PROTOKOLL PREISGERICHTSSITZUNG | STUFE
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STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGSKONKURRENZ SCHLADERER - AREAL SÜD | STADT STAUFEN I. BR. PROTOKOLL PREISGERICHTSSITZUNG | STUFE 1 28. JUNI 2017
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. AUSLOBERIN STADT STAUFEN IM BREISGAU VERTRETEN DURCH HERRN BÜRGERMEISTER MICHAEL BENITZ HAUPTSTRASSE 53, 79219 STAUFEN I. BR. zusammen mit der SÜDWESTDEUTSCHEN BAU-TREUHAND GMBH - EIN UNTERNEHMEN DER GISINGER GRUPPE FREIBURG - VERTRETEN DURCH DEN GESCHÄFTSFÜHRER CHRISTIAN ENGELHARD HEINRICH-VON-STEPHAN-STRASSE 8A, 79100 FREIBURG IM BREISGAU VERFAHRENSBETREUUNG ARCHITEKTURBÜRO THIELE THOMAS THIELE, DIPL.-ING., FREIER ARCHITEKT ENGESSERSTRASSE 4 A | 79108 FREIBURG IM BREISGAU WETTBEWERB@ARCHITEKTURBUERO-THIELE.DE AZ: 1379_2017-06-28_WB Staufen_Schladererareal_Protokoll Preisgerichtssitzung.docx 2
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB „SCHLADERER AREAL“ DER STADT STAUFEN ZUSAMMEN MIT DER SÜDWESTDEUTSCHEN BAU-TREUHAND GMBH STUFE 1 Protokoll zur Preisgerichtssitzung am Mittwoch, 28.06.2017, 79219 Staufen. 1 KONSTITUIERUNG DES PREISGERICHTS Das Preisgericht tritt um 9:00 Uhr zusammen. Herr Bürgermeister Michael Benitz be- grüßt die Mitglieder des Preisgerichts. 1.1 VORSITZ DES PREISGERICHTS Auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Benitz wird Herr Fred Gresens zum Vorsitzen- den des Preisgerichts gewählt. Herr Fred Gresens bedankt sich für das entgegenge- brachte Vertrauen. 1.2 FESTSTELLUNG DER VOLLZÄHLIGKEIT DES PREISGERICHTS Herr Fred Gresens prüft die Anwesenheit.Von den in der Auslobung berufenen Preis- richtern sind anwesend (alphabetische Reihenfolge): Preisrichter/-innen Herr Uwe Bellm, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Heidelberg Herr Michael Benitz, Bürgermeister, Stadt Staufen i. Br. Herr Helmut Bühler, Gemeinderat Staufen i. Br. Frau Astrid Fath, Dipl.-Ing., Architektin, Weinheim Frau Dea Ecker, Dipl.-Ing., Freie Architektin, Heidelberg Herr Christian Engelhard, Gisinger GmbH, Freiburg i. Br. Herr Karl-Jörg Gisinger, Gisinger GmbH, Freiburg i. Br. Herr Stefan Gisinger, Gisinger GmbH, Freiburg i. Br. Herr Dr. Fred Gresens, Dr.-Ing., Architekt, Hohberg, Bezirksvorsitzender der Architektenkammer Südbaden Herr Mathias Hähnig, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Tübingen Herr Stefan Helleckes, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt, Karlsruhe Herr Andreas Müller Gemeinderat Staufen i. Br. Herr Jens Wittfoht, Prof. Dipl.-Ing., Freier Architekt, Stuttgart Stellvertretende Preisrichter/-innen Herr Hartmut Klein, Dipl.-Ing., Architekt, Freiburg i. Br. Herr Heinrich Ladener, Gemeinderat Staufen i. Br. Herr Bert Riesterer, Gemeinderat Staufen i. Br. Herr Andreas Sans, Gisinger Wohn- und Gewerbebau GmbH, Freiburg i. Br. Herr Torsten Weiß, Gisinger Wohn- und Gewerbebau GmbH, Freiburg i. Br. 3
