Taktik im familiengerichtlichen Verfahren - Leseprobe - Soldan
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Roßmann Taktik im familiengerichtlichen Verfahren von Dr. Franz-Thomas Roßmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Volkach 6. Auflage Leseprobe
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nati- onalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http:// dnb.d-nb. de abrufbar. ISBN 978-3-472-09760-0 Zitiervorschlag: Roßmann, Taktik im familiengerichtlichen Verfahren, Rn. xxx Luchterhand Verlag 2023 www.wolterskluwer.de Alle Rechte vorbehalten. © 2023 Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Wolters-Kluwer-Straße 1, 50354 Hürth. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Ver- lages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun- gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Verlag und Autor übernehmen keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler. Umschlagkonzeption: Martina Busch, Homburg Kirrberg Satz: Datagroup-Int SRL, Timişoara, România Druck und Weiterverarbeitung: Wydawnictwo Diecezjalne i Drukarnia w Sandomierzu, Sandomierz, Polen Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem und chlorfreiem Papier. Leseprobe
Vorwort »Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden Makulatur.« (Julius von Kirchmann) »Taktik im familiengerichtlichen Verfahren« ist erstmalig im Jahre 2009 erschienen und bearbeitet bzw. bewertet seither Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Lite- ratur zum FamFG im Hinblick auf deren praktische Bedeutung. Das Werk erhebt seit der 1. Auflage den Anspruch, dem Praktiker eine wichtige Arbeitshilfe zur Bewältigung seiner familienrechtlichen Verfahren zu sein. Die anwaltliche Verfahrensführung im Familienrecht ist aus mindestens zwei Gründen besonders anspruchsvoll: Zum einen haben es die Mandanten immer eilig (Unterhalt, Umgang mit Kindern, Klärung der Wohnverhältnisse, Gewaltschutz usw.), zum ande- ren sind drei Verfahrensarten auseinander zu halten (Amtsermittlung der Familienge- richte – z.B. bei Umgangsverfahren; Beibringungsgrundsatz, Beweislast – z.B. Unter- haltsstreitigkeiten; Scheidung = eingeschränkte Amtsermittlung der Familiengerichte). Gerade unter dem Aspekt der Eile sowie auch der Taktik haben (zu Recht) die einst- weiligen Anordnungen des FamFG (aber auch der Arrest) einen hohen Stellenwert in der Praxis erlangt; sie werden entsprechend ausführlich in diesem Buch dargestellt. Der Aspekt der Taktik steht auch im Vordergrund, wenn die Überlegung ansteht, ob ein Scheidungsverbund sinnvoll ist. Oftmals ist die isolierte Verfahrensführung dem schwerfälligen Verbund deutlich überlegen, insbesondere auch wirtschaftlicher (Zinsen beim Zugewinnausgleichsanspruch). Andererseits kann gerade diese »Schwer- fälligkeit« dem eigenen Verfahrensziel sehr dienlich sein. Luchterhand Verlag 2023 Dies sind nur wenige Beispiele, die aber bereits deutlich machen, dass die familien- rechtliche Verfahrensführung besonderen Anforderungen ausgesetzt ist, zumal das emotionale Moment wohl in keinem anderen Teilbereich des Rechts einen vergleich- bar intensiven Einfluss ausübt. Verfahrenskostenhilfe ist in familienrechtlichen Verfahren häufig von Bedeutung, da die wirtschaftliche Not immer wieder Ursache einer Trennung ist. Das Buch geht darauf ein und behandelt ebenfalls die Möglichkeit eines Verfahrenskostenvorschusses. Schließlich werden Kindschaftssachen, insbesondere Umgangsverfahren, hervorge- hoben dargestellt. Anwaltlich darf nicht vernachlässigt werden, dass die Mandanten gerade in diesem Teilbereich (es geht um die eigenen Kinder!) besonders gut vertreten sein wollen. Diese Verfahren sind daher für die Beteiligten von ausschlaggebender Bedeutung und damit häufig auch Schlüssel zur Lösung anderer vermögensbezoge- ner »Baustellen«. Leseprobe V
Vorwort Das Konglomerat von Verfahrenstechnik, (emotionalen) Interessen und wirtschaft- lichen Möglichkeiten zu durchdringen ist das besondere Anliegen dieses Buches und hebt es gleichzeitig von anderen Werken ab. Die 6. Aufl. aktualisiert das Werk im Hinblick auf Gesetzesänderungen (insbesondere zum Kindschaftsrecht), zahlreiche Rechtsprechungsänderungen (z.B. zum Unterhalt) und berücksichtigt insbesondere auch das beA. Jedes Kapitel wird mit »Das Wichtigste in Kürze« eingeleitet, so dass vorab schon ein Überblick besteht. Zahlreiche Formulierungsbeispiele, taktische Tipps und Musterschriftsätze geben eine weitere wertvolle Orientierung und stellen einen zusätzlichen Nutzen dar. Volkach, im Juli 2022 Dr. Franz-Thomas Roßmann Luchterhand Verlag 2023 VI Leseprobe
Verzeichnis der Muster, Formulierungsvorschläge und Checklisten Rdn. Arrest Formulierungsvorschlag: Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung ... 202 Anschlussbeschwerde Formulierungsvorschlag: Anschlussbeschwerdeantrag ..................................... 383 Verfahrenskostenhilfe Antrag auf VKH-Bewilligung (bedingte Antragsstellung) ............................... 732 Antrag auf VKH-Bewilligung (unbedingte Antragsstellung) ........................... 733 Sofortige Beschwerde gegen ablehnenden VKH-Beschluss ............................. 734 Formulierungsvorschlag: Antrag auf VKV ...................................................... 740 Ehesachen Checkliste: Ehescheidung .............................................................................. 1058 Scheidungsantrag – streitige Scheidung .......................................................... 1236 Scheidungsantrag – einvernehmliche Scheidung ............................................ 1237 Zustimmungserklärung des Antragsgegners .................................................... 1238 Scheidungsantrag – drei Jahre Getrenntleben ................................................. 1239 Scheidungsantrag des Antragsgegners ............................................................. 1240 Scheidungsabweisungsantrag.......................................................................... 1241 Aussetzungsantrag.......................................................................................... 1242 Eheaufhebungsantrag ..................................................................................... 1263 Folgesachen Luchterhand Verlag 2023 Kindesunterhalt – Folgesachenantrag ............................................................. 1368 Unterhalt wegen Krankheit – Folgesachenantrag ............................................ 1374 Haushaltsverteilung ....................................................................................... 1376 Ehewohnungssache ........................................................................................ 1377 Güterrechtssache............................................................................................ 1384 Elterliche Sorge – Folgeantrag ........................................................................ 1395 Umgang – Folgesachenantrag......................................................................... 1396 Kindesherausgabe – Folgesachenantrag .......................................................... 1397 Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 2 FamFG ..... 1495 Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG ..... 1496 Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG ..... 1497 Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG ..... 1498 Beschwerde wegen Abtrennung der Folgesache .............................................. 1499 Rücknahme des Scheidungsantrags Rücknahme des Scheidungsantrags ................................................................ 1519 Leseprobe XLI
