Update: Insolvenzeintritt beim Geschäftspartner Wirtschaftskammer Wien Sparte Industrie 7.4.2021 - WKO

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Update: Insolvenzeintritt beim
      Geschäftspartner

  Wirtschaftskammer Wien
      Sparte Industrie
          7.4.2021
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Insolvenzordnung (IO), Restrukturierungsordnung (ReO, derzeit noch
Ministerialentwurf; zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 über
Restrukturierung und Insolvenz): Wo finde ich Informationen?

 • Ediktsdatei (§§ 255 – 258 IO)
     www.edikte.justiz.gv.at
         Bekanntgabe von Beschlüssen
         Verfahrenseröffnung und Verfahrenstand
         Tagsatzungen
         Unternehmensschließung
         Verwertungen
         Unterbleiben der besonderen Zustellung
         Veröffentlichung von Restrukturierungsverfahren
          gemäß § 39 Reo (derzeit Ministerialentwurf)
                                                                       2
Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?

                                                                                 außergerichtlicher
                                        Insolvenzverfahren                          Ausgleich

  Sanierungsverfahren
  mit Eigenverwaltung         Sanierungs-             Konkursverfahren      Schuldenregulierungs-
   unter Aufsicht des        verfahren mit                  mit                   verfahren
  Sanierungsverwalters    Insolvenzverwalter         Insolvenzverwalter

  • Sanierungsplan
     bis Insolvenz-
                         • Sanierungsplan bis                           Liquidation
                           Insolvenzeröffnung   • Sanierungsplan nach                 • Sanierungsverfahren
     eröffnung           • 20 %                 Insolvenzeröffnung                    ist nach § 166
  • 30 %                                                                              ausgeschlossen
                         • 60/90 Tage -
                         SPTS

→ Gläubiger kann nur Konkursverfahren beantragen.
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Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
 Konkursverfahren mit Liquidation
•   Antrag Schuldner oder Gläubiger
     Deckung Verfahrenskosten
•   Eröffnungsbeschluss (Bekanntmachung in Ediktsdatei)
•   Insolvenzverwalter wird tätig
       Schließung des Unternehmens
       Auflösung der Verträge
       Forderungsprüfung
       „Versilberung“ des Vermögens
       Anfechtung
       Betreibung der offenen Forderungen
•   Berichts- und Prüfungstagsatzung: Forderungsprüfung
•   Schlusstagsatzung: Schlussrechnung (=SR, Verteilungsentwurf)
     Konkursforderungen, die später als 14 Tage vor der
      Schlusstagsatzung angemeldet wurden, nehmen nicht mehr teil   4
Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
 Exkurs: Was ist Masseunzulänglichkeit? (§ 124a IO)?
 • Insolvenzmasse reicht nicht aus, um
   Masseforderungen zu erfüllen:
     Insolvenzverwalter hat dies dem Insolvenzgericht
      mitzuteilen (Wegfall ebenso)
     Insolvenzverwalter hat mit der Befriedigung der
      Massegläubiger innezuhalten
     Insolvenzgericht veröffentlicht dies in Ediktsdatei
     Insolvenzverwalter darf Rechtshandlungen zur
      Verwaltung und Verwertung vornehmen und dafür
      Masseforderungen befriedigen
       Massegläubiger dürfen klagen, aber Exekution führen
          nur jene, die der Insolvenzverwalter wegen Verwaltung
          und Verwertung nach Anzeige der MU beauftragt hat 5
Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
Konkursverfahren mit Sanierungsplan
• Prüfphase von längstens 90 Tagen ab Eröffnung
• Prüfphase endet mit Berichtstagsatzung ( § 91a ), die mit
   Prüfungstagsatzung verbunden werden kann
    →   IV prüft, ob Unternehmen kostendeckend geführt werden kann
        (allenfalls Fortführungskaution nach § 115 Abs 2)
•   Berichts- und Prüfungstagsatzung
     IV berichtet über kostendeckende Fortführung, dass Sanierungsplan
      den Interessen der Insolvenzgläubiger entspricht und voraussichtlich
      erfüllbar ist
     dann Beschluss des Insolvenzgerichts nach Anhörung der
      Insolvenzgläubiger auf Fortführung und allenfalls samt gesonderter
      Beurteilung
•   Einräumung einer 14-tägigen Frist für Einbringung
    Sanierungsplanantrag, währenddessen Verwertungssperre gemäß
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    § 114a IO
Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
•   Sanierungsplan (Zurückweisung durch Gericht nach § 142 IO
    möglich)
     Mindestquote 20 %
     Erfüllungsfrist 2 Jahre ab Annahme des Sanierungsplans (§ 141 IO)
     derzeit für Sanierungsplananträge, die bis 31.12.2021 eingebracht
      werden, Verlängerung der Erfüllungsfrist auf 3 Jahre möglich
      (§ 11a 2. COVID-19-JuBG)
•   wenn Sanierungsplanantrag fristgerecht und zulässig ist,
    Verwertungssperre gemäß § 114c IO
•   Stellungnahme des IV zu Sanierungsplan (§ 146 IO), Antrag auf
    Kostenbestimmung, Schlussrechnung

