahren>Agenzien und „Biologische Gefahren I, Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 2007“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/BioGef- I_3Auflage.pdf?__blob=publicationFile
4 A.3 Minder-gefährliche Infektionserreger mit sehr hoher Öffentlichkeitswirksamkeit Abzugrenzen sind Infektionsfälle bzw. –verdachtsfälle mit Erregern, die zwar ungewöhnlich sind und bei denen mit entsprechend hoher medialer Aufmerksamkeit zu rechnen ist, die aber mit „klassischen“ Hygienemaßnahmen vollumfänglich beherrschbar sind, wie z.B. Cholera Häufung von Meningokokkenmeningitis und -sepsis In diesen Fällen den Alarmplan nicht vollständig auslösen! Stattdessen sind folgende Maßnahmen durch den feststellenden Arzt zu treffen: Betroffene Patienten isolieren! Ggf. den zuständigen OA informieren Ggf. in Absprache mit dem zuständigen OA Meldung (auch nachts!) an die Betriebsleitung, den diensthabenden Mikrobiologen und an die Leitung des Gesundheitsamts (die Telefonnummern sind beim diensthabenden Arzt Mikrobiologie oder der Rettungsstelle der Feuerwehr (Tel. 19222) erhältlich). B. Alarmierungsweg /Erstmaßnahmen B.1 Alarmierungsweg Die Meldung eines infektiologischen Notfalls kann prinzipiell von vielen Stellen innerhalb und außerhalb des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH ausgehen. Hauptweg ist die Rettungsleitstelle der Berufsfeuerwehr Braunschweig. Annahmestelle der Meldung im Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH ist die Zentrale Notfall-Aufnahme am Standort 2, Tel. 2500 (ZNA). Die Meldung wird vom diensthabenden Arzt der ZNA entgegengenommen, der den Alarmierungsweg weiterleitet und ggf. die Erstmaßnahmen des Patienten organisiert (s.u. und Anlage II Checkliste diensthabender Arzt ZNA). Informationen zum Alarmfall außerhalb des vorgesehenen Alarmierungswegs sind ausschließlich von der Klinikum-Einsatzleitung (KEL, s. C 1.) zu geben. Für alle übrigen Mitarbeiter gilt eine generelle Nachrichtensperre!
5 Externe Meldung Interne Meldung (z.B. Rettungsleitstelle (Patient stationär oder Patient in ZNA) aufgenommen) Diensthabender Arzt ZNA Tel. 2500 Nur, wenn als Verdachtsfall durch Rettungsleitstelle Diensthabender OA oder Gesundheitsamt Med. Klinik I angekündigt Falls Anfangsverdacht bestätigt: Telefonzentrale, Tel. 91 Auslösung des „Infektiologischer Notfall“ Infektionsalarms Der diensthabende Arzt der ZNA informiert sofort den diensthabenden internistischen Oberarzt der Medizinischen Klinik I. Sofern der Verdachtsfall durch die Rettungsleitstelle der Feuerwehr bzw. das Gesundheitsamt angekündigt wurde, löst der diensthabende Arzt der ZNA auch den Infektionsalarm aus und leitet die erforderlichen Maßnahmen zur Erstversorgung ein (analog zum Vorgehen des diensthabenden OA der Med. Klinik I). Der diensthabende Oberarzt der Medizinischen Klinik I begibt sich nach Erhalt der Meldung umgehend in die ZNA und übernimmt die organisatorische Einsatzleitung bis zum Eintreffen der KEL. Falls er den Verdacht bestätigt sieht, löst er die Alarmierungskette aus (soweit nicht bereits durch den diensthabenden Arzt der ZNA geschehen): (a) Verständigung der Telefonzentrale (Tel. 91) mit dem Stichwort „Infektiologischer Notfall“. Weitere notwendige Angaben: Anzahl (≤ 3 bzw. > 3 Patienten) und Schweregrad (Intensivpflichtigkeit) betroffener Patienten. (b) die ZABOS-Schleife aus und übernimmt die organisatorische Leitung bis zum Eintreffen der Klinikum-Einsatzleitung (KEL, siehe C 1.). Dies beinhaltet (soweit nicht bereits durch den diensthabenden Arzt der ZNA geschehen) auch eine erste Festlegung des Versorgungsorts (siehe Flussdiagramm und B 2). Mit dem Eintreffen der KEL (mind. der Ärztlichen Direktor