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. Der Fachpreisrichter Herr Thomas Hirthe, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Friedrichshafen, fehlt krankheitsbedingt und wird durch Frau Astrid Fath, Architektin, Weinheim vertre- ten. Sachverständige Herr Michael Kübler, Leiter Bauamt Stadt Staufen i. Br. Herr Johannes Grunau, Leiter Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Herr Bernd Fahle, Geschäftsführer fsp.stadtplanung Fahle Stadtplaner Part- nerschaft mbB, Freiburg i. Br. Herr Elmar Bernauer, Vertreter Staufener Stadtbild e.V. Herr Frank Pfaff, Sachverständiger für Immobilienbewertung Herr Philipp Schladerer, Geschäftsführer Alfred Schladerer Alte Schwarzwäl- der Hausbrennerei GmbH Herr Axel Späth, Geschäftsführer Gisinger Schlüsselfertigbau GmbH Gäste Frau Claudia Obert, Gisinger Wohn- und Gewerbebau GmbH, Freiburg i. Br. Vorprüfer Herr Thomas Thiele, Dipl.-Ing., Freier Architekt Frau Angelika Becherer, Dipl.-Ing., Architektin 1.3 VERSICHERUNG DER ANWESENDEN Auf Nachfrage des Vorsitzenden versichert jeder der Anwesenden, dass er keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbe- werbsaufgabe und deren Leistungen geführt hat und während der Dauer des Preisgerichts nicht führen wird, er bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat, sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat, das Beratungsgeheimnis gewahrt wird, die Anonymität der Arbeiten aus seiner Sicht gewahrt ist, er es unterlassen wird, Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit zu äu- ßern, die Vertraulichkeit gewährleistet sein muss. Das Preisgericht wird auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierte Beratung verpflichtet. 1.4 ERLÄUTERUNGEN ABLAUF PREISGERICHTSSITZUNG Der Vorsitzende erläutert den Ablauf der Preisgerichtssitzung. 4
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. 2 GRUNDSATZBERATUNG UND ZULASSUNG DER WETTBEWERBSAR- BEITEN Gemäß den Wettbewerbsregeln werden die Arbeiten vom Preisgericht zugelassen, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind, keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Das detaillierte Ergebnis der Vorprüfung wird den Beteiligten in Form eines schriftlichen Berichtes zur Verfügung gestellt. Herr Thiele erläutert zunächst die Aufgabenstellung, insbesondere die Beurteilungskriterien auf Grundlage der Auslobung. Im Hinblick auf die Zulassungskriterien wird festgestellt: 2.1 ANONYMITÄT Alle Arbeiten wurden unter Wahrung der Anonymität eingereicht. 2.2 TERMINGERECHTER EINGANG DER WETTBEWERBSARBEITEN Insgesamt waren 12 Bewerber zur Teilnahme ausgewählt. Es sind 12 Wettbewerbsar- beiten termingerecht eingegangen. 2.3 WETTBEWERBSLEISTUNGEN abweichende Leistungen ./. fehlende Leistungen ./. zusätzliche Leistungen ./. 2.4 BINDENDE VORGABEN Es waren folgende bindenden Vorgaben im Sinne der RPW einzuhalten: Teil A Fristgerechte Abgabe Einhaltung der Anonymität Teil B Keine bindenden Vorgaben 5
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. 2.5 BESCHLUSS ÜBER DIE ZULASSUNG Die Wettbewerbsleistungen aller Arbeiten entsprechen im Wesentlichen dem geforder- ten Leistungsumfang. Es werden alle 12 Arbeiten zur Beurteilung zugelassen. 