PROTOKOLL PREISGERICHTSSITZUNG | STUFE

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PROTOKOLL PREISGERICHTSSITZUNG | STUFE
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND
HOCHBAULICHE PLANUNGSKONKURRENZ

SCHLADERER - AREAL SÜD | STADT STAUFEN I. BR.

PROTOKOLL
PREISGERICHTSSITZUNG | STUFE 1
28. JUNI 2017
PROTOKOLL PREISGERICHTSSITZUNG | STUFE
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS-
KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR.

AUSLOBERIN

STADT STAUFEN IM BREISGAU
VERTRETEN DURCH HERRN BÜRGERMEISTER MICHAEL BENITZ
HAUPTSTRASSE 53, 79219 STAUFEN I. BR.

zusammen mit der

SÜDWESTDEUTSCHEN BAU-TREUHAND GMBH
- EIN UNTERNEHMEN DER GISINGER GRUPPE FREIBURG -
VERTRETEN DURCH DEN GESCHÄFTSFÜHRER CHRISTIAN ENGELHARD
HEINRICH-VON-STEPHAN-STRASSE 8A, 79100 FREIBURG IM BREISGAU

VERFAHRENSBETREUUNG

ARCHITEKTURBÜRO THIELE
THOMAS THIELE, DIPL.-ING., FREIER ARCHITEKT
ENGESSERSTRASSE 4 A | 79108 FREIBURG IM BREISGAU
WETTBEWERB@ARCHITEKTURBUERO-THIELE.DE

AZ: 1379_2017-06-28_WB Staufen_Schladererareal_Protokoll Preisgerichtssitzung.docx

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STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS-
      KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR.

STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB „SCHLADERER AREAL“ DER STADT
STAUFEN ZUSAMMEN MIT DER SÜDWESTDEUTSCHEN BAU-TREUHAND GMBH
STUFE 1

Protokoll zur Preisgerichtssitzung am Mittwoch, 28.06.2017, 79219 Staufen.

1         KONSTITUIERUNG DES PREISGERICHTS

Das Preisgericht tritt um 9:00 Uhr zusammen. Herr Bürgermeister Michael Benitz be-
grüßt die Mitglieder des Preisgerichts.

1.1       VORSITZ DES PREISGERICHTS

Auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Benitz wird Herr Fred Gresens zum Vorsitzen-
den des Preisgerichts gewählt. Herr Fred Gresens bedankt sich für das entgegenge-
brachte Vertrauen.

1.2       FESTSTELLUNG DER VOLLZÄHLIGKEIT DES PREISGERICHTS

Herr Fred Gresens prüft die Anwesenheit.Von den in der Auslobung berufenen Preis-
richtern sind anwesend (alphabetische Reihenfolge):

Preisrichter/-innen
          Herr Uwe Bellm, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Heidelberg
          Herr Michael Benitz, Bürgermeister, Stadt Staufen i. Br.
          Herr Helmut Bühler, Gemeinderat Staufen i. Br.
          Frau Astrid Fath, Dipl.-Ing., Architektin, Weinheim
          Frau Dea Ecker, Dipl.-Ing., Freie Architektin, Heidelberg
          Herr Christian Engelhard, Gisinger GmbH, Freiburg i. Br.
          Herr Karl-Jörg Gisinger, Gisinger GmbH, Freiburg i. Br.
          Herr Stefan Gisinger, Gisinger GmbH, Freiburg i. Br.
          Herr Dr. Fred Gresens, Dr.-Ing., Architekt, Hohberg, Bezirksvorsitzender der
          Architektenkammer Südbaden
          Herr Mathias Hähnig, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Tübingen
          Herr Stefan Helleckes, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt, Karlsruhe
          Herr Andreas Müller Gemeinderat Staufen i. Br.
          Herr Jens Wittfoht, Prof. Dipl.-Ing., Freier Architekt, Stuttgart

Stellvertretende Preisrichter/-innen
           Herr Hartmut Klein, Dipl.-Ing., Architekt, Freiburg i. Br.
           Herr Heinrich Ladener, Gemeinderat Staufen i. Br.
           Herr Bert Riesterer, Gemeinderat Staufen i. Br.
           Herr Andreas Sans, Gisinger Wohn- und Gewerbebau GmbH, Freiburg i. Br.
           Herr Torsten Weiß, Gisinger Wohn- und Gewerbebau GmbH, Freiburg i. Br.

