Blick Hinein - Land Steiermark
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BlickHinein Offizielle Nachrichten der
Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld
2/2015
Zum Titelbild: Anlagen Katastrophenschutz
Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk Akute Gefahr durch Vorgangsweise
Maiswurzelbohrer bei Unwetterschäden
Gesundheit Sicherheit Jagd Anlagen
Reisedurchfall Veranstaltungen Jagdgesetznovelle Baugesetznovelle
auf Straßen 2015 2015Inhalt
Gemeinsame Angelobung Landeshauptmann in der Katastrophenfonds- Neue
mit Bürgermeistern und Vize BH und in der Außenstelle information Jagdgesetznovelle
3 Bezirkshauptmann 23 Polizei
Vorwort Koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst im Bezirk
Hartberg-Fürstenfeld/
4 Gemeinden Baustelle auf der A2-Südautobahn
Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk
5 Gemeinden 24 Baubezirksleitung Oststeiermark
Maiswurzelbohrer - eine akute Gefahr
Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
8 Intern 25 Feuerwehr
Neue Kommandanten im Feuerwehrbereich Fürstenfeld
Landeshauptmann besuchte die BH/
Auf nach Kärnten 26 Feuerwehr/ÖRK
Amtsübergabe in der Feuerwehr Schäffern/
9 Katastrophenschutz 80.384 ehrenamtliche Stunden aus Liebe zum Menschen
Katastrophenfondsinformation -
Vorgangsweise bei Unwetterschäden
27 ÖRK
10.000 Stunden ehrenamtlich beim ÖRK
10 Katastrophenschutz 28 EDV
Hochwasserschutzplan des Bezirkes Breitband Steiermark - der Highway 2020
11 Anlagen
Wildbachbegehungen - ein wichtiges Instrument 29 Sozial
Burgenlandtage im Föhrenhof
der Katastrophenvorsorge
30 Arbeiterkammer
12 Intern/Gemeinden Gewinn? Oder Falle! - Werbeveranstaltungen und Aus-
Qualitätsmanagement in der BH/ flugsfahrten/
Neues Gemeindewappen in Buch-St. Magdalena Telefonbetrüger tarnen sich als AK-Mitarbeiter
13 Gesundheit 31 AMS
Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall Aktion Gemeinde 2015
14 Forst 32 Eltern-Kind-Zentrum
Forstschutzbericht 2014 Neue Räume für das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld
15 Jagd 33 Pfarre/FMB
Die Jagdgesetznovelle 2015 Himmlischer Strom für die Stadtpfarrkirche/
Frauengesundheit im Fokus
16 Veterinär
Steir. Tiergesundheitsdienst: Wichtiger Partner in der 34 Abfallwirtschaft
Neue Fachkräfte für Problemstoffsammelstellen und
Betreuung unserer Nutztiere
Altstoffsammelzentren/
17 Anlagen Mülltrennung macht Schule
Baugesetznovelle 2015 - Niedrigenergiegebäude und
35 Berg- und Naturwacht
Unabhängige Kontrollsysteme eingeführt Berg- und Naturwacht im Bezirk vereint
18 Anlagen
36 Hospiz
Abbrennen von Sonnwendfeuer
Ehrung für langjährige Mitarbeit im Hospizteam Hartberg
19 Intern
37 VIVID
Personal - Aktuell
Thema Rauchen: Kostenlose Schulvorträge
20 Symposium 38 GFSG
Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches Symposium
NEU: Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch
in Pöllau
beeinträchtige Menschen in Hartberg
21 Sicherheit
39 GO-ON
Veranstaltungen auf Straßen
Wissen hilft - Das Leben ist es wert!
22 Sicherheit 40 Veranstaltungen / Sprechtage
Neue MitarbeiterInnen bei der Polizei
2Der Bezirkshauptmann
Werte Leserinnen und Leser Ursprungsnachweises etwa in der Gemeindezeitung
unseres Amtsblattes „Blick veröffentlicht werden.
Hinein“!
Ich wünsche Ihnen viel Freude und Interesse beim
Nach den konstituierenden Lesen unseres Amtsblattes sowie einen schönen
Sitzungen in den Gemeinden und erholsamen Urlaub.
stehen nun die neuen Bürger-
Ihr
meister, Gemeindevorstände
und Gemeinderäte fest. Von Bezirkshauptmann
Mag. Max Wiesenhofer
der BH waren wir bestrebt, an
möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen um vor
Ort die Angelobung vornehmen zu können. Die
abschießende gemeinsame Angelobung im Saal
Mag. Max Wiesenhofer
der BH mit der Festansprache unseres Landes-
Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld
polizeidirektors und der Zertifikatsverleihung an
alle angelobten Bürgermeister und Vizebürger-
meister war ein besonderer Höhepunkt und diente
auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Bezirk Foto © KK
Hartberg-Fürstenfeld ist mit nahezu 90.000 Ein-
wohnern der drittgrößte Bezirk in der Steiermark.
Mit 36 Gemeinden hat unser Bezirk gleichauf mit
dem bevölkerungsstärksten Bezirk Graz-Umgebung
(über 145.000 Einwohner) vergleichsweise die
meisten Gemeinden aller Bezirke in der Steiermark.
Der zweitgrößte Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weist
19 Gemeinden auf, in Südoststeiermark sind es 26
und in Weiz 31. Wir wollen Ihnen in dieser Ausgabe
unseres Amtsblattes alle neuen Vorstandsmitglieder
vorstellen.
40 Seiten umfasst das vorliegende Amtsblatt
„Blick Hinein“. Neben allgemeinen Berichten sind
in den verschiedenen Ausgaben Auflistungen und
Berichte wie Erläuterungen zu gesetzlichen
Änderungen etc. veröffentlicht, deren Aktualität
weit über den Erscheinungszeitraum hinausreicht.
Der Versand per E-Mail ermöglicht es, das gesamte
Amtsblatt oder einzelne Berichte herunterzuladen
und zu speichern oder auszudrucken. Darüber
hinaus sind alle bislang erschienen Zeitungen auf
unserer Homepage
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
archiviert und somit jederzeit einsehbar.
Gerne können Berichte unseres Amtsblattes
auch übernommen und unter Angabe des
3 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8
von Peter Rechberger
Gemeinden Kanzleileiter
Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk
Im Rahmen eines Festaktes wurden alle neuen BürgermeisterInnen
und deren Vize im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld feierlich angelobt.
Auf Einladung des Bezirkshauptmannes, Mag. Max Quartett Streich4 unter der Leitung von MMag.a
Wiesenhofer, fand in der BH Hartberg-Fürstenfeld Hermine Pack.
eine gemeinsame Angelobungsfeier aller neu-
gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
sowie deren Stellvertreter statt.
Im Festreferat ging Landespolizeidirektor Mag.
Josef Klamminger auf die Bedürfnisse der
Menschen auch im Zusammenhang mit der
Sicherheit sowie auf die zweckmäßige und sinnvolle
Unterstützung und Miteinbeziehung von Asyl-
werbern in die örtliche Gesellschaft ein. Im
Anschluss wurden jene Bürgermeister und deren
Stellvertreter offiziell angelobt, bei denen dies
noch nicht im Rahmen einer konstituierenden
Gemeinderatssitzung vor Ort erfolgt ist. An alle
Gemeindemandatare wurden vom Bezirkshaupt- Die vier neuen Bürgermeister sitzend v.l.n.r. Bgm. Ing.
mann Urkunden über die durchgeführte Ange- Herbert Berger, Gem. Wenigzell; Bgm. Wolfgang Zingl, Stadt-
lobung überreicht. gem. Friedberg; Bgm. Stefan Hold, Gem. Waldbach-Mönich-
wald und Bgm. Thomas Gruber, Gem. Schäffern mit dahinter
stehend v.l.n.r. LAbg. Hubert Lang, Landespolizeidirektor Mag.