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Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
•   Sanierungsplantagsatzung (verbunden mit
    Rechnungslegungstagsatzung)
     längstens in 6 Wochen ab Sanierungsplanantrag (§ 114c IO)
     Änderung möglich, wenn nicht für die Gläubiger ungünstig
     Erfordernisse für Annahme: 50 % Kopf- und Kapitalmehrheit der
      jeweils anwesenden Gläubiger
     keine obligatorische Stimmrechtsentscheidung bei
      Absonderungsgläubigern, die zugleich Insolvenzgläubiger sind
      (außer Ergebnis der Abstimmung hängt von Umfang des
      Stimmrechtes ab)
     Insolvenzgläubiger, der zugleich Absonderungsgläubiger ist, hat
      bekannt zu geben, für welchen Betrag er das Stimmrecht begehrt
     wenn der Sanierungsplan nicht in 90 Tagen angenommen wird:
      Ende der Verwertungssperre
     wenn Sanierungsplan nicht in 1 Jahr ab Insolvenzeröffnung
      angenommen, ist Unternehmensschließung vom Gericht
      anzuordnen (Erstreckung auf insgesamt 3 Jahre möglich)            8
Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
• Bestätigung des Sanierungsplans
• Rechtswirkungen des Sanierungsplans (§ 156 IO)
    Schuldner wird von restlicher Verbindlichkeit befreit,
     unabhängig davon, ob Gläubiger am Verfahren
     teilgenommen haben, an der Abstimmung über
     Sanierungsplan teilgenommen haben oder gegen
     Sanierungsplan gestimmt haben
       Ausnahme: Gläubiger, deren Forderungen aus
          Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan
          unberücksichtigt geblieben sind (§ 156 Abs 4 IO)
• Verzug § 156a IO

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Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
• nur für natürliche Personen, die Unternehmen betreiben;
   juristische Personen; Personengesellschaften;
   Verlassenschaften (§166)
• bei drohender Zahlungsunfähigkeit schon Eröffnung möglich
   (§ 167 Abs 2 IO)
• nicht mehr möglich, wenn schon Konkursverfahren eröffnet
• Vorliegen eines Sanierungsplans bei Eröffnung und Antrag des
   Schuldners (§ 167 Abs 1 IO)
• dann Sanierungsplantagsatzung in 60-90 Tagen ab Eröffnung
   (§ 168 IO) – muss in Eröffnungsbeschluss schon genannt sein
• TS wahrscheinlich: binnen 60 Tagen PTS/BTS und 5 – 6
   Wochen später SanierungsplanTS/SchlussTS (aber:
   SanierungsplanTS könnte nach§ 168 IO mit PTS verbunden
   werden; vgl § 74 Abs 3)                                     10
Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?

• Verwertungssperre für 90 Tage (§ 168 IO)
• Änderung der Bezeichnung von Sanierungs- auf
  Konkursverfahren (§ 167 Abs 3 IO)
    Anzeige der Masseunzulänglichkeit
    Sanierungsplanantrag wird zurückgezogen / Gericht weist
     Antrag zurück
    Sanierungsplan wird nicht angenommen und Tagsatzung
     wird nicht erstreckt
    Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans
• Sanierungsverfahren auch bei nach Insolvenzeröffnung
  geschlossenem und verwertetem Unternehmen möglich