Verzeichnis der Muster und Checklisten Vollstreckung von Folgesachen Formulierungsvorschlag: Beschlussformel Vollstreckung von Folgesachen....... 1558 Scheidungsverbundbeschluss Einspruch gegen Säumnisbeschluss ................................................................ 1594 Beschwerde in Verbundsachen Einlegung der Beschwerde ............................................................................. 1643 Fristverlängerung für Begründung der Beschwerde......................................... 1644 Begründung der Beschwerde (Scheidungsabweisung) ..................................... 1645 Begründung der Beschwerde (Scheidung wurde ausgesprochen) ..................... 1646 Begründung der Beschwerde (Änderung mehrerer Folgesachen) ..................... 1647 Begründung der Beschwerde (Änderung einer Folgesache) ............................. 1648 Unselbstständige Anschlussbeschwerde .......................................................... 1649 Anschließung wegen anderer Folgesache ........................................................ 1650 Rechtsbeschwerde Einlegung der Rechtsbeschwerde ................................................................... 1675 Begründung der Rechtsbeschwerde ................................................................ 1676 Sprungrechtsbeschwerde ................................................................................ 1677 Antrag zur elterlichen Sorge Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ........................... 1948 Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge ................................................ 1949 Antrag auf Abänderung einer Entscheidung gem. § 166 FamFG .................... 1950 Umgangsverfahren Antrag auf Umgangsregelung ......................................................................... 1994 Luchterhand Verlag 2023 Antrag auf Umgangsregelung für Dritte ......................................................... 1995 Antrag auf einstweilige Anordnung zum Umgang .......................................... 1996 Herausgabe des Kindes Antrag auf Kindesherausgabe ......................................................................... 2006 Antrag auf einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe .............................. 2007 Abstammung Antrag auf Vaterschaftsfeststellung ................................................................. 2133 Vaterschaftsanfechtung .................................................................................. 2134 Ehewohnungs- und Haushaltssachen Antrag auf Ehewohnungszuweisung nach § 1361b BGB ................................ 2342 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zwecks Wohnungs- zuweisung ...................................................................................................... 2343 Antrag auf Aufteilung der Ehewohnung ......................................................... 2344 Antrag auf Haushaltsverteilung nach § 1361a BGB ....................................... 2345 XLII Leseprobe
Verzeichnis der Muster und Checklisten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Haushalts- gegenständen ................................................................................................. 2346 Antrag auf Aufteilung von Haushaltsgegenständen......................................... 2347 Gewaltschutzsachen Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen ............................................. 2402 Gewaltschutzantrag nach § 2 GewSchG ........................................................ 2403 Antrag auf mündliche Verhandlung, § 54 Abs. 2 FamFG ............................... 2404 Versorgungsausgleich Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente .............................................. 2525 Unterhaltssachen Formulierungsvorschlag: Antrag auf Mindestunterhalt ................................... 2712 Checkliste zur Bestimmung der Verfahrensart zur Abänderung eines Unter- haltstitels ....................................................................................................... 2920 Formulierungsvorschlag: Unterhaltsantrag nach §§ 253, 258 ZPO ................ 2923 Checkliste: Unterhaltsantrag nach §§ 253, 258 ZPO ..................................... 2966 Formulierungsvorschlag: Antrag auf Auskunft zu den Einkünften des Arbeit- nehmers......................................................................................................... 3010 Formulierungsvorschlag: Antrag auf Auskunft zu den Einkünften des Selbst- ständigen ....................................................................................................... 3011 Formulierungsvorschlag: Stufenantrag............................................................ 3021 Auskunftsantrag nach §§ 235, 236 FamFG .................................................... 3102 Checkliste: Abänderungsantrag nach § 238 FamFG ....................................... 3108 Formulierungsvorschlag: Abänderungsantrag gerichtet auf Erhöhung des Unterhalts ..................................................................................................... 3155 Formulierungsvorschlag: Abänderungsantrag gerichtet auf Herabsetzung des Luchterhand Verlag 2023 Unterhalts ..................................................................................................... 3156 Formulierungsvorschlag: Verzichtsaufforderung ............................................. 3172 Formulierungsvorschlag: Abänderung eines Vergleichs gerichtet auf Erhö- hung des Unterhalts ....................................................................................... 3228 Formulierungsvorschlag: Abänderung eines Vergleichs gerichtet auf Herab- setzung des Unterhalts ................................................................................... 3229 Formulierungsvorschlag: Abänderung eines Vergleichs gerichtet auf Entfallen der Unterhaltspflicht...................................................................................... 3230 Checkliste: Abänderungsantrag nach § 239 FamFG ....................................... 3263 Formulierungsvorschlag: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterhaltsan- ordnung (§ 51 Abs. 1 FamFG) ...................................................................... 3368 Einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterhaltsanordnung auf Trennungs- unterhalt........................................................................................................ 3457 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterhaltsanordnung auf Kindes- unterhalt (Mindestunterhalt) ......................................................................... 3458 Leseprobe XLIII