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Der Fachpreisrichter Herr Thomas Hirthe, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Friedrichshafen,
fehlt krankheitsbedingt und wird durch Frau Astrid Fath, Architektin, Weinheim vertre-
ten.

Sachverständige
        Herr Michael Kübler, Leiter Bauamt Stadt Staufen i. Br.
        Herr Johannes Grunau, Leiter Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz,
        Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
        Herr Bernd Fahle, Geschäftsführer fsp.stadtplanung Fahle Stadtplaner Part-
        nerschaft mbB, Freiburg i. Br.
        Herr Elmar Bernauer, Vertreter Staufener Stadtbild e.V.
        Herr Frank Pfaff, Sachverständiger für Immobilienbewertung
        Herr Philipp Schladerer, Geschäftsführer Alfred Schladerer Alte Schwarzwäl-
        der Hausbrennerei GmbH
        Herr Axel Späth, Geschäftsführer Gisinger Schlüsselfertigbau GmbH

Gäste
            Frau Claudia Obert, Gisinger Wohn- und Gewerbebau GmbH, Freiburg i. Br.

Vorprüfer
            Herr Thomas Thiele, Dipl.-Ing., Freier Architekt
            Frau Angelika Becherer, Dipl.-Ing., Architektin

1.3         VERSICHERUNG DER ANWESENDEN

Auf Nachfrage des Vorsitzenden versichert jeder der Anwesenden, dass
         er keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbe-
         werbsaufgabe und deren Leistungen geführt hat und während der Dauer des
         Preisgerichts nicht führen wird,
         er bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat,
         sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat,
         das Beratungsgeheimnis gewahrt wird,
         die Anonymität der Arbeiten aus seiner Sicht gewahrt ist,
         er es unterlassen wird, Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit zu äu-
         ßern,
         die Vertraulichkeit gewährleistet sein muss.

Das Preisgericht wird auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierte Beratung
verpflichtet.

1.4         ERLÄUTERUNGEN ABLAUF PREISGERICHTSSITZUNG

Der Vorsitzende erläutert den Ablauf der Preisgerichtssitzung.

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2         GRUNDSATZBERATUNG UND ZULASSUNG DER WETTBEWERBSAR-
          BEITEN

Gemäß den Wettbewerbsregeln werden die Arbeiten vom Preisgericht zugelassen,
die
         den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
         die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen,
         in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,
         termingerecht eingegangen sind,
         keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Das detaillierte Ergebnis der Vorprüfung wird den Beteiligten in Form eines schriftlichen
Berichtes zur Verfügung gestellt. Herr Thiele erläutert zunächst die Aufgabenstellung,
insbesondere die Beurteilungskriterien auf Grundlage der Auslobung.

Im Hinblick auf die Zulassungskriterien wird festgestellt:

2.1       ANONYMITÄT
Alle Arbeiten wurden unter Wahrung der Anonymität eingereicht.

2.2       TERMINGERECHTER EINGANG DER WETTBEWERBSARBEITEN
Insgesamt waren 12 Bewerber zur Teilnahme ausgewählt. Es sind 12 Wettbewerbsar-
beiten termingerecht eingegangen.

2.3       WETTBEWERBSLEISTUNGEN

abweichende Leistungen
./.
fehlende Leistungen
./.
zusätzliche Leistungen
./.

2.4       BINDENDE VORGABEN

Es waren folgende bindenden Vorgaben im Sinne der RPW einzuhalten:

Teil A
          Fristgerechte Abgabe
          Einhaltung der Anonymität

Teil B
          Keine bindenden Vorgaben

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2.5      BESCHLUSS ÜBER DIE ZULASSUNG

Die Wettbewerbsleistungen aller Arbeiten entsprechen im Wesentlichen dem geforder-
ten Leistungsumfang.

Es werden alle 12 Arbeiten zur Beurteilung zugelassen.

3        INFORMATIONSRUNDGANG

Der Informationsrundgang beginnt um 10.00 Uhr.

Jede Arbeit wird nach der gleichen Systematik von der Vorprüfung ausführlich und wer-
tungsfrei unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte städtebauliches Konzept, Parkie-
rungs- und Freiraumkonzept, Durchquerung, Wasser/Kanal, kommunales Projekt (Bü-
gerhaus / Mediathek / Vereinsräume) mit Konzept, funktionaler Zuordnung sowie Be-
schreibung der Grundrisse, Wohnbebauung mit Konzept, Gebäudetypologie mit Bau-
und Dachform, Stadtbild, Wohnungstypologie und Anzahl der Wohneinheiten vorge-
stellt. Dem Preisgericht werden die wesentlichen inhaltlichen und funktionalen Merk-
male der Wettbewerbsarbeiten aufgezeigt.