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Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
• Verfahren für Schuldner, die einen konkreten „Plan“ zur
   Sanierung des Unternehmens haben
• „qualifizierter“ Insolvenzantrag notwendig, der erweitertes
   Vorbringen sowie umfangreiche Unterlagen und Informationen
   enthalten muss (§ 169 IO)
     Sanierungsplan mit Mindestquote von 30 % innerhalb von 2 Jahren
     Vermögensverzeichnis und Verständigungsverzeichnis
     Status
     Finanzplan für die nächsten 90 Tage (Cash-Flow-Planung„!)
     Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
     Informationen über Mittelverwendung für Erfüllung Sanierungsplan
     Alle Voraussetzungen müssen bei Eröffnung erfüllt sein; dh
      Insolvenzantrag benötigt erhebliche Vorbereitungszeit
     Insolvenzgericht prüft Unterlagen nur formell, dh auf Vollständigkeit
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      (inhaltliche Prüfung erst durch Sanierungsverwalter)
Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
•   Eigenverwaltung des Schuldners unter „Aufsicht“ des
    Sanierungsverwalters
•   Eigenverwaltung ist in der Ediktsdatei zu veröffentlichen
•   Verwertungssperre für 90 Tage (§ 168 IO)
•   Tagsatzungen:
      Gläubigerversammlung (kann mit BTS verbunden werden) innerhalb
       von 3 Wochen ab Eröffnung: Sanierungsverwalter berichtet über
       Wirtschaftslage, Einhaltung des Finanzplans; Erfüllbarkeit des
       Sanierungsplans; Entziehungsgründe für EV
      SanierungsplanTS mit Prüfungs- und SchlussrechnungsTS
       innerhalb von 90 Tagen
•   Aufgaben des Sanierungsverwalters (§ 178 IO)
      Überprüfung der wirtschaftlichen Lage
      Überwachung der Geschäftsführung
      Bericht bis zur 1. Gläubigerversammlung /BTS
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Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
•   Entziehung der EV (§ 170 IO)
     Nachteile für Gläubiger zu erwarten / Verletzung von Mitwirkungs-
      und Auskunftspflicht, Verfügungsbeschränkung wird zuwider
      gehandelt, Finanzplan nicht eingehalten, Status unrichtig, MF
      werden nicht bezahlt
     Voraussetzungen des § 167 Abs 3 IO sind erfüllt
     Sanierungsplan wurde nicht innerhalb von 90 Tagen angenommen
•   Umfang der EV (§ 171 IO)
     Rechtshandlungen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs: EV
     Genehmigung durch Sanierungsverwalter
        - Rechtshandlungen, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören
        - Rücktritt, Kündigung, Auflösung von zweiseitigen, noch nicht erfüllten
          Verträgen, Bestand- und Arbeitsverträgen nach §§ 21, 23, 25 IO
     Bewilligung durch Gericht:
        - Schließung oder Wiedereröffnung des Unternehmens
         Aber Unterlassung der Handlung bei Einspruch des Sanierungsverwalters
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Verfahrensarten: Welche Verfahren gibt es? Was sind
deren unterschiedliche Konsequenzen?
•   dem Sanierungsverwalter vorbehalten (§ 172 IO)
     Anfechtung
     Forderungsprüfung
     Mitteilung der Geschäfte nach § 116 IO
     Abschluss der Geschäfte nach § 117 IO
     gerichtliche Veräußerung nach § 119 IO
     Veräußerung von Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht
      (§ 120 IO)
     Aufschiebung des Exekutionsverfahrens nach § 120a IO

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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
Überblick
• Schuldner(in)
• Gläubiger
      Insolvenzgläubiger
      Absonderungsgläubiger
      Aussonderungsgläubiger
      Massegläubiger
• Insolvenzverwalter
• Gericht
• Gläubigerversammlung
• Gläubigerausschuss
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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
Schuldner(in)
• Insolvenzfähigkeit ist Teil der Rechtsfähigkeit
• Jede natürliche und jede juristische Person kann
  Schuldner(in) sein
• Auch Personengesellschaften (OG, KG) und
  Verlassenschaften jedoch nicht die GesbR
• Dem Schuldner steht gem § 118 IO ein
  Äußerungsrecht zu all jenen vom Insolvenzverwalter
  beabsichtigten Geschäften zu, welche gem § 116 IO
  dem Insolvenzgericht mitgeteilt werden müssen oder
  gem § 117 IO vom Insolvenzgericht genehmigt
  werden müssen
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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
Insolvenzgericht
• Zuständigkeit(sachlich):
    für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben das
     Bezirksgericht und
    für alle anderen natürlichen und juristischen Personen das
     Landesgericht (im Bereich des LGZ Wien ist das HG Wien
     Insolvenzgericht)
• Aufgaben:
    Eröffnung, Aufhebung und Leitung des Verfahrens
    Insb Bestellung (auch Enthebung) und Überwachung des
     Insolvenzverwalters samt Genehmigung von
     Rechtsgeschäften des Insolvenzverwalters

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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
• Entscheidungen und Befugnisse des
  Insolvenzgerichts:
    Entscheidung über Schließung des Unternehmens/
     Unternehmensbereiches (§§ 114a, 115)

    Genehmigung der Verwertung von Unternehmen, des
     Anlage- und Umlaufvermögens, von Liegenschaften
     (§ 117)
    Bestätigung des Sanierungsplans, Zahlungsplans

    Dem Insolvenzgericht mitzuteilende Geschäfte (§ 116)

    Weisungserteilung an Insolvenzverwalter (§84)

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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
Insolvenzverwalter (Masseverwalter, Sanierungsverwalter)
• Wickelt das Insolvenzverfahren ab, „Drehscheibe des
   Insolvenzverfahrens“
• Bestellung ist bei Verfahren am LG obligatorisch
• Muss eine unbescholtene, verlässliche und
   geschäftskundige Person mit Kenntnissen des
   Insolvenzwesens sein (§ 80 Abs 2 IO)
• Insolvenzverwalterliste
• Befugnisse:
    Inbesitznahme und Verwaltung des masseunterworfenen Vermögens
    Vornahme sämtlicher Dispositionen betreffend die Masse anstelle des
     Schuldners
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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
• Aufgaben:
    Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners
    Prüfung ob Unternehmen fortgeführt werden kann
    Prüfung ob ein Sanierungsplan im Interesse der
     Gläubiger gelegen ist
    Feststellung und Verwertung der Aktiva
    Fortführung(Überwachung der Fortführung) des
     Unternehmens
    Ausübung des Anfechtungsrechts