Verzeichnis der Muster und Checklisten Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG ....................... 3459 Antrag auf Aufhebung der Entscheidung nach § 54 Abs. 1 FamFG................ 3460 Negativer Feststellungsantrag gegen die einstweilige Unterhaltsanordnung ..... 3461 Checkliste: Antrag auf einstweilige Unterhaltsanordnung ............................... 3462 Formulierungsvorschlag: Antrag auf dinglichen Arrest ................................... 3516 Formulierungsvorschlag: Antrag auf persönlichen Arrest ................................ 3517 Formulierungsvorschlag: Gerichtlicher Unterhaltsvergleich ............................ 3526 Rückforderung von Unterhalt Formulierungsvorschlag: Rückforderungsantrag ............................................. 3546 Formulierungsvorschlag: Schadensersatzanspruch .......................................... 3570 Kindesunterhalt Kindesunterhalt – Unterhaltsantrag, dynamisch ............................................. 3574 Kindesunterhalt – Unterhaltsantrag, volljähriges Kind ................................... 3575 Kindesunterhalt – Unterhaltsabweisungsantrag .............................................. 3576 Abänderungsantrag des minderjährigen Kindes gegen den Vater .................... 3577 Abänderungsstufenantrag des minderjährigen Kindes gegen den Vater ........... 3578 Ehegattenunterhalt Ehegattenunterhalt – Unterhaltsantrag, Trennung .......................................... 3579 Ehegattenunterhalt – Abänderungsstufenantrag der Ehefrau .......................... 3580 Ehegattenunterhalt – Abänderungsantrag wegen Änderung der Geschäfts- grundlage ...................................................................................................... 3581 Güterrecht Zwangsvollstreckungsauftrag, § 888 ZPO ...................................................... 3689 Formulierungsvorschlag: negativer Feststellungswiederantrag ......................... 3736 Luchterhand Verlag 2023 Formulierungsvorschlag: Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinnge- meinschaft mit Stufenausgleichsantrag ........................................................... 3753 Formulierungsvorschlag: dinglicher Arrest ..................................................... 3758 Formulierungsvorschlag: persönlicher Arrest .................................................. 3759 Antrag auf Zahlung des Zugewinnausgleichs.................................................. 3761 Gegenantrag zum Zugewinnausgleich ............................................................ 3762 Stufenantrag auf Zugewinnausgleich .............................................................. 3763 Antrag auf Stundung nach § 1382 BGB ........................................................ 3764 Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ..................................................... 3765 Antrag auf Arrest ........................................................................................... 3766 Sonstige Familiensachen Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung .................................................. 3842 Zustimmung zum Realsplitting...................................................................... 3843 Unberechtigte Kontoabhebung ...................................................................... 3844 Ausgleich wegen Ehegatteninnengesellschaft .................................................. 3845 Zuwendungen von Schwiegereltern................................................................ 3846 XLIV Leseprobe
Verzeichnis der Muster und Checklisten Schadensersatz wegen Vereitelung des Umgangs ............................................. 3847 Aufhebungsantrag .......................................................................................... 3861 Folgesachenantrag zum Unterhalt .................................................................. 3867 Trennungsunterhalt der Lebenspartner........................................................... 3868 Zugewinnausgleich bei Lebenspartnerschaft ................................................... 3872 Luchterhand Verlag 2023 Leseprobe XLV
I. Ehesachen C. 4. Einzelne Folgesachen Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG 1349 – Versorgungsausgleichssachen, – Unterhaltssachen, sofern sie die Unterhaltspflicht ggü. einem gemeinschaftlichen Kind oder die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger, – Ehewohnungs- und Haushaltssachen und – Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familien- sache spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht wird. Folgesachen sind des Weiteren nach § 137 Abs. 3 FamFG auch Kindschaftssachen, die 1350 die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten oder das Umgangsrecht eines Ehegatten mit dem Kind des anderen Ehegatten betreffen, wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungs- sache die Einbeziehung in den Verbund beantragt, es sei denn, das Gericht hält die Einbeziehung aus Gründen des Kindeswohls nicht für sachgerecht. a) Zwischenfeststellungsantrag zum Ehevertrag Mitunter haben die Beteiligten Eheverträge geschlossen, die Folgesachenansprüchen 1351 entgegenstehen, z.B. weil Gütertrennung vereinbart wurde, der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist und auch ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt erklärt wurde. Grundsätzlich muss die Wirksamkeit des Ehevertrages in Bezug auf jede einzelne Folgesache aufgearbeitet werden. Luchterhand Verlag 2023 Umstritten ist, ob die Wirksamkeit eines Ehevertrages auch mittels eines isolierten 1352 Feststellungsantrags geklärt werden kann.559 Mittlerweile setzt sich die Auffassung durch, dass dies jedenfalls vor Einleitung eines 1353 Scheidungsverfahrens unzulässig ist.560 Auch nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens wird ein isoliertes Verfahren weitgehend als unzulässig angesehen, da das Feststellungs- interesse fehle; der interessierte Ehegatte solle unmittelbar Leistungsantrag erheben, sodass inzident eine Entscheidung über die Wirksamkeit des Ehevertrages erfolgt. Der BGH561 ist allerdings einem Zwischenfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 1354 Satz 2 FamFG i.V.m. § 256 Abs. 2 ZPO im Scheidungsverbundverfahren gegenüber aufgeschlossen:562 559 Vgl. dazu etwa Münch, Ehebezogene Rechtsgeschäfte, Rn. 698. 560 OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 713. 561 BGH, FamRZ 2019, 953; a.A. OLG Koblenz, FamRZ 2018, 42. 562 Ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 1867. Leseprobe 245
