BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht

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BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
205. Ausgabe                                                            5. Juni 2020

BLICKPUNKT PEGNITZ                       Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz

                                                                             - Anzeige -

               Blickpunkt-Leseraktion:
               Lieblingsplätze gesucht
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
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                                                                          Tel. 0 92 41/ 8121
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                                                                                                                      Kirchenweg 2 • 91257 Pegnitz
                                                                                                                      www.schreinerei-wolf.com

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    Rosengasse 29 • 91257 Pegnitz • Telefon 0 92 41 / 68 47
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         Gewerbetreibende – Freiberufler – Privatpersonen
               91257 Pegnitz - Nürnberger Str. 2
              Tel: 09241 / 48 98 00 - Fax: 09241 / 48 98 0-20
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                          91278 Pottenstein - Hauptstr. 43
             Tel: 09243 / 7000 340 - Fax: 09243 / 7000 34-30
                       www.ae-steuer-recht.de
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                                             • professioneller Gehörschuutz
                                                                         tz

                                          911257 Pegnitz | Nürnberger Str. 20b
                                                 Tel. 09241-80 82 890

     Anja Schwerhoff geb. Honisch
     Hörakustikmeisterin                    hoerakustik-honisch.de

2               Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
INHALTSVERZEICHNIS
      ab 3        24               Neues aus                                                              Stadt Pegnitz unter
                                   dem Rathaus                                                            neuer Führung

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 Stadtbücherei hat
                                                                           34
                                                                        Pegnitz liest:
 wieder geöffnet                                                        „Gegen die Angst“

GRUSSWORT
Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer,

das Gregorifest, der Bratwurstgipfel, das Städtepartnerschaftstreffen und viele weitere Vereinsfeste und –feiern, bei
denen wir uns in meinen ersten Amtswochen begegnen hätten können, sind leider der Corona-Pandemie zum Opfer
gefallen. Umso mehr freue ich mich, dass aufgrund einiger Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung, wie z.B. die
Öffnung von Biergärten und Gastwirtschaften, wieder mehr Kontakt und damit auch mehr Geselligkeit mit Freunden
und Familien stattfinden kann. Unseren Gastwirtschafts- und BiergartenbetreiberInnen danke ich für die sorgfältige
Umsetzung der doch sehr umfangreichen Hygienekonzepte, die nur bei strikter Einhaltung eine Öffnung zulassen.
Hoffen wir alle, dass die Fallzahlen sich so entwickeln, dass eine Rücknahme der getroffenen Kontakterleichterungen
nicht erforderlich sein wird.
Froh bin ich auch, dass die teilweise Aufnahme des Schulbetriebes, in Abstimmung mit uns als Schulaufwandsträger,
so reibungslos funktioniert hat. Dazu darf ich an dieser Stelle auch allen Verantwortlichen in den Schulen und Notbe-
treuungen ganz herzlich für Ihren Einsatz danken. Die sich fast täglich verändernde Situation der Betreuung und Be-
schulung der Kinder und Jugendlichen stellt hier eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar.
Auch wenn viele Veranstaltungen und Termine aufgrund der Krise verschoben oder abgesagt werden mussten,
konnte die konstituierende Sitzung des neu gewählten Pegnitzer Stadtrates am 13. Mai ordnungsgemäß stattfinden.
Zehn neue Mitglieder haben gemeinsam mit mir, der zweiten Bürgermeisterin Dr. Sandra Huber und dem dritten Bür-          IMPRESSUM
germeister Thomas Schmidt an diesem Tag ihr Amt offiziell übertragen bekommen. Ein Neuanfang, bei dem das Wohl
                                                                                                                         Herausgeber: Nordbayerischer Ku-
aller Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle steht und der Respekt im Gremium untereinander oberste Priorität hat,      rier Zeitungsverlag GmbH , Theodor-
wird in den nächsten Jahren unsere Maxime sein. Größtmögliche Transparenz und bestmögliche Kommunikation                 Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth,
verspreche ich Ihnen an dieser Stelle.                                                                                   Geschäftsstelle Pegnitz, Kleiner
Abschließend darf ich Sie einladen, die reisefreie Zeit zu nutzen und mal wieder die herrliche Landschaft und Natur um   Johannes 21, 91257 Pegnitz,
                                                                                                                         Tel. 09241 980-18 und
Pegnitz herum zu genießen. Sie werden überrascht sein, wie viele wunderschöne Ecken Sie bei Ihren Ausflügen immer
                                                                                                                         Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45,
wieder neu entdecken.                                                                                                    91257 Pegnitz, Tel. 09241 723-0

Bleiben Sie gesund.                                                                                                      Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                                                                         Für den amtlichen Teil:
Herzlich, Ihr
                                                                                                                         Bürgermeister Wolfgang Nierhoff
                                                                                                                         Für den allgemeinen Teil:
                                                                                                                         Marcel Auermann (verantw.)
                                                                                                                         Anzeigenleitung:
                                                                                                                         Dr. Serge Schäfers
                                                                                                                         Satz: Nordbayerischer Kurier
                                                                                                                         Druck: Kollin, Neudrossenfeld
Wolfgang Nierhoff                                                                                                        Erscheinungsweise:
Erster Bürgermeister                                                                                                     Jeden ersten Freitag im Monat

                                                                                                                  Blickpunkt Pegnitz               3
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Wichtige Rufnummern auf einen Blick
STADTVERWALTUNG                                                        Wohnungsamt und
                                                                          Zentrales Gebäudemanagement             723-53 und -25
Sammelruf:        723-0                                                Schulen, Kindertageseinrichtungen
E-Mail:           stadt@pegnitz.de                                        und Sport                                       723-50
Postanschrift:    Postfach 1261, 91252 Pegnitz
Hausanschrift:    Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz                  Abteilung 3 - Bauamt
                                                                 Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt            723-60
                                                                    Dorferneuerung und Flurneuordnung                     723-70
Publikumsverkehr:                                                   Straßenverkehr                                        723-32
Montag bis Freitag                             08.00 - 12.00 Uhr    Hochbau                                               723-61
Montag und Donnerstag                          14.00 - 16.30 Uhr    Tiefbau                                               723-63
Dienstag                                       14.00 - 16.00 Uhr    Grundstücksmanagement, Umwelt- und
                                                                        Naturschutz, Landwirtschaft                       723-62
Die Vereinbarung von Terminen außerhalb der vorgenannten Zeiten
ist jederzeit möglich.
                                                                 EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE

                                                                    Eigenbetrieb Abwasserwerk
Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241)                   Geschäftsführung                                   723-75
                                                                       Kläranlage Pegnitz                                   3681
Erster Bürgermeister                                     723-22
   Bürgermeisteramt                               723-21 und -68 Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb
Geschäftsleitender Beamter                               723-20     Bereich Windpark                                      723-51
   Personalamt/Feuerwehrwesen                            723-52     Bereich Freizeitpark                                  723-45
   Feuerwehrgerätehaus Pegnitz                          72608-0         CabrioSol, Ganzjahresbad                         48908-0

Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung                                 Stadtbauhof                                             5611
Abteilungsleitung und
Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales                 723-51    Stadtbücherei                                         723-73
   Jugendpfleger                                          723-12       Öffnungszeiten
   Volkshochschule                                                     Montag, Dienstag und Donnerstag           10.00 - 17.00 Uhr
       Geschäftsführung                                   723-30       Freitag                                   15.00 - 18.00 Uhr
       Kurse                                              723-31
   Standesamt                                     723-34 und -35
   Friedhofsamt, Gewerbewesen
       und Ordnungsamt                                    723-36    Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe              976-0
   Einwohner-, Wahl- , Passamt und
       Fundamt                           723-40, -41, -42 und -43
       Rentenangelegenheiten                              723-41
   Fremdenverkehr                                         723-11    Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz          7248360
   Kulturamt                                              723-23
   Städtische Veranstaltungen                             723-70

Abteilung 2 - Kämmerei                                            Energieversorger – Kontakte Bayernwerk
Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei                723-45 Technischer Kundenservice                    Tel 0941 2800-3311
   Haushalts- und Steueramt                            723-46/-47                                            Fax 0941 2800-3312
   Beitrags- und Gebührenamt                              723-17                            E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de
   Stadtkasse                                          723-54/-56 Störung Strom                                   0941 2800-3366
   Rechnungswesen Eigenbetriebe                           723-76 Störung Gas                                      0941 2800-3355

                             Der nächste Blickpunkt Pegnitz
                                            erscheint
                                        am Freitag, 3. Juli 2020
                             Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 22. Juni 2020
                                     Ansprechpartner Anzeigen: Susanne Eckert, Tel. 09241 980-21,
                                                  E-Mail: susanne.eckert@kurier.de

4       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Amtliche Bekanntmachungen

                                             PLANEN – BAUEN – WOHNEN
AL 3                                                                 Die im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegenden 3 Grund-
                                                                     stücke mit den Fl.Nrn. 282/4, 282 und 282/5, Gemarkung Tro-
Aufstellung der Ergänzungssatzung „Troschenreuth/ schenreuth, grenzen südlich und östlich sowohl an die vorhandene
Stemmenreuther Weg Süd-Ost“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. Bebauung als auch unmittelbar an den im Flächennutzungsplan der
3 BauGB;                                                             Stadt Pegnitz als Mischbaufläche dargestellten Bereich an. Die Er-
                                                                     gänzungssatzung ist somit mit einer geordneten städtebaulichen
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 27.05.2020 die Aufstellung der Entwicklung vereinbar.
Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreuther Weg Süd-
Ost“ beschlossen.                                                    Der durch eine Bebauung im Geltungsbereich der Ergänzungssat-
                                                                     zung gegebene Eingriff auf einer Wiesenfläche, wird den Erforder-
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreut- nissen der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB entsprechend
her Süd-Ost“ in der Fassung vom 18.05.2020 wurde gebilligt.          durch die externe Ausgleichsfläche auf der Fl.Nr. 841, Gemarkung
In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Buchau, ausgeglichen.
Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssat-
zung ist öffentlich auszulegen.                                      Da die in den Geltungsbereich einbezogene Fläche als Gebiet mit ge-
                                                                     ringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden kann,
Die Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreuther Süd-Ost“ wird der Ausgleichsfaktor mit 0,30 angesetzt. Bei einer Eingriffsfläche
in der Fassung vom 18.05.2020 wird gemäß § 13 BauGB in Verbin- von 4.669 m² ergibt sich eine erforderliche Größe der Ausgleichsflä-
dung mit § 3 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom che von rund 1.400 m².

                   15.06.2020 bis 15.07.2020                     Um den erforderlichen ökologischen Ausgleich nachzuweisen, wird
                                                                 aus dem 2.350 m² großen externen Grundstück mit der Fl.Nr. 841,
im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim- Gemarkung Buchau, eine Teilfläche von 1.400 m² der Ergänzungs-
mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausge- satzung „Troschenreuth/Stemmenreuther Weg Süd-Ost“ zugeord-
legt.                                                            net und dinglich gesichert. In Abstimmung mit der Unteren Natur-
                                                                 schutzbehörde im Landratsamt Bayreuth hat die ökologische Auf-
                                                                 wertung der Ausgleichsfläche durch abschnittsweise Mahd bzw.
                                                                 durch eine jährlich wiederkehrende extensive Beweidung mit gele-
                                                                 gentlicher Entbuschung zu erfolgen.

                                                                    Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im ver-
                                                                    einfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

                                                                    Erschließungsrechtliche Situation:
                                                                    Die wegemäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Abwasser
                                                                    und Wasser der im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegen-
                                                                    den Fläche kann über den Stemmenreuther Weg und den öffentlich
                                                                    gewidmeten Weg mit der Fl.Nr. 281, Gemarkung Troschenreuth, er-
                                                                    folgen. Die im Zuge der Erschließung mit Abwasser und Wasser an-
                                                                    fallenden Kosten sowie Maßnahmen zum Ausbau des Weges mit der
                                                                    Fl.Nr. 281, Gemarkung Troschenreuth, sind von den jeweiligen
Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die Eigentümern der Fl.Nrn. 282/4, 282 und 282/5, Gemarkung Tro-
Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor- schenreuth, zu übernehmen.
mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu
erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Voraussetzung der Bebaubarkeit der im Geltungsbereich der Er-
Anregungen vorgebracht werden.                                      gänzungssatzung liegenden Grundstücke ist auch eine gesicherte
                                                                    Erschließung.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- Da zuerst das Grundstück mit der Fl.Nr. 282/4 bebaut werden soll,
schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei- wird die Erschließung mit Abwasser und Wasser in 2 Abschnitten er-
ben.                                                                folgen. Vor der Rechtskraft der Ergänzungssatzung sind zwingend
                                                                    entsprechende Erschließungsverträge mit den Grundstückseigen-
                                                                    tümern der Fl.Nrn. 282/4, 282 und 282/5, Gemarkung Troschen-
                        BEGRÜNDUNG                                  reuth, abzuschließen.
                      zur Ergänzungssatzung

Planungsrechtliche Situation:                                    Pegnitz, 28. Mai 2020
Durch die Ergänzungssatzung wird die im Geltungsbereich der Sat-
zung liegende Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wolfgang Nierhoff
Troschenreuth einbezogen.                                        Erster Bürgermeister

                                                                                                              Blickpunkt Pegnitz      5
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Amtliche Bekanntmachungen

                                                                                                                                                                               PLANEN – BAUEN – WOHNEN
AL 3                                                                                                                                                                                                                                            AL 3

Bebauungsplan „Rettungszentrum am Dianafelsen“;                                                                                                                                                                                                 Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem
Satzungsbeschluss                                                                                                                                                                                                                               Deckblatt Nr. 15;
                                                                                                                                                                                                                                                Genehmigung
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat in seiner Sitzung
am 15.06.2016 den Bebauungsplan „Rettungszentrum am Diana- Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die vom Stadtrat Pegnitz mit
felsen“, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Beschluss vom 15.06.2016 festgestellte Änderung des Flächennut-
11.04.2016, ergänzt am 15.06.2016, als Satzung beschlossen hat. zungsplans mit dem Deckblatt Nr. 15, betreffend die Fl.Nr. 898/9
                                                                     und Teilflächen aus den Fl.Nrn. 773, 896, 897, 898, 898/14 und
             0,8       0,8
                               Wandhöhe b
                                                                     879/2, jeweils Gemarkung Pegnitz, in der Fassung vom 11.04.2016         (Feuerwehrturm)
                                                                                                                           max. 23,0 m über OK best. Gelände
                                                                                                                                                                               6235-0018-020
                                                                                                                                                                                                                                   898/12

                                       Höhenbezugspunkt:
                        a
18-027 max. Wandhöhe =
         461,00 ü NN
                                                                     mit Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 10.10.2016 geneh-
                                                                                 898
                                                                                                                                                                                                   A