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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
Gläubiger (Insolvenz-, Masse-, Ab- und Aussonderungsgläubiger)
•   Gläubigerversammlung
     Alle verfahrensbeteiligten Insolvenzgläubiger
     Anhörung in der Berichtstagsatzung über Fortführung
     Einzelner InsGl kann Forderungen eines anderen InsGl in der
      Prüfungstagsatzung bestreiten
     Abstimmung über Sanierungsplan/Zahlungsplan
•   Gläubigerausschuss
     Vom Gericht zu bestellen, wenn dies Eigenart oder bes. Umfang des
      schuldnerischen Unternehmens verlangt oder IV beabsichtigt Abschluss
      eines nach § 117 zustimmungspflichtigen Geschäftes
     Besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern (Vorwiegend Gläubiger, Belegschaftsorgane,
      Interessensvertretung der Gläubiger (KSV, AKV, ÖVC) – Gläubigerstellung
      ist keine Voraussetzung)
     Pflichten: Äußerung zu den in § 116 aufgezählten Geschäften, sonstige
      wichtige Vorkehrungen und Zustimmung zu den in § 117 aufgezählten
      Geschäften

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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
•   Insolvenzgläubiger
     Insolvenzgläubiger haben Forderung gegen Schuldner(in) und
      werden mit der Quote des Insolvenzverfahrens bedient
     Geltendmachung von Insolvenzforderungen beim Insolvenzgericht
      mittels Forderungsanmeldung
•   Massegläubiger
     Massegläubiger haben Forderung gegen die Insolvenzmasse und
      erhalten volle Befriedigung aus der Masse, soferne nicht
      Masseunzulänglichkeit vorliegt
     Geltendmachung von Masseforderungen gegenüber Masse
      vertreten durch Insolvenzverwalter
     Masseforderungen können also erst nach Verfahrenseröffnung
      entstehen
     Masseforderungen sind in § 46 IO taxativ aufgezählt

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Welche Verfahrensbeteiligten haben im
Insolvenzverfahren welche Funktion?
•   Absonderungsgläubiger
     Absonderungsgläubiger haben Anspruch auf abgesonderte
      Befriedigung aus bestimmten Sachen des Schuldners
     Diese Gegenstände bilden eine Sondermasse, die
      Konkursgläubiger sind von der Befriedigung aus diesen Sachen
      ausgeschlossen
     zB Pfandrechte, Zurückbehaltungsrechte, Sicherungseigentum,
      Sicherungsabtretungen
•   Aussonderungsgläubiger
     Aussonderungsgläubiger sind Eigentümer einer Sache, die sich bei
      Insolvenzeröffnung im Verfügungsbereich des Schuldners befindet
     Diese Sachen gehören nicht in die Masse
     zB Eigentumsvorbehalt
 Rechte der Abs- und Aussonderungsgläubiger werden durch
    einen Sanierungsplan nicht berührt; diese nehmen nur mit ihrem
    Ausfall am Sanierungsplan und bei der Abstimmung teil        24
Was sind die Voraussetzungen für eine
Verfahrenseröffnung? Macht es einen Unterschied, ob den
Antrag der Schuldner oder ein Gläubiger stellt?
 •   Materielle Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit u/o insolvenzrechtliche Überschuldung
 •   kostendeckendes Vermögen
 •   Gläubiger kann nur Konkursantrag stellen!

                            INSOLVENZTATBESTÄNDE

     Zahlungsunfähigkeit                                        Überschuldung*

                 
    Freie                  fällige
Zahlungsmittel        Verbindlichkeiten                         AV

Zahlungsunfähigkeit              Zahlungsstockung
                                                               UV                   FK
    (dauernd)                     (vorübergehend)
                                                               EK
Weitere Prüfung, wenn mehr als 5 % aller
fälligen Schulden nicht bezahlt werden
können -Zahlungsstockung? (Vergleiche                   Rechnerische Überschuldung oder
                                                           (zu Liquidationswerten)
OGH 19.11.2011, 3 Ob 99/10w)                              Fortbestandsprognose NEGATIV

