Information Verkehrsführung - Gemeinde Kropp

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Information Verkehrsführung - Gemeinde Kropp
L 172 - Sanierung von Schalkholz (L 149) bis Pahlen (K 47)
LBV-SH, Itzehoe

          Information Verkehrsführung
1. Lage der Baustrecke

Die L 172 liegt an der Westküste Schleswig-Holsteins im nordöstlichen Teil des Krei-
ses Dithmarschens und im südwestlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg, ver-
läuft in nordöstliche Richtung und verbindet die L 150 östlich von Linden mit der B 202
in Erfde.
Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Itzehoe,
beabsichtigt die Landesstraße 172 aufgrund der vorhandenen Schadensbilder zu sa-
nieren. Die Sanierungsmaßnahme beginnt im Streckenabschnitt 020 der L 172 bei
Stat. 0,175 beim planfreien Knotenpunkt mit der L 149 auf Höhe der Gemeinde Schalk-
holz und endet im Streckenabschnitt 050 bei Stat. 0,070 kurz vor der Eiderbrücke in
der Gemeinde Pahlen.

Die zu sanierende Strecke befindet sich zum Großteil innerhalb der Gemeinde Pahlen
im Verwaltungsbereich des Amtes Eider. Die Sanierungsmaßnahme erstreckt sich
über eine Gesamtlänge von rd. 3.600 m. Davon befinden sich rd. 1.020 m innerhalb
der Ortsdurchfahrt Pahlen und rd. 2.560 m an freier Strecke. Innerhalb der OD Pahlen
wird die Fahrbahn und der Radweg saniert, an freier Strecke wird nur der Radweg
saniert.

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2. Erläuterung der Baumaßnahme

Für die Ortslage Pahlen wird eine Erneuerung der Befestigung bei vollständigem Er-
satz der vorhandenen Asphaltbefestigung durchgeführt. Es erfolgt darüber hinaus der
Ausbau weiterer Schichten bestehend aus hydraulisch geb. Schicht, Pflaster, RC-Ge-
misch und Sand bis auf eine Tiefe von 45 cm unter der zukünftige Fahrbahnober-
kannte. Auf dem Planum erfolgt der Einbau einer 25 cm starken Frostschutzschicht
0/45 mm. Gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 1 ist für die Belastungsklasse Bk1,8 folgen-
der Oberbau vorgesehen:

 4,0 cm    Asphaltbeton AC 11 D N Bitumen 50/70
16,0 cm    Asphalttragschicht AC 22 T N mit Bitumen 50/70
25,0 cm    Frostschutzschicht 0/45 auf vorhandenem Sand
__________________________________________________
45,0 cm    Gesamtaufbau

Die Fahrbahn innerhalb der OD Pahlen ist beidseitig von Bordsteinen aus Beton und
Naturstein eingefasst. Am Fahrbahnrand verlaufen beidseitig Betonrandbalken in 50
cm Breite. Die vorhandenen Natur- und Betonbordsteinborde werden komplett aufge-
nommen und beidseitig neue Betonborde mit einer einheitlichen Ansicht von 12 cm (in
Bereich von Grundstückszufahrten Rundborde mit 3 cm) gesetzt. Die Betonrandbalken
werden ebenfalls aufgenommen. An beiden Fahrbahnrändern wird eine 2-reihge Bord-
rinne in Beton mit einer Gesamtbreite von 32 cm gesetzt.
Im Abschnitt 030 innerhalb der OD Pahlen (von der Einmündung Westerende bis zur
Einmündung Schulstraße) wird die Erneuerung des Oberbaus und der Einfassung aus
Bord und Rinne wie oben beschrieben nur im nördlichen Fahrstreifen und am nördli-
chen Fahrbahnrand ausgeführt. Im Bereich des südlichen Fahrstreifens erfolgt nur die
Erneuerung der Asphaltdeckschicht, da in diesem Bereich bereits vor einigen Jahren
der Oberbau im Zuge einer Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Fahrbahn
erneuert worden ist.

Die Lage und die Linienführung der Fahrbahn bleibt grundsätzlich erhalten. Die vor-
handene Fahrbahnbreite innerhalb der OD Pahlen bleiben dabei unverändert. Die
Fahrbahnbreite beträgt innerhalb der OD Pahlen rd. 7,00 m.

