Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen - Vertragsgrundlagen und weitere Informationen

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Vertragsgrundlagen und weitere Informationen

Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge
mit Versicherungskennzeichen

                                          1
LVM Landwirtschaftlicher
Versicherungsverein Münster a.G.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!                                               Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dieser
Die nachfolgenden Informationen erhalten Sie aufgrund der Verordnung über               Betrag ermittelt sich wie folgt:
Informationspflichten bei Versicherungsverträgen. Neben den Allgemeinen                 Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert
Versicherungsbedingungen, die Sie im Anschluss vorfinden, handelt es sich um            mit dem Beitrag gemäß Zahlungsperiode (bei jährlicher Zahlungsweise 1/360).
Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und                Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30
zum Rechtsweg.                                                                          Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor
Vertragspartner                                                                         dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass emp-
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.                               fangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Telefon: 0251 702-0, Telefax: 0251 702-1099,              herauszugeben sind.
info@lvm.de, www.lvm.de                                                                 Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,                                                wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zu-
Sitz: Münster, Registergericht: Amtsgericht Münster, HR B 178,                          sammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender
USt-ID-Nr.: 126118076, Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei im Sinne             Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist
des UStG und der 6. EG-Richtlinie, VersSt.-Nr.: 9116|810|01028,                         und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
IBAN: DE75 4005 0150 0000 0040 44, SWIFT-Code/BIC: WELA DED1MST,                        einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine
Sparkasse Münsterland Ost                                                               Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Aufsichtsbehörde                                                                        Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
                                                                                        sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wider-
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für
                                                                                        rufsrecht ausgeübt haben.
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,                                                   Das Widerrufsrecht besteht nicht
Telefon: 0228 4108-0,                                                                   1. bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,
Telefax: 0228 4108-1550.                                                                2. bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt
Wesentliche Merkmale Ihrer Versicherung, Anwendbares Recht, Gesamt-                        sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürger-
preis und Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung sowie zusätzlich anfal-                   lichen Gesetzbuchs,
lende Kosten                                                                            3. bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen
Auf das Versicherungsverhältnis finden die dem Vertrag zu Grunde liegenden                 Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzver-
Versicherungsbedingungen und das Recht der Bundesrepublik Deutschland                      trag im Sinne des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
Anwendung. Daraus ergeben sich auch die Regelungen über Art, Umfang,                    4. bei Versicherungsverträgen beim Großrisiko im Sinne des Artikels 10 Abs. 1
Fälligkeit und Erfüllung unserer Leistung. Den zu entrichtenden Gesamtbeitrag              Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.
können Sie entsprechend der gewünschten Zahlungsperiode Ihrem Vorschlag/                Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Antrag entnehmen.
                                                                                        Der Vertrag wird für ein Jahr oder eine kürzere Laufzeit geschlossen. Der Versi-
Erfüllt haben Sie Ihre Beitragsschuld, wenn wir den Beitrag erhalten haben.             cherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen führen
Beim Lastschrifteinzugsverfahren tritt Erfüllung ein, wenn Ihr Konto wirksam            muss (z.B. Mofa), endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer
belastet ist.                                                                           Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des
Gültigkeitsdauer von Informationen                                                      Folgejahres. Besondere Kündigungsrechte können im Einzelfall bestehen. Ein-
Wenn unser Vorschlag insbesondere im Hinblick auf den Beitrag befristet ist,            zelheiten entnehmen Sie den Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Versiche-
können Sie dies ggf. dem Vorschlag entnehmen.                                           rungsbedingungen.
Zustandekommen des Vertrages, Bindefrist für Ihre Vertragserklärung                     Anwendbares Recht
Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag annehmen.                Auf Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, insbesondere auf einen Versi-
In der Regel geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.            cherungsvertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungs-              anwendbar. Regelungen bezüglich des zuständigen Gerichts können Sie Ihren
schein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem verein-           Versicherungsbedingungen entnehmen.
barten Zeitpunkt. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des                   Sprache
Versicherungsschutzes können Sie den dem Vertrag zu Grunde liegenden Be-                Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden Ihnen in deut-
dingungen entnehmen. Sie sind an Ihre Vertragserklärung einen Monat gebun-              scher Sprache mitgeteilt. Wir werden die Kommunikation während der Laufzeit
den. Die Bindefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.                             dieses Vertrages ebenfalls in deutscher Sprache mit Ihnen führen.
