Nachrichten aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nachrichten aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg Arealentwicklung Gemeindehaus; öffentliche Informationsveranstaltung am Donnerstag, 5. März 2020 Im Budget 2019 war ein Betrag für eine Studie Arealentwicklung Gemeindehaus einge- stellt worden. Der Gemeinderat hat diesbezüglich im vergangenen Frühsommer einen Auf- trag an zwei Planungsbüros in der Region erteilt. Diese präsentierten ihre Ergebnisse letz- ten November. Die Erkenntnisse des Gemeinderats und das weitere Vorgehen wird er nun der Bevölkerung am Donnerstag, 5. März 2020, 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle der Schulanlage Rudolfstetten öffentlich vorstellen. Es wird um Vormerkung des Termins gebeten. Eröffnung Lidl im Dorfzentrum Rudolfstetten; Donnerstag, 5. März 2020, 7.30 Uhr In den vergangenen Wochen und Monaten wurde geplant, gebaut und in den letzten Wo- Gemeindekanzlei Friedlisbergstrasse 11 gemeindekanzlei@rudolfstetten.ch www.rudolfstetten.ch chen tauchte immer wieder Frage auf: Wann eröffnet der Lidl-Markt im Dorfzentrum Ru- dolfstetten? Nun ist so weit und der Hinweis befindet sich bereits am Eingang bzw. auf dem Dorfplatz: Am Donnerstag, 5. März 2020 wird Lidl im Zentrum Rudolfstetten seinen Lebensmittel- fachmarkt, mit umfangreichem Sortiment und allem nötigen für den täglichen Einkauf er- öffnen. Der Laden wird werktags (Montag bis Samstag) von 7.30 bis 20 Uhr geöffnet sein. Der Gemeinderat freut sich, dass für die Bevölkerung wiederum eine Einkaufsmöglichkeit im Zentrum von Rudolfstetten zur Verfügung steht. Nach Jahren der Ungewissheit im Ruedistetter Dorfzentrum konnte nun ein Laden gewonnen und realisiert werden, welcher die Grösse und ein Sortiment aufweist, womit der tägli- che Bedarf, mit umfangreichem Sortiment und konkur- renzfähigen Preisen, abgedeckt werden kann. Bei der aktuellen Marktsituation ist dies keineswegs selbstver- Tel. 056 648 22 10 Fax 056 648 22 80 ständlich. Jedoch verspricht die Ladenkette und die Ab- deckung derselben in der Region, dass diese am neuen Standort Erfolg haben wird. Wir hoffen, dass die Bevöl- kerung der Gemeinde und auch der Region die neue Einkaufsmöglichkeit entsprechend nutzen wird.
Seite 2 von 8 Neue Verkehrssignalisation an der Alten Bremgartenstrasse/Schmiedgasse im Zentrum Rudolfstetten Mit der Eröffnung des Lebensmittelfachmarkts Lidl im Zentrum Rudolfstetten wird auch die Verkehrssignalisation Änderungen erfahren. Neu ist eine direkte Durchfahrt, ab Ein- fahrt zur Tiefgarage im Zentrum Rudolfstetten mit Ausfahrt in die Bernstrasse, über die Schmiedgasse, ausser für Zubringer, nicht mehr erlaubt. Das gleiche gilt auch in umge- kehrter Fahrtrichtung. Bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage im Zentrum Rudolfstetten darf nicht mehr nach rechts abgebogen werden. Eine entsprechende Ausfahrt ist nur noch nach links Richtung Kreu- zung Bernstrasse erlaubt. Diese Signalisation ist bereits erfolgt. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass in einer Anfangsphase die Fahrzeuglenker noch auf die neue Situation hingewiesen werden. Nach einer „Angewöhnungszeit“, welche beim Rechtsabbiegeverbot nun schon stattfinden konnte, werden Missachtungen jedoch polizeilich geahndet werden müssen. Mit der neuen Situation soll eine Entlastung der Verkehrssituation an der Alten Bremgar- tenstrasse, insbesondere auch beim Fussgängerübergang Restaurant Pöstli, erreicht wer- den können. Informationstag bezüglich neuer Postfiliale in Rudolfstetten: Postdienstleis- tungen ab Montag, 30. März 2020, im Gemeindehaus Wie bereits mehrfach publiziert und seit November 2019 angekün- digt, wird die Postfiliale Rudolfstet- ten, im Dorfzentrum, durch die Schweizerische Post (Post CH AG) nicht mehr selbst weiter betrieben. Das Datum des letzten Öffnungs- tags steht nun fest: Am Freitag, 27. März 2020 wird die Postfiliale im Zentrum Rudolfstetten letztmals die Türen öffnen. Ab Montag, 30. März 2020 öffnet dann im Parterre des Gemeinde- hauses die Partnerfiliale, welche durch die Mitarbeiter der Gemein- deverwaltung bedient wird. Zu- künftig können im Gemeindehaus Sendungen (Briefe und Pakete) ver- sendet als auch empfangen wer- den, Rechnungen bezahlt sowie