                                                                                                                                                                                                                                 8998/1
                                                                                                                                                                                                                                            8

                                                                     migt wurde.
                                                                                                                                                                                                                   A                   3

                                                                                                                                                               Feuerwehrhaus                                            898/10
                                                                                                                                                                      3

                                                                                                                                                                                                                             n (Kr BT 41)
                              89 8
                                                                                                                                                                                                               Zum Dianafelse
                                  /4
                                  /1
                                                                                                                                  15,0

                                                                                                      THW
                                           5,0

                                                                                                        5
                                        3,0

                                                                                       8988
                                                                                       8898/9

                                                                    Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
                                                                                                                                                                                  1000
         896                                                                                                                                                                                             998
                                                                    x                                                       771                                                    6235-0018-021
                                                            x   x                                                                                                                           998
                                                     x x                 77                                                                                                                                                  996
                                                                            3                                                                                                                          997

                                                                    ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan mit Begrün-
                                              x x
                                         xx                                                            SO II                       II (E+I): FD/PD bis 10°
                                   xx                                                                                                                 997
               3,0
                                                                        BT 0,5

                                                l
                                                                          41

                                                                                                                   995
                                                                         km

                                 0,8     1,6  h
                                                                    dung  und zusammenfassender Erklärung liegt ab heute in der Bau-
                             x

                                                                                                                                                   6235-0018-022
                                            ü
                         x

                                                    897/2
                                                    897
                                                    89                                                                                                                            996                          1007/2
                                       b
                                     n
                     x

                           Wandhöhee      o                                                                   max. 9,0 m

                                                                    verwaltung  der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim-
               x

    6235-0018-031            d                                                                  über OK best. Gelände
                         r
          x

                                                                                                                              6235-0018-023
                             3,0

                                                                                                                                                      993
                      o
                   B
                                                                    mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu je-                        6235-0018-024

                                                                    dermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Flä-
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss hiermit chennutzungsplans, der Begründung und der zusammenfassenden
ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung Erklärung Auskunft gegeben.
und zusammenfassender Erklärung liegt ab heute in der Bauverwal-
tung der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächen-
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns nutzungsplanes wirksam.
Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungspla-
nes und der Begründung Auskunft gegeben.                            Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
                                                                    Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorstehend bezeichnete sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Bebauungsplan in Kraft.                                             Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich –
                                                                    1. eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be-
Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspru- Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspla-
ches dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung nes und des Flächennutzungsplanes und
schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragen. Ein Entschä- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-
digungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach gungsvorgangs,
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögens- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flä-
nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige- chennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend
führt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).                                     gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
                                                                    Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Pegnitz, 20. Mai 2020
Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich –
1. eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be- Wolfgang Nierhoff
zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und                     Erster Bürgermeister
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspla-
nes und des Flächennutzungsplanes und

                                                                                                                                                                                                                                                       BLICKPUNKT
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-
gungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sat-
zung schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend gemacht wor-
den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-                                                                                                                                                                                           PEGNITZ
gründen soll, ist darzulegen.

Pegnitz, 20. Mai 2020                                                                                                                                                                                                                                  Jeden ersten Freitag im Monat
                                                                                                                                                                                                                                                       in Ihrem Briefkasten!
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister

6                                        Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Amtliche Bekanntmachungen

                                                            ORTSRECHT
GL – 0280-HhS 2020

                                Haushaltssatzung der Stadt Pegnitz für Haushaltsjahr 2020
                                                   vom 4. Mai 2020

Die Stadt Pegnitz erlässt auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 2 des Gesetzes vom
13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), folgende Haushaltssatzung:

                                                                    §1
                                                    Haushalts- und Wirtschaftspläne
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
    im Verwaltungshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit je                       26.206.800 €
    und im Vermögenshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit je                        9.592.100 €

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserwerk wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
    im Erfolgsplan in den Erträgen mit                          3.050.300 €
    in den Aufwendungen mit                                     3.263.500 €
    und im Vermögensplan
    in den Einnahmen und Ausgaben mit je                        2.217.100 €

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Freizeitpark/Windpark wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
    im Erfolgsplan
    in den Erträgen mit                                         5.077.900 €
    in den Aufwendungen mit                                     7.918.938 €
    und im Vermögensplan
    in den Einnahmen und Ausgaben mit je                        2.716.862 €

                                                                    §2
                                                             Kreditaufnahmen
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Stadthaushalts werden nicht festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Abwasserwerk wird
    auf 724.500 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Freizeitpark werden nicht festgesetzt.

                                                               §3
                                                 Verpflichtungsermächtigungen
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Eigenbetriebe werden nicht festgesetzt.

                                                               §4
                                                          Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
    für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)   350 v.H.
b) Grundsteuer für die Grundstücke (B)                    400 v.H.
c) Gewerbesteuer                                          380 v.H.

                                                                   §5
                                                             Kassenkredite
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Pegnitz wird auf
    4.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasser-
    werk wird auf 500.000 € festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Freizeitpark
    wird auf 800.000 € festgesetzt.

                                                                                                                  Blickpunkt Pegnitz   7
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Amtliche Bekanntmachungen

                                                            ORTSRECHT
                                                                     §6
                                                                Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Pegnitz, 4. Mai 2020

Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister

GL – 0280-OVerfS 2020/2026

                       Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
                                                   vom 15. Mai 2020

Die Stadt Pegnitz erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Ge-
setzes vom 23. Dezember 2019, GVBI. S. 373), folgende Satzung:

                                                                 §1
                                                 Zusammensetzung des Stadtrats
Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 24 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

                                                                        §2
                                                                   Ausschüsse
(1)   Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a)    den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
b)    den Verkehrsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
c)    den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus drei ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

(2) ¹Den Vorsitz im Finanzausschuss und im Verkehrsausschuss führt der erste Bürgermeister. ²Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsaus-
schuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) ¹Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. ²Im Übrigen beschließen sie an Stelle
des Stadtrats (beschließende Ausschüsse).

(4) Der Stadtrat bestellt weiter gemäß Art. 88 Abs. 2 GO für die Eigenbetriebe Abwasserwerk und Freizeitpark/Windpark jeweils einen Werk-
ausschuss.

                                                                   §3
                                Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des
Stadtrats und seiner Ausschüsse.

(2) ¹Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von
60,00 €, Fraktionsvorsitzende erhalten das Doppelte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende das Eineinhalbfache.
²Darüber hinaus erhalten sie für die Teilnahme an
a) Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse,
b) Sitzungen von Kommissionen, die der Stadtrat vorübergehend für besondere Zwecke bildet, und Verbänden und Vereinen, in die der
Stadtrat Vertreter entsendet,
c) Fraktionssitzungen, die ordentlichen und außerordentlichen Stadtratssitzungen vorausgehen, darüber hinaus für höchstens fünf weitere
Fraktionssitzungen
ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € (35,00 €).

(3) ¹Jede Fraktion erhält als jährliche Fraktionspauschale einen Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € zuzüglich 20,00 € pro Fraktionsmitglied;
eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Fraktionsstatus). ²Parteien und Wählergruppen, die Fraktionsstärke nicht erreichen,
erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 75,00 € zuzüglich 20,00 € pro Mitglied.

(4) ¹Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls.
²Die Ersatzleistung wird nur auf Antrag gewährt.