Josef Klamminger, BH Mag. Max Wiesenhofer, Klubobmann
NR-Abg. Dr. Reinhold Lopatka, LAbg. Waltraud Schwammer,
LT-Präsident Franz Majcen; © Josef Lederer
Gemeinsame Angelobung in der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld; © Josef Lederer
Nach dem gemeinsamen Gruppenfoto gab es ein
geselliges Zusammensein, das dem näheren
Kennenlernen und dem Informationsaustausch
diente. Musikalisch umrahmt wurde die Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erfolgte
Veranstaltung, an der auch alle Referatsleiterinnen unter starker Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und Referatsleiter der BH teilnahmen, vom der BH; © Josef Lederer
4 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisGemeinden
Verzeichnis der Gemeindevorstände
des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in
(Finanzreferent)
1 Bad Blumau Franz Handler Siegfried Flechel Josef Johann Titz
8283 Bad Blumau 65 ÖVP ÖVP FPÖ
Tel. Nr. 03383/2206
Fax 03383/2206-15
2 Bad Waltersdorf Josef Hauptmann 1. Vzbgm: Alois Rath Johann Fiedler
8271 Bad Waltersdorf 2 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03333/2321 2. Vzbgm: Ewald Schalk Weiteres Vorstandsmit-
Fax 03333/2321-204 FPÖ glied:
Mario Genser, SPÖ
3 Buch-St. Magdalena Gerhard Gschiel Anton Heschl Josef Grill, MBA
82874 Unterbuch 130 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03332/62814
Fax 03332/62814-4
4 Burgau Gregor Löffler Wolfgang Florian Harald Gmoser
8291 Burgau, Schlossweg 1 ÖVP ÖVP SPÖ
Tel. Nr. 03383/2325
Fax 03383/2325-25
5 Dechantskirchen Waltraud Schwammer Johann Zingl Franz Höller
8241 Dechantskirchen 34 ÖVP ÖVP SPÖ
Tel. Nr. 03339/22408
Fax 03339/22408-4
6 Ebersdorf Gerald Maier Maria Kröpfl Hermine Pichler
8273 Ebersdorf 222 ÖVP ÖVP FPÖ
Tel. Nr. 03333/2341
Fax 03333/2341-4
7 Feistritztal Josef Lind Friedrich Wachmann Ing. Gerhard Wolf
8221 Hirnsdorf 125 ÖVP ÖVP SPÖ
Tel. Nr. 03113/8866
Fax 03113/3350
8 Friedberg Wolfgang Zingl Ing. Leo Riebenbauer Ing. Günter Glatz
8240 Friedberg, Hauptplatz 20 SPÖ ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03339/25110
Fax 03339/25110-20
9 Fürstenfeld Werner Gutzwar 1. Vzbgm: Gerhard Christian Sommerbauer,
8280 Fürstenfeld ÖVP Jedliczka, ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03382/52401 2. Vzbgm: DI Johann Weiteres Stadtratsmit-
Fax 03382/52401-52 Rath, ÖVP glied: Horst Himler, ÖVP
10 Grafendorf bei Hartberg Johann Handler 1. Vzbgm: Ing. Harald Johann Rechberger
8232 Grafendorf, Hauptplatz 47 ÖVP Pöltl ÖVP
03338/2262 ÖVP Weiteres Vorstandsmit-
Tel. Nr. 03338/2262-4 2. Vzbgm: Gerald Hofer glied: Bernhard Winkler,
Fax FPÖ SPÖ
11 Greinbach Siegbert Handler Josef Berghofer, MBA Ing. Christian
8230 Penzendorf 26 ÖVP ÖVP Kirchsteiger
Tel. Nr. 03332/62851 ÖVP
Fax 03332/62851-9
12 Großsteinbach Josef Rath Christian Groß Manfred Voit
8265 Großsteinbach 62 ÖVP ÖVP ZukunftsListe
Tel. Nr. 03386/8208 Großsteinbach
Fax 03383/8208-4
5 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
ïGemeinden
Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld
Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in
(Finanzreferent)
13 Großwilfersdorf Johann Urschler Franz Zehner Ing. Franz Tauschmann
8263 Großwilfersdorf 102 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03385/301
Fax 03385/8211
14 Hartberg Karl Pack 1. Vzbgm: Wolfgang DI Ludwig Robitschko,
8230 Hartberg, Hauptplatz 10 ÖVP Böhmer, SPÖ ÖVP
Tel. Nr. 03332/603 2. Vzbgm: Ing. Marcus Weiteres Stadtratsmit-
Fax 03332/603-109 Martschitsch, ÖVP glied: Mag. Christoph
Wallner, Grüne &
Unabhängige
15 Hartberg-Umgebung Ing. Franz Pötscher DI Herbert Kelz Herbert Rodler
8230 Schildbach 200 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03332/62849
Fax 03332/62849-4
16 Hartl Hermann Grassl Josef Radl Anton Peheim
8224 Hartl 185 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03334/2522
Fax 03334/2522-4
17 Ilz Rupert Fleischhacker 1. Vzbgm: Karl Turza, Klaus Konrad, SPÖ
8262 Ilz 58 ÖVP ÖVP Weiteres Vorstandsmit-
Tel. Nr. 03385/377 2 Vzbgm: August Fried- glied: Michael
Fax 03385/377-19 heim, Gemeindeliste Kriendlhofer, Gemeinde-
Team Friedheim liste Team Friedheim
18 Kaindorf Friedrich Loidl Martin König Alois Schaller
8224 Kaindorf 29 ÖVP ÖVP FPÖ
Tel. Nr. 03334/2208
Fax 03334/2208-4
19 Lafnitz Rudolf Schuch Jörg Pfeffer Andreas Burghard
8233 Lanfitz 31 ÖVP FPÖ SPÖ
Tel. Nr. 03338/2307
Fax 03338/2307-4
20 Loipersdorf b.F. Herbert Spirk Franz Siegl Gerit Papst
8282 Loipersdorf 44 ÖVP ÖVP FPÖ
Tel. Nr. 03382/8255
Fax 03382/8255-4
21 Neudau LAbg. Dr. Wolfgang Siegfried Lang Hanns Kottulinsky
8292 Neudau, Hauptplatz 1 Dolesch SPÖ ÖVP
Tel. Nr. 03383/2225 SPÖ
Fax 03383/2225-4
22 Ottendorf a.d.R. Josef Haberl Ewald Deimel Alois Flechl
8312 Ottendorf 132 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03114/2507
Fax 03114/2507-7
23 Pinggau Leopold Bartsch 1. Vzbgm.: Herbert Zingl Peter Fahrner , ÖVP
8243 Pinggau, Hauptplatz 1 ÖVP ÖVP Weiteres Vorstands-
Tel. Nr. 03339/25152 2. Vzbgm: Johann mitglied: Ing. Markus
Fax 03339/25152-22 Koschatko, SPÖ SIMON, ÖVP
24 Pöllau Johann Schirnhofer 1. Vzbgm: Josef Pfeifer Jürgen Kröpfl
8225 Pöllau, Hauptplatz 3 ÖVP ÖVP ÖVP
6 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisGemeinden
Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld
Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in
(Finanzreferent)
Tel. Nr. 03335/2038 2. Vzbgm: Günter Golec Ferdinand Haas, Unabh.