C. Die einzelnen Verfahren »Dies schließt grundsätzlich die Befugnis ein, im Zusammenhang mit dem Scheidungs- verfahren einen Zwischenfeststellungsantrag zu stellen, sofern die Voraussetzungen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i. V. mit § 256 Abs. 2 ZPO dafür erfüllt sind. Das ist hier der Fall. Die Ehefrau hat im Scheidungsverbund im Wege des Stufenantrags einen Antrag auf Zugewinnausgleich geltend gemacht, dem der Ehemann die ehevertraglich vereinbarte Gütertrennung entgegenhält. Darüber hinaus ist im Scheidungsverbund von Amts wegen eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu treffen, dessen Durchführung nach den ehevertraglichen Bestimmungen ausgeschlossen ist. An einer wirksamen Vereinbarung der Gütertrennung und an einem wirksamen Ausschluss des Versorgungsausgleichs fehlt es, wenn – wie die Ehefrau festzustellen begehrt – der von den Beteiligten geschlossene Ehevertrag nichtig ist. Die geltend gemachte Nichtigkeit des Ehevertrags betrifft damit einerseits ein Rechtsverhältnis, das für die Entscheidung in den Folgesachen Versorgungs- ausgleich und Zugewinnausgleich vorgreiflich ist. Andererseits regeln die Entscheidungen zum Versorgungsausgleich und zum Güterrecht die Rechtsbeziehungen der Beteiligten im Hinblick auf den Ehevertrag nicht erschöpfend, weil dessen Wirksamkeit auch für etwaige Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt von Bedeutung ist. Der Umstand, dass solche Unterhaltsansprüche im vorliegenden Scheidungsverfahren noch nicht als Folgesache gel- tend gemacht worden sind, hindert die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungswiderklage insoweit nicht, weil nur durch die Überprüfung des Ehevertrags auf seine Gesamtnichtig- keit eine abschließende und einheitliche Befriedung der Beteiligten in dieser Streitfrage erreicht werden kann (vgl. Senatsurteil v. 12.1.2005 – XII ZR 238/03 –, FamRZ 2005, 691 [m. Anm. Bergschneider]).« Taktik: 1355 Der Zwischenfeststellungsantrag sollte von demjenigen Ehegatten gestellt werden, der zügig geschieden werden möchte, z.B. wegen einem hohen zu zahlenden Trennungsunterhalt oder auch aus persönlichen Gründen. Ansonsten wird bei jeder einzelnen Folgesache diskutiert werden können, welche Bedeutung dem Ehevertrag zukommt. Luchterhand Verlag 2023 b) Versorgungsausgleich (§ 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG) 1356 Der Wertausgleich bei der Scheidung nach §§ 9 ff. VersAusglG gehört nach § 137 Abs. 2 Satz 2 FamFG zum »Zwangsverbund«. Die Bedeutung des Versorgungsaus- gleichs, gleichsam der Unterhalt im Alter, wird von den Beteiligten oftmals nicht ausreichend ernst genommen. Insoweit will der Gesetzgeber durch die zwangsweise Durchführung des Versorgungsausgleichs den ausgleichsberechtigten Ehegatten vor einem Verlust seiner Ansprüche schützen. 1357 Der Wertausgleich bei der Scheidung wird allerdings nicht durchgeführt, wenn die Voraussetzungen des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs vorliegen; dies hat das FamG zu prüfen und mit den tragenden Gründen in den Beschluss aufzunehmen. Das FamG hat zu entscheiden, ob der Versorgungsausgleich wegen einer kurzen Ehezeit (§ 3 Abs. 3 VersAusglG), wegen einer wirksamen Vereinbarung der Eheleute über den Versorgungsausgleich (§§ 6 bis 8 VersAusglG), wegen geringfügigen Wertunterschie- den oder Ausgleichswerten (§ 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG) oder wegen grober Unbilligkeit (§ 27 VersAusglG) ganz oder teilweise nicht stattfindet. 246 Leseprobe
I. Ehesachen C. Praxishinweis: Der Verfahrenswert einer Versorgungsausgleichsfolgesache bestimmt sich nach 1358 § 50 FamGKG nach der Anzahl der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte (10 % des 3 monatigen Nettoeinkommens der Ehegatten). Eine Ober- grenze besteht nicht, so dass der Wert des Versorgungsausgleichs bei 26 Anrech- ten mit 260 % der Ehesache anzusetzen ist.563 Im Einzelfall kann der Mindestwert von 1.000 € unabhängig von der Anzahl der Anrechte angesetzt werden, wenn bereits zu Beginn des Scheidungsverfahrens feststeht, dass ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, von der Einho- lung der Auskünfte der Versorgungsträger abgesehen wird und infolgedessen eine weitere gerichtliche Prüfung entfällt (Minderaufwand). Wenn die beteiligten Ehegatten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs erst formwirksam verzichtet haben, nachdem das FamG Auskünfte der Versorgungsträger angefor- dert hat, steht dieser gerichtliche Arbeitsaufwand einer Festsetzung des Mindest- werts entgegen.564 Eine Regelung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach §§ 20 ff. VersAus- 1359 glG ist im Scheidungsverbund hingegen regelmäßig nicht möglich,565 weil die Vor- aussetzungen des § 20 Abs. 2 VersAusglG oftmals noch nicht vorliegen werden (die ausgleichsberechtigte Person muss grds. bereits eine eigene laufende Versorgung erlangt haben). Sind die Voraussetzungen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Erlass der Verbundentscheidung jedoch schon gegeben, kann auch der Anspruch aus § 20 Abs. 1 VersAusglG verbundfähig sein, weil eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist. Dass § 137 Abs. 2 Satz 2 FamFG lediglich die Durchfüh- rung des Wertausgleichs nach §§ 6 bis 19 und 28 VersAusglG erwähnt, steht dem nicht entgegen, weil insoweit nur bestimmt wird, dass es für die Durchführung dieses Wertausgleichs keines Antrags bedarf; ein Antrag auf Durchführung des schuldrecht- Luchterhand Verlag 2023 lichen Versorgungsausgleichs ist somit unverzichtbar.566 Vgl. dazu die Muster unter Rdn. 1236, 1237 und 1239. 1360 c) Folgesache Kindesunterhalt (§ 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. FamFG) Kindesunterhalt kann als Folgesache geltend gemacht werden, sofern es die Unter- 1361 haltspflicht ggü. einem gemeinschaftlichen Kind betrifft mit Ausnahme des verein- fachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger. 563 AG Siegburg, FamRZ 2018, 525. 564 OLG Brandenburg, FamRZ 2018, 1177. 565 Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, § 137 Rn. 14. 566 Musielak/Borth, FamFG, § 137 Rn. 18. Leseprobe 247