8         Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Amtliche Bekanntmachungen

                                                           ORTSRECHT
(5) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bay-
erischen Reisekostengesetzes.

(6) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecher entsprechend.

                                                                  §4
                                                         Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

                                                                  §5
                                                         Weitere Bürgermeister
Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

                                                                    §6
                                                               Inkrafttreten
¹Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2020 in Kraft. ²Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-
verfassungsrechts vom 13. Juni 2014 außer Kraft.

Pegnitz, 15. Mai 2020

Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister

                                     – ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN –

           PLANEN – BAUEN – WOHNEN                                                          VERWALTUNG
STAATLICHES BAUAMT BAYREUTH                                          GL - 0400

Ab Montag, den 15.06.2020, beginnen die Vorarbeiten Gesamte Verwaltung am 12. Juni geschlossen
für die Lärmsanierung Ortsdurchfahrt Pegnitz und
Fahrbahnsanierung südwestlich Pegnitz.              An dem Brückentag, Freitag, 12. Juni (Tag nach Fronleichnam), bleibt
                                                                    die gesamte Verwaltung geschlossen, d. h. unsere Bediensteten sind
Die Baumaßnahme umfasst die Lärmsanierung in der OD Peg- auch telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar.
nitz/Südabschnitt (Kreisverkehr beim Admira-Center bis Einmün-
dung Veldensteiner Straße in die B2) und die Fahrbahnsanierung                             SPRECHTAGE
südwestlich von Pegnitz (nach der Einmündung Veldensteiner Straße
bis zur Ampelanlage bei Neudorf).                                   Bitte beachten:
                                                                    Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (25.5.2020) wurden uns
Die Länge der Lärmsanierung beträgt ca. 0,9 km, die der Fahrbahn- noch keine Terminabsagen mitgeteilt. Bitte informieren Sie sich direkt
sanierung ca. 2,5 km. In der OD Pegnitz wird überdies ein bestehen- beim jeweiligen Veranstalter, ob die Termine stattfinden.
der Geh- und Radweg im Bereich Autohaus Holme auf eine Länge
von ca. 0,2 km verbreitert bzw. saniert.                            GL – 0402

Alle für diese Maßnahmen notwendigen Vorarbeiten werden ab Mon- SPRECHTAGE …
tag, dem 15.06.2020 unter halbseitiger Sperrung mit Ampelanlagen
für ca. 6 Wochen ausgeführt.                                     … im Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Pegnitz:

Die eigentlichen Hauptarbeiten, die unter Vollsperrung vorgesehen Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
sind, werden danach ab Montag, dem 03.08.2020 ausgeführt und Mittwoch, 17. Juni                                      8.00 bis 12.00 Uhr
sollen bis zum 22.08.2020 abgeschlossen sein. Für diesen Bereich                                                    und
werden wir die Verkehrsteilnehmen mit einer zusätzlichen Presse- Mittwoch, 15. Juli                                 13.00 bis 15.30 Uhr
mitteilung informieren.
                                                                     Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Sprechtagen
Die Arbeiten werden von der Fa. Rädlinger aus Selbitz ausgeführt.    ausschließlich persönliche Beratungen durchgeführt werden,
                                                                     jedoch keine Renten- und/oder Kontenklärungsanträge aufge-
Für die während der Bauzeit auftretenden unvermeidlichen Verkehrs- nommen werden können.
behinderungen bittet das Staatliche Bauamt Bayreuth um Verständ- Deshalb empfehlen wir dringend, einen festen Termin mit dem Ein-
nis. Witterungsbedingt können sich zeitliche Verschiebungen ergeben. wohneramt, Tel. 09241 723-40, -41, -42 oder -43 zu vereinbaren,
                                                                     damit es den Sachbearbeitern der Rentenversicherung möglich ist,
Weitere Informationen unter www.bayerninfo.de                        sich konkret auf den Einzelfall vorzubereiten.

                                                                                                                Blickpunkt Pegnitz      9
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Amtliche Mitteilungen

                       SPRECHTAGE                                                       UMWELTSCHUTZ
…in Pegnitz‘:                                                       Samstag, 13. Juni
                                                                    08.00 – 08.30 Uhr     Willenreuth, Parkplatz Gaststätte
Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach: Gruppe Pegnitz                                (Pottensteiner Straße 18)
                                                                    13.15 – 14.15 Uhr     Trockau, geschotteter Parkplatz
Die Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach
Gruppe Pegnitz trifft sich                                          Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen n i c h t mit dem
                                                                    Hausmüll oder über die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haus-
1 x monatlich (immer 2. Mittwoch im Monat)                          haltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil
                                                                    abgegeben werden.
um 18.30 Uhr in den Räumen des ASB, Brauhausgasse 6a                Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher
                                                                    Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu
Nächster Termin: 10. Juni                                           entsorgen.

Weiter Infos unter der Telefonnummer 0170 / 696 58 86               Das wird beim Umweltmobil angenommen:
                                                                    • Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutz-
                                                                       mittel;
                                                                    • Ölhaltige Abfälle, z. B. Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, trop-
… außerhalb Pegnitz‘:                                                  fende verbrauchte Öl- u. Chemikalienbinder, Ölfilter, ölver-
                                                                       schmutzte Gebinde bis max. 35 l; Altöl bis max. 10 l
Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken                                  + Altöl sollte man besser an die Verkaufsstellen zurückgeben, da
                                                                       diese zur Rücknahme verpflichtet sind
Beratung für Menschen mit Autismus, Eltern, Bezugspersonen und      • Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z. B. Benzin, Spi-
         Fachkräfte durch                                              ritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel,
         Stefanie Stark, Dipl.- Pädagogin (Univ.) und                  Bremsflüssigkeit
         Rudolf Donath, Dipl.-Pädagoge (Univ.)                      • Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybe-
Wann     Donnerstag, 18. Juni, 9.00 bis 13.00 Uhr                      reich z. B. Fotochemikalien
         Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab        • Desinfektionsmittel und Haushaltsreiniger
         unter Tel. 09572 60966-0                                   • Flüssige Farben und Lacke
Wo       Bezirksgeschäftsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsver-    • Batterien (z. B. Kfz-Batterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus und
         bandes. Leibnizstraße 6, 95447 Bayreuth. Parkplätze sind      sonstige Batterien)
         vor dem Haus vorhanden                                        + Haushaltsbatterien müssen auch von den Verkaufsstellen zu-
                                                                       rückgenommen werden, für Kfz-Batterien gilt eine Pfandregelung
                                                                    • PCB-haltige Kleinkondensatoren
                    UMWELTSCHUTZ                                    • Spraydosen mit Restinhalt
                                                                    • Quecksilber (z. B. in Schaltern, Thermometern), Blei- und
Rest- und Biomüllentsorgung;                                           Zinnreste
Änderung der Abfuhrtage wegen Fronleichnam                          • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
                                                                    • Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt
Folgende Änderungen in der Rest-, Biomüll- und Papierabfuhr wer-    • Behältnisse mit unbekanntem Inhalt;
den auf Grund der o. g. Feiertage festgelegt:                       • Medikamente
                                                                       + Medikamente (außer Zytostatika) können auch über die Rest-
Donnerstag, 11.06. einen Tag später Freitag, 12.06.                    mülltonne entsorgt werden.
Freitag,    12.06. einen Tag später Samstag, 13.06.                 • PU-Montageschaumdosen enthalten schädliche Rückstände
                                                                       und dürfen nicht zum Restmüll oder zur Weißblechsammlung
Die Verschiebungen sind im gedruckten und im Online-Abfuhr-            gegeben werden
kalender bereits berücksichtigt.                                       + Abgabemöglichkeiten bestehen nicht nur beim Umweltmobil,
                                                                       sondern auch in den Recyclinghöfen und den Verkaufsstellen.