Fax 03335/4138 SPÖ Bürger Liste Pöllau
25 Pöllauberg Johann Weiglhofer Ignaz Karl Käfer Willibald Paar
8225 Oberneuberg 180 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03335/2408
Fax 03335/2408-2
26 Rohr bei Hartberg Ing. Jürgen Peindl Karl Taschner Ing. Franz Koch
8294 Unterrohr 24 ÖVP ÖVP SPÖ
Tel. Nr. 03332/8215
Fax 03332/8215-4
27 Rohrbach an der Lafnitz Günter Putz Günther Simon Josef Zingl
8234 Obere Hauptstraße 17/1 SPÖ SPÖ ÖVP
Tel. Nr. 03338/2312
Fax 03338/2312-4
28 St. Jakob im Walde Anton Doppler Johann Pfleger Herbert Berger
8255 Kirchenviertel 24 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03336/8212
Fax 03336/8212-14
29 St. Johann i.d.H. Ing. Günter Müller Walter Berghofer Christoph Lugitsch-
8295 St. Johann i.d.H. 100 SPÖ SPÖ Strasser
Tel. Nr. 03332/62882 ÖVP
Fax 03332/628824
30 St. Lorenzen a.W. Hermann Pferschy Helmut Schantl Anton Milchrahm
8242 St. Lorenzen a. W. 23 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03331/3100
Fax 03331/3100-4
31 Schäffern Thomas Gruber Martin Prenner Ing. Franz Osterbauer
8244 Schäffern, Dorfstraße 7 ÖVP ÖVP ÖVP
Tel. Nr. 03339/7070
Fax 03339/7070-4
32 Söchau Josef Kapper Gerald Großschädl Johann Thier
8362 Söchau 104 ÖVP ÖVP SPÖ
Tel. Nr. 03387/2261
Fax 03387/2261-4
33 Stubenberg a.S. Ing. Alexander Allmer Johann Buchegger Mag. Philipp Hirzberger
8223 Stubenberg 5 ÖVP ÖVP SPÖ
Tel. Nr. 03176/8822
Fax 03176/8211
34 Vorau Mag. Bernhard Spitzer 1. Vzbgm: Patriz Erich Kager, ÖVP
8250 Vorau, Rathausplatz 43 ÖVP Rechberger, ÖVP Weiteres Vorstandsmit-
Tel. Nr. 03337/2228 2. Vzbgm: LAbg. Anton glied: Alois Schwengerer,
Fax 03337/22285 Kogler, FPÖ ÖVP
35 Waldbach-Mönichwald Stefan Hold Arrigo Kurz Martin Übelher
8252 Karnerviertel 8 ÖVP ÖVP SPÖ
Tel. Nr. 03336/4478
Fax 03336/4478-4
36 Wenigzell Ing. Herbert Berger DI Günther Holzer Anton Maderbacher
8254 Pittermann 222 ÖVP Liste Wenigzell ÖVP
Tel. Nr. 03336/2201
Fax 03336/22014
7 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8
von Mag. Max Wiesenhofer
Intern Bezirkshauptmann
Der Landeshauptmann besuchte die BH
Mitte Mai besuchte Landeshauptmann
Mag. Franz Voves die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld und der Baubezirks-
leitung Oststeiermark.
Nach den Bezirkshauptmannschaften Murtal,
Bruck-Mürzzuschlag und Südoststeiermark stattete
Landeshauptmann Mag. Franz Voves der weiteren
fusionierten Bezirkshauptmannschaft Hartberg-
Fürstenfeld einen Besuch ab. V.l.n.r.: Kanzleileiter Peter Rechberger, BH Mag. Max Wiesen-
hofer, LH Mag. Franz Voves, Elisabeth Pötz-DPV BBL, DI Karl
Amtmann-Leiter BBL, Ing. Stefan Schweighofer-Obmann DPV
BH
der BH-Außenstelle in Fürstenfeld und in der Folge
in der BH in Hartberg, informierte sich der Landes-
hauptmann über die Umsetzung der strukturellen
Veränderungen in den letzten Jahren und bot allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend Zeit
und Gelegenheit, in direkten persönlichen Gesprä-
chen ihre Anliegen und Sorgen vorzubringen.
LH Mag. Franz Voves im Gespräch mit Mitarbeitern in der Bei allen Bediensteten bedankte sich der Landes-
BH-Außenstelle Fürstenfeld
hauptmann für ihr großes Engagement sowie die
Der ausgezeichneten Zusammenarbeit folgend, hervorragende Arbeit im Interesse des Landes und
fand dieses Zusammentreffen gemeinsam mit den zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des
Bediensten der BH und der BBL statt. Beginnend in Bezirkes und der Region.
Auf nach Kärnten
Der von der Dienststellenpersonalvertretung
bestens organisierte Betriebsausflug der BH-
Bediensteten führte heuer nach Kärnten in die
Landeshauptstadt Klagenfurt und an den Wörther-
see.
Gemeinschaftliche Aktivitäten tragen wesentlich
zum besseren gegenseitigen Kennenlernen bei und
fördern die Betriebsgemeinschaft und das gute
Betriebsklima im Haus. Zufriedene Mitarbeiterin-
Eine Gruppe bei der Führung durch die Altstadt von Klagenfurt
nen und Mitarbeiter sind wiederum Voraussetzung
Herrliches Wetter – ein interessantes abwechslungs- für einen kundenfreundlichen Umgang mit den
reiches Programm – eine ausgezeichnete Stimmung. Bürgerinnen und Bürgern.
8 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8
von Wolfgang Jauk
Katastrophenschutz-Referent
Katastrophenschutz
Katastrophenfondsinformation -
Vorgangsweise bei Unwetterschäden
Die Anzahl und die Stärke der Unwetter und damit
die auftretenden Schäden, haben in den letzten
Jahren stark zugenommen.
Betroffene, deren Unwetterschaden größer als
€ 1.000,-- sind, können um eine Entschädigung aus
dem Katastrophenfonds ansuchen.
Was müssen Sie tun?
Sie melden solche Schäden mittels des Formulares
„Privatschadensausweis“ bei ihrer Gemeinde, in der
- Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und
der Schaden eingetreten ist, oder online unter der
Brücken (Hofzufahrten, Güterwege)
Adresse
- Schäden an privaten Forststraßen und Forst-
www.agrar.steiermark.at
brücken
Katastrophenfondsinformationen
müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt
Formulare: Privatschadenausweis.
des Schadens gemeldet werden.
Pro Schadensart ist ein eigener Privatschadens-
Machen Sie unbedingt Fotos vom aufgetretenen
ausweis auszufüllen.
Schaden.
Erklärung der Schadensarten:
Schadensart 1: Schäden an Gebäuden, baulichen Was geschieht mit Ihrer Meldung?
Anlagen, Inventar Sollten Sie den Schaden online gemeldet haben,
Schadensart 2: Schäden an Ernte, Flur, Vieh wird dieser nach Drücken des Buttons „Senden“
Schadensart 3: Schäden an Wald, Waldbodenverlust automatisch elektronisch an das zuständige
Schadensart 4: Schäden an privaten Grundstücken Gemeindeamt weitergeleitet. Dort wird der Antrag
und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden geprüft und an die zuständige Bezirkshauptmann-
sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen schaft gesendet. Sollten Sie den Antrag beim
an Gebäudefundamenten behoben werden müssen Gemeindeamt gestellt haben, wird er dort nach
Schadensart 5 : Schäden an privaten Straßen, Prüfung gleich elektronisch an die zuständige
privaten Wegen, privaten Brücken Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Die Bezirks-
Schadensart 6: Schäden an privaten Forststraßen, hauptmannschaft beauftragt Sachverständige mit
privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken der Schätzung der Schäden.
Bitte beachten Sie bei der Meldung folgende Wie gelangen Sie an den Auszahlungsbetrag?
einzuhaltende Fristen: Bei Schadensart 1 Gebäude/bauliche Anlagen/
Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen Inventar, zahlt die Bezirkshauptmannschaft aus.
samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten Bis zu einem Auszahlungsbetrag von max. € 2.500,-
ab Eintritt des Schadens gemeldet werden. müssen Sie Fotos, die nach der Wiederherstellung
Schäden an des Schadens aufgenommen worden sind, bei der
- Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen), Bezirkshauptmannschaft abgeben. Erst dann wird
Vieh der Entschädigungsbetrag an Sie überwiesen. Ab
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste einem Auszahlungsbetrag von mehr als € 2.500,-
- Schäden durch Hangtiefenrutschungen, müssen Sie Rechnungen in der Höhe des
9 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8
von Wolfgang Jauk
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz-Referent
Auszahlungsbetrages vorlegen, bevor Ihnen das werden müssen.