C. Die einzelnen Verfahren aa) Verfahren 1362 Grds. wird Kindesunterhalt allerdings außerhalb des Scheidungsverbunds beantragt, da Unterhalt nicht erst ab Rechtskraft der Scheidung benötigt wird. Soweit dennoch Unterhalt für ein (eheliches) Kind im Verbund geltend gemacht wird, ist eine Titu- lierung erst ab Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs möglich (vgl. § 148 FamFG). Kindesunterhalt für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung kann nicht als Folgesache gefordert werden.567 1363 Wird die Abänderung eines Unterhaltstitels, der während der Trennungszeit erstritten wurde, nach § 238, 239 FamFG begehrt, ist dieses Verfahren nur dann eine Folgesa- che, wenn diese Abänderung erst ab Eintritt der Rechtskraft verlangt wird. 1364 Der Unterhalt minderjähriger Kinder wird, solange die Eltern noch nicht rechtskräf- tig geschieden sind, durch den Elternteil, der die Obhut nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB innehat, im Wege der gesetzlichen Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BGB in eigenem Namen geltend gemacht.568 1365 Der Unterhalt für volljährige Kinder ist von diesen dagegen im selbstständigen Unter- haltsverfahren geltend zu machen, ist also nicht verbundfähig. Wird das Kind während des laufenden Scheidungsverfahrens volljährig, entfällt zusammen mit der elterlichen Sorge auch die gesetzliche Verfahrensstandschaft. An die Stelle des das Verfahren führenden Elternteils tritt danach automatisch das Kind im Wege des Beteiligten- wechsels in das Unterhaltsverfahren ein, weil die Verfahrensstandschaft des § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB endet.569 Die Vorschrift des § 265 Abs. 2 ZPO ist nicht anwend- bar. Nach § 140 Abs. 1 FamFG ist dieses Verfahren abzutrennen, da das volljährige Kind als Dritter anzusehen ist. 1366 Wird die in einem Verbundbeschluss zugesprochene Unterhaltsverpflichtung mit der Beschwerde angefochten und tritt die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses vor Luchterhand Verlag 2023 Abschluss des Unterhaltsverfahrens ein, so endet zwar die Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB. In analoger Anwendung des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO lässt die Rechtsprechung aber wegen eines unabweisbaren praktischen Bedürfnisses eine Fortsetzung durch den verfahrensführenden Elternteil zu.570 1367 Wird das Kind im Beschwerdeverfahren volljährig, kann es das Verfahren in eige- nem Namen gemäß den zuvor genannten Grundsätzen weiterführen (Einzelheiten Rdn. 2666). 567 OLG Koblenz, FamRZ 2002, 965. 568 Grüneberg/Götz, BGB, § 1629 Rn. 27. 569 Vgl. Grüneberg/Götz, BGB, § 1629 Rn. 31. 570 BGH, FamRZ 1990, 283; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 965. 248 Leseprobe
I. Ehesachen C. bb) Muster: Kindesunterhalt – Folgesachenantrag Muster: Kindesunterhalt – Folgesachenantrag An das 1368 Amtsgericht ..... – Familiengericht – ..... Folgesachenantrag wegen Kindesunterhalt In der Familiensache der Frau ..... – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: gegen Herrn ..... – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: mache ich in der Scheidungssache zum Aktenzeichen ..... namens und in Vollmacht der Antragstellerin die Folgesache Kindesunterhalt anhängig und beantrage: 1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung über a. sein Vermögen am ....., Hinweis: Luchterhand Verlag 2023 Minderjährigen Kindern gegenüber ist u.U. auch der Einsatz des Vermögens geschuldet, vgl. § 1603 Abs. 2 BGB. b. seine sämtlichen Brutto- und Nettoeinkünfte einschließlich aller Nebenein- künfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie aus anderer Herkunft in der Zeit vom ..... bis ..... und die erteilte Auskunft durch Vorlage von Kopien der Lohnsteuerkarte nebst Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr ..... und der Lohnabrechnungen des Arbeitgebers für die Monate ..... bis ..... sowie der Bescheide über im vorgenannten Zeitraum etwaig bezogenes Kranken- geld und etwaig bezogene Arbeitslosenunterstützung zu belegen; c. seine sämtlichen Einnahmen und Aufwendungen aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus anderer Herkunft unter Angabe der Privatentnahmen in der Zeit vom ..... bis ..... und die erteilte Auskunft durch Vorlage der Einkommensteuererklärungen sowie der etwaigen Bilanzen nebst den Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. der etwaigen Einnahmenüberschussrechnungen für die Jahre ..... bis ..... sowie der Einkommensteuerbescheide für die Jahre ..... bis ..... zu belegen. 2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an Eides statt zu versichern, dass er die Auskunft über seine Einkünfte nach bestem Wissen so vollständig abgegeben habe, als er dazu imstande sei. Leseprobe 249
C. Die einzelnen Verfahren 3. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an das Kind ..... zu Händen der Antrag- stellerin von der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses an eine monatlich im Voraus fällige Unterhaltsrente in der nach Erfüllung der Auskunftspflicht noch zu beziffernden Höhe zu zahlen. Begründung: 1. Die Antragstellerin fordert als Verfahrensstandschafterin gemäß § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB im laufenden Scheidungsverfahren Unterhalt für das gemeinsame Kind ..... , geb. am ...... Die Zuständigkeit des Amtsgerichts – Familiengerichts ..... ergibt sich aus § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, da bei diesem Gericht bereits die Ehesache der Beteiligten anhängig ist. 2. Das Kind ..... ist ein eheliches Kind der Beteiligten, welches von der Antragstellerin betreut wird. Der Unterhaltsanspruch ist den §§ 1601 ff. BGB zu entnehmen. Das Kind ist bedürftig, da es weder Einkommen noch Vermögen hat. 3. Der Antragsgegner ist beruflich als ..... tätig. Seine gegenwärtigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind der Antragstellerin nicht bekannt. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin auf ihre Aufforderung vom ..... keine Auskunft erteilt. Beweis: Schreiben des Unterzeichnenden vom ..... , Anlage A ..... , in Kopie anbei Mit dem Verfahrensantrag zu 1. wird aus diesem Grund zunächst Auskunft nach § 1605 BGB verlangt. Der Verfahrensantrag zu 2. wird für den Fall gestellt werden, dass Grund zu der Luchterhand Verlag 2023 Annahme besteht, der Antragsgegner habe die Auskunft nicht mit der erforderli- chen Sorgfalt erteilt (§§ 1605 Abs. 1 Satz 3, 260, 261 BGB). Nach der Erteilung der Auskunft durch den Antragsgegner wird die Antragstellerin den Anspruch auf Kindesunterhalt beziffern. ..... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt d) Folgesache Ehegattenunterhalt (§ 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. FamFG) aa) Verfahren 1369 Unterhaltssachen, sofern sie die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen, können Folgesachen nach § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. FamFG sein. 1370 Der Ehegattenunterhalt hat als Folgesache große praktische Bedeutung. Der Tren- nungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB und der Scheidungsunterhalt nach den 250 Leseprobe