                                                                    Das gehört n i c h t ins Umweltmobil
Landratsamt Bayreuth                                                (Anschriften von Abgabestellen bitte beim Landratsamt erfragen):
                                                                    • Eingetrocknete Farben und Lacke
Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil                                ï Restmülltonne, wenn vollständig entwässert oder in geeigne-
                                                                       ter Weise gebunden (z. B. mit Sägespänen)
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (25.5.2020) wurden            • Farbbehälter, die sauber sind oder nur geringe einge-
uns noch keine Terminabsagen mitgeteilt. Bitte informieren Sie         trocknete Farbreste enthalten,
sich über die örtliche Presse, unter pegnitz.de oder direkt beim       sind Wertstoffe:
Landratsamt unter 0921 728401, ob es zwischenzeitlich Ände-            - Leergebinde aus Kunststoff ïRecyclinghof
rungen gab.                                                            - Leergebinde aus Weißblech ï Recyclinghof/Weißblechcon_
                                                                           tainer
Termin und Sammelstelle für den Einsatz des Umweltmobils im April   • Leere Spraydosen ï Recyclinghof/Weißblechcontainer
wurden wie folgt festgesetzt:                                       • Feuerlöscher ï Fachhandel, Hersteller
                                                                    • Elektroaltgeräte ï Kostenlose Abholung nach Anmeldung beim

10      Blickpunkt Pegnitz
-Anzeige-
                                                                                Blickpunkt Ratgeber
              Echter Charakter.                                                                                             Ihr gutes
              Starker Boden.
              Der neue Lindura-Holzboden.                                                                         Recht
                                                                                                            Fachanwältin für Familienrecht
                                                                                                            Katharina Hofmann
                                                                                 Kindsunterhalt zu Zeiten von Corona:
                                                                                 Weniger Einkommen – weniger Unterhalt?
                                                                                 Die Corona Krise ist mittlerweile in jeder Ecke des Landes
                                                                                 angekommen. Doch während in den Medien überwiegend
                                                                                 von Hilfspaketen der Regierung für Unternehmen, Selbst-
                                                                                 ständige und Arbeitnehmer die Rede ist, ist ein Aspekt der
                                                                                 Folgen der Pandemie bislang zumeist unerwähnt: beim
                                                                                 Unterhaltsschuldner eingetretene Einkommensminderun-
                   -Holz                                                         gen bekommen meist auch die Unterhaltsberechtigten und
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                                 en
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      STATEMENT                                                                  schließen, Arbeitnehmer werden in Kurzarbeit geschickt und
                                  •

                                                                                 erhalten nur noch 67% ihres Lohnes, manche werden gar Fachanwältin
                                  R
Das

       AUS HOLZ
                                  TE

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                                                                                 Belastung für die Gesundheit, sondern insbesondere auch Katharina Hofmann
                                 IS
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                   al von
                                                                                 Nicht Wenige stellen sich daher die berechtigte Frage ob Kindsunterhaltszahlun-
                                                                                 gen wegen Corona verringert oder gar ausgesetzt werden dürfen.
                                                                                 Grundsätzlich ist voranzustellen, dass eine kurzfristige Reduzierung des Ein-
                                                                                 kommens nichts an der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt ändert. Viele
                                                              www.meister.com    Verpflichtete sind der Auffassung, dass der Unterhalt sofort an die aktuelle Si-
                                                                                 tuation anzupassen ist, was jedoch so nicht zutreffend ist, denn unter gewissen
              Ausmessen-planen-verlegen.            Alles aus einer Hand.        Voraussetzung muss sogar der Vermögensstamm für die Zahlung des Unterhalts
                                                                                 herangezogen werden.
                                                        Speckmühle 1
                          HOLZ                          91275 Auerbach
                                                                                 Zu berücksichtigen ist, dass der Unterhalt immer von der Leistungsfähigkeit des
                                                                                 Pflichtigen abhängig ist, vereinfacht ausgedrückt, wer kein Geld hat, muss keinen
                                                        Tel: (09643) 1264        Unterhalt bezahlen, es sei denn, der Umstand, dass er kein Geld hat wurde in
                       STAUBER                          www.holzstauber.de       vorwerfbarer Weise selbst herbeigeführt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein
                                                                                 zum Unterhalt verpflichteter Elternteil nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes
                                                                                 keine ausreichenden Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle unternommen
                                                                                 hat. In diesem Fall ist auch trotz Arbeitslosigkeit weiterhin Kindsunterhalt ge-
                                                                                 schuldet. Auch in der jetzigen Situation ist davon auszugehen, dass es einem
                                                                                 unterhaltsverpflichteten Elternteil zuzumuten ist, sich um einen neuen Arbeitsplatz
                                                                                 zu bemühen. Eine andere Frage ist dann, ob in der aktuellen Situation auch eine

                                       A.ORDUNG                                  Beschäftigung tatsächlich gefunden wird.
                                                                                 Auch bei Unterhaltsverpflichteten, die in Kurzarbeit gegangen sind, stellt sich die
                                                                                 Frage, ob sich diese auf ein vermindertes Einkommen während der Pandemie
                                          BESTATTUNGEN                           berufen können.
                                                                                 Beim Kindsunterhalt zumindest erscheint dies fraglich, da hier eine sog. gesteiger-
                                                                                 te Erwerbsobliegenheit gilt. Dies bedeutet, dass ein zum Unterhalt verpflichteter
                                                                                 Elternteil grundsätzlich so viel Geld auftreiben muss, dass er den Mindestunter-
                                                                                 halt für sein(e) Kind(er) auftreiben kann, notfalls auch durch die Aufnahme eines
                                                                                 Nebenjobs. Zu überprüfen wäre also in der jetzigen Corona-Krise ob einem Unter-
                                                                                 haltspflichtigen, der in Kurzarbeit ist z.B. spontane Einsätze als Erntehelfer, im
                                                                                 Gesundheitswesen oder als Lagerist im Einzelhandel zuzumuten sind.
                                                                                 Dringend davon abzuraten ist, Unterhaltszahlungen einfach einzustellen oder
                                                                                 zu reduzieren. Liegt beispielsweise ein Unterhaltstitel vor, läuft der Unterhalts-
                                                                                 schuldner Gefahr, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie etwa eine Konten-
                                                                                 pfändung eingeleitet werden. In Betracht käme hier die Abänderung des Titels in
                                                                                 einem gerichtlichen Verfahren. Problem hieran ist, dass Voraussetzung für eine
   Seit über                                                                     erfolgreiche Abänderung u.a. eine Prognose über die künftigen, also niedrigeren
                                                                                 Einkommensverhältnisse ist. Und genau dies ist derzeit nicht abzusehen, verläss-
                                                                                 liche Aussagen wie lange die Krise dauern wird, wie lange z.B. Kurzarbeitergeld
                                                                                 bezahlt wird sind schlichtweg nicht möglich.
 75 Jahren                                                                       Erster Schritt sollte auch in der jetzigen Situation der Versuch einer gütlichen
                                                                                 Einigung sein, nachdem dies erfahrungsgemäß in finanziellen Angelegenheiten
                                                                                 oftmals nicht möglich ist, ist hier der Gang zum spezialisierten Anwalt dringend
Ihr Bestatter                                                                    zu empfehlen.
                                                                                 Bleiben Sie gesund! Ihr Team der EISMANN Rechtsanwälte

              für

                                       Der letzte Weg in
                                                                                                                   EISMANN
      Pegnitz                                                                                                     Rechtsanwälte

              und                      guten Händen                                EISMANN Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Rechtsberater,