Der Informationsrundgang endet um 11.00 Uhr.

4        BEWERTUNG DER ZUGELASSENEN ARBEITEN

Zunächst werden die Beurteilungskriterien Stufe 1 aus der Auslobung aufgerufen:
         Städtebauliche und gestalterische Qualität und Angemessenheit des Bebau-
         ungskonzepts
         Qualität des Freiraums, Differenzierung, Vernetzung mit der Umgebung
         Nutzungskonzept und Funktionalität
         Beachtung der ökologischen Belange

Aufgrund dieser Erkenntnisse wird im Folgenden besonderes Augenmerk gelegt wer-
den auf:
a)      Städtebauliche Einbindung, Eingehen auf den Ort
b)      Höheneinordnung der Gebäude, Übergang zum Bestandsgelände bzw. zur
        Umgebungsbebauung
c)      Anordnung Tiefgaragenzufahrt
d)      Bürgerhaus: Maßstäblichkeit, innere Organisation und Übergang zur Wohnbe-
        bauung
e)      Qualität der Durchwegung und Orientierung
f)      Vernetzung

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4.1       ERSTER WERTUNGSRUNDGANG

Das Preisgericht beginnt um 11:15 Uhr mit dem ersten Wertungsrundgang. Der erste
Wertungsrundgang endet mit einer Pause von 12:45 bis 13:15 Uhr gegen 13:50 Uhr.
Folgende Arbeiten scheiden im ersten Wertungsrundgang aus:

 Tarnzahl                        Abstimmung

 Nr. 1001                        einstimmig
 Negativ beurteilt wird das städtebauliche Grundkonzept, das nicht auf die beson-
 dere stadträumliche Situation reagiert; weiterhin nicht gelöster Übergang Bürger-
 haus zu Wohnbebauung

 Nr. 1006                        einstimmig
 Negativ beurteilt werden der sehr schematische, orthogonale städtebauliche An-
 satz und die Anordnung und Ausprägung des Bürgerhauses, die zum Stadtraum
 Restflächen ausweist;

 Nr. 1008                        einstimmig
 Negativ beurteilt wird der städtebauliche Ansatz mit einer für den Ort nicht ange-
 messenen Bebauungsstruktur mit Kettenhäusern; die Gestaltung des Bürger-
 hauses ist überzogen

 Nr. 1009                        einstimmig
 Negativ beurteilt wird die für den Ort nicht angemessene städtebauliche Grund-
 disposition mit einer beliebigen städtebaulichen Struktur von Punkthäusern, die
 die Qualität und Besonderheit des Ortes nicht aufgreift

4.2       RÜCKHOLANTRAG

Es wird kein Antrag auf Rückholung einer Arbeit gestellt.

4.3       ZWEITER WERTUNGSRUNDGANG

Das Preisgericht beginnt um 14:00 Uhr mit dem zweiten Wertungsrundgang.
Im zweiten Wertungsrundgang werden die verbleibenden Arbeiten detaillierter disku-
tiert und beurteilt. Bei Würdigung der verschiedenen konzeptionellen und städtebauli-
chen, freiraumplanerischen, architektonischen und funktionalen Merkmale und der
vertiefenden Fragestellungen die sich aus dem Informationsrundgang ergeben haben,
werden im zweiten Rundgang folgende Arbeiten wegen Mängeln in einzelnen Berei-
chen ausgeschieden:

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 Tarnzahl                        Abstimmung

 Nr. 1002                        9/4
 Die Nutzungsverbindung zwischen Bürgerhaus und Wohnbebauung wird kontro-
 vers diskutiert. Die Gestaltung des zentralen Quartiersplatzes vermag nicht zu
 überzeugen; es bestehen diverse funktionale Mängel in der Organisation und
 Grundrissgestaltung der Wohnbebauung

 Nr. 1003                        13 / 0 einstimmig
 Die städtebauliche Struktur ist bei näherer Betrachtung nicht nachvollziehbar und
 führt durch die Kleinteiligkeit zu Problemen bei der Grundrissorganisation; der in-
 dustrielle Charakter der Dachlandschaft des Bürgerhauses ist unbefriedigend