                                  § 69 IO: Insolvenzantrag
                           Ohne schuldhaftes Zögern, max. 60 Tage Frist
                                                                                           25
                                   *nur bei Kapitalgesellschaften
Was sind die Voraussetzungen für eine
Verfahrenseröffnung? Macht es einen Unterschied, ob den
Antrag der Schuldner oder ein Gläubiger stellt?
 • Antrag eines Gläubigers (§ 70 IO)
     Gläubiger muss Gläubigerstellung und Insolvenzgrund
      bescheinigen
     Antrag wird Schuldner zugestellt und Schuldner wird
      einvernommen (außer wenn nicht rechtzeitig möglich
      oder Antrag abzuweisen ist, weil offenbar unbegründet)
     Gläubiger kann nur Konkursantrag stellen, Schuldner
      ist aber über Eröffnung eines Sanierungsverfahrens zu
      belehren
     Zurückziehung des Antrags oder Befriedigung der
      Antragsforderung sind verfahrensrechtlich unwirksam
      Gericht prüft dennoch amtswegig, ob
        Insolvenzverfahren zu eröffnen ist
                                                          26
Was sind die Voraussetzungen für eine
Verfahrenseröffnung? Macht es einen Unterschied, ob den
Antrag der Schuldner oder ein Gläubiger stellt?

 Exkurs: Insolvenzgründe unter Berücksichtigung der aktuellen
 COVID-Gesetze

 •   Folgen für die Insolvenzantragpflicht – Zahlungsunfähigkeit
       Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 66 IO) bleibt
        unverändert. Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit besteht daher
        eine Verpflichtung zur unverzüglichen Insolvenzantragstellung.
       Die für eine Insolvenzantragstellung zur Verfügung stehende
        Maximalfrist beträgt grundsätzlich 60 Tage.
       Sollte die Zahlungsunfähigkeit auf die Auswirkungen von COVID-19
        zurückzuführen sein, beträgt die Maximalfrist für die
        Insolvenzantragstellung, innerhalb derer Sanierungsbemühungen
        (sofern diese ex-ante erfolgversprechend erscheinen) verfolgt
        werden können, 120 Tage ab objektiver Erkennbarkeit der
        Zahlungsunfähigkeit.                                            27
Was sind die Voraussetzungen für eine
Verfahrenseröffnung? Macht es einen Unterschied, ob den
Antrag der Schuldner oder ein Gläubiger stellt?

 •   Folgen für die Insolvenzantragpflicht – Überschuldung:
      Der Insolvenzgrund der Überschuldung verpflichtet dann nicht zu
       einer unverzüglichen Insolvenzantragstellung, wenn Überschuldung
       im Zeitraum von 1.3.2020 bis 30.6.2021 eingetreten ist, also etwa
       eine positive Fortbestehensprognose nach dem 1.3.2020
       weggefallen ist (unabhängig von einer objektiven Erkennbarkeit).
      Unberührt bleibt aber bei einer nach dem 1.3.2020 eingetretenen
       Überschuldung die Möglichkeit/Berechtigung des Schuldners bei
       Vorliegen     von    Überschuldung,      die     Eröffnung    eines
       Insolvenzverfahrens zu beantragen.

                                                                       28
Wie mache ich eine Forderung im
Insolvenzverfahren geltend?
• Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht
• Inhalt der Forderungsanmeldung
    Bezeichnung der Insolvenzsache
    anspruchsbegründender Sachverhalt für jede einzelne
     (Teil)forderung
    Angabe der Beweismittel hierfür (zB
     Rechnungsnummer, Datum, GZ und Gericht)
    Konkreter Rechtsgrund (zB Judikatschuld: Urteil,
     Vergleich, Rückstandsausweis; bei nicht titulierten
     Forderungen: Werklohn, Schadenersatz, Lohn,
     Darlehen)
    Aufschlüsselung in Kapital, Zinsen, Kosten
                                                       29
Wie mache ich eine Forderung im
Insolvenzverfahren geltend?
• Verspätete Anmeldung
    Anmeldungsfrist: Forderungen sind zur in der ED
     veröffentlichten Frist anzumelden
      - verspätete Anmeldungen sind gemäß § 107 Abs 1
        IO nur bis 14 Tage vor der SRTS zulässig, danach
        grundsätzlich unbeachtlich (außer Sanierungsplan)
      - formelle Zurückweisung jedoch nicht vorgesehen
    Wird einem Zahlungsplan oder Sanierungsplan
     Bestätigung versagt, dann nachträgliche Prüfung von
     verspätet eingelangten Konkursforderungen

                                                        30
Wie wirkt sich ein vertraglich vereinbarter
Eigentumsvorbehalt im Insolvenzverfahren des
Geschäftspartners aus?
 • Wird über das Vermögen des Vorbehaltskäufers ein
   Insolvenzverfahren eröffnet, hat der
   Vorbehaltsverkäufer ein Aussonderungsrecht gemäß
   § 44 IO, sofern
     der Kaufpreis noch nicht zur Gänze bezahlt wurde,
     der Eigentumsvorbehalt vor IE wirksam vereinbart wurde und
     die Gegenstände bei IE noch vorhanden sind und nicht „fest“ mit
      anderen Sachen verbunden (zB verbaut) wurden
 • Bei einem verlängerten Eigentumsvorbehalt steht
   dem Verkäufer nach Rücktritt ein Anspruch auf
   Ersatzaussonderung des Entgelts oder der
   Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung zu