6 bzw. Stellvertreter) endet die organisatorische Leitung des diensthabenden OA der Med. Klinik I. Ersteinschätzung: Begründeter Verdachtsfall? ja Auslösung des Alarmierungswegs Telefonzentrale (Tel. 91) : „Infektiologischer Notfall“ , Anzahl Patienten mit/ohne Intensivpflichtigkeit ruft nach Telefonliste in der Reihenfolge an zusätzlich ZABOS-Schleife Festlegung des Versorgungsorts: Festlegung des Versorgungsorts: Externe Patienten: Interne Patienten (bereits stationär aufgenommen): • keine Intensivpflichtigkeit: Erregergruppe A.1: ANUT (bis zu 3 Pat.) Zunächst keine Verlegung! • Erregergruppe A.2: Med. 1.4 (bis zu 4 Pat.) • 1 intensivpflichtiger Patient: Unterbringung Das weitere Prozedere wird durch die KEL auf der MNIPS festgelegt. Zu weiteren Möglichkeiten vgl. B 3 Technischen Dienst (Pieper 961 2222; außerhalb der regulären Dienstzeiten: Tel. 0160-7420411) und aufnehmende Station informieren (siehe B 3)! B.2 Erstmaßnahmen/Unterbringung Bei jeglichem direkten Kontakt mit infektionsverdächtigen Patienten sind geeignete persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen! Bei Erregern der Liste A 1. ist nur geschultes Personal mit Schutzanzug und Gebläsefilter einzusetzen (siehe Anlage VII Verfahrensanweisung Gebläsefilteranzug + Checkliste An- und Ablegen und Anlage VIII Verfahrensanweisung PSA Erst- und Zweithelfer)! Patienten mit (Verdacht auf) Infektionen mit Erregern der Liste A 1. und A 2. dürfen nicht auf die ZNA gelegt werden! Versorgung nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (im Regelfall die ANUT, s. B3)! Zuständig für die korrekte Durchführung der Erstmaßnahmen ist – je nach Stand des Alarmierungswegs – der diensthabende Arzt der ZNA oder der diensthabende OA der Med. Klinik I oder die KEL. • Externe Patienten, die mit dem Rettungsdienst gebracht werden
7 sollen direkt zur aufnehmenden Station verlegt werden, die zunächst vorbereitet werden muss (s. B 3). Die Versorgung im Rettungswagen, bis die aufnehmende Station vorbereitet ist. • Externe Patienten, die sich selbstständig in die ZNA begeben haben, werden (da offensichtlich mobil) sofort in den Raum N.E. 4002 (alter Triage Raum ) gebracht und dort isoliert; ggf. vorher alle Personen aus dem Raum entfernen! Achtung! Keine Berührung des Patienten, Abstand halten (möglichst 2,0 m)! Anschließend sofort Meldung an den diensthabenden Oberarzt der Med. Klinik I. Ziel ist die Verlegung des Patienten in geeignete Behandlungsräume (siehe oben Seite 6: siehe B 3.). • Erstmaßnahmen in der Kinderaufnahme: Falls ein Verdacht auf eine hochinfektiöse Erkrankung mit Erregern der Liste A 1. oder A 2. bei einem Kind auftritt und sich dieses in der Kinderaufnahme in S1 befindet, wird von dort die Tel. 2500 (ZNA) angerufen mit dem Stichwort „Infektiologischer Notfall auf der Kinderaufnahme“. Das Kind plus ggf. Begleitperson(en) wird im Raum E619, E620, E621 isoliert (siehe Anlage I Lageplan + Transportweg S1). Achtung! Keine Berührung des Patienten, Abstand halten (mind. 2,5 m)! Der organisatorisch zuständige Arzt in S2 (im Regelfall der diensthabende OA der Med. Klinik I, ggf. die KEL) informiert die Rettungsleitstelle der Feuerwehr (Tel. 19222), die das Kind zur ZNA mittels RTW und in einer Isolations-Transport-Kammer transportiert, und bereitet die aufnehmende Station vor (s. B 3). • Interne Patienten: Falls der Verdacht auf eine hochinfektiöse Erkrankung mit Erregern der Liste A 1. oder A 2. bei bereits stationär aufgenommenen Patienten auftritt, wird umgehend an die ZNA gemeldet (Tel. 2500). Patienten, ggf. Mitpatienten verbleiben zunächst im Zimmer: Keine Patientenbewegungen, sofortige Sperrung des Zimmers für alle Personen! Über das weitere Vorgehen (Transport nach S2 bzw. Versorgung vor Ort, Aufstellung von Kontaktlisten etc.) entscheidet die KEL.