 Nr. 1004                        9/4
 Kontrovers wird der Erhalt des Bestandsgebäudes und die Länge der Riegelge-
 bäude diskutiert; Interessant erscheint der Ansatz der nördlichen Zugangssituation
 zum Bürgerhaus

 Nr. 1005                        8/5
 Der städtebauliche Grundansatz erscheint schlüssig, allerdings sind die Gebäude-
 volumina deutlich zu groß; die Gestaltung der Dachflächen erscheint modisch und
 für den Ort nicht angemessen

 Nr. 1012                        12 / 1
 Dem Entwurf fehlt mit seinem schematischen Ansatz der Bezug zur Örtlichkeit
 und bildet keinen inspirierenden Zugang zum Quartier; sehr kritisch wird die wider-
 sprüchliche Rückseite des Bürgerhauses gesehen.

Der zweite Wertungsrundgang endet um 15:15 Uhr

4.4      RÜCKHOLANTRAG

Es wird ein Antrag auf Rückholung folgender Arbeit gestellt:

 Tarnzahl                        Abstimmung

 Nr. 1004                        einstimmig

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4.5        ARBEITEN DER STUFE 2

Folgende Arbeiten verbleiben für 2. Bearbeitungsstufe:

Tarnzahl
Nr. 1004
Nr. 1007
Nr. 1010
Nr. 1011

4.6        ÜBERARBEITUNGSHINWEISE FÜR DIE ARBEITEN DER STUFE 2

In einer schriftlichen Bewertung werden die in den Diskussionen der Rundgänge ge-
wonnenen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Erläuterungstexte und den Anfor-
derungen der Auslobung von Arbeitsgruppen aus Fach- und Sachpreisrichtern zusam-
mengefasst und Überarbeitungshinweise formuliert. Die Überarbeitungshinweise wer-
den von den Arbeitsgruppen vor den jeweiligen Arbeiten korrigiert und verabschiedet.

Allgemeiner Hinweis: die in den Überarbeitungshinweisen enthaltenen Anmerkungen
zum Bürgerhaus werden lediglich zur Kenntnis gegeben. Die Bearbeitungsstufe 2 um-
fasst lediglich die weitere Ausarbeitung der Wohnbebauung.

Für das Bürgerhaus wird ein separates Wettbewerbs- und Vergabeverfahren durchge-
führt.

 Nr. 1004
 Die Jury würdigt die typologische städtebauliche Weiterführung des frühindustriel-
 len Quartiers für Weiterentwicklung des Wohnungsbaus und des Bürgerhaus bis
 zur Schladerestraße.

 Es bestehen aber einige kritische Anmerkungen zur Ausbildung im Detail:
 1. geknickte Wohnspange im Osten und die zweite Mittelspange:
     - die ein- bzw. zweigeschossigen Verbindungsbauten an den Ecken werden
         nicht gewünscht.
     - für die Baukörper sind entsprechend der Auslobung 3-Spänner vorzuse-
         hen.
     - die Außenraumflächen sind zu differenzieren, die Abstandsflächen sind
         nachzuweisen.
     - an den Straßenseiten sind, wenn im Grundriss vorgesehen, Loggien um-
         zusetzen, zu den Innenbereichen sind auskragende Balkone möglich.

 2. Reihe mit den Punkthäusern:
     - die 5-Geschossigkeit wird kritisch gesehen. Eine Ausbildung mit einem
         Staffelgeschoss ist vorzuziehen.

                                                                                      9
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     -   es wird nur Wohnungsbau gewünscht und keine gewerblich genutzten Flä-
         chen.
     -   der Bestandsbau wird als Reminiszenz gewürdigt. Es ist bei einem Abbruch
         zu überprüfen welche Typologie als Ersatz zum Einsatz kommen kann.
         Eine ähnliche Bauform ist vorstellbar oder ein drittes Punkthaus. Dabei
         kann der geforderte 10 m Streifen berücksichtigt werden.

allgemein zum Wohnungsbau:
Die Wegeführung vor und zwischen den Wohnungsbauten in Nord-Süd Richtung
sind zu gleichförmig ausgebildet. Es wird sich eine öffentliche Weiterführung der
Achse des Mühlkanals mit länglichem Wasserbecken gewünscht.
Der Wohnhof ist halb-privat auszubilden. Die Wegeführung zwischen Bürgersaal
und Wohnungsbau ist zurückzunehmen.