Geld überwiesen wird. Schadensart 5 - Schäden an privaten Straßen,
Bei Schadensart 2 - Schäden an Ernte, Flur, privaten Wegen, privaten Brücken.
Vieh erhalten Sie den Entschädigungsbetrag von Schadensart 6 - Schäden an privaten Forst-
der Abteilung 10 direkt ausbezahlt. straßen, privaten Forstwegen, privaten
Bei Schadensart 3 - Schäden an Wald, (mehr als Forstbrücken zahlt die zuständige Abteilung aus,
0,3 ha, wobei mind. 1/3 der Bäume deutlich von der auch die Sachverständigen bei Ihnen den
geschädigt sein müssen), Waldbodenverlust. Schaden geschätzt haben.
Schadensart 4 - Schäden an privaten Grund-
stücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch Schäden an Gemeindevermögen werden von
entstanden sind und durch Tiefendrainagen und der Gemeindeabteilung des Landes bearbeitet.
Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben
Hochwasserschutzplan des Bezirkes
Im vergangenen Jahr wurde in der Bezirkshaupt- Teil erreichen und katastrophale Auswirkungen
mannschaft Hartberg-Fürstenfeld eine großan- haben können.
gelegte Katastrophenschutzübung als Planspiel mit Eine rasche und möglichst frühzeitige Information
Unterstützung der Fachabteilung Katastrophen- soll es ermöglichen, organisatorische sowie Schutz-
schutz und Landesverteidigung sowie des Bundes- maßnahmen so rechtzeitig zu setzen, dass Schäden
heeres unter Einbeziehung aller Einsatzorganisatio- soweit wie möglich hintangehalten werden können.
nen im Bezirk durchgeführt.
Hierfür wurde ein Hochwasserschutzplan für die
Hauptflüsse unseres Bezirkes: Feistritz, Ilzbach,
Rittschein, Pöllauer Saifen, Safenbach, Lafnitz,
Pinka erstellt, in dem eine geordnete Informations-
kette festgelegt wurde.
Der Hochwasser-Informationsplan richtet sich
in erster Linie an die Einsatzorganisationen, die
Polizei sowie die für den Katastrophenschutz zu-
ständigen Stellen in der Bezirkshauptmannschaft.
Weiters werden die Kraftwerksbetreiber entlang
der großen Flüsse im Bezirk ersucht, bei Fest-
stellung von Hochwässern den jeweiligen Unter-
Als Katastrophenszenario wurden Hochwässer lieger und die Bezirksleitstelle der Polizei zu ver-
im nördlichen und in der Folge im südlichen Teil ständigen.
unseres Bezirkes nach enormen Niederschlägen
angenommen. Bei dieser Katastrophenschutzübung KLICK
und auch in der Praxis hat sich gezeigt, dass hohe
Niederschläge im nördlichen Teil unseres Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld zeitverzögert den südlichen
8 Schematische Darstellung der Meldekette
10 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisKatastrophenschutz/
8 von Mag. Klaus Ebner
Referent im Anlagenreferat
Anlagen
Wildbachbegehungen – ein wichtiges Instrument
der Katastrophenvorsorge
Gemäß § 101 des Forstgesetzes 1975 sind die Ge- Auch außerhalb des Waldgebietes
meinden verpflichtet, jährlich und nach größeren Auch regulierte (verbaute) Bachstrecken
Unwettern anlassbezogen Begehungen der in ihrem Auch zeitweise trockenfallende Bachstrecken
Gebiet gelegenen Wildbäche durchzuführen. Grundsätzlich die gesamten Bachstrecken, soweit
Am 5. Mai 2015 fand dazu eine Informationsver- diese für einen gesunden, hochgebirgstauglichen
anstaltung, an der fast alle betroffenen Gemeinden Gemeindebürger begehbar sind
des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld (HF) teilge-
nommen haben, in der Bezirkshauptmannschaft HF Worauf ist in den zu beurteilenden Wild-
statt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Veranstal- bach- bzw. Grabenbereichen zu achten?
tung sind hier noch mal zusammengefasst. Auf Hindernisse, die durch gefahrdrohende Ab-
lenkung oder Aufstauung bei Hochwasser Bachaus-
Welche Gewässer sind zu begehen? brüche bewirken könnten (z.B. Holzlagerung).
Alle Wildbäche gemäß Verordnung des Landes- Auf abtriftbare Gegenstände, die infolge Ab-
hauptmannes der Steiermark (LGBL Nr. 113/2005). schwemmung bei Hochwasserabflüssen, Verklau-
Wildbäche, die die Gemeindegrenze bilden („Grenz- sungen insbesondere bei Brücken verursachen
bäche“), sollen möglichst gemeinsam mit der (den) könnten (z.B. Holz- und Wurzelstöcke)
Nachbargemeinde(n) begangen werden. Auf künstlich oder natürlich entstandene
Änderungen des normalen Wasserlaufes (z.B. Bach-
Wann und wie oft ist zu begehen? verwerfungen)
Mindestens einmal jährlich, tunlichst im Frühjahr Auf einrutsch- oder absturzgefährdete Gegen-
nach der Schneeschmelze stände (insbesondere Bäume und Stämme)
Zusätzlich bei Notwendigkeit, insbesondere bei Auf Schäden an Schutzwasserbauten (z.B. Regu-
bzw. nach Unwettern lierungen, Sperren etc.) oder an privaten Anlagen
(z.B. Stauanlagen, Brücken etc.), aber auch auf
Schäden an natürlichen Uferstrecken (neue Blaiken,
Uferanrisse)
Wer führt die Wildbachbegehung durch?
Die Wildbachbegehung ist durch die Gemeinde
unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines von
ihm beauftragten Gemeindebürgers („Wildbachbe-
geher“ als Hilfsorgan des Bürgermeisters) durchzu-
führen.
Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber die Beiziehung
eines Vertreters des wasserbautechnischen Diens-
tes und forsttechnischen Dienstes (Bezirksförster)
Wo und wie weit ist zu begehen? der Bezirksverwaltungsbehörde vorgesehen. Die
Bachaufwärts bis in den Oberlauf einschließlich Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenver-
der Seitenzubringer bauung ist zeitgerecht von der geplanten Begehung
Bachabwärts bis zur Mündung in den Vorfluter zu informieren. Auf Grund der personellen Situati-
bzw. bis zur Abgrenzung des Wildbacheinzugsge- on kann die Beiziehung jedoch nur in besonderen
bietes gemäß Verordnung des Landeshauptmannes Fällen erfolgen.
11 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8
von Mag. Max Wiesenhofer
Intern/Gemeinden Bezirkshauptmann
Qualitätsmanagement
in der Bezirkshauptmannschaft
Bereits zum zweiten Mal wurde in der BH HF der CAF als speziell
für öffentliche Verwaltungen zugeschnittenes Qualitätsbewertungssystem
eingesetzt.
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
ist bestrebt, ihre Leistungen im Rahmen der öffent-
lichen Verwaltung kontinuierlich zu hinterfragen
und zu verbessern.