I. Ehesachen C. §§ 1569 ff. BGB sind nämlich nicht identisch. Deshalb wird ein Titel nach § 1361 Abs. 1 BGB im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung unwirksam; eine etwa- ige Vollstreckung könnte mit einem Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO unterbunden werden. Folglich muss der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1371 FamFG den nachehelichen Unterhalt im Verbund geltend machen, um nicht Ansprü- che einzubüßen. Verfahren zum Unterhalt sind verbundfähig, wenn mit ihnen nachehelicher Unter- 1372 halt verlangt wird,571 während Unterhalt für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung nicht als Folgesache geltend gemacht werden kann.572 Umgekehrt kann der in Anspruch genommene Unterhaltspflichtige unter den Vor- 1373 aussetzungen des § 256 ZPO die Feststellung beantragen, dass er keinen oder nur einen geringeren Unterhalt schuldet, wenn sich der andere Ehegatte eines Unter- haltsanspruchs berühmt.573 bb) Muster: Unterhalt wegen Krankheit – Folgesachenantrag Muster: Unterhalt wegen Krankheit – Folgesachenantrag An das 1374 Amtsgericht ..... – Familiengericht – ..... Folgesachenantrag wegen Ehegattenunterhalt In der Familiensache Luchterhand Verlag 2023 der Frau ..... – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: gegen Herrn ..... – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: mache ich in der Scheidungssache zum Aktenzeichen ..... namens und in Vollmacht der Antragstellerin die Folgesache Ehegattenunterhalt anhängig und beantrage: 571 OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 965. 572 BGH, FamRZ 1982, 781. 573 OLG Hamm, FamRZ 1985, 952. Leseprobe 251
C. Die einzelnen Verfahren 1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung über a. seine sämtlichen Brutto- und Nettoeinkünfte einschließlich aller Nebenein- künfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie aus anderer Herkunft in der Zeit vom ..... bis ..... und die erteilte Auskunft durch Vorlage von Kopien der Lohnsteuerkarte nebst Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr ..... und der Lohnabrechnungen des Arbeitgebers für die Monate ..... bis ..... sowie der Bescheide über im vorgenannten Zeitraum etwaig bezogenes Kranken- geld und etwaig bezogene Arbeitslosenunterstützung zu belegen; b. seine sämtlichen Einnahmen und Aufwendungen aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus anderer Herkunft unter Angabe der Privatentnahmen in der Zeit vom ..... bis ..... und die erteilte Auskunft durch Vorlage der Einkommensteuererklärungen sowie der etwaigen Bilanzen nebst den Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. der etwaigen Einnahmenüberschussrechnungen für die Jahre ..... bis ..... sowie der Einkommensteuerbescheide für die Jahre ..... bis ..... zu bele- gen. 2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an Eides Statt zu versichern, dass er die Auskunft über seine Einkünfte nach bestem Wissen so vollständig abgegeben habe, als er dazu imstande sei. 3. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, von der Rechtskraft des Scheidungsbe- schlusses an eine monatlich im Voraus fällige Unterhaltsrente in der nach Erfül- lung der Auskunftspflicht noch zu beziffernden Höhe zu zahlen. Begründung: 1. Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute; der Scheidungsantrag wurde beim Familiengericht am ..... eingereicht. Aus der Ehe sind die Kinder ..... und ..... her- vorgegangen, die aber beide bereits volljährig sind. Nunmehr macht die Antragstellerin gegen den Antragsgegner ihren Unterhaltsan- Luchterhand Verlag 2023 spruch wegen Krankheit nach § 1572 Nr. 1 BGB geltend. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts – Familiengerichts ..... ergibt sich aus § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, da bei diesem Gericht bereits die Ehesache der Beteiligten anhängig ist. 2. Der Antragsgegner war trotz Aufforderung durch die Antragstellerin nicht bereit, einen Unterhaltstitel betreffend den nachehelichen Unterhalt zu errichten. Die Antragstellerin ist Hausfrau ohne Einkommen und Vermögen. Vor der Ehe war sie als Krankenschwester tätig. Diesen Beruf kann sie jedoch nicht mehr ausüben. Im Jahre ..... musste sie sich einer schweren Operation unterziehen. Sie kann seither nicht mehr schwer heben und ist körperlich nicht mehr belastbar. Beweis: Ärztliches Attest des Chefarztes Dr ...... Sie ist aufgrund dieser Erkrankung auch nicht imstande eine andere Tätigkeit aus- zuüben. 252 Leseprobe
I. Ehesachen C. Beweis: Ärztliches Attest des Chefarztes Dr ...... 3. Der Antragsgegner ist bei der Firma ..... als ..... beschäftigt. Er erzielte während der Ehe ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ...... Beweis: ..... Seine jetzigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind der Antragstellerin allerdings nicht genau bekannt. Mit Schreiben der Antragstellerin vom Unterzeichnenden wurde der Antragsgegner vorprozessual am ..... , zugegangen beim Antragsgegner am ..... , aufgefordert, zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen. Beweis: Vorlage des Schreibens vom ..... , Anlage A ..... , in Kopie anbei Da der Antragsgegner auf dieses Schreiben nicht reagierte, hat er diesen Auskunfts- stufenantrag veranlasst. Mit dem Antrag zu 1. wird zunächst Auskunft nach §§ 1580, 1605 BGB verlangt. Der Verfahrensantrag zu 2. wird für den Fall gestellt werden, dass Grund zu der Annahme besteht, der Antragsgegner habe die Auskunft nicht mit der erforderli- chen Sorgfalt erteilt (§§ 1580, 1605 Abs. 1 Satz 3, 260, 261 BGB). Erst nach Erteilung der Auskunft durch den Antragsgegner wird die Antragstellerin ihren Anspruch auf nachehelichen Krankheitsunterhalt entsprechend der Ehegat- tenquote beziffern können. ..... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Luchterhand Verlag 2023 e) Folgesache Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§ 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FamFG) aa) Verfahren Verfahren nach §§ 1568a und 1568b BGB sind verbundfähig, soweit eine Entschei- 1375 dung für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe zu treffen ist, also insb. die Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung und die (dingliche) Aufteilung des ehelichen Haushalts. bb) Muster: Haushaltsverteilung Muster: Haushaltsverteilung An das 1376 Amtsgericht ..... – Familiengericht – ..... Leseprobe 253