                                                                                 Rechtsanwalt
                                                                                                    auch in Pegnitz
                                                                                              Benjamin
                                                                                   Rechtsanwalt BenjaminH. H.Eismann:   Arbeits-,Handels-
                                                                                                              Eismann: Arbeits-,   Handels-  und
                                                                                                                                           und    Gesellschaftsrecht,
                                                                                                                                                Gesellschaftsrecht,
Umgebung                               Wir regeln und organisieren alles                           Rechtsberatung
                                                                                                     Rechtsberatung im im Unternehmensbereich
                                                                                                                          Unternehmensbereich
                                                                                Rechtsanwältin  Christa
                                                                                   Rechtsanwältin ChristaKuhn:
                                                                                                          Kuhn:Verkehrs-   undVerkehrsunfallrecht,
                                                                                                                 Verkehrs- und   Verkehrsunfallrecht,  Transportrecht,
                                                                                                                                                     Transportrecht,
                                       für Sie nach Ihren Wünschen.                                   privates  Baurecht,Forderungseinzug
                                                                                                       privates Baurecht,   Forderungseinzug
                                                                                Rechtsanwältin Katharina
                                                                                   Rechtsanwältin KatharinaHofmann:    Erbrecht,
                                                                                                             Strobel: Erbrecht,   Familienrecht,
                                                                                                                                Familienrecht,    Mietrecht,
                                                                                                                                               Mietrecht,      Strafrecht
                                                                                                                                                          Strafrecht
                    Pegnitz · Raumersgasse 10                                                                     Zweigstelle Pegnitz
                       Telefon 09241/2289                                        Ludwig-Jahn-Str. 8 | 91257 Pegnitz | Telefon 09241 / 972 - 0 | Fax 09241 / 972 - 340
                     E-Mail: info@bestattung-ordnung.de                                           info@eismann-pegnitz.de |   www.eismann-partner.de

                                                                                                                                        Blickpunkt Pegnitz              11
Amtliche Mitteilungen

                                   UMWELTSCHUTZ                                                                                     VERSCHIEDENES
       Landratsamt oder Abgabe bei einer Sammelstelle                                                           SG GL-1
•      Autoreifen ï Schrott-, Reifenhandel, Recyclingbetrieb
•      Kosmetika ï Restmülltonne                                                                                „Blumenschmuckwettbewerb“ und
•      Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper ï Polizei                                                       „Der schöne Hauseingang / Balkonschmuck“ 2020
•      Asbesthaltige Abfälle ï Reststoffdeponie Heinersgrund
•      Tierkadaver müssen über den Zweckverband Tierkörperbesei-                                                Wie in den vergangenen Jahren
       tigung Nordbayern beseitigt werden.                                                                      wird auch im Jahr 2020 ein Blu-
                                                                                                                menschmuckwettbewerb in der
Wichtige Hinweise                                                                                               Stadt Pegnitz und den Ortstei-
• Die Anlieferung am Umweltmobil ist nur zu den offiziellen Stand-                                              len durchgeführt.
   zeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können                                                        Der Wettbewerb soll aufzeigen,
• Mensch und Umwelt schädigen (z. B. durch auslaufendes Öl,                                                     mit welcher Liebe und Sorgfalt,
   Batteriesäure usw.) und sie verzögern die Sammelaktion.                                                      mit welchem Können und En-
• Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn                                                   gagement unsere Bürger ihre
   diese nicht mehr existiert, beschriften Sie die Ersatzverpackung                                             Häuser und Gärten mit Blumen
   eindeutig!                                                                                                   und Pflanzen attraktiver dar-
• Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Le-                                                   stellen.
   bensmittelverpackungen!                                                                                      Prämiert wird jeder Blumenschmuck, der dazu beiträgt, unsere Stadt
• Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen!                                                              freundlicher und schöner zu gestalten. Nicht auf die Größe der Anla-
• Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal                                                  ge kommt es an, sondern auf die Wirkung des Blumenschmucks,
   des Umweltmobils!                                                                                            d. h. auf die farbliche Zusammensetzung der Bepflanzung, den Blü-
• Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Be-                                                  tenreichtum sowie den Pflegezustand der Pflanzen.
   hältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von
   Abfällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können da- Bei der Beurteilung wird nach folgenden Kriterien bewertet:
   her den Anlieferern nicht zurückgegeben werden.                  1. Wirkung des Blumenschmucks auf seine Umgebung
                                                                    2. Ausnutzungsgrad der Ausschmückungsmöglichkeit am Haus
                                                                       und Vorgarten
                                                                    3. Farbliche Gestaltung, Harmonie und Pflegezustand
    Abfallwirtschaft / Naturschutz
                                                                                                                Außerdem wird dieses Jahr erneut der Wettbewerb „Der schöne
                                                                                                                Hauseingang“ und der „Balkonschmuck“ prämiert. Wir erhoffen
                                                                                                                uns möglichst viele Menschen für eine Teilnahme an einem der Wett-
               Wussten Sie schon …                                                                              bewerbe zur Verschönerung des Stadtbildes zu gewinnen.

                                                                                                                Zur Teilnahme sind alle Bürger der Stadt Pegnitz und den Ortsteilen
    … wo Sie Druckerpatronen und                                                                                berechtigt.

    Tonerkartuschen entsorgen                                                                                   Bei der Beurteilung des Hauseingangs und Balkonschmucks wird

    können?                                                                                                     nach folgenden Kriterien bewertet:
                                                                                                                1. Gesamteindruck, Nah- und Fernwirkung
    In der Grünen Umweltbox des Sammeldrachens können Sie Patronen                                              2. Farbliche Gestaltung, Pflege- und Entwicklungszustand
    und Kartuschen aus Laser- und Tintenstrahldruckern sowie Faxgeräten                                         3. Abstimmung mit baulichen Elementen (Gebäude, Wege, Mau-
    umweltfreundlich entsorgen:                                                                                    ern, Zäune) und Kombination mit Gehölzen, Hecken, Rank- und
                                    • Annahmestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6,                                 Schlingpflanzen
                                      Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat
                                                                                                                Interessenten werden gebeten, ein Anmeldeformular auszufüllen, das
                                      8-12 Uhr
                                                                                                                sie an der Info/Touristinfo des Rathauses im Verwaltungsgebäude 2
                                    • Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im
                                                                                                                in der Hauptstraße 39 erhalten oder sich telefonisch unter der Tel.
                                      Letterer 2, Fr 11-17 Uhr
                                                                                                                09241/723-11 anzumelden. Den Teilnehmern entstehen mit der An-
                                    • Landratsamt Bayreuth, Abfallwirtschaft,
                                                                                                                meldung zu diesem Wettbewerb keine Kosten.
                                      2. Stock, Zimmer 209, Markgrafenallee 5,
                                      Bayreuth                                                                  Anmeldeschluss: Dienstag, 30.06.2020
                                    • Aktuelle Liste der Abgabestellen in den
                                      Stadt– und Gemeindeverwaltungen unter                                     Wir wünschen allen Teilnehmern schon jetzt viel Glück und Erfolg
                                      www.landkreis-bayreuth.de/abfall                                          beim Blumenschmuckwettbewerb und Wettbewerb Der schöne
    Bitte beachten Sie, dass Tintentanks (Nachfüllbehälter), Farbbänder                                         Hauseingang / Balkonschmuck 2020
    und Resttonerbehälter über den Restmüll zu entsorgen sind. Refill-
    patronen sind über die Elektroaltgeräteabgabestellen zu entsorgen.                                          Pegnitz, 12. Mai 2020

    Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
                                                                                                                Wolfgang Nierhoff
                                                                                                                Erster Bürgermeister

12             Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen

                                                    VERSCHIEDENES
                                                                   Anforderungen:
                                                                   • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
            Der Schulverband Pegnitz                               • Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
          stellt zum 07. September 2020                            • PC-Kenntnisse (MS-Office-Programme) sind von Vorteil
einen Bundesfreiwilligendienstleistenden (m/w/d) ein.
                                                                   Arbeitszeiten:
Das Aufgabenfeld:                                                  • Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
• Unterstützen der Lehrkräfte im Unterricht und bei Differenzie-   • Freitag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
   rungsmaßnahmen
• Begleitung von Klassen bei Ausflügen und Klassenfahrten          Wir bieten:
• Unterstützung von Schulleitung und Verwaltung bei ihren Aufga-   • Begleitung durch unser Lehrerpersonal
   ben                                                             • erste Erfahrungen im Beruf des Lehrers und in der Erziehung
• Übernahme von Hausaufgabenbetreuung in einer Gruppe der          • Entschädigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen;
   Ganztagesschule                                                    eine Unterkunft kann nicht gestellt werden
• Sport mit den Schüler/innen
• Unterstützung der Mitarbeiter in der Mensa                       Bewerbungen bitte bis 26.06.2020 an: Stadt Pegnitz, Postfach
• Musizieren mit Kindern                                           12 61, 91252 Pegnitz
und vieles mehr.

Anforderungen:
• Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen                Fischereizentrum Oberfranken
• Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
• PC-Kenntnisse (MS-Office-Programme) sind von Vorteil             Ferien-/Intensivkurse für die staatliche
                                                                   Fischerprüfung in Bayern
Arbeitszeiten:
• Montag bis Donnerstag 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr                Das FZO bietet in den Sommerferien 2020 die Möglichkeit, die Vor-
• Freitag von 7.15 Uhr bis 13.00 Uhr                          bereitung zur staatl. Fischerprüfung während der Schulferien, an nur
                                                              sechs Tagen zu absolvieren und damit den staatl. Fischereischein zu
Wir bieten:                                                   erlangen.
• Begleitung durch unser Lehrerpersonal                       Natürlich sind die Intensivkurse auch für Erwachsene gedacht und
• erste Erfahrungen im Beruf des Lehrers und in der Erziehung geeignet, die den Vorbereitungslehrgang in „einem Rutsch“ absol-
• Entschädigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen; vieren wollen.
   eine Unterkunft kann nicht gestellt werden                 Die Teilnahme an einem solchen Vorbereitungslehrgang ist seitens
                                                              des Gesetzgebers zwingend für alle Interessenten vorgeschrieben,
Bewerbungen bitte bis 26.06.2020 an: Schulverband Pegnitz, die an der staatl. Fischerprüfung Bayern teilnehmen wollen.
Postfach 12 61, 91257 Pegnitz
                                                                                             Termin:
                                                                  Mo. 27.07.2020 – Sa. 01.08.2020 im Gasthaus „KRIEG“ in
                                                                          91257 Pegnitz, OT Horlach, Weinstraße 23

                                                                   Während des Ferien-/Intensivkurses wird es an sechs aufeinander
                                                                   folgenden Tagen ganztägigen Unterricht geben. Der erfolgreich ab-
                                                                   solvierte Lehrgang berechtigt zur Teilnahme an jeder beliebigen On-
                                                                   lineprüfung in Bayern, die zwischenzeitlich ganzjährig und flächen-
                                                                   deckend in Bayern durchgeführt werden.
                   Die Stadt Pegnitz
           stellt zum 07. September 2020                           Kosten: 268,00 € inkl. Bücher
einen Bundesfreiwilligendienstleistenden (m/w/d) für
                                                                   Anmeldung zum Ferienlehrgang zur:
 die Grundschule Pegnitz und Mittagsbetreuung ein.                 www.fischereizentrum-oberfranken.de

Das Aufgabenfeld:
• Unterstützen der Lehrkräfte im Unterricht und bei Differenzie-
   rungsmaßnahmen
• Begleitung von Klassen bei Ausflügen und Klassenfahrten
• Unterstützung der Schulverwaltung bei ihren Aufgaben
                                                                             BLICKPUNKT
• Übernahme von Hausaufgabenbetreuung in einer Gruppe der
   Mittagsbetreuung                                                               PEGNITZ
• Unterstützung der Mitarbeiter in der Mittagsbetreuung
• Sport mit den Schüler/-innen
• Musizieren, Basteln mit Kindern                                             Jeden ersten Freitag im Monat
und vieles mehr.

                                                                                                            Blickpunkt Pegnitz     13
Amtliche Mitteilungen

                    VERSCHIEDENES                                                  PEGNITZ STADT UND LAND
Sommer(s)pass für Daheimgebliebene                                     Abstandsregelungen auf Spielplätzen bitte dringend
                                                                       beachten!
Dieses Jahr haben Kreisjugend-
ring und Stadtjugendring Bay-                                          Erfreulicherweise konnten unsere
reuth wieder für die Sommermo-                                         Spielplätze in der Stadt und in den
nate den „Sommer(s)pass“ für                                           Ortschaften wieder geöffnet werden
Kinder und Jugendliche zu-                                             und sie werden auch rege genutzt.
sammengestellt.
                                                                       Wir möchten an dieser Stelle aber
Das Gutscheinheft bietet die                                           noch einmal dringend darauf hin-
Möglichkeit viele Einrichtungen                                        weisen, dass Kinder nur in Beglei-
vergünstigt zu besuchen. Und                                           tung Erwachsener auf den Spiel-
das über den kompletten Som-                                           platz dürfen und auch hier das Dis-
mer hinweg, vom 1. Mai bis 7. September.                               tanzgebot gilt. Dieses Distanzgebot
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und Inhaber*innen eines Schü-      gilt für Kinder und Erwachsene glei-
lerausweises können den Pass bei der Info/Touristinfo des Rathau-      chermaßen! Ist ein Spielplatz überfüllt, d.h. dass die Abstandsrege-
ses in der Hauptstraße 39 gegen einen Unkostenbeitrag von 1,- € ab-    lungen nicht mehr eingehalten werden können, sollte er in keinem
holen.                                                                 Fall betreten werden.