                                                                        31
Wie wirkt sich ein vertraglich vereinbarter
Eigentumsvorbehalt im Insolvenzverfahren des
Geschäftspartners aus?
 • Dem IV steht im Insolvenzverfahren über das Vermögen
   des Vorbehaltskäufers im Rahmen seines Wahlrechts
   auch nach Sachübergabe der Rücktritt vom Vertrag
   gemäß § 21 Abs 1 IO offen, solange der Kaufpreis noch
   nicht zur Gänze bezahlt wurde und der EV daher noch
   wirksam ist
 • Verlängerung der Zwangsstundung nach § 11 Abs 2 IO
     auf 6 Monate, wenn Fortbetrieb durch Erfüllung des
      Aussonderungsanspruchs gefährdet ist
     Nutzungsentgelt als Masseforderung
     Ausnahme: schwere persönliche oder wirtschaftliche
      Nachteile für den Gläubiger

                                                           32
Wie kann ich als Gläubiger am Insolvenzverfahren
meines Geschäftspartners teilnehmen?
• Anmeldung einer Insolvenzforderung
    kein Anwaltszwang, aber Anmeldung durch Anwalt
     möglich
    mit Anmeldung kann auch ein Gläubigerschutzverband
     (KSV, AKV, ÖVC) beauftragt werden
    Gläubiger kann Forderung auch selbst anmelden,
     Formular auf Homepage des BMJ abrufbar:
     https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insol
     venz.aspx
• Gläubiger kann Beiordnung eines
  Gläubigerausschusses anregen und Vorschläge für
  Gläubigerausschussmitglieder machen (§ 88 IO)
                                                                  33
Wie wehre ich mich gegen eine
Bestreitung meiner Forderung in der
Prüfungstagsatzung im Insolvenzverfahren?
• Feststellungsklage gemäß § 110 IO
• Insolvenzgericht hat Klagefrist von zumindestens
  einem Monat zu bestimmen (Verlängerung möglich!)
• Kläger:
    grundsätzlich Gläubiger, der die bestrittene Forderung
     angemeldet hat
    bei vollstreckbaren Forderungen der Bestreitende
     (meistens IV)
• Zuständigkeit:
    grundsätzlich Insolvenzgericht
    bei Prozessfortsetzung: bisheriges Prozessgericht
    Ausnahmen:        ASG       für   Arbeitsrechtssachen,
     Außerstreitgericht, Verwaltungsbehörde              34
Wie wehre ich mich gegen eine
Bestreitung meiner Forderung in der
Prüfungstagsatzung im Insolvenzverfahren?
• Mit Urteil im Feststellungsprozess wird über Bestehen
   oder Nichtbestehen der Forderung, (fehlende)
   Zugehörigkeit zu den Insolvenzforderungen, Rang
   oder behauptetes Vorrecht entschieden
    Insolvenzgericht merkt Prozessergebnis im AVZ an

• Rechtskräftige Entscheidung über Richtigkeit und
   Rangordnung der bestrittenen Ansprüche           wirkt
   gegenüber allen Insolvenzgläubigern

                                                        35
Inwieweit greift ein Insolvenzverfahren in
bestehende Verträge ein?
Erfüllung von zweiseitigen Rechtsgeschäften (§ 21 IO)
•   Zweiseitige Verträge zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits
    von einer Seite voll erfüllt:
      Hat der Schuldner erfüllt, muss der Vertragspartner voll an die
       Masse leisten
      Hat der Vertragspartner voll erfüllt, kann er seine Forderung
       aus dem Vertrag nur als Insolvenzforderung geltend machen
•   Zweiseitiger Vertrag zum Zeitpunkt der IE weder vom Schuldner
    noch vom Vertragspartner erfüllt: Wahlrecht des IV gemäß § 21
    Abs 1 IO auf Erfüllung oder Rücktritt

                                                                   36
Inwieweit greift ein Insolvenzverfahren in
bestehende Verträge ein?
• Der vom IV erklärte Rücktritt wirkt ex nun, es unterbleibt die
  weitere Erfüllung
• Was der andere (tw) geleistet hat, bleibt in der Masse, mit
  Gegenleistungs- und Schadenersatzansprüchen ist er
  Insolvenzgläubiger
• Auch der IV kann nicht zurückfordern, was der Schuldner
  bereits geleistet hat, wohl aber einen
  Bereicherungsanspruch geltend machen, wenn der Wert
  des Geleisteten den der Gegenleistungen samt allfälliger
  Schadenersatzansprüche übersteigt