C. Die einzelnen Verfahren Folgesachenantrag wegen Haushaltsgegenstände In der Familiensache der Frau ..... – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: gegen Herrn ..... – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: mache ich in der Scheidungssache zum Aktenzeichen ..... namens und in Vollmacht der Antragstellerin die Folgesache Aufteilung von Haushaltsgegenständen anhän- gig und beantrage: 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die in seinem Alleineigentum stehende Waschmaschine der Marke ..... mit Rechtskraft der Ehescheidung der Antrag- stellerin zu Alleineigentum zu übertragen. 2. Eine evtl. vom Gericht festzusetzende Ausgleichszahlung wird auf die Dauer von 1 Jahr ab Rechtskraft der Ehescheidung in Höhe von 15 € monatlich fest- gesetzt. Begründung: Die Beteiligten sind sich über die Verteilung ihres gemeinsamen Hausrats weitest- gehend einig und haben insoweit die Auseinandersetzung bereits vollzogen. Mit dem vorstehenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Übereignung der im Antrag zu 1. näher bezeichneten Waschmaschine, da sie auf diese dringend ange- wiesen ist. Luchterhand Verlag 2023 Der Antragsgegner hat die Waschmaschine von seiner Mutter geerbt. Seit dieser Zeit wird die Waschmaschine von der Familie genutzt. Bei der Antragstellerin woh- nen die gemeinsamen Kinder ..... und ..... , die sechs und acht Jahre alt sind. Die Kinder verursachen altersbedingt erhebliche Wäsche. Die Antragstellerin verfügt über keine Vermögenswerte oder Rücklagen. Sie kann sich daher keine eigene Waschmaschine, auf die sie dringend angewiesen ist, ander- weitig beschaffen. Dem Antragsgegner ist die Übertragung des Eigentums zumutbar, da er selbst bei seiner neuen Partnerin über eine Waschmaschine verfügt und somit im Gegensatz zur Antragstellerin auf die streitgegenständliche Waschmaschine gerade nicht ange- wiesen ist. Der Antragsgegner ist mit der Übertragung des Eigentums nicht einverstanden bzw. hat alternativ von der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung verlangt, die zudem den Wert der Waschmaschine erheblich übersteigt. 254 Leseprobe
I. Ehesachen C. Die Antragstellerin ist bereit, eine Ausgleichszahlung zu erbringen, begehrt dafür aber Ratenzahlung. Sie erhält momentan lediglich den Ehegattenunterhalt, der ihre einzige Einkommensquelle darstellt. ..... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt cc) Muster: Ehewohnungssache Muster: Ehewohnungssache An das 1377 Amtsgericht ..... – Familiengericht – ..... Folgesachenantrag wegen Ehewohnungssache In der Familiensache der Frau ..... – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: gegen Herrn ..... – Antragsgegner – Luchterhand Verlag 2023 Verfahrensbevollmächtigte: mache ich in der Scheidungssache zum Aktenzeichen ..... namens und in Vollmacht der Antragstellerin die Folgesache Ehewohnungszuweisung anhängig. Namens der Antragstellerin stelle ich folgenden Antrag: 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die in ..... Straße Nr ...... belegene Ehe- wohnung, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Bad und WC ab Rechtskraft der Ehescheidung der Antragstellerin zur alleinigen Nutzung zu überlassen. 2. Das zwischen den Beteiligten und dem Vermieter Herrn ..... bestehende Miet- verhältnis vom ..... über die im Antrag zu 1. näher bezeichnete Wohnung wird ab Rechtskraft der Ehescheidung allein von der Antragstellerin fortgesetzt. Der Antragsgegner scheidet zum gleichen Zeitpunkt aus dem Mietverhältnis aus. Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Überlassung der Ehewohnung und Umgestaltung des Mietverhältnisses. Die Beteiligten sind aufgrund des schriftlichen Mietvertrags vom ..... gemeinschaft- liche Mieter der o.g. Wohnung. Leseprobe 255
C. Die einzelnen Verfahren Diese wird seit der Trennung der Beteiligten von der Antragstellerin mit den beiden gemeinsamen, minderjährigen Kindern allein bewohnt. Nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten soll die bisherige Ehewohnung von der Antragstellerin auch nach der Scheidung weiter genutzt werden. Die Woh- nung befindet sich in der Nähe der Schule und des Kindergartens, der von den Kindern aufgesucht wird. Der Antragsgegner wohnt seit dem ..... bei seiner neuen Partnerin und ist mit dem Verbleib der Antragstellerin in der Ehewohnung einverstanden. Der Vermieter, mit dem sich beide Beteiligte mit Schreiben vom ..... bereits in Ver- bindung gesetzt haben, ist mit einer von den Beteiligten gewünschten Änderung des Mietverhältnisses nicht einverstanden. Er will den Antragsgegner nicht aus dem Mietverhältnis entlassen. Er begründet dies damit, dass die Antragstellerin zukünftig die Miete nicht pünkt- lich oder vollständig bezahlen könne, weil sie nur auf die Unterhaltszahlungen seitens des Antragsgegners angewiesen sei und kein eigenes Erwerbseinkommen erziele. Diese Befürchtung ist indes unbegründet. Der Antragsgegner zahlt den Ehegatten- und Kindesunterhalt immer pünktlich. Darüber hinaus wird die Antrag- stellerin nach der Scheidung an ihren früheren Arbeitsplatz bei der ..... zurückkeh- ren und Einkünfte in Höhe von ..... € erzielen. ..... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt f) Folgesache Güterrecht (§ 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 FamFG) aa) Verfahren 1378 Nach § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 FamFG sind Güterrechtssachen Folgesachen, wenn Luchterhand Verlag 2023 eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens 2 Wochen vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht wird. 1379 Verlangt ein Beteiligter einen vorzeitigen Zugewinnausgleich nach §§ 1385, 1386 BGB, scheidet eine Verbundentscheidung aus, weil dieser Anspruch unabhängig von der Scheidung der Ehe besteht.574 1380 Verbundfähig ist jedoch der Ausgleichsanspruch nach § 1378 Abs. 1 BGB, der die Scheidung der Ehe voraussetzt, vgl. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB. Taktischer Hinweis: 1381 Grds. hat der Antragsteller ein Wahlrecht, ob er den Zugewinnausgleichsanspruch in einem selbstständigen Verfahren nach Rechtskraft der Scheidung geltend macht oder in den Scheidungsverbund einbezieht. Dies gilt auch, wenn für das Verfah- 574 BGH, FamRZ 2021, 1521; OLG Celle, FamRZ 2012, 1941; KG, FamRZ 2001, 166; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, § 137 Rn. 11. 256 Leseprobe