Seite 3 von 8 Bargeld bis maximal CHF 500 bezogen werden. Zu Beginn des Monats März wird in sämt- liche Haushalte in Rudolfstetten-Friedlisberg ein Flyer verteilt, welchem das detaillierte Dienstleistungsangebot der Postfiliale im Gemeindehaus entnommen werden kann. Um die Kundinnen und Kunden persönlich über das neu gestaltete Angebot zu informie- ren, führt die Schweizerische Post am Dienstag, 10. März 2020 von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr einen Informationstag in der heutigen Postfiliale Rudolfstetten durch. An die- sem Tag werden Mitarbeiter der Post CH AG vor Ort sein und das neue Angebot persönlich vorstellen und erklären. Die interessierte Bevölkerung und Benützer der bisherigen Post- stelle werden gebeten, diesen Termin vorzumerken. Weitere Informationen dazu finden sich auch auf dem genannten Infoflyer. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen sind zu jeder Zeit verpflichtet, die auf Stras- sen und Gehwege überhängenden Bäume, Sträucher und He- cken periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzu- schneiden (§ 109 BauG). Dabei sind folgende Vorschriften zu be- achten: • Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Stras- sen 4,5 m und über Gehwegen 2,5 m. • An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 45 ABauV). • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassenbezeichnungen und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein. • Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodenbe- deckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten. Das Zurückschneiden muss bis am 23. März 2020 vorgenommen werden. Sind die Pflan- zen bis zum angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) be- sorgt sein. Sonst könnte sie bei einem Verkehrsunfall unter Umständen auf Grund ihrer Werkeigentümerhaftpflicht belangt werden. Art. 687 Abs. 1 ZGB gibt der Gemeinde als Strasseneigentümerin das Recht, sichtbehindernde und damit verkehrsgefährdende Äste selber zurückzuschneiden. Ist die Gemeinde ihrer Pflicht ausreichend nachgekommen und ereignet sich dennoch ein Unfall infolge von sichtbehindernden Pflanzen, haftet in der Regel der Eigentümer vollumfänglich für den Schaden.
Seite 4 von 8 Nächster Häckseldienst am Dienstag, 10. März 2020 Die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg organisiert am Dienstag, 10. März 2020 den ers- ten Häckseldienst für Sträucher und Astmaterial. Eine Anmeldung ist bis Montag, 9. März 2020, 11.30 Uhr, bei der Abteilung Einwohnerdienste, Telefon 056 648 22 00 oder ein- wohnerdienste@rudolfstetten.ch erforderlich. Verspätete Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden und ohne Anmeldung erfolgt kein Häckseldienst! Das Astma- terial darf höchstens 10 cm Durchmesser aufweisen. Bitte Äste nicht stark kürzen und ge- ordnet deponieren, nicht zusammen binden. Aufwändungen bis 15 Minuten Zeitaufwand sind gratis. Mehraufwendungen werden dem Zeittarif entsprechend in Rechnung gestellt. Das Häckselgut muss in jedem Fall zurückgenommen werden und es ist ein entsprechen- der Deponieplatz zu bezeichnen. Sonderstreuung „Amtliches Publikationsorgan“ am Freitag, 28. Februar 2020 Kommende Woche wird das Amtliche Publikationsorgan (Bremgarter Bezirks-Anzeiger) ausserordentlich auch am Freitag, 28. Februar 2020 in alle Haushaltungen zugestellt. Es werden in dieser Ausgabe auch entsprechende Informationen zum aktuellen „Gemeinde- geschehen“ zu finden sein. Seniorenanlass der Arbeitsgruppe für Altersfragen Mutschellen Die Arbeitsgruppe für Altersfragen Mutschellen organisiert am Donnerstag, 2. April 2020 um 14 Uhr, in der Aula der Schulanlage Falter, Schulhausstrasse 94, 8966 Oberwil-Lieli, ei- nen Seniorenanlass für die Gemeinden Be- rikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen. Frau Fabienne Schaller, Ernährungsberaterin und Leiterin der Ernährungsberatung in der Kli- nik Lengg in Zürich, hält einen Vortrag zum Thema Ernährung im Alter und worauf man ach- ten muss. Neben Informationen über gesund- heitsfördernde Massnahmen werden wichtige Tipps zur bedarfsdeckenden und ausgewoge- nen Ernährung präsentiert und wie sich diese Tipps im Alltag umsetzen lassen. Näheres kann dem Einladungsflyer der Arbeitsgruppe für Al- tersfragen Mutschellen entnommen werden, welcher auf der Homepage der Gemeinde auf- geschaltet ist (Startseite beachten).