Dem Motto der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-
Fürstenfeld „Viel mehr als eine Behörde – Wir
leisten einen wichtigen Beitrag für die Lebens-
qualität der Menschen in unserer Region“ folgend,
wird damit ein Weg zu einer modernen, bürger-
orientierten und effizienten Verwaltungs-
organisation gegangen. Der CAF, Common Assess-
ment Framework (Gemeinsamer Bewertungs- Bei einer BH-Betriebsversammlung wurde das CAF-Ergebnis
rahmen), ist dazu ein ideales Werkzeug, welches dargelegt
speziell in den öffentlichen Verwaltungsein-
richtungen auf EU-Ebene eingesetzt wird. Der Bei zwei Aktionsplan-Workshops wurden von den
CAF gibt einen Raster vor, mit dem die eigenen Mit- Mitgliedern des Bewertungsteams 155 vorge-
arbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie speziell die schlagene Maßnahmen diskutiert und bewertet und
Führungskräfte die eigene Organisation selbst zu 88 Einzelmaßnahmen zusammengefasst.
bewerten und gemeinsam deren Stärken und 15 Maßnahmen wurden während der Projektphase
Verbesserungspotenziale definieren. bereits umgesetzt, 31 befinden sich in Umsetzung,
bei den weiteren wurde eine Priorisierung zur
In der Bezirkshauptmannschaft Hartberg- weiteren Umsetzung vorgenommen. Bei einer
Fürstenfeld wurde der CAF nach 2009 nun zum Betriebsversammlung wurde das Ergebnis allen
zweiten Mal eingesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsentiert.
Neues Gemeindewappen
in Buch-St. Magdalena
Mit Verlautbarung der Steiermär- Gemeinde Buch-St. Magdalena veröffentlicht.
kischen Landesregierung vom 12. Das neue Gemeindewappen wird, wie folgt
März 2015, LGBl. Nr. 23/2015, ist die beschrieben: Ein rotes Salbgefäß im goldenen
Verleihung des Rechtes zur Führung Schild mit rotem Innenbord, der mit acht goldenen
eines Gemeindewappens an die Buchenblättern belegt ist.
12 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8
von Dr.in Eva Winter
Amtsärztin
Gesundheit
Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall
Die Wahrscheinlichkeit, an Reisedurchfall (Reise- Andere häufige Erreger des Reisedurchfalls: Salmo-
diarrhoe) zu erkranken bewegt sich zwischen nellen, Shigellen und verschiedene Campylobacter-
10 % bei Reisen nach Südeuropa und bis zu 50 % für arten, Aeromonas oder Vibrionen, Amöben, sowie
fernere Ziele wie z.B. Afrika. Adeno- und Rotaviren.
Das Immunsystem von uns Europäern ist an gute Die genaue Diagnose kann nur durch eine Stuhl-
Hygiene gewöhnt und kann mit Keimen, die in untersuchung gestellt werden, wobei dies bei kom-
Ländern mit geringeren hygienischen Standards plikationslosen Fällen nicht notwendig ist, da die
Wasser und Speisen belasten, nicht umgehen. Daher Therapie unabhängig von der Art des Erregers die-
werden wir zu leichten Opfern für Durchfallerreger. selbe bleibt.
Die Erkrankung tritt zumeist nach wenigen
Urlaubstagen auf und verläuft in den meisten Fällen Die im Urlaub selbst organisierbaren Therapie-
harmlos. Urlaubsfreude und Erholung können aber möglichkeiten zielen auf Schadensbegrenzung ab.
dennoch erheblich leiden. In etwa einem Prozent So steht an erster Stelle die sogenannte orale Rehy-
der Fälle ist aufgrund von Komplikationen sogar die drierung, die mit einer Mischung von Fruchtsäften
Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich. mit Salz und Zucker, was für jeden Reisenden leicht
Besonders gefährlich können Durchfall-Erkrankun- verfügbar ist, durchgeführt werden kann. Lediglich
gen für Säuglinge und Kleinkinder sowie für ältere bei Kindern unter zwei Jahren sollten ausgewogene
Menschen sein. Rucksack-Touristen erkranken Fertigpräparate (Reiseapotheke!) verwendet wer-
häufiger als Badegäste, Urlauber in einfachen Unter- den, die eine präzise Dosierung zulassen. Peristaltik-
künften öfter als Hotelgäste, und erstaunlicher hemmer, wichtige Bestandteile jeder Reiseapotheke
Weise besteht ein besonders hohes Risiko für (z.B. Loperamid®, Imodium®, Enterobene®) brem-
Reisende in gehobenen Hotelkategorien, da offenbar sen die Darmtätigkeit und damit den Durchfall und
luxuriöses Ambiente vermehrte Sauberkeit vor- sind für eine störungsarme Heimreise oft unver-
täuscht und dazu verführt, Hygieneregeln zu miss- zichtbar. Durch diese Substanzen verlängert sich
achten. aber auch die Verweildauer der Erreger im Darm
und damit die „Selbstreinigung“, weshalb die Ein-
nahme für maximal 2 Tage erfolgen sollte. Er-
gänzend können auch sogenannte Probiotika einge-
nommen werden, die das natürliche Gleichgewicht
der Darmbakterien wiederherstellen, was in der
Akutphase aber nur geringen Nutzen bringt. Dies
gilt auch für die sogenannten Absorbentien, die
Schadstoffe binden sollen, wie z.B. Tierkohle.
Bei schweren Krankheitsverläufen sollte unbedingt
eine ärztliche Abklärung erfolgen, da manchmal An-
Der Reisedurchfall ist eine Infektionskrankheit des tibiotika zur Abtötung der Keime nötig sein können.
Darms, die in den meisten Fällen durch Bakterien Zur Vorbeugung von Reisedurchfall sollte man
verursacht wird. Die mit Abstand häufigsten Erreger einige allgemeine Regeln zur Nahrungsmittel- und
des Reisedurchfalls sind sogenannte enterotoxin- Trinkwasserhygiene beachten, die im Slogan „Boil
bildende Stämme des Bakteriums Escherichia coli it, cook it, peel it or forget it“ zusammengefasst
(bis zu 70%) , deren Giftstoffe eine erhöhte Elektro- sind, was bedeutet, dass Nahrungsmittel entweder
lyt- und Wasserausscheidung über die Darmwand vor dem Verzehr gekocht oder geschält werden und
bewirken: Neben wässrigen Durchfällen treten oft Trinkwasser nur aus verschlossenen Original-
Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auf. flaschen konsumiert wird.
13 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisForst 8 von Ing. Franz Weber
Bezirksförster
Forstschutzbericht 2014
Die Landesforstdirektion verfasst jährlich im Zu- ein Bestandteil des Waldbildes. Als Erreger des
sammenwirken mit der Bezirkshauptmannschaft Eschentriebsterbens wurde ein Pilz – das falsche
einen Forstschutzbericht, welcher das Ausmaß der weiße Stengelbecherchen (Hymenoscyphus
Waldschäden in der Steiermark darstellt. pseudoalbidus) – festgestellt, welches aus Ostasien
Die Daten werden von den Forstfachreferaten der eingeschleppt wurde. Eine Bekämpfung dieses
Bezirkshauptmannschaften durch laufende Erhe- Pilzes ist derzeit nicht praktikabel.
bung festgestellt und in der Landesforstdirektion
zusammengefasst und ausgewertet. Wildschadenssituation:
Das Wildeinflussmonitoring, das vom Bundes-
Schadholz: forschungszentrum für Wald im Konsens mit der
Insgesamt sind in der Steiermark im Jahr 2014 Jägerschaft und den Landesforstdiensten entwickelt
ca. 1 Mio. Erntefestmeter (Efm) Schadholz ange- wurde, liefert seit dem Jahr 2004 österreichweit
fallen. Das ist um etwa 20% weniger als im Jahr statistisch abgesicherte Daten über den Wildeinfluss
2013 und liegt im Durchschnitt der letzten 10 Jahre. auf die Waldverjüngung. Die Steiermark und auch
Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sind im Jahr 2014 der Bezirk HF bekommen dabei kein gutes Zeugnis
etwa 45.000 Efm durch Eisanhang, 22.000 Efm ausgestellt. Etwa 2/3 der erhobenen Punkte weisen
durch Sturm und etwas mehr als 10.000 Efm durch einen hohen Wildeinfluss aus – das bedeutet, dass
Borkenkäfer angefallen. Der durchschnittliche auf 2/3 der Wälder in der Steiermark auf Grund
Jahreseinschlag im Bezirk beträgt ca. 250.000 Efm zu hoher Schalenwildbestände einzelne Baumar-
Holz, um die Zahlen besser einordnen zu können. ten nicht aufkommen können und es dadurch zu
Das bedeutet, dass in unserem Bezirk ein Drittel des wirtschaftlichen und landeskulturellen Schäden
Holzeinschlages durch Schadereignisse entstanden kommen kann. Eine spürbare Verbesserung der
ist. Situation konnte über die letzten 10 Jahre leider
keineswegs festgestellt werden – eher Gegenteiliges.