Widerrufsbelehrung                                                                      Außergerichtliche Beschwerdestelle/Schlichtungsstelle
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von                Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der Kaskoversi-
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,
                                                                                        cherung können Sie einen Sachverständigenausschuss entscheiden lassen. Die-
nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich
                                                                                        ses Verfahren ist im Abschnitt A.2.6 der Allgemeinen Bedingungen für die
der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach
                                                                                        Kfz-Versicherung geregelt.
§ 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1
bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in            Der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. ist Mitglied im
Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-            Verein Versicherungsombudsmann e.V. Sie können deshalb das kostenlose
tige Absendung des Widerrufs.                                                           außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren vor dem neutralen Ombudsmann
                                                                                        in Anspruch nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einver-
Der Widerruf ist zu richten an:
                                                                                        standen sein sollten.
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.,
Kolde-Ring 21, 48126 Münster,                                                           Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
Telefax: 0251 7021099,                                                                  Tel.: 0800 369000, Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefon-
E-Mail: info@lvm.de                                                                     netz), E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir er-           Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
statten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der          Neben der Möglichkeit, die Hilfe des Ombudsmanns in Anspruch zu nehmen,
Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem               haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die o.a. Bundes-
Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum        anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden.

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
(Stand 1. März 2019)
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags              e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit
folgende Versicherungsarten:                                                              Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
– Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)                                                    f) den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nach A.1.1.5 mitversi-
– Kaskoversicherung (A.2)                                                                 cherten Fahrzeugs,
– Kfz-Unfallversicherung (A.3)                                                         g) die berechtigten Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversiche-
   Abschluss für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nicht möglich                     rungsschutz besteht, wenn es sich um ein als PKW zugelassenes Fahrzeug
                                                                                          (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) han-
– LVM Schutzbrief (A.4)
                                                                                          delt.
   Abschluss für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nicht möglich
                                                                                       Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig
– LVM Gewerbeschutzbrief (A.5)
                                                                                       gegen uns erheben.
   Abschluss für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nicht möglich
– LVM AuslandPlus (A.6)
   Abschluss für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nicht möglich                  A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
– LVM FahrerKasko (A.7)                                                                Höchstzahlung
   Abschluss für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nicht möglich                  A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge ab-          die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versi-
geschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versi-             cherungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe
cherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.                                    Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versi-
                                                                                       cherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
                                                                                       A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger gelten die
                                                                                       gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Ver-                                              Übersteigen der Versicherungssummen
                                                                                       A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich un-
sicherung?                                                                             sere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes
                                                                                       und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie                                 einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst
mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                                                     einstehen.
A.1.1 Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt                                  A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Ge-           Versicherungsschutz in Europa und in der EU
brauch des Fahrzeugs                                                                   A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
a) Personen verletzt oder getötet werden,                                              den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten,
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,                        die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungs-
                                                                                       schutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Ver-
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen -                  sicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungs-
   noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen                vertrags.
   (reine Vermögensschäden),
                                                                                       Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von
                                                                                       A.1.4.2 Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskenn-
Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßen-
                                                                                       zeichen nicht gültig.
verkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört
neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.              A.1.5 Was ist nicht versichert?
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche                                     Vorsatz
A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in            A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und
Geld.                                                                                  widerrechtlich herbeiführen.
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf un-              Genehmigte Rennen
sere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach            A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an
unbegründet sind.                                                                      behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es
Regulierungsvollmacht                                                                  auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatz-             auch für dazugehörige Übungsfahrten.
ansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweck-             Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung
mäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens                     Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.
abzugeben.                                                                             Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen                A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung
A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger             oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versiche-          Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen
rungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug             A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung
abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflicht-          oder das Abhandenkommen
versicherungsschutz besteht.                                                           − eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder Auf­
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte              liegers
oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten                   − eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten
Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.                                    Fahrzeugs.
Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)                                  Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen             ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne ge-
nicht gültig.                                                                          werbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug
                                                                                       Schäden verursacht werden.
A.1.2 Wer ist versichert?                                                              Beschädigung von beförderten Sachen
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Perso-        A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen
nen (mitversicherte Personen):                                                         Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem
                                                                                       versicherten Fahrzeug befördert werden.
a) den Halter des Fahrzeugs,
                                                                                       Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs
b) den Eigentümer des Fahrzeugs,
                                                                                       üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die
c) den Fahrer des Fahrzeugs,                                                           überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungs-
d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit         schutz für Sachen, die Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit
   dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme             sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht
   von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,                       für Sachen unberechtigter Insassen.
                                                                                  23
Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person                                Abhängig vom Gesamtneuwert des Fahrzeugs mitversicherte Teile
A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden,                 Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch                nicht gültig.
den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für                 Nicht versicherbare Gegenstände
Personenschäden, wenn Sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
                                                                                          A.2.1.2.4 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltele-
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen                                       fone und mobile Navigations- oder Mautgeräte, auch bei Verbindung mit dem
A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die                  Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der
durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen.                  Insassen.
Vertragliche Ansprüche
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie auf-        A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert?
grund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haft-              A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
pflicht hinausgehen.
                                                                                          Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder
Schäden durch Kernenergie                                                                 Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.                   nachfolgenden Ereignisse:
                                                                                          Brand und Explosion
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahr-                                        A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit
zeug                                                                                      Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist
                                                                                          oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht
A.2.1 Was ist versichert?                                                                 als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Aus-
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug                                                                      dehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder             Kraftäußerung.
Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Voll-            Entwendung
kasko).                                                                                   A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände                          a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1, A.2.1.2.2 und A.2.1.2.3 als mitversi-               aufgrund räuberischer Erpressung.
chert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeug-
                                                                                          b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum
zubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
                                                                                              Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten                   Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts
                                                                                          c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise be-
anderes geregelt ist.
                                                                                              rechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt
Beitragsfrei mitversicherte Teile                                                             insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreu-
A.2.1.2.1 Soweit in A.2.1.2.2 und A.2.1.2.3 nicht anders geregelt, sind folgende              ung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne                   Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Nähe-
Mehrbeitrag mitversichert:                                                                    verhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitnehmer,
a) Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile                  Familien- oder Haushaltsangehöriger ist.
b) Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug              Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren
    unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es aus-          A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz-
    schließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pannen-              schlag, Überschwemmung, Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug. Als Sturm
    werkzeug, mobile Ladestation und Ladekabel für Elektrofahrzeuge, nicht                gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen
    jedoch z. B. Vorzelt) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus         sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren sind an
    angesehen wird.                                                                       Berghängen abgehende Geröll-, Schlamm- und Gesteinsmassen. Eingeschlossen
c) Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von             sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten
    Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Siche-         Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen
    rungen und Leuchtmittel)                                                              sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des
d) Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß               Fahrers zurückzuführen sind.
    gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind,           Zusammenstoß mit Tieren
    dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist                     A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs
e) Planen, Gestelle für Planen (Spriegel)                                                 mit Tieren aller Art.
f) Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:                     Glasbruch
    – ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,                       A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als
    – Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,                           Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-,
    – nach a) bis f) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während             Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
      einer Reparatur.                                                                    Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-,
Abhängig von ihrem Gesamtneuwert mitversicherte Teile                                     Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie
                                                                                          Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
A.2.1.2.2 Die nachfolgend unter a) bis e) aufgeführten Teile sind bis zu einem
Gesamtneuwert von 10.000 Euro ohne Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie               Kurzschlussschäden an der Verkabelung
im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind.                           A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch
Dies gilt nicht für Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Schausteller-Zugmaschi-               Kurzschluss. Dadurch entstandene Folgeschäden sind bis zu 3.000 Euro je
nen, Anhänger/Auflieger (ohne Wohnwagenanhänger und Anhänger in Son-                      Schadenereignis versichert.