Entlang der gesamten Sanierungsstrecke verläuft nördlich der Fahrbahn ein Radweg
in der Straßenbaulast des Landes, welcher aufgrund der vorhandenen Schadensbilder
ebenfalls zu sanieren ist. Auch hier ist eine Erneuerung der Asphaltbefestigung unter
vollständigem Rückbau der vorhandenen Asphaltbefestigung vorgesehen. Die freige-
legte Unterlage aus Frostschutzmaterial ist dann zu verdichten. Darauf erfolgt der Ein-
bau von 8 cm Asphalttragschicht AC 22 TL und 2,5 cm Asphaltbeton AC 5 D L mit
Bitumen 70/100. Die Radwegbreite beträgt an freier Strecke durchgehend rd. 2,0 m
(durch Seitentrennstreifen von der Fahrbahn getrennt). Innerhalb der OD Pahlen, wo

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der Radweg direkt am nördlichen Fahrbahnrand hinter der Hochbordeinfassung ver-
läuft, beträgt die Radwegbreite rd. 2,5 m.

Für den im Abschnitt 040 am südlichen Fahrbahnrand verlaufenden Gehweg mit einer
Breite von rd. 1,50 m, der bisher eine Oberflächenbefestigung aus Betonpflaster auf-
weist, ist aufgrund der Änderung der Höhenlage der Fahrbahneinfassungen aus Be-
tonborden eine Anpassung und somit eine Erneuerung der Oberflächen erforderlich.
Dabei wird die vorhandene Oberflächenbefestigung aus Betonpflaster aufgenommen.
Auf Wunsch der Gemeinde wird anschließend neues Betonrechteckpflaster verlegt.

Änderungen an den Gestaltungen der inner- und außerörtlichen Knotenpunkte sind
nicht vorgesehen. Die Einmündungsbereiche der untergeordneten Straßen, welche
auf die Landesstraße 172 führen, werden unter Berücksichtigung der vorhandenen
und der neuen Anschlusshöhen angebunden oder ggf. angeglichen.

Innerhalb der OD Pahlen verläuft in der Fahrbahn bzw. im Radweg und Gehweg ein
Mischwasserkanal, der neben dem häuslichen Abwasser auch das Oberflächenwas-
ser der Grundstücke und der öffentlichen Verkehrsflächen abführt. Dieser Mischwas-
serkanal ist nach Auskunft der Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH, Träger der
Abwasserbeseitigungspflicht in der Gemeinde Pahlen, bereits in der Vergangenheit
erneuert bzw. saniert worden. Eine Notwendigkeit zur Erneuerung oder Änderung be-
steht nicht. Die vorhandenen Straßenabläufe am Fahrbahnrand werden dagegen zum
Großteil durch die Fahrbahnsanierung mit Erneuerung der Einfassungen und Entwäs-
serungsrinnen verdrängt und somit im Zuge der Maßnahme erneuert.

Darüber hinaus werden im Zuge dieser Maßnahme weitere Arbeiten für Dritte ausge-
führt. Der Wasserverband Norderdithmarschen lässt eine neue Trinkwasserleitung in-
nerhalb der OD Pahlen im Bereich des Radweges am nördlichen Fahrbahnrand verle-
gen.

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3. Bauabschnitte

Die Arbeiten im zu sanierenden Streckenabschnitt der L 172 müssen aufgrund der
Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Qualitätssicherung innerhalb einer
Vollsperrung durchgeführt werden. Um die Belastungen für die Anlieger so gering wie
möglich zu halten, wird die Baumaßnahme in insgesamt 4 Bauabschnitte eingeteilt:

   1. Bauabschnitt (OD Pahlen, Einmündung K 47 bis Eiderbrücke)
   von Abschnitt 050 Station 0,000
   bis Abschnitt 050 Station 0,070
   Baustrecke: 70 m
   Bauzeit: 4 Wochen (32. KW 2021 bis 35. KW 2021)

   2. Bauabschnitt (OD Pahlen, Einmündung K 46 bis Einmündung K 47)
   von Abschnitt 030 Station 2,764
   bis Abschnitt 050 Station 0,000
   Baustrecke: 348 m
   Bauzeit: 13 Wochen (36. KW 2021 bis 48. KW 2021)

   3. Bauabschnitt (OD Pahlen, Hauptstraße 39 bis Einmündung K 46)
   von Abschnitt 030 Station 2,554
   bis Abschnitt 030 Station 2,764
   Baustrecke: 210 m
   Bauzeit: 6 Wochen (09. KW 2022 bis 14. KW 2022)

   4. Bauabschnitt (OD Pahlen, OD-Grenze bis Hauptstraße 39)
   von Abschnitt 030 Station 2,164
   bis Abschnitt 030 Station 2,554
   Baustrecke: 390 m
       und gleichzeitig Radweg an der freien Strecke
   von Abschnitt 020 Station 0,175
   bis Abschnitt 030 Station 2,164
   Baustrecke: 2.560 m
   Bauzeit: 12 Wochen (15. KW 2022 bis 26. KW 2022)

Die einzelnen Bauabschnitte werden jeweils komplett fertig gestellt, einschl. der Her-
stellung der Asphaltdeckschicht, bevor mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen wird.