Seite 5 von 8 Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission; Anmeldeverfahren Am 17. Mai 2020 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission in der Ge- meinde Rudolfstetten-Friedlisberg für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt. Marc Fischer hat auf Grund seines Wegzugs im März 2020 ein Gesuch um Entlassung aus dem Amt als Mitglied der Finanzkommission von Rudolfstetten-Friedlisberg eingereicht. Die Ersatzwahl wurde auf den eidgenössischen Urnengangstermin vom 17. Mai 2020 fest- gelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (das heisst bis Freitag, 3. April 2020, 12 Uhr), einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei be- zogen (Telefon 056 648 22 10) oder auf der Homepage der Ge- meinde Rudolfstetten-Friedlisberg unter www.rudolfstetten.ch her- untergeladen werden (Startseite beachten). Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Ge- meinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind (1 Vakanz), wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert die- ser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Geschwindigkeitskontrollen Die Regionalpolizei Bremgarten führte auf dem Gemeindegebiet Rudolfstetten-Friedlis- berg wiederum Geschwindigkeitskontrollen durch. Nachfolgend die Messresultate: Bernstrasse K127, Donnerstag, 23. Januar 2020, 13:46 – 16:16 Uhr Signalisation: Tempo 50 Anzahl gemessene Fahrzeuge: 1‘037 Anzahl Übertretungen: 112, das heisst 10.8 % der gemessenen Fahrzeuge Höchste Geschwindigkeit: 76 km/h Untere Dorfstrasse, Mittwoch, 5. Februar 2020, 10:49 – 13:35 Uhr Signalisation: Tempo 30 Anzahl gemessene Fahrzeuge: 85 Anzahl Übertretungen: 6, das heisst 7.06 % der gemessenen Fahrzeuge Höchste Geschwindigkeit: 37 km/h
Seite 6 von 8 Gebührenvignetten für Grüngutcontainer Die Gebührenvignetten für das Grüngut 2020 können am Schalter der Einwohner- dienste/Gemeindekanzlei bezogen werden. Diese können auch bargeldlos mittels Post- card oder Maestro-Card (EC) bezahlt werden! Die Preise bleiben gleich günstig wie im Vor- jahr: Preise (analog Vorjahre bzw. seit 2017) Behältergrösse Preis max. 140 Liter CHF 20 max. 240 Liter CHF 35 max. 660 Liter CHF 90 max. 800 Liter CHF 105 Da der Eigenwirtschaftsbetrieb Abfallbeseitigung der Einwohnergemeinde Rudolfstetten- Friedlisberg nach wie vor ausgeglichene Abschlüsse vorweisen kann und keine „Gewinne“ realisiert werden dürfen, hat der Gemeinderat entschieden, die Gratisabgabe von Gebüh- rensäcken beizubehalten, wobei dieses Jahr Säcke für die Kunststoffsammlung abgege- ben werden. Dies trifft auch auf die günstigen Jahresvignettenpreise für die Grüngutent- sorgung zu. Somit kann zu Gunsten der EinwohnerInnen eine Gutschrift bzw. Rückerstat- tung erfolgen, die Rechnung ausgeglichen gestaltet werden und es werden keine hohen Ertragsüberschüsse realisiert. Anpassungen bei der Grüngutabfuhr! Ab dem neuen Jahr 2020 werden die Daten der Grüngutabfuhr während der Wintermonate neu geregelt und das nächste Datum lautet wie folgt (bitte auch den Kalender beachten): • 5. März 2020 Ab 19. März 2020 erfolgt die Grünabfuhr wiederum im wöchentlichen Rhythmus. Versand Steuererklärungen 2019 Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2019 zugestellt. Mit Hilfe des Programms EasyTax2019 geht das Ausfüllen einfacher. Das EasyTax-Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung 2019 (inkl. unterjährige Steuererklärung 2020) kön- nen Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau unter www.steu- ern.ag.ch/steuern herunterladen. Wichtig: Das kantonale Steueramt Aargau hat gemeinsam mit dem Verband der Steuerfachleute Aargau im vergangenen Mai beschlossen, dass ab der Steuer- periode 2019 keine EasyTax-CD‘s mehr bereitge- stellt werden.