I. Ehesachen C. ren VKH gewährt werden soll.575 Grds. aber gilt für die anwaltliche Vertretung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, dass die Einbeziehung der Ansprüche in den Verbund, der sich insb. durch die Güterrechtssache hinziehen kann, erheb- lichen Bedenken begegnet. Dies liegt insb. daran, dass eine Kostenerstattung grds. nicht in Betracht kommt, vgl. § 150 FamFG und insb. ein erheblicher »Zins- schaden« droht, weil Zinsansprüche erst mit Beendigung des Güterstands einset- zen (§ 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB).576 Kogel577 hat deshalb die These formuliert: »Zugewinn im Verbund – im Zweifel ein Anwaltsregress«.578 Die Auseinandersetzung des Gesamtguts der Gütergemeinschaft kann ebenfalls im 1382 Verbund erfolgen, falls sich der Überschuss bereits vor Beendigung des Güterstands bestimmen lässt. Ansonsten scheidet eine Entscheidung vor Rechtskraft der Schei- dung aus. Taktischer Hinweis: Der ausgleichspflichtige Ehegatte kann ein Interesse daran haben, die Fälligkeit 1383 des Zugewinnausgleichsanspruchs herauszuziehen, auch wegen der erwähnten Zinsvorteile. Ist der betreffende Ehegatte selbst an einer schnellen Scheidung nicht interessiert, so kann er die Folgesache Güterrecht mit einem entsprechen- den Stufenantrag einleiten; alternativ kommt in Betracht, dass er einen negativen Feststellungsantrag im Verbund stellt.579 Ein Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 ZPO des (vermeintlich) Ausgleichspflichtigen bzw. Schuldners besteht insbeson- dere dann, wenn sich der andere Ehegatte einer bestimmten Forderung berühmt. Wurden bereits außergerichtliche Auskünfte erteilt und ergibt sich dabei, dass die Gegenseite eine Forderung in einer bestimmten Höhe berechnet hat, berühmt sich die Gegenseite einer solchen Forderung, sodass das Feststellungsinteresse Luchterhand Verlag 2023 besteht. Über diesen Antrag ist im Verbund zu entscheiden, weil eine Entschei- dung für den Fall der rechtskräftigen Scheidung verlangt wird und die Schei- dungsfolgen abschließend geregelt werden. Die (ausgleichsberechtigte) Gegenseite ist in dieser Situation gezwungen, den Zugewinnausgleichsanspruch nunmehr tatsächlich im Verbund zu verfolgen und einen Leistungsantrag zu stellen, da ansonsten der Verlust der Forderung droht.580 Anwaltlich zu beachten ist, dass nach Erhebung eines positiven Leistungsantrags (Antragstellung im Termin notwendig, weil ansonsten der Antrag einseitig ohne Zustimmung wieder zurückgenommen werden könnte) der negative Feststel- 575 OLG München, FuR 2017, 402 = NZFam 2017, 424; BGH, FamRZ 2005, 786, 788 m. Anm. Viefhues FamRZ 2005, 881. 576 Horndasch, Rn. 1550 ff. 577 Kogel NZFam 2019, 335; FamRZ 2008, 1297, 1302. 578 Ausführlich dazu Rdn. 1278; vgl. auch OLG Rostock, FuR 2020, 664. 579 Vgl. dazu Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich, Rn. 1434, 1444. 580 Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich, Rn. 1434 ff. Leseprobe 257
C. Die einzelnen Verfahren lungsantrag für erledigt erklärt werden muss. Anderenfalls entstehen zumindest Kostennachteile, weil der Feststellungsantrag wegen nunmehr fehlendem Fest- stellungsinteresse abgewiesen werden muss.581 Wurden Auskünfte noch nicht erteilt, kann der vermeintlich Zugewinnausgleich- spflichtige, wenn er die Fälligkeit der zu erwartenden Forderung hinausziehen möchte und an einer schnellen Scheidung nicht interessiert, auch seinerseits einen Stufenantrag erheben mit der Ankündigung, später den Zugewinnanspruch zu beziffern.582 bb) Muster: Güterrechtssache Muster: Güterrechtssache 1384 An das Amtsgericht ..... – Familiengericht – ..... Folgesachenantrag wegen Zugewinnausgleich In der Familiensache der Frau ..... – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: gegen Luchterhand Verlag 2023 Herrn ..... – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: mache ich in der Scheidungssache zum Aktenzeichen ..... namens und in Vollmacht der Antragstellerin die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig. Namens der Antragstellerin stelle ich folgenden Antrag: Der Antragsgegner wird verpflichtet, 1. der Antragstellerin Auskunft über den Bestand seines Anfangsvermögens zum ..... , Vermögens am ..... (Tag der Trennung) sowie Endvermögens zum ..... durch Vorlage eines schriftlichen, nach Aktiva und Passiva gegliederten und von ihm persönlich unterzeichneten Bestandsverzeichnisses zu erteilen, 581 Vgl. dazu Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, § 256 Rn. 19. 582 Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich, Rn. 1444. 258 Leseprobe
I. Ehesachen C. 2. ihr den Wert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mitzuteilen, 3. die Richtigkeit der Angaben sein Vermögen betreffend zu den genannten Stich- tagen zu belegen durch Vorlage von ....., 4. die eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass er das Vermögen zu den o.a. Stichtagen vollständig und richtig angegeben hat, 5. an die Antragstellerin Zugewinnausgleich in einer nach Auskunftserteilung und eidesstattlicher Versicherung noch zu beziffernden Höhe nebst fünf Prozent- punkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Scheidung zu zah- len.583 Begründung: Die Beteiligten sind seit dem ..... im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mitei- nander verheiratet. Sie leben seit dem ..... voneinander getrennt. Das Scheidungs- verfahren ist beim erkennenden Gericht mit dem Aktenzeichen ..... rechtshängig seit dem ...... Die Antragstellerin verfolgt die ihr zustehenden güterrechtlichen Ansprüche im Wege des Stufenantrags. So verlangt sie in der ersten Stufe Auskunft sowie Wer- termittlung; in der zweiten Stufe gegebenenfalls die eidesstattliche Versicherung, während der Zahlungsanspruch erst nach der erfolgten Auskunftserteilung beziffert und somit in der dritten Stufe geltend gemacht wird. Der Antragsgegner ist mit Schriftsatz vom ..... unter Fristsetzung bis zum ..... zur Auskunftserteilung und Zahlung der sich aus einer ordnungsgemäßen Auskunft ergebenden Zugewinnausgleichsforderung aufgefordert worden. Beweis: Schreiben vom ..... in Kopie, Anlage A ..... Der Antragsgegner hat weder die erbetenen Auskünfte erteilt noch einen Zuge- winnausgleich geleistet. Damit ist nunmehr dieses Verfahren unumgänglich geworden. Luchterhand Verlag 2023 Der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch wird auf §§ 1379, 1384 BGB, der Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf §§ 1379, 260 Abs. 3 BGB und der Zahlungsanspruch auf § 1378 BGB gestützt. ..... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt g) Folgesache Kindschaftssachen (§ 137 Abs. 3 FamFG) Folgesachen sind nach § 137 Abs. 3 FamFG auch Kindschaftssachen, die die Über- 1385 tragung oder Entziehung der elterlichen Sorge, das Umgangsrecht oder die Heraus- gabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten oder das Umgangsrecht eines Ehegatten mit dem Kind des anderen Ehegatten betreffen, wenn ein Ehegatte vor 583 Str. ist, ob Zinsen verlangt werden können, wenn die Fälligkeit des Anspruchs erst nach Rechtshängigkeit des Antrags eintritt; vgl. dazu Kogel, Strategien beim Zugewinnaus- gleich, Rn. 1486. Leseprobe 259
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