derausführung); insoweit gilt A.2.1.2.3.                                                  Tierbiss
a) Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations-                   A.2.2.1.7 Versichert sind durch Tierbiss (z. B. Marderbiss) unmittelbar ver-
    und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigations- oder Mautgeräte),                  ursachte Schäden. Dadurch entstandene Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu
b) zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum                   3.000 Euro je Schadenereignis versichert.
    oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motor-
    drehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer                  A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
    Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,
                                                                                          Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
c) individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschrif-            nicht gültig.
    tungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen,
d) Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkraft-
    rädern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,                    A.2.3 Wer ist versichert?
e) Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und             Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im
    Spezialeinrichtungen (z.B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwa-              Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers als
    gen).                                                                                 Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
Ist der Gesamtneuwert der unter a) bis e) aufgeführten Teile höher als die ge-
nannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies                A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
ausdrücklich vereinbart ist.                                                              Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädi-               Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
gung wegen Unterversicherung.                                                             Europäischen Union gehören.
                                                                                     34
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall?                                                      Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung be-
Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zerstörung,                    schränkt, wenn das Schadenereignis
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs. Sie gelten entsprechend auch für                 − bei Krafträdern in den ersten 4 Jahren
mitversicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.                                 − bei den übrigen Fahrzeugarten in den ersten 3 Jahren
                                                                                          nach der Erstzulassung eintritt.
A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?                         Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) ver-
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert                                                 zichten wir vorbehaltlich A.2.5.3.4 auf den Abzug neu für alt.
A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir              A.2.5.3.4 Für Elektro- und Hybridfahrzeuge – auch Pkw – mit Antrieb über
den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des                    einen Akkumulator gilt Folgendes:
Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung repa-              Muss ein beschädigter Akkumulator durch einen neuen ersetzt werden, machen
rieren, gilt A.2.5.3.1.                                                                   wir von den Kosten des neuen Akkumulators für jedes angefangene Betriebs-
Neupreisentschädigung für neu erworbene Pkw bei Totalschaden, Zerstörung                  jahr, maximal für 8 Betriebsjahre, einen Abzug „neu für alt“ in Höhe von 10 %.
oder Verlust
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                A.2.5.4 Was leisten wir beim LVM-SchadenService
nicht gültig.                                                                             Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzei-
Kaufwertentschädigung für gebrauchte Pkw bei Totalschaden, Zerstörung oder                chen nicht gültig.
Verlust
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzei-                   A.2.5.5 Sachverständigenkosten
chen nicht gültig.
                                                                                          Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauf-
Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls                               tragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
nicht gültig.
                                                                                          A.2.5.6 Mehrwertsteuer
Die Regelung über die Selbstbeteiligung nach A.2.5.10 bleibt hiervon unberührt.
                                                                                          Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von
Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung                                   Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwert-
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                steuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
nicht gültig.
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und                 A.2.5.7 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Neupreis?
                                                                                          Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.5.1.6 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Repa-
ratur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.                            A.2.5.7.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang
                                                                                          der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie
A.2.5.1.7 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines                zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das
gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezah-                 Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen
len müssen.                                                                               wieder in Besitz nehmen können.
A.2.5.1.8 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten                 A.2.5.7.2 Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, wenn es in
oder zerstörten Zustand.                                                                  einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt
A.2.5.1.9 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der          werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rück-
Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Wird der                  fahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maßgeb-
Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein ver-        lich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zum
gleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preis-             Fundort.
empfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und              Eigentumsübergang nach Entwendung
marktüblicher Nachlässe.
                                                                                          A.2.5.7.3 Sind Sie nicht nach A.2.5.7.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflich-
                                                                                          tet, werden wir dessen Eigentümer.