Enthalten sind 91 Angebote von Freizeiteinrichtungen in der gesam- Bitte helfen Sie uns und beachten Sie die Regeln, damit die Spiel-
ten Region Bayreuth und darüber hinaus.                            plätze auch weiterhin geöffnet bleiben können.
Dazu gehören Badeseen, Schwimmbäder und Thermen, Museen,
Theater, Minigolfanlagen, Freizeitparks, Sommerrodelbahnen und
vieles mehr!
                                                                       Städtepartnerschaftsjubiläen;
Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der Corona-Situation mög-        30 Jahre mit Guyancourt, 15 Jahre mit Slany
licherweise nicht alle im Pass enthaltenen Angebote aufrechterhalten
werden können. Deshalb wird vor Inanspruchnahme des jeweiligen         Traditionell hätte vom 21. bis 24. Mai auch dieses Jahr unser Städ-
Angebots um Rücksprache mit dem Anbieter sowie um Verständnis          tepartnerschaftstreffen am Himmelfahrtswochenende, verbunden
gebeten.                                                               mit den Feierlichkeiten zur 30-jährigen Partnerschaft mit Guyancourt
                                                                       und zur 15-jährigen Partnerschaft mit Slany, stattgefunden. Wie so
                                                                       viele Veranstaltungen und Jubiläen musste auch dieses aufgrund der
                                                                       Corona-Pandemie abgesagt werden.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau                                                            Um dieses Jubiläum nicht einfach so verstreichen zu lassen, wandte
                                                                     sich Bürgermeister Wolfgang Nierhoff gemeinsam mit der Vorsitzen-
Holzlager sind keine Kinderspielplätze                               den des Städtepartnerschaftsvereins, Andrea Giesbert, in einem Brief
                                                                     an die Bürgermeister und Vorsitzenden der Städtepartnerschafts-
Man sieht sie um diese Jahreszeit häufig – Plätze an denen Meterholz vereine unserer Partnerstädte Guyancourt und Slany mit folgendem
oder Fixlängen zur Weiterverarbeitung oder Abholung gelagert wer- Wortlaut:
den. Meistens ist ein Holzlagerplatz im Garten oder auf weiter Flur
vorhanden, manchmal wird aber auch der Hofbereich dafür verwen- Sehr geehrte Herren Bürgermeister, sehr geehrte Vorsitzende der
det. Viele übersehen die Gefahren, die hiervon ausgehen. Wer z. B. Städtepartnerschaftsvereine,
einen Holzstapel als Spielplatz benutzt, begibt sich in höchste Le-
bensgefahr.                                                          in diesem Jahr würden wir es hier in Pegnitz feiern: dieses beson-
                                                                     dere Städtepartnerschaftsjubiläum mit unseren Freunden aus
Der Erbauer des Stapels hat                                          Guyancourt und Slany: 30 Jahre Städtepartnerschaft mit Guyan-
darauf zu achten, dass von                                           court, 15 Jahre mit Slany.
diesem keine Gefahr ausgeht.
Die Höhe ist den Bodenbe-                                            Sogar eine Delegation aus Linlithgow, der Partnerstadt von Guy-
gebenheiten anzupassen, um                                           ancourt, hatte sich angekündigt. Doch aufgrund der Corona-Pan-
ein Einstürzen zu vermeiden.                                         demie und der damit verbundenen Beschränkung mussten wir das
                                                                     diesjährige Himmelfahrtstreffen schweren Herzens absagen.
Schräg stehende und ein-
sturzgefährdete Stapel sind                                          Dennoch wollen wir nicht versäumen, an dieses Jubiläum zu erin-
unverzüglich zu entfernen                                            nern und kurz auf die Anfänge zu blicken.
oder abzutragen. Die Stäm-
me sind so zu lagern, dass                                           Vor wenigen Tagen jährte sich das Kriegsende zum 75. Mal.
keiner ins Rollen kommen                                             Mit Ende des Krieges, der unendlich viel Leid, Verwüstung und
kann. Personen können darunter begraben werden. Eltern müssen Zerstörung über Europa und die Welt gebracht hat, reichte man
ihre Kinder über Gefahren aufklären. Das Betreten und Besteigen sich überall die Hand und begann mit dem Aufbau eines gemein-
von Holzstapeln ist zu verbieten.                                    samen Europas – organisiert über die Versöhnung auf Basis von

14      Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen

                                             PEGNITZ STADT UND LAND
Werten wie Freundschaft, Partnerschaft und Frieden. Hierbei ent-    Treffen und sonstige Veranstaltungen mit einbezogen werden:
stand die Idee der Städtepartnerschaften und es zeigte sich, dass   Linlithgow (Schottland), nahe Edinburgh, als weitere Partnerstadt
Städtepartnerschaften zu öffentlichkeitswirksamen und langfristig   von Guyancourt sowie Skalica (Slowakei) als weitere Partnerstadt
effektiven Methoden gehören, um Menschen aus verschiedenen          von Slany.
Ländern zusammenzuführen.
                                                                    In all den Jahren seit Gründung der Partnerschaften sind wir jedes
Die ersten Partnerschaften wurden bereits 1948 gegründet.           Jahr an Himmelfahrt oder einem anderen Termin zusammenge-
So schnell war man in Pegnitz nicht: Nach den ersten Interes-       kommen, um die Freundschaft erneut zu besiegeln. Dieses Jahr ist
sensbekundungen im Jahr 1986 und zahlreichen Besuchen, wur-         das nun leider nicht möglich.
de der Städtepartnerschaftsverein Pegnitz e.V. am 25.01.1988 ge-
gründet, um die am 27.05.1990 geschlossene Partnerschaft mit        Trotzdem senden wir unsere herzlichsten guten Wünsche nach
Guyancourt (Frankreich) mit Leben zu erfüllen.                      Guyancourt und Slany und hoffen, uns im nächsten Jahr wieder
                                                                    persönlich in die Arme schließen zu können.

                                                                    Wir überreichen den Mitgliedern der Partnerschaftskomitees das
                                                                    diesjährige Gastgeschenk auf diesem Wege – erinnern Sie sich auf
                                                                    diese Weise an unser schönes Pegnitz!

                                                                    Alles Gute! Es lebe die Freundschaft!

                                                                    Wolfgang Nierhoff           Andrea Giesbert
                                                                    Erster Bürgermeister        Städtepartnerschaftsverein

                                                            Der langjähriger Vorsitzende und Ehrenvorsitzende des Städtepart-
                                                            nerschaftsvereins Pegnitz, Helmut Heinrich, hat dazu eine Bilder-
Am 07.05.2005 kam eine weitere Städtepartnerschaft zwischen chronik erstellt, die Sie unter www.stpv.de finden. Ein herzliches
Pegnitz und Slany (Tschechische Republik) zustande.         Dankeschön an dieser Stelle.

                                                                    Das Gregorifest ist immaterielles Kulturerbe

                                                                    Seit 2003 gibt es das „UNESCO
                                                                    Übereinkommen zur Erhaltung des
                                                                    immateriellen Kulturerbes der
                                                                    Menschheit“. 2013 ist Deutschland
                                                                    diesem Projekt beigetreten, seit
                                                                    2014 gibt es ein eigenes Bayeri-
                                                                    sches Landesverzeichnis.

Seitdem sind auch weitere Partnerstädte assoziiert, mit denen gu- „Mit der Aufnahme werden die zahlreichen Aktivitäten und das in-
te freundschaftliche Beziehungen bestehen und die regelmäßig in tensive, oft ehrenamtliche Engagement der Menschen gewürdigt, die

      Neumann    Bestattungen

       www.bestattungen-neumann.de

      Ihr Bestatter in der Fränkischen Schweiz,
      Pegnitz und Umgebung                                                          Elmar
                                                                                    Neumann
      Gemeinsam den letzten Weg gestalten
                                                                                   Hauptsitz - Speichersdorf - Tel. 09275-9800

            Büro in Pegnitz, Hauptstraße 65 - Tel. 0 92 41 - 4 85 88 99
                                                                                                              Blickpunkt Pegnitz   15
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