Die GFZ ist in Summe zu halten.

Beim Bürgerhaus wird die öffentliche Platzfläche in Abfolge mit den überbauten
Dunkelzonen im EG und dem öffentlichen Innenhof kritisch bewertet, als deutlich
zu groß bewertet. Eine schlankere Gesamtausbildung des öffentlichen Gebäudes
kann den fehlenden Abstand zu den Wohnbauten verbessern. Die Platzfläche ist
gut proportioniert. Das Foyer ist zu üppig. Das Wasserbecken als Distanzmittel zum
Wohnungsbau wird begrüßt.

Die Tiefgaragen für Wohnen und Bürgersaal soll getrennt erschlossen und als zwei
Baukörper umgesetzt werden. Die Umsetzung der Bauabschnitte ist hier zu berück-
sichtigen. Die oberirdischen Bauvolumen sind in der TG darzustellen.

Bei einer Neuformulierung des Bürgerhauses ist die Emission zu den Wohnbauten
als wichtiger Aspekt zu berücksichtigen!

Nr. 1007
Die städtebaulichen Figuren und die Proportionen sind im Gremium auf Zustim-
mung gestoßen. Die Zonierung zwischen privatem und öffentlichem Raum ist ge-
lungen. Die Orientierung des öffentlichen Platzes vor Bürgerhaus zur Altstadtkern
hin überzeugt durch Ausrichtung, Größe und Orientierung.

Der Entwurf stellt insgesamt einen sehr guten Beitrag zur Aufgabenstellung dar,
dem folgende Überarbeitungen mit auf den Weg gegeben werden:

Projekt Wohnbebauung
Die Tiefgaragenab- und Zufahrt sind getrennt vom kommunalen Projekt zu planen.
Wünschenswert wäre die Tiefgaragenab- und Zufahrt vom kommunalen Teil über

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die Straße Am Schiessrain. Bei der Überprüfung der Tiefgaragenab- und Zufahrten
sind die Bauabschnitte zu berücksichtigen.
Eine Überprüfung und Darstellung der Tragwerksstruktur der Wohnbaukörper in der
Tiefgarage ist Weiterzuentwickeln.
In der weiteren Vertiefung sind die Feuerwehraufstellflächen und Zufahrt darzustel-
len und zu überprüfen.
Der Charakter der Wohnanlage sollte im Hinblick auf die gegebenen Strukturen von
Staufen mehr Bezug nehmen unter der Beibehaltung der stimmigen städtebauli-
chen Struktur.
Die polygonen Dachstrukturen mit angegebenem Material werden vom Gremium
hinterfragt. Alternativen sind zu denken und vorzuschlagen.

Kommunales Projekt Bürgerhaus
Die Anlieferungszone im Süden ist in ihrer Lage und Funktionalität zu überprüfen.

Nr. 1010
Die Arbeit stellt einen guten und eigenständigen Beitrag zur gestellten Aufgabe dar.
Das Bürgerhauskonzept ist hervorragend gelöst, wenngleich das Foyer mind. 50%
der Hallenfläche haben sollte.

Die entlang der Straße vorgeschlagenen geneigten Dächer der Wohnbebauung
werden typologisch begrüßt. Der Abstand der Gebäude zur Straße und damit die
Größe der Vorbereiche ist zu überprüfen.

Gewünscht ist ein Weiterbauen der Stadtstruktur. Unter diesem Gesichtspunkt sind
die Volumina und Fassaden weiter zu bearbeiten. Die gezeigte räumliche Skizze
stellt in der architektonischen Haltung hierzu keinen Beitrag dar und ist zu überden-
ken.

Die drei rückwärtigen Punkthäuser sind in Lage und Ausformulierung zu überprü-
fen, in Bezug auf die Architektur und im Verhältnis zum Freiraum und zu den Be-
standsbauten. Eine klare Adresse ist auszubilden.

Es ist denkbar, den Verbindungsweg entlang des Schladerer-Areals stärker in die
Freiraumgestaltung einzubinden – zumal die Erschießung der rückwärtigen Hofbe-
bauung über diesen Weg erfolgt. Die Rettungsanforderungen der Feuerwehr sind
in die Freiflächenplanung einzubinden (Stichwort: Durchbinden der Wohnung um
Anleiterbarkeit von einer Seite zu gewährleisten).