3 INFORMATIONSRUNDGANG Der Informationsrundgang beginnt um 10.00 Uhr. Jede Arbeit wird nach der gleichen Systematik von der Vorprüfung ausführlich und wer- tungsfrei unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte städtebauliches Konzept, Parkie- rungs- und Freiraumkonzept, Durchquerung, Wasser/Kanal, kommunales Projekt (Bü- gerhaus / Mediathek / Vereinsräume) mit Konzept, funktionaler Zuordnung sowie Be- schreibung der Grundrisse, Wohnbebauung mit Konzept, Gebäudetypologie mit Bau- und Dachform, Stadtbild, Wohnungstypologie und Anzahl der Wohneinheiten vorge- stellt. Dem Preisgericht werden die wesentlichen inhaltlichen und funktionalen Merk- male der Wettbewerbsarbeiten aufgezeigt. Der Informationsrundgang endet um 11.00 Uhr. 4 BEWERTUNG DER ZUGELASSENEN ARBEITEN Zunächst werden die Beurteilungskriterien Stufe 1 aus der Auslobung aufgerufen: Städtebauliche und gestalterische Qualität und Angemessenheit des Bebau- ungskonzepts Qualität des Freiraums, Differenzierung, Vernetzung mit der Umgebung Nutzungskonzept und Funktionalität Beachtung der ökologischen Belange Aufgrund dieser Erkenntnisse wird im Folgenden besonderes Augenmerk gelegt wer- den auf: a) Städtebauliche Einbindung, Eingehen auf den Ort b) Höheneinordnung der Gebäude, Übergang zum Bestandsgelände bzw. zur Umgebungsbebauung c) Anordnung Tiefgaragenzufahrt d) Bürgerhaus: Maßstäblichkeit, innere Organisation und Übergang zur Wohnbe- bauung e) Qualität der Durchwegung und Orientierung f) Vernetzung 6
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. 4.1 ERSTER WERTUNGSRUNDGANG Das Preisgericht beginnt um 11:15 Uhr mit dem ersten Wertungsrundgang. Der erste Wertungsrundgang endet mit einer Pause von 12:45 bis 13:15 Uhr gegen 13:50 Uhr. Folgende Arbeiten scheiden im ersten Wertungsrundgang aus: Tarnzahl Abstimmung Nr. 1001 einstimmig Negativ beurteilt wird das städtebauliche Grundkonzept, das nicht auf die beson- dere stadträumliche Situation reagiert; weiterhin nicht gelöster Übergang Bürger- haus zu Wohnbebauung Nr. 1006 einstimmig Negativ beurteilt werden der sehr schematische, orthogonale städtebauliche An- satz und die Anordnung und Ausprägung des Bürgerhauses, die zum Stadtraum Restflächen ausweist; Nr. 1008 einstimmig Negativ beurteilt wird der städtebauliche Ansatz mit einer für den Ort nicht ange- messenen Bebauungsstruktur mit Kettenhäusern; die Gestaltung des Bürger- hauses ist überzogen Nr. 1009 einstimmig Negativ beurteilt wird die für den Ort nicht angemessene städtebauliche Grund- disposition mit einer beliebigen städtebaulichen Struktur von Punkthäusern, die die Qualität und Besonderheit des Ortes nicht aufgreift 4.2 RÜCKHOLANTRAG Es wird kein Antrag auf Rückholung einer Arbeit gestellt. 4.3 ZWEITER WERTUNGSRUNDGANG Das Preisgericht beginnt um 14:00 Uhr mit dem zweiten Wertungsrundgang. Im zweiten Wertungsrundgang werden die verbleibenden Arbeiten detaillierter disku- tiert und beurteilt. Bei Würdigung der verschiedenen konzeptionellen und städtebauli- chen, freiraumplanerischen, architektonischen und funktionalen Merkmale und der vertiefenden Fragestellungen die sich aus dem Informationsrundgang ergeben haben, werden im zweiten Rundgang folgende Arbeiten wegen Mängeln in einzelnen Berei- chen ausgeschieden: 7