Schadstoffbelastung der Wälder:
Durch ein flächendeckendes Netz von rund 1.600
Probebäumen werden alljährlich Schadstoffanalysen
von Fichtennadeln durchgeführt. Nach wie vor kann
Schwefel (SO2), bezogen auf seine flächenmäßige
Verteilung, als einer der wichtigsten Schadstoffe
angesehen werden. Schwefel führt ab bestimmten
Konzentrationen zu eindeutigen Schädigungen der
Pflanzen und trägt zusätzlich zur Säurebildung im
Waldboden bei. Die Ergebnisse der Schwefelunter-
suchungen 2014 zeigen eine gleichbleibende gering
bis mäßige Belastung der Bäume. Die vorgegebenen
Fichtenborkenkäfer in Schlitzfalle Grenzwerte werden in keinem Bezirk der Steiermark
überschritten.
Eschenschäden:
Das Eschentriebsterben tritt in unterschiedlicher
KLICK
Intensität in der gesamten Steiermark auf und ist
auch in unserem Bezirk sehr häufig anzutreffen. 8 Forstschutzbericht 2014
Geschädigte und abgestorbene Eschen sind bereits
14 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8 von Mag. Bernd Holzer
Referatsleiter Jagd
Die Jagdgesetznovelle 2015 (LGBL Nr. 9/2015)
Die Jagdgesetznovelle 2015 brachte einige Änderungen im Steirischen
Jagdrecht.
Neu aufgenommen in die Liste jagdbaren Wildes
wurde der Goldschakal. Zahlreiche weitere
Änderungen betreffen eine bessere Formulierung
des bereits geltenden Rechtes.
Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark
machte es auch notwendig, Regelungen hinsichtlich
der Jagdpachtverträge zu erlassen und die Rechts-
nachfolge bei bestehenden Jagdpachtverträgen
festzulegen.
Eine Neuerung gegenüber der alten Rechtslage
besteht auch darin, dass Vorpachtrechte auf
Jagdeinschlüsse künftig jährlich innerhalb der Frist
von 6 Wochen ab 1. Oktober beantragt werden
können.
Klargestellt wird in der Novelle auch, dass ein Jagd-
verwalter mit Bescheid zu bestellen ist und auch mit Die Daten der Jagdaufsichtsorgane sind im Jagd-
Bescheid abzuberufen ist. Auch die Teilung eines kataster zu führen, wobei dieser elektronisch zu
Eigenjagdgebietes ist nunmehr mit Bescheid zu führen ist.
bewilligen. Das Jagdschutzpersonal ist seit der Novelle befugt,
Gepäckstücke und Fahrzeuge im Hinblick auf straf-
Neu ist die Regelung, dass bei einem Eigentümer- bares Verhalten im Zusammenhang mit der Jagd zu
wechsel einer Eigenjagd die Befugnis zu Eigenjagd durchsuchen.
aufrecht bleibt, der Eigentümerwechsel jedoch Bei den Wildabschussplänen wurde der Pflichtab-
unverzüglich anzuzeigen ist und von der Jagd- schuss weiter zurück gedrängt und die Möglichkeit
behörde mit Bescheid zu genehmigen ist. erweitert, zwischen den Klassen zu wechseln und
Die umfangreichste Änderung betrifft die Regelung anstelle von Böcken, Kitze oder Geissen zu schießen.
des Jagdschutzpersonales. Wie bisher ist die Vor- Bei jagdpolizeilichen Maßnahmen zur Ver-
aussetzung die Aufsichtsjägerprüfung oder Berufs- minderung des Wildstandes wurde stärker auf die
jägerprüfung und der Besitz einer Jagdkarte über Funktionsfähigkeit des Waldes und seiner
mindestens 5 Jahre. Neu ist eine 5 jährliche Wirkungen Rücksicht genommen.
Fortbildungsverpflichtung für Jagdschutz-
personal. Zuletzt ist noch zu erwähnen, dass ab dem 31.3.2028
Wird der Jagdbehörde nicht rechtzeitig längstens die Dauer sämtlicher Jagdpachtperioden in der
alle 5 Jahre eine Bestätigung über den Besuch der Steiermark 10 Jahre beträgt.
erforderlichen Weiterbildung vorgelegt, erlischt von
Gesetzes wegen die Bestellung als Jagdschutzorgan.
Bestellung und Vereidigung werden nach dem KLICK
Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz durchge- 8 Novelle 2015 zum Stmk.
Jagdgesetz, LGBl. Nr. 9/2015
führt.
15 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisVeterinär 8 von Dr. Karl Josef Bauer
Geschäftsführer Verein Steir. Tiergesundheitsdienst
Steirischer Tiergesundheitsdienst (TGD):
Wichtiger Partner in der Betreuung unserer
Nutztiere!
Der Steirische Tiergesundheitsdienst (TGD) versteht
sich als der Partner für die praktische Zusammen-
arbeit zwischen Tierhaltern und Tierärzten. In
Zeiten niedriger Erzeugerpreise und einem
angespannten Markt bemüht sich der TGD um die
Verringerung gesundheitlicher Probleme in den
heimischen Nutztierbeständen und ermöglicht
damit eine wirtschaftliche Erzeugung wertvoller
Lebensmittel. Der TGD hat in der Steiermark eine
lange Tradition: Landwirtschaftskammer, Tier-
ärztekammer und das Land Steiermark sind Partner
im Verein Steirischer Tiergesundheitsdienst.
„Wenn Landwirt und Tierarzt vertrauensvoll
zusammenarbeiten, kommt es zu einem geringeren
Arzneimitteleinsatz und zu keinen Problemen“
stellt Obmann Kowald fest. Ein Tierarzt bedient das mobile IT-System zum Tiergesund-
heits- und Arzneimittelmanagement
Dr. Karl Josef Bauer ist seit 2010 Vereins-Geschäfts-
Dazu bedarf es heute der ständigen Vermittlung des
führer mit über 6.500 Landwirten und 220 Tier-
notwendigen Wissens in beiden Berufsgruppen,
ärzten in der Steiermark und meint: “Durch die
wo der TGD selbst als Veranstalter auftritt oder die
Forcierung von Tiergesundheitsprogrammen wird
Weiterbildungsstunden anderer Veranstalter
der hohe Gesundheitsstatus unserer Nutztier-
anerkennt.
bestände erhalten und vom TGD gefördert, dabei
muss auch der wirtschaftliche Nutzen sichtbar Ein weiteres Ziel im TGD ist die Minimierung des
werden!“ Arzneimitteleinsatzes, speziell der Antibiotika.