Fahrradstellplätze / Müll / Kinderspielplatz sind zu positionieren.
Die Tiefgarage ist vollumfänglich darzustellen, die Rampen sind räumlich besser
einzubinden.
Der vorhandene Gewerbekanal ist einzuzeichnen.

                                                                                        11
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 Nr. 1011
 Die Arbeit bietet in ihrer städtebaulichen Gesamtkomposition wie auch in der Durch-
 arbeitung beider Hauptnutzungsbereiche einen überzeugenden Lösungsansatz zur
 Aufgabenstellung. Kritisch angemerkt und zur Überarbeitung empfohlen wird:

 Wohnungsbau
    - Nutzbarkeit der Dachflächen im Attikageschoss
    - Ausreichende Belichtung der innenliegenden Treppenhäuser
    - Überprüfung der Flachdachkonzeption
    - Praxen und Büroräume sind nicht erwünscht
    - Ausnutzung optimieren
    - Detaillierung der Grün- und Freiräume
    - Zeichnerischer Nachweis der Tiefgaragen mit Darstellung der darüber lie-
       genden Wohngebäude
    - Darstellung der Höhenentwicklung in Abhängigkeit von der Topografie
    - Aussagen zu Brandschutz, Aufstellfläche für Feuerwehr
    - Überprüfung der städtebaulichen Bedeutung des nördlichen Gebäudes

 Kommunales Projekt
    - Überprüfung einer baulichen Gliederung der vorgeschlagenen Großform
    - Räumlich großzügigere Ausprägung des Eingangsbereichs
    - Foyer großzügiger dimensionieren
    - Lage des Saal überprüfen, insbesondere die Andienung der Bühne ( Lage
      des Saals besser im Norden?)

5        EMPFEHLUNG DES PREISGERICHTES

Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Arbeiten 1004, 1007, 1010 und 1011 der
weiteren Ausarbeitung der Wohnbebauung zu Grunde zu legen (Stufe 2).

Weiterhin wird empfohlen, die Bearbeiter der Stufe 2 als gesetzte Teilnehmer für das
Wettbewerbsverfahren „Bürgerhaus“ zu benennen, da die planerischen Ansätze eine
hohe Qualität erwarten lassen.

6        ABSCHLUSS DER PREISGERICHTSSITZUNG

6.1      VERABSCHIEDUNG DES PROTOKOLLS

Das Protokoll wird verlesen und durch das Preisgericht angenommen (siehe Unter-
schriftenliste in Anlage 2).

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6.2       ÖFFNUNG UMSCHLÄGE MIT DEN VERFASSERERKLÄRUNGEN

Nach der Öffnung der Umschläge werden die Namen der Preisträger/-innen festge-
stellt:

 Teilnehmer Stufe 2 /
                            Teilnehmer
 Tarnzahl
 1004
                            fuchs.maucher.architekten.bda
                            Am Kraftwerk 4
                            79183 Waldkirch

 1007
                            di dörr & irrgang, Freie Architekten
                            Am Schönberg 3
                            79280 Au bei Freiburg

 1010                       Spiecker Sautter Lauer, Dipl.-Ing.
                            Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB
                            Gretherstraße 8
                            79098 Freiburg
 1011                       HARTER + KANZLER
                            Freie Architekten BDA – Part GmbB
                            Gretherstraße 8
                            79098 Freiburg

6.3       ENTLASTUNG DER VORPRÜFUNG

Das Preisgericht entlastet die Vorprüfung einstimmig und bedankt sich für die hervor-
ragende Vorbereitung und Organisation der Preisgerichtssitzung.

6.4       ÜBERGABE DES VORSITZES AN DEN AUSLOBER

Der Vorsitzende bedankt sich beim gesamten Preisgericht für die offene und lebhafte
Diskussion und wünscht den Bearbeitern Erfolg bei der weiteren Überarbeitung der
Wettbewerbsbeiträge.

Herr Fred Gresens gibt den Vorsitz an die Ausloberin zurück.

                                                                                   13
STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGS-
KONKURRENZ FÜR DAS „SCHLADERER – AREAL SÜD“ | STADT STAUFEN I. BR.

6.5      SCHLUSSWORT DES AUSLOBERS UNTER BEKANNTGABE DES OR-
         TES UND DER ZEIT FÜR DIE ÖFFENTLICHE AUSSTELLUNG DER
         WETTBEWERBSARBEITEN

Herr Bürgermeister Michael Benitz dankt dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des
Preisgerichts für die engagierte Mitarbeit und dem wettbewerbsbetreuenden Büro für
die professionelle Verfahrensmoderation.