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. Tarnzahl Abstimmung Nr. 1002 9/4 Die Nutzungsverbindung zwischen Bürgerhaus und Wohnbebauung wird kontro- vers diskutiert. Die Gestaltung des zentralen Quartiersplatzes vermag nicht zu überzeugen; es bestehen diverse funktionale Mängel in der Organisation und Grundrissgestaltung der Wohnbebauung Nr. 1003 13 / 0 einstimmig Die städtebauliche Struktur ist bei näherer Betrachtung nicht nachvollziehbar und führt durch die Kleinteiligkeit zu Problemen bei der Grundrissorganisation; der in- dustrielle Charakter der Dachlandschaft des Bürgerhauses ist unbefriedigend Nr. 1004 9/4 Kontrovers wird der Erhalt des Bestandsgebäudes und die Länge der Riegelge- bäude diskutiert; Interessant erscheint der Ansatz der nördlichen Zugangssituation zum Bürgerhaus Nr. 1005 8/5 Der städtebauliche Grundansatz erscheint schlüssig, allerdings sind die Gebäude- volumina deutlich zu groß; die Gestaltung der Dachflächen erscheint modisch und für den Ort nicht angemessen Nr. 1012 12 / 1 Dem Entwurf fehlt mit seinem schematischen Ansatz der Bezug zur Örtlichkeit und bildet keinen inspirierenden Zugang zum Quartier; sehr kritisch wird die wider- sprüchliche Rückseite des Bürgerhauses gesehen. Der zweite Wertungsrundgang endet um 15:15 Uhr 4.4 RÜCKHOLANTRAG Es wird ein Antrag auf Rückholung folgender Arbeit gestellt: Tarnzahl Abstimmung Nr. 1004 einstimmig 8
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. 4.5 ARBEITEN DER STUFE 2 Folgende Arbeiten verbleiben für 2. Bearbeitungsstufe: Tarnzahl Nr. 1004 Nr. 1007 Nr. 1010 Nr. 1011 4.6 ÜBERARBEITUNGSHINWEISE FÜR DIE ARBEITEN DER STUFE 2 In einer schriftlichen Bewertung werden die in den Diskussionen der Rundgänge ge- wonnenen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Erläuterungstexte und den Anfor- derungen der Auslobung von Arbeitsgruppen aus Fach- und Sachpreisrichtern zusam- mengefasst und Überarbeitungshinweise formuliert. Die Überarbeitungshinweise wer- den von den Arbeitsgruppen vor den jeweiligen Arbeiten korrigiert und verabschiedet. Allgemeiner Hinweis: die in den Überarbeitungshinweisen enthaltenen Anmerkungen zum Bürgerhaus werden lediglich zur Kenntnis gegeben. Die Bearbeitungsstufe 2 um- fasst lediglich die weitere Ausarbeitung der Wohnbebauung. Für das Bürgerhaus wird ein separates Wettbewerbs- und Vergabeverfahren durchge- führt. Nr. 1004 Die Jury würdigt die typologische städtebauliche Weiterführung des frühindustriel- len Quartiers für Weiterentwicklung des Wohnungsbaus und des Bürgerhaus bis zur Schladerestraße. Es bestehen aber einige kritische Anmerkungen zur Ausbildung im Detail: 1. geknickte Wohnspange im Osten und die zweite Mittelspange: - die ein- bzw. zweigeschossigen Verbindungsbauten an den Ecken werden nicht gewünscht. - für die Baukörper sind entsprechend der Auslobung 3-Spänner vorzuse- hen. - die Außenraumflächen sind zu differenzieren, die Abstandsflächen sind nachzuweisen. - an den Straßenseiten sind, wenn im Grundriss vorgesehen, Loggien um- zusetzen, zu den Innenbereichen sind auskragende Balkone möglich. 2. Reihe mit den Punkthäusern: - die 5-Geschossigkeit wird kritisch gesehen. Eine Ausbildung mit einem Staffelgeschoss ist vorzuziehen. 9
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. - es wird nur Wohnungsbau gewünscht und keine gewerblich genutzten Flä- chen. - der Bestandsbau wird als Reminiszenz gewürdigt. Es ist bei einem Abbruch zu überprüfen welche Typologie als Ersatz zum Einsatz kommen kann. Eine ähnliche Bauform ist vorstellbar oder ein drittes Punkthaus. Dabei kann der geforderte 10 m Streifen berücksichtigt werden. allgemein zum Wohnungsbau: Die Wegeführung vor und zwischen den Wohnungsbauten in Nord-Süd Richtung