TRODEL MARKT FAMILIEN - Sonntag, 03. Mai Sauerlandpark Hemer
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Familien-Trödelmarkt im Park Stöbern ausdrücklich erwünscht Wer ein Schnäppchen machen oder Unbenutztes in Bares verwandeln möchte, der ist beim 2. Familien-Trödelmarkt genau richtig. Mal was Brauchbares, mal was Schönes, mal was Rares. Trödel liegt im Trend, denn mit der Suche beginnt der Spaß. Der Familien-Trödelmarkt im Park wird zum Sonntagsvergnügen für die ganze Familie. Während Mama und Papa klönen, shoppen oder einfach nur ein wenig stöbern, dürfen sich die kleinen Besucher unter anderem auf die Hüpfburg des Sauerlandparks und die zahlreichen Spielplätze freuen. So wird der Besuch in Hemer für Klein und Groß zum besonderen Erlebnis. Neuwaren-Stände aber wird man hier vergebens suchen – das ist nicht das Konzept. Der Sauerlandpark wünscht sich einen ganz traditionellen Markt, bei dem die Kinder ihre Comics oder CD´s, gut erhaltene Spielsachen oder Kleidung verkaufen, aus der sie längst herausgewachsen sind. Auch die Eltern präsentieren ihre ganz speziellen Trödel-Schätze oder entdecken sie auf den unzähligen Tischen der anderen Verkäufer im Park. Das ist auch der Plan für den zweiten Trödelmarkt im Sauerlandpark am Sonntag, 3. Mai. Der Marktplatz entsteht unmittelbar vor der wunderschönen Kulisse des Jübergturms, rund um den schönsten Wasserspielplatz der Region, den Herbst Lichtgarten Himmelsspiegel. Von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr sind auch alle Trödelfans, die nicht verkaufen, zum Stöbern herzlich eingeladen. Für den Eintritt zum Trödelmarktgelände brauchen alle Besucherinnen und Besucher eine Tages- oder Dauerkarte (S, L & XXL). Alle Verkäufer können sich bereits jetzt ihre Teilnahme sichern und sich Verkäuferkarten im Ticketshop des Sauerlandparks sichern. NEU im Jahr 2020: Alle Inhaberinnen und Inhaber der Dauerkarte XXL haben die Verkäuferkarte (Verkaufsstand in der Länge von drei Metern) inklusive. Es gelten die Marktordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parks. Natürlich ist am Veranstaltungstag auch für ein entsprechendes gastronomisches Angebot gesorgt.
Trödelpreise: Beschreibung Stand Details Vorverkaufspreis Verkaufspreis Tageskasse 1 zwei laufende Meter Standgröße 2m x 2m 8,00 € 10,00 € 2 drei laufende Meter Standgröße 3m x 2m 12,00 € 15,00 € 3 vier laufende Meter Standgröße 4m x 2m 16,00 € 20,00 € 4 fünf laufende Meter Standgröße 5m x 2m 20,00 € 25,00 € 5 Kinderticket (bis 10J.) Standgröße 1,5m x 4,00 € 5,00 € 1,5m - nur Decke. 6 Pavillon-Ticket zusätzlich zu Stand-Ticket 3,00 € 3,00 € 7 Leihtisch Bierzelttisch (max. 45 Stück) 4,00 € 5,00 € Verkäufer: Zugelassen sind ausschließlich private Verkäufer, ge- müssen alle Fahrzeuge das Gelände verlassen haben. werbliche Verkäufer nur nach vorheriger schriftlicher Die Zufahrt mit LKW (über 2,8 Tonnen) ist nicht gestat- Genehmigung. Ausschließlich der Veranstalter ent- tet. Tische, Stühle oder andere Aufbauten sind von den scheidet über die Zulassung gewerblicher Verkäufer. Teilnehmern selbst mitzubringen. Alternativ können Der Veranstalter vergibt alle Standplätze und kontrol- Biertische (bis 45 Stück), in einer Länge von zwei Me- liert die Einhaltung der gebuchten Flächen. Bei Über- tern, gegen eine Gebühr von fünf Euro plus fünf Euro schreitung der bezahlten Flächen erfolgt vor Ort durch Pfand, ausgeliehen werden. Alle Aufbauten dürfen nur den Veranstalter eine Nachberechnung. innerhalb der gebuchten Ausstellerflächen aufgestellt werden. Jeder Teilnehmer ist für den sicheren Auf- und Abbau seines Standes selbst verantwortlich. Offenes Auf- und Abbauzeiten: Feuer ist untersagt. Der Abbau soll grundsätzlich nicht Herbst Lichtgarten Der Aufbau ist am Veranstaltungstag nur zwischen 8:00 vor 16:00 Uhr erfolgen. Der Standplatz ist sauber zu hin- Uhr und 10:00 Uhr möglich. Spätestens um 10:00 Uhr terlassen, Müll ist mitzunehmen. Spätestens um 19:00 Uhr muss der Rückbau beendet sein.
Erlaubte Ware und Verkaufs-Einschränkungen: Gewünscht sind der An- und Verkauf von gebrauchten Gegenständen: altes Spielzeug, Antiquitäten, Second Hand-Markenkleidung, Bücher, altes Werkzeug, altes Fotozubehör, Sammlerobjekte und Ähnliches. Ein Ver- kaufsverbot gilt für offensichtliche Neuware, Restpos- ten, Lebensmittel, lebende oder tote Tiere, pornogra- phische Artikel, gebrauchsfähige Waffen und Munition, Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Hehlerware und Plagiate. Weiterhin ist der Handel mit nicht lizensierten Datenträgern, die gegen das Urheber- recht verstoßen, verboten. Haftungsbeschränkung: Der Veranstalter haftet nur im Rahmen seiner gesetzli- chen Haftpflicht. Soweit dies gesetzlich möglich ist, ist die Haftung der Sauerlandpark Hemer GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weitergehende Forderungen sind ausge- schlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sauerlandpark GmbH sind weiterhin gültig und können hier nachgelesen werden: sauerlandpark-hemer.de/im- pressum/agb/ Bei Absage oder Abbruch der Veranstal- tung in Folge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Herbst Lichtgarten volle oder anteilige Rückerstattung der Standgebühren. Dies gilt insbesondere bei widrigen Witterungseinflüs- sen. Bei Rückfragen: Sauerlandpark Hemer GmbH Ticketshop Ostenschlahstraße 59 58675 Hemer Tel: 02372 / 55 16 16 Mail: tickets@sauerlandpark-hemer.de Web: sauerlandpark-hemer.de
sauerlandpark-hemer.de
Sie können auch lesen