8 B.3 Stationäre Unterbringung/Anfahrtswege Bei Verdacht auf Infektionen mit Erregern der Liste A 1 und A 2 richtet sich die stationäre Unterbringung nach den Kriterien: Anzahl infektiöser Patienten Intensivpflichtigkeit: falls gegeben, dann Unterbringung auf MNIPS S2 Folgende Stationen sind für die Versorgung hochinfektiöser Patienten vorgesehen: 1) Erreger A.1: ANUT (Nuklearmedizin): Wenn keine bzw. eingeschränkte intensivmedizinische Versorgung erforderlich (Anlage I Lageplan + Transportweg ANUT 1 und ANUT 2). Hier können insgesamt 3 Betten bereitgestellt werden. 2) Erreger A.2: Station Med. 1.4 (4 Betten) 3) MNIPS (Medizinisch-Neurologische IPS): Wenn eine intensivmedizinische Versorgung lebensnotwendig ist (Anlage I Lageplan + Transportweg MNIPS 1 und MNIPS 2). Hier gibt es genau 1 Bett. Weitere potenziell nutzbare Unterbringungsmöglichkeiten befinden sich auf der Station und Med 2.6 (2 Betten). Die Lage und Anfahrtspläne sind ebenfalls in Anlage I aufgeführt. Diese weiteren Betten sollten im Ernstfall nur nachrangig belegt werden, d.h. nur bei Massenanfall verdächtiger Patienten. Sollten mehrere Patienten intensivpflichtig sein (> 1), sollte die Versorgung vorrangig auf der ANUT stattfinden (3 Betten). Grundsätzlich erfolgt ein direkter Transport vom Rettungswagen (bzw. von der ZNA) direkt auf die aufnehmende Station. Kein Transport der Patienten durch das Haus außer über die vorgeschriebenen Wege! Beim Transport zu den vorgesehenen Zimmern sind alle Wege zuvor für Personal/Besucher/Patienten durch die Haus- und Betriebstechnik („Technischer Dienst“) zu sichern und ggf. die Lüftungen und/oder Abwasseranlagen ein-/ bzw. umstellen. Nach der Festlegung des Versorgungsorts sind daher zu informieren: der Technische Dienst Der Technische Dienst ist während den Dienstzeiten 06:00 – 15:00 Uhr unter dem Pieper 961 2222 und außerhalb der regulären Dienstzeit von 15:00 – 06:00 Uhr unter der Nummer 0160-7420411 erreichbar. die aufnehmende Station mit dem Stichwort „Infektiologischer Notfall“. Das wird im Regelfall die ANUT sein, die dann vollständig zu räumen ist! Immer zuerst die Rückmeldung des Technischen Dienstes und der aufnehmenden Station an die ZNA Tel. 2500 abwarten, bevor die Verlegung eingeleitet werden darf!
9 C. Zuständigkeiten C.1 Klinikum-Einsatzleitung (KEL) Zusammensetzung • Geschäftsführer bzw. sein Stellvertreter • Ärztlicher Direktor bzw. sein Stellvertreter (= übergeordnete organisatorische Einsatzleitung) • Chefarzt der Med. Klinik I • Pflegedirektor bzw. sein Stellvertreter • Krankenhaushygieniker bzw. sein Stellvertreter • IT-Abteilung (Klinische IT) • Stabsstelle Krankenhausalarm- und Einsatzplanung sowie weitere Kräfte nach Maßgabe der KEL (z.B. Ableitung Kommunikation und Medien) Die Arbeitsaufnahme der KEL wird der Rettungsleitstelle und der ZNA mitgeteilt, die daraufhin ihre koordinierende Funktion einstellt. Sitz der KEL Konferenzraum Med. Klinik II (R1.515) Tel. 2066 (es handelt sich hier um einen Sammelanschluss) Fax: 2022 Der Raum hat 2 PC-Arbeitsplätze mit Internet-Anschluss. Sämtliche Informationen zum Alarm für das bzw. aus dem Klinikum sowie zwischen den Betriebsteilen sind über diese Stelle zu leiten. C.2 Wesentliche Aufgaben der KEL Ziel: Koordination der Informationspolitik und die Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen, damit die zuständigen Ärzte und Pflegekräfte sich möglichst ungehindert um die Versorgung der Patienten kümmern können. Dazu gehören insbesondere: Koordination der Belegung und der Transporte/ Verlegungen ggf. über die Standorte hinweg. Dokumentation der Abläufe, ggf. Erstellung von Kontaktlisten Information des Gesundheitsamts und der Feuerwehr Festlegung der Informationspolitik gegenüber Presse, Angehörigen und Mitarbeitern (etwa über Intranet). Koordination aller im Zusammenhang mit dem Alarm auftretenden externen (Polizei, Presse, Landesbehörden etc.) und internen Aktivitäten (Rekrutierung zusätzlicher Personalkräfte, Umwidmung von Ressourcen – etwa OP -, Information der beteiligten Abteilungen etc.). Die KEL stellt ggf. aktuelle Informationen zum Alarm ins Intranet, so dass sich alle Mitarbeiter zeitnah über wichtige Entwicklungen informieren können. Bekanntgabe des Alarm-Endes sowie ein kurzer Lagebericht im Intranet.