sind zu gleichförmig ausgebildet. Es wird sich eine öffentliche Weiterführung der Achse des Mühlkanals mit länglichem Wasserbecken gewünscht. Der Wohnhof ist halb-privat auszubilden. Die Wegeführung zwischen Bürgersaal und Wohnungsbau ist zurückzunehmen. Die GFZ ist in Summe zu halten. Beim Bürgerhaus wird die öffentliche Platzfläche in Abfolge mit den überbauten Dunkelzonen im EG und dem öffentlichen Innenhof kritisch bewertet, als deutlich zu groß bewertet. Eine schlankere Gesamtausbildung des öffentlichen Gebäudes kann den fehlenden Abstand zu den Wohnbauten verbessern. Die Platzfläche ist gut proportioniert. Das Foyer ist zu üppig. Das Wasserbecken als Distanzmittel zum Wohnungsbau wird begrüßt. Die Tiefgaragen für Wohnen und Bürgersaal soll getrennt erschlossen und als zwei Baukörper umgesetzt werden. Die Umsetzung der Bauabschnitte ist hier zu berück- sichtigen. Die oberirdischen Bauvolumen sind in der TG darzustellen. Bei einer Neuformulierung des Bürgerhauses ist die Emission zu den Wohnbauten als wichtiger Aspekt zu berücksichtigen! Nr. 1007 Die städtebaulichen Figuren und die Proportionen sind im Gremium auf Zustim- mung gestoßen. Die Zonierung zwischen privatem und öffentlichem Raum ist ge- lungen. Die Orientierung des öffentlichen Platzes vor Bürgerhaus zur Altstadtkern hin überzeugt durch Ausrichtung, Größe und Orientierung. Der Entwurf stellt insgesamt einen sehr guten Beitrag zur Aufgabenstellung dar, dem folgende Überarbeitungen mit auf den Weg gegeben werden: Projekt Wohnbebauung Die Tiefgaragenab- und Zufahrt sind getrennt vom kommunalen Projekt zu planen. Wünschenswert wäre die Tiefgaragenab- und Zufahrt vom kommunalen Teil über 10
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. die Straße Am Schiessrain. Bei der Überprüfung der Tiefgaragenab- und Zufahrten sind die Bauabschnitte zu berücksichtigen. Eine Überprüfung und Darstellung der Tragwerksstruktur der Wohnbaukörper in der Tiefgarage ist Weiterzuentwickeln. In der weiteren Vertiefung sind die Feuerwehraufstellflächen und Zufahrt darzustel- len und zu überprüfen. Der Charakter der Wohnanlage sollte im Hinblick auf die gegebenen Strukturen von Staufen mehr Bezug nehmen unter der Beibehaltung der stimmigen städtebauli- chen Struktur. Die polygonen Dachstrukturen mit angegebenem Material werden vom Gremium hinterfragt. Alternativen sind zu denken und vorzuschlagen. Kommunales Projekt Bürgerhaus Die Anlieferungszone im Süden ist in ihrer Lage und Funktionalität zu überprüfen. Nr. 1010 Die Arbeit stellt einen guten und eigenständigen Beitrag zur gestellten Aufgabe dar. Das Bürgerhauskonzept ist hervorragend gelöst, wenngleich das Foyer mind. 50% der Hallenfläche haben sollte. Die entlang der Straße vorgeschlagenen geneigten Dächer der Wohnbebauung werden typologisch begrüßt. Der Abstand der Gebäude zur Straße und damit die Größe der Vorbereiche ist zu überprüfen. Gewünscht ist ein Weiterbauen der Stadtstruktur. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Volumina und Fassaden weiter zu bearbeiten. Die gezeigte räumliche Skizze stellt in der architektonischen Haltung hierzu keinen Beitrag dar und ist zu überden- ken. Die drei rückwärtigen Punkthäuser sind in Lage und Ausformulierung zu überprü- fen, in Bezug auf die Architektur und im Verhältnis zum Freiraum und zu den Be- standsbauten. Eine klare Adresse ist auszubilden. Es ist denkbar, den Verbindungsweg entlang des Schladerer-Areals stärker in die Freiraumgestaltung einzubinden – zumal die Erschießung der rückwärtigen Hofbe- bauung über diesen Weg erfolgt. Die Rettungsanforderungen der Feuerwehr sind in die Freiflächenplanung einzubinden (Stichwort: Durchbinden der Wohnung um Anleiterbarkeit von einer Seite zu gewährleisten). Fahrradstellplätze / Müll / Kinderspielplatz sind zu positionieren. Die Tiefgarage ist vollumfänglich darzustellen, die Rampen sind räumlich besser einzubinden. Der vorhandene Gewerbekanal ist einzuzeichnen. 11
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. Nr. 1011 Die Arbeit bietet in ihrer städtebaulichen Gesamtkomposition wie auch in der Durch- arbeitung beider Hauptnutzungsbereiche einen überzeugenden Lösungsansatz zur Aufgabenstellung. Kritisch angemerkt und zur Überarbeitung empfohlen wird: Wohnungsbau - Nutzbarkeit der Dachflächen im Attikageschoss - Ausreichende Belichtung der innenliegenden Treppenhäuser - Überprüfung der Flachdachkonzeption - Praxen und Büroräume sind nicht erwünscht - Ausnutzung optimieren - Detaillierung der Grün- und Freiräume - Zeichnerischer Nachweis der Tiefgaragen mit Darstellung der darüber lie- genden Wohngebäude - Darstellung der Höhenentwicklung in Abhängigkeit von der Topografie - Aussagen zu Brandschutz, Aufstellfläche für Feuerwehr - Überprüfung der städtebaulichen Bedeutung des nördlichen Gebäudes Kommunales Projekt - Überprüfung einer baulichen Gliederung der vorgeschlagenen Großform - Räumlich großzügigere Ausprägung des Eingangsbereichs - Foyer großzügiger dimensionieren - Lage des Saal überprüfen, insbesondere die Andienung der Bühne ( Lage des Saals besser im Norden?) 5 EMPFEHLUNG DES PREISGERICHTES Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Arbeiten 1004, 1007, 1010 und 1011 der weiteren Ausarbeitung der Wohnbebauung zu Grunde zu legen (Stufe 2). Weiterhin wird empfohlen, die Bearbeiter der Stufe 2 als gesetzte Teilnehmer für das Wettbewerbsverfahren „Bürgerhaus“ zu benennen, da die planerischen Ansätze eine hohe Qualität erwarten lassen. 6 ABSCHLUSS DER PREISGERICHTSSITZUNG 6.1 VERABSCHIEDUNG DES PROTOKOLLS Das Protokoll wird verlesen und durch das Preisgericht angenommen (siehe Unter- schriftenliste in Anlage 2). 12
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. 6.2 ÖFFNUNG UMSCHLÄGE MIT DEN VERFASSERERKLÄRUNGEN Nach der Öffnung der Umschläge werden die Namen der Preisträger/-innen festge- stellt: Teilnehmer Stufe 2 / Teilnehmer Tarnzahl 1004 fuchs.maucher.architekten.bda Am Kraftwerk 4 79183 Waldkirch 1007 di dörr & irrgang, Freie Architekten Am Schönberg 3 79280 Au bei Freiburg 1010 Spiecker Sautter Lauer, Dipl.-Ing. Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB Gretherstraße 8 79098 Freiburg 1011 HARTER + KANZLER Freie Architekten BDA – Part GmbB Gretherstraße 8 79098 Freiburg 6.3 ENTLASTUNG DER VORPRÜFUNG Das Preisgericht entlastet die Vorprüfung einstimmig und bedankt sich für die hervor- ragende Vorbereitung und Organisation der Preisgerichtssitzung. 6.4 ÜBERGABE DES VORSITZES AN DEN AUSLOBER Der Vorsitzende bedankt sich beim gesamten Preisgericht für die offene und lebhafte Diskussion und wünscht den Bearbeitern Erfolg bei der weiteren Überarbeitung der Wettbewerbsbeiträge. Herr Fred Gresens gibt den Vorsitz an die Ausloberin zurück. 13