                                                                37
Inwieweit greift ein Insolvenzverfahren in
bestehende Verträge ein?
•   Ausübung des Wahlrechts
     erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
     ist an keine Form gebunden (daher auch stillschweigend möglich)
     kann während der Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens erfolgen
      (außer IV wurde Frist gesetzt)
•   Insolvenzgericht hat auf Antrag des Vertragspartners dem IV eine
    Erklärungsfrist zu setzen. Frist darf frühestens 3 Tage nach
    Berichtstagsatzung enden. Lässt IV Frist verstreichen, bedeutet
    dies Rücktritt vom Vertrag.
•   Nicht in Geld bestehende Leistungen des Schuldners, mit deren
    Erfüllung er in Verzug ist
     IV muss unverzüglich nach Einlangen des Ersuchens des
      Vertragspartners, längstens innerhalb von 5 Arbeitstagen erklären, ob
      er Vertrag erfüllt oder zurücktritt
     bei Nichterklärung innerhalb dieser Frist wird angenommen, dass er
      zurücktritt                                                        38
Inwieweit greift ein Insolvenzverfahren in
bestehende Verträge ein?
•   Auf beiden Seiten teilbare Leistungen (§ 21 Abs 4IO)
      Wahlrecht nach § 21 IO anwendbar
      Hat Gläubiger zum Zeitpunkt der IE seine Leistung bereits teilweise
       erbracht, erhält er für den der erbrachten Teilleistung entsprechenden
       Betrag eine Insolvenzforderung
      Dauerschuldverhältnisse werden wir Verträge auf teilbare Leistungen
       behandelt
•   Kauf unter Eigentumsvorbehalt
      Wählt IV in der Insolvenz des Käufers Erfüllung und zahlt den
       Kaufpreis(rest), geht das Eigentum auf die Masse über
      Wählt der IV den Rücktritt, kann Verkäufer aufgrund seines
       Vorbehaltseigentums die Ware aussondern

                                                                          39
Inwieweit greift ein Insolvenzverfahren in
bestehende Verträge ein?
Bestandverträge (§§ 23, 24 IO)
•   Allgemein
     Bestandverträge werden durch IE grundsätzlich nicht berührt
     IV tritt im IE ipso iure in Bestandvertrag ein
     Ansprüche aus Zeit vor IE sind Insolvenzforderungen, aus Zeit nach
      IE Masseforderungen
•   Bestandnehmerinsolvenz (§ 23 IO)
     Kündigung
       - Kündigungsrecht für IV, nicht aber für Bestandgeber
       - kein Termin
       - gesetzliche oder vertraglich kürzere Frist
     Bestandgeberpfandrecht gemäß § 1101 ABGB
     Aufschiebung der Räumungsexekution gemäß § 12c IO
•   Bestandgeberinsolvenz (§ 24 IO)
     IO sieht kein insolvenzspezifisches Kündigungsrecht vor          40
Inwieweit greift ein Insolvenzverfahren in
bestehende Verträge ein?

Sonstiges betreffend Verträge in der Insolvenz

•   Arbeitsverträge (§ 25 IO)
•   Aufträge (§ 26 IO)
•   Sonderfall Leasing- und Lizenzverträge:
     Anwendbarkeit § 21 IO oder § 23 IO
     Abgrenzung je nach Überwiegen

                                                 41
Gibt es eine geeignete Regelung
in Verträgen zur Verbesserung meiner
Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren?
 • Vertragsauflösungssperre gemäß § 25a IO
     Auflösung innerhalb von 6 Monaten ab IE nur bei
      wichtigem Grund, wenn ansonsten Fortführung
      gefährdet wäre
     kein wichtiger Grund:
       - Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des
         Schuldners
       - Verzug des Schuldners vor IE
     Ausnahmen:
       - schwere persönliche oder wirtschaftliche Nachteile
         des Vertragspartners
       - Ansprüche auf Auszahlung von Krediten
       - Arbeitsverträge (wegen Sonderregelung in § 25 IO) 42
Gibt es eine geeignete Regelung
in Verträgen zur Verbesserung meiner
Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren?
• Unwirksame Vereinbarungen (§ 25b IO)
    Anwendung der §§ 21 bis 25a IO kann nicht im Voraus
     ausgeschlossen oder beschränkt werden
    Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der
     Vertragsauflösung nur für den Fall der IE ist unzulässig
    zumutbar, da Leistungen als Masseforderungen zu
     bezahlen sind
    Vertragsänderungsklauseln für den Fall der IE (zB
     Umstellung auf Vorauskasse, Zug-um-Zug Zahlungen)
     sind wohl zulässig

                                                           43
Muss ich eine erhaltene Zahlung an den
Insolvenzverwalter zurückzahlen?
Anfechtung gemäß §§ 28ff IO
• Geltendmachung durch IV
• Allgemeine Voraussetzungen
    Rechtshandlungen vor IE
    Verringerung der Masse, die sich in einer
     Quotenverschlechterung niederschlägt (mittelbare
     Nachteiligkeit reicht aus)
    Befriedigungstauglichkeit