Die Anwendung von Arzneimitteln wird daher im
Der TGD stellt vorbeugende Maßnahmen vor die
TGD und auch von den Amtstierärzten ständig
Reparaturmedizin. Hygiene, klinische Diagnostik,
kontrolliert. Der TGD steht damit für Sicherheit in
systematische Laboruntersuchungen und die
der Produktion von Lebensmitteln tierischer
laufende Dokumentation der Produktion im
Herkunft und somit im Dienst des Tier- und
Rahmen von Betriebserhebungen (als Eigen-
Konsumentenschutzes!
kontrolle) sind weitere Werkzeuge des Qualitäts-
sicherungssytems im TGD. Die Betreuung von wert- Mit einem Klick auf das untenstehende Symbol
vollen Tierbeständen erfordert von den Betreuung- erhalten Sie weitere Informationen.
stierärzten eine Gesamtsicht auf die betrieblichen
Abläufe im Nutztierbestand, aber auch Spezial- KLICK
wissen sowie den Einsatz moderner Techniken
sowie IT-gestützter Herdenbetreuungsprogramme
8 Homepage
,
Tiergesundheitsdienst
und Zugang zu betrieblichen Daten bzw. Daten-
netzen.
16 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8 von Mag. Klaus Ebner
Referent im Anlagenreferat
Anlagen
Die Baugesetznovelle 2015 – Neu
Niedrigstenergiegebäude und Kontrollsysteme
Am 13. Mai 2015 wurde die Baugesetznovelle 2015
kundgemacht. Diese Novelle dient einerseits der
Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die die
Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergie-
gebäuden regelt. Sie regelt auch die Kontrolle von
Energieausweisen sowie von Überprüfungsbefunden
von Klimaanlagen neu. Zusätzlich wurde festgelegt,
dass Güllelager flüssigkeitsdicht und abgedeckt
sein müssen; lediglich bei Rindergülle die über eine
dauerhaft natürliche Schwimmdecke verfügt, muss
die jene Gebäude aufzählt, für die (auch) ein Ener-
nicht abgedeckt werden.
gieausweis (§ 81) nicht erforderlich ist.
In § 70 wurde aus Gründen des „leistbaren
§ 81 a Unabhängiges Kontrollsystem für Ener-
Wohnens“ die Aufzugsverpflichtung für Mehr-
gieausweise: „Die Kontrolle der Energieausweise
parteienhäuser aufgehoben, sofern diese nicht mehr
obliegt der Landesregierung.“Diese Novellierung
als drei oberirdische Geschoße aufweisen und nicht
dient der Kontrolle von ausgestellten Energieaus-
mehr als insgesamt neun Wohnungen haben.
weisen und Verfolgung statistischer sowie energie-
Zu den Details: politischer Ziele. Damit werden die Art. 17 und 18
§ 80 a – Niedrigstenergiegebäude: „Neubauten der Richtlinie (RL) über die Gesamtenergieeffizienz
von konditionierten Gebäuden sind als Niegrigst- von Gebäuden 2010/31/EU in steiermärkisches
energiegebäude zu errichten.“ Landesrecht umgesetzt. Die behördliche Kontrolle
Zu beachten ist, dass die Abs. 1 und 2 generell erst der Energieausweise obliegt grundsätzlich der Stei-
mit 1. Jänner 2021, für Gebäude, die von Behörden ermärkischen Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Aller-
als Eigentümer genutzt werden, mit 1. Jänner 2019 dings lässt es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die
in Kraft treten. Unter Abs. 1 fallen insbesondere Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrich-
folgende Neubauten von konditionierten Gebäuden: tung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren
Wohngebäude, Bürogebäude, Kindergärten und können. Von dieser Ermächtigung soll im Land
Pflichtschulen, Höhere Schulen und Hochschulen, Steiermark - zumindest teilweise – insofern Ge-
Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, brauch gemacht werden, als die Energie Agentur
Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten, Steiermark GmbH (vormals Landesenergieverein)
Verkaufsstätten und Hallenbäder. die zentrale Landesdatenbank (weiterhin) betreiben
und die faktische Kontrolle der Energieausweise
Zum Begriff „konditioniertes Gebäude“: siehe die übernehmen soll. Hierfür liegt auch ein einstim-
OIB-Richtlinie „Begriffsbestimmungen“, Stand miger Regierungsbeschluss vom 10.7.2014 vor
März 2015. (Regierungssitzung Nr. 143.). Wenn im Einzelfall
Die Ausnahmebestimmung des Abs. 2 entspricht behördliche Maßnahmen im Sinn des neuen § 81a
den Ausnahmebestimmungen der Punkte 1.2.2 und Abs. 4 zweiter und dritter Satz erforderlich sind,
1.2.3 der OIB-Richtlinie 6 betreffend Energieeinspa- werden diese von der dafür zuständigen Abteilung
rung und Wärmeschutz, Ausgabe Oktober 2011, die des Amtes der Landesregierung (A13) für die Steier-
mit der Stmk. Bautechnikverordnung 2012 märkische Landesregierung wahrgenommen
LGBl. Nr. 120/2012, verbindlich erklärt wurde und werden.
17 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisAnlagen 8 von Mag. Klaus Ebner
Referent im Anlagenreferat
§ 87 – Güllelager: „Güllelager müssen flüssigkeits- 2010/31/EU in steiermärkisches Landesrecht umge-
dicht sein“ und sind „mit einer dauerhaft wirk- setzt.
samen, vollflächigen Abdeckung auszustatten.“
Eine Abdeckungsverpflichtung bei Gülleanlagen Die behördliche Kontrolle der Überprüfungs-
wird aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes befunde obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen
vorgesehen (steiermarkweit nur bei Neuanlagen, Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt
nicht bei Rindergülle)! Es handelt sich um eine es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die Mitglied-
„Auffangregelung“ für jene Fälle, die nicht von der staaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der
Abdeckverpflichtung gemäß § 6 der Stmk. Luftrein- unabhängigen Kontrollsysteme delegieren können.
halteverordnung erfasst sind. Unter Abdeckung von Von dieser Ermächtigung soll im Land Steiermark
Güllelagern versteht man laut Luftreinhalteverord- - zumindest teilweise – insofern Gebrauch ge-
nung entweder selbst tragende (z. B. Betondecke, macht werden, als die Energie Agentur Steiermark
Zeltdach) oder schwimmende Abdeckungen (künst- GmbH (vormals Landesenergieverein) die bereits
lich aufgebrachte Schwimmdecken, Leichtgutschüt- eingerichtete zentrale Landesdatenbank (siehe die
tungen, Schwimmkörper etc.). Ausführungen zu § 81a) auch bezüglich der Über-
prüfungsbefunde für Klimaanlagen betreibt und die
§ 93 a – Unabhängiges Kontrollsystem für Kontrolle der Überprüfungsbefunde übernehmen
Überprüfungsbefunde von Klimaanlagen: soll.
„Die Kontrolle der Überprüfungsbefunde obliegt der
Landesregierung.“ Wenn im Einzelfall behördliche Maßnahmen im
Sinn des § 93a Abs. 3 zweiter und dritter Satz
Diese Novellierung dient der Kontrolle von ausge- erforderlich sind, werden diese von der dafür
stellten Überprüfungsbefunden (dieser entspricht zuständigen Abteilung des Amtes der Landes-
dem Inspektionsbericht gemäß Art. 16 der Richtlinie regierung (A13) wahrgenommen werden.
2010/31/EU) betreffend Klimaanlagen und die Ver-
folgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele. KLICK
Damit werden die Art. 16, 17 und 18 der Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
8 Stmk. Baugesetznovelle
LGBl. Nr. 34/2015
Abbrennen von Sonnwendfeuer
1. § 2 Z. 2 lit. b lautet:
„b) Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni
nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden
eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwen-
de auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgen-
den Samstag zulässig.
Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist
das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag
oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3 Abs.
3 gilt sinngemäß.“
Mit Verordnung des Landeshauptmannes von KLICK
Steiermark vom 18. Mai 2015, LGBl. Nr. 38/2015, 8 Brauchtumsfeuerverordnung
LGBl. Nr. 38/2015
wurde die BrauchtumsfeuerVO wie folgt geändert:
18 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8 von Peter Rechberger
Kanzleileiter
Intern
Personal - Aktuell
Im Bereich der Sozialarbeit, haben folgende neue Prüfungen
Bedienstete ihren Dienst angetreten: Ing. Markus Würkner, Förster, zuständig für den
Mag.a (FH) Ursula Aichmaier mit 4.5.2015 Sprengel Vorau und Verena Kitting-Muhr,
Birgit Weinzettl, BA, MA mit 1.6.2015 Assistentin im Sozialreferat, haben die allgemeine
Grundausbildung bestanden.