Die Wettbewerbsarbeiten werden am 12. Juli 2017 im Rahmen einer Bürgerinformation
in der Belchenhalle vorgestellt. Die Wettbewerbsarbeiten werden ab dem 13. bis 16.
Juli im Erhart-Kästner-Saal öffentlich ausgestellt.

Die Mitglieder des Preisgerichts, die Preisträger sowie die übrigen Teilnehmer sind
herzlich zur Ausstellung eingeladen.

Die Sitzung wird um 17:15 Uhr geschlossen.

7        ANLAGEN

Zuordnung Tarnzahl / Kennziffer Verfasser (Anlage 1)
Unterschriften der Preisrichter (Anlage 2)

14
ANLAGE 1

1379_STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB UND HOCHBAULICHE PLANUNGSKONKURRENZ
SCHLADERER-AREAL SÜD | STADT STAUFEN IM BREISGAU

LISTE DER VERFASSER

 Nr   Kennziffer      Tarnzahl       Name des Büros                   Adresse                 Telefon / E-Mail

                                     mbpk
                                     Architekten und Stadtplaner      Basler Straße 11        Tel. 0761 / 45 68 89-0
 1     175112           1001         GmbH                             79100 Freiburg          E-Mail info@mbpk-architekten.de
                                     BDA DWB

                                     Eble Messerschmidt Partner
                                                                      Berliner Ring 47a       Tel. 07071 / 96 94 - 0
 2     735337           1002         Architekten und Stadtplaner
                                                                      72076 Tübingen          E-Mail info@eble-architektur.de
                                     PartGmbB

                                     böwer eith murken vogelsang      Lessingstraße 3         Tel. 0761 / 75677-0
 3     240973           1003         architekten partg mbb            79100 Freiburg          E-Mail info@bemv.de

                                                                      Am Kraftwerk 4          Tel. 07681 / 493 699 - 0
 4     794153           1004         fuchs.maucher.architekten.bda
                                                                      79183 Waldkirch         E-Mail info@fmarchitekten.de

                                     Rothweiler & Färber Architekten                          Tel. 0761 / 704270
                                                                     Zasiusstraße 12
 5     959707           1005         GmbH
                                                                     79102 Freiburg
                                                                                              E-Mail architekten@rothweiler-
                                     Freiburg i. Br.                                          faerber.de

                                     MoRe | Architekten
                                                                      Kartäuserstrasse 153    Tel. 0761 / 76 68 94 74
 6     020810           1006         Fee Möhrle - Tobias Martin
                                                                      79117 Freiburg          E-Mail mail@more-arch.de
                                     Reinhardt | Freie Architekten

                                     di dörr & irrgang                Am Schönberg 3          Tel. 0761 / 47 09 20-00
 7     265098           1007         Freie Architekten                79280 Au bei Freiburg   E-Mail mail@doerr-irrgang.de

                                     Kube Gißler Architekten PartG    Gewerbestraße 15a       Tel. 07633 / 925 30 27
 8     223112           1008         mbB                              79219 Staufen           E-Mail info@kube-gissler.de

                                     TECHNAU HIN : ARCHITEKTEN                                Tel. 0761 / 896 48 - 10
                                                                Schwaighofstr. 13
 9     332444           1009         BDA
                                                                79100 Freiburg
                                                                                              E-Mail ftechnau@th-architekten.de
                                     Florian Technau Daniel Hin                               E-Mail dhin@th-architekten.de

                                     Spiecker Sautter Lauer
                                                                      Gretherstraße 8         Tel. 0761 / 76 76 9-0
10     230648           1010         Dipl.-Ing., Architekten
                                                                      79098 Freiburg          E-Mail info@spsl.de
                                     Partnerschaftsgesellschaft mbB

                                     HARTER + KANZLER
                                                                      Gretherstraße 8         Tel. 0761 / 150 669 - 0
11     597236           1011         Freie Architekten BDA – Part
                                                                      79098 Freiburg          E-Mail freiburg@harter-kanzler.de
                                     GmbB

                                     geis & brantner                  Gartenstraße 23         Tel. 0761 / 29 28 7-60
12     100583           1012         freie architekten                79098 Freiburg          E-Mail architekten@geis-brantner.de

1379_ANLAGE 1_Liste Verfasser.xlsx                                                                                       Seite 1 von 1
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