A.2.5.2 Was zahlen wir in der GAP-Versicherung (Ergänzungskasko für                       A.2.5.7.4 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung
geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge)?                                               (z. B. nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3 oder wegen grober Fahrlässigkeit nach A.2.9.1
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                Satz 2) gekürzt und wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt: Ihnen steht
nicht gültig.                                                                             ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen
                                                                                          Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung ent-
A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung?                                                  standen sind. Der Anteil entspricht der Quote, um die wir Ihre Entschädigung
                                                                                          gekürzt haben.
Reparatur
A.2.5.3.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erfor-
derlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:                                            A.2.5.8 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt:                    Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs
                                                                                          nach A.2.5.1.9.
   Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wieder-
   beschaffungswerts nach A.2.5.1.7, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung
   nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.3.1.b.                A.2.5.9 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert            Was wir nicht ersetzen
   wird, gilt:                                                                            A.2.5.9.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und
   Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur             Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust
   Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe                   von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Ver-
   A.2.5.1.7 und A.2.5.1.8).                                                              waltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisentschädigung in                      Rest- und Altteile
A.2.5.1.2.                                                                                A.2.5.9.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei
Abschleppen                                                                               Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
A.2.5.3.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Ab-
schleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeig-                 A.2.5.10 Selbstbeteiligung
neten Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen wegen der                   Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von
Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.3.1 die Obergrenze nach A.2.5.3.1.a                 der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entneh-
oder A.2.5.3.1.b nicht überschritten werden.                                              men, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese                Bruchschäden an der Verglasung ersetzen wir ohne Abzug der Selbstbeteili-
Kosten zu übernehmen.                                                                     gung, wenn das Glas durch ein in Abstimmung mit uns beauftragtes Unterneh-
Abzug neu für alt                                                                         men ohne Austausch fachgerecht repariert wird.
A.2.5.3.3 Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen
dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu                 A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit über die
für alt), wenn                                                                            Schadenhöhe
− bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder                    A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der
− das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.                                     Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforder-
                                                                                     45
lichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sach-             A.3 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt
verständigenausschuss entscheiden.
                                                                                       oder getötet werden
A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforde-               Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
rung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen             nicht gültig.
bestimmt.
A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraft-        A.4 LVM Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service
fahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens von
dem Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person
                                                                                       oder Kostenerstattung
des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entschei-            Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
dung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständi-               nicht gültig.
gen geschätzten Beträgen liegen.
A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des               A.5 LVM Gewerbeschutzbrief – Hilfe für unterwegs als
Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
                                                                                       Service oder Kostenerstattung
                                                                                       Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
                                                                                       nicht gültig.
A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung
A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung
festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.             A.6 LVM Ausland{ – für Schäden, die Andere Ihnen
A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung ver-             mit einem Kraftfahrzeug im Ausland zufügen
langen, wenn                                                                           Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
− wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und                                    nicht gültig.
− sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Scha-
   denanzeige feststellen lässt.
A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es
                                                                                       A.7 LVM FahrerKasko – wenn der Fahrer verletzt oder
wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens               getötet wird
nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen                      Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Schadenanzeige.                                                                        nicht gültig.
A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen
Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch
verpfänden.
                                                                                       B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versi-
A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie                    cherungsschutz
nicht selbst gefahren sind?                                                            Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu                annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins
einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei             bei Ihnen.
schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt,
unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens
                                                                                       B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
entspricht, allerdings nur, soweit es sich um die Entwendung des Fahrzeugs             Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungs-
oder seiner Teile und Zubehörteile handelt oder um die Herbeiführung des               schein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem verein-
Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer            barten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
berauschender Mittel. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in           rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.
häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst in diesen
Fällen nicht zurück.
                                                                                       B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leis-
tungen in voller Höhe zurückzufordern.                                                 Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversi-        nicht gültig.
cherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher
einen Schaden herbeiführt.

A.2.9 Was ist nicht versichert?
                                                                                       C Beitragszahlung
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                                       C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich her-         Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
beiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, sind wir berech-          nicht gültig.