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS- KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR. 6.5 SCHLUSSWORT DES AUSLOBERS UNTER BEKANNTGABE DES OR- TES UND DER ZEIT FÜR DIE ÖFFENTLICHE AUSSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN Herr Bürgermeister Michael Benitz dankt dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Preisgerichts für die engagierte Mitarbeit und dem wettbewerbsbetreuenden Büro für die professionelle Verfahrensmoderation. Die Wettbewerbsarbeiten werden am 12. Juli 2017 im Rahmen einer Bürgerinformation in der Belchenhalle vorgestellt. Die Wettbewerbsarbeiten werden ab dem 13. bis 16. Juli im Erhart-Kästner-Saal öffentlich ausgestellt. Die Mitglieder des Preisgerichts, die Preisträger sowie die übrigen Teilnehmer sind herzlich zur Ausstellung eingeladen. Die Sitzung wird um 17:15 Uhr geschlossen. 7 ANLAGEN Zuordnung Tarnzahl / Kennziffer Verfasser (Anlage 1) Unterschriften der Preisrichter (Anlage 2) 14
ANLAGE 1 1379_STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGSKONKURRENZ SCHLADERER-AREAL SÜD | STADT STAUFEN IM BREISGAU LISTE DER VERFASSER Nr Kennziffer Tarnzahl Name des Büros Adresse Telefon / E-Mail mbpk Architekten und Stadtplaner Basler Straße 11 Tel. 0761 / 45 68 89-0 1 175112 1001 GmbH 79100 Freiburg E-Mail info@mbpk-architekten.de BDA DWB Eble Messerschmidt Partner Berliner Ring 47a Tel. 07071 / 96 94 - 0 2 735337 1002 Architekten und Stadtplaner 72076 Tübingen E-Mail info@eble-architektur.de PartGmbB böwer eith murken vogelsang Lessingstraße 3 Tel. 0761 / 75677-0 3 240973 1003 architekten partg mbb 79100 Freiburg E-Mail info@bemv.de Am Kraftwerk 4 Tel. 07681 / 493 699 - 0 4 794153 1004 fuchs.maucher.architekten.bda 79183 Waldkirch E-Mail info@fmarchitekten.de Rothweiler & Färber Architekten Tel. 0761 / 704270 Zasiusstraße 12 5 959707 1005 GmbH 79102 Freiburg E-Mail architekten@rothweiler- Freiburg i. Br. faerber.de MoRe | Architekten Kartäuserstrasse 153 Tel. 0761 / 76 68 94 74 6 020810 1006 Fee Möhrle - Tobias Martin 79117 Freiburg E-Mail mail@more-arch.de Reinhardt | Freie Architekten di dörr & irrgang Am Schönberg 3 Tel. 0761 / 47 09 20-00 7 265098 1007 Freie Architekten 79280 Au bei Freiburg E-Mail mail@doerr-irrgang.de Kube Gißler Architekten PartG Gewerbestraße 15a Tel. 07633 / 925 30 27 8 223112 1008 mbB 79219 Staufen E-Mail info@kube-gissler.de TECHNAU HIN : ARCHITEKTEN Tel. 0761 / 896 48 - 10 Schwaighofstr. 13 9 332444 1009 BDA 79100 Freiburg E-Mail ftechnau@th-architekten.de Florian Technau Daniel Hin E-Mail dhin@th-architekten.de Spiecker Sautter Lauer Gretherstraße 8 Tel. 0761 / 76 76 9-0 10 230648 1010 Dipl.-Ing., Architekten 79098 Freiburg E-Mail info@spsl.de Partnerschaftsgesellschaft mbB HARTER + KANZLER Gretherstraße 8 Tel. 0761 / 150 669 - 0 11 597236 1011 Freie Architekten BDA – Part 79098 Freiburg E-Mail freiburg@harter-kanzler.de GmbB geis & brantner Gartenstraße 23 Tel. 0761 / 29 28 7-60 12 100583 1012 freie architekten 79098 Freiburg E-Mail architekten@geis-brantner.de 1379_ANLAGE 1_Liste Verfasser.xlsx Seite 1 von 1
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