10 Soweit nicht bereits geschehen, sollen alle Infektionen (bzw. begründete Verdachtsfälle) mit Infektionserregern der Kapitel A 1. und A 2. durch die KEL an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden (auch nachts)! Die Telefonnummern sind beim diensthabenden Arzt Mikrobiologie oder der Rettungsstelle der Feuerwehr (Tel. 19222) erhältlich. C.3 Technischer Dienst Der Technische Dienst ist während den Dienstzeiten 06:00 – 15:00 Uhr unter dem Pieper 961 2222 und außerhalb der regulären Dienstzeit von 15:00 – 06:00 Uhr unter der Nummer 0160-7420411 erreichbar. Aufgaben des Technischen Dienstes: Überprüfung der technischen Einrichtungen der jeweils vorgesehenen Infektionszimmern (z. B. ANUT: Abwasser-Tank, MNIPS: RLT-Anlage). Schließung von Nebeneingängen, um unkontrollierten Besucherstrom zu vermeiden. Freihaltung der Zu- und Abfahrtswege, ggf. Einweisung ortsunkundiger Rettungsfahrzeuge (siehe Pläne und Wegführungen im Anhang). Der Leiter Haus- und Betriebstechnik, bzw. sein Stellvertreter, trägt dafür Sorge, dass ausreichend Personal vorhanden ist, um technische Anfragen umgehend bearbeiten und auftretende technische Störungen unverzüglich beseitigen zu lassen (Anlage III Verfahrensanweisung Technischer Dienst + Checkliste). C.4 Ärztlicher Dienst Die medizinische Einsatzleitung (zur Versorgung der infektiösen Patienten) übernehmen in folgender Reihenfolge: Diensthabender Arzt der zentralen Notaufnahme Diensthabender Oberarzt der Med. Klinik I Er wird vom diensthabenden Arzt der zentralen Notfallaufnahme unmittelbar nach Eingang einer entsprechenden Meldung verständigt und übernimmt die medizinische und organisatorische Einsatzleitung bis zum Eintreffen der KEL. Chefarzt der Med. Klinik I Er ist ab Eintreffen für alle medizinischen Maßnahmen zur Versorgung der infektiösen Patienten zuständig. Die unmittelbare Versorgung der infektiösen Patienten vor Ort darf nur durch geschultes und entsprechend geschütztes Personal durchgeführt werden! Räumung der vorgesehenen Isolationsbetten nach Anordnung durch den diensthabenden Arzt der ZNA, bzw. den diensthabenden OA der Med. Klinik I bzw. der KEL (Stichwort „Infektiologischer Notfall“) in Absprache mit dem Pflegedienst. C.5 Pflegedienst Die örtlichen Pflegedienstleitungen benachrichtigen die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Stationen über Beginn und Ende des Alarms. Sie koordinieren das Hinzuziehen zusätzlich erforderlich werdenden Pflegepersonals. Räumung der vorgesehenen Isolationsbetten in Absprache mit dem Ärztlichen Dienst der Station.