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen, allerdings nur, soweit es sich um die Entwendung des
Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile handelt oder um die Herbeifüh-            C.2 Zahlung des Folgebeitrags
rung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder           Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
anderer berauschender Mittel.                                                          nicht gültig.
Genehmigte Rennen
A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an
behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es            C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch           Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
für dazugehörige Übungsfahrten.                                                        nicht gültig.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung
Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.
                                                                                       C.4 Zahlungsperiode
Reifenschäden
                                                                                       Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.
                                                                                       nicht gültig.
Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe
Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende
Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.                                                 C.5 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haft-
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt                 pflichtversicherung
A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben,
                                                                                       Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittel-             Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des
bar oder mittelbar verursacht werden.                                                  Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den
Schäden durch Kernenergie                                                              Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Ver-
A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.                sicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
                                                                                  56
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs                                               D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich began-
                                                                                          gene Straftat erlangt (z. B durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Ver-
und Folgen einer Pflichtverletzung                                                        pflichtung zur Leistung frei.
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahr-
zeugs?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten                                                        E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen
Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck                                             einer Pflichtverletzung
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen
Zweck verwendet werden. Die Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung                   E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
von Fahrzeugen finden Sie im Anhang 6.                                                    E.1.1 Bei allen Versicherungsarten
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer                                                 Anzeigepflicht
D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht wer-                E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung
den. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Ver-             durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
fügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der
Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug              E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde
von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.                                           im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies
                                                                                          unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis
Fahren nur mit Fahrerlaubnis                                                              bereits gemeldet haben.
D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen                 Aufklärungspflicht
oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem
dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem                   E.1.1.3 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des
Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.                    Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbeson-
                                                                                          dere folgende Pflichten beachten:
Nicht genehmigte Rennen
                                                                                          − Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen
D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden,
                                                                                             Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Warte-
bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen).
                                                                                             zeit zu beachten (Unfallflucht).
Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
                                                                                          − Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflichtversiche-
                                                                                             Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und
rung, der Kaskoversicherung, der Kfz-Unfallversicherung, dem LVM-Schutz-
                                                                                             vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform
brief, dem LVM-Gewerbeschutzbrief, der LVM-AuslandPlus und der LVM-
FahrerKasko gemäß A.1.5.2, A.2.9.2, A.3.12.3, A.4.10.2, A.5.8.2, A.6.6.1 und                 antworten.
A.7.7.5 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.                                           − Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billiger-
Nutzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen                                                weise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzei-                   − Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisun-
chen nicht gültig.                                                                           gen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
                                                                                          − Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses
                                                                                             und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                                          Schadenminderungspflicht
Alkohol und andere berauschende Mittel
                                                                                          E.1.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglich-
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische
                                                                                          keit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher zu führen.                                                                         Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses
nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder                E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh-             Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
ren.                                                                                      E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet,
Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung, der Kfz-Unfallversicherung, beim                  uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen.
LVM-Schutzbrief, beim LVM Gewerbeschutzbrief und der LVM-FahrerKasko                      Anzeige von Kleinschäden
besteht für solche Fahrten nach A.2.9.1, A.3.12.2, A.4.10.1, A.5.8.1 und D.1.3.1
kein oder eingeschränkter Versicherungschutz.                                             E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als
                                                                                          500 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den
                                                                                          Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
D.1.3 Zusätzlich in der LVM-FahrerKasko                                                   Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzei-                   E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage,
chen nicht gültig.                                                                        Mahnbescheid, Geltendmachung eines vermögensrechtlichen Anspruchs inner-
                                                                                          halb eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens), haben Sie uns dies unver-
                                                                                          züglich anzuzeigen.
D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich-                                      E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Wir sind
ten?                                                                                      berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                                   müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und ange-
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie         forderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind            Bei drohendem Fristablauf
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-              E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von
sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht             uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer
grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                  Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) ein-
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2 Satz        legen.
2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leis-
tungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse,         E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung
der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.