Anna Steinhöfler, Assistentin im Sozialreferat, hat
ihre Berufsreifeprüfung erfolgreich abgelegt.
Die zwei
neuen Wir gratulieren zu den bestandenen Prüfungen
Kolleginnen: recht herzlich.
Mag.a (FH)
Ursula Aich- Erwin Almbauer - wiedergewählt
maier und
BA, MA Birgit Anlässlich der Personalvertretungswahlen des
Weinzettl Landes Steiermark wurde in der Bezirkshaupt-
mannschaft Hartberg-Fürstenfeld auch die
Ihren Dienst beendet haben: Behindertenvertrauensperson gewählt.
Mag. Kerstin Raith-Schweighofer, Juristin im Von 13 Wahlberechtigten haben sich 12 an der Wahl
Sozialreferat – Beginn des Mutterschutzes beteiligt. 11 Stimmen entfielen auf Erwin Almbauer.
Iris Riegelbauer, Sachbearbeiterin im Sanitäts- Zum Stellvertreter wurde Franz Strempfl gewählt.
referat – Beginn des Mutterschutzes
Im Zuge der steirischen Verwaltungsreform wurden mit 1.1.2013 die Bezirkshauptmannschaften
Hartberg und Fürstenfeld zur neuen Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
zusammengeschlossen.
Seit diesem Tag gibt es nur noch eine offizielle Adresse und Posteinlaufstelle:
Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld
Rochusplatz 2
8230 Hartberg
Für die Zeit von 1.1.2013 bis 30.6.2015 wurde bei der Österreichischen Post AG ein Nachsendeauftrag
eingerichtet, damit Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld (Adresse der
ehemaligen Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld) adressiert sind, automatisch an die Adresse in
Hartberg weitergeleitet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1.7.2015 ausnahmslos die oben angeführte Adresse in
Hartberg zu verwenden ist. Sämtliche Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld
adressiert sind, werden an die Absender retourniert.
Herzlichen Dank!
19 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisSymposium 8 von Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann
Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches
Symposium in Pöllau
Das Symposium fand heuer zum Thema Seelische Krankheiten und
Störungen im Entwicklungsverlauf statt und fand großes Interesse.
Rund 300 Interessierte aus allen Teilen Österreichs Den Hauptvorträgen angeschlossen, fanden
haben sich Anfang Mai für drei Tage in Pöllau ein- spezielle Workshops statt, in denen sich die Teil-
gefunden, um an dem bereits traditionellen Kin- nehmerinnen und Teilnehmer zu den einzelnen
der- und Jugendpsychiatrischen Symposium teilzu- Themen austauschen und vertiefen konnten.
nehmen. Die Veranstaltung fand heuer bereits zum
16. Mal statt und gilt als größte Veranstaltung ihrer Gesundheitslandesrat, Mag. Christopher Drexler,
Art in Österreich. Hochkarätige Referentinnen und wies in seinen Grußworten auf den großen Bedarf
Referenten aus Österreich und Deutschland stellten und die Absicht des Landes Steiermark hin, die
in interessanten und spannenden Vorträgen das Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in
Thema „Seelische Krankheiten und Störungen im der Steiermark weiter ausbauen zu wollen.
Entwicklungsverlauf“ aus unterschiedlichen Veranstalter ist die Abteilung für Kinder- und
Perspektiven dar. Den Beginn machte Univ.Prof. Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des LKH
Dr. Andreas Kruse vom Institut für Gerontologie in Graz Süd-West Süd unter der Leitung von
Heidelberg zum Thema „Folgen von Traumatisie- Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz.
rung in der Kindheit aus der Mehrgenerationen-
perspektive“, wo er über interessante Ergebnisse
von langjährigen Studien berichtete. Die weiteren
Vortragsthemen waren praxis- und realitätsnah
und für alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen
beschäftigen, äußerst interessant. Büroraumflächen
in der Außenstelle Fürstenfeld
zu vermieten
Das Land Steiermark vermietet
in der Außenstelle in Fürstenfeld
der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld,
8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, 3. OG,
Büroraumflächen im Ausmaß von ca. 140 m².
Von links nach rechts: Prim. Dr. Paulus Hochgatterer und Univ.
Prof. Dr. Andreas Karwautz, Vizepräsident und Präsident der Anfragen: 03332/606-280, Peter Rechberger
Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychi- E-Mail: peter.rechberger@stmk.gv.at
atrie, Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz, Landesrat Mag.
Christopher Drexler, Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer
20 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis8
von Sabine Gschiel-Richter
Referentin im Sicherheitsreferat
Sicherheit
Veranstaltungen auf Straßen
Sommerzeit ist gleich Festzeit, ist aber auch die Zeit so ist die Gemeinde zuständig. Im Zweifels-
sportlicher Veranstaltungen! Ob Frühschoppen, fall empfiehlt es sich immer, bei der Behörde
Dorffest, Sommerkonzerte, Radrennen, Marathons, (=Bezirkshauptmannschaft) nachzufragen.
Triathlons usw. – derartige Veranstaltungen unter-
liegen, sofern sie auf öffentlichen Verkehrsflächen Freiluftveranstaltungen („Open airs“)
abgehalten werden, nicht nur dem Veranstaltungs- unterliegen aufgrund ihrer Eigenart teilweise
recht, sondern auch der Straßenverkehrsordnung eigenen Regelungen. Im Einzelfall ist zu prüfen,
(StVO). ob für eine Veranstaltung, auch wenn sie auf
privatem Grund stattfinden sollte, naturschutz-
rechtliche Bestimmungen (Landesrecht!)
einzuhalten sind bzw. eine Veranstaltung an
bestimmten Orten überhaupt zulässig ist;
zuständige Behörde dafür ist die Bezirksverwal-
tungsbehörde.
KLICK
8 Rechtsgrundlage und Kosten
Für Umzüge, Prozessionen und dergleichen
auf Straßen ist eine Bewilligung grundsätzlich
nicht erforderlich. Derartige Veranstaltungen
müssen aber der Behörde gemeldet werden,
Veranstaltungen auf Straßen mit damit die Behörde entsprechende straßen-
öffentlichem Verkehr bedürfen neben allfälliger polizeiliche Vorkehrungen (Verkehrsbe-
anderer behördlichen Bewilligungen auch einer schränkungen bzw. Straßensperren) treffen kann.
straßenpolizeilichen Bewilligung. Dies gilt ins-
besondere für gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen. KLICK
Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert und die
Verkehrslage es zulässt, kann die Behörde 8 Rechtsgrundlage und Kosten
eine Straße für die Dauer der Veranstaltung ganz
oder teilweise für den sonstigen Verkehr sperren Auf Straßen finden immer häufiger sportliche
oder Veranstaltungen (Radrennen, Laufver-
Verkehrsbeschränkungen, wie Geschwindigkeits- anstaltungen, etc.) statt. Für sportliche Veranstal-
beschränkungen, Halte- und Parkverbote und der- tung auf Straßen darf eine straßenpolizeiliche
gleichen mehr erlassen. Bewilligung nur erteilt werden, wenn die Veran-
staltung die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit
Zuständige Behörde ist im Regelfall die Bezirksver- des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt und
waltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft). schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und
Handelt es sich jedoch um eine Veranstaltung, die die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe
nur auf einer Gemeindestraße stattfindet und ist nicht zu erwarten sind. Die Bewilligung ist, wenn es
hiefür lediglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oder
und/oder ein Halte- und Parkverbot zu verordnen, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
21 ï Zurück zum InhaltsverzeichnisSie können auch lesen