11 Besucher und betriebsfremde Personen werden gebeten, das Krankenhausgelände umgehend zu verlassen. Es ist sicher zu stellen, dass die stationären Patienten in ihren Krankenzimmern verbleiben. C.6 Telefonzentrale/Information Nach Auslösung der Alarmierungskette mit dem Stichwort „Infektiologischer Notfall“ durch den Oberarzt der Med. Klinik I informiert die Telefonzentrale in folgender Reihenfolge (Anlage IX Checkliste Telefonzentrale „Infektiologischer Notfall“) (liegt bei Telefonzentrale!): 1. Ärztlicher Direktor bzw. sein Stellvertreter 2. Chefarzt der Med. Klinik I bzw. sein Stellvertreter 3. Ggf. Pflegedienst Hauptnachtwache (nur nachts) 4. Pflegedirektor bzw. sein Stellvertreter 5. Krankenhaushygieniker bzw. sein Stellvertreter (ggf. diensthabender Arzt Mikrobiologie) 6. Geschäftsführer bzw. sein Stellvertreter 7. Technischer Dienst des Standortes 8. Kommunikation und Medien 9. Diensthabender Apotheker 10. Administration Leitung der Standorte 11. Wirtschaftsstellenleiter der Standorte 12. Diensthabende MTLA-Labor S2 13. Stabsstelle Krankenhausalarm- und Einsatzleitung (KAEP) 14. Klinische IT sowie zusätzlich während der regulären Dienstzeiten (werktags 8:00 h – 16:00 h): Ltd. Arzt für Arbeitsmedizin bzw. sein Stellvertreter Weitere Aufgaben der Telefonzentrale/Information: • Protokollierung der nach diesem Alarmplan vorgenommenen Alarmierung. • Gewährleistung, dass Meldungen von und an die KEL (bzw. bis zum Eintreffen der KEL an die ZNA) bei den Telefonverbindungen absoluten Vorrang haben. Privatgespräche von Mitarbeitern werden nicht vermittelt! • Anfragen von Behörden und Presseorganen sind ausschließlich an die KEL durchzustellen. • Besuchern (außer Angehörigen) und betriebsfremden Personen wird der Zugang zum Krankenhaus untersagt. Situationsabhängig Rückmeldung an die KEL, um ggf. eine Räumung/Sperrung durch die Polizei zu veranlassen. C.7 Wirtschaftsstelle Der Leiter der Wirtschaftsstelle am jeweils betroffenen Standort bzw. sein Stellvertreter ist zuständig für: Öffnung der Lager und Organisation des Materialtransports (ggf. auch Betreibsteil- übergreifend, etwa bei Material-Transporten in einen anderen Betriebsteil mit eigenen Fahrzeugen).
12 C.8 Küche Die Küchenleitung in S2 legt fest, wie die Versorgung der Angehörigen, Reporter und ggf. weiterer Berufsgruppen (Gesundheitsamt, Polizei) sichergestellt wird. Details zur Kommunikation und Prozesssteuerung sind einer entsprechenden Prozessbeschreibung zu entnehmen. C. 9 Kommunikationsabteilung Die Kommunikationsabteilung ist für die Kontakte zur Presse zuständig. Sie stimmt Informationen, die herausgegeben werden, mit der KEL ab, auch evtl. Pressetermine oder eine Presseerklärung. Die Termine/ Anfragen werden der Kommunikationsabteilung per Mail zugesandt und auf der Website/ Mitarbeiterportal von der Kommunikationsabteilung veröffentlicht. Die Kommunikationsabteilung arbeitet im Raum der KEL (s. C 1.). Ob eine Sammelstelle für Reporter nötig ist, wird von der Kommunikationsabteilung im Einzelfall entschieden. Wenn ja, wird ein die Kommunikationsabteilung die Sammelstelle ausschildern. In der Regel findet der Kontakt zur Kommunikationsabteilung telefonisch bzw. per E- Mail statt. Zu den Pressegesprächen wird eingeladen. Die Versorgung mit Kaffee und Wasser erfolgt über die Küchenkräfte, die ihrerseits durch die Kommunikationsabteilung zu informieren sind (s C 5.). Informationen und Sachstände werden ausschließlich über die offiziellen Social Media Kanäle sowie Rundmails des Klinikums Braunschweig durch das Team der Kommunikationsabteilung veröffentlicht. C.10 IT-ABteilung (Klinische IT) • Auswertung zu Bettenkapazitäten des Standortes • Bereitstellung von Informationen zu Anzahl und Lokalisation Medizintechnischer Geräte (Beatmungsgeräte, Infusionspumpen, Defibrillatoren, Spritzenpumpen). D. Weitere organisatorische Regelungen D.1 Entsorgung Die Entsorgungspläne für Abfälle und Abwässer mit Erregern aus der Liste in Kapitel A 1 und A 2 befinden sich im Anhang Anlagen XII und XIII (sind in Vorbereitung). D.2 Bekanntmachung Der Alarmierungsplan „Infektiologische Notfälle“ wird im Intranet hinterlegt und ist für alle Mitarbeiter des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH einsehbar und bindend. Die Einweisung des Personals ist abteilungsintern/klinikintern sicherzustellen. Telefon- und Pieperlisten für das diensthabende Personal sind abteilungsintern aufzustellen, auf aktuellem Stand zu halten und an der Telefonzentrale und der Information S1 zu hinterlegen. Telefonlisten mit Privatanschlüssen des Personals sind ebenfalls abteilungsintern/klinikintern aufzustellen, auf aktuellem Stand zu halten und vierteljährlich an die Stabsstelle Krankenhausalarm- und Einsatzplan weiterzuleiten.
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