                                                                                          Anzeige von Kleinschäden
D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die
Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den              E.1.3.1 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als
Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die             500 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den
Pflicht arglistig verletzen.                                                              Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung                     Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leis-           E.1.3.2 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie
tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen                abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzu-
gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem                 zeigen.
gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland                   Einholen unserer Weisung
geltenden Mindestversicherungssummen.                                                     E.1.3.3 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw.
Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenom-                mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die
menen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig                  Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen
oder teilweise von der Leistungspflicht befreit sind.                                     dies zumutbar ist.
                                                                                     67
Anzeige bei der Polizei                                                                    Ausübung der Rechte
E.1.3.4 Übersteigt ein Schaden durch Entwendung, Brand oder Zusammenstoß                   F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versiche-
des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren den Betrag von 150 Euro, sind               rungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts ande-
Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.                 res geregelt ist. Andere Regelungen sind:
                                                                                           – Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach
E.1.4 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung                                                A.1.2,
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                 – Geltendmachen von Ansprüchen durch mitversicherte Personen beim LVM
nicht gültig.                                                                                 Schutzbrief nach A.4.2.
                                                                                           Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
E.1.5 Zusätzlich beim LVM Schutzbrief und LVM Gewerbeschutzbrief
                                                                                           F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                 dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
nicht gültig.
                                                                                           Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
E.1.6 Zusätzlich bei der LVM Ausland{                                                      Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit
                                                                                           nur berufen, wenn
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
nicht gültig.                                                                              − die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des
                                                                                              Mitversicherten vorliegen oder
E.1.7 Zusätzlich in der LVM-FahrerKasko                                                    − diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober
                                                                                              Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzei-
chen nicht gültig.                                                                         Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten Ver-
                                                                                           sicherungssummen die in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindest-
                                                                                           versicherungssummen. Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des
E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                                    Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten Leistun-
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                                    gen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen
                                                                                           bestehen.
E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.7 geregelten Pflichten,
haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahr-
lässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-
schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die
Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz               G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Ver-
bestehen.                                                                                  äußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Aus-
kunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere Voraus-               G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
setzung: Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese                   Vertragsdauer
Rechtsfolge hingewiesen.
                                                                                           G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nach-
weisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versiche-                Automatische Verlängerung
rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht              Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.                 nicht gültig.
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung                      Versicherungskennzeichen
E.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 ergebende Leis-            G.1.3 Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen
tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen                 (z. B. Mofa) endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres. Einer Kündigung bedarf
gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2.500 Euro beschränkt.                           es hierfür nicht. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des
E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je               Folgejahres.
5.000 Euro, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach                   Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
E.1.1.3 und E.1.1.4                                                                        G.1.4 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet
− vorsätzlich und                                                                          der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung be-
− in besonders schwerwiegender Weise                                                       darf.
verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz
eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall.                                       G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Ver-
Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung                          sicherungsvertrag kündigen?
E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen einen
                                                                                           Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leis-
tungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.                Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
                                                                                           nicht gültig.
Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitigkeiten                 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
E.2.6 Verletzen Sie Ihre Pflichten nach                                                    Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
− E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche),                          nicht gültig.
− E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche) oder                           Kündigung nach einem Schadenereignis
− E.1.2.4 (Prozessführung durch uns)                                                       G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kün-
und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der              digen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der
nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht,                 Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats
gilt:                                                                                      zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungs-
                                                                                           pflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir
− Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu zahlenden              Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den An-
    Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei.                             spruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können
− Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung                    Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines
    hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens                Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
    entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                                                   Urteils kündigen.
Mindestversicherungssummen                                                                 G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren
E.2.7 Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach E.1.1           Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.
und E.1.2 gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in                      Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.                                          G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Ver-
                                                                                           trag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt,
                                                                                           den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlen-
                                                                                           der Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des
F Rechte und Pflichten der mitversicherten                                                 Erwerbers erst ab Kenntnis.
                                                                                           Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder
Personen                                                                                   spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
Pflichten mitversicherter Personen                                                         Kündigung bei Beitragserhöhung
F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinn-             Vom Abdruck wurde abgesehen, da für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
gemäße Anwendung.                                                                          nicht gültig.
                                                                                      78
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