Es wird zu jeder Zeit der Maßnahme innerhalb der OD Pahlen entweder der Radweg
(nördlich der Fahrbahn) oder der Gehweg (südlich der Fahrbahn) für den Fußgänger-
verkehr zu nutzen sein.

Baubeginn für die Ausführung aller Leistungen ist der 09.08.2021.

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In der Zeit zwischen der 49. KW 2021 und der 08. KW 2022 (zwischen dem 2. und 3.
Bauabschnitt) ist eine Unterbrechung (Winterpause) geplant, in der keine Bautätigkei-
ten sattfinden und die Baustelle ruht. Die reine Bauzeit beträgt demnach 35 Kalender-
wochen.

Die Baumaßnahme ist spätestens am 15.07.2022 fertig zu stellen. Nach Ende der Voll-
sperrung im 4. Bauabschnitt am 01.07.2022 rollt der Durchgangsverkehr wieder und
es verbleiben somit noch ggfs. 2 Wochen für Rest- und Nebenarbeiten, die keine Voll-
sperrung erfordern.

4. Verkehrsführung

Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung des öffentlichen Verkehrs in vier Bauabschnit-
ten. Für die Vollsperrung wird eine großräumige Umleitung des Verkehrs nach Vor-
gabe des LBV.SH eingerichtet.

Die Vollsperrungen erfolgen zu folgenden Zeiten:

       1. Bauabschnitt von Montag 09.08.2021 bis Sonntag 05.09.2021

       2. Bauabschnitt von Montag 06.09.2021, bis Freitag 03.12.2021

       3. Bauabschnitt von Montag 28.02.2022, bis Sonntag 10.04.2022

       4. Bauabschnitt von Montag 11.04.2022, bis Freitag 01.07.2022

Der Verkehr wird in allen 4 Bauabschnitten über eine nordwestliche Route im Rahmen
der U1 von Schalkholz über Hennstedt, Friedrichstadt, Norderstapel bis Erfde über die
L 149, die L 156 und die B 202 umgeleitet. In entgegengesetzter Richtung von Erfde
nach Schalkholz verläuft die U2. Die Umleitungsstrecke ist im Lageplan großräumige
Umleitung dargestellt. Die Hinweistafeln der Umleitungsbeschilderung sind „ausge-
kreuzt“ mindestens eine Woche vor Beginn der Vollsperrung entlang der Umleitungs-
strecke aufzustellen. Für Radfahrer wird innerhalb des 4. Bauabschnittes eine eigen-
ständige Umleitung eingerichtet.

In der Zeit zwischen der 49. KW 2021 und der 08. KW 2022 (zwischen dem 2. und 3.
Bauabschnitt) ist eine Unterbrechung (Winterpause) geplant, in der keine Bautätigkei-
ten sattfinden und die Baustelle ruht. Die großräumige Umleitung wird in diesem Zeit-
raum komplett beseitigt bzw. außer Betrieb genommen und kurz vor Ende der Unter-
brechung wieder aufgestellt bzw. in Betrieb genommen.

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Des vom LBV.SH beauftragte Unternehmer beantragt im Vorwege der Arbeiten die
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei der entsprechenden Behörde.

Die Umleitungsstrecke wird gemäß dem Lageplan großräumige Umleitung beschildert.

Die einzelnen Baufelder in den jeweiligen Bauabschnitten werden gemäß den Lage-
plänen Verkehrszeichen ausgeschildert.

5. Anhang

Folgende Planunterlagen liegen im Anhang bei:

      Unterlage 3.1-1: Übersichtslageplan (Bauabschnitte)
      Unterlage 12.1-1: Lageplan großräumige Umleitung (1. bis 4. BA)
      Unterlage 12.2-1/4: Lageplan Verkehrszeichen (1. BA)
      Unterlage 12.2-2/4: Lageplan Verkehrszeichen (2. BA)
      Unterlage 12.2-3/4: Lageplan Verkehrszeichen (3. BA)
      Unterlage 12.2-4/4: Lageplan Verkehrszeichen (4. BA)

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