Seite 7 von 8 Falls Sie die Steuererklärung in Papierform benötigen, kann diese bei der Abteilung Steu- ern beantragt werden. Die Steuererklärung muss für unselbständig Erwerbende sowie RentnerInnen bis 31. März 2020 und für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2020 ab- gegeben werden. Das kantonale Parlament hat im Jahre 2017 beschlossen, kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen einzuführen. Diese Änderung des Steuer- gesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt unter anderem eine Mahngebühr von CHF 35 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklä- rung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50. Gesuche um Fristerstreckungen sind weiterhin möglich und kostenlos. Da die eingereichten Steuerunterlagen eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet werden, sind Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Dokumente können nicht retourniert werden. Falls Sie Fragen haben, steht die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung: Telefon 056 648 22 40 oder E-Mail: steuern@rudolfstetten.ch. Steuererklärungsdienst für ältere Menschen Die Pro Senectute bietet für ältere Menschen einen Steuererklärungsdienst an. Die Steu- ererklärungen werden, wenn immer möglich, bei den Kunden zu Hause ausgefüllt. Diese Aufgabe übernehmen die erfahrenen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steuererklärungsdiensts. Diskretion und Verschwiegenheit sowie regelmässige Wei- terbildungen sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich. Für eine Anmeldung kann mit der Beratungsstelle der Pro Senectute des jeweiligen Wohn- bezirks telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Bezirksberatungsstelle Bremgarten Paul-Walser-Weg 8 5610 Wohlen Telefon: 056 622 75 12 oder 062 837 50 70 E-Mail: info@ag.prosenectute.ch
Seite 8 von 8 Veranstaltungskalender 2020 Februar Mo. 24. Februar MONTAGSKonzert / Allg. Musikschule Mutschellen Generalversammlung / Kapellenverein Friedlisberg Di. 25. Februar Blutspendeaktion im Berikerhus, 17-20 Uhr / Medical-Team-Mutschellen Mi. 26. Februar Suppenzmittag zum Fastenbeginn im Pfarreizentrum Christkönig, 11.30 Uhr / Frauengemeinschaft Rudolfstetten Schülergottesdienst zu Beginn der Fastenzeit / Kath. Pfarrei Christkönig Tag der offenen Tür im Berikerhus, 18:45 Uhr / Rhetorik Club Mutschel- len März Di. 03. März Mütter- und Väterberatung im Pfarreizentrum Christkönig Rudolfstetten, ab 9 Uhr Do. 05. März Zusätzliche Grünabfuhr Fr. 06. März Freitagszmorgen nach der Messe im Pfarreizentrum Christkönig/ Frauen- gemeinschaft Rudolfstetten Generalversammlung / CVP Rudolfstetten-Friedlisberg Sa. 07. März Mutschellen-Cup, Schiessanlage Chapf, 13.30-17 Uhr / Feldschützenge- sellschaft Rudolfstetten-Friedlisberg 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg, 20. Februar 2020 Freundliche Grüsse Gemeindekanzlei Rudolfstetten-Friedlisberg Der Gemeindeschreiber: Urs Schuhmacher
Sie können auch lesen