                                                        44
Muss ich eine erhaltene Zahlung an den
Insolvenzverwalter zurückzahlen?
• Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht (§ 28 Z 1-
    3 IO)
•   Anfechtung wegen Vermögensverschleuderung (§ 28
    Z 4 IO)
•   Anfechtung unentgeltlicher und ihnen gleichgestellter
    Verfügungen (§ 29 IO)
•   Anfechtung wegen Begünstigung (§ 30 IO)
•   Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
    (§ 31 IO)

                                                        45
Was kostet mich die Teilnahme am
Insolvenzverfahren?
• Kosten für Forderungsanmeldung: Pauschalgebühr
  € 23,--
• Bei verspäteter Anmeldung sind die entstandenen
  Kosten für NPT dem IV zu ersetzen (€ 50,-- zzgl USt)
• Kein Kostenersatz im Insolvenzverfahren
  (§ 254 Abs 1 Z 1 IO)
• Feststellungsprozess (§ 112 IO):
    Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln gemäß §§ 41ff ZPO
    Kostenersatz eines Gläubigers stellt Masseforderung dar,
     wenn IV an der Bestreitung teilgenommen hat (Ausnahme:
     bei mutwilliger Bestreitung oder Prozessführung des IV
     persönlicher Kostenersatz des IV)
                                                            46
Wie funktionieren Gläubigerschutzverbände? Kann
ich diese für mich nutzen?
• 4 bevorrechtete Gläubigerschutzverbände
      Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
      Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
      Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC)
      Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
       (ISA)
• Gläubiger können sich im Insolvenzverfahren durch
   bevorrechtete Gläubigerschutzverbände vertreten
   lassen, insbesondere bei
    Forderungsanmeldung
    Abstimmung über Sanierungsplan -
     Gläubigerschutzverbände verhandeln regelmäßig auch
     bessere Quoten für Gläubiger
                                                              47
Was bringt die neue ReO für mich als
Gläubiger?
Allgemeines
• Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1132
   (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie – RIRL)
• Bundesgesetz über die Restrukturierung von
   Unternehmen (Restrukturierungsordnung – ReO)
• derzeit Ministerialentwurf, Begutachtungsfrist endet
   am 6.4.2021
• Geplantes Inkrafttreten: 17.7.2021
• Zweck der ReO: Unternehmern soll die Möglichkeit
   zur Restrukturierung gegeben werden, um die
   Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit
   sicherzustellen
                                                          48
Was bringt die neue ReO für mich als
Gläubiger?
Wesentliche Bestimmungen
• Voraussetzung ist die wahrscheinliche Insolvenz des
  Schuldners (§ 6 ReO)
• Schuldner hat Wahlrecht, ob das Verfahren öffentlich
  bekannt gemacht, dh in Ediktsdatei veröffentlicht, wird
  (§ 39 ReO); Vorteile:
    Anerkenntnis des Verfahrens in der EU (ausgenommen
     Dänemark),    weil    nur   bei    Öffentlichkeit im
     Anwendungsbereich der EuInsVO
    Allgemeine Vollstreckungssperre kann angeordnet
     werden

                                                       49
Was bringt die neue ReO für mich als
Gläubiger?
  • Grundsätzlich Eigenverwaltung des Schuldners
    (§ 16 ReO), aber in vielen Fällen muss bzw kann
    ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt werden
    (§ 9 ReO)
  • Vollstreckungssperre
      Exekutionssperre (§§ 18ff ReO)
      Ruhen Insolvenzantragspflicht (§ 21 ReO)
      Vertragsschutz (§ 22 ReO)

                                                        50
Was bringt die neue ReO für mich als
Gläubiger?
• Restrukturierungsplan (§§ 23ff ReO)
    Schuldner entscheidet, welche Gläubiger einbezogen
     werden (zB nur Finanzgläubiger)
    Zwingende Klassenbildung (ausgenommen
     Kleinunternehmen)
    Annahme des Restrukturierungsplans, wenn
       - in jeder Klasse die Mehrheit der anwesenden
         betroffenen Gläubiger zustimmt und
       - die Summe der Forderungen der zustimmenden
         Gläubiger in jeder Klasse zumindestens 75 % der
         Gesamtsumme der anwesenden betroffenen
         Gläubiger in dieser Klasse beträgt
                                                           51
Was bringt die neue ReO für mich als
Gläubiger?
    Wenn Zustimmung aller Gläubigerklassen nicht
     erreicht wird: klassenübergreifender Cram-down
    Bestätigung durch Gericht erforderlich
    Kriterium des Gläubigerinteresses
• Vereinfachtes Restrukturierungsverfahren gemäß
  § 40 ReO, wenn nur Finanzgläubiger betroffen sind
• Regelungen zu neuen Finanzierungen,
  Zwischenfinanzierungen und sonstige Transaktionen
  (§§ 36a, 36b, 36c IO)

                                                      52
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

                 Dr. Ulla Reisch
Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG
 Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09
               1030 Wien, Austria
  Tel: +43 1 212 55 00, Fax: +43 1 212 55 00 5
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